Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
Adam-Riese-Straße 2.
Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei
gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines
Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die
Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert.
Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und
Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte.
Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen
der Außenwände in Achse A und C zu der
eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach
wird aus einer Trapezblecheindeckung mit
aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle
ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus
einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in
Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade,
Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer
anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion.
Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet.
Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches
wird über Versickerungsmulden auf dem
Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das
öffenliche System eingeleitet.
Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der
Adam-Riese-Straße.
Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit
ihren Unterlagen:
Vermessung: Erdmann Vermessungen
Bodengutachten: RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah
+ Partner
Statik und Wärmeschutz:: Carolan-Pöhls Beratende
Ingenieure PartGmbB
Brandschutz: geoallplan
Entwässerung: Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH
Schallschutz: GTA mbH
Netzanschluss: LSW Netz GmbH & Co. KG
Entwässerung: ASG Abwasser- und
Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn
Frischwasser: Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1
Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der
Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die
weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils
neuesten Fassung. Die Anwendungs- und
Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind
ebenfalls einzuhalten.
1.2
Der zu schließende Bauvertrag ist ein
Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden
beigefügten
Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden
Leistungsbeschreibung.
1.3
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die
ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu
unterrichten.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit
der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken
gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei
Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen.
1.4
Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene
Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige
Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der
geforderten technischen Werte und Anforderungen.
1.5
Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage
aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien,
Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung,
Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung
erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und
Betriebsstoffe.
1.6
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu
überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf
ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu
prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine
ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der
Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine
Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere
Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende
Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist
Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über
den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die
Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren.
1.7
Bauseits verlegte Installationen sind gegen
Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
1.8
Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen
gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen
sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener
Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke
vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind
sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von
Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind
abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in
den Einheitspreisen miteinzukalkulieren.
1.9
Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-,
Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten
und
nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht
gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren.
1.10
Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des
Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen
geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von
Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des
Auftragnehmers
herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste
sind nach den örtlichen Bestimmungen und den
Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen.
1.11
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung
bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher
Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen
Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-,
und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge
zu leisten ist.
1.12
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren.
Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf
Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der
geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse
bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung
usw. berücksichtigt.
1.13
Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung
und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom
Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die
mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen.
1.14
Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den
Gegebenheiten des Bauwerks, den
Ausführungsplänen, der Statik, der
Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und
Lärmschutzgutachten
zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte
Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich
erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-,
Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten
sowie
anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett
funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig
(als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben,
einschließlich aller erforderlichen Vor- und
Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen
Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den
Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis
enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der
Herstellung zwangsläufig ergeben, sind
einzukalkulieren,
auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.15
Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen
anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort
schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der
Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung
des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet,
Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen,
falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt.
1.16
Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN
ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen
Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise
durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende
Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und
erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der
Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle
nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend
per Mail an die Bauleitung zu senden.
1.17 Überwachung
1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die
Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro
eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet
auftretenden Baugrundverhältnissen ist das
Architekturbüro umgehend zu informieren.
2. Der AN haftet in vollem Umfang für die
Standfestigkeit seiner Konstruktion.
3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker,
der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen
seitens des ANs verantwortlich ist.
4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur
Befähigung erbracht werden.
5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen
den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt
auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV
beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein
Gütenachweis zu erbringen.
6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen
Stellen rechtzeitig zu beantragen und die
entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu
übergeben.
1.18 Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der
Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten
gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten.
Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer,
Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei
Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft
frei von Verantwortung und Ansprüchen.
2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der
Berufsgenossenschaft und in einer
Haftpflichtversicherung sein, die
mindestens die Vertragssumme deckt.
1.19 Baustelleneinrichtung
1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke,
erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange
wie erforderlich
vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert,
die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle
stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte
Vorhaltung getroffen.
2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich
sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die
Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer
der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen
und Abfälle sind laufend von den verursachenden
Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie
dürfen
weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht
nachgekommen werden, werden die Kosten für die
Beseitigung den Unternehmen von der
Gesamtrechnungssumme abgezogen.
3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die
Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen
werden, trägt der AN alle eventuell hieraus
entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten
erforderlich wurden.
4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die
einschlägig in Frage kommen, einzuhalten.
5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne
Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten.
6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle
Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus
SigePlan und vom Koordinator sind zu
berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der
Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener
Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und
Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen
Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und
mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für
die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im
Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die
Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung
der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen
Aufgabenbereich allein verantwortlich.
7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu
behandeln, damit keine Störungen und Gefahren
eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die
Lagen zu erkundigen.
8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
1.20
Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen
Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten
so rechtzeitig einzuholen, dass keine
Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung
liegen beim AN.
1.21
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV
herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung
auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit
seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung
vertraut
gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation
nicht bestanden haben, so dass hieraus keine
Forderungen seitens des Bieters entstehen können.
1.22 Gerüste
1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen,
erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze,
gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten,
einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen
Vorschriften entsprechen und vom AN in
vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden.
2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt
entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an
Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen.
3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so
auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden
Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten,
Dachdeckungsarbeiten, sie
als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können.
1.23 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist
grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für
die
Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der
unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle
Verschleißteile
(alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für
Teile von maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die
Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird, sonst 2 Jahre
2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue
Gewährleistungsfrist vom Tage der
endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur
Wiederholung erfolgloser oder unzureichender
Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor
Ablauf der Frist verlangt.
3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_
brutto werden für die Laufzeit der
Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als
Sicherheit einbehalten. Der
Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der
Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt
werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur
durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft
entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden.
1.24 Abrechnung
1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt
nach Aufmaß und Ausführungszeichnung.
Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den
Abrechnungszeichnungen einzutragen soweit
solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der
Abrechnungszeichnungen müssen mit denen
der Massenberechnung übereinstimmen.
2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft
werden können, sind rechtzeitig durch den AN
örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen
festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen
sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass
die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung
gemeinsam mit dem Aufsteller hat.
3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der
erbrachten Leistungen anerkannt
1.25
Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen
Leistungen wird der Bauvertrag nach den
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der
BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen.
1.26 Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine
rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der
Kalkulation
sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die
vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er
Dritten
gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur
Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben
hat und Preisabsprachen mit anderen
Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
.......................................
Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift /
Stempel
1.1
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit
- erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen,
Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und
Schutzvorrichtungen
- Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer,
Feuerlöscher
- Herrichten der erforderlichen Lager- und
Arbeitsplätze
einschließlich Beleuchtung und Sicherung
- Material-Vorhaltekosten
- das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt
und
Verunreinigungen, auch der öffentlichen
Verkehrsflächen
- Böcke für Schnurgerüste und Zuarbeiten zu den
Einmessarbeiten,
- Sicherung der Achsen,
- mindestens ein Meterriss dauerhaft jedem Raum,
- Verkehrssicherungseinrichtung einschließlich
Leistung zur
Verkehrssicherung
- Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der
Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und
Körperschaften einschliesslich der damit
zusammenhängenden Kosten und Gebühren,
sind zu beachten.
bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und
abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__. 2 Bauwagen für die Bauleitung des AG als ein- oder zweiachsiges Fahrgestell nach
Arbeitsstättenverordnung § 45 abschließbar,
mit mittigem Tisch und seitlichen Bänken,
beheizbar, mit Elektroanschluss und Beleuchtung
Magnettafel einschließlich Magnethalter,
Verbandskasten,
Hinweistafel zur Ersten Hilfe und Feuerlöscher
anfahren, fachgerechtes Aufstellen/Aufbocken,
unterhalten,
nach Bedarf reinigen und nach Abschluss aller
Bauarbeiten
wieder abfahren. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 2
Bauwagen für die Bauleitung des AG
1,00
Stk
01.__. 3 Mehr-/ Minderkosten Bauwagen für die Bauleitung des AG für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der
Grundstandzeit.
01.__. 3
Mehr-/ Minderkosten Bauwagen für die Bauleitung des AG
1,00
StWo
01.__. 4 Bauzaun mit 2,00 m Höhe aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton,
einschließlich
sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. liefern,
aufzustellen,
unterhalten und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder
abbauen. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 4
Bauzaun
280,00
m
01.__. 5 Verlängerungswoche Bauzaun
01.__. 5
Verlängerungswoche Bauzaun
1,00
mWo
01.__. 6 Tor für Bauzaun zweiflügeliges Tor mit 4,00 m Breite für den
vorbeschriebenen
Bauzaun aus Gitterelementen, abschließbar,
einschließlich
Kette und Zahlenschloss, liefern, aufzustellen,
unterhalten und
nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abbauen.
Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 6
Tor für Bauzaun
1,00
St
01.__. 7 Verlängerungswoche Tor für Bauzaun
01.__. 7
Verlängerungswoche Tor für Bauzaun
1,00
StWo
01.__. 8 Sanitärcontainer mit Abwassertank, getrennt nach Damen und Herren,
mit mindestens 3 WCs, 2 Urinale und 4 Waschbecken
aufzustellen, unterhalten und nach Abschluss aller
Bauarbeiten
wieder abfahren. Als fix und fertige Arbeit. Der
Container ist für
Fremdgewerke nutzbar, 2-mal je Woche zu reinigen,
Verbrauchsmaterial ist entsprechend vorzuhalten.
Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 8
Sanitärcontainer
1,00
St
01.__. 9 Mehr-/ Minderkosten Sanitärcontainer für die Verlängerung bzw. die Verkürzung der
Grundstandzeit.
01.__. 9
Mehr-/ Minderkosten Sanitärcontainer
1,00
StWo
01.__. 10 Toilettenkabine nach Vorschrift der Arbeitsstättenverodnung §6
aufstellen, für
die gesamte Bauzeit vorhalten, unterhalten
einschließlich
Entleeren, Austauschen, Reinigen etc. und wieder
abfahren.
Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 10
Toilettenkabine
E
1,00
St
01.__. 11 Verlängerungswoche Toilettenkabine
01.__. 11
Verlängerungswoche Toilettenkabine
E
1,00
StWo
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Der Boden ist nach BBodSchG und der
Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu verwerten.
Entsorgungsnachweise und Entsorgungsgebühren
sind mit einzukalkulieren
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind
strengstens zu beachten
Baugrundverhältnisse sind entsprechend der beigefügten
Bodengutachten und Bodenuntersuchung zu berücksichtigen
werden abweichende Bodenverhältnisse während der
Ausführung festgestellt werden, ist die Bauleitung zu
benachrichtigen
bei Fund von geruchsauffälliger Böden ist die
Bauleitung zu
benachrichtigen
schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren
Das Bauplanum ist vor Erosion und Verringerung seiner
Festigkeit durch Witterungseinflüsse und den laufenden
Baubetrieb schützen
Baustoffe sind lagenweise mit <= 30cm einzubringen, zu
verdichten und mit min. fünf Übergänge mit
Vibrationsplatte
lagen- und kreuzweise, tiefenwirksam und intensiv
nachzuverdichten.
Siebanalysen der eingebrachten Materialien sind
vorzulegen
Angelieferte und eingebaute Materialien sind zu
dokumentieren.
Der Boden ist nach BBodSchG und der
02.__. 1 Bodenaushub Gründung Boden für die Gründung profilgerecht, 45° geböscht
lösen,
aufnehmen, laden, innerhalb des Baufeldes verfahren
und für
den späteren Wiedereinbau seitlich lagern.
Ausbauort:
Arbeitsraum zur Erstellung der Streifen- und
Einzelfundamente,
der Stützwand und der Rampenniederfahrt der Anlieferung
02.__. 1
Bodenaushub Gründung
600,00
m³
02.__. 2 Bodenaushub wiedereinbauen seitlich gelagerten Bodenaushub der Gründung
als Trag- und Frostschutzschicht in verschiedenen
Stärken
plan,- und profilgerecht, lagenweise wiedereinbauen und
tiefenwirksam verdichten.
Einbauort:
Verfüllung des Arbeitsraums
Verfüllung der Mulde in Achse A und
Verfüllung der bestehenden Rampenniederfahrt
02.__. 2
Bodenaushub wiedereinbauen
600,00
m³
02.__. 3 Kapillarbrechende Trag- und Frostschutzschicht frostfrei und verdichtungsfähiges Material
wie z. B. Grobkies 16/32 mm gewaschen und feinkornfrei
liefern, einbauen und tiefenwirksam verdichten.
Einbauort:
Tragschicht unter der Bodenplatte,
Frostschutzschichten unter Steifenfundament und
Planum für Gerüststellung
02.__. 3
Kapillarbrechende Trag- und Frostschutzschicht
1.200,00
m³
02.__. 4 Bettung Fundamente und Sohlplatte Z0-Kies-/Sandplanum 0/8 mm liefern und in einer Stärke
von
ca. 4 cm plangerecht einbauen und tiefenwirksam
verdichten.
02.__. 4
Bettung Fundamente und Sohlplatte
1.600,00
m²
02.__. 5 Feinplanum Fundamente, Bodenplatte und Anlieferung mit einer max. Abweichung von +- 2 cm erstellen
02.__. 5
Feinplanum Fundamente, Bodenplatte und Anlieferung
1.600,00
m²
02.__. 6 Zulage Höhenversatz Vorpositionen mit Höhenversätzen für Dämmung und
entsprechend der Planung ausbilden.
02.__. 6
Zulage Höhenversatz
120,00
m
02.__. 7 Rohrgraben für Rohr DN 110 für Schmutzwasser bis 1,00 m Tiefe unter der
Sohlplatte in
erforderlicher Breite profilgerecht ausheben, Aushub
zur
Wiederverwendung seitlich lagern und nach Verlegung der
Grundleitungen Aushub lagenweise nach "Merkblatt für
das
Verfüllen von Leitungsgräben" einbauen und verdichten.
02.__. 7
Rohrgraben für Rohr DN 110
50,00
m
02.__. 8 Rohrgraben für Rohr DN 150 wie in Vorposition beschrieben,
jedoch für Regenentwässerung an Achse 10.
02.__. 8
Rohrgraben für Rohr DN 150
40,00
m
02.__. 9 KG 2000 Rohr DN 110 SW aus Polypropylen für Schmutzwasser liefern und mit
möglichst
wenig Bögen im gleichmäßigen Gefälle verlegen und
einschließlich Steckmuffen, Verbindungsstücke,
Dichtungen,
Abzweiger, Bögen, Reduzierungen, Muffenstopfen, u.ä.
anschließen. Bettung und Überfüllung bis 30 cm über
Rohrscheitel steinfrei mit grobkörnigen Böden nach DIN
18196
herstellen.
02.__. 9
KG 2000 Rohr DN 110 SW
50,00
m
02.__. 10 KG 2000 Rohr DN 150 RW wie in Vorposition beschrieben,
jedoch für Regenentwässerung an Achse 10.
02.__. 10
KG 2000 Rohr DN 150 RW
40,00
m
02.__. 11 Dichtigkeitsprüfung aller Schmutzwasserleitungen
einschließlich Spülung mit Nachweis, Protokoll der
Dichtigkeit
mit Bescheinigungen nach aktuellen Auflagen
durchführen.
02.__. 11
Dichtigkeitsprüfung
1,00
St
02.__. 12 Kies liefern und einbauen Filterkies 2 - 3,15 mm ohne Feinanteile liefern
und als ca. 0,20 m starken Versickerungskörper unter
der
Sohlplatte im Bereich des Windfanges einbringen und
Bodenablauf zur Vermeidung von Kanalgerüchen
anschließen.
02.__. 12
Kies liefern und einbauen
2,00
m²
02.__. 13 Behelfsmässige Überfahrt herstellen Behelfsmässige Überfahrt aus standfestem und
verdichtungsfähigem Material als befahrbare Rampe
beidseitig
der Gebäudezufahrt über Streifenfundamente herstellen
und
abbauen.
02.__. 13
Behelfsmässige Überfahrt herstellen
1,00
St
02.__. 14 Lastplattendruckversuche dynamisch als dynamischer Lastplattendruckversuch zur Ermittlung
des
Verformungsmodul Evd mit leichtem Fallgewichtsgerät
einschließlich Vorlage der Auswertung und
Dokumentation der
Ergebnisse.
02.__. 14
Lastplattendruckversuche dynamisch
8,00
St
02.__. 15 Lastplattendruckversuche statisch als statischer Lastplattendruckversuch einschließlich
Vorlage
der Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse.
02.__. 15
Lastplattendruckversuche statisch
2,00
St
02.__. 16 chemische Bodenanalyse auf Verunreinigung nach EBV
02.__. 16
chemische Bodenanalyse auf Verunreinigung nach EBV
10,00
St
02.__. 17 BM-F3 Material laden und entsorgen BM-F3 Material aufnehmen, laden und nach
Ersatzbaustoffverordnung EBV, einschließlich dem damit
zusammenhängenden Mehraufwand und Vorlage des
Entsorgungsnachweises entsorgen.
Hier: Bodenaustausch unterhalb der Fundamente
02.__. 17
BM-F3 Material laden und entsorgen
400,00
t
02.__. 18 BM-F0* Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F0* Material
02.__. 18
BM-F0* Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 19 BM-F1 Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F1 Material
02.__. 19
BM-F1 Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 20 BM-F2 Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch BM-F2 Material
02.__. 20
BM-F2 Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 21 Dk I-Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch Dk I-Material
02.__. 21
Dk I-Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 22 Dk II-Material laden und entsorgen wie in Vorposition beschrieben, jedoch Dk II-Material
02.__. 22
Dk II-Material laden und entsorgen
E
1,00
t
02.__. 23 Erweiterungsanalyse nach Deponieverordnung
02.__. 23
Erweiterungsanalyse nach Deponieverordnung
E
2,00
St
02.__. 24 bauzeitliche Wasserhaltung als offene Wasserhaltung mit Pumpensumpf während
Fundamentarbeiten oder Rohrleitungsbau
02.__. 24
bauzeitliche Wasserhaltung
80,00
h
03 Ortbetonarbeiten
03
Ortbetonarbeiten
Herstellung der Betonbauteile gemäß der statischen
Berechnung und der Schal- und Bewehrungspläne des
Statikers, Anschlüsse und Ausklinkungen entsprechend
Statik,
tragender Bauteile in F30-Bauweise,
Betongüten sind durch Würfelproben in ausreichendem
Umfang zu überwachen,
Betone der Überwachungsklassse 2 sind bei der
Überwachungsstelle anzumelden,
Prüfzeugnisse und Lieferscheine güteüberwachter Werke
für
Transportbeton sind auf Anfrage vorzulegen
Betonoberflächen sind grundsätzlich schalungsrau
herstellen,
Grate und Nester nach Ausschalen beseitigen,
Kanten sind zu fasen,
erforderliche Abnahmen durch den Prüfstatiker sind
verbindlich zu veranlassen,
Bauteile in waagerechter und senkrechter Richtung mit
größter Genauigkeit errichten, Mehrstärken gehen zu
Lasten
des AN
Schalung und Betonzusätze sind einzukalkulieren,
Sicherungsmassnahmen im Bauzustand sind
einzukalkulieren,,
Bewehrung wird in separater Position abgerechnet
Herstellung der Betonbauteile gemäß der statischen
03.__. 1 Trennlage PE-Folie aus PE-Folie liefern und mit ausreichend Überlappung
an den
Stößen oberhalb der Perimeterdämmung verlegen.
03.__. 1
Trennlage PE-Folie
780,00
m²
03.__. 2 Trennlage Noppenbahn liefern und mit ausreichend Überlappung an den Stößen
oberhalb des Feinplanums verlegen.
03.__. 2
Trennlage Noppenbahn
700,00
m²
03.__. 3 Sohlplatte nach Statik Position 200 aus Stahlbeton
C25/30, XC2, WF in einer Stärke von 20 cm
einschließlich Randschalungen und Abstandshalter aus
Gießbeton für die untere Bewehrungslage herstellen.
Unterkante UK = -0,28 m = 54,56 üNN
Oberkante OK = -0,08 m = 54,76 üNN
Oberfläche eben mit maximale Toleranz auf der
Gesamtlänge
und -breite von 15mm abziehen.
03.__. 3
Sohlplatte
1.520,00
m²
03.__. 4 Zulage Absenkung 22 m² vorbeschriebene Sohlplatte für die Tiefkühlzelle um 10
cm,
unter Beibehaltung der Gesamtstärke, von OKR absenken.
Die Absenkung ist absolut genau und sauber
herzustellen, die
Maße sind einzuhalten. Die Kanten und Ecken in der
Aussparung sind nachträglich zu säubern und abzustoßen.
Eventuelle Unebenheiten im Boden der Wanne sind
auszuspachteln oder abzustoßen.
03.__. 4
Zulage Absenkung 22 m²
1,00
St
03.__. 5 Aussparung Sohlplatte Senkkasten mit 60 x 40 cm für Putzmittelsenkkasten herstellen und
nach Betonage der Sohlplatte entfernen, verfüllen und
schliessen.
03.__. 5
Aussparung Sohlplatte Senkkasten
1,00
St
03.__. 6 Streifenfundament 40/60 nach Statik Position 202 aus unbewehrtem Beton
C25/30, XC1, XC2 mit b/h=40/60 cm als umlaufende
Frostschürze einschließlich Randschalung herstellen.
Unterkante UK = -0,88 m = 53,96 üNN
Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 6
Streifenfundament 40/60
120,00
m
03.__. 7 Streifenfundament 40/100 wie in Vorposition beschrieben, jedoch
mit b/h=40/100 cm in Achse A/2-5 herstellen.
Unterkante UK = -1,28 m = 53,56 üNN
Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 7
Streifenfundament 40/100
20,00
m
03.__. 8 Streifenfundament Rampe Achse C/5-6 nach Statik Position 205 aus unbewehrtem Beton
C25/30, XC2, WF mit b/h=100/100 cm,
einschließlich Randschalung in Achse C herstellen.
Unterkante UK = -1,28 m = 53,56 üNN
Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 8
Streifenfundament Rampe Achse C/5-6
4,43
m
03.__. 9 Streifenfundament Rampe Achse C/6-7 wie in Vorposition beschrieben, jedoch
mit b/h=100/140 cm herstellen.
Unterkante UK = -1,68 m = 53,16 üNN
Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 9
Streifenfundament Rampe Achse C/6-7
6,25
m
03.__. 10 Streifenfundament Rampe Achse C/7-9 wie in Vorposition beschrieben, jedoch
mit b/h=100/177 cm herstellen.
Unterkante UK = -2,05 m = 52,79 üNN
Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 10
Streifenfundament Rampe Achse C/7-9
15,50
m
03.__. 11 Streifenfundament Rampe Achse 9/C-D wie in Vorposition beschrieben, jedoch
Sichtseite in SB2 herstellen.
03.__. 11
Streifenfundament Rampe Achse 9/C-D
5,67
m
03.__. 12 WD Streifenfundament mit 20 x 20 cm für Rohrdurchführungen KG 2000 Rohr DN
110
der Schmutzwasserleitungen einschließlich
Dämmmanschette
im Streifenfundament in Achse C herstellen.
03.__. 12
WD Streifenfundament
2,00
St
03.__. 13 Unterfütterungen aus unbewehrter Magerbeton C8/12
bei Höhenversatz der Fundamente herstellen.
03.__. 13
Unterfütterungen
E
8,00
m³
03.__. 14 Sauberkeitsschicht aus unbewehrter Magerbeton C8/12 n einer Stärke von 5
cm
unter den Stahlbetonfundamenten in Achse 1, Achse B und
unter dem Bodensporn der Stützwand herstellen.
03.__. 14
Sauberkeitsschicht
6,00
m³
03.__. 15 Einzelfundamente Stütze Achse 1/A+B nach Statik Position 203 aus Stahlbeton
B500 SA, C 25/30, XC4, XD3, XF4, WA
mit b/l/h = 125/125/40 cm frost- und tausalzbeständig
einschließlich Schalung herstellen.
Unterkante UK = -0,95 m = 53,89 üNN
Oberkante OK = -0,55 m = 54,29 üNN
03.__. 15
Einzelfundamente Stütze Achse 1/A+B
2,00
St
03.__. 16 Einzelfundament Stützen Achse B/2 nach Statik Position 201 aus Stahlbeton
B500 SA, C 25/30, XC4, XD3, XF4, WA
mit b/l/h = 100/180/115 cm einschließlich Schalung und
Ausbildung des Köcher mit b/l/h = 38/54/93 cm
zur Einspannung der Holzstütze herstellen.
Unterkante UK = -1,63 m = 53,21 üNN
Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
03.__. 16
Einzelfundament Stützen Achse B/2
1,00
St
03.__. 17 Einzelfundament Stützen Achse B/4-8 nach Statik Position 201 aus Stahlbeton
B500 SA, C 25/30, XC2
mit b/l/h = 100/180/115 cm einschließlich Schalung und
Ausbildung des Köcher mit b/l/h = 38/54/93 cm
zur Einspannung der Holzstütze herstellen.
Unterkante UK = -1,43 m = 53,41 üNN
Oberkante OK = -0,08 m = 54,76 üNN
03.__. 17
Einzelfundament Stützen Achse B/4-8
5,00
St
03.__. 18 Einzelfundament Stützen Achse B-3+9 nach Statik Position 206 aus Stahlbeton
B500 SA, C 25/30, XC2 mit b/l/h = 115/180/115 cm
einschließlich Schalung und
Ausbildung des Köcher mit b/l/h = 38/54/93 cm
zur Einspannung der Holzstütze herstellen.
Achse 3+9
Unterkante UK = -1,43 m = 53,41 üNN
Oberkante OK = -0,08 m = 54,76 üNN
03.__. 18
Einzelfundament Stützen Achse B-3+9
2,00
St
03.__. 19 Bodensporn Stützwand Anlieferung nach Statik Position 204 aus Stahlbeton
B500 SA, C35/45, XC4, XD3, XF4, WA
in einer Stärke von 25 cm und einer Breite von 1,65 m
frost- und tausalzbeständig, einschließlich
Randschalungen und
Abstandshalter aus Gießbeton für die untere
Bewehrungslage in
Achse D, abgetreppt herstellen.
Achse D 5-6
Unterkante UK = -1,28 m = 53,56 üNN
Oberkante OK = -1,03 m = 54,56 üNN
Achse D 6-7
Unterkante UK = -1,68 m = 53,16 üNN
Oberkante OK = -1,43 m = 54,56 üNN
Achse D 7-9
Unterkante UK = -2,05 m = 52,79 üNN
Oberkante OK = -1,80 m = 53,04 üNN
03.__. 19
Bodensporn Stützwand Anlieferung
42,00
m²
03.__. 20 Stützwand Anlieferung Achse D nach Statik Position 204 aus Stahlbeton
B500 SA, C35/45, XC4, XD3, XF4, WA
in einer Stärke von 25 cm, frost- und tausalzbeständig,
einschließlich Schalung in Sichtbetonqualität SB 3 mit
gleichbleibender Oberkante OK = +1,50 m = 56,34 üNN
und drei unterschiedlichen UK, abgetreppt herstellen
Achse D 5-6
Unterkante UK = -1,03 m = 54,56 üNN
Achse D 6-7
Unterkante UK = -1,43 m = 54,56 üNN
Achse D 7-9
Unterkante UK = -1,80 m = 53,04 üNN
03.__. 20
Stützwand Anlieferung Achse D
80,00
m²
03.__. 21 WD Stützwand mit 20 x 20 cm für Rohrdurchführungen KG 2000 Rohr DN
100
der Schmutzwasserleitungen einschließlich
Dämmmanschette
in der Stützwand Anlieferung herstellen.
03.__. 21
WD Stützwand
1,00
St
03.__. 22 Kragstützen Vordach nach Statik Position 125 aus Stahlbeton
B 500 SB, C25/30, XC4, XF1,WF mit Ø 35 cm und h = 4,29
m
als Auflager für bauseitigen Brettschichtholzbinder
in Achse 1/A und 1/B in Sichtbetonqualität SB 3
herstellen.
Unterkante UK = -0,55 m = 54,29 üNN
Oberkante OK = +3,74 m = 58,58 üNN
03.__. 22
Kragstützen Vordach
2,00
St
03.__. 23 Betonsockel 26/38 aus Stahlbeton im Bereich der zweischaligen Außenwände
nach
außen bündig mit der Bodenplatte in einer Breite von
26 cm und
einer Höhe von 38 cm einschließlich Randschalung und
Aussparung des Sockels für Öffnungen lt. Plan
herstellen.
Unterkante UK = -0,08 m = 54,76 üNN
Oberkante OK = +0,30 m = 55,14 üNN
03.__. 23
Betonsockel 26/38
108,00
m
03.__. 24 Betonsockel 28/38 wie in Vorposition beschrieben, jedoch
in einer Breite von 28 cm in Achse 10
einschließlich Aussparung des Sockels für Öffnungen
lt. Plan
herstellen
Unterkante UK = -0,08 m = 54,76 üNN
Oberkante OK = +0,30 m = 55,14 üNN
03.__. 24
Betonsockel 28/38
36,00
m
03.__. 25 Fundamenterder nach VDEW-Richtlinien und DIN 18014 bestehend aus:
- 400m Fundamenterder Bandstahl V4A,
- 400m Erdringleitung nichtrostender Rundstahl V4A,
- 8 Anschlussfahne nichtrostender Rundstahl V4A,
- Anschlüsse, Tiefenerder, Kleinteile liefern und
montieren.
Die Position schließt die Messung und die Vorlage der
Dokumentation ein.
03.__. 25
Fundamenterder
1,00
St
03.__. 26 Bewehrungsstahl nach Stahllisten Rundstahl, Mattenstahl und U-Körbe
liefern,
schneiden, flechten und nach Schal- und
Bewehrungspläne der
Statik in die vorherigen Positionen einbauen.
Die Abrechnung erfolgt über vorzulegende Lieferscheine.
Massenangabe = Schätzung.
03.__. 26
Bewehrungsstahl
30,00
t
04 Abdichtung und Dämmung
04
Abdichtung und Dämmung
Nach bodengutachtlicher Stellungnahme vom 22.04.2026:
Bei der Wassereinwirkungsklasse befinden wir uns
zwischen
W1.1-E und W1.2-E. Ganz kurzzeitig drückendes Wasser
kann
ich nicht ausschließen. Die Leitungen, die durch den
Boden ins
Gebäude geführt werden, sollten deshalb mit
Druckwasserfesten Durchlässen gesichert werden.
Nach bodengutachtlicher Stellungnahme vom 22.04.2026:
04.__. 1 Abdichtung Sockel Tragschale Abdichtung nach Klasse W 2.1-E,
Schweißbahn V60S4 liefern und von der Unterkante der
Streifenfundamente über die Anschlussstellen der
Sohlplatte bis
zur Oberkante des Sockels mit OK = +0,30 m verlegen und
vollflächig aufschweißen, einschließlich Oberflächen
säubern
und Vorbehandlung mit Voranstrich.
04.__. 1
Abdichtung Sockel Tragschale
240,00
m²
04.__. 2 Abdichtung Sockel Tragschale wie in Vorposition beschrieben, jedoch als
schnellerhärtende
mineralische Dichtungsschlemme herstellen.
04.__. 2
Abdichtung Sockel Tragschale
E
240,00
m²
04.__. 3 Perimeterdämmung Sohlplatte als lastabtragende XPS Wärmedämmung mit WLG 038
in einer Stärke von 12 cm liefern und als 5,00 m
breiten Streifen
unter der Sohlplatte enggestoßen und passgenau
verlegen.
Unterkante UK = -0,40 m = 54,44 üNN
Oberkante OK = -0,28 m = 54,56 üNN
Anwendungsgebiet:
Außenliegende Wärmedämmung unter der Bodenplatte gegen
Erdreich, außerhalb der Abdichtung.
Kosten für Passschnitte, Verschnitte sowie aller
erforderlichen
Befestigungsmittel, Stoßverbindungen und notwendiger
Ausgleichsmaßnahmen sind mit einzukalkulieren.
04.__. 3
Perimeterdämmung Sohlplatte
700,00
m²
04.__. 4 Perimeterdämmung Streifenfundamente als Dämm- und Dränplatte aus Polysterol
PS-Exttruderschaum
in einer Stärke von 12 cm mit WLG 038 liefern und von
UK der
Streifenfundamente bis OK Sockel, in der
Rampenniederfahrt
der Anlieferung von 10 cm unter Pflaster bis OK Sockel
und bei
bodentiefen Elementen mit 20 cm unterhalb OK
Bodenplatte
montieren.
Kosten für Passschnitte, Verschnitte sowie aller
erforderlichen
Befestigungsmittel, Stoßverbindungen und notwendiger
Ausgleichsmaßnahmen sind mit einzukalkulieren.
04.__. 4
Perimeterdämmung Streifenfundamente
240,00
m²
05 Einbauten
05
Einbauten
05.__. 1 Mehrsparten Hauseinführung druckwasserdicht als Komplettpaket einschließlich aller Komponenten
liefern
und vor Betonage in der Sohlplatte druckwasserdicht
montieren.
Alle weiteren Komponenten sind auf der Baustelle zu
verwahren. Fabrikat: z.B. Doyma Quadro-Secura
05.__. 1
Mehrsparten Hauseinführung druckwasserdicht
1,00
St
05.__. 2 Einsparten Hauseinführung Strom druckwasserdicht als Komplettpaket einschließlich aller Komponenten
liefern und
vor Betonage druckwasserdicht in der Sohlplatte
montieren.
Fabrikat: z.B. ESH Basic FUBO BHP 3m
05.__. 2
Einsparten Hauseinführung Strom druckwasserdicht
3,00
St
05.__. 3 Bodenelement Sohlplatte druckwasserdicht HKD KG-Bodenelement KG 2000 Rohr als Muffe DN 100
mit einer Länge von 500 mm aus einem Polypropylen
Vollwandrohr, schlagzäh, abriebfest mit
druckwasserdichtem
Mauerkragen und Folienflansch liefern und vor Betonage
in der
Sohlplatte montieren.
Der Folienflansch ist bündig mit der spätern Oberkante
der
Sohlplatte mit OK = -0,08 cm auszurichten und zur
Betonage
und späterem Anschluss an die Abdichtungsbahnen mit
Gimmibändern hochzubinden.
05.__. 3
Bodenelement Sohlplatte druckwasserdicht
9,00
St
05.__. 4 L-Profil Rampentischkante aus verzinktem Eisen mit 200/80/10 mm und 6,00 m Länge
liefern und mit Befestigungsankern über die gesamte
Länge am
Massivsockel als Schutzkante am Übergang zwischen
Anlieferungslager und mechanischer Überladebrücke
befestigen.
05.__. 4
L-Profil Rampentischkante
1,00
St
06 Stundenlohnarbeiten und Schuttcontainer
06
Stundenlohnarbeiten und Schuttcontainer
06.__. 1 Schuttcontainer Schuttcontainer mit 7m³ für Mischabfälle anderer
Gewerke,
liefern, bereitstellen, abfahren und entsorgen.
06.__. 1
Schuttcontainer
4,00
St
06.__. 2 wie Vorposition jedoch für Holz
06.__. 2
wie Vorposition
1,00
St
06.__. 3 wie Vorpostion jedoch für Bauschutt
06.__. 3
wie Vorpostion
1,00
St
06.__. 4 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis
erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
06.__. 4
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
80,00
h