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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 HOCHBAU (EINHEITSPREISTEIL)
05
HOCHBAU (EINHEITSPREISTEIL)
05.01 ERDARBEITEN FÜR GEBÄUDEAUSHUB UND -HINTERFÜLLUNG
05.01
ERDARBEITEN FÜR GEBÄUDEAUSHUB UND -HINTERFÜLLUNG
05.02 WASSERHALTUNGSARBEITEN
05.02
WASSERHALTUNGSARBEITEN
06 INGENIEURBAU (EINHEITSPREISTEIL)
06
INGENIEURBAU (EINHEITSPREISTEIL)
Für alle Arbeiten sind die jeweils zur Bauausführung Für alle Arbeiten sind die jeweils zur Bauausführung
gültigen Fassungen folgender Regelwerke verbindlich
anzuwenden:
- ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Ingenieurbauten) inkl. aller
zugehörigen Teile und Abschnitte.
- ZTV Asphalt-StB und TL Asphalt-StB für Herstellung,
Transport und Einbau von Asphaltmischgut,
einschließlich temperaturabgesenkter Asphalte gemäß den
aktuellen Vorgaben.
Die ZTV-ING bildet die Grundlage für alle Abdichtungs-,
Schutz- und Oberflächenarbeiten auf Ingenieurbauwerken.
Die Asphaltbauweisen richten sich nach den ZTV
Asphalt-StB, die gemäß aktuellen Vorgaben die
temperaturabgesenkte Bauweise als Regelbauweise
vorsehen.
Für alle Arbeiten sind die jeweils zur Bauausführung
Vorbemerkungen zu LB 905 Vorbemerkungen zu LB 905
1. Allgemeines
1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den
Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten
nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene
Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für
eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage
sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN
dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten.
1.2 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte
(Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den
Technischen Regeln der Mitteilung der Länder-
arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie
den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und
Brüchen sowie Tagebauen In der Fassung vom
09.12.2005 definiert.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/
grundwasser/doc/verfuell.pdf
Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW 2 werden in der
ZTV wwG-StB BY 05 definiert.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom
AG angeordnet wird.
3. Abrechnung
3.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von
OK Gelände aus. Die Abrechnungstiefe bei Boden
zwischen Pfahlköpfen lösen geht von OK Pfahlkopfplatte
aus.
3.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub
ist für jeden Grabenabschnitt jeweils die planmäßige
Grabentiefe nach DIN EN 1610.
Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe
gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für den
Leitungsgrabenaushub in Dämmen, die im gleichen
Auftrag hergestellt werden, die Dicke der Leitungszone
zuzüglich der nach Angaben des Rohrherstellers statisch
erforderlichen Überdeckung.
3.3 Die Abrechnungstiefe für die Leitungsgraben-
verfüllung ist für jeden Grabenabschnitt die jeweilige
Grabentiefe nach DIN EN 1610 abzüglich der Dicke der
Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine
andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe
für die Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im
gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben
des Rohrherstellers statisch erforderliche Überdeckung
abzüglich der Dicke der Abdeckung.
3.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit
Rohrleitungen ist die Mindestgrabenbreite
nach DIN EN 1610, Tab. 1 und Tab. 2. Maßgeblich für
die Abrechnung ist der jeweils größere Wert aus den
Tabellen, sofern in der Position nichts anderes ange-
geben ist. Ein ggf. vorhandener Verbau ist bei der
Ermittlung der Abrechnungsbreite nicht zu berück-
sichtigen.
3.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die Abrech-
nungslänge die tatsächliche Länge der Rohrleitung.
Die Abrechnungslänge der Rohrleitung ist von diesen
Regelungen nicht betroffen.
Ergänzend gilt folgendes:
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
neu herzustellenden Leitungen, deren Leitungs-
graben noch nicht verfüllt ist, ab, wird von der
Achse Hauptrohr gemessen.
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
Leitungen ab, deren Leitungsgraben bereits verfüllt
ist, ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der
Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom Durch-
messer des Hauptrohres zugeschlagen, sofern die
Verfüllung vom AG veranlasst ist.
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
bestehenden Leitungen ab, wird zur Herstellung des
Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unab-
hängig vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen.
- Beginnt die Rohrleitung an einem neu herzustellenden
Straßenablauf, wird der Abrechnungslänge der Außen-
durchmessers des Straßenablaufs zugeschlagen.
- Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem
bestehenden Schacht, wird der Abrechnungslänge
0,5 m zugeschlagen.
- Endet die Rohrleitung an einem Haus oder sonstigen,
nicht zum Rohrleitungsgraben zählenden baulichen
Anlagen, so wird bis Außenkante der Einführung
gemessen.
Wenn die Erdarbeiten für die Schächte nicht gesondert
vergütet werden, gilt ergänzend folgendes:
- Bei Zwischenschächten im Zuge der Rohrleitung wird
der Außendurchmesser der Schächte der
Abrechnungslänge zugeschlagen.
- Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem neu
herzustellenden Schacht, wird der Abrechnungs-
länge der Außendurchmesser des Schachtes und
zusätzlich 0,5 m zugeschlagen.
- Der Außendurchmesser des Schachtes wird je Schacht
nur einmal vergütet. Er wird dem Leitungsgraben zuge-
schlagen, in dem das Rohr mit dem größten Durch-
messer eingebaut wird.
Sämtliche Positionen für Rohrleitungsarbeiten verstehen
sich einschließlich liefern der erforderlichen
Rohrleitungen inkl. der dafür erforderlichen
Verbindungsmittel.
Vorbemerkungen zu LB 905
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
1. Allgemeines
1.1 Die in der Leistungbeschreibung angegebenen
Breiten sind die jeweiligen oberen Sollbreiten einer
Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Aus-
führung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten
bleiben unberücksichtigt.
1.2 Bei Vollsperrungen des Verkehrs bzw. Neubau-
strecken ist die Decke in voller Breite mit einem
Fertiger bzw. mit mehreren gestaffelt fahrenden
Fertigern nahtlos einzubauen.
1.3 Wird im Fahrbahnbereich Handeinbau erforderlich
wie z.B. bei Bauwerksanschlüssen, Quernähten,
Aufweitungen, Einbauten und dgl., so gelten für diese
Flächen die gleichen Grenzwerte für die Unebenheit
wie bei maschinellem Einbau. Wird ausserhalb des
Fahrbahnbereiches Handeinbau erforderlich, so dürfen
für diese Flächen Unebenheiten innerhalb einer 4 m
langen Messstrecke höchstens 10 mm betragen.
1.4 Bei gefrästen Flächen dürfen Unebenheiten nur mit
allmählichem Übergang auftreten. In Anlehnung an die
ZTV Asphalt-StB dürfen innerhalb einer 4 m langen
Messstrecke die Unebenheiten folgende Werte nicht
überschreiten:
- 10 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Binder-
und Tragschichten
- 6 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Deck-
schichten und zum direkten Befahren als Verkehrs-
fläche.
Die Strukturtiefe darf 6 mm nicht überschreiten.
1.5 Pechhaltige Schichten dürfen nicht heiss gefräst
werden.
1.6 Verwertung nach Wahl des AN bedeutet, dass das
Material auch in Eigentum des AN übergeht.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite.
2.2 Beim Feinfräsen ist ein einwandfreier Wasserab-
fluss der gefrästen Fläche zu gewährleisten.
2.3 Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu
vertreten sind.
2.4 Wenn das Herstellen von Einbauten im Leistungs-
umfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch
verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.
2.5 Der Mehrverbrauch des Asphaltmischgutes beim
Einbau auf Fräsflächen durch die Strukturtiefe gehört
zum Leistungsumfang, wenn der Einbau mit Einbau-
dicke nach m2 abgerechnet wird.
3. Abrechnung
3.1 Wenn einzelvertraglich ein Abzug bei Unterschrei-
tung des Einbaugewichtes bzw. der Einbaudicke,
sowohl der Decke als auch der Decke und der Asphalt-
tragschicht zusammen vereinbart wird, gilt folgendes:
Der Abzugsbetrag wird für jede Schicht gesondert
berechnet. Die so berechneten Abzugsbeträge der
einzelnen Schichten werden addiert.
3.2 Wenn sich die Frästiefe auf Anordnung des AG
ändert, dann werden die Einheitspreise für die Fräs-
positionen und den Mischguteinbau der direkt darüber
liegenden Schicht linear angepasst.
Vorbemerkungen
Anforderungen an Asphaltbauweisen Anforderungen an Asphaltbauweisen
Ab 01.01.2027 ist bei allen Arbeiten, bei denen Bitumen
erhitzt und verarbeitet wird, der gesetzlich
verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für
Bitumenkondensate einzuhalten (1,5 mg/m³ Luft - 8 h).
Hierzu ist der Einbau von
temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) zwingend
umzusetzen. Die jeweilige Mischgutart ist nach TL
Asphalt-StB zu wählen. Als Verfahren sind Additive oder
Schaumbitumentechnologien zulässig, sofern diese die
Anforderungen der ZTV Asphalt-StB erfüllen.
Dies ist bei der Kalkulation und Ausführung des Bieters
bei sämtlichen Positionen für Asphaltbauarbeiten zu
beachten.
Asphaltentsorgung wird nach Titel 596
Materialentsorgung vergütet. Verdacht auf belasteten
Aushub ist umgehend der örtlichen Bauleitung
mitzuteilen.
Mutmaßlich belasteter Asphalt ist separat zu lagern.
Anforderungen an Asphaltbauweisen
06.01 512 Geländemodellierung
06.01
512 Geländemodellierung
06.02 521 Wege
06.02
521 Wege
06.03 522 Straßen
06.03
522 Straßen
06.04 522 Feuerwehrzufahrt
06.04
522 Feuerwehrzufahrt
06.05 522 Kranaufstellfläche mit Anfahrbarkeit Trafo/NEA/Pumpstation
06.05
522 Kranaufstellfläche mit Anfahrbarkeit Trafo/NEA/Pumpstation
06.06 523 Plätze, Höfe, Terassen
06.06
523 Plätze, Höfe, Terassen
06.07 524 Stellplätze
06.07
524 Stellplätze
06.08 524 Abbrucharbeiten Parkplatz 100
06.08
524 Abbrucharbeiten Parkplatz 100
06.09 533 L-Steine
06.09
533 L-Steine
Zur Ausführung der Tiefbauarbeiten sind folgende Zur Ausführung der Tiefbauarbeiten sind folgende
Qualifikationen für jeden Bautrupp mindestens
erforderlich.
Rohrleitungsbauarbeiten:
- 1x Facharbeiter: Ausbildung zum Rohrleitungsbauer
- 1x Fachaufsicht: Weiterbildung Geprüfte/r Polier/in
Die Sachkunde kann auch mit vergleichbaren Nachweisen
oder mit mehrjähriger (mindestes 3 Jahre)
Berufserfahrung von ähnlichen Maßnahmen nachgewiesen
werden.
Zusätzlich für Wasserleitungen erforderlich:
- Schweißerzeugnis
- Zertifizierung nach den DVGW-Arbeitsblättern GW 381
oder vergleichbar
Zur Ausführung der Tiefbauarbeiten sind folgende
Hinweis Prüfungstermine: Hinweis Prüfungstermine:
Die Termine für TV-Inspektionen, Dichtheitsprüfungen,
Wasserproben, etc. sind dem Auftraggeber mindestens 3
Werktage vor der Durchführung schriftlich anzuzeigen
und die Ergebnisse umgehend nach der Durchführung,
spätestens 10 Tage vor der Abnahme zu übergeben.
Vermeindlich erforderliche Untersuchungen, wie z. B.
Lastplattendruckversuche sind dem AG rechtzeitig vorher
(mind. 1/2 Arbeitstag) anzukündigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Prüfungen auf
Kosten des AN zu wiederholen, sollten diese aufgrund
fehlender Information des Durchführungstermins
angezweifelt werden.
Zusätzliche Nachweise zu Aufmaßen:
Durch den AN sind täglich sowie bei besonderen
Ereignissen (Antreffen von Fels, unbekannten Sparten,
etc.) Fotos zu erstellen und den Bauablauf zu
dokumentieren. Die Fotos sind dem AG nach Beendigung
der Baumaßnahme auf einem geeigneten Datenträger
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Hinweis Prüfungstermine:
Hinweis zu Bauausführung: Hinweis zu Bauausführung:
Zu Beginn der Hochbauarbeiten sind folgende Leistungen
des Abschnitts Tiefbau auszuführen:
- Herstellung Regenwasserkanal Bestandsschacht 127 bis
Neubau Schacht RW 8.1.
- Herstellung der Drainageleitungen von Baugrube bis
Regenwasserkanal bzw. Vorfluter.
- Herstellung der Grabenverrohrung mit
Geländeauffüllung im Bereich der Tank-Road.
- Herstellung des Anschlusses der Hauptwasserleitung DN
400 an der General-Patton-Road bis zum Baufeld (inkl.
Querung der General-Patton-Road in offener Bauweise.
- Rückbau der bestehenden Mittelspannungsleitung mit
Neuverlegung entlang der General-Patton-Road (siehe
dazu auch Abschnitt Elektrotechnik).
- Herstellung Stromanschluss inkl. Wasser- und
Abwasseranschluss Baucontainer Parkplatz
General-Patton-Road.
Hinweis Wasserleitung: Ein Teil der Hauptwasserleitung
wird zu Baubeginn hergestellt. Daran kann der
Auftragnehmer auf Wunsch seine Brauchwasseranschlüsse
(Anzahl nach Wahl des Auftragnehmers) herstellen. Für
die zu Beginn hergestellte Wasserleitung, welche für
die Brauchwasseranschlüsse in Betrieb genommen wird,
beginnt die Gewährleistung mit der Schlussabnahme und
nicht mit Inbetriebnahme. Dies ist vom Bieter bei der
Kalkulation zu berücksichtigen.
Lieferung Material:
Alle Positionen verstehen sich inkl. Lieferung der
Rohre, auch wenn nicht explizit im
Standardleistungskatalog genannt.
Hinweis zu Bauausführung:
Hinweis zu Erdarbeiten: Hinweis zu Erdarbeiten:
Homogenbereiche laut Bodengutachten:
(Schicht 2) Homogenbereich B1 = Homogenbreich 1
(Schicht 3) Homogenbereich B2 = Homogenbreich 2
(Schicht 4) Homogenbereich B3 = Homogenbreich 3
Abrechnung nach Lieferschein für alle Leistungen der
Tiefbauarbeiten.
Es werden folgende lose Umrechnungsfaktoren für die
Tiefbauarbeiten abhängig vom tatsächlich eingebauten
Material angewendet:
Sand 1,6 t/m3
Frostschutz 1,7 t/m3
Schottertragschicht 1,8 t/m3
Bodenaustausch 2,0 t/m3
Dies findet auch Anwendung bei der
Nachtragskalkulation.
Ausgleichsringe:
Bei der Schachtherstellung dürfen je Schacht maximal
drei Ausgleichringe mit einer Höhe von zusammen 24 cm
eingebaut werden.
Herstellung von Leitungsgräben entsprechend DIN 1610.
Der Aushub wird ab Oberkante vergütet. Als Oberkante
wird innerhalb des SIM-Centers diejenige nach
Bodenabtrag nach Titel 512 Geländemodellierung
definiert.
Ansonsten gilt der Aushub nach Abtrag/Abbruch Asphalt
bzw. Pflaster.
Hinweis zu Erdarbeiten:
06.10 541 Abwasseranlagen
06.10
541 Abwasseranlagen
06.11 542 Wasseranlagen
06.11
542 Wasseranlagen
06.12 547 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
06.12
547 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
06.13 551 Einbauten in Außenanlagen
06.13
551 Einbauten in Außenanlagen
06.14 551 Entsorgungsanlagen (Müllplatz)
06.14
551 Entsorgungsanlagen (Müllplatz)
06.15 559 Fundament Sprinklertank
06.15
559 Fundament Sprinklertank
06.16 559 Streifenfundamente NEA
06.16
559 Streifenfundamente NEA
06.17 559 Streifenfundamente Trafo
06.17
559 Streifenfundamente Trafo
06.18 559 Aufstellfläche Trafo bzw. Temporärer Trafo
06.18
559 Aufstellfläche Trafo bzw. Temporärer Trafo
06.19 559 Straßenbeleuchtung General-Patton-Road
06.19
559 Straßenbeleuchtung General-Patton-Road
06.20 559 Orientierungs- und Informationssysteme
06.20
559 Orientierungs- und Informationssysteme
06.21 591 Allgemeines
06.21
591 Allgemeines
06.22 596 Materialentsorgung
06.22
596 Materialentsorgung
07 FREIANLAGEN (EINHEITSPREISTEIL)
07
FREIANLAGEN (EINHEITSPREISTEIL)
01 Angabe zur Baustelle und zum Baustellenbetrieb Das Staatliche Bauamt Regensburg baut für das U.S. Corps of Engineers ein Simulations- und TAF-Center in Hohenfels.
Doe Belagsarbeiten werden als gesondertes Gewerk ausgeschrieben.
Rodungs- und Bodenarbeiten sind bereits durchgeführt.
Die Leistungen Landschaftbau umfassen den Auftrag von Oberboden, Planie, Pflanz- und Ansaatarbeiten sowie die Fertigstellungspflege.
Weiterhin ist ein Fitnessparcours mit Sitzplatz und einem Fußweg herzustellen. Darüberhinaus sind Zäune, Tore und sowie Barrieren nach ATFP-Anforderungen zu errichten.
Das Baufeld der Freianlagen erstreckt sich auf allen Seiten um den neuen Gebäudekomplex
ENDE DER ALLGEMEINEN BAU- UND MASSNAHMENBESCHREIBUNG
01 Angabe zur Baustelle und zum Baustellenbetrieb
07.01 VORARBEITEN
07.01
VORARBEITEN
07.02 ERDARBEITEN
07.02
ERDARBEITEN
07.03 BEFESTIGTE FLÄCHEN
07.03
BEFESTIGTE FLÄCHEN
07.04 EINFRIEDUNGEN UND ANFAHRSCHUTZ
07.04
EINFRIEDUNGEN UND ANFAHRSCHUTZ
07.05 AUSSTATTUNG, EINBAUTEN
07.05
AUSSTATTUNG, EINBAUTEN
07.06 VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
07.06
VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
07.07 PFLANZ- UND SAATARBEITEN
07.07
PFLANZ- UND SAATARBEITEN
07.08 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE 1 JAHR
07.08
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE 1 JAHR
09 PARKPLATZ General-Patton Road
09
PARKPLATZ General-Patton Road
09.01 524 Stellplätze (Bedarfsposition)
09.01
524 Stellplätze (Bedarfsposition)