Estrich
Freiburg, Riesenweg, Familie Harter, 6 WE
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
24 Estrich
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Estrich
Leistungsverzeichnis über Estrich Bauvorhaben:MFH mit 6 WE Bauort:Riesenweg 79110 Freiburg Bauherr:Fam. Harter Angebotsabgabe:weisenburger bau GmbH Postfach 6609 76046 Karlsruhe Adrijana Janackovic E-Mail:a.janackovic@weisenburger.de Technische Bearbeitung und Bauleitung:Marc Schmidt Tel. 0721 61935 -400 Die Bindefrist beträgt:6 Wochen Angebotsabgabefrist:................................. Ausführungsbeginn:................................ Angebotssumme netto:EURO .................................... Mit der Unterschrift werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen anerkannt. ....................................................... ....................................................... ................................ DatumStempelUnterschrift
Leistungsverzeichnis über
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind neben der VOB Teil B und Teil C, den anerkannten Regeln der Technik, den Normen und Richtlinien, sämtliche das Gewerk betreffende Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten gültigen Fassung. Die vom NU im Angebot angegebenen EP´s dienen, unter Berücksichtigung des vereinbarten Nachlasses, als Preisgrundlage für evtl. erforderliche Nachträge. 1.SCHALLSCHUTZ Die Estrichbeläge sind schallbrückenfrei auszuführen. Randstreifen 10 mm dick  (aus geschlossenporigem Material generell ausschließlich mit Folienlappen 10/7,5 mm) müssen vom tragenden Untergrund bis zur Oberfläche des  Oberbelages reichen. Der Folienlappen wird auf die Trittschalldämmung geklappt. Der Randdämmstreifen ist an sämtlichen Bauteilen, Türzargen usw. durchzuführen und  gegen Längenänderungen beim Einbringen des Estrichs zu sichern. Bei Fließestrichen ist die Folie durch Verkleben oder Verschweißen so auszubilden, dass sie bis zum Erstarren des Estrichs flüssigkeitsdicht ist. Freiliegende Rohre müssen mit einem ca. 3 cm dicken selbstklebenden Polyuretan- Schaumstoff (Moltopren-)Streifen als Randisolierung versehen werden. 2.DÄMMSCHICHTEN Schaumstoffplatten sind schwer entflammbar nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik und den Wärmebedarfsberechnungen und dem Brandschutzkonzept einzubauen. Die Dämmung ist bei auf dem Untergrund liegenden Rohrleitungen und Elektrokabeln auszuschneiden. Die Zwischenräume (Hohlräume) sind mit zugelassenen Schüttungen (selbstverdichtend) zu verfüllen und eben abzuziehen, nach Wahl AG auch mit zementgebundenen Schüttungen. Die Trittschalldämmung darf nicht unterbrochen oder reduziert werden. Organische Schüttungen, wie Mehabit o. glw. sind nicht zugelassen. Trennstreifen im Bereich der Wohnungseingangstürzargen sind lagegenau einzubauen, um Schallbrücken zwischen Wohnungsflur und Treppenhaus zu vermeiden. Bei Innentüren ist der Trennstreifen mittig unter dem Türblatt  durch den NU einzumessen und zu positionieren. Die schalltechnische Trennung im Anschlussbereich an den Aufzugschacht und die Türschwelle des Aufzuges ist nach dem Detail des AG auszuführen oder mit der Bauleitung des AG abzustimmen und in einer Skizze festzuhalten. 3. ESTRICH IN BÄDERN Der schwimmende Estrich wird in Bädern und Duschen unter den Badewannen und Brausetassen durchgezogen. Bei bodengleichen Duschen, z.B. Illbruckelementen, wird  mittels Randdämmstreifen als Entkopplung der Estrich an das Element angearbeitet bzw. eine entsprechende und passgenaue Aussparung/Abstellung ausgeführt. 4.UNTERGRUND Reinigen des Untergrundes von Verschmutzungen für die Verlegung von Estrichen ist in den EP´s enthalten, bei Hohlraum- und Doppelböden ein staubbindender Anstrich.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind neben
24.1 Estricharbeiten
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Estricharbeiten