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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Elektro- und Kommunikationsinstallation
01
Elektro- und Kommunikationsinstallation
Planverzeichnis der Anlagen Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Unterlagen bei. Die Unterlagen bilden eine wesentliche Kalkulationsgrundlage. Die Zeichnungen sind maßstabsgetreu.
Anhang Nr Inhalt:
Anhang 1 Aushubplan
Anhang 2 Erdungsplan
Anhang 3 Gesamtlageplan
Die Ausführungspläne sind 14 Tage vor Arbeitsbeginn beim AG anzufordern.
Planverzeichnis der Anlagen
Ausführungsunterlagen und Dokumentation 1 Ausführungsunterlagen des AG:
Alle Ausführungszeichnungen werden dem AN digital als PDF überlassen.
2 Ausführungsunterlagen des AN:
Vom AN sind folgende Unterlagen/Zeichnungen unverzüglich nach der Beauftragung dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen:
Detaillierter Terminplan des AN, aus dem alle wesentlichen Arbeitsschritte nachvollziehbar ersichtlich sind. Der Terminplan ist zu erstellen auf der Grundlage der Terminvorgaben.
Baustelleneinrichtungsplan für die Leistung des AN auf der Grundlage der Vorgaben des AG.
Ausführungsunterlagen und Dokumentation
Zeitlicher Rahmen Inbetriebnahme der gesamten Anlage:
Montagebeginn möglich:
Die Umbauarbeiten an den Bestandsanlagen sind vorwiegend Fr.-So. auszuführen.
Mehrkosten für Wochenendarbeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Kabelzugarbeiten, Tiefbau und Anschlüsse an der Außenstation können zu normalen werktäglichen Zeiten durchgeführt werden.
Die geplanten Termine müssen eingehalten werden. Sollte es zu Verzögerungen kommen, ist eine rechtzeitige Mitteilung erforderlich.
Verzögerungen, die zu einer Verschiebung des vereinbarten Fertigstellungstermins führen, können mit einer Pönale belegt werden. Der Betrag der Pönale wird auf pro Tag festgelegt.
Ablauf der Baumaßnahme:
Tiefbauarbeitsausführung bis:
Zeitlicher Rahmen
Baustellensicherung (Bauzaun, Zufahrtsorten etc.) Das Baufeld ist (bauseitig) mit einem Bauzaun umgeben. Die Zufahrtstore sind geschlossen zu halten.
Baustellensicherung (Bauzaun, Zufahrtsorten etc.)
Baustelleneinrichtung Für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Parkplätze und Materialanlieferung:
Innerhalb des abgegrenzten Baustellenbereichs gibt es keine Parkplätze. Parkmöglichkeiten stehen ausschließlich außerhalb der BE zur Verfügung. Ausschließlich diese Fläche kann zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt werden. Die Materialanlieferung und -lagerung erfolgt ausschließlich über die hierfür im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen.
Lagerflächen
Die auf dem Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Lagerflächen werden bauseits hergestellt.
Die Lagerflächen sind ausreichend zu befestigen. Die
vorgegebenen Verkehrswege für die Materialbeförderung
sind einzuhalten.
Baucontainer
Der AG stellt für den AN den für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Platz zur Verfügung.
Für Tagesunterkünfte und zur Material- und Geräteeinlagerung sind stapelfähige Container einzusetzen.
Baustelleneinrichtungsplan
Die Baustelleneinrichtung hat gemäß Baustelleneinrichtungsplan zu erfolgen. Die Feuerwehrzufahrtsflächen sind ständig freizuhalten. Die geplante Baustelleneinrichtung ist mit der örtlichen Objektüberwachung des AG mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Hierzu ist der Baustelleneinrichtungsplan entsprechend zu ergänzen und zur Freigabe vorzulegen.
Müllentsorgung
Mülltrennungsschlüssel inkl. Farbcodierung für diese Baustelle:
Papier/ Pappe (Farbe weiß)
Holz (Farbe rot)
Kunststoffe (Farbe gelb)
Metall (Farbe blau)
gemischte Bauabfälle (Farbe schwarz)
Besondere Maßnahmen zum Schutz der Bodenflächen innen
Ganzflächige besondere Schutzabdeckung von Bodenflächen
einschließlich Unterhaltung sowie späterer Beseitigung und
Entsorgung. Abdeckung bestehend aus: Maler-Abdeckvlies und
Gewebe-Klebeband.
Besondere Maßnahmen zum Schutz gegen mech. Beschädigungen innen
Besondere Schutzmaßnahmen gegen mechanische
Beschädigungen im Innenbereich einschließlich
Unterkonstruktion erstellen, vorhalten, beseitigen und
entsorgen. Abdeckung bestehend aus: Spanplatten, Dicke
mind. 19 mm, oder Bretter, Dicke mind. 20 mm.
Baustelleneinrichtung Ladepark
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen und bereitstellen.
Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagercontainer und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten.
Die erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze sowie die Versorgung der Baustelle mit Energie und Wasser sind Sache des Auftragnehmers.
Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit vorhalten.
Nach Durchführung der Leistungen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege dem früheren Zustand entsprechend wiederherstellen und Verunreinigungen beseitigen.
Maßnahmen zur Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung im Baustellenbereich entsprechend dem Arbeitsfortschritt auf-, um- und abbauen für die gesamte Dauer sämtlicher auszuführender Leistungen.
Die Position beinhaltet die Vorhaltung der erforderlichen Schilder-, Markierungs-, Absperr- sowie Warn- oder Beleuchtungseinrichtungen.
Das Einholen der notwendigen behördlichen Genehmigungen ist in die Pauschale einzurechnen.
Schutzgeländer bzw. Bauzaun als Mobilzaun entsprechend den Sicherheitserfordernissen standsicher herstellen, während der Bauzeit vorhalten und unterhalten sowie nach Beendigung der Bauzeit entfernen.
Überfahrten / Übergänge provisorisch mit Stahlplatte oder dgl. herstellen und wieder rückbauen.
Die Überfahrt / der Übergang wird pro Einsatzort für sämtliche Arbeiten nur einmal vergütet, auch wenn ein mehrmaliges Herstellen notwendig ist.
Es ist darauf zu achten, dass die provisorischen Überfahrten / Übergänge den Sicherheitsvorschriften genügen.
Spannweite bis 2,0 m.
Baustelleneinrichtung
Baustellenordnung Bauleitung/ Aufsichtspersonal
Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Auftragserteilung einen Bauleiter, der der deutschen Sprache mächtig ist, zu benennen. Dieser muss während aller Arbeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle als Vertreter des ANs anwesend sein.
Baustellenbesprechung
Die Bauleitung des AGs wird regelmäßig (wöchentlich, voraussichtlich X-Tag) Baubesprechungen abhalten. Von den wöchentlichen Baubesprechungen werden durchlaufend nummerierte Baubesprechungsprotokolle angefertigt und dem Unternehmer ausgehändigt bzw. übermittelt.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat täglich Bautagesberichte zu führen. Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Datum
Witterung, falls für ausführende Arbeiten relevant
Arbeitsbeginn und -ende
Anzahl und Name der Arbeitskräfte, unterteilt, Qualifikation
Verarbeitete Materialien
Verwendete Baugeräte
Ausgeführte Arbeiten und Ort der Ausführung
Die Bautagesberichte sind mindestens einmal wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
Aufmaß
Die Ermittlung der Leistungen erfolgt - soweit möglich - nach den Planungsunterlagen, ansonsten mit Hilfe des örtlichen Aufmaßes. Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck während der gesamten Bauzeit Aufmaßpläne auf der Baustelle vorzuhalten.
In diesen Zeichnungen sind der Arbeitsfortschritt festzuhalten und die aufgemessenen Leistungen einzutragen. Der Auftragnehmer hat alle Aufmaße und Mengenermittlungen, welche als Anlage zu Abschlags- , Teilschluss- und Schlussrechnungen zur Prüfung eingereicht werden, sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form einzureichen.
Sicherheit auf der Baustelle
Diese Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Die vom SiGeKo erstellte Baustellenverordnung ist durch den AN im Original zu unterschreiben und wird Vertragsbestandteil.
Baustellenordnung
Weitere wichtige Hinweise Hauptkommunikation zum Austausch von Unterlagen zwischen AG und AN erfolgt über Planradar. Der AN verpflichtet sich, ein Konto bei Planradar anzulegen.
Alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Werkzeuge und Materialien, welche nicht bauseits gestellt werden, sind in den Einheitspreisen zu inkludieren.
Der Nachunternehmer hat vor Baubeginn eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und spätestens eine Woche vor Baubeginn an den Projekt- und/oder Bauleiter zu übergeben!
Der Zuschlag für Koordinationsarbeiten ist in den Einheitspreisen zu inkludieren.
Fotodokumentation aller Anschlussarbeiten.
Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Die im LV aufgeführten Massen gelten nicht als Bestellungsgrundlage. Der Materialbedarf ist gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und die Bestellung nach diesem Bedarf durchzuführen. Grundsätzlich sind die Einheitspreise so zu kalkulieren, dass die aufgeführte Leistung zur vollen Funktionsfähigkeit der Anlage unter Einhaltung der Vorgaben gem. Baubeschreibung und Richtlinien fertig gestellt werden kann.
Soweit nicht gesondert beschrieben ist in die Kalkulation die Lieferung und Montage sowie betriebsfertiges Anschließen von Betriebsmitteln einzurechnen. Dabei versteht sich unter betriebsfertiger Montage auch die ordnungsgemäße Einführung der Kabel, Leitungen, Rohre usw. und das Anschließen an allen Anschluss-, Abzweig- und Verbindungsstellen, wie auch an Schalttafeln, Geräten und Verteilungen usw., die vom AN geliefert werden. Ausgenommen hiervon sind Anschlüsse an bauseitigen Anlagen und Anschlüssen, die im LV gesondert aufgeführt sind.
Im Rahmen der Werk- und Montageplanung ist die Organisation des Bauablaufes z.B. hinsichtlich Bauphasen, Materialvorhaltung, Mannschaftsstärke, Werkzeugeinsatz, zeitlicher Abfolge der Arbeiten und Dauer detailliert darzustellen. Die vereinbarte Bauzeit ist zwingend einzuhalten.
Alle Kabel, die zu Stationen führen, müssen in die Station eingeführt werden und ist im Einheitspreis der Anschlussarbeiten zu inkludieren.
Materialreste sind bei MaxSolar im Container abzugeben. Das Mitnehmen der Reste ist nicht gestattet.
Weitere wichtige Hinweise
02 Tiefbau/Trassenbau
02
Tiefbau/Trassenbau
02.01 Kabelgraben
02.01
Kabelgraben
02.02 Außenverteilerfundament/grube
02.02
Außenverteilerfundament/grube
02.03 Stationsaushub/grube
02.03
Stationsaushub/grube
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Wichtiger Hinweis Die Kosten der Arbeitszeiten sind in die Einheitspreise zu inkludieren.
Die Ausführung von Regiearbeiten ist vom Auftragnehmer bei der Fachbauleitung zu beantragen.
Arbeiten zum Stundennachweis dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden.
Die Stundennachweise sind der Bauleitung spätestens am folgenden Arbeitstag zur Anerkennung vorzulegen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Wichtiger Hinweis
03.__.__.__.0010 Meister/in - sämtlichte Kosten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Meister/in
03.__.__.__.0010
Meister/in - sämtlichte Kosten und Zuschläge
P
1,00
h
03.__.__.__.0020 Obermonteur/in - sämtliche Kosten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/in
03.__.__.__.0020
Obermonteur/in - sämtliche Kosten und Zuschläge
P
1,00
h
03.__.__.__.0030 Monteur/in - sämtliche Kosten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Monteur/in
03.__.__.__.0030
Monteur/in - sämtliche Kosten und Zuschläge
P
1,00
h
03.__.__.__.0040 Helfer/in - sämtliche Kosten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Helfer/in
03.__.__.__.0040
Helfer/in - sämtliche Kosten und Zuschläge
P
1,00
h
03.__.__.__.0050 Wochenendezuschlag Wochenendzuschlag für Arbeiten, welche werktags nicht durchgeführt werden können
03.__.__.__.0050
Wochenendezuschlag
1,00
h
04 Oberflächenzuschlag Asphalt/Pflaster & Anfahrschutz
04
Oberflächenzuschlag Asphalt/Pflaster & Anfahrschutz
04.__.__.__.0010 Asphaltbefestigung in Fahrbahnen Ausbau Ausbau Asphaltbefestigung in Fahrbahnen inkl. schneiden, fräsen, aufbrechen, aufnehmen und entsorgen.
Die Leistung ist unter Einhaltung der ZTVA-StB und der RStO zu erbringen.
Asphaltbefestigung alle Schichten in Geh- und Radwegen, einschl. ungebundene Tragschichten.
Einbaustärke Asphalt zweilagig bis 12 cm.
Alle Materialien zur Ausführung der Arbeiten müssen vom Auftragnehmer bereitgestellt werden.
04.__.__.__.0010
Asphaltbefestigung in Fahrbahnen Ausbau
1,00
psch
04.__.__.__.0020 Asphaltbefestigung in Fahrbahnen Einbau Einbau Asphaltbefestigung in Fahrbahnen inkl. Vorbereitung des Untergrunds.
Die Leistung ist unter Einhaltung der ZTVA-StB und der RStO zu erbringen.
Asphaltbefestigung alle Schichten in Geh- und Radwegen, einschl. ungebundene Tragschichten.
Einbaustärke Asphalt zweilagig bis 12 cm.
04.__.__.__.0020
Asphaltbefestigung in Fahrbahnen Einbau
1,00
psch
04.__.__.__.0030 Fugenausbildung Asphaltdeckschicht Fahrbahnen Anschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen.
In der Asphaltdeckschicht ausbilden als Quer- oder Längsfuge.
Fugenspalttiefe 35-40 mm, Fugenspaltbreite 10 mm.
Mit heiß verarbeitbarer Fugenmasse Typ N1, einschl. zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrichmittel.
04.__.__.__.0030
Fugenausbildung Asphaltdeckschicht Fahrbahnen
1,00
psch
04.__.__.__.0040 Betonbordstein ausbauen und wieder versetzen Betonbordstein bis 15 cm Breite einschl. Fundamentbeton ausbauen, Bordstein säubern und seitlich lagern, später wieder höhen- und fluchtgerecht in Beton versetzen.
Aufwendungen für den ggf. erforderlichen Fundamentgraben und die zugehörige Planie sind einzurechnen.
Anfallender Fundamentbeton der Verwertung nach Wahl des Auftragnehmers zuführen, inkl. Entsorgungsgebühren.
Alle Materialien zur Ausführung der Arbeiten müssen vom Auftragnehmer bereitgestellt werden.
04.__.__.__.0040
Betonbordstein ausbauen und wieder versetzen
1,00
psch
04.01 Anfahrschutz
04.01
Anfahrschutz