Rohbauarbeiten Lohnleistung
BB_Hohenhameln_Marktstraße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Rohbau Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die vollständige und betriebsfertige Erstellung der Rohbauarbeiten für den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses in der Marktstraße, Hohenhameln, bestehend aus Vorderhaus, Hinterhaus und Tiefgarage. Alle Arbeiten sind gemäß den beigefügten Plänen, der Statik, dem Brandschutzkonzept sowie den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Alle Leistungen sind so zu kalkulieren, dass eine mangelfreie und termingerechte Fertigstellung gewährleistet ist.
Allgemeine Vorbemerkungen Rohbau
LV ausschließlich zur Bepreisung der Lohnleistungen In nachfolgendem LV bitte ausschließlich die Lohnleistungen der Positionen bepreisen. Das Material wird durch den AG gestellt. Nach Übergabe des Materials an der Baustelle und Prüfung auf Mangelfreiheit durch den AN, übernimmt der AN die gesamte Verantwortung /Haftung für die Ausführung der Arbeiten.
LV ausschließlich zur Bepreisung der Lohnleistungen
Liste der Projektbeteiligten Auftraggeber/Generalunternehmer: AH Projektbau GmbH, Industriestraße 27b, 22880 Wedel Generalübernehmer/Projektsteuerer: Beste Bau Bauregie GmbH, Mittelstraße 4, 31319 Sehnde Bauherr/Eigentümer: Volksbank eG Hildesheim, Kennedydamm 10, 31134 Hildesheim Planung Hochbau: Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede Tragwerksplanung: Allo - Ingenieure, M. Eng. Rezan Allo, Grubenbecherstraße 16, 50829 Köln Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz): Trinity Consulting GmbH, Hoher Weg 4 - 37444 St.Andreasberg Planung Haustechnik (HLSE): wpb - Woker Planungsbüro GmbH, Leonhardtsreaße 10, 30175 Hannover Brandschutz: Hirtz Planmanagement GmbH, Bahnhofstraße 9, 26180 Rastede Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung: Ingenieurbüro Wode GmbH, Ingenieure und Geologen,  Kolberger Straße 13,  31319 Sehnde WU-Konzept WU-Systeme Niedert & Bosold GmbH,  Rannenberger Straße 3, 31749 Auetal SiGeKo: AH Ingenieure GmbH, Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Liste der Projektbeteiligten
Projektbeschreibung Mit dem Bauvorhaben „Marktstraße – Volksbank“ entsteht in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften, vier Gewerbeeinheiten sowie einem Standesamt. Das Gebäude vereint öffentliche und private Nutzungen in einem zukunftsorientierten Nutzungskonzept. Das Bauvorhaben besteht aus einem Vorderhaus mit Mansarddach und einem Hinterhaus mit Satteldach. Die Errichtung erfolgt nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Warmwasserbereitung dezentral über Durchlauferhitzer. Sämtliche Nutzungseinheiten erhalten eine individuell regelbare Fußbodenheizung sowie eine moderne technische Ausstattung mit Video-Türsprechanlage, Cat-7-Verkabelung und hochwertiger Sanitärtechnik. Die Gebäude werden in massiver Bauweise mit Kalksandsteinmauerwerk, Stahlbetondecken und einer zweischaligen Klinkerfassade mit Kerndämmung errichtet. Personenaufzüge in beiden Gebäudeteilen sowie eine Tiefgarage mit elektrisch betriebenem Rollgitter gewährleisten eine komfortable und barrierearme Erschließung. Insgesamt verbindet das Bauvorhaben energieeffiziente Gebäudetechnik, hochwertige Bauqualität und ein vielseitiges Nutzungskonzept zu einem modernen Wohn- und Geschäftsgebäude.
Projektbeschreibung
Baubeschreibung Baubeschreibung 1.1 Allgemein Das Bauvorhaben befindet sich in der Hohen Straße 8 in 31249 Hohenhameln. Auf dem Grundstück entsteht ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 27 Wohneinheiten, zwei Wohngemeinschaften sowie vier Gewerbeeinheiten. Das Gebäude gliedert sich konstruktiv und funktional in zwei voneinander getrennte Hauptgebäude. Das straßenseitige Vorderhaus wird mit einem Mansarddach und das hofseitige Hinterhaus mit einem klassischen Satteldach ausgeführt. Maßgebend für sämtliche Ausführungen sind  die Ausführungsplanung sowie die statischen Berechnungen, das nachfolgende Leistungsverzeichnis, die Bauleistungsbeschreibung und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Das Bauvorhaben wird nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichtet und erfüllt den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 zur Erreichung der Förderkriterien des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ für die Wohneinheiten. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz sind gemäß den entsprechenden Nachweisen und dem Brandschutzkonzept umzusetzen. 1.2 Erdarbeiten Die Fundamente und Bodenplatten werden entsprechend der statischen Berechnung hergestellt. Sämtliche erforderlichen Entwässerungsleitungen werden gemäß Entwässerungsplanung verlegt und vor Inbetriebnahme geprüft. Der vorhandene Oberboden wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Arbeitsräume mit geeignetem Aushubmaterial bis zum vorhandenen Geländeniveau verfüllt. Die Erschließung des Grundstücks mit Strom-, Trinkwasser- und Schmutzwasseranschlüssen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der örtlichen Versorgungsunternehmen. Die Regen- und Schmutzwasserleitungen werden an vorhandene Kontrollschächte angeschlossen. 1.3 Gründung Die Fundamente und Bodenplatten werden aus Stahlbeton entsprechend den statischen Vorgaben hergestellt. Die Bodenplatten werden in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt. Zusätzlich wird eine Erdungsanlage nach DIN 18014 vorgesehen. Die Eingangsbereiche werden ebenerdig hergestellt, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. 1.4 Tiefgarage Die Tiefgarage wird über die Hohe Straße erschlossen und durch ein elektrisch betriebenes Rollgitter gesichert. Die Steuerung erfolgt über Funkfernbedienungen oder über die Schließanlage des Gebäudes. Die Tiefgarage erhält eine hoch belastbare Epoxidharzbeschichtung einschließlich Parkflächenmarkierung und rutschhemmender Oberfläche. 1.5 Wände Wohngeschosse Die tragenden  Außen- und Innenwände werden überwiegend in massiver Kalksandsteinbauweise entsprechend den statischen und bauphysikalischen Anforderungen errichtet. Definierte Bereiche werden entsprechend der statischen Berechnung in Stahlbetonbauweise ausgeführt. Die Außenfassaden werden als zweischaliges Mauerwerk mit mineralischer Kerndämmung und hochwertiger Klinkervorsatzschale hergestellt. Die Dämmstärken richten sich nach dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz. Innenwände werden je nach Anforderung als Kalksandstein- oder Trockenbauwände ausgeführt. 1.6 Geschossdecken Die Geschossdecken werden entsprechend der statischen Berechnung als Stahlbeton-Fertigdecken ausgeführt. Im Vorderhaus werden die Decken über Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss hergestellt. Im Hinterhaus werden die Decken über Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss als Stahlbeton-Fertigdecken ausgeführt. Die Deckenstöße werden tapezierfertig verspachtelt. Treppen werden als Stahlbeton-Fertigtreppen hergestellt. 1.7 Dach Das Tragwerk wird als Holzkonstruktion entsprechend den statischen und bauphysikalischen Anforderungen ausgeführt. Das Vorderhaus erhält ein Mansarddach, das Hinterhaus ein klassisches Satteldach. Die Dachflächen werden entsprechend den Anforderungen des Wärmeschutznachweises gedämmt. Die geneigten Dachflächen werden mit frostbeständigen Tondachziegeln eingedeckt. Flachdachbereiche und Dachterrassen werden als Warm- bzw. Umkehrdach mit entsprechender Abdichtung und Gefälledämmung ausgeführt. Zur Wartung der Photovoltaikanlagen werden beide Dächer mit Dachausstiegsluken ausgestattet.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage, Transportwege Lagerplätze: Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299: Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen. Vom AG werden Abfallcontainer gestellt, das Entsorgungskonzept des AGs ist zu beachten. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AG füllen.
Angaben zur Baustelle
Besondere Technische Vertragsbedingungen Ver- und Entsorgung Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Bei einer Nutzung von Schuttcontainern durch mehrere, unterabhängige Unternehmen, werden - sofern keine andere Einigung zustande kommt - dem Bereitsteller nach Abschluss der Arbeiten die Kosten dafür auf Nachweis, mengenanteilig in einer Umlage ausgeglichen. Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Zwischenlagerflächen sind auf dem Grundstück nur bedingt vorhanden. Die Einschätzung, inwieweit diese ausreichen, obliegt dem AN. Bei Unklarheiten und vor der Ausführung der Arbeiten ist rechtzeitig mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Bei den in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen sind durch den Bieter, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, die Lieferung, das Verbringen zum Einbauort sowie die Montage aller notwendigen Materialien und Baustoffe, Hilfs- und Befestigungsmittel in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Besondere Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche Rohbauarbeiten inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Nachfolgende Leistungen sind ebenfalls durch den AN zu erbringen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet: Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplan für die eigne Leistung in Abstimmung mit dem AG Der AN haftet für alle Schäden an umliegenden öffentlichen Verkehrswegen (z.B. an Straßen undBürgersteigen), die nachweislich durch den AN oder seinen Lieferanten, Subunternehmer ect. verursacht werden Sauberhaltung der vom AN genutzten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Nähe der Baustelle. Verschmutzung auf den umliegenden Verkehrswegen, die der AN zu verantworten hat, sind umgehend zu beseitigen. Staubbelästigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden Erstellung eines Bauzeitenplans für die eigene Leistung in Abstimmung mit dem AG Anlegen und unterhalten ausreichender Anzahl an Meterrissen in allen Etagen Bauhilfsmaßnahmen, Befestigung von Stellflächen für Hebewerkzeuge, Gerüste für die Erbringung von eigenen Leistungen Vom AN insbesondere zu erbringende Nachweise/Ausführungszeichnungen: Nachweise von Montage- und Bauzuständen Werkplanung Stahlbetonbau Werkstattplanungen, Werkplanungen und ggf. erforderliche Detailnachweise und Nachweise für Fertig-/Halbfertigteile Nachweise von nicht tragenden Bauteilen (Bodenplatten, Trennwände, MW-Wänden) inklusive Aussteifungsstützen im nicht tragenden Mauerwerk Nachweise zu Befestigungen (z.B. Dübel) Einbauteile (Mauerwerksschienen, Aufzugsschienen) Über die vorliegende Planung hinausgehende Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Ausschalfristen, Schwindgassen, Arbeitsfugen, Fugenbänder, Dichtungsmaßnahmen, etc.) Alle vom AN gefertigten Zeichnungen und Werkplanungen sind in gängigen CAD-Formaten oder zumindest im pdf-Format an den Auftraggeber in digitaler Form zur Prüfung zu übergeben. Erfolgt eine Umplanung der Ortbetonkonstruktion in Fertigteile oder Halbfertigteile durch den AN sind die Umplanungen/ Umbemessungen inklusive Prüfungsgebühren sowie die erforderliche Mehrbewehrung durch den AN zu übernehmen. Normen, Richtlinien, Merkblätter: Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen. Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen: DIN 1045: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2,3.4 DIN 1053-4: Mauerwerk - Teil 4: Fertigbauteile DIN 1053-41: Mauerwerk - Teil 41: Konfirmitätsnachweis für Fertigbauteile nach DIN 1053-4 DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 4109: Schallschutz im Hochbau DIN 4420: Arbeits- und Schutzgerüste DIN 18195: Abdichtung von Bauwerken DIN 18533: Abdichtung von erdberührten Bauteilen DIN 18540: Abdichtung von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN EN 206: Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität DIN EN 771-2: Festlegung für Mauersteine - Teil 2: Kalksandsteine DIN EN 998-1: Festlegung für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1: Putzmörtel DIN EN 1992: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken DIN EN 1996: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten DIN EN 13670: Ausführung von Tragwerken aus Beton Darüber hinaus sind die aktuellen DAfStb-Richtlinien wie die Richtlinie für Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie), die Merkblätter des Deutschen Beton- und Bautechnik Verein e.V., die Merkblätter des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie e.V. und die Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. zu beachten und einzuhalten. Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten: UVV - Unfallverhütungsvorschriften GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Arbeitsstättenrichtlinien AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Ausführung allgemein Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären. Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen. Die Gebrauchsfähigkeit des Rohbaus ist vom AN sicherzustellen. Gefährliche Abfälle. Entsorgung, Wiederverwendung, Verwertung: Der AG übernimmt grundsätzlich keine Gebühren für das Begleitscheinverfahren, welches nicht die (Sammel-) Entsorgungsnachweise des AG nutzt. Sofern andere gefährliche Abfälle nach (KrWG und AW) auf der Baustelle anfallen, sind diese, unabhängig von der vermuteten oder ausgeschriebenen Masse, ebenfalls durch den AN oder einem von AN beauftragten Dritten dem Institut für Hygiene und Umwelt (NGS) anzudienen. Grundsätzlich ist das gesamte Verfahren zur Abfallentsorgung von gefährlichen Abfällen über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß Nact 55 17?22 und LAGA 27 zu führen. Zusätzlich gelten die Ausschreibungsergänzungen nachhaltige Baustelle DGNB - siehe gesonderter Punkt. Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination: Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:Ÿ Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse, ggf. Baubüro) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse, Anzahl der Beschäftigten) —> auch für Vorankündigung bei der Gewerbeaufsicht Hamburg Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend der gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Namen und Telefonnummer (mobil) des Sicherheitsbeauftragten des AN Benennung des qualifizierten Verantwortlichen gemäß MVAS 1999 Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Werden die o. g. Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, kann sich der Baubeginn dadurch verzögern ohne dass Zwischen- oder Endtermin verlängert werden oder der Unternehmer daraus Schadenersatzansprüche ableiten kann. Der Auftraggeber stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem Auftragnehmer. Auf der Baustelle sind dauerhaft folgende Unterlagen auszuhängen bzw. vorzuhalten: Vorankündigung an die Gewerbeaufsicht Hamburg (zur Verfügung gestellt vom AG), von außen sichtbar und wettergeschützt SiGePlan (sofern erforderlich) ist für alle am Bau Beteiligte jederzeit auf der Baustelle aufzubewahren Verkehrsbehördliche Anordnung ist im Original auf der Baustelle vorzuhalten Liste der Notfallrufnummern nach dem Formblatt der BauBG aushängen Revisionsunterlagen: Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind vom AN spätestens mit Abgabe der Schlussrechnung an den AG in digitaler Form im PDF-Format auf einem Datenträger gemäß dem Produkthaftungsgesetz spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben. Rechnungsprüfung und Abrechnung: Für die Rechnungsstellung von Abschlägen, Teilleistungen und Fertigstellung sind seitens des AN nachfolgende Punkte zu beachten:Ÿ Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile bzw.abgeschlossene Leistungen. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Seitens des AG werden nur kumulierte Rechnungen akzeptiert. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 01 Baustelleneinrichtung
01
01 Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 02 Erd- und Gründungsarbeiten / Rampe TG
02
02 Erd- und Gründungsarbeiten / Rampe TG
02.01 Erd- und Gründungsarbeiten
02.01
Erd- und Gründungsarbeiten
02.02 Rampe Tiefgarage
02.02
Rampe Tiefgarage
02.03 Perimeterdämmung am TH Hinterhaus
02.03
Perimeterdämmung am TH Hinterhaus
02.04 Perimeterdämmung Bereich Hinterhaus - Sockel HH zum EG
02.04
Perimeterdämmung Bereich Hinterhaus - Sockel HH zum EG
03 03 Wände und Stützen
03
03 Wände und Stützen
03.01 Tragende Wände - KS und Beton
03.01
Tragende Wände - KS und Beton
03.02 Stahlbetonstützen
03.02
Stahlbetonstützen
03.03 Nicht-tragende Innenwände
03.03
Nicht-tragende Innenwände
04 04 Decken und Unterzüge
04
04 Decken und Unterzüge
04.01 Geschossdecken
04.01
Geschossdecken
04.02 Unterzüge / Ringbalken / Attika
04.02
Unterzüge / Ringbalken / Attika
05 05 Treppen und Balkone und Kellerlichtschächte
05
05 Treppen und Balkone und Kellerlichtschächte
05.01 Treppenläufe Vorder- und Hinterhaus
05.01
Treppenläufe Vorder- und Hinterhaus
05.02 Fertigteil-Balkone
05.02
Fertigteil-Balkone
05.03 Kellerlichtschächte
05.03
Kellerlichtschächte
06 06 Stundenlohnarbeiten
06
06 Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten