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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung Rohbau: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein mehrgeschossiges Wohngebäude im Neubau unter Einbeziehung eines Bestandsgebäudes. Die Anlage besteht aus einem Vorderhaus (Haus 1) und einem Hinterhaus (Haus 2) mit gemeinsamem Innenhof. Haus 1 erhält eine Durchfahrt zur Erschließung des Innenhofs und von Haus 2. Haus 1 Das Bestandsgebäude (2 Vollgeschosse) wird durch einen Anbau erweitert und aufgestockt. Der Neubau umfasst ein Erdgeschoss sowie mehrere Obergeschosse. Es entstehen zwei getrennte Kellergeschosse (Bestand und Neubau). Gründung / Keller Neubau: Kelleraußenwände und Bodenplatten aus Stahlbeton. Tragende Innenwände im Keller aus Stahlbeton. Tragwerk Neubau: Außenwände aus Stahlbeton. Tragende Innenwände aus Stahlbeton. Aufzugsschacht ist aus Stahlbeton. Decken Neubau: Geschossdecken als Stahlbetondecken gemäß statischen Erfordernissen. Bestand Haus 1: Anpassung und Schließen von Öffnungen in Außen- und Innenwänden. Ergänzung, Ertüchtigung und Ausbesserung von Mauerwerk. Kellerdecke in Stahlbetonbauweise. Ertüchtigung und Ergänzen der Bestandsfundamente. Bestand Haus 2: Arbeiten am Haus 2 (Bestandsgebäude) sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Vertragsgrundlagen VOB Neben den Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung, insbesondere Teil B und C. Normen, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien Für die Ausführung der Leistungen sind sämtliche einschlägigen technischen Regeln in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend. Dies gilt insbesondere für: DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen Europäische Normen (EN) sowie Eurocodes mit Nationalen Anhängen (NA) Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.R.d.T.) Verordnungen, Richtlinien und technische Baubestimmungen Insbesondere (nicht abschließend): Tragwerk, Rohbau, Geotechnik DIN EN 1990 bis DIN EN 1999 (Eurocodes) mit Nationalen Anhängen DIN EN 206 / DIN 1045-2 Beton DIN 1045-3 Ausführung von Tragwerken aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton DIN EN 1992 Stahlbetonbau DIN EN 1993 Stahlbau DIN EN 1996 Mauerwerksbau DIN EN 1997 Geotechnik DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen DIN 1054 Baugrund – Sicherheitsnachweise DIN 18196 Bodenklassifikation DIN 18134 Plattendruckversuche Mauerwerk / Ausbau Rohbau DIN EN 771 Mauersteine (ersetzt alte DIN 105) DIN EN 998 Mörtel DIN EN 1996 Mauerwerksbemessung DIN 4103 Nichttragende Innenwände Beton / Stahl / Baustoffe DIN EN 206 Beton DIN EN 12390 Prüfung von Beton DIN EN 10025 Baustähle DIN 488 Betonstahl DIN EN 10210 Hohlprofile DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken Abdichtung / erdberührte Bauteile DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen (ersetzt DIN 18195) DIN 18535 Abdichtung von Behältern DIN 18531 Abdichtung von Dächern DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) Bauphysik DIN 4108 Wärmeschutz Gebäudeenergiegesetz (GEG) (ersetzt EnEV) DIN 4109 Schallschutz DIN 4102 / DIN EN 13501 Brandverhalten Erd- und Tiefbau / Kanalbau DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN EN 1610 Verlegung von Abwasserleitungen DIN 4095 Dränung Gerüste / Baustellensicherheit DIN EN 12811 Arbeitsgerüste DIN EN 39 Gerüstrohre DGUV-Regelwerke (ehem. BGR) Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Toleranzen / Ausführung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten ATV DIN 18330 Mauerarbeiten ATV DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten Weitere projektbezogene Unterlagen Zusätzlich gelten: Standsicherheitsnachweise des Tragwerksplaners Geotechnischer Bericht / Baugrundgutachten Verbauplanung / Verbaustatik WU-Konzept Setzungsberechnungen Hydrogeologische Gutachten Baulärmgutachten Wasserrechtliche Genehmigungen Richtlinien / sonstige Regelwerke DAfStb-Richtlinien WTA-Richtlinien (falls relevant) Herstellerrichtlinien und Verarbeitungsanleitungen LAGA-Mitteilungen (Boden / Entsorgung) VdS-Richtlinien (falls relevant) Öffentlich-rechtliche Vorschriften Hessische Bauordnung (HBO) Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Landesrechtliche Vorschriften Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV) Brandschutz Die Ausführung hat entsprechend dem genehmigten Brandschutzkonzept sowie den Anforderungen der Bauordnung zu erfolgen. Zu beachten sind: Hessische Bauordnung (HBO) Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) Musterbauordnung / Sonderbauvorschriften Das vorgenannte Normen- und Vorschriftenverzeichnis stellt einen Auszug wichtiger Grundlagen dar und erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Für die Ausführung der Bauleistungen sind mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die jeweils aktuellen technischen Merkblätter, Richtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der einschlägigen Fachverbände gelten als bekannt und sind bei der Ausführung der Bauleistungen zu beachten. Werden in der Leistungsbeschreibung bestimmte Produkte oder Systeme benannt, sind diese entsprechend den Herstellervorgaben und Verarbeitungshinweisen einzubauen. Die verwendeten Bauprodukte müssen den Anforderungen der §§ 18–28 der Hessischen Bauordnung (HBO 2018) entsprechen. Die technischen Produktdatenblätter sowie gegebenenfalls bauaufsichtliche Zulassungen bzw. Verwendbarkeitsnachweise sind der Bauleitung vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenbedingungen und Baustelleneinrichtung Allgemeine Baustellenbedingungen Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen im Neubau, und teilweise im Bestand. Die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle sind bei der Kalkulation und Ausführung der Leistungen zu berücksichtigen. Insbesondere gelten folgende Rahmenbedingungen: Eingeschränkte Lager- und Stellflächen auf der Baustelle sind zu berücksichtigen. Materialtransporte erfolgen über die vorhandenen Treppenhäuser bzw. Aufzüge. Die zulässigen Belastungen sind einzuhalten. Die Arbeitszeiten sind auf folgende Zeiten beschränkt: werktags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung des Auftraggebers. Staub- und Lärmentwicklung sind auf das technisch unvermeidbare Maß zu reduzieren. Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen ist sicherzustellen. Die tägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von anfallenden Restmaterialien sind Bestandteil der Leistung. Baustelleneinrichtung Die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich bereitzustellen und vorzuhalten. Hierzu gehören insbesondere: erforderliche Werkzeuge, Maschinen und Montagehilfsmittel Leitern, fahrbare Gerüste sowie Arbeitsbühnen, soweit für die Leistung erforderlich. Einrichtung von Kleinmateriallagern innerhalb der zugewiesenen Baustellenflächen. Beleuchtung der Arbeitsbereiche, sofern diese bauseits nicht ausreichend vorhanden ist. Nutzung von Baustrom- und Bauwasseranschlüssen ab Übergabepunkt. Der Einsatz von Großgeräten, Hebezeugen oder Sonderkonstruktionen ist vom Auftragnehmer eigenständig zu kalkulieren. Ein Anspruch auf alleinige Nutzung von Lager- oder Arbeitsflächen besteht nicht. Die zugewiesenen Flächen sind stets sauber, geordnet und verkehrssicher zu halten. Baubesprechungen Es ist vorgesehen regelmäßige Baustellenbesprechung durchzuführen. Hierzu wird in Abstimmung mit allen Beteiligten ein fester Termin (Jour fixe) vereinbart, welcher nur in Ausnahmefällen verlegt werden oder ausfallen soll. Der AN ist verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen. Von jeder Bausitzung wird ein Protokoll gefertigt und den Beteiligten per E-Mail übermittelt. Die Festlegungen dieser Protokolle sind für die Beteiligten verbindlich. Einwände gegen die Richtigkeit des Protokolls sind schriftlich, innerhalb von 5 Tagen nach Zugang, zu erheben. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht. Koordination der Gewerke Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den angrenzenden Gewerken zu koordinieren und erforderliche Abstimmungen eigenständig vorzunehmen. Bautagebuch Der AN hat über die Ausführung seiner Leistungen Bautagesberichte zu führen, die der Objektüberwachung wöchentlich zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen sind. Aufzuführen sind mindestens: Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, Arbeitsleistungen/Arbeitsfortschritt, Witterungsverhältnisse mit Höchst-/Tiefsttemperaturen Begehungen mit Behörden, Unfälle, Erste-Hilfe-Fälle, und Schadensfälle besondere Vorkommnisse und Anordnungen des AG. Fachbauleitung des Auftragnehmers Der AN hat der Objektüberwachung des AG vor Ausführungsbeginn den verantwortlichen und geeigneten Fachbauleiter sowie dessen Vertretung schriftlich zu benennen. Dies gilt für den technischen und kaufmännischen Bereich. Die deutsche Sprache wird zwingend vorausgesetzt.
Baustellenbedingungen und Baustelleneinrichtung
Arbeitsschutz und Sicherheit Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung in der aktuellen Fassung) wird besonders hingewiesen. Alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzeinrichtungen, sowie persönliche Schutzausrüstung gemäß Baustellenverordnung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft sind bei der Ausführung einzuhalten. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist allgemein verbindlich und genau zu beachten. Alle Beschäftigten sind vom AN entsprechend zu unterweisen. Die Baumaßnahme wird vom verantwortlichen Bauleiter und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) überwacht, überprüft und protokolliert. Den Anordnungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Verstöße können im Einzelfall zu einem Baustellenverweis, im Wiederholungsfall zur Kündigung des Auftrages führen. Für die Durchführung der Arbeiten gelten sämtliche derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Baustellenverordnung (BaustellV) einschlägige DGUV-Vorschriften Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) · Im Bereich des Unternehmers (AN) sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 (bisherige VBG 1) § 6 bei Vergabe an Nachunternehmer die Arbeiten zu koordinieren. Des Weiteren ist er nach dem ArbSchG verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten durchzuführen und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen und deren Einhaltung zu Überprüfen.
Arbeitsschutz und Sicherheit
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung der Arbeiten größtmögliche Rücksicht auf den laufenden Betrieb, benachbarte Gebäude und Betriebseinrichtungen sowie öffentliche Verkehrsflächen zu nehmen. Sämtliche Arbeiten sind unter Anwendung schonender und schadensvermeidender Arbeitsweisen auszuführen. Die Baustelle sowie angrenzende Bereiche sind ab Beginn der Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Hierzu ist die Baustelle mit einem geeigneten Bauzaun abzugrenzen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche durch ihn, seine Mitarbeiter, Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Baugrundstück, an Nachbargrundstücken, Gebäuden, Straßen, Gehwegen sowie sonstigen Anlagen und Einrichtungen Dritter, soweit diese Schäden nicht auf ausdrückliche Anordnungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gegen die der Auftragnehmer zuvor schriftlich Bedenken angemeldet hat. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch den Auftragnehmer entstehen.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Prüfungspflichten des Bieters Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebots umfassend über den Umfang der auszuführenden Leistungen sowie über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren und diese bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Schäden, Behinderungen oder besondere Umstände, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind unverzüglich schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom Auftraggeber festgelegt. Prüfung der Vertragsunterlagen Die Vertragsunterlagen – insbesondere Pläne, Detailzeichnungen, Berechnungen, technische Vorschriften, Normen, behördliche Auflagen sowie sonstige Anlagen – sind vom Bieter eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Ausführbarkeit zu prüfen. Werden bei dieser Prüfung Unklarheiten, Widersprüche oder Abweichungen zwischen den Vertragsbestandteilen festgestellt oder ergeben sich Sachverhalte, die einer eindeutigen Kalkulation bzw. ordnungsgemäßen Angebotserstellung entgegenstehen, so hat der Bieter diese unverzüglich und schriftlich vor Angebotsabgabe dem Auftraggeber bzw. der ausschreibenden Stelle mitzuteilen.
Prüfungspflichten des Bieters
Abrechnung Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die zur Abrechnung erforderliche Massenermittlung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines örtlichen Aufmaßes und gemäß VOB/C. Die Bauherren behalten sich vor, einzelne Leistungen der Leistungsbeschreibung nicht auszuführen. Für entfallene oder nicht ausgeführte Leistungen besteht kein Vergütungsanspruch. Mehrungen und Minderungen berechtigen nicht zur Veränderung von Einheitspreisen. Bei Abschlagsrechnungen erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 10% der freigegebenen Zahlungssumme. Dieser wird im Rahmen der Schlussrechnung ausgezahlt. Es wird ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5% der Rechnungssumme für 5 Jahre vereinbart. Dieser kann nach Abnahme der Arbeiten und Zahlung der Schlussrechnung durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt werden. Stundenlohnarbeiten werden nur nach Rücksprache mit der Bauleitung, Beauftragung durch den Bauherrn und einen entsprechenden, von der Bauleitung gegengezeichneten Nachweis vergütet. Der Nachweis ist zeitnah spätestens am Folgetag zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Für diesen Fall werden folgende Stundensätze vereinbart: Vorarbeiter: €/h Fachwerker: €/h Helfer: €/h Die Unternehmer sind verpflichtet nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, eine Fachbauleitung zu stellen. Die übernommene Arbeiten sind ordnungsgemäß und entsprechend den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, ohne gegenseitige Gefährdung Dritter durchzuführen. Die Unternehmer haben für die ordnungsgemäße Einrichtung der Baustelle und die Einhaltung der Sicherheit und der Arbeitsschutzbestimmungen zu sorgen. Bei ungenügender Sachkunde und Erfahrung des Auftragnehmers ist dieser verpflichtet, eine geeignete Person als Fachbauleiter mit heranzuziehen. Die Fachbauleitung ist im Angebotspreis enthalten. Als Fachbauleiter wird bestellt: Sollen Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter mit seinem Angebot Art und Umfang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen anzugeben.
Abrechnung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweistext: Örtliche Situation Dem AN wird geraten, sich über die örtliche Situation der Baustelle, der Beschaffenheit der Zufahrtswege, der Verkehrs- und Versorgungsanlagen selbst durch Augenschein und ggf. durch Rückfrage bei der Bauleitung zu unterrichten.
Hinweistext: Örtliche Situation
01.01 Einrichten Baustelle Hauptposition
01.01
Einrichten Baustelle Hauptposition
02 Baustrom- und Bauwasserversorgung
02
Baustrom- und Bauwasserversorgung
02.__.001 Baustromanschluss Baustromanschluss herstellen, vorhalten, auch für Fremdfirmen nutzbar; nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen. Ausführung wie folgt: - Zählereinrichtung, Anschlusskabel, Verteilereinrichtungen mit Schloß - FI Schutzausrüstung, Überprüfung nach Vorschrift - Entnahmestellen in genügender Anzahl, jedoch min 2 Kraftstromsteckdosen (1x32A, 1x64A, 1x125A) und 3 Wechselstromsteckdosen. In diese Position sind keine Verbrauchskosten einzurechnen. Vorhaltedauer: 40 Wochen
02.__.001
Baustromanschluss
P
1,00
psch
02.__.002 Mehrpreis für die Verlängerung der Standzeit Mehrpreis für die Verlängerung der Standzeit der zuvor beschriebenen Anlage, bzw. Geräte um 1 Woche. Bei teilweisem Materialaufwand wird entsprechend anteilmäßig abgerechnet. Leihgebühr Pauschal je Woche.
02.__.002
Mehrpreis für die Verlängerung der Standzeit
E
1,00
Wo
02.__.003 Bauwasserversorgung Herstellen und Vorhalten eines Bauwasseranschlusses für die Dauer der Rohbauarbeiten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Der Anschluss erfolgt über den vorhandenen und funktionsfähigen Wasseranschluss des Bestandsgebäudes. Einschließlich aller erforderlichen Anschlussleitungen, Wasserverteiler, Armaturen, Absperreinrichtungen, Sicherungseinrichtungen, Schlauchleitungen, frostsicherer Ausführung sowie sämtlicher Befestigungs- und Schutzmaßnahmen. Der Bauwasseranschluss ist so herzustellen und zu betreiben, dass die Versorgung der Baustelle jederzeit sichergestellt ist und der bestehende Gebäudebetrieb nicht beeinträchtigt wird. Einschließlich Wartung, Unterhaltung, Frostschutz, Rückbau nach Abschluss der Bauarbeiten sowie aller Transport-, Montage- und Demontageleistungen. Verbrauchskosten werden gesondert vergütet bzw. bauseits übernommen. Abrechnung pauschal.
02.__.003
Bauwasserversorgung
1,00
psch
02.__.004 Mehrpreis für die Verlängerung der Bauwasserversorgung Mehrpreis für die Verlängerung der Standzeit der zuvor beschriebenen Anlage, bzw. Geräte um 1 Woche. Bei teilweisem Materialaufwand wird entsprechend anteilmäßig abgerechnet. Leihgebühr Pauschal je Woche.
02.__.004
Mehrpreis für die Verlängerung der Bauwasserversorgung
1,00
Wo
03 Gerüstarbeiten
03
Gerüstarbeiten
03.__.001 Verankertes Fassadengerüst, STRASSENSEITE (SÜD), Lastklasse 4 und Breitenklasse W09. Verankertes Fassadengerüst als längenorientiertes Arbeits- und Schutzgerüst für den Neubau eines mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses liefern, abschnittsweise aufbauen, vorhalten, an den Baufortschritt anpassen, abbauen und abtransportieren. Ausführung gemäß DIN EN 12811, DIN 4420 sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Ausführung in Lastklasse 4 und Breitenklasse W09. Gerüst geeignet für Rohbauarbeiten sowie sämtliche Folgegewerke, insbesondere Fassaden-, Fenster-, Abdichtungs-, Metallbau- und Ausbauarbeiten. Ausführung mit innenliegendem Leitergang, einseitigem Seitenschutz, Fußbrettern, Hand- und Knieleisten. Einschließlich Schutznetzen, Schutzplanen, Warnkennzeichnungen, Beleuchtung, Anprallschutz sowie sämtlicher erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen. Gerüstaußenkanten dauerhaft gut sichtbar kennzeichnen und bei Dunkelheit ausreichend beleuchten. Einschließlich aller erforderlichen Genehmigungen, Abstimmungen mit Behörden, Verkehrszeichenplänen, Prüfungen, Wartungen sowie Anpassungen während der gesamten Vorhaltezeit. Einschließlich aller Verankerungen, Aussteifungen, Eckausbildungen, Stirnseitensicherungen, Innengeländer, Bordbretter, Leitergänge, Treppenzugänge, Schutzmaßnahmen, Gerüstlagen, Beläge, Kupplungen sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen. Einschließlich statischer Nachweise, Gerüstfreigaben, Prüfungen, Wartung sowie aller Transport-, Montage- und Demontagearbeiten. Vor- und Rücksprünge der Balkone ist zu beachten und einzukalkulieren. Gebrauchsüberlassung / Vorhaltezeit: 40 Wochen. Abrechnung nach m² eingerüsteter Fassadenfläche.
03.__.001
Verankertes Fassadengerüst, STRASSENSEITE (SÜD), Lastklasse 4 und Breitenklasse W09.
353,00
03.__.002 Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | STRASSENSEITE (SÜD) | 30cm Zulage für Gerüstkonsolen / Gerüstausleger zur Ausführung von Fassadenarbeiten mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Ausführung als Innenkonsolen bzw. Gerüstausleger mit einer Konsolbreite von ca. 30 cm zur Aufnahme einer Fassadendämmung mit ca. 20 cm Dämmstärke einschließlich erforderlichem Arbeitsraum. Einschließlich aller zusätzlichen Verankerungen, Aussteifungen, Belagserweiterungen, Geländeranpassungen, Konsolbeläge sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen. Vor- und Rücksprünge der Balkone ist zu beachten und einzukalkulieren. Abrechnung nach lfm Gerüstkonsole.
03.__.002
Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | STRASSENSEITE (SÜD) | 30cm
150,00
lfm
03.__.003 Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | STRASSENSEITE (SÜD) | MANSARDDACH Zulage für Gerüstkonsolen / Gerüstausleger im Bereich des steilen Mansarddaches herstellen, vorhalten und zurückbauen. Ausführung zur Anpassung des Fassadengerüstes an die geneigten Dachflächen und den steilen Bereich des Mansarddaches. Gerüstkonstruktion geeignet für Arbeiten im Bereich geneigter Dachflächen einschließlich Dachrand-, Abdichtungs-, Spengler- und Fassadenarbeiten. Einschließlich aller zusätzlichen Schutzmaßnahmen, Fanglagen, Seitenschutzsysteme sowie Anpassungen an die Dachgeometrie. Sämtliche statisch erforderlichen Zusatzmaßnahmen, Nachweise, Montageanpassungen sowie Transport-, Vorhalte- und Demontageleistungen sind einzukalkulieren. Abrechnung nach lfm Gerüstausleger bzw. Konsollage.
03.__.003
Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | STRASSENSEITE (SÜD) | MANSARDDACH
60,00
lfm
03.__.004 Verankertes Fassadengerüst, HOFSEITE (NORD), Lastklasse 4 und Breitenklasse W09. Verankertes Fassadengerüst als längenorientiertes Arbeits- und Schutzgerüst für den Neubau eines mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses liefern, abschnittsweise aufbauen, vorhalten, an den Baufortschritt anpassen, abbauen und abtransportieren. Ausführung gemäß DIN EN 12811, DIN 4420 sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Ausführung in Lastklasse 4 und Breitenklasse W09. Gerüst geeignet für Rohbauarbeiten sowie sämtliche Folgegewerke, insbesondere Fassaden-, Fenster-, Abdichtungs-, Metallbau- und Ausbauarbeiten. Ausführung mit innenliegendem Leitergang, einseitigem Seitenschutz, Fußbrettern, Hand- und Knieleisten. Einschließlich Schutznetzen, Schutzplanen, Warnkennzeichnungen, Beleuchtung, Anprallschutz sowie sämtlicher erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen. Gerüstaußenkanten dauerhaft gut sichtbar kennzeichnen und bei Dunkelheit ausreichend beleuchten. Einschließlich aller erforderlichen Genehmigungen, Abstimmungen mit Behörden, Verkehrszeichenplänen, Prüfungen, Wartungen sowie Anpassungen während der gesamten Vorhaltezeit. Einschließlich aller Verankerungen, Aussteifungen, Eckausbildungen, Stirnseitensicherungen, Innengeländer, Bordbretter, Leitergänge, Treppenzugänge, Schutzmaßnahmen, Gerüstlagen, Beläge, Kupplungen sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen. Einschließlich statischer Nachweise, Gerüstfreigaben, Prüfungen, Wartung sowie aller Transport-, Montage- und Demontagearbeiten. Vor- und Rücksprünge der Balkone ist zu beachten und einzukalkulieren. Inkl. der West- und Ostflächen, welche durch vor- und zurückspringende Gebäudeteile entstehen.  (siehe Abbildung) Gebrauchsüberlassung / Vorhaltezeit: 40 Wochen. Abrechnung nach m² eingerüsteter Fassadenfläche.
03.__.004
Verankertes Fassadengerüst, HOFSEITE (NORD), Lastklasse 4 und Breitenklasse W09.
510,00
03.__.005 Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | HOFSEITE (NORD) | 30cm Zulage für Gerüstkonsolen / Gerüstausleger zur Ausführung von Fassadenarbeiten mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Ausführung als Innenkonsolen bzw. Gerüstausleger mit einer Konsolbreite von ca. 30 cm zur Aufnahme einer Fassadendämmung mit ca. 20 cm Dämmstärke einschließlich erforderlichem Arbeitsraum. Einschließlich aller zusätzlichen Verankerungen, Aussteifungen, Belagserweiterungen, Geländeranpassungen, Konsolbeläge sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen. Vor- und Rücksprünge der Balkone ist zu beachten und einzukalkulieren. Abrechnung nach lfm Gerüstkonsole.
03.__.005
Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | HOFSEITE (NORD) | 30cm
190,00
lfm
03.__.006 Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | HOFSEITE (NORD) | MANSARDDACH Zulage für Gerüstkonsolen / Gerüstausleger im Bereich des steilen Mansarddaches herstellen, vorhalten und zurückbauen. Ausführung zur Anpassung des Fassadengerüstes an die geneigten Dachflächen und den steilen Bereich des Mansarddaches. Gerüstkonstruktion geeignet für Arbeiten im Bereich geneigter Dachflächen einschließlich Dachrand-, Abdichtungs-, Spengler- und Fassadenarbeiten. Einschließlich aller zusätzlichen Schutzmaßnahmen, Fanglagen, Seitenschutzsysteme sowie Anpassungen an die Dachgeometrie. Sämtliche statisch erforderlichen Zusatzmaßnahmen, Nachweise, Montageanpassungen sowie Transport-, Vorhalte- und Demontageleistungen sind einzukalkulieren. Abrechnung nach lfm Gerüstausleger bzw. Konsollage.
03.__.006
Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | HOFSEITE (NORD) | MANSARDDACH
55,00
lfm
03.__.007 Gerüst, GIEBELSEITE (WEST), Lastklasse 4 und Breitenklasse W09. Sonderkonstruktionen des Fassadengerüstes im Bereich der Giebelseiten West herstellen, vorhalten und zurückbauen. Aufgrund eingeschränkter Aufstellflächen sowie angrenzender Bestandsbebauung sind Teilbereiche des Gerüstes als ausgekragte bzw. abgefangene Sonderkonstruktion herzustellen. Ausführung mittels Gerüstkonsolen, Gitterträgern, Stahlträgern, Abfangungen oder vergleichbaren Tragsystemen gemäß statischen und konstruktiven Erfordernissen. Einschließlich aller erforderlichen Zusatzverankerungen, Aussteifungen, Montagehilfen, Schutzmaßnahmen, statischen Nachweise sowie sämtlicher Nebenleistungen. Fläche ca.300m²
03.__.007
Gerüst, GIEBELSEITE (WEST), Lastklasse 4 und Breitenklasse W09.
1,00
psch
03.__.008 Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | GIEBELSEITE (WEST) 30cm Zulage für Gerüstkonsolen / Gerüstausleger zur Ausführung von Fassadenarbeiten mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Ausführung als Innenkonsolen bzw. Gerüstausleger mit einer Konsolbreite von ca. 30 cm zur Aufnahme einer Fassadendämmung mit ca. 20 cm Dämmstärke einschließlich erforderlichem Arbeitsraum. Einschließlich aller zusätzlichen Verankerungen, Aussteifungen, Belagserweiterungen, Geländeranpassungen, Konsolbeläge sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen. Abrechnung nach lfm Gerüstkonsole.
03.__.008
Zulage Gerüstkonsolen | Gerüstausleger | GIEBELSEITE (WEST) 30cm
40,00
lfm
03.__.009 Standzeitverlängerung des Gerüstes Standzeitverlängerung des vollständigen Gerüstes über die vereinbarte Vorhaltezeit von 40 Wochen hinaus für Folgegewerke. Einschließlich weiterer Vorhaltung, laufender Wartung, Prüfungen, Verkehrssicherung sowie Erhalt der vollständigen Gebrauchstauglichkeit des Gerüstes. Abrechnung je Woche Standzeitverlängerung.
03.__.009
Standzeitverlängerung des Gerüstes
E
1,00
Wo
04 Kanalarbeiten auf der Liegenschaft
04
Kanalarbeiten auf der Liegenschaft
04.__.001 PVC-KG SN4 Kanalrohr, DN 100 PVC-KG SN4 Kanalrohr, DN 100 nach DIN EN 1401-1 liefern und mit Gefälle in einem Sandbett verlegen. Erdarbeiten gesondert.
04.__.001
PVC-KG SN4 Kanalrohr, DN 100
25,00
m
04.__.002 PVC-KG SN4 Kanalrohr, DN 150 PVC-KG SN4 Kanalrohr, DN 150 nach DIN EN 1401-1 liefern und mit Gefälle in einem Sandbett verlegen. Erdarbeiten gesondert.
04.__.002
PVC-KG SN4 Kanalrohr, DN 150
25,00
m
04.__.003 PVC Pass und Formstücke liefern und einbauen PVC Pass und Formstücke liefern und einbauen
04.__.003
PVC Pass und Formstücke liefern und einbauen
P
1,00
1
04.__.004 DN 100 PVC- Kanalrohr mit Reinigungsöffnung DN 100 PVC- Kanalrohr mit Reinigungsöffnung liefern und in den Revisionsschacht einbauen
04.__.004
DN 100 PVC- Kanalrohr mit Reinigungsöffnung
5,00
Stk
04.__.005 Kanalabsturz vor dem Revisionschacht Kanalabsturz vor dem Revisionschacht liefern und in den Revisionsschacht einbauen.
04.__.005
Kanalabsturz vor dem Revisionschacht
2,00
Stk
04.__.006 Herstellen der Revisionsschächte Revisionsschacht DN 1000 mm herstellen, bestehend aus: 1 Schachtunterteil DN1000, gefertigt nach EN 1917 DIN V 4034/1, Typ 2, wandverstärkt mit Muffe, lichte Weite DN 1000 mm, h=650 mm, Schachtring Höhe 440 mm,für Gleitringdichtung, Wandstärke 150 mm, Zulauf: 1 Stück KG2000 DN 150-100, Auslauf: 1 Stück KG2000 DN 150-100 Gerinneführung: abgewinkelt, offenes Gerinne DN150 aus Steinzeughalbschale oder KG 2000 Reinigungsöffnung Scheitel in Beton, Berme: aus Beton Die Anschlussmuffen werkseitig in der Schachtwand wasserdicht einzubauen. Schachtring SR-M 100/ 50 cm, mit Steigeisen EN 13101 Schachthals SH-M 100/62,5/60 cm, mit Steigeisen EN 13101 Gleitringdichtung DN 1000, mit anvulkanisiertem Lastausgleich Schachtabdeckung aus Beton KL B Angenommene Einbautiefe bis 2,50m Erdarbeiten gesondert
04.__.006
Herstellen der Revisionsschächte
2,00
Stk
04.__.007 Mehrtiefe Revisionschacht je 0,50m Mehrtiefe Revisionschacht je 0,50m
04.__.007
Mehrtiefe Revisionschacht je 0,50m
E
1,00
Stk
04.__.008 Mehrsparteneinführung Liefern und fachgerechter Einbau von Mehrsparteneinführung in der Bestandswand im Keller: Gas- und wasserdichte Hauseinführung für die Sparten Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation. Mit Innenabdichtung zum Einbau in Futterrohren mit entsprechenden Außendichtelement. Fabr.: zB : Hauff MSH PolySafe GV1 Angebotenes Fabrikat:
04.__.008
Mehrsparteneinführung
1,00
Stk
04.__.009 Anschluss an den vorhandenen Schmutzwasser- und Regenwasserkanal Anschluss an den vorhandenen Schmutzwasser- und Regenwasserkanal auf der Liegenschaft mit DN 150 herstellen, einschl. allen erforderlichen Materialien und Übergängen.
04.__.009
Anschluss an den vorhandenen Schmutzwasser- und Regenwasserkanal
P
1,00
Stk
04.__.010 Abdecksand Abdecksand Res.0-5 liefern und einbauen.
04.__.010
Abdecksand
1,00
t
04.__.011 Regenwasserauffangspeicher (Retentionszisterne) Zisterne mit ca. 15.000 Liter Fassungsvermögen liefern und einbauen, bestehend aus: Mall -Regenwasserspeicher Typ: Zisterne DN 2000 mit integriertem Wirbelfilter, Überlaufsiphon und Rückstauwächter, Zulaufberuhiger Verrohrung, Stahlbetonbehälter in B 45 in monolithischer Rundbauweise Konus einschl.  Elastomer-Dichtung, einbetonierte RDS-Muffe für Zulaufteil und Mehrfachdurchführung für Versorgungsleitungen, Oder gleichwertig. Schachtabdeckung, Zu- und Ablaufgarnitur DN 100 in PVC bzw. PE-HD, Ablaufgarnitur mit Siphon und Rattenschutz DN 100 kompl. liefern und versetzen. Arbeitsraum mit Aushub verfüllen und bedingungsgemäß verdichten. Angebotenes Fabrikat:
04.__.011
Regenwasserauffangspeicher (Retentionszisterne)
1,00
Stk
04.__.012 Druckprüfung und Abnahme Druckprüfung und Abnahme Druckprüfung und Abnahme für die gesamten Grundleitungen , eventuell in Teilabschnitten gemäß Baufortschritt durch anerkannte Fachfirma mit Medium Wasser. Anfertigen eines Prüfprotokolls.
04.__.012
Druckprüfung und Abnahme
1,00
Stk
05 Kellergeschoss
05
Kellergeschoss
05.01 Gründung | Kellergeschoss
05.01
Gründung | Kellergeschoss
05.02 Wände Kellergeschoss
05.02
Wände Kellergeschoss
05.03 Unterzüge im Kellergeschoss
05.03
Unterzüge im Kellergeschoss
05.04 Decke über Kellergeschoss
05.04
Decke über Kellergeschoss
05.05 Treppen im Kellergeschoss
05.05
Treppen im Kellergeschoss
06 Souterrain
06
Souterrain
06.01 Wände Souterrain
06.01
Wände Souterrain
06.02 Decke über Souterrain
06.02
Decke über Souterrain
06.03 Stützen im Souterrain
06.03
Stützen im Souterrain
06.04 Unterzüge im Souterrain
06.04
Unterzüge im Souterrain
06.05 Balkone im Souterrain (Ebene der Decke über Souterrain)
06.05
Balkone im Souterrain (Ebene der Decke über Souterrain)
06.06 Treppen und Podeste im Souterrain
06.06
Treppen und Podeste im Souterrain
06.07 Stahlbeton Abfangträger im Souterrain
06.07
Stahlbeton Abfangträger im Souterrain
07 Erdgeschoss
07
Erdgeschoss
07.01 Wände Erdgeschoss
07.01
Wände Erdgeschoss
07.02 Decke über Erdgeschoss
07.02
Decke über Erdgeschoss
07.03 Stützen im Erdgeschoss
07.03
Stützen im Erdgeschoss
07.04 Unterzüge im Erdgeschoss
07.04
Unterzüge im Erdgeschoss
07.05 Balkone im Erdgeschoss (Ebene der Decke über Erdgeschoss)
07.05
Balkone im Erdgeschoss (Ebene der Decke über Erdgeschoss)
07.06 Treppen im Erdgeschoss
07.06
Treppen im Erdgeschoss
08 1. Obergeschoss
08
1. Obergeschoss
08.01 Wände 1. Obergeschoss
08.01
Wände 1. Obergeschoss
08.02 Decke über 1. Obergeschoß
08.02
Decke über 1. Obergeschoß
08.03 Stützen im 1. Obergeschoss
08.03
Stützen im 1. Obergeschoss
08.04 Unterzüge im 1. Obergeschoss
08.04
Unterzüge im 1. Obergeschoss
08.05 Balkone im 1. Obergeschoss (Ebene der Decke über 1. Obergeschoss)
08.05
Balkone im 1. Obergeschoss (Ebene der Decke über 1. Obergeschoss)
08.06 Treppen im 1. Obergeschoss
08.06
Treppen im 1. Obergeschoss
09 2.Obergeschoss
09
2.Obergeschoss
09.01 Wände im 2.Obergeschoss
09.01
Wände im 2.Obergeschoss
09.02 Decke über 2. Obergeschoss
09.02
Decke über 2. Obergeschoss
09.03 Unterzüge im 2. Obergeschoss
09.03
Unterzüge im 2. Obergeschoss
09.04 Balkone im 2. Obergeschoss (Ebene der decke über 2. Obergeschoss)
09.04
Balkone im 2. Obergeschoss (Ebene der decke über 2. Obergeschoss)
09.05 Treppen im 2. Obergeschoss
09.05
Treppen im 2. Obergeschoss
10 3. Obergeschoss
10
3. Obergeschoss
10.01 Wände im 3. Obergeschoss
10.01
Wände im 3. Obergeschoss
10.02 Decke über 3. Obergreschoss
10.02
Decke über 3. Obergreschoss
10.03 Stützen im 3. Obergeschoss
10.03
Stützen im 3. Obergeschoss
10.04 Unterzüge im 3. Obergeschoss
10.04
Unterzüge im 3. Obergeschoss
10.05 Treppen im 3. Obergeschoss
10.05
Treppen im 3. Obergeschoss
10.06 Balkone im 3. Obergeschoss (Ebene der decke über 3. Obergeschoss)
10.06
Balkone im 3. Obergeschoss (Ebene der decke über 3. Obergeschoss)
10.07 Terrassen | 3.OG - Aufkantung an Terrasenkanten
10.07
Terrassen | 3.OG - Aufkantung an Terrasenkanten
11 4. Obergeschoss (Dachgeschoss)
11
4. Obergeschoss (Dachgeschoss)
11.01 Wände im 4. Obergeschoss
11.01
Wände im 4. Obergeschoss
11.02 Decke über 4. Obergeschoss (Dachgeschoss)
11.02
Decke über 4. Obergeschoss (Dachgeschoss)
11.03 Stützen im 4. Obergeschoss (Dachgeschoss)
11.03
Stützen im 4. Obergeschoss (Dachgeschoss)
11.04 Unterzüge im 4. Obergeschoss (Dachgeschoss)
11.04
Unterzüge im 4. Obergeschoss (Dachgeschoss)
11.05 Terrassen | 4.OG - Aufkantung an Terrasenkanten
11.05
Terrassen | 4.OG - Aufkantung an Terrasenkanten
12 Stahlbeton-Aufzugsschacht
12
Stahlbeton-Aufzugsschacht
12.__.001 Stahlbeton-Aufzugsschacht | Alle Geschosse Stahlbeton-Aufzugsschacht in Ortbetonbauweise gemäß Tragwerksplanung herstellen, einschließlich Schal-, Bewehrungs-, Betonier- und aller erforderlichen Nebenarbeiten. Ausführung als durchgehender Stahlbeton-Aufzugsschacht über sämtliche Geschosse. Schachtinnenmaß: ca. 1,60 x 2,45m Öffnungsmaß 1,18 x 2,51m  | 6 Öffnungen Wanddicken: ca. 20 cm bis 30 cm gemäß Planung. Gesamthöhe: ca. 20,80 m Betonqualität: C25/30 Betonstahl: B500A / B500B Feuerwiderstandsklasse: mindestens R90 Ausführung als geschlossener Stahlbetonschacht mit schall- und erschütterungsarmer Konstruktion zur Aufnahme der Aufzugsanlage einschließlich aller statisch erforderlichen Wand-, Anschluss- und Aussteifungsbewehrungen. Die Aufzugsunterfahrt ist bereits in der Position 04.01.008 berücksichtigt (Gründung, WU Bodenplatte).
12.__.001
Stahlbeton-Aufzugsschacht | Alle Geschosse
1,00
Stk
13 Trennfuge zum Bestand
13
Trennfuge zum Bestand
13.__.001 Trennfuge aus Mineralwolle zu den Giebelwänden der Bestangsgebäude Trennfuge zwischen Bestandsgebäude  Eichwaldstraße 12 und neu herzustellender Brandwand/Giebelwand herstellen. Ausführung als durchgehende Bewegungs- und Trennfuge zwischen Bestand und Neubaukonstruktion. Fugenbreite: ca. 30 mm. Fuge vollflächig mit nichtbrennbarer Mineralwolledämmung, Baustoffklasse A1, ausfüllen. Ausführung als schall- und brandschutztechnische Entkopplung zwischen den Baukörpern. Einschließlich aller erforderlichen Anpassarbeiten, Fugenzuschnitte, Befestigungen, Randanschlüsse sowie Schutzmaßnahmen gegen Mörtel- und Betonbrücken. Außenseitige Fugenbereiche dauerhaft schlagregendicht und elastisch verschließen, einschließlich Hinterfüllschnur und dauerelastischer Fugendichtstoffe bzw. geeigneter Abdeckprofile gemäß Planung. Einschließlich sämtlicher Nebenleistungen und aller erforderlichen Arbeitsgerüste. Abrechnung nach m².
13.__.001
Trennfuge aus Mineralwolle zu den Giebelwänden der Bestangsgebäude
360,00
14 Durchbrüche in bestehenden Decken
14
Durchbrüche in bestehenden Decken
14.__.001 Nachträgliche Herstellung von Deckendurchbrüchen Nachträgliche Herstellung von Deckendurchbrüchen in bestehenden Stahlbeton-Ortbetondecken gemäß Planung, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Ausführung erschütterungsarm mittels Kernbohr- und Diamantschneidtechnik. Einschließlich aller erforderlichen Vermessungs-, Anzeichnungs-, Bohr-, Säge- und Schneidarbeiten zur Herstellung von Öffnungen und Durchbrüchen in Stahlbetondecken unterschiedlicher Bauteilstärken. Bewehrung fachgerecht trennen und Schnittbereiche sauber herstellen. Einschließlich aller erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Staub, Schmutz, Erschütterungen und Wasseraustritt sowie Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen. Bohrkerne, Betonabbruch und anfallendes Material aufnehmen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen. Schnitt- und Öffnungskanten sauber, lot- und fluchtgerecht herstellen. Einschließlich aller erforderlichen Arbeits-, Hebe- und Transportleistungen sowie sämtlicher Nebenleistungen. Kerbohrgröße 20cm Abrechnung nach Stück
14.__.001
Nachträgliche Herstellung von Deckendurchbrüchen
E
1,00
Stk
15 Betonstahl
15
Betonstahl
15.__.001 Betonstahl B500A Betonstahl B500A für Stahlbetonbauteile des vorliegenden Projektes liefern, schneiden, biegen, verlegen und einbauen, einschließlich aller erforderlichen Abstandhalter, Bindearbeiten, Übergreifungsstöße, Verankerungen, Zulagen, Kleinmaterialien sowie sämtlicher Nebenleistungen. Ausführung gemäß Tragwerksplanung, Bewehrungsplänen und statischer Berechnung. Die tatsächlichen Mengen werden nach geprüften Bewehrungsplänen bzw. örtlichem Aufmaß abgerechnet. Abrechnung nach kg eingebautem Betonstahl. Menge: 1,00 kg
15.__.001
Betonstahl B500A
1,00
kg
15.__.002 Betonstahl B500B Betonstahl B500B für Stahlbetonbauteile des vorliegenden Projektes liefern, schneiden, biegen, verlegen und einbauen, einschließlich aller erforderlichen Abstandhalter, Bindearbeiten, Übergreifungsstöße, Verankerungen, Zulagen, Kleinmaterialien sowie sämtlicher Nebenleistungen. Ausführung gemäß Tragwerksplanung, Bewehrungsplänen und statischer Berechnung. Die tatsächlichen Mengen werden nach geprüften Bewehrungsplänen bzw. örtlichem Aufmaß abgerechnet. Abrechnung nach kg eingebautem Betonstahl. Menge: 1,00 kg – Nur Einheitspreis.
15.__.002
Betonstahl B500B
1,00
kg
15.__.003 Betonstahlmatten Betonstahlmatten für Stahlbetonbauteile des vorliegenden Projektes liefern, schneiden, verlegen und einbauen, einschließlich aller erforderlichen Übergreifungen, Zuschnitte, Abstandhalter, Bindearbeiten, Zulagen, Kleinmaterialien sowie sämtlicher Nebenleistungen. Ausführung gemäß Tragwerksplanung, Bewehrungsplänen und statischer Berechnung. Die tatsächlichen Mengen werden nach geprüften Bewehrungsplänen bzw. örtlichem Aufmaß abgerechnet. Abrechnung nach kg eingebauten Betonstahlmatten. Menge: 1,00 kg – Nur Einheitspreis.
15.__.003
Betonstahlmatten
1,00
kg