Rohbauarbeiten
Viktoriastraße 61, 16727 Velten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baukurzbeschreibung Bauvorhaben Viktoriastraße 62, 16727 Velten Allgemeine Baubeschreibung – Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 1. Bauvorhaben Bauherr: TAMAX Bauträger GmbH Standort: Viktoriastraße 61, 16727 Velten (Gemarkung Velten, Flur 5, Flurstücke 245, 246 und 249) Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 11 dreigeschossige, nicht unterkellerte Einfamilienhäuser in Reihenhausform errichtet. Die Bebauung umfasst zwei Baukörper: • Haus 1 mit drei Reihenhäusern (Nr. 1 – 3) • Haus 2 mit acht Reihenhäusern (Nr. 4 – 11) Alle Wohneinheiten weisen identische Grundrisse und Abmessungen auf. Die Gebäude werden der Gebäudeklasse 2 gemäß § 2 Abs. 3 BbgBO zugeordnet. Baurechtliche Grundlage sind die Baugenehmigungen des Landkreises Oberhavel (Az. 521010-01654/2023/sie bis 521010-01664/2023/sie sowie 521010-03856/2023/sie) vom 29.04.2025. 2. Bauliche Eckdaten •       Bauweise: Massivbauweise, tragende Außen-, Trenn- und Innenwände aus Kalksandsteinmauerwerk •       Decken EG/OG: Stahlbetonfertigteildecken; Decke über DG als abgehängte Trockenbaudecke •       Dachstuhl: Kehlbalkendach mit Studiobindern aus Konstruktionsvollholz, Steildach mit Betondachsteinen, Gauben mit zweilagiger bituminöser Flachdachabdichtung •       Fassade: Wärmedämmverbundsystem, vollflächig armiert und verputzt •       Trennfuge zwischen den Einheiten: durchgehend, schalltechnisch entkoppelt (Fugenbreite 4 cm) •       Wärmeerzeugung: dezentral je Einheit über Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung im EG, OG und DG 3. Erschließung und Außenanlagen Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Viktoriastraße. Innerhalb des Grundstücks werden eine private Erschließungsstraße sowie 22 Stellplätze (zwei je Wohneinheit) hergestellt. Die Außenanlagen umfassen Zufahrt, Wege, Anleiterpunkte und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Müllstellplätze, Stellplätze, Geländemodellierung, Einfriedungen, Sichtschutzwände sowie private Terrassen und Gärten. 4. Baustelleneinrichtung und allgemeine Vorbemerkungen Baustellenzufahrt: Die Andienung erfolgt ausschließlich über die Zufahrt der Viktoriastraße. Baustelleneinrichtungsfläche: Lager-, Stell- und BE-Flächen sind innerhalb des Baugrundstücks so zu organisieren, dass die parallel arbeitenden Gewerke nicht behindert werden. Die Koordination der Flächennutzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Ein Baukran ist nach derzeitiger Planung nicht erforderlich; der Materialtransport ist durch den jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren. Baustrom und Bauwasser: Die Beantragung und Bereitstellung und Bereitstellung des zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgen durch den Bauherrn. Die Anschlüsse werden im Bereich des künftigen Parkplatzes an der Viktoriastraße eingerichtet. Die Verbrauchskosten werden über eine Umlage gemäß den jeweiligen Vertragsvereinbarungen anteilig auf die Auftragnehmer abgerechnet. Gerüst: Das Außengerüst wird zentral durch den Bauherrn gestellt; die Mitbenutzung steht allen Gewerken offen. Erweiterungen, Umbauten oder darüber hinaus erforderliche Gerüststellungen sind dem Bauherrn rechtzeitig vor Bedarf schriftlich anzuzeigen. Nicht angemeldete Bedarfe gehen zulasten des Auftragnehmers. Entsorgung: Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine zentrale Entsorgungslogistik wird durch den Bauherrn nicht gestellt. Schutz und Reinigung: Bestehende und bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den jeweiligen Auftragnehmer vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Nach Abschluss der eigenen Leistungen ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben. 5. Vertragliche und technische Grundlagen Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage: •       der VOB/B sowie der einschlägigen ATV der VOB/C in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung •       der erteilten Baugenehmigungen einschließlich ihrer Nebenbestimmungen •       der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen
Baukurzbeschreibung
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Der Schutz der Anwohner ist zu jeder Zeit zu gewähren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen. Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet. Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungszeit trocken zu halten. Sauberkeit auf der Baustelle Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln. Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet. Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden. Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein. Baubesprechungen Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben. Bauzeit Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage ( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331 1. Die statische Berechnung wird bauseits gestellt, Schal- und Bewehrungspläne sowie Stahllisten ebenso. 2. Vor Arbeitsbeginn hat sich der Auftragnehmer von der Tragfähigkeit des vorgefundenen Bodens zu überzeugen. Bei Zweifeln sind die Arbeiten einzustellen, bis Aussagen der eines Fachingenieurs vorliegen. 3. Zur Ausführung der Arbeiten gelten grundsätzlich die Ausführungs- und Detailzeichnungen neuesten Datums, im Zweifelsfalle jedoch immer die Angaben des Bauleiters. Nachgeordnet ist die Leistungsbeschreibung maßgebend. 4. Die Beseitigung eventuell anfallenden Tageswassers, bzw. des Schichtenwassers, obliegt dem Auftragnehmer. 5. Das Herstellen des Schnurgerüsts sowie des Nivellements der in den Plänen angegebenen Höhen, das Stellen eines Gehilfen beim Abstecken bzw. Einmessen des Gebäudes durch das Katasteramt/Vermessungsing. sowie beim Aufmessen obliegt dem Auftragnehmer und wird nicht gesondert vergütet. 6. Alle am Bau erforderlichen Gerüste haben während der gesamten Bauzeit auch den anderen Handwerkern zur Verfügung zu stehen, soweit diese nicht Spezialgerüste benötigen. Vor der Demontage eines Gerüstes - und hiervon sind insbesondere Außenrüstungen betroffen - ist mit der Bauleitung abzuklären, ob es nicht noch benötigt wird. Außengerüste stellt der AG. 7. Während der Ausführung sind von den einzelnen Betonierungsabschnitten Probewürfel herzustellen. Für die Entnahme der Probewürfel gilt DIN 1045-3. Die Probewürfel sind einer amtlichen Prüfstelle zuzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten sowie die Prüfgebühren sind in den EP's enthalten. 8. Sämtliche Stahlbetonteile sind, soweit nicht anders angegeben, in C25/30 auszuführen bzw. gem. Satik auszuführen. 9. Sichtbetonflächen sind besonders sauber und glatt ohne jeden Ansatz unter Verkittung der Fugen an den Stößen einzuschalen. Beim Einschalen der Sichtbetonflächen ist ein bestimmter Maßrythmus bei den Schalungsstößen einzuhalten, der jeweils im Achs- oder Gebäudegesamtmaß aufgeht. Dies ist vor der Ausführung mit der Bauleitung zu besprechen. Nach der Entfernung der Schalung ist jede Fläche wirkungsvoll gegen Schlag- und Stoßbeschädigungen sowie gegen Verschmutzung zu schützen. Dieser Schutz kann aus Wellpappe oder in besonders gefährdeten Bereichen aus einer Schutzschalung bestehen. Die hieraus entstehenden Kosten sind im EP enthalten. Entstehende Schäden an Sichtbetonbauteilen dürfen auf keinen Fall nachgebessert werden. Grundsätzlich werden diese Schäden nicht abgezogen, sondern erneuert durch Entfernen des Bauteils oder Elements, neu geschalt und geschüttet, zu Kosten des Auftragnehmers. Als Zuschlagsstoffe für Sichtbetonteile sind möglichst helle Materialien zu verwenden. Basaltsplit oder Kies aus dunklem Urgestein darf nicht verwendet werden. Als Standard gelten die Anforderungen an geschalte Sichtbetonflächen gemäß Merkblatt Sichtbeton des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins e.V. (DBV). Sichtbetonklasse: SB2 - normale Anforderungen Textur: T2 Porigkeit: P1 / ns Farbtongleichmäßigkeit: FT2 / ns Ebenheit: E1 Arbeits- / Schalhautfugen: AF2 Schalhautklasse: SHK2 Bei Bedarf kann der AG die Herstellung von Erprobungsflächen zur Begutachtung der Betonoberfläche verlangen. Schalungssystem: Rahmenschalung (z.B. Doka Rahmenschalung Framax Xlife o. gleichwertig). Schalhaut: nicht saugend, glatt, Gebrauchszustand gemäß Richtlinien des Güteschutzverbandes Betonschalungen e.V. (GSV). Zulässig: kleine Kratzer und Dellen als Reparaturstellen, Nagel- und Schraublöcher ohne Absplitterungen. Nicht zulässig: Furnierablösungen, unverschlossene Bohrungen, Schäden an der Schalhaut durch Innenrüttler, Ripplings. Flächengliederung der Schalungselemente: muss geordnetes Fugen- und Ankerbild ergeben. Betonkanten: mit Dreikantleisten abgefast. Schalhaut vor dem Betonieren reinigen, mit geeignetem Trennmittel behandeln. 10. Wenn nicht anders in den Positionen angegeben, werden alle in das Mauerwerk einbindenden Betonteile der Decken und Unterzüge ohne Rücksicht auf die Größe von den Mauerwerksmassen abgezogen. Wand-, Unterzugs- und Balkendurchkreuzungen werden grundsätzlich nur einmal durchgemessen. 11. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren: a) Vor dem Einbetonieren von Flanschen für Bodeneinläufe ist insbesondere darauf zu achten, dass später ein ausreichendes Gefälle zum Bodeneinlauf herzustellen ist. Wenn nicht, ist die zuständige Installationsfirma auf diesen Mangel hinzuweisen und zur Nachbessbesrung zu veranlassen. b) Das Einbetonieren von Rohrhülsen, Aufhängungen und Konsolen etc., soweit diese von den Installationsfirmen geliefert und für spätere Montage benötigt werden und soweit dies nicht in gesonderten Positionen erfaßt wurde. Ebenso ist das Liefern und Einbetonieren von Dübelklötzen und Leisten für Klempner und Dachdeckerarbeiten in die EP's einzubeziehen. c) entfällt d) Bei ausgeschriebenen Dehnungsfugen sind die Maße unbedingt einzuhalten, Maßtoleranzen von +/- 5 mm werden zugelassen, nach oben gehende Abweichungen nicht vergütet, nach unten gehende ergeben einen Minderpreis. e) Für einwandfreies Einbinden der gemauerten Wände in Stahlbetonteile sind Dreikantleisten und Mauerflachanker in entsprechender Länge einzulegen und in die Mauerwerksfugen einzubinden. f) Bei allen Abbruchpositionen die Abfuhr und Entsorgung des abgebrochenen Materials, solange nicht anders im Leistungstext vermerkt. g) Ortbetondecken in Sichtbeton sind grundsätzlich malerfertig zu spachteln, alternativ ist auch die Ausführung mit ebenfalls malerfertig verspachtelten Filigranplatten zulässig. 12. Bei evt. zu erwartendem Frostwetter, im Laufe der Bauzeit, ist dem Beton in zulässiger, die Festigkeit nicht beeinträchtigender Menge Frostschutzmittel zuzugeben. Frostschäden an Arbeiten, die vor Eintreten des Frostwetters hätten ausgeführt werden können, hat der Auftragnehmer auf eigene Rechnung nachzubessern. Frostschutzmaßnahmen allgemein hat der Auftragnehmer in Eigenregie durchzuführen. Die Aufstellung von Heizgerätschaften wird nach Absprache mit der Bauleitung gesondert vergütet.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18331
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
HINWEIS 1. Allgemein: Vollständige Baustelleneinrichtung einschl. aller Maschinen, Geräte, Personal- und Material - Container die dem Umfang und der vereinbarten Ausführungsdauer der Baumaßnahme bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme angemessen sind in der Form, dass ein ordnungsgemäßer und reibungsloser Ablauf aller Bauarbeiten gewährleistet wird. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Örtlichkeiten zu machen. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Herrichtung und Rückbau. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen für Bäume etc., im Bereich des Baufeldes, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten, einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., sind in der Baustelleneirichtung einzukalkulieren. Geländeflächen, auf denen sich Baustelleneinrichtungen befunden haben, sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen. 2. Baukräne ( soweit es zutrifft): Die Kapazität der Krananlagen ist durch den AN eigenverantwortlich dem Bauvorhaben angemessen festzulegen. Die Kosten hierfür sind in der Position 1 Baustelleneinrichtung nach Bedarf zu kalkulieren. Bei einer Kranaufstellung sind sämtliche damit verbundenen Leistungen, einschließlich Kranfundamente und ggf. nachträgliches schließen von Aussparungen mit einzukalkulieren. Für Kranleistungen finden keine gesonderten vergütungen satt. Die Lage der Kranstandorte ist in Abstimmung mit der Bauleitung, dem AG und dem Statiker zu treffen. Die gewählte Fundamentierung ist mit dem Bodengutachter abzustimmen. Die jeweils notwendigen Kranfundamente sind vom AN statisch zu berechnen und vom Prüfingenieur zu prüfen und freigeben zu lassen. Auswirkungen aus der Lage der Fundamente in Bezug auf das Tragwerk sind auszuschliessen. Kranstellungen in der Tragkonstruktion sind ausgeschlossen. Die Drehkräne sind grundsätzlich mit einem Antikollisionssystem und Drehbegrenzern auszustatten. Die Kräne sind am horizontalen Ausleger so zu begrenzen, das keine Bauteile / Baumaterial über Verkehrsflächen, Gebäude, bzw. schützenswerte Einrichtungen geführt werden. Die Kranstandorte sind durch den AN durch eigene Bauzäune einzuhausen, so das der Schwenk-, Drehbereich der Standfläche gesichert ist, die Kosten hierfür sind bereits in dieser Pos. enthalten. Die Kranführer sind hier nochmal speziell durch den Sigeko einzuweisen. Die Einweisung ist durch die Kranführer schriftlich zu bestätigen. 3. Sicherheitsmaßnahmen, Unfallverhütung: Sämtliche Maßnahmen, die der Unfallverhütung dienen und den bauaufsichtlichen, straßenbauaufsichtlichen, verkehrspolizeilichen sowie berufsgenossenschaftlichen und örtlichen Angaben entsprechen, einschl. Beantragung und Gebühren sind durch den AN sicherzustellen. Eine Abstimmung mit dem Sigeko ist eigenverantwortlich vorzunehmen. Den Anordnungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Schutz und Sicherung öffentlichen sowie privaten Eigentums vor Beschädigung und Verschmutzung ist Sache des AN, im Falle von Beschädigung und Verschmutzung ist die kostenlose Beseitigung der Schäden durchzuführen. 4. Straßen- und Wege: Alle öffentlichen Straßen und Wege sind unverzüglich von Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb zu reinigen. Strassen und Wege innerhalb des Baugrundstücks sind für die Dauer der Bauausführung des AN von Schnee und Eis zu räumen. 5. Sicherung der Baustelle: Sicherung der Baustelle bis zur Beendigung und Abnahme der gesamten Baumaßnahme. Bemerkung: Weitere vom AN benötigte Flächen werden von ihm auf eigene Kosten hergestellt, unterhalten und abgebaut. Weitere Flächen neben der zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche sind nur mit Zustimmung des AG möglich. 6. Entsorgung: Der AN hat zwei Entsorgungsflächen separat in die Baustelleneinrichtung zu integrieren, die als Containeraufstellfläche für Restmüllsortierung dient. Es ist eine feste und gut sichtbare Beschilderung der einzelnen Mülltrennungen für alle Nachunter - nehmer einzurichten. Die Entsorgungsfläche sollte in der Nähe des Baukörpers angelegt werden. Jeder Nachunternehmer muss eine Einweisung in das Mülltrennungskonzept erhalten. 7. Bauschutt: Anfallender Bauschutt ist täglich zu beräumen und in vorhandene Container zu entsorgen. Die Baustelle ist wöchentlich besenrein zu säubern, das Gelände zu beräumen (Baustellenabfälle umgehend abzufahren).
HINWEIS
01.001 Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen.  Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungsverzeichnisses. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt dem Fertigstellungsgrad der Gesamtmaßnahme entsprechend, bezogen auf die Auftragssumme. Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
01.001
Baustelle einrichten
P
1,00
psch
01.002 Arbeitsgerüst, innerhalb, Dachgeschoss, Rollgerüst Rollgerüst als Arbeitsgerüst für den Einsatz innerhalb der Gebäudeflächen im Dachgeschoss für nachstehend beschriebene Arbeiten zur Herstellung der Giebelwände liefern, aufbauen, für die Dauer der eigenen Leistungen vorhalten, niederlegen und abtransportieren; einschl. Grundstandzeit = 4 Wochen; max. Länge des Gerüstes: ca. 5,0 m; Für Arbeitshöhen ab 2,00 bis 4,60 m über OKRF; Das Gerüst muss den Unfallverhütungsvorschriften UVV entsprechen;
01.002
Arbeitsgerüst, innerhalb, Dachgeschoss, Rollgerüst
11,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker für deren Einsatz entsprechen, d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines Helfers vergütet.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
02.001 Stundenlohn eines Facharbeiters Stundenlohn eines Facharbeiters, für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02.001
Stundenlohn eines Facharbeiters
E
1,00
h
02.002 Stundenlohn Helfer Stundenlohn eines Bauhelfers für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02.002
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
02.003 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
02.003
Stundenlohn Auszubildender
E
1,00
h
02.004 Stundenlohn Maschinenarbeiten Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben von Baumaschinen für Tiefbauarbeiten auf der Baustelle. Einschließlich An- und Abtransport, Bedienpersonal, Betriebsstoffe, Wartung sowie aller Nebenleistungen. Gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr. Die Maschinen sind entsprechend dem Bauablauf einzusetzen und umfassen insbesondere Geräte für: Lösen, Laden und Fördern von Boden und sonstigen Materialien Planieren und Profilieren von Baugruben, Gräben und Flächen inneren Baustellentransport von Boden und Baustoffen Verfüll- und Verdichtungsarbeiten Einschließlich: An- und Abtransport der Maschinen Umsetzen innerhalb der Baustelle Vorhalten während der Bauzeit Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz-, Sicherheits-und Umweltvorschriften Die Auswahl der erforderlichen Maschinen obliegt dem Auftragnehmer.
02.004
Stundenlohn Maschinenarbeiten
E
1,00
h
03 Blitzschutz- und Erdungsanlage
03
Blitzschutz- und Erdungsanlage
03.001 Erdungsfestpunkt 3-teilig mit Anschließplatte zum Aufnageln in Betonschalungen nach DIN EN 62561-1. Für den korrosionsfreien Anschluss z.B. der Ableitung an die Bewehrung von Gebäuden oder an die Erdungsanlage für den Schutzpotentialausgleich und/oder den Funktionspotentialausgleich Kunststoffring: Farbe gelb Anschlussachse: Ø10 Anschlussgewinde: M10 / M12 Kurzschlussstrom (50 Hz): 6,5 kA Werkstoff: Anschließachse: St/tZn Anschließplatte: Edelstahl (V4A) Inkl. anteiligen Klemmen und Verbindungsmaterial liefern und montieren.
03.001
Erdungsfestpunkt
11,00
Stk
03.002 Flachleiter Stahl verzinkt, 30x3,5mm Flachleiter nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Erdungsanlagen, Blitzschutzanlagen und beim Ringpotentialausgleich. Breite: 30 mm Dicke: 3,5 mm Werkstoff: St/tZn Fundamenterder nach DIN 18014 liefern und vor dem Betonieren in die Fundamente einlegen. Der Fundamenterder ist so zu verlegen und zu befestigen, dass er allseitig von mindestens 5 cm Beton umschlossen wird. In unbewehrten Fundamenten ist die Lage durch geeignete Abstandshalter sicherzustellen. In bewehrten Fundamenten ist der Fundamenterder mindestens alle 2 m elektrisch leitend mit der Bewehrung zu verbinden. Inkl. anteiliger Klemmen und Verbindungsmaterial liefern und montieren.
03.002
Flachleiter Stahl verzinkt, 30x3,5mm
400,00
m
03.003 Verbindungsklemmen St/tZn Verbindungsklemme zum Verbinden von Rund- und Flachleitern. Für T-, Kreuz- und Parallelverbindungen, ohne die Leiter einfädeln zu müssen. Klemmbereich Rd / Fl: (+) 10 / 30 mm Klemmbereich Fl / Fl: (+/II) 30 / 30 mm Werkstoff: St/tZn Liefern und montieren.
03.003
Verbindungsklemmen St/tZn
48,00
Stk
03.004 Dichtmanschette für Anschlussfahne (Flachleiter) Dichtmanschette für Durchführungen bei wasserdichten Fundamentplatten / Wänden (z. B weiße Wanne). Druckwasserdichte Ausführung zum Aufschieben auf Rundleiter mit NIRO-Spannbändern. Mit Druckwasserprüfung bis 1 bar, die eine Einbausituation bis zu einer Tiefe von 10 m gegenüber stehendem Wasser darstellt, zusätzlich geprüft mit Druckluft 5 bar nach DIN EN 62561-5. Durchmesser Ø: 119 mm Durchführung Fl: 30 x 3,5 mm Werkstoff: Thermoplast Elastomer
03.004
Dichtmanschette für Anschlussfahne (Flachleiter)
22,00
Stk
03.005 Dehnungsband für Fundamenterder Dehnungsband für Fundamenterder NIRO Dehnungsband für Fundamenterder zum Durchführen vom Fundamenterder in ausgedehnten Fundamenten (mehrere Abschnitte) durch die Dehnungs- oder Trennfugen, ohne notwendiges Herausführen des Erders aus der Bodenplatte. Werkstoff Band: NIRO Abmessung Band (l x b x t): ca. 700 x 30 x (4 x 1) mm Max. Ausdehnung: +15 mm / -30 mm Querschnitt: 120 mm² Werkstoff Block: Styropor Kurzschlussstrom (AC 50 Hz / DC) (1 s; = 300 °C): 6 kA oder gleichwertig.
03.005
Dehnungsband für Fundamenterder
18,00
Stk
03.006 Korrosionsschutzbinde zur Umhüllung von ober- und unterirdischen Verbindungen im Erdreich nach DIN 30672, UV-stabilisiert. Bandbreite: 50 mm Werkstoff: Petrolat Liefern und montieren.
03.006
Korrosionsschutzbinde
40,00
Stk
03.007 Flachleiter Edelstahl V4A, 30x3,5mm Flachleiter nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Erdungsanlagen, Blitzschutzanlagen und beim Ringpotentialausgleich. Breite: 30 mm Dicke: 3,5 mm Werkstoff: NIRO (V4A) Als Ringerder unterhalb der Fundamentplatte im Arbeitsbereich der Baugrube unter der Sauberkeitsschicht einbringen. Inkl. anteiliger Klemmen und Verbindungsmaterial liefern und montieren.
03.007
Flachleiter Edelstahl V4A, 30x3,5mm
E
350,00
m
03.008 Verbindungsklemmen V4A Verbindungsklemme zum Verbinden von Rund- und Flachleitern. Für T-, Kreuz- und Parallelverbindungen, ohne die Leiter einfädeln zu müssen. Klemmbereich Rd / Fl: (+) 10 / 30 mm Klemmbereich Fl / Fl: (+/II) 30 / 30 mm Werkstoff: NIRO (V4A) Liefern und montieren.
03.008
Verbindungsklemmen V4A
E
40,00
Stk
04 Fundamente und Bodenplatte
04
Fundamente und Bodenplatte
04.001 Sauberkeitsschicht, C16/20, d = 5 cm Ortbeton der Sauberkeitsschicht unter den bewehrten Fundamentstreifen der Gebäudetrennwände liefern und einbauen; Untergrund: waagerecht; obere Betonfläche: waagerecht; Normalbeton, unbewehrt; Bezeichnung: C16/20; Dicke: mind. 5 cm;
04.001
Sauberkeitsschicht, C16/20, d = 5 cm
14,50
m2
04.002 Ortbeton der Streifenfundamente C25/30, XF 2 Ortbeton (Transportbeton) der Streifenfundamente liefern und einbauen; Aus Normalbeton als Stahlbeton nach DIN 1045; Bezeichnung: C25/30, XF 2 Teilweise konstruktiv bewehrt (Bewehrung wird gesondert vergütet); Fundamentbreiten: 45, 50 bzw. 55 cm; Fundamenttiefen: 50 bis 80 cm;
04.002
Ortbeton der Streifenfundamente C25/30, XF 2
140,00
04.003 Ortbeton der Einzelfundamente C25/30, XF 2 Ortbeton (Transportbeton) der Einzelfundamente liefern und einbauen; Aus Normalbeton als Stahlbeton nach DIN 1045; Bezeichnung: C25/30, XF 2 Teilweise konstruktiv bewehrt (Bewehrung wird gesondert vergütet); Fundamentabmessungen: 70 x 70 cm; Fundamenttiefen: 80 cm;
04.003
Ortbeton der Einzelfundamente C25/30, XF 2
4,50
04.004 Ortbeton, Auflagerpolster Grundleitungsquerungen Ortbeton unter den Fundamentstreifen im Bereich von Grundleitungsquerungen liefern und einbauen; für bis zu 4 Grundleitungsrohre DN 100 Untergrund: waagerecht; obere Betonfläche: waagerecht; Normalbeton, unbewehrt; Bezeichnung: C16/20; Abmessungen: ca. 100 x 40 x 25 cm;
04.004
Ortbeton, Auflagerpolster Grundleitungsquerungen
1,10
04.005 Zulage Fundamentaussparungen Zulage zu vorbeschriebenen Streifen- und Einzelfundamenten für das Anarbeiten an Grund- und Versorgungsleitungen; Art der Leitungen: bspw. im Bereich von Flexrohren der  Hauseinführung und Schmutzwasser PVC-Rohr bis DN 100;
04.005
Zulage Fundamentaussparungen
11,00
Stk
04.006 Rohrdurchführungen mit Mauerkragen, DN100 Wasserdichte Rohrdurchführungen mit Dichtungsanschluss DN 100 durch die Bodenplatte, ohne Anschluss an die Bitumensohlenabdichtung; für Rohre aller Art; liefern und fachgerecht gemäß Herstellervorschrift einbauen.
04.006
Rohrdurchführungen mit Mauerkragen, DN100
33,00
Stk
04.007 Filtertragschicht Kies/Sand, d=15 cm als kapillarbrechende Schicht unterhalb der Bodenplatten. aufbringen und optimal verdichten. Liefermaterial: schwach bzw. nicht bindiges Material (Kies/Sand - Gemisch) Anforderung: spezifische Versickerungsfähigkeit (k > 10^-4 m/s) gem. DIN 18130-1 Verdichtungsgrad D.Pr.: > 98 %
04.007
Filtertragschicht Kies/Sand, d=15 cm
76,00
04.008 Trennlage PE-Folie Trennlage liefern und unterhalb des Ortbetons der Bodenplatte verlegen; Material: PE-Folie, überlappt verlegt; Foliendicke = 0,2 mm
04.008
Trennlage PE-Folie
505,00
04.009 Ortbeton der Bodenplatte C16/20, XC 2 d = 15 cm Ortbeton (Transportbeton) der Bodenplatten liefern und einbauen; Aus Normalbeton als Stahlbeton nach DIN 1045; Bezeichnung: C25/30, bewehrt; Bewehrung wir gesondert vergütet; Plattenstärke: 15 cm;
04.009
Ortbeton der Bodenplatte C16/20, XC 2 d = 15 cm
100,50
04.010 Randschalung der Bodenplatte, h = 15-30 cm Seitliche Schalung der Bodenplatten herstellen; Gerade (ohne Dämmstreifen) Höhe: 15 bis 30 cm;
04.010
Randschalung der Bodenplatte, h = 15-30 cm
56,00
04.011 Bewehrung der Bodenplatte/ Fundamente Betonstabstahl B500B und Betonstahlmatten, gerippt B500A, nach DIN 488 zur Bewehrung der Ortbetonbauteile nach Angabe des Statikers liefern, schneiden, biegen und verlegen; Die Abrechnung erfolgt nach den vom Statiker erstellten Stahllisten;
04.011
Bewehrung der Bodenplatte/ Fundamente
3.900,00
kg
05 Beton- und Mauerarbeiten
05
Beton- und Mauerarbeiten
05.001 Waagerechte Absperrung unter Mauerwerk Horizontale Absperrung in vorbeschriebenem Mauerwerk herstellen; für Wanddicken:  17,5 cm; 1 Lage unter ersten Steinlage; einschl. beidseitigen seitlichem Anschlussrand b = ca. 10 cm für Bodenplatten-/Perimeterabdichtung; Typ: Bitumen-Dachdichtungsbahnen G 200 nach DIN 52130;
05.001
Waagerechte Absperrung unter Mauerwerk
140,00
05.002 Anlegen Ausgleichs-/Kimmschicht, b = 17,5 cm Zu nachstehend beschriebenem Mauerwerk Mörtelausgleichsschicht mit Kimmsteinlage herstellen; Zur Herstellung eines planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke; mit zügig abbindendem Normalmauermörtel (MG III); Mörtelschichtdicke: 1 bis 3 cm; bis Wanddicken: 17,5 cm;
05.002
Anlegen Ausgleichs-/Kimmschicht, b = 17,5 cm
1.120,00
m
05.003 Außenmauerwerk, KS 12-1,8, d = 17,5 cm Tragendes Außenmauerwerk der Erdgeschosse herstellen; Material: Kalksandstein; Festigkeitsklasse: 12; Rohdichteklasse: 1,8; Mörtel gemäß Herstellervorgaben des angebotenen Steins, Dünnbettverfahren Wanddicke: 17,5 cm; Wandhöhe: 276 cm; Hersteller:_____________________________ Bezeichnung:__________________________ Die Verarbeitungs- und Einbauvorschriften des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
05.003
Außenmauerwerk, KS 12-1,8, d = 17,5 cm
2.340,00
05.004 Zulage KS Wandpfeiler Gartenseite, KS 20-2,0 Zulage zu vorbeschriebenem Außenmauerwerk für das Herstellen eines Wandpfeilers mit Mauerwerk höherer Festigkeit; Pfeilerabmessungen: 74 x 276 cm; Material/Format: Kalksandstein; Festigkeitsklasse: 20; Rohdichteklasse: 2,0; Verlegeart: Dünnbett; Wanddicke: 17,5 cm;
05.004
Zulage KS Wandpfeiler Gartenseite, KS 20-2,0
22,50
05.005 Zulage KS Auflagerpolster Eingang, KS 28-2,6 Zulage zu vorbeschriebenem Außenmauerwerk für das Herstellen eines Auflagerpolsters mit Mauerwerk höherer Festigkeit; Polsterform: L-förmig Pfeilerabmessungen: Vertikaler Schenkel 35 x 112,5  cm; Horizontaler Schenkel: 62,5 x 50 cm; Material/Format: Kalksandstein; Festigkeitsklasse: 28; Rohdichteklasse: 2,6; Verlegeart: Dünnbett; Wanddicke: 17,5 cm;
05.005
Zulage KS Auflagerpolster Eingang, KS 28-2,6
16,00
05.006 Tragendes Innemauerwerk, KS 12-1,8, d = 17,5 cm Tragendes Innenmauerwerk der Erdgeschosse herstellen; Material/Format: Kalksandstein; Festigkeitsklasse: 12; Rohdichteklasse: 1,8; Mörtel gemäß Herstellervorgaben des angebotenen Steins, Dünnbettverfahren Wanddicke: 17,5 cm; Wandhöhe: 276 cm; Hersteller:_____________________________ Bezeichnung:__________________________ Die Verarbeitungs- und Einbauvorschriften des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
05.006
Tragendes Innemauerwerk, KS 12-1,8, d = 17,5 cm
515,00
05.007 Zulage Wandschlitze, 6 x 10 cm Zulage zu vorbeschriebenen Außenmauerwerk (17,5 cm) für das Ausbilden von senkrechten Wandschlitzen; Querschnitt: 6 x 10 cm; Verlauf von OKRF bis ca. 70 cm über OKRF; Lage nach Vorgabe durch die Fachplanung HLS und ELT; Die Schlitze sind zu mauern! Nachträgliches stemmen ist nicht zugelassen!
05.007
Zulage Wandschlitze, 6 x 10 cm
8,00
m
05.008 Zulage Wandschlitze, 6 x 15 cm Zulage zu vorbeschriebenen Außenmauerwerk (17,5 cm) für das Ausbilden von senkrechten Wandschlitzen; Querschnitt: 6 x 15 cm; Verlauf von OKRF bis ca. 141 cm über OKRF; Lage nach Vorgabe durch die Fachplanung HLS und ELT; Die Schlitze sind zu mauern! Nachträgliches stemmen ist nicht zugelassen!
05.008
Zulage Wandschlitze, 6 x 15 cm
26,50
m
05.009 Zulage Wanddurchbrüche, Treppenauflager 20 x 20 cm Zulage zu vorbeschriebenen Innenmauerwerk (17,5 cm) für das Ausbilden von Wanddurchbrüchen der Treppenauflager; Querschnitt: 20 x 20 cm;
05.009
Zulage Wanddurchbrüche, Treppenauflager 20 x 20 cm
44,00
St
05.010 Fertigstürze, 17,5 cm, Öffnungsbreite: 151,0 cm Öffnungen in vorbeschriebenem Mauerwerk, 17,5 cm, mit Fertigsturz überdecken; Art des Fertigsturz: KS-Flachsturz 3DF (nach Vorgabe des Statikers); Vermörtelung im DBM, lichte Öffnungsbreite: 151,0 cm zzgl. Auflager;
05.010
Fertigstürze, 17,5 cm, Öffnungsbreite: 151,0 cm
22,00
St
05.011 Fertigstürze, 17,5 cm, Öffnungsbreite: 138,5 cm Öffnungen in vorbeschriebenem Mauerwerk, 17,5 cm, mit Fertigsturz überdecken; Art des Fertigsturz: KS-Flachsturz 3DF (nach Vorgabe des Statikers); Vermörtelung im DBM, lichte Öffnungsbreite: 138,5 cm zzgl. Auflager;
05.011
Fertigstürze, 17,5 cm, Öffnungsbreite: 138,5 cm
11,00
St
05.012 Fertigstürze, 17,5 cm, Öffnungsbreite: 88,5 cm Öffnungen in vorbeschriebenem Mauerwerk, 17,5 cm, mit Fertigsturz überdecken; Art des Fertigsturz: KS-Flachsturz 3DF (nach Vorgabe des Statikers); Vermörtelung im DBM, lichte Öffnungsbreite: 88,5 cm zzgl. Auflager;
05.012
Fertigstürze, 17,5 cm, Öffnungsbreite: 88,5 cm
41,00
St
05.013 Fertigstürze, 17,5 cm, Öffnungsbreite: 63,5 cm Öffnungen in vorbeschriebenem Mauerwerk, 17,5 cm, mit Fertigsturz überdecken; Art des Fertigsturz: KS-Flachsturz 3DF (nach Vorgabe des Statikers); Vermörtelung im DBM, lichte Öffnungsbreite: 63,5 cm zzgl. Auflager;
05.013
Fertigstürze, 17,5 cm, Öffnungsbreite: 63,5 cm
22,00
St
05.014 Ortbetonsturz über Eingangsbereich EG C25/30 Stahlbeton C25/30 XC1, Querschnitt 17,5 × 24 cm, schalungsrau, Ausführung gemäß ZTV und Werkplanung, einschließlich erforderlicher Unterstützung (Steifen/Stützböcke) bis Schalungstragfähigkeit erreicht; Position bezieht sich auf 11 Reihenhäuser. Einschließlich: Sturzbeton Ortbeton (Transportbeton) C25/30 nach DIN 1045 liefern und einbauen Querschnitt 17,5 × 24 cm Verdichten, Nachbehandeln und Ausschalfristen gemäß DIN 1045-3 Seitliche Sturzschalung Schalung der Sturzseiten herstellen, vorhalten und ausschalen Höhe 25 cm, Wanddicke 17,5 cm, schalungsrau, senkrecht Bewehrung Betonstabstahl B500B und Betonstahlmatten B500A (gerippt) nach DIN 488, gemäß Statikvorgaben (ca. 124,74 kg für sämtliche Fensterstürze über alle 11 Reihenhäuser) Liefern, schneiden, biegen und verlegen
05.014
Ortbetonsturz über Eingangsbereich EG C25/30
16,50
m
05.015 Ortbeton-Ringanker Stahlbeton C25/30 17,5 x 25 cm, bewehrt schalungsrau, Ausführung gemäß ZTV und Werkplanung, einschließlich erforderlicher Unterstützung (Steifen/Stützböcke) bis Schalungstragfähigkeit erreicht; Position bezieht sich auf 11 Reihenhäuser. Einschließlich: Ringankerbeton Ortbeton (Transportbeton) C25/30 nach DIN 1045 liefern und einbauen Querschnitt 17,5 × 25 cm Verdichten, Nachbehandeln und Ausschalfristen gemäß DIN 1045-3 Seitliche Ringankerschalung Schalung der Ringankerseiten herstellen, vorhalten und ausschalen Höhe 24 cm, Wanddicke 17,5 cm, schalungsrau, senkrecht Bewehrung Betonstabstahl B500B und Betonstahlmatten B500A (gerippt) nach DIN 488, gemäß Statikvorgaben (ca. 1.780,00 kg für sämtliche Ringanker über alle 11 Reihenhäuser) Liefern, schneiden, biegen und verlegen
05.015
Ortbeton-Ringanker Stahlbeton C25/30 17,5 x 25 cm, bewehrt
156,00
m
05.018 Stahlprofilstütze EG, HEA 120, l = 2.730 mm Stahlprofilstütze einschl. Kopf- und Fußplatte nach Vorgabe des Statikers liefern und einbauen; Stützenprofil: HEA 120; Kopfplatte: Stahlblech, d = 15 mm ,130 x 130 mm einschl. 2 Bohrungen Ø 11 mm einschl. Dübel, altern. 2 Stahlbügel d = 8 mm einbetoniert; Fußplatte: Stahlblech, d = 15 mm, 130 x 130 mm einschl. 2 Bohrungen Ø 11 mm einschl. Dübel; sämtliche Teile sind rostschutzgrundiert auszuführen;
05.018
Stahlprofilstütze EG, HEA 120, l = 2.730 mm
11,00
St
05.019 Dämmung zwischen zweischaligen Haustrennwänden, MW, d= 40 mm Dämmung zwischen zweischaligen Haustrennwänden aus Mauerwerk mit durchgehender Gebäudetrennfuge nach DIN 4109 mit Schallschutzanforderungen liefern und einlagig mit geeignetem Klebemörtel auf vorhandenem Untergrund dichtgestoßen verlegen. Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m∙K) nach DIN 4108-4:2017-03 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WTH-sh; Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501; Dämmschichtdicke: 40 mm; Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet. Hersteller: ROCKWOOL Bezeichnung: Trennfugendämmplatte SPLITROCK, oder gleichwertig angebotenes Fabrikat:_______________ Hersteller:_________________________ Die Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
05.019
Dämmung zwischen zweischaligen Haustrennwänden, MW, d= 40 mm
970,00
06 Halbfertigteildecken und Fertigteiltreppen
06
Halbfertigteildecken und Fertigteiltreppen
06.001 Filigranbetondecke über EG Stahlbeton C25/30 XC1, Gesamtdicke 22 cm Filigranbetondecke über OG Stahlbeton C25/30 XC1, Gesamtdicke 22 cm, als Sichtbetondecke (SB 2) Ausführung gemäß ZTV und Werkplanung, einschließlich Aufbeton sowie erforderlicher Unterstützung (Steifen/DoKas) Raumhöhe bis 3,0 m über Boden Einschließlich: 1. Deckenrandschalung Deckenstärke schalungsrau, senkrecht, Höhe ca. 22 cm, liefern und einbauen Eckausbildung als Innen- und Außenecke, rechtwinklig (90°), rau, senkrecht, Höhe bis 22 cm Außenecken mit Dreikantleisten, Sichtschalung 2. Treppenöffnung 1 Stück Aussparung je Einheit als Treppenöffnung, Öffnungsgröße gem. Schalplan Oberfläche glatt geschalt, Sichtbeton SB 2, 4-seitig Einschließlich Treppenauflager sowie ggf. erforderlicher Auflageraussparungen 3. Installationsöffnungen Aussparungen für Installationen, rau, ohne Sichtbetonanspruch, 4-seitig Öffnungsgrößen je Reihenhaus: 1 Stk. 20 × 20 cm und 1 Stk. 47 × 19 cm 4. Bewehrung Betonstabstahl B500B und Betonstahlmatten B500A (gerippt) nach DIN 488, gemäß Statikvorgaben (ca. 8.240 kg für Decke über OG) Liefern, schneiden, biegen und verlegen Abrechnung nach den vom Statiker erstellten Stahllisten
06.001
Filigranbetondecke über EG Stahlbeton C25/30 XC1, Gesamtdicke 22 cm
660,00
06.002 Filigranbetondecke über EG Stahlbeton C25/30 XC1, Gesamtdicke 16 cm Filigranbetondecke über OG Stahlbeton C25/30 XC1, Gesamtdicke 16 cm, als Sichtbetondecke (SB 2) Ausführung gemäß ZTV und Werkplanung, einschließlich Aufbeton sowie erforderlicher Unterstützung (Steifen/DoKas) Raumhöhe bis 3,0 m über Boden Einschließlich: 1. Deckenrandschalung Deckenstärke schalungsrau, senkrecht, Höhe ca. 16 cm, liefern und einbauen Eckausbildung als Innen- und Außenecke, rechtwinklig (90°), rau, senkrecht, Höhe bis 16 cm Außenecken mit Dreikantleisten, Sichtschalung 2. Treppenöffnung 1 Stück Aussparung je Einheit als Treppenöffnung, Öffnungsgröße gem. Schalplan Oberfläche glatt geschalt, Sichtbeton SB 2, 4-seitig Einschließlich Treppenauflager sowie ggf. erforderlicher Auflageraussparungen 3. Installationsöffnungen Aussparungen für Installationen, rau, ohne Sichtbetonanspruch, 4-seitig Öffnungsgrößen je Reihenhaus: 1 Stk. 20 × 20 cm und 1 Stk. 47 × 19 cm 4. Bewehrung Betonstabstahl B500B und Betonstahlmatten B500A (gerippt) nach DIN 488, gemäß Statikvorgaben (ca. 7.850 kg für Decke über OG) Liefern, schneiden, biegen und verlegen Abrechnung nach den vom Statiker erstellten Stahllisten
06.002
Filigranbetondecke über EG Stahlbeton C25/30 XC1, Gesamtdicke 16 cm
660,00
06.003 Zulage Auflagerkonsolen Geschossdecken Zulage zu vorbeschriebenen Geschossdecken für das Ausbilden von Konsolbändern als Auflager des nachstehend beschriebene Fertigteiltreppenläufe; Abmessungen der Konsolbänder (b x h x t): ca. 102 x 4,5 x 15 cm (Austritt Treppe EG-OG) bzw. 102 x 5 x 15 cm (Antritt Treppe OG-DG);
06.003
Zulage Auflagerkonsolen Geschossdecken
22,00
St
06.004 Vorgefertigte Elementtreppe EG, 2-fach gewendelt, b = 100 cm, 16 Steigungen 24,00 x 18,375 cm Vorgefertigte Elementtreppe (EG-OG) liefern und einbauen; aus Stahlbeton C25/30, bewehrt; 2-fach gewendelt, Laufbreite: 100 cm; 16 Steigungen; Steigungsverhältnis: 24,00 x 18,375 cm; vorgerichtet für Treppenbelag Trittstufe: keilgezinktes Massivholz, d = 3,5 cm; Setzstufe: keilgezinktes Massivholz, d = 2 cm; Laufunterseite sichtbar bleibend; Wangen nicht sichtbar bleibend; Außenkanten sind gefast herzustellen; Auflager oben: Konsolband in Deckenplatte aus Stahlbeton; Auflager unten:  Rohfußboden einschl. Standfuß für Überbrückung Bodenaufbauhöhe (d = 20 cm ab OKRF); einschließlich des dazugehörigen Standsicherheitsnachweises und den entsprechenden Verlege- und Elementplänen;
06.004
Vorgefertigte Elementtreppe EG, 2-fach gewendelt, b = 100 cm, 16 Steigungen 24,00 x 18,375 cm
11,00
St
06.005 Vorgefertigte Elementtreppe OG, 2-fach gewendelt, b = 100 cm, 16 Steigungen 24,00 x 18,25 cm Vorgefertigte Elementtreppe (EG-OG) liefern und einbauen; aus Stahlbeton C25/30, bewehrt; 2-fach gewendelt, Laufbreite: 100 cm; 16 Steigungen; Steigungsverhältnis: 24,00 x 18,25 cm; vorgerichtet für Treppenbelag Trittstufe: keilgezinktes Massivholz, d = 3,5 cm; Setzstufe: keilgezinktes Massivholz, d = 2 cm; Laufunterseite sichtbar bleibend; Wangen nicht sichtbar bleibend; Außenkanten sind gefast herzustellen; Auflager oben: Konsolband in Deckenplatte aus Stahlbeton; Auflager unten:  Rohfußboden einschl. Standfuß für Überbrückung Bodenaufbauhöhe (d = 20 cm ab OKRF); einschließlich des dazugehörigen Standsicherheitsnachweises und den entsprechenden Verlege- und Elementplänen;
06.005
Vorgefertigte Elementtreppe OG, 2-fach gewendelt, b = 100 cm, 16 Steigungen 24,00 x 18,25 cm
11,00
St
06.006 Trittschallauflager, Fußpunkt auf Bodenplatte Trittschalldämmelement zur trittschallgedämmten Auflagerung des Treppenlaufes auf der Bodenplatte, Material: hochbelastbarer PE-Schaum frei von FCKW, HFKW und HFCKW; Baustoffklasse B 2 gemäß DIN 4102; Hersteller: Schöck Bezeichnung:  TRONSOLE Typ B oder gleichwertig angebotenes Fabrikat:_______________ Hersteller:_________________________ Die Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
06.006
Trittschallauflager, Fußpunkt auf Bodenplatte
22,00
m
06.007 Trittschallauflager, Deckenplattenkonsole, l = 104 cm Trittschalldämmelement zwischen Fertigtreppenlauf und Deckenplattenkonsole; Einzellängen: ca. 104 cm; Material: hochbelastbarer PE-Schaum frei von FCKW, HFKW und HFCKW; zur Sicherung der 2 seitigen umlaufenden senkrechten Fuge sowie der horizontalen Auflagerfuge; Baustoffklasse B 2 gemäß DIN 4102; Hersteller: Schöck Bezeichnung: Tronsole Typ F, oder gleichwertig angebotenes Fabrikat:_______________ Hersteller:_________________________ Die Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
06.007
Trittschallauflager, Deckenplattenkonsole, l = 104 cm
23,00
m
06.008 Trittschalldämmung, Wange Fugenplatte für die schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen Treppenlauf und Wand liefern und verlegen; Material: hochbelastbarer PE-Schaum, frei von FCKW, HFKW und HFCKW; inkl. doppelseitigem Klebeband für Montage; Baustoffklasse B 2 gemäß DIN 4102; Hersteller: Schöck Bezeichnung:  Fugenplatte Typ L oder gleichwertig angebotenes Fabrikat:_______________ Hersteller:_________________________ Die Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
06.008
Trittschalldämmung, Wange
223,00
m
06.009 Trittschalldämmung, Auflagerdorn Treppenlauf zu Treppenhauswand Aussparungsform zur Trittschalldämmung zwischen Treppenlauf und Treppenhauswand liefern und fachgerecht einbauen; F-90 gemäß Brandschutzgutachten bei entsprechender Betondeckung bauseits; einschl. Herstellen der Aussparung in Mauerwerk nach statischen Erfordernissen; Hersteller: Schöck; Bezeichnung: Tronsole; oder gleichwertig angebotenes Fabrikat:_______________ Hersteller:_________________________ Die Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers sind zu befolgen.
06.009
Trittschalldämmung, Auflagerdorn Treppenlauf zu Treppenhauswand
44,00
St