Baumeisterarbeiten
MFH ATP10
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Bauvorhaben: Neubau eines Wohngebäudes mit 7 WE                                                 Altentrebgastplatz             95448 Bayreuth Bauherr: Pro Smart Wohnbau GmbH Richard-Wagner-Straße 22 95444 Bayreuth Leistungsbereich: 01  Baumeisterarbeiten Abgabe: an: RK NEXT Architekten Hohereuth 11 -  95448 Bayreuth Tel. 0921 / 99007070    -      Fax. 0921 99007078 bis: 20.08.2026    12.00 Uhr Ausführungstermin: nach Vereinbarung        März 2027 ...................................................................... Firmenstempel + rechtsverb. Unterschrift ungeprüft geprüft Angebotssumme netto .................................... ..................................... zzgl. 19 % Mwst. .................................... ..................................... Angebotssumme brutto .................................... ..................................... Prüfvermerke: ...................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................................................................................
Leistungsverzeichnis
BIETERERKLÄRUNG: Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass 1. er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt, und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen, aufgrund seiner Fachkunde, spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen. 2. er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt, bzw. unterrichtet hat. 3. über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht. 4. er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt. 5. er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat. 6. er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind. 7. die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des AN, durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen. 8. die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt werden. 9. bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden. 10. Die Richtlinien für den Infektionsschutz sind gemäß den aktuellen gesetzlichen und Arbeitsschutz             rechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten. Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer ................................................................... Ort/Datum   .................................................................. Anschrift   .................................................................. Stempel und Unterschrift ..................................................................
BIETERERKLÄRUNG:
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10.1 siehe EVM 214.H - Besondere Vertragsbedingungen - 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter "AHZL" 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten § 15 VOB/B Zusätzlich ist vereinbart, dass die Stundenlohnarbeiten vor Ausführung durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sind und ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen sind, mit Festlegung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen. Die Stundenlohnzettel der vor Ausführung der Leistung beauftragten Arbeiten sind nach § 15 Nr. 3 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, Jour fix terminen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme durch den AN an den Besprechungen erfolgt unentgeltlich. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Vorgaben des Auftraggebers - Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne  in digitaler Form als pdf-Datei zur Verfügung. 10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen - Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG 10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernisse - Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. 10.13 Bautagebuch - als Anlage zur Schlussrechnung Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter "Technische Angaben". 10.14 Baudokumentation - als Anlage zur Schlussrechnung Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein - Standsicherheitsnachweis sofern erstellt - Detail- und Anschlusszeichnungen - Bauaufsichtliche Zulassungen aller eingebauten Bauteile und Baustoffe - Produktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe - Reinigungs-, und Pflegeanleitungen der Hersteller - Fachunternehmer-Erklärung - Fachunternehmererklärung KfW 10.15 Übergabe-, Betriebsunterlagen TGA Gewerke: als Anlage zur Schlussrechnung: Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden Gewerke spezifischen DIN-Normen gem. VOB/C zu entnehmen Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen hingewiesen: - Anlagen und Funktionsbeschreibungen, Prüfprotokolle - Prüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Inbetriebnahme durchgeführten Prüfungen - Betriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Anlagenhersteller - Liste der Anlagen die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen Prüftermine - Auflistung der technischen Anlagen - Fristenpläne für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten - Aufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre, Ventile und Steuereinrichtungen - vollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne 10.16 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben. 10.17 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.18 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 10.19 Gewährleistung: Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft, einer in Deutschland ansässigen Bank, unbegrenzter Laufzeit, über 5% der Auftragssumme, einschl. genehmigter Nachtragssummen, zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften, etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich. 10.20 Bauwesensversicherung Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme  mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht. 10.21 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich Besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial, etc. sind umgehend zu entsorgen. 10.22 Radiogeräte Radiogeräte im Außenbereich sind generell untersagt. 10.23 Rauchverbot Ab Anbringen des Innenputzes ist im Gebäude generelles Rauchverbot. 10.24 Einweisung, vom AG zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Einweisung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer- LV vor Ort sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme mit dem Bauherrn zu prüfen. Planunterlagen: Ausführungspläne werden vom AG nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt und übermittelt. Für die Baustelle wird maximal ein Satz Werkpläne in Papierform zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus angeforderte zusätzliche Plankopien werden dem AN mit 10,-- €/qm netto in Rechnung gestellt. 10.25 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen : 1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,25% des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5% der Schlussrechnungssumme. 10.26 Schlussrechnung, Abschlagsrechnungen § 14 VOB/B Bei Stellung der Schlussrechnung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich vorzulegen, um die Prüfbarkeit seitens des AN zu gewährleisten: Bautagebuch, Dokumentation, Abnahmeprotokoll, Rechnung inkl. Aufmaß, Massenzusammenstellung, Regiezettel, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise, etc. Die Schlussrechnung, sowie alle Abschlagsrechnungen, müssen die Positions- nummerierung in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses einhalten. Bei Änderung der Positionsnummern durch den AN wird die Rechnung als nicht prüfbar eingestuft. Alle Rechnungen (Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) sind in kumulierter Form aufzustellen. Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG, BAUABLAUF Anschrift: Altentrebgastplatz 95448 Bayreuth - Deutschland - 1. Planer und fachlich Beteiligte: Planung, Bauleitung: RK NEXT Architekten - Küfner Part GmbB Hohereuth 11 95448 Bayreuth 2. Allgemeine Beschreibung der Leistung: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Kellergeschoss und Tiefgarage am Altentrebgastplatz in Bayreuth. Das Haus wird  in Massivbauweise errichtet. Die tragende Konstruktion besteht aus Kalksandstein-Außenwänden (24 cm) mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und HLZ/KS-Innenwänden sowie Stahlbetondecken. Die Gründung wird in Stahlbetonbauweise mit einem WU-Beton-Keller als tragende Bodenplatte hergestellt. Es entstehen 7 Wohnungen auf 3 Etagen.(EG, 1. OG, 2.OG) Im Eingangsbereich EG, OG, 2. OG werden als Erschließungszonen mit Treppenhaus und behindertemgerechten Aufzug ausgebildet. In den Erschließungsflächen sind die Kellerersatzräume der Wohnungen untergebracht. In den Wohnräumen wird bauseits eine Fußbodenheizung eingebaut. Die Grunddämmung, die Randstreifenverlegung, sowie der Estricheinbau ist Leistung der Estrichfirma. Die Tackerplatten, ca. 3 cm stark mit TS - Kaschierung, sowie die Rohrleitungen werden bauseits durch die Installationsfirma geliefert und verlegt. Fassade und Dach: Außenputz als Mineralputz, Holzfassadenbekleidung, Massivdach, Ausbildung der Abdichtung als Foliendachbahn mit Gefälledämmung, und Extensive Begrünung der Flachdachflächen. Außenelemente: Fassadenelemente (Fenster, Fenstertüren) als Kunstofffenster, Hauseingangstürelement in Alukonstruktion, Sonnenschutzsystem als Rolladen mit Kunststofflamellen, elektrische, motorische Bedienung. Estriche, Bodenbeläge: In den Wohnungen werden auf Heizestrichen Fliesen- und Vinylbeläge eingebaut. Innenputze als Leichtputze z.B. Gipsputz, Kalkputz bzw. Kalkzementputz Nichttragende Wände: Leichte Trennwände, Vorsatzschalen und Installationswände werden in Trockenbauweise hergestellt. Aufzugsanlage: Im Treppenhaus wird ein behindertengerechter Aufzug eingebaut. Beschreibung der Baumeisterarbeiten: Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt alle erforderlichen Baumeisterarbeiten  die für die Maßnahme erforderlich sind. · Baustelleneinrichtung · Erdarbeiten, VOB/C DIN 18300 · Entwässerungsarbeiten, VOB/C DIN 18306 · Mauerarbeiten, VOB/C DIN 18330 · Betonarbeiten, VOB/C DIN 18331 · Fundamenterdung, VOB/C DIN 18384 · Abdichtungsarbeiten, VOB/C DIN18336 3. Angaben zur Baustelle: Zufahrten, Lagerfläche: Die Zufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Auf die Anlieger inkl. Anlieferungsverkehr und umliegende Bebauung ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lagerflächen sind auf dem Grundstück begrenzt vorhanden. Die Flächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Gehwege sind zu schützen. 4. Angaben zur Ausführung: Baustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe wird unbedingt empfohlen. Ausführungszeiten: · Beginn der Baumaßnahme   März 2027 · Fertigstellung komplett:  ca.  Dezember 2027 · Fertigstellung Rohbau ca. Ende Juni 2027 Weitere Zwischenfristen der einzelnen Gewerke gem. Bauzeitenplan nach Vereinbarung. Bei diesen und noch weiter zu vereinbarenden Fristen handelt es sich um Vertragsfristen. Ein Nichteinhalten der Fristen wird dem Verschulder entsprechend angelastet. 5. Ausführungsunterlagen: Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen welche dem besseren Verständnis der Baumaßnahme dienen sollen und dem LV mit beiliegen: - Grundrisse - Schnitt - Ansichten Ende der Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG
TECHNISCHE ANGABEN Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Technische Spezifikationen im LV: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die im Leistungsverzeichnis vom AN angegebenen bzw. vom AG vorgegebenen Materialien und Hersteller sind nach Auftrags- vergabe verbindlich und können ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht abgeändert bzw. eingebaut werden. Abfallmaterial: Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z. B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18 299). Ausführungsbedingungen: Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen die  Randbedingungen(Gebäudehöhe, Transportweglängen, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Arbeiten. Ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten. Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzte werden. Auf die Einhaltung der im Merkblatt zum Vollzug der Bayerischen Luftreinhalteverordnung – Betrieb von Baumaschinen im Stadtgebiet Bayreuth genannten Grenzwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Quelle: Amt für Umweltschutz, Bayreuth Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z.B. an Gerüsten und Bauzäunen ist untersagt. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege: Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte - als Anlage zur Schlussrechnung: Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mind. folgende Angaben enthalten: Ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten, etc. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.: Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Flexarbeiten und Schweißarbeiten: Flexarbeiten, Schweißarbeiten und sonstige funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, so sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären und anzumelden. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z.B. Bereitstellung Feuerlöscher, etc.) ist vom AN mit zu erbringen. Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen. Ende Technische Angaben
TECHNISCHE ANGABEN
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL) Technische Bedingungen: Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neusten Fassung bindend: · VOB/B · VOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459 · DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen · Sämtliche weitere erforderlichen DIN Vorschriften welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe oder Ausführungsarten bindend sind. · die geltenden Arbeitsschutzvorschriften · die geltenden Umweltschutzvorschriften · Schallschutz (DIN 4109) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein . Der Auftragnehmer die Unbedenklichkeitsnachweise und bauaufsichtliche Zulassungen für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis oder bauaufsichliche Zulassungen haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Baustrom, Bauwasser: Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, während der gesamten Bauzeit, werden die tabellarisch erfassten Prozentsätze gewerksweise von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet. Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt-und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden unten angegebene Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Gewerk          Baustrom +Bauwasser    Bauschutt   Insgesamt ----------------------------------------------------------------------------------------- 1.   Rohbau selbst 0,50 % 0,50 % 2.   Tiefbau 0,30 % 0,50 % 0,80 % 3.   Außenanlagen 0,60 % 0,40 % 1,00 % 4.   Zimmerer 0,40 % 0,40 % 0,80 % 5.   Dachdecker 0,35 % 0,50 % 0,85 % 6.   Abdichtung (Flachdach) 0,30 % 0,50 % 0,80 % 7.   Flaschner 0,35 % 0,50 % 0,85 % 8.   Sanitär 0,70 % 0,60 % 1,30 % 9.   Heizung 0,80 % 0,70 % 1,50 % 10. Elektro 0,50 % 0,70 % 1,20 % 11. Außenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 % 12. Innenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 % 13. Thermohaut 0,60 % 0,70 % 1,30 % 14. Fliesen 0,60 % 0,60 % 1,20 % 15. Sonnenschutz 0,40 % 0,60 % 1,20 % 16. Estrich 0,80 % 0,50 % 1,30 % 17. Naturstein 0,70 % 0,60 % 1,30 % 18. Schreinerarbeiten 0,40 % 0,50 % 0,90 % 19. Türen 0,40 % 0,50 % 0,90 % 20.Schlosser+Metallbau 0,50% 0,60 % 1,10 % 21. Maler 0,50 % 0,40 % 0,90 % 22. Bodenbelag 0,30 % 0,50 % 0,80 % 23. Trockenbauarbeiten 0,50 % 0,70 % 1,20 % 24. Einrichtung 0,40 % 0,50 % 0,90 % 25. Gerüst 0,10 % ------ 0,10 % ----------------------------------------------------------------------------------------- Kenntnis genommen.............................,  den............................... ....................................................................... rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
VORBEMERKUNGEN BAUSTELLENEINRICHTUNG Für Absicherungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen und Wege während der Bauzeit oder des Transportes hat der Auftragnehmer zu sorgen. Die Kosten hierfür obliegen dem Auftragnehmer. Alle Sondernutzungsgebühren, Verkehr regelnde Maßnahmen, deren Antragstellung durch den AN und die Gebühren sind in den EP einzurechnen. Die einschlägigen Sicherheitsanweisungen der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 38 der BG Bau sind einzuhalten. Das Haftungsrisiko bei Zuwiderhandlung geht auf den Auftragnehmer über. Bedingt durch die Bauzeit sind witterungsbedingte Maßnahmen (Winterbau) einzukalkulieren. Die Absteckung des Gebäudes erfolgt nach den amtlichen Lageplänen des zuständigen Vermessungsamtes und den Unterlagen des Architekturbüros. Die Eckpunkte sind zu verwahren, Festpunkte außerhalb des Gebäudes sind eigenverantwortlich herzustellen und zu sichern. Die Befestigung von Stand- und Lagerflächen für die Zwecke der Baustelleneinrichtung ist Sache des AN und in den EP einzukalkulieren. Die Höheneinmessung des Gebäudes wird von einem Vermessungsbüro vorgenommen. Der 0,00- Punkt ist zu übernehmen und an allen Säulen, Türen, Eingängen, Toren, Fenstern, Treppen und sonstigen erforderlichen Stellen sind Meterrisse anzutragen und so farbig zu markieren (Plaketten) und zu sichern, dass eine Verwechslung auszuschließen ist. Bei Verkleidung oder sonstiger Art der Überdeckung der Meterrisse sind diese in Absprache mit der Bauleitung auf die neuen Oberflächen zu übertragen. Gleiches gilt auch für vorgenannte Maßnahmen durch Nachfolgehandwerker. Die Einrichtung der Baustelle ist kontinuierlich nach den Erfordernissen des Baufortschrittes bzw. nach Abschluss der Baumaßnahme abzubauen, abzutransportieren bzw. zu verschrotten. Die Oberfläche der nicht in die Baumaßnahme einbezogenen Flächen ist von Verunreinigungen freizuhalten. Provisorische Regenwasserableitung von Dachflächen im Zuge der Rohbauarbeiten, bis zum Beginn der Dachabdichtungsarbeiten, ist einzukalkulieren, inkl. KG-Rohre und ggf. Kernbohrungen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine einwandfreie, gereinigte Oberfläche herzustellen. Die Kosten für eine etwaige Reinigung durch eine Reinigungsfirma oder andere am Bau beteiligten Unternehmen übernimmt der Auftragnehmer. Für das Betreiben der WC-, Bürocontainer etc. sind entsprechende Vorkehrungen für Winterbetrieb in die EP einzukalkulieren. Der Bauzaun ist je nach Bauablauf entsprechend zu versetzen, bei Bedarf zu ergänzen und über die Dauer der Gesamtmaßnahme zu unterhalten. Die Lage des Kranstellplatzes im Baufeld steht dem Unternehmer frei. Für die Baustelleneinrichtung und für die Erdarbeiten ist nur ein begrenzter Platz vorhanden. Es ist Sache des AN seine Baustellenlogistik, Teile der Baustelleneinrichtung sowie vorübergehende Lagerflächen für den vorhandenen wiederzuverwendenden Schotter zu organisieren.
VORBEMERKUNGEN BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.01 Baustelleneinrichtung Kosten für Baustelleneinrichtung wie Geräte, Hilfsmaterial, Transport-, Lager und sonstige Einrichtung, die zur Errichtung des Bauwerks erforderlich sind, einschl. Einrichtung und Räumung der Baustelle, Unterhaltung und Vorhaltung über die vertragliche Bauzeit.
1.01
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
1.02 Vorhaltung Baustelleneinrichtung Vorhaltung der Baustelleneinrichtung über die vereinbarte Bauzeit hinaus bei unverschuldeter Verlängerung.
1.02
Vorhaltung Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
1.03 Baustromanschluss Liefern, Aufstellen und Betriebsfertiges Anschließen, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen eines Stromabnehmerkastens. während der gesamten Bauzeit, auch für alle am Bau beteiligten Firmen, ausreichend dimensioniert und abgesichert. Die Gebühren für behördliche Anträge, Nebenkosten, sowie die monatliche Prüfung durch eine autorisierte Elektrofirma sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Verrechnung des Baustroms nach Beseitigung des Anschlusses direkt an den Auftraggeber. Die Zählerstände sind mindestens monatlich festzuhalten und der Bauleitung mitzuteilen.
1.03
Baustromanschluss
P
1,00
psch
1.04 Bauwasseranschluss Liefern, Aufstellen und betriebsfertiges Anschließen, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen eines Bauwasseranschlusses während der gesamten Bauzeit, auch für alle am Bau beteiligten Firmen. Verrechnung des Bauwasserverbrauchs nach Beseitigung des Anschlusses direkt an den Auftraggeber.
1.04
Bauwasseranschluss
P
1,00
psch
1.05 WC-Kabine WC-Kabine für die Nutzung für alle am Bau Beteiligten liefern, aufstellen, unterhalten, und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen, inkl. regelmäßiger Ver- und Ensorgung nach Erfordernis: WC-Anlage und Urinal mit Zubehör. Grundeinsatzzeit 20 Wochen
1.05
WC-Kabine
1,00
St
1.06 Vorhaltung WC-Kabine Nutzung der WC- Kabine über die Grundeinsatzzeit hinaus. Abrechnung nach Anzahl der verlängerten Wochen bis Frei-Meldung.
1.06
Vorhaltung WC-Kabine
20,00
Wo
1.07 Zulage Heizung WC-Kabine Zulage beheizbar, einschl. notwendiger Stromanschluss.
1.07
Zulage Heizung WC-Kabine
1,00
St
1.08 WC-Container WC-Container für die Nutzung aller am Bau Beteiligten antransportieren, aufstellen, unterhalten und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen, inkl. wöchentlicher regelmäßiger Reinigung und Auffüllung der Sanitärartikel, bestehend aus 2 getrennten Kabinen mit je 1 WC,1 Urinal, 1 Waschbecken, 1 Spiegel, elektrischer Heizkörper, einschl. Kaltwasser-, Abwasser- und Elektroanschluß an zu erstellende Bauanschlüsse, einschl. Herrichten der Stellfläche. Für Winterbetrieb beheizbar. Grundeinsatzzeit: 20 Wochen
1.08
WC-Container
E
1,00
St
1.09 Vorhaltung WC-Container Nutzung des WC-Containers über die vorgenannte Grundeinsatzzeit hinaus. Abrechnung nach Anzahl der verlängerten Wochen bis Freimeldung.
1.09
Vorhaltung WC-Container
E
20,00
Wo
1.10 Bautüre Provisorium Bautüre abschließbar  mit  Vorhängeschloß als Zahlenschloß und fest verbrettertem Seitenteil einbauen, vorhalten und wieder demontieren. Überlassung auch für Fremdfirmen (Gebäudezugang),Gesamtzeit ca. 12 Monate Gesamtgröße der Öffnung ca.5,50x2,76 m, Durchgangslichte Bautüre ca.1,00m
1.10
Bautüre Provisorium
1,00
St
1.11 Bautüre Provisorium Bautüre abschließbar  mit  Vorhängeschloß als Zahlenschloß und fest verbrettertem Seitenteil einbauen, vorhalten und wieder demontieren. Überlassung auch für Fremdfirmen (Gebäudezugang),Gesamtzeit ca. 12 Monate Gesamtgröße der Öffnung ca.3,50x2,76 m, Durchgangslichte Bautüre ca.1,00m
1.11
Bautüre Provisorium
1,00
St
1.12 Bauzaun Bauzaun aus Fertigelementen auf Anordnung liefern, aufstellen, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Höhe 2,00 m, Elemente fest miteinander verschraubt. Grundeinsatzzeit 12 Monate.
1.12
Bauzaun
100,00
m
1.13 Zulage Tor 3,50m Zulage zum Bauzaun für ein absperrbares Zufahrtstor ca. 3,50 m breit, einschl. Zahlenschloß.
1.13
Zulage Tor 3,50m
1,00
St
1.14 Bauzaun Vorhaltung Bauzaun über die vorgenannte Grundeinsatzzeit hinaus vorhalten, m je Woche. Abrechnung nach Anzahl der verlängerten Wochen bis Freimeldung.
1.14
Bauzaun Vorhaltung
100,00
m
1.15 Gebrauchsüberlassung Absturzsicherung nach UVV Gebrauchsüberlassung, Prüfung, Wartung und Kontrolle von Absturzsicherungen aus Holz für Podeste, Treppen und Öffnungen nach UVV an Deckenvorderkante über die eigene Nutzungsdauer hinaus für andere Gewerke, einschl. Abbau und Abtransport. Position für Gebrauchsüberlassung, Abbau nach Anweisung der Bauleitung. Das Fußbrett ist so anzubringen, dass der Estrich darunter ungehindert ausgeführt werden kann. Herstellen, vorhalten und abbauen während der eigenen Nutzungsdauer ist als Nebenleistung abgegolten. Preis m/Woche, Dauer ca.24 Wochen
1.15
Gebrauchsüberlassung Absturzsicherung nach UVV
40,00
m
1.16 Gebrauchsüberlassung prov. Abdeckung 1m² Gebrauchsüberlassung von provisorischen unverschiebbaren,trittsicheren Deckenabdeckungen in allen Etagen über die Bauzeit bis zum Verschluß einschl. Vorhaltung, Abbau und Entsorgung. Position für Gebrauchsüberlassung, Abbau nach Anweisung der Bauleitung. Größe bis 1 m2 Herstellen, vorhalten, unterhalten und wieder abbauen. Während der eigenen Nutzungsdauer als Nebenleistung abgegolten.
1.16
Gebrauchsüberlassung prov. Abdeckung 1m²
10,00
St
1.17 Vorhaltung Fassadengerüst Vorhaltung des Maurergerüstes (Fassadengerüst) über die Dauer der eigenen Arbeiten hinaus für bauseitige Fenstermontage und Dacharbeiten als Gebrauchsüberlassung. Nur Fassadengerüst ohne Dachdeckerschutzgerüst kalkulieren. Nur Kosten der Vorhaltung ohne Auf- und Abbaukosten! Die Ausführung des Gerüsts ist mit der Bauleitung abzustimmen. Abrechnung m2 Gerüst/Woche. Dauer ca. 10 Wochen. Beispiel EP Berechnung: 0,015 €/m² x 7 Tage x 10 Wochen = 1,05 €/m²
1.17
Vorhaltung Fassadengerüst
1.700,00
m2
1.18 Vorhaltung Dachdeckerschutzgerüst Vorhaltung des Maurergerüstes (Schutzgerüst) mit Dachschutzwand über die Dauer der eigenen Arbeiten hinaus für bauseitige Fenstermontage und Dacharbeiten als Gebrauchsüberlassung. Der Umbau/die Erweiterung ist in den EP mit einzukalkulieren. Nur Dachdeckerschutzgerüst kalkulieren. Die Ausführung des Gerüsts ist mit der Bauleitung abzustimmen. Abrechnung m2 Gerüst/Woche. Dauer ca. 10 Wochen.
1.18
Vorhaltung Dachdeckerschutzgerüst
350,00
m2
1.19 Vorhaltung Treppenturm Gerüst Vorhaltung Treppenturm Gerüst über die eigene Bauzeit hinaus als Gebrauchsüberlassung für Dach-und Fensterarbeiten. Abrechnung Stück/Woche Dauer ca.10 Wochen
1.19
Vorhaltung Treppenturm Gerüst
2,00
St
1.20 Schnurgerüst Einmessen des Gebäudes im Grundstück, Erstellen, Sichern, Vorhalten, Unterhalten und Abbauen eines Schnurgerüstes, einschl. Abnahme durch das Bauamt, wie bereits in den Vorbemerkungen beschrieben. Eine Bestandsaufnahme des Geländes durch ein Ingenieurbüro liegt vor.
1.20
Schnurgerüst
P
1,00
psch
1.21 Meterriss Einmessen und Antragen des Meterrisses im Gebäude, je Geschoß,im Fortschritt der Rohbauarbeiten, in allen Türlaibungen einschl. Aufzugstüren und Balkontüren. Dauerhafte Markierung, als Meterriss eindeutig für alle Gewerke ersichtlich und nutzbar mit Meterrissplakette. Anzahl siehe beiliegende Pläne.
1.21
Meterriss
P
1,00
psch
1.22 Beleuchtung im Gebäude Gebrauchsüberlassung, Kontrolle und Wartung einer genügend dimensionierten Beleuchtung nach UVV im Gebäude(Treppenhaus, Zugänge,Technikbereich) für andere Gewerke nach der eigenen Nutzungsdauer einschl. Abbau und Abtransport, einschl. Schalter im Eingangsbereich in Abstimmung mit der Bauleitung. Die Lieferung, Montage und Vorhaltung während der eigenen Nutzungsdauer ist mit den Nebenkosten abgegolten. Preis St/Woche, ca. 35 Wochen
1.22
Beleuchtung im Gebäude
20,00
St
2 Erdarbeiten
2
Erdarbeiten
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN: Die Ausführung der Erdarbeiten erfolgt nach den Vorschriften der VOB. Die Sicherung der vorhandenen Baugruben während der Bauzeit, insbesondere gegen Tagwasser und die Beseitigung desselben sowie die Entfernung evtl. nachrutschender Erdmassen ist in den Einheitspreisen enthalten. Der Unternehmer hat sich rechtzeitig vor Inangriffnahme der Erdarbeiten über die Baustelle kreuzenden Versorgungsleitungen wie Strom, Telefon, Wasser, Abwasser und dgl. bei den entsprechenden Dienststellen zu erkundigen. Beschädigungen gehen zu Lasten des Unternehmers. Im EP enthalten ist das Aufsuchen und evtl. Freilegen, sowie das dauerhafte Sichern (vor Arbeitsbeginn) von Absteckungen, Grenzsteinen, Festpunkten, Höhenmarken usw. Auf vorhandene Leitungstrassen ist zu achten. Durch unsachgemäße Sicherung erforderliche Neuvermessung geht zu Lasten des AN. Beschädigungen bzw. Verlust gehen zu Lasten des Unternehmers. Vor Beginn der Erdarbeiten ist vom Auftragnehmer gemeinsam mit der Bauleitung das bestehende Terrain durch ein Nivellement festzustellen und die Ausführung festzulegen. Dieses Nivellement ist die Grundlage aller Abrechnungen. Beim Aushub der Fundamentgräben wird nur der tatsächlich erforderliche Aushub vergütet. Das gleiche gilt sinngemäß für alle weiteren Erd- und Planierungsarbeiten. Baugruben- und Fundamentsohlen mit Abgrabungsflächen sind so eben abzugleichen, dass Fundamente, Terrassen, Wege und Kellerböden ohne zusätzliche Arbeiten eingebracht werden können. Die gewachsenen Bodenschichten dürfen keinesfalls gestört werden. Aufgeweichte Fundament- und Baugrubensohlen sind ohne besondere Vergütung für vermehrten Erdaushub und Füllbeton bis zur tragfähigen Bodenschicht auszuheben. Freigelegte Gründungssohlen sind von aufgeweichtem, aufgelockerten Erdstoffen zu säubern, nach zu verdichten und umgehend mit Sauberkeits- und Ausgleichsschichten aus Beton abzudecken. Die Gründungssohle bedarf in jedem Fall einer Abnahme durch den jeweiligen Bodengutachter bzw. den Statiker. Die auszuhebenden und einzubauenden Massen werden im vorhandenen gewachsenen bzw. im eingebauten und verdichtetem Zustand ohne Auflockerung nach Plan verrechnet. Sämtliche Baugruben- und Rohrgrabenhinterfüllungen sind in mehreren Lagen einzubringen und so zu verfestigen, dass nachträgliche Setzungen vermieden werden. Alle Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Das Einholen von erf. Genehmigungen bei der zuständigen Behörde, Beschilderung, Absperrung, Verkehrssicherungsmaßnahmen etc. ist Sache des Auftragnehmers. Die anfallenden Kosten und Gebühren sind in den Einzelpreis einzukalkulieren. Das gesamte vorhandene Schottermaterial auf der Baustelle ist für den Unterbau unter der Bodenplatte und die Hinterfüllungen zu verwenden.
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:
2.01 Baufeld freimachen Baufeld von Sträuchern, Wurzelwerk, Wurzelhölzern, Gestrüpp etc. freimachen Anfallendes Material wird Eigentum des Unternehmers. Nur in Randbereichen partiell.
2.01
Baufeld freimachen
100,00
m2
2.02 Geotextil Vlies GRK 3,Typ F200m, 200g/qm unter Schotterpackungen und Frostschutzaufbauten als Trennschicht zu gewachsenem Boden / Abdeckung einbauen Merkmale: GRK Klasse 3 CBR-Prüfung EN ISO 12236: 1900 N Wasserdurchlässigkeit bei 50 mm WH EN ISO 11058: 0,08 m/sec Masse EN ISO 9864: 200 g/qm Dicke bei 2 kPa EN ISO 9863-1: 2,0 mm Einbau in Absprache mit der Bauleitung.
2.02
Geotextil
550,00
m2
2.03 Baustraße/Lagerfläche Baustraße als Flächenbefestigung aus Schotter, zur späteren Verwendung als Unterbau für Parkplätze, Zufahrt und Pflasterbereiche herstellen, Schotterfläche über die Bauzeit Baumeister unterhalten. Bei Räumung der Baustelle abziehen und sauber zur späteren Weiterverwendung übergeben. Stärke des Unterbau ca. 40 cm
2.03
Baustraße/Lagerfläche
400,00
m2
2.04 Kranstellplatz Herstellen einer Flächenbefestigung aus Schotter und Mineralbeton für Kranstellplatz, sonst wie vor beschrieben.
2.04
Kranstellplatz
100,00
m2
2.05 Vegetationsschicht abtragen und entsorgen Vegetationschicht bestehend aus einer Wiesengrasmischung in einer Stärke von ca. 5 bis 8 cm aufnehmen und entsorgen auf eine vom AN zu wählende Kompostierung.
2.05
Vegetationsschicht abtragen und entsorgen
80,00
m3
2.06 Mutterboden abtragen und lagern Mutterboden abtragen und am Rande des Baugrundstücks in Mieten zur Wiederverwendung lagern. Abtrag ca. 20 cm stark.
2.06
Mutterboden abtragen und lagern
80,00
m3
2.07 Mutterboden abtragen und abtransportieren Mutterboden abtragen und abtransportieren. Abtrag ca. 20 cm stark. Der Mutterboden geht in das Eigentum des AN über.
2.07
Mutterboden abtragen und abtransportieren
80,00
m3
2.08 Aushub Baugrube und Lagerung Baugruben profilgerecht lösen, seitlich lagern zur Beprobung, Aushub nach Abtrag des Oberbodens. Aushubtiefe bis ca. 3,40 m. Bodenklasse 1-5 Abgerechnet wird nur der reine Baukörper zuzüglich 60 cm Arbeitsraum ab Aussenkante Isolierung. Böschungen werden nicht vergütet, anfallender Rohrgrabenaushub im Arbeitsraum wird nur ab Oberkante Baugrubensohle vergütet. Baugrubenaushub des Kellergeschosses und der Tiefgarage.
2.08
Aushub Baugrube und Lagerung
400,00
m3
2.09 Aushub Baugrube Abtransport Boden der Baugrube lösen, laden, inkl. Abtransport auf eine vom Unternehmer selbst zu wählende Kippe (einschl. Kippgebühren). Abgerechnet wird nur der reine Baukörper zuzüglich 60 cm Arbeitsraum ab Außenkante Isolierung. Böschungen werden nicht vergütet, anfallender Rohrgrabenaushub im Arbeitsraum wird nur ab Oberkante Baugrubensohle vergütet. Baugrubenaushub des Kellergeschosses und der Tiefgarage. Aushubtiefe bis ca. 3,40 m.
2.09
Aushub Baugrube Abtransport
900,00
m3
2.10 Abtransport gelagerter Baugrubenaushub gelagerter Baugrubenaushub, wie vor beschrieben, jedoch einschl. laden und Abtransport.
2.10
Abtransport gelagerter Baugrubenaushub
200,00
m3
2.11 Aushub Zulage Fels Zulage für alle Aushubpositionen für Aushub bei schwererem Fels. BKL 6 bis 7 Nur in Absprache mit der Bauleitung mit gemeinsamen Aufmaß.
2.11
Aushub Zulage Fels
E
20,00
m3
2.12 Aushub Frostschürzen und Streifenfundamente Boden für Frostschürzen, Streifenfundamente profilgerecht lösen, Aushub ab Baugrubensohle, Breite der Fundamentsohle 0,30 bis 0,60 m nach statischen Erfordernissen.  Aushubtiefe bis ca.1,00 m Bodenklasse 1 - 5, einschl. Abtransport und Deponiegebühr.
2.12
Aushub Frostschürzen und Streifenfundamente
15,00
m3
2.13 Aushub Tiefergründung Streifenfundament Boden für Tiefergründung profilgerecht lösen, Aushub ab Baugrubensohle, Breite der Fundamentsohle 0,60 bis 0,80 m nach statischen Erfordernissen.  Aushubtiefe bis ca.2,00 m Bodenklasse 1 - 5, einschl. Abtransport und Deponiegebühr. (Ausführung nur auf besondere Anweisung des Bodengutachters bzw. Statikers).
2.13
Aushub Tiefergründung Streifenfundament
15,00
m3
2.14 Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis 1,00 m Bodenaushub für Rohrleitungsgräben innerhalb und außerhalb des Gebäudes profilgerecht lösen und seitlich lagern. Inbegriffen ist das Wiederverfüllen mit nichtbindigem Material (seitlich gelagert) und das schichtweise Verdichten. Überschüssiges Material wird Eigentum des AN. Tiefe bis ca. 1,0 m geotechnische Kategorie GK1 - GK3 Abrechnung (entgegen der VOB) : a) für Rohrleitungen mit einer Tiefe bis 1,00 m eine Grabenbreite von 50 cm b) für Rohrleitungen mit einer Tiefe von 1,00 - 1,50 m eine Grabenbreite von 80 cm, c) für Rohrleitungen mit einer Tiefe über 1,50 m eine Grabenbreite von 1,00 m
2.14
Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis 1,00 m
60,00
m3
2.15 Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis 1,50 m Bodenaushub Rohrleitungsgraben wie vor, jedoch Tiefe bis 1,50 m, einschl. Verbau.
2.15
Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis 1,50 m
130,00
m3
2.16 Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis 1,80 m Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis ca. 1,80 m, einschl. notwendigem Verbau.
2.16
Bodenaushub Rohrleitungsgraben bis 1,80 m
30,00
m3
2.17 Bodenaushub Stufengraben bis 1,80 m Bodenaushub Rohrleitungsgraben wie vor, jedoch Tiefe bis 1,80 m, Grabenbreite 1,20cm; einschl.Verbau. Ausführung als Stufengraben zum Anschluss der Versorgungsleitungen in unterschiedlichen Höhenlagen. Einschließlich Wiedereinfüllen mit Bodenaushub. Einzukalkulieren ist das Lagenweise Auffüllen, Verdichten und Verlegen der entsprechenden Abwasser, Wasser und Elektrokabel etc.
2.17
Bodenaushub Stufengraben bis 1,80 m
10,00
m3
2.18 Bodenaushub Kanalgraben bis 3,00 m Bodenaushub Rohrleitungsgraben wie vor, jedoch Tiefe bis 3,00 m, Grabenbreite 1,00cm; einschl. Verbau. Ausführung als Rohrleitungsgraben zum Kanalanschluss.  Einschließlich Wiedereinfüllen mit Bodenaushub. Einzukalkulieren ist das Lagenweise Auffüllen, Verdichten und Verlegen der Entsprechenden Abwasserleitung DN 150.
2.18
Bodenaushub Kanalgraben bis 3,00 m
15,00
m3
2.19 Abtransport überschüssiges Material Laden und Abtransport  des überschüssigen beprobten  Materials einschl. Deponiegebühr.
2.19
Abtransport überschüssiges Material
100,00
m3
2.20 Zulage Z1.1 Zulage zum Abtransport des Erdaushubes für Zuordnungsklasse Z1.1 nach Verfüll-Leitfaden.
2.20
Zulage Z1.1
400,00
m3
2.21 Zulage Z1.2 Zulage zum Abtransport des Erdaushubes für Zuordnungsklasse Z1.2 nach Verfüll-Leitfaden.
2.21
Zulage Z1.2
E
200,00
m3
2.22 Zulage Z2 Zulage zum Abtransport des Erdaushubes für Zuordnungsklasse Z2 nach Verfüll-Leitfaden.
2.22
Zulage Z2
E
40,00
m3
2.23 Ausbau Betonpflaster Gehweg Ausbau vorhandenes Betonpflasters im Bereich des Gehwegs im Zuge der Rohrleitungsanschlüsse Kanal und sonstige Versorgungsleitungen. Pflasterstärke ca. 10 cm,  Splittbett 5 cm, Unterbau 25 cm, seitlich lagern, sowie Wiederherstellung des Gehwegs mit Einbau des gesamten Pflasterbelags mit neuem Splittbett und Unterbau.
2.23
Ausbau Betonpflaster Gehweg
2,00
m2
2.24 Erdarbeit für Wasserleitung Erdaushub für Wasserleitungsrohr außerhalb des Gebäudes. Inbegriffen ist das Abdecken des Rohres mit einer 15 cm starken Sandschicht, das Wiederverfüllen mit nichtbindigem Material, das schichtweise Verdichten und der Abtransport des überschüssigen Erdmaterials (wird Eigentum des AN). Handschachtung wird nicht vergütet. geotechnische Kategorie GK1 - GK3 Abrechnung:  Abrechnung: bei einer Tiefe bis 1,50 m eine Grabenbreite von 50 cm
2.24
Erdarbeit für Wasserleitung
15,00
m
2.25 Erdarbeit für Strom- und Telefonkabel Erdaushub für Stromhauptkabel und Telefonkabel außerhalb des Gebäudes. Inbegriffen ist das Abdecken des Kabels mit einer 15 cm starken Sandschicht, das Wiederverfüllen mit nichtbindigem Material, das schichtweise Verdichten und der Abtransport des überschüssigen Erdmaterials (wird Eigentum des AN). Handschachtung wird nicht vergütet. geotechnische Kategorie GK1 - GK3 Abrechnung: Abrechnung: bei einer Tiefe bis 0,80 m eine Grabenbreite von 80 cm
2.25
Erdarbeit für Strom- und Telefonkabel
15,00
m
2.26 Kabelzugrohr DN 100 Lieferung und Verlegung eines Leerrohres DN 100, einschl. Zugdraht in vorbeschriebenen Graben als Kabelzugrohr zum späteren Verlegen von Elektroleitungen, einschließlich Sandunterbau und Sandüberdeckung einbauen.
2.26
Kabelzugrohr DN 100
80,00
m
2.27 Straßensperrung, Durchführung und Genehmigung Halbseitige Straßensperrung, Durchführung und Genehmigung für Kanalanschluss Abwasser und Anschluss Versorgungsleitungen in öffentlichen Bereich. Dies betrifft 1 Anschluss Versorger (Gas, Wasser, Strom) und 1 Kanalanschluss Abwasser in Erlenweg. Alle Beschilderungen und Sicherheitsleistungen sind einzukalkulieren.
2.27
Straßensperrung, Durchführung und Genehmigung
E
2,00
St
2.28 Aspaltbeläge ausbauen, Neuherstellung Ausbau von Asphaltbelägen bestehend aus 4 cm Asphaltoberbau und 10 cm Aspalttragschicht, einschl. ca. 40 cm Mineralbeton, Abfuhr und Entsorgung des Materials auf Deponie nach Wahl des AN. Nach Ausführung der Erschließungsarbeiten Neuherstellung des Straßenbelagsaufbaus wie oben beschrieben. Anschluss Alt zu Neu mit entsprechenden Fugenbändern.
2.28
Aspaltbeläge ausbauen, Neuherstellung
E
10,00
m2
2.29 Muffenloch Aufgrabarbeiten für Muffenlöcher in erforderlicher Breite und Tiefe als Handschachtung. Im EP beinhaltet ist das Einsanden der einzelnen Leitungen, sowie das Wiederverfüllen und das lagenweise verdichten.
2.29
Muffenloch
5,00
m3
2.30 Handschachtung best. Leitungen Erdaushub in Handschachtung entlang bestehender Versorgungsleitungen, einschließlich abschnittsweise Sicherung von Bestandsleitungen etc.
2.30
Handschachtung best. Leitungen
E
10,00
m3
2.31 Verfüllen der Arbeitsräume mit Sandgeröll Verfüllen von Gräben, Schächten und Arbeitsräumen mit vom AN zu lieferndem Boden aus nichtbindigem Material (Sandgeröll). Lagenweises verdichten. Verdichtungsgrad DPr 103 %. Bereich: Arbeitsräume Terrassen, Wege, Zufahrten, etc.
2.31
Verfüllen der Arbeitsräume mit Sandgeröll
40,00
m3
2.32 Verfüllen der Arbeitsräume mit gelagertem Boden Verfüllen der Arbeitsräume wie vor beschrieben, jedoch mit seitlich gelagertem gut zu verdichtendem Aushub. (Baugrube und Unterfahrt)
2.32
Verfüllen der Arbeitsräume mit gelagertem Boden
40,00
m3
2.33 Schottertragschicht Liefern und einbauen und verdichten einer Schottertragschicht als Frostschutzschicht nach DIN 18315, Körnung 0/56 aus gebrochenen Mineralstoffen, verdichtungsfähig, Verdichtungsgrad DPr mind. 100%,Oberflächengenauigkeit +/- 2 cm, verdichten gem. TVE. StB einschl. Nachweis des Verdichtungsgrades durch 2 Lastplattenversuche. Höhe von ca. 0,60 cm
2.33
Schottertragschicht
100,00
m3
2.34 Wasserhaltung Schichtwasser Wasserhaltung bei Schichtwasser einschl. Erdaushub, setzen eines Betonschachtringes, An- und Abtransport einer Tauchpumpe mit Schwimmer und ca.50 m Ablaufschlauch, Steigleitung, Ein- und Ausbau. Das anfallende Wasser wird direkt in den öffentlichen Kanal gepumpt. Der Einsatz und die Anzahl der Pumpen müssen in einem separaten Bautagebuch eingetragen werden und durch die Bauleitung am gleichen Tag bestätigt werden. Folgendes ist in den EP einzukalkulieren: - Führung eines separaten Bautagebuches für den Pumpeneinsatz als   Abrechnungsgrundlage. - Auf- und Abbau der erforderlichen Elektroinstallation für die Versorgung   der Pumpe an den Baustromanschluß. Abrechnungsgrundlage: nach Betriebsstunden der Pumpe.
2.34
Wasserhaltung Schichtwasser
E
50,00
h
2.35 Böschung Abdecken Böschungen der Baugrube mit Polyethylenfolie 0,5 mm abdecken zur Sicherung, einschl. Windsicherung, Unterhalt und Beseitigung, in Abstimmung mit der Bauleitung.
2.35
Böschung Abdecken
E
100,00
m2
2.36 Geotextil unter Bodenplatte Geotextil wie vor beschrieben, jedoch auf Schotterlage unter Bodenplatte.
2.36
Geotextil unter Bodenplatte
600,00
m2
3 Entwässerungsarbeiten
3
Entwässerungsarbeiten
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN: Entwässerungsarbeiten nach DIN 18306 Die für die Entwässerungsanlagen notwendigen Angaben sind den Projektplänen zu entnehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle angegebenen Maße und Koten zu prüfen. Erforderliche Messungen und Absteckungen sind vom AN auszuführen. Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung. Das gesamte Kanalnetz ist vor Wiederverfüllen gemeinsam mit der Bauleitung aufzumessen. Die genauen Kanalkoten und Maße sind während der Bauausführung festzuhalten. Die einzelnen Rohrleitungsabschnitte sind vor Wiederverfüllung der Gräben dem Projektanten zur Abnahme zu melden. Das Durchspülen sämtlicher Rohrleitungen nach Verlegen der Stränge und das Verschließen der Rohrmuffen für Sanitäranschlüsse ist in den Einheitspreisen enthalten. Sämtliche nach oben führenden Leitungen innerhalb des Gebäudes sind mind. 15 cm über dem Erdgeschossfußboden mittels Bogen- und Abzweigpassstück hochzuführen. Das herausragende Rohrstück ist sofort nach dem Verlegen wasserdicht zu verschließen. Im EP enthalten ist eine Dichtigkeitsprüfung mit erforderlicher Niederschrift und die unaufgeforderte Übergabe der Ergebnisse an das Architekturbüro. Wo erforderlich, sind die Gräben nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft abzusteifen. Im EP enthalten ist das allseitige Ummanteln der Rohre mit 15 cm Sand sowie die Sicherung der Rohrleitungsgräben während der Bauzeit, insbesondere gegen Tagwasser und Beseitigung desselben, sowie das Entfernen evtl. nachrutschender Erdmassen. Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden.
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:
3.01 PVC-Grundleitung DN100 Abwassergrundleitungen aus PVC-Hart-Rohren (KG 2000 grünes Rohr) mit Steckmuffe, DIN V19534 bzw. DIN EN 1401. Dichtung mit Dichtring. Verlegung im Erdreich entsprechend DIN 4033 bzw. DIN EN 1610. Auflager und Rohrüberdeckung aus Sand. DN 100
3.01
PVC-Grundleitung DN100
175,00
m
3.02 PVC-Grundleitung DN125 Abwassergrundleitungen aus PVC-Hart-Rohren ( KG 2000 grünes Rohr)mit Steckmuffe, DIN V19534 bzw. DIN EN 1401. Dichtung mit Dichtring. Verlegung im Erdreich entsprechend DIN 4033 bzw. DIN EN 1610. Auflager und Rohrüberdeckung aus Sand. DN 125
3.02
PVC-Grundleitung DN125
140,00
m
3.03 PVC-Grundleitung DN150 Abwassergrundleitungen aus PVC-Hart-Rohren(KG 2000 grünes Rohr) mit Steckmuffe, DIN V19534 bzw. DIN EN 1401. Dichtung mit Dichtring. Verlegung im Erdreich entsprechend DIN 4033 bzw. DIN EN 1610. Auflager und Rohrüberdeckung aus Sand. DN 150
3.03
PVC-Grundleitung DN150
15,00
m
3.04 Abzweige Zulage Zulage für Abzweige aller Durchmesser.
3.04
Abzweige Zulage
20,00
St
3.05 Bögen Zulage Zulage für Bögen aller Durchmesser und Grade.
3.05
Bögen Zulage
80,00
St
3.06 Übergangsstücke PVC alle DN Zulage für PVC Übergangsstücke aller Durchmesser, z.b. DN 125/100, DN150/100, DN 150/125
3.06
Übergangsstücke PVC alle DN
20,00
St
3.07 Übergangsstück Übergangsstück von SML- Rohr auf PVC-Rohr.
3.07
Übergangsstück
20,00
St
3.08 Rückstau-Doppelverschluss DN 100 FH Einbau eines Rückstau-Doppel-Verschluss (RSDV) in vorgenannte Grundleitungspositionen als Zulage für fäkalienhaltige Abwässer herstellen DN 100
3.08
Rückstau-Doppelverschluss DN 100 FH
2,00
St
3.09 Rückstau-Verschluss DN 100 FF einfacher Rückstauverschluss in Regenwasserleitung einbauen DN 100
3.09
Rückstau-Verschluss DN 100 FF
2,00
St
3.10 Kontrollschacht NW 1000 ca. 3,00 m Einstiegsschacht NW 1000, mit einer Abdeckung Belastungsklasse 2 B 125, (PKW befahrbar). Ausbilden der erforderlichen Fliessrinnen einschl. einem wasserdichten Glattstrich. Schachtringe und Konus wasserdicht aufgesetzt. 3 Steigeisen pro lfdm nach DIN 1211/A.  Unterlagsringe und Schmutzfänger. Die Schachttiefe wird gerechnet von der Gerinnesohle bis Schachtabdeckung. Das Stemmen der erforderlichen Durchbrüche der Betonringe für die Grundleitungen und der Anschluß der Leitungen ist mit dem EP abgegolten. Einschließlich Erdaushub, Verfüllung und Verbau. Das überschüssige Material wird Eigentum des AN. Höhe: ca. 3,00 stgm
3.10
Kontrollschacht NW 1000 ca. 3,00 m
2,00
St
3.11 Kontrollschacht NW 1000 ca. 2,00 m Einstiegsschacht NW 1000, mit einer Abdeckung Belastungsklasse 2B 125, (PKW befahrbar). Ausbilden der erforderlichen Fliessrinnen einschl. einem wasserdichten Glattstrich. Schachtringe und Konus wasserdicht aufgesetzt. 3 Steigeisen pro lfdm nach DIN 1211/A.  Unterlagsringe und Schmutzfänger. Die Schachttiefe wird gerechnet von der Gerinnesohle bis Schachtabdeckung. Das Stemmen der erforderlichen Durchbrüche der Betonringe für die Grundleitungen und der Anschluß der Leitungen ist mit dem EP abgegolten. Einschließlich Erdaushub, Verfüllung und Verbau. Das überschüssige Material wird Eigentum des AN. Höhe: ca. 2,50 stgm
3.11
Kontrollschacht NW 1000 ca. 2,00 m
2,00
St
3.12 Mehr-/Minderhöhe Schacht je 0,50 Stgm.
3.12
Mehr-/Minderhöhe Schacht
2,00
St
3.13 Erhöhung Deckel Mehr-/Minderhöhe je 10cm.
3.13
Erhöhung Deckel
4,00
St
3.14 Kanalabsturz herstellen bis 1.50 m Kanalabsturz normgerecht an neuen Kontrollschacht anbauen in offenes Gerinne einschl. aller Stemm- und Dichtungsarbeiten. Absturzhöhe bis ca.1,5 m. DN 150
3.14
Kanalabsturz herstellen bis 1.50 m
2,00
St
3.15 Anschluss an städtischen Kanal Anschluß der neu verlegten Entwässerungsleitung DN 150 bzw. DN 200 an den städtischen Kanal einschließlich Rohrschellen, einschl. Liefern eines Anschlussstückes. Der ordnungsgemäße Kanalanschluss ist mit Abnahme des Tiefbauamtes zu belegen. Das Einholen von erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Behörde liegt im Zuständigkeitsbereich des AN. Die anfallenden Gebühren werden nach Rechnungsvorlage separat vergütet.
3.15
Anschluss an städtischen Kanal
E
4,00
St
3.16 Dränageringleitung DN 100 Drainageleitung DN 100 gemäß DIN 4095, aus PVC hart, als Vollsickerrohr mit angeformter Muffe (Stangenware mit Zulassung am Gebäude), gewellt, rings um das Gebäude in der Höhe der Fundamentsohle im Gefälle (mind. 0,5 %) verlegen. Richtungsänderungen und Verbindungen der Drainageleitungen sind mit Formstücken gemäß Herstellervorschrift herzustellen. Der Aushub, das Planieren und Verdichten der Sohle, das Einbringen eines Magerbetonbettes, die Kiesauffüllung mit Dränkies (16/32) Querschnitt 40/40 und Vliesummantelung, sowie der Abtransport des überschüssigen Erdmaterials ist im Einheitspreis enthalten. z. B. Fabrikat "Fränkische Rohrwerke" oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: .................................................
3.16
Dränageringleitung DN 100
135,00
m
3.17 Flächendränageleitung DN 125 Mehrpreis für die Ausführung der Drainageleitung in DN 125 gemäß DIN 4095, aus PVC hart, als Vollsickerrohr mit angeformter Muffe (Stangenware mit Zulassung für Verlegung im Gebäude), Verlegung unter Bodenplatte des Gebäudes in der Höhe der Gründungssohle, im Gefälle (mind. 0,5 %) verlegen. Richtungsänderungen und Verbindungen der Drainageleitungen sind mit Formstücken gemäß Herstellervorschrift herzustellen. Der Aushub, das Planieren und Verdichten der Sohle, das Einbringen eines Magerbetonbettes, die Kiesauffüllung mit Dränkies (16/32) Querschnitt 40/40 und Vliesummantelung, sowie der Abtransport des überschüssigen Erdmaterials ist im Einheitspreis enthalten. z. B. Fabrikat "Fränkische Rohrwerke" oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: .................................................
3.17
Flächendränageleitung DN 125
175,00
m
3.18 Dränagespülschacht DN 315, H 1.00 m Dränagespül- und Kontrollschacht DN 315 liefern und einbauen, mit 3 Abgängen DN 200, mit ca. 1,00 m langen, senkrecht stehenden Schachtaufsatzrohren DN 315, einschließlich Schachtdeckel, Blindstopfen, Dichtringen, Aufsatzrohren, Reduzierstücken, incl. aller erforderlichern Form-, Verbindungs- und Übergangsstücke herstellen und einbauen. Die Standrohre sind dauerhaft zu sichern, so dass ein Verschieben bei Einfüllen des Erdreichs der Arbeitsräume nicht möglich ist. z. B.: Fabrikat "Fränkische Rohrwerke", Schacht Opti - Control DN 315 angebotenes Fabrikat: ...............................................
3.18
Dränagespülschacht DN 315, H 1.00 m
8,00
St
3.19 Dränagespülschacht DN 315, H 2.00 m Dränagespül- und Kontrollschacht DN 315 liefern und einbauen, mit 3 Abgängen DN 200, mit ca. 2,00 m langen, senkrecht stehenden Schachtaufsatzrohren DN 315, einschließlich Schachtdeckel, Blindstopfen, Dichtringen, Aufsatzrohren, Reduzierstücken, incl. aller erforderlichern Form-, Verbindungs- und Übergangsstücke herstellen und einbauen. Die Standrohre sind dauerhaft zu sichern, so dass ein Verschieben bei Einfüllen des Erdreichs der Arbeitsräume nicht möglich ist. z. B.: Fabrikat "Fränkische Rohrwerke", Schacht Opti - Control DN 315 angebotenes Fabrikat: ...............................................
3.19
Dränagespülschacht DN 315, H 2.00 m
4,00
St
3.20 Dränagespülschacht DN 315, H 3.00 m Dränagespül- und Kontrollschacht DN 315 liefern und einbauen, mit 3 Abgängen DN 200, mit ca. 3,00 m langen, senkrecht stehenden Schachtaufsatzrohren DN 315, einschließlich Schachtdeckel, Blindstopfen, Dichtringen, Aufsatzrohren, Reduzierstücken, incl. aller erforderlichern Form-, Verbindungs- und Übergangsstücke herstellen und einbauen. Die Standrohre sind dauerhaft zu sichern, so dass ein Verschieben bei Einfüllen des Erdreichs der Arbeitsräume nicht möglich ist. z. B.: Fabrikat "Fränkische Rohrwerke", Schacht Opti - Control DN 315 angebotenes Fabrikat: ...............................................
3.20
Dränagespülschacht DN 315, H 3.00 m
2,00
St
3.21 Wasserdichtheitsprüfung Wasserdichtheitsprüfung nach EN 1610 in Verbindung mit ATVA 139 der Entwässerungskanalleitungen einschließlich allem benötigtem Zubehör. Wasser ist von der Baustelle zu entnehmen, zur Verwendungsstelle zu transportieren und nach Gebrauch schadlos zu beseitigen. Einschließlich herstellen und beseitigen von Verankerungen und Rohrverschlüssen. Das Prüfungsergebnis ist mittels entsprechender Dokumentation nachzuweisen und mit Schlussrechnungsstellung zu übergeben..
3.21
Wasserdichtheitsprüfung
P
1,00
psch
3.22 Leitungen spülen Spülen der fertiggestellten Leitungen, einschl. erforderlicher Reinigungsmittel und Betriebsstoffe.
3.22
Leitungen spülen
P
1,00
psch
3.23 Bestandsunterlagen Erstellen der Bestandsunterlagen für Entwässerungsarbeiten - 2 Satz Bestandspläne der verlegten Leitungen, Schächte mit Vermaßung, farbig angelegt in Ordnern - Pläne als DXF bzw. DWG -Dateien auf CD- ROM - 2 Satz Protokolle über alle durchgeführten Prüfungen. Dargestellt wird die tatsächlich ausgeführte örtliche Situation der verlegten Leitungen (Abwasserleitungen SW, RW, MW, Kanäle, Grundleitungen, Drainageleitungen, Kanalanschlüsse an städtische Einrichtungen etc.) Hauptaugenmerk liegt auf der exakten Einmessung und Vermaßung der örtlichen Situation der Leitungsführung und der Höhenlage der verlegten Leitungen. Änderungen während der Ausführung sind zu ergänzen und einzuzeichnen. Komplett liefern und mit Schlussrechnungsstellung übergeben.
3.23
Bestandsunterlagen
P
1,00
psch
4 Beton-und Stahlbetonarbeiten
4
Beton-und Stahlbetonarbeiten
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN: Beton- und Stahlbetonarbeiten: Alle Bestimmungen der VOB (Ausgabe 2019) DIN 18331 sind Vertragsbestandteile (soweit nachfolgend nichts anderes festgelegt wird), ohne im Einzelnen hier noch aufgeführt zu werden, Der Bieter ist angehalten, sich vor Angebotsabgabe die genaue Kenntnis dieser Bestimmungen zu verschaffen. Für die Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten ist die Norm EN 206 und deren deutsche Anwendungsregeln DIN 1045 zu Grunde zu legen. Der Statiker ist jeweils rechtzeitig über den gewünschten Abnahmetermin zu unterrichten. Sämtliche Schlitze, Deckendurchbrüche und sonst. Aussparungen sind vor dem Betonieren vom betreffenden Projektanten abzunehmen. Der Unternehmer ist verpflichtet, vor Beginn und während der Ausführung der Beton- und Stahlbetonarbeiten den Nachweis für die erforderlichen Betongüten durch Prüfung (bei höherwertigen Betonen auch amtlich) zu erbringen und die dadurch entstehenden Kosten in seine Preisberechnung mit einzukalkulieren. Die Betonentnahme und Herstellung der Würfel muss im Beisein der örtlichen Bauleitung erfolgen, desgleichen die Anbringen der Kennzeichnung mit Datumsangabe. Die Betonbauteile sind laufend gegen plötzliche Witterungseinflüsse zu schützen. Decken / Wände: Die Wand-und Deckenflächen sind zu entgraten; ferner ist darauf zu achten, dass für den späteren Anstrich eine einwandfreie Haftung gewährleistet ist. Die Fundamente werden nach Maßgabe der Werkpläne abgerechnet. Massenvergrößerungen, bedingt durch unsachgemäßes Ausschachten, werden nicht vergütet. Der Unternehmer ist angehalten, nach Freilegung der Gründungsebenen und vor Ausführungsbeginn bei der Bauleitung eine sachkundige Prüfung der Gründungsverhältnisse zu verlangen. Es ist dabei sicherzustellen, dass die bei der Fertigung der Ausführungspläne gegebenen technischen, rechnerischen und konstruktiven Voraussetzungen zutreffen. Wenn nicht anders vereinbart gilt für die Abrechnung die VOB. Im EP enthalten ist: Die planmäßige Einlage von bauseits gelieferten Rohren, Verankerungen, Anschweißplatten und dergleichen. Die Elektroinstallation wird vom Elektriker in die Schalung gelegt. Die notwendige Zeit ist dem Elektriker einzuräumen.(Ca.1,5 Tage pro Decke) Das Herstellen von Aussparungen und Schlitzen für sämtliche Rohre der Be- und Entwässerung, Elektro- und Heizanlage, Lüftung usw. nach Zeichnung. Das Ausbetonieren der Aussparungen nach Beendigung der Installationsarbeiten soweit erforderlich. Das Einlegen von Dreikantleisten, das Anlegen von Tür- und Fensteröffnungen nach Zeichnung. Das Liefern und Einlegen von Steckeisen, Abstandhaltern, rostfreien Befestigungsmitteln, Kleineisenteilen, Anschluss von Schlitzvormauerungen an Beton, Konsolen usw. nach Plan und Angabe der Bauleitung. Die Herstellung der vorgeschriebenen Anzahl von Probewürfeln im Beisein des Bauleiters. Die Prüfung der Probewürfel durch das Prüfinstitut, sowie Einreichung der Prüfzeugnisse bei der Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich. Bei Sichtbetonschalung ist Betoplan zu verwenden. Wo erforderlich, sind Kanten mit Dreikantleisten zu brechen und Wassernasen aufzulegen. Soweit Kanten oder Flächen während der Bauzeit beschädigt werden können, sind diese nach Anweisung der Bauleitung zu verwahren, eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. Alle Spannhülsen sind in geeigneter Weise zu verschließen. Aufmass: Die Decken werden über sämtliche Träger (Unter - bzw. Überzüge), Stürze, Pfeiler und Wände durchgemessen, und zwar von Außenkante Außenwand bis Außenkante Außenwand, wenn im LV nichts anderes vermerkt ist. In diesem Fall ist die Deckenabmauerung mit Ziegelsteinen abgegolten. Ist die Deckenvormauerung mit Formziegeln in entsprechenden Mauerwerkspositionen ausgeschrieben, wird bei Decken die tatsächliche Auflagertiefe bei Außenmauern abgerechnet. Bewehrungsstahl: Für die gesamte Bewehrung einschl. Verteilereisen und konstruktive Bewehrung darf nur die auf den Konstruktionsplänen vorgeschriebene Stahlsorte verwendet werden. Als Abrechnungsgrundlage für den Stahlverbrauch gelten die in den Bewehrungsplänen angegebenen Gewichtsmengen, ohne Zulage für Verschnitt. Stahlträger werden nach den Einheitsgewichten der DIN-Normen Tabellen abgerechnet, ohne Walztoleranz. Betonpositionen: Für sämtliche Betonpositionen gilt für Ausschreibung und Abrechnung die Aufteilung nach VOB in Beton einschließlich Schalung, sowie separate Abrechnung der Stahlpositionen nach Stahllisten der Statik. Alle Mehraufwendungen für die Herstellung von Betonbauteilen, wie Gerüste, verstärkte Schalungen, Traggerüste, Absteifungen, etc. sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Halbfertigteile / Fertigteile: Die Planungs- und Koordinationsleistungen für Halbfertigteile/ Fertigteile obliegen dem Zuständigkeitsbereich des AN. Die Fertigteilpläne, einschl. Stahllisten des Fertigteilherstellers sind vor Ausführung  durch den AN eigenverantwortlich anfertigen zu lassen und zu prüfen. Die planerischen, technischen und rechnerischen Vorgaben der Statikpläne, Werkpläne, sind bei der Planung der Fertigteildecken, - Treppen etc., und deren Ausführung zu beachten, und dienen als Grundlage für die Fertigteile. Der Mehraufwand bei Halbfertigteilen für zusätzlichen Bewehrungsstahl  wird nach Stahllisten des Fertigteilherstellers vergütet. Die Aufwendungen des jeweiligen Herstellers für die statische Umrechnung und die Planung der Fertigteile ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden.
BESONDERE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN:
4.01 Trennlage PE- Folie 2-lagige Trennlage aus 2x Kunststoff-Folie liefern und einbauen, Folie 0,2 mm, Stöße überlappt, (doppelte , versetzte Verlegung)
4.01
Trennlage PE- Folie
245,00
m2
4.02 Kiesfilterschicht unter Bodenplatte, verdichten des Rohbodens, Filterschicht aus Kies 8/16, Dicke 15 cm
4.02
Kiesfilterschicht
245,00
m2
4.03 Sauberkeitsschicht Bodenplatte Sauberkeitsschicht unter Bodenplatte des Erdgeschosses, Obere Betonfläche waagerecht, aus unbewehrten Ortbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 der Güte C16/20, Bereich Bodenplatte. Dicke: ca. 7 cm
4.03
Sauberkeitsschicht Bodenplatte
23,00
m3
4.04 Perimeterdämmung unter Bodenplatte Perimeterdämmung unter Bodenplatte aus Polystyrol-PS-Extruderschaum 0,035 W/(mK) DIN V 4108-4 mit bauaufsichtlicher Zulassung, lose auf Sauberkeitsschicht verlegt. Plattenausbildung mit umlaufenden Stufenfalz, PB-dx nach DIN 4108-10, Druckfestigkeit 700 kPa, Stärke 120 mm Vorschlagsfabrikat: Styrodur 5000 CS oder gleichwertig angebotenes Fabrikat:............................................. bauaufsichtliche Zulassung Nr.:...............................
4.04
Perimeterdämmung unter Bodenplatte
245,00
m2
4.05 Perimeterdämmung Betonfundament Perimeterdämmung wie vor beschrieben, jedoch Betonfundamente/seitliche Abschalung, Bodenplatte, Betonfundamente bei Tiefergründung etc. aus Polystyrol-PS-Extruderschaum 0,035 W/(mK) DIN V 4108-4, mit bauaufsichtlicher Zulassung liefern und einbauen. PW - dx nach DIN 4108-10, Druckfestigkeit 500 kPa, Stärke 60 mm, einlagige Ausführung, geklebt auf Untergrund aus Bitumenschweißbahnabdichtung bzw. Betonfundament, erdberührte Bauteile im Erdgeschoss. Vorschlagsfabrikat: Styrodur 4000 CS oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: .......................................................... bauaufsichtliche. Zulassung Nr.: ...........................................
4.05
Perimeterdämmung Betonfundament
50,00
m2
4.06 Perimeterdämmung PW, Mehr/Minder 20 mm Perimeterdämmung wie vor beschrieben, jedoch Polystyrol-PS-Extruderschaum, Mehrstärke/Minderstärke  je 20 mm
4.06
Perimeterdämmung PW, Mehr/Minder 20 mm
515,00
m2
4.07 Perimeterdämmung Kelleraußenwände 180 mm Perimeterdämmung der Kelleraußenwände aus Polystyrol-PS-Extruderschaum (XPS) nach DIN V 4108-4, als Außenwanddämmung im erdberührten Bereich (PW-dh nach DIN 4108-10) liefern und fachgerecht einbauen. Einschließlich Einmessen, Zuschnitt und aller Passarbeiten. Platten mit Stufenfalz, vollflächig mit Bitumenkleber auf den bituminösen Untergrund aufgeklebt. Dämmstärke: 180 mm Wärmeleitfähigkeit (WLG): 0,035 W/(mK) oder besser Druckfestigkeit: mind. 300 kPa Vorschlagsfabrikat: Styrodur 3035 CS oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: .......................................................... bauaufsichtliche Zulassung Nr.: ...........................................
4.07
Perimeterdämmung Kelleraußenwände 180 mm
180,00
4.08 Betonstabstahl BST 500 S DIN 488, BST 500 S, alle Durchmesser, alle Längen, liefern, schneiden, biegen und verlegen nach statischen Angaben.
4.08
Betonstabstahl BST 500 S
25,00
t
4.09 Baustahlmatten BST 500 M Baustahlmatten DIN 488, BST 500 M als Lager- und Nichtlagermatten, in unterschiedlichen Mattenabmessungen (Stabdurchmesser) liefern, schneiden, biegen und verlegen nach statischen Angaben.
4.09
Baustahlmatten BST 500 M
35,00
t
4.10 Tragende Bodenplatte des KGs (WU-Beton) Bodenplatte aus bewehrtem  Ortbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 , Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, einschließlich erforderlicher Randschalung, zur Aufnahme einer bauseitigen Abdichtung. Randdämmung und Bewehrung  in gesonderten Positionen. Sichtbar bleibende Kanten sind zur Anbringung einer Abdichtung anzufasen (z.B. Dreikantleiste 30/30mm, im Bereich von Türen, Ecken etc.) Oberfläche glatt verrieben zur Aufnahme einer Schweißbahnabdichtung mit schwimmendem Estrichaufbau. Bodenplatte Dicke:  30 cm Betongüte: C25/30, XC2, WF, WU
4.10
Tragende Bodenplatte des KGs (WU-Beton)
245,00
m2
4.11 Kelleraußenwände aus WU-Beton 30 cm Kelleraußenwände aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2, einschließlich beidseitiger glatter Sichtschalung (Klasse SB2). Wandstärke: 30 cm. Betongüte: C25/30, XC4, XD1, XF1, WU. Abrechnung erfolgt nach m² Wandfläche. Bewehrung wird gesondert vergütet.
4.11
Kelleraußenwände aus WU-Beton 30 cm
145,00
4.12 WU-Bodenplatte Aufzugsunterfahrt 30 cm Bodenplatte für die Aufzugsunterfahrt aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 liefern, einbringen und fachgerecht verdichten, einschließlich Schalung und aller Nebenarbeiten. Oberfläche glatt verrieben zur Aufnahme der Aufzugskomponenten. Bauteildicke: 30 cm Betongüte: C25/30, XC2, WF, WU Abrechnung erfolgt nach m² Bauteilfläche. Bewehrung wird gesondert vergütet.
4.12
WU-Bodenplatte Aufzugsunterfahrt 30 cm
5,00
4.13 Wände Unterfahrt 30cm WU-Beton Wände der Aufzugsunterfahrt in Beton wasserundurchlässig, Stärke 30 cm, einschl. beidseitiger Schalung. Die Bewehrung wird in gesonderter Position abgerechnet. Beton: C25/30, XC2, WF, WU
4.13
Wände Unterfahrt 30cm WU-Beton
15,00
m2
4.14 Einzelfundament Einzelfundament für Betonstütze, einschließlich Schalung, Größe ca. 1,00x1,00m. Beton: C20/25,  XC2, WF Einbauort EG, Terrassen
4.14
Einzelfundament
5,00
m3
4.15 Frostschürze Frostschürze unter Bodenplatte EG, einschließlich Schalung, Größe ca. 0,6x0,60m. Beton: C20/25,  XC2, WF
4.15
Frostschürze
21,00
m3
4.16 Magerbetonauffüllung C16/20 Magerbetonauffüllung, einschließlich aller Nebenarbeiten, für Tiefergründungen der Fundamente als Streifenfundamente, Beton gegen Erdreich, bis auf tragfähigen Baugrund, liefern, einbauen und verdichten. (Ausführung nur nach Anweisung Bodengutachter bzw. Statiker) Betongüte: C16/20 Einbauhöhe: bis 2,0m Breite: ca. 0,6m bis 0,8 m
4.16
Magerbetonauffüllung C16/20
E
30,00
m3
4.17 Fugenband WU-Bauteile PENTAFLEX KB ® 167-Fugenband Einzelelemente aus verzinktem Stahl-blech komplett beschichtet Abmessungen: l = 2000 mm b = 167 mm t = 1,2 mm Befestigung auf der Bewehrung mit min 1 Haltebügel pro Meter Einbindetiefe: ? 30 mm Geprüft bis 5,0* bar Einsatz: Arbeitsfugen im Wand/Sohle-, Wand/Wand- oder Boden/Bodenbereich
4.17
Fugenband WU-Bauteile
100,00
m
4.18 FT-Aufzugswand 20cm Wände des Aufzugsschachtes als bewehrte Fertigteildoppelwand. Die Stahlmassen der Fertigteile sind im EP enthalten. Die Anschlussbewehrung zur Bodenplatte und zur Decke wird separat vergütet. Die Ausführungsplanung der Fertigteilwände und Einreichung beim Prüfingenieur ist ebenfalls mit in den EP einzurechnen. Prüfgebühren bauseits. Stärke 22 cm, Höhe ab OK Unterfahrt bis OK Überfahrt ca. 11,50 m Beton-Güte: C25/30 XC1 WO Einschl. aller Transport- und Montageteile, einschl. Einbau. Bewehrung wird gesondert vergütet. Glatter streichfähiger Stahlbeton
4.18
FT-Aufzugswand 20cm
20,00
m3
4.19 Aufzugswand aus Ortbeton Aufzugswand aus Ortbeton, wie vor beschrieben, jedoch Betonwand einschl. Schalung, Bewehrung in separater Position.
4.19
Aufzugswand aus Ortbeton
E
20,00
m3
4.20 Aufzugswand gemauert Aufzugswand wie vorab beschrieben, allerdings als KS-Mauerwerk KS 20 -R P SFK 12 RDK 2,0 WTW
4.20
Aufzugswand gemauert
E
20,00
m3
4.21 Zulage Türöffnungen Mauerwerk Zulage für das Herstellen von Türöffnungen ca. 90x210cm, in Aufzugsschacht der Vorposition, nach Angabe Aufzugshersteller. Inklusive Betonfertigteilstützen und allen Nebenleistungen.
4.21
Zulage Türöffnungen Mauerwerk
E
3,00
St
4.22 Zulage Einbauteile Mauerwerk Zulage Einbauen der Befestigungsmaterialien des Aufzugsbauers inkl. Verdübelung mit Klebeankern oder Einmauern, kommt zur Ausführung bei Mauerwerksausführung der Aufzugswand!
4.22
Zulage Einbauteile Mauerwerk
E
100,00
kg
4.23 Zulage Einbauteile Beton Zulage werkseitig zur Verfügeung gestellte Einbauteile der Aufzugsfirma, lot- bzw. fluchtrecht in Ortbeton bzw. Beton - Fertigbauteile und/oder -Wände,-Decken einbauen, wie z,b. Halfenschienen etc. Aufzugsschacht, nach Angabe der Aufzugsfirma. Lieferung der Teile durch die Aufzugsfirma.
4.23
Zulage Einbauteile Beton
100,00
kg
4.24 Zulage Türöffnungen Betonwand Zulage zu Vorposition für das Herstellen von Türaussparungen ca.0,90x2,15 m in Betonwänden aus Halbfertigteilen bzw. Ortbeton
4.24
Zulage Türöffnungen Betonwand
3,00
St
4.25 Ortbetondecke über Aufzug 20 cm Liefern und Einbauen einer Ortbetondecke über Aufzugsschacht aus Stahlbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 , Seitenflächen in Sichtbeton, Kanten mit Dreikantleisten gebrochen, Oberseite abgerieben Stahlbetondecke einschl. Schalung, Bewehrung wird gesondert vergütet. Glatter streichfähiger Stahlbeton Rohbaulichte Aufzugsschacht: Breite x Länge 1,60 x 1,80 m Gesamtstärke Ortbetondecke 20 cm Beton-Güte:   C25/30 XC1
4.25
Ortbetondecke über Aufzug 20 cm
4,50
m2
4.26 Profilstahl S 235 Profilstahlstützen aus S235 Profilstahl, liefern und einbauen, einschließlich eventueller erforderlichen Kopf- und Fußplatten, Verbindungen geschweißt. Einschl. erforderlicher Bohrungen, Bolzen, Muttern, Gewindestäben etc. Die Konstruktionen sind mit Rostschutzanstrich einzubauen. z. B Hohlprofile MSH Querschnitt 100/100mm bis 120/120 mm, in unterschiedlichen Profilstärken oder ähnliche Profile.
4.26
Profilstahl S 235
120,00
kg
4.27 Zulage Verzinkung Profilstahl S 235 Zulage Für Verzinkung der Stahlteile S235 anstelle Rostschutzantrich
4.27
Zulage Verzinkung Profilstahl S 235
120,00
kg
4.28 Stahlbeton-Kellerdecke über KG 22 cm Kellerdecke über Kellergeschoss (als Decke über KG / Tiefgaragendecke) aus bewehrtem Ortbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2, inklusive Schalung, Unterstützung und Deckenrandschalung. Stärke: 22 cm. Betongüte: C25/30, XC1, WO. Deckenunterseite eben und waagerecht, für Maleranstrich bzw. Beschichtung vorbereitet. Bewehrung wird gesondert vergütet.
4.28
Stahlbeton-Kellerdecke über KG 22 cm
310,00
4.29 Decke ü. EG (Halbfertigteil) 22 cm Stahlbetonelementdecke über EG (Halbfertigteil) nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2, mit erforderlichem Oberbeton einschl. Montageabstützungen, Deckenrandschalung bei Außenkante Mauerwerk und Nebenleistungen herstellen. Erhöhte Anforderung an die Ebenheit der Deckenuntersicht. Oberfläche der Unterseite glatt, eben und waagerecht, Fehlstellen sind zu schließen, Zementleim ist zu beseitigen, für Maleranstrich vorbereitet. Deckenoberfläche vorgerichtet zur Aufnahme von Estrichen und sonstigen Belägen. Deckengleiche Unterzüge sind in den EP einzurechnen, die Bewehrung wird gesondert vergütet. Im Einheitspreis ist das Herstellen von Aussparungen gem. Werk- und Statikplan  (Styroporklotz, Holzschalung)   enthalten. Gesamtstärke: 22 cm Beton-Güte:   C25/30 XC1, WO
4.29
Decke ü. EG (Halbfertigteil) 22 cm
310,00
m2
4.30 Decke über OG (Halbfertigteil) 22 cm Stahlbetondecke über EG sonst genau wie vor beschrieben, Gesamtstärke: 22 cm Beton-Güte:   C25/30 XC1, WO
4.30
Decke über OG (Halbfertigteil) 22 cm
E
W
310,00
m2
4.31 Decke über Penthouse (Halbfertigteil) 22 cm Stahlbetonelementdecke über dem Penthouse (2. OG) (Halbfertigteil) sonst genau wie vor beschrieben, jedoch Deckenoberseite vorgerichtet für den nachfolgenden Dachaufbau. Gesamtstärke: 22 cm Beton-Güte: C25/30, XC1, WO
4.31
Decke über Penthouse (Halbfertigteil) 22 cm
180,00
4.32 Betonattika H ca. 50 cm, d = 20 cm Attika-Aufkantung auf der Stahlbetondecke über dem Penthouse und OG aus Ortbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 herstellen, einschließlich Schalung, Deckenrandschalung und aller Nebenleistungen. Oberseite waagerecht bzw. mit leichtem Gefälle nach innen abgezogen zur späteren Aufnahme der Attika-Abdeckung. Höhe: ca. 50 cm Dicke: 20 cm Betongüte: C25/30, XC2, XF1, WU Bewehrung wird gesondert in den Stahlpositionen vergütet.
4.32
Betonattika H ca. 50 cm, d = 20 cm
135,00
m
4.33 Zulage Aufkantung Decken werkseitig Zulage für eine fachgerechte werkseitige Aufkantung der Podestdecken im Bereich des Treppenauflagers für das Anbringen der Schöck Tronsole F.
4.33
Zulage Aufkantung Decken werkseitig
6,00
m
4.34 Ortbeton Zugstützen 24 / 24 cm gemäß Statik und Werkplan herstellen, Ortbeton einschl. Schalung, Bewehrung wird gesondert vergütet. Abmessung: ca. 24/24 cm, raumhoch, Betongüte C25/30 XC1 WO
4.34
Ortbeton Zugstützen 24 / 24 cm
3,50
m3
4.35 Unterzug b/h ca. 24/52 cm Herstellen eines Ortbeton/Randunterzugs in Verbindung mit der Fertigteildecke ü. EG. Ortbetondecke über 1. OG, 2.OG. Unterzug incl. Schalung und Beton C 25/30 XC 1 Bewehrung in Separater Position. Abmessung: b/h ca. 24/52 cm, (Höhe UZ 30cm + 22 cm Deckenstärke) Rohbaulichten bis ca, 6,5 m Einzellänge,
4.35
Unterzug b/h ca. 24/52 cm
19,00
m3
4.36 Deckenrandschalung Deckenrandschalung bei allen Geschossdecken z. B. bei raumhoher Verlasung, im Treppenhaus EG, OG PH 2.OG etc. Höhe ca. 22 cm.
4.36
Deckenrandschalung
35,00
m
4.37 Dämmplatten PS15 / 10mm Dämmplatten unterschiedlicher Dicke liefern und nach Herstellervorschrift anbringen, Bereiche: gem. Wärmebrückenkatalog etc., Dämmplatten aus Styropor PS 15 (Dehnungsfugen und sonstige Bereiche) Plattendicke: 10 mm
4.37
Dämmplatten PS15 / 10mm
10,00
m2
4.38 FT-Treppenanlage UG - EG halbgewendelt Komplette Fertigteil-Treppenanlage vom Kellergeschoss (UG) zum Erdgeschoss (EG) liefern und fachgerecht montieren. Halbgewendelte Treppe aus bewehrten Betonfertigteilen (Sichtbeton-Klasse SB2 an Unterseiten und Wangen), Oberseiten der Stufen abgerieben und vorgerichtet zur Aufnahme eines Fliesenbelags. Einschließlich aller erforderlichen Lager, Anschlüsse und Nebenarbeiten. Ausführung mit Zwischenpodest: Das Zwischenpodest ist konstruktiv fest mit dem unteren Treppenlauf verbunden (hängend) und liegt an der Rohbauwand auf. Der zweite Treppenlauf liegt auf dem Zwischenpodest sowie auf der Geschossdecke auf. Treppenbreite: ca. 1,05 m Steigungsverhältnis: 16 Steigungen á  18,9 x 27,5 cm Treppentyp: halbgewendelt mit Zwischenpodest Betongüte: C30/37 XC1 Tronsolen bzw. Schallschutzlager sind gesondert ausgeschrieben. Bewehrung ist im Preis der Treppe enthalten.
4.38
FT-Treppenanlage UG - EG halbgewendelt
1,00
Stk
4.39 FT-Treppenanlage EG - OG halbgewendelt Komplette Fertigteil-Treppenanlage vom Erdgeschoss (EG) zum 1. Obergeschoss (OG) liefern und fachgerecht montieren. Halbgewendelte Treppe aus bewehrten Betonfertigteilen (Sichtbeton-Klasse SB2 an Unterseiten und Wangen), Oberseiten der Stufen abgerieben und vorgerichtet zur Aufnahme eines Fliesenbelags. Einschließlich aller erforderlichen Lager, Anschlüsse und Nebenarbeiten. Ausführung mit Zwischenpodest: Das Zwischenpodest ist konstruktiv fest mit dem unteren Treppenlauf verbunden (hängend) und liegt an der Rohbauwand auf. Der zweite Treppenlauf liegt auf dem Zwischenpodest sowie auf der Geschossdecke auf. Treppenbreite: ca. 1,05 m Steigungsverhältnis: 16 Steigungen á 18,8 x 27,5 cm Treppentyp: halbgewendelt mit Zwischenpodest Betongüte: C30/37 XC1 Tronsolen bzw. Schallschutzlager sind gesondert ausgeschrieben. Bewehrung is im Preis der Treppe enthalten.
4.39
FT-Treppenanlage EG - OG halbgewendelt
1,00
Stk
4.40 FT-Treppenanlage OG - 2.OG halbgewendelt Komplette Fertigteil-Treppenanlage vom 1. Obergeschoss (OG) zum 2. Obergeschoss (2. OG / Penthouse) liefern und fachgerecht montieren. Halbgewendelte Treppe aus bewehrten Betonfertigteilen (Sichtbeton-Klasse SB2 an Unterseiten und Wangen), Oberseiten der Stufen abgerieben und vorgerichtet zur Aufnahme eines Fliesenbelags. Einschließlich aller erforderlichen Lager, Anschlüsse und Nebenarbeiten. Ausführung mit Zwischenpodest: Das Zwischenpodest ist konstruktiv fest mit dem unteren Treppenlauf verbunden (hängend) und liegt an der Rohbauwand auf. Der zweite Treppenlauf liegt auf dem Zwischenpodest sowie auf der Geschossdecke auf. Treppenbreite: ca. 1,05 m Steigungsverhältnis: 16 Steigungen á 18,8 x 27,5 cm Treppentyp: halbgewendelt mit Zwischenpodest Betongüte: C30/37 XC1 Tronsolen bzw. Schallschutzlager sind gesondert ausgeschrieben. Bewehrung ist im Preis der Treppe enthalten.
4.40
FT-Treppenanlage OG - 2.OG halbgewendelt
1,00
Stk
4.41 Zulage für Auflagerkonsolen für FT-Podest Zulage für Auflagerkonsolen für FT-Podest gem. statischen Vorgaben Bewehrung wird gesondert vergütet. h: ca. 10cm b: ca. 12cm L: 1,1-2m
4.41
Zulage für Auflagerkonsolen für FT-Podest
5,00
m
4.42 Herstellen von Bohrzonen ca. 20x20 cm in Betondecken ca.20x20 cm. Im Aufbeton ist ein Gasbetonstein als spätere bauseitige Bohrzone einzulegen einschl. Fixierung. Stärke in Betonstärke, genaue Lage nach Angabe durch Bauleitung.
4.42
Herstellen von Bohrzonen ca. 20x20 cm
12,00
St
4.43 SCHÖCK Tronsole Typ F Liefern und einbauen von Schöck-Tronsolen Typ F bei den Treppenläufen zu den Podesten in allen Etagen nach Angabe des Statikers.(Schalllager nach Zulassung), Einzellänge ca.1,10 m.
4.43
SCHÖCK Tronsole Typ F
8,00
m
4.44 SCHÖCK Tronsole Typ B Lieferung und Einbau einer Schöck Tronsole Typ B nach Herstellerangaben auf der Bodenplatte unter dem Treppenauflager.
4.44
SCHÖCK Tronsole Typ B
2,00
m
4.45 SCHÖCK Tronsole Typ L420 Treppenlauf Lieferung und fachgerechter Einbau  von Schöck Tronsole Typ L420 nach Herstellerangaben zwischen Treppenlauf und Rohbauwand in allen Etagen, selbstklebend,aus PE-Schaum, zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge.Einschl. aller erforderlichen Einbauhilfen, Fugenbreite 20 mm. Einbau bis über OK Belag.
4.45
SCHÖCK Tronsole Typ L420 Treppenlauf
25,00
m
4.46 SCHÖCK Tronsole Typ L420 Podest Schöck Tronsole Typ L420 wie vor beschrieben, jedoch Einbau zwischen Podest und Rohbauwand im Erdgeschoss. Einbau nach Herstellervorschrift bis über OK Belag. Fugenbreite 20 mm.
4.46
SCHÖCK Tronsole Typ L420 Podest
5,00
m
4.47 Maueranschlussschiene Liefern und anbringen von Maueranschlußschienen HMS zwischen Mauerwerk und Beton. Einzellängen ca. 2,70 bis 2,90 m
4.47
Maueranschlussschiene
50,00
m
4.48 Kernbohrungen Stahlbeton bis 82 mm Kernbohrungen in Stahlbetondecken und -wänden in allen Etagen bis  82 mm Durchmesser, mit Diamantbohrgerät. Abrechnung pro cm Bohrtiefe, nach Aufmaß. Im EP ist das Entsorgen des Bauschutts (Bohrkerns) mit enthalten.
4.48
Kernbohrungen Stahlbeton bis 82 mm
1,00
m
4.49 Kernbohrungen Stahlbeton bis 110 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch bis 110 mm Durchmesser, bis ca. 300 mm Stärke.
4.49
Kernbohrungen Stahlbeton bis 110 mm
1,00
m
4.50 Kernbohrungen Stahlbeton bis 200 mm Kernbohrungen wie vor, jedoch bis 200 mm Durchmesser, Stärke bis ca. 300 mm.
4.50
Kernbohrungen Stahlbeton bis 200 mm
1,00
m
4.51 Kernbohrung Mauerwerkswand Wandstärke 24 cm, Durchmesser bis 150 mm, nach Angabe der Bauleitung. Wände aus Mauerwerk, Ziegel bzw. KS Im EP ist die Entsorgung des Bauschutts (Bohrkerns) enthalten.
4.51
Kernbohrung Mauerwerkswand
1,00
m
4.52 Mehrsparteneinführung Bodenplatte EG Liefern und Einbau einer Mehrsparteneinführung nach Herstellervorschrift in die Betonbodenplatte, nach Angabe der Bauleitung,  für Heizung, Strom, Wasser, Telekommunikation einschl. erf. Kernbohrung und Abdichtung. Stärke Betonbodenplatte ca. 30 cm Fabr. Doyma oder gleichwertig Angeb. Fabrikat............................
4.52
Mehrsparteneinführung Bodenplatte EG
2,00
St
4.53 WU-Wanddurchführung DN 100 mit Dichtkragen Liefern und einbauen von Einsparteneinführungen für Lüftungsleitungen DN 100 nach Herstellervorschrift in die  Betonaussenwände, nach Angabe der Bauleitung bzw. Werkplanung. Ausführung als wasserundurchlässige (WU) Durchführung mit entsprechendem Dichtungskranz (Mauerkragen).
4.53
WU-Wanddurchführung DN 100 mit Dichtkragen
5,00
St
4.54 WU-Bodendurchführung DN 100 mit Dichtkragen Liefern und einbauen von Einsparteneinführungen für Abwasserleitungen DN 100 mit Dichtring nach Herstellervorschrift in die Bodenplatte nach Angabe der Bauleitung bzw. Werkplanung. Ausführung als wasserundurchlässige (WU) Durchführung mit entsprechendem Dichtungskranz (Mauerkragen).
4.54
WU-Bodendurchführung DN 100 mit Dichtkragen
15,00
St
5 Fundamenterdung
5
Fundamenterdung
TECHNISCHE BESCHREIBUNG Fundamenterderanlage nach DIN 18014 Die Einhaltung eines Erdausbreitungswiderstandes von maximal 2 Ohm ist gefordert. Für jedes Gebäude ist entsprechend DIN 18014 in der Regel ein Fundamenterder zu errichten. Erreicht die Erdungsanlage nicht den gewünschten Erdausbreitungswiderstand,der gemäß DIN VDE 0100-540 bzw. DIN EN 50522 (VDE 0101-2) erforderlich ist, so ist der Errichter verpflichtet dies sofort mitzuteilen, damit geeignete Maßnahmen getroffen werden können. Die Anordnung von Anschlußfahnen für den äußeren Blitzschutz und den Potentialausgleich sowie für den inneren Blitzschutz/Potentialausgleich ist vor Errichtung der Erdungsanlage vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen. Alle Anschlußfahnen, die am Fundamenterder oder der Stahlbetonarmierung angeschlossen werden, sind aus Runddraht Edelstahl V4A 10 mm auszuführen. Anschlußleitungen des Fundamenterders aus dem Beton ins Erdreich bzw.ins Mauerwerk sind besonders zu schützen. Es ist auf die Errichtung einer flächenhaften Erdungsanlage zu achten.
TECHNISCHE BESCHREIBUNG
5.01 Fundamenterder Flachbandstahl Fundamenterder aus Flachbandstahl 30x3,5 mm feuerverzinkt nach DIN 48801, entsprechend DIN 18014 senkrecht in das Betonfundament bzw. Bodenplatte einlegen, gemäß Baufortschritt, einschl. aller Anschluß-, Verbindungs-, Kreuzklemmen und allem Zubehör, in Teillängen liefern und verlegen.
5.01
Fundamenterder Flachbandstahl
205,00
m
5.02 Ringerder Edelstahl Ringerder aus Edelstahl rund 10 mm, nicht rostend, Werkstoff-Nr.1457(V4A),einlegen in Erdreich, einschl. aller Anschluss-, Verbindungs-, Kreuzklemmen und Zubehör.
5.02
Ringerder Edelstahl
135,00
m
5.03 Anschlussfahnen Edelstahl Anschlußfahnen aus Edelstahl V4A 10 mm gemäß DIN VDE 0151 für Blitzschutzanlage oder Potentilausgleichsschiene, Länge mind. 1,0 m aus dem Beton bzw über Gelände einschl. aller Trenn-, Verbindungs-, Kreuzklemmen und Zubehör.
5.03
Anschlussfahnen Edelstahl
16,00
St
5.04 Messung Fundamenterder Messung und Kontrolle der Erdungsanlage, Messung des Widerstandes der Gesamtanlage und der einzelnen Erdungen mit Liste der gemessenen Widerstandswerte, Prüfprotokoll, Fotodokumentation und maßstabsgerechter Zeichnung 3-fach.Abrechnung nach Anzahl der Meßpunkte.
5.04
Messung Fundamenterder
16,00
St
6 Mauerarbeiten
6
Mauerarbeiten
6.01 Außenmauerwerk Kalksandstein 24 cm Außenmauerwerk nach DIN EN 1996 aus Kalksandstein-Plansteinen (KS-R P) mit Dünnbettmörtel vermauert. Lot- und fluchtgerecht in allen Geschossen herstellen. Wandstärke: 24 cm. Festigkeitsklasse 12, Rohdichteklasse 2,0. Abrechnung erfolgt nach m² Mauerwerk. Inklusive Stoßfugenverzahnung, Stumpfstoßtechnik mit Flachstahlankern sowie aller erforderlichen Höhenausgleichs- und Passsteine.
6.01
Außenmauerwerk Kalksandstein 24 cm
575,00
6.07 Mauerwerk KS 24 -R P SFK 20 RDK 2,2 WTW Mauerwerk Treppenhauswand/Wohnungstrennwand aus Kalksandstein KS-R P SFK 20, RDK 2,2, WD 24cm Mauerwerk DIN EN 1996 der Treppenhauswand/Wohnungstrennwand, ohne Stoßfugenvermörtelung, für späteren Putzauftrag, Kalksandstein, DIN 771-2 in Verbindung mit 20000-402, KS-R P, Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2,2, Mauerwerksdicke 24 cm, im Dünnbett,    Höhe ca. 2,70 m bis ca. 2.90 m; OK Rohboden bis UK Decke/Dach, Ausführung in allen Etagen KG bis DG. Inkl. Herstellung aller Schlitze, Durchbrüche, Schneidarbeiten, Höhenausgleichsschichten, Flachstahlanker für Stumpfstosstechnik  etc. Der Längenausgleich ist im Wandfeld zu realisieren.
6.07
Mauerwerk KS 24 -R P SFK 20 RDK 2,2 WTW
62,50
6.08 Mauerwerk KS 24 -R P SFK 12 RDK 2,0 WTW Mauerwerk Treppenhauswand/Wohnungstrennwand aus Kalksandstein KS-R P SFK12 RDK 2,0 WD 24cm Mauerwerk DIN EN 1996, der Treppenhauswand/Wohnungstrennwand, ohne Stoßfugenvermörtelung, für späteren Putzauftrag, Kalksandstein, 771-2 in Verbindung mit 20000-402, KS-R P, Festigkeitsklasse 12, Rohdichteklasse 2,0, Mauerwerksdicke 24 cm, im Dünnbett,    Höhe ca. 2,71 bis UK Decke/Dach, Ausführung in allen Etagen. Inkl. Herstellung aller Schlitze, Durchbrüche, Schneidarbeiten, Höhenausgleichsschichten, Flachstahlanker für Stumpfstosstechnik etc,. gemäß Statik und Werkplanung. Der Längenausgleich ist im Wandfeld zu realisieren.
6.08
Mauerwerk KS 24 -R P SFK 12 RDK 2,0 WTW
257,50
6.09 Mauerwerk KSL 11,5 -R P SFK 12 RDK 1,4 IW Mauerwerk Innenwand, Kalksandstein KSL-R P SFK12 RDK 1,4 IW 11,5cm Mauerwerk DIN EN 1996, der Innentrennwand, ohne Stoßfugenvermörtelung, für späteren Putzauftrag, Kalksandstein, DIN 771-2 in Verbindung mit 20000 - 402, KSL-R P, Festigkeitsklasse 12, Rohdichteklasse 1,4, Mauerwerksdicke 11,5 cm, im Dünnbett, Höhe ca. 2,90 bis UK Decke, Ausführung im Obergeschoss und Erdgeschoss. Inkl. Herstellung aller Schlitze, Durchbrüche, Schneidarbeiten, Höhenausgleichsschichten, Flachstahlanker für Stumpfstosstechnik etc. gemäß Statik und Werkplanung. Der Längenausgleich ist im Wandfeld zu realisieren.
6.09
Mauerwerk KSL 11,5 -R P SFK 12 RDK 1,4 IW
140,00
m2
6.10 Mauerwerk KS 24 -R P SFK 12 RDK 1,4 IW Mauerwerk Innenwand Kalksandstein KSL -R P SFK12 RDK1,4 WD 24cm Mauerwerk DIN EN 1996, der Innenwand, ohne Stoßfugenvermörtelung, für späteren Putzauftrag, Kalksandstein, DIN 771-2 in Verbindung mit 20000-402, KSL-R P, Festigkeitsklasse 12, Rohdichteklasse 1,4, Mauerwerksdicke 24 cm, im Dünnbett, lichte Rohbau -  Höhen ca. 2,60 m bis ca. 2.90 m, OK Rohboden bis UK Decke/Dach. Inkl. Herstellung aller Schlitze, Durchbrüche, Schneidarbeiten, Höhenausgleichschichten, Flachstahlanker für Stupfstosstechnik etc. gemäß Statik und Werkplanung. Der Längenausgleich ist im Wandfeld zu realisieren.
6.10
Mauerwerk KS 24 -R P SFK 12 RDK 1,4 IW
350,00
6.12 Auflagerverstärkung StFK 28 MG IIa Herstellen einer Auflagerverstärkung STfK MG IIa in allen Mauerstärken nach statischen Angaben.
6.12
Auflagerverstärkung StFK 28 MG IIa
25,00
m2
6.17 Bautrennfuge (Schallentkopplung) 2cm Bautrennfuge(Schallentkopplung),Stärke ca.2 cm aus Mineralwollplatten nicht brennbar, A1, geklebt auf Betonwand des Aufzugschachtes, im Bereich Dachgeschoss zwischen Aufzugschachtwand und Wohnungstrennwand Whg. 9. Die Plattenstöße sind genau anzuarbeiten, damit keine Schallbrücken entstehen.
6.17
Bautrennfuge (Schallentkopplung) 2cm
E
80,00
m2
6.18 Bautrennfuge (Schallentkopplung) 4cm Bautrennfuge wie vor, jedoch Stärke 4 cm.
6.18
Bautrennfuge (Schallentkopplung) 4cm
80,00
m2
6.20 Mauersperrbahn 24 cm Einbau einer Mauersperrbahn mit perforationssicherer Glasgewebeeinlage und polymer modifizierten Bitumen-Deckmassen unter aufgehendem Mauerwerk auf der Bodenplatte bzw. Fundamenten einbauen. Fabrikat: BIVITEX®MS oder gleichwertig, beidseitige Überlappung mit  abziehbaren Randstreifen für eine optimale Verbindung von horizontaler und vertikaler Abdichtung im Innen- und Außenbereich, Breite je nach vorgesehenem Mauerwerk Für Mauerwerksbreite 24 cm angebotenes Fabrikat:..................................................
6.20
Mauersperrbahn 24 cm
50,00
m
6.22 Mauersperrbahn 11,5cm Mauersperrbahn wie vor, jedoch Wandstärke 11,5 cm.
6.22
Mauersperrbahn 11,5cm
10,00
m
6.24 Überdecken Wandöffnungen 24cm Einbau von Leichtbetonstürzen über Wandöffnungen und Nischen, abgerechnet wird die Rohbauöffnung, Max Öffnungsbreite ca. 2.01 m, Wandstärke 24 cm, Innenmauerwerk angebotenes Fabrikat:....................................................
6.24
Überdecken Wandöffnungen 24cm
30,00
m
6.25 Überdecken Wandöffnungen 11,5cm Überdecken von Wandöffnungen wie vor, jedoch Stärke 11,5 cm, Innenmauerwerk in allen Geschossen.
6.25
Überdecken Wandöffnungen 11,5cm
15,00
m
6.26 Mauerglattstrich Fenster 24 cm Mauerglattstrich bei allen Fenstern und Außentüren in Leibungsbreite für RAL-gerechten Fenstereinbau. Mauerwerk 24 cm mit WDVS-Anschluss
6.26
Mauerglattstrich Fenster 24 cm
150,00
m
6.27 Wandschlitze 15/15 cm Wandschlitze beim Aufmauern herstellen und nach bauseitiger Verlegung der Installationsleitungen fachgerecht Verschließen. Größe ca. 15x15 cm
6.27
Wandschlitze 15/15 cm
50,00
m
6.28 Wandschlitze 15/25 cm Wandschlitze beim Aufmauern herstellen und nach bauseitiger Verlegung der Installationsleitungen fachgerecht Verschließen. Größe ca. 15x15 cm
6.28
Wandschlitze 15/25 cm
25,00
m
6.29 Wanddurchbrüche 15/15 cm Wanddurchbrüche beim Aufmauern herstellen und nach bauseitiger Verlegung fachgerecht verschließen. Größe ca. 15/15 cm
6.29
Wanddurchbrüche 15/15 cm
30,00
St
6.30 Wanddurchbrüche 15/25 cm Wanddurchbrüche beim Aufmauern herstellen und nach bauseitiger Verlegung fachgerecht verschließen. Größe ca. 15/25 cm
6.30
Wanddurchbrüche 15/25 cm
15,00
St
6.31 Wanddurchbrüche 25/25 cm Wanddurchbrüche beim Aufmauern herstellen und nach bauseitiger Verlegung fachgerecht verschließen. Größe ca. 25/25 cm
6.31
Wanddurchbrüche 25/25 cm
15,00
St
6.32 Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 0,885 m Rollladenkasten Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (raumseitig geschlossen) Leichtbau-Rollladenkasten raumseitig geschlossen, fugenloser Aufbau für optimale Wärme- und Schalldämmung, komplett luftdicht. Revision von außen über den Auslassschlitz, raumseitig vollflächig verputzbar. Hergestellt aus hochverdichtetem EPS/Neopor, inklusive im Dämmkeil integriertem PVC-Aussteifungsprofil mit Stahlarmierung. Passend für einen Wandaufbau aus 24 cm Kalksandstein und 18 cm Wärmedämmung (Gesamtdicke 42 cm) mit WDVS-Integration. Kastenmaße: Breite 420 mm (240 mm Mauerwerk + 180 mm Dämmung) x 300 mm (Höhe). Inklusive: - Seitlichen Kopfstücken mit integrierter Universal-Lagerhalterung - Kastenabschlussschiene mit thermisch getrennter Führungsschienenaufnahme (z.B. „RG-TG“) - Auslassschlitz-Dichtung - Eignung für Niedrigenergiehäuser (EnEV/GEG-konform) Rohbaulichte: ca. 0,885 m Einbauort: in allen Geschossen (EG, 1. OG, 2. OG) gemäß Ausführungsplanung. Ausführung Fabrikat: Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (oder gleichwertig) angebotenes Fabrikat:..................................................
6.32
Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 0,885 m
9,00
St
6.33 Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 1,25 m Rollladenkasten Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (raumseitig geschlossen) Leichtbau-Rollladenkasten raumseitig geschlossen, fugenloser Aufbau für optimale Wärme- und Schalldämmung, komplett luftdicht. Revision von außen über den Auslassschlitz, raumseitig vollflächig verputzbar. Hergestellt aus hochverdichtetem EPS/Neopor, inklusive im Dämmkeil integriertem PVC-Aussteifungsprofil mit Stahlarmierung. Passend für einen Wandaufbau aus 24 cm Kalksandstein und 18 cm Wärmedämmung (Gesamtdicke 42 cm) mit WDVS-Integration. Kastenmaße: Breite 420 mm (240 mm Mauerwerk + 180 mm Dämmung) x 300 mm (Höhe). Inklusive: - Seitlichen Kopfstücken mit integrierter Universal-Lagerhalterung - Kastenabschlussschiene mit thermisch getrennter Führungsschienenaufnahme (z.B. „RG-TG“) - Auslassschlitz-Dichtung - Eignung für Niedrigenergiehäuser (EnEV/GEG-konform) Rohbaulichte: ca. 1,25 m Einbauort: in allen Geschossen (EG, 1. OG, 2. OG) gemäß Ausführungsplanung. Ausführung Fabrikat: Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (oder gleichwertig) angebotenes Fabrikat:..................................................
6.33
Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 1,25 m
4,00
St
6.34 Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 1,75 m Rollladenkasten Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (raumseitig geschlossen) Leichtbau-Rollladenkasten raumseitig geschlossen, fugenloser Aufbau für optimale Wärme- und Schalldämmung, komplett luftdicht. Revision von außen über den Auslassschlitz, raumseitig vollflächig verputzbar. Hergestellt aus hochverdichtetem EPS/Neopor, inklusive im Dämmkeil integriertem PVC-Aussteifungsprofil mit Stahlarmierung. Passend für einen Wandaufbau aus 24 cm Kalksandstein und 18 cm Wärmedämmung (Gesamtdicke 42 cm) mit WDVS-Integration. Kastenmaße: Breite 420 mm (240 mm Mauerwerk + 180 mm Dämmung) x 300 mm (Höhe). Inklusive: - Seitlichen Kopfstücken mit integrierter Universal-Lagerhalterung - Kastenabschlussschiene mit thermisch getrennter Führungsschienenaufnahme (z.B. „RG-TG“) - Auslassschlitz-Dichtung - Eignung für Niedrigenergiehäuser (EnEV/GEG-konform) Rohbaulichte: ca. 1,75 m Einbauort: in allen Geschossen (EG, 1. OG, 2. OG) gemäß Ausführungsplanung. Ausführung Fabrikat: Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (oder gleichwertig) angebotenes Fabrikat:..................................................
6.34
Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 1,75 m
4,00
St
6.35 Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 2,00 m Rollladenkasten Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (raumseitig geschlossen) Leichtbau-Rollladenkasten raumseitig geschlossen, fugenloser Aufbau für optimale Wärme- und Schalldämmung, komplett luftdicht. Revision von außen über den Auslassschlitz, raumseitig vollflächig verputzbar. Hergestellt aus hochverdichtetem EPS/Neopor, inklusive im Dämmkeil integriertem PVC-Aussteifungsprofil mit Stahlarmierung. Passend für einen Wandaufbau aus 24 cm Kalksandstein und 18 cm Wärmedämmung (Gesamtdicke 42 cm) mit WDVS-Integration. Kastenmaße: Breite 420 mm (240 mm Mauerwerk + 180 mm Dämmung) x 300 mm (Höhe). Inklusive: - Seitlichen Kopfstücken mit integrierter Universal-Lagerhalterung - Kastenabschlussschiene mit thermisch getrennter Führungsschienenaufnahme (z.B. „RG-TG“) - Auslassschlitz-Dichtung - Eignung für Niedrigenergiehäuser (EnEV/GEG-konform) Rohbaulichte: ca. 2,00 m Einbauort: in allen Geschossen (EG, 1. OG, 2. OG) gemäß Ausführungsplanung. Ausführung Fabrikat: Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (oder gleichwertig) angebotenes Fabrikat:..................................................
6.35
Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 2,00 m
14,00
St
6.36 Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 2,25 m Rollladenkasten Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (raumseitig geschlossen) Leichtbau-Rollladenkasten raumseitig geschlossen, fugenloser Aufbau für optimale Wärme- und Schalldämmung, komplett luftdicht. Revision von außen über den Auslassschlitz, raumseitig vollflächig verputzbar. Hergestellt aus hochverdichtetem EPS/Neopor, inklusive im Dämmkeil integriertem PVC-Aussteifungsprofil mit Stahlarmierung. Passend für einen Wandaufbau aus 24 cm Kalksandstein und 18 cm Wärmedämmung (Gesamtdicke 42 cm) mit WDVS-Integration. Kastenmaße: Breite 420 mm (240 mm Mauerwerk + 180 mm Dämmung) x 300 mm (Höhe). Inklusive: - Seitlichen Kopfstücken mit integrierter Universal-Lagerhalterung - Kastenabschlussschiene mit thermisch getrennter Führungsschienenaufnahme (z.B. „RG-TG“) - Auslassschlitz-Dichtung - Eignung für Niedrigenergiehäuser (EnEV/GEG-konform) Rohbaulichte: ca. 2,25 m Einbauort: in allen Geschossen (EG, 1. OG, 2. OG) gemäß Ausführungsplanung. Ausführung Fabrikat: Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (oder gleichwertig) angebotenes Fabrikat:..................................................
6.36
Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 2,25 m
7,00
St
6.37 Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 2,50 m Rollladenkasten Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (raumseitig geschlossen) Leichtbau-Rollladenkasten raumseitig geschlossen, fugenloser Aufbau für optimale Wärme- und Schalldämmung, komplett luftdicht. Revision von außen über den Auslassschlitz, raumseitig vollflächig verputzbar. Hergestellt aus hochverdichtetem EPS/Neopor, inklusive im Dämmkeil integriertem PVC-Aussteifungsprofil mit Stahlarmierung. Passend für einen Wandaufbau aus 24 cm Kalksandstein und 18 cm Wärmedämmung (Gesamtdicke 42 cm) mit WDVS-Integration. Kastenmaße: Breite 420 mm (240 mm Mauerwerk + 180 mm Dämmung) x 300 mm (Höhe). Inklusive: - Seitlichen Kopfstücken mit integrierter Universal-Lagerhalterung - Kastenabschlussschiene mit thermisch getrennter Führungsschienenaufnahme (z.B. „RG-TG“) - Auslassschlitz-Dichtung - Eignung für Niedrigenergiehäuser (EnEV/GEG-konform) Rohbaulichte: ca. 2,50 m Einbauort: in allen Geschossen (EG, 1. OG, 2. OG) gemäß Ausführungsplanung. Ausführung Fabrikat: Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (oder gleichwertig) angebotenes Fabrikat:..................................................
6.37
Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 2,50 m
1,00
St
6.38 Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 3,25 m Rollladenkasten Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (raumseitig geschlossen) Leichtbau-Rollladenkasten raumseitig geschlossen, fugenloser Aufbau für optimale Wärme- und Schalldämmung, komplett luftdicht. Revision von außen über den Auslassschlitz, raumseitig vollflächig verputzbar. Hergestellt aus hochverdichtetem EPS/Neopor, inklusive im Dämmkeil integriertem PVC-Aussteifungsprofil mit Stahlarmierung. Passend für einen Wandaufbau aus 24 cm Kalksandstein und 18 cm Wärmedämmung (Gesamtdicke 42 cm) mit WDVS-Integration. Kastenmaße: Breite 420 mm (240 mm Mauerwerk + 180 mm Dämmung) x 300 mm (Höhe). Inklusive: - Seitlichen Kopfstücken mit integrierter Universal-Lagerhalterung - Kastenabschlussschiene mit thermisch getrennter Führungsschienenaufnahme (z.B. „RG-TG“) - Auslassschlitz-Dichtung - Eignung für Niedrigenergiehäuser (EnEV/GEG-konform) Rohbaulichte: ca. 3,25 m Einbauort: in allen Geschossen (EG, 1. OG, 2. OG) gemäß Ausführungsplanung. Ausführung Fabrikat: Beck+Heun ROKA-THERM® 2 RG (oder gleichwertig) angebotenes Fabrikat:..................................................
6.38
Beck+Heun ROKA-THERM 2 RG, RL 3,25 m
3,00
St
7 Dichtungsarbeiten nichtdrückendes Wasser
7
Dichtungsarbeiten nichtdrückendes Wasser
7.01 Abdichtung Dickbeschichtung Senkrechte Abdichtung von erdberührten Bauteilen, DIN 18533, Abdichtung aus Dickbeschichtung Inkl. Vorbereitung der Flächen. bis 0,5m ab UK Bodenplatte, oder Bereiche nach Angabe Bauleitung
7.01
Abdichtung Dickbeschichtung
E
25,00
m2
7.02 Abdichtung Bitumenschweißbahn Senkrechte Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit, DIN 18533-2, Abdichtung einlagig aus Dichtungsbahnen nach DIN EN 13969, Bei Bodenplattenrändern und Aussenwänden. Vertikalabdichtung Vertikalabdichtung mit Voranstrich 300g/m² und Aufbringen einer Schweißbahn PYE G200 S4 DD oder glw. Angebotenes Fabrikat: ...........................................
7.02
Abdichtung Bitumenschweißbahn
185,00
m2
7.03 Zulage Mechanische Befestigung Zulage zu div. Vorpositionen für mechanische Befestigung mittels Vedafix-Schiene nach Herstellervorschrift (oberer Abschluss + Fundamentabschluss).
7.03
Zulage Mechanische Befestigung
55,00
m
7.04 Einführungen abdichten Rohrleitungen DN 100-DN 200 fachgerecht in Abdichtung aus Vorposition eindichten.
7.04
Einführungen abdichten
10,00
St
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
Der Auftrag zu Stundenlohnarbeiten (Regieleistungen) Der Auftrag zu Stundenlohnarbeiten (Regieleistungen) muss ausdrücklich von der Bauleitung erfolgen. Die Bescheinigung der Stunden und des verbrauchten Materials ist täglich der Bauleitung zur Bestätigung vorzulegen (in 3-facher Ausfertigung). Für die Richtigkeit hat der Polier für den Unternehmer gegenzuzeichnen. Als Einzelpreise gelten nachstehende, auch der Kalkulation zugrunde, liegende Tariflöhne. Das Stellen und Unterhalten der Werkzeuge für die Durchführung der Stundenlohnarbeiten ist im Unkostensatz enthalten. Die Fahrzeuge und Gerätekosten verstehen sich einschl. Bedienung und sonst. Kosten. Auf dem Regiebeleg sind die ausführenden Mitarbeiter einschl. Bezeichnung der Qualifizierung (Facharbeiter, Helfer, etc.)anzugeben.
Der Auftrag zu Stundenlohnarbeiten (Regieleistungen)
8.01 Vorarbeiter'innen Stunden Vorarbeiterstunden nur auf Anweisung
8.01
Vorarbeiter'innen Stunden
10,00
h
8.02 Facharbeiter'innen Stunden Facharbeiterstunden nur auf Anweisung
8.02
Facharbeiter'innen Stunden
50,00
h
8.03 Helfer'innen Stunden Helferstunden nur auf Anweisung (wenn kein Helfer verfügbar, ist Facharbeiterlohn im EP einzutragen)
8.03
Helfer'innen Stunden
50,00
h
8.04 Lehrlingsstunden 3.LJ. Lehrlingsstunden nur auf Anweisung (wenn kein Lehrling verfügbar, ist Helferlohn im EP einzutragen)
8.04
Lehrlingsstunden 3.LJ.
50,00
h
8.05 Kleinbagger Kleinbagger einschl. An- und Abtransport, sowie Bedienung
8.05
Kleinbagger
15,00
h
8.06 Bagger Bagger oder gleichwertig einschl. An- und Abtransport sowie Bedienung.
8.06
Bagger
15,00
h
Ende des Leistungsverzeichnisses Hiermit endet das Leistungsverzeichnis für die Baumeisterarbeiten (Vergabeeinheit 01) des Bauvorhabens „Neubau eines Mehrfamilienhauses MFH ATP10“ am Altentrebgastplatz in Bayreuth.
Ende des Leistungsverzeichnisses