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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Vertragsgrundlage
Als Vertragsgrundlage wird die VOB, Teil B und C in der zur Zeit der Angebotserstellung geltenden Fassung vereinbart.
2. Leistungsumfang
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich einschließlich aller für eine fertige Arbeit notwendigen Materiallieferungen samt Abladen, Lagerung und Verbringen zum Einsatzort an der Baustelle. Zum Leistungsumfang des AN gehören alle Leistungen, die unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen wie behördlichen Vorschriften zur Herstellung einer ordnungsgemäßen und zu der vertraglich vorgesehenen Nutzung betriebsbereiten und funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Diese Leistungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten.
3. Abwicklung
3.1. Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Die Fachbauleitung hat durch den AN zu erfolgen.
3.2. Der AN ist verpflichtet, an der Baustelle nur Materialien einzubauen, für die eine entsprechende Zulassung einer staatlich anerkannten Materialprüfstelle vorliegt. Auf Wunsch sind die Zulassungsunterlagen dem AG kostenlos zur Verfügung zu stellen.
3.3. Der AN hat die Baustelle täglich von Abfällen, Verpackungsmaterial usw. zu reinigen. Die Abfälle sind zu entsorgen. Die kompletten Schuttbeseitigungs- sowie alle Grobreinigungsarbeiten sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
3.4. Der AN ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG berechtigt, Nachträge oder Zusatzaufträge für das in diesem Vertrag beschriebene Bauvorhaben von Dritten (Bauherr, Architekt, Käufer, usw.) anzunehmen oder diesem direkt anzubieten.
4. Vertragsstrafe
Kommt der AN mit dem Beginn der Ausführung und/oder der Fertigstellung in Verzug, hat er dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % der Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Zwischentermine fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % des Nettoauftragswertes pro Werktag der Überschreitung an, der bis zum Zeitpunkt des überschrittenen Zwischentermins vertragsgemäß abzuwickeln gewesen ist (d.h. die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe ist bei der Überschreitung von Zwischenterminen der Wert, der bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß zu erbringenden Leistung).
Vorgenannte Vertragsstrafen (sowohl für die schuldhafte Überschreitung von Beginn- und Fertigstellungstermin, als auch für die Überschreitung von Zwischenterminen) sind auf höchstens insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Eine Kumulation der Vertragsstrafe aus der Überschreitung mehrerer Vertragsfristen erfolgt nicht, der Höchstbetrag kann nur einmal berechnet werden. Tage, die bei Überschreitung von Zwischenterminen in Ansatz gebracht worden sind, werden daher bei weiteren Überschreitungen von Zwischenterminen bzw. des Endtermins bei Berechnung der Vertragsstrafe nicht nochmals berücksichtigt.
Der Anspruch des AG auf Ersatz des über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Vertragsstrafe im Falle einer Verschiebung der Ausführungsfristen auch ohne neue Vereinbarung für den geänderten Beginn und/oderFertigstellungstermin, sofern es durch die Verschiebung nicht zu einer grundlegenden Neuordnung des terminlichen Ablaufs der Baustelle kommt und die Abwicklungsmodalitäten der Baustelle auch bei Verschiebung der Ausführungsfristen vergleichbar mit den ursprünglichen Abwicklungsverhältnissen bleiben.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung regelt sich nach den Bestimmungen der VOB. Die Gewährleistung wird auf 5 Jahre und 6 Monate verlängert.
6. Sicherheitseinbehalt
Für die vertragsgerechte Ausführung der Leistungen und eventuelle Überzahlungen wird eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % vereinbart, welche nach Wahl des AN nach weiterer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird.
Für die Sicherung von Mängelansprüchen im Gewährleistungsstadium wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme auf Dauer der Gewährleistungszeit vereinbart, welche durch den AN nach dessen Wahl nach näherer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird.
Bei Sicherheit durch Bürgschaft hat der Bürge jeweils zu erklären, dass
- er sich nicht auf erstes Anfordern, ansonsten jedoch unbedingt, unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldnerisch verbürgt,
- er auf die Einrede der Vorausklage, § 771 BGB, verzichtet,
- er auf die Einrede der Aufrechnung verzichtet, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist,
- eine Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags ausgeschlossen ist,
- die Rückgabe und Enthaftung nur entsprechend den Regelungen dieses Vertrags verlangt werden kann,
- für den Fall, dass mehrere Bürgen für die Ansprüche des Auftraggebers haften, er unabhängig von etwaigen Zahlungen der anderen Bürgen auf den vollen Betrag der von ihm übernommenen Bürgschaft haftet, bis alle von ihm verbürgten Ansprüche des Auftraggebers vollständig erfüllt sind,
- er aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann,
- er sich unter ausschließlicher Geltung des deutschen Rechts verpflichtet und
- ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Bürgschaft München (Stadt) ist.
Die Sicherheit zur Mängelhaftung wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückgegeben.
7. Baustrom, Bauwasser,
Der AN wird anteilig mit pauschal 1,5 % seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Sanitärcontainer durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt, außer, es wird im Verhandlungsprotokoll anders vereinbart.
8. Müllbeseitigung
Die Beseitigung des durch seine eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts, Verpackungsmaterials und sonstigen Mülls ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung durch den AG nicht nach, so kann dieser die Müll- und Schuttbeseitigung durch einen Dritten zu Lasten des AN veranlassen. Kosten für die Entsorgung sind ggf. in die Einheitspreis einzurechnen.
9. Bauwesenversicherung
Der AG hat für die Gesamtbaustelle eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Bei der Schlusszahlung werden dem AN 0,3 % seiner Bruttoabrechnungssumme als Kostenbeteiligung hierfür abgezogen. Der Selbstbehalt beträgt 2.500,00 € je Schadensfall.
10. Termine
- Angebotsabgabe bis: 01.09.2025
- Ausführungsbeginn Rohbauarbeiten auf der Baustelle: 18. August 2025
- Ausführungsende Rohbau: spätestens bis 30.06.2026 (max. 10,5 Monate)
Hinweis: während der Erstellung des Rohbaus durch den AN beginnen die bauseitigen schlüsselfertigen Ausbauten parallel mit entsprechenden zeitlichen Versatz.
11. Regiearbeiten
Regieleistungen müssen vor Ausführung ausdrücklich mit dem AG vereinbart werden. Regieberichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Nicht rechtzeitig unterschriebene Regieberichte werden später nicht mehr anerkannt.
12. Preisbindung
Die vereinbarten Preise sind Festpreise bis zum Ende der vertraglichen Bauzeit und gelten darüber hinaus auch für mögliche nachlaufende Zusatzleistungen/Nachträge bis zum Gesamtabschluss des Bauvorhabens, längstens aber bis zum 30.09.2027.
13. Angebotsbindefrist
Die Bindefrist dieses Angebots beträgt 3 Monate nach Angebotseingang.
Allgemeine Vertragsbedingungen gelesen und anerkannt:
_________________________________ ________________________________
(Ort/Datum) (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Auf dem insgesamt ca. 4.700 m² großen Grundstück in der Wichernstr. 18 in 91052 Erlangen errichtet die IB Wichernstraße 18 Projektgesellschaft mbH & Co. KG eine Wohnanlage mit 359 Studentenapartments und 36 Kfz-Stellplätzen.
Das Bauvorhaben gliedert sich in 2 Gebäudeteilte, die miteinander verbunden sind:
Der bisherige Bestand mit UG, EG und 10 Obergeschosse wird kernsaniert und im nördlichen Bereich um ein nördliches neues Treppenhaus ergänzt.
Im Südlichen Bereich wird an den Bestand ein Neubau mit UG, EG und 10 Obergeschosse errichtet.
Das Bestandgebäude ist 30,63m hoch.
Das Neubaugebäude ist 32,58m hoch.
Die angefragten Leistungen umfassen nachfolgende Gebäude und Realisierungsabschnitts:
- Neubau (Los 1)
- Bestand (Los 2)
Die Gebäude-Neubau wird in Stahlbetonbauweise ausgeführt und beide Gebäude mit Wärmedämmverbundsystem erstellt. Die Beheizung aller Apartments erfolgt mittels Fernwärme. Alle Wohn- und Aufenthaltsräume sind mit Fußbodenheizung ausgestattet und verfügen über dezentrale Lüftungsanlagen.
Die Gebäude erfüllen die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz von 2021 und erreichen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 EE.
Wasser/Strom:
Vorhanden, siehe auch Punkt Kostenbeteiligung. Der Hauptanschluss für Baustrom und Bauwasser ist vorhanden. Die weiteren Verteilungen im Grundstück/Gebäude sind Leistungen des AN und sind in seine Verantwortung eigenständig auszuführen.
Mengenprüfung:
Die Mengenprüfung erfolgt vor der Vergabe eigenverantwortlich durch den AN.
Unfallschutz:
Der AN haftet vollverantwortlich für den Unfallschutz seiner Beschäftigten und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Der Auftragnehmer hat Unklarheiten, die sich aus der Besichtigung der Baustelle ergeben, in einem Begleitschreiben zum Angebot dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
Sigeko wird vom AG beauftragt. Die Hinweise und Sicherheitsvorschriften sind entsprechend einzuhalten.
Angebotsunterlagen:
Neben dieser Ausschreibung liegen der Angebotsaufforderung folgende Planunterlagen bei:
- Bauantragspläne (UG, EG)
- Kanalplan
- Auslegung Retentionsbecken
- Schema trockene Steigleitung
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Ausführungsrichtlinien und Normen:
Für die Ausführung der Arbeiten gelten:
- Die VOB Teil C in ihrer neuesten Fassung.
- Alle von der zu erbringenden Leistung berührten DIN- und DIN-EN-Normen.
- Alle von der zu erbringenden Leistung berührten Verordnungen und Richtlinien zur Ausführung, allgemein anerkannten Regeln der Technik, Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und Gütegemeinschaften, sofern sie von der überwiegenden Mehrzahl der Fachleute als allgemeine Regeln der Technik anerkannt sind.
- Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
- Vorschriften und Richtlinien des AG sowie dessen allgemeine Vertragsbedingungen und das jeweilige Leistungsverzeichnis
- Alle von der zu erbringenden Leistung berührten umwelt-, wärme-, schall- und brandschutz-technischen Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden.
- Die Bayerische Bauordnung einschl. Durchführungsverordnung
Ausführungsbeschreibung:
- Die Ausführung erfolgt gemäß dieser Leistungsbeschreibung,
bestehend aus
- den Technischen Vorbemerkungen
- den Leistungspositionen
- den anliegenden Plänen
Bei Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis oder in den angegebenen Unterlagen des Bauherrn gemachten Angaben, hat der Bieter vor Vertragsverhandlungen seine Einwände zu äußern und schriftlich zu begründen.
Nach Auftragsannahme oder Beginn der Ausführung erhobene Bedenkenanmeldungen werden nicht anerkannt, sofern für den AN diese bis zum Vertragsabschluss erkennbar waren. Nach Vertragsabschluss gilt die für den Auftraggeber günstigere Auslegung.
Die vom Auftraggeber überlassenen Ausführungsunterlagen, wie Leistungsbeschreibungen, Ausführungspläne, Details, sind vor Baubeginn vom Auftragnehmer auf Übereinstimmung zu überprüfen und evtl. Unstimmigkeiten dem Auftraggeber so rechtzeitig anzuzeigen, dass dem Auftraggeber kein Schaden entsteht.
Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG möglich sind.
Bei Angebotsabgabe sind technische Unterlagen mit Angaben der funktionellen, kennzeichnenden und bauphysikalischen Merkmale aller angebotenen Materialien als Produktbeschreibungen mit einzureichen.
Die Zulassungen sind ohne besondere Aufforderung durch den Auftraggeber vor Produktion vorzulegen.
zur Ausführung kommen:
- Grundleitungen und Kanalisationsarbeiten im Außenbereich
- teilweise Leistungen im oder unterhalb des Gebäudes
- Lieferung und Einbau von diversen Bauteilen
Der Bieter ist verpflichtet, die Positionen des Leistungsverzeichnisses auf fachgerechte Ausführung und Eignung für den Verwendungszweck zu überprüfen. Dieses gilt besonders im Hinblick auf den vorgesehenen Verbindungen zum Baukörper.
Abwicklung und Ausführung:
- Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen Prüfzeugnisse entsprechend den Anforderungen des Leistungstextes vorweisen und den Anforderungen der Bauordnung des zuständigen Bundeslandes genügen.
- Absperrmaßnahmen, Beleuchtung und Sicherheit der Kanalbaustelle außerhalb und innerhalb des Gebäudes für sämtliche Rohrgräben, Baugruben, Anschlüsse, etc., Anmeldegebühren bei öffentliche Stellen und sonstige Leistungen sind in die Einheitspreise bzw. Pauschalsumme mit einzurechnen.
- Die Anmeldungen von Gehsteig- und Fahrbahnbenutzung sowie evtl. erforderliche Umleitungen bei der Straßenbaubehörde oder Verkehrspolizei übernimmt der Unternehmer mit voller Haftpflicht, Absperrmaßnahmen, Sicherung, Beleuchtung etc.
- Benötigte Montagekräne sind als Teil der Leistung in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
- Der AN hat sich vor Ausführung seiner Arbeiten über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle etc. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis einzuholen
- Für die befestigten Flächen sind die erforderlichen Verdichtungsgrade einzuhalten und nachzuweisen. Zum Einbau kommende Stoffe müssen frostbeständig, wasser- und ölbeständig sowie unempfindlich gegen Lösungsmittel und Streusalz sein.
- Auf geforenem Untergrund sowie auf Wasserfilmen, Schnee und Eis dürfen keine Schichten aufgebracht werden.
- Anschlüsse an bestehende Bauteile, insbesondere Schächte sind ohne Absätze auszuführen. Im Einzelfall erfolgt die Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung.
- Bei den Erdarbeiten im Gelände ist auf eine vorschriftsmäßige Verdichtung zu achten.
- Das Verlegen der Kanalleitungen ist mit dem AN Erdarbeiten und Bauhauptarbeiten abzusprechen; diese Unternehmen dürfen im Arbeitsfortgang nicht behindert werden.
- Die Verlegung der Grundleitung ist grundsätzlich vom Kanal her zu beginnen.
- Der Beginn der Arbeiten ist der überwachenden Behörde rechtzeitig anzumelden.
- Die Tiefbaubeginnanzeige einschl. der Verantwortlichkeits-erklärung des AN-Bauleiters ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn der Entwässerungsanlagen der jeweiligen Behörde sowie den Versorgern (Gas, Wasser, Kanal) einzureichen und bekannt zu geben.
- Für evtl. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind die genaue Lage und Höhen von Ver- und Entsorgungsleitungen bei den jeweilig zuständigen Stellen einzuholen
- Evtl. Änderungen der Leitungsführung oder Dimensionierung sind in dem Entwässerungsplan handschriftlich darzustellen bzw. festzuhalten. Für diese evtl. Änderungen sind Tektur Entwässerungspläne anzufertigen und dem Auftraggeber nach Fertigstellung zu übergeben.
- Dem Unternehmer obliegt es, die eingebauten Rohrleitungen und Schächte bis zur endgültigen Abnahme durch den Bauherrn oder dessen Vertreter so ausreichend zu schützen, dass Verunreinigungen mit Sicherheit verhindert werden. Die Rohrenden und Muffen sind bei der Arbeitsunterbrechnung abzustopfen.
- Anschlüsse und Rohrdurchführungen an Bauwerken und Schächten sind gelenkig auszubilden.
- Alle Entwässerungs- und Bewässerungsleitungen und dergl. sind in absolut dichter Ausführung zu erstellen. Es sind nur anerkannte Dichtungsmittel zu verwenden.
- Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllung und Hinterfüllung durch Einschlemmen ist nicht zulässig.
- Nach dem Herstellen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Ohne Genehmigung der Bauleitung darf kein Bauteil verfüllt werden.
- Zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschlüsse sind wasserdicht zu verschließen, einzumessen und über der Abdeckung zu markieren.
- Alle Kanalleitungen werden auf einer 10 cm starken Sandbettung verlegt, welche gefällsgerecht eingebracht werden muss und nachfolgend mit Sand mind. 30 cm über den Rohrscheitel überdeckt. Der Sand kann dabei aus dem Aushubmaterial mittels Wurfgitter gewonnen werden, falls das Aushubmaterial eine solche Gewinnung gestattet. Anderenfalls ist hierfür Grubensand bereitzustellen.
- Durch die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen entstehende Kosten sind, soweit im LVZ nicht besonders vermerkt, in den Einheitspreisen einzurechnen.
- Alle Arbeiten, welche nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden, müssen vom AN kostenlos entfernt und neu geleistet werden.
Hinweis:
Die Entwässerungsanlage der nachfolgenden Titel darf erst überdeckt werden, wenn ein Beauftragter der Stadtentwässerungswerke die Anlage kontrolliert hat und der Nachweis der Dichtheit (Druckprobe) erbracht wurde. Zusätzlich ist eine nochmalige Druckprobe nach dem Verfüllen, Verdichten und der Herstellung der Oberfläche in Anwesenheit eines Beauftragten des Baureferates durchzuführen und zu protokollieren.
Technische Bearbeitung:
Die technische Bearbeitung umfaßt:
- Planung der erforderlichen Anschlüsse, Abdichtungen, Verlegung und Verfüllung.
- Beistellung und Veranlassung aller erforderlichen Abnahmen, Zulassungen und Prüfungen incl. Übernahme der dafür evtl. anfallenden Kosten
- Angebotene Fabrikate sind mit Datenblättern, Gütenachweisen und ggf. Zulassungen zu belegen.
- Erstellung von Bestandsunterlagen und Übergabe 3-fach in Papier- sowie in digitaler Form.
- Koordination und Abstimmung mit den anderen, am Bauvorhaben beteiligten Gewerken sowie den Fachingenieuren.
Die technische Bearbeitung ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt der Fertigung zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber vorzulegen. Vor Freigabe der endgültigen Ausführungsplanung darf mit der Fertigung der Konstruktion nicht begonnen werden.
Leistungsumfang:
In den Einheitspreisen enthalten und einzukalkulieren sind insbesondere alle für die Ausführung der angebotenen Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Absperrungen und dgl.
Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten:
- Lieferung aller zur vollständigen Leistung notwendigen Materialien zur Baustelle.
- Transporte auf der Baustelle.
- Fachgerechter Einbau mit allen zur Montage erforderlichen Arbeitsrüstungen und Montagehilfen.
- Technische Bearbeitung.
- Maßnahmen zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaften und der Baustellenverordnung.
- Alle Kosten für Abnahme, Prüfungen, Erstellung von Bestandsunterlagen (3-fach) etc.
- Arbeiten anmelden bei Behörden inkl. sämtlicher Nebenleistungen. (Hinzuziehen von Kanalwache).
- Abnahme der Arbeiten durch Dichtheitsprüfung nach EN 1610, einschl. Prüfprotokoll in Anwesenheit des zust. Kontrollmeister sofern die Firma nicht im Besitz des Siegel "Güteschutz Kanalbau" ist.
- Koordination mit Behörden, Protokollerstellungen, Koordination Auftragnehmer, Schriftverkehr, Prüfung der Entsorgungsnachweise, Begleitscheine Kontinuierliche fachtechnische Begleitung / Überwachung der Rückbau-, Erdaushub- und Entsorgungsmaßnahmen.
Das vom Bieter abzugebende Angebot versteht sich als gebrauchsfertige Leistung inklusive Nebenleistungen, Befestigungsmaterialien und Verbindungsmittel, etc., die zur vollständigen und schlüsselfertigen Erstellung gemäß den anerkannten Regeln der Technik gehören, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertragsunterlagen genannt werden.
Abwicklung und Ausführung:
- Die angegebenen Maße sind Richtwerte, für die keine Gewähr übernommen wird. Die genauen Maße sind am Bau zu ermitteln, wobei die Anschlüsse an andere Bauteile zu berücksichtigen sind.
- Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen Prüfzeugnisse entsprechend den Anforderungen des Leistungstextes vorweisen und den Anforderungen genügen.
- Sämtliche Geräte, Maschinen, Pumpen, Motore usw. müssen grundsätzlich wartungs und geräuscharm laufen.
- Die Pumpendrücke sind entsprechend der endgültigen festgelegten Ausführung nachzurechnen.
- Alle Geräte, Maschinen, Flanscharmaturen und Absperrorgane sind grundsätzlich mit Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen zu liefern, auch wenn diese nicht immer im LVZ aufgeführt sind.
- Der Auftraggeber behält sich die endgültige Modellwahl der sanitären Einrichtungsgegenstände vor und ist deshalb vor der Bestellung vom Auftragnehmer zu unterrichten.
- Auf eine strömungstechnisch einwandfreie Gestaltung der Leitungsführung ist zu achten. In den Wasserverteilungsleitungen dürfen nur weite Bogen und T-Stücke mit gebogenen Abzweigen eingebaut werden. Kurze Bogen oder Winkel dürfen nicht verwendet werden.
- Bei Mischbatterien und Ausläufen ist das Kaltwasser nach rechts zu legen. Jeder Strang ist absperr- und entleerbar zu verlegen und gem. DIN 1988 zu be- und entlüften. Jeder sanitäre Einrichtungsgegenstand ist mit einer Vorabsperrung an die Wasserleitung anzuschließen. Bei gefliesten Wänden sind die Armaturen und Anschlüsse auf Fugenschnitt zu setzen. Der Fliesenschnitt ist mit der Bauleitung festzulegen.
- Abwasserleitungen sind in dem in den Plänen eingetragenen Gefälle zu verlegen. Bei Verlegung im Erdreich ist zu beachten: Die Sohle des Rohrgrabens ist im Kanalgefälle auszuheben, so dass die Rohre auf gewachsenen Boden zu liegen kommen. Abwasserleitungen sind in ein 10 cm hohes Sandbett zu legen. Das Zuschütten des Rohrgrabens hat lagenweise zu geschehen und zwar so, dass keine groben Teile unmittelbar auf den Rohren liegen.
- Vor Montagebeginn ist die Rohrführung mit den Auftragnehmern der anderen technischen Gewerke, wie Heizung und Elektro, zu besprechen, um Überschneidungen zu vermeiden. Abwasserleitungen und Lüftungskanäle sind vor allen anderen Leitungen vorrangig.
- Nach der Verlegung und vor dem Isolieren der Wasserleitungen und Schließen der Schlitze sind die Leitungen einer Druckprobe von 10 bar zu unterziehen. Die Druckprobe kann, wenn der Baufortschritt dies erforderlich macht, ohne besondere Vergütung in Teilabschnitten gefordert werden. Die Druckprobe ist vorher der Bauleitung bekannt zu geben.
- Das stellenweise Nachbrechen von Aussparungen aller Art zum Zwecke der Montage ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Dazu gehört auch das Einschlitzen von Rohrbögen.
- Für die Isolierung aller Leitungsarten ist ausreichend Platz bei der Montage vorzusehen. Das Zusammenisolieren von mehreren Rohrleitungen ist unstatthaft.
- Bei Gemeinschafts-Nutzräume, Wirtschafts- und Maschinenräume sowie Verkehrsflächen etc. im Kellergeschoss und Tiefgarage muss eine lichte Durchgangshöhe von 2,0 m unbedingt eingehalten werden. Dämmstoffdicken sind einzubeziehen.
- In den Rohraufhängungen und Rohrschellen sind Streifen aus wärmebeständigem und schalldämmendem Material einzulegen. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind genügend große Rohrhülsen einzubauen. Im Bereich der Rohrhülsen sind die Rohrleitungen mit Isolierschalen zu umhüllen. Eine Verbindung zwischen Rohr und Beton bzw. Mauerwerk ist nicht statthaft.
- Zubehör wie Form- und Paßstücke wurden übermessen. Verbindungs- und Befestigungselemente einschl. Schweiß-, Löt- und Dichtungsmaterial, Verschnitt, Rohrverbindungen, Kleinmaterial wie Dübel, Rosetten, Schrauben, Laschen, Konsolen, Abhängungen, Rohr- und Stützschellen, evtl. notwendige Festpunkte sowie Gleitlager und dergleichen gehören auch zum Leistungsumfang und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
- Alle in Fußbodenkanälen und abgehängten Decken verlegten wärmeführenden Rohrleitungen sind mit alukaschierter Mineralfaserisolierung zu versehen, Steigleitungen erhalten eine Isolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen. Die Stöße der Isolierung in den Steigleitungen sind zum Raum hin anzuordnen. Die Isolierung ist entsprechend den aktuellen rechtlichen Forderungen auszuführen. Des weiteren sind die Vorschriften der zuständigen Brandbehörde zu berücksichtigen.
- Regenwasser - Fallleitungen innerhalb des Gebäudes sind mit diffusionsdichter Wärmedämmung zu isolieren. Schmutzwasser Fallleitungen sind dann zu isolieren, wenn die Gefahr von Geräuschbelästigung gegeben ist.
- Waschtische und Wannen sind auf schalldämmende Unterlagen zu setzen. Zwischen Wand- und Wannenrand ist ein Isolierstreifen so zu setzen, dass die Fuge mit dauerelastischem Kitt verstrichen werden kann.
- Der AN hat die Montagepläne bzw. Unterlagen zu liefern, die für die ordnungsgemäße Erstellung der Anlagen benötigt werden. Die Montagepläne sind mit CAD zu erstellen und 3-fach zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Anlagen sind in die aktuellen Werkpläne des Architekten einzutragen. Diese Pläne sind durch Detailpläne zu ergänzen. In den Montageplänen sind alle Anlagenteile auszuführen und zu bezeichnen.
Hierzu gehören z.B. auch Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen, die Lage von Reglern, Stellgliedern, Fernthermometern, Motoren etc. Für BTA- und MSR-Bezeichnungen gilt für alle Bezeichnungsfälle gleicher Wortlaut.Ebenfalls gehören hierzu die Höhenangaben der Leitungen, bezogen auf Unter- bzw. Oberkante des unisolierten Rohres entsprechend der endgültigen Koordination mit den Nebengewerken.
Zu den Montageunterlagen gehören auch Fließ-, Strang- und Schaltschemata sowie Abwicklungen in die alle Leistungsdaten einzutragen sind.
Der AN hat die Berechnungen und die Montageunterlagen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen. Insbesondere Anschlusswerte der Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationen und Angaben zur Bemessung der elektrischen Kabel und Leitungsanlagen im Gebäude sowie alle sonstigen Angaben, die die Nebengewerke benötigen, sind kurzfristig bereitzustellen. Die Koordination mit den Nebengewerken obliegt dem AN.
Gütenachweis
- Die einzubauenden Materialien und Bauprodukte müssen einer Güteüberwachung unterliegen und das Übereinstimmungszeichen "Ü-Zeichen" tragen.
- Die Gütesicherung muß aus Eigenüberwachung nach Überwachungsrichtlinie des DIBt und Fremdüberwachung bestehen.
- Der Hersteller muß Mitglied des Deutschen Institut's für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. sein.
Technische Vorbemerkungen
002 Grabenbauarbeiten
002
Grabenbauarbeiten
002.01 Grabenbauarbeiten
002.01
Grabenbauarbeiten
003 Grundleitungen
003
Grundleitungen
003.01 Schmutzwasserableitung in nicht überbauten Bereichen / unter der Bodenplatte - PP
003.01
Schmutzwasserableitung in nicht überbauten Bereichen / unter der Bodenplatte - PP
003.04 Löschwasserleitung in nicht überbauten Bereichen
003.04
Löschwasserleitung in nicht überbauten Bereichen
096 Versickerungs- u. Rückhaltesysteme
096
Versickerungs- u. Rückhaltesysteme
096.01 Rigolen-Anlage m. Inspektions- und/oder Reinigungskanal, Standard
096.01
Rigolen-Anlage m. Inspektions- und/oder Reinigungskanal, Standard
096.03 Rigolen-Anlage Zubehör/Sonstiges
096.03
Rigolen-Anlage Zubehör/Sonstiges
099 Betonbohren u. Betonsägen
099
Betonbohren u. Betonsägen
099.01 Kernbohrungen
099.01
Kernbohrungen
992 Regie- und Stundenlohnarbeiten
992
Regie- und Stundenlohnarbeiten
992.01 Regie- und Stundenlohnarbeiten
992.01
Regie- und Stundenlohnarbeiten