Ausbau- und Sanierungsarbeiten
Karl-Hintze-Weg Braunschweig
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung/Vorbemerkung Baubeschreibung/Vorbemerkung Globale Angaben zum Bauvorhaben Auftraggeber: Siehe Deckblatt Beschreibung des Bauvorhabens: Das genannte Gebäude soll energetisch mittels als Einzelmaßnahmen geförderter Sanierung auf einen gehobeneren energetischen Standard gebracht werden. Die energetische Modernisierung umfasst im wesentlichen folgende Maßnahmen: Gerüststellung und Baustelleneinrichtung inkl. Bauzäune Abbruch der alten Fassade bestehend aus asbesthaltigen Faserzementplatten einschl. der Unterkonstruktion Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems Verkleidung der Fassade mit vorgehängten Platten oder Verputzung der Fassade Austausch aller Fenster und Fenstertüren einschl. dem Austausch der Hauseingangstüren Sanierung der Balkone Neuabdichtung des Daches Überarbeitung der Treppenhauseingänge und teilweise der Kellerabgänge Maßnahmen an der Gebäudetechnik: ggf. Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Angaben zur Örtlichkeit: Anschrift der Baustelle: Karl-Hintze-Weg 71-73 38104 Braunschweig Lage des Grundstücks: Der Gebäudekomplex befindet sich in einem Wohngebiet und ist um die Gebäude gut zugänglich. Die Gebäude werden über eine Nebenstraße erreicht, an dessen Ende die Parkplätze für die Bewohner liegen. Die Parkplätze sind gut ausgelastet, sodass die Parksituation als eher schlecht eingestuft wird. Das Gebäude liegt ungefähr 5 Meter von der Gehwegkante entfernt. Anzahl und Höhe der Geschosse: Die Wohnanlage besteht aus 3 miteinander verbundenen Gebäudekörpern. Die Gebäude sind 8-geschossig und voll unterkellert. Im Dachgeschoss befinden sich zusätzlich kleine Trockenräume und Technikflächen. Die Dächer sind Flachdächer und jedes der Gebäude verfügt über einen Aufzug. Höhe bis Oberkante Attika: Das Objekt besitzt eine mittlere Höhe bis zur Attika von ca. 23,90 m. Art und Zustand des umzubauenden Bestandes: Die Wohngebäude wurden 1971 errichtet. In der vollflächigen Unterkellerung finden sich Mieterabstellräume, Fahrradkeller, Waschküchen, sowie Technikräume, welche durch die Bewohner in Benutzung sind. Die Beheizung erfolgt zentral aus dem außerhalb des Gebäudekörpers errichteten Heizungsraum mittels einer Ölheizung. Der Heizraum grenzt an das Gebäude Nr. 73 und ist über einen separaten Außeneingang zu erreichen. Dieser ist während der Baumaßnahme entsprechend so zu überbauen, dass der ordentliche Zutritt gewährleistet bleibt. Zusätzlich verfügt jedes Gebäudenummer neben dem Haupteingang noch über einen Kellereingang auf der Rückseite des Gebäudes. Auch diese sind so zu überbauen, dass die ordentliche Zuwegung und Nutzung für die Dauer der Arbeiten gewährleistet bleibt. Arbeiten in diesem Bereich die dazu führen, dass dieser Bereich temporär gesperrt werden muss, sind auf die kürzt mögliche Zeit zu begrenzen. Besondere Umstände: Die Gebäude sind bewohnt, die Regelarbeitszeit beträgt: Mo.- Fr. 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit der Bauleitung zulässig. Diese sind schriftlich bei der Bauleitung zu stellen und nur nach schriftlicher Freigabe zulässig. Sie sind darüber hinaus so früh wie möglich anzuzeigen mindestens aber 5 Arbeitstage im Voraus. Das Bauvorhaben soll in drei Abschnitten durchgeführt werden, um die Belastung für die Anwohner zu reduzieren und einen flüssigen Bauablauf zu gewährleisten. Termin und Fristen: Vorgesehener Beginn d. Baumaßnahme: gemäß dem Rahmenterminplan der als Anlage dieser Ausschreibung beigefügt ist Angaben zur Baustelle Zufahrtmöglichkeiten: Einschränkungen können sich aus geparkten Fahrzeugen ergeben. Gewichtsbeschränkungen nach StVo sind nicht bekannt. Gerüste: Das Arbeitsgerüst ist als längenorientiertes Standgerüst, Mindestbreite der Belagsfläche 0,9 m geplant. Der Abstand zum Gebäude beträgt vom Ortbetonsockel 28 cm zur Belagskante der innenliegenden Konsole. Gerüstgruppe 4 Höhenabstand der Gerüstlagen 2,0 m genutzte Gerüstlagen mit zusätzlichem Seitenschutz Baustrom: wird von AG gestellt Bauwasser: wird von AG gestellt Lagerräume: Es stehen keine Lagerräume oder Personalräume zur Verfügung. Eine WC-Anlage in ausreichender Anzahl wird vom AG vorgehalten und kann vom Auftragnehmer genutzt werden. Lagerflächen im Außenbereich stehen auf dem Gelände begrenzt zur Verfügung. Dem Auftragnehmer werden entsprechende eingezäunte Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baumaterialien oder Abbruchmaterialien ist nur in diesen eingezäunten Flächen erlaubt. Die Lagerflächen sind nach der Arbeitszeit wieder zu verschließen. Allgemeine Angaben zur Ausführung Die Beseitigung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12. ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Sofern die Behälter nicht mit einem Deckel verschließbar sind, sind diese in den oben beschriebenen eingezäunten Aufstellflächen aufzustellen. Es obliegt dem jeweiligen Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass Unbefugte keine Abfälle in diese Behälter füllen.
Baubeschreibung/Vorbemerkung
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Zuschlags- und Bindefrist Das Angebot ist vollständig in digitaler Form als unterschriebenes PDF-Format oder GEAB Angebotsdatei x84 bis zum genannten Abgabetermin beim Auftraggeber einzureichen. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an sein Angebot gebunden. Die Zuschlags- und Bindefrist endet 90 Tage nach Abgabe des dem Eröffnungstermin. Art und Umfang der Leistung (zu VOB/B § 1) Ausdrücklich erwähnt wird, daß die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - VOB Teil C"; sowie "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - VOB Teil B, DIN 1961"; beide Bestandteil der Vergabeordnung für Bauleistungen, Vertragsbestandteil werden. Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter, daß ihm die "Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag"; des Auftraggebers bekannt sind und von ihm anerkannt werden. Vergütung (zu VOB/B § 2) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise bis Fertigstellung der Leistungen, Gleitklauseln können in besonderen Fällen vereinbart werden, beziehen sich jedoch nur auf Materialpreise. Sie sind von den Vertragsparteien schriftlich im Bauvertrag festzuhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bauleistungen zum Pauschalpreis auf Einheitspreisbasis zu vergeben. Ein Bauvertragsmuster liegt dem Leistungsverzeichnis zur Information bei. Ausführungsunterlagen (zu VOB/B § 3) Hauptachsen, Grenzen des zur Verfügung stehenden Grundstückes werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Ausführung (zu VOB/B § 4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem/der Auftraggeber/Bauleitung wöchentlich zu übergeben. Der Auftragnehmer entsendet zu den turnusmäßigen sowie den außerordentlichen Baubesprechungen einen weisungsberechtigten Bauleiter. Der Unternehmer stellt den Fachbauleiter gem. Landesbauordnung für die Ausführung seiner Leistungen. Es muss davon ausgegangen werden, dass bauseitig kein Hubgerät (Kran, Aufzug etc.) vorgehalten wird. Ist ein Kran vorhanden, so ist direkt mit dem Betreiber über eine Mitbenutzung zu verhandeln. Sub- bzw. Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger und schriftlicher Zustimmung des AG/Bauleitung eingesetzt werden. Dieses ist bei Angebotsabgabe mitzuteilen. Stellt der Bauherr ein Bauschild auf, dürfen eigene Firmenschilder nicht angebracht werden. Die Kosten für das gemeinsame Bauschild werden gem. den Auftragssummen anteilig auf die ausführenden Firmen umgelegt. Ausführungsfristen (zu VOB/B § 5) Baubeginn: gemäß dem Bauzeitenplan in Anlage T Fertigstellung: gemäß dem Bauzeitenplan in Anlage T Einzelfristen: gemäß dem Bauzeitenplan in Anlage T Der vom Auftraggeber aufgestellte Bauzeitenplan sind verbindlich Einzelfristen und werden Vertragsfristen. Sie werden ggf. während der Vergabeverhandlung durch Gespräche mit den Bietern vor Vergabe angepaßt. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe das zu bebauende Grundstück anzusehen und sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Hinweise zur Ausschreibung Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der DIN-Vorschriften, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: das Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung, inkl. Lieferung aller Stoffe, Materialien, Hilfsstoffe sowie aller Gerüste. Abrechnungseinheiten sind wie folgt gekennzeichnet: Pauschal = psch Centimeter = cm Stück = St / Stck Meter = m Stunde = h Quadratmeter = m² Tag = d Kubikmeter = m³ Woche = Wo Kilogramm = kg Tonne = t Monat = Mon
Besondere Vertragsbedingungen
Hinweis / Gesetze, Verordnungen Hinweis / Gesetze, Verordnungen: Wir verweisen auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen. Diese sind bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Entsprechende Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend zu berücksichtigen. Ist dieses nicht möglich, so sind diese zusätzlich anzubieten.
Hinweis / Gesetze, Verordnungen
Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung Mir ist bekannt, dass seitens des Auftraggebers noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in ein Vergaberegister in der Bundesrepublik Deutschland führen können, eingeholt wurden. Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in ein Vergaberegister führen könnten. Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Beschaffungsverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle nach sich ziehen kann. Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. 1. Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten - insbesondere: Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung - auch im geschäftlichen Verkehr- oder Vorteilsgewährung, das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten. 2. Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung Straftaten nach§§ 331 - 335, 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach§ 370 der Abgabenordnung, Verstöße gegen§ 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach§ 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb, Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Verstöße, die zu einem Ausschluss nach§ 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind. Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne des Absatzes 1 1.  bei Zulassung der Anklage 2.  bei strafrechtlicher Verurteilung 3.  bei Erlass eines Strafbefehls 4.  bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Strafprozessordnung (StPO) 5.  nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids 6.  für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht. Ort, Datum                                 Unterschrift                                                                   Firmenstempel
Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Rohbauarbeiten
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Rohbauarbeiten
02.01 Mauerarbeiten
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Mauerarbeiten
02.02 Abbrucharbeiten
02.02
Abbrucharbeiten
02.03 Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen
02.04 Putzarbeiten
02.04
Putzarbeiten
02.05 Malerarbeiten
02.05
Malerarbeiten
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für Arbeiten, welche nicht dem Leistungsverzeichnis entsprechen, sind der Bauleitung rechtzeitig anzumelden und von dieser bestätigen zu lassen. Für Arbeiten, welche keine besondere Fachkenntnisse erfordern, werden lediglich Hilfsarbeiterstunden anerkannt, selbst wenn ein Facharbeiter diese ausführt.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
03.__.0010 Stundenlohn Facharbeiter auf Anweisung des AG oder der Stundenlohn Facharbeiter auf Anweisung des AG oder der Bauleitung wird nur vergütet gegen schriftlichen Nachweis für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht im vorliegenden Leistungsverzeichnis angeboten wurden. Abgerechnet werden nur Arbeiten, die ausdrücklich vom AG oder vom Bauleiter angeordent und schriftlich bestätigt worden sind. Die Nachweise sind dem AG bzw. dessen Vertreter (z.B. Bauleitung) spätestens am Folgetag schriftlich, dies kann auch per Mail auf elektronisch Wege geschehen, vorzulegen damit diese Zeitnah durch den AG oder der Bauleitung geprüft werden können. Ggfs. anfallendes Material wird gegen Nachweis abgerechnet.
03.__.0010
Stundenlohn Facharbeiter auf Anweisung des AG oder der
10,00
Std
03.__.0020 Stundenlohn Hilfsarbeiter auf Anweisung des AG oder der Stundenlohn Hilfsarbeite r auf Anweisung des AG oder der Bauleitung wird nur vergütet gegen schriftlichen Nachweis für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht im vorliegenden Leistungsverzeichnis angeboten wurden. Abgerechnet werden nur Arbeiten, die ausdrücklich vom AG oder vom Bauleiter angeordent und schriftlich bestätigt worden sind. Die Nachweise sind dem AG bzw. dessen Vertreter (z.B. Bauleitung) spätestens am Folgetag schriftlich, dies kann auch per Mail auf elektronisch Wege geschehen, vorzulegen damit diese Zeitnah durch den AG oder der Bauleitung geprüft werden können. Ggfs. anfallendes Material wird gegen Nachweis abgerechnet.
03.__.0020
Stundenlohn Hilfsarbeiter auf Anweisung des AG oder der
10,00
Std