Estrich
Pflegeheim Niederstotzingen SF
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vertragsgrundlagen / Geltung Die nachstehenden Vorbemerkungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, sind die nachfolgend beschriebenen Neben- und Begleitleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftragsabwicklung erfolgt auf Grundlage der VOB/B sowie der VOB/C. Für die Ausführung der Estricharbeiten gelten insbesondere die einschlägigen ATV-Regelungen der VOB/C, insbesondere ATV DIN 18353 - Estricharbeiten, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Technische Festlegungen zur Ausführung und Qualität werden ergänzend in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen geregelt. Positionsbeschreibungen des Leistungsverzeichnisses gehen diesen Vorbemerkungen und den ZTVB vor. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Herstellung schwimmender Estrichkonstruktionen im Gebäude. Die Ausführung erfolgt überwiegend als Heizestrich mit integrierter Fußbodenheizung. Im Untergeschoss wird schwimmender Estrich ohne Fußbodenheizung ausgeführt. 2. Angebotsabgabe / Vollständigkeit Für die Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alternativvorschläge oder Abweichungen sind gesondert zu kennzeichnen und mit eindeutigem Bezug zu den jeweiligen LV-Positionen einzureichen. Änderungen an Vorbemerkungen, Technischen Vertragsbedingungen oder Anlagen sind mit dem Angebot ausdrücklich und schriftlich vorzulegen. Nicht gekennzeichnete Abweichungen gelten nicht als Vertragsbestandteil. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe zu prüfen, ob die ausgeschriebenen Estrichaufbauten, Estrichdicken, Dämmstofflagen, Randdämmstreifen, Trennlagen, Heizrohrüberdeckungen, Bewegungsfugen und sonstigen Systembestandteile zur fachgerechten Ausführung geeignet sind. Bedenken sind mit dem Angebot anzuzeigen, soweit sie bereits aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind. 3. Ortskenntnis / Prüfungspflichten Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, Zugänglichkeiten, Bauabläufe, Transportwege, Einbringbedingungen, Fördermöglichkeiten, Lagerflächen sowie die ausgeschriebenen Arbeiten zu informieren. Spätere Ansprüche aus Unkenntnis der bei Angebotsabgabe erkennbaren örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt. Vor Beginn der Arbeiten sind die Ausführungsunterlagen, Höhenbezüge, Rohbaumaße und baulichen Voraussetzungen auf Übereinstimmung mit der ausgeschriebenen Leistung zu prüfen. Dies gilt insbesondere für: Rohbauhöhen, Meterrisse, Türhöhen, Schwellen, Aufzugstüren und Höhenanschlüsse, Ebenheit, Sauberkeit und Tragfähigkeit der Rohdecken, vorhandene Abdichtungen, Trennlagen, Sperrschichten und Schutzlagen, Lage und Höhe von Bodenabläufen, Entwässerungspunkten und Einbauteilen, Leitungsführungen auf Rohdecken, Heizkreisverteiler, Fußbodenheizungsleitungen und sonstige HLS-Vorleistungen, Elektroinstallationen, Leerrohre, Bodentanks und sonstige Einbauteile, Anschlussdetails an Wände, Stützen, Schächte, Türöffnungen, Aufzugsschächte und Fertignasszellen, erforderliche Estrichfugen, Bewegungsfugen, Randfugen und Scheinfugen, Schnittstellen zu den Gewerken Rohbau, Abdichtung, HLS, Elektro, Trockenbau, Türen, Bodenbelag und Maler. Unstimmigkeiten, fehlende Höhenangaben, unzureichende Vorleistungen, fehlende Freigaben oder erkennbare Ausführungsrisiken sind unverzüglich, spätestens vor Arbeitsaufnahme, schriftlich anzuzeigen. 4. Nebenleistungen / Preisbestandteile Die Einheitspreise umfassen die vollständige Leistung einschließlich Lieferung, Abladen, Lagern, innerbetrieblicher Transporte, Einbringen an die Verwendungsstelle, Vorbereitungs- und Nebenarbeiten sowie sämtlicher erforderlicher Kleinteile, Hilfsstoffe und systembedingter Nebenmaterialien, soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. In die Einheitspreise einzurechnen sind insbesondere: Aufmaßnahme am Bau vor Ausführung, Prüfung der Rohdecken und Höhenbezüge, Reinigen der Ausführungsflächen im für die Estricharbeiten erforderlichen Umfang, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen und Glätten des Estrichs, Schutz angrenzender Bauteile vor Verschmutzung und Beschädigung, Herstellen üblicher Randanschlüsse, Zuschneiden und Anpassen von Dämmstoffen, Trennlagen und Randdämmstreifen, Einbau erforderlicher Randdämmstreifen und Trennlagen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, Herstellen üblicher Arbeitsunterbrechungen und Tagesansätze, Vorhalten und Verwenden üblicher Geräte, Maschinen, Fördertechnik, Schläuche, Werkzeuge und Hilfsmittel, baustellenübliche Schutz-, Ordnungs- und Reinigungsleistungen, laufendes Entfernen von Estrichresten, Verpackungen, Verschnitt und sonstigen durch den Auftragnehmer verursachten Abfällen. Soweit im Leistungsverzeichnis gesonderte Positionen für besondere Anschlüsse, Fugen, Sonderausbildungen, Gefälleestriche, Schnellzementestriche, Zusatzmittel, besondere Oberflächenbearbeitungen, CM-Messungen oder sonstige Sonderleistungen vorgesehen sind, werden diese Leistungen ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. 5. Estrichaufbauten / Systemgrenzen Die ausgeschriebenen Estrichaufbauten sind als vollständige schwimmende Estrichkonstruktionen herzustellen. Die Leistung umfasst, soweit in den Positionen beschrieben, insbesondere Dämmschichten, Trennlagen, Randdämmstreifen, Estrichmörtel, Fugenprofile, Bewegungsfugen, Scheinfugen und erforderliche Nacharbeiten. Bei Heizestrichen ist die Estrichkonstruktion auf die vorhandene bzw. durch das Gewerk HLS herzustellende Fußbodenheizung abzustimmen. Die Heizrohre und Heizkreisverteiler selbst sind nicht Bestandteil der Estrichleistung, sofern sie nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind. Der Auftragnehmer Estrich hat vor Ausführung zu prüfen, ob die Heizrohre ordnungsgemäß befestigt, mit ausreichender Überdeckung ausführbar und für das Einbringen des Estrichs geeignet sind. Bedenken gegen Lage, Befestigung, Höhenlage oder Zustand der Heizrohre sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 6. Anordnungen / Zusatzleistungen Nicht beauftragte Leistungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere für: geänderte Estricharten, geänderte Estrichdicken, Schnellzement- oder Beschleunigersysteme, zusätzliche Fugenprofile, zusätzliche Bewehrungen oder Fasern, Sondermaßnahmen zur Trocknungsbeschleunigung, zusätzliche CM-Messungen, Schleif-, Fräs- oder Sanierungsarbeiten, Ausgleichsmaßnahmen infolge mangelhafter Vorleistungen anderer Gewerke. Ohne schriftliche Anordnung ausgeführte Zusatzleistungen begründen keinen gesonderten Vergütungsanspruch. 7. Bedenkenhinweise / Behinderungen Bedenken hinsichtlich Ausführung, Untergrund, Vorleistungen, Planung, Schnittstellen oder Randbedingungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei: unzureichender Ebenheit oder Tragfähigkeit der Rohdecken, Verschmutzungen, losen Bestandteilen, Mörtelresten oder Feuchtigkeit auf Rohdecken, fehlenden oder beschädigten Abdichtungen bzw. Sperrschichten, unklaren oder widersprüchlichen Höhenangaben, unzureichenden Aufbauhöhen, fehlenden Angaben zu Estrichdicken, Dämmstoffqualitäten oder Nutzlasten, ungeeigneten klimatischen Bedingungen, fehlender Beheizbarkeit oder Lüftungsmöglichkeit, unzureichend befestigten Heizrohren oder sonstigen Leitungen, fehlenden Druckprüfungen der Fußbodenheizung, fehlenden Fugenplänen oder erkennbar unzureichender Fugenplanung, Abweichungen zwischen Planung und tatsächlicher Einbausituation, nicht fachgerecht ausgeführten Vorleistungen anderer Gewerke. Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu koordinieren, dass vermeidbare Behinderungen anderer Gewerke ausgeschlossen werden. 8. Baustelleneinrichtung / Baustellenablauf / abschnittsweise Ausführung Eine gesonderte Vergütung für Baustelleneinrichtung, Vorhalten, Umsetzen, Räumen und Vorhalten von Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Hilfsmitteln, Förderleitungen, Estrichpumpen, Transportmitteln, Materiallagerflächen, Schutzmaßnahmen, Einrichtungen zur Verkehrssicherung sowie sonstigen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustellenhilfseinrichtungen erfolgt nicht. Sämtliche hierfür erforderlichen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt auch für Erschwernisse und Mehraufwendungen aus einer abschnittsweisen, unterbrochenen oder zeitlich versetzten Ausführung der Leistungen. Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass die Estricharbeiten entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Geschossen, Bauabschnitten und gegebenenfalls nicht zusammenhängend ausgeführt werden. Mit den Einheitspreisen sind daher insbesondere abgegolten: mehrfaches Anfahren und Einrichten einzelner Arbeitsbereiche, abschnittsweises Vorhalten, Umsetzen und Räumen von Material, Geräten und Hilfsmitteln, Teilleistungen in räumlich oder zeitlich getrennten Bereichen, Koordinationsaufwand infolge des Bauablaufs und der Mitwirkung anderer Gewerke, übliche Erschwernisse aus parallelen Ausbauarbeiten, übliche Schutzmaßnahmen während der Ausführung. Ansprüche auf gesonderte Vergütung hieraus sind ausgeschlossen, soweit es sich um den bei Angebotsabgabe erkennbaren und nach den Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigenden Bauablauf handelt. 9. Schutz, Sauberkeit, Entsorgung Verschmutzungen und Verunreinigungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind laufend zu beseitigen. Estrichreste, Verpackungen, Verschnitt, Folien, Dämmstoffreste und sonstige Abfälle sind arbeitstäglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung kann der Auftraggeber die Beseitigung kostenpflichtig veranlassen. Gelieferte Materialien sind sach- und materialgerecht gemäß Herstellervorgaben zu lagern und gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Frost, Verformung und Beschädigung zu schützen. Frisch hergestellte Estrichflächen sind gegen unzulässige Belastung, Zugluft, zu schnelle Austrocknung, Frost, Erschütterungen, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Der Auftragnehmer hat die Bauleitung über erforderliche Schutz- und Sperrzeiten schriftlich zu informieren. 10. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung bzw. Freigabe durch die Bauleitung oder den Auftraggeber. Stundenlohnrapporte sind täglich zur Bestätigung vorzulegen. Nicht bestätigte Rapporte begründen keinen Vergütungsanspruch. Material, Geräte und sonstige Aufwendungen werden nur vergütet, wenn diese gesondert angeordnet und nachgewiesen sind. Fahrtzeiten und Anfahrten werden nicht gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. 11. Dokumentation / Abrechnung Abrechnungsgrundlage sind die Ausführungspläne, die freigegebenen Estrichaufbauten sowie das positionsbezogene Aufmaß nach VOB/C. Die Abrechnung hat nachvollziehbar und getrennt nach LV-Positionen, Geschossen und Ausführungsbereichen zu erfolgen. Mit Leistungsfertigstellung sind die erforderlichen Dokumentationsunterlagen zu übergeben, soweit diese für Nachweis, Betrieb, Weiterbearbeitung, Gewährleistung oder Zertifizierung erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere: Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Lieferscheine und Chargennachweise, soweit erforderlich, Nachweise zu Estrichart und Festigkeitsklasse, Nachweise zu Dämmstoffen, Trennlagen, Randdämmstreifen und Zusatzmitteln, Nachweise zu Wärme- und Trittschalldämmung, soweit gewerkebezogen erforderlich, Fugenplan bzw. Dokumentation der tatsächlich ausgeführten Fugen, CM-Messprotokolle, Aufheizprotokolle bei Heizestrichen, Belegreifemeldungen, Konformitäts- und Herstellererklärungen, Nachweise zu QNG-/NaWoh-Anforderungen. Die Unterlagen sind vollständig, nachvollziehbar und geordnet spätestens mit der Schlussrechnung zu übergeben. 12. QNG / NaWoh - Anforderungen und Nachweise Das Gebäude soll eine QNG-Zertifizierung nach dem Bewertungssystem NaWoh erhalten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten und eingebauten Produkte und Systeme, insbesondere Estrichmörtel, Bindemittel, Zusatzmittel, Dämmstoffe, Randdämmstreifen, Trennlagen, Folien, Fugenprofile, Kleber, Grundierungen und sonstige Bauprodukte, die einschlägigen Anforderungen des Zertifizierungssystems erfüllen. Der Auftragnehmer hat hierzu eine Konformitätserklärung abzugeben, mit der die Einhaltung der maßgeblichen Anforderungen und Grenzwerte für die von ihm eingebrachten Produkte bestätigt wird. Diese Systematik ist im vorhandenen Trockenbau-LV bereits entsprechend für QNG/NaWoh vorgesehen . Zur Nachweisführung sind die für die Zertifizierung erforderlichen Produktunterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Auf Verlangen ist eine produktbezogene Übersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Einsatzbereich, Menge und Nachweisart zu übergeben. Werden nicht konforme Produkte eingebracht, sind diese auf Anweisung des Auftraggebers auf Kosten des Auftragnehmers auszutauschen. Hieraus entstehende Terminfolgen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. 13. Arbeitsschutz / Verkehrssicherung Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Arbeitsbereichs, die Betriebssicherheit seiner Geräte, Maschinen, Förderleitungen und Hilfsmittel sowie die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Erforderliche Absperrungen, Warnhinweise, Schutzmaßnahmen, Staubschutzmaßnahmen, Schlauchführungen, Stolperschutzmaßnahmen und Verkehrssicherungen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und aufrechtzuerhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 0. Geltung und Regelwerke 0.1 Geltungsbereich Diese ZTVB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vorbemerkungen für alle ausgeschriebenen Estricharbeiten im Innenbereich, insbesondere für schwimmende Estriche auf Dämm- und Trennlagen, Heizestriche mit Fußbodenheizung sowie schwimmende Estriche ohne Fußbodenheizung im Untergeschoss. 0.2 Regelwerke / Herstellervorschriften Die Ausführung hat nach den einschlägigen Bestimmungen der VOB/C, insbesondere ATV DIN 18353, sowie nach den jeweils gültigen Normen, technischen Merkblättern, Herstellervorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Insbesondere sind, soweit einschlägig, zu beachten: DIN 18560 - Estriche im Bauwesen, DIN 18353 - Estricharbeiten, DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau, DIN 4108 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau, DIN EN 1264 - Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme, einschlägige Merkblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag sowie der Fachverbände, Herstellervorgaben der eingesetzten Estrich-, Dämmstoff- und Zusatzmittelsysteme. Soweit im Leistungsverzeichnis Anforderungen an Estrichart, Estrichdicke, Festigkeit, Belegreife, Wärme- oder Trittschalldämmung, Brandschutz, Feuchteschutz oder Fugen gestellt werden, sind diese verbindlich einzuhalten. 0.3 Vorrang Positionsbeschreibungen im Leistungsverzeichnis gehen diesen ZTVB vor. Abweichende oder ergänzende Anforderungen im LV sind maßgeblich. Dieser Vorrang der Positionsbeschreibung entspricht der bereits im Trockenbau-LV verwendeten Systematik . 1. Allgemeine Anforderungen 1.1 Prüfung der Vorleistungen / Bedenkenhinweis Vor Ausführung hat der Auftragnehmer sämtliche Vorleistungen und Anschlussbedingungen zu prüfen. Dies betrifft insbesondere: Rohdecken, Höhenbezüge und Meterrisse, Aufbauhöhen, Ebenheit und Sauberkeit der Untergründe, Abdichtungen und Sperrschichten, Leitungsführungen auf Rohdecken, Dämmlagen, Fußbodenheizungsleitungen, Randanschlüsse, Türdurchgänge, Bewegungsfugen des Bauwerks, Bodenabläufe und sonstige Einbauteile. Mängel oder Abweichungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Eine Ausführung auf erkennbar ungeeigneten Untergründen oder mangelhaften Vorleistungen ist unzulässig. 1.2 Systemtreue / Kompatibilität Es sind ausschließlich aufeinander abgestimmte Materialien und Systemkomponenten zu verwenden. Estrichmörtel, Bindemittel, Zusatzmittel, Dämmstoffe, Trennlagen, Randdämmstreifen, Fugenprofile und sonstige Bestandteile müssen miteinander kompatibel und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Bei Mischsystemen trägt der Auftragnehmer den Nachweis der Gleichwertigkeit, Eignung und Kompatibilität. 1.3 Maße / Toleranzen / Höhenlage Estrichflächen sind höhen-, flucht- und ebenengerecht herzustellen. Maßgeblich sind die Ausführungsplanung, die vorgegebenen Meterrisse, die Tür- und Anschlussdetails sowie die zulässigen Toleranzen nach DIN 18202, soweit im Leistungsverzeichnis keine erhöhten Anforderungen festgelegt sind. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob die geplanten Fußbodenaufbauten mit den vorhandenen Rohbauhöhen, Türhöhen, Aufzugsschwellen, Fertignasszellen, Bodenabläufen und angrenzenden Bauteilen vereinbar sind. 1.4 Aufbauhöhen / Estrichdicken Die ausgeschriebenen Estrichdicken und Aufbauhöhen sind einzuhalten. Abweichungen von Estrichdicken, Rohrüberdeckungen, Dämmstoffdicken oder Gesamtaufbauhöhen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Freigabe durch die Bauleitung. Mindestdicken, Nenndicken und erforderliche Überdeckungen sind nach Estrichart, Nutzung, Heizestrichsystem und Herstellervorgaben einzuhalten. 1.5 Musterflächen / Musterbereiche Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Serienausführung je wesentlicher Leistungsart ein repräsentativer Musterbereich herzustellen und freigeben zu lassen. Die Freigabe gilt als Maßstab für die weitere Ausführung, entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die vertrags- und fachgerechte Leistung. 2. Untergrund / Rohdecke / Vorbereitung 2.1 Untergrundprüfung Rohdecken und sonstige Untergründe sind vor Ausführung auf Eignung zu prüfen. Zu prüfen sind insbesondere: Tragfähigkeit, Ebenheit, Sauberkeit, Feuchtigkeit, lose Bestandteile, Mörtelreste, scharfkantige Erhöhungen, offene Fugen, Durchdringungen, Höhenversätze, vorhandene Abdichtungen und Schutzlagen. Erforderliche Untergrundvorbereitungen im üblichen Umfang sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit sie für die fachgerechte Ausführung der Estrichleistung erforderlich und nicht gesondert ausgeschrieben sind. 2.2 Reinigung Die Ausführungsflächen sind vor Beginn der Arbeiten besenrein und frei von losen Bestandteilen, groben Verschmutzungen, Mörtelresten und Fremdkörpern herzustellen. Verunreinigungen, welche die Estrichkonstruktion beeinträchtigen können, sind vor Ausführung zu beseitigen bzw. der Bauleitung anzuzeigen. 2.3 Leitungen auf Rohdecken Leitungen auf Rohdecken sind vor Einbau der Dämm- und Estrichkonstruktion zu prüfen. Die Leitungsführung muss so beschaffen sein, dass eine fachgerechte, hohlraumfreie und trittschalltechnisch geeignete Ausführung der Dämmlagen möglich ist. Ungeordnete, zu hoch liegende, nicht befestigte oder für die Dämmlagen ungeeignete Leitungsführungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 3. Dämmstoffe / Trennlagen / Randdämmstreifen 3.1 Dämmlagen Dämmlagen sind entsprechend der ausgeschriebenen Aufbauplanung vollflächig, dicht gestoßen, eben und ohne unzulässige Hohlstellen zu verlegen. Mehrlagige Dämmungen sind lagenversetzt auszuführen. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Dämmstoffplatten sind passgenau an angrenzende Bauteile, Leitungen, Einbauteile und Aussparungen anzuschneiden. Die Dämmstoffe müssen hinsichtlich Druckfestigkeit, Zusammendrückbarkeit, Wärmeleitfähigkeit und Trittschalleigenschaften für die vorgesehene Nutzung geeignet sein. 3.2 Ausgleich von Leitungen Leitungen auf Rohdecken dürfen nicht zu unzulässigen Hohlstellen oder instabilen Dämmlagen führen. Erforderliche Ausgleichslagen, Ausgleichsschüttungen oder gebundene Ausgleichsmassen sind nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind. Soweit solche Leistungen nicht ausgeschrieben sind und für eine fachgerechte Ausführung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer vor Ausführung Bedenken bzw. Mehrleistungsbedarf schriftlich anzuzeigen. 3.3 Trennlagen Trennlagen sind faltenfrei, überlappend und so zu verlegen, dass ein Eindringen von Estrichmörtel in die Dämmlage oder in Randbereiche verhindert wird. Überlappungen, Anschlüsse und Durchdringungen sind fachgerecht auszubilden. Beschädigte Trennlagen sind vor Einbau des Estrichs instand zu setzen. 3.4 Randdämmstreifen Randdämmstreifen sind umlaufend an allen aufgehenden Bauteilen, Stützen, Schächten, Türzargen, Rohrdurchführungen, Fertignasszellen und sonstigen Einbauteilen einzubauen. Sie müssen so ausgeführt werden, dass keine Schallbrücken entstehen und eine freie Beweglichkeit der schwimmenden Estrichplatte gewährleistet ist. Randdämmstreifen dürfen erst nach Fertigstellung der Bodenbelagsarbeiten bzw. nach Vorgabe der Bauleitung abgeschnitten werden. Ein vorzeitiges Abschneiden ist unzulässig. 4. Schwimmender Estrich ohne Fußbodenheizung 4.1 Allgemeines Schwimmender Estrich ohne Fußbodenheizung ist entsprechend den ausgeschriebenen Estrichaufbauten auf Dämmlage und Trennlage herzustellen. Die Estrichplatte ist vollständig von angrenzenden Bauteilen zu trennen. Starre Anschlüsse, Mörtelbrücken, Schallbrücken und Durchdringungen der Randfugen sind unzulässig. 4.2 Estrichmörtel / Einbau Estrichmörtel ist entsprechend der ausgeschriebenen Estrichart und Festigkeitsklasse einzubauen, fachgerecht zu verdichten, abzuziehen und oberflächenfertig für die nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten herzustellen. Die Oberfläche muss für die nachfolgenden Belagsarbeiten geeignet sein. Besondere Oberflächenbearbeitungen, Schleifarbeiten oder Spachtelarbeiten sind nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind. 5. Heizestrich / Fußbodenheizung 5.1 Allgemeines Heizestriche sind als schwimmende Estriche mit integrierter Fußbodenheizung herzustellen. Die Ausführung ist mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Die Heizrohre sind vor Estricheinbau durch das Gewerk HLS zu verlegen, zu befestigen und zu prüfen. Der Auftragnehmer Estrich hat vor Ausführung zu prüfen, ob die Heizrohre ordnungsgemäß befestigt und für den Estricheinbau geeignet sind. 5.2 Druckprüfung / Freigabe HLS Vor Einbau des Heizestrichs muss die Fußbodenheizung durch das Gewerk HLS druckgeprüft und zur Estrichverlegung freigegeben sein. Der Auftragnehmer Estrich hat sich vor Beginn der Arbeiten zu vergewissern, dass die erforderliche Druckprüfung durchgeführt wurde. Fehlende Prüfprotokolle oder fehlende Freigaben sind der Bauleitung vor Ausführung anzuzeigen. 5.3 Rohrüberdeckung Die erforderliche Rohrüberdeckung ist entsprechend Estrichart, Systemvorgaben, Heizrohrdurchmesser, Nutzung und Herstellervorgaben einzuhalten. Unterschreitungen der erforderlichen Rohrüberdeckung sind unzulässig und vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 5.4 Schutz der Heizrohre Beim Einbringen des Estrichs sind Heizrohre, Befestigungssysteme und Dämmstofflagen gegen Beschädigung zu schützen. Beschädigungen, Lageveränderungen oder aufschwimmende Heizrohre sind unverzüglich der Bauleitung und dem Gewerk HLS anzuzeigen. 5.5 Aufheizen / Funktionsheizen / Belegreifheizen Das Funktionsheizen und Belegreifheizen ist nach den einschlägigen technischen Regeln, Herstellervorgaben und Vorgaben des Heizsystems durchzuführen und zu dokumentieren. Das Aufheizprotokoll ist der Bauleitung vorzulegen. Die Durchführung des Funktionsheizens ersetzt nicht den Nachweis der Belegreife. 6. Fugen / Bewegungsfugen / Scheinfugen 6.1 Allgemeines Fugen sind entsprechend Planung, Fugenplan, Estrichart, Raumgeometrie, Heizkreisen, Bauwerksfugen und technischen Erfordernissen herzustellen. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob ein Fugenplan vorliegt und ob dieser mit den Raumgeometrien, Türöffnungen, Heizkreisen und Bauwerksfugen vereinbar ist. Fehlende, unklare oder erkennbar unzureichende Fugenplanung ist vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 6.2 Bauwerksfugen Bauwerksfugen sind in der Estrichkonstruktion deckungsgleich zu übernehmen. Eine Überbrückung von Bauwerksfugen durch den Estrich ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich planerisch vorgesehen und freigegeben. 6.3 Bewegungsfugen Bewegungsfugen sind so auszuführen, dass Bewegungen der Estrichfelder schadlos aufgenommen werden können. Bei Heizestrichen sind Bewegungsfugen mit der Lage der Heizkreise abzustimmen. Heizrohre dürfen Bewegungsfugen nur kreuzen, soweit dies systemgerecht vorgesehen ist. In diesem Fall sind geeignete Schutzrohre bzw. Schutzmaßnahmen vorzusehen. 6.4 Scheinfugen / Arbeitsfugen Scheinfugen und Arbeitsfugen sind entsprechend den technischen Erfordernissen fachgerecht herzustellen. Nachträgliches Schließen von Scheinfugen ist nur geschuldet, soweit dies im Leistungsverzeichnis beschrieben ist. 7. Anschlüsse / Randbereiche / Einbauteile 7.1 Wand- und Stützenanschlüsse Anschlüsse an Wände, Stützen, Schächte, Fertignasszellen und sonstige aufgehende Bauteile sind mit Randdämmstreifen auszuführen. Starre Verbindungen zur Estrichplatte sind unzulässig. 7.2 Türdurchgänge Türdurchgänge sind höhengerecht und unter Berücksichtigung der Belagswechsel, Türzargen, Schwellen und angrenzenden Estrichfelder auszuführen. Fugen in Türdurchgängen sind entsprechend Fugenplanung und technischer Erfordernis herzustellen. 7.3 Bodenabläufe / Gefällebereiche Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen und Gefällebereiche sind nur Bestandteil der Leistung, soweit diese im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind. Soweit Gefälleestrich ausgeschrieben ist, ist dieser mit gleichmäßigem Gefälle, fachgerechtem Anschluss an Abläufe und geeigneter Oberfläche für nachfolgende Abdichtungs- bzw. Belagsarbeiten herzustellen. 7.4 Fertignasszellen Anschlüsse an Fertignasszellen sind höhengerecht und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Fertigfußbodenhöhen, Türanschlüsse und Randfugen auszuführen. Der Estrich darf nicht starr an die Fertignasszellen angeschlossen werden, sofern keine abweichende freigegebene Detailplanung vorliegt. 8. Austrocknung / Klima / Schutz 8.1 Klimatische Bedingungen Estricharbeiten dürfen nur unter Bedingungen ausgeführt werden, die eine fachgerechte Herstellung und Austrocknung ermöglichen. Ungeeignete Temperaturen, Frostgefahr, übermäßige Zugluft, zu hohe Luftfeuchtigkeit, unzureichende Lüftungsmöglichkeiten oder fehlende Beheizbarkeit sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. 8.2 Schutz frischer Estriche Frisch eingebrachte Estriche sind gegen unzulässige Beanspruchung, Erschütterung, Zugluft, Frost, Verschmutzung und zu schnelle Austrocknung zu schützen. Der Auftragnehmer hat die Bauleitung über Begehbarkeit, Belastbarkeit und erforderliche Sperrzeiten zu informieren. 8.3 Begehbarkeit / Belastbarkeit Estrichflächen dürfen erst nach ausreichender Erhärtung begangen oder belastet werden. Der Auftragnehmer hat die Zeitpunkte für Begehbarkeit und Belastbarkeit auf Grundlage der eingesetzten Estrichart, Baustellenbedingungen und Herstellervorgaben anzugeben. 9. Belegreife / CM-Messung / Übergabe an Folgegewerke 9.1 Belegreife Die Belegreife ist vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten nachzuweisen. Der Auftragnehmer Estrich hat die Bauleitung rechtzeitig über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Belegreife zu informieren. Die Belegreife hängt von Estrichart, Estrichdicke, klimatischen Bedingungen, Lüftung, Beheizung und Bauablauf ab. Der Auftragnehmer hat hierauf im Rahmen seiner Leistungspflichten hinzuweisen. 9.2 CM-Messungen CM-Messungen sind nach den einschlägigen technischen Regeln durchzuführen und zu protokollieren, soweit sie Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung sind. Die Messstellen sind bei Heizestrichen so festzulegen, dass Heizrohre nicht beschädigt werden. Hierzu ist die Lage der Heizrohre mit dem Gewerk HLS abzustimmen. 9.3 Belegreifemeldung Nach Erreichen der Belegreife ist eine schriftliche Belegreifemeldung mit den zugehörigen Messprotokollen vorzulegen. Die Freigabe der Estrichflächen für Folgegewerke erfolgt durch die Bauleitung. Eine Nutzung durch Folgegewerke vor Freigabe erfolgt nur nach Abstimmung. 10. Ebenheit / Oberfläche / Nachbearbeitung 10.1 Ebenheit Die Estrichoberflächen sind entsprechend den Anforderungen der DIN 18202 sowie den im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen herzustellen. Erhöhte Anforderungen an Ebenheit, Oberflächengüte oder Belagsreife sind nur geschuldet, soweit diese im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind. 10.2 Oberfläche Die Estrichoberfläche ist so herzustellen, dass sie für die nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten geeignet ist. Sinterschichten, lose Bestandteile, Verunreinigungen oder sonstige die Belagsarbeiten beeinträchtigende Mängel sind zu vermeiden. Soweit Schleifen oder Entfernen von Sinterschichten nach Estrichart und Herstellervorgabe erforderlich ist, ist dies einzukalkulieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist. 10.3 Risse / Hohllagen / Mängel Risse, Hohllagen, Schüsselungen, Randabsenkungen, unzureichende Festigkeiten oder sonstige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und fachgerecht zu beseitigen, soweit sie aus der Leistung des Auftragnehmers resultieren. 11. Schnittstellen zu anderen Gewerken 11.1 HLS Die Schnittstelle zum Gewerk HLS umfasst insbesondere Fußbodenheizung, Heizkreisverteiler, Rohrleitungen, Druckprüfung, Aufheizprotokoll und Lageangaben der Heizrohre. Der Auftragnehmer Estrich hat seine Leistungen mit dem Gewerk HLS rechtzeitig abzustimmen. 11.2 Elektro Leerrohre, Bodentanks, Kabeldurchführungen und sonstige Elektroeinbauteile sind vor Estricheinbau zu prüfen. Unklare oder ungeeignete Einbausituationen sind vor Ausführung anzuzeigen. 11.3 Trockenbau / Türen / Bodenbelag Estrichhöhen und Randanschlüsse sind mit Trockenbauwänden, Türzargen, Fertignasszellen, Aufzugstüren und Bodenbelagsaufbauten abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so auszuführen, dass nachfolgende Bodenbelagsarbeiten ordnungsgemäß und ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen können, soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen aus den Vorleistungen gegeben sind. 12. Abrechnungstechnische Hinweise Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C und der jeweiligen Positionsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses. Abgerechnet wird nach den im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Abrechnungseinheiten, insbesondere nach Quadratmetern, laufenden Metern, Stück oder Pauschalen. Aussparungen, Öffnungen, Teilflächen, Randbereiche, Fugen, Türdurchgänge, Gefällebereiche, Sonderanschlüsse und Zulagenpositionen sind entsprechend der LV-Systematik abzurechnen. Zulagenpositionen sind nur in Verbindung mit den zugehörigen Grundpositionen abrechenbar. Musterflächen, Musterbereiche und übliche Abstimmungen sind, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten/ Dämm- und Trennlagen
01
Vorbereitende Arbeiten/ Dämm- und Trennlagen
01.__.0001 Betonsohle reinigen und prüfen Reinigen und Prüfen des vorhandenen Untergrundes aus Stahlbeton / Betondecke / Betonsohle als Vorleistung für den nachfolgenden schwimmenden Estrichaufbau. Der Untergrund ist vor Ausführung der weiteren Fußbodenaufbauten gemäß den einschlägigen Normen, Merkblättern und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an einen tragfähigen und geeigneten Untergrund nach DIN 18560. Der Untergrund ist abzufegen. Festsitzende Verschmutzungen, Mörtel- und Betonreste sowie lose Bestandteile sind im für die nachfolgenden Estricharbeiten erforderlichen Umfang abzuschaben bzw. zu entfernen, um eine saubere und geeignete Oberfläche für den weiteren Fußbodenaufbau herzustellen. Anfallender Schmutz, Rückstände und sonstige Abfälle sind aufzunehmen, aus dem Gebäude zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Einschließlich sämtlicher Arbeitsgänge, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung.
01.__.0001
Betonsohle reinigen und prüfen
2.900,00
01.__.0002 Grunddämmung/ Wärmedämmung DEO, WLG 035, d=50mm Liefern und fachgerecht Verlegen einer Wärmedämmung / Grunddämmung als untere Dämmlage unter schwimmenden Estrichkonstruktionen, zur Aufnahme der nachfolgenden durchgehenden Trittschalldämmung. Ausführung auf vorbereiteter und gereinigter Rohdecke. Dämmstoff aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS oder gleichwertig, geeignet für die Verwendung unter schwimmenden Estrichen. Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DEO, Innendämmung der Decke oder Bodenplatte oberseitig unter Estrich ohne Schallschutzanforderungen. Wärmeleitfähigkeitsstufe: WLS 035 Dämmstoffdicke: 50 mm Die Wärmedämmung ist vollflächig, eben, dicht gestoßen und ohne unzulässige Hohlstellen zu verlegen. Plattenstöße sind sauber und passgenau auszuführen. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Im Bereich von Leitungen, Kabeln, Leerrohren, Rohrleitungen, Schächten und sonstigen Einbauten ist die Wärmedämmung passgenau anzuschneiden und so zu verlegen, dass eine ebene, tragfähige und vollflächige Auflagerfläche für die nachfolgende Trittschalldämmung entsteht. Die Oberseite der Wärmedämmung muss nach Abschluss der Verlegung eine für die Aufnahme der durchgehenden Trittschalldämmung geeignete, möglichst ebene und tragfähige Fläche bilden. Hohlstellen, Kippstellen, offene Fugen, unzulässige Höhenversätze und nicht ausreichend unterstützte Dämmstoffbereiche sind unzulässig. Druckbelastbarkeit: Druckspannung bei 10 % Stauchung CS(10) = 150 kPa, entsprechend EPS 035 DEO dh oder gleichwertig. Die Verlegung hat entsprechend DIN 18560, DIN 4108-10, den einschlägigen Merkblättern sowie den Herstellervorgaben zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Stoß-, Rand-, Eck- und Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel und innerbaustelliger Transporte.
01.__.0002
Grunddämmung/ Wärmedämmung DEO, WLG 035, d=50mm
1.800,00
01.__.0003 Grunddämmung/ Wärmedämmung DEO, WLG 035, d=60mm Liefern und fachgerecht Verlegen einer Wärmedämmung / Grunddämmung als untere Dämmlage unter schwimmenden Estrichkonstruktionen, zur Aufnahme der nachfolgenden durchgehenden Trittschalldämmung. Ausführung auf vorbereiteter und gereinigter Rohdecke. Dämmstoff aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS oder gleichwertig, geeignet für die Verwendung unter schwimmenden Estrichen. Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DEO, Innendämmung der Decke oder Bodenplatte oberseitig unter Estrich ohne Schallschutzanforderungen. Wärmeleitfähigkeitsstufe: WLS 035 Dämmstoffdicke: 60 mm Die Wärmedämmung ist vollflächig, eben, dicht gestoßen und ohne unzulässige Hohlstellen zu verlegen. Plattenstöße sind sauber und passgenau auszuführen. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Im Bereich von Leitungen, Kabeln, Leerrohren, Rohrleitungen, Schächten und sonstigen Einbauten ist die Wärmedämmung passgenau anzuschneiden und so zu verlegen, dass eine ebene, tragfähige und vollflächige Auflagerfläche für die nachfolgende Trittschalldämmung entsteht. Die Oberseite der Wärmedämmung muss nach Abschluss der Verlegung eine für die Aufnahme der durchgehenden Trittschalldämmung geeignete, möglichst ebene und tragfähige Fläche bilden. Hohlstellen, Kippstellen, offene Fugen, unzulässige Höhenversätze und nicht ausreichend unterstützte Dämmstoffbereiche sind unzulässig. Druckbelastbarkeit: Druckspannung bei 10 % Stauchung CS(10) = 150 kPa, entsprechend EPS 035 DEO dh oder gleichwertig. Die Verlegung hat entsprechend DIN 18560, DIN 4108-10, den einschlägigen Merkblättern sowie den Herstellervorgaben zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Stoß-, Rand-, Eck- und Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel und innerbaustelliger Transporte.
01.__.0003
Grunddämmung/ Wärmedämmung DEO, WLG 035, d=60mm
500,00
01.__.0004 Höhenausgleich mit zementgebundener Schüttung Herstellen eines gebundenen Höhenausgleichs auf der Rohdecke im Bereich von Kabeln, Leerrohren, Rohrleitungen, Schächten, Durchdringungen, Leitungsbündeln und sonstigen Unebenheiten als vorbereitende Leistung zur planebenen Verlegung der nachfolgenden Dämm- und Estrichkonstruktion. Ausführung mit werkseitig vorgemischtem, zementgebundenem Leichtausgleichsmörtel / gebundener Ausgleichsschüttung, geeignet für Innenräume und für den Einsatz unter schwimmenden Estrichkonstruktionen. Produkt: UZIN SC 914 Turbo oder gleichwertig. Der Höhenausgleich ist so einzubauen, dass Leitungen, Rohre, Kabel, Leerrohre und sonstige Einbauteile hohlraumarm und standsicher eingebettet bzw. ausgeglichen werden und die nachfolgende Dämmlage vollflächig, eben, kippsicher und ohne unzulässige Hohlstellen verlegt werden kann. Die Leistung umfasst insbesondere: Prüfen des Untergrundes und der vorhandenen Leitungsführungen, Reinigen der auszugleichenden Bereiche im erforderlichen Umfang, Liefern und Einbringen des zementgebundenen Leichtausgleichsmörtels, höhengerechtes Verteilen, Anarbeiten und Abziehen des Materials, Ausgleichen von Höhenversätzen im Bereich von Rohren, Kabeln, Leerrohren, Schächten, Leitungsquerungen und Durchdringungen, Anarbeiten an angrenzende Bauteile, Leitungen und Einbauteile, Herstellen einer ebenen und tragfähigen Oberfläche für die nachfolgende Dämmstoffverlegung, Einhaltung der erforderlichen Abbinde-, Begehbarkeits- und Belegereifezeiten gemäß Herstellervorgabe, sämtliche Misch-, Förder-, Einbau-, Zuschnitt-, Anpassungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten. Der Leichtausgleichsmörtel muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: zementgebunden und werkseitig vorgemischt, geeignet für Innenräume, geeignet als Höhenausgleich unter Dämmlagen und schwimmenden Estrichen, Flächengewicht ausgehärtet ca. 3,5 kg/m² je cm Schichtdicke, Druckfestigkeit mindestens 0,5 N/mm², Wärmeleitfähigkeit ca. 0,12 W/(mK), begehbar nach ca. 12 Stunden belegereif nach ca. 48 Stunden Baustoffklasse mindestens A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. geeigneter Verwendbarkeitsnachweis.
01.__.0004
Höhenausgleich mit zementgebundener Schüttung
600,00
01.__.0005 Trittschalldämmung unter schwimmenden Estrich, d=30mm Liefern und fachgerecht Verlegen einer durchgehenden Trittschalldämmung als obere Dämmlage unter schwimmenden Estrichkonstruktionen, einschließlich Heizestrichen mit Fußbodenheizung. Die Trittschalldämmung wird auf der zuvor verlegten Wärmedämmung verlegt. Leitungen, Kabel, Leerrohre, Rohrleitungen, Leitungsbündel, Schächte und sonstige Einbauten dürfen die Trittschalldämmung nicht unterbrechen. Die Leitungsverlegung hat ausschließlich in der Ebene der Wärmedämmung bzw. in hierfür vorgesehenen Ausgleichslagen unterhalb der Trittschalldämmung zu erfolgen. Trittschalldämmung aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS mit Tackerfolie (aufkaschierte Gewebefolie, farbiger Rasteraufdruck, Selbstklebestreifen) oder gleichwertigem, für den vorgesehenen Anwendungsbereich geeignetem Trittschalldämmstoff nach DIN 4108-10. Anwendungsgebiet: DES, Innendämmung der Decke oder Bodenplatte oberseitig unter Estrich mit Schallschutzanforderungen. Für den Einsatz unter Fußbodenheizungssystemen. Produkteigenschaft: sm, Trittschalldämmung mit mittlerer Zusammendrückbarkeit. Dämmstoffdicke: 30 mm Wärmeleitfähigkeitsgruppe / Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: WLG 045 gemäß Planung bzw. Wärmeschutznachweis. Dynamische Steifigkeit: nach schallschutztechnischem Nachweis, jedoch höchstens SD 30 MN/m³, sofern im Schallschutznachweis keine abweichenden Anforderungen festgelegt sind. Zusammendrückbarkeit: CP3 = 3 mm. Die Dämmschicht ist vollflächig, eben, dicht gestoßen und ohne unzulässige Hohlstellen zu verlegen. Plattenstöße sind sauber und passgenau auszuführen und zusätzlich mit Klebeand abzudichten. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Bei mehrlagiger Dämmstoffverlegung sind die Stöße der einzelnen Lagen gegeneinander versetzt anzuordnen. Die Trittschalldämmung ist durchgehend und ununterbrochen über die gesamte Estrichfläche zu verlegen. Ausschnitte, Unterbrechungen, Ausklinkungen oder Schwächungen im Bereich von Leitungen, Kabeln, Leerrohren, Rohrleitungen, Leitungsbündeln oder sonstigen Installationen sind unzulässig. Die Trittschalldämmung darf nur auf einer ebenen, tragfähigen und für die Dämmstoffverlegung geeigneten Unterlage verlegt werden. Die darunterliegende Wärmedämmung bzw. der Höhenausgleich muss so ausgeführt sein, dass die Trittschalldämmung vollflächig aufliegt und die schwimmende Estrichkonstruktion keine Schallbrücken, Hohlstellen oder unzulässigen Setzungen aufweist. Bei Kombination von Trittschall- und Wärmedämmlagen ist die zulässige Zusammendrückbarkeit der Gesamtdämmschicht einzuhalten. Bei mehrlagigen Dämmschichten darf die Summe der Zusammendrückbarkeit der einzelnen Lagen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. Schallbrücken durch Mörtelreste, starre Anschlüsse, Leitungen, Einbauteile, Befestigungsmittel oder mangelhafte Randanschlüsse sind unzulässig. Beschädigte, eingedrückte oder nicht passgenau verlegte Dämmstoffbereiche sind vor Einbau weiterer Schichten auszutauschen. Die Verlegung hat entsprechend DIN 18560, DIN 4108-10, DIN 4109, den einschlägigen Merkblättern sowie den Herstellervorgaben zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Stoß-, Rand-, Eck- und Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel und innerbaustelliger Transporte.
01.__.0005
Trittschalldämmung unter schwimmenden Estrich, d=30mm
2.900,00
02 Schwimmender Estrich ohne Fußbodenheizung
02
Schwimmender Estrich ohne Fußbodenheizung
02.__.0001 Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=45mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zementestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung als Zementestrich der Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Zementestrich auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen, einschließlich aller zur fachgerechten Herstellung erforderlichen Arbeitsgänge. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Oberfläche für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten geeignet herstellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein und folgende Eigenschaften erfüllen: Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 40-50 mm Estrichdicke, unbeheizt, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 65-70 mm Estrichdicke, beheizt, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Zusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 sicher erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Estrichnenndicke: 45 mm Geplante Nutzung: Pflegeheim / Pflegeeinrichtung, Innenbereich Geplanter Belag: gemäß Belagsplanung, insbesondere elastische Bodenbeläge, Fliesen bzw. sonstige Bodenbeläge nach Ausbauplanung Verkehrslasten: gemäß statischer und nutzungsbezogener Vorgabe; Bedenken gegen Estrichdicke, Nutzlast, Punktlasten oder Estrichqualität sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Bei beheizten Estrichflächen ist die Ausführung als Heizestrich mit Fußbodenheizung zu berücksichtigen. Die erforderliche Rohrüberdeckung, die Lage der Heizrohre, die Fugenführung sowie die Aufheizbarkeit sind vor Ausführung mit dem Gewerk HLS und der Bauleitung abzustimmen. Der Estricheinbau darf erst erfolgen, wenn die Dämmlagen, Trennlagen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Messstellen und sonstigen Vorleistungen fachgerecht hergestellt und durch den Auftragnehmer geprüft wurden. Bei Heizestrichen ist zusätzlich die Druckprüfung und Freigabe der Fußbodenheizung vor Estricheinbau erforderlich. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
02.__.0001
Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=45mm
13,00
02.__.0002 Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=55mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zementestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung als Zementestrich der Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Zementestrich auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen, einschließlich aller zur fachgerechten Herstellung erforderlichen Arbeitsgänge. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Oberfläche für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten geeignet herstellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein und folgende Eigenschaften erfüllen: Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 40-50 mm Estrichdicke, unbeheizt, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 65-70 mm Estrichdicke, beheizt, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Zusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 sicher erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Estrichnenndicke: 55 mm Geplante Nutzung: Pflegeheim / Pflegeeinrichtung, Innenbereich Geplanter Belag: gemäß Belagsplanung, insbesondere elastische Bodenbeläge, Fliesen bzw. sonstige Bodenbeläge nach Ausbauplanung Verkehrslasten: gemäß statischer und nutzungsbezogener Vorgabe; Bedenken gegen Estrichdicke, Nutzlast, Punktlasten oder Estrichqualität sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Bei beheizten Estrichflächen ist die Ausführung als Heizestrich mit Fußbodenheizung zu berücksichtigen. Die erforderliche Rohrüberdeckung, die Lage der Heizrohre, die Fugenführung sowie die Aufheizbarkeit sind vor Ausführung mit dem Gewerk HLS und der Bauleitung abzustimmen. Der Estricheinbau darf erst erfolgen, wenn die Dämmlagen, Trennlagen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Messstellen und sonstigen Vorleistungen fachgerecht hergestellt und durch den Auftragnehmer geprüft wurden. Bei Heizestrichen ist zusätzlich die Druckprüfung und Freigabe der Fußbodenheizung vor Estricheinbau erforderlich. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
02.__.0002
Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=55mm
79,00
02.__.0003 Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=60mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zementestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung als Zementestrich der Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Zementestrich auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen, einschließlich aller zur fachgerechten Herstellung erforderlichen Arbeitsgänge. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Oberfläche für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten geeignet herstellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein und folgende Eigenschaften erfüllen: Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 40-50 mm Estrichdicke, unbeheizt, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 65-70 mm Estrichdicke, beheizt, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Zusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 sicher erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Estrichnenndicke: 60 mm Geplante Nutzung: Pflegeheim / Pflegeeinrichtung, Innenbereich Geplanter Belag: gemäß Belagsplanung, insbesondere elastische Bodenbeläge, Fliesen bzw. sonstige Bodenbeläge nach Ausbauplanung Verkehrslasten: gemäß statischer und nutzungsbezogener Vorgabe; Bedenken gegen Estrichdicke, Nutzlast, Punktlasten oder Estrichqualität sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Bei beheizten Estrichflächen ist die Ausführung als Heizestrich mit Fußbodenheizung zu berücksichtigen. Die erforderliche Rohrüberdeckung, die Lage der Heizrohre, die Fugenführung sowie die Aufheizbarkeit sind vor Ausführung mit dem Gewerk HLS und der Bauleitung abzustimmen. Der Estricheinbau darf erst erfolgen, wenn die Dämmlagen, Trennlagen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Messstellen und sonstigen Vorleistungen fachgerecht hergestellt und durch den Auftragnehmer geprüft wurden. Bei Heizestrichen ist zusätzlich die Druckprüfung und Freigabe der Fußbodenheizung vor Estricheinbau erforderlich. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
02.__.0003
Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=60mm
336,00
02.__.0004 Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=65mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zementestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung als Zementestrich der Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Zementestrich auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen, einschließlich aller zur fachgerechten Herstellung erforderlichen Arbeitsgänge. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Oberfläche für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten geeignet herstellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein und folgende Eigenschaften erfüllen: Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 40-50 mm Estrichdicke, unbeheizt, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei 65-70 mm Estrichdicke, beheizt, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Zusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 sicher erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Estrichnenndicke: 65 mm Geplante Nutzung: Pflegeheim / Pflegeeinrichtung, Innenbereich Geplanter Belag: gemäß Belagsplanung, insbesondere elastische Bodenbeläge, Fliesen bzw. sonstige Bodenbeläge nach Ausbauplanung Verkehrslasten: gemäß statischer und nutzungsbezogener Vorgabe; Bedenken gegen Estrichdicke, Nutzlast, Punktlasten oder Estrichqualität sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Bei beheizten Estrichflächen ist die Ausführung als Heizestrich mit Fußbodenheizung zu berücksichtigen. Die erforderliche Rohrüberdeckung, die Lage der Heizrohre, die Fugenführung sowie die Aufheizbarkeit sind vor Ausführung mit dem Gewerk HLS und der Bauleitung abzustimmen. Der Estricheinbau darf erst erfolgen, wenn die Dämmlagen, Trennlagen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Messstellen und sonstigen Vorleistungen fachgerecht hergestellt und durch den Auftragnehmer geprüft wurden. Bei Heizestrichen ist zusätzlich die Druckprüfung und Freigabe der Fußbodenheizung vor Estricheinbau erforderlich. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
02.__.0004
Zementestrich CT-C35-F5, unbeheizt, d=65mm
234,00
02.__.0005 Zulage Gefälleausbildung Estrichoberseite Zulage zur jeweiligen Estrich-Grundposition für das Herstellen der Estrichoberseite im Gefälle, abweichend von ebenflächiger Ausführung. Ausführung in Teilflächen, Nassräumen, Technikbereichen, Bereichen mit Bodenabläufen, Entwässerungsrinnen oder sonstigen planmäßig zu entwässernden Flächen nach Ausführungsplanung, Detailplanung bzw. besonderer Anordnung der Bauleitung. Die Gefälleausbildung erfolgt innerhalb der ausgeschriebenen Estrichkonstruktion. Der Estrich ist höhengerecht, gleichmäßig und mit stetigem Gefälle zu Bodenabläufen, Entwässerungsrinnen oder sonstigen Entwässerungspunkten herzustellen. Gefälle: gemäß Planung, soweit nicht anders angegeben ca. 1,0 bis 2,0 % Estrichart / Estrichqualität: entsprechend zugehöriger Grundposition. Estrichdicke: Mindestdicke gemäß DIN 18560, Herstellervorgaben und zugehöriger Grundposition ist an jeder Stelle einzuhalten. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen der Höhenpunkte und Gefällelinien, Festlegen und Herstellen der erforderlichen Höhenanschlüsse, höhengerechtes Anarbeiten an Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen, Türanschlüsse, Schwellen, Wandanschlüsse und sonstige Einbauteile, Ausbilden eines gleichmäßigen, entwässerungsgerechten Gefälles ohne Gegengefälle, Mulden oder stehende Wasserbereiche, fachgerechtes Verdichten, Abziehen, Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche im Gefälle, Berücksichtigung der vorgesehenen Abdichtungs- und Bodenbelagsarbeiten, sämtliche Mehrarbeiten gegenüber der ebenen Estrichausführung. Bei Heizestrichen ist die Gefälleausbildung mit der Lage der Fußbodenheizung abzustimmen. Die erforderliche Rohrüberdeckung sowie die Mindestestrichdicke über den Heizrohren sind auch in Gefällebereichen einzuhalten. Einschließlich sämtlicher Mehrleistungen für Einmessen, Höhenübertragung, Gefälleausbildung, Anarbeiten, Abziehen, Glätten, Werkzeuge, Hilfsmittel und Nebenarbeiten. Abrechnung: nach tatsächlich im Gefälle ausgeführter Estrichfläche als Zulage zur jeweiligen Estrich-Grundposition.
02.__.0005
Zulage Gefälleausbildung Estrichoberseite
114,00
03 Heizestrich mit Fußbodenheizung
03
Heizestrich mit Fußbodenheizung
03.__.0001 Zement-Heizestrich CT-C35-F5, d=65mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zement-Heizestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen sowie auf der bauseits hergestellten und freigegebenen Fußbodenheizung. Estrichart: Zement-Heizestrich auf Dämmschicht, schwimmend Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Estrichnenndicke: 65 mm Ausführung: Heizestrich mit Fußbodenheizung Geplante Nutzung: Pflegeheim / Pflegeeinrichtung, Innenbereich Geplanter Belag: gemäß Ausbau- und Belagsplanung Verkehrslasten: gemäß statischer und nutzungsbezogener Vorgabe Die Estrichqualität ist so herzustellen, dass die Anforderungen an die Druckfestigkeitsklasse C35 und die Biegezugfestigkeitsklasse F5 sicher erreicht werden. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig. Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein. Das Zusatzmittel muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: geeignet für schnelltrocknenden Zementestrich nach DIN EN 13813, geeignet für Heizestrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei Einhaltung der Herstellervorgaben, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Estrichzusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Die Oberfläche ist für die nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten geeignet herzustellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Vor Estricheinbau sind die Heizrohre der Fußbodenheizung durch das Gewerk HLS ordnungsgemäß zu verlegen, zu befestigen, zu befüllen, auf Dichtheit zu prüfen und zur Estrichverlegung freizugeben. Der Estricheinbau darf erst nach Vorlage der Druckprüfung bzw. Freigabe der Fußbodenheizung erfolgen. Die erforderliche Rohrüberdeckung ist entsprechend DIN 18560, DIN EN 1264, Herstellervorgaben und freigegebener Heizkreisplanung einzuhalten. Bedenken gegen Estrichdicke, Rohrüberdeckung, Heizrohrlage, Aufbauhöhe oder technische Ausführbarkeit sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, Schutz der Fußbodenheizung während des Estricheinbaus, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
03.__.0001
Zement-Heizestrich CT-C35-F5, d=65mm
2.189,00
03.__.0002 Zement-Heizestrich CT-C35-F5, d=75mm Liefern und fachgerecht Einbauen eines hydraulisch erhärtenden, schnelltrocknenden und emissionsarmen Zement-Heizestrichs als schwimmender Estrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Ausführung auf den in den Vorpositionen beschriebenen Dämm-, Trenn- und Randdämmstreifenkonstruktionen sowie auf der bauseits hergestellten und freigegebenen Fußbodenheizung. Estrichart: Zement-Heizestrich auf Dämmschicht, schwimmend Festigkeitsklasse: CT-C35-F5 Estrichnenndicke: 75 mm Ausführung: Heizestrich mit Fußbodenheizung Geplante Nutzung: Pflegeheim / Pflegeeinrichtung, Innenbereich Geplanter Belag: gemäß Ausbau- und Belagsplanung Verkehrslasten: gemäß statischer und nutzungsbezogener Vorgabe Die Estrichqualität ist so herzustellen, dass die Anforderungen an die Druckfestigkeitsklasse C35 und die Biegezugfestigkeitsklasse F5 sicher erreicht werden. Ausführung mit Estrichzusatzmittel zur Estrichbeschleunigung: Produkt: CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder gleichwertig. Das Zusatzmittel muss für die Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs nach DIN EN 13813 geeignet sein. Das Zusatzmittel muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: geeignet für schnelltrocknenden Zementestrich nach DIN EN 13813, geeignet für Heizestrich auf Dämmschicht nach DIN 18560-2, Begehbarkeit nach ca. 36 Stunden, Aufheizbarkeit ca. 4 Tage nach Estricheinbau, Belegreife nach ca. 14 Tagen bei Einhaltung der Herstellervorgaben, Nachweisbarkeit im Festestrich, emissionsarm, mindestens EMICODE EC1plus oder gleichwertig, gelistet im DGNB-Navigator oder gleichwertiger Nachweis, geeignet für den Einsatz im Innenbereich. Die Verwendung und Dosierung des Estrichzusatzmittels hat gemäß den technischen Richtlinien und Verarbeitungsvorgaben des Herstellers zu erfolgen. Die Estrichzusammensetzung ist so zu wählen, dass die geforderte Estrichqualität CT-C35-F5 erreicht wird. Eine Erstprüfung bzw. ein geeigneter Nachweis nach DIN EN 13813 ist auf Verlangen vorzulegen. Der Estrich ist gemäß den technischen Richtlinien des Herstellers sowie den einschlägigen Normen und Merkblättern sorgfältig, gleichmäßig und homogen einzubauen, zu verdichten, höhengerecht abzuziehen und ebenflächig nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3, herzustellen. Die Oberfläche ist für die nachfolgenden Bodenbelagsarbeiten geeignet herzustellen, einschließlich Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche. Vor Estricheinbau sind die Heizrohre der Fußbodenheizung durch das Gewerk HLS ordnungsgemäß zu verlegen, zu befestigen, zu befüllen, auf Dichtheit zu prüfen und zur Estrichverlegung freizugeben. Der Estricheinbau darf erst nach Vorlage der Druckprüfung bzw. Freigabe der Fußbodenheizung erfolgen. Die erforderliche Rohrüberdeckung ist entsprechend DIN 18560, DIN EN 1264, Herstellervorgaben und freigegebener Heizkreisplanung einzuhalten. Bedenken gegen Estrichdicke, Rohrüberdeckung, Heizrohrlage, Aufbauhöhe oder technische Ausführbarkeit sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Einschließlich Liefern, Fördern, Einbringen, Verteilen, Verdichten, Abziehen, Abreiben, Glätten, Nachbehandlung, Schutz der frischen Estrichflächen, Einhaltung der Herstellervorgaben, Schutz der Fußbodenheizung während des Estricheinbaus, aller erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, innerbaustelliger Transporte sowie Entsorgung anfallender Reststoffe und Verpackungen.
03.__.0002
Zement-Heizestrich CT-C35-F5, d=75mm
49,00
03.__.0003 Zulage Gefälleausbildung Estrichoberseite Zulage zur jeweiligen Estrich-Grundposition für das Herstellen der Estrichoberseite im Gefälle, abweichend von ebenflächiger Ausführung. Ausführung in Teilflächen, Nassräumen, Technikbereichen, Bereichen mit Bodenabläufen, Entwässerungsrinnen oder sonstigen planmäßig zu entwässernden Flächen nach Ausführungsplanung, Detailplanung bzw. besonderer Anordnung der Bauleitung. Die Gefälleausbildung erfolgt innerhalb der ausgeschriebenen Estrichkonstruktion. Der Estrich ist höhengerecht, gleichmäßig und mit stetigem Gefälle zu Bodenabläufen, Entwässerungsrinnen oder sonstigen Entwässerungspunkten herzustellen. Gefälle: gemäß Planung, soweit nicht anders angegeben ca. 1,0 bis 2,0 % Estrichart / Estrichqualität: entsprechend zugehöriger Grundposition. Estrichdicke: Mindestdicke gemäß DIN 18560, Herstellervorgaben und zugehöriger Grundposition ist an jeder Stelle einzuhalten. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen der Höhenpunkte und Gefällelinien, Festlegen und Herstellen der erforderlichen Höhenanschlüsse, höhengerechtes Anarbeiten an Bodenabläufe, Entwässerungsrinnen, Türanschlüsse, Schwellen, Wandanschlüsse und sonstige Einbauteile, Ausbilden eines gleichmäßigen, entwässerungsgerechten Gefälles ohne Gegengefälle, Mulden oder stehende Wasserbereiche, fachgerechtes Verdichten, Abziehen, Abreiben und Glätten der Estrichoberfläche im Gefälle, Berücksichtigung der vorgesehenen Abdichtungs- und Bodenbelagsarbeiten, sämtliche Mehrarbeiten gegenüber der ebenen Estrichausführung. Bei Heizestrichen ist die Gefälleausbildung mit der Lage der Fußbodenheizung abzustimmen. Die erforderliche Rohrüberdeckung sowie die Mindestestrichdicke über den Heizrohren sind auch in Gefällebereichen einzuhalten. Einschließlich sämtlicher Mehrleistungen für Einmessen, Höhenübertragung, Gefälleausbildung, Anarbeiten, Abziehen, Glätten, Werkzeuge, Hilfsmittel und Nebenarbeiten. Abrechnung: nach tatsächlich im Gefälle ausgeführter Estrichfläche als Zulage zur jeweiligen Estrich-Grundposition.
03.__.0003
Zulage Gefälleausbildung Estrichoberseite
E
1,00
04 Fugen/ Sonderausführungen/ Anschlüsse
04
Fugen/ Sonderausführungen/ Anschlüsse
04.__.0001 Bauwerksfugen Übernehmen vorhandener Bewegungs-, Bauwerks- und Trennfugen aus dem Untergrund in den nachfolgenden schwimmenden Estrichaufbau. Vor Ausführung sind Lage, Verlauf und Breite der im Untergrund vorhandenen Bewegungs- und Bauwerksfugen zu prüfen und auf den Estrichaufbau zu übertragen. Unklare, fehlende oder widersprüchliche Fugenangaben sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Die Fugen sind deckungsgleich aus dem Untergrund in den Estrich zu übernehmen und während der Herstellung des Estrichs fachgerecht abzustellen. Eine starre Überbrückung vorhandener Bewegungs- oder Bauwerksfugen durch Dämmlagen, Trennlagen, Estrichmörtel oder sonstige Bestandteile der Estrichkonstruktion ist unzulässig, soweit keine abweichende freigegebene Detailplanung vorliegt. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen und Übertragen der vorhandenen Fugenlage auf den Estrichaufbau, fachgerechtes Abstellen der Fuge im Bereich der Dämmlage, Trennlage und Estrichplatte, Herstellen einer durchgehenden, bewegungsfähigen Trennung der Estrichfelder, Einbau Dehnfugenprofl Migutec FLK 21; Höhe gemäß örtlichen Anforderungen. Anarbeiten der Dämmlagen, Trennlagen und Randdämmstreifen an den Fugenverlauf, Schutz der Fuge gegen Eindringen von Estrichmörtel, Entfernen etwaiger Hilfsabstellungen, soweit diese nicht dauerhaft im Bauteil verbleiben, sämtliche Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten. Bei Heizestrichen ist die Fugenlage vor Ausführung mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen Bewegungs- und Bauwerksfugen nur kreuzen, wenn dies planerisch vorgesehen und freigegeben ist. In diesem Fall sind geeignete Schutzrohre bzw. Schutzmaßnahmen vorzusehen. Die Fugen sind so auszubilden, dass Bewegungen aus dem Untergrund schadlos aufgenommen werden können und keine Schallbrücken oder Zwangsspannungen in der schwimmenden Estrichkonstruktion entstehen. Bedenken gegen Lage, Verlauf, Breite oder technische Ausführbarkeit der Fugen sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Fugenabstellungen, Fugenprofile, Befestigungsmittel, Werkzeuge, Hilfsmittel, Zuschnitt, Anpassung und innerbaustelliger Transporte.
04.__.0001
Bauwerksfugen
7,00
m
04.__.0002 Randfugen Liefern und fachgerecht Einbauen von Randdämmstreifen zur Ausbildung der Randfugen bei schwimmenden Estrichkonstruktionen, einschließlich Heizestrichen mit Fußbodenheizung. Ausführung an allen aufgehenden Bauteilen, insbesondere an Wänden, Stützen, Schächten, Fertignasszellen, Rohrdurchführungen, Einbauteilen und sonstigen angrenzenden Bauteilen. Randdämmstreifen aus geeignetem, elastischem Dämmstoff, Dicke 10 mm, Höhe 200 mm, mit ausreichendem Rückstellvermögen zur Aufnahme der Bewegungen der schwimmenden Estrichplatte sowie zur Vermeidung von Schallbrücken. Der Randdämmstreifen ist vor Einbau der Dämmlagen und des Estrichs fachgerecht zu stellen und so anzuordnen, dass die Estrichplatte vollständig von aufgehenden und angrenzenden Bauteilen getrennt wird. Starre Anschlüsse, Mörtelbrücken, Schallbrücken oder Unterbrechungen der Randfuge sind unzulässig. Die Randdämmstreifen sind dicht gestoßen und lückenlos einzubauen. Eckbereiche, Anschlüsse, Durchdringungen und Einbauteile sind sorgfältig anzupassen. Die Trennlage bzw. Dämmschicht ist so an den Randdämmstreifen anzuschließen, dass kein Estrichmörtel in die Dämmlage oder in den Randfugenbereich eindringen kann. Der Randdämmstreifen muss bis über die Oberkante des späteren fertigen Bodenbelags geführt werden. Der Überstand darf erst nach Fertigstellung der Bodenbelagsarbeiten bzw. nach ausdrücklicher Freigabe durch die Bauleitung abgeschnitten werden. Ein vorzeitiges Abschneiden durch den Auftragnehmer oder andere Gewerke ist unzulässig. Bei Heizestrichen ist die Randfuge so auszubilden, dass thermische Längenänderungen des Estrichs schadlos aufgenommen werden können. Die Beweglichkeit der Randfuge muss dauerhaft gewährleistet bleiben. Starre Befestigungen des Randdämmstreifens mit Nägeln, Klammern oder sonstigen Befestigungsmitteln in der Estrich- oder Belagsebene sind unzulässig. Einschließlich sämtlicher Zuschnitt-, Anpassungs-, Stoß-, Eck- und Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel und innerbaustelliger Transporte.
04.__.0002
Randfugen
2.900,00
m
04.__.0003 Scheinfugen Herstellen von Scheinfugen als Sollbruchstellen in schwimmenden Zementestrichen, zur gezielten Aufnahme von Schwindspannungen und zur Vermeidung unkontrollierter Rissbildung. Ausführung in Estrichflächen, Türdurchgängen, Arbeitsabschnitten, Einschnürungen, größeren zusammenhängenden Flächen sowie sonstigen Bereichen nach Fugenplan, Ausführungsplanung oder Anordnung der Bauleitung. Die Scheinfugen sind im frischen oder ausreichend erhärteten Estrich fachgerecht herzustellen. Die Fugentiefe hat ca. ein Drittel bis zur Hälfte der Estrichdicke zu betragen. Die Fuge ist so auszubilden, dass eine gezielte Rissbildung im Bereich der Scheinfuge ermöglicht wird. Ein nachträgliches Überglätten oder Zusetzen der Fuge ist unzulässig. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen und Anzeichnen der Fugenlage, Herstellen der Scheinfuge durch Einschneiden, Einziehen oder Schneiden des Estrichs, Ausführung in geradem und fachgerechtem Fugenverlauf, Anordnung in Türdurchgängen, Raumübergängen und größeren Estrichfeldern nach Erfordernis, Abstimmung der Fugenlage mit Bauleitung, Fugenplan, Heizkreisen und vorgesehenem Oberbelag, Schutz angrenzender Estrichbereiche vor Beschädigung, Reinigen der Fugenbereiche nach Herstellung, sämtliche Geräte-, Werkzeug-, Hilfs- und Nebenleistungen. Bei Heizestrichen ist die Lage der Scheinfugen vor Ausführung mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen durch das Herstellen der Scheinfugen nicht beschädigt werden. Die Lage der Heizrohre ist vor dem Schneiden zu prüfen bzw. durch das Gewerk HLS anzugeben. Scheinfugen sind so rechtzeitig herzustellen, dass die Rissbildung infolge Schwindens gezielt im Bereich der Scheinfuge erfolgen kann. Bei nachträglichem Schneiden sind die Arbeiten unverzüglich nach ausreichender Begehbarkeit des Estrichs und vor Einsetzen wesentlicher Schwindspannungen auszuführen. Das kraftschlüssige Schließen bzw. Verharzen der Scheinfugen ist nicht Bestandteil dieser Position und wird nur über gesonderte Position vergütet. Einschließlich sämtlicher Materialien, Werkzeuge, Schneidgeräte, Hilfsmittel, Einmessarbeiten, Reinigungsarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
04.__.0003
Scheinfugen
28,00
m
04.__.0004 Scheinfuge schließen/ verharzen Kraftschlüssiges Schließen vorhandener bzw. zuvor hergestellter Scheinfugen in Zementestrichflächen nach Abschluss des maßgeblichen Schwindvorgangs und nach ausreichender Erhärtung des Estrichs. Die Leistung ist erst nach Freigabe durch die Bauleitung und grundsätzlich erst bei hinreichender Belegreife bzw. nach ausreichender Trocknung des Estrichs auszuführen. Vor Ausführung sind die Scheinfugen auf Sauberkeit, Trockenheit, Tragfähigkeit der Fugenflanken, ausreichende Fugentiefe und Eignung für das kraftschlüssige Schließen zu prüfen. Die Leistung umfasst insbesondere: Reinigen und Vorbereiten der Scheinfugen, Entfernen loser Bestandteile, Staub, Estrichreste und Verunreinigungen aus dem Fugenbereich, Herstellen von Querschnitten / Einschnitten quer zur Scheinfuge, soweit für die kraftschlüssige Verbindung erforderlich, Einlegen geeigneter Wellenverbinder, Estrichklammern oder gleichwertiger Verbindungsmittel, kraftschlüssiges Füllen der Scheinfuge mit geeignetem Reaktionsharz, Epoxidharz oder gleichwertigem Fugenharz, vollständiges Benetzen und Verkleben der Fugenflanken, erforderliches Nachfüllen bei Einsacken oder Weglaufen des Harzes, Vermeiden von Harzeintritt in Dämmschichten, Randfugen oder Bewegungsfugen, Abstreuen der frischen Harzoberfläche mit feuergetrocknetem Quarzsand zur Herstellung eines geeigneten Haftverbunds für nachfolgende Spachtel-, Klebe- oder Belagsarbeiten, Entfernen überschüssigen Materials nach Erhärtung, Reinigen der angrenzenden Estrichflächen. Die Ausführung hat entsprechend den Herstellervorgaben des eingesetzten Harzsystems, den einschlägigen technischen Regeln sowie den Anforderungen des nachfolgenden Bodenbelags zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Reaktionsharz / Epoxidharz, Wellenverbinder / Estrichklammern, Quarzsand, Schneid-, Reinigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten sowie innerbaustelliger Transporte.
04.__.0004
Scheinfuge schließen/ verharzen
28,00
m
04.__.0005 Bewegungsfugen Herstellen von Bewegungsfugen in schwimmenden Zementestrichen sowie Zement-Heizestrichen zur vollständigen Trennung von Estrichfeldern und zur schadlosen Aufnahme von thermischen und hygrischen Bewegungen der Estrichkonstruktion. Ausführung nach Fugenplan, Ausführungsplanung, Heizkreisplanung bzw. besonderer Anordnung der Bauleitung, insbesondere in folgenden Bereichen: in Türdurchgängen und Raumübergängen, zwischen beheizten und unbeheizten Estrichflächen, zur Trennung von Heizkreisen bzw. Heizkreisgruppen, soweit planerisch erforderlich, bei großen oder ungünstig geschnittenen Estrichfeldern, an Einschnürungen, Vorsprüngen, Schächten und sonstigen geometrischen Zwangspunkten, an Belagswechseln, soweit die Bewegungsfuge im Oberbelag fortgeführt werden muss. Bewegungsfugen sind über die gesamte Estrichdicke und durchgehend bis zur Dämmlage auszubilden. Eine kraftschlüssige Verbindung der angrenzenden Estrichfelder ist unzulässig. Die Fuge muss dauerhaft beweglich bleiben und darf nicht mit starren Stoffen geschlossen oder verharzt werden. Die Leistung umfasst insbesondere: Einmessen und Anzeichnen der Fugenlage, fachgerechtes Abstellen der Estrichfelder vor und während des Estricheinbaus, Herstellen einer vollständigen Trennung der Estrichplatte, Einbau geeigneter Fugenstreifen, Fugenprofile oder Fugenabstellungen, Anarbeiten der Trennlagen und Dämmlagen im Fugenbereich, Schutz der Fuge gegen Eindringen von Estrichmörtel, Sicherstellung einer sauberen, geraden und funktionsfähigen Fugenausbildung, gegebenenfalls Sichern gegen Höhenversatz durch geeignete, schalltechnisch verträgliche Fugensysteme, soweit nach Fugenplan oder technischer Erfordernis vorgesehen, sämtliche Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten. Bei Heizestrichen ist die Fugenlage vor Ausführung mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen Bewegungsfugen nur kreuzen, wenn dies planerisch vorgesehen und freigegeben ist. In diesem Fall sind die Heizrohre im Fugenbereich mit geeigneten Schutzrohren bzw. Schutzmaßnahmen zu versehen. Ein starrer Verbund zwischen Heizrohr und Estrich im Fugenbereich ist unzulässig. Bewegungsfugen sind so auszubilden, dass sie im nachfolgenden Oberbelag aufgenommen und fortgeführt werden können. Nicht Bestandteil dieser Position ist das Übernehmen, Abstellen und Herstellen von Bewegungsfugen über Bauwerksfugen bzw. konstruktiven Fugen des Untergrundes. Diese Leistungen werden über gesonderte Positionen vergütet. Einschließlich sämtlicher Materialien, Fugenprofile, Fugenstreifen, Fugenabstellungen, Schutzrohre im unmittelbaren Fugenbereich, Befestigungsmittel, Werkzeuge, Hilfsmittel, Einmessarbeiten und innerbaustelliger Transporte.
04.__.0005
Bewegungsfugen
246,00
m
04.__.0006 Arbeitsfugen Herstellen von Arbeitsfugen in schwimmenden Zementestrichen und Zement-Heizestrichen bei arbeitsablaufbedingten Unterbrechungen, Tagesansätzen, Abschnittsgrenzen oder sonstigen ausführungstechnisch erforderlichen Unterbrechungen der Estrichverlegung. Arbeitsfugen sind nur dort zulässig, wo sie nach Bauablauf unvermeidbar sind oder durch Fugenplan, Ausführungsplanung bzw. Bauleitung vorgesehen oder freigegeben werden. Die Lage der Arbeitsfugen ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und so zu wählen, dass die technische Funktion der Estrichkonstruktion, der Heizestrichflächen, der Heizkreise, der Belagsflächen und der späteren Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Arbeitsfugen sind fachgerecht auszubilden, geradlinig herzustellen und gegen Höhenversatz zu sichern, soweit dies technisch erforderlich ist. Die Fuge ist so vorzubereiten, dass ein späteres kraftschlüssiges Schließen möglich ist, sofern sie nicht als Bewegungsfuge auszubilden ist. Bei Heizestrichen ist die Lage der Arbeitsfugen mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen im Bereich von Arbeitsfugen nicht beschädigt werden. Soweit Heizrohre Arbeitsfugen kreuzen, sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen. Das kraftschlüssige Schließen bzw. Verharzen der Arbeitsfugen ist nicht Bestandteil dieser Position und wird nur über gesonderte Position vergütet, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Bewegungsfugen, Randfugen und Bauwerksfugen dürfen nicht als Arbeitsfugen kraftschlüssig geschlossen werden. Unklare Fugenarten sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Einschließlich Einmessen, Anzeichnen, Herstellen der Fuge, Fugenabstellung, Höhenversatzsicherung, Schutzmaßnahmen, Zuschnitt-, Anpassungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten.
04.__.0006
Arbeitsfugen
E
1,00
m
04.__.0007 Arbeitsfugen schließen/ verharzen Kraftschlüssiges Schließen vorhandener bzw. zuvor hergestellter Arbeitsfugen in schwimmenden Zementestrichen und Zement-Heizestrichen, soweit diese nicht als Bewegungsfugen, Randfugen oder Bauwerksfugen auszubilden sind. Die Leistung ist nach ausreichender Erhärtung und nach Abschluss des maßgeblichen Schwindvorgangs des Estrichs auszuführen. Vor Ausführung ist zu prüfen, ob es sich bei der zu schließenden Fuge tatsächlich um eine Arbeitsfuge handelt. Bewegungsfugen, Randfugen und Bauwerksfugen dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen oder verharzt werden. Die Leistung umfasst insbesondere: Prüfen der Arbeitsfuge auf Eignung zum kraftschlüssigen Schließen, Reinigen und Vorbereiten der Fugenflanken, Entfernen loser Bestandteile, Staub, Estrichreste und sonstiger Verunreinigungen, Herstellen von Querschnitten bzw. Einschnitten quer zur Arbeitsfuge, soweit für die kraftschlüssige Verbindung erforderlich, Einlegen geeigneter Wellenverbinder, Estrichklammern oder gleichwertiger Verbindungsmittel, kraftschlüssiges Füllen der Arbeitsfuge mit geeignetem Reaktionsharz, Epoxidharz oder gleichwertigem Fugenharz, vollständiges Benetzen und Verkleben der Fugenflanken, erforderliches Nachfüllen bei Einsacken oder Weglaufen des Harzes, Vermeiden von Harzeintritt in Dämmschichten, Randfugen, Bewegungsfugen oder sonstige entkoppelte Bereiche, Abstreuen der frischen Harzoberfläche mit feuergetrocknetem Quarzsand zur Herstellung eines geeigneten Haftverbunds für nachfolgende Spachtel-, Klebe- oder Belagsarbeiten, Entfernen überschüssigen Materials nach Erhärtung, Reinigen der angrenzenden Estrichflächen. Bei Heizestrichen ist vor Ausführung die Lage der Heizrohre zu prüfen bzw. mit dem Gewerk HLS abzustimmen. Heizrohre dürfen durch Schneid-, Reinigungs- oder Verharzungsarbeiten nicht beschädigt werden. Soweit Arbeitsfugen im Bereich späterer Bewegungsfugen oder Belagsfugen liegen, ist vor Ausführung eine Freigabe der Bauleitung einzuholen. Unklare Fugenarten, widersprüchliche Fugenverläufe oder Bedenken gegen das kraftschlüssige Schließen sind vor Ausführung schriftlich bei der Bauleitung anzuzeigen. Die Ausführung hat entsprechend den Herstellervorgaben des eingesetzten Harzsystems, den einschlägigen technischen Regeln sowie den Anforderungen des nachfolgenden Bodenbelags zu erfolgen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Reaktionsharz / Epoxidharz, Wellenverbinder / Estrichklammern, Quarzsand, Schneid-, Reinigungs-, Hilfs- und Nebenarbeiten sowie innerbaustelliger Transporte.
04.__.0007
Arbeitsfugen schließen/ verharzen
E
1,00
m
05 Belegereife/ CM-Messung/ Dokumentation/ Stundenlohn
05
Belegereife/ CM-Messung/ Dokumentation/ Stundenlohn
05.__.0001 Messstellen zur Feuchtemessung Herstellen und Kennzeichnen von Messstellen zur späteren zerstörungsarmen Feuchtemessung, insbesondere CM-Messung, in schwimmenden Zementestrichen und Zement-Heizestrichen. Die Messstellen sind vor dem Einbau des Estrichs in Abstimmung mit der Bauleitung sowie bei Heizestrichen mit dem Gewerk HLS festzulegen und so anzuordnen, dass eine spätere Feuchtemessung ohne Beschädigung von Heizrohren, Leitungen, Kabeln oder sonstigen Einbauteilen möglich ist. Bei Heizestrichen sind die Messstellen in geeigneter Weise entsprechend Heizkreisplanung, Verlegeplan der Fußbodenheizung bzw. nach Angaben des HLS-Unternehmers festzulegen. Die Lage der Heizrohre ist hierbei zu berücksichtigen. Messstellen dürfen nicht im unmittelbaren Bereich von Heizrohren, Rohrbögen, Verteileranbindungen, Leitungsbündeln, Bewegungsfugen, Randfugen oder sonstigen ungeeigneten Bereichen angeordnet werden. Die Leistung umfasst insbesondere: Abstimmung der Lage der Messstellen mit Bauleitung und HLS-Unternehmer, Einmessen und Festlegen geeigneter Messbereiche, Herstellen geeigneter Messstellenmarkierungen vor bzw. während des Estricheinbaus, dauerhaft erkennbare Kennzeichnung der Messstellen bis zur Durchführung der Feuchtemessung, Dokumentation der Messstellenlage in Grundriss, Skizze oder Messstellenprotokoll, Schutz der Messstellenkennzeichnung während der Estricharbeiten, sämtliche Hilfs-, Neben- und Dokumentationsleistungen. Die Messstellen sind so herzustellen und zu kennzeichnen, dass die spätere Probenentnahme für die CM-Messung eindeutig zugeordnet und ohne Beschädigung der Fußbodenheizung durchgeführt werden kann. Die Anzahl und Lage der Messstellen erfolgt nach Fugenplan, Heizkreisplanung, Bauabschnitten, Geschossen, Raumgruppen bzw. nach Vorgabe der Bauleitung. Soweit keine abweichende Vorgabe erfolgt, ist mindestens je Geschoss, je Bauabschnitt und je wesentlichem Estrichaufbau eine ausreichende Anzahl an Messstellen vorzusehen. Einschließlich sämtlicher Materialien, Markierungsmittel, Einmessarbeiten, Abstimmungen, Dokumentation, Hilfsmittel und Nebenarbeiten.
05.__.0001
Messstellen zur Feuchtemessung
60,00
St
05.__.0002 Systemtechnische Estrichbeschleuniger, Restfeuchtemessung, Freistellungserklärung, Produktionskontrolle Pauschale Leistung für die vollständige systembezogene Nachweisführung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Estrichbeschleunigers zur Herstellung eines schnelltrocknenden Zementestrichs. Die Leistung umfasst die Einbindung des Herstellers bzw. Lieferanten des Estrichbeschleunigers in die Nachweisführung für die ausgeführten Estrichflächen, insbesondere bei Verwendung des Produkts CONTOPP® RS 10 der Firma Knopp GmbH oder eines gleichwertigen Produkts. Der Hersteller-Vordruck zu CONTOPP® RS 10 sieht ausdrücklich die Restfeuchtemessung und Freistellungserklärung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit durch die KNOPP Vertriebs GmbH sowie die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 13813 durch die KNOPP Vertriebs GmbH vor. Diese Leistungen sollen entsprechend als eigenständige pauschale Nachweisposition ausgeschrieben werden. Die Leistung umfasst insbesondere: Abstimmung und Koordination mit dem Hersteller bzw. Lieferanten des Estrichbeschleunigers, Einbindung des Herstellers / Lieferanten in die Nachweisführung, Restfeuchtemessung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit durch die KNOPP Vertriebs GmbH bzw. bei gleichwertigen Produkten durch den jeweiligen Systemhersteller / Lieferanten, Ausstellung einer Freistellungserklärung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit durch die KNOPP Vertriebs GmbH bzw. bei gleichwertigen Produkten durch den jeweiligen Systemhersteller / Lieferanten, Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 13813 durch die KNOPP Vertriebs GmbH bzw. bei gleichwertigen Produkten durch den jeweiligen Systemhersteller / Lieferanten, Nachweis der Systemkonformität des eingesetzten Estrichbeschleunigers, Nachweis der Eignung, Verwendbarkeit und Dosierung des Estrichbeschleunigers für die ausgeschriebene Estrichqualität, Vorlage der technischen Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Leistungserklärungen, Emissionsnachweise und sonstigen produktbezogenen Unterlagen, Vorlage der Nachweise zur Emissionsbewertung, insbesondere EMICODE EC1plus bzw. gleichwertig, Vorlage der Nachweise zur DGNB-/QNG-/NaWoh-Konformität, soweit für die Zertifizierung erforderlich, Zusammenstellung und geordnete Übergabe sämtlicher Nachweise an die Bauleitung. Die Restfeuchtemessung und die Freistellungserklärung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit sind vor Freigabe der Estrichflächen für nachfolgende Bodenbelagsarbeiten vorzulegen. Die Freigabe zur Belegung erfolgt erst nach Vorlage der erforderlichen Messprotokolle, Freistellungserklärungen und sonstigen Systemnachweise. Soweit ein gleichwertiges Produkt angeboten oder verwendet wird, hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass die vorgenannten Leistungen durch den jeweiligen Systemhersteller bzw. Lieferanten in gleichwertigem Umfang erbracht werden. Die Leistung gilt für sämtliche im Bauvorhaben ausgeführten schnelltrocknenden Zementestriche mit Estrichbeschleuniger, einschließlich unbeheizter schwimmender Estriche und Heizestriche. Einschließlich sämtlicher Abstimmungs-, Koordinations-, Prüf-, Nachweis-, Dokumentations- und Übergabeleistungen sowie etwaiger Kosten des Herstellers / Lieferanten.
05.__.0002
Systemtechnische Estrichbeschleuniger, Restfeuchtemessung, Freistellungserklärung, Produktionskontrolle
P
1,00
psch
05.__.0003 Dokumentation, Revisionsunterlagen Estricharbeiten Zusammenstellen, aufbereiten und übergeben der vollständigen Revisions- und Dokumentationsunterlagen für die ausgeführten Estricharbeiten. Die Unterlagen sind vollständig, geordnet, prüffähig und eindeutig dem Bauvorhaben sowie den ausgeführten Leistungsbereichen zuzuordnen. Die Leistung umfasst insbesondere: Zusammenstellung sämtlicher gewerkspezifischer Revisions- und Dokumentationsunterlagen, Produktdatenblätter und technische Merkblätter der eingebauten Materialien, Sicherheitsdatenblätter, soweit erforderlich, Leistungserklärungen, Zulassungen, Verwendbarkeitsnachweise, Prüfzeugnisse, Klassifizierungen und Systemnachweise, soweit für die ausgeführten Leistungen erforderlich, Nachweise zur Estrichart, Estrichqualität und Festigkeitsklasse, insbesondere CT-C35-F5, Nachweise zu Zementestrich, Estrichmörtel, Zement, Zuschlägen und sonstigen verwendeten Ausgangsstoffen, Nachweise zu den eingebauten Dämmschichten, insbesondere Grunddämmung EPS DEO und Trittschalldämmung EPS DES, Nachweise zu Randdämmstreifen, Trennlagen, Fugenprofilen, Fugenstreifen und sonstigen Nebenmaterialien, Dokumentation der ausgeführten Fugen, insbesondere Bauwerksfugen, Randfugen, Bewegungsfugen, Scheinfugen und Arbeitsfugen, Dokumentation der Messstellen zur Feuchtemessung, CM-Messprotokolle bzw. sonstige Feuchtemessprotokolle, soweit durch den Auftragnehmer auszuführen, Belegreifemeldungen, soweit durch den Auftragnehmer auszustellen, Nachweise zur Ebenheit, Estrichdicke und Ausführungsqualität, soweit geprüft oder gefordert, Dokumentation etwaiger Abweichungen, Bedenkenhinweise, Freigaben und Sonderausführungen, Zusammenstellung aller für die QNG- bzw. NaWoh-Zertifizierung erforderlichen Produkt- und Konformitätsnachweise, produktbezogene Übersicht mit Hersteller, Produktbezeichnung, Artikelnummer, Einsatzbereich, Menge und Nachweisart, geordnete Übergabe sämtlicher Unterlagen an die Bauleitung. Nicht Bestandteil dieser Position sind die bereits gesondert ausgeschriebenen systembezogenen Leistungen und Nachweise im Zusammenhang mit dem Estrichbeschleuniger, insbesondere Restfeuchtemessung, Freistellungserklärung im Prüfpunkt Restfeuchtigkeit sowie werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller bzw. Lieferanten des Estrichbeschleunigers. Die Revisionsunterlagen sind spätestens mit Fertigstellung der Estricharbeiten, jedenfalls vor Schlussrechnung, vollständig und prüffähig zu übergeben. Soweit einzelne Nachweise Voraussetzung für Folgegewerke, Belegreife, Abnahme oder Zertifizierung sind, sind diese rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Folgearbeiten vorzulegen. Die Übergabe hat digital als PDF-Dateien in geordneter Ordnerstruktur zu erfolgen. Dateibezeichnungen sind eindeutig und nachvollziehbar zu wählen. Auf Anforderung sind einzelne Unterlagen zusätzlich in Papierform zu übergeben. Unvollständige, nicht prüffähige oder nicht eindeutig zuordenbare Unterlagen gelten nicht als ordnungsgemäße Revisionsunterlagen. Einschließlich sämtlicher Zusammenstellungs-, Abstimmungs-, Prüf-, Kopier-, Digitalisierungs-, Sortier-, Dokumentations- und Übergabeleistungen.
05.__.0003
Dokumentation, Revisionsunterlagen Estricharbeiten
P
1,00
psch
05.__.0004 Ausführen von Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung Ausführen von Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung der Bauleitung bzw. des Auftraggebers. Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich und schriftlich durch die Bauleitung bzw. den Auftraggeber angeordnet wurden. Ohne vorherige schriftliche Anordnung ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. Abgerechnet wird auf Grundlage eines einheitlichen Mittellohns für gewerbliches Personal des Auftragnehmers, einschließlich Vorarbeiter, Facharbeiter, Helfer und sonstigem eingesetzten Baustellenpersonal. Der angebotene Mittellohn umfasst sämtliche lohngebundenen und lohnabhängigen Kosten, Zuschläge, Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie alle sonstigen mit dem Personaleinsatz verbundenen Aufwendungen. In den Mittellohn einzurechnen sind insbesondere: Lohn- und Gehaltskosten, Sozialkosten und lohngebundene Kosten, Zuschläge, soweit nicht ausdrücklich gesondert angeordnet, Werkzeug- und Kleingerätekosten, übliche persönliche Schutzausrüstung, Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Vorhaltung üblicher Handwerkzeuge und Kleinmaterialien, innerbaustelliger Wege- und Transportaufwand. Nicht gesondert vergütet werden An- und Abfahrten, Fahrtzeiten, Rüstzeiten, Wartezeiten, Pausen, Gerätegrundkosten sowie allgemeine Baustelleneinrichtung, soweit diese nicht im Einzelfall ausdrücklich vorab schriftlich angeordnet wurden. Materialien, besondere Geräte, Maschinen oder sonstige Fremdleistungen werden nur vergütet, wenn diese vor Ausführung gesondert schriftlich angeordnet und prüffähig nachgewiesen wurden. Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Stundenlohnrapporten zu erfassen. Die Rapporte müssen mindestens enthalten: Die Stundenlohnrapporte sind der Bauleitung arbeitstäglich, spätestens am folgenden Werktag, zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Nicht oder verspätet vorgelegte sowie nicht gegengezeichnete Rapporte begründen keinen Vergütungsanspruch. Die Gegenzeichnung der Stundenlohnrapporte bestätigt lediglich Art und Umfang der erbrachten Leistung, nicht jedoch eine Anerkennung der Vergütungspflicht dem Grunde oder der Höhe nach. Abrechnungsgrundlage: tatsächlich angeordnete, nachgewiesene und bestätigte Arbeitsstunden auf Grundlage des angebotenen Mittellohns.
05.__.0004
Ausführen von Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung
15,00
h