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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Auftraggeber:
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Neubau eines Seniorenresidenz mit 137 Pflegeplätzen
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Hönower Weg 5
15366 Hoppegarten
1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 3 - geschossige Altenwohn - und Pflegeheim (EG, 1. OG und 2. OG) ist mit einem Mansaddach geplant.
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Hönower Weg.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf
selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle,
die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen
Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Das durch den Rohbauunternehmer zu stellende Kranfahrerpersonal für die vorgesehenen Krane ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und in die Pauschale einzukalkulieren, einschließlich Bedienung für Fremdgewerke nach Anordnung der Bauleitung.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen
entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der
Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Gewerkespezifische Vorbemerkung Allgemein / Normbezug
Für die Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung gelten die Regelungen der VOB, insbesondere VOB/B sowie VOB/C ATV DIN 18299, ATV DIN 18330 und ATV DIN 18331 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Ausführung hat nach den einschlägigen DIN-Normen, Zulassungen, Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Die Leistungsbeschreibung erfolgt positionsweise getrennt nach Teilleistungen wie Beton, Schalung und Bewehrung. Die Kalkulation hat entsprechend getrennt zu erfolgen.
Nebenleistungen
Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Ausführung erforderlichen Nebenleistungen, Hilfsmittel, Geräte, Werkzeuge, Transporte, Vorhaltezeiten, Befestigungen, Schutzmaßnahmen sowie erforderlicher Rückbau sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit hierfür keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind.
Dies gilt insbesondere für:
Baustelleneinrichtung, Vorhalten und Räumen
Reinigung der Arbeitsbereiche
Schutz angrenzender Bauteile und Gewerke
Witterungsschutzmaßnahmen
Betonförderung
Schalungszubehör
Abstandhalter und Bindedraht
Absturzsicherungen
Anarbeiten und Anschlüsse
Prüf- und Hinweispflicht
Vor Ausführungsbeginn sind Höhen, Achsen, Maße sowie die Ausführungsgrundlagen gemeinsam mit der Bauleitung vor Ort zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Mengen und Massen anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen eigenverantwortlich zu prüfen. Fehlende Unterlagen sind vor Angebotsabgabe anzufordern.
Bodenarten, Bodenaufbau sowie Lastannahmen sind dem Bodengutachten und den Ausführungsunterlagen zu entnehmen.
Erkennbare Mängel, Abweichungen, Behinderungen, Bedenken gegen Vorleistungen, Untergründe, Planung oder Ausführung sind gemäß VOB/B § 4 vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Nachforderungen infolge unterlassener Prüfung werden nicht anerkannt.
Betonarbeiten
Leistungsbeschreibungen erfolgen teilweise verkürzt.
Tätigkeiten wie Liefern, Einbauen, Verdichten, Nachbehandeln, Ausrichten, Unterstützen sowie das Erreichen der geforderten Maßhaltigkeit, Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit gelten als geschuldet, auch wenn sie nicht gesondert beschrieben sind.
Beton ist entsprechend den ausgeschriebenen Festigkeits-, Expositions- und Konsistenzklassen einzubauen.
Die Anforderungen aus DIN EN 206, DIN 1045-2/-3 sowie DIN EN 13670 sind einzuhalten.
Auf Verlangen der Bauleitung sind Frischbetonprüfungen und Probekörperherstellungen durchzuführen.
Sichtbetonanforderungen
Soweit in den Leistungspositionen nichts anderes angegeben ist, sind sichtbare Betonflächen in Sichtbetonklasse SB 2 herzustellen.
Dies betrifft Bereiche wie:
Tiefgaragen
Kellerbereiche
Technikräume
Lagerräume
Funktionsräume
Wirtschaftsbereiche
Wandscheiben
Sichtbare Deckenflächen in Nebenbereichen
Flure ohne besondere Gestaltungsanforderungen
Treppenhausbereiche der Allgemeinerschließung
Sichtbare Wandflächen in Funktions- und Nebenbereichen
Repräsentative oder architektonisch besonders beanspruchte Sichtbetonflächen sind in Sichtbetonklasse SB 3 herzustellen.
Dies betrifft folgende Bereiche:
Haupteingangsbereiche
Empfangs- und Foyerbereiche
Aufenthaltsbereiche
Gemeinschaftsbereiche
Repräsentative Treppenhäuser
Sichtbare Betonflächen mit Streiflicht
Sichtbare Deckenflächen in Aufenthaltszonen
Sichtbare Stützen, Unterzüge, Balkone und Balken mit architektonischer Sichtwirkung
Außenwände mit Sichtbetonanforderung
Hochwertige Sichtbetonflächen in Bewohner- und Besucherbereichen
Die Ausführung der Sichtbetonflächen hat gemäß DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton herzustellen bzw. zu erfolgen.
Vor Ausführungsbeginn ist eine Musterfläche hinsichtlich Oberflächenbild, Schalhaut, Ankerbild, Fugenverlauf und Farbgleichmäßigkeit mit der Bauleitung abzustimmen. Die Musterfläche gilt als Ausführungsstandard.
Schalhaut, Schalungsraster, Ankerbild, Arbeitsfugen sowie Betonrezeptur, Konsistenz, Einbauweise und Nachbehandlung sind innerhalb zusammenhängender Sichtflächen einheitlich auszuführen.
Lunker, Poren, Farbunterschiede, Kiesnester, Schalungsversätze und Wolkenbildungen dürfen das vereinbarte Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen.
Nacharbeiten sind nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig und dürfen im fertigen Oberflächenbild nicht erkennbar sein.
Schalungsarbeiten
Schalungen sind standsicher, maßhaltig und dicht herzustellen.
Schalung, Unterstützung, Aussteifung, Trennmittel, Vorhalten, Umsetzen und Rückbau sind Bestandteil der Leistung.
Die Schalung muss sämtliche Frischbetonlasten sowie Einwirkungen aus Verdichtung sicher aufnehmen.
Das Ausschalen darf erst nach Erreichen der erforderlichen Festigkeit und Standsicherheit erfolgen.
Die Wahl des Schalungssystems obliegt dem Auftragnehmer, sofern keine Vorgaben bestehen.
Bewehrungsarbeiten
Bewehrung aus Betonstahl B500 ist einschließlich Schneiden, Biegen und lagegerechtem Einbau auszuführen.
Betondeckungen, Verankerungen, Übergreifungen und Abstände gemäß statischen Vorgaben sind einzuhalten.
Abstandhalter, Bindedraht sowie erforderliches Kleinmaterial sind Bestandteil der Leistung.
Filigranbauteile / Halbfertigteile
Halbfertigteile und Filigranbauteile sind einschließlich werkseitiger Bewehrung, Gitterträgern, Verbindungsmitteln und erforderlicher Ergänzungsbewehrung einzubauen.
Erforderliche Hilfsmittel und Montagezubehör sind Bestandteil der Leistung.
Betonförderung
Erforderliche Betonfördermaßnahmen einschließlich Betonpumpen, Leitungen, Verteilereinrichtungen sowie Umsetzen und Reinigen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Absturzsicherung / Arbeitsschutz
Deckendurchbrüche, Schachtöffnungen, Treppenöffnungen, Aussparungen sowie Absturzkanten sind während der gesamten Rohbauphase gegen Absturz zu sichern.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen einschließlich Abdeckungen, Seitenschutz, Geländer, Absperrungen, Befestigungen sowie deren Vorhalten, Umsetzen und Rückbau sind Nebenleistungen.
Abdeckungen müssen ausreichend tragfähig, gegen Verschieben gesichert und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Die Ausführung hat gemäß Baustellenverordnung, DGUV Vorschrift 38, ASR A2.1 und DIN EN 13374 zu erfolgen.
Schutzmaßnahmen / Witterungsschutz
Baustoffe, Bauteile und ausgeführte Leistungen sind während Lagerung, Verarbeitung und Erhärtung gegen Witterungseinflüsse und Beschädigungen zu schützen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Reinigung
Der Auftragnehmer hat die beanspruchten Arbeits-, Verkehrs- und Lagerflächen laufend sauber zu halten.
Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen.
Bauleitung / Baustellenkoordination
Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen verantwortlichen Fachbauleiter zu benennen, der während der Ausführung erreichbar ist und an den Baubesprechungen teilnimmt.
Die Teilnahme an den Baubesprechungen erfolgt mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben trotz Einladung werden je versäumter Baubesprechung pauschal 300,00 € von der Schlussrechnung einbehalten.
Die Abstimmung mit anderen Gewerken sowie die Koordination des Bauablaufs sind Bestandteil der Leistung.
Montage- und Werkplanung
Dem Auftragnehmer werden freigegebene Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Montage-, Werk- und Detailplanungen sind auf Grundlage dieser Unterlagen durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu erstellen, soweit diese zur Ausführung erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich in einzelnen Leistungspositionen beschrieben sind.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn diese vor Ausführung schriftlich angeordnet wurden.
Vor Ausführung ist der voraussichtliche Leistungsumfang schriftlich anzuzeigen.
Stundenlohnzettel einschließlich Leistungsbeschreibung und erforderlicher Fotodokumentation, insbesondere bei später überdeckten Leistungen, sind spätestens innerhalb eines Werktages nach Leistungserbringung vorzulegen.
Nicht angeordnete Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet.
Aufmaß / Abrechnung
Aufmaße und Abrechnungsunterlagen sind spätestens mit der Schlussrechnung vollständig vorzulegen, auch bei Pauschalverträgen.
Abnahme / Nachtragsleistungen
Einwände oder Bedenken gegen das Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen sind bei Angebotsabgabe schriftlich vorzubringen.
Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, dürfen erst nach schriftlicher Beauftragung ausgeführt werden.
Nachtragsangebote sind vor Ausführung schriftlich vorzulegen.
Vertragsbestandteil
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer diese Vorbemerkungen als Vertragsbestandteil an.
Gewerkespezifische Vorbemerkung
DGNB - Zertifizierung Allgemeine Vorbemerkungen zum Thema DGNB - Zertifizierung und QNG
Für das Bauvorhaben der CUREUS Nord GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Erhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan° Planungsgesellschaft mbh (Chemnitz), in Form des DGNB - Auditors beauftragt. Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen. Der Auditor sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente, unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB - Zertifizierung und das QNG - Siegel
Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand, für die DGN- Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG, sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren.
Im Folgenden werden die Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden.
Die sich hieraus ergebenden, detaillierten Anforderungen finden sich in der beigefügten Anlage 1 (Spalte QN 2).
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen.
Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG - Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 (Anhang Dokument 313). Die dort aufgeführten Anforderungen sind in ihrer Gesamtheit umzusetzen, Abweichungen sind unzulässig.
Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
➢ Hersteller & Produktname
➢ Angaben zum Einsatzort
➢ verbaute Menge
➢ Sicherheitsdatenblätter
➢ Technische Produktdatenblätter
➢ Herstellererklärungen
➢ EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten:
➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen
➢ Außenwandaufbauten
➢ Innenwandaufbauten
➢ Deckenaufbauten
➢ Dachaufbauten
➢ Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB - Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.)
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Auflistung des verbauten Holzes
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise:
➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach
Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die
vorhandenen Zertifikate
➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das
jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten
Materialien in Auszügen
➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC.Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess - Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden.
Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung "umweltgefährlich" zurückgegriffen werden.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 - Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 - Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
01 Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten
01
Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Stahlbetonarbeiten - Gründung
01.02
Stahlbetonarbeiten - Gründung
01.03 Stahlbetonarbeiten - EG
01.03
Stahlbetonarbeiten - EG
01.04 Stahlbetonarbeiten - 1. OG
01.04
Stahlbetonarbeiten - 1. OG
01.05 Stahlbetonarbeiten - 2. OG
01.05
Stahlbetonarbeiten - 2. OG
01.06 Aufzugsunterfahrten 2 Stück - EG - 2. OG
01.06
Aufzugsunterfahrten 2 Stück - EG - 2. OG
01.07 Fertigteiltreppenläufe 2 Stück - EG - 2. OG
01.07
Fertigteiltreppenläufe 2 Stück - EG - 2. OG
01.08 Maurerarbeiten - EG
01.08
Maurerarbeiten - EG
01.09 Maurerarbeiten - 1. OG und 2. OG
01.09
Maurerarbeiten - 1. OG und 2. OG
01.10 Maurerarbeiten im Spitzboden
01.10
Maurerarbeiten im Spitzboden
01.11 Zusatzarbeiten - Fertigteilbäder
01.11
Zusatzarbeiten - Fertigteilbäder
01.12 Stundenlohnarbeiten
01.12
Stundenlohnarbeiten