Allgemeine Vorbemerkungen Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB/C. Alle Leistungen sind fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Die Baustelleneinrichtung, einschließlich der Vorhaltung aller notwendigen Geräte, Werkzeuge und Materialien, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Circa-Mengen und vom Bieter eigenständig auf der Baustelle zu prüfen. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit der Bauleitung zu klären.
Allgemeine Vorbemerkungen
Gewährleistung und Schlussbemerkungen Für die Gewährleistung und Mängelbeseitigung gelten die Bestimmungen des § 13 VOB/B mit der Maßgabe, dass anstelle der Regelfristen des §13 Nr. 4 Abs. 1+2 VOB/B eine Verjährungsfrist von 5 Jahren und 1 Monat gilt.
Sollten für eine vollständige und fachgerechte Leistungserbringung erforderliche Positionen fehlen oder unvollständig beschrieben sein, ist der Auftraggeber vor Ausführung schriftlich darauf hinzuweisen. Alle Änderungen, Mehrleistungen sowie die Abstimmung mit anderen Gewerken sind mit unserer Bauleitung abzuklären und schriftlich zu vereinbaren. Nicht angezeigte und genehmigte Leistungen werden nicht vergütet.
Gewährleistung und Schlussbemerkungen
01 Außenarbeiten
01.__.0010 Armierungs- u. Oberputz mineralisch Liefern und Aufbringen eines mineralischen Armierungs- und Oberputzes, Körnung 2 mm, inklusive vollflächiger Gewebeeinlage. Inklusive zweifachem Anstrich mit Silikat-Fassadenfarbe nach Wahl des AG aus der Standardfarbpalette des Herstellers.
Armierungs- u. Oberputz mineralisch
01.__.0020 Putzgrundierung Liefern und Aufbringen einer systemkonformen Putzgrundierung auf den vorbereiteten Untergrund.
01.__.0030 Putzanschlussband an angrenzende Bauteile Herstellen von fachgerechten Anschlüssen des Putzsystems an angrenzende Bauteile (z.B. Fenster, Türen) mittels geeigneter Putzanschlussbänder oder Profile, pauschal für das gesamte Gewerk.
Putzanschlussband an angrenzende Bauteile
02 Innenarbeiten
02.__.0010 Schutzmaßnahmen Innenbereich Abdecken und Abkleben von nicht zu bearbeitenden Oberflächen wie sichtbaren Holzflächen, Fenstern, Türen und Böden mit geeigneten Schutzmaterialien (z.B. Folie, Klebeband). Die Leistung umfasst das Liefern des Materials, das Anbringen vor Beginn der Arbeiten sowie das rückstandslose Entfernen und Entsorgen nach Abschluss der Arbeiten. Die Abrechnung erfolgt pauschal.
Schutzmaßnahmen Innenbereich
02.__.0020 Verspachtelung GK-Platten Q2 Verspachtelung von Gipskartonplatten oder Gipsfaserplatten in der Oberflächengüte Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der IGG. Inklusive Einlegen von Fugenbewehrungsstreifen.
Verspachtelung GK-Platten Q2
02.__.0030 Malerarbeiten inkl. Streichputz Beschichtung von gespachtelten und geschliffenen Gipskarton-/Gipsfaserplatten. Der Arbeitsumfang umfasst: Grundieren mit lösemittelfreiem Tiefengrund, Auftragen eines feinkörnigen Streichputzes und einen deckenden Schlussanstrich mit Silikat-Innenfarbe (Nassabriebklasse 3, Farbton Weiß oder heller Pastellton nach Wahl des AG).
Malerarbeiten inkl. Streichputz