Dachdecker- und Zimmererarbeiten
BB_Hohenhameln_Marktstraße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkung Vorbemerkung Zimmerer-, Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten Alle Zimmerer-, Dachdämm-, Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten sind gemäß den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, den geltenden DIN-Normen (insbesondere DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten, DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten) sowie den Herstellervorschriften auszuführen. Es ist auf eine lückenlose und wärmebrückenfreie Ausführung der Dämm- und Anschlussebenen zu achten. Alle Holzbauteile müssen der Sortierklasse S10/MS10 entsprechen und technisch getrocknet sein. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung des statischen Nachweises sowie der Brandschutzanforderungen zu erfolgen. Vorbemerkung Flachdachabdichtung Die Abdichtung der Flachdachflächen ist als Warmdachsystem gemäß den Flachdachrichtlinien auszuführen. Besonderes Augenmerk ist auf die fachgerechte, dauerhaft dichte Ausbildung sämtlicher Anschlüsse an aufgehende Bauteile (Attiken, Wände), Durchdringungen (Dachabläufe, Lüfter) und an die angrenzenden Steildachflächen zu legen. Die Anschlusshöhen sind gemäß den Fachregeln (mind. 15 cm über der wasserführenden Ebene) auszuführen. Die Dampfsperre ist an allen Durchdringungen und am Dachrand hochzuführen und dicht anzuschließen. Vorbemerkung Klempnerarbeiten Alle Klempnerarbeiten sind gemäß den Fachregeln für das Klempnerhandwerk sowie der DIN 18339 auszuführen. Sämtliche Blechteile sind spannungsfrei zu montieren, und es sind ausreichend Dehnungsmöglichkeiten vorzusehen. Anschlüsse an andere Bauteile sind fachgerecht und dauerhaft wasserdicht herzustellen. Die Materialverträglichkeit mit angrenzenden Baustoffen ist zu beachten.
Allgemeine Vorbemerkung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) – Zimmererarbeiten 1. Geltungsbereich und Grundlagen Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gelten für alle in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Zimmerer- und Holzbauarbeiten. Sie ergänzen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sowie die einschlägigen Fachregeln des Zimmererhandwerks in ihrer jeweils neuesten Fassung. 2. Anzuwendende Normen und Vorschriften Grundlage für die Ausführung sind insbesondere die folgenden Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung: DIN 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten" (ATV) DIN EN 15497 für Konstruktionsvollholz (KVH) DIN EN 14080 für Brettschichtholz (BSH) DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau – Bauwerke" DIN 68800-2 "Holzschutz - Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau" 3. Materialien und Baustoffe Holzqualität: Für alle tragenden Holzbauteile ist, sofern nicht anders beschrieben, mindestens Konstruktionsvollholz (KVH) Nsi oder Brettschichtholz (BSH) in der Festigkeitsklasse C24 zu verwenden. Die Holzfeuchte darf beim Einbau 18 % nicht überschreiten. Nachweise: Für alle Holzprodukte und Verbindungsmittel sind auf Verlangen der Bauleitung Übereinstimmungszertifikate und technische Zulassungen vorzulegen. Lagerung: Holz und Holzwerkstoffe sind auf der Baustelle sachgemäß zu lagern, vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Verschmutzung zu schützen. Eine Stapelung hat mit ausreichender Unterlüftung auf Kanthölzern zu erfolgen. 4. Ausführung Maßtoleranzen: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Maße am Bau vor Beginn der Fertigung zu prüfen (Aufmaßpflicht). Statik und Konstruktion: Die Ausführung hat exakt nach den Vorgaben der statischen Berechnung und den Ausführungsplänen zu erfolgen. Eigenmächtige Änderungen an Querschnitten oder Verbindungen sind unzulässig. Verbindungen: Alle Verbindungen sind kraftschlüssig und passgenau herzustellen. Die Auswahl und der Einbau von Verbindungsmitteln haben nach statischen Erfordernissen und Herstellervorgaben zu erfolgen. Holzschutz: Der Holzschutz erfolgt primär durch konstruktive Maßnahmen. Chemischer Holzschutz ist nur nach ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen. 5. Nebenleistungen und Besondere Leistungen Zusätzlich zu den in der ATV DIN 18334 genannten Nebenleistungen gehören zum Leistungsumfang, ohne gesonderte Vergütung: Das Erstellen von für die Ausführung notwendigen Werkstatt- und Montageplänen. Der Schutz angrenzender Bauteile vor Beschädigung und Verschmutzung durch die eigenen Arbeiten. Die Beseitigung von Bauabfällen und Restmaterialien in die bauseits gestellten Container. 6. Abnahme und Gewährleistung Voraussetzung für die Abnahme ist die mängelfreie Fertigstellung der Leistung und die Übergabe aller geforderten Dokumentationen (z.B. Nachweise, Lieferscheine).
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) – Zimmererarbeiten
01 01 Baustelleneinrichtung
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01 Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Geneigte Dächer
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Geneigte Dächer
02.01 Dachkonstruktion und Dämmung Schrägdächer
02.01
Dachkonstruktion und Dämmung Schrägdächer
02.02 Dachabdichtung und Dachdeckung Schrägdächer
02.02
Dachabdichtung und Dachdeckung Schrägdächer
03 Flachdächer, Terrassen und Loggien
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Flachdächer, Terrassen und Loggien
03.01 Abdichtung, Dämmung und Belegung Flachdächer
03.01
Abdichtung, Dämmung und Belegung Flachdächer
04 Dachklempnerarbeiten
04
Dachklempnerarbeiten
04.01 Klempnerarbeiten
04.01
Klempnerarbeiten