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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Projektbeschreibung SCH Projektbeschreibung
Die Firma GROPYUS errichtet als Generalübernehmer ein unterkellertes Mehrfamilienhaus mit 158 Wohneinheiten.
Das Baugrundstück liegt in Berlin Lichtenberg. Es besteht aus dem Flurstück 519 und umfasst eine Fläche von 19.630 m² und liegt an der Schlichtallee 1 sowie der Hauptstraße 61–75 und 73 A. Der Neubauriegel verläuft parallel zur Bahntrasse und ist in sieben Hauseingänge unterteilt. Zwei Durchgänge ermöglichen den Zugang zu dem Innenhof.
Der Gebäuderiegel ist in sieben Bauabschnitte mit jeweils eigenem Erschließungskern gegliedert. Die Gebäudeteile sind von Haus 3 (im Westen) bis Haus 9 (im Osten) nummeriert. Haus 3 und Haus 9 schließen an die Giebel des bestehenden Gebäudeblocks aus den 1930er-Jahren an.
Das Gebäude entspricht der Gebäudeklasse 5 und wird in Holz-Hybridbauweise errichtet. Es umfasst ein Untergeschoss, fünf oberirdische Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss. Standort: Berlin-Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
Die Systemgrenze zwischen Stahlbeton- und Holzkonstruktion liegt auf der Oberkante der Kellerdecke über dem Untergeschoss. Die bis zur Dachdecke reichenden Stahlbetonkerne markieren die vertikale Abgrenzung der beiden Bauweisen.
Die Ausstattung erfolgt in einem mittleren Standard mit ausgewogenem Preis-Leistungs-Verhältnis. Zum Einsatz kommen ein firmeneigenes BOS-System sowie das hauseigene Rohbausystem von GROPYUS. Für die ausgeschriebenen Bauleistungen werden Projektpartner zur Ergänzung der Eigenleistungen gesucht.
Laut Baugrundgutachten liegt das Grundstück außerhalb von Überschwemmungs- und Trinkwasserschutzgebieten. Besondere Auflagen zum Wasser- oder Naturschutz bestehen derzeit nicht. Für die Erdarbeiten sind jedoch Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung erforderlich.
1. Projektbeschreibung SCH
2. Vorbemerkungen Nachhaltigkeit 2. Vorbemerkungen Nachhaltigkeit
GROPYUS strebt für den Neubau der Gebäude einen hohen Nachhaltigkeitsstandard und die Erreichung der BEG-Förderung für den Klimafreundlichen Neubau an. Dazu wird neben dem QNG-Plus Label auch eine hohe Qualität nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB, 2023) mit dem Zertifizierungsziel Gold sowie eine Bewertung nach der GROPYUS-Sustainability Strategy angestrebt. Es werden besondere Anforderungen an die Rezyklierbarkeit sowie die bauökologische Materialwahl gestellt. Zusätzlich sind auch für die Gestaltung des Freiraums, insbesondere die Saatgutwahl, Anforderungen zu erfüllen, welche die Biodiversität fördern. Die erreichte Qualität wird in Form eines Bauteilkatalogs mit relevanten Nachhaltigkeitsinformationen dokumentiert. Die Anforderungen nach QNG-Plus, DGNB, den Anforderungen aus der EU-Taxonomie und die Anforderungen zur Bewertung des GROPYUS Sustainability Score sind Bestandteil der Vertragsunterlagen, welche jeder Auftragnehmer bei Vertragsabschluss gegenzuzeichnen hat.
1. MATERIALANFORDERUNGEN
Die konkreten Materialanforderungen sind die folgenden:
• DGNB 2023 mindestens Qualitätsstufe 4 + QNG-Anforderung, entsprechend den Anforderungen des DGNB ENV 1.2-Kriterium - ANLAGE 1 – Kriterienmatrix, siehe auch nachfolgender Link
http://www.dgnb.de/Neubau-ENV1.2-Kriterienmatrix (DGNB)
• (Formaldehyde < 0,06 mg/m3; VOC < 0,001 mg/m3 of material)
• keine Verwendung von Baustoffen/Produkten mit mehr als 0,1% Massenanteil aus der Liste mit besorgniserregenden Stoffen (gem. §59(10) REACH)
• Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC, PEFC oder äquivalent) (ausschließlich permanent verbautes Holz wird betrachtet)
• höchstmöglicher Recyclinganteil für Bauteile (z.B. recyceltes Aluminium, Stahl und Kunststoffe)
• Gesteinskörnung als Betonzuschlag mit höchstmöglichem Recyclinganteil
• CO2-reduzierte Materialien
• Idealerweise anerkanntes Produktlabel der DGNB (Anerkennung von Produktlabels im DGNB System | DGNB GmbH)
• Umweltproduktdeklarationen (EPD) bzw. passende Ökobilanzinformationen in der ÖKOBAUDAT-Datenbank
• Anforderungen aus der EU-Taxonomie, die über die vorgenannten Anforderungen hinausgehen
2. DOKUMENTATION UND FREIGABE VON BAUPRODUKTEN
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich alle im Projekt verwendeten Produkte lückenlos zu dokumentieren. Dies betrifft alle eingesetzten Bauprodukte, Materialien und Hilfsstoffe unabhängig davon, ob diese unter die Anforderungen dieses Dokuments fallen. Anhand materialspezifischer Unterlagen wird die DGNB-/QNG-Konformität der vorgeschlagenen Baustoffe geprüft.
Die Dokumentation erfolgt anhand eines Bauteilkatalogs mit entsprechenden Material- bzw. Produktdeklarationen, bei der alle verwendeten Produkte unter Angabe der genauen Herstellerbezeichnung, stofflichen Zusammensetzung, Anwendung, des Einbauortes und der Menge aufgelistet werden müssen.
Die ausführende Firma trägt die Verantwortung für sämtliche Angaben, um alle verwendeten Produkte zu deklarieren.
Zur Prüfung und Freigabe sind die Unterlagen, mindestens 10 Arbeitstage vor Aufnahme der Arbeiten auf der Baustelle, bei der verantwortlichen Stelle bzw. dem Auditor zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Ein Einbau von Produkten ohne Freigabe ist nicht zulässig.
Während der Bauphase hat der AN sicherzustellen, dass von der eigenen Firma, aber auch den Nachunternehmen, keine Produkte verbaut werden, die nicht DGNB- und QNG-konform sind.
Mit Abschluss der Arbeiten ist die Übereinstimmung der deklarierten und verwendeten Materialien und Produkte mit den Anforderungen verbindlich zu bestätigen.
Ausnahmen von den genannten Anforderungen sind nur in besonderen Einzelfällen möglich, sofern diese nachweislich technisch oder funktional begründet sind. Dabei muss die Abweichung von der Anforderung unter Angabe des Produkts, der Anwendung und der eingesetzten Menge, schriftlich beantragt werden. Zusätzlich muss durch entsprechende Dokumente von mindestens drei unabhängigen Herstellern belegt werden, dass im speziellen Fall keine andere technische Lösung auf dem Markt verfügbar ist. Ausnahmen aus ästhetischen Gründen werden nicht zugelassen.
Anfragen zu Ausnahmen sind schriftlich und produktbezogen einzureichen. Erst nach dem Erteilen einer Ausnahmegenehmigung durch den DGNB-Auditor kann der AN davon ausgehen, dass im speziellen Fall von den Anforderungen abgewichen werden darf. Es gilt eine Prüffrist von 10 Arbeitstagen. Der AG behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen auf der Baustelle selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen. Zusätzlich werden zur Qualitätskontrolle nach Fertigstellung der Baumaßnahme Raumluftmessungen durchgeführt.
3. BAUSTELLENKONZEPT
Ein Baustellenkonzept für eine abfallarme, lärmarme und staubarme Baustelle sowie für den Boden- und Grundwasserschutz soll erstellt werden. Die erfolgte Umsetzung der in dem Konzept definierten Maßnahmen soll geprüft und mit den dementsprechenden Nachweisen belegt werden. Die Bauausführenden sollen dementsprechend geschult werden.
3.1 ABFALLARME BAUSTELLE
Abfälle sind im Rahmen der Möglichkeiten des ANs zu vermeiden. Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil (z. B. Großgebinde, Silo Ware oder recycelbare Verpackung) angeliefert werden. Verpackungslose Anlieferung, Mehrwegverpackungen und Verpackungsmaterialien aus Papier, Pappe und Polyolefinfolie (PE/PP) sind zu bevorzugen.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um anfallende Abfälle getrennt nach mineralischen Abfällen,
Wertstoffen, gemischten Baustellenabfällen, Problemabfällen und gefährlichen Abfällen zu erfassen und
gewährleistet eine korrekte Nutzung der Sammelstellen bzw. die fachgerechte Entsorgung. Die am Bauprozess beteiligten Mitarbeiter und Nachunternehmer sind vom AN gezielt bezüglich der Abfallvermeidung geschult. Eine Dokumentation der Schulung ist vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich, alle rechtlichen Vorschriften zur Vermeidung, Trennung und Entsorgung von Abfällen zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), die Landesabfallgesetze sowie Ortssatzungen.
Die Einhaltung der Anforderungen wird in regelmäßigen Abständen durch den AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert. Der Bauherr behält sich vor, zu diesem Zweck einen Abfalllogistiker zu beauftragen.
3.2 LÄRMARME BAUSTELLE
Der AN ist angehalten, bei der Minimierung der Lärmemissionen aktiv mitzuwirken. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass unnötige lärmende Tätigkeiten vermieden werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich folgende Richtlinien, Vorgaben und Vorschriften einzuhalten:
• §27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes;
• 2000/14/EG-Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien
vorgesehenen Geräten und Maschinen (Outdoor-Richtlinie);
• Nach Möglichkeit Einsatz lärmarmer Baumaschinen mit dem Gütesiegel RAL-UZ 53 (Blauer Engel);
• Technische Lärmminderung hat Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Lärmschutzmaßnahmen.
Der Einsatz lärmmindernder Arbeitsverfahren sowie lärmgeminderter Baumaschinen und -geräte ist durch den AN anhand geeigneter Dokumente (Liste eingesetzter Baumaschinen, Prüfzeugnisse) mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Lärmintensive Arbeitsverfahren und -prozesse sind durch den AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder dem SiGeKo abzustimmen.
Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter gezielt in die Maßnahmen zur Lärmvermeidung einzuweisen.
Entsprechende Protokolle sind dem (AG) vor Arbeitsaufnahme vorzulegen.
Die Einhaltung der Anforderungen wird in regelmäßigen Abständen durch den AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert.
3.3 STAUBARME BAUSTELLE
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Richtlinien, Vorschriften, Vorgaben und Anweisungen:
• Gesetzliche Anforderungen: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS); Richtlinie für die Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Betreiberpflichten zur Vermeidung und Verminderung von Staubemissionen durch Bautätigkeit;
• Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben (Maschinen und Geräte) sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen und entsprechen dem Stand der Technik. Die Ein-richtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Entsprechende Protokolle und Nach-weise sind auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen dem AG vorzulegen.
• Staub wird an der Entstehungsstelle erfasst und entsorgt. Eine Ausbreitung auf unbelastete Arbeitsbereiche und Ablagerung wird durch geeignete Maßnahmen, soweit technisch möglich, verhindert.
Entfernung von Staub erfolgt im Nass- bzw. Feuchtverfahren oder durch saugende Verfahren.
• Bei staubintensiven Tätigkeiten sind Schutzkleidungen und Atemschutzmasken zu tragen.
• Verwendung staubarmer Materialien: Granulate oder fertig angemischte Mörtel oder Spachtelmassen sind anmischbaren pulvrigen Massen vorzuziehen.
• Komponenten der Lüftungsinstallation (Kanäle, Schalldämpfer etc.), die der späteren Zuluft-führung dienen, müssen auf der Baustelle bei Lagerung und Montage abgedeckt bzw. verschlossen sein und vor
Einbau gereinigt werden, um unnötige Belastungen der Raumluft durch Staubemissionen zu verhindern.
• Staubintensive Arbeitsverfahren und -prozesse sind durch den AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder dem SiGeKo abzustimmen.
• Der AN verpflichtet sich, über die gewählten Arbeitsverfahren und -prozesse und durchgeführten Maßnahmen eine Dokumentation zu erstellen und dem AG zu übergeben.
• Die Einhaltung der Anforderungen wird in regelmäßigen Abständen durch den AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert.
3.4 UMWELTSCHUTZ AUF DER BAUSTELLE (BODENSCHUTZ)
Der AN hat sicherzustellen, dass bei seiner Leistungserbringung der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird.
Bei Lagerung von umweltschädlichen Baustoffen auf der Baustelle sind entsprechende Bodenschutzmaßnahmen zu treffen. Die Lagerung solcher Baustoffe ist mit dem SiGeKo und der Bauleitung abzustimmen.
Der AN hat dafür Sorge zu leisten, dass insbesondere die als umweltschädlich gekennzeichneten Stoffe (Gefahrensätze H4xx) nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen; der Einsatz dieser Stoffe sollte vermieden werden:
Baumaschinen sind regelmäßig zu warten und auf Leckagen zu kontrollieren.
Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen und auf das notwendige Maß zu beschränken.
Schädliche mechanische Einflüsse sind z. B. unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten.
Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter gezielt in die Maßnahmen zum Umwelt- und Gefahren-schutz, insbesondere im Umgang mit Bauprodukten, einzuweisen. Entsprechende Protokolle sind dem (AG) vor Arbeitsaufnahme vorzulegen.
Die Einhaltung der Anforderungen wird in regelmäßigen Abständen durch den AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE RESSOURCENGEWINNUNG
Wie in den allgemeinen Materialanforderungen beschrieben, sind idealerweise anerkannte Produktlabel der DGNB nachzuweisen.
• Ortbeton ist unter der Verwendung des gesetzlich maximal möglichen Anteils rezyklierter Gesteinskörnung nach DIN EN 12620:2008-07 und DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620, Teil 1: Anforderungen an den Beton für die Bemessung nach DIN EN 1992-1-1” herzustellen. Die Verwendung eines geringeren Anteils rezyklierter Gesteinskörnung ist gegenüber dem AG als technische Ausnahme zu begründen.
• Beton ist bevorzugt aus CSC Silber oder Gold zertifizierten Werken zu beziehen und enthält eine Zusammensetzung, die eine belegbare CO2-Einsparung ermöglicht (ECO Concrete).
• Permanent verbautes Holz und Holzprodukte muss FSC oder PEFC-zertifiziert sein, bzw. mit einem vergleichbaren Nachweis geliefert werden.
• Natursteine müssen nachweislich aus EU-Produktion stammen oder „WiN=WiN“-zertifiziert sein Ergänzend werden Materialien bevorzugt, die im Rahmen eines Standards zur verantwortungsvollen Ressourcengewinnung Nachweise bzw. Zertifizierungen vorlegen können.
• Responsible Steel Standard (Standards | ResponsibleSteel)
• Aluminium stewardship initiative (ASI Chain of Custody Standard | Aluminium Stewardship Initiative (aluminium-stewardship.org))
5. FÖRDERUNG LOKALER BIODIVERSITÄT
• Für die Außenanlagen ist insgesamt ein naturnaher Ansatz zu verfolgen, wie im GROPYUS Leitbild beschrieben
• Die Grünflächen sind durch extensive bzw. ökologische Pflegemaßnahmen im Stand zu halten.
• Die Integration von unterschiedlichen Strukturtypen nach DGNB – Biodiversität am Standort ist zu gewährleisten.
• Heimische Stauden, Gräser und einjährige krautige Pflanzen, sowie Gehölze für Grünflächen werden gewählt entsprechend den gegebenen Standortansprüchen; regionales Pflanzengut ist auch hier zu bevorzugen. Der Artenreichtum ist, bezogen auf einen Arten-Zielwert, in Abhängigkeit von der Flächengröße sicherzustellen (nach DGNB ENV2.4 – Biodiversität am Standort).
• Für Rasen und Wiesenflächen ist gebietseigenes Saatgut zu verwenden. Bei der Wahl zwischen lokalem (autochthonem) und regionalem Saatgut ist das lokale (autochthone) Saatgut (nach Verfügbarkeit) zu bevorzugen.
• Anforderungen des regionalen Saatgutes sind nach dem Qualitätsstandard des Verbandes deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. zu gewährleisten.
6. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN FÜR SANITÄRTECHNISCHE GERÄTE
a. Wasserhähne max. 6 Liter/min
b. Duschen max. 8 Liter/min
c. Toiletten max. Spülvolumen 6 Liter (groß) / 3 Liter (klein)
d. Badewanne max. Volume 155 L
Die Durchflussrate wird beim Standardreferenzdruck 3 -0/+ 0,2 bar oder bei Produkten mit niedrigem Druck bei 0,1 -0/+ 0,02 bar erfasst.
Die Durchflussrate bei niedrigerem Druck, 1,5 -0/+ 0,2 bar, beträgt ≥ 60 % der maximal verfügbaren Durchflussrate.
Bei Duschmischern beträgt die Referenztemperatur 38 ± 1 °C.
Muss die Durchflussrate kleiner als 6 Liter pro Minute sein, so entspricht sie der Regel unter Nummer 2.
Auf Wasserhähne wird das in Abschnitt 10.2.3 der Norm EN 200 beschriebene Verfahren angewandt, mit folgenden Ausnahmen:
a. bei Wasserhähnen, die nicht auf Niederdruckanwendungen beschränkt sind: In den Heiß- und Kaltwasserzuläufen wird alternativ ein Druck von 3 -0/+ 0,2 bar angewandt;
b. bei Wasserhähnen, die auf Niederdruckanwendungen beschränkt sind: In den Heiß- und Kaltwasserzuläufen wird ein Druck von 0,4 -0/+ 0,02 bar angewandt, und die Durchflussregelung wird vollständig geöffnet.
7. ANSPRECHPARTNER FÜR RÜCKFRAGEN ZU NACHHALTIGKEITSBEWERTUNG
Für Rückfragen zum Thema Nachhaltigkeitsbewertung können Sie sich an den/die zuständige/n Projektleiter*in oder Sustainability@gropyus.com wenden.
2. Vorbemerkungen Nachhaltigkeit
3. Allgemeine Vorbemerkungen SCH 3. Allgemeine Vorbemerkungen
3.1 Baustellenbetrieb
· Zutritt über die Schlichtallee mit Zugangskontrolle.
· Arbeitszeiten gemäß gesetzlichen Vorgaben; lärmintensive Tätigkeiten zwischen 7:00 und 18:00 Uhr.
· Bauseitige Leistungen: Bereitstellung von Sanitäranlagen, Baustrom und Bauwasser.
· Zufahrten, Verkehrswege und Baustelleneinrichtung gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan.
· Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) ist einzuhalten; Einweisung durch den SiGeKo.
· Arbeitsaufnahme ist vorab beim Verantwortlichen vor Ort anzumelden.
· Arbeitsschutz: Einhaltung aller geltenden Vorschriften; Arbeitsplätze sind eigenständig nach Stand der Technik einzurichten.
· Gemeinsam genutzte Einrichtungen sind ordnungsgemäß zu verwenden und zu hinterlassen.
· Abfallentsorgung obliegt den Auftragnehmern.
· Genehmigungen für Tätigkeiten sind eigenständig einzuholen.
· Maschineneinsatz ist frühzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Baukräne werden bauseits nicht bereitgestellt; Nutzung vorhandener Kräne nur nach Absprache.
3.2 Ausschreibung
Eine abgestimmte Ausführungsplanung liegt zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vor. Abweichungen während Vergabe und Ausführung sind möglich. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt; eine Gewährleistung für Art und Umfang der Leistungen wird ausgeschlossen.
3. Allgemeine Vorbemerkungen SCH
4. Techn. Vorbermerkungen - Schlosserarbeiten 4. Technische Vorbemerkungen Schlosserarbeiten
4.1. Allgemeiner Leistungsumfang
Diese Ausschreibung umfasst im Wesentlichen die Leistungen der DIN 18360 Metallbauarbeiten und DIN 18335 Stahlbauarbeiten.
Das Gewerk Schlosser umfasst die Geländer an allen Treppen innen inklusive der Handläufe.
4.2. Planung
Sämtliche beschriebenen Leistungen sind durch den AN in der eigenen Werk- und Montageplanung darzustellen sowie zur gestalterischen Freigabe beim AG vorzulegen. Abmessungen, Aufteilung, Ausführungen in Anlehnung an Architektenplanung; inkl. Aufmaß vor Ort vor Fertigungsbeginn, Ermittlung der Befestigungspunkte etc.
Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind dem AG die vom AN erstellten Werkzeichnungen vorzulegen. Die beigefügten Planunterlagen dienen als Anhalt für die Preisfindung und stellen eine mögliche Lösung dar und dienen zur Übersicht.
Der statische Nachweis und die Prüfstatik zur Aufnahme aller planmäßig einwirkenden Kräfte auf die Konstruktionen und zum Nachweis der absturzsichernden Wirkung bei Umwehrungen, Geländer o. dgl., erfolgt durch den AN und ist vor Beginn der Ausführung vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
4.3. Bauablauf
Das Bauvorhaben besteht aus 7 Hausteilen (Haus 3 und 9), mit 5 Obergeschossen und jeweils einem Aufgang mit Treppenhaus und Aufzug. Die Häuser werden als zwei getrennte Bauabschnitte betrachtet und teilweise leicht versetzt errichtet. Zudem kann es sein, dass die unterschiedlichen Leistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeführt und eingebracht werden müssen. Dies ist im Angebot zu berücksichtigen.
4.4. Ausführung
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
4.5. Schnittstellenbeschreibung
Bei der Kalkulation und Erstellung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind folgende
Schnittstellen zu beachten:
Gerüste
Bauseits stehem dem AN ein Fassadengerüst der Gerüstklasse 4, Breitenklasse W09 über die Dauer der Ausführung zur Verfügung. Der AN hat darüber hinaus sämtliche für die Ausführung der eigenen Arbeiten erforderlichen zusätzlichen Gerüste, Hebe- und Schutzeinrichtungen außen und innen im TRH, einschließlich deren Auf- und Abbau, Umbau, Vorhaltung als Nebenleistung einzukalkulieren.
Beton/ Rohbau
Die erforderlichen absturzsichernden Geländerprovisorien für die innen liegenden Treppen und Deckenöffnungen werden bauseits bereits durch den Rohbauer hergestellt und vorgehalten. Diese sollen vom AN im Zuge der Montagearbeiten Geländer abschnittsweise gemäß Baufortschritt zurückgebaut und an Gewerk Rohbau in enger Abstimmung der Rückbau- und Übergabetermine / Zwischenlagerorte mit Gewerk Rohbau / BÜ übergeben werden. Dies ist in den Einheitspreis einzukalkulieren. Das Beseitigen der Geländerprovisorien erfolgt durch Gewerk Rohbau.
Die Geländer werden an bauseits montierten Stahlbeton-Fertigteilen befestigt. Diese sind bereits oberflächenfertig und unterliegen technisch üblichen Materialtoleranzen. Dementsprechend sind möglicherweise Toleranzen auszubessern oder auszugleichen, wobei die Oberflächen sichtbar bleiben und jederzeit als oberflächenfertig zu behandeln sind.
Maler
Die Malerarbeiten im Treppenhaus erfolgen vor der Geländermontage. Die Treppenhausgeländer werden oberflächenfertig vom AN montiert und sind für die restliche Bauzeit zu schützen.
Bodenarbeiten
Die Montage der Geländeranlage in den Treppenhäusern erfolgt nach Ausführung der Fliesenarbeiten auf den Treppenpodesten.
4.6. Bemusterung
Zur Festlegung des Standards sind grundsätzlich alle für den Einbau vorgesehenen Materialien zu bemustern. Vom AG geforderte Musterstücke und Muster sind ohne besondere Vergütung herzustellen und vorzulegen bzw. nach Angabe anzubringen. Erst nach Zustimmung des AG zu diesen Mustern bzw. Musterausführungen erfolgt die endgültige Freigabe der Ausführungsunterlagen.
Beschlagteile und Oberflächen sind dem AG so rechtzeitig zur Bemusterung vorzulegen, dass termingerechte Lieferungen nicht gefährdet sind. Beschläge und alle Beschlagteile müssen nach ihrer Beschaffenheit und ihren Abmessungen den zu erwartenden Beanspruchungen voll genügen.
4. Techn. Vorbermerkungen - Schlosserarbeiten
6 Metallbau- und Schlosserarbeiten
6
Metallbau- und Schlosserarbeiten
6.51 Metallbau- und Schlosserarbeiten
6.51
Metallbau- und Schlosserarbeiten