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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Fensterelemente
01
Fensterelemente
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur
Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie
die anerkannten Regel der Technik, insbesondere:
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen
ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
ATV DIN 18357 Beschlagsarbeiten
DIN 4102 Brandschutz
DIN 4108 Wärmeschutz
DIN 4109 Schallschutz
Unfallverhütungsvorschriften
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur
bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden. Für Materialien und
Konstruktionen, die keine allgemeine Zulassung besitzen
sind ggf. Einzelzulassungen vorzulegen.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren, insbesonders sind die Transportentfernungen,
der Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc. im Umfang, wie es
für die Leistungserbringung notwendig ist, bei der
Preisbildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in
der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate,
Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der
Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung
anzumelden.
- Überprüfung und Abstimmung aller Zeichnungsmaße mit
der Örtlichkeit
- Der AN hat dem AG Muster und Materialien rechtzeitig
vorzulegen.
- Alle angegebenen Fenstermaße sind zu überprüfen und
vor Ort aufzunehmen.
- Es ist ein Montageplan zu fertigen und dem
Architekten zur Freigabe vorzulegen.
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur
Bodentiefe Verglasungen sind an den frei zugänglichen Seiten mit Verbundsicherheitsglas auszuführen.
Anschlüsse von Fenstern und Fenstertüren zum Rohbau und zur Fassade sind dauerhaft funktionstüchtig und entsprechend der Schallschutzanforderung, mittels zugelassener Komponenten eines Drei-Ebenen-Abdichtungssystems, bestehend aus Folienabdichtung außen, Fensterschaum und Folienabdichtung innen auszuführen.
Der Witterung ausgesetzte oder von innen sichtbare und erreichbare Schaummaterialien sind nicht zulässig.
Sichtbare Beschläge, Obertürschließer, Feststelleinrichtungen und Antriebe sollen generell in Aluminium EV1-eloxiert oder pulverbeschichtet im Farbton RAL 9006 ausgeführt werden. Tür- und Fensterbeschläge sind, soweit möglich, von einheitlichen Herstellern zu wählen.
Installationen und Leitungsführungen von Fenster- und Türanlagen sind verdeckt innerhalb der Rahmen und Flügel, sowie mittels verdeckter Kabelübergänge im Falz zu
führen.
Leitungsverlegung, Abzweigdosen, Klemmkästen etc. sind auf der „sicheren Seite“ (i.d.R. innen) anzuordnen.
Ohne Hilfsmittel von außen erreichbare Fenster und Fenstertüren der Wohnungen sind in der Klassifizierung RC-2N auszuführen.
Für die Fenster des EG besteht die Anforderung RC2N gem. DIN EN 1627:2011. An Fenstern im EG sind abschließbare Griffe einzusetzen.
Für Fenster bzw. Fenstertüren sind, wenn Kunststofffenster zum Einsatz kommen, gemäß RAL- oder ift-Güterichtelinien zertifizierte Produkte einzusetzen.
Die Sonnenschutzanforderung an die Verglasung richtet sich nach Vorgaben und Berechnungen gemäß GEG.
Sollten Sonnenschutzgläser zwingend notwendig werden, sind diese mit einem Maximalwert von 66/30 (Lichtdurchlässigkeit / Gesamtenergiedurchlässigkeit) auszuführen.
Die Gläser sind vor dem Einbau mit der AG zu bemustern.
Fenster- und Fenstertürbeschläge sind aus Aluminium oder Edelstahl, matt, silberfarben / ähnlich EV1, in der gleichen Serie der Wohnungsinnentürbeschläge auszuführen.
Formale Referenz für die Wahl der Beschläge ist das Produkt Hoppe Amsterdam.
Produkte anderer Hersteller sind explizit zugelassen.
Es sind verdeckt liegende Einhand-Drehkippbeschläge vorzusehen. Bei zweiflügligen Fenstern ist ein Flügel als Drehkippflügel mit einer soliden System-Fehlbedienungssperre aus Metall, und ein Flügel als Drehflügel auszubilden. In der Kippstellung muss eine Endarretierung vorgesehen sein.
Balkon-, Loggia- und Terrassentüren sind mit Türschnäpper und Zugriff an der Außenseite auszustatten.
Fenster- und Fenstertüren sind außenseitig ähnlich RAL 7022 (Umbragrau) und innenseitig weiß (RAL 9016) zu beschichten.
Für die Fenster sind Fensterfalzlüfter entsprechend dem Lüftungskonzept und den Vorgaben des Schallschutzes vorzusehen.
Bodentiefe Verglasungen sind an den frei zugänglichen Seiten mit Verbundsicherheitsglas auszuführen.
01.01 Fenster Straßenseite
01.01
Fenster Straßenseite
01.02 Fenster Hofseite
01.02
Fenster Hofseite
01.03 Fensterfalzlüfter
01.03
Fensterfalzlüfter
01.04 Sonnenschutz Hofseite
01.04
Sonnenschutz Hofseite
01.05 Fensterbänke
01.05
Fensterbänke
02 Alu-Glas-Türen
02
Alu-Glas-Türen
02.01 Hauseingangstüren
02.01
Hauseingangstüren