Erdarbeiten Frozen Fish International GmbH
Frozen Fish Neubau Schleuse und Palettenlager
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
Einleitung 1. PROJEKTBESCHREIBUNG 1.1 Bauvorhaben Das Bauvorhaben umfasst den Abbruch der bestehenden Palettenkalthalle und der westlich von Gebäude TK3 gelegenen Zugangsschleuse, die Neuerrichtung einer Werksstraße, den Ersatzneubau einer Schleuse an der Südfassade von TK3 sowie eines neuen Palettenlagers auf dem Betriebsgelände der Frozen Fish International GmbH in 27572 Bremerhaven, Am Lunedeich. Ergänzend wurde durch den AG mit der Leistungsbeschreibung E1 vom 13.02.2026 die Errichtung einer temporären Schleuse TK3 NW (Nordwest) beauftragt, um eine Beschleunigung der Gesamtbaumaßnahme zu ermöglichen. Die temporäre Schleuse ist ein eigenständiges temporäres Gebäude, das nach Fertigstellung des Ersatzneubaus Schleuse TK3 (Südfassade) vollständig zurückzubauen ist. 1.2 Gebäudekennwerte (Zusammenfassung) Gebäudeteil Gründungsart Besonderheit Schleuse TK3 (Südfassade) Pfahlgründung auf Pfahlrost V-Last 2 to/m² Bodenplatte Palettenlager Einzel- und Streifenfundamente Flachgründung frostfrei Temporäre Schleuse TK3 NW Streifenfundament / Eigenständiges Bauwerk, keine Ringfundament statische Kopplung an TK3 Außenanlagen / Werksstraße Frostfreier Unterbau Belastungsklasse E 600 1.3 Baugrund Grundlage ist das Bodengutachten der Grundbaulabor Bremen Ingenieurgesellschaft für Geotechnik mbH (Juli 2025), welches Bestandteil der Ausschreibung ist (Teil D09). Das Baufeld befindet sich auf der bereits als Mitarbeiterparkplatz genutzten Fläche. Es ist nicht mit Oberboden, sondern mit dem Abtrag der bestehenden Schottertragschicht und des Unterbaus der vorhandenen Parkplätze zu rechnen. 1.4 Kampfmittel Nach Aussage der Polizei Bremen ist mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen. Die Sondierung der späteren Pfahlgründungen wird vor Baubeginn durch den AG beauftragt (Fa. KMB Kampfmittelbergung GmbH, Achim). Die baubegleitende Kampfmittelsondierung im Bereich der Straßenbauarbeiten und des Palettenlagers ist durch den AN einzukalkulieren. Die beauftragte Firma muss vom Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen zugelassen sein. 1.5 Kontaminierte Böden Deponiekosten von kontaminierten Böden oberhalb von BM-F1 übernimmt der AG (siehe Schnittstellenliste). Für jeden Entsorgungsweg ist mit Angebotsabgabe die vorgesehene Entsorgungsstelle schriftlich mitzuteilen. 2. GELTENDE NORMEN UND VORSCHRIFTEN Die folgenden Normen und Vorschriften sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Die Aufzählung ist nicht abschließend. 2.1 Erdarbeiten ·          ATV DIN 18300 – Erdarbeiten (VOB/C), Sept. 2019 ·          DIN 4123 – Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude, April 2013 ·          DIN 4124 – Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten, Jan. 2012 ·          DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Juli 2014 ·          DIN 18915 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten, Juni 2018 ·          FGSV 516 – Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaus im Straßenbau ·          ZTV E-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ·          ZTV u. TL SoB-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ·          Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen (FGSV Köln) ·          RAL-RG 501/4 – Aufbereitung zur Wiederverwendung bindiger, nicht kontaminierter Böden 2.2 Gründung und Spezialtiefbau ·          DIN EN 1992-1-1 (Eurocode 2) – Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken ·          DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) – Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik ·          DIN 1054 – Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau, April 2021 ·          DIN 4085 – Berechnung des Erddrucks, Aug. 2017 ·          DIN EN 206 / DIN 1045 – Eigenschaften Beton und Tragwerke aus Beton ·          DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau ·          DIN 4095 – Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen ·          DIN 18533 – Abdichtung von erdberührten Bauteilen ·          WU-Richtlinie des DAfStb (2017) – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton ·          DIN EN 12699 – Verdrängungspfähle ·          DIN EN 1536 – Bohrpfähle ·          DIN SPEC 18539 – Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1536 2.3 Außenanlagen / Straßenbau ·          RStO 12 – Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen ·          ZTV u. TL Pflaster-StB – Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen ·          DIN EN 1338 – Pflastersteine aus Beton, Anforderungen ·          DIN EN 1340 – Bordsteine aus Beton, Anforderungen ·          DIN EN 1610 – Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen 2.4 Arbeitsschutz und Sicherheit ·          BaustellV – Baustellenverordnung ·          DGUV Regel 101-004 – Kontaminierte Bereiche / Erdarbeiten ·          DGUV Vorschrift 38 – Bauarbeiten ·          UVV – Unfallverhütungsvorschriften der VBG ·          ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung 2.5 Entsorgung ·          KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz ·          Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ·          LAGA M 20 – Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen ·          DepV – Deponieverordnung 3. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ERD- UND GRÜNDUNGSARBEITEN 3.1 Grundsätzliches Der AN hat für alle Erdarbeiten im Rahmen seines Leistungsumfangs die optimale Ausführung unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und den Anforderungen aus der Nutzung vorzusehen. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass von der Arbeit selbst sowie den unterstützenden Arbeiten keine Gefahren ausgehen können. Alle Bodenmaßnahmen, deren Wiederverwendung, Aufbereitung und Bodenverbesserung, Verfüllungen und Verdichtung usw. sind entsprechend dem Einsatzort gemäß Bodengutachten auszuführen und mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Bei der Durchführung der Erdarbeiten ist eine sorgfältige Überwachung in permanentem Austausch mit dem Baugrundgutachter zwingend durchzuführen. Dabei ist besonders zu prüfen, ob die angetroffenen Böden mit dem Ergebnis der Baugrunduntersuchung übereinstimmen. 3.2 Bodengutachten Das Bodengutachten der Grundbaulabor Bremen liegt vor (Teil D09 der Ausschreibung). Die dort gemachten Anweisungen, Empfehlungen und Ausführungsvorschläge sind vom AN zwingend zu berücksichtigen bzw. mit dem Baugrundgutachter vor Ausführung entsprechend den örtlichen vorgefundenen Situationen abzustimmen. 3.3 Kampfmittelsondierung Durch den AG wird im Rahmen einer Vorabmaßnahme eine Kampfmittelsondierung im Bereich der zu errichtenden Schleuse durchgeführt. Der AN hat in seinem Angebot die baubegleitende Kampfmittelsondierung im Bereich der Straßenbauarbeiten und des Palettenlagers einzukalkulieren. Die beauftragte Firma muss vom Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen zugelassen sein. 3.4 Ortsbesichtigung Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu informieren und eine Ortsbegehung durchzuführen, so dass jede auf Unkenntnis der Örtlichkeit oder falsche Annahmen bezüglich der Angebotsdispositionen begründete Nachforderung ausgeschlossen ist. 3.5 Leitungen im Baufeld Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den Verlauf von bestehenden Leitungen, Kabeln usw. (unter- und oberirdisch) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass sich eine bestehende Gasleitung im Baufeld der Straße befindet. Die genaue Position sowie Tiefe ist durch den AN zu sondieren. Diejenigen Medienleitungen, welche weiter genutzt werden, sind während der gesamten Bauzeit sichtbar zu markieren bzw. zu schützen. 3.6 Abdichtung erdberührter Bauteile Es ist eine Abdichtung des Bauwerkes gemäß der WU-Richtlinie des DAfStb von 2017 oder der DIN 18533 gegen drückendes Wasser vorzunehmen. Siehe dazu auch die Empfehlungen des Bodengutachtens. 3.7 Wasserhaltung Für Baugruben sind offene Wasserhaltungsmaßnahmen gemäß Bodengutachten einzuplanen, soweit dort vorgesehen und empfohlen. Sollten bei dem tiefsten Aushub für Bauteile Wasserhaltungen notwendig werden, sind diese einzukalkulieren. 3.8 Entsorgung Der Fundamentaushub und sonstiges überschüssiges Aushubmaterial, das Abfahren und Entsorgen der Böden ist Leistungsumfang des AN. Eine Dokumentation der Entsorgung ist erforderlich. Werden bei den zu entsorgenden Teilen kontaminierte Stoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren. Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist dem AG vorzulegen. Deponiekosten von kontaminierten Böden oberhalb von BM-F1 übernimmt der AG. 3.9 Verdichtungsprüfungen Notwendige Verdichtungsüberprüfungen werden durch den Baugrundgutachter erbracht. Anfallende Kosten sind durch den AN zu tragen. 3.10 Leistungsumfang Baugrundgutachter (AG-Leistung) Der AG beauftragt einen Baugrundsachverständigen für alle weiteren, während der Baurealisierung erforderlichen, gutachterlichen Begleitungen der Boden- und Gründungsarbeiten. Die Berichte werden dem AN zur Verfügung gestellt. Alle darüber hinaus notwendigen Baugrunduntersuchungen sind bei Bedarf durch den AN zu erbringen.
Einleitung
01.01 Erdarbeiten - Schleuse TK3 - Palettenlager
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Erdarbeiten - Schleuse TK3 - Palettenlager