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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Schule am Schleemer Park
Schulneubau einer 5-zügigen Grundschule
Ausführungsort:
Oberschleems 9
22117 Hamburg
Bauherr:
SBH | Schulbau Hamburg
An der Stadthausbrücke 1
20355 Hamburg
01 Grundstück
1.1 Planvorhaben und Grundstück
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Schulbau Hamburg I SBH beabsichtigt, am Standort Oberschleems 9, in 22117 Hamburg Billstedt, einen Neubau für eine 5-zügige Grundschule samt einer Gymnastik-und einer Turnhalle zu errichten. Ein Kompetenzzentrum Zuwanderung und die Zweigstelle der VHS vervollständigen das Lernangebot auf dem Schulgelände. Das Baufeld liegt in einem Wohngebiet, bei der angrenzenden Bebauung handelt es sich um zwei- bis dreigeschossige Wohngebäude mit vereinzelt gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss. Die vorhandenen Bestandsgebäude wurden im Vorwege durch den AG abgebrochen.
1.3 Topografie
Das Grundstückgelände fällt kontinuierlich vom Südwesten (15.94 NHN) in Richtung Nordwesten zum Oberschleems (12.20 NHN) ab, es erfolgen keine wesentlichen Geländeanpassungen.
Der Neubau folgt im Wesentlichen der Geländetopografie, die unterschiedlichen Geländeanschlusshöhen der einzelnen Bauteile werden in der Topographie der Schulhöfe und Außenanlagen aufgenommen.
Das zentral liegende Bauteil B bildet mit OKFF +14,75mNHN die Richthöhe +/- 0.00 für den Neubau und beherbergt den Haupteingang. der ca. 2,50m über dem Straußenniveau liegt.
Die im Osten anschließenden Bauteile C und D liegen mit OKFF +0,34 (+ 15.09 mNHN) etwas höher, das im Nord-West anschließende Bauteil A ist mit OKFF UG -2,89 (+11,86 mNHN) als einziges unterkellert.
Der Geländeanschluss an Bauteil B ist mit (+14,43 mNHN) an der Gebäudeecke Süd-West am niedrigsten und steigt entlang der Süd- und Westfassade auf die endgültige und im Anschlusshöhe (+14,75 mNHN) an. Der Geländeanschluss an Bauteil D ist umlaufend bei +15,09 mNHN.
Entlang der Westfassade von Bauteil C fällt das Gelände zur Außenecke hin, von +14,75 mNHN auf +14,20 mNHN, leicht ab, und liegt deutlich tiefer als der Anschluss entlang der Ost- und Südfassade mit +15,09 mNHN. Das Höhenniveau wird vollständig entlang der Nordfassade in einem gleichmäßigen Gefälle aufgenommen.
Die Süd-Ost- Ecke des UG Bauteil A ist in voller Höhe im Erdreich eingebunden, und wächst richt Süd-Osten aus dem Gelände heraus. Die Süd-Ost Ecke ist, mit 1,00m (OKRS +11,64 mNHN) nur noch zu 1/3 im Erdreich eingebunden. Entlang der Süd- und Westfassade fällt das Gelände kontinuierlich von +14,75 mNHN auf die tiefste Anschlusshöhe bei +12,45 mNHN am Haupteingang der VHS ab. Entlang der Nordfassade, bis ca. mittig der Ostfassade, verläuft die Anschlusshöhe auf +12,66 mNHN. Ein, dem Gebäude vorgelagerter Fluchtbalkon, nimmt einen Niveau-Versprung von ca. 2,00m, auf +14,75, auf.
1.4 Baumbestand
Nach der, für die Baumaßnahme erforderliche und durch den AG vorgenommene, Fällung von Bäumen auf dem Grundstück verbleiben noch etwa 72 Baumpflanzungen, von denen insbesondere die alten und dickstämmigen Baumgruppierungen im Nordwesten, entlang Oberschleems, als erhaltenswert erachtet werden. Außerhalb des Baufelds wurde vom AG ein Teil der Baumstämme für die Gestaltung der Außenanlagen auf dem Grundstück eingelagert und gesichert.
Die im Baumgutachten genannten Schutzmaßnahmen des Baumbestands wurden im Zuge der Abbrucharbeiten hergestellt, und sind vom AN zu beachten. Im Zuge der Baumaßnahme können zur Aufrechterhaltung des bauseits erstellten Baum- und Kronenschutz zusätzliche Leistungen und Ergänzungen erforderlich werden, diese sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung durch den AN auszuführen. Das Gutachten sowie ein Bestandsplan ist in den Anlagen dieser Ausschreibung enthalten.
1.5 Verkehr
Die Liegenschaft befindet sich im Stadtteil Hamburg-Billstedt. In unmittelbarer Nähe in der Möllner Landstraße. befindet
sich eine Bushaltestelle. In ca. 350m Entfernung befindet sich die U-Bahn-Station Merkenstrasse. Das
Grundstück ist ausschließlich über die Straße Oberschleems erschlossen.
Die Oberschleems ist eine verkehrsberuhigte Straße zur Erschließung des Wohngebiets, und verläuft zwischen der Kappelstraße im Süden und der Möllener Landstraße im Norden. Das Quartier ist über die nahe gelegene B5 im Süd-Westen sowie der A1 im Süd-Osten an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden.
02 Objektbeschreibung
2.1 Städtebau
Der Neubau ist als eigenständiger Baukörper geplant und setzt einen zeichenhaften und prägnanten
Schwerpunkt im direkten Umfeld des Schulgeländes. Auf die umgebende, heterogene Bebauung mit seiner
durch Satteldächer und kleinmaßstäblichem Wohnungsbau geprägten Struktur wirkt der neue Baustein in
Maßstab, Ausformung und Materialisierung identitätsstiftend.
Neben städtebaulichen Aspekten stellt die überwiegend eingehaltene Zweigeschossigkeit des Baukörpers
einen angemessenen Maßstab für Kinder im Grundschulalter dar. Einzig der im Nordwesten des Grundstücks,
entlang Oberschleems, platzierte Gebäudeabschnitt A folgt dem topographisch abfallenden Gelände und ist
dreigeschossig konzipiert. Auf diese Weise konnten die im Sockelgeschoß verorteten Räumlichkeiten der VHS-
Zweigstelle nachträglich in den Entwurf integriert werden.
2.2 Entwurf / Architektonisches Konzept
Das architektonische Erscheinungsbild wird von klaren Baukörpern geprägt. Zugleich zonieren die kompakten,
gegeneinander verschobenen Bausteine das Schulgelände. Unterschiedliche Freiräume mit vielfältigen
Charakteren werden gebildet, die auf die verschiedenen Bedürfnisse reagieren. Ein großzügiger Vorplatz
erschließt den Haupteingangsbereich, der als Schnittstelle zwischen Schulgebäude und Pausenhof fungiert.
Grüner Hof und Schulgarten gliedern die weiteren Freiräume des Außenbereichs.
Das Gebäudevolumen der Schule Am Schleemer Park wird in 4 Gebäudeabschnitte A-D gegliedert.
Die vorgesehenen Nutzungen verteilen sich über die Gebäudeabschnitte wie folgt:
Gebäudeabschnitt A
Sockelgeschoss: Volkshochschule, Kompetenzzentrum, Technikräume
EG: Kompetenzzentrum, Verwaltung
1.OG: Unterrichtsräume (Cluster B1)
Gebäudeabschnitt B
EG: Eingangsfoyer, Mensa / Aula, Vitalküche
1.OG: Unterrichtsräume (Cluster C), Bibliothek
Gebäudeabschnitt C
EG: Unterrichtsräume (Cluster A)
1.OG: Unterrichtsräume (Cluster B2)
Gebäudeabschnitt D
EG: Gymnastikhalle und Einfeldturnhalle, Sporthallennebenräume
1.OG: Sporthallennebenräume, Technikräume
2.3 Gebäudeerschließung
Der Hauptzugang zum Schulgebäude erfolgt vom Nordwesten von der Straße Oberschleems. Das
Kompetenzzentrum und die Volkshochschule erhalten einen separaten, Eingang, der ebenfalls vom Oberschleems ebenerdig zugänglich ist. Der Gebäudeabschnitt D (Sporthallen) erhält einen separaten Zugang, für den Zugang externer Sportvereine außerhalb der Unterrichtszeiten.
Die Eingangshalle im Zentrum des Gebäudes (Gebäudeabschnitt B) mit der eschossübergreifenden, großzügigen Haupttreppe dient als Verteiler der Schüler- und Besucherströme. Die weitere vertikale Erschließung erfolgt in jedem
Gebäudeabschnitt durch zusätzliche Treppenräume, welche im Notfall auch als Rettungswege der jeweiligen Kompartments dienen. Zwei rollstuhlgerechte Aufzüge in der Eingangshalle (EG bis 1.OG) und im Eingangsbereich der VHS (UG-EG)
VHS sorgen für barrierefreie Erschließung des Gebäudes.
2.4 Fassade
Die hinterlüftete keramische Relieffassade in warmen, naturnahen Farbtönen, farblich abgesetzte
Fensterprofile und -einfassungen der geplanten Lochfassade sowie farbige Sonnenschutzvorhänge sollen dem
Baukörper eine, einer Grundschule angemessene, Lebendigkeit verleihen. Es ist die erklärte Absicht der
Verfasserin, mit dem Materialkanon einen gezielten Akzent in der umgebenden Bestandsstruktur zu setzen.
2.5 Barrierefreiheit
Das Gebäude ist hinsichtlich der Anforderungen aus der DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen
sowie den Vorgaben der SBH barrierefrei erschlossen. Die gewählte Gebäudestruktur ermöglicht eine barrierefreie und intuitive Nutzung der wesentlichen Gebäudefunktionen.
2.5.1 Orientierungssysteme
Informationstafeln am Hauptzugang und im Foyer dienen zur Orientierung in den Außenanlagen bzw. im Gebäude. Zusätzlich wird, anhand visueller und taktiler Orientierungssysteme und über das Farbkonzept die Orientierung im Gebäude unterstützt.
2.5.2 Flure und horizontale Erschließungsflächen.
Die Hauptwege im Schulgebäude und in der Sporthalle sind mindestens 1,80 m breit. Für Begegnungsverkehr
sind ausreichende Ausweichflächen vorgesehen. Die lichte Raumhöhe von 2,20 m wird nicht durch Einbauten
eingeschränkt. Die Flure in der VHS sind mindestens 1,50 m breit.
2.5.3 Rampen
In den Verkehrsflächen sind barrierefreie Rampen mit max. 6% Steigung bzw. geneigte Wege mit max. 4% auf
einer Länge von 10m (Cluster A, B.01 und B.02) vorgesehen.
Für die abweichende Planung der 6%igen Rampe von der Aula zur Bühne liegt eine schriftliche Zustimmung durch Schulbau Hamburg / Nutzer vor.
2.5.4 Vertikale Erschließung
Alle Treppen sind barrierefrei bemessen, entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-1 geplant und mit
Orientierungshilfen versehen.
2.5.5 Außenräume
Die Erschließung der Außenanlagen ist barrierefrei gestaltet. Die Außenanlagen dienen vorrangig als
Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für die Schüler. Daher sind nicht alle Bereiche der Außenanlagen
barrierefrei zugänglich
2.5.6 Mensa und Aula
Der Bereich Mensa/Aula ist über ein Vorhangsystem abtrennbar, als flexibel nutzbarer
Versammlungsraum konzipiert und barrierefrei gestaltet. Die Raumakustik wird zur besseren Verständigung auf eine reduzierte Nachhallzeit ausgelegt. Das Auditorium wird mit einer induktiven Höranlage ausgestattet. Die Freeflow-Ausgabe mit ausreichenden Bewegungsflächen und entsprechend den Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 gestaltet.
2.5.7 Pädagogisch genutzte Räume
Alle Unterrichts- und Differenzierungsräume sowie Marktplätze sind barrierefrei erschlossen und gestaltet.
Die Höhe der Fensterbrüstungen beträgt in den Klassenräumen und Arbeitsstätten überwiegend 80 cm.
2.5.8 Arbeitsstätten
Mit Ausnahme der Vitalküche sind alle Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Einschränkungen der Mobilität nutzbar.
2.5.9 Sanitärräume
In jedem der drei Geschosse befindet sich in zentraler Lage eine geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette. Das
barrierefreie WC im Bereich der Mensa / Aula ist zusätzlich für die Nutzung der geplanten Klappliege dimensioniert.
Im Bereich der Sporthallen befindet sich ergänzend zu den Gruppenumkleiden eine geschlechtsneutrale
barrierefreie Duschumkleide mit WC, und ebenfalls einer Klappliege ausgestattet.
2.6 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäude wird nach den Kriterien des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Januar 2023
geplant und soll den Energiestandard EH 40 erreichen.
03 Konstruktion
3.1 Baugrund und Baugrube
Gem. dem Baugrundgutachten ist der Baugrund des geplanten Neubaus im Bereich der Gründungsebene durch sandige Auffüllungen und bereichsweise durch Geschiebelehm und -mergel gekennzeichnet, so dass eine Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten oder einer Stahlbetonsohle möglich ist. Im Zuge der vorgezogenen Abbrucharbeiten erfolgt der Austausch der oberflächennahen nicht tragfähigen Auffüllungen. Der Verdacht auf vergrabene Kampfmittel ist ausgeräumt.
Es sind Erdarbeiten für Bodenplatten, Streifen-, und Einzelfundamente der Bauteile B,C, und D sowie für das Untergeschoss des Gebäudeabschnitts A vorgesehen. Der überwiegende Teil des Neubaus ist nicht unterkellert. Die Gebäudeabschnitte B,C, und D werden auf Streifenfundamenten mit Bodenplatte gegründet. Es erfolgen Erdbauarbeiten mit geringer Aushubtiefe.
Lediglich Bauteil A erhält ein Kellergeschoss mit Fundamentplatte, das an der Südostseite vollständig und an der Nordwestseite ca. zu einem Drittel in das Erdreich eingebunden ist. Die Aushubtiefe reicht bis ca. +10.60 ü.NHN. bezogen auf die geplante Geländeoberkante +14,60 üNHN. Zusätzliche Absenkungen, z.B. für Aufzugsunterfahrten, sind nicht erforderlich. Die Planung sieht entsprechend den Gründungsempfehlung eine geböschte Baugrube vor. Abschnittsweise kann aufgrund beengter Platzverhältnisse oder im Wurzelbereich schützenswerter Bäume ein Berliner Verbau erforderlich werden. Für den besonders schützenswerten Baum Nr. 9 ist ein umlaufender Verbau zum Schutz des Wurzelbereiches vorgesehen. Eine planmäßige Wasserhaltung während der Bauphase ist nicht erforderlich, Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächen- und Sickerwasser im Bereich der Baugruben ist ausreichend.
3.2 Dränanlage und WU-Konstruktion
Für das Untergeschoss des Bauteil A wird werden die Stahlbeton-Bodenplatte und Stahlbetonaußenwände als WU-Konstruktion hergestellt. Weitere Angaben zur WU Konstruktion ist dem WU-Konzept zu entnehmen.
Zur Begrenzung der Stauwasserstände der nicht unterkellerten Bauteile B, C und D ist die Herstellung einer Dränanlage vorgesehen, mit der aufstauendes Sickerwasser und zusickerndes Schichtenwasser gefasst und abgeleitet werden kann.
Umlaufend um die Bauteile wird eine Ringdränage gem. DIN 4095 geplant, zusätzlich ist unterhalb der Gebäudesohlen ein Flächenfilter vorgesehen, in den Stichdränleitungen eingelegt, und an die Ringdränage angeschlossen werden.
Weitere Angaben zur Dränanlage sind dem Konzeptbericht zu entnehmen.
3.3 Gründung
Gemäß der Tragwerksplanung und den Vorgaben aus der Gründungsbeurteilung ist eine Flachgründung geplant.
Der Gebäudeabschnitt A wird mittels einer durchgehenden, 40 cm starken, wasserundurchlässigen elastisch gelagerten Stahlbetonplatte gegründet. Die Bauteile B,C, und D werden auf Streifenfundamenten und Einzelfundamenten gegründet.
Über den Fundamenten ist jeweils eine durchgehenden 15cm starken Stahlbetonsohle geplant. Als Bodenaufbau der Bodenplatte sind Sauberkeits- und Trennschichten, Perimeterdämmungen sowie Bitumenbahnabdichtungen auf allen Sohlplatten vorgesehen. Es sind schwimmende Estriche mit Fußbodenheizung und Fliesen- bzw. Linoleumbelägen vorgesehen. In den Technikbereichen ist eine Beschichtung der Estriche vorgesehen.
3.4 Außenwände und Fassade
Fassadenbekleidung
Die Außenwände sind als hinterlüftete, vorgehängte Keramikfassade geplant, die in den tragenden Stahlbetonaußenwänden rückverankert ist. Die Fassade ist gemäß Vorgaben der Fassadenstatik abschnittsweise durch Dehnfugen zu unterteilen.
Lediglich in Fassadenbereichen, die vom Freiraum nicht einsehbar sind, wie z.B. im Lichthof des Gebäudeabschnitts C, wird die Fassade in einer kostenoptimierten Variante als hinterlüftete Putzfassade (Putz auf Trägerplatte) ausgeführt.
3.5 Tragende Außenwände
Die Außenwände im Untergeschoss des Gebäudeteils A sind als WU-Stahlbetonmassivkonstruktion mit einer Stärke von 24cm geplant. Mit Ausnahme der Technikräume werden die Außenwände verputzt und gestrichen, die Treppenhäuser erhalten Wände in Sichtbeton SB2 mit einer glatten Schalung und regelmäßigem Fugenbild.
In den oberirdischen Geschossen bestehen die 20cm starken Außenwände überwiegend aus Stahlbetonwänden. In Teilbereichen werden Außenwände in Mauerwerk ausgeführt. Die Außenwände werden entsprechend den Vorgaben der thermischen Bauphysik außenseitig mit Mineralwolle und im Sockelbereich mit Perimeterdämmung gedämmt.
3.6 Fenster und Haustüren
Die Fassade ist als Lochfassade konzipiert, die Unterrichts- und Arbeitsräume erhalten in der Regel großzügige, rechteckige und regelmäßig angeordnete Fenster. Die Holz-Aluminium-Fensterelemente sind jeweils mit einer Festverglasung und einem Dreh-Kipp-Element ausgestattet. Die Fenster der Klassenräume erhalten zusätzlich eine Nachtkühlklappe, bestehend aus einem feststehenden Lamellenelement vor einem Dreh-Kipp-Fensterflügel.
Über den Haupteingängen des Bauteil B befinden sich, spielerisch angeordnete runde Festverglasungen. Die Fassadenöffnungen des Versammlungsraumes Aula / Mensa sind großzügige, regelmäßig in die Fassade gesetzte Öffnungen. Die Aluminium-Fensterelemente bestehen aus Festverglasungen und Türöffnungen im unteren Bereich sowie mechanisch betriebene Oberlichter, die für die notwendige Frischluftzufuhr in den Versammlungsraum sorgen. Die große Sporthalle und die kleinere Gymnastikhalle erhalten jeweils eine in 3,00m Höhe angeordnete Pfosten-Riegel-Fassade mit öffenbaren Oberlichtelementen, die die natürliche Belüftung sicherstellen, die Sporthalle erhält zusätzlich noch drei Deckenoberlichter. Die Nebenräume des Sporttraktes und der Vitalküche werden über horizontal orientierte Oberlichtfenster aus Holz-Aluminium-Fensterelementen belichtet.
Alle Fenster sind 3-fach verglast und je nach Himmelsrichtung mit Sonnenschutzverglasung ausgestattet. Ein motorisch betriebener außenliegender Sonnenschutz ist nur im Versammlungsraum Aula-Mensa vorgesehen.
Für Sichtbarkeit und Orientierung werden die Haupteingänge der Schule und der VHS werden als Eingangsportale mit Metalleinfassungen gestaltet. Alle Haupteingangstüren sind mit motorischem Antrieb geplant und erhalten Türstopper. Die Stahlrahmen-Außentüren sind mit materialsichtigen-, eloxierten Oberflächen geplant. Die Sicherheitsanforderung RC2 wird für Fenster und Außentüren im Erdgeschoss und Sockelgeschoss berücksichtigt.
3.7 Innenwände
Tragende Innwandkonstruktionen sowie Kerne über alle Geschosse sind als Stahlbetonmassivwände und in
Teilen als Mauerwerkswände geplant. Alle weiteren nicht tragenden Wände, werden in Mauerwerk (d = 11,0-24cm)
oder als Leichtbauwände in Gipskartonbauweise mit gleitendem Deckenanschluss hergestellt.
In den Fluren und zwischen den Kompartimenten werden Stahlrahmentüren mit seitlichen Glaselementen unter
Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen geplant. Die Klassenräume erhalten in
Stahlumfassungszargen eingesetzte Holzwerkstofftürblätter mit scharnierseitigen Glasausschnitten. Die
Nebenraum- und Nasszellentüren werden in gleicher Bauweise, jedoch ohne Glasausschnitte ausgeführt.
3.8 Decken und Bodenaufbauten
Alle Geschossdecken sind als Stahlbetonkonstruktionen in Ortbetonbauweise geplant. Aufgrund der
weitgespannten Decken des Versammlungsraumes Aula / Mensa sind über dem Erd- und 1. Obergeschoss
des Gebäudeteils B Verbundträger erforderlich.
Unterhalb der Geschossdecken werden die Trassen der Haustechnik geführt. Mit Ausnahme der Treppenhäuser und Technikräume werden akustisch wirksame Abhangdecken zur Schallabsorption entsprechend den Vorgaben der Bauakustik eingebaut. In den den Unterrichts- und Arbeitsräumen werden, im Randbereich der Abhangdecken, 1,00m breite Dämmstreifen zur Absorption tieferer Frequenzen eingebaut.
Im Bühnenbereich werden zusätzlich Schallreflektoren aus Gipskarton an der Decke montiert.
Als Fußbodenaufbau sind schwimmende Estriche mit Heizschleifen vorgesehen. Im Bereich der Verwaltung,
der pädagogisch genutzten Räume und Flure sind Linoleumbeläge vorgesehen, die Treppenhäuser erhalten
Betonwerksteinbeläge. In den Sanitärbereichen sind schwimmende Estriche und Fliesenbeläge vorgesehen.
3.9 Dächer
Die Dachkonstruktionen der Bauteile B, C und D sind als Stahlbetonflachdecken geplant. Über den Marktplätzen entstehen geneigte Dächer mit Zinkblecheindeckung und senkrecht angeordneten Oberlichtern. Die Dachaufbauten umfassen gemäß bauphysikalischen Anforderungen Gefälledämmungen, bituminöse Abdichtungen sowie extensive Begrünungen.
Die Technikzentralen auf dem Dach des Gebäudeteils B sowie auf der Technikloggia des Gebäudeteils D erhalten einen Belag aus Betonwerkstein. Die Dachfläche über den Sporthallen des Gebäudeteils D wird als Trapezblechdach auf Holzbindern und Stahlbetonstützen ausgeführt. Die Dachfläche über den Nebenräumen des Gebäudeteils D ist als Stahlbetondecke auf Stahlbetonunterzügen geplant.
Photovoltaikmodule sind sowohl auf den extensiv begrünten Dachflächen als auch auf den geneigten Dachflächen über den Marktplätzen der Bauteile B, C und D vorgesehen.
Die Absturzsicherung aller Dachflächen erfolgt über Einzelanschlagpunkte und geführte Seilsysteme. Die Dachflächen werden über eine außenliegende Freispiegelentwässerung entwässert; die Notentwässerung erfolgt offen in schadlos überflutbare Bereiche der Außenanlagen.
Ein Fluchtweg vom Unterrichtscluster B02 zur außenliegenden Stahltreppe führt über die Dachfläche des eingeschossigen Unterrichtsclusters A sowie über die anschließende Brücke zu Gebäudeteil D. Der Fluchtweg ist durch ein Geländer von der begrünten Dachfläche getrennt, sodass ein unbefugtes Betreten der Grünfläche verhindert wird.
3.10 Brandschutznachweis
Das Konzept des baulichen Brandschutz mit den erforderlichen Brandschutzqualitäten der tragenden und nicht tragenden Bauteile sind dem Brandschutznachweis zu entnehmen.
Tragende und aussteifende Wände und Stützen sind im Erd- und Obergeschoss feuerhemmend, und im Untergeschoss feuerbeständig auszuführen.
Im Bereich der Aula/Mensa sind die tragenden und aussteifenden Bauteile feuerbeständig auszuführen, dies betrifft insbesondere die Geschossdecke zwischen dem Bereich Aula/Mensa sowie dem Obergeschoss.
Es sind nur Bauprodukte und Bauarten einzusetzen, deren Verwendbarkeit durch technische Regeln oder Verwendbarkeitsnachweise, wie Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ), Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) oder Europäische Technische Zulassungen (ETA), nachgewiesen ist.
Für die Ausführung und den Einbau von Bauprodukten und Bauarten gilt, dass sie entsprechend den Bestimmungen der zugrundeliegenden technischen Regeln (national oder europäisch harmonisiert) oder ihres Verwendbarkeitsnachweises eingebaut werden müssen.
3.11 Versorgungsprinzip
Die Wärmeerzeugung erfolgt durch den Einsatz von Luft/Wasser-Wärmepumpen für den geplanten Neubau sowie durch den Einsatz von Gasbrennwertkesseln für das Bestandsgebäude Nr. 12 (Gymnastikhalle). Für die Wärmeverteilung ist im gesamten Neubau eine Fußbodenheizung vorgesehen. Die Frischluftzufuhr erfolgt generell über Fensterlüftung. Die fensterlosen Kernbereiche sowie die Vitalküche und die Nebenräume der Sporthallen werden mechanisch be- und entlüftet.
Für die Bereiche Mensa / Aula, Gemeinschaftsraum und Lehrerzimmer wurde ein mechanisch unterstütztes
Lüftungskonzept erarbeitet. Aufgrund der auftretenden Wärmelasten sind für die Technikräume jeweils kleine Umluftkühlgeräte vorgesehen.
Für die elektrische Erschließung des Neubaus ist eine zusätzliche Trafostation erforderlich.
3.12 Freiraumplanung
Das Schulgelände behält am Hauptzugang seinen offenen von der Straße aus, bekannten Eindruck. Hier liegen der Hauptzugang zum Schulgebäude und der Zugang zum Kompetenzzentrum Zuwanderung und der zur VHS. Der Haupteingang in die Schule ist stufenlos über einen geneigten Weg, mit ca. 8% Gefälle und einem barrierefreien, in die Topografie eingebetteter Weg mit ca. 4,5% Gefälle erreichbar. Zum Haupteingang und zum Eingang in die VHS führt ein taktiler Leitstreifen vom Gehweg aus. Im Eingangsbereich an der vorderen Gebäudeecke werden die Fahrräder / Roller zentral vor der Schule neben dem Hauptweg abgestellt, die Höfe werden als Pausenhöfe mit unterschiedlichen Charakteren ausgebildet.
Der Hof zwischen Bauteil B und D wird ein aktiver Spielhof mit, am Gebäude liegenden, befestigten Flächen und einer Fallschutzfläche für Kletter- und Spielgeräte. Der Hof zwischen Bauteil A und C, welcher zu den Fenstern der VHS hin um ca. 1,85 m abfällt, wird vorwiegend unversiegelt gestaltet. Die Böschung wird mit vorhandenen Baumstämmen stabilisiert und strukturiert. Hier werden nur wenige Flächen an den Zugängen zum Gebäude gepflastert.
Zwischen Gebäudeteil D und B bis zur Grundstücksgrenze führt der Rettungsweg der Feuerwehr aus Schotterrasen. Diese, durch die Feuerwehr befahrbaren, Flächen werden mit einer Tragfähigkeit für Fahrzeuge bis 16t Gesamtgewicht und bis 10t Achslast ausgebildet.
Die Fluchtwege der Schule im Außenbereich führen zu den festgelegten Sammelpunkten auf die Sportflächen im hinteren Grundstücksbereich. Für das Kompetenzzentrum und die VHS wird ein Sammelpunkt auf der Rasenfläche vor deren Haupteingangeingerichtet.
Vor allen Eingängen sind Abtrittroste von 2 m Tiefe als Bestandteil der Sauberlaufzonen geplant. Vor nebengeordneten Eingängen sind Abtrittroste in Laibungsbreite und 1 m Tiefe geplant. Vor den bodentiefen Fenstern und reinen Fluchttüren sind Entwässerungsrinnen geplant. Alle diese Einrichtungen sind an die zentrale Regenentwässerung angeschlossen. Das Gefälle fällt an allen Gebäudeseiten mit min. 2,5% vom Gebäude weg.
Die Hauptwege von den Grundstückseingängen bis zur Gymnastikhalle und die Fahrradabstellanlagen werden beleuchtet.
1. Baubeschreibung
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung
01 Baustellenzufahrt / Baustelleneinrichtung
Die Baustellenzufahrt befindet sich an der süd-westlichen Grundstücksecke und erfolgt über die bestehende
Einfahrt zum Parkplatz die vorher auch als Feuerwehrzufahrt diente. Auf Grund des engen Straßenquerschnitt, ist eine Halteverbotszone entlang des Grundstücks erforderlich.
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze, im Bereich des zukünftigen Rettungsweg der Feuerwehr, wird eine Baustraße hergestellt über der hintere Grundstücksbereich und das Gebäude 12 erschlossen werden kann.
Im Bereich des bestehenden Parkplatz werden durch den AG Sanitäranlagen, ein Besprechungscontainer sowie Baustrom und Bauwasser bereitgestellt. Weitere Aufstellflächen für Material- und Büro- und Aufendhaltscontainer des AN sind im geringen Umfang vorhanden, die Nutzung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Weitere Flächen für Lagerung von Baustoffen sowie Parkmöglichkeiten für Firmen- und Handwerkerfahrzeuge sind auf dem Grundstück eingeschränkt vorhanden, und mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das Parken von Privatfahrzeugen ist nicht gestattet. Die Anmietung zusätzlicher Flächen im Straßenraum ist nicht möglich.
Es werden keine Hebe- und Fördergräte zur Verfügung gestellt. Der Transport der Baustoffe und Bauteile ist Sache des Auftragnehmers und in den EP-Preisen zu berücksichtigen.
Der AN ist insbesondere verpflichtet, unter Beachtung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften der Berufsgenossenschaft alle notwendigen oder zweckmäßig erscheinenden Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen, sowie zur Unfallverhütung zu treffen.
Die Flucht- und Rettungswege sowie sämtliche Zugänge ins Gebäude sind während der gesamten Bauzeit begehbar und frei von Baustoffen, Schutt und Maschinen zu halten.
Die Baustelleneinrichtung ist Sache des AN und beinhaltet alle erforderlichen Einrichtungen, die für die Ausführung der Bauleistungen benötigt werden, d.h. Arbeitsgeräte, Gerüste, Werkzeuge, Unterkünfte, erforderliche Lagerräume sowie Arbeitsplatzbeleuchtung.
Die Baustelleneinrichtung ist, - soweit im Leistungsverzeichnis keine entsprechenden Positionen vorgesehen sind -, in der Kalkulation der Einzelpreise zu berücksichtigen.
02 Baudurchführung / Lärmschutz
Bauarbeiten auerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten und Feiertagen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Bauleitung gestattet und müssen im Vorfeld abgestimmt werden.
Für die Bauarbeiten sind Verfahren mit geringstmöglicher Lärm- und Erschütterungsentwicklung zu wählen, auf die einschlägigen Verordnungen zur Vermeidung von Baulärm wird ausdrücklich hingewiesen. Die, unter Punkt 3. "DGNB-Baustellenanforderungen", aufgeführten Anforderungen und Pflichten des AN sind zu beachten und einzuhalten.
03 Kampfmittelfreiheit
Die Kampfmittelfreiheit für Erdarbeiten ist gegeben und liegt den Anlagen bei.
04 Leistungsverzeichnis
Alle Leistungen müssen den geforderten Qualitätsmaßstäben gerecht werden. In Zweifelsfällen ist der AN verpflichtet, rechtzeitig Bedenken gegen die vom AG vorgeschlagene Ausführung anzumelden. Grundsätzlich ist die Ausführung, die dem geforderten Qualitätsstandard entspricht, umzusetzen.
Alle Informationen wie z. B. technische Daten, Preise, Zulieferer etc. müssen vom AN rechtzeitig schriftlich zur Prüfung und Freigabe durch den AG bzw. der Bauleitung vorgelegt werden.
Vorbemerkungen und allgemeine Texte gelten jeweils für das gesamte Leistungsverzeichnis, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
05 Baustellensauberkeit, Schuttentsorgung, Umweltschutz, Recycling und Gefahrenstoffe
Im Zuge der eigenen Leistung anfallender Bauschutt und Baustellenmüll ist durch den AN auf eigne Kosten zu entsorgen.
Die, unter Punkt 3. "DGNB-Baustellenanforderungen", aufgeführten Anforderungen und Pflichten des AN sind zu beachten und einzuhalten.
06 Sanitäre Einrichtungen
Notwendige Wasch- & WC- Container werden durch den AG bereitgestellt.
07 Baubeleuchtung
Die Beleuchtung der Verkehrswege wird bauseits hergestellt, darüber hinaus erforderliche Arbeitsplatzbeleuchtungen sind allein Sache des AN.
08 Baubewachung
Eine Baubewachung ist von Seiten des Auftraggebers nicht vorgesehen. Die am Bau beteiligten Unternehmen haben die Baustelle über die gesamte Bauphase außerhalb der Arbeitszeit gesichert und verschlossen zu halten.
09 Baubesprechung
Baubesprechungen werden wöchentlich durchgeführt. Die Teilnahme des AN ist verbindlich und zwingend sicherzustellen. ie abschnittweise Gerüststellung des Fassadengerüst ist durch den AN mit einem Vorlauf von min. 2 Wochen bei der Objektüberwachung anzumelden.
10 Fachbauleiter
Durch den AN wird eine deutschsprachige, fachkundige und weisungsbefugte Ansprechperson als Fachbauleiter gestellt, die die Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle überwacht.
11 Ausführungsplanung:
Das ausführende Unternehmen verpflichtet sich, die vorgelegten Gutachten, Pläne und das LV auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Ein aktueller Planstand ist dem LV beigefügt, die aktuelle Ausführungsplanung ist bis vor Beginn der Arbeiten beim AG abzufragen. Schal- und Bewehrungspläne für StB.-Arbeiten werden spätestens 2 Wochen vor Ausführung übergeben.
Darüber hinaus erforderliche Aufmaßpläne oder Skizzen sind, als Nebenleistung, durch den AN zu erstellen, und werden nicht gesondert vergütet.
12 Datenaustausch
Durch den AG wurde ein Projektkommunikationssystem (Poolarserver) für die Bereitstellung und Verteilung sämtlicher Projektunterlagen eingerichtet. Die Nutzung des Poolarserver ist für den AN verpflichtend. Der AN, hat seine sämtlichen projektrelevanten Unterlagen und Dokumente wie Rechnungen, Nachträge, Nachweise, Werks- und Montageplanung, Dokumentationsunterlagen usw., entsprechenden den Vorgaben, über den Poolarserver an den AG und die Bauleitung zu versenden.
13 Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination
Vom AG wird, gemäß der Baustellenverordnung, ein Koordinator für die Belange der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes eingesetzt. Der Koordinator erstellt eine Baustellenordnung in Anlehnung an die Musterbaustellenordnung BauBG. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebs.
Es bleibt dem Koordinator vorbehalten, nach Mängelfeststellung bei der Prüfung erforderliche Änderungen des Arbeitsablaufs des AN zu veranlassen. Der Koordinator kontrolliert die Einhaltung des SiGe-Plans sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Der AN ist zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Vor Beginn seiner Arbeiten hat der AN dem SiGe.Koordinator seine beabsichtigten Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben.
Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern entsprechend § 8 ArbSchG und § 6 UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1). Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. Der AN hat sein Personal und auch eventuelle Nachunternehmer über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten.
Die Einhaltung der Baustellenordnung ist Teil der Vertragserfüllung
14 Dokumentation
Mit der Schlussrechnung ist durch den AN eine komplette, für alle im LV aufgeführten Leistungen, Dokumentations- und Revisionsunterlage entsprechend der Vorgaben zusammenzustellen und abzugeben. Die Die Revisionsunterlagen sind digital und auf dem Projektserver (Poolarserver) gem. den Vorgaben hochzuladend und zusätzlich in einfacher Papierform an den AG zu übergeben.
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung
3. DGNB-Baustellenanforderungen
Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen und Pflichten werden nicht gesondert Vergütet und sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
01 Allgemein
Um dem Thema „Nachhaltiges Bauen“ gerecht zu werden, wird eine Zertifizierung des Bauwerks
nach dem deutschen Gütesiegel der DGNB angestrebt. Zur erfolgreichen Zertifizierung gehören u.a.
Punkte zum Umweltschutz auf der Baustelle. Hierfür ist die Erfüllung der folgenden Anforderungen
unverzichtbar.
Ziel ist es, die Prozesse auf der Baustelle so zu gestalten, dass Einflüsse auf die lokale Umwelt
minimiert werden und die Vermeidung von Abfällen sowie das hochwertige Recycling von
Baureststoffen gefördert werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die folgenden Anforderungen auf der Baustelle umzusetzen und
durch geeignete Nachweise zu dokumentieren und an den Bauherrn weiterzureichen. Die Übergabe
der Nachweisunterlagen erfolgt parallel zum Bauprozess und soll vierteljährlich, wenn nichts anderes
vereinbart, beim Bauherrn eingereicht werden.
Der beauftragte Materialökologe oder Auditor schult den Ausführenden zu den vier Themenfeldern,
s. nachfolgend. Der Ausführende muss mindestens an einem Schulungstermin teilnehmen. Die
Schulungen sind zu protokollieren.
02 Lärmarme Baustelle
Es ist vom AN ein Lärmvermeidungskonzept für die Baustelle auszuarbeiten und
umzusetzen. Es behandelt u.a. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Baulärm z. B.
durch den Einsatz lärmarmer Maschinen gemäß DE-UZ 53 oder Arbeitstechniken sowie die Planung
von lärmintensiven Arbeiten unter Berücksichtigung von Schutzzeiten. Vorzulegen sind das
Lärmschutzkonzept und Nachweise zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmschutzkonzept
mindestens zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Die Bauleitung / jeweils Zuständigen
kontrollieren die Maschinen, Lärmschutzmaßnahmen. Die Nachweise werden über
Baustellenprotokolle und Fotos an den Bauherrn bzw. seinen Vertretern übergeben.
02.1 Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
- Aufstellen aller zu erwartenden lärmintensiven Baumaßnahmen.
- Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans vor Beginn der
Baumaßnahme beim Bauherrn / Bauherrnvertreter. Sollten sich während der Realisierung
Veränderungen ergeben, so sind diese dem Bauherrn /Bauherrnvertreter schriftlich mitzuteilen.
- Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Wenn
diese überschritten werden, sind hierzu Maßnahmen zu ergreifen (z. B. geschlossener Bauzaun
etc.) und in einem Konzept festzulegen und dem Bauherrn / Bauherrnvertreter schriftlich
nachzuweisen.
- Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle zu schriftlich protokollieren.
- Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt
lärmarme Baustelle weiter. Die Schulungen sind zwingend zu protokollieren. Die erstellten
Protokolle mit Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter
überreicht.
03 Staubarme Baustelle
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der
Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des
Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist.
Ablagerungen von Staub sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren
oder saugende Verfahren durchgeführt.
Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der
Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Durch diese Maßnahmen
werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
03.1 Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
- Aufstellen aller zu erwartenden staubintensiven Baumaßnahmen.
- Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans (Liste aller staubarmen
Maschinen und Geräte, Absaugung) vor Beginn der Baumaßnahme beim Bauherrn /
Bauherrnvertreter. Sollten sich während der Realisierung Veränderungen ergeben, so sind diese
dem Bauherrn /Bauherrnvertreter schriftlich mitzuteilen.
- Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Wenn
diese überschritten werden, sind hierzu Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Staubwand, Absaugung)
und in einem Konzept festzulegen und dem Bauherrn / Bauherrnvertreter schriftlich
nachzuweisen.
- Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle schriftlich zu protokollieren.
- Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt
staubarme Baustelle weiter. Die Schulungen sind zwingend zu protokollieren. Die erstellten
Protokolle mit Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter
überreicht.
04 Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle
Gewachsene Bodenschichten sind besonders schützenswert. Der Schutz auf dem Baugrund
vorhandener wertvoller Böden oder Biotope kann beispielsweise durch nicht befahrbare,
eingezäunte Schutzflächen erfolgen. Wertvolle Oberböden können abgeschoben und die Mieten
(Bodenaushub) für die Bauphase begrünt werden. Das Konzept zum Schutz des Bodens und des
Grundwassers ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu prüfen. Über den
dokumentierten Schutz vor chemischen Verunreinigungen hinaus, wird der schützenswerte Boden
auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen bewahrt.
Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden
werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Hierbei kann als
Ausschlusskriterium für die Ausschreibungsunterlagen auf die chemikalienrechtliche Kennzeichnung
„Umweltgefährlich“ zurückgegriffen werden.
Umweltgefährliche Materialien müssen nach dem Chemikalienrecht mindestens auf dem Gebinde
und dem Sicherheitsdatenblatt mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden. Umweltgefährliche
Baumaterialien sollten vermieden werden. Dieses gilt insbesondere für den Baugrund an
Gewässerrändern und in Wasserschutzzonen. Es wird sichergestellt, dass kein mit den unter
"Sonstige Hinweise" beschriebenen R- und S-Sätzen gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der
Umwelt kommt.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze,
muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt
kommen.
04.1 Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
- Aufstellen aller zu erwartenden bodenbeeinträchtigenden Baumaßnahmen (Angabe von
Produkten mit R- und S-Sätzen; Mechanische Einflüsse).
- Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans (Liste aller Maschinen und
Geräte, Bauprodukte mit R- und S-Sätzen) vor Beginn der Baumaßnahme beim Bauherrn /
Bauherrnvertreter. Sollten sich während der Realisierung Veränderungen ergeben, so sind diese
dem Bauherrn /Bauherrnvertreter schriftlich mitzuteilen.
- Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen geforderten Wartungen der Maschinen
durchgeführt wurden und diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Maßnahmen sind zu ergreifen (z. B. Lastverteilungsplatten, Auffangwannen- und Matten) und in
einem Konzept festzulegen und dem Bauherrn / Bauherrnvertreter schriftlich nachzuweisen.
- Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle schriftlich zu protokollieren.
- Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt Boden-
und Grundwasserschutz weiter. Die Schulungen sind zwingend zu protokollieren. Die erstellten
Protokolle mit Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter
überreicht.
05 Abfallarme Baustelle
Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden erfüllt. Die
Baustoffe werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle,
Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien) getrennt. Die Bauleitung bzw.
der jeweils Zuständige kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der
Sammelstellen. Die Nachweise werden über Lieferscheine, Baustellenprotokolle und Fotos an den
Bauherrn bzw. seinen Vertretern übergeben. Der Nachweis über den angefallenen Abfall erfolgt über
eine Abfallbilanz nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-
Verordnung – AVV). Kleinmengen sind geschätzt anzugeben.
05.1 Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
- Seinen Müll nach dem gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufabfallwirtschaftsgesetzt zu
sortieren und zu entsorgen, s. auch Gewerbeabfallverordnung neu ab 9. Oktober 2020.
- Eine Abfallbilanz in Anlehnung an die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)
zu führen. Ziel ist u. a. die Minimierung von Mischabfällen. Die aufgestellten Bilanzen werden
dem Bauherrn / Bauherrnvertreter während der Bauzeit monatlich zugeschickt.
- Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt
abfallarme Baustelle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Abfalltrennung weiter. Die
Schulungen sind zwingend zu protokollieren. Die erstellten Protokolle mit Unterschriften der
Teilnehmer werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter überreicht.
- Sollten Container aufgestellt werden, sind diese im Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen
und dem Bauherrn / Bauherrnvertreter zu übermitteln.
3. DGNB-Baustellenanforderungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleinrichtung
01.01
Baustelleinrichtung
02 Erdarbeiten Baugrube
02
Erdarbeiten Baugrube
02.01 Erdarbeiten BT A
02.01
Erdarbeiten BT A
02.02 Erdarbeiten BT B-D
02.02
Erdarbeiten BT B-D
02.03 Drainage - BT B/C + D
02.03
Drainage - BT B/C + D