Stb.-Vollfertigteile
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter    (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der    Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste    Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: 5.2.   Statische Berechnung    Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei: Statischer Nachweis vom 05.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026 Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.    Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden. 5.3.   Gründungsbeurteilung    Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei: Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37. 6.   Ausführungstermine Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.    Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren. 20.11.2026: Beauftragung umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen 07.12.2026: Einrichtung der Baustelle 14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten 22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten 26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau) 14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss 10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt 24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen    Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.    Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.    Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.    Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8) 7.   Pauschalierung Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-4. ZTV - Beton-/Stahlbetonarbeiten III-4.   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)    Gewerk:   DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten 1.   Leistungsumfang    Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet die Beton- und Stahlbetonarbeiten einschl. Schalung und Bewehrung, für Betonbauteile der Gründung, der Brandwand, der Spannbetondecken, der Filigrandecken, der Treppenhaus- und Aufzugswände sowie den Treppenlauf. 2.   Allgemeine Hinweise zur Ausführung 2.1.   Erforderliches Montagegerät sowie alle notwendigen Sicherheits- und Absicherungsmaßnahmen, ebenso Arbeitsgerüste - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - für die ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben ist, und gelten dann entgegen der VOB Teil C als Nebenleistungen. 2.2.   Jegliche Materiallagerung innerhalb der Baustelle ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abschließbare Räume oder Flächen in der Baustellenfläche werden nicht zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen. 3.   Gewerkespezifische Hinweise zur Ausführung für Beton-/Stahlbetonarbeiten 3.1.   Für die Ausführung von Beton- und Stahlbetonarbeiten sind die Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbetonarbeiten (neueste Fassung) maßgebend, soweit nicht Vorschriften der örtlichen Baugenehmigungsbehörde oder hier getroffene Bestimmungen entgegenstehen, sowie die entsprechenden DIN-Richtlinien der ausgeschriebenen Stahlbetonbauteile. 3.2.   Die Druckfestigkeitsklasse von Normalbeton für die ausgeschriebene Baumaßnahme ist  normalerweise C25/30 für Betonbauteile. Sollte eine höhere Klasse gefordert werden, ist die explizit ausgeschrieben. Die zur Ausführung gelangten konstruktiven Betongüten und Expositionsklassen werden in den jeweiligen Positionen gefordert. 3.3.   Die erforderlichen Eignungs- und Güteprüfungen sind vom Auftragnehmer selbständig und ohne besondere Aufforderung durchzuführen.    Die Leistungen zum Nachweis der Güte und Stoffe und Bauteile sowie die Überwachung der Konformität des Betons nach den Bestimmungen von DIN EN 206-1:2001-07 in Verbindung mit DIN 1045-2:2008-08, DIN 1045-3 in Verbindung mit DIN EN 13670, DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, DIN EN 1992-1-2 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-2/NA, sind nach Überwachungsklassen 2 und 3 durch anerkannte Überwachungsstellen durchzuführen.    Die Kosten für die Entnahme und Prüfung hat der Auftragnehmer zu tragen. Die Prüfergebnisse sind der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers 2-fach zu übergeben.    Diese Nebenleistungen und besonderen Leistungen sind entgegen der VOB nicht separat zu kalkulieren, sondern in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.4.   Rüttler jeder Art müssen den Beton so verdichten, dass der Verdichtungsfaktor gewährleistet ist. Unter allen Umständen müssen geschalte Flächen eine vollkommen einwandfreie, dichte und geschlossene Oberfläche haben. Das gleiche gilt für nicht geschalte horizontale Flächen. Ggf. sind unsaubere Flächen nachzuarbeiten. 3.5.   Alle Materialien und Baustoffe müssen den DIN-Richtlinien entsprechen oder eigene amtliche Zulassungen für das jeweilige Land besitzen, wofür der Auftragnehmer gerantiert und haftet. 3.6.   Sohlen und sämtliche Decken sind unbedingt  waagerecht und maßgerecht einzubauen. Für Folgekosten wie Estrichmehrstärken usw. haftet  der  Auftragnehmer. Die Bauleitung ist berechtigt, für einzelne Konstruktionsteile ein Nivellement zu verlangen, ohne dass hierfür ein Anspruch auf Vergütung besteht. 3.7.   Für eventuelle Maßtoleranzen gilt die DIN  18201, 18202 und 18203, Teil 1, 2 und 3, darüber hinaus für Sohlen und Decken mit fertigen Oberseiten (geglättete Flächen) die DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 bei einem Messpunktabstand von 4 m. 3.8.   Sämtliche Einmessungen und Absteckungen der Höhen- und Achsmaße, Flächen- und Winkelmaße sind vom Auftragnehmer in eigener Verantwortung selbst auszuführen und zur technischen Bearbeitung einzukalkulieren. 3.9.   Je Geschoss ist eine Markierung der Bezugshöhe zu setzen, die von den anderen Gewerken jeweils als Bezug für die eigene Einmessung verwendet wird. 3.10.   Ecken der Fundamentsohle sind mit eingelegten Dreikantleisten auszubilden. Es sind grundsätzlich schalungsraue Betonflächen herzustellen, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist. 3.11.   Kiesnester oder sonstige Mängel sind in Übereinstimmung mit der Bauleitung sorgfältig nachzuarbeiten. Grate und Unebenheiten sind abzustemmen. Bereiche mit freiliegenden Stahleinlagen müssen von losem Material befreit und mit einem geeigneten Kunstharzmörtel geschlossen bzw. torkretiert werden. Grate und Unebenheiten sind abzustemmen und ggf. nachzuarbeiten. 3.12.   Der Baustahl ist für Ortbetonarbeiten in der Leistungsbeschreibung in gesonderten Positionen erfasst. 3.13.   Technische Bearbeitung für Schal- und Bewehrungspläne aller Ortbetonbauteile wird vom Büro RECIS GmbH Ingenieurgesellschaft, Prachtkäferweg 5, 21077 Hamburg, Tel.: 040 / 768 99 11 - 0 in Zusammenarbeitn mit der Phase 10 Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH Dipl.-Ing. (FH) Uwe Herzog Borngasse 4, 09599 Freiberg Tel.: +49 3731 20240 angefertigt und zur Verfügung gestellt. Der AN hat diese rechtzeitig abzufordern. 3.14    Die Abnahme der Bewehrung ist rechtzeitig bei der zuständigen  Prüfstelle zu beantragen. Terminverzögerungen aus nicht erfolgter Abnahme werden nicht anerkannt. 3.15.   Technische Bearbeitung Vom Auftragnehmer ist die technische Bearbeitung, die Werk- und Detailplanung sowie die erforderlichen statischen Nachweise, für die Beton-Fertigteile zu erbringen. Die zu erstellende Werk- und Detailplanung und statische Nachweise sind rechtzeitig vor Ausführung dem Prüfstatiker zur Prüfung einzureichen. Die anfallenden Prüfgebühren trägt der Auftraggeber. Übersichts- und Detailpläne (Werkpläne) sind im Vorwege nach vereinbartem Rahmenterminplan je 2-fach dem Architekten/Fachingenieur bzw. dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen. Für die Prüfung des Architekten und des Auftraggebers sind 10 Arbeitstage einzuplanen. Die technische Bearbeitung ist in einer gesonderten Position ausgeschrieben. Als Grundlage werden Positionspläne, die Architektenplanung sowie die Durchbruchsplanung übergeben. Die Prüfung und Genehmigung der Montagezeichnungen durch den Bauherrn / Architekten entbindet den Anbieter nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung sowie einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage. 3.16.   Bereits fertiggestellte Bauteile sind vor Verunreinigungen in geeigneter Weise zu schützen. 3.17.    Anarbeiten an Kanalrahmen, Winkeleisen, Schachtabdeckungen und Revisionsöffnungen sind in die jeweiligen  Positionen mit einzurechnen und werden nicht besonders vergütet. 3.18.   Fundamentaussparungen für den Stahlbau sind frei von jeder Verunreinigung zu halten. Vor dem Vergießen der Einbauteile sind die Aussparungen nochmals zu säubern und zu entwässern.
III-4. ZTV - Beton-/Stahlbetonarbeiten
02 Erweiterter Rohbau
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Erweiterter Rohbau
02.04 Betonarbeiten
02.04
Betonarbeiten