Baumeisterarbeiten
Ostlandstraße 19 Neustadt bei Coburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baumeisterarbeiten
01
Baumeisterarbeiten
Vorbemerkungen Allgemeine Angaben zum Objekt Die GWG Neustadt b. Coburg beabsichtigt die Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses der Ostlandstraße 19 in 96465 in Neustadt bei Coburg. Schwerpunkt liegt in der Strangsanierung von Trinkwasser / Abwasser und Lüftung in den Bädern und Küchen je Wohneinheit sowie der Verlegung der Dachentwässerung entlang der Außenfassade. Das Gebäude ist unterkellert mit Erdgeschoss sowie acht Obergeschosse. Insgesamt verfügt das Gebäude über 27 Wohneinheiten. Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Die Sanierung ist strangweise durchzuführen. In den linken und mittleren Wohneinheiten sind Bad- und Küchenstrang auf Grund der Lage, differenziert zu betrachten. Der Bad- und Küchenstrang in der rechten Wohneinheit gilt als ein Strang anzusehen. Die Sanierung beginnt mit dem Strang der mittleren Wohnung. Gerüstturm und Bauaufzug für Materialtransporte sind vorhanden und können kostenfrei genutzt werden. Ein Aufzug im Gebäude steht ebenfalls zur Verfügung, sollte aber nur in Absprache mit der Bauleitung und mit Rücksichtnahme auf die Mieter genutzt werden. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird empfohlen. Mehrkostenforderungen aus Unwissenheit über die Gegebenheiten vor Ort werden nicht anerkannt. Über Vorschriften, Auflagen und Verordnungen der Stadt Neustadt b. Coburg hat sich der AN eigenständig kundig zu machen und auf die Einhaltung dieser zu achten. Die Zugänge zum Wohnhaus, zum Hauseingang und die Zuwegung über die Rampe sind stets freizuhalten. Auf die Belange der Mieter hinsichtlich Schmutz- und Lärmbelästigung ist äußerste Rücksicht zu nehmen, da die Sanierung im bewohnten Zustand stattfindet. Bauzeit: Baubeginn geplant: Juli 2026 Bauende: März 2027
Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Der Hauseingang zum Wohnhaus und die Rampe sind stets freizuhalten. Abbrucharbeiten einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien. Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1. Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, sonstiger Geräte und Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl. Herstellung, Lieferung und Einbau an den Einbauort und Montage zu kalkulieren, inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. 2. Alle erforderlichen Bauleistungen, Nebenleistungen und besondere Leistungen nach VOB/C, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind. 3. Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind n. Erfordernis mit einzukalkulieren. 4. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften /Herstellerrichtlinien zu beachten. 5. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 6. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe - Planung ist zu achten. 7. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN anfallender Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist von diesem täglich zu entsorgen. 8. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 9. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. 10. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und dem Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
Technische Vorbemerkungen
Planungsunterlagen zum LV - Bestandsunterlagen: - Lageplan (M 1:1000) - Grundriss Kellergeschoss (M 1:100) - Grundriss Regelgeschoss (M 1:100) - Grundriss Dachgeschoss (M 1:100) - Schnitt (M 1:100) - Ansicht Ost (M 1:100) - Ansicht West (M 1:100) - Ausschnitte Wohneinheiten - Neubau (ohne Maßstab): - Wohneinheit Links - Wohneinheit Mitte - Wohneinheit Rechts
Planungsunterlagen zum LV
01.01 Strangsanierung / Leerwohnungen
01.01
Strangsanierung / Leerwohnungen
01.02 Treppenhaus
01.02
Treppenhaus
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten