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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses in rollstuhlgerechter Ausführung
mit Garage und Carport
Dr.-Marie-Curie-Straße 30
95448 Bayreuth
Bauherr:
Steiner, Carlo
Max-von-der-Grün-Straße 41
95448 Bayreuth
Leistungsbereich: 01 Baumeister
Abgabe: an: RK NEXT Architekten
Hohereuth 11 - 95448 Bayreuth
Tel. 0921 / 99007070 - Fax: 0921 99007078
bis: 21.08.2026 23:59 Uhr
Ausführungstermin: nach Vereinbarung
ca. September 2026
- Garage ab Februar/März 2027 -
anbietende Firma:
......................................................................
Firmenstempel + rechtsverb. Unterschrift
ungeprüft geprüft
Angebotssumme netto .................................... .....................................
zzgl. 19 % Mwst. .................................... .....................................
Angebotssumme brutto .................................... .....................................
Prüfvermerke:
.....................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................
Leistungsverzeichnis
BIETERERKLÄRUNG:
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass
1. er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt.
2. er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt, bzw. unterrichtet hat.
3. über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht.
4. er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt.
5. er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.
6. er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden.
7. dass die Schlussabnahme gemeinsam durchzuführen ist.
8. die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Fertigung auf der Baustelle benötigt werden.
9. bei Auftragserteilung der Vertrag in dreifacher Ausfertigung vom Architekten ausgestellt wird.
Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer
...................................................................
Ort/Datum ..................................................................
Anschrift ..................................................................
Stempel und Unterschrift ..................................................................
BIETERERKLÄRUNG:
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10.1 Besondere Vertragsbedingungen
Das Bauvorhaben wird mit Mitteln der KfW-Förderbank gefördert. Der Auftragnehmer hat die sich daraus ergebenden Anforderungen (insbesondere hinsichtlich Qualitätssicherung, Dokumentation und Nachweisführung) zu beachten und auf Anforderung entsprechende Nachweise zu erbringen.
10.2 Besichtigung von Baustellen
Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der
vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B
10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter "AHZL"
10.3.2 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen
10.4 Bauleiter
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich
qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers
anwesend sein.
10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis
vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach
schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.
Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen
wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen.
10.6 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen,
die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
10.7 Nachabnahmen
Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen
weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei
entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet.
10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den
SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine
Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der
SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung
bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter
einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach DGUV Vorschrift 1
geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen.
10.9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die
Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.
10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
- Vorgaben des Auftraggebers -
Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom
Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss-
und Schnittpläne in digitaler Form als pdf-Datei zur Verfügung.
10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Leistungen des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer hat soweit notwendig innerhalb von 10 Werktagen nach
Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen
- Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG
10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
- Formerfordernisse -
Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen
normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem
DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige
Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers
ist nach dessen Anweisung anzuwenden.
Bautagebuch:
Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter "Technische Angaben".
- Baudokumentation -
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation
abzugeben. Die Unterlagen sind in einfacher Ausführung
in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen
müssen Bestandteil sein
- Standsicherheitsnachweis sofern erstellt
- Detail- und Anschlusszeichnungen
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Produktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe
- Reinigungs-, und Pflegeanleitungen der Hersteller
- Fachunternehmer-Erklärung
Übergabeunterlagen, Betriebsunterlagen technische Anlagen:
Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden gewerkespezifischen DIN-Normen gem. VOB/C zu entnehmen
Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen hingewiesen:
- Anlagen und Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokolle
- Prüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Inbetriebnahme durchgeführten Prüfungen
- Betriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Anlagenhersteller
- Liste der Anlagen die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen Prüftermine
- Auflistung der technischen Anlagen
- Fristenpläne für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Aufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre, Ventile und Steuereinrichtungen
- vollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne
10.13 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine
vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen
die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und
überwacht werden kann. Die Festlegungen des
Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder
terminlichen Koordinierung mit den übrigen
Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei
Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen
Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan
durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben.
Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach
Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben.
10.14 Unterkünfte
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich
die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
10.15 Subunternehmer
Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung mit dem AG zulässig.
10.16 Gewährleistung:
Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft, einer in Deutschland ansässigen Bank, Laufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, über 5% der Auftragssumme zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften, etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar.
10.17 Bauwesensversicherung
Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme in Abzug gebracht.
10.18 Baustellenreinigung
Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial ,etc. sind umgehend zu beräumen.
10.19 Einweisung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer- LV vor Ort sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme zu prüfen.
10.20 Vertragsstrafen § 11 VOB/B
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen :
1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2% des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5% der Schlussrechnungssumme.
2. bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2% des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5% der Schlussrechnungssumme.
Die Gesamtvertragsstrafe ist – unabhängig von der Anzahl überschrittener Fristen – auf insgesamt 5% der Schlussrechnungssumme begrenzt.
Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG Bauherr:
Steiner, Carlo
Max-von-der-Grün-Straße 41
95448 Bayreuth
Bauort:
Dr.-Marie-Curie-Straße 30
95448 Bayreuth
Objekt:
Neubau eines Einfamilienhauses in rollstuhlgerechter Ausführung mit Garage und Carport
Baukörper: Wohnhaus:
KG: 10,40 m x 12,65 m
EG: 10,575 m x 12,825 m
1. OG: 10,575 m x 12,825 m
Garage + Carport: 9,00 m x 8,775 m
Dachform: Flachdach
Höhen: Geschosshöhen von OK FF bis UK Decke
KG: 2,69 m / 3,29 m
EG: ca. 2,815 m
1. OG: ca. 2,595 m
Baustelleneinrichtung:
Materiallagerung etc. können auf dem Grundstück vorgenommen werden.
Baubeginn:
nach Vereinbarung ca. September 2026
- Garage ab Februar/März 2027 -
Allgemein: Baugenehmigung liegt vor. Statik ist fertiggestellt und liegt vor.
Sämtliche Positionen gelten als fix und fertige Leistungen.
Alle Stundenzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen.
Nachtragsangebote müssen vor Ausführung der Leistung zur Abstimmung und
Beauftragung eingereicht werden.
Zeichnungsbeilagen:
Sind gesondert als PDF-Datei beigefügt
Sonstiges: Grundlage für nachfolgende ausgeschriebene Positionen ist die VOB neuester Fassung mit den Teilen
A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und alle zugehörigen Normen.
BAUBESCHREIBUNG
TECHNISCHE ANGABEN Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Abfallmaterial
Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z. B.
Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend
den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche
Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind
auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und
der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach
Abschnitt 4.1.11 ATV DIN 18299).
Ausführungsbedingungen
Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem
Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen
die besonderen erschwerenden Randbedingungen
(Gebäudehöhe, Transportweglängen, Aufstellflächen, beengte Verhältnisse)
für die Durchführung der Arbeiten. Ein genaues
Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise
unabdingbar.
Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes
Alkohol- und Rauchverbot. Auf die
Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten.
Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt.
Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden.
Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z.B. an Gerüsten und Bauzäunen ist untersagt.
Der AN kann gegen eine Gebühr von 150,00€ auf der Bautafel genannt werden.
Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege:
Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu
führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie
müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung
und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mind. folgende Angaben enthalten: Ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten, etc.
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u.
dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver-
und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu
unterrichten.
Flexarbeiten und Schweißarbeiten
Flexarbeiten, Schweißarbeiten und sonstige
funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude
grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Sollten
derartige Arbeiten unumgänglich sein, so sind die
Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung
abzuklären und anzumelden.
Die Arbeiten sind zwingend im Freien durchzuführen. Eventuell
entstandene Beschädigungen an Fenstern o.ä. werden dem Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt.
Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z.B. Bereitstellung Feuerlöscher, etc.) ist vom AN mit zu erbringen.
Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen.
Ende Technische Angaben
TECHNISCHE ANGABEN
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL) Technische Bedingungen:
Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neusten Fassung bindend:
· VOB/B
· VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459
· DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen sowie DIN EN 13501-1 (Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauteilen)
· Sämtliche weitere erforderlichen DIN Vorschriften welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe oder Ausführungsarten bindend sind.
· die geltenden Arbeitsschutzvorschriften
· die geltenden Umweltschutzvorschriften
· DIN 4109 (Schallschutz) sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils gültigen Fassung
Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen.
Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden.
Baustrom, Bauwasser:
Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, während der gesamten Bauzeit, werden die tabellarisch erfassten Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen.
Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet.
Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt-und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden unten angegebene Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen.
Gewerk Baustrom +Bauwasser Bauschutt Insgesamt
-----------------------------------------------------------------------------------------
1. Rohbau selbst — 0,50 % 0,50 %
2. restl. Gewerke 0,35 % 0,50 % 0,85 %
-----------------------------------------------------------------------------------------
Kenntnis genommen............................., den...............................
.......................................................................
rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
VORBEMERKUNGEN BAUSTELLENEINRICHTUNG ALLGEMEIN:
Für Absicherungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen und Wege während der Bauzeit oder des Transportes hat der Auftragnehmer zu sorgen. Die Kosten hierfür obliegen dem Auftragnehmer.
Die einschlägigen Sicherheitsanweisungen der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 38 sind einzuhalten. Das Haftungsrisiko bei Zuwiderhandlung geht auf den Auftragnehmer über.
Es sind Auf-, Um- und Abbaumaßnahmen der Schutz- und Arbeitsgerüste für die eigenen Nutzungszeit vorzusehen.
Die Absteckung des Gebäudes erfolgt nach den amtlichen Lageplänen des zuständigen Vermessungsamtes und den Unterlagen des Architekturbüros. Die Eckpunkte, sowie die Grundstückgrenzpunkte sind zu verwahren, Festpunkte außerhalb des Gebäudes sind eigenverantwortlich herzustellen und zu sichern.
Die Höheneinmessung des Gebäudes ist vollkommen eigenverantwortlich vorzunehmen. An allen Säulen, Türen, Eingängen, Toren, Fenstern, Treppen und sonstigen erforderlichen Stellen sind Meterrisse anzutragen und so farbig zu markieren und zu sichern, dass eine Verwechslung auszuschließen ist. Bei Verkleidung oder sonstiger Art der Überdeckung der Meterrisse sind diese in Absprache mit der Bauleitung auf die neuen Oberflächen zu übertragen. Gleiches gilt auch für vorgenannte Maßnahmen durch Nachfolgehandwerker.
Die Einrichtung der Baustelle ist kontinuierlich nach den Erfordernissen des Baufortschrittes bzw. nach Abschluss der Baumaßnahme abzubauen, abzutransportieren bzw. zu verschrotten.
Die Oberfläche der nicht in die Baumaßnahme einbezogenen Flächen ist von Verunreinigungen freizuhalten.
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine einwandfreie, gereinigte Oberfläche herzustellen. Die Kosten für eine etwaige Reinigung durch eine Reinigungsfirma oder andere am Bau beteiligten Unternehmen übernimmt der Auftragnehmer.
VORBEMERKUNGEN BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.01 EINMESSUNG MIT SCHNURGERÜST Einmessen des Gebäudes im Grundstück, Erstellen, Sichern, Vorhalten, Unterhalten und Abbauen eines Schnurgerüstes, mit entsprechend geeignetem Gerät, zum Zweck des Herstellens des Gebäudes und Einhaltung der Grenzabstände, sowie der Höhenlage zu Grenzen und Straßen einschl. Abnahme durch das Bauamt oder Bestätigung des Vermessers, wie bereits in den Vorbemerkungen beschrieben. Eine Bestandsaufnahme des Geländes durch ein Ingenieurbüro liegt vor.
1.01
EINMESSUNG MIT SCHNURGERÜST
P
1,00
psch
1.02 BAUSTROMANSCHLUSS Liefern, Aufstellen und betriebsfertiges Anschließen, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen eines Stromabnehmerkastens während der gesamten Bauzeit, auch für alle am Bau beteiligten Firmen, ausreichend dimensioniert und abgesichert.
Der Auftragnehmer hat die behördlichen Anträge zu stellen. Gebühren und Nebenkosten, sowie die monatliche Prüfung durch eine autorisierte Elektrofirma sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Verrechnung des Baustromverbrauchs nach Beseitigung des Anschlusses direkt an den Auftraggeber. Die Zählerstände sind mindestens monatlich festzuhalten und der Bauleitung per Mail mitzuteilen.
1.02
BAUSTROMANSCHLUSS
P
1,00
psch
1.03 BAUWASSERANSCHLUSS Liefern, Aufstellen und betriebsfertiges Anschließen, Vorhalten Unterhalten und Beseitigen eines Bauwasseranschlusses mit Wasseruhr in genügender Anzahl und Dimensionierung der Zapfstellen während der gesamten Bauzeit, auch für alle am Bau beteiligten Firmen.
Der Auftragnehmer hat die behördlichen Anträge für die Errichtung und Beseitigung der Anlage zu stellen. Gebühren und Nebenkosten sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Verrechnung des Bauwasserverbrauchs nach Beseitigung des Anschlusses direkt an den Auftraggeber, einschl. gemeinsamer Ablesung. Die Zählerstände sind mindestens monatlich festzuhalten und der Bauleitung per Mail mitzuteilen.
1.03
BAUWASSERANSCHLUSS
P
1,00
psch
1.04 WC-KABINE WC-Kabine antransportieren, aufstellen, unterhalten und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen, inkl. regelmäßiger Ver- und Entsorgung nach Erfordernis; Ausstattung mit Innenleuchte, WC-Anlage und Waschbecken mit Zubehör.
Die Grundvorhaltedauer bis zur Rohbauabnahme ist im Grundpreis einzukalkulieren, ebenso die Nutzung durch alle anwesenden Gewerke während dieser Zeit.
1.04
WC-KABINE
1,00
St
1.05 WEITERE NUTZUNG Nutzung der WC- Kabine über die eigene Nutzungsdauer (bis Abnahme Rohbau) hinaus.
Abrechnung nach Anzahl der verlängerten Wochen bis Frei-Meldung.
1.05
WEITERE NUTZUNG
W
40,00
Wo
1.06 BAUZAUN Bauzaun aus Fertigelementen auf Anordnung liefern, aufstellen, vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Höhe ca. 2,00 m, Verbindung aushebel- und durchschlupfsicher.
Die Vorhaltung über die gesamte eigene Bauzeit ist in der Position enthalten.
Die Geschlossenheit des gesamten Bauzaunes ist besonders zum Arbeitsende durch den verantwortlichen Polier zu prüfen.
1.06
BAUZAUN
55,00
m
1.07 ZULAGE TOR 3,50 m Zulage zum Bauzaun für ein absperrbares Zufahrtstor 3,50 m breit, einschl. Zahlenschloss.
1.07
ZULAGE TOR 3,50 m
1,00
St
1.08 BAUZAUN VORHALTUNG Bauzaun wie vor beschrieben über die eigene Nutzungszeit hinaus vorhalten, 30 m je Woche.
Abrechnung nach Anzahl der verlängerten Wochen bis Frei-Meldung.
1.08
BAUZAUN VORHALTUNG
30,00
Wo
1.09 GEBRAUCHSÜBERLASSUNG ABSTURZSICHERUNGEN NACH UVV Gebrauchsüberlassung, Prüfung, Wartung und Kontrolle von Absturzsicherungen aus Holz für Podeste, Treppen und Öffnungen nach UVV an Deckenvorderkante über die eigene Nutzungsdauer hinaus für andere Gewerke, einschl. Abbau und Abtransport. Position für Gebrauchsüberlassung, Abbau nach Anweisung der Bauleitung.
Herstellen, vorhalten und abbauen während der eigenen Nutzungsdauer ist als Nebenleistung abgegolten.
Länge ca. 15 m
1.09
GEBRAUCHSÜBERLASSUNG ABSTURZSICHERUNGEN NACH UVV
40,00
Wo
1.10 BAUTREPPE EG - 1. OG Liefern und Montieren einer Bautreppe mit GS-Zeichen für die Bauphase, sowie demontieren und Abtransport vor der Treppenmontage nach Frei-Meldung.
Geschosshöhe OK RB EG bis OK RB 1. OG: ca. 3,235 m
Treppenbreite ca. 90 cm
1.10
BAUTREPPE EG - 1. OG
P
1,00
psch
1.11 GEBRAUCHSÜBERLASSUNG BAUTREPPE Gebrauchsüberlassung, Wartung und Kontrolle der Bautreppe aus Vorposition über die eigene Nutzungsdauer hinaus für andere Gewerke.
Während der Bauphase fallen seitens des Auftragnehmers Ab-, Auf- und ggf. Umbaumaßnahmen der Bautreppe an (z.B. während Putz- und Estricharbeiten).
1.11
GEBRAUCHSÜBERLASSUNG BAUTREPPE
35,00
Wo
1.12 METERRISS Einmessen und Antragen des Meterrisses im Gebäude, je Geschoss, in allen Türlaibungen einschl. Balkontüren. Dauerhafte Markierung, als Meterriss eindeutig für alle Gewerke ersichtlich und nutzbar mit Meterrissplakette, pro Etage
1.12
METERRISS
P
1,00
psch
1.13 BELEUCHTUNG IM GEBÄUDE Gebrauchsüberlassung, Kontrolle und Wartung einer genügend dimensionierten Beleuchtung nach UVV im Gebäude(Treppenhaus, Zugänge) für andere Gewerke nach der eigenen Nutzungsdauer einschl. Abbau und Abtransport.
Die Lieferung, Montage und Vorhaltung während der eigenen Nutzungsdauer ist mit den Nebenkosten abgegolten.
Es werden insgesamt 9 Leuchten (3 Leuchten / Etage) im Haus angebracht zzgl. Treppenbereich.
EP für 9 Leuchten pro Woche
Alternativ kann auch die Beleuchtung über LED-Lichtbänder zur Ausleuchtung erfolgen.
1.13
BELEUCHTUNG IM GEBÄUDE
25,00
Wo
2 ERDARBEITEN
2
ERDARBEITEN
VORBEMERKUNGEN ERDARBEITEN BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:
Die Ausführung der Erdarbeiten erfolgt nach den
Vorschriften der VOB.
Die Sicherung der vorhandenen Baugruben während der
Bauzeit, insbesondere gegen Tagwasser und die
Beseitigung desselben sowie die Entfernung evtl.
nachrutschender Erdmassen ist in den Einheitspreisen
enthalten.
Der Unternehmer hat sich rechtzeitig vor Inangriffnahme
der Erdarbeiten über die Baustelle kreuzenden
Versorgungsleitungen wie Strom, Telefon, Wasser,
Abwasser und dgl. bei den entsprechenden Dienststellen
zu erkundigen. Auf vorhandene Leitungstrassen ist zu achten.
Beschädigungen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Im EP enthalten ist das Aufsuchen und evtl. Freilegen,
sowie das dauerhafte Sichern (vor Arbeitsbeginn) von
Absteckungen, Grenzsteinen, Festpunkten, Höhenmarken
usw.
Durch unsachgemäße Sicherung erforderliche
Neuvermessung, sowie Beschädigungen und Verlust
gehen zu Lasten des Unternehmers.
Die Baustraßen und Zufahrtswege sind laufend sauber zu halten.
Für evtl. entstehende Schäden haftet der Unternehmer.
Vor Beginn der Erdarbeiten ist vom Auftragnehmer
gemeinsam mit der Bauleitung das bestehende Terrain
durch ein Nivellement festzustellen und die Ausführung
festzulegen. Dieses Nivellement ist die Grundlage aller
Abrechnungen. Im Einheitspreis enthalten sind sämtliche
Vermessungsarbeiten, die Erstellung und Sicherung eines
Schnurgerüstes, die Abnahme durch die Behörde, sowie
die Fixierung der +0,00 Höhe bezogen auf die
nächstgelegene Fixpunkthöhe über NN bzw. NHN.
Beim Aushub der Fundamentgräben wird nur der
tatsächlich erforderliche Aushub vergütet. Das gleiche
gilt sinngemäß für alle weiteren Erd- und
Planierungsarbeiten. Baugruben- und Fundamentsohlen mit
Abgrabungsflächen sind so eben abzugleichen, dass
Fundamente, Terrassen, Wege und Kellerböden ohne
zusätzliche Arbeiten eingebracht werden können.
Die gewachsenen Bodenschichten dürfen keinesfalls
gestört werden. Aufgeweichte Fundament- und
Baugrubensohlen sind ohne besondere Vergütung für
vermehrten Erdaushub und Füllbeton bis zur tragfähigen
Bodenschicht auszuheben. Freigelegte Gründungssohlen
sind von aufgeweichtem, aufgelockerten Erdstoffen zu
säubern, nachzuverdichten und umgehend mit Sauberkeits-
und Ausgleichsschichten aus Beton abzudecken. Die
Gründungssohle bedarf in jedem Fall einer Abnahme durch
den jeweiligen Bodengutachter.
Die auszuhebenden und einzubauenden Massen werden im
vorhandenen gewachsenen bzw. im eingebauten und
verdichtetem Zustand ohne Auflockerung nach Plan
verrechnet. Sämtliche Baugruben- und
Rohrgrabenhinterfüllungen sind in mehreren Lagen
einzubringen und so zu verfestigen, dass nachträgliche
Setzungen vermieden werden.
Alle Positionen gelten als fix und fertige, dem
Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl.
Lieferung aller Materialien, Geräte und aller
erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten
Materialien müssen nachweislich gesundheitlich
unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage
die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe
vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder
gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut
werden.
Das Einholen von erforderlichen Genehmigungen bei der
zuständigen Behörde, Beschilderung, Absperrung, Verkehrssicherungsmaßnahmen etc. ist Sache des Auftragnehmers. Die anfallenden Kosten und Gebühren sind in den Einzelpreis einzukalkulieren.
VORBEMERKUNGEN ERDARBEITEN
2.01 BAUFELD FREIMACHEN Baufeld von Sträuchern, Gestrüpp, Wurzelwerk, etc.
freimachen.
Anfallendes Material wird Eigentum des Unternehmers.
2.01
BAUFELD FREIMACHEN
300,00
m2
2.02 GRASNARBE ABZIEHEN UND ABTRANSPORTIEREN Vorhandene Grasnarbe bis auf eine Höhe von ca. 10 cm abtragen und abtransportieren.
3,5 m zu südlicher Grenze frei
2.02
GRASNARBE ABZIEHEN UND ABTRANSPORTIEREN
500,00
m2
2.03 MUTTERBODEN ABTRAGEN UND LAGERN Mutterboden abtragen und am Rande des Baugrundstücks in
Mieten zur Wiederverwendung lagern. Abtragdicke ca. 30 cm.
Der Lagerort ist vorab mit der Bauleitung zu besprechen.
2.03
MUTTERBODEN ABTRAGEN UND LAGERN
250,00
m2
2.04 MUTTERBODEN ABTRAGEN UND ABTRANSPORTIEREN Mutterboden abtragen und abtransportieren auf eine vom Unternehmer selbst zu wählende Kippe (einschl. Kippgebühren & Beprobung).
Abtragdicke ca. 30 cm, in Abstimmung mit der Bauleitung.
2.04
MUTTERBODEN ABTRAGEN UND ABTRANSPORTIEREN
250,00
m2
2.05 ZULAGE ENTFERNEN WURZELWERK Zulage für das Entfernen und Entsorgen von vorhandenem Wurzelwerk.
Die Arbeiten sind zu dokumentieren und der Bauleitung zu melden.
2.05
ZULAGE ENTFERNEN WURZELWERK
1,00
m3
2.06 AUSHUB BAUSTRASSE/KRANPLATZ ABTRANSPORT Beprobten Aushub Baustraße/Kranplatz laden und abtransportieren einschl.
Deponiegebühr.
Der Abtransport vom Aushub ist auf eine vom Unternehmer selbst zu wählende Kippe (einschl. Kippgebühren & Beprobung) durchzuführen.
Aushubtiefe ca. 0,4 m bis ca. 1,80 m.
2.06
AUSHUB BAUSTRASSE/KRANPLATZ ABTRANSPORT
115,00
m3
2.07 GEOTEXTIL Geotextil Vlies GRK 3,Typ F200m, 200g/qm unter
Schotterpackungen und Frostschutzaufbauten als
Trennschicht zu gewachsenem Boden / Abdeckung einbauen
Merkmale:
GRK Klasse 3
CBR-Prüfung EN ISO 12236: 1900 N
Wasserdurchlässigkeit bei 50 mm WH EN ISO 11058: 0,08
m/sec
Masse EN ISO 9864: 200 g/qm
Dicke bei 2 kPa EN ISO 9863-1: 2,0 mm
Einbau in Absprache mit der Bauleitung.
2.07
GEOTEXTIL
105,00
m2
2.08 BAUSTRASSE/KRANPLATZ Baustraße/Kranplatz, Kranfundament als Flächenbefestigung aus Mineralbeton und Schotter, zur späteren Verwendung als Unterbau für Zufahrt und Pflasterbereich herstellen, Schotterfläche über die Bauzeit Baumeister unterhalten. Bei Räumung der Baustelle abziehen und sauber zur späteren Weiterverwendung übergeben.
Stärke des Unterbau ca. 40 cm
2.08
BAUSTRASSE/KRANPLATZ
105,00
m2
2.09 AUSHUB BAUGRUBE ABTRANSPORT Boden für Baugrube profilgerecht lösen. Abtransport auf eine vom Unternehmer selbst zu wählende Kippe (einschl. Kippgebühren & Beprobung).
Aushub nach Abtrag des Oberbodens.
Aushubtiefe im Mittel ca. 4,5-5 m.
Bodenklase 1-6
Böschung laut Bodengutachten max 60°, wird auf jeder Seite benötigt.
Anfallender Rohrgrabenaushub im Arbeitsraum wird nur ab Oberkante Baugrubensohle vergütet.
2.09
AUSHUB BAUGRUBE ABTRANSPORT
1.400,00
m3
2.10 TEILWEISER VERBAU BAUGRUBE Herstellen, Vorhalten und Rückbauen eines teilweisen Baugrubenverbaus in statisch und konstruktiv erforderlichem Umfang. Der Verbau ist nur in den Bereichen auszuführen, in denen aus Platzgründen oder aufgrund angrenzender Bauwerke, Verkehrsflächen oder Leitungen keine geböschte Baugrube hergestellt werden kann. Die übrigen Baugrubenbereiche sind entsprechend den geotechnischen Vorgaben mit geeigneter Böschung herzustellen.
Die Leistung umfasst sämtliche erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere Lieferung aller Materialien, Einbringen des Verbaus, Aussteifungen bzw. Verankerungen soweit erforderlich, laufende Kontrolle und Unterhaltung während der Bauzeit sowie den vollständigen Rückbau einschließlich Verfüllung der Hohlräume.
2.10
TEILWEISER VERBAU BAUGRUBE
E
20,00
m
2.11 ZULAGE Z1.1 Zulage zum Abtransport des Erdaushubes für Zuordnungsklasse Z1.1 nach Verfüll-Leitfaden.
Einschl. Beprobung, Abtransport und Deponiegebühr.
Nur in Absprache mit der Bauleitung und gemeinsamen Aufmaß.
2.11
ZULAGE Z1.1
10,00
m3
2.12 ZULAGE Z1.2 Zulage zum Abtransport des Erdaushubes für Zuordnungsklasse Z1.2 nach Verfüll-Leitfaden.
Einschl. Beprobung, Abtransport und Deponiegebühr.
Nur in Absprache mit der Bauleitung und gemeinsamen Aufmaß.
2.12
ZULAGE Z1.2
E
10,00
m3
2.13 ZULAGE Z2 Zulage zum Abtransport des Erdaushubes für Zuordnungsklasse Z2 nach Verfüll-Leitfaden.
Einschl. Beprobung, Abtransport und Deponiegebühr.
Nur in Absprache mit der Bauleitung und gemeinsamen Aufmaß.
2.13
ZULAGE Z2
E
10,00
m3
2.14 AUSHUB ZULAGE FELS Zulage für alle Aushubpositionen für Aushub bei
Bodenklasse 7 schwerer Fels.
Einschl. Beprobung, Abtransport und Deponiegebühr.
Nur in Absprache mit der Bauleitung und gemeinsamen Aufmaß.
2.14
AUSHUB ZULAGE FELS
E
10,00
m3
2.15 BÖSCHUNG ABDECKEN Böschungen der Baugrube mit Polyethylenfolie 0,5 mm abdecken zur Sicherung, einschl. Windsicherung, Unterhalt und Beseitigung,
in Abstimmung mit der Bauleitung.
2.15
BÖSCHUNG ABDECKEN
320,00
m2
2.16 BODENAUSHUB ROHRLEITUNGSGRABEN BIS 1,00 m Bodenaushub für Rohrleitungsgräben innerhalb und
außerhalb des Gebäudes profilgerecht lösen und seitlich
lagern. Inbegriffen ist das Wiederverfüllen mit
nichtbindigem Material (seitlich gelagert) und das
schichtweise Verdichten. Überschüssiges Material wird
Eigentum des AN. Tiefe bis ca. 1,0 m; Grabenbreite 60 cm
Homogenbereich B1
Bodenklasse 3-5
2.16
BODENAUSHUB ROHRLEITUNGSGRABEN BIS 1,00 m
12,00
m3
2.17 BODENAUSHUB ROHRLEITUNGSGRABEN BIS 1,50 m Bodenaushub Rohrleitungsgraben wie vor, jedoch Tiefe bis 1,50m, einschl.
notwendigem Verbau. Grabenbreite 60 cm
In den Einheitspreis ist ein entsprechender Verbau gem. der aktuell geltenden Vorschriften mit einzukalkulieren.
2.17
BODENAUSHUB ROHRLEITUNGSGRABEN BIS 1,50 m
10,00
m3
2.18 BODENAUSHUB ROHRLEITUNGSGRABEN BIS 2,00 m Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis ca. 2,00 m, einschl. notwendigem Verbau. Grabenbreite 60 cm
In den Einheitspreis ist ein entsprechender Verbau gem. der aktuell geltenden Vorschriften mit einzukalkulieren.
2.18
BODENAUSHUB ROHRLEITUNGSGRABEN BIS 2,00 m
10,00
m3
2.19 BODENAUSHUB ROHRLEITUNGSGRABEN BIS 3,00 m Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis ca. 3,00 m, einschl. notwendigem Verbau. Grabenbreite 60 cm
In den Einheitspreis ist ein entsprechender Verbau gem. der aktuell geltenden Vorschriften mit einzukalkulieren.
2.19
BODENAUSHUB ROHRLEITUNGSGRABEN BIS 3,00 m
10,00
m³
2.20 ERDARBEIT FÜR ANSCHLUSSLEITUNGEN Erdaushub für Wasserleitungsrohr, Stromhauptkabel und
Telekonkabel außerhalb des Gebäudes. Inbegriffen ist das
Abdecken der Leitungen mit einer 15 cm starken Sandschicht,
das Wiederverfüllen mit nichtbindigem Material, das schichtweise
Verdichten und der Abtransport des überschüssigen Erdmaterials
einschl. Entsorgung und Deponiegebühr sowie evtl. erforderliche
Abstützungen. Handschachtung wird nicht vergütet.
Bodenklasse 1-6
Abrechnung: bei einer Tiefe bis 1,50 m
eine Grabenbreite von 80 cm
In den Einheitspreis ist ein entsprechender Verbau gem. der aktuell geltenden Vorschriften mit einzukalkulieren
2.20
ERDARBEIT FÜR ANSCHLUSSLEITUNGEN
3,00
m
2.21 HANDSCHACHTUNG Erdaushub in Handschachtung entlang bestehender Versorgungsleitungen, einschließlich abschnittsweise Sicherung von Bestandsleitungen etc.
Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen.
2.21
HANDSCHACHTUNG
5,00
m3
2.22 GEOTEXTIL Vlies GRK 3,Typ F200m, 200g/qm unter
Schotterpackungen und Frostschutzaufbauten als
Trennschicht zu gewachsenem Boden / Abdeckung einbauen
Merkmale:
GRK Klasse 3
CBR-Prüfung EN ISO 12236: 1900 N
Wasserdurchlässigkeit bei 50 mm WH EN ISO 11058: 0,08
m/sec
Masse EN ISO 9864: 200 g/qm
Dicke bei 2 kPa EN ISO 9863-1: 2,0 mm
Einbau in Absprache mit der Bauleitung.
2.22
GEOTEXTIL
155,00
m2
2.23 SCHOTTERTRAGSCHICHT Liefern und einbauen und verdichten einer Schottertragschicht als Frostschutzschicht nach DIN 18315, Körnung 0/56 aus gebrochenen Mineralstoffen, verdichtungsfähig, Verdichtungsgrad DPr mind. 100%,Oberflächengenauigkeit +/- 2 cm, verdichten gem. TVE. StB
Höhe bis ca. 40 cm
2.23
SCHOTTERTRAGSCHICHT
66,00
m3
2.24 VERFÜLLEN ARBEITSRÄUME MIT SANDGERÖLL Verfüllen von Gräben, Schächten und Arbeitsräumen mit
vom AN zu lieferndem Boden aus nichtbindigem Material
(Sandgeröll). Lagenweises verdichten. Verdichtungsgrad
DPr 103 %. Bereich: Arbeitsräume, Terrassen, Wege,
Zufahrten, etc.
2.24
VERFÜLLEN ARBEITSRÄUME MIT SANDGERÖLL
500,00
m3
2.25 LEERROHR KABUFLEX R Liefern und einbauen eines Leerrohrs für spätere Versorgungsleitungen
z.B. Kabuflex R
inkl. aller zusätzlich benötigten Elemente wie Rohrverbinder, etc.
Verlegung im Erdreich
inkl. Auflager und Rohrüberdeckung aus Sand.
ca. DN 75 nach Absprache mit der Bauleitung
2.25
LEERROHR KABUFLEX R
15,00
m
2.26 KABELZUGROHR DN 100 Lieferung und Verlegung eines Kabuflex/Leerrohres ca. DN 100 einschl. Zugdraht in vorbeschriebenen Graben als Kabelzugrohr zum späteren Verlegen von Elektroleitungen, einschließlich Sandunterbau und Sandüberdeckung einbauen.
2.26
KABELZUGROHR DN 100
20,00
m
3 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
3
ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN: Entwässerungsarbeiten nach DIN 18306
Die für die Entwässerungsanlagen notwendigen Angaben
sind den Projektplänen zu entnehmen. Der Auftragnehmer
ist verpflichtet, alle angegebenen Maße und Koten zu
prüfen. Erforderliche Messungen und Absteckungen sind
vom AN auszuführen.
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen
und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig
bei den zuständigen Stellen vorzunehmen unter
gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung.
Das gesamte Kanalnetz ist vor Wiederverfüllen gemeinsam
mit der Bauleitung aufzumessen. Die genauen Kanalkoten
und Maße sind während der Bauausführung festzuhalten.
Die einzelnen Rohrleitungsabschnitte sind vor
Wiederverfüllung der Gräben dem Projektanten zur
Abnahme zu melden.
Das Durchspülen sämtlicher Rohrleitungen nach Verlegen
der Stränge und das Verschließen der Rohrmuffen für
Sanitäranschlüsse ist in den Einheitspreisen enthalten.
Sämtliche nach oben führenden Leitungen innerhalb des
Gebäudes sind mind. 15 cm über dem Kellerfußboden
mittels Bogen- und Abzweigpassstück hochzuführen. Das
herausragende Rohrstück ist sofort nach dem Verlegen
wasserdicht zu verschließen.
Im EP enthalten ist eine Dichtigkeitsprüfung mit
erforderlicher Niederschrift und die unaufgeforderte
Übergabe der Ergebnisse an das Architekturbüro.
Wo erforderlich, sind die Gräben nach den Bestimmungen
der Berufsgenossenschaft abzusteifen. Im EP enthalten
ist das allseitige Ummanteln der Rohre mit 15 cm Sand
sowie die Sicherung der Rohrleitungsgräben während der
Bauzeit, insbesondere gegen Tagwasser und Beseitigung
desselben, sowie das Entfernen evtl. nachrutschender
Erdmassen.
Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen
gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck
entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller
Materialien, Geräte und aller erforderlichen
Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen
nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der
Auftragnehmer hat auf Anfrage die
Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe
vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder
gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut
werden.
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:
3.01 PVC-GRUNDLEITUNG DN 100 Abwassergrundleitungen aus PVC-Hart-Rohren mit
Steckmuffe, DIN V19534 bzw. DIN EN 1401. Dichtung mit
Dichtring. Verlegung im Erdreich entsprechend DIN 4033
bzw. DIN EN 1610. Auflager und Rohrüberdeckung aus
Sand.
DN 100
3.01
PVC-GRUNDLEITUNG DN 100
60,00
m
3.02 PVC-GRUNDLEITUNG DN 125 Abwassergrundleitungen aus PVC-Hart-Rohren mit
Steckmuffe, DIN V19534 bzw. DIN EN 1401. Dichtung mit
Dichtring. Verlegung im Erdreich entsprechend DIN 4033
bzw. DIN EN 1610. Auflager und Rohrüberdeckung aus
Sand.
DN 125
3.02
PVC-GRUNDLEITUNG DN 125
20,00
m
3.03 PVC-GRUNDLEITUNG DN 150 Abwassergrundleitungen aus PVC-Hart-Rohren mit
Steckmuffe, DIN V19534 bzw. DIN EN 1401. Dichtung mit
Dichtring. Verlegung im Erdreich entsprechend DIN 4033
bzw. DIN EN 1610. Auflager und Rohrüberdeckung aus
Sand.
DN 150
3.03
PVC-GRUNDLEITUNG DN 150
15,00
m
3.04 ABZWEIGE ZULAGE Zulage für Abzweige aller Durchmesser.
3.04
ABZWEIGE ZULAGE
12,00
St
3.05 BÖGEN ZULAGE Zulage für Bögen aller Durchmesser.
3.05
BÖGEN ZULAGE
25,00
St
3.06 REDUZIERSTÜCKE ZULAGE Zulage für Reduzierstücke aller Durchmesser
3.06
REDUZIERSTÜCKE ZULAGE
6,00
St
3.07 KONTROLLSCHACHT NW 1000 Einstiegsschacht NW 1000, mit einer Abdeckung, begehbar
und mit Ventilation. Ausbilden der erforderlichen
Fliessrinnen einschl. einem wasserdichten Glattstrich.
Schachtringe und Konus wasserdicht aufgesetzt.
3 Steigeisen pro lfdm nach DIN 1211/A. Unterlagsringe
und Schmutzfänger.
Die Schachttiefe wird gerechnet von der Gerinnesohle
bis Schachtabdeckung. Das Stemmen der erforderlichen
Durchbrüche der Betonringe für die Grundleitungen und der
Anschluß der Leitungen ist mit dem EP abgegolten.
Einschl. Erdaushub, Verfüllung, Verbau. Das überschüssige
Material wird Eigentum des AN.
Höhe: ca. 2,00 stgm
3.07
KONTROLLSCHACHT NW 1000
2,00
St
3.08 MEHR-/MINDERHÖHE SCHACHT Mehr-/Minderhöhe je 0,50 Stgm
3.08
MEHR-/MINDERHÖHE SCHACHT
2,00
St
3.09 AUSGLEICHSRINGE Ausgleichsringe aus Beton, Höhe 10 cm, zum Höhenausgleich an das neue Gelände.
3.09
AUSGLEICHSRINGE
2,00
St
3.10 KANALABSTURZ HERSTELLEN Kanalabsturz normgerecht an neuen Kontrollschacht
anbauen in offenes Gerinne einschl. aller Stemm- und Dichtungsarbeiten.
Absturzhöhe bis ca. 1,0 m.
DN 100 bzw DN 125
Notüberlauf in offenes Gerinne
3.10
KANALABSTURZ HERSTELLEN
2,00
St
3.11 ZISTERNE Liefern und betriebsfertig einbauen einer unterirdischen Regenwasserzisterne mit einem Nutzvolumen von ca. 6,5 m3 einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Leistungsumfang:
• Lieferung und Einbau der Regenwasserzisterne aus Kunststoff oder Beton.
• Herstellung der Baugrube einschließlich Bettung sowie lagenweises Verfüllen und Verdichten nach Herstellervorgaben.
• Anschluss der Zulaufleitung an die Zisterne.
• Herstellung eines Not- bzw. Betriebsüberlaufes.
Die Ausführung hat entsprechend den geltenden DIN-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen.
Angeb. Fabrikat............................
3.11
ZISTERNE
1,00
St
3.12 RÜCKSTAUKLAPPE Liefern und fachgerecht einbauen einer geeigneten Rückstauklappe für die Entwässerungsleitung gemäß den Planungsunterlagen und den geltenden technischen Regelwerken. Die Rückstauklappe ist einschließlich aller erforderlichen Formstücke, Dichtungen und Verbindungselemente fachgerecht in die Rohrleitung einzubauen, auszurichten und betriebsfertig anzuschließen. Nach erfolgtem Einbau ist eine Funktions- und Dichtheitsprüfung durchzuführen. Die Ausführung erfolgt entsprechend den Herstellerangaben sowie den einschlägigen DIN- und EN-Normen. Die Anlage ist inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen betriebsfertig zu übergeben.
3.12
RÜCKSTAUKLAPPE
1,00
St
3.13 HEBEANLAGE WC-BEREICH KG (BAD) Liefern und einbauen einer kleinen Abwasser-Hebeanlage für den WC-Bereich (Raum „Bad“) im Kellergeschoss gemäß DIN EN 12050-1 bzw. DIN EN 12050-3, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen durch den Rohbauunternehmer.
Leistungsumfang:
Lieferung der Hebeanlage inkl. Sammelbehälter, Pumpe(n) und RückflussverhindererEinbau der Hebeanlage; je nach Erfordernis eingebaut in die Bodenplatte (Einbetonierung gemäß Herstellervorgaben) oder als Aufsatzgerät auf der Bodenplatte – Ausführungsart ist vor Einbau mit der Bauleitung abzustimmenHerstellen der erforderlichen Aussparung bzw. Öffnung in der Bodenplatte, sofern Einbau in die Bodenplatte vorgesehenHerstellung der Druckleitungsführung bis zur Übergabestelle an den SanitärinstallateurSämtliche Sanitärinstallationsarbeiten (Rohranschlüsse, Entwässerungsanschluss) sowie der elektrische Anschluss erfolgen durch den jeweiligen Fachunternehmer (Sanitär-/Elektroinstallateur) und sind nicht Bestandteil dieser PositionÜbergabe der Bedienungs- und Wartungsanleitung in deutscher SpracheDie Ausführung hat entsprechend den geltenden DIN-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen.
Angeb. Fabrikat: ............................
3.13
HEBEANLAGE WC-BEREICH KG (BAD)
1,00
Stk
3.14 DRÄNAGE DN 100 Dränleitung DN 100 gemäß DIN 4095, aus PVC hart als Vollsickerrohr mit
angeformter Muffe (Stangenware mit Zulassung am
Gebäude), gewellt, rings um das Gebäude in der Höhe der
Fundamentsohle im Gefälle (mind. 0,5 %) verlegen.
Richtungsänderungen und Verbindungen der Dränageleitungen
sind gem. Herstellervorschrift herzustellen.
Der Anschluss der Dränageleitungen an die PVC-Entwässerungsleitung ist in den EP einzukalkulieren.
Der Aushub, das Planieren und Verdichten der Sohle, das Einbringen
eines Magerbetonbettes, die Kiesauffüllung mit Dränkies
(16/32) Querschnitt 40/40 und der Abtransport des
überschüssigen Erdmaterials ist im Einheitspreis
enthalten.
3.14
DRÄNAGE DN 100
75,00
m
3.15 DRAINAGENSPÜLSCHACHT Drainagespülmöglichkeit liefern und herstellen,
bestehend aus:
PVC - Standrohr, PVC - Deckel, 3 Bogen 30°
DN 300
Höhe ca. 0,50/3,30/3,90 m
Inkl. aller Nebenleistungen
3.15
DRAINAGENSPÜLSCHACHT
6,00
St
3.16 ANSCHLUSS AN BEST. LEITUNGEN Anschluss der neu verlegten Entwässerungsleitungen DN 150 an den städtischen Regen- bzw. Schmutzwasserschacht.
3.16
ANSCHLUSS AN BEST. LEITUNGEN
2,00
St
3.17 WASSERDICHTHEITSPRÜFUNG Wasserdichtheitsprüfung nach EN 1610 in Verbindung mit ATVA 139 der Entwässerungskanalleitungen einschl. allem benötigtem Zubehör.Wasser ist von der Baustelle zu entnehmen, zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen, einschl. herstellen und beseitigen von Verankerungen und Rohrverschlüsse.
3.17
WASSERDICHTHEITSPRÜFUNG
P
1,00
psch
3.18 LEITUNGEN SPÜLEN Spülen der fertiggestellten Leitungen einschl. erforderlicher Reinigungsmittel und Betriebsstoffe.
3.18
LEITUNGEN SPÜLEN
P
1,00
psch
4 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
4
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN: Allgemein:
Für die Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten
ist die Norm EN 206 und deren deutsche Anwendungsregeln
DIN 1045 zu Grunde zu legen.
Der Statiker ist jeweils rechtzeitig über den
gewünschten Abnahmetermin zu unterrichten. Sämtliche
Schlitze, Deckendurchbrüche und sonst. Aussparungen
sind vor dem Betonieren vom betreffenden Projektanten
abzunehmen.
Der Unternehmer ist verpflichtet, vor Beginn und
während der Ausführung der Beton- und
Stahlbetonarbeiten den Nachweis für die erforderlichen
Betongüten durch Prüfung (bei höherwertigen Betonen
auch amtlich) zu erbringen und die dadurch entstehenden
Kosten in seine Preisberechnung mit einzukalkulieren.
Die Betonentnahme und Herstellung der Würfel muss im
Beisein der örtlichen Bauleitung erfolgen, desgleichen
die Anbringen der Kennzeichnung mit Datumsangabe. Die
Betonbauteile sind laufend gegen plötzliche
Witterungseinflüsse zu schützen.
Deckenauflager:
Die Wand- und Deckenflächen sind zu entgraten; ferner ist darauf
zu achten, dass für den späteren Anstrich eine
einwandfreie Haftung gewährleistet ist. Die Fundamente
werden nach Maßgabe der Werkpläne abgerechnet.
Massenvergrößerungen, bedingt durch unsachgemäßes
Ausschachten, werden nicht vergütet. Der Unternehmer
ist angehalten, nach Freilegung der Gründungsebenen und
vor Ausführungsbeginn bei der Bauleitung eine
sachkundige Prüfung der Gründungsverhältnisse zu
verlangen. Es ist dabei sicherzustellen, dass die bei
der Fertigung der Ausführungspläne gegebenen
rechnerischen und konstruktiven Voraussetzungen
zutreffen. Wenn nicht anders vereinbart gilt für die
Abrechnung die VOB.
Im EP enthalten ist:
Die planmäßige Einlage von bauseits gelieferten Rohren,
Verankerungen, Anschweißplatten und dergleichen. Die
Elektroinstallation wird vom Elektriker in die Schalung/Halbfertigteile gelegt.
Die notwendige Zeit ist dem Elektriker
einzuräumen.
Das Herstellen von Aussparungen und Schlitzen für
sämtliche Rohre der Be- und Entwässerung, Elektro- und
Heizanlage, Lüftung usw. nach Zeichnung. Das
Ausbetonieren der Aussparungen nach Beendigung der
Installationsarbeiten soweit erforderlich.
Das Einlegen von Dreikantleisten, das Anlegen von Tür-
und Fensteröffnungen nach Zeichnung.
Das Liefern und Einlegen von Steckeisen,
Abstandhaltern, rostfreien Befestigungsmitteln,
Kleineisenteilen, Anschluss von Schlitzvormauerungen an
Beton, Konsolen usw. nach Plan und Angabe der
Bauleitung.
Die Herstellung der vorgeschriebenen Anzahl von
Probewürfeln im Beisein des Bauleiters. Die Prüfung der
Probewürfel durch das Prüfinstitut, sowie Einreichung
der Prüfzeugnisse bei der Bauaufsichtsbehörde, soweit
erforderlich. Die Einheitspreise der Betonpositionen
sind einschl. aller notwendigen Schalungen und
Abbolzungen, jedoch ohne Baustahl einzusetzen. Bei
Sichtbetonschalung ist Betoplan zu verwenden. Wo
erforderlich, sind Kanten mit Dreikantleisten zu
brechen und Wassernasen aufzulegen. Soweit Kanten oder
Flächen während der Bauzeit beschädigt werden können,
sind diese nach Anweisung der Bauleitung zu verwahren,
eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. Alle
Spannhülsen sind in geeigneter Weise zu verschließen.
Deckengleiche Unterzüge werden nicht gesondert vergütet und sind mit der Deckenposition abgegolten.
Aufmass:
Die Decken werden über sämtliche Träger (Unter - bzw.
Überzüge), Stürze, Pfeiler und Wände durchgemessen, und
zwar von Außenkante Außenwand bis Außenkante Außenwand,
wenn im LV nichts anderes vermerkt ist.
Bewehrungsstahl:
Für die gesamte Bewehrung einschl. Verteilereisen und
konstruktive Bewehrungen darf nur die auf den
Konstruktionsplänen vorgeschriebene Stahlsorte
verwendet werden. Als Abrechnungsgrundlage für den
Stahlverbrauch gelten die in den Bewehrungsplänen
angegebenen Gewichtsmengen, ohne Zulage für Verschnitt.
Stahlträger werden nach den Einheitsgewichten der
DIN-Normen abgerechnet.
Zusätzliche Stahlmengen für Halbfertigteile, sind mit den Einheitspreisen der Filigrandecken abgegolten.
Der Nachweis des Verdichtungsgrades des Untergrundes ist vorab mittels Lastplattenversuchen zu erbringen. Anfallende Kosten hierfür sind in die EP einzukalkulieren.
Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen
gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck
entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller
Materialien, Geräte und aller erforderlichen
Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen
nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der
Auftragnehmer hat auf Anfrage die
Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe
vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder
gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut
werden.
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:
4.01 KIESFILTER 15 CM Kiesfilterschicht unter Bodenplatte, verdichten des
Rohbodens, Filterschicht aus Kies 8/16, Dicke: 15 cm
4.01
KIESFILTER 15 CM
155,00
m2
4.02 TRENNLAGE AUS PE-FOLIE 2-lagige Trennlage aus Kunststoff-Folie liefern und
einbauen, Folie 0,2 mm, Stöße überlappt (doppelte,
versetzte Verlegung)
4.02
TRENNLAGE AUS PE-FOLIE
155,00
m2
4.03 DÄMMPLATTEN UNTER BODENPLATTE 12cm Perimeterdämmung unter Bodenplatte aus Polystyrol-PS-Extruderschaum 0,035 W/(mK) DIN V 4108-4 mit bauaufsichtlicher Zulassung lose auf Sauberkeitsschicht verlegt.
Stärke 120 mm
Druckfestigkeit Perimeterdämmung: mind. 250 kN/m²
4.03
DÄMMPLATTEN UNTER BODENPLATTE 12cm
130,00
m2
4.04 MEHR- ODER MINDERSTÄRKE DÄMMUNG UNTER BODENPLATTE Mehr- oder Minderstärken zur Vorposition je 2 cm
4.04
MEHR- ODER MINDERSTÄRKE DÄMMUNG UNTER BODENPLATTE
130,00
m2
4.05 DÄMMPLATTEN WAND 180 mm Dämmplatten wie vor, jedoch auf Bitumenabdichtung an KG-Außenwand vollflächig geklebt zum Spachtel bzw. Putz vorgesehen, Stärke 180 mm.
U= 0,030 W/(m²K)
Druckfestigkeit Perimeterdämmung: mind. 250 kN/m²
4.05
DÄMMPLATTEN WAND 180 mm
200,00
m2
4.06 DÄMMPLATTEN WAND 200 mm Dämmplatten wie Vorposition, jedoch auf Bitumenabdichtung an KG-Außenwand vollflächig geklebt zum Spachtel bzw. Putz vorgesehen, Stärke 200 mm.
U= 0,035 W/(m²K)
Druckfestigkeit Perimeterdämmung: mind. 250 kN/m²
4.06
DÄMMPLATTEN WAND 200 mm
200,00
m²
4.07 MEHR- ODER MINDERSTÄRKE DÄMMUNG WAND Mehr- oder Minderstärken zur Vorposition je 2cm
4.07
MEHR- ODER MINDERSTÄRKE DÄMMUNG WAND
200,00
m2
4.08 DÄMMPLATTEN 60mm STYRODUR 2800 C Dämmplatten unterschiedlicher Dicke liefern und nach Herstellervorschrift anbringen, Bereiche: gem. Wärmebrückenkatalog EnEV etc., Dämmplatten aus Styrodur 2800 C (Wandflächen, Ringanker, etc.)
U= 0,035 W/(m2 K)
Plattendicke: 60 mm
4.08
DÄMMPLATTEN 60mm STYRODUR 2800 C
E
10,00
m2
4.09 DÄMMPLATTEN 80mm STYRODUR 2800 C Dämmplatten wie vor, jedoch Plattendicke: 80 mm
4.09
DÄMMPLATTEN 80mm STYRODUR 2800 C
E
W
10,00
m2
4.10 DÄMMPLATTEN 100mm STYRODUR 2800 C Dämmplatten wie vor, jedoch Plattendicke: 100 mm
4.10
DÄMMPLATTEN 100mm STYRODUR 2800 C
E
W
10,00
m2
4.11 BETONSTABSTAHL BST 500 S Betonstabstahl DIN 488, BST 500 S, alle Durchmesser,
Länge bis 14,00 m liefern, schneiden, biegen und
verlegen nach statischen Angaben.
4.11
BETONSTABSTAHL BST 500 S
10.000,00
kg
4.12 BAUSTAHLMATTEN BST 500 M Baustahlmatten DIN 488, BST 500 M als Lager- und
Nichtlagermatten, in unterschiedlichen
Mattenabmessungen (Stabdurchmesser) liefern, schneiden,
biegen und verlegen nach statischen Angaben.
4.12
BAUSTAHLMATTEN BST 500 M
9.000,00
kg
4.13 EINZELFUNDAMENT 70 x 70 cm Einzelfundament für Stütze, einschließlich Schalung,
Größe ca. 70 x 70 x 80 cm
Beton: C25/30, XC2, XF1, WF
frostsicher und tragfähig gründen
4.13
EINZELFUNDAMENT 70 x 70 cm
1,00
St
4.14 STREIFENFUNDAMENT Streifenfundament, einschließlich Schalung,
Beton: C25/30 XC2 XF1, WF
Größe: h/b = 40 / ca. 80 cm
frostsicher und tragfähig gründen
4.14
STREIFENFUNDAMENT
4,00
m
4.15 MAGERBETONAUFFÜLLUNG, BETONGÜTE C8/10 Magerbetonauffüllung einschl. aller Nebenarbeiten für Tiefergründungen der Fundamente gegen Erdschalung bzw. inkl. Seitenschalung, für Einzel- und Streifenfundamente, bis auf tragfähigen Baugrund, verdichten.
Betongüte: C8/10
Einbauhöhe: bis ca. 3,70m bis 4,00m
Breite: 0,5m bis 0,7m
4.15
MAGERBETONAUFFÜLLUNG, BETONGÜTE C8/10
10,00
m³
4.16 KG BODENPLATTE ORTBETON 30 cm WU Bodenplatte UG aus bewehrtem Ortbeton wasserundurchlässig nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 , Untergrund waagerecht, obere
Betonfläche waagerecht, zur Aufnahme eines
bauseitigen Bodenaufbaus. einschl. erforderlicher Schalung, Randschalung und Bewehrung aus gesonderten Positionen.
Sichtbar bleibende Kanten sind zur Anbringung einer
Abdichtung anzufasen (z.B. Dreikantleiste 30/30mm, im
Bereich von Türen, bodentiefen Außenelementen, Ecken etc.)
Dicke: 30 cm
Betongüte: C25/30, XC2, WF, WU
Versatz Bodenplatte als einzelne Position
118,40 (Versprung zus. 3,06)
4.16
KG BODENPLATTE ORTBETON 30 cm WU
120,00
m2
4.17 ZULAGE KG BODENPLATTENVERSATZ ORTBETON 30 cm WU Zulage zur Bodenplatte für das Herstellen eines vertikalen Höhenversatzes aus bewehrtem Ortbeton wasserundurchlässig nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2
um ca. 60 cm im Bereich des Kellergeschosses gemäß Werk- und Statikplan.
Ausführung einschließlich:
- Einmessen und höhenmäßige Ausrichtung des Versprungs
- Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der erforderlichen Schalung für die Stirnseite (Höhe ca. 60 cm)
- Berücksichtigung der durchgehenden oder speziell abgewinkelten Bewehrung (Bewehrungsstahl wird gesondert abgerechnet)
- Einbringen und Verdichten des Betons der Bodenplatte im Bereich des Versatzes ohne Entmischung
- Vorbereitung und Einbau von Fugenbändern zur Gewährleistung der Wasserundurchlässigkeit (WU-Richtlinie) im Arbeitsfugenbereich
- Zusätzlicher Schalungs- und Betonieraufwand durch den Höhenversprung
Dicke: 30 cm
Betongüte: C25/30, XC2, WF, WU
4.17
ZULAGE KG BODENPLATTENVERSATZ ORTBETON 30 cm WU
9,00
m
4.18 FUGENBAND WU-BAUTEILE PENTAFLEX KB ® 167-Fugenband
Einzelelemente aus verzinktem Stahlblech komplett beschichtet
Abmessungen:
l = 2000 mm
b = 167 mm
t = 1,2 mm
Befestigung auf der Bewehrung mit min 1 Haltebügel pro Meter
Einbindetiefe: ? 30 mm
Geprüft bis 5,0* bar
Einsatz:
Arbeitsfugen im Wand/Sohle-, Wand/Wand- oder Boden/Bodenbereich
4.18
FUGENBAND WU-BAUTEILE
78,00
m
4.19 ZULAGE ECKVERBINDUNGEN - STÖSSE Fugenband-Eckverbindungen oder andere -Stöße ausbilden, als Zulage zu Vorposition.
4.19
ZULAGE ECKVERBINDUNGEN - STÖSSE
8,00
St
4.20 ORTBETON-INNENSTUFEN IM KG Ortbeton-Innenstufen im Kellergeschoss zum Ausgleich des Höhenversatzes (ca. 60 cm) der Bodenplatte gemäß Werk- und Statikplan herstellen.
Ausführung einschließlich:
- Einmessung und Höhenbestimmung an das planmäßige Rohbau- und
- FFB-Niveau
- Herstellen der Schalung für 3 Steigungen (Steigungsverhältnis ca.
- 15/30 cm)
- Einbringen des Betons und sorgfältiges Verdichten
- Oberflächen der Tritt- und Setzstufen belagsfertig, sauber abgezogen und - abgerieben zur Aufnahme des späteren Oberbelags
- Sämtliche erforderliche Nebenarbeiten, Einschalung, Nachbehandlung und - Ausschalen
Bewehrung wird gesondert über die Stahlposition abgerechnet.
4.20
ORTBETON-INNENSTUFEN IM KG
1,00
psch
4.21 UG AUSSENWAND ORTBETON 25cm WU Untergeschossaußenwand aus bewehrtem wasserundurchlässigem Ortbeton, einschl. 2 - häuptiger Schalung, Oberfläche Sichtbeton für bauseitigen Anstrich innen.
Fugenbänder für Betonierabschnitte sind in den Einheitspreis mit
einzukalkulieren.
Bewehrung in gesonderter Position.
Bauteilhöhe ca. 2,87 m / 3,47 m
Wandstärke d=25cm
Betongüte C25/30, XC2, XF1, WF, WU
4.21
UG AUSSENWAND ORTBETON 25cm WU
135,00
m2
4.22 KG-AUSSENWAND HALBFERTIGTEIL (DOPPELWANDELEMENT) 30cm Kelleraussenwand aus bewehrtem Halbfertigteilen wasserundurchlassig, Fugenverschlus, Innenseite Sichtbeton für bauseitigen Anstrich. Bewehrung in gesonderter Position.
Bauteilhöhe ca. 2,87 m / 3,47 m
Wandstärke 30 cm
Betongüte C25/30, XC2, XF1, WF, WU
4.22
KG-AUSSENWAND HALBFERTIGTEIL (DOPPELWANDELEMENT) 30cm
E
135,00
m2
4.23 ZULAGE FENSTERÖFFNUNG 2,125 x 2,125 m (ECKFENSTER) Zulage zu Vorposition für das Herstellen von Aussparung für eine Fenster öffnung ca. 2,125 x 2,125 m.
inkl. Sturzausbildung gem. Statik
4.23
ZULAGE FENSTERÖFFNUNG 2,125 x 2,125 m (ECKFENSTER)
1,00
St
4.24 ZULAGE FENSTERÖFFNUNG 2,03 x 1,125 m (ECKFENSTER) Zulage zu Vorposition für das Herstellen von Aussparung für eine Fensteröffnung ca. 2,03 x 1,125 m.
inkl. Sturzausbildung gem. Statik
4.24
ZULAGE FENSTERÖFFNUNG 2,03 x 1,125 m (ECKFENSTER)
1,00
St
4.25 DECKE ÜBER KG (HALBFERTIGTEIL) 24 cm Stahlbetonelementdecke über EG (Halbfertigteil) nach
DIN EN 206-1/DIN 1045-2, mit erforderlichem Oberbeton
einschl. Montageabstützungen, Deckenrandschalung bei Außenkante Mauerwerk und Nebenleistungen herstellen.
Erhöhte Anforderung an die Ebenheit der Deckenuntersicht.
Oberfläche der Unterseite glatt, eben und waagerecht,
Fehlstellen und Deckenfugen sind zu schließen, Zementleim und Rostschlieren sind zu beseitigen.
Deckenoberfläche vorgerichtet zur Aufnahme von Estrichen und sonstigen Belägen. Trägerstahl wird nicht gesondert vergütet.
Stahlabrechnung erfolgt wie für eine Ortbetondecke.
Im Einheitspreis ist das Herstellen von Aussparungen und Betonvertiefungen gem. Werk- und Statikplan (Styroporklotz, Holzschalung, Bretteinlage) enthalten.
Die Aussparungen für Technikgewerke sind im Zuge der Baumaßnahme nach der Rohinstallation zeitversetzt wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Gesamtstärke: 24 cm
Beton-Güte: C25/30, XC1, W0
4.25
DECKE ÜBER KG (HALBFERTIGTEIL) 24 cm
108,00
m2
4.26 ZULAGE DECKE AUSKRAGEND ÜBER KG; 24 cm WU Zulage zu Decke über UG WU-Beton auskragend, Stärke ca. 24 cm,
C25/30, XC2, XF1, WF, WU, sonst wie vor beschrieben.
4.26
ZULAGE DECKE AUSKRAGEND ÜBER KG; 24 cm WU
3,00
m2
4.27 DECKENRANDSCHALUNG TREPPE Deckenrandschalung um das Treppenloch.
4.27
DECKENRANDSCHALUNG TREPPE
22,00
m
4.28 DECKENRANDSCHALUNG AUFZUG Deckenrandschalung um das Aufzugsloch.
4.28
DECKENRANDSCHALUNG AUFZUG
14,00
m
4.29 STAHLBETONSTÜTZE EG 24/27 cm Stahlbetonstütze im Erdgeschoss gemäß Statik und Werkplan herstellen, einschließlich allseitiger Schalung, Bewehrung wird gesondert vergütet.
Querschnitt: 24/27 cm
Betongüte: C25/30, XC1, W0
Ausführung einschließlich:
- Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Schalung
- Einbringen und Verdichten des Betons
- Nachbehandlung der Betonoberfläche
- Herstellen sichtbarer Kanten mit Dreikantleiste
Abrechnung nach tatsächlich hergestelltem Betonvolumen gemäß Werk- und Statikplan.
4.29
STAHLBETONSTÜTZE EG 24/27 cm
1,00
m²
4.30 STAHLBETONPFEILER EG 24/49 cm Stahlbetonpfeiler im Erdgeschoss gemäß Statik und Werkplan herstellen, einschließlich allseitiger Schalung, Bewehrung wird gesondert vergütet.
Querschnitt: 24/49 cm
Betongüte: C25/30, XC1, W0
Ausführung einschließlich:
- Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Schalung
- Einbringen und Verdichten des Betons
- Nachbehandlung der Betonoberfläche
- Herstellen sichtbarer Kanten mit Dreikantleiste
Abrechnung nach tatsächlich hergestelltem Betonvolumen gemäß Werk- und Statikplan.
4.30
STAHLBETONPFEILER EG 24/49 cm
1,00
m3
4.31 STAHLBETONPFEILER EG 24/62,5 cm Stahlbetonpfeiler wie vor beschrieben jedoch Querschnitt: 24/62,5 cm
4.31
STAHLBETONPFEILER EG 24/62,5 cm
W
1,00
m³
4.32 STAHLBETONSTÜTZE TERRASSE 24/24 cm Stahlbetonstütze auf der Terrasse im Erdgeschoss gemäß Statik und Werkplan herstellen, einschließlich allseitiger Schalung. Bewehrung wird gesondert vergütet.
Querschnitt: 24/24 cm
Betongüte: C25/30, XC3, XF1, WF
Ausführung einschließlich:
- Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Schalung
- Einbringen und Verdichten des Betons
- Nachbehandlung der Betonoberfläche
- Herstellen sichtbarer Kanten mit Dreikantleiste
4.32
STAHLBETONSTÜTZE TERRASSE 24/24 cm
1,00
m³
4.33 ISOKORB – VERBINDUNG STÜTZE TERRASSE / AUSKRAGUNG STAHLBETONDECKE EG Liefern und fachgerecht einbauen eines thermischen Trennelementes (Isokorb) als Verbindung zwischen der Stahlbetonstütze auf der Terrasse und der auskragenden Stahlbetondecke im Erdgeschoss gemäß Statik und Werkplan.
Leistungsumfang:
Lieferung des Isokorb-Elementes entsprechend den statischen Anforderungen (Typ, Tragfähigkeit, Abmessungen gemäß Statik)Fachgerechter Einbau und Ausrichtung des Elementes in die Schalung vor dem BetonierenAbstimmung der Einbaulage mit dem Statiker und der Bauleitung vor dem BetonierenEinhalten der Herstellervorgaben hinsichtlich Überdeckung, Lage und Verbindung mit der BewehrungBewehrung wird gesondert abgerechnetAusführung gemäß DIN EN 1992 (Eurocode 2), den Herstellerangaben sowie den einschlägigen bauaufsichtlichen Zulassungen (z. B. abZ/ETA).
Angeb. Fabrikat (z. B. Schöck Isokorb oder gleichwertig): ............................
4.33
ISOKORB – VERBINDUNG STÜTZE TERRASSE / AUSKRAGUNG STAHLBETONDECKE EG
E
1,00
St
4.34 DECKE ÜBER EG (HALBFERTIGTEIL) 24 cm Stahlbetonelementdecke über EG (Halbfertigteil) nach
DIN EN 206-1/DIN 1045-2, mit erforderlichem Oberbeton
einschl. Montageabstützungen, Deckenrandschalung bei Außenkante Mauerwerk und Nebenleistungen herstellen.
Erhöhte Anforderung an die Ebenheit der Deckenuntersicht.
Oberfläche der Unterseite glatt, eben und waagerecht,
Fehlstellen und Deckenfugen sind zu schließen, Zementleim und Rostschlieren sind zu beseitigen.
Deckenoberfläche vorgerichtet zur Aufnahme von Estrichen und sonstigen Belägen. Trägerstahl wird nicht gesondert vergütet.
Stahlabrechnung erfolgt wie für eine Ortbetondecke.
Im Einheitspreis ist das Herstellen von Aussparungen und Betonvertiefungen gem. Werk- und Statikplan (Styroporklotz, Holzschalung, Bretteinlage) enthalten.
Die Aussparungen für Technikgewerke sind im Zuge der Baumaßnahme nach der Rohinstallation zeitversetzt wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Gesamtstärke: 24 cm
Beton-Güte: C30/37, XC1, W0
4.34
DECKE ÜBER EG (HALBFERTIGTEIL) 24 cm
120,00
m2
4.35 ZULAGE DECKE AUSKRAGEND ÜBER EG; 24 cm Zulage zu Decke über UG Normalbeton auskragend, Stärke ca. 24 cm,
C30/37 XC1, W0 sonst wie vor beschrieben.
4.35
ZULAGE DECKE AUSKRAGEND ÜBER EG; 24 cm
21,00
m2
4.36 BETONAUFKANTUNG ATTIKA Herstellen einer Aufkantung auf der Stahlbetondecke über EG, als Überzug und Dachrandabschluss.
Einschließlich Schalung, Bewehrung in gesonderter Position.
d=20-24 cm; h=ca. 26-30 cm nach statischer Erfordernis
Betongüte C30/37, XC3, XF1, W0
4.36
BETONAUFKANTUNG ATTIKA
20,00
m
4.37 DECKE ÜBER 1. OG (HALBFERTIGTEIL) 24 cm Stahlbetonelementdecke über EG (Halbfertigteil) nach
DIN EN 206-1/DIN 1045-2, mit erforderlichem Oberbeton
einschl. Montageabstützungen, Deckenrandschalung bei Außenkante Mauerwerk und Nebenleistungen herstellen.
Erhöhte Anforderung an die Ebenheit der Deckenuntersicht.
Oberfläche der Unterseite glatt, eben und waagerecht,
Fehlstellen und Deckenfugen sind zu schließen, Zementleim und Rostschlieren sind zu beseitigen.
Deckenoberfläche vorgerichtet zur Aufnahme von Estrichen und sonstigen Belägen. Trägerstahl wird nicht gesondert vergütet.
Stahlabrechnung erfolgt wie für eine Ortbetondecke.
Im Einheitspreis ist das Herstellen von Aussparungen und Betonvertiefungen gem. Werk- und Statikplan (Styroporklotz, Holzschalung, Bretteinlage) enthalten.
Die Aussparungen für Technikgewerke sind im Zuge der Baumaßnahme nach der Rohinstallation zeitversetzt wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Gesamtstärke: 24 cm
Beton-Güte: C25/30, XC1, W0
4.37
DECKE ÜBER 1. OG (HALBFERTIGTEIL) 24 cm
123,00
m²
4.38 ZULAGE DECKENAUSSPARUNG LICHTKUPPEL Zulage zur Decke über Erdgeschoss für das Herstellen einer Deckenaussparung für eine Lichtkuppel, Größe ca. 120 x 120 cm, einschl. erforderlicher Schalung.
Nach Aushärtung des Betons Schalung einschl. Nägel etc. ausbauen und entsorgen.
4.38
ZULAGE DECKENAUSSPARUNG LICHTKUPPEL
1,00
St
4.39 BETONAUFKANTUNG ATTIKA Herstellen einer Aufkantung auf der Stahlbetondecke über 1. OG, als Überzug und Dachrandabschluss.
Einschließlich Schalung, Bewehrung in gesonderter Position.
d=20-24 cm; h=ca. 50-60 cm nach statischer Erfordernis
Betongüte C25/30, XC1, W0
4.39
BETONAUFKANTUNG ATTIKA
45,00
m
4.40 ZULAGE EINBAUTÖPFE Zulage zu Deckenpositionen (Decke über UG), für das liefern und Einbetonieren von Einbautöpfen, für späteren Einbau von Einbaustrahlern.
Der Durchmesser ist mit dem Elektriker abzustimmen
ca. Ø 18cm
4.40
ZULAGE EINBAUTÖPFE
20,00
St
4.41 DECKENSTÄRKE MEHR-/MINDERPREIS Mehr-/Minderpreis je 1cm Mehr-/Minderstärke der
Deckenpositionen
4.41
DECKENSTÄRKE MEHR-/MINDERPREIS
10,00
m2
4.42 MAUERANSCHLUSSSCHIENE Liefern und anbringen von Maueranschlußschienen HMS zwischen Mauerwerk und Beton.
4.42
MAUERANSCHLUSSSCHIENE
12,00
m
4.43 STAHLBETONUNTERZUG 24/32cm Unterzug gemäß Statik und Werkplan herstellen,
inkl. aller Schal- und Unterstützungsarbeiten, 3-seitig geschalt, Bewehrung in gesonderter Position.
Abmessungen: 24/8cm ab UK Decke
Betongüte C30/37, XC1, W0
4.43
STAHLBETONUNTERZUG 24/32cm
8,00
m
4.44 STAHLBETONUNTER-/ÜBERZUG 24/122,5-124,5 cm Unter-/Überzug gemäß Statik und Werkplan herstellen,
inkl. aller Schal- und Unterstützungsarbeiten, 3-seitig geschalt, Bewehrung in gesonderter Position.
Abmessungen: 24/122,5-124,5cm
Höhe unter Decke ca. 36,5 cm
Höhe über Decke ca. 62-64 cm
nach statischer Erfordernis
Betongüte C25/30, XC2, XF1, WF, WU
4.44
STAHLBETONUNTER-/ÜBERZUG 24/122,5-124,5 cm
6,00
m
4.45 KERNBOHRUNGEN STAHLBETON BIS 82 mm Kernbohrungen in Stahlbetondecken und -wänden in allen Etagen bis 82 mm Durchmesser, mit Diamantbohrgerät.
Abrechnung pro cm Bohrtiefe.
Im EP ist das Entsorgen des Bauschutts (Bohrkerns) mit enthalten.
4.45
KERNBOHRUNGEN STAHLBETON BIS 82 mm
30,00
cm
4.46 KERNBOHRUNGEN STAHLBETON BIS 125 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch bis 125 mm Durchmesser
4.46
KERNBOHRUNGEN STAHLBETON BIS 125 mm
100,00
cm
4.47 KERNBOHRUNGEN STAHLBETON BIS 250 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch bis 250 mm Durchmesser
4.47
KERNBOHRUNGEN STAHLBETON BIS 250 mm
60,00
cm
4.48 MEHRSPARTENEINFÜHRUNG Liefern und Einbau einer Mehrsparteneinführung nach Herstellervorschrift in UG- Außenwand WU-Beton, nach Angabe der Bauleitung, für Strom, Wasser, Telekommunikation einschl. erf. Kernbohrung und Abdichtung.
Stärke Betonwand ca. 25 cm / 30 cm
Fabr. Doyma oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat............................
4.48
MEHRSPARTENEINFÜHRUNG
1,00
St
4.49 EINSPARTENEINFÜHRUNG Liefern und Einbau einer Einsparteneinführung d=100 mm nach Herstellervorschrift in die Außenwand KG WU-Beton, nach Angabe der Bauleitung.
Einschl. erf. Kernbohrung und Abdichtung.
Stärke Betonwand ca. 25 cm / 30 cm
Fabr. Doyma oder gleichwertig
Angeb. Fabrikat............................
4.49
EINSPARTENEINFÜHRUNG
6,00
St
4.50 UPONOR AUSSENWANDDURCHFÜHRUNG Liefern und Einbauen einer Außenwanddurchführung, zugelassen für Uponor
Nahwärmeleitung
Einschl. erf. Kernbohrung und Abdichtung.
z.B. Uponor Ecoflex Mauerdurchführung DWD 175
inkl. aller Nebenleistungen
4.50
UPONOR AUSSENWANDDURCHFÜHRUNG
1,00
St
4.51 WU-BODENDURCHFÜHRUNG DN 100 Liefern und Einbauen von WU-Bodendurchführungen für DN100
4.51
WU-BODENDURCHFÜHRUNG DN 100
3,00
St
4.52 WU-BODENDURCHFÜHRUNG DN 125 Liefern und Einbauen von WU-Bodendurchführungen für DN125
4.52
WU-BODENDURCHFÜHRUNG DN 125
2,00
St
4.53 BRETTEINLAGE BETONOBERFLÄCHE Herstellen einer oberflächlichen Betonvertiefung mittels Bretteinlage in den frischen Ortbeton der Betondecke.
ca. 25cm breit, 5cm tief.
4.53
BRETTEINLAGE BETONOBERFLÄCHE
5,00
m
4.54 FT-TREPPENLAUF KG-ZWISCHENPODEST aus Stahlbeton nach DIN EN 206-1/DIN
1045-2 , Unterseite und Seitenflächen in
Sichtbeton, Kanten mit Dreikantleisten gebrochen,
Oberseite der Stufen abgerieben, Oberfläche
vorgerichtet zur Aufnahme von Fliesenbelag
einschl. aller Transport- und Montageteile einschl.
Verlegung. Bewehrung wird gesondert vergütet.
Glatter streichfähiger Stahlbeton, Laufbreite: b = ca. 100
cm, d = 18 cm
9 Steigungen, Stg.-Verhältnis:ca. 17,3/27,1 cm
Betongüte C30/37 XC1 W0
4.54
FT-TREPPENLAUF KG-ZWISCHENPODEST
1,00
Stk
4.55 FT-TREPPENLAUF ZWISCHENPODEST-EG 9 Steigungen, Stg.-Verhältnis:ca. 17,3/27,1 cm
Betongüte C30/37 XC1 W0
4.55
FT-TREPPENLAUF ZWISCHENPODEST-EG
1,00
St
4.56 FT-ZWISCHENPODEST KG-EG Gesamtstärke: 21 cm
Beton-Güte: C30/37 XC1 WO
aus Stahlbeton nach DIN EN 206-1/DIN
1045-2 , Unterseite und Seitenflächen in
Sichtbeton, Kanten mit Dreikantleisten gebrochen,
Oberseite abgerieben. Deckenoberfläche vorgerichtet zur Aufnahme
von Estrichen und sonstigen Belägen.
Einschl. aller Transport- und Montageteile einschl.
Verlegung. Bewehrung wird gesondert vergütet.
Glatter streichfähiger Stahlbeton,
b = ca. 1,00 m
l = ca. 2,22 m
d = ca. 21 cm
Einschl. Auflagertaschen für FT-Läufe aus Vorposition. Das Zwischenpodest wird in die Mauerwerkswand eingemauert.
4.56
FT-ZWISCHENPODEST KG-EG
3,00
m²
4.57 SCHÖCK TRONSOLE TYP L420 TREPPENLAUF Lieferung und fachgerechter Einbau von Schöck Tronsole Typ L420 nach Herstellerangaben zwischen Treppenlauf und Rohbauwand in allen Etagen, selbstklebend,aus PE-Schaum, zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge.Einschl. aller erforderlichen Einbauhilfen,Fugenbreite 20 mm. Einbau bis über OK Belag.
4.57
SCHÖCK TRONSOLE TYP L420 TREPPENLAUF
6,00
m
4.58 SCHÖCK TRONSOLE TYP F Liefern und einbauen von Schöck-Tronsolen Typ F bei den Treppenläufen zu den Podesten in allen Etagen nach Angabe des Statikers.(Schallager nach Zulassung), Einzellänge ca.1,10 m.
4.58
SCHÖCK TRONSOLE TYP F
3,00
m
4.59 SCHÖCK TRONSOLE TYP B Lieferung und Einbau einer Schöck Tronsole Typ B nach Herstellerangaben auf der Bodenplatte unter dem Treppenauflager.
4.59
SCHÖCK TRONSOLE TYP B
1,00
m
4.60 WÄRMEPUMPENFUNDAMENT Betonieren eines Wärmepumpenfundaments nach Herstellerangaben (Flächen- oder Streifenfundamente)
inkl. Gründung und Unterbau für passende Höhenlage und Aussparungen für Zuleitungen
Größe ca. 50x130cm
Höhe mind. 50cm
4.60
WÄRMEPUMPENFUNDAMENT
1,00
St
5 FUNDAMENTERDUNG
5
FUNDAMENTERDUNG
TECHNISCHE BESCHREIBUNG Fundamenterderanlage nach DIN 18014
Die Einhaltung eines Erdausbreitungswiderstandes von maximal 2 Ohm ist gefordert.
Für jedes Gebäude ist entsprechend DIN 18014 in der Regel ein Fundamenterder zu errichten.
Erreicht die Erdungsanlage nicht den gewünschten Erdausbreitungswiderstand, der gemäß DIN VDE 0100 bzw DIN VDE 0141 erforderlich ist, so ist der Errichter verpflichtet dies sofort mitzuteilen, damit
geeignete Maßnahmen getroffen werden können.
Die Anordnung von Anschlußfahnen für den äußeren Blitzschutz und den Potentialausgleich sowie für den inneren Blitzschutz/Potentialausgleich ist vor Errichtung der Erdungsanlage vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle Anschlußfahnen, die am Fundamenterder oder der Stahlbetonarmierung angeschlossen werden, sind aus Runddraht Edelstahl V4A 10 mm auszuführen. Anschlußleitungen des Fundamenterders aus dem Beton ins Erdreich bzw. ins Mauerwerk sind besonders zu schützen.
Es ist auf die Errichtung einer flächenhaften Erdungsanlage zu achten.
TECHNISCHE BESCHREIBUNG
5.01 FUNDAMENTERDER FLACHBANDSTAHL Fundamenterder aus Flachbandstahl 30x3,5 mm feuerverzinkt nach DIN 48801, entsprechend DIN 18014 senkrecht in das Betonfundament bzw. Bodenplatte einlegen, gemäß Baufortschritt, einschl. aller Anschluß-, Verbindungs-, Kreuzklemmen und allem Zubehör, in Teillängen liefern und verlegen.
5.01
FUNDAMENTERDER FLACHBANDSTAHL
44,00
m
5.02 RINGERDER EDELSTAHL Ringerder aus Edelstahl rund 10 mm, nicht rostend,Werkstoff-Nr.1457 (V4A), einlegen in Erdreich, einschl. aller Anschluß-, Verbindungs-, Kreuzklemmen und Zubehör.
5.02
RINGERDER EDELSTAHL
55,00
m
5.03 ANSCHLUSSFAHNEN EDELSTAHL Anschlußfahnen aus Edelstahl V4A 10 mm gemäß DIN VDE 0151 für Blitzschutzanlage oder Potentilausgleichsschiene, Länge mind. 1,5 m aus dem
Beton bzw über Gelände einschl. aller Trenn-, Verbindungs-, Kreuzklemmen und Zubehör.
5.03
ANSCHLUSSFAHNEN EDELSTAHL
4,00
m
5.04 MESSUNG FUNDAMENTERDER Messung und Kontrolle der Erdungsanlage, Messung des Widerstandes der Gesamtanlage und der einzelnen Erdungen mit Liste der gemessenen Widerstandswerte, Prüfprotokoll, Fotodokumentation und maßstabsgerechter Zeichnung 3-fach. Abrechnung nach Anzahl der Meßpunkte
5.04
MESSUNG FUNDAMENTERDER
1,00
St
6 MAUERARBEITEN
6
MAUERARBEITEN
VORBEMERKUNGEN MAUERARBEITEN Die Edelstahl- Mauerwerksverbinder bei stumpfen Mauerwerksstößen sind in den EP einzukalkulieren.
Die Leibungen von Fenstern und Außentüren sind vollflächig glatt herzustellen, so daß der dichte Anschluß der Fenster problemlos möglich ist. Die Kosten sind in die EP einzukalkulieren.
Die Deckenauflager mit 2 Lagen unbesandeter Dachpappe sind in die Mauerwerkspositionen einzukalkulieren. Nach Fertigstellung von Wandstücken sind diese als Regenschutz aufzulegen und zu sichern.
Die Kimmschicht (Höhenausgleichsschicht) ist in den m2- Preis einzukalkulieren und wird nicht extra vergütet.
Das Schneiden der Steine ist in die Einheitspreise der Wandpositionen mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Lichte Raumhöhen Rohbau
KG: ca. 2,87 m / 3,47 m
EG ca. 2,995 m
1. OG ca. 2,795 m
Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen Berechnungen keine
gesonderten Hinweise gegeben sind, wird KS-Plansteinmauerwerk als
Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung DIN EN 1996/NA ausgeführt. Die
Stoßfugen bleiben unvermörtelt. Die Steine werden knirsch verlegt.
Stoßfugenbreiten > 5 mm sind beim Mauern beidseitig mit Normalmörtel zuschließen. Werden an das Mauerwerk Anforderungen an Schlagregenschutz, Schallschutz, Luft- oder Winddichtheit gestellt, so ist zumindest ein
einseitiger Putzauftrag erforderlich.
Das Mauerwerk ist aus 248 mm hohen Kalksandplansteinen und einer 2 mm dicken Lagerfuge aus für Kalksandsteinmauerwerk geeignetem
Dünnbettmörtel herzustellen, Stoßfugen von Steinen mit Nut- und
Federverzahnung brauchen nicht vermörtelt zu werden.
Für die Lagerfugen ist weißer Dünnbettmörtel zu verwenden. Der aus den
Lagerfugen herausquellende Dünnbettmörtel ist nach dem Ansteifen mit dem
Spachtel oder einem Schwammbrett glattzustreichen. Fehlstellen bei den
Steinen sind sofort mit Dünnbettmörtel zu schließen.
An Ecken und im Laibungsbereich müssen eventuell vorhandene
Mörteltaschen mit Normalmörtel MG II oder Putzmörtel verschlossen
werden.
KIMMSCHICHTEN/HÖHENAUSGLEICHSSCHICHTEN: Das Aufmauern der Wände beginnt grundsätzlich mit einer Ausgleichsschicht aus Normalmauermörtel der Mörtelgruppe III, Dicke d = 1 bis 3 cm (im Plan 2 cm), anschließend mit Ausgleichssteinen (Kimmsteinen), die in Normalmörtel der Mörtelgruppe III versetzt werden.
Die Ausgleichsschicht dient dem Höhenausgleich der Wand, zur Herstellung eines planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke. Das genaue Anlegen der
Ausgleichsschicht ist bei Mauerwerk mit Dünnbettmörtel besonders wichtig, da in den darüberliegenden Schichten keine Unebenheiten mehr
ausgeglichen werden können. In den folgenden Schichten ist der
Dünnbettmörtel für die Lagerfugen vollflächig mit dem Mörtelschlitten aufzutragen. Die Lagerfugendicke im fertigen Mauerwerk soll 2 mm betragen.
Erforderliche Paßsteine sind mit einer Steinsäge zu
schneiden.
Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen Berechnungen keine
gesonderten Hinweise gegeben sind, können Wände untereinander in Stumpfstoßtechnik verbunden werden. Hierbei muss in jeder Lagerfuge ein für Stumpfstoß geeignetes Edelstahlankerblech eingebaut werden. Alle Stumpfstoßanschlußfugen sind über den gesamten Wandquerschnitt satt zu vermörteln. Bei einschaligen Wänden mit Schallschutzanforderungen,
empfiehlt es sich, die Trennwand (z.B. Wohnungstrennwand) durchzuführen und die flankierenden Wände (z.B. Tragschalen der Außenwände) stumpf
anzuschließen. Kelleraußenecken werden im Verband gemauert.
Stumpfstöße stellen eine Erleichterung für den Verarbeiter dar und werden nicht gesondert vergütet.
Das Versetzen von Steinformaten mit einem Gewicht von mehr als 25 kg erfolgt generell mit einem Versetzgerät.
Werden gemauerte nichttragende Wände mit einem Luftspalt zur Decke ausgeführt, damit keine Lasten durch Deckendurchbiegung eingeleitet werden, so sind die Stoßfugen zu vermörteln. Auf die Vermörtelung der Stoßfugen darf verzichtet werden, wenn der obere freie Rand konstruktiv gehalten wird, z. B. mittels Federanker.
Die Angabe der Steinrohdichteklasse erfolgt in kg/dm³, die
Steindruckfestigkeitsklasse in N/mm²
Fensterlaibungen müssen flächenbündig und ohne Absätze hergestellt werden um ein Aufkleben von Dichtungsbändern oder Streifen zur Fenstermontage zu ermöglichen.
VORBEMERKUNGEN MAUERARBEITEN
6.01 MAUERSPERRBAHN 24cm Einbau einer Mauersperrbahn mit perforationssicherer
Glasgewebeeinlage und polymer modifizierten
Bitumen-Deckmassen unter aufgehendem Mauerwerk auf der
Bodenplatte bzw. Fundamenten einbauen.
Äußere Überstände sind auf Anweisung der
Bauleitung Flächenbündig zurück zu schneiden.
Fabrikat: BIVITEX®MS oder gleichwertig, beidseitige
Überlappung mit abziehbaren Randstreifen für eine
optimale Verbindung von horizontaler und vertikaler
Abdichtung im Innen- und Außenbereich,
Breite je nach vorgesehenem Mauerwerk
Für Mauerwerksbreite 24 cm
6.01
MAUERSPERRBAHN 24cm
25,00
m
6.02 MAUERWERK KSP-8-1,6-DM (240) Mauerwerk, d=24cm, herstellen aus Plansteinen KSP,
Steindruckfestigkeitsklasse 8, Steinrohdichteklasse 1,6
ohne Stoßfugenvermörtelung, für späteren Putzauftrag,
in Dünnbett, Höhe bis ca. 2,995m.
Inkl. Herstellung aller Schlitze, Durchbrüche etc. gemäß Statik und
Werkplanung.
6.02
MAUERWERK KSP-8-1,6-DM (240)
350,00
m2
6.03 MAUERWERK KSP-8-1,6-DM (175) Mauerwerk, d=17,5cm, herstellen aus Plansteinen KSP,
Steindruckfestigkeitsklasse 8, Steinrohdichteklasse 1,6
ohne Stoßfugenvermörtelung, für späteren Putzauftrag,
in Dünnbett, Höhe bis ca. 2,995 m.
Inkl. Herstellung aller Schlitze, Durchbrüche etc. gemäß Statik und
Werkplanung.
6.03
MAUERWERK KSP-8-1,6-DM (175)
20,00
m2
6.04 HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 1,01x2,26m Herstellen von Türöffnungen, inkl. Überdeckung mit Fertigstürzen über Wandöffnungen und Nischen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung,
Höhe ab OK-FFB:
Öffnungshöhe 2,26m
Öffnungsbreite 1,01m
Wandstärke 24cm
6.04
HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 1,01x2,26m
5,00
St
6.05 HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 1,01x2,44m Herstellen von Türöffnungen, inkl. Überdeckung mit Fertigstürzen über Wandöffnungen und Nischen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung,
Höhe ab OK-FFB:
Öffnungshöhe 2,44m
Öffnungsbreite 1,01m
Wandstärke 24cm
6.05
HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 1,01x2,44m
2,00
St
6.06 HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 2,26x2,26m Herstellen von Türöffnungen, inkl. Überdeckung mit Fertigstürzen über Wandöffnungen und Nischen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung,
Höhe ab OK-FFB
Öffnungshöhe 2,26m
Öffnungsbreite 2,26m
Wandstärke 24cm
6.06
HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 2,26x2,26m
2,00
St
6.07 HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 0,885x2,44m Herstellen von Türöffnungen, inkl. Überdeckung mit Fertigstürzen über Wandöffnungen und Nischen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung,
Höhe ab OK-FFB:
Öffnungshöhe 2,44m
Öffnungsbreite 0,875m
Wandstärke 24cm
6.07
HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 0,885x2,44m
1,00
St
6.08 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 4,11x2,995m Herstellen von Fensteröffnungen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite 4,11m
Öffnungshöhe 2,995m
Wandstärke 24 cm
6.08
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 4,11x2,995m
1,00
St
6.09 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 4,75x2,715m (ECKÖFFNUNG) Herstellen von Fensteröffnung über Eck (Wohnbereich), abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite (Abwicklung) 4,75m
Öffnungshöhe 2,715m
Wandstärke 24 cm
6.09
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 4,75x2,715m (ECKÖFFNUNG)
1,00
St
6.10 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,50x2,715m (ECKÖFFNUNG) Herstellen von Fensteröffnung über Eck (Wohnbereich), abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite (Abwicklung) 1,50m
Öffnungshöhe 2,715m
Wandstärke 24 cm
6.10
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,50x2,715m (ECKÖFFNUNG)
1,00
St
6.11 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 2,75x2,125m Herstellen von Fensteröffnungen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite 2,75m
Öffnungshöhe 2,125m
Wandstärke 24 cm
6.11
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 2,75x2,125m
1,00
Stk
6.12 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,00x2,125m Herstellen von Fensteröffnungen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite 1,00m
Öffnungshöhe 2,125m
Wandstärke 24 cm
6.12
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,00x2,125m
1,00
Stk
6.13 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,86x2,125m Herstellen von Fensteröffnungen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite 1,86m
Öffnungshöhe 2,125m
Wandstärke 24 cm
6.13
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,86x2,125m
1,00
Stk
6.14 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 2,50x1,875m Herstellen von Fensteröffnungen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite 2,50m
Öffnungshöhe 1,875m
Wandstärke 24 cm
6.14
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 2,50x1,875m
2,00
Stk
6.15 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 2,535x1,875m Herstellen von Fensteröffnungen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite 2,535m
Öffnungshöhe 1,875m
Wandstärke 24 cm
6.15
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 2,535x1,875m
1,00
Stk
6.16 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,50x1,875m Herstellen von Fensteröffnungen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite 1,50m
Öffnungshöhe 1,875m
Wandstärke 24 cm
6.16
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,50x1,875m
1,00
Stk
6.17 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,635x1,125m Herstellen von Fensteröffnungen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite 1,635m
Öffnungshöhe 1,125m
Wandstärke 24 cm
6.17
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 1,635x1,125m
1,00
Stk
6.18 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 2,00x2,125m (ECKÖFFNUNG) Herstellen von Fensteröffnung über Eck (Bad), abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite (Abwicklung) 2,00m
Öffnungshöhe 2,125m
Wandstärke 24 cm
6.18
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 2,00x2,125m (ECKÖFFNUNG)
1,00
Stk
6.19 HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 3,57x2,125m (ECKÖFFNUNG) Herstellen von Fensteröffnung über Eck (Bad), abgerechnet wird die Rohbauöffnung, inkl. Glattstrich in der Laibung für späteren dichten Fensteranschluss
Öffnungsbreite (Abwicklung) 3,57m
Öffnungshöhe 2,125m
Wandstärke 24 cm
6.19
HERSTELLEN WANDÖFFNUNG MW 3,57x2,125m (ECKÖFFNUNG)
1,00
Stk
6.20 AUFLAGERMAUERWERK Herstellen von Auflagermauerwerk STFK 28 MG 2a in allen Mauerstärken nach statischen Angaben.
6.20
AUFLAGERMAUERWERK
5,00
m2
6.21 WANDSCHLITZE 15/15 cm Wandschlitze beim Aufmauern herstellen und nach bauseitiger Verlegung der Installationsleitungen fachgerecht Verschließen.
Größe ca. 15x15 cm
6.21
WANDSCHLITZE 15/15 cm
20,00
m
6.22 WANDSCHLITZE 20/10 cm Wandschlitze für Regenentwässerung beim Aufmauern herstellen.
Größe ca. 20x10 cm
6.22
WANDSCHLITZE 20/10 cm
10,00
m
6.23 WANDURCHBRÜCHE 15/15 cm Wanddurchbrüche beim Aufmauern herstellen und nach bauseitiger Verlegung fachgerecht verschließen.
Größe ca. 15/15 cm
6.23
WANDURCHBRÜCHE 15/15 cm
6,00
St
6.24 WANDURCHBRÜCHE 25/25 cm Wanddurchbrüche beim Aufmauern herstellen und nach bauseitiger Verlegung fachgerecht verschließen.
Größe ca. 25/25 cm
6.24
WANDURCHBRÜCHE 25/25 cm
1,00
St
6.25 KERNBOHRUNGEN MAUERWERK Kernbohrungen in Mauerwerk, Stärke bis 24 cm, bis Durchmesser 11 cm.
6.25
KERNBOHRUNGEN MAUERWERK
2,00
St
7 DICHTUNGSARBEITEN
7
DICHTUNGSARBEITEN
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN: Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen
gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck
entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller
Materialien, Geräte und aller erforderlichen
Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen
nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der
Auftragnehmer hat auf Anfrage die
Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe
vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder
gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut
werden.
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:
7.01 ABDICHTUNG BITUMENSCHWEISSBAHN Senkrechte vollflächige Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
gem. Bodengutachten, DIN 18533, Abdichtung einlagig aus
Dichtungsbahnen mit Aluminiumbandeinlage
0,1 mm dick, auf Betonwand UG bis UK Decke über UG,
inkl. aller Nebenleistungen und Vorarbeiten, wie Voranstriche
Angeb. Fabrikat: ...........................................
(vom Bieter anzugeben)
7.01
ABDICHTUNG BITUMENSCHWEISSBAHN
190,00
m2
7.02 ZULAGE MECHANISCHE BEFESTIGUNG Zulage zu div. Vorpositionen für mechanische
Befestigung mittels Vedafix-Schiene nach
Herstellervorschrift (oberer Abschluss +
Fundamentabschluss).
7.02
ZULAGE MECHANISCHE BEFESTIGUNG
36,00
m
7.03 NOPPENBAHN Noppenbahn mit Drainage-Vlies und Gleitfolie an den
Außenwänden der Umfassungswände. Liefern und verlegen
nach Herstellervorschrift (Zulassung zum Einbau am
Gebäude).
z.B Delta Geo Drain
Angeb. Fabrikat:......................................
7.03
NOPPENBAHN
185,00
m2
7.04 EINFÜHRUNGEN ABDICHTEN Rohrleitungen DN 100-DN 200 fachgerecht in Abdichtung
aus Vorpositionen eindichten.
7.04
EINFÜHRUNGEN ABDICHTEN
10,00
St
8 GARAGEN
8
GARAGEN
VORBEMERKUNGEN GARAGEN Ausführungsreihenfolge und Bauablauf – Garage und Carport
Die Errichtung der Garage einschließlich Carport erfolgt zeitlich nachgelagert zur Fertigstellung des Hauptgebäudes (Einfamilienhaus). Der Baubeginn für die Garage ist für Frühjahr 2027 (Februar/März 2027) vorgesehen.
Begründung:
Die für den Kraneinsatz während der Rohbauphase des Hauptgebäudes erforderliche Aufstell- und Arbeitsfläche (Kranplatz) befindet sich auf dem Grundstücksbereich, der gemäß Planung nach Abschluss der Rohbauarbeiten am Hauptgebäude als Standort der Garage vorgesehen ist. Eine zeitgleiche Ausführung von Hauptgebäude und Garage ist aus diesem Grund bautechnisch nicht möglich.
Baulicher Ablauf:
Errichtung des Hauptgebäudes (Rohbau) einschließlich aller erforderlichen Kranarbeiten; der Kranplatz wird während dieser Phase als Aufstell- und Lastfläche für den Turm- oder Mobilkran vorgehalten.
Nach vollständigem Abschluss der Kranarbeiten am Hauptgebäude und Freigabe der Fläche durch die Bauleitung: Beginn der Erd-, Fundament- und Rohbauarbeiten an der Garage gemäß den nachfolgenden Positionen.
Die Montage der Halbfertigteil-Deckenelemente der Garage sowie sonstiger Fertigteile erfolgt mittels Autokran (Mobilkran), der auf dem Wendehammer am Ende der Erschließungsstraße aufgestellt wird. Die Standfläche und Tragfähigkeit des Wendehammers sowie die Reichweite des einzusetzenden Kranes sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten zu prüfen und mit der Bauleitung abzustimmen. Ein entsprechender Kranaufstellplan ist rechtzeitig vor Montagebeginn vorzulegen.
Hinweise für die Kalkulation:
Die zeitliche Trennung der Bauphasen ist bei der Kalkulation der Positionen in diesem Abschnitt zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich Mobilisierungs- und Demobilisierungskosten für Geräte und Kran.
Sämtliche Kosten für den Autokraneinsatz (An- und Abtransport, Aufstellung, Bedienung, Absicherung gemäß DGUV Vorschrift 38 und DGUV Vorschrift 52/53) sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren, sofern nicht gesondert ausgewiesen.
Genehmigungen für die Kranaufstellung sowie ggf. erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich des Wendehammers sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen. Anfallende Gebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Ausführung der Garagen-Rohbauarbeiten hat in enger Abstimmung mit der Bauleitung gemäß VOB/B § 4 zu erfolgen. Vor Aufnahme der Garagen-Rohbauarbeiten ist ein aktualisierter Terminplan vorzulegen.
Grundlage der Ausführung: VOB/C ATV DIN 18299, DIN 18300, DIN 18331, DIN EN 206-1/DIN 1045-2, DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten) sowie alle weiteren einschlägigen Normen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung.
VORBEMERKUNGEN GARAGEN
8.01 AUSHUB STREIFENFUNDAMENTE Boden für Streifenfundamente profilgerecht lösen, Aushub ab
Baugrubensohle, Breite der Fundamentsohle nach
statischen Erfordernissen 0,60m, Aushubtiefe bis ca. 1,20 m
Bodenklasse 1-6, inkl. laden und abtransportieren
8.01
AUSHUB STREIFENFUNDAMENTE
24,00
m3
8.02 STREIFENFUNDAMENT Streifenfundament, einschließlich Schalung,
Beton: C25/30 XC2, XF1, WF
Größe: h/b = 40 / 80 cm
frostsicher und tragfähig gründen
8.02
STREIFENFUNDAMENT
34,00
m
8.03 STREIFENFUNDAMENT Streifenfundament, einschließlich Schalung,
Beton: C25/30 XC2, XF1, WF
Größe: h/b = 40 / 30 cm
frostsicher und tragfähig gründen
8.03
STREIFENFUNDAMENT
12,00
m
8.04 GARAGENAUSSENWAND ORTBETON 24cm Garagenaußenwand aus bewehrtem Ortbeton, einschl. 2 - häuptiger Schalung, Oberfläche Sichtbeton für bauseitigen Anstrich innen.
Fugenbänder für Betonierabschnitte sind in den Einheitspreis mit
einzukalkulieren.
Bewehrung in gesonderter Position.
Bauteilhöhe ca. 2,90m
Wandstärke d=24cm
Betongüte 25/30, XC3, XF1, W0
8.04
GARAGENAUSSENWAND ORTBETON 24cm
54,00
m2
8.05 MAUERSPERRBAHN 24cm Einbau einer Mauersperrbahn mit perforationssicherer
Glasgewebeeinlage und polymer modifizierten
Bitumen-Deckmassen unter aufgehendem Mauerwerk auf der
Bodenplatte bzw. Fundamenten einbauen.
Äußere Überstände sind auf Anweisung der
Bauleitung Flächenbündig zurück zu schneiden.
Fabrikat: BIVITEX®MS oder gleichwertig, beidseitige
Überlappung mit abziehbaren Randstreifen für eine
optimale Verbindung von horizontaler und vertikaler
Abdichtung im Innen- und Außenbereich,
Breite je nach vorgesehenem Mauerwerk
Für Mauerwerksbreite 24 cm
8.05
MAUERSPERRBAHN 24cm
12,00
m
8.06 MAUERWERK KSP 8-1,6-DM (240) GARAGE Mauerwerk, d=24cm, herstellen aus Plansteinen KSP,
Steindruckfestigkeitsklasse 8, Steinrohdichteklasse 1,6
ohne Stoßfugenvermörtelung, für späteren Putzauftrag,
in Dünnbett, Höhe bis ca. 2,90 m.
Inkl. Herstellung aller Schlitze, Durchbrüche etc. gemäß Statik und
Werkplanung.
8.06
MAUERWERK KSP 8-1,6-DM (240) GARAGE
31,00
m2
8.07 HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 1,01x2,26m Herstellen von Türöffnungen, inkl. Überdeckung mit Fertigstürzen über Wandöffnungen und Nischen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung,
Höhe ab OK-FFB:
Öffnungshöhe 2,26m
Öffnungsbreite 1,01m
Wandstärke 24cm
8.07
HERSTELLEN TÜRÖFFNUNG MW 1,01x2,26m
1,00
St
8.08 HERSTELLEN TORÖFFNUNG MW 3,00x2,25m Herstellen von Toröffnungen, inkl. Überdeckung mit Fertigstürzen über Wandöffnungen und Nischen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung,
Höhe ab OK-FFB:
Öffnungshöhe 2,25m
Öffnungsbreite 3,00
Wandstärke 24cm
8.08
HERSTELLEN TORÖFFNUNG MW 3,00x2,25m
1,00
St
8.09 STAHLBETONPFEILER CARPORT 24/122,5 cm Stahlbetonpfeiler beim Carport gemäß Statik und Werkplan herstellen, einschließlich allseitiger Schalung. Bewehrung wird gesondert vergütet.
Querschnitt: 24/122,5 cm
Einzelhöhe: ca. 2,90 m (Rohbaumaß, vor Ausführung zu prüfen)
Betongüte: C25/30, XC3, XF1, W0
Ausführung einschließlich:
- Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der allseitigen Schalung
- Einbringen und Verdichten des Betons
- Nachbehandlung der Betonoberfläche
- Herstellen sichtbarer Kanten mit Dreikantleiste
Abrechnung nach tatsächlich hergestelltem Betonvolumen gemäß Werk- und Statikplan.
Anzahl und genaue Lage gemäß Statik und Ausführungsplanung.
8.09
STAHLBETONPFEILER CARPORT 24/122,5 cm
1,00
St
8.10 STÜTZE STAHLHOHLPROFIL RRO 140x70x3,6 Stahlstütze verzinkt gem. Angaben Statik einschl. evtl. erforderlicher Unterlagsplatten, Verbolzungen der Träger und Auflagerplatten sowie Schweißarbeiten.
mit Rostschutzanstrich im Innenbereich.
Enthalten alle Verbindungsmittel, Schrauben, Dübel, u.s.w.
Kopf und Fussplatten sind im EP enthalten
Stahlhohlprofil S235 RRO 140x70x3,6
gestrahlt und grundiert
Höhe ca. 2,50m
Kopf-/Fussplatte 250x250x12mm
8.10
STÜTZE STAHLHOHLPROFIL RRO 140x70x3,6
1,00
Stk
8.11 DECKE GARAGE (HALBFERTIGTEIL) 20cm Stahlbetonelementdecke über EG (Halbfertigteil) nach
DIN EN 206-1/DIN 1045-2, mit erforderlichem Oberbeton
einschl. Montageabstützungen, Deckenrandschalung bei Außenkante Stahlbetonwand und Nebenleistungen herstellen.
Erhöhte Anforderung an die Ebenheit der Deckenuntersicht.
Oberfläche der Unterseite glatt, eben und waagerecht,
Fehlstellen und Deckenfugen sind zu schließen, Zementleim und Rostschlieren sind zu beseitigen.
Deckenoberfläche vorgerichtet zur Aufnahme von Estrichen und sonstigen Belägen. Trägerstahl wird nicht gesondert vergütet.
Stahlabrechnung erfolgt wie für eine Ortbetondecke.
Im Einheitspreis ist das Herstellen von Aussparungen und Betonvertiefungen gem. Werk-und Statikplan (Styroporklotz, Holzschalung, Bretteinlage) enthalten.
Die Aussparungen für Technikgewerke sind im Zuge der Baumaßnahme nach der Rohinstallation zeitversetzt wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Gesamtstärke: 20 cm
Beton-Güte: C25/30, XC3, XF1, W0
8.11
DECKE GARAGE (HALBFERTIGTEIL) 20cm
E
75,00
m2
8.12 STAHLBETONUNTERZUG 24/45cm Unterzug gemäß Statik und Werkplan herstellen,
inkl. aller Schal- und Unterstützungsarbeiten, 3-seitig geschalt, Bewehrung in gesonderter Position.
Abmessungen: 24/25cm ab UK Decke
Betongüte C25/30, XC3, XF1, W0
8.12
STAHLBETONUNTERZUG 24/45cm
4,00
m
8.13 BETONAUFKANTUNG ATTIKA Herstellen einer Aufkantung auf der Stahlbetondecke über EG, als Überzug und Dachrandabschluss.
Einschließlich Schalung, Bewehrung in gesonderter Position.
d=20-24 cm; h=ca. 34 cm nach statischer Erfordernis
Betongüte C25/30, XC3, XF1, W0
8.13
BETONAUFKANTUNG ATTIKA
36,00
m
9 STUNDENLOHNARBEITEN
9
STUNDENLOHNARBEITEN
VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN Der Auftrag zu Stundenlohnarbeiten (Regieleistungen)
muss ausdrücklich von der Bauleitung erfolgen. Die
Bescheinigung der Stunden und des verbrauchten
Materials ist täglich der Bauleitung zur Bestätigung
vorzulegen (in 3-facher Ausfertigung). Für die
Richtigkeit hat der Polier für den Unternehmer
gegenzuzeichnen. Als Einzelpreise gelten nachstehende,
auch der Kalkulation zugrunde, liegende Tariflöhne. Das
Stellen und Unterhalten der Werkzeuge für die
Durchführung der Stundenlohnarbeiten ist im
Unkostensatz enthalten. Die Fahrzeuge und Gerätekosten
verstehen sich einschl. Bedienung und sonstiger Kosten.
Auf dem Regiebeleg sind die ausführenden Mitarbeiter einschl. Bezeichnung der Qualifizierung (Facharbeiter, Helfer, etc.)anzugeben.
VORBEMERKUNGEN STUNDENLOHNARBEITEN
9.01 VORARBEITERSTUNDEN Vorarbeiterstunden nur auf Anweisung
9.01
VORARBEITERSTUNDEN
30,00
h
9.02 FACHARBEITERSTUNDEN Facharbeiterstunden nur auf Anweisung
9.02
FACHARBEITERSTUNDEN
30,00
h
9.03 HELFERSTUNDEN Helferstunden nur auf Anweisung
(wenn kein Helfer verfügbar, ist Facharbeiterlohn im EP
einzutragen)
9.03
HELFERSTUNDEN
30,00
h
9.04 LEHRLINGSSTUNDEN 3.LJ. Lehrlingsstunden nur auf Anweisung
(wenn kein Lehrling verfügbar, ist Helferlohn im EP
einzutragen)
9.04
LEHRLINGSSTUNDEN 3.LJ.
30,00
h
9.05 KLEINBAGGER Kleinbagger einschl. An- und Abtransport sowie Bedienung.
9.05
KLEINBAGGER
10,00
h
9.06 BAGGER Bagger oder gleichwertig einschl. An- und Abtransport sowie Bedienung.
9.06
BAGGER
5,00
h