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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze.
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B
Aus Industriegeschichte wird Lebensraum:
Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut.
Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.
Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik.
Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabriksgebäude ) bebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz ( TG, EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG).
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkung Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkung
Besondere Vorbemerkung - Metallbau-, Stahlbau-, Verglasungs- und Anschlussarbeiten Allgemeines / Normbezug
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche zur vollständigen, standsicheren, dauerhaft gebrauchstauglichen, witterungsbeständigen, korrosionsgeschützten, anschlussfähigen und mangelfreien Herstellung der Lichtbandkonstruktionen erforderlichen Leistungen, soweit diese im Leistungsverzeichnis beschrieben oder aus der geschuldeten Leistung, den Ausführungsunterlagen, der Statik, den Herstellervorgaben oder der örtlichen Situation ableitbar sind.
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, den Herstellervorgaben, der VOB/B, der VOB/C sowie den jeweils einschlägigen Normen und technischen Regelwerken zu erfolgen.
Es gelten, soweit für die jeweilige Leistung maßgebend, unter anderem:
ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
ATV DIN 18335 – Stahlbauarbeiten,
ATV DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten,
ATV DIN 18338 – Dachdeckungsarbeiten,
ATV DIN 18339 – Klempnerarbeiten,
ATV DIN 18360 – Metallbauarbeiten,
ATV DIN 18361 – Verglasungsarbeiten,
ATV DIN 18364 – Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten.
Ergänzend sind, soweit einschlägig, zu beachten: DIN EN 1090 für Stahl- und Aluminiumtragwerke, DIN EN 1993 / Eurocode 3 für Stahlbauteile, DIN EN 1999 / Eurocode 9 für Aluminiumbauteile, DIN 18008 für Glas im Bauwesen, DIN EN ISO 12944 für Korrosionsschutz durch Beschichtungssysteme, DIN EN ISO 1461 für Feuerverzinkung, die Flachdachrichtlinie, die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks, die Klempnerfachregeln sowie die Anforderungen aus Brandschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Arbeitsschutz und DGNB, soweit vertraglich oder technisch relevant.
Nebenleistungen
Als Nebenleistungen gelten alle Leistungen, die zur vollständigen, fachgerechten und mangelfreien Herstellung der Lichtbandkonstruktionen erforderlich sind und nach VOB/C, ATV DIN 18299 sowie den einschlägigen gewerkespezifischen ATV nicht gesondert zu vergüten sind, sofern sie nicht ausdrücklich als besondere Leistung oder eigene Position ausgeschrieben sind.
Hierzu zählen:
örtliches Aufmaß und Maßkontrolle,
Kontrolle von Achsen, Höhen, Fluchten, Öffnungsmaßen, Auflagern und Befestigungspunkten,
Herstellen, Liefern, Bearbeiten, Anpassen, Ausrichten, Montieren und Befestigen der Rahmen, Profile, Unterkonstruktionen, Anschlussprofile und Zubehörteile,
erforderliche Zuschnitte, Bohrungen, Langlöcher, Aussparungen, Anpassungen, Einpassarbeiten und Montagehilfen,
systemzugehörige Befestigungs-, Verbindungs-, Unterleg-, Ausgleichs-, Dicht-, Trenn- und Korrosionsschutzteile,
Schutz eigener Leistungen und angrenzender Bauteile gegen Beschädigung, Verschmutzung und Durchfeuchtung,
Abstimmung mit Dachdecker-, Abdichtungs-, Klempner-, Zimmerer-, Stahlbau-, Elektro-, Blitzschutz-, RWA-, TGA- und Brandschutzgewerken,
temporäre Sicherungen während Transport, Lagerung und Montage,
Nacharbeiten an eigenen Beschädigungen von Beschichtungen, Verzinkungen oder Oberflächen,
Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche und Entfernen eigener Verpackungen und Reststoffe.
Nicht als Nebenleistung gelten zusätzliche Leistungen, die aus nicht erkennbaren Bestandsabweichungen, nicht beschriebenen Schadstoffen, geänderten statischen Vorgaben, zusätzlichen Brandschutzanforderungen, geänderten Denkmalschutzauflagen oder vom Auftraggeber veranlassten Planungsänderungen entstehen, sofern diese nicht im LV eindeutig beschrieben sind.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Angebotsabgabe und erneut vor Ausführung sämtliche ihm übergebenen Unterlagen, Pläne, Details, statischen Vorgaben, Leistungsbeschreibungen, Mengen, Massen, Anschlussdetails, Befestigungsuntergründe und örtlichen Gegebenheiten auf Plausibilität, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit zu prüfen.
Bedenken sind unverzüglich schriftlich gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung anzumelden, namentlich bei:
abweichenden Lichtbandöffnungen,
unzureichenden Auflagerbreiten,
fehlenden oder widersprüchlichen Höhenbezügen,
nicht tragfähigen oder geschädigten Untergründen,
ungeklärten Befestigungspunkten,
Korrosion, Rissen, Verformungen oder Feuchteschäden im Bestand,
unzureichenden Anschlusshöhen für Abdichtungen,
Konflikten mit Dachabdichtung, Wärmedämmung, Dampfsperre oder Entwässerung,
ungeklärten Anforderungen an Brandschutz, Rauchableitung, Absturzsicherung, Durchsturzsicherheit oder Wartung,
nicht eindeutigen Anforderungen an Glas, Paneele, Dichtungen, Profile oder Beschichtungen,
Materialunverträglichkeiten zwischen Stahl, Aluminium, Zink, Kupfer, Edelstahl, Holz, Beton, Abdichtungsbahnen oder Dichtstoffen.
Die Bedenkenanmeldung hat rechtzeitig, schriftlich und nachvollziehbar nach § 4 Abs. 3 VOB/B zu erfolgen. Eine Ausführung trotz erkennbarer Bedenken ohne vorherige Klärung erfolgt auf Risiko des Auftragnehmers.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen fachkundigen, deutschsprachigen und entscheidungsbefugten Fachbauleiter bzw. verantwortlichen Ansprechpartner schriftlich zu benennen.
Der Fachbauleiter muss während der Ausführung erreichbar sein, die Arbeiten vor Ort koordinieren, die Einhaltung der freigegebenen Ausführungs-, Werk- und Montageplanung überwachen und an den für sein Gewerk relevanten Baubesprechungen teilnehmen.
Die Baubesprechungen finden voraussichtlich einmal wöchentlich statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach rechtzeitiger Einladung teilzunehmen, sofern Themen seines Leistungsbereichs betroffen sind oder seine Anwesenheit durch Auftraggeber oder Bauleitung verlangt wird.
Nimmt der Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Einladung unentschuldigt nicht teil, wird für jedes Fernbleiben ein pauschaler Betrag in Höhe von 300,00 € netto von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses, der vereinbarten Abrechnungseinheit und den einschlägigen Abrechnungsregelungen der VOB/C.
Alle Leistungen sind positionsbezogen, prüffähig und nachvollziehbar aufzumessen. Das Aufmaß hat spätestens mit der Schlussrechnung vollständig vorzuliegen. Erforderliche Skizzen, Detailzeichnungen, Fotos, Mengenansätze, Längen-, Flächen-, Stück- oder Gewichtsberechnungen sowie Nachweise zu Einbaubereichen sind beizufügen.
Nicht prüffähige, nicht positionsbezogene oder unvollständige Aufmaße können zur Überarbeitung zurückgewiesen werden.
Mengen und Massen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Massen sind vom Auftragnehmer anhand der Vergabeunterlagen, Pläne und örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich auf Plausibilität zu prüfen.
Erkennbare Abweichungen, Widersprüche oder fehlende Angaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt ein erkennbarer Hinweis, kann sich der Auftragnehmer später nicht auf diese erkennbare Unklarheit berufen.
Bei Abweichungen zwischen Planung, Statik, Werkplanung und örtlicher Situation ist vor Ausführung eine schriftliche Klärung mit der Bauleitung herbeizuführen.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer hat die für seine Leistung erforderliche Werk- und Montageplanung einschließlich prüffähiger statischer Berechnungen und Nachweise zu erstellen, soweit dies für die Lichtbandkonstruktion, Unterkonstruktion, Befestigung, Aussteifung, Lagesicherung, Verglasung, Paneele, Anschlussprofile oder Montagezustände erforderlich ist.
Hierzu gehören:
Übersichts- und Verlegepläne der Lichtbänder,
Werkstattzeichnungen für Rahmen, Profile, Unterkonstruktionen und Anschlussbauteile,
Befestigungspläne mit Art, Anzahl, Lage und Dimensionierung der Befestigungsmittel,
statische Nachweise für Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Lagesicherung,
Nachweise zu Wind-, Schnee-, Eigenlasten, Montagezuständen und Auflagerkräften,
Details zu Anschlüssen an Dachkonstruktion, Auflager, Abdichtung, Klempnerbauteile und angrenzende Gewerke,
Details zu Dehn-, Bewegungs-, Trenn- und Anschlussfugen,
Korrosionsschutzkonzept einschließlich Materialtrennung bei unverträglichen Materialkombinationen,
Angaben zu Glas, Füllungen, Dichtungen, Paneelen, Befestigungen und Systemzubehör,
Montageablauf, Hebevorgänge, Transport- und Zwischenlagerungskonzept,
Revisions- und Bestandsunterlagen.
Die Werk- und Montageplanung ist rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Mit der Ausführung darf erst nach Freigabe begonnen werden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Teilfreigabe vorliegt.
Eine Freigabe durch Auftraggeber, Planer oder Bauleitung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Mangelfreiheit seiner Leistung.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit allen betroffenen Vorgewerken, Folgegewerken und der Bauleitung abzustimmen.
Besondere Schnittstellen bestehen vor allem zu:
Dachdeckerarbeiten,
Abdichtungsarbeiten,
Klempnerarbeiten,
Zimmerer- und Holzbauarbeiten,
Stahlbau- und Metallbauarbeiten,
Verglasungsarbeiten,
Elektro- und Blitzschutzarbeiten,
RWA- und Lüftungstechnik,
Brandschutz,
Wärmeschutz und Feuchteschutz,
Gerüstbau,
Kran- und Hebevorgängen.
Anschlüsse an Dachflächen, Abdichtungen, Aufkantungen, Auflager, Unterkonstruktionen, Entwässerungen, Trennlagen, Blechanschlüsse, Dichtprofile und Befestigungspunkte sind vor Ausführung mit den betroffenen Gewerken abzustimmen.
Beschädigungen an Vorleistungen anderer Unternehmer sind zu vermeiden. Festgestellte Schäden oder ungeeignete Vorleistungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat sämtliche für seine Leistungen erforderlichen Schutzmaßnahmen, Sicherungen und Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich zu treffen.
Hierzu zählen:
Sicherung gegen Absturz und Durchsturz bei Arbeiten an Lichtbändern, Dachöffnungen und Dachflächen,
Sicherung offener Lichtbandöffnungen während der Montage,
Schutz der Dachabdichtung, Dämmung, Dampfsperre, Dachdeckung und angrenzender Bauteile,
Schutz von Glas, Profilen, Beschichtungen und Dichtungen gegen Beschädigung,
Sicherung gegen Wind, Kippen, Verrutschen, Herabfallen und unzulässige Lageveränderung,
Beachtung der Vorgaben aus SiGe-Plan, Baustellenordnung, Unfallverhütungsvorschriften und Herstellermontageanleitungen,
Abstimmung der Kran- und Hebevorgänge mit Bauleitung, Kranführer und betroffenen Gewerken.
Der bauseits gestellte Baukran darf nur nach Abstimmung und im Rahmen der verfügbaren Kranzeiten genutzt werden. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht. Alle darüber hinaus erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Hubarbeitsbühnen, Montagehilfen, Werkzeuge und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer einzukalkulieren.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Verdecken rechtzeitig der Bauleitung anzuzeigen und prüffähig zu dokumentieren.
Dies betrifft:
Befestigungspunkte,
Dübel, Schrauben, Anker und Verbindungsmittel,
Unterkonstruktionen,
Ausgleichs- und Unterlegteile,
Trennlagen gegen Kontaktkorrosion,
Dicht- und Anschlussbereiche,
Anschlüsse an Abdichtung, Aufkantungen und Dachkonstruktion,
verdeckte Korrosionsschutzmaßnahmen,
verdeckte Schweiß-, Schraub- oder Klemmverbindungen,
brandschutz- oder absturzsicherheitsrelevante Bauteile.
Die Dokumentation hat durch Fotos, Lageangaben, Skizzen, Prüfvermerke, Materialnachweise und gegebenenfalls Messprotokolle zu erfolgen.
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige oder Dokumentation, kann der Auftraggeber eine nachträgliche Freilegung oder ergänzende Nachweisführung auf Kosten des Auftragnehmers verlangen, soweit eine Prüfung andernfalls nicht möglich ist.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur vergütungsfähig, wenn sie vor Beginn ausdrücklich schriftlich durch den Auftraggeber oder die Bauleitung angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenzettel sind spätestens am folgenden Werktag nach Leistungserbringung vorzulegen. Sie müssen Ort, Datum, Art und Umfang der Leistung, eingesetztes Personal, Qualifikation, Stunden, Geräte, Materialien und gegebenenfalls Fotodokumentation enthalten.
Nicht rechtzeitig oder nicht prüffähig vorgelegte Stundenlohnnachweise können zurückgewiesen werden, soweit die Prüfung dadurch erschwert oder unmöglich wird.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Dachflächen im Bereich der eigenen Arbeiten, Verkehrswege, Montagebereiche und angrenzenden Flächen sauber zu halten.
Eigene Verpackungen, Restmaterialien, Bohrspäne, Metallreste, Schleifstaub, Dichtstoffreste, Schutzfolien und sonstige Verunreinigungen sind regelmäßig und unaufgefordert zu entfernen.
Metallspäne, Bohrreste und Schleifstaub sind vor allem von Dachabdichtungen, Blechen, Glasflächen, Profilen und beschichteten Bauteilen vollständig zu entfernen, um Korrosion, Beschädigungen und Folgeschäden zu vermeiden.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle für Ausführung, Prüfung und Abnahme erforderlichen Nachweise vollständig, geordnet und prüffähig vorzulegen.
Hierzu gehören, soweit einschlägig:
Werk- und Montageplanung,
statische Berechnungen und prüffähige Nachweise,
Nachweise nach DIN EN 1090,
Schweißnachweise und Qualifikationen, soweit erforderlich,
Produktdatenblätter,
Leistungserklärungen,
bauaufsichtliche Zulassungen, abZ, aBG, ETA oder sonstige Verwendbarkeitsnachweise,
Glasnachweise nach DIN 18008,
Nachweise zu Dichtungen, Paneelen, Profilen und Befestigungsmitteln,
Korrosionsschutznachweise, Schichtdickenprotokolle, Verzinkungsnachweise oder Beschichtungsnachweise,
Montageanleitungen des Herstellers,
Wartungs-, Pflege- und Bedienungsanleitungen,
Fotodokumentation verdeckter Leistungen,
Revisions- und Bestandspläne.
Unvollständige oder nicht prüffähige Unterlagen können einen Abnahmevorbehalt begründen, soweit die Mangelfreiheit, Gebrauchstauglichkeit oder Prüfbarkeit der Leistung nicht nachgewiesen ist.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach § 12 VOB/B.
Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung die Abnahme, hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durchzuführen, sofern keine andere Frist vertraglich vereinbart wurde.
Voraussetzung für die Abnahme ist eine vollständige, standsichere, dauerhaft gebrauchstaugliche, dichte, korrosionsgeschützte, funktionsfähige und mangelfreie Leistung einschließlich aller erforderlichen Prüf-, Nachweis-, Dokumentations-, Revisions- und Bestandsunterlagen.
Eine förmliche Abnahme ist durchzuführen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, einzelne Positionen, Mengenansätze, technische Vorgaben, Ausführungsdetails, Schnittstellen oder Abrechnungsregelungen sind vom Bieter spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich, nachvollziehbar und begründet vorzubringen, soweit sie für den Bieter erkennbar sind.
Dies gilt vor allem bei unklaren Abgrenzungen zwischen Metallbau, Stahlbau, Verglasung, Dachabdichtung, Klempnerarbeiten, Korrosionsschutz und angrenzenden Gewerken.
Unterlässt der Bieter einen erkennbaren Hinweis, kann er sich später nicht auf diese erkennbare Unklarheit berufen.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und dürfen erst nach schriftlicher Beauftragung bzw. Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt werden, sofern keine Gefahr im Verzug besteht.
Preise für nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene Leistungen sind vor Ausführung prüffähig anzubieten.
Dies gilt unter anderem für:
zusätzliche Verstärkungen,
geänderte statische Vorgaben,
zusätzliche Befestigungspunkte,
geänderte Profil- oder Glasaufbauten,
zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen,
zusätzliche Brandschutzanforderungen,
geänderte Anschlussdetails,
zusätzliche Abdichtungs- oder Klempneranschlüsse,
nicht erkennbare Bestandsabweichungen,
Schadstofffunde oder schadstoffverdächtige Materialien.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Besonderen Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes und im Auftragsfall Bestandteil des Vertrages werden.
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Vorbemerkungen, Planunterlagen, Leistungsbeschreibung, statischen Vorgaben, Schnittstellen, Mengen, örtlichen Randbedingungen und Ausführungsanforderungen geprüft und alle zur ordnungsgemäßen, vollständigen und mangelfreien Ausführung erforderlichen Nebenleistungen in seine Einheitspreise einkalkuliert hat, soweit diese nach VOB/C und den einschlägigen ATV als Nebenleistungen gelten und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Besondere Vorbemerkung - Metallbau-, Stahlbau-, Verglasungs- und Anschlussarbeiten
Hinweise zu den folgenden Positionen Baukran / Kranfahrer / Geräte und Baustelleneinrichtung
Ein Baukran wird bauseits gestellt. Die Nutzung des Baukrans ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowie für folgende Gewerke vorgesehen:
Abriss- und Rückbauarbeiten,
Zimmererarbeiten,
Dachdeckerarbeiten
sowie Schlosserarbeiten im Bereich der Lichtbänder.
Die Bedienung des Baukrans erfolgt ausschließlich durch den vom Dachdecker gestellten Kranfahrer. Der Kranfahrer muss über die hierfür erforderliche Befähigung und einen gültigen Kranschein verfügen. Der Nachweis ist der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Krannutzung vorzulegen. Eine Bedienung durch andere Gewerke, Dritte oder nicht nachgewiesene Personen ist unzulässig.
Die Abstimmung der Kranzeiten und Kranvorgänge erfolgt rechtzeitig zwischen Auftragnehmer, Kranfahrer und örtlicher Bauleitung. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit des Baukrans besteht nicht.
Alle darüber hinaus zur Ausführung der eigenen Leistungen erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Werkzeuge, Hilfsmittel, Magazine, Lagercontainer, Materialcontainer, Gerätecontainer und sonstigen Einrichtungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vorzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Leistungsumfang
Soweit in den Einzelpositionen nicht abweichend oder ergänzend beschrieben, umfassen die Schlosserarbeiten im Bereich der Lichtbänder das Liefern, Herstellen, Bearbeiten, Anpassen, Ausrichten, Montieren und Befestigen der beschriebenen Bauteile, Konstruktionen, Rahmen, Unterkonstruktionen, Anschlussprofile, Befestigungsmittel und Zubehörteile.
Die Leistungen umfassen auch die zur beschriebenen Position gehörenden Anschlüsse an angrenzende Bauteile, Auflager, Dachkonstruktionen, Unterkonstruktionen und Folgegewerke, soweit diese aus den Ausführungsunterlagen, der örtlichen Situation oder der geschuldeten Leistung ableitbar sind und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben werden.
Planungsgrundlagen
Die Ausführung hat nach Ausführungsplanung, Statik, freigegebener Werk- und Montageplanung, Detailplanung, Herstellervorgaben, technischen Vorgaben und örtlichem Aufmaß zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hat Maße, Höhen, Achsen, Fluchten, Öffnungsmaße, Anschlussbereiche, Auflager, Befestigungspunkte, Vorleistungen und örtliche Gegebenheiten vor Ausführung zu prüfen. Abweichungen, Unstimmigkeiten oder fehlende Angaben sind der örtlichen Bauleitung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Technische Anforderungen
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den statischen Vorgaben, den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, den Herstellervorgaben sowie den für die Leistung maßgebenden DIN-Normen, VOB/C ATV-Regelwerken und sonstigen technischen Regelwerken zu erfolgen.
Zu beachten sind, soweit für die jeweilige Leistung maßgebend, Anforderungen an Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Korrosionsschutz, Brandschutz, Dichtigkeit, Entwässerung, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Materialverträglichkeit, Dauerhaftigkeit sowie Anschlussfähigkeit an angrenzende Bauteile und Folgegewerke.
Bearbeitungen, Anschlüsse und Anpassungen
Alle zur beschriebenen Leistung gehörenden Zuschnitte, Bohrungen, Aussparungen, Anpassungen, Stöße, Auflager, Befestigungspunkte, Anschlussdetails, Einpassarbeiten und Übergänge sind fachgerecht und passend zur vorhandenen bzw. geplanten Konstruktion herzustellen.
Anschlüsse an Lichtbänder, Dachflächen, Auflager, Unterkonstruktionen, Abdichtungen, Klempneranschlüsse, Holz- oder Stahlbauteile sowie angrenzende Bauteile sind so auszuführen, dass eine standsichere, dauerhaft gebrauchstaugliche und für die Folgegewerke anschlussfähige Konstruktion entsteht.
Sichtbare Bauteile, Profile, Befestigungen und Anschlussdetails sind sauber, fluchtgerecht und entsprechend den freigegebenen Ausführungsunterlagen herzustellen.
Verbindungs- und Befestigungsmittel
Alle für die jeweilige Leistung erforderlichen Verbindungs-, Befestigungs-, Montage-, Unterleg-, Ausgleichs-, Dicht-, Korrosionsschutz- und Zubehörteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie zur beschriebenen Leistung gehören und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Art, Anzahl, Lage, Dimensionierung und Ausführung der Befestigungen und Verbindungsmittel sind den Ausführungsplänen, Ausführungsdetails, der Statik, den Herstellervorgaben sowie der freigegebenen Werk- und Montageplanung zu entnehmen und entsprechend auszuführen.
Abweichende Verbindungsmittel, Befestigungsarten oder Materialien sind nur zulässig, wenn Tragfähigkeit, Verwendbarkeit, Korrosionsverträglichkeit und technische Gleichwertigkeit vor Ausführung nachgewiesen und durch Tragwerksplanung sowie Bauleitung freigegeben wurden.
Lagesicherung
Bauteile, Profile, Rahmen, Unterkonstruktionen und Anschlüsse sind gegen Verschieben, Verdrehen, Kippen, Abheben, Ablösen, Verformung oder sonstige nachteilige Lageveränderungen zu sichern.
Die Lagesicherung ist sowohl für den Montagezustand als auch für den Endzustand herzustellen, soweit dies zur eigenen Leistung gehört. Vorübergehende Sicherungen während der Montage sind so auszuführen, dass Standsicherheit, Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der vorhandenen und neu eingebauten Bauteile jederzeit gewährleistet bleiben.
Korrosionsschutz und Materialverträglichkeit
Metallische Bauteile, Befestigungen, Verbindungsmittel und Anschlussprofile sind entsprechend den Anforderungen aus Planung, Nutzung, Exposition, Materialkombination und Herstellervorgaben dauerhaft gegen Korrosion zu schützen.
Unverträgliche Materialkombinationen sind zu vermeiden. Erforderliche Trennlagen, Beschichtungen, Unterlagen oder sonstige Schutzmaßnahmen sind vorzusehen, soweit sie zur beschriebenen Leistung gehören und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Beschädigungen an werkseitigen Beschichtungen, Verzinkungen oder sonstigen Oberflächen sind fachgerecht auszubessern, soweit sie durch die eigene Leistung verursacht wurden.
Anpassungen an Bestand und Anschlussbauteile
Erforderliche Anpassungen an Bestand, Auflager, Dachkonstruktion, Lichtbandöffnungen, Unterkonstruktionen und angrenzende Bauteile sind Bestandteil der jeweiligen Position, soweit sie aus den Ausführungsunterlagen, der Statik, den örtlichen Aufmaßen oder der Werk- und Montageplanung ableitbar sind und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben werden.
Vorhandene Bauteile, denkmalrelevante Details, angrenzende Konstruktionen und verbleibende Substanz sind während der Arbeiten gegen Beschädigung, Durchfeuchtung, Verschmutzung und unzulässige Eingriffe zu schützen.
Aufmaß und Maßkontrolle
Örtliches Aufmaß, Maßkontrolle, Kontrolle der Auflager, Öffnungen und Anschlussbereiche sowie Abstimmung der Einbauhöhen, Achsen, Fluchten und Bezugspunkte sind Bestandteil der Leistung, soweit sie zur ordnungsgemäßen Ausführung der beschriebenen Position erforderlich sind.
Abweichungen zwischen Planung, Statik, Werkplanung und örtlicher Situation sind vor Ausführung der örtlichen Bauleitung schriftlich anzuzeigen.
Schadstoffe / Altlasten
Art, Umfang und Lage bekannter oder vermuteter Schadstoffe sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Stellungnahme zu Schadstoffen sowie den weiteren Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Eine Beseitigung bzw. Schadstoffsanierung erfolgt bereits vorab, sodass nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weitgehend minimierten Gefährdung auszugehen ist. Ein vollständiges Ausschließen schadstoffbelasteter oder schadstoffverdächtiger Restmaterialien ist bei Arbeiten am Bestand jedoch nicht möglich. Werden entsprechende Materialien, unter anderem PAK-, asbest- oder mineralfaserhaltige Baustoffe, angetroffen, ist die Bauleitung unverzüglich vor weiterer Bearbeitung zu informieren.
Schadstoffbelastete oder schadstoffverdächtige Materialien sind nicht eigenmächtig zu bearbeiten, zu lösen, zu trennen oder zu entsorgen, sofern hierfür keine eindeutige Beauftragung und keine geeigneten Schutzmaßnahmen vorliegen.
Tragfähigkeit während der Ausführung
Die Tragfähigkeit der vorhandenen und neu herzustellenden Bauteile, Auflager, Anschlussbereiche, Unterkonstruktionen und Befestigungsbereiche muss während der gesamten Ausführung gewährleistet sein.
Werden Schäden, Schwächungen, Verformungen, Korrosion, Risse, Durchfeuchtungen oder sonstige Einschränkungen der Tragfähigkeit festgestellt, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich zu sichern und der örtlichen Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Eigenmächtige Eingriffe in tragende, aussteifende oder tragfähigkeitsrelevante Bauteile sind unzulässig.
Dokumentation und Nachweise
Erforderliche Produktdatenblätter, technische Nachweise, bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Materialnachweise, Korrosionsschutznachweise, Montageanleitungen sowie sonstige für die Leistung erforderliche Nachweise sind rechtzeitig und prüffähig vorzulegen, soweit diese für die ausgeschriebene Leistung erforderlich oder in den Vertragsunterlagen gefordert sind.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Befestigungen, Anschlüsse, Unterkonstruktionen, Einbindungen und Ausgleichsmaßnahmen sind vor dem Verdecken der örtlichen Bauleitung anzuzeigen und prüffähig zu dokumentieren.
Geschuldetes Ergebnis
Geschuldet ist eine standsichere, tragfähige, formstabile, dauerhaft gebrauchstaugliche, mangelfreie und für angrenzende bzw. nachfolgende Leistungen anschlussfähige Schlosserkonstruktion im Bereich der Lichtbänder.
Die Leistung ist so herzustellen, dass die statischen, konstruktiven, bauphysikalischen, korrosionsschutztechnischen, gestalterischen und denkmalschutzrechtlichen Anforderungen der Vertragsunterlagen erfüllt werden.
Hinweise zur Entsorgung / Abfalltrennung
Sämtliche im Rahmen der jeweiligen Leistung anfallenden Abfälle, Reststoffe, Verpackungen, Rückbau- und Ausbaustoffe sind durch den Auftragnehmer nach Stoffgruppen getrennt zu sammeln, ordnungsgemäß zwischenzulagern, zu laden, abzufahren und einer zulässigen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.
Gefährliche oder schadstoffhaltige Abfälle sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu verpacken, zu kennzeichnen, zu transportieren und zugelassen zu entsorgen. Entsorgungs-, Übernahme- und Wiegenachweise sind vollständig zu führen und der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abfalltrennung, Bereitstellung, Verladung, Abfuhr, Verwertung, Entsorgung, Nachweisführung sowie Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, sofern hierfür keine ausdrückliche separate Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
Die Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der eigenen Leistungen sauber, geräumt und frei von eigenen Rückständen zu übergeben.
Vergütung
Die vorgenannten Leistungen sind Bestandteil der jeweiligen LV-Position und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie zur vollständigen, mangelfreien und technisch geschuldeten Ausführung der beschriebenen Leistung erforderlich sind und nicht ausdrücklich als besondere Leistung gesondert ausgeschrieben werden.
Besondere Leistungen nach VOB/C sowie zusätzliche Leistungen aus nicht erkennbaren Bestandsabweichungen, nicht beschriebenen Schadstoffen, geänderten statischen Vorgaben oder zusätzlichen denkmalschutzrechtlichen Anforderungen sind nur dann Bestandteil der Einheitspreise, wenn sie in den Vertragsunterlagen oder Einzelpositionen eindeutig beschrieben sind oder sich unmittelbar aus der konkret ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Hinweise zu den folgenden Positionen
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 Werk- / Montageplanung und statischer Nachweis Erstellung der Werkstattplanung einschließlich prüffähiger statischer Berechnungen und Nachweise für die neu herzustellende Stahlkonstruktion. Berücksichtigung aller Eigen-, Wind- und Schneelasten gemäß den gültigen Normen. Einschließlich aller erforderlichen Ausführungszeichnungen.
01.01
Werk- / Montageplanung und statischer Nachweis
E
1,00
psch
01.02 Baustelleneinrichtung und Absturzsicherung Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle. Lieferung, Montage und Vorhaltung aller erforderlichen Absturzsicherungen, Seitenschutzsysteme, Absperrungen und Sicherheitsmaßnahmen für Arbeiten auf den Dachflächen.
Einschließlich aller Befestigungen, Umsetzungen und Nebenleistungen.
01.02
Baustelleneinrichtung und Absturzsicherung
1,00
psch
01.03 Temporäre Wetterschutzmaßnahmen Herstellung und Vorhaltung provisorischer Wetterschutzmaßnahmen während der Rückbau- und Sanierungsarbeiten.
Offene Dachflächen sind gegen Niederschlag zu sichern. Einschließlich Notabdichtungen, Planen und Befestigungen.
01.03
Temporäre Wetterschutzmaßnahmen
1,00
psch
02 Lichtband auf Bauteil B - Fahrstuhlschacht - 7,50 x 7,00 m
02
Lichtband auf Bauteil B - Fahrstuhlschacht - 7,50 x 7,00 m
02.01 Ausbau und Entsorgung Verglasung Ausbauen und fachgerechtes Entsorgen der vorhandenen Drahtgläser, teilweise bereits in Scherben liegend.
Für den Ausbau sind zunächst die vorhandenen Stahldeckschalen, sowie die Abdeckbleche vollständig zu demontieren.
Anschließend erfolgt der vorsichtige Ausbau der Drahtgläser unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
Der Abtransport der ausgebauten Drahtgläser, der Stahldeckschalen, sowie der Abdeckbleche erfolgt vom Dach über einen bauseits gestellten Gerüstaufzug bis unten zum vorhandenen Gelände. Dort werden alle ausgebauten Materialien gesammelt, verladen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Der angebotene Preis beinhaltet:
Rückbau und Demontage der Stahldeckschalen
Rückbau und Demontage der Abdeckbleche
Ausbau der Drahtgläser (inkl. beschädigter und gescherbter Elemente)
Transport der Drahtgläser, Stahldeckschalen und Abdeckbleche gemäß den geltenden Vorschriften
Alle Arbeiten erfolgen komplett und betriebsfertig.
02.01
Ausbau und Entsorgung Verglasung
1,00
psch
02.02 Reinigung und Entrostung Stahlkonstruktion Reinigung und Entrostung aller verbleibenden Stahlprofile im Dachbereich. Bearbeitet werden ausschließlich die inneren tragenden Stahlprofile, sowie die in der Zwischendecke eingezogenen Stahlträger und die konstruktiv aus T-Profilen hergestellte Zwischendecke.
Die Entrostung erfolgt abhängig vom jeweiligen Rostgrad manuell mittels Drahtbürste oder maschinell durch mechanisches Schleifen.
Ziel ist das Entfernen loser Rostbestandteile, Zunder und haftungsmindernder Verschmutzungen.
In der konstruktiven Zwischendecke sind zumindest die von unten sichtbaren Kit- bzw. Dichtstoffreste zu entfernen.
Die Bearbeitung erfolgt bis zum Reinheitsgrad SA 1 gemäß DIN EN ISO 8501-1 (leichtes Bearbeiten), d.h. fest anhaftender Rost darf verbleiben, lose Teile sind vollständig entfernt.
Alle Arbeiten sind sorgfältig, fachgerecht und vollständig auszuführen.
02.02
Reinigung und Entrostung Stahlkonstruktion
1,00
psch
02.03 Korrosionsschutz Alle zuvor entrosteten und gereinigten Stahlprofile werden mit einem geeigneten Korrosionsschutzanstrich auf Basis von Zinkphosphat, z.B. PROSOL 301 oder PROSOL 202, zu beschichten.
Bei den genannten Produkten handelt es sich um Korrosionsschutz-Decklage, die eine Beschichtung in allen standardisierten RAL-Farben ermöglichen.
Die Beschichtung erfolgt im Airless-Spritzverfahren und ist in gleichmäßiger, deckender Schichtdicke fachgerecht aufzutragen. Die Verarbeitung hat gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben zu erfolgen.
Der Einheitspreis beinhaltet:
Lieferung und Einsatz des Korrosionsschutz-Decklacks
Ausführung der Beschichtung in einem standardisierten RAL-Farbton nach Vorgabe
Sämtliche erforderlichen Arbeitsleistungen
Vollständigen und fachgerechten Auftrag der Beschichtung
02.03
Korrosionsschutz
1,00
psch
02.04 Austausch beschädigter Stahlprofile Austausch der zerstörten tragenden Glasprofile im Dachbereich. Die neuen Profile sind aus 3 mm starkem Stahlblech herzustellen und in Form, Abmessung und Konstruktion an die vorhandenen Bestandsprofile anzupassen.
Länge des Profils: l = 4,5 m
Die Leistung umfasst:
Aufmaß und Herstellung der neuen Stahlprofile gemäß vorhandenem Profilquerschnitt
Fachgerechtes Heraustrennen der beschädigten bzw. zerstörten Bestandsprofile vor Ort
Einpassen und fachgerechtes Einschweißen der neu hergestellten Profile
Nachbearbeitung der Schweißnähte
Grundierung der neuen Profile und der bearbeiteten Anschlussbereiche in fertiger Arbeit
Der Preis beinhaltet die komplette Leistung einschließlich Material, Fertigung, Montage, Schweißarbeiten, Grundierung, sowie aller erforderlichen Arbeitszeiten und Nebenleistungen. Die Ausführung hat fachgerecht, standsicher und gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
02.04
Austausch beschädigter Stahlprofile
8,00
Stk
02.05 Vorbereitung der inneren Stahlprofile In die vorbereiteten Stahlprofile werden gekantete Aluminiumbleche eingesetzt. Die Kantbleche werden vor Ort auf die erforderliche Länge zugeschnitten und über die gesamte Profillänge montiert. Die Befestigung erfolgt mit einem hierfür geeigneten Montagekleber. Die Kantbleche dienen als Auflage- und Befestigungsebene für die Gummiauflage sowie sofern erforderlich zur Fixierung der weiteren Unterkonstruktion.
02.05
Vorbereitung der inneren Stahlprofile
1,00
psch
02.06 Montage Isolierverglasung Liefern und montieren einer Isolierverglasung auf den vorhandenen, zuvor sanierten Stahlprofilen gemäß dargestelltem Systemaufbau.
Die Leistung umfasst:
Aufkleben der Gummiauflage auf das vorhandene sanierte Stahlprofil als elastische und lastverteilende Zwischenlage
Auflegen der Isoliergläser gemäß Vorgabe auf die vorbereiteten Profile
Einbringen von Butylband zur Abdichtung im Auflage- und Schraubbereich
Montage der Deckschale bzw. des Aluminiumprofils einschließlich Dichtung und Verschraubung im Raster von ca. 450 mm
Fachgerechtes Verschrauben der Deckschale mit dem tragenden Profil unter Sicherstellung gleichmäßiger Anpressung
Ausfüllen des Zwischenraums der Verglasung mit geeigneter Wärmedämmung
Alle Bauteile sind passgenau zu montieren. Die Abdichtung ist dauerhaft schlagregendicht und spannungsfrei auszuführen. Der Einheitspreis beinhaltet sämtliche Materialien, Lieferung und Verglasung, sowie sämtliche Arbeitsleistungen zur vollständigen und funktionsgerechten Montage.
02.06
Montage Isolierverglasung
1,00
psch
02.07 Anschlussabdichtungen Herstellung sämtlicher Anschlüsse an Bestandsdächer und aufgehende Bauteile, dauerhaft schlagregendicht.
02.07
Anschlussabdichtungen
1,00
psch
02.08 Anschlussarbeiten Dachhaut Herstellung der Anschlüsse der Lichtdächer an die bestehende Dachhaut mittels gedämmter Paneele.
02.08
Anschlussarbeiten Dachhaut
1,00
psch
02.09 Dachentwässerung Anpassung und Herstellung der Entwässerungseinrichtungen für alle Lichtdächer des Bauteils B.
02.09
Dachentwässerung
1,00
psch
03 Lichtband auf Bauteil B - Achse 29-34 - 21,00 x 5,20 m
03
Lichtband auf Bauteil B - Achse 29-34 - 21,00 x 5,20 m
03.01 Ausbau und Entsorgung Verglasung Ausbauen und fachgerechtes Entsorgen der vorhandenen Drahtgläser, teilweise bereits in Scherben liegend.
Für den Ausbau sind zunächst die vorhandenen Stahldeckschalen, sowie die Abdeckbleche vollständig zu demontieren.
Anschließend erfolgt der vorsichtige Ausbau der Drahtgläser unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
Der Abtransport der ausgebauten Drahtgläser, der Stahldeckschalen, sowie der Abdeckbleche erfolgt vom Dach über einen bauseits gestellten Gerüstaufzug bis unten zum vorhandenen Gelände. Dort werden alle ausgebauten Materialien gesammelt, verladen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Der angebotene Preis beinhaltet:
Rückbau und Demontage der Stahldeckschalen
Rückbau und Demontage der Abdeckbleche
Ausbau der Drahtgläser (inkl. beschädigter und gescherbter Elemente)
Transport der Drahtgläser, Stahldeckschalen und Abdeckbleche gemäß den geltenden Vorschriften
Alle Arbeiten erfolgen komplett und betriebsfertig.
03.01
Ausbau und Entsorgung Verglasung
1,00
psch
03.02 Reinigung und Entrostung Stahlkonstruktion Reinigung und Entrostung aller verbleibenden Stahlprofile im Dachbereich. Bearbeitet werden ausschließlich die inneren tragenden Stahlprofile, sowie die in der Zwischendecke eingezogenen Stahlträger und die konstruktiv aus T-Profilen hergestellte Zwischendecke.
Die Entrostung erfolgt abhängig vom jeweiligen Rostgrad manuell mittels Drahtbürste oder maschinell durch mechanisches Schleifen.
Ziel ist das Entfernen loser Rostbestandteile, Zunder und haftungsmindernder Verschmutzungen.
In der konstruktiven Zwischendecke sind zumindest die von unten sichtbaren Kit- bzw. Dichtstoffreste zu entfernen.
Die Bearbeitung erfolgt bis zum Reinheitsgrad SA 1 gemäß DIN EN ISO 8501-1 (leichtes Bearbeiten), d.h. fest anhaftender Rost darf verbleiben, lose Teile sind vollständig entfernt.
Alle Arbeiten sind sorgfältig, fachgerecht und vollständig auszuführen.
Technische Kenndaten:
Reinheitsgrad: SA 1 gemäß DIN EN ISO 8501-1
Ausführung: mittels Drahtbürste oder machanisches Schleifen
03.02
Reinigung und Entrostung Stahlkonstruktion
1,00
psch
03.03 Korrosionsschutz Alle zuvor entrosteten und gereinigten Stahlprofile werden mit einem geeigneten Korrosionsschutzanstrich auf Basis von Zinkphosphat, z.B. PROSOL 301 oder PROSOL 202, zu beschichten.
Bei den genannten Produkten handelt es sich um Korrosionsschutz-Decklage, die eine Beschichtung in allen standardisierten RAL-Farben ermöglichen.
Die Beschichtung erfolgt im Airless-Spritzverfahren und ist in gleichmäßiger, deckender Schichtdicke fachgerecht aufzutragen. Die Verarbeitung hat gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben zu erfolgen.
Der Einheitspreis beinhaltet:
Lieferung und Einsatz des Korrosionsschutz-Decklacks
Ausführung der Beschichtung in einem standardisierten RAL-Farbton nach Vorgabe
Sämtliche erforderlichen Arbeitsleistungen
Vollständigen und fachgerechten Auftrag der Beschichtung
Technische Kenndaten:
Korrosionsanstrich: Zinkphosphat (PROSOL 301 oder PROSOL 202)
03.03
Korrosionsschutz
1,00
psch
03.04 Austausch beschädigter Stahlprofile Austausch der zerstörten tragenden Glasprofile im Dachbereich. Die neuen Profile sind aus 3 mm starkem Stahlblech herzustellen und in Form, Abmessung und Konstruktion an die vorhandenen Bestandsprofile anzupassen.
Länge des Profils: l = 4,5 m
Die Leistung umfasst:
Aufmaß und Herstellung der neuen Stahlprofile gemäß vorhandenem Profilquerschnitt
Fachgerechtes Heraustrennen der beschädigten bzw. zerstörten Bestandsprofile vor Ort
Einpassen und fachgerechtes Einschweißen der neu hergestellten Profile
Nachbearbeitung der Schweißnähte
Grundierung der neuen Profile und der bearbeiteten Anschlussbereiche in fertiger Arbeit
Der Preis beinhaltet die komplette Leistung einschließlich Material, Fertigung, Montage, Schweißarbeiten, Grundierung, sowie aller erforderlichen Arbeitszeiten und Nebenleistungen. Die Ausführung hat fachgerecht, standsicher und gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
03.04
Austausch beschädigter Stahlprofile
1,00
Stk
03.05 Vorbereitung der inneren Stahlprofile In die vorbereiteten Stahlprofile werden gekantete Aluminium-Kantbleche eingesetzt. Die Kantbleche werden vor Ort auf die erforderliche Länge zugeschnitten und über die gesamte Profillänge montiert. Die Befestigung erfolgt mit einem hierfür geeigneten Montagekleber. Die Kantbleche dienen als Auflage- und Befestigungsebene für die Gummiauflage sowie sofern erforderlich zur Fixierung der weiteren Unterkonstruktion.
03.05
Vorbereitung der inneren Stahlprofile
1,00
psch
03.06 Montage Isolierverglasung Liefern und montieren einer Isolierverglasung auf den vorhandenen, zuvor sanierten Stahlprofilen gemäß dargestelltem Systemaufbau.
Die Leistung umfasst:
Aufkleben der Gummiauflage auf das vorhandene sanierte Stahlprofil als elastische und lastverteilende Zwischenlage
Auflegen der Isoliergläser gemäß Vorgabe auf die vorbereiteten Profile
Einbringen von Butylband zur Abdichtung im Auflage- und Schraubbereich
Montage der Deckschale bzw. des Aluminiumprofils einschließlich Dichtung und Verschraubung im Raster von ca. 450 mm
Fachgerechtes Verschrauben der Deckschale mit dem tragenden Profil unter Sicherstellung gleichmäßiger Anpressung
Ausfüllen des Zwischenraums der Verglasung mit geeigneter Wärmedämmung
Alle Bauteile sind passgenau zu montieren. Die Abdichtung ist dauerhaft schlagregendicht und spannungsfrei auszuführen. Der Einheitspreis beinhaltet sämtliche Materialien, Lieferung und Verglasung, sowie sämtliche Arbeitsleistungen zur vollständigen und funktionsgerechten Montage.
03.06
Montage Isolierverglasung
1,00
psch
04 Lichtband auf Bauteil B - Achse 15-27 - 60,00 x 7,50 m
04
Lichtband auf Bauteil B - Achse 15-27 - 60,00 x 7,50 m
04.01 Ausbau und Entsorgung Verglasung Ausbauen und fachgerechtes Entsorgen der vorhandenen Drahtgläser, teilweise bereits in Scherben liegend.
Für den Ausbau sind zunächst die vorhandenen Stahldeckschalen, sowie die Abdeckbleche vollständig zu demontieren.
Anschließend erfolgt der vorsichtige Ausbau der Drahtgläser unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
Zusätzlich sind auch die in der Unterdecke aus T-Profilen verbauten Glaselemente vollständig auszubauen und fachgerecht zu entsorgen.
Der Abtransport der ausgebauten Drahtgläser, der Stahldeckschalen, sowie der Abdeckbleche erfolgt vom Dach über einen bauseits gestellten Gerüstaufzug bis unten zum vorhandenen Gelände. Dort werden alle ausgebauten Materialien gesammelt, verladen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Der angebotene Preis beinhaltet:
Rückbau und Demontage der Stahldeckschalen
Rückbau und Demontage der Abdeckbleche
Ausbau der Drahtgläser (inkl. beschädigter und gescherbter Elemente)
Transport der Drahtgläser, Stahldeckschalen und Abdeckbleche gemäß den geltenden Vorschriften
Alle Arbeiten erfolgen komplett und betriebsfertig.
04.01
Ausbau und Entsorgung Verglasung
1,00
psch
04.02 Reinigung und Entrostung Stahlkonstruktion Reinigung und Entrostung aller verbleibenden Stahlprofile im Dachbereich. Bearbeitet werden ausschließlich die inneren tragenden Stahlprofile, sowie die in der Zwischendecke eingezogenen Stahlträger und die konstruktiv aus T-Profilen hergestellte Zwischendecke.
Die Entrostung erfolgt abhängig vom jeweiligen Rostgrad manuell mittels Drahtbürste oder maschinell durch mechanisches Schleifen.
Ziel ist das Entfernen loser Rostbestandteile, Zunder und haftungsmindernder Verschmutzungen.
In der konstruktiven Zwischendecke sind zumindest die von unten sichtbaren Kit- bzw. Dichtstoffreste zu entfernen.
Die Bearbeitung erfolgt bis zum Reinheitsgrad SA 1 gemäß DIN EN ISO 8501-1 (leichtes Bearbeiten), d.h. fest anhaftender Rost darf verbleiben, lose Teile sind vollständig entfernt.
Alle Arbeiten sind sorgfältig, fachgerecht und vollständig auszuführen.
04.02
Reinigung und Entrostung Stahlkonstruktion
1,00
psch
04.03 Korrosionsschutz Alle zuvor entrosteten und gereinigten Stahlprofile werden mit einem geeigneten Korrosionsschutzanstrich auf Basis von Zinkphosphat, z.B. PROSOL 301 oder PROSOL 202, zu beschichten.
Bei den genannten Produkten handelt es sich um Korrosionsschutz-Decklage, die eine Beschichtung in allen standardisierten RAL-Farben ermöglichen.
Die Beschichtung erfolgt im Airless-Spritzverfahren und ist in gleichmäßiger, deckender Schichtdicke fachgerecht aufzutragen. Die Verarbeitung hat gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben zu erfolgen.
Der Einheitspreis beinhaltet:
Lieferung und Einsatz des Korrosionsschutz-Decklacks
Ausführung der Beschichtung in einem standardisierten RAL-Farbton nach Vorgabe
Sämtliche erforderlichen Arbeitsleistungen
Vollständigen und fachgerechten Auftrag der Beschichtung
04.03
Korrosionsschutz
1,00
psch
04.04 Austausch beschädigter Stahlprofile Austausch der zerstörten tragenden Glasprofile im Dachbereich. Die neuen Profile sind aus 3 mm starkem Stahlblech herzustellen und in Form, Abmessung und Konstruktion an die vorhandenen Bestandsprofile anzupassen.
Länge des Profils: l = 4,5 m
Die Leistung umfasst:
Aufmaß und Herstellung der neuen Stahlprofile gemäß vorhandenem Profilquerschnitt
Fachgerechtes Heraustrennen der beschädigten bzw. zerstörten Bestandsprofile vor Ort
Einpassen und fachgerechtes Einschweißen der neu hergestellten Profile
Nachbearbeitung der Schweißnähte
Grundierung der neuen Profile und der bearbeiteten Anschlussbereiche in fertiger Arbeit
Der Preis beinhaltet die komplette Leistung einschließlich Material, Fertigung, Montage, Schweißarbeiten, Grundierung, sowie aller erforderlichen Arbeitszeiten und Nebenleistungen. Die Ausführung hat fachgerecht, standsicher und gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
04.04
Austausch beschädigter Stahlprofile
2,00
Stk
04.05 Vorbereitung der inneren Stahlprofile In die vorbereiteten Stahlprofile werden gekantete Aluminiumbleche eingesetzt. Die Kantbleche werden vor Ort auf die erforderliche Länge zugeschnitten und über die gesamte Profillänge montiert. Die Befestigung erfolgt mit einem hierfür geeigneten Montagekleber. Die Kantbleche dienen als Auflage- und Befestigungsebene für die Gummiauflage sowie sofern erforderlich zur Fixierung der weiteren Unterkonstruktion.
04.05
Vorbereitung der inneren Stahlprofile
1,00
psch
04.06 Montage Isolierverglasung Liefern und montieren einer Isolierverglasung auf den vorhandenen, zuvor sanierten Stahlprofilen gemäß dargestelltem Systemaufbau.
Die Leistung umfasst:
Aufkleben der Gummiauflage auf das vorhandene sanierte Stahlprofil als elastische und lastverteilende Zwischenlage
Auflegen der Isoliergläser gemäß Vorgabe auf die vorbereiteten Profile
Einbringen von Butylband zur Abdichtung im Auflage- und Schraubbereich
Montage der Deckschale bzw. des Aluminiumprofils einschließlich Dichtung und Verschraubung im Raster von ca. 450 mm
Fachgerechtes Verschrauben der Deckschale mit dem tragenden Profil unter Sicherstellung gleichmäßiger Anpressung
Ausfüllen des Zwischenraums der Verglasung mit geeigneter Wärmedämmung
Alle Bauteile sind passgenau zu montieren. Die Abdichtung ist dauerhaft schlagregendicht und spannungsfrei auszuführen. Der Einheitspreis beinhaltet sämtliche Materialien, Lieferung und Verglasung, sowie sämtliche Arbeitsleistungen zur vollständigen und funktionsgerechten Montage.
04.06
Montage Isolierverglasung
1,00
psch
04.07 Lüftungsflügel Lieferung und Montage motorischer Lüftungsflügel einschließlich Antrieb und Zubehör. Eine Steuerung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
04.07
Lüftungsflügel
6,00
Stk
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den folgenden Positionen Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach:
ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
ATV DIN 18335 – Stahlbauarbeiten,
ATV DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten,
ATV DIN 18338 – Dachdeckungsarbeiten,
ATV DIN 18339 – Klempnerarbeiten,
ATV DIN 18360 – Metallbauarbeiten,
ATV DIN 18361 – Verglasungsarbeiten,
ATV DIN 18364 – Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten.
geschuldet sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen.
Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Zuarbeiten, Materialreichen, Sortier-, Räum-, Reinigungs- oder einfache Demontagearbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind.
Sie enthalten sämtliche:
Lohn-,
Gehalts-,
Gemein-,
Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge,
Kleinmaterial,
An- und Abfahrten,
Rüstzeiten,
Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Krane, Arbeitsbühnen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Verbindungsmittel, Holzschutzmittel, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien, Verbindungsmittel und Materialmengen.
Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis zu den folgenden Positionen
05.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Fachgerecht ausgeführte Stundenlohnarbeiten durch den/die Polier/-in oder Vorarbeiter/-in.
05.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
E
1,00
h
05.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.02
Stundensatz Facharbeiter/in
E
1,00
h
05.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.03
Stundensatz Helfer/in
E
1,00
h
05.04 Stundensatz Auszubildene Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
05.04
Stundensatz Auszubildene
E
1,00
h