Stahlbauarbeiten
Balkonsanierung Behlertstrasse 14c
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Maßnahmenbeschreibung: Das Objekt in der Behlertstraße 14c, 14469 Potsdam, ist ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten. Es ist an die Fliedner-Werke vermietet und wird von diesen als Betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen genutzt. Die Bauherrin und Hauseigentümerin Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG beabsichtigt, als 2. Rettungsweg eine Stahlspindel-Fluchttreppe an die bestehende Balkonanlage aus Stahl anzubauen. Darüber hinaus soll die Tragkonstruktion der Balkone nach oben verlängert werden, um eine bauseitige Überdachung herstellen zu können. Die Fluchttreppe erschließt die Balkone in jedem Geschoss (1./2./3. OG). Abmessungen der Konstruktionen: - Außendurchmesser Treppe ca. 2,30 m - Lichte Laufbreite min. 100 cm - Gesamthöhe ca. 9,15 m über OK Gelände - Balkonmaße (jeweils 2 nebeneinander): 3,62 m breit, 1,25-1,55 m tief Arbeitshöhenbereiche (Ca. Höhenkote, m): - Erdgeschoss ± 0,00 - 1. Obergeschoss + 2,75 - 2. Obergeschoss + 5,50 - 3. Obergeschoss + 8,25 - OK Treppenkonstruktion + 9,15 - OK Überdachung: ca. +11,21 2. Grundlagen: Grundlage dieser Ausschreibung sind die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961", jeweils letzter Stand (VOB/B) sowie die "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB/C), insbesondere DIN 18299 sowie die für den Leistungsgegenstand geltenden DIN-Vorschriften. Die Bauantragspläne gemäß Vorbemerkung der Untertitel oder Positionsbeschreibungen. In der nachfolgenden Beschreibung sind folgende Abkürzungen verwendet worden: - AG für den Auftraggeber - AN für den Auftragnehmer Dem Bieter wird empfohlen, sich vor der Abgabe des Angebots eine genaue Kenntnis über die Art und den Umfang seiner Leistungen zu verschaffen. Das gilt insbesondere für die Abschnitte 0.1.1 bis 0.1.8, 0.2.1 und 0.2.2 nach DIN 18299 (VOB/C). Die verantwortliche Kontrolle und Ergänzung der zur Verfügung stehenden Material-, Konstruktions- und Maßangaben ist vom Auftragnehmer auftragspezifisch vorzunehmen. Das Gebäude ist während der gesamten Bauzeit bewohnt, die Belange der Mieter sind dementsprechend während der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Lärm- und Schmutzbelästigungen sind weitestgehend auszuschließen. Anfallender Schutt und Materialreste sind täglich zu entsorgen. Im gesamten Gebäude gilt ein generelles Rauch- und Radioverbot. Bauarbeiten sind Montags bis Freitags von 7 bis 18 Uhr zugelassen. Die vorgegebenen Arbeitszeiten sind strikt einzuhalten. Abweichungen sind mit der örtlichen Bauüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Auf die Baustellensicherheit ist insbesondere wegen der Anwesenheit baustellenunkundiger Mieter und deren Besucher äußerster Wert zu legen. Die Baustelle (Gerüst / Arbeitsbühne) muss zu jeder Zeit gegen unbefugtes Betreten gesichert sein. Ort der Baumaßnahme: Behlertstraße 14c, 14469 Potsdam Eine Ortsbesichtigung ist nach frühzeitiger Terminvereinbarung mit der Bauleitung und dem Auftraggeber möglich. 3. Sicherheit: An der Baustelle ist eine erhöhte Sicherungspflicht seitens des AN wahrzunehmen, sodass zu keiner Zeit irgendwelche Gefahr für Personen entsteht. Alle hierfür anfallenden Kosten sind in den Einheitspreisen zu erfassen. Der Auftragnehmer hat für sämtliche, nachfolgend beschriebene Arbeiten, die entsprechenden DIN- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchg) sind, auch in Bezug auf Hygiene, vom AN eigenverantwortlich zu beachten. 4. Witterungsschutz Der Schutz der eigenen Bauleistung sowie des bestehenden Gebäudes vor Regen und sonstigen Witterungseinflüssen ist jederzeit zu gewährleisten und in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen, sofern nachfolgend keine gesonderten Positionen dafür ausgewiesen wurden. Gleiches gilt für den Schutz der vorhandenen Bausubstanz, die bei sämtlichen Arbeiten dauerhaft vor Beschädigungen zu schützen ist. 5. Fachbauleitung: Für den Umfang seiner Arbeiten übernimmt der AN die verantwortliche Fachbauleitung, d.h. er ist für alle durch Fahrlässigkeit, Unwissenheit oder genehmigungswidrige Ausführungen verursachte Unglücksfälle, sowie auch für alle Fehler in der Bauausführung an Material, bis zum Ablauf der Garantiezeit haftbar. Vom AN ist ein verantwortlicher Bauleiter / Vorarbeiter zu benennen, der der deutschen Sprache mächtig ist. Dieser ist mit einem Notfall- Handy auszurüsten, um bei Notfällen jederzeit erreichbar zu sein. 6. Entsorgung von Abfällen / Abbruchmaterial Anfallender Bauschutt, Verpackungsmaterialien etc. sind vom AN selbständig und auf eigene Kosten nach Sorten getrennt zu entsorgen. Auf Verlangen ist ein Nachweis über die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung vorzulegen. (Wiegescheine + Belege Deponierung) 7. Materialtransport Sofern keine gesonderten Positionen ausgewiesen sind, ist der An- bzw. Abtransport sämtlicher Baustoffe von und bis zur jeweiligen Verwendungsstelle bzw. zum Lagerplatz Sache des AN und in die Einheitspreise einzurechnen. 8. Tariftreue / Nachunternehmer: Der Bieter verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung als AN, die in seinem Unternehmen beschäftigten, tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den geltenden Lohntarifen bzw. die nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu entlohnen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassen- Tarifverträgen, die auf das Unternehmen anzuwenden sind. Nachunternehmer dürfen nur mit Zustimmung des AG eingesetzt werden. Die gleichlautende Verpflichtung in Bezug auf Tariftreue gilt auch für Nachunternehmer. 9. Abrechnung: Die Zahlung erfolgt in Form von Abschlagszahlungen entsprechend Baufortschritt. Abschlagszahlungen werden nach mangelfrei erbrachten Leistungen gewährt und zu 90% ausgezahlt, sofern keine Erfüllungsbürgschaft vorliegt. Abschlags- und Schlußrechnungen werden nur zusammen mit einem prüfbaren Aufmaß freigegeben. Das Aufmaß ist mit den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses versehen zu ordnen. Die Abrechnung erfolgt nach Planaufmaß. Auf Verlangen sind Aufmaßpläne/Skizzen mit nachvollziehbaren Darstellungen der Leistung sowie den Maßen versehen zusammen mit der Rechnung einzureichen. In jeder Rechnung sind Wert und Umfang aller bisher erbrachten Leistungen aufzuführen. Bereits geleistete Abschlagszahlungen sind am Schluss der Rechnungen einzeln aufzuführen und abzuziehen. Die Rechnungen sind an den Bauherren zu adressieren und zur Prüfung an das Büro Svetlana Timofeeva Architektin als pdf-Dateien über die folgende E-Mailadresse einzureichen: info@st-arch.de Nach erfolgter Prüfung werden die Rechnungen vom Architekturbüro an den Bauherren weitergeleitet. Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Abnahme einzureichen. Auf allen Rechnungen sind Auftragsnummer, -datum, Rechnungsnummer, Objekt, Ausführungszeitraum, Steuer-Nr. und Finanzamt anzugeben. Anlagen: - Bauantragsplanung M 1:100 - Fotos Balkonanlage - Foto Beispiel Balkonüberdachung
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung für den gesamten Umfang der nachfolgend beschriebenen Arbeiten, einschl. der erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste, sowie der Montagegeräte aller Art, z.B. Autokran, Bühnen, Hilfszüge, Baukran. Die Stellung eine Baustromverteilers ist ggf. vom AN zu veranlassen, die Kosten dafür im Einheitspreis zur erfassen. Für diesen Fall erfolgt der Anschluss des Baustromverteilers nach Angabe des AG; die Verbrauchskosten werden über Umlage verrechnet. Die Stellung von Kleinverteiler und Kabeltrommeln für Baustrom sind Sache des AN; diese sind ohne besondere Vergütung vorzunehmen. Eine Bautoilette ist Sache des AN.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Ausführungsplanung
02
Ausführungsplanung
02.__. 1 Prüffähige Statik Erstellen der prüffähigen statischen Berechnung (Standsicherheitsnachweis) für die geplante Stahlaußentreppe und Balkonüberdachung nach den einschlägigen Normen und Eurocodes (EC 3). Der Nachweis beinhaltet die statische Bemessung aller Bauteile (Stufen, Podeste, Geländer, Stützen, Träger und Verankerungen). Die statische Berechnung ist durch einen bauvorlageberechtigten Statiker bzw. Prüfingenieur zu erstellen und in prüffähiger Ausfertigung (Anzahl: 3 Exemplare) vorzulegen. Einschließlich der erforderlichen Vorabklärungen.
02.__. 1
Prüffähige Statik
1,00
psch
02.__. 2 Werkstatt- und Montageplanung Erstellen der werk- und montagegerechten Ausführungspläne (Konstruktions- und Werkstattzeichnungen) auf Grundlage der vorliegenden statischen Berechnung, der Architektenplanung und der bauseitigen bzw. vom Auftragnehmer genommenen Bestandsmaße. Die Werkpläne umfassen alle Detail-, Übersichts- und Montagezeichnungen sowie Stücklisten für die gesamten nachfolgend beschriebenen Stahlkonstruktionen. Die Pläne sind dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung sowie digital als PDF/DWG zur Prüfung und Fertigungsfreigabe zu übergeben.
02.__. 2
Werkstatt- und Montageplanung
1,00
psch
03 Gründung Treppe
03
Gründung Treppe
03.__. 1 Schnurgerüst, Einmessarbeiten Einmessen des Treppenundamentes mittels Schnurgerüst, inkl. Aufbauen des Schnurgerüstes und Entfernen nach Fertigstellung.
03.__. 1
Schnurgerüst, Einmessarbeiten
1,00
psch
03.__. 2 Fundamentaushub Boden für Einzelfundament abtragen, einschl. Herstellen des Planums der Sohle, das Aushubmaterial zur Wiederverwendung seitlich lagern, das Fundament nach Fertigstellung hinterfüllen, Restaushubmaterial entsorgen. Aushubtiefe: bis 1,00 m Fundamentgröße: gem. Statik Bodenbeschreibung: leicht lösbarer, gemischtkörniger Boden
03.__. 2
Fundamentaushub
1,00
03.__. 3 Sauberkeitsschicht Kiessand Sauberkeitsschicht aus Kiessand unter Einzelfundament. Dicke: 5 - 10 cm
03.__. 3
Sauberkeitsschicht Kiessand
1,00
03.__. 4 Einzelfundament C20/25, unbewehrt Einzelfundament aus unbewehrtem Beton, inkl. notwendiger Schalung. Festigkeitsklasse: C20/25 Expositionsklassen: X0 Abmessung: gem. Statik
03.__. 4
Einzelfundament C20/25, unbewehrt
1,00
04 Stahlbauarbeiten
04
Stahlbauarbeiten
04.__. 1 Demontage Balkongeländer Fachgerechte Demontage und Entsorgung der bestehenden seitlichen Balkongeländer im 1., 2. und 3. OG, um Anschluss / Übergang zur Fluchttreppe zu ermöglichen. Geländerlänge je Etage: 1,25 m Geländerhöhe: 90 cm
04.__. 1
Demontage Balkongeländer
4,00
m
04.__. 2 Stahl-Spindeltreppe Stahl-Spindeltreppe 3-geschossig nach DIN 18065 mit einer glatten, durchgehenden Spindel aus Stahlrohr nach Statik und daran angeschweißten, frei auskragenden Trittstufen aus Gitterrost, Geländer einseitig an der Tragkonstruktion fertig montiert, inkl. 3 Anschlusspodeste aus Gitterrost an die Balkone. Spindel: als Mittelsäule aus Stahlrohr nach Statik. Spindeldurchmesser abhängig vom Treppendurchmesser. Unteres Ende der Treppenspindel auf Stahlfußplatte. Spindel oben ca. 90 cm über Podest verlängert, geschlossen. Anschlusspodeste: Gitterrost, Maschenweite 30x10 mm, Maße: Dreieck mit Kantenlängen ca. 1150 / 1150 / 1600 mm. Stufen: Gitterrost, Maschenweite 30x10 mm, Maße ca. b=1000 mm, t=50- 440 mm, h=40 mm. Inkl. Abrundungsradius von min. 2 mm/ alternativ gefaste Kante. Geländer: gem. nachfolgender Position. Anschluss Auslauf an Fundament mittels abgewinkeltem Fuß und entsprechender Befestigung auf Fundament. Oberfläche: Stahl verzinkt Anzahl Steigungen: 15 Stufen je Geschoss, 45 Stufen gesamt Stufenhöhe: ca. 183 mm Lichte Laufbreite: min.1000 mm Außendurchmesser: ca. 2300 mm zulässige Verkehrslast: 5,00 kN nach EN 10027-1: S 235 JR nach EN 10027-2: 1.0037 Ausgleichsschicht Fußplatten: 2cm MG IIIa Anschluss Fundament Fußplatte: Verbundanker M12 Ausführungsklasse: EXC 2 Korrosivitätskategorie: C3 Schutzdauerklasse: VH Inkl. Anlieferung und Aufstellen der gesamten Anlage und allen damit verbunden Arbeiten.
04.__. 2
Stahl-Spindeltreppe
1,00
St
04.__. 3 Treppengeländer Geländer für vorbeschriebene Treppe gem Statik/ Ausführungsplanung, Stahlstabgeländer ohne Ober- und Untergurt. Geländerstäbe: vertikal Pfosten: Stahlrohr, rund Handlauf: Stahlrohr, rund Handlaufdurchmesser: ca. 30 mm Geländerhöhe: min. 90 cm Oberfläche: Stahl verzinkt
04.__. 3
Treppengeländer
22,00
m
04.__. 4 Anschluss- und Podestgeländer Podest- und Anschlussgeländer entsprechend vorbeschriebenem Treppengeländer.
04.__. 4
Anschluss- und Podestgeländer
2,00
m
04.__. 5 Balkonüberdachung Verlängern der Balkonstützen nach oben mit passenden Quadrat-Stahlprofilen und Herstellen einer horizontalen Unterkonstruktion für ein bauseitiges Holzdach wie auf dem Beispielfoto. Alle Profile, Verbindungen, Anschlüsse usw. gem. Ausführungsplanung und Statik. Höhe Verlängerung: ca. 1,70 m
04.__. 5
Balkonüberdachung
1,00
St
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__. 1 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, die nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter Stundenlohnarbeiten müssen vor Ausführung durch die Bauleitung angeordnet werden!
05.__. 1
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h