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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Allgemein Die Bauwerke Münster GmbH plant ein neues Verwaltungsgebäude für die Stadtverwaltung Münster zu errichten. Die Bauwerke Münster GmbH ist beauftragt worden in einer gemeinsamen Kooperation den Neubau des Stadthauses 4 auf die Anforderungen der Stadt Münster hin zu entwickeln. Es soll ein sechsgeschossiges Verwaltungsgebäude mit einer eingeschossigen Tiefgarage errichtet werden. Das geplante Bauwerk wird mit dem Untergeschoss das Baugrundstück nahezu vollständig überbauen. Angrenzend an die Straßen Albersloher Weg, Hafengrenzweg und Kiesekamps Mühle erstreckt sich die Teilüberbauung des Untergeschosses auf die geplanten weiteren sechs Geschosse. Im Bereich der Straßen Hafengrenzweg und Kiesekamps Mühle knüpft das Gebäude an die jeweiligen Bestandsbebauungen an. Im Bereich des Innenhofes über der Tiefgarage entstehen die Gartenanlagen und Zufahrten für den Lieferverkehr. Lagebeschreibung Der Standort liegt am südöstlichen Stadtrand an der Kreuzung zwischen dem Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle (Kiesekamps Mühle 1) und ist sehr gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz (B51) angebunden. Der Neubau wird in einer geschwungenen Form mit Vor- und Rücksprüngen errichtet und grenzt zum Teil direkt an Bestandsgebäude an. Das vorgesehene Baufeld liegt im Bereich von derzeitigen Parkplatzflächen. Angrenzend an das Baufeld befindet sich das Parkhaus "Stadthaus 3" Konstruktionskonzept Der Neubaukomplex ist als flach gegründeter Massivbau geplant. Die vertikalen Lasten aus den Etagen werden innerhalb des Gebäudes über ein Stahlbeton-Stützenraster mit Unterzügen und deckengleichen Verbundträgern in die Gründung abgeleitet. Zur Erzielung maximaler Flexibilität in der Grundrissgestaltung, auch bei späteren Umbaumaßnahmen, wird innerhalb des Gebäudes nach Möglichkeit auf tragende Wände verzichtet. Baustelleneinrichtung / Baugrubenverbau Gemäß der bisherigen Abstimmungen mit dem Fachdienst Straßenbau soll die Baustellenerschließung (Zu- und Abfahrt) über die zukünftige Zufahrt von der Kiesekamps Mühle erfolgen. Des Weiteren ist eine untergeordnete Erschließung (Ausfahrt) über den Hafengrenzweg zulässig. Der Auftraggeber ist in Besitz von einem weiteren Grundstück in ca. 150 m Entfernung zum Baufeld. Dieses wird für die Aufstellung der Containeranlage, sowie Erste-Hilfe- und Sanitärcontainer zur Verfügung gestellt. Die Aufstellflächen sowie Befestigungsflächen nehmen Rücksicht auf die vorhandenen Baumbestände. Es ist geplant, die Baustelle mit 3 stationären Krananlagen abzuwickeln. Die Standorte werden nach Vergabe an den Rohbauunternehmer konzeptionell in einem Baustelleneinrichtungsplan festgehalten. Das Baufeld wird allseitig mittels umschließenden Bauzaunes von den angrenzenden Bereichen abgetrennt. Innerhalb der eingezäunten, beengten Baustellenfläche des Neubaus sind Aufstellflächen für LKW zur Materialanlieferung und/oder Mobilkräne sowie Lagermaterial gemäß der beiliegenden BE-Pläne zu errichten. Die Aufstellflächen befinden sich auf der Tiefgaragenfläche des Neubaus.
Projektbeschreibung
Allgemeine Bauumlage Allgemeine Bauumlage Der Auftraggeber berechnet dem Auftragnehmer für folgende Leistungen eine allgemeine Bauumlage in Höhe von 1,10 % der Brutto-Auftragssumme Baustrom 0,3 % Bauwasser 0,2 % Baureinigung 0,3 % Bauleistungsversicherung 0,3 % In der Schlussrechnung sowie allen Abschlagsrechnungen werden die vorgenannten Bauumlagekosten in Summe mit 1,10 % des Endbetrages der Schlussrechnung (Bruttosumme) abgezogen.
Allgemeine Bauumlage
Ergänzende Unterlagen und beigefügte Pläne zum LV Ergänzende Unterlagen und beigefügte Pläne zum LV 00_Grundrisse: M 1_200 706_5_GR_-1_000_Grundriss 1. Untergeschoss Übersichtsplan 706_5_GR_00_000_Grundriss Erdgeschoss Übersichtsplan 706_5_GR_01_000_Grundriss 1. Obergeschoss Übersichtsplan 706_5_GR_02_000_Grundriss 2. Obergeschoss Übersichtsplan 706_5_GR_03_000_Grundriss 3. Obergeschoss Übersichtsplan 706_5_GR_04_000_Grundriss 4. Obergeschoss Übersichtsplan 706_5_GR_05_000_Grundriss 5. Obergeschoss Übersichtsplan 706_5_GR_DA_000_Grundriss Dachaufsicht Übersichtsplan M 1_50 706_5_DA_001_ Grundriss Dachaufsicht Teilplan 01 706_5_DA_002_ Grundriss Dachaufsicht Teilplan 02 706_5_DA_003_ Grundriss Dachaufsicht Teilplan 03 706_5_DA_004_ Grundriss Dachaufsicht Teilplan 04 01_Schnitte: M 1_50 706_5_SN_--_001_Schnitt A-A Teilplan 01 706_5_SN_--_002_Schnitt A-A Teilplan 02 706_5_SN_--_003_Schnitt B-B Teilplan 01 706_5_SN_--_004_Schnitt B-B Teilplan 02 706_5_SN_--_005_Schnitt C-C 706_5_SN_--_006_Schnitt D-D 02_Fassadenschnitte: 706_5_FS_--_001_Fassadenschnitt 1 - Hoffassade, VS 706_5_FS_--_002_Fassadenschnitt 2 - Hoffassade, HS-A_VS-B 706_5_FS_--_003_Fassadenschnitt 3 - Haupteingang, HS_VS 706_5_FS_--_004_Fassadenschnitt 4 - Rollgittertor - Achse 32-34_A, HS_VS 706_5_FS_--_005_Fassadenschn., HS_VS_v 706_5_FS_--_006_Fassadenschnitt 6 - Bestandsanschluss Nord, HS_VS 706_5_FS_--_007_Fassadenschnitt 7 - Bestandsanschluss Süd, HS_VS 706_5_FS_--_008_Fassadenschn., HS_VS_v 706_5_FS_--_009_Fassadenschnitt 9 - Dachausstieg TRHC, HS_VS 706_5_FS_--_010_Fassadenschnitt 10 - Aufzugüberfahrten A+C_E, HS_VS 706_5_FS_--_011_Fassadenschnitte 11_12 - Hofdurchfahrt Süd, HS_VS 706_5_FS_--_012_Fassadenschnitte - Ausgänge Fassade Straße 03_Ansichten : M 1_100 706_5_AN_--_006_Ansicht Albersloher Weg _ Kiesekamps Mühle 706_5_AN_--_007_Fassade Farbübersicht 706_5_AN_--_008_Ansicht Kiesekamps Mühle Teil 1 706_5_AN_--_009_Ansicht Kiesekamps Mühle Teil 2 706_5_AN_--_010_Ansicht Albersloher Weg Teil 1 706_5_AN_--_011_Ansicht Albersloher Weg Teil 2 04_Details M 1_5 706_5_DE_--_052 730_5_DE_--_104 730_5_DE_--_134 730_5_DE_--_152 706_5_DE_--_201_Dach Hauptablauf in Aufbau extensiver Dachbegrünung 706_5_DE_--_202_Dach Notablauf in Aufbau extensiver Dachbegrünung 706_5_DE_--_203_Dach ü. 5.OG Notüberlauf Speier 706_5_DE_--_204_Terrasse 5.OG, 4.OG Hauptablauf in ext. Dachbegrünung 706_5_DE_--_205_Terrasse 5.OG, 4.OG Hauptablauf in Plattenbelag 706_5_DE_--_206_Terrasse 5.OG Notüberlauf Speier in ext. Dachbegrünung 706_5_DE_--_207_Terrasse 5.OG, 4.OG Notüberlauf Speier im Plattenbelag 706_5_DE_--_208_Terrasse 2.OG Haupt-, Notablauf, Attika Rohrbogen 706_5_DE_--_209_Terrasse 1.OG Fußpunkt, Hauptablauf, Attika Rohrbogen 706_5_DE_--_210_Terrasse 1.OG mit Notüberlauf Speier 706_5_DE_--_211_Rauchableitung, Belüftung TG 706_5_DE_--_212_Terrasse 5.OG Übergänge Beläge 706_5_DE_--_213_Rauchgasventilator TG 706_5_DE_--_214_Lüftungsturm TG 706_5_DE_--_215_Unterkonstruktion Rückkühler 706_5_DE_--_216_Dach ü. 5.OG Attika normal 706_5_DE_--_220_Dach Terrassengeländer_1_20_Regeldetail_StB-Attika 706_5_DE_--_221_Dach Terrassengeländer_1_20_Regeldetail_Stahl-Attika_2.OG 706_5_DE_--_222_Terrassengeländer_1_20_Regeldetail_Stahl-Attika_1.OG 706_5_DE_--_223_Dach Terrassengeländer_1_20_Detail_Anschluß_Fassade_konvex_5.OG 706_5_DE_--_224_Dach Terrassengeländer_1_20_Detail_Anschluß_Fassade_konkav_1.OG 706_5_DE_--_225_Dach Aufzugsüberfahrt, Attika 706_5_DE_--_226_Dach Aufzugsüberfahrt, Schachtentrauchung 706_5_DE_--_227_Dach, Gebäudetrennfuge 706_5_DE_--_228_Dachaufbau, Bereich Brandwand 05_Übersichtspläne: M 1_150 706_5_DÜ_DA_001_Übersichtsplan Dachflächen 706_5_DÜ_DA_002_Übersichtsplan Flächen Dachdämmung 06_Gefälleplanung: GF, Hauptdach GF, Aufzugsüberfahrt 1 GF, Aufzugsüberfahrt 2 GF, Aufzugsüberfahrt 3 GF, Treppenhaus C GF, 5.OG, Terrasse GF, 4.OG, Terrasse 4.01 GF, 4.OG, Terrasse 4.01.2 GF, Dach 2.OG 07_Gutachten: Wärmeschutzgutachten 08_Bauabschnitte: Bauabschnittsplanung Dachabdichtungsarbeiten 09_Terminplanung Balkenterminplan VE 318 Dachabdichtungsarbeiten - Stadthaus 4 10_Brandschutzkonzept: BSK_V 3 04-2025 Text Lageplan 741_4_LP_001_03_120723 Grundrisse 741_4_GR_-01_001_03_120723 741_4_GR_00_001_03_120723 741_4_GR_01_001_03_120723 741_4_GR_02_001_03_120723 741_4_GR_03_001_03_120723 741_4_GR_04_001_03_120723 741_4_GR_05_001_03_120723 741_4_DA_001_03_120723 Schnitt 741_4_SN_001_03_120723 11_Sonstiges: Baustelleneinrichtungsplan Phase 01 inkl. Standorte Baustrom Baustelleneinrichtungsplan Phase 02 inkl. Standorte Baustrom Baulogistikhandbuch Stadthaus 4 - Fa. BM - ANLAGE 1, Antrag auf verlängerte Baustellenöffnungszeit, SH4 - ANLAGE 2, Entgegennahmevereinbarung, SH4 - ANLAGE 3, Anmeldeformular Zwischenlagerfläche, SH4 - ANLAGE 4, Muster-Containermietvertrag, SH4
Ergänzende Unterlagen und beigefügte Pläne zum LV
Baustellenordnung Baustellenordnung Diese Baustellenordnung gilt für die Ausführung der beschriebenen Bauleistungen für alle objektbeteiligten Firmen, deren Mitarbeiter und Nachunternehmer. Sie soll den störungsfreien Bauablauf fördern und ersetzt nicht die sicherheitsrelevanten SiGeKo-Anforderungen sowie die Regelungen der Projektbeschreibung. 1. Allgemeines 1.1 Zusammenwirken mit anderen Gewerken Die Leistungen des AN stehen in direktem Zusammenhang mit anderen Gewerken. Der AN hat daher seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung tech- nisch und zeitlich berühren, so abzustimmen, dass die eigenen Leistungen und die eigenen Ausführungster- mine in Bezug auf die Detailausführung und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind zu berücksichtigen. Nach Einbau von Unterkonstruktionen muss anderen Gewerken ausreichend Gelegenheit gegeben werden etwaig erforderliche Leistungen auszuführen. 1.2 Gefahrstoffe Die etwaige Lagerung von Gefahrstoffen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Projektleitung des AG. 2. Baustellenverkehr Der AN ist eigenständig durch den Dachdecker gemäß beigefügtem BE-Plan umzusetzen und in seine Arbeitsabläufe einzuplanen. Im Bereich des Albersloher Weges ist es nicht gestattet Ladezonen, Parkflächen oder dergleichen herzustellen. 3. Baustelleneinrichtung Die Aufgaben des AN bzgl. der Baustelleneinrichtung sind unter "ZTV Baustelleneinrichtung" genauer erläutert. 4. Ordnung und Sauberkeit Der AN hat die eigenen Arbeitsbereiche arbeitstäglich in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Brennbares Verpackungsmaterial muss vom AN unverzüglich entsorgt werden. 5. Werbung Es ist verboten an Gerüsten, Bauzäunen etc. Werbung des AN anzubringen. 6. Arbeitsschutz 6.1 Verantwortung des AN Grundsätzlich ist der AN alleinverantwortlich für die Einhaltung der Arbeitssicherheit für sich, seine Mitarbeiter und Nachunternehmer. Bei offensichtlicher Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sowie bei ersichtlichen Unfallgefahren (auch Alkohol/Rauschmittelkonsum) kann die AG-Bauleitung die sofortige Einstellung der Arbeiten und entsprechende personelle Baustellenverweise erteilen. Daraus resultierende Kosten trägt der AN. 6.2 Bauseitige Sicherheitseinrichtungen Bauseitige Sicherheitseinrichtungen dürfen vom AN nicht eigenmächtig verändert werden. Offensichtliche Mängel an solchen Einrichtungen hat der AN unverzüglich der Bauleitung des AG zu melden. Bis zur Beseitigung der Gefahr ist der betroffene Bereich zu meiden. 6.3 Gefährdung Dritter Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass alle Gefahren für Dritte ausgeschlossen werden. 7. Lärmschutz Neben der Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzvorschriften ist Lärm seitens des AN auf ein unvermeid- bares Minimum zu reduzieren. Das Betreiben von Radios und Tonwiedergabegeräten ist nicht gestattet. Der AN ist verpflichtet, ständig auf seine Arbeitnehmer und seine Nachunternehmer einzuwirken, dass der Baulärm immer auf ein unvermeidbares Minimum reduziert wird. Der AN hat die Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass entsprechend dem Stand der Technik nur geräuscharme Geräte und Baumaschinen eingesetzt werden. Es dürfen ausschließlich Maschinen eingesetzt werden, die den Anforderungen der Baumaschinenlärmverordnung (siehe hierzu Bundes-Immissionsschutzverordnung) und dem neuesten Stand der Schallschutztechnik entsprechen. Während arbeitsfreien Zeiten (z. B. Arbeitsunterbrechungen und Stillständen, etc.) sind die Maschinen abzuschalten. Lärmintensive Arbeiten (Stemmarbeiten, schallübertragende Bohrarbeiten, etc.) sind mit der Bauleitung des AG rechtzeitig vorher abzustimmen. 8. Hygiene Der jeweilige Arbeitsplatz ist sauber zu halten und regelmäßig nach Erfordernis zu reinigen. Aufwirbeln von Staub ist zu vermeiden bzw. auf ein Minimum einzuschränken. Für die Entsorgung von staubenden Abfällen sind geschlossene Schuttrutschen und geschlossene Schuttcontainer zu verwenden. Das Abblasen mit Druckluft zu Reinigungszwecken ist unzulässig. Stauberzeugendes Lagergut (z. B. Sand, Bindemittel, etc.) sind im Innen- und Außenbereich durch Folien abzudecken. Ansaugöffnungen von lufttechnischen Anlagen sind vor Staub zu schützen. Geschlossene Türen sind geschlossen zu halten und dürfen nicht offengehalten werden (z. B. Keile, o. Ä.). Bei Stemmarbeiten ist die Staubentwicklung mit ausreichender Befeuchtung zu minimieren. Steht keine Befeuchtungsmöglichkeit zur Verfügung, muss der anfallende Staub bei der Durchführung abgesaugt werden. Auf der Baustelle ist die Nahrungsaufnahme des AN (z. B. Pausenmahlzeiten) nicht gestattet. 9. Notfallmanagement 9.1 Erste Hilfe Das Baulogistikunternehmen stellt einen Erste-Hilfe-Container zur Verfügung. Darüber hinaus hat jeder AN zur Erstversorgung seiner Arbeitnehmer/Nachunternehmer einen Verbandkasten auf der Baustelle vorzuhalten. 9.2 Brandschutz Der AN muss entsprechende Vorkehrungen treffen. Bauseitig werden weder brandschutztechnische Vorkehrungen getroffen noch Löschmittel (z. B. Feuerlöscher, etc.) vorgehalten. Dies ist Sache des AN. 9.3 Meldepflichten Alle Arbeitsunfälle des AN sind der Bauleitung des AG unverzüglich schriftlich und mündlich zu melden.
Baustellenordnung
DGNB-Zertifizierung 1. Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von DGNB-AnforderungenDer Bauherr, die Bauwerke Münster GmbH, engagiert sich für die aktive Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards im Unternehmensalltag sowie in Projekten.Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Bau- und Inventarmaterialien ist ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den Kriterien des deutschen Gütesiegels für nachhaltiges Bauen (DGNB-Zertifikat) und mithin ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie eine hohe Transparenz der Bestandteile aller eingesetzten Baustoffe und Materialien. Die seitens des DGNB-Systems geforderte detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte im Sinne einer Volldeklaration und die Teilnahme der Anbieter an Präqualifikationssystemen ist daher ein wichtiges Entscheidungskriterium in der Ausschreibung.Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind.Es dürfen keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte.Zur Erläuterung des Zertifizierungsprozesses und des Prozesses der Nachweisführung wird eine Einweisung für alle Nachunternehmer stattfinden.BaustellenbetriebAngestrebter Erfüllungsgrad gemäß DGNBGemäß Kriterium PRO2.1 des DGNB-Systems "Gebäude Neubau 2018" werden 90 Punkte angestrebt, die sich wie folgt zusammensetzen:- Abfall: 25 Punkte- Lärm: 15 Punkte- Staub: 25 Punkte- Umweltschutz: 25 PunkteDGNB-Anforderungen an den BaustellenbetriebDer AN wird verpflichtet, alle einschlägigen Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu stellen. Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu dokumentieren sind insbesondere folgende Kriterien:ABFALLNach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KWAbfG) und Landesabfallgesetz sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen. Abfälle sind täglich vor dem Verlassen der Baustelle zu räumen. Die Trennung hat nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfolgen. Die Bauabfälle werden mindestens in die Fraktionen getrennt:- Mineralische Abfälle - Wertstoffe - gemischte Baustellenabfälle - Problemabfälle - Schadstoffhaltige Abfälle  Mit der Entsorgung ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb zu beauftragen. Der Bieter verpflichtet sich seine Abfälle ordnungsgemäß in die jeweiligen Abfallbehälter zu entsorgen. Die bauausführenden Unternehmen sind einzuweisen und hinsichtlich der Abfallvermeidung und -trennung zu schulen. Die Materialtrennung und die weisungsgemäße Benutzung der Sammelstellen werden durch die Bauleitung oder ihre Beauftragten (z. B. Abfallmanagement-AN) nachweislich kontrolliert. LÄRMNach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) sind Lärmemissionen nach dem Stand der Technik und im Rahmen des wirtschaftlich vertretbaren zu begrenzen. Maßgeblich ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen (AVV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Folgende weiteren Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen: - Verwendung von Schalungssystemen für Groß- und Raumschalungen - Verwendung vorgefertigter Bauteile - Anordnung der Baustellenzufahrt abseits sensibler Nutzungen - Einhaltung der SchutzzeitenSTAUBAlle verwendeten Maschinen müssen eine wirksame und moderne Absaugmechanik haben  ihre regelmäßige Wartung und Kontrolle ist zu dokumentieren.Entstehender Staub ist sofort zu beseitigen (nicht mit dem Besen, sondern geeigneten Saugern).Nach Möglichkeit ist auf Feucht/Nassverfahren zurückgreifen.Bei Materialien ist nach Möglichkeit auf Granulate und andere gebundene Formen ausweichen.Bei großflächigen Arbeiten sind Staubwände, Staubtüren, Folienschotts einzurichten (Unterteilung von verschiedenen Bereichen), um Verteilung und Verwehung zu vermeiden. Die Überwachung wird durch Bauleitung und SiGeKo kontrolliert und dokumentiert. UMWELTSCHUTZMindestens und zwingend sind die Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu erfüllen. Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigungen durch u. a. Baustoffe und Betriebsmittel zu schützen. Bäume und Gehölze sind vor Beschädigungen zu schützen. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf nur dann erfolgen, wenn der Eintrag dieser Stoffe in den Boden z. B. durch Folienabdichtungen ausgeschlossen ist. Alle Maschinen sind regelmäßig auf Betriebsmittelleckagen zu überprüfen; undichte Maschinen (z. B. mit Öl- oder Hydraulik-Öl-Austritt) dürfen nicht weiterverwendet werden. Die Betankung darf nur bei Vorhaltung der nach VbF geforderten Auffangwanne mit Schutzdach erfolgen. Schalöle sind dementsprechend zu lagern. Abfalle und Reststoffe dürfen nicht im Außenbereich abgelagert werden. Sie sind täglich zu beraumen und in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu überführen (vgl. Abfallarme Baustelle). Sämtliche umweltgefährlichen Materialien dürfen nur auf befestigten und überdachten Flächen gelagert werden. Bodenverunreinigungen durch umweltgefährliche Baumaterialien (z. B. Epoxydbeschichtungen) sind zu vermeiden. Zusätzlich sind Vermischungen unterschiedlicher Bodenschichten sowie Bodenverdichtung zu minimieren. Schweres Gerät ist nach Möglichkeit auf befestigtem Untergrund (z. B. Baustraße) zu bewegen. Abgeschobener Mutterboden sollte unter Berücksichtigung des Staubschutzes (s. o.) gelagert und abgedeckt werden.DGNB-Anforderungen an Baumaterialien und BauteileAngestrebter Erfüllungsgrad gemäß DGNBEs wird die Qualitätsstufe 4 (100 Punkte) gemäß Kriterium ENV1.2 des DGNB-Systems "Gebäude Neubau 2018" angestrebt.DGNB-Anforderungen an BaumaterialienAlle angebotenen Produkte (gemäß ihrer Zusammensetzung) müssen folgende Eigenschaften einhalten:Ein Verbot gilt für den Einsatz folgender Stoffe:HBCD-Flammschutzmittel bei Kunstschaum-DämmstoffenHalogenierte Treibmittel für Kunstschaum-DämmstoffeVerwendung von Montageschäumen für die DämmstoffmontageDes Weiteren ist folgendes zu beachten:Gewerkespezifische Materialanforderungen: DachdeckungsarbeitenBeschichtungen auf nicht mineralischen Untergründen, wie Metalle, Holz, Kunststoffe müssen der RAL-UZ12a entsprechenDichtungsmassen, Dichtstoffe, Klebstoffe für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen im Innenraum (gemeint sind Acrylatdichtstoffe/-kleber, Silikondichtstoffe und SMP-(Hybrid-Dichtstoffe) müssen <0,1% Chlorparaffine und KWS-Weichmacher sowie <1% Lösemittel enthaltenKunststofffolien zur Belegung von Oberflächen, sowie Bauteile an der Gebäudehülle müssen einen Gehalt an Blei und Zinn von < 0,1% aufweisenErzeugnisse aus Kunststoffen müssen<0,1% SVHC-Stoffe enthaltenKorrosionsschutzbeschichtungen der Kategorie C3 für tragende Metallbauteile müssen <30g/m² VOC enthaltenGewerkespezifische Materialanforderungen: DachabdichtungsarbeitenDekorative Farben und Dämmstoffkleber müssen < 40g/l VOC enthaltenDichtungsmassen, Dichtstoffe, Klebstoffe für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen in Innenräumen, wie z.B. Acrylatdichtstoffe/-kleber, Silikondichtstoffe und SMP-(Hybrid-Dichtstoffe) müssen <0,1% Chlorparaffine und KWS-Weichmacher, sowie <1% Lösemittel enthaltenMontagekleb- und Dichtstoffe an der Fassade, Fenstern und Außentüren müssen <0,1% Chlorparaffine und halogenierte Treibmittel enthalten und entweder mind. mit dem EMICODE EC1 gekennzeichnet sein oder <1% Lösemittel enthaltenPMMA- und PMMA-/Epoxyd-Beschichtungen mit speziellen Anforderungen und Flüssigkunststoffe müssen mit dem GISCODE RMA 10 oder RMA 15 gekennzeichnet seinKalt verarbeitbare bituminöse Produkte zur Dachabdichtung, Beschichtung (z.B. Vorstriche), Bauwerksabdichtung und Hilfsstoffe zur Belegung und Dämmstoffmontage (z.B. Kleber, Versiegelungen) müssen mit dem GISOCDE BBP10 gekennzeichnet seinBituminöse Verbundabdichtungen beim Umkehrdach müssen mit dem GISCODE BBP 10, BBP 20 oder BBP 30 gekennzeichnet seinTragende Holzbauteile innenliegend nebst Auskragungen nach Außen dürfen mit einem Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 behandelt werden oder müssen eine natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 aufweisenBeschichtete Metallbauteile dürfen kein Blei, Cadmium oder Chrom VI enthaltenKunststoff-Folien und Lichtkuppeln müssen einen Gehalt an Blei und Zinn von < 0,1% aufweisen, sowie <0,1% SVHC-Stoffe aufweisenFlammhemmend ausgerüstete Montagekleber für Dämmstoffe müssen <01% Chlorparaffine und SVHC-Stoffe enthaltenBeschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen (z.B. Betonspachtel, Betonschutzbeschichtungen, Betonkontakt, Tiefengrund) müssen <5g/l VOC enthaltenGeschäumte Dämmungen müssen frei von halogenierten Treibmitteln und dem Flammschutzmittel HBCD seinDarüber hinaus ist die Kriterienmatrix der DGNB, in der alle Materialanforderungen enthalten sind, zu beachten und zwingend einzuhalten (s. Anlage 1). Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien und Bauprodukten, die eine Wiederverwendung fördern, im Rahmen der DGNB-Zertifizierung positiv bewertet werden. Die Verwendung solcher Produkte sollte in Betracht gezogen werden und ist mit dem AN abzuklären.Technisch-funktionale AlternativenIst aus technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen) oder weil die Datengrundlagen nicht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen sind, eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Entsprechende Nachweise sind spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Baustelleneinrichtung an den AG zu erbringen.Der Bieter hat über alle verlangten Funktionen und Anforderungen entsprechende Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise vorlegen. Über die Gleichwertigkeit im Sinne der Anforderungen nach DGNB entscheidet ausschließlich der DGNB-Berater des AG. Anmeldung, Prüfung und Freigabe von Baumaterialien Die Einhaltung der zuvor beschriebenen Vorgaben an Baumaterialien ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung. Nach Fertigstellung des Gebäudes werden insbesondere in Referenzräumen Raumluftmessungen durchgeführt, um die Qualität der eingesetzten Baumaterialien zu überprüfen. DER EINSATZ UNGEEIGNETER BAUPRODUKTE KANN ZUM AUSSCHLUSS VON DER ZERTIFIZIERUNG FÜHREN!AnmeldungAlle Baumaterialien, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen, müssen vorab angemeldet werden.Dazu sind in elektronischer Form Herstellerangaben (Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Angaben zur Umweltverträglichkeit) an die Bauleitung zu übermitteln. Für Hölzer und Holzprodukte sind FSC-/PEFC-Zertifikate und die zugehörigen CoC-Zertifikate vorzulegen.Die Anmeldung muss in elektronischer Form bei der Bauleitung spätestens 10 Arbeitstage vor geplanter Anlieferung auf der Baustelle erfolgen, um Verzögerungen im Baustellenbetrieb auszuschließen.PrüfungDie Bauleitung wird vorab die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen und übermittelt diese anschließend an den DGNB-Auditor.Die eingereichten Unterlagen werden seitens des Auditors auf Konformität mit den angestrebten Zielen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung geprüft. Eine Freigabe wird vom Auditor an die Bauleitung sowie an die anfragenden ausführenden Firmen übermittelt.Das erfasste Baumaterial wird in die Liste der freigegebenen Materialien eingepflegt. Diese wird in aktualisierter Form dem AN sowie der Bauleitung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen/Nachweise werden durch den Auditor zudem in eine Materialdokumentation aufgenommen (diese Dokumentation ist zur Nachweiserbringung bei der DGNB einzureichen).Ungeeignete Produkte und Materialien dürfen nicht verwendet werden. Eine entsprechende Rückmeldung wird vom Auditor an die Bauleitung sowie an die anfragenden ausführenden Firmen übermittelt.Ggf. bieten Hersteller geeignete Alternativprodukte an bzw. kann ein Alternativhersteller gefunden werden.FreigabeEs erfolgt eine Freigabe per Mail an die Bauleitung und den AN. Diese Freigabe wird dann von der Bauleitung an ausführende Unternehmen weitergeleitet. Die Anlieferung der freigegebenen Materialien und deren anschließenden Verwendung kann erfolgen.Pflichten der ausführenden FirmenTeilnahme an mindestens einer Besprechung / Einweisung zur Erläuterung der Abläufe zur MaterialfreigabeAbgeben einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass ausschließlich angemeldete und freigegebene  Bauprodukte verwendet werdenRegelmäßige Schulung seiner Mitarbeiter sowie seiner eingesetzten Subunternehmer über die Anforderungen an den Baustellenprozess. Von mind. drei Schulungen sind unterschriebene Teilnehmerlisten beim DGNB-Auditor einzureichen.Anmeldung aller Bauprodukte, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen sollen, 10 Tage vor geplanter Anlieferung bei der BauleitungDazu Einreichung der folgenden Unterlagen in elektronischer Form:Technische DatenblätterAktuelle Sicherheitsdatenblätter der HerstellerUmweltprodukterklärungenAbbildung 3 ‑1Anmeldung, Pr üfung und Freigabe von MaterialienAbbildungfalls die Abbildung in der GAEB Datei nicht angezeigt wird, ist diese in der PDF Datei des Leistungsverzeichnisses wiederzufindenErfüllung der Anforderungen und Nachweise gemäß PflichtenheftDer Fachunternehmer hat alle ihm zugewiesenen Anforderungen und Nachweise gemäß Pflichtenheft in Abstimmung mit dem Auditor zu erbringen.
DGNB-Zertifizierung
Zusätzliche Allgemeine Hinweise Zusätzliche Allgemeine Hinweise 1. Angaben zur Baustelle 1.1 Baustellenbesichtigung Es wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die Baustelle zu besichtigen, sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen und sich umfassende Kenntnisse über Lage, Zustand, Platzsituation, Zufahrt und alle weiteren, seine Kalkulation beeinflussenden, Faktoren zu verschaffen. 1.2 Arbeitszeiten Die vorgegebenen Arbeitszeiten sind mit den Baustellenöffnungszeiten gemäß Baulogistikhandbuch gleichgesetzt und gelten Mo. bis Fr. von 06:00 bis 18:00 Uhr. Alle Arbeiten müssen in dieser Arbeitszeit ausgeführt werden. Zwischen 12:30 und 13:30 Uhr (Mittagsruhe) müssen die Arbeiten ruhen bzw. sind jegliche Lärmemissionen auf dem Gelände zu unterbinden. Dem AN wird nahegelegt, in diesem Zeitraum seine eigenen Pausenzeiten einzurichten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass sowohl die eigenen Angestellten, als auch die Mitarbeiter der beauftragten Nachunternehmer die Bestimmungen zur gesetzlichen Arbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einhalten. 1.3 Baustellenpersonal Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN verpflichtet sich an der Baustelle ständig mind. eine Aufsichtsperson mit guten Fachkenntnissen bzgl. des eigenen Gewerkes und Erfahrungen für die beauftragten Arbeiten vorzuhalten. Diese Person muss die Fachkenntnisse nachweisen können, entscheidungsbefugt und sicher im Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift sein. 1.4 Baustellenbesprechungen Der AN (Projektleiter oder Vorarbeiter) hat an den wöchentlichen bzw. 14-tägigen Baustellenbesprechungen während der Vertragslaufzeit teilzunehmen. Sofern der AN einen Vertreter zur Baustellenbesprechung entsendet, muss dieser handlungs- und entscheidungsbevollmächtigt sein. Die Anwesenheit an den Baustellenbesprechungen wird nicht gesondert vergütet. Sollte der AN nicht an einer Baustellenbesprechung teilnehmen, berechtigt dies den AG, einen Rechnungsabzug in Höhe des Stundenverrechnungssatzes eines Facharbeiters multipliziert mit der Besprechungsdauer oder psch. 150 € netto vorzunehmen. 1.5 Arbeitsbereiche Die Arbeitsbereiche des AN müssen bis zum Abschluss der Arbeiten ausreichend abgesperrt sein. Alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (auch während der Dunkelheit) müssen vom AN getroffen werden. Sollten bauablaufbedingt Absperrungen, Gerüste o. Ä. demontiert werden müssen, ist dieses mit dem zuständigen Gewerk abzustimmen sowie vorab die Bauleitung und der SiGeKo zu informieren. Nach Abschluss der Arbeiten oder zum Arbeitsende sind entsprechende Vorrichtungen wieder zu montieren. Die Arbeitsbereiche des AN und alle übrigen benutzten Flächen sind sauber zu halten. Die Arbeitsbereiche sind in Absprache mit der örtlichen Bauleitung nach Abschluss der Arbeiten bzw. Räumung der Baustelle erforderlichenfalls in den vorherigen Zustand zu versetzen. 1.6 Bilddokumentation des Bauvorhabens Auf dem Gelände wird durch den Baustellenlogistiker eine Webcam zur Bilddokumentation mittels Standbilder installiert. Die Webcam erstellt in einem Abstand von ca. 5 Sek. Standbilder. Diese dienen ausschließlich zur Dokumentation und Archivierung des Baufortschrittes. Die Vorgaben zur Speicherung personenbezogener Daten gem. der DSGVO werden durch den AG eingehalten. Ferner gibt es eine Livecam auf dem Stadthaus 3 die ebenfalls der Öffentlichkeit den Baufortschritt aufzeigt. Eine weitere Livecam befindet sich an der Nachbarbebauung der Fa. Medicos, welche lediglich durch die örtliche Bauleitung einsehbar ist. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, keine Einwände gegen eine vorgenannte Bilddokumentation durch den Baustellenlogistiker bzw. des Amtes für Immobilienmanagement respektive Auftraggeber zu haben. Die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung von Videodaten erfolgt nur innerhalb des AG und nur durch einen legitimierten und eingeschränkten Personenkreis. Das Datenmaterial wird nicht an Dritte weitergegeben. 1.7 Sicherungsmaßnahmen Umweltschutz Der AN führt alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Landschaft und der Umwelt während der Bauzeit durch. Hierzu gehört auch die Beachtung sämtlicher Vorschriften für Lärmschutzeinrichtungen an Maschinen und ähnlichen Geräten, die auf der Baustelle verwendet werden. Bewachung Der AN ist für die Sicherung seiner bereits fertiggestellten Leistung sowie seiner Materialien, Unterkünfte usw. verantwortlich. Der AG ist nicht für die Bewachung und Sicherung verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden. Verkehrssicherung Der AN ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz gegen Winterschäden durchzuführen sowie für die Beseitigung von Schnee, Eis und Wasser im Arbeitsbereich zu sorgen. Anträge für evtl. erforderliche Sperrungen von Straßen und Fußgängerwegen sind vom AN selbst zu beantragen. In diesem Zusammenhang evtl. auftretende Genehmigungsgebühren, Ablösesummen und Mietgebühren sind Sache des AN und mit der BE abgegolten. Der AN hat für den Transport ggf. provisorische Überfahrten zu erstellen, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder zu beseitigen. Es ist Sache des AN, für alle außerhalb des Baugrundstückes liegenden Flächen nach Beendigung der Arbeiten den ursprünglichen Zustand soweit möglich wieder herzustellen. 2. Ausführungsunterlagen 2.1 Planaustausch Der AN erhält alle Planunterlagen bzw. die Ausführungsplanung als PDF über das Serverportal AWARO. Ausschließlich bei weiterer Planungsfortschreibung durch den AN (Werkplanung), werden Pläne im DWG-Format auf schriftliche Anforderung seitens des AG zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Plot- bzw. Kopierleistungen sind Sache des AN. Es ist eine ausreichende Anzahl an auszudruckenden Plänen einzukalkulieren. Der AN ist verpflichtet, die für die Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlichen Unterlagen so rechtzeitig beim AG schriftlich anzufordern, dass die vertragliche und termingerechte Durchführung der Bauleistung gewährleistet wird. 2.2 Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die Planunterlagen auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Der AN hat Unstimmigkeiten in den Ausführungsunterlagen der Planungsbeteiligten dem AG oder seinem Vertreter vor Ausführung unverzüglich anzuzeigen. Der AN haftet für Schäden, die durch nicht rechtzeitige Verständigung mit dem AG bzw. seines Vertreters entstehen. Der Auftragnehmer ist für die richtige Einhaltung der Maße verantwortlich. 2.3 Werkplanung des AN Die vom AN eingereichten Unterlagen werden unter dem Vorbehalt zur Ausführung freigegeben, dass die baulichen und technischen Eintragungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und eine Koordination mit den am Bau beteiligten Gewerken durch den AN erfolgt. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur sofern eine entsprechende Position in der Leistungsbeschreibung vorhanden ist. Die Freigabe der Unterlagen entbindet den AN nicht von seiner Haftung. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass die Unterlagen lediglich die vertraglich vereinbarten Leistungen beinhalten. Aus der Freigabe der Unterlagen kann der AN keine zusätzlichen Ansprüche, insbesondere Vergütungs- und Terminanpassungsansprüche, ableiten. Diesbezüglich bedarf es einer separaten Beauftragung. Die Werkplanung ist durch den AN auf Grundlage der beigefügten Pläne eigenständig an diesen Ausschreibung eigenständig fortzuschreiben und den Prüfer vorzulegen. Es sind bis 10 Prüfdurchläufe einzukalkulieren. Korrigierte Pläne durch den Prüfer sind innerhalb von 5 Werktagen erneut vorzulegen. 2.4 Planprüfung Die Werk- und Montagezeichnungen erstellt der AN eigenverantwortlich. Diese Unterlagen sind zur Freigabe beim Architekten, Tragwerksplaner oder Fachplaner über das Serverportal sowie in Papierform vorzulegen. Es darf nur nach freigegebenen Plänen gearbeitet werden. Die rechtzeitige Vorlage aller Werk- und Montagezeichnungen zur Prüfung auf generelle Übereinstimmung mit den Planungszielen des AG ist Sache des AN. Der AG bzw. Architekt oder Fachplaner behält sich zur Sichtung der Werk- bzw. Montageplanung eine Frist von 14 Kalendertagen nach Vorlage durch den AN vor. Die Pläne werden unter Berücksichtigung der Korrekturangaben des Architekten, Tragwerksplaners oder Fachplaners freigegeben. Dem AN steht je eingereichtem Plan nur eine Prüfung mit Freigabe zu. Terminverzögerungen aufgrund wiederholter Vorlage von Werk- und Montagezeichnungen gehen zu Lasten des AN. 3. Allgemeines und sonstiges 3.1 BE zur Durchführung der Arbeiten Jegliche Baustelleneinrichtungskosten, Transport und Logistikkosten die zur mängelfreien Erbringung der auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, sind vom AN in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Es sei denn, gesonderte Positionen sind ausgewiesen. 3.2 Leistungen des AG zur Baustelleneinrichtung Die Versorgung mit Bauwasser zu zentralen Verteilerpunkten erfolgt durch den Baustellenlogistiker und sind den BE-Plänen zu entnehmen. Von den zentralen Verteilerpunkten muss sich der AN selber mit Wasser versorgen. Diese Medien sind für den AN kostenfrei. Die allgemeine Baustromversorgung auf der Baustelle erfolgt durch den Baustellenlogistiker. Der AN ist dazu verpflichtet mit Vorlauf von 2 Wochen den Baustellenlogistiker seinen Baustrombedarf anzumelden und diesen sukzessive gemäß seines Baufortschritt abzurufen. Die Standorte der Baustromkästen sind den BE-Plänen zu entnehmen. Für die ausreichende Ausleuchtung seines Arbeitsbereiches am Montageort sowie etwaiger Aufenthalts- und Lagerräume ist der AN verantwortlich. Die allgemeinen Verkehrswege werden durch den Baustellenlogistiker ausgeleuchtet. Der AG haftet nicht für Schäden, die dem AN durch Witterungseinflüsse, Beschädigungen, Diebstahl, Feuer und Wasser entstehen. 3.3 Hinweise allgemeine Baustelleneinrichtung/Baustellenlogistik Das dem Leistungsverzeichnis beigefügte Baulogistikhandbuch ist in der jeweils gültigen Fassung verbindlicher Vertragsbestandteil. Die darin enthaltenen Regelungen sind von sämtlichen Auftragnehmern (AN), deren Nachunternehmern (NU) sowie Lieferanten uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten. Die Bestimmungen des Handbuchs sind für alle Beteiligten verbindlich und werden als anerkannte Vertragsgrundlage vereinbart. Insbesondere sind folgende Aspekte des Baulogistikhandbuchs zu beachten: 1. Containeranlage im Betreibermodell - Eigene Containeranlagen auf dem Baufeld sind grundsätzlich nicht zulässig. - Sämtliche Bürocontainer, Tagesunterkunftscontainer, Materialcontainer sowie dazugehörige Sanitäreinrichtungen sind ausschließlich über die vom Auftraggeber (AG) beauftragte Baulogistik im Betreibermodell anzumieten und zu nutzen. - Standort der zentralen Containeranlage ist ca. 150 m vom Baufeld entfernt . - Der Betrieb, die Vermietung sowie die Unterhaltung (Reinigung, Versorgung mit Verbrauchsmaterialien, Wartung der Sanitäranlagen) erfolgen zentral über die Baulogistik. - Die Nutzung der Container ist zweckgebunden (keine Lagerung von Baustoffen, keine Zweckentfremdung). - Die Kosten richten sich nach der im Baulogistikhandbuch festgelegten Gebührenordnung und sind von den jeweiligen Auftragnehmern zu tragen. 2. Abfallentsorgung: - Die Abfallentsorgung zentral über die durch die Baulogistik bereitgestellte Entsorgungseinrichtung abzuwickeln. - Eigenständige Entsorgungsleistungen durch die Auftragnehmer sind nicht zulässig - Die Entsorgung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von Containern (bis ca. 30 m³) und mobilen Rollbehältern, die nach Gewerken getrennt zu nutzen sind. - Abfälle sind entsprechend den gesetzlichen und kommunalen Vorschriften (u. a. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Landesabfallgesetz NRW, kommunale Abfallsatzungen) sortenrein zu trennen und umweltgerecht zu entsorgen. - Jeder Auftragnehmer hat einen verantwortlichen Entsorgungsbeauftragten zu benennen, der durch die Baulogistik eingewiesen wird. - Jeder AN ist verpflichtet, täglich seine Arbeitsbereiche sauber zu halten, Verunreinigungen sofort zu beseitigen und die bereitgestellten Behälter ordnungsgemäß zu nutzen. - Verstöße gegen diese Regelungen können durch den AG bzw. die Baulogistik kostenpflichtig bereinigt werden. 3. Transport- und Verkehrslogistik: - An- und Ablieferungen sind zwingend über das Online-Avisierungssystem (BM-Log) anzumelden. - Nur vorab angemeldete und durch die Baulogistik freigegebene Transporte erhalten Zugang zum Baufeld. - Es gilt ein Just-in-Time-Prinzip: Materialien dürfen nur in der vorgesehenen Menge und zum festgelegten Zeitpunkt angeliefert werden. - Lagerflächen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Baulogistik nutzbar; unzulässige Lagerungen werden kostenpflichtig entfernt. - Fahrzeuge dürfen ausschließlich in den zugewiesenen Ladezonen be- und entladen; Parken auf dem Baufeld ist grundsätzlich verboten. 4. Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerung: - Baustelleneinrichtungsflächen werden ausschließlich durch den AG in Abstimmung mit der Baulogistik zugewiesen. - Eigenmächtige Nutzung oder Blockade von Verkehrs-, Rettungs- und Logistikflächen ist untersagt. - Bei Nichteinhaltung kann die Räumung auf Kosten des Auftragnehmers erfolgen Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, die Inhalte des Baulogistikhandbuchs eigenverantwortlich an seine Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten weiterzugeben und deren Einhaltung sicherzustellen. Der Auftragnehmer haftet gesamtschuldnerisch für Verstöße seiner Nachunternehmer und Lieferanten. Die Weisungen des Bauherrn, der Objektüberwachung und des beauftragten AN Baustellenlogistik (Fa. BM Baulogistik + Service GmbH) sind verbindlich. Verstöße gegen die Regelungen des Baulogistikhandbuchs gelten als Vertragsverletzung und können neben kostenpflichtigen Ersatzvornahmen auch zu einem Ausschluss von der Baustelle führen. Sämtliche hieraus entstehenden Kosten und Folgeschäden gehen zu Lasten des verantwortlichen Auftragnehmers. 3.4 Baustelleneinrichtungsplan Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber 21 Tage nach Beauftragung einen Baustelleneinrichtungsplan bzw. seinen Platzbedarf zur Genehmigung vorzulegen. Der Baustelleneinrichtungsplan / Platzbedarf ist mit dem BE-Plan Rohbauarbeiten der Bauleitung des AG sowie des Logistikplaners abzustimmen und ggf. mehrfach (bis zu 4 mal) anzupassen. Vor Beginn der Dachabdichtungsarbeiten wird eine gemeinsame Zustandsfestellung des Baufeldes bzw. des Rohbaus stattfinden. Nach Beendigung der Arbeiten und Räumung der Baustelle wird es ebenfalls hat eine gemeinsame Sichtprüfung des Baufeldes geben. Über die Begehungen wird es ein schriftliches Protokoll geben. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet sämtliche im Protokoll festgehaltene Restarbeiten spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Begehung zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer der vertraglichen Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt ohne weitere Aufforderung ein anderes Unternehmen mit der Ausführung der Restleistungen zu beauftragen. Die Bauleitung des AG behält sich vor ggf. auch Teilbereiche (siehe Bauablaufplanung) abzunehmen. Die anteiligen Kosten werden durch den AG bei der Schlussrechnungsprüfung in Abzug gebracht. 3.5 Brandschutz während der Bauzeit Der für die Baumaßnahme verantwortliche Unternehmer hat den Brandschutz auf der Baustelle sicherzustellen. Die Löschwasserversorgung ist über das objektnahe Versorgungsnetz im Umfeld der Baustelle durch den AN sicherzustellen. Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf das jeweilige Merkblatt "Brandschutz bei Bauarbeiten" der Bau-Berufsgenossenschaft BGR 500 und des Verbandes der Schadensverhütung GmbH – VdS 2021 wird hingewiesen: In dem zu errichtenden Bauobjekt dürfen brennbare Baustoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Dies gilt auch für brennbare Flüssigkeiten und brennbare Gase. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle nicht brennbare Großbehälter (Container) aufzustellen; der Abstand von baulichen Anlagen muss mindestens 10 m betragen. Bei feuergefährlichen Arbeiten - z. B. Schweißen, Abbrennen, Schneiden - sowie beim Umgang mit offener Flamme in Verbindung mit brennbaren Baustoffen sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen und vom AN vorzuhalten. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren" (BGR 500) wird hingewiesen. Für das Bauobjekt sind den besonderen Betriebsgefahren entsprechende Feuerlöschgeräte in betriebsbereitem Zustand in der erforderlichen Anzahl bereitzuhalten. 3.6 Beseitigung von Niederschlagwasser / Tagwasser Wasserhaltungsarbeiten für den Anfall von Niederschlags- / Tagwasser im Arbeitsbereich sind als Nebenleistung gem. DIN 18299 VOB/C durch den AN zu erbringen. 3.7 Ausführung Planunterlagen des AG/Fachplaners Dem AN werden die erforderlichen Planunterlagen vom AG bzw. der Architekten und etwaiger weiterer Fachplaner nach Beauftragung als PDF-Datei sowie als DWG über das Serverportal AWARO zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind seitens des AN rechtzeitig vom AG schriftlich abzufordern. Detailterminpläne Rechtzeitig vor der Ausführung hat der AN auf Grundlage der vertraglichen Terminvorgaben sowie den Abstimmungsgesprächen mit der Bauleitung des AG Detailtermine anzugeben, aus denen die auszuführenden Leistungen, Zwischentermine sowie die Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte (nach Geschossen und Bauabschnitten getrennt) hervorgehen. Bei der Erstellung der Terminpläne ist die vorgeschriebene Arbeitsrichtung (BT-A / BT-B usw.) zwingend zu berücksichtigen. Die vom AG vorgegebenen Ausführungsdauer je Bauabschnitt sind zwingend einzuhalten. Ggf. erf. Überstunden und Samstagsarbeit werden nicht extra vergütet. Die gesetzlichen Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden. Abstimmung mit der Projektleitung des AG Alle Bauabläufe sind rechtzeitig vorab mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Grundsätzlich haben die Interessen des Nutzers Vorrang, damit Störungen im Bauablauf auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden. Rückbaumaßnahmen Alle Rückbaumaßnahmen sind erst auf besondere Anweisung der Bauleitung des AG vorzunehmen. Bauabschnitte / Bauablauf Der Ausschreibung liegt ein Bauablaufplan zu den Dachabdichtungsarbeiten bei. Der Bauablauf respektive Terminplan des Dachdeckers ist so zu planen, dass die Hauptdachfläche, beginnend mit Bauteil A als erstes fertiggestellt wird. Anschließend BT-B usw. usw. Die Terrassenflächen, sowie der Innenhof, sind, abgesehen der Vorabmaßnahmen für die Fassadenarbeiten, im Anschluss an die Fertigstellung der Hauptdachfläche zu bearbeiten. Diese Vorgehensweise ist zwingend erforderlich, da die Ausbaugewerke ebenfalls diesem Ablauf hinterherarbeiten. Abbildung falls die Abbildung in der GAEB Datei nicht angezeigt wird, ist diese in der PDF Datei des Leistungsverzeichnisses wiederzufinden 3.8 Abnahme Seitens des Auftraggebers wird gemäß VOB/B § 12 Abs. 4 eine förmliche Abnahme der Leistungen verlangt. Teilabnahmen sind ausgeschlossen. Es wird das fertige Werk abgenommen. 3.9 Abrechnung Kumulierte Abrechnung Der AN hat seine Leistungen kumuliert abzurechnen. Die Abrechnungsstruktur ist über die gesamte Bauzeit bis zur Schlussrechnung beizuhalten und darf nicht geändert werden. Bei Änderung der Abrechnungsstruktur wird die entsprechende AZ / SR zur Entlastung des Bauherrn zurückgesendet und nicht weiter bearbeitet. Rechnungsangaben Für eine zügige Bearbeitung der Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten sein, bzw. Unterlagen vorliegen: - Projektnummer - Projektbezeichnung - Aufmaße Rechnungsversand Um eine zügige Bearbeitung und die Auszahlung der Rechnung zu gewährleisten sind die Rechnungen in digitaler Form an die Bauleitung des AG zu übersenden. 3.10 Revision / Dokumentation Art und Ausfertigung Alle erforderlichen Revisions- und Dokumentationsunterlagen sind 2-fach auf Papier (geordnet mit Inhalts- verzeichnis und in Farbe) und 1x digital auf einem USB-Stick zu übergeben. Sämtliche Dateien müssen in einem durchsuchbaren Format vorliegen, sodass eine Volltextsuche am PC möglich ist. Ebenfalls müssen alle ausgedruckten Unterlagen von Größe und Druckqualität lesbar sein. Die Papierfassung der Dokumentation ist in dunkelblauen Ordnern abgegeben. Der Farbton ist vorher durch die Bauleitung freigeben zu lassen. Übergabezeitpunkt Alle erforderlichen Dokumentationsunterlagen sind der Projektleitung des AG bis spätestens 3 Wochen vor der Abnahme zu übergeben. Ohne vollständige Revisionsunterlagen wird die Abnahme verweigert. 3.11 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Vom Bauherrn wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung beauftragt. Der AN hat den Forderungen des SiGeKo Folge zu leisten. Ferner sind dem SiGeKo erforderliche Nachweise, Prüfbescheinigungen, Anwendungsbescheinigungen, Gefahrenbeurteilungen, Meldebögen etc. in 1-facher Anzahl in Papier und als PDF-Datei auszuhändigen. Der Auftragnehmer hat sich zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei dem zuständigen SiGeKo anzumelden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich und seine Mitarbeiter in den SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) einweisen zu lassen und vor seiner Arbeitsaufnahme etwaige Gefährdungsanalysen der Leistungen an den Koordinator schriftlich (mindestens 2 Wochen vorher) vorzulegen. 3.12 Fachbauleitung Brandschutz Zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und zur Sicherstellung der qualitativen Ausführung des Brandschutzes auf der Baustelle setzt der AG eine Fachbauleitung Brandschutz mit stichprobenartigen Kontrollen ein. Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes ordnungsgemäß umgesetzt und eingehalten werden. 3.13 Arbeitsgeräte Die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte obliegt dem AN. Er hat sich jedoch an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten. Jegliche Einrüstungen, Hilfskonstruktionen und Abstützungen die zur Erstellung der Dachflächen erforderlich sind, soweit sie nicht ausdrücklich ausgewiesen sind, sind in die EP einzukalkulieren. 3.14 Bautagesberichte Der AN hat täglich Bautageberichte zu erstellen. Darin sind mindestens folgende Punkte aufzuführen: - Detaillierte Beschreibung über die täglichen Arbeiten an Bauteil, Bauabschnitt, Geschoss und Raum - Bericht über die Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Name und Berufsgruppe - Geräteeinsatz - Temperaturen und Witterungsverhältnisse während der Arbeitszeit - Materiallieferungen - Bezugnahme auf die entsprechende Vorgangsnummer gem. Vertragsterminplan/ Einzelterminplan und- soweit möglich - mit LV-Position - Besondere Vorkommnisse Die Bautagesberichte sind wöchentlich, sowie auf Anforderung des Auftraggebers respektive der Objektüberwachung, einzureichen und auf dem Projektkommunikationsserver einzustellen. 3.15 Hausrecht Der AG, oder bei Abwesenheit sein Vertreter, üben auf der Baustelle das allgemeine Hausrecht aus. 3.16 Qualitätsvorgaben Die in der Leistungsbeschreibung und in den Plänen beschriebenen Materialqualitäten, Konstruktions- bzw. Ausführungsarten sind Qualitätsvorgaben des AG. Diese sind einzukalkulieren. Alternativen sind bei gleichbleibender Qualität, Optik und Funktionalität auch hinsichtlich der Betriebskosten nur in Abstimmung mit dem AG zulässig. Falls erforderlich, hat der AN die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Anfallende Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. In jedem Fall übernimmt der Bieter mit Angebotsabgabe die volle Gewährleistung zur Vollständigkeit sowie sachliche und technische Richtigkeit aller angebotenen Bauleistungen. 3.17 Dokumentation Nach Erbringung der AN-Leistung ist eine umfassende Objektdokumentation mit Angabe aller verarbeiteten Materialien inkl. Produktdatenblätter, Bestands- und Revisionspläne, Lieferscheine, Fachunternehmererklärung, Bedienungsanleitungen und entsprechende Pflegeanleitungen anzufertigen. Ein Anspruch auf Schlusszahlung besteht erst nach vollständiger Vorlage und Prüfung der Dokumentation. 3.18 Bauleitung des Auftraggebers Der AG wird die Bauausführung projektbegleitend überwachen lassen. Diese Person / Institution hat das Recht, jederzeit die Baustelle zu betreten, um die Durchführung der Arbeiten auf vertragsgetreue Erfüllung zu überprüfen bzw. durch sachkundige Helfer überprüfen zu lassen. Die Verantwortung für die vertragsgetreue und nach der Regel der Baukunst auszuführenden Arbeiten liegt jedoch allein beim Auftragnehmer (AN). Er wird sich nicht auf die eventuelle Sachkunde der vom Bauherrn eingesetzten Überwachung berufen. 3.19 Schlechtwetter Eventuell auftretende wolkenbruchartige Regenfälle und ihre Folgen während der Bauzeit gelten als typische Gefahrenursachen im Bauwesen, die weder als höhere Gewalt, noch als unabwendbarer Umstand im Sinne der VOB/B, § 7, anzusehen sind. Alle Schäden an den vom AN erbrachten Leistungen, die durch Niederschlags- und Oberflächenwasser entstehen, sind vom AN ohne Vergütung unverzüglich zu beseitigen. Aus einer evtl. Verschlammung des Bodens kann der AN keine Mehrkosten herleiten. 3.20 Bemusterungen Die rechtzeitige Vorbereitung und Durchführung einer Bemusterung inkl. Farbfestlegung etc. aller diesbezüglich relevanten Materialien und Einbaugegenständen ist Leistungsbestandteil des AN. Die Muster sind kostenfrei an der Baustelle vorzuhalten. Die Vorlage von Auslaufmaterialien ist nicht zulässig. Die Bemusterung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass weitere Alternativanfragen möglich sind, ohne den Bauablauf zu beeinträchtigen. Zur Bemusterung gehört auch das Anlegen von Musterflächen. Die Erstellung von Musterflächen wird, sofern im LV nicht anders beschrieben, nicht gesondert vergütet. 3.21 Bau- und Baunebenleistungen Alle nachfolgend beschriebenen Bau- und Baunebenleistungen sind unter den einzelnen Abschnitten jeweils zum Einheitspreis anzubieten. Einzukalkulieren sind sämtliche Kosten für die angebotene Bauleistung, fertige handwerksgerechte, abnahmefähige und funktionstüchtige Ausführung einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen und Ausführungsrisiken. 3.22 Preisermittlung Bei sämtlichen Positionen in dem nachfolgendem Leistungsverzeichnis ist das Liefern, das Vertragen auf der Baustelle zum Einsatzort, sowie die Montage inbegriffen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind. Grundsätzlich ist daher auch in dem Leistungsverzeichnis die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferungen der Stoffe und alle Tätigkeiten, wie Herstellen, Montieren, Anschließen, Stellung von Gerätschaften usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. 3.23 Planradar Die Objektüberwachung des AG wird das Mängelmanagement für dieses Bauvorhaben mit der Software Planradar ( https://www.planradar.com/de/ ) durchführen. Der AN erhält hierfür einen kostenlosen Auftragnehmerzugang. Der AN hat das System für dieses Bauvorhaben zu nutzen und Mängel damit freizumelden. Sollte der AN das System nicht nutzen, ist der AG berechtigt die entstehenden Mehraufwendungen dem AN in Rechnung zu stellen.
Zusätzliche Allgemeine Hinweise
ZTV Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten ZTV Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Dach- und Abdichtungsarbeiten Für die nachstehend beschriebenen Leistungen gelten: Alle DIN-Vorschriften und Richtlinien, die für die geforderte Leistung in Frage kommen, in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung sowie - Wurzelfestigkeit gemäß Prüfung nach dem FLL-Verfahren - Fachregeln und Merkblätter des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes - Flachdachrichtlinien - Verarbeitungshinweise der Hersteller - Unfallverhütungsvorschriften Die Einhaltung und Umsetzung der Auflagen der Bauberufsgenossenschaft zur Unfallverhütung und des Amtes für Arbeitsschutz ist eigenverantwortlich von dem Auftragnehmer zu veranlassen und zu überwachen. Alle hierfür erforderlichen Maßnahmen sind, falls nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Alle im Angebot genannten Produkte sind unter Beachtung der gültigen Hersteller-Vorschriften zu ver- legen. Die Verlegevorschriften bzw. Montagevorschriften der ausgeschriebenen Produkte sind dem Anbieter bekannt bzw. er hat sich hierüber vollständig informiert. Die Säuberung des Untergrundes muss nach den Bestimmungen der VOB erfolgen. Die Schuttbeseitigung hat gemäß des Baulogistikhandbuchs zu erfolgen. Bereits verlegte Abschnitte von Dämmschichten sind bei Arbeitsunterbrechungen durch Aufbringen einer Dichtungsbahn gegen Beschädigungen jeglicher Art abzusichern. Falls im LV nicht ausdrücklich anders erwähnt, sind mit den Einheitspreisen für die Leistungspositionen nachstehend aufgeführte Nebenleistungen abgegolten: - Reinigung des Untergrundes, ausgenommen grobe Verschmutzung anderer Unternehmer. - Das saubere Anarbeiten an Bau- und Einbauteilen. - Das Überprüfen aller bauseits eingebauten Anschluss- bzw. Klemm-Profile auf ihre einwandfreie Verwendbarkeit. - Das Einarbeiten von Dacheinläufen, Dunsthauben, Entlüftungen, Oberlichter, Blitzschutzhüten und sonstige Dachdurchdringungen in Dampfsperre, Wärmedämmung und Dichtung. - Verlegepläne für die Gefälledämmung.
ZTV Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
01 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
01
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
01.10 Sonstiges/Materialkosten
01.10
Sonstiges/Materialkosten