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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS
Das Demonstrationszentrum für Sektorkopplung wird als Forschungsgebäude mit Labor- und Büroflächen konzipiert.
Es befindet sich Am Schleusengraben im Stadtteil Bergedorf in Hamburg.
Das 3geschossige Gebäude wird giebelständig zwischen der Straße Am Schleusengraben und dem Schleusengraben an der südlichen Grundstückgrenze angeordnet. Im nördlichen Grundstücksbereich sind die Stellplätze und die Zufahrt zu den Laboren verortet.
Der Haupteingang des Gebäudes befindet sich an der Ostfassade und wird von einem großzügigen Vordach begleitet.
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über 2 Treppenhäuser und einen Aufzug.
Die Labore befinden im nördlichen Gebäudeteil und sind im EG und im 1.OG untergebracht. Das Nasslabor und das Technikum erstrecken sich über 2 Geschosse. Über den Laboren befindet sich im 2.OG die Technikzentrale.
Im südlichen Gebäudeteil befinden sich die Büros sowie Beratungsräume.
In der Mittelzone sind alle Nebenräume wie Umkleiden, Sanitärflächen, Putzmittelräume, Lager- und Technikräume und eine Werkstatt angeordnet. Der zentrale Aufenthaltsbereich mit Teeküche befindet sich im westlichen Teil des Erdgeschosses mit Zugang zu einer Terrassen und Sichtverbindung zum Schleusengraben.
Die Fassade wird mit einer vertikalen Struktur belegt, die den Gesamteindruck des Gebäudes vereinheitlicht und harmonisiert. Diese vertikale Struktur besteht aus Holzlamellen, die auf einer Wetterschale aus farbbeschichteten Metallelementen aufgebracht sind.
Zur Hervorhebung des Eingangsbereiches und der Laborfassade (EG Nord) kommt eine großflächige Bekleidung mit Faserzementplatten zum Einsatz.
Der Haupteingang wird durch ein massives, asymmetrisches Vordach akzentuiert, das als gestalterische Zäsur auch die Schnittstelle zwischen Holz- und Faserzementbekleidung markiert.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS
008_ZTV - Wasserhaltung ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
für das Gewerk
008-Wasserhaltungsarbeiten
Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich aus den Forderungen der ZTV ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden.
Technische Hinweise
Maßgebend für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind die allgemeinen und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB, ATV/DIN 18305 -Wasserhaltungsarbeiten, DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen neueste Fassungen, alle hier aufgeführten gesetztlichen DIN-Normen - sowie im Einzelnen und Besonderen folgende aufgeführte DIN-Normen:
DIN 18302 - Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Zu beachtende Technische Regeln:
DWA M 115 - Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers,
Teil 1: Rechtsgrundlagen
Teil 2: Anforderungen
Teil 3: Praxis der Indirekteinleiterüberwachung
Die betreffenden kommunalen Entwässerungs-/ Abwassersatzungen sind zu beachten.
Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien:
- Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaften
- LBO des jeweiligen Bundeslandes einschl. der Durchführungsverordnung
- die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
- gültige Ersatzbaustoffverordnung
Die aufgeführten Normen und Vorschriften gelten, soweit an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist.
Der Ausführung zu Grunde zu legen ist immer die jeweils im Ergebnis höherwertige Forderung.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkungen zur Ausführung Wasserhaltungsarbeiten
1. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von
Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu
informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Vor Beginn der Wasserhaltung ist der Zustand der von der Wasserhaltung
betroffenen Baulichkeiten und anderer Anlagen gemäß § 3 Nr. 4 VOB/B bei
einer gemeinsamen Begehung durch Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen und zu dokumentieren
2. Der Auftragnehmer holt vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen behördlichen Genehmigungen ein. Die damit verbundenen Gebühren sind auf Nachweis
gesondert mit dem Auftraggeber abzurechnen.
Die sonstigen Kosten sind in die Angebotspreise einzurechnen.
3. Die örtliche Lage der Brunnen und Kontrollschächte ist gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen.
Das während der Wasserhaltungsarbeiten anfallende Oberflächen- und Sickerwasser ist mit abzuführen.
Eine gesonderte Abrechnung hierüber erfolgt nicht, sondern wird über die Pumpenbetriebsstunden erfasst.
Die Pumpengrößen sind so zu bemessen, dass sie dieses Wasser mit aufnehmen können.
Festmontierte Pumpen sind mit Schwimmschaltern zu versehen.
4. Alle zum Einsatz kommenden Pumpen für geschlossene Wasserhaltung müssen mit automatisch arbeitenden Betriebsstundenzählern versehen sein,
deren regelmäßige Überwachung zu gewährleisten ist. Über die Kontrollen ist
ein Bautagebuch zu führen, welches dem Auftraggeber zur Unterschrift
vorzulegen ist.
5. Der Auftragnehmer hat durch entsprechende Einrichtungen dafür Sorge zu tragen, dass die Energieversorgung der Pumpen von unbefugten Dritten nicht
unterbrochen werden kann.
6. Der Auftragnehmer hat bei andauerndem Stromausfall den Pumpenbetrieb durch Einsatz geeigneter Notstromerzeuger fortzuführen.
7. Bei Grundwasserabsenkungen - auch durch offene Wasserhaltung - muss eine Reserveanlage installiert sein.
8. Die Menge des geförderten Wassers ist über Wassermessvorrichtungen zu erfassen. Diese sind regelmäßig zu überprüfen. Über die Kontrollen ist ein
Bautagebuch zu führen, welches dem Auftraggeber zur Unterschrift vorzulegen ist.
9. Die Möglichkeit zur kurzfristigen Fortsetzung des Wasserhaltungsbetriebes bei Anlageversagen ist durch Vorhaltung und Wartung einer separaten
Reserveanlage gem. DIN 18305 Nr. 3.2.2 ständig zu gewährleisten.
10. Die Abrechnung erfolgt im letztgenannten Fall nach zusätzlich installierter und vorgehaltener Pumpenleistung.
11. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
008_ZTV - Wasserhaltung
00 000_BAUSTELLENEINRICHTUNG FÜR DEN ROHBAU
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00.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG FÜR DEN ROHBAU
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BAUSTELLENEINRICHTUNG FÜR DEN ROHBAU
02 002_ERDARBEITEN
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02.01 ERDARBEITEN_AUSHUB
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ERDARBEITEN_AUSHUB
02.02 ERDARBEITEN_EINBAU
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ERDARBEITEN_EINBAU
02.03 ERDARBEITEN_SONSTIGES
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ERDARBEITEN_SONSTIGES
08 008_WASSERHALTUNG
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008_WASSERHALTUNG
08.01 OFFENE WASSERHALTUNG
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OFFENE WASSERHALTUNG
08.02 SONSTIGE WASSERHALTUNG
08.02
SONSTIGE WASSERHALTUNG
13 013_BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
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013_BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
13.01 GRÜNDUNG
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