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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens:
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der schlüsselfertige Neubau von
2 mehrgeschossigen barrierefreien Wohnhäusern in Holzhybrid-Bauweise auf
der Grundlage der beiliegenden Pläne.
Konstruktion:
Fundamente: Streifenfundamente für Balkonstützen
Decken TH: Filigrandecken
Geschossdecken: DENNERT DX Fertigteildecken
Außenwände TH: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Außenwände: Holzrahmenwände (Zimmerer)
Innenwände: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Treppen: Stahlbeton (Fertigteile)
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die
technische Ausführung grundsätzlich aus der
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 18353 - Estricharbeiten
DIN 18354 - Gussasphaltarbeiten.
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für
Definitionen)
DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
DIN 68755-2 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens
bei Druckbeanspruchung
Zur Beurteilung der Qualität dient ggf. die Richtlinie RAL-RG
818 - Güteschutz; Estriche; Gütesicherung.
Für Dämmstoffe kann eine Prüfung nach DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für
das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung -
verlangt werden.
Die Richtlinien der Herstellerwerke sollen beachtet werden.
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere
- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
- Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern
unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen
- Nr. 5: Butylbänder
2. Stoffe, Bauteile
Es dürfen nur trittfeste Wärmedämmstoffe (Kennzeichnung WD) verwendet
werden. Polystyrol- Hartschaumplatten müssen
zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der
Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden.
Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
3. Ausführung
3.1 Allgemeines
Vom Auftraggeber wird ein Meterriss in jedem Raum angebracht
bzw. eine Höhenkote und ein Höhenbezugspunkt je Geschoss
vorgegeben.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind
diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen
Leistung zu vereinbaren.
Die zu bearbeitenden Flächen werden besenrein zur Verfügung
gestellt.
Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind mit der
Bauleitung vorher abzusprechen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder
Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen
sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind
Fensterwinkel zu verwenden.
Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen
Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor
Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen gehören
zur Baustelleneinrichtung.
Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht
eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken -
so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu
fordern.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile,
Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen,
Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen
Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen.
Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind
Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und
Schwellen zu vermeiden. Die Art des Materialtransportes ist mit der
Bauleitung abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser,
Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene
Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen,
Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel
vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird.
Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend
auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich
fachgerecht oberflächenerhöht zu
schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen.
Trennschichten, mit Ausnahme von Dampfdruck, und Ausgleichsschichten
müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Für Gefälleestrich muss das Gefälle im Unterestrich ausgeführt
werden.
Maschenartige Bewehrung ist mit einer Überdeckung von drei Maschen
vorzusehen, wenn keine kraftschlüssige Verbindung der Bewehrung
vorgenommen wird.
Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass Nutzbeläge
üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc.
aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau
einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der
Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung
dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung
einzustellen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend
abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu
verwenden.
Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum,
Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen.
Bei Temperaturen über 30° sind Maßnahmen zum Schutz vor Verdunstung des
Anmachwassers zu treffen.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne
Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten
Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches,
ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere gegen Zugluft.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so
widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr
ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im
Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen
Sollwert zu trocknen.
Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung,
Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür
notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente
sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und
umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor
Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in
das Eigentum des AN über.
4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen
Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren
und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420
und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften
zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des
AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den
Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum
Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der
zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle
lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es
obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu
sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan
sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten
Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der
Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten
neu zu setzen.
8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche
bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber
dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden.
Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und
genehmigt werden.
9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen
und Wege, mindestens jedoch täglich;
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte
Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung
gestellt
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor
Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die
nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der
Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich
Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende
Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle
zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne,
Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und
3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig,
jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN
folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen,
Revisionspläne / Bestandspläne,
vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von
Baustoffen etc.
eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige
Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige
Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung
lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und
Bauzeitraum.
Beschreibung des Bauvorhabens:
1 Estricharbeiten
1
Estricharbeiten
1. 1 Wohnungen
1. 1
Wohnungen
1. 2 Treppenhäuser
1. 2
Treppenhäuser