Tiefbau
Neubau Grundschule in 06179 Teutschenthal
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.04 Wasserhaltung / prov. Pumpen
01.04
Wasserhaltung / prov. Pumpen
02 Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Kanalbau, Geländemodellierung
02
Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Kanalbau, Geländemodellierung
Hinweis Erdarbeiten gewerkübergreifend Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die ausgeschriebenen Leistungen des Erdbaus zeitgleich mit anderen Gewerken, wie bspw. mit Leistungen des Rohbaus, der Herstellung von Versickerungsanlagen und Medientrassen für Regen- / Schmutzwasser u.a.  auf dem Baufeld stattfinden. Um Baubehinderungen, -verzögerungen oder -beeinträchtigungen im Gesamtbauablauf zu vermeiden ist der AN eigenverantwortlich, aber in Abstimmung mit dem AG / der Bauüberwachung, dafür zuständig, seine Tätigkeit mit den anderen am Bau tätigen Unternehmen abzustimmen und zu koordinieren. Die betrifft nicht nur die bauorganisatorische und zeitliche Organisation der vor Ort auszuführenden Leistungen sondern auch die gemeinschaftliche Nutzung von Zufahrten, Lagerplätzen und sonstigen in Anspruch zu nehmender Flächen. Der AN hat bei der Kalkulation zu berücksichtigen, dass seine und die Leistungen anderer Gewerke parallel und zeitgleich ablaufen werden und das ggf. nur bauabschnittsweise gearbeitet werden kann. Die Kosten hierfür sind in die Gemeinkosten der Baustelle einzurechnen
Hinweis Erdarbeiten gewerkübergreifend
Hinweis Übergabehöhen Angaben sind der Ausführungspläne zu entnehmen. Siehe Hinweis Erdarbeiten.
Hinweis Übergabehöhen
Hinweis Grundleitungen Sämtliche Grundleitungen, sowohl unterhalb der Bodenplatte als auch außerhalb des Gebäudes auf dem Baufeld sind gemäß Grundleitungsplan durch das Gewerk Rohbau einzubauen. Diese Arbeiten sind im Rahmen der Erdarbeiten auszuführen. Die zeitversetzte Ausführung der Gründungsarbeiten auf Grund der Grundleitungsverlegung ist zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Hinweis Grundleitungen
Hinweis Erdarbeiten Hinweise Erdarbeiten 01 LV-Gliederung 1. Die Leistung für den geplanten Aushub für die Baugrube, für die Grundleitungen und Schächte, für die Versickerungsanlage sowie die Modellierung des Geländes und sind im vorliegenden LV in mehreren getrennten Titeln ausgeschrieben. Die Entsorgung der entsprechenden Aushubmassen erfolgt zusammengefasst in dem Titel 02.05. Verwertung / Entsorgung Bodenmaterial 2. Die Trennung zwischen Aushub Baugrube und Geländemodellierung ist in den Plänen . AAP-FFP-__503_B.pdf   AAP - Los 01 - Erdbau, Bodenabtrag bis auf OK fertige   Geländehöhe . AAP-FFP-__504_B.pdf   AAP - Los 01 - Erdbau, Bodenabtrag bis auf OK Erdplanum dargestellt (siehe Anlagen). 3. Die Gliederung der Erdarbeiten im LV ist wie folgt: Titel 02.01. - Erdarbeiten Anteil Gebäude . beinhaltet die kompletten Erdaushubarbeitenden im Bereich der   Baugrube, ohne Oberbodenabtrag Titel 02.02. - Erdarbeiten Anteil Außenanlagen beinhaltet . die Beräumung von Bestandsflächen in Teilbereichen des   Hortspielgeländes . den kompletten Oberbodenabtrag im Bereich des Baufeldes / des   zukünftigen Außengeländes, auch im Bereich der Baugrube . die kompletten Erdaushubarbeiten im Bereich des Baufeldes zur   Vormodellierung des neuen Außengeländes in unterschiedlichen   Ab- / und Auftragshöhen im Bereich von befestigten und   unbefestigten Geländeflächen . die Herstellung des Erdplanums unter zukünftigen befestigen   Flächen in Außenanlagen einschl. Sicherung durch den Einbau   von 30 cm Frostschutzschicht zur Schaffung von temporären BE-   Zufahrten und -Lagerflächen Titel 02.03. - Erdarbeiten Anteil Entwässerungsarbeiten (aus KG 500, VE 50) beinhaltet . die kompletten Leitungsverlegungsarbeiten (RW, SW, TW) und die   Errichtung von Schächten innerhalb und außerhalb der   Baugrube . die Herstellung einer Regenwasser-Versickerungsanlage auf der NO-   Seite des Neubaus . den Einbau eines Fettabscheiders Titel 02.04. - Erdarbeiten Anteil Grundleitungen (aus KG 400, VE 46) . beinhaltet die kompletten Arbeiten zur Verlegung von Leitungen   UNTER der Bodenplatte des Neubaus 02 Allgemeine Vorbemerkungen zu den Erdarbeiten 1. Für die Kalkulation der entsprechenden Erdstoff- Positionen sind folgende Unterlagen des Ingenieurbüros für Umwelt- und Hydrogeologie GmbH aus Halle/Saale (die Unterlagen sind Bestandteil der Anlagen zum LV) zwingend zu berücksichtigen: . Geotechnischer Bericht zur Baugrundvoruntersuchung vom   10.06.2021 einschl. Anlagen . Geotechnischer Bericht zur Baugrundvoruntersuchung vom   09.04.2024 einschl. Anlagen . Ergebnisbericht zur Bestimmung der in situ Sickerrate am   Standort vom 21.06.2025 einschl. Anlagen 2. Am 12.04.2021 wurden vom Ingenieurbüros für Umwelt- und Hydrogeologie GmbH im Bereich des Baufeldes 8 Rammkern-sondierungen (RKS) mit max. 3,00 m Tiefe bzw. 6,00 m Endteufe niedergebracht. Für die Bauausführung ist, auf Grund der Lage nördlich des Vereinsheims, die RKS 5 und der dazugehörige Profilschnitt relevant. Die anderen RKS wurden zu weit weg vom eigentlichen Baufeld genommen und sind damit nur bedingt zur Beurteilung des Baugrundes im Planungsbereich aussagekräftig. Die Schichtenfolge im Bohrprofil der der RKS 5 ist wie folgt: . Auffüllung, Kies, (GW)   sandig, schwach steinig, schwach schluffig   grau, Holozän   leicht lösbar . Mutterboden, Schluff, (OU)   tonig, feinsandig   dunkelbraun, Holozän   mittelschwer lösbar . Sand, (GW)   kiesig bis stark kiesig, schwach schluffig   gelbbraun, Pleistozän   leicht lösbar . Schluff (UL)   feinsandig   hellbrau, Tertiär   mittelschwer lösbar Aus dem gewonnenen Erdstoffen wurden 5 Mischproben erstellt und mittels umwelttechnischem Laborversuch nach TR LAGA M20 (2004), Boden Mindestumfang untersucht. Die labortechnischen Untersuchungen ergaben für alle Mischproben folgende Ergebnisse: . LAGA Zuordnungswert = Z 0 - Z 1.2 Zwischen dem 14.03. - 18.03.2024 fanden durch das Ingenieurbüro für Umwelt- und Hydrogeologie GmbH im Bereich des Baufeldes weitere, ergänzende Untersuchungen statt. Dabei wurden noch einmal 10Rammkernsondierungen (RKS) und 5 Schwere Rammkernsondierunegn  (DPH) mit max. Endteufe von 900 m niedergebracht. Die Schichtenfolge ist den Zeichnerischen Darstellung von Bohrprofilen nach DIN 4023 (Anlage: 2.2) im Geotechnischer Bericht zur Baugrundvoruntersuchung vom 09.04.2024 zu entnehmen. Aus dem gewonnenen Erdstoffen wurden noch einmal 3 Mischproben erstellt und mittels umwelttechnischem Laborversuch nach TR LAGA M20 (2004), Boden Mindestumfang und nach EBV:2023 untersucht. Die labortechnischen Untersuchungen ergaben für alle Mischproben folgende Ergebnisse: . LAGA Zuordnungswert = Z0 . EBV Zuordnungswert = BM-0 Eine weitere Bodenmischprobe wurden aus dem vor Ort gewonnenen Material der Ober- / Mutterbodenschichten erstellt und nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BBodSChG ausgewertet. Entsprechend LAGA würde der Zuordnungswert = Z 2 (Überschreitung in den Parametern TOC, MKW - was normal ist für "belebten Oberboden") entsprechen. Nach den Ergebnissen der umweltanalytischen Untersuchung eignet sich das Material (Schicht 1c) zur Wiederverwertung als kulturfähige Deckschicht im Geltungsbereich der BBodSchV (durchwurzelte Bodenzone und unterhalb der durchwurzelten Bodenzone). 03 Erdarbeiten 1. Die Bauaufgabe besteht darin, das Außengelände höhentechnisch vorzumodellieren, die Baugrube auszuheben und in Teilen wieder zu verfüllen. Auf Grund der Bestandstopographie sind neben den ebenen / nur leicht geneigten Flächen um das Gebäude, auch steile Böschungen und Rampen auszubilden. Die entsprechenden Höhen sind den Ausführungsplänen zu entnehmen. 0.00 Höhe Gebäude = OK FFB = 113.20 m üNHN 2. Es wird empfohlen, die Erdarbeiten von "hinten nach vorne", also beginnenden von der südwestlichen Baufeldgrenze (angrenzend an den Sportplatz) in Richtung Straße "Am Stadion" auszuführen. 3. Der Bodenaushub ist im Bereich des Baufeldes zwischen zu lagern, ggf. in Teilen wieder einzubauen, aber größtenteils zu entsorgen. Das Aushubmaterial ist zu beproben und entsprechend der Deklaration zu verwerten. 4. Die jeweiligen Teile des Aushubs (Homogenbereiche / Schichten) müssen durch Beprobung voruntersucht werden. Die Bodenuntersuchungen erfolgen durch den AN. Der Zeitpunkt für die Entnahme von Bodenproben ist mit ausreichendem Vorlauf mit dem AG / BÜ abzustimmen. Die Beprobung einschl. Vorlage des labortechnischen Ergebnisses sowie des Auswertungsberichtes hat innerhalb von 5 - max. 10 Werktagen zu erfolgen. Die Unterlagen sind vom AN dem AG / BÜ zu übergeben. 5. Für die Beprobung der Haufwerke sind vom AN ein Bagger (Anlage von Schlitzschürfen) sowie die entsprechenden Arbeitskräfte bereit zu stellen. 6. Die o.g. Untersuchungen sind in den zeitlichen Ablauf der Baustelle einzukalkulieren. Durch den AN verschuldete Stillstandskosten werden nicht vergütet. 7. Der Bodenaushub und seine Lagerung müssen entsprechend den Homogenbereichen des Baugrundgutachtens erfolgen. 8. Durch den AN sind Haufwerke der Probeschürfen für Aushubmengen bis max. 500 m3 zu errichten. Die Haufwerke sind vor Ort zu nummerieren und zu kennzeichnen. Die Zwischenlagerstätten sind eigenverantwortlich, aber in Abstimmung mit dem AG / BÜ im Baufeld festzulegen. 9. Schadstoffverdächtige Stoffe sind mit geeigneten Planen oder Schutzfolien abzudecken. Das Liefern, Vorhalten, im Bauablauf erforderIiches Auf- und Abdecken sowie die Wiederaufnahme und Entsorgung der Abdeckungen ist in die Einheitspreise der entsprechenden Erdstoffpositionen mit einzukalkulieren. 10. Homogenbereiche nach DIN 18300 gemäß Angaben im Geotechnischen Bericht zur Baugrundvoruntersuchung vom 09.04.2024 einschl. Anlagen. E1 Schicht 1c Oberboden Bodengruppe nach DIN 18916: [OH], [OU], OU E2 Schicht 1b Auffüllungen Bodengruppe nach DIN 18916: A, [TL], [GU*], [SU*] E3 Schicht 1a, 2, 3, 4b, 5 leicht bis mittelschwer lösbare Lockergesteine Ungebundene Tragschichten, Löss, Mittelterrasse/Kiessand, Tertiär-Sand, Felszersatz Bodengruppe nach DIN 18916: [GW], [GU], [SW],GW, GU, SW, SE, SU, SU*, TL, TM, ST* E4 Schicht 4a Tertiär-Schluff Bodengruppe nach DIN 18916: SU*, TL 04 Zwischenlager Erdaushub 1. Für die Zwischenlagerung des Erdaushubs können nur Flächen auf dem Baufeld genutzt werden. Der AN hat, in Abstimmung mit dem AG / BÜ, dafür geeignete Lagerflächen auf dem Baufeld auszuweisen. Alle Aufwendungen hierfür sind mit den entsprechenden Positionen der Baustelleneinrichtung abgegolten. 2. Wie oben bereits beschrieben, sind durch den AN Haufwerke für Aushubmengen bis max. 500 m3 zu errichten. Die Haufwerke (Mieten) sollten max 4 Meter in der Höhe nicht übersteigen. Der Flächenbedarf für die Zwischenlagerung ergibt sich daher u. a. aus der maximalen Schütthöhe. 3. Die Haufwerke (Mieten) sind so zu gestalten, dass die Oberflächen eine Neigung von mindestens 4 % aufweisen, damit das Niederschlagswasser abfließen kann. Ideal ist eine steile Trapezform. Nach vor Ort festzustellender Notwendigkeit sind Entwässerungsgräben anzulegen. 4. Die Haufwerke sind nach Ober- und Unterboden und Bauschutt zu trennen - siehe auch DIN 19731 und DIN 18915 - Bodenmaterial von unterschiedlicher Qualität (z.B. humoses Oberbodenmaterial und nicht humoses Material) ist sowohl beim Ausbau als auch bei der Lagerung getrennt zu halten 5. Die in den Unterlagen verwendeten Begriffe  "Boden" und "Bauschutt" werden wie folgt definiert: - Boden: Boden, Bauschuttanteil < 10% - Bauschutt: Boden- / Bauschuttgemisch mit Bauschuttanteil >10% 6. Grundsätzlich gilt: Lager- und Bereitstellungsflächen müssen so gestaltet sein, dass keine nachhaltigen Auswirkungen verursacht werden, insbesondere keine Abschwemmungen von (kontaminiertem) Material, keine Versickerungen von gelösten Schadstoffen, keine Staubverwehungen etc. 7. Nach vor Ort festzustellender Notwendigkeit ist als Schutz der darunterliegenden Flächen unter den abzulagernden Erdstoffen ein Schutzvlies einzubauen. 05 Entsorgung 1. Bei allen Positionen der Entsorgung sind sämtliche Kosten für die Abfallnachweisführung, die Aufnahme, den Transport, die Maut, das Wiegen der Fahrzeuge sowie die Reinigung der eingesetzten Fahrzeuge einzukalkulieren. 2. Die für eine Entsorgung / Deponierung notwendigen Formulare, Anträge, Anlieferungsscheine o.ä. sind vom AN auszufüllen und zu unterschreiben. Die Kosten der notwendigen Gebühren trägt der AN. 3. Die Entsorgung hat geordnet und nach den geltenden Vorschriften und Normen, u.a. Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG, Ersatzbaustoff- /  Deponie- / Bundesbodenschutzverordnung, zu erfolgen. Der Entsorgungs- / Verwertungsnachweis einsch. Begleitschein ist dem AG unaufgefordert unmittelbat nach der Entsorgung zu übergeben. Die Wahl der Deponie steht dem AN frei, ist aber dem AG / der Bauüberwachung vor Beginn der Arbeiten zu benennen.
Hinweis Erdarbeiten
02.01 Erdarbeiten Anteil Gebäude
02.01
Erdarbeiten Anteil Gebäude
02.02 Erdarbeiten Anteil Außenanlagen (aus KG 500)
02.02
Erdarbeiten Anteil Außenanlagen (aus KG 500)
02.03 Erdarbeiten Anteil Entwässerungsarbeiten (aus KG 500, VE50)
02.03
Erdarbeiten Anteil Entwässerungsarbeiten (aus KG 500, VE50)
02.04 Grundleitungen (aus KG 400, VE 46)
02.04
Grundleitungen (aus KG 400, VE 46)
02.05 Verwertung / Entsorgung Bodenmaterial
02.05
Verwertung / Entsorgung Bodenmaterial