Fassadenbau /Pfosten-Riegel-Fassade
Energetische Sanierung und Erweiterung eines Netto Marktes
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemein
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Allgemein
Vorbemerkung Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die energetische Sanierung sowie die bauliche Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes der Firma Netto in Hattersheim. Das Gebäude wird im Nord-Westen erweitert. Hierzu wird die bestehende Fassade entfernt und eine neue Fassade in einem Abstand von ca. 9 m zu den bisherigen Umfassungswänden errichtet. Das bestehende Satteldach wird zurückgebaut und durch ein neues Pultdach ersetzt. Hierfür wird die bestehende Bodenplatte erweitert. Das neue Dachtragwerk wird mit Leimholzbindern errichtet und bis über die erweiterte Bodenplatte verlängert. Im Rahmen der geplanten energetischen Sanierung wird das Gebäude auf den KfW Effizienzhaus-Standard 40 EE gebracht. Zur Realisierung dieses Standards wird die bestehende Gasheizung zurückgebaut und durch moderne Wärmepumpen ersetzt, um eine Betriebsweise des Gebäudes ohne fossile Brennstoffe zu ermöglichen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fassadenbauarbeiten – Fenster und Pfosten-Riegel-Fassade.
Vorbemerkung
Allgemeine Vertragsbedingungen Für die allgemeinen Vertragsbedingungen gilt die VOB / B in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung. Bei den im Angebot vom Auftragnehmer ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Einheitspreise gemäß § 2 Abs. 2 VOB/B; gerne kann jedoch in Absprache mit dem Auftraggeber ein Pauschalvertrag vereinbart werden. Abweichend von der VOB/B wird die Gewährleistung auf 5 Jahre nach dem BGB vereinbart. Für die allgemeine technische Vertragsbedingungen gilt die VOB/C in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung. Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung der Pfosten-Riegel-Konstruktionen gelten insbesondere: - DIN EN 13830 Vorhangfassaden – Produktnorm (primäre Produktnorm für Pfosten-Riegel-Fassaden) - DIN 18360 VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Metallbauarbeiten - DIN EN 14351-1 Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften (für integrierte Tür- und Fensterelemente) - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke - TRLV Glas Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungssystemen - TRAV Technische Regeln für absturzsichernde Verglasungen - Vorgaben der jeweiligen Systemhersteller (z.B. Schüco, Heroal oder gleichwertig) sowie die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. (ift Rosenheim). Systemtreue und Komponenten Für die Pfosten-Riegel-Fassaden und Außentüren sind aufeinander abgestimmte Profil- und Beschlagssysteme zu verwenden. Automatische Schiebetüren und elektrische Antriebe müssen einbaufertig geliefert und durch qualifiziertes Fachpersonal in Betrieb genommen werden. Systemtreue und Zulassungen sind auf Verlangen nachzuweisen. Einbau, Befestigung und Abdichtung Die Montage und Abdichtung der Pfosten-Riegel-Elemente sowie integrierter Außentüren hat nach dem aktuellen RAL-Leitfaden zur Montage und den systemspezifischen Herstellervorgaben zu erfolgen. Alle Befestigungen, Lastabtragungen und Anschlüsse  sind für die jeweilige Einbausituation statisch bemessen auszuführen; die Wärmedämm-Unterbrechung ist durchgängig sicherzustellen. Sämtliche beweglichen Teile wie Türflügel, Schließer und automatische Schiebetürantriebe sind vor der Abnahme fein zujustieren und betriebsfertig einzustellen. Transport und bauseitige Bedingungen im Holzbau Transport und Lagerung aller Elemente  müssen zwingend trocken erfolgen. Bauteile, die Feuchtigkeitsschäden aufweisen oder deren Schutzfolien beschädigt sind, dürfen nicht montiert werden. Da keine bauseitigen Hebezeuge gestellt werden, hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Transport- und Hebewerkzeuge (z.B. für Pfosten-Riegel-Elemente und Großverglasungen) selbst vorzuhalten und einzukalkulieren. Toleranzen und Anschlüsse Für alle Bauteile gelten die Toleranzen nach DIN 18202. Besonderes Augenmerk ist auf die Anschlussfugen zum Holztragwerk und den angrenzenden Fassadenteilen zu legen. Der Auftragnehmer hat vor der Fertigung ein eigenständiges örtliches Aufmaß zu nehmen und Unstimmigkeiten oder Maßabweichungen sofort der Bauleitung zu melden. Nachweise und Dokumentation Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Ausführung unaufgefordert alle relevanten Nachweise vorzulegen. Hierzu gehören Leistungserklärungen und CE Kennzeichnungen gemäß DIN EN 13830, Nachweise der Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw/Ucw-Werte), Prüfzeugnisse für Schall- und Sonnenschutz der Verglasung (Ug-Wert, g-Wert, Rw-Wert), Einbruchschutzklassen nach EN 1627 (z.B. RC2 für relevante Zugangsbereiche) sowie Übereinstimmungszertifikate für integrierte Brandschutz- und Fluchttürelemente. Nach Fertigstellung sind Prüfprotokolle der automatischen Schiebetüranlagen gemäß ASR A1.7 sowie die entsprechenden Wartungsanleitungen zu übergeben.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 1 Art und Umfang der Leistung Der Unternehmer hat vor Abgabe des Angebotes die gesamten Unterlagen zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten, Bedenken und Gegenvorschläge der Auftraggeberin spätestens bis zur Vergabeverhandlung bekannt zu geben. Mangelnde Unterrichtung über die örtlichen Gegebenheiten oder den Leistungsumfang, Unkenntnis der Sachlage oder irrige Auffassung berechtigen den Unternehmer nicht, eine zusätzliche Vergütung zu fordern. Durch seine Unterschrift auf dem Kostenanschlag erklärt er, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke, der Bauteile, der Zufahrtswege, die Bodenbeschaffenheit, die Grundwasserverhältnisse, die sonstigen örtlichen Gegebenheiten, über Art und Umfang der Leistungen und Abrechnung, über alle Schwierigkeiten aus zeitlichen und örtlichen Umständen unterrichtet hat. 2 Preisermittlungen 2.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 3 Ausführungsunterlagen 3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die von der Auftraggeberin als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Änderung des Angebotes 4.1 Die Leistungsverzeichnisse sind sorgfältig auszufüllen und vom Unternehmer bzw. dessen Vertretungsberechtigten rechtsverbindlich zu unterschreiben. Das Angebot ist für die Auftraggeberin unverbindlich und kostenlos. 4.2 Geänderte, grob fehlerhafte oder unvollständig ausgefüllte Angebote berechtigen die Auftraggeberin zum Ausschluss des Anbieters von der Auftragserteilung. 4.3 Falsche Preisermittlung oder sonstige Irrtümer, die das Angebot günstiger erscheinen lassen, befreien den Unternehmer nicht von seiner Bindung, sofern der Gesamtpreis angemessen ist. 4.4 Bei Pauschal- oder Einheitspreisverträgen hat der Unternehmer während der ganzen Laufzeit des Vertrages keinen Anspruch auf Vergütung seiner höheren Aufwendungen, die ihm durch Lohnerhöhungen auf Grund allgemein verbindlicher Tarifverträge oder freiwilliger Vereinbarungen entstehen. In anderen Fällen hat der Unternehmer nur dann einen Anspruch auf Vergütung seiner höheren Aufwendungen, wenn diese auf Grund von Lohnerhöhungen entstehen, frühestens jedoch drei Monate nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit und nur für die Zukunft. 4.5 Baustoffpreiserhöhungen werden in keinem Fall vergütet. Die abgegebenen Pauschal- und Einheitspreise enthalten grundsätzlich auch die Lieferung aller erforderlichen Materialien, die zur Vollbringung der Leistung erforderlich sind. 4.6 Werkzeug-, Kilometer- und Trenngelder, Entschädigungen für Regen-, Krankheits-, gesetzliche Feiertage und Urlaubstage werden nicht besonders vergütet. 5 Zusatz- und Nachtragsaufträge 5.1 Zusatz- und Nachtragsaufträge müssen von der Auftraggeberin schriftlich erteilt und innerhalb von 3 Tagen schriftlich vom Unternehmer angenommen werden. 5.2 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungs- fähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. 7 Ausführung der Leistung 7.1 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 7.2 Der Unternehmer hat unter voller eigener Verantwortung die Baustelle zu sichern und die gesetzlichen und berufs-genossenschaftlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde und der Brandversicherung (Feuerversicherung) zu erfüllen. Er verpflichtet sich, die Auftraggeberin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Die Auftraggeberin trifft im Verhältnis zum Unternehmer keine eigene Sicherungspflicht. 7.3 Der Unternehmer hat ohne besondere Vergütungen dafür zu sorgen, dass seinen Arbeitskräften ein Unterkunftsraum zur Verfügung steht, der den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. 7.4 Der Unternehmer hat die von ihm verursachten Verunreinigungen und Schuttmassen der Baustelle sofort zu beseitigen. Bei einer Ersatzvornahme trägt er deren Kosten. 8. Mitteilung von Bauunfällen 8.1 Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abrechnung Zahlungen 10.1 Die prüfungsfähige Abrechnung ist mit allem Zubehör spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung einzureichen. Sie muss die prüfungsfähigen Vordersätze mit genauer Leistungsbeschreibung enthalten. Zum Zubehör rechnen auch die beizufügenden Abrechnungszeichnungen. Das Aufmaß ist durch Raumbezeichnung zu ergänzen. 10.2 Zahlungen werden von der Auftraggeberin nach einem festgelegten Zahlungsplan geleistet. Zahlungen auf Teilrechnungen gelten als Abschlagszahlungen auf die Auftragssumme und werden in Höhe von 90 % der erbrachten Leistungen in abgerundeten Beträgen vorgenommen. Anträge auf Abschlagszahlungen müssen mit einer prüfungsfähigen Aufstellung der geleisteten Arbeiten bei der Auftraggeberin eingereicht werden. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn sich der Betrag der Abschlagsrechnung auf mindestens 10 vom Hundert der Netto-Auftragssumme beläuft. Abschlagszahlungen werden grundsätzlich nur auf fertiggestellte Arbeiten geleistet. Restzahlung erfolgt nach Prüfung der Schlussabrechnung und Abnahmeprotokoll. Die Auftraggeberin ist berechtigt, von der Schlusszahlung 5 % der Nettorechnungssumme als Sicherheit für die Zeit der Gewährleistungsfrist (5 Jahre) einzubehalten. Anstelle der Barhinterlegung ist die Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse zugelassen; die Bürgschaft muss von einer solventen Bank übernommen werden. Die Bank darf sich nicht das Recht der Hinterlegung vorbehalten. Die Urkunde über die Bürgschaft muss von der Auftraggeberin nach Ablauf der Gewährleistung zurückgegeben werden. 10.3 Alle Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der eingereichten Rechnungen. Die Auftraggeberin kann Abschlagszahlungen auf angelieferte, aber noch nicht eingebaute Stoffe und Bauteile davon abhängig machen, dass neben der Übereignung eine Sicherheit geleistet wird 11 Preisnachlässe 11.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 11.2 Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 12 Stundenlohnarbeiten 12.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben beinhalten: - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen 12.2 Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 13 Vertragsverletzungen 13.1 Verstößt der Unternehmer gegen eine der Vertragsbestimmungen, so ist die Auftraggeberin nach fruchtlosem Ermahnen des Unternehmers unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen berechtigt, die Arbeit auf Kosten und Gefahr des Unternehmers selbst auszuführen oder ausführen zu lassen. Daneben ist der Unternehmer für alle Schäden haftbar, die aus der Vertragsverletzung entstehen. 13.2. Bei mangelhafter und nicht fristgerechter Erfüllung des Auftrages haftet der Unternehmer für den Schaden, der dadurch eintritt, dass aus diesem Anlass Verzögerungen oder Mehrkosten bei anderen Gewerken entstehen, Mietausfälle oder Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen. Dies gilt auch bei eigenmächtigen Abweichungen vom Auftragsschreiben und den dazugehörigen Unterlagen 14 Zustandekommen des Vertrages 14.1 Der Vertrag kommt durch Abschluss eines gesonderten Bauvertrags zustande. Die Annahme ist spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erklären. Die Frist beginnt mit dem letzten Tag der Frist zur Abgabe des Angebotes. 14.2 Zusatz- und Nachtragsaufträge bedürfen der schriftlichen Beauftragung durch die Auftraggeberin. Der Unternehmer hat diese innerhalb von drei Kalendertagen ab Zugang der schriftlichen Beauftragung schriftlich anzunehmen. 14.3 Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Auftragsschreiben sind schriftlich zu bestätigen. Für Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptvertrages. 14.4 Sollte es sich bei den Zusatz- und Nachtragsaufträgen um Stundenlohnarbeiten handeln, sind in den täglich vorzulegenden Tagelohnzetteln die mit diesen Arbeiten Beschäftigten namentlich aufzuführen. 14.5 Der Unternehmer erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und von Beiträgen für die Sozialversicherung nachkommt und dass er ausreichend haftpflichtversichert ist (vgl. hierzu auch Ziffer 20). Eine wissentlich falsche Erklärung berechtigt die Auftraggeberin vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu fordern. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Unternehmer nicht zu. 14.6 Der Unternehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin auf deren jederzeitige Anforderung eine Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG vorzulegen. Die Freistellungs-bescheinigung ist zwingend vor Vertragsabschluss der Auftraggeberin vorzulegen. Soweit dies nach den Verfahrensregelungen der Finanzbehörden möglich ist, muss die Freistellungsbescheinigung projektbezogen (d.h. bezogen auf den gegenständlichen Vertrag) und im Original vorgelegt werden. 14.7 Sollte die Freistellungsbescheinigung nur in Kopie vorgelegt werden, ist die Auftraggeberin berechtigt, von allen nach dem 31. Dezember 2001 zu erbringenden Gegenleistungen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Teilzahlungen, Schlusszahlungen etc.) den gesetzlichen Abzug (z.Zt. 15 %) solange einzubehalten, bis ihr eine wirksame Freistellung zweifelsfrei nachgewiesen ist. 15 Haftpflichtversicherung 15.1 Die Betriebshaftpflichtversicherung muss primär Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden abdecken, die Dritten durch den Baustellenbetrieb entstehen. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden, Umweltschäden, Subunternehmer-Klausel: Schäden, die von beauftragten Subunternehmen verursacht wurden, für die das Bauunternehmen haftet 15.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, sich gegen das Risiko des Auftretens von Schäden aus Mängeln während der Bauzeit und Gewährleistungsfällen ausreichend zu versichern. Der Abschluss dieser Versicherung ist der Auftraggeberin vor Vergabe durch schriftliche Bestätigung der Versicherung nachzuweisen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
02 Pfosten-Riegel-Konstruktion
02
Pfosten-Riegel-Konstruktion
Technische Mindestanforderungen Technische Mindestanforderungen – Pfosten-Riegel-Konstruktionen Die nachfolgenden Mindestanforderungen gelten für alle Pfosten-Riegel-Konstruktionen, Verglasungen und integrierten Tür- und Fensterelemente gemäß Netto-Baubeschreibung (Stand 01.2025) und sind vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe zu prüfen und einzuhalten: Thermische Anforderungen (Verglasung): Uw<= 1,00 W/m²K  3 Fach Verglasung Gesamtenergiedurchlässigkeit (g-Wert): 27 % oder besser Lichtdurchlässigkeit: mindestens 50 % Lichtreflexion außen (RLa): max. 19 % Verglasungstyp: Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N (oder gleichwertig gemäß Hersteller Pilkington, Saint-Gobain, Guardian, Flachglas) Scheibensstärke: innen und außen mindestens 8 mm Verbundsicherheitsglas (VSG) Thermische Anforderungen: Uw-Wert gesamt: 1,00 W/m²K Luftdichtheit Gebäudehülle (Blower-Door, DIN EN 13829, Verfahren A): n₅₀ ≤ 1,0 h⁻¹ bzw. q₅₀ ≤ 2,0 m³/(h·m²) (Innenvolumen > 1.500 m³) Einbruchschutz: Fassadenverschraubung: einbruchsicher nach Detailvorgabe Netto Notausgangstüren Haupteingang und Backshop: Einbruchschutz analog RC2 (nicht geprüft) Personalraumfenster: RC2 geprüft nach DIN V ENV 1627 Profilsystem / Farbe: Alle sichtbaren Aluminium-Profile: RAL 9007 Pfosten und Riegel in gleicher Bautiefe, Pfosten-Abstand ca. 1,30 m – 1,60 m Unterer Riegel auf ca. +0,13 m über OKFF (für fachgerechte Traufstreifenausbildung) Sicherungsflügel im Bereich der Pfosten-Riegel-Konstruktion: drehbar herzustellen Schiebetürantriebe: Hersteller: GU Automatic GmbH (oder gleichwertig), mit Radarsteuerung, elektromechanischer Verriegelung, Schlüsseltaster und Zubehör gemäß Herstellerangaben Konformität mit ASR A1.7 und DIN EN 16005; Übergabe der Prüfprotokolle und Wartungsanleitungen nach Abnahme Brandmeldezentralenanschluss: nur Haupteingang außenseitige Automatiktür (nicht Leergutannahme)
Technische Mindestanforderungen
02.__.0010 Erstellung Ausführungszeichnungen und Fassaden-, Glas- und Befestigungsstatik, Nachweise und Dokumentation Erstellung der Ausführungszeichnungen und prüffähige statische Bemessung für alle Pfosten-Riegel-Konstruktionen gemäß Ausführungsplanung und in Abstimmung mit der Bauleitung. Leistungsumfang: Aufmaß der Rohbauöffnungen vor Ort Erstellung maßstäblicher Ausführungszeichnungen und Werkstattzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details) für alle Pfosten-Riegel-Konstruktionen inkl. Schiebetüranlagen und Sonnenschutzelemente Darstellung aller Anschlussdetails an das Holztragwerk sowie an angrenzende Bauteile (inkl. Abdichtung, Dampfbremsanschluss und Traufstreifenausbildung) Abstimmung der Zeichnungen mit dem Holzbauplaner / Tragwerksplaner hinsichtlich Lasteinleitung und Befestigungspunkte Vorlage der Zeichnungen bei der Bauleitung zur Freigabe Einarbeitung von Freigabe-Kommentaren und erneute Vorlage bis zur vollständigen Freigabe maximal 2 Freigabe-Schleifen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren; darüberhinausgehende Schleifen können gesondert vergolten werden Fertigung und Aufarbeitung der Bauteile erst nach erfolgter Freigabe durch den Architekten Prüffähige statische Bemessung der kompletten Pfosten-Riegel- Fassade, Verglasungen, Türintegration, Konsolen, Verankerungen und örtlichen Verstärkungen. Berücksichtigung von Eigengewicht, Winddruck/-sog, Temperatur, Gebäudeverformung, Durchbiegung der Stahlbetonriegel, Montage- und Rohbautoleranzen. Ucw-Nachweis der vollständigen Fassadenfelder, Nachweis der Oberflächentemperaturen und Wärmebrücken an Rand-, Sockel- , Dach- und Türanschlüssen, Nachweise der Leistungseigenschaften nach DIN EN 13830 sowie Leistungserklärungen der Systemkomponenten. Glasdatenblätter mit Ug-, g-, Lichttransmissions- und Reflexionswerten vorlegen. Inbetriebnahme, Prüfungen und Einweisung, Inbetriebnahme und dokumentierte Funktionsprüfung der Fassade, Entwässerung, Türanlagen, Verriegelungen, Sicherheitssensoren, Not-/Fluchtwegfunktionen und Sonnenschutzanlagen. Digitale und zweifache Papierdokumentation mit freigegebenen, Werk- und Bestandsplänen, statischen und bauphysikalischen Nachweisen, CE-/Leistungserklärungen, Glasaufbauten, Beschichtungsdaten, Befestigungs- und Anschlussdetails, Prüfprotokollen, Türparametrierung, Schalt-/Anschlussplänen, Bedienungs-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen, Ersatzteillisten sowie Gewährleistungsnachweisen. Dokumentation spätestens zur Abnahme vollständig übergeben.
02.__.0010
Erstellung Ausführungszeichnungen und Fassaden-, Glas- und Befestigungsstatik, Nachweise und Dokumentation
1,00
psch
02.__.0020 Pfosten-Riegel-Konstruktion Nord-Ost und Nord-West Haupteingang/Backshop Achse B bis 9B Erstellen des Haupteingangs- und Backshop-Bereichs als vollverglaste Pfosten-Riegel-Konstruktion gemäß Netto-Baubeschreibung  (Stand 01.2025) und Ausführungsplanung. Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung; es gelten die Technischen Mindestanforderungen aus der vorstehenden Vorbemerkung. Leistungsumfang Pfosten-Riegel-Fassade: Pfosten-Riegel-Konstruktion in RAL 9007, Pfosten-Abstand gemäß Ausführungsplanung, Empfehlung unterer Riegel auf ca. +0,13 m über OKFF Vollverglasung mit VSG-Sonnenschutzverglasung (außer Oberlichtfenster), die Ein- und Ausgangstüren sind mit einer Infrastop-Verglasung blau 50/27 N ausgestattet (oder gleichwertig), Uw <= 1,00 W/m²K, g-Wert 27 % oder besser, Lichtdurchlässigkeit 50 %, Lichtreflexion außen max. 19 %, innen und außen mind. 8 mm VSG 90°-Eckausbildung nach statischer Anforderung und Detailplanung des Architekten Sicherungsflügel: Im Bereich der Schiebetüren sind drehbar (nach Baubeschreibung Abschnitt 2.3.1.9) Fassadenverschraubung ist einbruchsicher herzustellen und erfolgt nach Detailangabe des Mieters Fabrikate: Sonnenschutz innen: Elektrische Innenrollos, ohne Kassette, freihängend, Antrieb Funkmotor inkl. Fernbedienung/Handschalter Stoff: Soltis 92-2068, Aluminiumteile RAL 9007 Bezugsquelle: Firma Faltenbacher Jalousienbau GmbH & Co. KG (oder gleichwertig) Hinweis: Rollos entfallen bei Fassadenausrichtung nach Norden Haupteingangstür als automatische Schiebetüranlage (außen): Automatik-Schiebetürantrieb GU Automatic GmbH , mit Radarsteuerung, elektromechanischer Verriegelung, Schlüsseltaster, Brandmeldezentralenanschluss und Türluftschleier Gesamtdurchgangsbreite mind. 185 cm, Durchgangshöhe mind. 240 cm, stufenlos und anschlaglos, bitte Ausführungsplanung beachten. Verglasung mit Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N, , g-Wert 27 % oder besser Konformität mit ASR A1.7 und DIN EN 16005; Übergabe Prüfprotokoll und Wartungsanleitung Eingang Backshop als automatische Schiebetüranlage: Automatik-Schiebetürantrieb GU Automatic GmbH , mit Radarsteuerung, elektromechanischer Verriegelung, Schlüsseltaster Gesamtdurchgangsbreite mind. 120 cm, Durchgangshöhe mind. 240 cm, stufenlos und anschlaglos, bitte Ausführungsplanung beachten. Verglasung mit Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N, g-Wert 27 % oder besser Konformität mit ASR A1.7 und DIN EN 16005; Übergabe Prüfprotokoll und Wartungsanleitung Konstruktions- und Ausführungsdetails sind dem Musterkatalog Netto, Ausführungsplanung und der Baubeschreibung (Abschnitt 2.3.1.9) zu entnehmen; verbindlich ist die freigegebene Ausführungsplanung des Architekten.
02.__.0020
Pfosten-Riegel-Konstruktion Nord-Ost und Nord-West Haupteingang/Backshop Achse B bis 9B
1,00
psch
02.__.0030 Pfosten Riegel-Konstruktion Fenster Backshop/Leergutannahme Achse 9 - 5 Erstellen der Fensteranlage Backshop und Leergutannahme als vollverglaste Pfosten-Riegel-Konstruktion gemäß Netto-Baubeschreibung  (Stand 01.2025) und Ausführungsplanung. Ausführung nach Absprache mit der Bauleitung, es gelten die Technischen Mindestanforderungen aus der Vorbemerkung. Leistungsumfang Pfosten-Riegel-Fassade Backshop: Pfosten-Riegel-Konstruktion in RAL 9007 , Pfosten-Abstand gemäß Ausführungsplanung, Empfehlung unterer Riegel auf ca. +0,13 m über OKFF Vollverglasung mit VSG-Sonnenschutzverglasung (außer Oberlichtfenster), die Ein- und Ausgangstüren sind mit einer Infrastop blau 50/27 N (oder gleichwertig) ausgestattet, Fenster Uw <= 1,00 W/m²K, g-Wert 27 % oder besser, Lichtdurchlässigkeit 50 %, Lichtreflexion außen max. 19 %, innen und außen mind. 8 mm VSG Sicherungsflügel: Im Bereich der Schiebetüren sind aufklappbar (gemäß Baubeschreibung Abschnitt 9.3) Fabrikate: Sonnenschutz innen: Elektrische Innenrollos, ohne Kassette, freihängend, Antrieb Funkmotor inkl. Fernbedienung/Handschalter Stoff: Soltis 92-2068, Aluminiumteile RAL 9007 Bezugsquelle: Firma Faltenbacher Jalousienbau GmbH & Co. KG (oder gleichwertig) Hinweis: Rollos entfallen bei Fassadenausrichtung des Backshops nach Norden Schiebetüranlage Leergutannahme (automatisch) und Backshop: Automatik-Schiebetürantrieb GU Automatic GmbH, mit Radarsteuerung, elektromechanischer Verriegelung, Schlüsseltaster und Zubehör Gesamtdurchgangsbreite mind. 120 cm, Durchgangshöhe mind. 240 cm, stufenlos und anschlaglos, Ausführungsplanung beachten. Verglasung: Sonnenschutzverglasung Infrastop blau 50/27 N,  g-Wert 27 % oder besser Konformität mit ASR A1.7 und DIN EN 16005; Übergabe Prüfprotokoll und Wartungsanleitung nach Abnahme Hinweis: Kein Brandmeldezentralenanschluss und kein Türluftschleier an der Leergutannahme (abweichend vom Haupteingang) Notausgangstür Backshop-Nebenraum mit Oberlichtfenster: Rohbautiefe siehe Ausführungsplanung Kippbares Oberlichtfenster über der Tür Einbruchschutz analog RC2 (nicht geprüft) Vorbereitung Eingangstür Backshop (Rohbauoffnung): Herstellung der Rohbauöffnung für eine spätere Eingangstür (Backshop-Vorbereitung) ohne Einbau des Türelements – genaue Abmessungen und Ausführungsdetails sind mit der Bauleitung abzustimmen Hinweis: Der Umfang dieser Vorbereitung (Rohbauöffnung mit oder ohne Zarge) ist vor Angebotsabgabe mit der Bauleitung zu klären Konstruktions- und Ausführungsdetails sind dem Musterkatalog Netto und der Baubeschreibung (Abschnitte 4.1 ff.) zu entnehmen; verbindlich ist die freigegebene Ausführungsplanung des Architekten.
02.__.0030
Pfosten Riegel-Konstruktion Fenster Backshop/Leergutannahme Achse 9 - 5
1,00
psch
02.__.0040 Vordach Die Einrahmung der Pfosten-/Riegelfassade ist mit HPL-Platten zu verkleiden. Die Höhen- und Breitenangaben sind den Details Netto bzw. den entsprechenden Grundriss / Ansichten zu entnehmen. Die Stirnseiten (Vordach) sind um 15° geneigt. Ebenso sind die seitlichen Stirnseiten um 12,5° geneigt herzustellen. In den skulpturellen Vordachbügel ist umlaufend eine lineare LED-Beleuchtung nach Detailvorgabe Netto herzustellen. Die Ausführung der HPL-Platten erfolgt nach Herstellerangaben, nach statischen Anforderungen und nach den Einbau- bzw. Verarbeitungsrichtlinien. Die Fassadenplanung mit Fugenbild ist dem Mieter rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Fabrikat Firma FunderMax. Hersteller: FunderMax GmbH St. Veit/Glan, Farbnummer: 0394 NY Moonwalk Als Unterkonstruktion ist eine Aluminiumkonstruktion zu verwenden. Die Vernietung der Platten hat in der jeweils gleichen Farbe zu erfolgen. Dimensionierungen und Platzierungen von Stutzen beim Eingang sind vor Ausführung mit der Bauabteilung des Mieters abzustimmen. Die Ausführung der Werbetafel-Unterkonstruktion incl. Elektrozuleitung hat nach Detailangabe, vor der Pfosten Riegel Fassade zu erfolgen. Die statischen Erfordernisse sind hierbei zu beachten.
02.__.0040
Vordach
1,00
psch
02.__.0050 Zulage gelbes Glasband RAL 1023 Zulage für das in die Pfosten-Riegel-Fassade integrierte gelbe Glasband gemäß Netto-Detail. Äußere Scheibe mit RAL-1023-Beschichtung auf Ebene 2, ohne senkrechte Klemmleisten im sichtbaren Band; Stöße als elastische, UV- und witterungsbeständige Fugen. Kanten, Beschichtung, Farbdichte und Reflexion bemustern. Einschließlich Sonderklemmung, Halterungen, Fugen und Anschluss an angrenzende Felder. Vorläufig: Fassadenbreiten F1 + F3; Bandhöhe und Unterbrechungen nach Netto-Detail.
02.__.0050
Zulage gelbes Glasband RAL 1023
25,00
m
02.__.0060 Notausgangstür Verkaufsraum ins Freie Aluminium-Notausgangstür mit Festoberlicht Zulage zur Brutto-Fassadenfläche für einflügelige Aluminium- Notausgangstür, RAL 9007. Schwellenloser Übergang, vierseitige Dichtung, einbruchhemmende Verglasungsanordnung, automatisch verriegelndes Panikschloss mit Mehrfachverriegelung, außen Knauf und Langschild, PZ vorgerichtet, innenliegender Magnetkontakt einschließlich verdeckter Leitungsführung. Beschläge entsprechend Fluchtwegbelegung nach DIN EN 1125 beziehungsweise DIN EN 179 festlegen. BBS fordert RC2-ähnlich, nicht eindeutig zertifiziertes RC2; Sicherheitsklasse vor Vergabe festlegen.
02.__.0060
Notausgangstür Verkaufsraum ins Freie
1,00
Stk
02.__.0070 Fenster Personalraum 3 Das Fenster ist in RC2 (geprüft nach DIN V ENV 1627) und in RAL 9007 und als Notausgang auszufihren. Der Griff des Fensters ist mit einer Druckknopfolive mit Sperrknopf gemäß DIN EN 1627 auszustatten. Die einbruchhemmende Scheibe ist beim Einbau nach außen zu bringen. Die Personalraumfenster sind mit einem innenliegenden Magnetkontakt mit Kabelübergang in der Zwischendecke auszustatten. Die Personalraumfenster sind außenseitig grundsatzlich mit Spionglas und Infrastop blau 50/27 N Lichtdurchlassigkeit: 50 %, Gesamtenergiedurchlassigkeit (g-Wert): 27 % oder besser, UG-Wert: 1,0 W/m²K oder besser, Lichtreflexion außen 19 % herzustellen. Innen vor der Fensterlaibung sind stoffbespannte Innenrollos anzubringen. Stoffbespannung Soltis 92-2068. Bezugsquelle: Firma Faltenbacher Jalousienbau GmbH & Co. KG. Die Ausführung erfolgt: als 2-teiliges RC2-Fenster, festverglastes Oberlichtfenster Fensterfarbe und Fensterbanke außen: grau, RAL 9007 Fensterbank innen; Granit Bianco Cristallo
02.__.0070
Fenster Personalraum
1,00
psch
02.__.0080 Regiestunde Monteur für Fassadenbau Bereitstellung eines Fassadenmonteurs für zusätzlich angeordnete, nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene Arbeiten. Abrechnung nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung und gegen prüffähigen Regienachweis.
02.__.0080
Regiestunde Monteur für Fassadenbau
E
1,00
h
02.__.0090 Regiestunde Helfer für Fassadenbau Bereitstellung eines Helfers für zusätzlich angeordnete, nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene Arbeiten. Abrechnung nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung und gegen prüffähigen Regienachweis.
02.__.0090
Regiestunde Helfer für Fassadenbau
E
1,00
h