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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG-Stellplätze
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B Aus Industriegeschichte wird Lebensraum: Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut. Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik. Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandershäuser Straße 34
34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel (Fabrikgebäude) bebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Auf dem Salzmann Areal ist eine gute soziale Durchmischung der Bewohner und ein entsprechender Wohnungsmix die Zielsetzung. Neben gewerblich genutzter Fläche sollen auch Wohnungen unterschiedlicher Größe für alle Nutzergruppen entstehen.
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandershäuser Straße 34
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf
selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtungen, soweit nicht gesondert beschrieben, sind Nebenleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Nutzung eines vorhandenen Baukranes ist eigenverantwortlich mit der Bauleitung vor Ort und nach Freigaben gemäß Kranzeiten-Nutzungsplanung abzustimmen. Ebenso bei der Nutzung der vorhandenen Gerüstaufzüge.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Fensterbau Allgemeines / Normbezug
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung, Montage, Abdichtung, Befestigung, Justierung und gebrauchsfertige Herstellung von Holzfenster / Prallscheiben, Fenstertüren, Balkontüren mit niveaugleicher Schwelle, Außentüren sowie Verglasungen einschließlich aller systembedingten Zubehörteile, Beschläge, Dichtungen, Anschlussprofile, Befestigungsmittel und erforderlichen Nebenleistungen, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind.
Für die Ausführung gelten vor allem die:
VOB/B
VOB/C
ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“,
ATV DIN 18355 „Tischlerarbeiten“
die ATV DIN 18361 „Verglasungsarbeiten“
sowie, soweit einschlägig, die ATV DIN 18360 „Metallbauarbeiten“,
Freigabe durch die Denkmalbehörde Hessen/Kassel.
Weiterhin sind die für die Leistung jeweils einschlägigen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen zu Fenstern, Außentüren, Verglasungen, Kunststoffprofilen, Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windlast, Wärmeschutz, Schallschutz, Barrierefreiheit, Feuchteschutz, Abdichtung, Sicherheitsverglasung, Einbruchhemmung sowie Feuer- und Rauchschutzabschlüssen einzuhalten.
Gleiches gilt für die Landesbauordnung, die eingeführten Technischen Baubestimmungen, das Gebäudeenergiegesetz, die bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise, die Herstellervorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Anforderungen aus Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz, Barrierefreiheit, Einbruchhemmung, Absturzsicherung und Gebrauchstauglichkeit sind vollständig zu berücksichtigen.
Nebenleistungen
Als Nebenleistungen gelten insbesondere:
Das Prüfen der Vorleistungen, das Aufnehmen der örtlichen Maße, das Abstimmen von Öffnungsmaßen, Achsen, Brüstungshöhen, Anschlusshöhen und Einbaulagen, das Herstellen der funktionsfähigen Bauteilanschlüsse, das Liefern und Montieren systemgerechter Befestigungs- und Anschlussmittel, das Justieren der Flügel, Beschläge und Schließteile, das Abdichten der Anschlussfugen nach dem Grundsatz „innen dichter als außen“, das Herstellen regendichter, luftdichter und wärmebrückenminimierter Anschlüsse sowie das Schützen der fertig eingebauten Bauteile bis zur Abnahme.
Ebenfalls einzurechnen sind die erforderlichen produktbezogenen Nachweise, Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, Montageanleitungen, Wartungs- und Pflegehinweise sowie die Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation.
Nicht als gesondert vergütungspflichtige Zusatzleistung gilt das Herstellen eines mangelfreien, funktionsfähigen und abnahmefähigen Gesamtanschlusses, soweit dieser zur beschriebenen Fenster-, Tür- oder Verglasungsleistung gehört und sich aus den anerkannten Regeln der Technik ergibt.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung sämtliche Vorgewerke und Einbaubedingungen eigenverantwortlich zu prüfen. Zu prüfen sind insbesondere Rohbauöffnungen, Laibungen, Stürze, Brüstungen, Schwellenbereiche, Abdichtungsebenen, Gefälle, Ebenheit, Tragfähigkeit der Befestigungsgründe, Maßhaltigkeit, Höhenbezüge, Anschlussmöglichkeiten an Putz, WDVS, Fassadenbekleidung, Abdichtung, Estrich, Belag, Sonnenschutz, Raffstore, Rollladen, Fensterbänke und TGA-Bauteile.
Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gegen Maße, Vorleistungen, Anschlusshöhen, Abdichtungskonzepte, Gefälle, fehlende Entwässerung, fehlende Lastabtragung, unzureichende Befestigungsgründe, Wärmebrücken, Schallbrücken, Brandschutzanforderungen oder die Realisierbarkeit einer 0-cm-Schwelle sind unverzüglich vor Ausführung schriftlich gegenüber der Bauleitung anzumelden.
Unterbleibt eine rechtzeitige Bedenkenanmeldung, bleibt die Verantwortung des Auftragnehmers für die mangelfreie und funktionsfähige Leistung unberührt, soweit die Mangelursache für ihn erkennbar war.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Arbeiten eine qualifizierte, deutschsprachige und entscheidungsbefugte Fachbauleitung zu benennen. Diese hat an Baubesprechungen, Abstimmungen, Bemusterungen, Aufmaßterminen, Schnittstellenklärungen und Abnahmen teilzunehmen.
Für erforderliche zusätzliche Ortstermine der Fachbauleitung des Auftragnehmers, die durch mangelhafte Koordination, fehlende Unterlagen, nicht abgestimmte Montage, wiederholte Mängel, fehlende Dokumentation oder nicht abnahmefähige Leistungen des Auftragnehmers verursacht werden, wird ein pauschaler Aufwand des Auftraggebers bzw. der Bauleitung in Höhe von 300,00 € netto je Termin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen und den Vorgaben der VOB/C, insbesondere nach ATV DIN 18355 und ATV DIN 18361, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.
Abgerechnet werden nur tatsächlich ausgeführte und prüfbar nachgewiesene Leistungen. Öffnungsmaße, Elementgrößen, Anschlusshöhen, Flügelaufteilungen, Verglasungsarten, Beschläge, Sicherheitsanforderungen, Schallschutzwerte, Brandschutzklassifizierungen und Sonderausstattungen sind im Aufmaß eindeutig zu dokumentieren.
Pauschale Mehrforderungen wegen erschwerter Montage, üblicher Anpassarbeiten, normaler Maßtoleranzen im Rohbau, systembedingter Befestigungen oder erforderlicher Justierarbeiten sind ausgeschlossen, soweit diese bei Angebotsabgabe erkennbar oder gewerktypisch waren.
6. Mengen und Massen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen dienen der Kalkulation. Der Auftragnehmer hat die tatsächlichen Ausführungsmaße vor Fertigung und Bestellung eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die ausgeschriebenen Fenstertypen eine Verallgemeinerung der darstellen.
Bestellungen und Fertigungen auf Grundlage ungeprüfter Planmaße erfolgen auf Risiko des Auftragnehmers. Mehrkosten aus Fehlbestellungen, Maßabweichungen, verspätetem Aufmaß oder fehlender Abstimmung werden nicht gesondert vergütet, sofern sie aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammen.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer hat vor Fertigung eine prüffähige Werk- und Montageplanung vorzulegen. Diese muss insbesondere enthalten:
Elementübersichten, Ansichten, Schnitte, Öffnungsarten, Flügelrichtungen, Profiltypen, Schwellenkonstruktionen, Befestigungsdetails, Abdichtungsdetails, Anschlussdetails an Baukörper, Putz, WDVS, Fassade, Fensterbank, Balkonabdichtung, Terrassenbelag, Sonnenschutz, Raffstore, Rollladen, Absturzsicherung und Innenausbau.
Für Elemente mit Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz, Einbruchhemmung, Absturzsicherung, Wärmeschutz oder Barrierefreiheit sind die jeweiligen Nachweise vor Ausführung vorzulegen. Änderungen gegenüber der Planung bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe durch die Bauleitung.
Eine Freigabe der Werk- und Montageplanung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maßhaltigkeit, technische Richtigkeit, Systemkonformität, Funktionsfähigkeit und mangelfreie Ausführung.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den angrenzenden Gewerken rechtzeitig zu koordinieren. Dies betrifft insbesondere Rohbau, Putz, WDVS, Fassade, Abdichtung, Dachdecker, Klempner, Metallbau, Sonnenschutz, Rollladen, Estrich, Bodenbelag, Fliesen, Trockenbau, Maler, Elektro, Sicherheitstechnik, Zutrittskontrolle und Außenanlagen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schwellenbereichen von Balkon- und Terrassentüren. Die Planung und Ausführung der 0-cm-Schwelle ist mit Abdichtung, Entwässerung, Belagshöhen, Gefälle, Rinnen, Dränage, thermischer Trennung, Trittschutz und Barrierefreiheit abzustimmen.
Schnittstellenbedingte Mängel, insbesondere Undichtigkeiten, Schallbrücken, Wärmebrücken, Feuchteschäden, unzureichende Entwässerung oder nicht nutzbare Nullschwellen, sind durch rechtzeitige Abstimmung zu vermeiden.
Balkontüren / Barrierefreiheit
Balkontüren und Fenstertüren mit 0-cm-Schwelle sind als niveaugleiche, barrierearme bzw. barrierefreie Übergänge herzustellen, soweit dies in den Positionen gefordert ist. Das Ziel ist ein schwellenloser Übergang ohne Stolperkante. Nach DIN 18040 wird eine möglichst geringe Schwellenhöhe angestrebt. Der Idealfall ist 0 mm.
Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass Schlagregendichtheit, Luftdichtheit, Wärmeschutz, Schallschutz, Entwässerung und Dauerhaftigkeit nicht beeinträchtigt werden. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob die geplanten Anschlusshöhen, Abdichtungsebenen, Rinnen, Gefälle und Belagsaufbauten die geforderte Schwelle ermöglichen.
Erforderliche Entwässerungsrinnen, Notentwässerungen, Abdichtungsanschlüsse, Flanschprofile, Abdichtungsbahnen, Flüssigkunststoffanschlüsse, Klemmprofile oder systembedingte Sonderprofile sind, soweit sie zur ausgeschriebenen Leistung gehören oder in den Details dargestellt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ist eine niveaugleiche Ausführung technisch nicht funktionssicher herstellbar, hat der Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden und einen technisch geeigneten Lösungsvorschlag vorzulegen. Eine eigenmächtige Ausführung mit erhöhter Schwelle ist unzulässig.
Wärmeschutz / GEG
Die Fenster, Fenstertüren, Außentüren und Verglasungen müssen die, im Wärmeschutznachweis und im Gebäudeenergiegesetz geforderten Kennwerte einhalten. Maßgebend sind die jeweils ausgeschriebenen Werte.
Die Anforderungen gelten für das vollständige Bauteil einschließlich Rahmen, Verglasung, Randverbund, Paneelen, Schwellen, Anschlussprofilen und Einbausituation. Der Auftragnehmer hat geeignete Nachweise vorzulegen, insbesondere Systemnachweise, Prüfzeugnisse, CE-Leistungserklärungen und wärmetechnische Berechnungen.
Wärmebrücken an Anschlussfugen, Schwellen, Fensterbänken, Befestigungsmitteln, Rollladenkästen, Raffstoreführungen und Sonnenschutzanschlüssen sind zu minimieren. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle darf durch die Montage nicht beeinträchtigt werden.
Schallschutz
Fenster, Außentüren und Verglasungen mit Schallschutzanforderungen sind entsprechend der ausgeschriebenen Schalldämmwerte und der Vorgaben aus DIN 4109 auszuführen. Die DIN 4109 stellt Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau; maßgeblich sind die für das konkrete Bauteil und den Einbauort vorgegebenen Werte.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nicht nur das einzelne Element, sondern auch der Baukörperanschluss den geforderten Schallschutz erfüllt. Anschlussfugen, Befestigungen, Rollladenkästen, Lüftungselemente, Fensterfalzlüfter, Schwellen und Nebenwege sind schalltechnisch geeignet auszuführen.
Schallschutzwerte sind durch geeignete Prüfzeugnisse oder Herstellerunterlagen nachzuweisen. Bei Abweichungen zwischen ausgeschriebenem Elementwert und erreichbarem eingebautem Zustand hat der Auftragnehmer vor Ausführung Bedenken anzumelden.
Brandschutz
Bauteile mit Anforderungen an Feuerwiderstand, Rauchschutz oder selbstschließende Eigenschaften sind entsprechend den bauaufsichtlichen Anforderungen, den eingeführten Technischen Baubestimmungen, den Verwendbarkeitsnachweisen, Anwendbarkeitsnachweisen, allgemeinen Bauartgenehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnissen und Hersteller-Montageanleitungen auszuführen.
Bei Feuer-, Feuerüberschläge und Rauchschutzabschlüssen sind die geprüften Einbaubedingungen zwingend einzuhalten. Abweichungen von geprüften Wandarten, Einbauhöhen, Befestigungen, Fugenmaterialien, Beschlägen, Türschließern, Dichtungen oder Verglasungen sind nur zulässig, wenn sie durch die jeweiligen Nachweise gedeckt sind. Das DIBt weist bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen darauf hin, dass Einbausituationen durch Prüfung bzw. Montageanleitung abgedeckt sein müssen. Kennzeichnungen, Übereinstimmungserklärungen, Wartungsanleitungen, Feststellanlagenunterlagen und Abnahmebescheinigungen sind vor Abnahme vollständig vorzulegen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen, angrenzende Bauteile sowie bereits fertiggestellte Oberflächen gegen Beschädigung, Verschmutzung, Feuchtigkeit, Staub, Funkenflug, mechanische Einwirkungen und unsachgemäße Nutzung zu schützen.
Verglasungen, Rahmen, Dichtungen, Beschläge und Schwellen sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen zu sichern. Schutzfolien sind rechtzeitig nach Herstellervorgabe zu entfernen. Schäden durch zu spätes Entfernen von Schutzfolien, Klebebändern oder temporären Schutzmaterialien gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Vorgaben zur Absturzsicherung, Lastenhandhabung, Glastransport, Glaslagerung und Montage schwerer Elemente sind einzuhalten.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte Leistungen sind vor dem Schließen, Überbauen oder Verdecken nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies betrifft insbesondere Befestigungen, Abdichtungen, Anschlussfugen, Folienanschlüsse, Kompribänder, Flüssigkunststoffanschlüsse, Schwellenabdichtungen, Entwässerungsanschlüsse, Brand- und Rauchschutzdetails, Schallschutzanschlüsse sowie wärmetechnisch relevante Anschlussdetails.
Die Dokumentation hat durch Fotos mit eindeutiger Zuordnung zu Achse, Raum, Bauteil und Datum zu erfolgen. Leistungen, die ohne vorherige Dokumentation verdeckt werden, sind auf Verlangen der Bauleitung auf Kosten des Auftragnehmers freizulegen, sofern die Mangelfreiheit nicht anderweitig nachgewiesen werden kann.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vor Beginn schriftlich durch den Auftraggeber oder die Bauleitung angeordnet wurden. Stundenlohnzettel sind täglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, prüffähig vorzulegen.
Nicht angeordnete oder nicht prüffähig nachgewiesene Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. Arbeiten zur Mängelbeseitigung, Nachjustierung, Reinigung, Nachdokumentation oder Wiederherstellung mangelfreier eigener Leistungen gelten nicht als vergütungspflichtige Stundenlohnarbeiten.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche laufend sauber zu halten. Verschmutzungen an Rahmen, Glas, Beschlägen, Dichtungen, Fensterbänken, Fassaden, Laibungen, Bodenflächen und angrenzenden Bauteilen sind unverzüglich zu entfernen.
Nach Abschluss der Montage sind die Elemente in einem abnahmefähigen Zustand zu übergeben. Hierzu gehören das Entfernen von Etiketten, Montageresten, Klebebändern, Schutzfolien nach Herstellervorgabe, Glasresten, Verpackungen und Verschmutzungen sowie die Funktionsprüfung und Feinjustierung aller beweglichen Teile.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Vor Abnahme sind mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:
CE-Leistungserklärungen, Produktdatenblätter, Systembeschreibungen, Nachweise zu Uw-, Ug-, Uf-, Ud- und g-Werten, Nachweise zu Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und Windlast, Schallschutznachweise, Brandschutznachweise, Nachweise zu Sicherheitsverglasungen, Einbruchhemmungsnachweise, Wartungs- und Pflegeanleitungen, Einstell- und Bedienungsanleitungen, Revisionsunterlagen, Fotodokumentation verdeckter Leistungen, Aufmaßunterlagen und Bestandspläne.
Für sicherheitsrelevante Verglasungen sind die Anforderungen an VSG, ESG, absturzsichernde Verglasungen, Überkopfverglasungen und stoßbeanspruchte Verglasungen nachzuweisen. Die Einstufung und Ausführung hat nach den einschlägigen technischen Regeln und bauaufsichtlichen Vorgaben zu erfolgen.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mangelfreier und funktionsfähiger Fertigstellung der Leistung sowie nach Übergabe der vollständigen Dokumentation.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Die Abnahme findet frühestens nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist und spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens statt, sofern die Leistung abnahmefähig ist und keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.
Zur Abnahme müssen sämtliche Fenster, Türen, Balkontüren, Außentüren und Verglasungen gereinigt, eingestellt, funktionsfähig, dicht, beschädigungsfrei und dokumentiert sein. Fehlende Nachweise, nicht geprüfte Funktionen, nicht dokumentierte verdeckte Leistungen, undichte Anschlüsse, beschädigte Oberflächen, klemmende Beschläge, nicht funktionsfähige Schwellenentwässerungen oder nicht erfüllte Anforderungen an Schall-, Wärme-, Brand- oder Einbruchschutz berechtigen zur Verweigerung der Abnahme.
19. Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis einschließlich Plänen, Details, Vorbemerkungen, Mengen, technischen Anforderungen und Schnittstellen vor Angebotsabgabe auf Vollständigkeit, Ausführbarkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen.
Erkennt der Bieter Unklarheiten, Lücken, Widersprüche, technisch nicht ausführbare Details, fehlende Anforderungen an (0 cm) Schwellen, Abdichtung, Entwässerung, Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz, Einbruchhemmung oder Verglasungssicherheit, hat er diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt ein Hinweis auf erkennbare Unklarheiten, kann sich der Auftragnehmer später nicht darauf berufen, soweit ihm die Prüfung nach Fachkunde und Verkehrssitte zumutbar war.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung durch den Auftraggeber oder die Bauleitung ausgeführt werden. Nachtragsangebote sind vor Ausführung prüffähig einzureichen und müssen Mengen, Einheitspreise, Kalkulationsgrundlagen, technische Begründung und Auswirkungen auf Termine enthalten.
Leistungen, die zur mangelfreien, gebrauchsfertigen und regelkonformen Herstellung der ausgeschriebenen Fenster-, Tür-, Schwellen- und Verglasungsleistungen erforderlich sind, gelten nicht allein deshalb als zusätzliche Leistungen, weil sie im Positionskurztext nicht nochmals ausdrücklich genannt sind.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die gewerkespezifischen Vorbemerkungen, die Allgemeine Vorbemerkung, die Leistungsbeschreibung, die Pläne, Details und technischen Anforderungen geprüft hat und diese als Vertragsbestandteil anerkennt.
Sämtliche hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesondert zu vergütende Positionen ausgeschrieben sind.
Besondere Vorbemerkungen - Fensterbau
01 Holzfenster, Einfachverglasung
01
Holzfenster, Einfachverglasung
Hinweis zu den folgenden Positionen Die Detailzeichnung im Maßstab 1:5 zum Fenstertyp 1 (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Leitdetail_FT1.pdf) beschreibt die Ausführung aller Fenstertypen.
Dies gilt respektive für Rahmen- und Flügelausbildung, sowie für Laibungslüfter, falls vorhanden.
Hinweis zu den folgenden Positionen
01.01 Fenstertyp 1 Bauteil:
10-teiliges Rundbogenfenster mit Oberlichtern aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung :
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 1 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 1L-Plan 01)
Felder:
1, 3, 5 Oberlichter mit Festverglasung
2, 4 Oberlichter mit Drehfunktion
6, 8, 10 Fenster mit Festverglasung
7, 9 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
Hochparterre, 1. und 2. Obergeschoss - Achse 12-22 und 24-30
Maße:
b / h = 3124 mm / 1926 bis 2556 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.01
Fenstertyp 1
12,00
Stk
01.02 Fenstertyp 1 (Laibungslüfter) Bauteil:
10-teiliges Rundbogenfenster mit Oberlichtern aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 1 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 1L-Plan 01)
Felder:
1, 3, 5 Oberlichter mit Festverglasung
2, 4 Oberlichter mit Drehfunktion
6, 8, 10 Fenster mit Festverglasung
7, 9 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
Hochparterre, 1. und 2. Obergeschoss - Achse 12-22 und 24-30
Maße:
b / h = 3124 mm / 1926 bis 2556 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
Laibungslüfter:
Laibungslüfter gemäß Detailzeichnung herstellen. Farbe wie Rahmenfarbe (RAL 9016).
01.02
Fenstertyp 1 (Laibungslüfter)
23,00
Stk
01.03 Fenstertyp 1.1 Bauteil:
8-teiliges Rundbogenfenster mit Oberlichtern aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 4 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 1.1/4-Plan 02)
Felder:
1, 4 Oberlichter mit Festverglasung
2, 3 Oberlichter mit Drehfunktion
5, 8 Fenster mit Festverglasung
6, 7 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
Hochparterre, 1. und 2. Obergeschoss - Achse 30-31
Maße:
b / h = 2544 mm / 2122 bis 2562 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.03
Fenstertyp 1.1
2,00
Stk
01.04 Fenstertyp 2 Bauteil:
6-teiliges Rundbogenfenster mit Oberlichtern aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 2 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 2-Plan 03)
Felder:
1, 2, 3 Oberlichter mit Festverglasung
5 Fenster mit Festverglasung
4, 6 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
Hochparterre, 1. und 2. Obergeschoss - Achse 10-12 und 22-24
Maße:
b / h = 1832 mm / 2228 bis 2507 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.04
Fenstertyp 2
7,00
Stk
01.05 Fenstertyp 2 (Laibungslüfter) Bauteil:
6-teiliges Rundbogenfenster mit Oberlichtern aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 3 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 2L-Plan 04)
Felder:
1, 2, 3 Oberlichter mit Festverglasung
5 Fenster mit Festverglasung
4, 6 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
Hochparterre, 1. und 2. Obergeschoss - Achse 13-15 und 25-27
Maße:
b / h = 1832 mm / 2228 bis 2507 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
Laibungslüfter:
Laibungslüfter gemäß Detailzeichnung herstellen. Farbe wie Rahmenfarbe (RAL 9016).
01.05
Fenstertyp 2 (Laibungslüfter)
5,00
Stk
01.06 Fenstertyp 3 Bauteil:
4-teiliges Rundbogenfenster mit Oberlichtern aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Zeichnung Salzmann Fassadenstudie
Felder:
1, 2 Oberlichter mit Drehfunktion
3, 4 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
Hochparterre - Achse 14-15
Maße:
b / h = 2470 mm / 2276 bis 2832 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.06
Fenstertyp 3
1,00
Stk
01.07 Fenstertyp 4 Bauteil:
4-teiliges Rundbogenfenster mit Oberlichtern aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 4 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 1.1/4-Plan 02)
Felder:
1, 2 Oberlichter mit Drehfunktion
3, 4 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
1. und 2. Obergeschoss - Achse 30-31
Maße:
b / h = 1246 mm / 2097 bis 2260 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.07
Fenstertyp 4
2,00
Stk
01.08 Fenstertyp 4 (Laibungslüfter) Bauteil:
4-teiliges Rundbogenfenster mit Oberlichtern aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 5 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 4L-Plan 05)
Felder:
1, 2 Oberlichter mit Drehfunktion
3, 4 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
1. und 2. Obergeschoss - Achse 30-31
Maße:
b / h = 1246 mm / 2097 bis 2260 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
Laibungslüfter:
Laibungslüfter gemäß Detailzeichnung herstellen. Farbe wie Rahmenfarbe (RAL 9016).
01.08
Fenstertyp 4 (Laibungslüfter)
2,00
Stk
01.09 Fenstertyp 5 Bauteil:
3-teiliges Holzfenster
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 6 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 5-Plan 06)
Felder:
1, 2, 3 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 12-22 und 24-30
Maße:
b / h = 1246 mm / 2097 bis 2260 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.09
Fenstertyp 5
6,00
Stk
01.10 Fenstertyp 5 (Laibungslüfter) Bauteil:
3-teiliges Holzfenster
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 7 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 5L-Plan 07)
Felder:
1, 2, 3 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 12-22 und 24-30
Maße:
b / h = 1246 mm / 2097 bis 2260 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahm endichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
Laibungslüfter:
Laibungslüfter gemäß Detailzeichnung herstellen. Farbe wie Rahmenfarbe (RAL 9016).
01.10
Fenstertyp 5 (Laibungslüfter)
8,00
Stk
01.11 Fenstertyp 6 Bauteil:
3-teiliges Holzfenster
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 8 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 6/7-Plan 08)
Felder:
1, 2, 3 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 30-31
Maße:
b / h = 1953 mm / 1567 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.11
Fenstertyp 6
1,00
Stk
01.12 Fenstertyp 6 (Laibungslüfter) Bauteil:
3-teiliges Holzfenster
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 9 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 6L/7-Plan 09)
Felder:
1, 2, 3 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 30-31
Maße:
b / h = 1953 mm / 1567 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
Laibungslüfter:
Laibungslüfter gemäß Detailzeichnung herstellen. Farbe wie Rahmenfarbe (RAL 9016).
01.12
Fenstertyp 6 (Laibungslüfter)
1,00
Stk
01.13 Fenstertyp 7 Bauteil:
3-teiliges Holzfenster
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 8 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 6/7-Plan 08)
Felder:
1, 2, 3 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 30-31
Maße:
b / h = 3118 mm / 1567 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtu ng Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.13
Fenstertyp 7
1,00
Stk
01.14 Fenstertyp 10 Bauteil:
1-teiliges Spitzbogenfenster
Aufteilung und Öffnungsrichtung:
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 11 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 10L-Plan 11)
Felder:
1 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 22-23
Maße:
b / h = 715 mm / 986 bis bis 1353 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtun g Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.14
Fenstertyp 10
1,00
Stk
01.15 Fenstertyp 10 (Laibungslüfter) Bauteil:
1-teiliges Spitzbogenfenster
Aufteilung und Öffnungsrichtung :
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 11 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 10L-Plan 11)
Felder:
1 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 10-12 und 22-24
Maße:
b / h = 715 mm / 986 bis 1353 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
Laibungslüfter:
Laibungslüfter gemäß Detailzeichnung herstellen. Farbe wie Rahmenfarbe (RAL 9016).
01.15
Fenstertyp 10 (Laibungslüfter)
2,00
Stk
01.16 Fenstertyp 11 Bauteil:
2-teiliges Holzfenster
Aufteilung und Öffnungsrichtung :
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 10 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Nord -Typ 11-Plan 10)
Felder:
1, 2 Fenster mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 10-12 und 22-24
Maße:
b / h = 1019 mm / 2243 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.16
Fenstertyp 11
6,00
Stk
01.17 Fenstertyp 12 Bauteil:
4-teiliges Spitzbogenfenster aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung :
gemäß Zeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fassadenanalyse.pdf)
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 10-12 und 22-24
Maße:
b / h = 1019 mm / 1734 bis 2409 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.17
Fenstertyp 12
4,00
Stk
01.18 Fenstertyp 13 Bauteil:
6-teiliges Spitzbogenfenster aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung :
gemäß Zeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fassadenanalyse.pdf)
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Nordfassade
3. Obergeschoss - Achse 10-12 und 22-24
Maße:
b / h = 1019 mm / 3361 bis 4143 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.18
Fenstertyp 13
2,00
Stk
01.19 Fenstertyp 25 Bauteil:
3-teiliges Rundbogenfenster aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung :
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 12 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Ost-Typ 25-Plan 12-Vorabzug)
Felder:
1 Oberlicht mit Festverglasung
2, 3 Flügel mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Ostfassade
1.+2. Obergeschoss - Achse C-D
Maße:
b / h = 1246 mm / 2363 bis 2669 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.19
Fenstertyp 25
4,00
Stk
01.20 Fenstertyp 26 Bauteil:
6-teiliges Rundbogenfenster aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung :
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 13 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Ost-Typ 26-Plan 13-Vorabzug)
Felder:
1, 2, 3 Oberlicht mit Festverglasung
5 Flügel mit Festverglasung
4, 6 Flügel mit Drehfunktion
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Ostfassade
Hochparterre - Achse C-D
Maße:
b / h = 1751 mm / 2318 bis 2714 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.20
Fenstertyp 26
2,00
Stk
01.21 Fenstertyp 28 Bauteil:
8-teiliges Fenster aus Holz
Aufteilung und Öffnungsrichtung :
gemäß Detailzeichnung (2026_08_11_BTB_Nord_Ost_Fenstertypen.pdf - Seite 14 - SALZ-BT-B-FE-Prallscheibe Ost-Typ 28-Plan 14-Vorabzug)
Felder:
1 - 8 festverglast
Lage / Einbauort:
Einbau in bestehende Öffnungen in der Klinkerfassade
Bauteil B Ostfassade
Hochparterre - Achse B-C
Maße:
b / h = 2288 mm / 2268 mm
Ausführung:
Holzart Kiefer o. glw.
Einfachverglasung > 3 mm
U-Wert: keine Anforderungen
kein Sonnenschutz
MACO Beschläge o. glw.
Rahmendichtung Außen schwarz, Innen grau
Glasleiste gerundet mit grauer Dichtung
Farbe der Abdeckungen weiß (RAL 9016)
Fenstergriff abschließbar weiß (RAL 9016)
Rahmenfarbe Innen und Außen weiß (RAL 9016)
01.21
Fenstertyp 28
1,00
Stk
01.22 Anstrich mit historischem Farbton Alternativer Anstrich aller oben genannten Fensterrahmen mit dem historischen Farbton:
Dunkelbraun - NC 8010-Y50
01.22
Anstrich mit historischem Farbton
E
1,00
psch
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den folgenden Positionen Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung oder Bestätigung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits nach den vertraglich vereinbarten Leistungspositionen oder als Nebenleistungen nach den einschlägigen ATV der VOB/C geschuldet sind.
Für die nachfolgenden Positionen gelten hierfür maßgeblich die Regelungen nach:
ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
ATV DIN 18360 – Metallbauarbeiten,
ATV DIN 18335 – Stahlbauarbeiten, soweit tragende Stahlkonstruktionen, Fluchttreppen, Podeste sowie statisch relevante Bauteile betroffen sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen.
Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Zuarbeiten, Materialreichen, Sortier-, Räum-, Reinigungs- oder einfache Demontagearbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation schriftlich angeordnet oder bestätigt wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind.
Sie enthalten sämtliche:
Lohnkosten,
Gehaltskosten,
Gemeinkosten,
Sozial- und Nebenkosten,
übliche Werkzeuge,
Kleinmaterial,
An- und Abfahrten,
Rüstzeiten,
Werkzeugvorhaltung sowie
innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Krane, Arbeitsbühnen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Verbindungsmittel, Befestigungsmittel, Montagehilfen, Hilfsstoffe, Materialien, Oberflächenbehandlungen, Korrosionsschutzleistungen, Prüfungen, Nachweise und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden und nicht bereits Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung, der vereinbarten Einheitspreise oder geschuldeter Nebenleistungen nach VOB/C sind.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien, Verbindungsmittel, Befestigungsmittel und Materialmengen,
Bezug zur schriftlichen Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Leistungen, die nach dem Leistungsverzeichnis, den Vertragsunterlagen oder den einschlägigen ATV der VOB/C bereits mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten sind, können nicht zusätzlich als Stundenlohnarbeiten abgerechnet werden.
Besondere Leistungen werden nur vergütet, wenn sie als solche gesondert ausgeschrieben, vereinbart oder vor Ausführung schriftlich angeordnet bzw. bestätigt wurden.
Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe)
Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
Art der ausgeführten Leistung bei Maschinen- und Kfz - Einsatz Angaben zum Typ
Materialverbrauch
Hinweis zu den folgenden Positionen
02.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
E
1,00
Std
02.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.02
Stundensatz Facharbeiter/in
E
1,00
Std
02.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.03
Stundensatz Helfer/in
E
1,00
Std
02.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.04
Stundensatz Auszubildende
E
1,00
Std