Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Die Ausführung erfolgt nach Bauleistungsbeschreibung und entsprechender Ausführungszeichnung (AFZ), sowie gem. Statik, Positions- und Bewehrungspläne und EnEV-Berechnung.
2. Die nachfolgend aufgeführten Arbeiten sind Bestandteil des Leistungsumfanges und sind entsprechend im Pauschalfestpreis einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
3. Abweichend vom Rahmenvertrag ist die Dokumentation der eingesetzten Materialien (gem. Anlage 3) zur jeweiligen Abschlagsrechnung mit einzureichen.
4. Auf den Baustellen gilt generell Alkoholverbot. Das Rauchen im Gebäude ist nicht gestattet
5. Die Vorgewerke sind rechtzeitig vor Ausführung zu prüfen. Abweichungen außerhalb der Toleranzen sind dem Bauleiter rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen.
6. Sauberkeit auf der Baustelle muss gewährleistet sein. Bauschutt ist täglich, mindestens jedoch 1x wöchentlich zu entfernen. Besenreine Übergabe nach Fertigstellung der Arbeiten
Technische Vorbemerkungen
1. Ausführungsbeschreibung Kalksandstein im Laibungsbereich: Bei
geschnittenen Steinen sind die Schnittkanten entsprechend ins Mauerwerk zu
setzen und nicht auf der Sichtseite auszuführen.
2. Ausführungsbeschreibung Kalksandstein im Bereich Ringbalken: Bei der
Ausführung eines Ringbalkens ist das Abfließen des zu verarbeitenden Betons
in die Kammern der Kalksandsteine mittels Deckelung zu verhindern.
3. Das Herstellen der Wand-, Decken- und Bodendurchbrüche ist im
Pauschalpreis enthalten. Ebenso das Schließen, inkl. Verspachtelung in Q2. Die genaue Position von Durchbrüchen hat in Abstimmung mit der Bauleitung und der dazugehörigen Lüftungs- bzw. Anlagenplanung zu erfolgen.
4. Ausführung und Dichtigkeitsprüfung von Grundleitungen und Leerrohren gem. Vorgaben der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen, inkl.
Dokumentation.
5. Die Montage und Lieferung des Fassadengerüstes erfolgt bauseits. Der Abruf des Fassadengerüsts muss 10 Werktage vor Bedarf beim Bauleiter erfolgen.
6. Erfolgt die Ausführung der Stb-Treppe oder des Stb-Kellers in Ortbeton, so hat der Unternehmer die Bewehrungspläne 4 Wochen vor Ausführungsbeginn
beim Bauleiter abzurufen.
7. Änderungen, die an sicherheitsrelevanten Rüstungen oder Absturzsicherungen für eine gewerkspezifische Tätigkeit vorgenommen werden, müssen unverzüglich nach Beendigung dieser Tätigkeit in den ordnungsgemäßen Zustand zurückgebaut werden. Ein Defekt dieser Anlagen muss dem zuständigen SIGEKO unverzüglich mitgeteilt werden, um einen ständigen Arbeitsschutz zu gewährleisten.
9. Eigenüberwachung B1: Bei Ausführung der Stahlbetonarbeiten ist die Überwachungsklasse 1 im Pauschalpreis enthalten. Die Kosten sind entsprechen in die EP zu kalkulieren.
10. Bauseits gelieferte Teleskop-Mauerkasten oder Rohre für Dunstabzug sind entsprechend einzubauen.
11. Meterriss als Plakette innerhalb des Gebäudes unverrückbar herstellen. Lage und Festlegung gemeinsam mit Bauleitung. Je 1 Stück pro Etage
12. Schnurgerüst wird durch AN vor bauseitiger Feineinmessung hergestellt und nach Fertigstellung wieder zu beseitigt
Die Kostengruppe muss auf die Rechnung geschrieben werden. Rohbau = 333
015 Rohbau
015.001 Boden- Sohlplatte und Fundamentierung
Boden- Sohlplatte und Fundamentierung
015.003 Allgemein
015.005 aufgehendes Mauerwerk in Kalksandstein
aufgehendes Mauerwerk in Kalksandstein
015.017 Dämmung Kelleraußenwände, Bodenplatte und Perimeterdämmungen
Dämmung Kelleraußenwände, Bodenplatte und Perimeterdämmungen
015.021 Sonstiges
015.027 Säulen und Stützen
015.033 Isolierungen und Abdichtungen
Isolierungen und Abdichtungen
015.035 Ringanker
015.039 Massivdecken
015.045 Vorbereitungsarbeiten für Wärmepumpen
Vorbereitungsarbeiten für Wärmepumpen
015.049 Stürze in Außenwänden
015.057 Entwässerung
015.059 Unterzüge
015.073 Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
015.075 Kimmschicht
015.076 Bewehrung
015.077 Stundenlohnarbeiten