Erdarbeiten
DZS - Neubau Demonstrationszentrum für Sektorkopplung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS Das Demonstrationszentrum für Sektorkopplung wird als Forschungsgebäude mit Labor- und Büroflächen konzipiert. Es befindet sich Am Schleusengraben im Stadtteil Bergedorf in Hamburg. Das 3geschossige Gebäude wird giebelständig zwischen der Straße Am Schleusengraben und dem Schleusengraben an der südlichen Grundstückgrenze angeordnet. Im nördlichen Grundstücksbereich sind die Stellplätze und die Zufahrt zu den Laboren verortet. Der Haupteingang des Gebäudes befindet sich an der Ostfassade und wird von einem großzügigen Vordach begleitet. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über 2 Treppenhäuser und einen Aufzug. Die Labore befinden im nördlichen Gebäudeteil und sind im EG und im 1.OG untergebracht. Das Nasslabor und das Technikum erstrecken sich über 2 Geschosse. Über den Laboren befindet sich im 2.OG die Technikzentrale. Im südlichen Gebäudeteil befinden sich die Büros sowie Beratungsräume. In der Mittelzone sind alle Nebenräume wie Umkleiden, Sanitärflächen, Putzmittelräume, Lager- und Technikräume und eine Werkstatt angeordnet. Der zentrale Aufenthaltsbereich mit Teeküche befindet sich im westlichen Teil des Erdgeschosses mit Zugang zu einer Terrassen und Sichtverbindung zum Schleusengraben. Die Fassade wird mit einer vertikalen Struktur belegt, die den Gesamteindruck des Gebäudes vereinheitlicht und harmonisiert. Diese vertikale Struktur besteht aus Holzlamellen, die auf einer Wetterschale aus farbbeschichteten Metallelementen aufgebracht sind. Zur Hervorhebung des Eingangsbereiches und der Laborfassade (EG Nord) kommt eine großflächige Bekleidung mit Faserzementplatten zum Einsatz. Der Haupteingang wird durch ein massives, asymmetrisches Vordach akzentuiert, das als gestalterische Zäsur auch die Schnittstelle zwischen Holz- und Faserzementbekleidung markiert.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS
008_ZTV - Wasserhaltung ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN für das Gewerk 008-Wasserhaltungsarbeiten Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich aus den Forderungen der ZTV ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Technische Hinweise Maßgebend für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind die allgemeinen und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB, ATV/DIN 18305 -Wasserhaltungsarbeiten, DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen neueste Fassungen, alle hier aufgeführten gesetztlichen DIN-Normen - sowie im Einzelnen und Besonderen folgende aufgeführte DIN-Normen: DIN 18302 -    Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 18920 -    Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und       Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Zu beachtende Technische Regeln: DWA M 115 -    Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers,       Teil 1: Rechtsgrundlagen       Teil 2: Anforderungen       Teil 3: Praxis der Indirekteinleiterüberwachung Die betreffenden kommunalen Entwässerungs-/ Abwassersatzungen sind zu beachten. Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien: -    Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaften -    LBO des jeweiligen Bundeslandes einschl. der Durchführungsverordnung -    die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen -   gültige Ersatzbaustoffverordnung Die aufgeführten Normen und Vorschriften gelten, soweit an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Der Ausführung zu Grunde zu legen ist immer die jeweils im Ergebnis höherwertige Forderung. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vorbemerkungen zur Ausführung Wasserhaltungsarbeiten 1.   Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von    Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu    informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.    Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.    Vor Beginn der Wasserhaltung ist der Zustand der von der Wasserhaltung    betroffenen Baulichkeiten und anderer Anlagen gemäß § 3 Nr. 4 VOB/B bei    einer gemeinsamen Begehung durch Auftraggeber und Auftragnehmer    festzustellen und zu dokumentieren 2.   Der Auftragnehmer holt vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen behördlichen    Genehmigungen ein. Die damit verbundenen Gebühren sind auf Nachweis    gesondert mit dem Auftraggeber abzurechnen.    Die sonstigen Kosten sind in die Angebotspreise einzurechnen. 3.   Die örtliche Lage der Brunnen und Kontrollschächte ist gemeinsam mit dem    Auftraggeber festzulegen.    Das während der Wasserhaltungsarbeiten anfallende Oberflächen- und    Sickerwasser ist mit abzuführen.    Eine gesonderte Abrechnung hierüber erfolgt nicht, sondern wird über die    Pumpenbetriebsstunden erfasst.    Die Pumpengrößen sind so zu bemessen, dass sie dieses Wasser mit    aufnehmen können.    Festmontierte Pumpen sind mit Schwimmschaltern zu versehen. 4.   Alle zum Einsatz kommenden Pumpen für geschlossene Wasserhaltung    müssen mit automatisch arbeitenden Betriebsstundenzählern versehen sein,    deren regelmäßige Überwachung zu gewährleisten ist. Über die Kontrollen ist    ein Bautagebuch zu führen, welches dem Auftraggeber zur Unterschrift    vorzulegen ist. 5.   Der Auftragnehmer hat durch entsprechende Einrichtungen dafür Sorge zu    tragen, dass die Energieversorgung der Pumpen von unbefugten Dritten nicht    unterbrochen werden kann. 6.   Der Auftragnehmer hat bei andauerndem Stromausfall  den Pumpenbetrieb    durch Einsatz geeigneter Notstromerzeuger fortzuführen. 7.   Bei Grundwasserabsenkungen - auch durch offene Wasserhaltung - muss eine    Reserveanlage installiert sein. 8.   Die Menge des geförderten Wassers ist über Wassermessvorrichtungen zu    erfassen. Diese sind regelmäßig zu überprüfen. Über die Kontrollen ist ein    Bautagebuch zu führen, welches dem Auftraggeber zur Unterschrift vorzulegen    ist. 9.   Die Möglichkeit zur kurzfristigen Fortsetzung des Wasserhaltungsbetriebes bei    Anlageversagen ist durch Vorhaltung und Wartung einer separaten    Reserveanlage gem. DIN 18305 Nr. 3.2.2 ständig zu gewährleisten. 10.   Die Abrechnung erfolgt im letztgenannten Fall nach zusätzlich installierter und    vorgehaltener Pumpenleistung. 11.   Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung    seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender    Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
008_ZTV - Wasserhaltung
00 000_BAUSTELLENEINRICHTUNG FÜR DEN ROHBAU
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00.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG FÜR DEN ROHBAU
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BAUSTELLENEINRICHTUNG FÜR DEN ROHBAU
02 002_ERDARBEITEN
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02.01 ERDARBEITEN_AUSHUB
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ERDARBEITEN_AUSHUB
02.02 ERDARBEITEN_EINBAU
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ERDARBEITEN_EINBAU
02.03 ERDARBEITEN_SONSTIGES
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ERDARBEITEN_SONSTIGES
08 008_WASSERHALTUNG
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08.01 OFFENE WASSERHALTUNG
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OFFENE WASSERHALTUNG
08.02 SONSTIGE WASSERHALTUNG
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SONSTIGE WASSERHALTUNG
13 013_BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
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13.01 GRÜNDUNG
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