Entkernung
RheinEnergie- Abbruch Geb Stöckheimer Weg Köln
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A: OBJEKTBESCHREIBUNG UND VORBEMERKUNGEN I. Objektbeschreibung 1.1 Ausgangangssituation Bei dem Rückbauobjekt handelt es sich um einen Wohnblock bestehend aus zwei Wohnmietgebäuden aus den 1960er Jahren. Das viergeschossige Objekt (KG, EG, 1. OG, 2. OG) ist vollständig unterkellert und soll inklusive Bodenplatten und Fundamenten zurückgebaut werden. Gebäude: Das Rückbauobjekt besteht aus zwei baugleichen Häusern und hat eine Grundfläche von  ca. 32,5 m x 12 m bei einer Traufhöhe von ca. 10 m ü. GOK. Das Gebäude ist in Massivbauweise aus Mauerwerk und Stahlbeton erstellt. Die Außenwände bestehen ebenso wie überwiegenden Innenwände aus Leichtbeton (Porenbeton, Bims) Auf dem Flachdach ist mit einer Holzkonstruktion ein Gefälledach augeständert und mit Dachpappe abgedichtet. Grundstückbegrenzung / Baufeld Das Abbruchobjekt liegt in einer Anliegerstraße. Die Außenflächen sind überwiegend mit Rasen bedeckt. Die vorhandene Versiegelung ist mit abzubrechen. Das Baufeld ist bereits durch einen Bauzaun vollständig eingefriedet. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist: RheinNetz GmbH Stöckheimer Weg 17a+b 50829 Köln Baustelleneinrichtungsflächen Flächen für eine Baustelleneinrichtung,  Stell- und Lagerflächen für LKW, Container, Abfälle etc. stehen auf dem Baufeld zur Verfügung (siehe Übersichtsplan Anlage 2). Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass diese ausreichend sind. 3.   Vorgaben 3.2   Arbeiten mit Schadstoffen Der Ausschreibung liegt eine Schaddstoffuntersuchung des BZR Bonn bei. Alle Schadstoffe sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben fachgerecht auszubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die allgemeinen Vorschriften zum Arbeitsschutz (u. A. TA Staub) und der hygiene auf Baustellen bleiben hiervon unberührt. Die anfallenden Materialien sind entsprechend den Entsorgungskriterien zu trennen bzw. getrennt zu halten. Eine ordnungsgemäße Entsorgung ist sicherzustellen. Vor der Baumaßnahme ist ein Entsorgungskonzept mit Benennung der Entsorgungswege dem AG vorzulegen. Nach der Freigabe darf mit der Entsorgung begonnen werden. Es dürfen ausschließlich zugelassene Entsorgungsfachbetriebe die Entsorgung der Abfallstoffe durchführen. Die Arbeiten werden von einem Fachgutachter des AG begleitet. 3.3   Arbeitsschutz / Betriebsanweisung Der Auftragnehmer hat die Arbeiten vor Arbeitsaufnahme, unverzüglich nach Auftragserteilung, der zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich anzuzeigen. Die Mitteilung ist vor Arbeitsaufnahme der Bauüberwachung vorzulegen. Die angeführten Gesetze, Vorschriften und Regeln erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entbinden den Auftragnehmer (AN) nicht von weitergehenden Pflichten, die sich aus Gesetzen, Vorschriften und Regeln ableiten. Ebensowenig ist der Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen gem. Gefahrstoffverordnung (insbesondere §§ 7 und 14) entbunden. Die Baustelle ist mit einer Beschilderung gem. BGV auszustatten. Die Einhaltung aller von den Aufsichtsbehörden, den Berufsgenossenschaften (BG) und den Fachverbänden vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits- und Schutzvorkehrungen in der jeweils gültigen (neuesten) Ausgabe ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Vor Arbeitsaufnahme ist (sind) durch den AN (eine) Betriebsanweisung(en) zu erstellen. Die Betriebsanweisung(en) ist (sind) ggf. auf Basis neuer Erkenntnisse fortzuschreiben. Das Personal ist, falls erforderlich, neu zu unterweisen. Arbeitsschutz Der persönliche Arbeitsschutz gemäß -   den einschlägigen Richtlinien der Berufsgenossenschaften, -   den einschlägigen Gesetzen und DIN-Normen -   der TRGS 500 (Schutzmaßnahmen Mindeststandards) ist in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht besonders vergütet. Der Abbruch soll in folgenden Rückbauphasen erfolgen: 1.    Entkernung des Gebäude 2.    Ausbau von Gebäudeschadstoffen 3.   Abbruch, Separation und Entsorgung des aufstehenden Gebäudes 4.    Ausbau von Bodenplatte und Fundamenten ANLAGENVERZEICHNIS Anlagen 1   Übersichtskarte 1 : 25.000 2   Übersichtsplan mit Abbruchgebäude 3   Fotodokumentation Berichte Prüfbericht / Gutachten Nr. 135-3006/25-CPH-33437 BZR Institut Bonn vom 17.02.2026, 155 Seiten
A: OBJEKTBESCHREIBUNG UND VORBEMERKUNGEN
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
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BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 Abbruch BE
01.01
Abbruch BE
03 ABBRUCH
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ABBRUCH
03.01 Entkernung
03.01
Entkernung
03.02 Asbesthaltige Bauteile
03.02
Asbesthaltige Bauteile
03.03 Sonstige Schadstoffe
03.03
Sonstige Schadstoffe
03.05 Entsorgung
03.05
Entsorgung