Betonbauarbeiten
Anbau Mensa, Fredenbeck
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben 1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben BAUBESCHREIBUNG Neubau: Die Samtgemeinde Fredenbeck plant auf einem angrenzenden Grundstück neben der örtlichen Grundschule den Neubau einer Mensa als Grundlage für den Ganztagsbetrieb ab Sommer 2027. Umbau: Im Zuge des Neubaus soll der vorhandene Bereich für die Lehrer vergrößert werden. Um im ZentralenVerbindungsriegel der bestehenden Schule Flächen für den größeren Lehrerbereich zu generieren, werden Umbauten in 2 Abschnitten erforderlich. Diese Maßnahmen werden nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen: Umbau Abschnitt l: Nach Umzug der Hausmeister in den Neubau werden die Räume zum Sozialbereich für die Reinigungskräfte umgebaut. Die Bibliothek und ein angrenzender Raum werden zur Verwaltung umgebaut. Umbau Abschnitt ll: Die Lehrer werden provisorisch für die Umbauphase in den Bewegungsraum des Neubaus ziehen. Die aktuelle Verwaltung und das alte Lehrerzimmer werden umgebaut zum großen Bereich für die Lehrer. Alle Umbauten finden im laufenden Schulbetrieb statt. Die umzubauenden Bereiche werden durch Staubschutzwände abgetrennt. Erschließung erfolgt jeweils von außen durch ein Fenster, welches durch eine Bautür ersetzt wird. BAUHERR Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist: Samtgemeinde Fredenbeck Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN 1. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes an Hand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und bei einer Besichtigung vor Ort über Lage und Zustand der Baustelle und der Zufahrtswege, über alle sonstigen Gegebenheiten sowie über den Umfang und die Art der Leistungen zu unterrichten. Spätere Nachforderungen des AN aufgrund mangelnder Kenntnis über die Gegebenheiten vor Ort, sowie aufgrund nicht abgeforderter Unterlagen für die Kalkulation des Angebots sind ausgeschlossen. 2. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind je nach Erfordernis bauteil- und zeitversetzt auszuführen. Dieses ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 3. Als Grundlage für die Ausführung, soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die VOB/ B und ATV der VOB/ C in ihrer aktuellsten Fassung. 4. Der Auftragnehmer hat für die Ausführungszeit seiner Leistung einen Bauleiter im Sinne des § 55 NBauO bei der Auftragsvergabe zu benennen. Sollte sich der Bauleiter während der Bauphase ändern, ist dies dem Bauherrn und der Objektüberwachung unverzüglich mitzuteilen. Während der Ausführung muss immer min. eine deutschsprachige Person als Ansprechpartner des Auftragnehmers anwesend sein. 5. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. 6. Die gültigen Arbeitsstättenrichtlinien sind zu beachten. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1. Anschrift der Baustelle: Raakamp 6 21717 Fredenbeck 2. Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. Die Arbeiten finden parallel zum Schulbetrieb statt. ANGEBOTSABGABE 1. Ggf. in der Anlage befindliche oder sonst übergebene Pläne/Zeichnungen dienen nur zum Verständnis. Maße für die Ausführung sind vor Ort vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu nehmen. AUFTRAGSERTEILUNG 1. Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für spätere Aufträge, die auf Grund von Nachtragsangeboten oder besonderen Preisvereinbarungen in Verbindung mit dem Hauptauftrag erteilt werden. 2. Das Anbringen von Firmenschildern ist untersagt. AUSFÜHRUNGSZEITRAUM 1. Geplante Dauer der Arbeiten Neubau:     siehe Terminplan vom 27.11.2025 Geplante Dauer Umbauten     Abschnitt l: siehe Terminplan vom 27.11.2025     Abschnitt II: siehe Terminplan vom 27.11.2025 UNTERLAGEN 1. Anlagen zur Ausschreibung: Lagepläne 01 - 23-0903_Lageplan_20251202_V1 02 - 23-0903 AAL_04_VOR1 Lageplan Erdbau 03 - Grundleitungen ISW894_E_SAN_Gdl_EW_100_A 04 - SW EG ISW894_E_SAN_0EG_EW_100_A Zeichnungen Neubau: 11 - 23-0903 AAG-FU 01_VOR7 Fundamentplan Neubau Mensa 12 - 23-0903 AAG-EG 01_VOR10 EG Neubau Mensa 13 - 23-0903 AAG-DG 01_VOR6 DG Neubau Mensa 14 - 23-0903 AAG-FU 02_VOR2 Laubengang Fundamentplan u. Schnitt C-C 15 - 23-0903 AAG-EG 02_VOR2 Laubengang Grundriss u. Schnitt C-C 16 - 23-0903 AAS-AA_VOR4 Schnitt A-A Neubau Mensa 17 - 23-0903 AAS-BB_VOR6 Schnitt B-B Neubau Mensa 18 - 03_Ansichten Süd, West_20251202_V1 19 - 03_Ansichten Nord, Ost_20251202_V1 Zeichnungen Details: 20 - ADD-02-01 Sockel Verblender 21 - ADD-02-02 Sockel Verblender Stb_ 22 - ADD-02-04 Sockel Sektionaltor 23 - AAD-03-02_VOR2 Fenstersturz m. Raffstore, Fensteranschlag. 24 - AAD-03-05_VOR1 Detail Traufe 25 - AAD-03-10_VOR1 Fenstersturz mit Sturzabfangung 26 - AAD-04-01_VOR3 Abfangbalken Zeichnungen Umbau: 31 - 23-0903 AAG-EG 03_VOR3 EG Umbau Lehrerzimmer 32 - 23-0903 AAG-EG 04_VOR5 EG Umbau Verwaltung Statik Pos.Pläne Neubau: 40 - 06_Statik_20250115 40A - 06_Statik Nachtrag-A 40B - 06_Statik_Nachtrag_B 40C - 06_Statik Nachtrag C 41 - 06_P3C_Gründung 42 - 06_P2C_Erdgeschoss 43 - 06_P1C_Dachgeschoss 44 - 06_P4C_Schnitte 45 - 06_P5C_Giebelansichten 46 - 06_P6C_Laubengang Statik Pos.Pläne Umbau: 50 - 2024_169_Statik_29.04.2025 51 - 2024-169_P10_Umbau Lehrerzimmer_24.04.2025 52 - 2024-169_P11_Umbau Verwaltung_29.04.2025 Sonstiges: 61 - Nachweis nach GEG 2024-169_WSN_13.05.2025 62 - Bodengutachten BV Erweiterung GSF_20241128 63 - GS Fredenbeck Bauzeiten Neubau 251127 2. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. BAUBESPRECHUNG Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung statt. Der Ort und die Zeit werden noch festgelegt. Der verantwortliche Projektleiter oder dessen stellvertretende Person muss an den Baubesprechungen teilnehmen. SIGEPLAN Der SiGe-Plan ist zu beachten und einzuhalten. AUFMAß UND ABRECHNUNG 1. Sofern AbrechnungsZeichnungen erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese dem Auftragnehmer zu Verfügung zu stellen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Vollendung der Arbeiten zwecks Abnahme schriftlich anzuzeigen. 3. Mehrkosten für eine etwaige Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer bis zum Abschluss der Baumaßnahme trägt der Auftraggeber. ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG 1. Es ist eine rechtsgeschäftliche Abnahme vorzunehmen, die Abnahme richtet sich nach § 12 VOB Teil B. Fiktive Abnahmen sind ausgeschlossen. 2. Eine Zustandsfeststellung gilt nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme. 3. Die Abnahmeaufforderung muss schriftlich erfolgen.
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