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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung und Vorbemerkungen
Die Arbeiten finden im Keller des Rathauses in der Hauptstraße 61 in
31008 Elze statt. Der Seitenausgang des Kellers ist ebenerdig. Es
herrscht auf der Straße und fußläufig ein stetiger Durchgangsverkehr
rund um das Gebäude. Der Straßenverkehr muss jederzeit fließen können
und darf durch die Baumaßnahme nicht wesentlich eingeschränkt werden.
Notwendige Beschilderungen wie Warnhinweise etc. sind
erforderlichenfalls in Absprache mit der Stadt Elze aufzubauen und zu
unterhalten.
Für die betroffenen Personen und Fahrzeuge muss eine dauerhaft sichere
und saubere Verkehrsführung gewährleistet sein. Die Verkehrssicherung
ist, wie auch die allgemeine Baustelleneinrichtung und Räumung, gem. VOB
eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Sämtliche hierfür
notwendigen Maßnahmen sind in die entsprechenden Positionen
einzurechnen.
Technische Spezifikationen:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B.
nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeit zu informieren. Ansprüche, die sich aus Unkenntnis der
Baustelle ergeben, können nachträglich nicht berücksichtigt werden. Für
eine Vorabbesichtigung ist die Kontaktaufnahme mit der Stadt Elze, Frau
Freimann, erforderlich.
Allgemeine Vorbemerkungen
Der AN hat unter alleiniger Verantwortung alle Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden, innerhalb und
außerhalb des Baugeländes. Der AN stellt Bauherrn und Bauleitung
ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen jeder Art, die im
Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen gestellt werden.
Der AN allein haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
Diebstähle etc., die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder seine
sonstigen Leute, Beauftragten und Dritte verursacht werden.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Die öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen im Keller des Rathauses
der Stadt Elze sollen saniert und in dem Zuge auf einen aktuellen
Standard gehoben werden.
Dabei werden die bisher nach Geschlecht getrennten Räumlichkeiten durch
Entfernen einer Wand zusammengefasst, sodass ein großer allgemeiner
Waschraum entsteht. Die 4 daran angeschlossenen WC-Räume werden dann in
zwei Damen-WCs, ein Herren-Wc und ein neu geschaffenes
behindertengerechtes WC aufgeteilt. Sämtliche WC-Trennungen und
Innentüren sollen dabei ersetzt werden. Die Fenster und die Außentür
bleiben aufgrund von Denkmalschutz-Auflagen erhalten. Die Tür des
behindertengerechten WCs sowie die Außentür sind mit einem automatischen
Öffnungs- und Schließmechanismus aufzurüsten.
Neben der Erneuerung der sanitären Anlagen (WCs, Waschtische, etc.) und
deren Zubehör (Seifen- und Papierspender, Spiegel) sollen auch die
Boden- und Wandbeläge, sowie elektrische Installationen und
Heizungsinstallationen vorgenommen werden.
Folgende Auflagen, Einschränkungen und Hinweise sind bei der Kalkulation
der Einheitspreise zu berücksichtigen:
1) Die Baustelle ist über die Straße "Hauptstraße" leicht erreichbar.
Sämtliche Zufahrts- und Transportwege im Bereich der Straße sind in
sauberen Zustand zu halten.
2) Die erforderlichen Arbeits- und Lagerplätze im Freien für die
Baustelleneinrichtung und Materiallagerung etc. werden dem AN
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dazu vor allem können die freien
Flächen nahe des Rathauses genutzt werden. Überdachte Arbeits- und
Lagerplätze werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Baustellenbewachung
(Diebstahlschutz) für seine Geräte und Materialien obliegt in vollem
Umfang dem AN. Besondere Sorgfalt ist auf den Verschluss der
Baustellenbereiche zu legen, um Unbefugten keinen unbeaufsichtigten
Zugang zum Baufeld oder den Lagerbereichen zu ermöglichen.
3) Behinderungen für den Straßenverkehr sind auf das unbedingt
erforderliche Maß zu reduzieren.
4) Baustelleneinrichtung: Die Kosten für die allgemeine
Baustelleneinrichtung sind in die jeweiligen Positionen mit
einzurechnen. Es werden keine gesonderten BE-Flächen gestellt. Diese
sind durch den AN eigenverantwortlich zu organisieren. Beanspruchte
Flächen sind nach Beendigung wieder in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen. Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Hierzu ist
zu ggb. Zeitpunkt Absprache mit der Stadt Elze erforderlich.
5) Hinweise zur Ausführung: Der Auftragnehmer unterliegt der
Koordinationspflicht. Der AN hat hierzu einen voll unterrichteten und
verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Bei zeitweiser
Verhinderung muss ein bevollmächtigter Stellvertreter, der ausreichend
fachliche Kenntnisse besitzt, zur Verfügung zu stehen. Absprachen über
Arbeitsdurchführung zwischen den ausführenden Firmen vor Ort haben
rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und während der Arbeiten direkt
untereinander zu erfolgen. Dies gilt auch und insbesondere bei
Abwesenheit der Bauüberwachung. Prinzipiell gilt, dass der AN eng mit
allen anderen am Bau tätigten Firmen, sofern ihre Arbeiten für die des
AN relevant sind, zusammenzuarbeiten hat.
6) Qualitätssicherung: Alle Rechnungen sind mit einem prüfbaren
Massennachweis zu belegen.
Die Beschaffung aller für die Abnahmen erforderlichen Prüfzeugnisse,
Produktnachweise, Beschreibungen, geprüfte statische Berechnungen u.a.
für die eingebauten Materialien, Produkte, Einbauteile und
Konstruktionen obliegt dem AN.
7) Lärm- und Staubentwicklung sind auf ein Minimum zu beschränken.
8) Entsorgung: Dem Auftragnehmer wird ausdrücklich die abfallrechtliche
Verantwortung übertragen. Er hat selbstständig und ohne Weisung des
Auftraggebers die den abfallrechtlichen Bestimmungen entsprechende
Entsorgung durchzuführen. Er führt die Nachweise entsprechend dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit der "Verordnung
über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen". Die Nachweise
sind vom Auftragnehmer entsprechend der genannten Vorschriften mittels
eines elektronischen Registers zu führen.
9) Werden im Vertrag gemäß §2 VOB/B vorgesehene Leistungen geändert oder
nicht im Vertrag enthaltene Leistungen gefordert, so ist rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn ein Nachtragsangebot auf der Grundlage des
Hauptangebotes einzureichen. Den Nachtragsangeboten ist eine Kalkulation
beizufügen.
10) Alle angegebenen Abmessungen sind vom AN bauseits zu überprüfen.
11) Gemäß §12 Abs. 4 VOB/B wird seitens der Bauherrschaft stets eine
förmliche Abnahme verlangt.
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Alle für die Ausführung notwendigen Vorgaben, Richtlinien, Normen und
Gesetze sind einzuhalten und zu berücksichtigen. Die Leistung versteht
sich inkl. Lieferung und Montage.
Baubeschreibung und Vorbemerkungen
2 Baustelleneinrichtung
2
Baustelleneinrichtung
2. 3 Bautür Verschließbare, einflügelige Bautür liefern,
behelfsmäßig einbauen und während der Bauarbeiten
vorhalten, nach Abschluss der Arbeiten wieder
demontieren
Einsatzort in Außenfassade als Ersatz der Außentür,
Bautür in Systembauweise aus Stahlblech, zum Einsetzen
in rohe Wandöffnungen, stabile Ausführung,
abschließbar, einschl. Profilzylinder, als einflügelige
Tür.
Abmessungen 1,385 m x 2,26 m
2. 3
Bautür
1,00
Stk
2. 4 Zulage Holzverschlag Holzverschlag als Zulage zur Vorposition:
Zum Verschließen größerer Öffnungen: 1,00 m x 2,26 m
2. 4
Zulage Holzverschlag
1,00
Stk
2. 5 Container Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen eines
Schuttcontainers oder einer Schuttmulde für Bauschutt
mit einem Fassungsvolumen von 7 m³, für den gesamten
Ausführungszeitraum, inkl. Materialentsorgung
Aufstellort nach Rücksprache mit dem Bauherrn.
2. 5
Container
3,00
Stk
2. 6 Zulage Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Zulage zur Vorposition: Schuttcontainer oder
Schuttmulde für gemischte Bau- und Abbruchabfälle
2. 6
Zulage Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
2,00
Stk
2. 7 Bauzaun aufstellen Bauzaun liefern und zur Sicherung des Baubereichs,
eventueller Lagerflächen und Schuttcontainers
aufstellen
2. 7
Bauzaun aufstellen
20,00
m
2. 8 Bauzaun vorhalten Den aufgestellten Bauzaun über eine Bauzeit von 10
Wochen vorhalten
2. 8
Bauzaun vorhalten
200,00
mWo
3 Abbrucharbeiten
3
Abbrucharbeiten
3. 1 Außentüren ausbauen Ausgangstüren (in Außenfassade) ausbauen und seitlich
lagern,
Beschädigungen sind aufgrund des Denkmalschutzes zu
vermeiden!
3. 1
Außentüren ausbauen
2,00
Stk
3. 2 Innentüren ausbauen Innentüren - Zugang zu den einzelnen WC-Räumlichkeiten
demontieren und entsorgen
3. 2
Innentüren ausbauen
4,00
Stk
3. 3 Übergangstüren ausbauen Übergangstüren in den Keller des Rathauses ausbauen und
entsorgen
3. 3
Übergangstüren ausbauen
2,00
Stk
3. 4 Trennwände ausbauen Rückbau und Entsorgung der WC-Trennwände inkl. der
Kabinentüren
3. 4
Trennwände ausbauen
25,00
m2
3. 5 Elektrik Rückbau und Entsorgung der Elektrik
Lichtschalter, Leuchtmittel, Zuleitungen, Steckdosen
3. 5
Elektrik
1,00
psch
3. 6 Heizkörper Demontage und Entsorgung der Heizkörper inkl. der
Zu-und Ableitungen
3. 6
Heizkörper
4,00
Stk
3. 7 Sanitärbauteile Waschtische, WC´s und Urinale in allen Räumlichkeiten
demontieren und entsorgen
3. 7
Sanitärbauteile
18,00
Stk
3. 8 Sanitär-Anbauteile Anbauteile der sanitären Installationen demontieren und
entsorgen
Spiegel, Handtuchhalter, Spender (Seifen,
Handtrockner), Haltegriffe, etc.
3. 8
Sanitär-Anbauteile
20,00
Stk
3. 9 Bodenfliesen Abriss der Bodenfliesen, Entsorgung im Container
3. 9
Bodenfliesen
35,00
m2
3.10 Wandfliesen und Putz Abriss von Wandfliesen und Putz bis unter Decke,
Hilfsgerüste oder anderweitige Steighilfen sind in die
Position mit einzurechnen
3.10
Wandfliesen und Putz
120,00
m2
3.11 Installationswände Rückbau und Entsorgung der Decken- und Wandabkastungen
und Installationswände
3.11
Installationswände
4,00
m2
3.12 Mauerwerks-Innenwand Abriss der raumtrennenden Innenwand und Verbreiterung
der Öffnung zum Behinderten-WC, Entsorgung des
Materials im Container,
Hilfsgerüste oder anderweitige Steighilfen sind in die
Position mit einzurechnen
3.12
Mauerwerks-Innenwand
2,00
m3
3.13 Estrich Vorhandenen Estrich ausbauen und in Container entsorgen
3.13
Estrich
3,50
m3
3.14 Rückbau Hausanschlusskasten Alten Hausanschlusskasten vollst ändig demontieren und
fachgerecht entsorgen. Leitungstrennung erfolgt durch
Elektriker in nachfolgenden Positionen
3.14
Rückbau Hausanschlusskasten
1,00
Stk
13 Erdarbeiten
13
Erdarbeiten
13. 1 Kabelgraben herstellen Herstellung eines Kabelgrabens im Außenbereich zur
Einbringung des neuen Hausanschlusskabels, Freimachung
des Anschlussbereichs, inkl. Aufnahme und Lagerung
Pflaster, maschinellem Aushub mit Minibagger, seitl.
Lagerung des Aushubmaterials, Handschachtung im Bereich
Gebäudekante
Tiefe 60 cm, Breite 40 cm
13. 1
Kabelgraben herstellen
7,50
m
13. 2 Kabelschutzrohr PVC - Kabelschutzrohr liefern und in Graben verlegen,
inkl. Formstücke und Bögen
13. 2
Kabelschutzrohr
7,50
m
13. 3 Graben verfüllen und verdichten Graben mit Aushubmaterial lagenweise verfüllen und
verdichten
13. 3
Graben verfüllen und verdichten
7,50
m
13. 4 Pflaster wieder herstellen Pflaster nach Verfüllung wieder herstellen, inkl.
Lieferung und Einbau eines geeignetem Splitunterbau,
Verlegen der Steine und Abrütteln
13. 4
Pflaster wieder herstellen
5,00
m2
14 Zusatzarbeiten
14
Zusatzarbeiten
14. 1 Lohnstunden Lohnstunden für einen Baufacharbeiter
14. 1
Lohnstunden
8,00
h