Innenputzarbeiten
GS Zimmermann Zeil a. Main
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Objektbeschreibung Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beziehen sich auf ein Wohn- und Geschäftsgebäude. Das Objekt befindet sich in 97475 Zeil am Main, Ziegelanger 19. Aufgrund eines Brandschadens am zuvor genannten Gebäude ist die Wiederherstellung erforderlich. Die Ausführung der Arbeiten hat dabei analog zum Bestand zu erfolgen. Abweichungen von der vorgefundenen Ausführungsart oder den Vorgaben dieses Leistungsverzeichnisses sind ausschließlich auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers zulässig. Massen, Aufmaß und Nachträge Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen und Leistungen dienen der ersten groben Erfassung und können sich im Zuge der weiteren Bearbeitung und Ausführung noch ändern. Dies resultiert aus der Tatsache, dass die notwendigen Arbeiten zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vollständig absehbar sind. Die für das Angebot abgegebenen Einheitspreise behalten auch bei Veränderung der zur Ausführung kommenden Massen ihre Gültigkeit. Alle Massen sind durch ein eigenständiges Aufmaß vor Ort zu prüfen. Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des Angebotes sind und nachträglich zur Ausführung kommen, werden in Regie nach detailliertem Material- und Zeitaufwand abgerechnet. Vollständigkeit Das vorliegende Leistungsverzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Positionen, welche für die fachgerechte und vollständige Ausführung der Leistung notwendig sind, sind bei Bedarf zu ergänzen und im Angebot als Zusatzpositionen kenntlich zu machen und zu bepreisen. Innenputzarbeiten Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die ATV DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten), die DIN EN 13914-2 (Planung und Ausführung von Innenputz), die DIN EN 998-1 (Putzmörtel) sowie die DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau). Die geforderten Ebenheitstoleranzen ergeben sich aus DIN 18202, Tabelle 3, sofern nicht abweichend angegeben. Putzmörtel, Grundierungen, Putzprofile und Zubehör müssen untereinander systemverträglich sein. Der Bieter hat das eingesetzte Putzsystem mit Herstellerangabe im Angebot zu benennen. Putzart, Putzaufbau, Oberflächenstruktur und Qualitätsstufe (Q1 bis Q4 gemäß Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie) sind, sofern nicht anders angegeben, analog zum Bestand auszuführen. Die geforderte Oberflächenqualität ist den jeweiligen Positionen zu entnehmen. Untergrundvorbereitung Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Beginn der Putzarbeiten auf Eignung zu prüfen (Tragfähigkeit, Ebenheit, Saugverhalten, Feuchtegehalt). Bedenken gegen den Untergrund sind unverzüglich schriftlich gemäß VOB/B § 4 Abs. 3 anzumelden. Die Untergrundvorbereitung (Grundierung, Aufbrennsperre, Haftbrücke, Spritzbewurf) ist in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Putzprofile und Anschlüsse Sämtliche erforderlichen Putzprofile (Eckschutzschienen, Putzabschlussprofile, Bewegungs- und Dehnfugenprofile, Anputzleisten an Fenster und Türen) sind in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren, sofern nicht gesondert ausgeschrieben. Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Gewerke (Fenster, Türen, Installationen, Trockenbau) sind fachgerecht und rissfrei auszubilden. Bestandssituation Maßgeblich für die Ausführung ist stets die im Bestand tatsächlich vorgefundene Bausituation und Konstruktion. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies betrifft insbesondere den vorhandenen Untergrund, bestehende Putzaufbauten, Aufbauhöhen und Anschlüsse an angrenzende Gewerke. 3D-Scan und Anlagen Zur besseren Einschätzung des Schadensumfangs steht für das Objekt ein 3D-Scan-Link zur Verfügung, mit dem das Projekt virtuell begangen werden kann. Nachfolgend der Link zum betreffenden Objekt: 200154 - Zimmermann Zeil a. Main https://my.matterport.com/show/?m=c1PoiQR1ZDU Zusätzlich finden sich als Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen folgende Dokumente: Übersichtsplan (Anlage 1) Raumgeometrie (Anlage 2) Übersichtsplan zur Leistung (Anlage 3) 3D-Schadendokumentation (Anlage 4)
Vorbemerkung
1 Vorbereitende Arbeiten
1
Vorbereitende Arbeiten
1.1 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte Leistungszeit sowie Räumen der Baustelle nach Fertigstellung und Abnahme. Reinigen und Wiederherstellen der benutzten Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand.
1.1
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
1.2 Schutzmaßnahmen Abdecken und Schützen von nicht zu verputzenden, oberflächenfertigen Bauteilen (Fenster, Türen, Fensterbänke, Bodenbeläge, Treppen, Einbauten) mittels geeigneter Folie und lösemittelfreiem, wasserlöslichem Klebeband. Einschließlich rückstandsfreiem Rückbau nach Beendigung der Arbeiten und fachgerechter Entsorgung des Abdeckmaterials.
1.2
Schutzmaßnahmen
P
1,00
psch
1.3 Entsorgung Putzabfälle Aufnehmen, Transportieren und fachgerechtes Entsorgen von anfallenden Putzresten und Bauschutt aus den Innenputzarbeiten gemäß den geltenden Abfallentsorgungsvorschriften. Einschließlich Bereitstellung geeigneter Behältnisse.
1.3
Entsorgung Putzabfälle
P
1,00
psch
1.4 Haftspachtelung mit Gewebearmierung Herstellen einer Haftspachtelung mit alkalibeständigem Armierungsgewebe als Putzhaftbrücke auf nicht-mineralischen oder gering saugenden Untergründen (z. B. Rollladenkästen, Dämmelemente, Mischuntergründe). Vollflächiges Aufbringen einer systemzugehörigen Haftspachtelung mit eingebettetem Armierungsgewebe gemäß Herstellervorgabe. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbehandlung und Übergang zu angrenzenden mineralischen Putzflächen.
1.4
Haftspachtelung mit Gewebearmierung
E
1,00
2 Putzarbeiten Wände
2
Putzarbeiten Wände
2.1 Gipsputz, 1-lagig, Wände, geglättet Herstellen eines Innenwandputzes als maschinell verarbeiteter Gips- oder Gips-Kalk-Trockenmörtel Typ B1 gemäß DIN EN 13279-1 auf vorbereiteten Untergrund. Einlagig auf Mauerwerk und Beton. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbehandlung (Aufbrennsperre, Haftgrund auf Betonwänden bei Bauteilfeuchte > 3 Masse-%). Einschließlich Trenn-/Kellenschnitt zu unverputzten angrenzenden Bauteilen (z. B. Betondecken). Mörtelgruppe: P IV Oberfläche: geglättet Qualitätsstufe: Q2 Putzdicke: ca. 15 mm
2.1
Gipsputz, 1-lagig, Wände, geglättet
154,00
2.2 Egalisierungsspachtelung auf Bestandsputz (Wände) Herstellen einer Egalisierungsspachtelung auf vorhandenem, tragfähigem Bestandsputz zur Herstellung einer gleichmäßigen, glatten Oberfläche. Ausführung als vollflächige Spachtelung mit geeignetem Spachtelmaterial (Gipsspachtel oder Kalkzementspachtel, je nach Untergrund) in ein bis zwei Arbeitsgängen. Einschließlich Untergrundprüfung, Entfernung loser oder nicht tragfähiger Bereiche, Grundierung zur Regulierung des Saugverhaltens sowie Zwischenschliff bei mehrlagigem Auftrag. Schichtdicke: ca. 1–3 mm Qualitätsstufe: Q2
2.2
Egalisierungsspachtelung auf Bestandsputz (Wände)
174,10
2.3 Gipsputz, 1-lagig, Wände, gefilzt Herstellen eines Innenwandputzes als maschinell verarbeiteter Gips- oder Gips-Kalk-Trockenmörtel Typ B1 gemäß DIN EN 13279-1 auf vorbereiteten Untergrund. Einlagig auf Mauerwerk und Beton. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbehandlung (Aufbrennsperre, Haftgrund auf Betonwänden bei Bauteilfeuchte > 3 Masse-%). Einschließlich Trenn-/Kellenschnitt zu unverputzten angrenzenden Bauteilen (z. B. Betondecken). Mörtelgruppe: P IV Oberfläche: gefilzt Qualitätsstufe: Q2 Putzdicke: ca. 15 mm
2.3
Gipsputz, 1-lagig, Wände, gefilzt
E
1,00
2.4 Kalkzementputz, 1-lagig, Wände Herstellen eines Innenwandputzes als Kalkzementputz, Normalputz (GP) CS II nach DIN EN 998-1 auf vorbereiteten Untergrund. Einlagig auf Mauerwerk und Beton. Bei Verwendung von Schnellputzleisten sind diese in Edelstahl auszuführen oder nach Verwendung wieder zu entfernen. Die Kosten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbehandlung (Aufbrennsperre, Haftgrund auf Betonwänden bei Bauteilfeuchte > 3 Masse-%). Einschließlich Trenn-/Kellenschnitt zu unverputzten angrenzenden Bauteilen (z. B. Betondecken). Putzgrund: Mauerwerk und Beton Mörtelgruppe: P II b Qualitätsstufe: Q2 Putzdicke: ca. 15 mm
2.4
Kalkzementputz, 1-lagig, Wände
E
1,00
3 Putzarbeiten Decken
3
Putzarbeiten Decken
3.1 Egalisierungsspachtelung auf Bestandsputz (Decken) Herstellen einer Egalisierungsspachtelung auf vorhandenem, tragfähigem Bestandsputz zur Herstellung einer gleichmäßigen, glatten Oberfläche. Ausführung als vollflächige Spachtelung mit geeignetem Spachtelmaterial (Gipsspachtel oder Kalkzementspachtel, je nach Untergrund) in ein bis zwei Arbeitsgängen. Einschließlich Untergrundprüfung, Entfernung loser oder nicht tragfähiger Bereiche, Grundierung zur Regulierung des Saugverhaltens sowie Zwischenschliff bei mehrlagigem Auftrag. Schichtdicke: ca. 1–3 mm Qualitätsstufe: Q2
3.1
Egalisierungsspachtelung auf Bestandsputz (Decken)
32,10
3.2 Gipsputz, 1-lagig, Decken, geglättet Herstellen eines Innendeckenputzes als maschinell verarbeiteter Gipsputz-Trockenmörtel Typ B1 gemäß DIN EN 13279-1 auf Decken. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbehandlung (Aufbrennsperre, Haftgrund auf Betondecken bei Bauteilfeuchte > 3 Masse-%). Einschließlich Trenn-/Kellenschnitt zu unverputzten angrenzenden Bauteilen (z. B. Betonwänden). Mörtelgruppe: P IV Oberfläche: geglättet Qualitätsstufe: Q2 Putzdicke: ca. 15 mm
3.2
Gipsputz, 1-lagig, Decken, geglättet
E
1,00
3.3 Gipsputz, 1-lagig, Decken, gefilzt Herstellen eines Innendeckenputzes als maschinell verarbeiteter Gipsputz-Trockenmörtel Typ B1 gemäß DIN EN 13279-1 auf Decken. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbehandlung (Aufbrennsperre, Haftgrund auf Betondecken bei Bauteilfeuchte > 3 Masse-%). Einschließlich Trenn-/Kellenschnitt zu unverputzten angrenzenden Bauteilen (z. B. Betonwänden). Mörtelgruppe: P IV Oberfläche: gefilzt Qualitätsstufe: Q2 Putzdicke: ca. 15 mm
3.3
Gipsputz, 1-lagig, Decken, gefilzt
E
1,00
3.4 Kalkzementputz, 1-lagig, Decken Herstellen eines Innendeckenputzes als Kalkzementputz, Normalputz (GP) CS II nach DIN EN 998-1 auf Betondecken. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbehandlung (Aufbrennsperre, Haftgrund auf Betondecken bei Bauteilfeuchte > 3 Masse-%). Einschließlich Trenn-/Kellenschnitt zu unverputzten angrenzenden Bauteilen. Putzgrund: Beton Mörtelgruppe: P II b Qualitätsstufe: Q2 Putzdicke: ca. 15 mm
3.4
Kalkzementputz, 1-lagig, Decken
E
1,00
4 Putzprofile und Anschlüsse
4
Putzprofile und Anschlüsse
4.1 Kantenschutzprofil, verzinkt, 90° Kantenverstärkung aus verzinktem Kantenprofil (Eckwinkel) mit erhöhter Zinkauflage zur Einbettung im Putz. Profilkanten gerundet mit ca. Ø 4 mm, für Putzstärken 12-15 mm. Flucht- und maßgenau einbauen als 90°-Außenecke an Stützen, Wänden, Fenster- und Türleibungen.
4.1
Kantenschutzprofil, verzinkt, 90°
67,10
m
4.2 Putzabschlussprofil Einbau eines Putzabschlussprofils im Bereich von Materialwechseln (z. B. Mauerwerk auf Trockenbau) als senkrechter Wandabschluss. Fluchtgerecht setzen und fachgerecht in den Putz einbetten.
4.2
Putzabschlussprofil
E
1,00
m
4.3 Leibungsanschlussprofil (APU-Leiste) Leibungsanschlussprofil aus Hart-PVC, selbstklebend, zum Aufkleben auf Fenster- und Türprofile (innen). Mit Klebelaschen für Abdeckfolie, einschließlich Entfernen der Klebelaschen nach Abschluss der Arbeiten. Für Putzstärken 12-15 mm, Breite ca. 5-7 mm, Farbe weiß.
4.3
Leibungsanschlussprofil (APU-Leiste)
46,70
m
4.4 Putzbewehrung / Armierungsgewebe Einbetten von alkalibeständigem Armierungsgewebe (mind. 210 g/m²) in die obere Putzhälfte. Faltenfrei verlegen über Materialwechsel im Untergrund (z. B. Mauerwerk/Beton-Übergang), an labilen Putzgründen und an Fenster-/Türecken als Diagonalarmierung. Überlappung: mind. 100 mm, auf benachbarte Bauteile mind. 200 mm.
4.4
Putzbewehrung / Armierungsgewebe
E
1,00
4.5 Anschluss Putz an Trockenbaudecke Herstellen eines gleitenden Deckenanschlusses zwischen Putzwand und Trockenbaudecke zur Vermeidung von Rissbildung. Einbringen eines geeigneten Trennstreifens (z.B. selbstklebender PE-Schaumstoffstreifen oder Trenn-Fix) am oberen Rand der Wand vor Beginn der Putzarbeiten. Der Putz wird an den Streifen angearbeitet und nach dem Abbinden wird der Überstand des Streifens bündig abgeschnitten, um eine saubere Schattenfuge bzw. Trennung zu erzeugen. Die Kosten für Material und Einbau sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
4.5
Anschluss Putz an Trockenbaudecke
58,30
m
5 Zulagen und Sonstiges
5
Zulagen und Sonstiges
5.1 Zulage für Putzmehrstärken pro 5mm Zulage zum Innenwand- oder Deckenputz für Putzmehrstärken pro 5 mm über die Regelputzdicke hinaus.
5.1
Zulage für Putzmehrstärken pro 5mm
E
1,00
5.2 Zulage Q3 Zulage für die Ausführung des Putzes in der Qualitätsstufe Q3 gemäß Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie. Als Mehrpreis zu den Grundpositionen Wand- und Deckenputz.
5.2
Zulage Q3
M
360,20
5.3 Zulage für Putzausführung > 3,00 m über Fußboden Zulage für Putzarbeiten an Wand- und Deckenflächen über 3,00 m über Fußboden sowie im Treppenhaus. Einschließlich Herstellen und Vorhalten geeigneter Arbeitsgerüste und Arbeitsbühnen.
5.3
Zulage für Putzausführung > 3,00 m über Fußboden
19,80
5.4 Leibungsputz Fenster und Türen Herstellen von Leibungsputz an Fenster- und Türöffnungen (Sturz- und Seitenleibungen) analog zur jeweiligen Wandputzposition. Einschließlich Anschluss an Fenster-/Türrahmen mittels Leibungsanschlussprofil (sofern nicht in gesonderter Position erfasst), Kantenschutz an Außenecken sowie erforderlicher Putzgrundierung. Abrechnung nach laufendem Meter Leibungslänge, unabhängig von der Leibungstiefe bis 30 cm. (m)
5.4
Leibungsputz Fenster und Türen
46,70
m
5.5 Schließen von Leitungsschlitzen Fachgerechtes Schließen von Leitungsschlitzen (Elektro, Sanitär, Heizung) in Wand- und Deckenflächen nach Installationsarbeiten. Schlitze mit geeignetem Mörtel (Mörtelgruppe mind. P II) in Lagen entsprechend Schlitztiefe verfüllen und planeben abziehen. Bei Schlitztiefen > 30 mm in mehreren Arbeitsgängen auszuführen. Einschließlich Vorbehandlung der Schlitzflanken und Einlegen von Armierungsgewebe über dem verfüllten Schlitz bei Schlitzbreiten > 50 mm.
5.5
Schließen von Leitungsschlitzen
M
10,00
m
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zur Abrechnung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber (AG) ausgeführt werden. Sämtliche erbrachten Stundenleistungen sind in prüfbaren Regieberichten detailliert nachzuweisen und vom AG oder dessen Bauleitung unterzeichnen zu lassen.
Hinweis zur Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
6.1 Vorarbeiter Vorarbeiter
6.1
Vorarbeiter
E
1,00
h
6.2 Facharbeiter Facharbeiter
6.2
Facharbeiter
E
1,00
h
6.3 Helfer Helfer
6.3
Helfer
E
1,00
h