Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Rückbau / Abbruch
01
Rückbau / Abbruch
Einleitung 1. Projektbeschreibung
Bauvorhaben: Neubau Werksstraße und Ersatzneubauten Schleuse TK3 und Palettenlager
Bauherr: Frozen Fish International GmbH
Standort: Am Lunedeich, 27572 Bremerhaven
Planungsstand: 01.11.2025 (Funktionale Leistungsbeschreibung)
Baugenehmigung: Erteilung voraussichtlich April 2026
Gegenstand dieses LV
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst den vollständigen Rückbau folgender Bestandsgebäude auf dem Betriebsgelände der Frozen Fish International GmbH:
· Bestehendes Palettenlager – Stahlbetonfertigteilkonstruktion (Wände), zweiseitig offen, Stahltragwerk mit Pfettenlage, Trapezblechdach mit einseitiger Dachentwässerung. Die Stahlbetonwand erstreckt sich über die Hallenbreite hinaus und ist vollständig zurückzubauen, einschließlich aller Sockelbereiche und Fundamente.
· Bestehende Schleuse zu TK3 – Sandwichpaneel-Fassade auf Edelstahl-Unterkonstruktion, Paneeldach, Stahlkonstruktion, innenliegender Stahlbetonsockel, Toranlagen mit Zargen sowie sämtliche zugehörigen technischen Anlagen.
· Herstellung zweier neuer Fassadenöffnungen in TK3 – Ausschneiden von Sandwichpaneelen und Abbruch des Stahlbetonsockels im Bereich der zukünftigen neuen Schleuse, jeweils mit lichten Maßen von ca. 3,0 × 3,5 m.
· Rückbau der zugehörigen TGA-Installationen – in beiden Gebäudeteilen einschließlich Beleuchtung, elektrische Installationen, Wärme- und Kälteleitungen, Sprinkleranlage (Schleuse) und Regenentwässerungsleitungen (Palettenlager).
Besondere Randbedingungen
· TK3 bleibt während der gesamten Baumaßnahme vollständig in Betrieb
· Es handelt sich um einen lebensmittelproduzierenden Betrieb – besonderes Augenmerk auf Staubschutz, Kontaminationsvermeidung und Hygiene ist zwingend erforderlich
· Vor jeder Öffnung der Bestandsfassade ist eine wärmegedämmte Staubschutzwand in voller Geschosshöhe zu errichten (Metallsandwichpaneele, PIR, min. B1, Elementstärke mind. 40 mm – Holzkonstruktionen sind nicht zugelassen)
· Es sind nur unbelastete Bauteile zu erwarten; eine gesonderte Entsorgung gefährlicher Abfälle ist nicht vorgesehen und würde bei Auftreten gesondert vergütet
· Die reguläre Arbeitszeit des AG: werktags 06:00–18:00 Uhr – der laufende Betrieb darf in dieser Zeit nicht beeinträchtigt werden.
2. Vorbemerkungen
2.1 Allgemeine Vorbemerkungen
· Das vorliegende LV ist Bestandteil der Generalunternehmer-Ausschreibung und gilt für den vollständigen Rückbau der bestehenden Palettenkalthalle sowie der westlich von Gebäude TK3 gelegenen Zugangsschleuse einschließlich aller zugehörigen technischen Anlagen, Unterkonstruktionen und Fundamente.
· Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu informieren und eine Ortsbegehung durchzuführen. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der Örtlichkeiten oder falscher Annahmen sind ausgeschlossen.
· Sämtliche Maße sind vor Ort aufzunehmen und mit den übergebenen Bestandsunterlagen (Teil D) abzugleichen.
· Alle Abbrucharbeiten beinhalten das fachgerechte Trennen vom Bestand, den Ausbau, das Laden, den Abtransport und die Entsorgung einschließlich aller Nebenleistungen. Geräte, Hilfsmittel, Gerüste und Arbeitsplattformen sind in der Preisfindung enthalten.
2.2 Schutz des laufenden Betriebs
· Die Arbeiten erfolgen im direkten Umfeld der bestehenden Produktionsbereiche. Der Abbruch ist so zu planen und auszuführen, dass kein Staub, keine Erschütterungen und keine Gefährdungen in den laufenden Betrieb übertragen werden.
· Es dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die unzulässige Staubmengen oder Erschütterungen erzeugen.
· Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind in TK3 zwei getrennte Staubschutzbereiche herzustellen:
· Staubschutzwand an den bestehenden Torbereichen (Abbruch Bestandsschleuse)
· Staubschutzwand an den zukünftigen Öffnungsbereichen für die neue Schleuse
· Staubschutzwände sind als fabrikneue ISO-Paneel-Wände (PIR, min. B1, Elementstärke min. 40 mm) in voller Geschosshöhe zu stellen. Holz- und Zellstoff-Werkstoffe dürfen nicht verwendet werden – das Einbringen hölzerner Werkstoffe stellt eine Kontamination des Betriebs dar.
· Auch das Schließen vorhandener Öffnungen muss unter Abschirmung durch eine Staubschutzwand erfolgen, um den laufenden Betrieb permanent von der Außenluft sowie Verschmutzung durch die Baustelle zu schützen.
2.3 Sicherheit und Statik
· Vor Ausführungsbeginn sind eine Abbruchanweisung und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dem AG sowie dem Statiker/Prüfstatiker zur Freigabe vorzulegen.
· Erforderliche temporäre Abstützungen oder Aussteifungen sind gemäß statischer Vorgaben vorzuhalten. Montagezustände vor, während und nach dem Abbruch sind zu beachten.
· Die Freischaltung eventuell vorhandener Leitungen im Bereich der Schleuse sowie der Fassadenabschnitte TK3 wird durch den AG vor Beginn bestätigt.
· Die Arbeiten sind sturmsicher, auch für Interimszustände während der Abbruchphase, auszuführen. Sämtliche statischen Nachweise für Bauzustände sind durch den AN zu planen und im Angebot zu berücksichtigen.
2.4 Entsorgung
· Die Entsorgung sämtlicher Abbruchmaterialien ist Bestandteil der Leistung. Alle Bauteile sind auszubauen, zu verladen, abzutransportieren und nachweispflichtig zu entsorgen.
· Abfälle sind nach Materialgruppen getrennt zu erfassen (Stahl, Beton, Dämmstoffe, Kunststoffe, Elektrokomponenten etc.).
· Wiegescheine und Begleitscheine sind dem AG zur Verfügung zu stellen. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist dem AG unaufgefordert vorzulegen.
· Eine Verwendung von Bauschuttmaterial zur Auffüllung ist nicht erlaubt.
· Werden bei den zu entsorgenden Teilen kontaminierte Stoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren.
· Für jede Entsorgungsposition sind die vorgesehenen Entsorgungswege mit Benennung der Entsorgungsstelle mit Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
2.5 Baustellensicherung und Abgrenzung
· Während der Abbrucharbeiten ist eine lückenlose Sicherung der Baustelle vor unbefugtem Zutritt und Gefahrenbereichen sicherzustellen.
· Absturzsicherungen, Umwehrungen und Schutzvorrichtungen sind gemäß UVV und DGUV Vorschrift 38 zu stellen, vorzuhalten und zu unterhalten.
· Abbruchmaterial ist während der Arbeiten kontinuierlich aufzunehmen und abzufahren. Lose Baustoffreste sind vollständig zu entfernen.
· Verschmutzungen im Bereich des laufenden Betriebs, insbesondere im bestehenden Ladehof, sind umgehend zu bereinigen.
3. Geltende Normen und Regelwerke
3.1 Abbruch und Rückbau
Norm / Regelwerk Bezeichnung
DIN 18007 Abbrucharbeiten – Begriffe,
Verfahren, Anwendungsbereiche
DIN 18459 (VOB/C) Abbruch- und Rückbauarbeiten
VDI 6210 Abbruch von baulichen und
technischen Anlagen
DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen
und Unterfangungen im Bereich
bestehender Gebäude
3.2 Arbeitsschutz und Sicherheit
Norm / Regelwerk Bezeichnung
BaustellV Baustellenverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 101-601 Branche Abbruch und Rückbau
DGUV Information 201-024 Abbrucharbeiten
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs-
oder Instandhaltungsarbeiten
TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten mit
alter Mineralwolle
GefStoffV Gefahrstoffverordnung
3.3 Entsorgung und Umwelt
Norm / Regelwerk Bezeichnung
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
GewAbfV Gewerbeabfallverordnung
AVV Abfallverzeichnis-Verordnung
NachwV Nachweisverordnung
(gefährliche Abfälle)
ErsatzbaustoffV Ersatzbaustoffverordnung
3.4 Baukonstruktion / Brandschutz
Norm / Regelwerk Bezeichnung
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
und Bauteilen
DIN EN 13501-1 Klassifizierung von
Bauprodukten und Bauarten zu
ihrem Brandverhalten
DIN EN 1993-1-8 Eurocode 3: Bemessung von
Stahlbauten – Anschlüsse
Einleitung
Einzelpositionen LV Rückbau / Abbrucharbeiten
Einzelpositionen LV Rückbau / Abbrucharbeiten
01.01 Vorbereitende Maßnahmen und Schutzeinrichtungen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen und Schutzeinrichtungen
01.02 Rückbau TGA – Palettenlager
01.02
Rückbau TGA – Palettenlager
01.03 Rückbau TGA – Schleuse TK3
01.03
Rückbau TGA – Schleuse TK3
01.04 Rückbau Konstruktion – Palettenlager
01.04
Rückbau Konstruktion – Palettenlager
01.05 Rückbau Konstruktion – Schleuse TK3
01.05
Rückbau Konstruktion – Schleuse TK3
01.06 Herstellung Fassadenöffnungen TK3
01.06
Herstellung Fassadenöffnungen TK3
01.07 Verschließen der Bestandsöffnungen (Vorbereitung)
01.07
Verschließen der Bestandsöffnungen (Vorbereitung)
01.08 Entsorgung und Dokumentation
01.08
Entsorgung und Dokumentation
01.09 Reinigung und Wiederherstellung
01.09
Reinigung und Wiederherstellung