Fensterbau
Groß Borsteler Str. 43; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 WE
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 Fenster und Außentüren
05
Fenster und Außentüren
Fenster, Fenstertüren Technische Vorbemerkung - Fenster, Fenstertüren 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18542 Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen - Anforderungen und Prüfung DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der  Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff DIN EN 438-2 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften DIN EN 438-3 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für Platten mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial DIN EN 438-4 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und größer DIN EN 438-5 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 5: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe für Fußböden mit einer Dicke kleiner 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial DIN EN 438-6 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 6: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe für die Anwendung im Freien mit einer Dicke von 2 mm und größer DIN EN 438-7 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 7: Kompaktplatten und HPL-Mehrschicht-Verbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Außenanwendung DIN EN 438-8 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-Schichtpressstoffe DIN EN 438-9 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 9: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gebrauchsklassen DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse; - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung DIN EN 12608-2 Profile aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) zur Herstellung von Fenstern und Türen - Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 2: PVC-U-Profile mit durch Klebstoff kaschierte Folien DIN EN 14220 Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen - Anforderungen und Spezifikationen DIN EN ISO 21306-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen DIN EN ISO 29469 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen DGUV Regel 109-606 Branche Tischler- und Schreinerhandwerk für den Arbeitsschutz Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ift-Richtlinie FE-06/2 Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-07/1 Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-08/1 Rahmeneckverbindungen für Holzfenster - Anforderungen, Prüfung und Bewertung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-09/1 Schweißeckverbinder; Anforderungen, Prüfungen und Bewertung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-11/1 Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-13/1 Eignung von Kunststofffensterprofilen - Prüfung und Klassifizierung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie HO-10/1 Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster. Anforderungen und Prüfung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie HO-11/2 Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-02/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie Verklebungen an Holzfenstern - Teil 1: Lamellierte und in der Länge durch Keilzinkenverbindungen verbundene Profile Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie Verklebungen an Holzfenstern - Teil 2: Verklebungen von Rahmenverbindungen Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5 Abdichtungen mit Butylbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 10 Glasabdichtung am Holzfenster mit spritzbaren Dichtstoffen. Dichtstoffe für Mehrscheiben-Isolierglas und selbstreinigendes Glas Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 13 Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen mit Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 26-1 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern und Multifunktionsdichtungsbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) RAL-GZ 716 Kunststoff-Fensterprofilsysteme - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VFF Merkblatt ES.01 Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Richtlinie HM.01/A1 Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und -Außentürkonstruktionen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Richtlinie HM.02 Richtlinie für Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.01 Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustüren und -Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.02 Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -haustüren Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.03 Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren und -Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.04 Holzfenster und Haustüren: Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.05 Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-1 Holzarten für den Fensterbau - Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle - Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-2 Holzarten für den Fensterbau - Teil 2: Holzarten zur Verwendung in geschützten Holzkonstruktionen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-3/A1 Holzarten für den Fensterbau - Teil 3: Lamellierte Holzkanteln aus verschiedenen Holzarten und Holzprodukten Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-4 Holzarten für den Fensterbau - Teil 4: Modifizerte Hölzer Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Leitfaden HO.09 Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.10 Wetterschutzschienen an Holzfenstern Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.11 Holzschutz bei Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.12 Werterhaltungsmaßnahmen für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.03 Smart Windows Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KU.01 Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: EG, 1.OG Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst: Lastklasse: 04 Breitenklasse: W09 Höhe der obersten Gerüstlage in m: ca. 6,50m Standort: Fassade Geplanter Aufbautermin:gem. Terminplan Geplanter Abbautermin:gem. Terminplan Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,50m sind in die  Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Fenster und Fenstertüren Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein. Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt auf der Baustelle in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Raum zwischenzulagern. Der Auftragnehmer hat diesen Raum verschließbar zu machen. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die den jeweiligen Ausschreibungen beigefügten Unterlagen und Pläne sind bei der Erstellung des Angebots zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Ausschreibung. Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten, wenn in den Leistungstexten nichts anderes gefordert wird. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Das Material für zusammenhängende Bereiche muss von einem Hersteller und aus einer Produktion stammen.
Fenster, Fenstertüren
ZTV Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen1. Koordination1.1 Baubesprechungen:Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird einmal wöchentlich eine Baubesprechung durch den Auftraggeber einberufen. Ziel der Besprechungen ist für alle auf der Baustelle tätigen Firmen einen möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu realisieren.Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des Auftragnehmers daran ist Pflicht. Der Vertreter des Auftragnehmers muss zu diesen Besprechungen aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein.1.2 Arbeitsablauf:Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.1.3 Werkstattbesuche und KontrollenWenn der Auftragnehmer Planungsleistungen zu erbringen hat oder Leistungen in seinem Betrieb vorfertigt, steht es dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen frei, das Konstruktionsbüro und den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen.1.4 ArbeitszeitenNacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist vor Ausführung schriftlich beim Auftraggeber anzuzeigen und muss von diesem genehmigt werden2. Unterlagen2.1 AusführungsplanungDer Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die Ausführungsplanung digital im PDF- und DWG-Format über einen Planserver. Dem Auftragnehmer übergebene Pläne, sind verantwortlich zu überprüfen auch in Bezug auf alle Maße auf der Baustelle.Die Maße für die Herstellung des Werkes sind am Bau zu nehmen und auf Übereinstimmung mit den Plänen zu prüfen. Abweichungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.2.2 MaterialienFür sämtliche eingesetzten Materialien sind vor Ausführung die entsprechenden Produktdatenblätter der Bauüberwachung vorzulegen.2.3 DokumentationsunterlagenDer Auftragnehmer hat eine ausführliche Dokumentation seiner durchgeführten Leistungen zu erstellen und spätestens bei der Abnahme 1-fach in Papierform und in Datenform (DWG- und PDF-Dateien) auf Datenträger einzureichen.Die Dokumentation muss folgende Angaben beinhalten: - sämtliche Werkstattzeichnungen· Produktdatenblätter aller eingesetzten Produkte · Pflege- und Wartungshinweise- Ersatzteillisten, Revisionsunterlagen etc.3. Ausführung3.1 MaterialDie ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten, wenn in den Leistungstexten nichts anderes gefordert wird. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Das Material für zusammenhängende Bereiche muss von einem Hersteller und aus einer Produktion stammen.3.2 GleichwertigkeitWird in den Ausschreibungsunterlagen für Stoffe, Bauteile ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" genannt, wird damit die Mindest-Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt ein gleichwertiges Produkt anzubieten, wenn er unaufgefordert und gleichzeitig den entsprechenden Qualitätsnachweis vorlegt. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Erfolgt keine Angabe eines alternativen Erzeugnisses muss das vorgegebene Erzeugnis ausgeführt werden.3.3 - VorleistungenVor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und evtl. Mängel bzw. Beanstandungen der Bauüberwachung schriftlich detailliert mitzuteilen. Dies hat so frühzeitig zu geschehen, dass genügend Zeit zur Ausführung der Mängelbeseitigung verbleibt und der Auftragnehmer termingerecht seine Leistungen beginnen kann.3.4 - Sonstiges:Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB, Teil C, als beschrieben.In allen Geschossen sind in genügender Anzahl Meterrisse, auch für andere Handwerker, vom Bauhauptunternehmer anzubringen (Tintenstifte etc. sind nicht erlaubt; Markierungen schlagen beim Putz durch).Die gesamte Leistung einschl. der Teilleistungen müssen auch dann, wenn sie nicht umfassend beschrieben sind, den behördlichen Bestimmungen, den DIN-Vorschriften und dem heutigen Stand der Technik insgesamt und im Einzelnen entsprechen. Der Auftragnehmer hat die behördlich geforderten Abnahmen und Nachweise eigenständig und rechtzeitig zu beantragen und dafür zu sorgen, dass diese zum geforderten Zeitpunkt durchgeführt werden.Alle behördlichen Auflagen sowie die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind genau zu beachten und einzuhalten.4. Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit4.1 Ordnung und SauberkeitDer Auftragnehmer ist für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle verantwortlich. Dieses betrifft den Abfall und die Verunreinigungen, die aus dem Arbeitsbereich des Auftragnehmers herrühren.Die Baustelle ist arbeitstäglich zu säubern, der anfallende Schutt ist außerhalb des Baustellengeländes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Der Arbeitsplatz ist so aufzuräumen, dass niemand durch Materialien, Werkzeuge usw. behindert oder gefährdet wird. Verkehrs-, Flucht-, und Rettungswege sind ständig freizuhalten.Durch den Auftragnehmer verschmutzte öffentliche Straßen sind umgehend, mindestens arbeitstäglich, zu säubern. Vorhandene Straßen und Wege im Baustellenbereich sind zu schützen und am Ende der Bauarbeiten, falls beschädigt, wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.Sollte der Auftragnehmer der Aufforderung nach Sauberkeit auf der Baustelle nicht innerhalb von 3 Tagen nachgekommen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Reinigung zu Lasten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.
ZTV
05.01 Kunststoff-Fenster
05.01
Kunststoff-Fenster
05.02 Außentüren
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Außentüren
05.03 Sonstiges
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Sonstiges