Fensterarbeiten
Mönchengladbach, Ritterstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 KS-Fenster und -türen, inkl. der Vorbemerkungen
10
KS-Fenster und -türen, inkl. der Vorbemerkungen
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der    Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 0,5% für Strom und Wasser, 0,5% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,4% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung. Falls nichts weiter/ näher beschrieben, so gilt für alle KS-Fenster und KS-Haustüren, dass Nachstehendes mit einzukakulieren ist. Es erfolgt keine besondere Vergütung: Luftdichter Anschluss innen mit Bauabdichtungsfolie aus Butylband Schaumdichtstoffband vorkomprimiet für außen Alle bodentiefen KS- Fenster und KS-Haustüren müssen bauseitig durch den Dachdecker mit Triflex Prodetail oder einem gleichwertigen Zweikompneten-Flüssigkunststoff- abdichtung abgedichtet werden können, überstehender Bauschaum ist flächenbündig abzuschneiden und fach- gerecht zu entsorgen. Der Schall- und Wärmeschutznachweis von des IB Westrup ist zu beachten und durch Prüfzeugnisse zu belegen Zulassungsbescheide sind nach Beauftragung vor der Ausführung vorzulegen. 02. Objektbeschreibung Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten, 4-geschossigen Wohngebäudes mit 11 Wohnungen 03. Anlagen ANLAGE A LV-VEKA-Fensterplaner vom 14.07.2025 ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 vom 09.05.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes, Konstadinstraße 58 41238 Mönchengladbach ANLAGE 2 9 Bauantragspläne Nachhrag M 1:100,  Arch.-Büro Dipl.-Ing. Sindermann Bäumchesweg 14 41239 Mönchengladbach ANLAGE 3 Brandschutznachweis (statisch konstruktiv) vom 25.06.2025 IB BHT-Ingenieure Bahnhofstraße 42 46414 Rhede ANLAGE 4 GEG 2024 - DIN 18599:2018 Wohngebaude vom 12.05.2025 IB Fürst Consulting Deininger Weg 90 92318 Neumarkt i.d.Opf. ANLAGE 5 Brandschutzkonzept 22-MRM-02 vom 18.10.2022 SV-Büro Brandschutz Hamacher An der Eickesmühle 39 41238 Mönchengladbach ANLAGE 6 Fensterliste vom 14.07.2025 ANLAGE 7 Fensterplan vom 14.07.2025
Besondere Angebotsbedingungen
Technische Vorbemerkungen für Kunststoff-Rollladen Technische Vorbemerkungen für Kunststoff-Rollladen mit Aufsatzkasten und Raffstores. Rollladen mit Aufsatzkasten zur Montage am Fenster Verarbeitung und Montage von Rollladen erfolgt nach DIN 18358 und den VEKA Verarbeitungsrichtlinien. Der Panzer darf im geschlossenen Zustand keine Luftschlitze aufweisen. Mit Aufhängefedern und Arretierung. Entsprechend der DIN 1055 muss der Kasten statisch ausreichend dimensioniert sein, Aussteifungen müssen im Fensterblendrahmen und/ oder als Stahl-Formteil im Kasten angeordnet werden. Das Bodenprofil muss nach außen geneigt sein um abtropfendes Regenwasser abzuleiten. Kasten und Fenster müssen formschlüssig und durch zusätzliches Verschrauben zusammengefügt werden. Zum Leistungsumfang gehört ein funktionsfähiger Rollladen mit folgenden Komponenten: Aufsatzkasten komplett Rollladenpanzer aus PVC-Lamellen mit Abschlußleiste Alle funktionsbedingten Zubehörteile Revisionsklappe mit Isolierung Objektbezogene Anforderungen: Für die bauphysikalischen Anforderungen werden folgende Eckwerte zugrunde gelegt: Profilsystem: Deckbreite der Lamellen: Aluminum Zusatzprofile: nach Erfordernis, z.B. Stahlboden- verstärkung; Rollladenfüh- rungsprofile Farbton Kasten außen: passend zum Fenster Farbton Kasten innen: überputzbar Farbton Lamellen: lichtgrau Schallschutzklasse: 4 Bedienung: Gurt Wärmeschutz Rollladenkasten: U~~~sb-Wert 0,66 W/m² K Einbauhöhe ab OK FFB: bis ca. 3,00 m . Rollladenkastenhöhe: 300 mm Fabrikat: Fa. ROMA  KG Ostpreußenstraße 9 D-89331 Burgau Typ: PURO-2 K oder gleichwertig: ........................................ Über die baulichen Verhältnisse, z.B. Grundrisse, Anschlüsse, Stürze, Leibungen, Außen- und Innenfensterbänke usw. hat sich der Bieter genauestens zu informieren. Angegebene Öffnungsmaße sind Rohbau-Richtmaße, die vor Ausführung der Leistungen an der Baustelle zu überprüfen sind. Zusätzliche Leistungen und ergänzende Beschreibungen im Positionstext LV Veka-Fensterplaner, ANLAGE A vom 14. 07.2025 Technische Änderungen vorbehalten.
Technische Vorbemerkungen für Kunststoff-Rollladen
Technische Vertragsbedingungen Die besonderen technischen Vertragsbedingungen, die ZTV, die Leistungsbeschreibung und die den Ausschreibungsunter- lagen beigefügten Zeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip. Diese Forderungen und die mit dieser Ausschreibung vorgegebene formale Gestaltung sind verbindlich. Die konstruktive Ausbildung ist dem Bieter aufgrund der betriebseigenen Verfahrensweise und der vorgesehenen Konstruktion freigestellt, jedoch sind die vorgegeben Ab- messungen, insbesondere Ansichtsbreiten einzuhalten. Der Bieter hat alle für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise zu erbringen, damit die Erfüllung der gestellten Anforderungen vom Auftraggeber im Rahmen der Angebotsbewertung um- fassend geprüft werden kann. Nachfolgend wird auf technische Spezifikationen Bezug genommen. Neben diesen technischen Spezifikationen sind stets auch gleichwertige Lösungen zugelassen, sofern sie den technischen Spezifikationen entsprechen. Als geeignete Mittel zum Nachweis der Gleichwertigkeit gelten insbesondere technische Beschreibungen des Herstellers oder Prüfberichte einer anerkannten Prüfstelle. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit seinem Angebot nachzuweisen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage von vertikal eingebauten Fenstern, Fenstertüren und Fassadenelementen gemäß EN 14351-1 in Kunststoff- bzw. Holz- bzw. Aluminium-Bauweise einschließlich Ober- flächenbehandlung, Verglasung und soweit gefordert Sonnen- schutzanlagen oder sonstige Zusatzeinrichtungen. Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden nach- folgend beschrieben. Stoffe und Bauteile, die der Auftrag- nehmer zu liefern hat und die damit in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein. Wiederaufbereitete Recycling- Stoffe gelten als ungebraucht, wenn sie in Abschnitt 2.1.3 der DIN 18299 VOB/C entsprechen. Diese Anforderung wird z.B. durch das RAL-Gütezeichen Kunststofffenster nachgewiesen. 1.0 Angebotszeichnungen Die der Leistungbeschreibung beigefügten Fensterübersichten mit Fensteraufteilung und Öffnungsarten sowie Planungs- unterlagen zur Baukörperausbildung und den dafür verwen- deten Materialien, enthalten u.a. die Darstellung der Baukörper- anschlüsse, der Leibungsausbildung, ggfls. mit Anschlag- breiten. Soweit der Leistungsbeschreibung Detailskizzen beigefügt sind, dienen sie als Anhalt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar. 1.1 Fertigungszeichnungen Nach Auftragserklärung und Klärung aller Einzelheiten sind vom Auftragnehmer vor Fertigungsbeginn Zeichnungen von allen voneinander abweichenden Positionen anzufertigen. Den Positionsplänen sind die dazugehörenden Schnittzeichungen übersichtlich zuzuordnen. Gemäß VOB/C müssen aus den Zeichnungen Konstruktion, Maße, Bauanschlüsse, Verklotz- ungen, Befestigung, Einbau und Einbaufolge erkennbar sein. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen geprüft und für die Fertigung freigegeben sind. Ausführungsunterlagen: Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, statische Nachweise und Berechnungen, Details, etc. zu liefern. 1.2 Maße Vor Beginn der Fertigung sind vom Auftragnehmer die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) und Hauptachsangaben verantwortlich auszuführen. Liegen Roh- bautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auf- traggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmer gemäß §4 Absatz 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen. 1.3 Gerüste Für den Einbau der Fenster und die für die äußeren Abdich- tungsarbeiten erforderlichen Gerüste werden bauseits gestellt. Sie stehen für die vereinbarte Ausführungszeit zur Verfügung. Erforderliche Umbauarbeiten werden ausschließlich durch die Gerüstbaufirma vorgenommen. Grundsätzlich sind bei der Benutzung der Gerüste die Vorschriften der Berufsgenossen- schaft zu berücksichtigen und - soweit erforderlich auch die Bestimmungen der Bauaufsicht sowie des Sigeko-Koordinators. 2.0 Anforderungen an die Konstruktion 2.1 Statische Anforderungen Die Fenster-/ Tür- und Fassadenkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Sämtliche notwendigen Maßnahmen und baukon- struktive Erfordernisse sind durch den AN mit einzuplanen und einzukalkulieren. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objekt- bezogenen Leistungsanforderung auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlag- regendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der ift Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu entnehmen. Die Beanspruchungen sind wie folgt anzunehemen: Windlasten gemäß DIN 1055-4 Statische Anforderungen DIN EN 1991 Eurocode 1, DIN EN 1990, DIN EN 1993 Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe gem. DIN 1055-3 Windlastzone 2, Stadt Düsseldorf Ergeben sich je Position abweichende Lasten, sind diese in der Leistungsbeschreibung angegeben. Die Verglasung ist nach der gültigen Fassung der Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen" (TRLV) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu bemessen. Falls zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind, enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende Hinweise. Für Fenster, die gegen Absturz sichern gilt die Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)" vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Es ist anzunehmen: Kategorie A und Kategorie C. Bei geklebten Systemen ohne Glashaltefunktion durch den Rahmen und punktgehaltenen Systemen oder bei Abweich- ungen von TRLV oder TRAV ist ein bauaufsichtlich anerkannter Nachweis vor der Ausführung vorzulegen. Ebenso ist eine Fertigungsüberwachung des angebotenen Systems vor Ausführung nachzuweisen. Für geklebte Fensterflügel mit ausreichender Glashaltefunktion durch den Rahmen ist ein Eignungsnachweis einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen. Frei tragende Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und Blend- rahmen müssen so dimensioniert werden, dass die Verformung dieser Teile unter vorgegebener Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder anderen Einschrän kungen der Gebrauchstauglichkeit führt. Durch die Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass sämtliche Fenster-/ Türenelemente sowie Fassadenelemente wie in den Architektenplänen dargestellt, realisiert werden können. 2.2 Anforderungen an die Windwiderstandsfähigkeit Die Windwiderstandsfähigkeit wird nach EN 12211 geprüft und nach EN 12210 klassifiziert. Gefordert werden folgende Klassifizierungen, die der ift Richtlinie FE-05/2 ?Einsatz- empfehlungen für Fenster und Außentüren? zu entnehmen sind: Klassifizierung des erforderlichen Prüfdrucks nach EN 12210 = Klassifizierung der Rahmendurchbiegung nach EN 12210 = Klasse B (1/200) 2.3 Anforderungen an die Schlagregendichtheit und Luft- durchlässigkeit Die Schlagregendichtheit muss nach EN 1027 geprüft und nach EN 12208 klassifiziert sein. Die Fugendurchlässigkeit muss nach EN 1026 geprüft und nach EN 12207 klassifiziert sein. Für die Zuordnung der Klassen vorhandener Nachweise gem. DIN 18055 können die Korrelationstabellen der EN 12207 und EN 12208 verwendet werden. Gefordert werden folgende Klassifi- zierungen: Schlagregendichtheit nach EN 12208. Luftdurch- lässigkeit nach EN 12207 2.4 Anforderungen an den Wärmeschutz Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt die Energie- einsparverordnung. Die geforderten Nachweise sind mit Bemessungswerten (= Nennwert) zu führen, die der EN 14351-1 entnommen sind. Das gilt insbesondere für alle U-Werte sowie für die g-Werte von Verglasungen. Nachzu-  weisen ist der UW-Wert jedes einzelnen Fenster-/ Tür/- Fassadenelementes. Dies ist Leistung des Auftragnehmers  und mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Generell sind sämtliche Tür-, Fenster- und Fassadenelemente verglast. Oberlichter, Seitenteile und Brüstungselemente sind generell verglast. Paneelelement sind generell nicht verglast, Anforderungen hierzu siehe gesondertes Kapitel. Sofern Türen als Holzelemente ausgeschrieben sind, sind diese als flächige Holzkonstruktion anzubieten, siehe hierzu auch gesonderten Beschreibung. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ergeben sich bei der Berechnung der Fenster/Türen bessere UW-Werte und vermindern Feuchtanfall am Glasrand. Wärmetechnisch verbesserter Randverbund ist bei Bedarf gefordert und einzubauen. Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Neubauten) siehe EneV-Nachweise IB Voogt., ANLAGEN Randverbund: I s o l i e r g l a s  -  R a n d v e r b u n d (PSI)-Wert in Abhängigkeit des Uw-Wertes nach DIN EN ISO 10077-1; bei allen Fenster-/Tür-/Fassadenelementen ist ein thermisch getrennter Randverbund zu verwenden, soweit die U-Wert-Berechnung dies erfordert. Randverbund, angeboztenes Fabrikat: .................................................. Psi-Wert: .................................................. Verbesserter Randverbund, angebotenes Fabrikat:. .................................................. Psi-Wert: .................................................. Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten: - neueste Fassung der DIN 4108 Teil 2 in der aktuellen Fassung - DIN EN ISO 10211, Teil 2 in der aktuellen Fassung - Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuell gültigen Fassung - DIN EN 10077 (U-Wert-Berechnung bzw. -Tabellen - DIN EN 12412, Teil 2 und DIN EN ISO 12567 (Messung U-Wert Rahmen und Fenster) 2.5 Anforderungen an nichttransparente Ausfachungen (z.B. Brüstungsfüllungen) Der Uf-Wert der Rahmen von Ausfachungen muss mindestens dem Wert der Rahmenmaterialgruppe 2.1 nach DIN V 4108-4: 1998-10 entsprechen. Die Werte sind vor Ausführung nach- zuweisen. 2.6 Nachweis der Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108 Bbl. 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörper- anschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachge- wiesen werden. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass der Temperaturfaktor fRsi,min > 0,7 betragen muss. Dieser Nachweis ist nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Fertigung zu führen. In der Leistungsbeschreibung ist vorgegeben, für welche Positionen dieser Nachweis verlangt wird und sie enthält entsprechende Leistungspositionen. 2.7 Schallschutz Für den Schallschutz gelten DIN 4109, die VDI-Richtlinie 2719, sowie DIN EN 20140, DIN EN 717. Für die Fenster wird ein bewertetes Schalldämm-Maß gemäß DIN 4109 gefordert von mindestens R'w = bewertetes Schall- dämmmaß Die Angabe des bewerteten Schalldämmaßes der jeweiligen Position ist zu berücksichtigen und zwingend anzubieten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet Nachweise und Prüfzeug- nisse für das System vor Fertigung der Elemente zur Prüfung vorzulegen. Schallschutzklasse: Ausführung der Fenster mit bewertetem Schalldämmaß nach DIN 52210 als SSK-2/ SSK-3/ SSK-4 Fenster. Die Baukörperanschlüsse müssen entsprechend den Anforde- rungen an die Schalldämmung der Fenster ausgebildet werden. Für die umlaufenden Anschlussfugen sind eine vollständige Verfüllung aller Hohlräume und eine umlaufend luftundurch- lässige Anschlussfugenausbildung bindend vorgeschrieben. Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln). Hinweise dazu enthält die Leistungsbeschreibung. Horizontal oder schräg angeordnete, der Bewitterung ausgesetzte Bleche (z.B. Außenfensterbänke) sind zu entdröhnen. Dazu wird eine rückseitige Antidröhn-Beschichtung gemäß Herstellerangaben gefordert. Sie ist in die Vertragspreise einzurechnen. Bei vertikalen Flächen ist eine Antidröhn-Beschichtung nur dann anzubieten, wenn dazu in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Forderung enthalten ist. 2.8 Anforderungen an die mechanische Festigkeit Die Dauerfunktion wird gemäß EN 12400 klassifiziert. Die jeweilige Klasse ergibt sich aus der angegebenen Anzahl an Zyklen. Dauerfunktion nach EN 12400 = Klasse 2 bei Fenstern Klasse 5 bei Aussentüren, Fassadenelementen. Die Wider- standsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung wird gemäß EN 13115 klassifiziert. Die jeweilige Klasse ergibt sich aus der angegebenen Lastkombination aus Vertikallast und Statischer Verwindung. Vertikallasten und statische Verwindung nach EN 13115 = Klasse 3 2.9 Anforderungen an die Einbruchhemmung Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Ein- bruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356 nachzuweisen. Gefordert wird eine Einbruchhemmung für das Bauteil gemäß EN 1627 RC2. Die Anforderung ist den Leistungspositionen zu entnehmen. Es sind zu berücksichtigen die DIN EN 1628-1630 (Prüfver- fahren) sowie Aushebelschutz-Richtlinien. Für angrenzende Bauteile müssen ebenfalls Anforderungen nach DIN EN 1627 zugrundegelegt werden. Nichttransparente Ausfachungen nach DIN EN 356. 2.10 Fensterfalzlüfter Bauphysikalische Anforderungen an die Wohnungslüftung Für einen Teil der Fenster-/ Türeelemente (siehe jeweilige LV- Position) sind Fensterfalzlüfter mit automatischer Volumen- strom-Regelung für Kunststofffenster, zur Regulierung der relativen Wohnungsfeuchte und Verbesserung der Raum- hygiene sind auf Winddruck, reagierende Fensterfalz-Lüfter im Blendrahmenfalz vorzusehen. Folgende Anforderungen werden gestellt: Die Lüftungseinrichtung darf das Fenster weder außen noch innen optisch verändern. Lüftungsöffnungen dürfen beim geschlossenen Fenster nicht sichtbar sein. Sie müssen einsehbar und leicht zu reinigen sein. Der Lufteintritt in den Wohnbereich soll im oberen Bereich des Fensters erfolgen. Der Lüfterboden darf keine schmutzanfälligen Querstege aufweisen. Er muss glatt sein. Zur Vermeidung von Kondenswasserbildung an den Regelklappen dürfen diese nicht aus Metall sein. Luftführung über Fräsungen durch nicht zugängliche Profil-Hohlkammern ist aus hygienischer Sicht wegen Verschmutzungs- und Verkeimungsgefahr nicht zulässig. Es muss gewährleistet sein, dass Fenster optisch und funktionell wieder in den Urzustand versetzt werden können. Die automatische Winddruckregelung sollte in 2 Stufen unterhalb 50 Pa erfolgen. Nachweise der Leistungs- prüfung des Lüfters nach DIN EN 13141-1 sind auf Verlangen vorzulegen. Die Schlagregendichtheit muss entsprechend der DIN EN 12208 bis 600 Pa gewährleistet sein. Luftschalldämmung nach EN ISO 10140-1 und -2 ist, je nach Anforderung, auf Verlangen nachzuweisen. Sofern in den Einzelpositionen nicht anderslautend gefordert, sind alle Flügeleinheiten mit Fensterfalz-Lüftern nach Richtlinien und Montageanleitung des Herstellers auszustatten. Jedes öffenbare Teilelement ist mit zwei Fensterfalzlüftern auszustatten. 3. Material 3.1 Stahl Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen verzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden. Verankerungen und Befestigungsmittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre ausgesetzt sind, sind aus nichtrostendem Stahl mindestens der Qualität der Werkstoff-Nr. 1.4301 zu fertigen. 3.2 Verbindungselemente Verbindungselemente wie Beschläge, Schrauben, Bolzen o.ä. müssen aus nichtrostendem Stahl mindestens der Qualität des Werkstoff.-Nr. 1.4201 bestehen. 3.3 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei der Verbindung verschiedener Metalle ist die elektro- chemische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unter- schiedlichem Spannungspotential sind durch geeignete Isolier- zwischenlagen so zu trennen, so dass keine Kontakt- korrosion entstehen kann. 3.4 Dichtstoffe für die Verglasung Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften DIN 18545 und dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und  soweit sie direkten Witte- rungseinflüssen ausgesetzt sind  gegen diese beständig sein. Generell muss die Farbe der Dichtstoffe vor Fertigung mit dem AG abgestimmt werden. 3.5 Dichtprofile Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile (APTK/EPDM) müssen DIN 7863 bzw. der EN 12365 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein, sie müssen alterungsbeständig und  soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind  gegen diese beständig sein. 4 Glas 4.1 Glasdicken Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Belastungen zu ermitteln. Falls in diesem Zusammenhang zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind, oder der Einbau von Sondergläsern erforderlich ist, ist das den Leistungs- beschreibungen zu entnehmen. Es dürfen nur Glasscheiben verwendet werden, die im Randverbund ein Herstellungsdatum und die technischen Eigenschaften (z. B. U-Wert) aufweisen. Mehrscheibenverglasungen müssen der Beanspruchungs- gruppe 5, nach DIN 18545, Teil 3, (Verglasungstabelle vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim) entsprechen. Brüstungsscheiben sind bis 2,00 m Höhe aussenseitig und innenseitig mit VSG auszuführen. Verglasungen müssen bis zu einer Höhe von 2,00 m, unabhängig von evtl. Riegelteilungen, ausnahmslos mit einem Sicherheitsglas versehen werden. Die Glasfarbe muss generell im Farbton neutral ausgeführt werden. Sofern andere Farben technisch notwendig sein sollten, ist dies vorab mit dem AG abzustimmen. Eine Bemusterung mit dem Bauherren ist zwingend einzuhalten. 4.2 Glaseinbau Die Glasfalzhöhe muss mindestens 24 mm betragen. Der Falzgrund muss eben und ohne Vorsprünge ausgebildet sein sowie eine vollflächige Auflage der Trage- und Distanzklötze haben. Glasleisten müssen grundsätzlich innen liegen, maßgenau eingepasst und konstruktiv so ausgebildet sein, dass sie durchlaufend kraftschlüssig einrasten. Festver- glasungen sind so einzubauen wie Flügelverglasungen, dazu gehören auch die Druckausgleichsöffnungen. Die Vorschriften der Isolierglashersteller und die "Verglasungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks in Hadamar müssen beachtet werden. Bei einer Glasabdichtung mit Dichtstoffen gelten das IVD-Merkblatt Nr. 10 und die ift-Richtlinie VE-06/1,"Bean- spruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern?. Die Abdichtung nichttransparenter Ausfachungen hat grundsätzlich nach dem gleichen System zu erfolgen. Für Verglasungen mit vorgefertigten Profilen ist aufgrund fehlender Normung ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen. Tragende Klötze müssen mindestens 100 mm lang und gegen Verrutschen gesichert sein. Trage- und Distanzklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart, nach den Richtlinien der techn. Beratungsstelle des Glaserhandwerks Hadamar (Schritt 3), einzusetzen. Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze ver- wendet werden. Zur Verwendung kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen. Eine Lagerung der Glas- scheiben vor Ort ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Anlieferung der Glasscheiben durch den AN ist derart zu koordinieren, dass die Glasscheiben sofort nach Lieferung auf die Baustelle in montierte Rahmen eingebaut werden. 4.3 Glashalteleisten Über die Befestigung der Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein. Die Vorgaben des Systemgebers müssen eingehalten werden. Werden Glashalte- leisten auf der Außenseite angebracht, müssen die sich erge- benden Fugen gegen eindringende Feuchtigkeit abgedichtet werden. 5 Verarbeitung Die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen für Fenster, Fenstertüren, Fensterelemente und Vorhang- fassaden setzen eine dokumentierte Produktionskontrolle von den Ausgangsstoffen bis zum Endprodukt voraus. Für die Beurteilung der Verarbeitung gilt die Gütesicherung RAL-GZ 695 ?Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten?. Die Vorlage des RAL-Gütezeichens Kunststofffenster ist eine Möglichkeit die Forderungen der Landesbauordnungen nachzuweisen. Die Verarbeitung der Aluminiumprofilsysteme ist nach den Richtlinien des Systemherstellers durchzuführen. Zusätzlich sind die Kriterien des RAL-RG 636/1 - Aluminium- fenster- Gütesicherung der Gütegemeinschaften Frankfurt und Essen einzuhalten. 6 Einbau Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Bei der Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper sind die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Äußere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen die entsprechenden Maßnahmen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Dabei sind sowohl DIN 4108-2, Beiblatt 2 zu DIN 4108, DIN 4108-7 als auch die Energieeinsparverordnung und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage", herausgegeben von den RALGütegemeinschaft Fenster und Haustüren, zu beachten. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vor- gegebene schimmelpilzkritische 13 °C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchten, bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen. Hinweise dazu gibt der Leitfaden zur Montage. 6.1 Lastabtragung in Fensterebene Die Kräfte in Fensterebene (Eigenlast) müssen im Regelfall über druckfeste Unterkonstruktionen, wie z.B. Tragklötze in das Bauwerk eingeleitet werden. Die Tragklötze sind in Richtung der Fensterebene so anzuordnen, dass sowohl die äußere als auch die innere Abdichtung ohne jede Unterbrechung vor- genommen werden kann. Bei mehrschaligen Wandsystemen, bei denen das Fenster in der Ebene der Wärmedämmung eingebaut wird, müssen diese Kräfte z. B. über Metallwinkel, Zargen oder Konsolen in die statische Schichtzone der Außen- wand eingeleitet werden. Die Tragklötze müssen folgende Forderungen erfüllen: sie müssen die anfallenden Lasten übertragen können, sie müssen gegen Verschieben gesichert werden, sie dürfen die Ausführung der Abdichtung nicht behindern, sie müssen aus einem unverrottbaren Material (z.B. Kunststoff, imprägnierte Harthölzer) bestehen. Werden Dübel, Laschen, Verschraubungen u.ä. z.B. im Rahmen einer Distanzbefestigung verwendet, dürfen diese zur Abtragung der in Fensterebene wirkenden Lasten nur dann verwendet werden, wenn das Produkt über einen entsprechenden Nachweis verfügt. 6.2 Befestigung Die Befestigung (Verankerung) muss alle planmäßig auf das Fenster einwirkenden Kräfte mit der erforderlichen Sicherheit und unter Berücksichtigung der im Anschlussbereich zu erwartenden Bewegungen einwandfrei auf den Baukörper übertragen, die Bewegungen sowohl aus der thermischen Belastung der Fenster und Fensterelemente als auch aus den zu erwartenden Formveränderungen des Baukörpers auf- nehmen. Die Befestigungsstellen müssen auf den Sitz der Beschläge und die Anordnung der Verklotzung in den Festfeldern ab- gestimmt werden. Der Abstand der Befestigungselemente untereinander darf 70 bis 80 cm nicht überschreiten. Von Eck- und sonstigen Rahmenverbindungen darf ein Abstand von 15 cm nicht überschritten werden. Beim Einsatz von Dübeln sind die vorgeschriebenen Bohrabstände einzuhalten. Im Bereich von Leibungs- und Deckenanschlüssen, die lediglich verputzt werden, sind ausschliesslich Befestigungen direkt durch die Rahmenprofile erlaubt. Die Montage mittels Haltewinkeln oder Laschen ist in diesen Bereichen nicht zulässig. Die Montage- punkte sind in die Pläne einzutragen. Die Befestigung von Montagezargen hat sinngemäß zu erfolgen. Wird bei Fensterelementen ein prüffähiger statischer Nachweis für Konstruktion und Befestigung verlangt, gelten die Technischen Baubestimmungen. Dieser Nachweis ist nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Fertigung unaufgefordert vorzulegen. In den einzelnen Bauteilen ist mit folgenden Durchbiegungen des Trägers im Randbereich zu rechnen. Die angebotene Anschlussausbildung muss diese Bewegungen ausgleichen können. Verleistungen müssen passgenau und dürfen nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung sowie dem AG ausgeführt werden. 6.3 Abdichtung zum Baukörper Die Anschlussfugen müssen raumseitig ausreichend luftdicht sein, im Zwischenraum vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt sein, - außenseitig das unkontrollierte Eindringen von Schlag- regen verhindern. Die Anschlusskonstruktion muss so ausgebildet werden, dass ein Feuchteausgleich nach außen möglich ist. Dieser Ausgleich wird sichergestellt, wenn die raumseitigen Dichtmaterialien einen höheren Diffusionswiderstand aufweisen, als die auf der Außenseite, oder wenn außenseitig witterungsgeschützt angeordnete Druckausgleichsöffnungen vorgesehen werden. Geforderter Dämmstoff: Mineralwolledämmstoff, Ortschaum, schalldämmender Schaum der Schaumstoff- Füllbänder. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dicht- stoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Das gilt für die konstruktive Fugenausbildung ebenso wie für die zulässige Gesamtverformung des Dicht- stoffs. Bei der Abdichtung mit imprägnierten Dichtbändern aus Schaumkunststoff sind die Herstellerangeben zu beachten. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 (BG 1) einzusetzen. Dichtbänder der BG 2 dürfen nur geschützt vor direkter Bewitterung eingesetzt werden. Für beide Abdichtungsmöglichkeiten müssen die Fugenflanken ausreichend parallel und eben sein. Ist das nicht der Fall, muss die Rohbau-Fugenflanke nach den Vorgaben der DIN 4108-7 bauseits nachgearbeitet werden. Wird eine Nacharbeit erforderlich, hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen und der Auftraggeber ist unverzüglich schriftlich zu informieren. Die luftundurchlässige raumseitige Abdichtung und die Windsperre können eine Ebene bilden. Die Gesamtkonstruktion und die erforderliche Fugenbreite ergeben sich aus dem vom Bieter gewählten Anschluss- und Dichtsystem. 6.3.1 Dichtsystem Gehört zum gewählten Dichtsystem eine Abdichtung mit spritzbarem Dichtstoff, gelten weiter DIN 18 540 und DIN 18 545-2. Eine Zweiflankenhaftung ist durch den Einsatz von geschlossenzelligem, nicht wassersaugendem Hinterfüll- material sicherzustellen. Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind enthalten im IVD-Merkblatt Nr. 9 ?Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung". Beim Einsatz von imprägnierten Fugendichtbändern aus Polyurethan-Weichschaumstoff sind in jedem Fall die Herstellerangaben, speziell der zur vorhandenen Fugenbreite erforderliche Komprimierungsgrad zu beachten. Die Schlagregendichtigkeit der Fugendichtbänder ist auf Verlangen durch Vorlage eines Prüfzeugnisses nachzuweisen. Bei der Abdichtung der Fenster mit Bauabdichtungsbahnen gilt DIN 18195-9. Sie müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen, es dürfen nur kaltverschweißbare Folien verwendet werden. Die bauphysikalischen Grundlagen für die Anwendung von diffusionsoffenen und dampfdichten Bauab- dichtungsbahnen sind zu beachten. Zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktion sind Bauabdichtungsbahnen in beiden Anschlussbereichen zusätzlich mechanisch zu sichern, sofern sie nicht aus bauphysikalischen Gründen freihängend angebracht werden müssen. Für andere Dichtsysteme muss die Eignung gemäß ift Richtlinie MO-01/1 ?Baukörperanschluss von Fenstern; Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchs- tauglichkeit von Abdichtungssystemen? nachgewiesen werden. 6.4 Außenfensterbänke Fensterbänke sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser problemlos nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Die Ableitung hat so zu erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Dazu wird ein Gefälle von ca. 5 % und ein Fassadenüberstand von > 30 mm gefordert. Fensterbänke aus Metall müssen mit ausreichender Sicherheit mit rostfreien Befestigungsmitteln am Blendrahmen befestigt werden. Die rückseitige Fensterbankaufkantung muss gegen- über der äußeren Fensterebene um ca. 10 mm zurückspringen. Dazu ist das Blendrahmenprofil unten quer mit einem entsprechenden Falz zu versehen. Zwischen Fensterbank- aufkantung und Blendrahmen ist ein Dichtungsprofil anzu- ordnen und die Verschraubungen sind abzudichten. Ist ein Rücksprung aus konstruktiven Gründen nicht möglich, muss die Anbindung der Fensterbankaufkantung so erfolgen, dass eine ungehinderte Wasserableitung stattfinden kann und kein Wasser zwischen Blendrahmen und Fensterbankaufkantung in die Konstruktion eindringen kann. Für die thermisch bedingten Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen. Die Fensterbänke aus Metall müssen mindestens alle 300 cm einen Dehnstoß erhalten. Stoßunterlappungen sind so auszuführen, dass im Stoßbereich eingedrungenes Wasser nach außen abgeleitet wird und Dehngeräusche vermieden werden. Bei einer Ausladung von mehr als 15 cm sind im vorderen Abkantungsbereich zusätzliche Befestigungen direkt zum Baukörper vorzusehen und ca. 2/3 der Ausladungsfläche sind mit einer Antidröhnmasse zu beschichten. Die Fenster- bänke aus Metall sind seitlich aufzukanten oder mit Endstücken zu versehen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Längenänderung sind die Fensterbänke in diesem Bereich zum Baukörper abzudichten. Bildet Putz die seitliche Haftfläche, sind komprimierte Dichtbänder gemäß DIN 18542 zu verwenden; bilden andere, oberflächenglatte Materialien die Haftfläche, ist eine elastische Abdichtung in Anlehnung an DIN 18540 vorzusehen. Bei einer mehrschaligen Baukörperausbildung ist unterhalb der Fensterbänke eine Dichtungsbahn anzuordnen. Sie ist zusammen mit der Fensterbank am Fenster zu befestigen und wannenförmig auszubilden. Um einen Diffu- sionsstau zu vermeiden, ist die Dichtungsbahn im übrigen Bereich lose auf die Dämmung bzw. den Baukörper zu legen. Eine Hinterwanderung durch Niederschlagswasser ist dauerhaft zu vermeiden. Die senkrechte Abdichtung ist im Eckbereich aufzunehmen. Der seitliche Anschluss ist abzudichten und konstruktiv zu überdecken. 6.5 Innenfensterbänke Unabhängig davon, ob die Innenfensterbänke bauseits ange- bracht werden, oder zum Leistungsbereich Fenster gehören, ist durch die untere Fensteranschlussausbildung sicherzustellen, dass auch dieser untere Anschluss luftundurchlässig abgedichtet ist. Feuchtehinterwanderungen der Anschlussfuge von innen sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. 6.6 Schwellenausbildung Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Niederschlags- wasser und aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet werden. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet wird. Die Begehbarkeit der angrenzenden Bauteile muss dabei sichergestellt sein. Die in dieser Ausschreibung geforderten Schwellenhöhen sind der Leistungsbeschreibung bzw. den Detailzeichnungen zu entnehmen. Sind aufgrund der Planungsvorgabe die an- erkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der Auftrag- nehmer gegenüber dem Auftraggeber schriftlich Bedenken geltend zu machen. Grundsätzlich sind thermisch getrennte Bodenschwellen zu verwenden. Im Bereich des Erdgeschoss sind bitumenverträgliche Bodeneinstandsprofile zu verwenden. Bei Bodeneinstandsprofilen sind grundsätzlich thermisch getrennte bzw. wärmegedämmte Profile und Unterkon- struktionen abgestimmt auf die angebotenen Profilserien einzu- setzen. 6.7 Leibunsgbleche Sind im Übergangsbereich vom Fenster zum Baukörper Leibungsbleche vorgesehen, sind grundsätzlich beidseitig vertikale pulverbeschichtete  Aluminiumbleche anzubieten. Mit anzubieten ist die Unterkonstruktion aus Baufurniersperrholz, Typ BFU 100 mindestens 25 mm stark. Sämtliche gekanteten Aluminiumbleche sind mindestens 1,0 mm stark auszubilden. Die gesamte Konstruktion ist inklusive aller notwendigen Befestigungsmittel untereinander sowie die Ausbildung der Anschlussfugen am Baukörper anzubieten. Grundsätzlich sind korrosionsgeschützte Senkkopfverbindungsmittel zu verwen- den. Alternativ kann eine Ausführung ohne Holzunter- konstruktion angeboten werden. Hierbei muss die Blechstärke mindestens 3,0 mm betragen. Die dieser Ausschreibung beigefügten bauseitigen Zeichnungen zeigen die Rohbauausbildung und die geplante Einbauebene der Fenster. Die darauf abzustimmende Leibungskonstruktion hat unab- hängig vom Konstruktionsprinzip des Bieters folgende Forderungen zu erfüllen. Bei mehrschichtigen Außenwänden müssen die Bleche in allen Anschlussbereichen die nachträglich anzubringende äußere Wärmedämmung in ihrer vollen Dicke aufnehmen können, so dass deren Anbringung im direkten Anschluss an die Leibungsbleche und nach deren Einbau erfolgen kann. Die Bleche sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Außenputz, bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für die Riemchen bilden. Daher sind alle Bleche abschnittsweise in die Rohbaufassade einzumessen. Wegen der Lehrenfunktion sind die Bleche flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung auszugleichen. Sie sind so auszubilden, dass die Fenster nicht direkt mit den Blechen verbunden sind. 6.8 Farb-Beschichtung Pulver/ Nasslack Leibungsblech Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franzis- kanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Güte- zeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächen- veredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. Die mit Pulverlacken zu beschichtenden Teile erhalten zunächst eine chemische Oberflächenbehandlung, die mit     einer Chromatierung nach DIN 50 939 oder eine Voranodisation im GS-Verfahren abzuschließen ist. Die anschließende Be- schichtung erfolgt mit Lacksystemen, die über eine GSB- Zulassung verfügen. Vorgesehen ist ein Farbe RAL- Farbton oder Farbe nach Sonderfarbkarte RAL-DB, Schichtdicke mindestens 0,06 mm. Generell sind sämtliche Blecheinbauteile (Fensterbänke, Leibungsbleche) farblich analog der Aussenfarbe der Fenster- profile auszuführen. 6.9 Einbau einbruchhemmender Bauteile Der Einbau von geprüften einbruchhemmenden Bauteilen hat nach den Montageanweisungen des Herstellers zu erfolgen. Sollte die Festigkeit des Baukörpers nicht ausreichend sein, hat der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber schriftlich Bedenken geltend zu machen. Der vorschriftsmäßige Einbau ist spätestens bei der Abnahme durch eine Montagebe- scheinigung zu bestätigen. 6.10 Absturzsichernde Verglasungen Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen (TRLV) VFF Merkblatt HO.08 Maßnahmen zum Schutz von Fenstern und Außentüren während der Bauphase Verband der Fenster- und Fassadenhersteller, Frankfurt am Main TRAV-Richtlinien (neuste Fassungen) Verband der Fenster- u. Fassadenhersteller, Frankfurt am Main VFF Merkblatt KB 0.1 Kraftbetätigte Fenster, Dez. 2008 6.11 Blitzschutz Es gehört zum Auftrag des AN, alle metallenen Fas- sadenelemente entsprechend den Richtlinien insbesondere DIN VDE 0185, DIN 18 384, DIN 57 185 sowie VdS-Richtlinie 2006 leitend miteinander zu verbinden. Die Verbindungen sind durch Bohrungen mit Verschraubungen und Schleifleitungen mit dem erforderlichen Querschnitt vorzunehmen. Weiterhin sind die Güte- und Prüfbestimmungen für die Errichtung von Blitzschutzanlagen RAL-GZ 642 einzuhalten. 6.12 Erstreinigung/Nachkontrolle der Fenster/Türen und Fassadenelemente Aach Aufforderung durch die Bauleitung hat der Auftragnehmer vor der Abnahme eine Reinigung der von ihm erbrachten Leistungen außen und innen vorzunehmen. Dies gehört mit zum Leistungsumfang des AN. Die Richtlinien des Merkblattes A5 "Reinigen von Aluminium im Bauwesen" der Aluminium- zentrale, Königsallee 30, Düsseldorf 1 sind zu befolgen. Mit zur Leistung des AN gehört die Nachkontrolle  sowie das Nachstellen sämtlicher Fenster-/Tür-/Fassaden- elemente ca. 12 Monate nach Abnahme der eingebauten Elemente. 1. Normen und Richtlinien Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB mit Ihren Teilen B DIN 1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und C DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art zu Grunde. Die Ausführung sämtlicher erforderlicher Arbeiten hat nach den einschlägigen Unfallschutzbestimmungen der Bauberufsge- nossenschaft und den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller nach dem neuesten Stand der Technik zu erfolgen. Die Ein- haltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftrag- nehmer. Zusätzlich sind folgende technische Bestimmungen zu beachten: - VOB Teil B und C - DIN EN 12811-1 "Arbeitsgerüste - DIN 4420-1 Schutzgerüst - DIN 18355 Tischlerarbeiten - DIN 18357 Beschlagarbeiten - DIN 18358 Rollladenarbeiten - DIN 18360 Metallbauarbeiten - DIN 18361 Verglasungsarbeiten Zusätzliche Vorschriften und Empfehlungen soweit diese mit den ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang stehen: - Landesbauordnung NRW (BauO NRW) Planunterlagen im PDF-Format: - Lageplan ÖbVI Dr. Blinken Töpfer - Grundrisse, Architektin Zyla Schnitte, Architektin Zyla - Ansichten, Architektin Zyla - Detailpläne gemäß Detailliste, Architektin Zyla - Systemübersichten, Architektin Zyla Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhü- tungsvorschriften, behördliche Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr / Bauaufsicht. 2. Allgemeines Die in den nachfolgenden "Zusätzlichen technischen und besonderen technischen Vertragsbedingungen" aufgeführten Bedingungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht nochmal gesondert darauf hingewiesen wird. Die entsprechenden Kosten sind also ebenfalls in die Einheitspreise einzu- kalkulieren. Alle beschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und die betriebsfertige Montage bzw. Einbau, falls in den Leistungs- positionen nichts anderes beschrieben wurde. Alle Leistungen, die durch die vom Bieter gewählten Konstruktionen erforderlich werden und nicht ausdrücklich genannt werden, müssen, wenn sie als Nebenleistung anzusehen sind, in die Einheitspreise einkalkuliert werden Der Bauherr hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Kosten werden auf die Firmen umgelegt. Es werden 0,5% von jeder Bruttorechnungssumme als Umlage für die Kosten der Versicherung abgehalten. Kosten für für Bauwasser/ Baustrom werden mit einer Umlage von 0,3% von jeder Bruttorechnungssumme abgehalten. Kosten für die Bauleistungsversichgerung werden mit einer umlage von 0,7% von jeder Bruttoabrechnungssumme abgehalten. Kosten für die Bautoilette werden mit einer Umlage von 0,5% von jeder Bruttorechnungssumme abgehalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch ist nach Aufforderung der örtlichen Baulei- tung vorzulegen. 2.1 Ausführungstermine / Arbeitszeiten Die Regelarbeitszeiten an der Baustelle sind von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 07:00 bis 15:00 Uhr. Während dieser Zeiten muss die Baustelle mit ausreichend Personal und Gerät besetzt sein. 2.2. Unfallverhütung Die Auftragserteilung setzt voraus, dass die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beachtet werden. Bei Ausführung der Leistungen sind die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherungstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Entsprechend den EG-Richtlinien 92/57 EWG vom 24. Juni 1992 wird vom Auftraggeber ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator (SiGeKo) benannt. Zur Erstellung des in der o. g. Verordnung genannten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)" sind Leistungen aller Unternehmen gefordert. Für alle sich aus der EG-Richtlinie ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den im Rahmen der Koordinierungs tätigkeit zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutz auf der Baustelle notwendig werdenden Beratungen mit dem vom Bauherrn eingesetzten Koordinator teilzunehmen. Besonders zu beachten sind folgende Hinweise: · Absturz · Bei allen eigenen Arbeitsplätzen bei denen Absturzgefahr besteht, hat der AN eigenverantwortlich für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen zu sorgen. · Herabfallende Gegenstände · Der AN hat durch Schutzmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass bei der Erbringung der eigenen Leistung andere Personen nicht durch herabfallende Gegenstände in Gefahr gebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die Gefahrenbereiche durch Zäune oder Absperrungen zu sichern. · Lastentransporte · Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hebezeuge und Anschlagmittel den Normen und Arbeitsschutzvor- schriften entsprechen. Die Bedienung der Hebezeuge darf nur von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden. Die zulässigen Belastungen der Hebezeuge sind einzuhalten. 2.3. Baustelleneinrichtung, Baustellenreinigung Der AN hat sich hinsichtlich der Organisation und Einrichtung der Baustelle mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.  Sämtliche Baustelleneinrichtungsmassnahmen müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen entsprechen. Material und Stellflächen sind entsprechend den Erfordernissen des Bauablaufs auf Anweisung der Bauleitung kostenfrei umzusetzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Platzverhältnisse vor Ort sehr beengt sind. Lagerflächen sowie Aufstellmöglichkeiten für Container sind nur temporär möglich. Die Aufstell und Lagerflächen dürfen den reibungslosen Ablauf der Gesamtbaumassnahme, d.h. Zugangs- und Zufahrtmöglichkeiten für Fremdgewerke nicht behindern.Der Auftragnehmer kann kalkulatorisch davon ausgehen, dass nur in einem beschränkten Umfang Material gelagert werden kann. Die Fläche der Baustelleneinrichtung hat sich der Auftragnehmer vorab von der Bauleitung genehmigen zu lassen. Die Nutzung des bauseits vorhandenen Gerüstes wird durch mehrere Gewerke erfolgen. Wasch- und Toilettenanlagen werden vom Rohbauunter- nehmen gestellt und allen Gewerken zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Strom und Wasser werden gegen vorangenante Umlage zur Verfügung gestellt. Es ist eine eigene Leitungsführung von ca. 50 m mit einzukalkulieren. Es ist unzulässig Strom zu Heiz- zwecken von Aufenthalts- oder/und Pausenräumen zu nutzen. Während der Ausführung seiner Arbeiten hat der Auftrag- nehmer für die Sicherheit seines Arbeitsbereiches, seiner Lagerflächen und Baustelleneinrichtung auch gegenüber Dritten zu sorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle regelmäßig und bei Erfordernis auf Anweisung der Bauleitung zu reinigen. Bei Nichtbeachtung und Verzug ist die Bauleitung berechtigt, diese Leistung durch ein drittes Unternehmen zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen. Parkplätze für Kraftfahrzeuge der Arbeitnehmer stehen auf dem Baugelände nicht zur Verfügung. Transportfahrzeuge können nur zu Be- und Entladezwecken auf dem Baustellengelände halten. Der AN hat bei Schnee und Eis alle Massnahmen zu ergreifen um die Durchführung und Sicherheit seiner eigenen Arbeiten zu gewährleisten. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistung erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen, betriebsfertig aufstellen und wieder abtransportieren einschließlich der hierfür not- wendigen Arbeiten. Sämtliche notwendigen Schutz-/ Arbeits- gerüste, Kräne, Mobilkräne, Lastenaufzüge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen erforderlich sind, sind auf die Baustelle zu bringen, betriebsfertig bereitstellen, einschl. der hierfür notwendigen Arbeiten und Materialien. Baustelle einrichten, umsetzen (soweit erforderlich) nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung. Die Benutzung von bauseits vorhandenem Hochbaukran hat der Auftrag- nehmer eigenverantwortlich mit dem Rohbauunternehmer zu regeln. Sämtliche hier beschriebenen Massnahmen sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3. Leistungsbeschreibung 3.1 Positionsbeschreibung Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff, Abmessungen usw. gelten auch der Her- stellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen sowie technische Merkblätter, als beschrieben (Material und Ausführung müssen den z.Zt. gültigen DIN-Vorschriften entsprechen; Richtlinien von Fachverbänden sind zu beachten, ebenso die Verarbeitungs- vorschriften der Zulieferindustrie). Bei etwaigen Abweichungen zwischen Beschreibungen im Leistungsverzeichnis und den beigefügten Zeichnungen gilt immer die textliche Beschreibung im Leistungsverzeichnis. 3.2 Unterlagenprüfung - Bedenkenanmeldung Grundsätzlich ist der Bieter gehalten, die im Leistungs- verzeichnis beschriebenen Leistungen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit entsprechender Begründung dem Angebot beizufügen. Vor Beginn der Arbeiten sind alle Planungsunterlagen zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten genaue Maße an Ort und Stelle zu nehmen. Unklarheiten und Unstimmigkeiten zwischen der Örtlichkeit und den Ausfüh- rungsplänen des Architekten und der Fachingenieure (Statiker, Haustechniker, etc.) sind umgehend mit der Bauleitung/ Planung zu klären. Das gleiche gilt auch bei Unstimmigkeiten innerhalb der gesamten Ausführungs- und Detailplanung. Ferner hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vor- gesehene Art der Ausführung, auch im Detailbereich, sofort der Bauleitung/ Planung unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Die nachträgliche Ausführung von einzelnen Arbeiten stellt keine Grundlage für eine zusätzliche Vergütung dar. Generell ist der Ablauf der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Dies ist ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4. Ausführung 4.1 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere vorherige Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigtem unter- schriebenen Stundenzettel müssen für jeden Kalendertag ausgestellt sein und sind spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Ausführung der Bauleitung in 3-facher Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Die Zusendung per Fax ist unzulässig. Die 1. Ausfertigung (Original) ist der Bauleitung sofort, die 2. Ausfertigung mit der Rechnung abzugeben. 4.2. Baustellenbesetzung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den im wöchentlichen Rhythmus stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Hierzu ist ein fachkompetenter, deutschsprachiger Mitarbeiter zu entsenden. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Das Führungspersonal muss vor der Ausführung schriftlich benannt werden. Weiter muss das Führungspersonal im Rahmen der täglichen Arbeitszeit für die Bauleitung erreichbar sein. Während der Bauzeit soll das vom Auftragnehmer einzusetzende Führungspersonal nicht gewechselt werden (Polier/ Vorarbeiter). Wird ein Wechsel aus zwingenden Gründen erforderlich, so hat der Auftragnehmer unter Angabe der Gründe die Zustimmung des Auftraggebers schriftlich einzuholen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die vom Auftragnehmer mit der Bearbeitung und Überwachung von Lieferungen und Leistungen sowie mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte Personen abzulehnen oder Ihre Ablösung zu verlangen. Von jedem auf der Baustelle tätigem Mitarbeiter ist eine Kopie des Personal- und des Sozialversicherungsausweises bei der Bauleitung vor Ausführungsberginn zu hinterlegen. 5. Abrechnung Die Abrechnung der Leistung erfolgt gemäß gegenseitig anerkanntem Aufmaß. Der AN erstellt kurzfristig nach Ausführung der Leistungen das Aufmaß gemäß VOB und sendet dieses an den zuständigen Bauleiter zur Prüfung. Nachträglich erstellte Aufmaße können nicht anerkannt werden. Die in den Leistungspositionen bzw. nach Pauschalierung sowie die in den Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen und die hierzu angegebenen Einheitspreise bzw. Pauschalpreis gelten für fix und fertige, fachgerechte Arbeiten einschließlich aller erforderlichen Materialien. 6.1. Eigentumsübergang/ Entsorgung Für die durchgeführten Baumaßnahmen ist ein Abschluss- bericht (Abfallbilanz) zur Dokumentation durch den Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber sowie dem Umweltamt Untere Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Abfallbilanz mit folgenden Inhalten zu erstellen: · Bezeichnung und Anschrift der Baustelle- Abfallschlüssel und Abfallbezeichnung nach den aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften-Menge in Tonnen pro Abfallart, die entsorgt wurde · Verbleib des Abfalls mit Angabe der Anlage inkl. der Entsorgernummer und des benutzten Verfahre · Bei Vorbehandlung von gemischten Abfällen die Verwer- tungsquote der Sortieranlage 6.2 Auflagen Der AN ist für die Transportlogistik aller von Ihm an- und abzufahrenden Güter verantwortlich. Alle erforderlichen Abstimmungen, Genehmigungen, Auflagen usw. der zuständigen Behörden, die im Zusammenhang mit den Transporten und der Benutzung der öffentlichen Straßen stehen, sind rechtzeitig in Eigenverantwortung durch den AN einzuholen bzw. zu beachten. Die grundsätzliche Benutzung der Straße ist Sache des AN. 6.3 Ortsbesichtigung Der AN bestätigt mit seiner Angebotsabgabe sich über die örtlichen Verhältnisse in Kenntnis gesetzt zu haben und hieraus resultierende Erschwernisse bzw. Behinderungen aus der Örtlichkeit und den beschriebenen parallel verlaufenden Verfüll- und Trägerzieharbeiten bei den Erdarbeiten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachträge aus Unkenntnis der Örtlichkeiten werden nicht anerkannt. 6.4 Bauablauf/  Eigenterminplan Vor dem Start seiner örtlichen Arbeiten ist es Sache des AN, im Rahmen der Zeitvorgaben des AG einen Eigenterminplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen, der die Baufelder nach Einzelbauteilen (A1, A2, A3 etc.) aufgliedert und eine zeitlich gestaffelte Übergabe der fertiggestellten Einzelbauteile im 2 Wochenrythmus sicherstellt. Seitens der Bauherrn ist es geplant frühzeitig mit den Ausbaugewerken zu beginnen. Dies bedeutet insbesondere für die mehrgeschossige Wohnbebauung, dass so zeitig als zulässig die Betondecken auszuschalen, die Trennwände zu errichten und die Geschosse besenrein für die Folgegewerke zu übergeben sind. 6.5 Parallel arbeitende Unternehmen Eine Koordinierung und Abstimmung hinsichtlich der Ausführung der Bauleistungen mit der Fassadenbaufirma und der Dachdeckerfirma ist zwingend durchzuführen. Ferner wird es aufgrund der nach Bauteilen und Geschossen gestaffelten Bauweise zu parallel arbeitenden Ausbaugewerken sowie Fassadengewerken kommen. Daher sind die Arbeiten generell in zeitversetzten Abschnitten auszuführen, sowohl geschoss- weise als auch baufeldweise muss dies einkalkuliert werden. Alle Arbeiten sind in kooperativer Zusammenarbeit mit durchzuführen. Behinderungen aufgrund parallel arbeitender Unternehmen sind ausgeschlossen. Kunststoffelemente Allgemeine Anforderungen an Kunststoffprofile Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere, sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe aufweisen. Die  Profile müssen gemäß  Merkblatt KU.01 ?Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenstern und Türelementen? frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein. Geringfügige Abweichungen in der Fertigung sind zulässig, wenn die Funktionstüchtigkeit und das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden. Eine Verformung der Profile durch unsachgemäße Lagerung muss vermieden werden. Die zulässige Abweichung der Hauptprofil-Längsachse von der Geraden darf an den Außenkanten 1 mm/m nicht überschreiten. Die Farbänderung (Wetterechtheit) darf die Stufe 4 des Graumaßstabes nach ISO 105-A03 nicht überschreiten. Veränderungen dürfen nicht zu Flecken-, Blasen-, Streifen- und Rissbildungen oder anderen nennenswerten Beeinträchtigungen des Aussehens führen. Farbe der Fenster-/ Türprofile innen: weiß, Zielfarbe RAL 9010 "Reinweiß", glatte Oberfläche Farbe der Fenster-/ Türprofile außen: anthrazitgrau, Zielfarbe RAL 7016 "Anthrazitgrau", glatte Oberfläche bzw. Holzstruktur (geprägte Oberfläche) nach Bemusterung mit AG. Der Bauherr behält sich die Entscheidung zur definitiven Farb- und Oberflächengestaltung bis nach der zwingend durch- zuführenden Bemusterung vor. Mit in der Leistung inbegriffen sind Fensterbänke aussen aus Alu-Strangpressprofil, seitlich in  das Wärmedämmverbund- system eingelassen, Typ BUG oder gleichwertiges, Farbe RAL 7016 "Anthrazitgrau" bzw. RAL-Farbton nach Bemusterung mit Bauherr. Ein umlaufendes Füllprofil im Bereich der Fensterleibungen ist mit vorzusehen (Aluminiumprofil ca. 30/80 mm). Fenstertüren mit stufenlosem Zugang, Schwelle < 2 cm nach DIN 18025 Teil 2. Fensteroliven analog dem Programm der Türgriffe. Alle Fenster und Türen sind inklusive aller notwendigen Beschläge, Griffe und deren Abdeckungen zu liefern und einzubauen, passend zum angebotenen Rahmenprofil-System. Der Zeitpunkt der Montage ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Temperaturaufnahme der Rahmen durch die Sonneneinstrahlung in unseren Breiten soll so niedrig gehalten werden, dass die dauerhafte Funktion der Fenster-/Türelemente nicht beeinträchtigt wird. Die Farbbeständigkeit muss durch mindestens 5-jährige Frei- bewitterungsprüfungen in verschiedenen Klimazonen nach- gewiesen werden. Angebotene Fensterbank: ................................................. Zugelassene Kunststoffprofilmaterialien Für die Fertigung von Kunststofffenstern sind zugelassen: · Fensterprofile aus Polyvinylchlorid (PVC-U) mit weißen Oberflächen · Fensterprofile aus hartem PUR-Integralschaumstoff · Coextrudierte Fensterprofile aus PVC-U und PMMA · Coextrudierte Fensterprofile aus PVC-U und PMMA mit vollmassivem, duroplastartigem Kernmaterial, verstärkt mit Glasfaserstäben · Verbundprofile aus PVC-Hartschaum  und Aluminium- Armierung mit Beschichtungen · Fensterprofile aus PVC-U mit Beschichtungen · Fensterprofile aus PVC-U mit Folien kaschiert Sie müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-Gütezeichen Kunststofffenster gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen. Alle Basisprofile müssen als Mehrkammerprofile ausgebildet sein. Die Außenwandstärke muss nach RAL 3 mm, die Profiltiefe muss mindestens 70 mm betragen. Blend- und Flügelrahmenfalze müssen nach Vorschrift entwässert, Glasfalze zusätzlich belüftet werden. Entwässerungsschlitze müssen min. 6 x 30 mm groß und entsprechend den Richtlinien angeordnet sein. Ein Öffnen der Verstärkungskammer is nicht zulässig. Entwässerungsöffnungen in den Sichtflächen sollen durch Kappen abgedeckt werden. Bei geschweißten Rahmenverbindungen muss die Nahtgüte der Eck- und T-Stöße den Werten der RAL-Gütebestimmungen entsprechen. Eckverbindungen sind im Press-Stumpf-Schweißverfahren herzustellen. Gehrungen müssen der Scheibenlast und den funktionellen Belastungen dauerhaft standhalten. Bei Riegel und Pfosten sind einwandfrei abdichtende Schraubver- bindungen zugelassen. Ausführung Profilausbildung Kunststoff Die Profilausbildung muss der freigegebenen Systembe- schreibung entsprechen und für den Verwendungszweck geeignet sein. Die systembezogen einzusetzenden Ausstei- fungen müssen den vorgegebenen statischen Anforderungen genügen. Farbige Fensterprofile sind unabhängig von der Fenstergröße und den Vorgaben des Systemhauses grund- sätzlich auszusteifen. Generell anzubieten ist ein Anschlagdichtungssystem (AD). Das Fenstersystem bzw. Türsystem muss eine weiträumige Trennung zwischen der Wind- und der Regensperre aufweisen. Anfallendes Wasser muss unmittelbar und kontrolliert abgeführt werden. Entsprechend der Systembeschreibung sind im Blendrahmen Ablauföffnungen nach außen anzubringen und wenn in der Systembeschreibung verlangt, gegen Windanfall zu schützen. Bei Fensterprofilen mit farbigen Oberflächen (nicht weiß) sind die Profilkopplungen grundsätzlich als Dehnungs- kopplungen auszuführen. Falze zur Aufnahme von Vergla- sungen müssen bei Verwendung von Mehrscheiben- lsolierglas den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Außendichtungen zwischen Blend- und Flügel- rahmen, sowie zwischen Glas und Glasleiste müssen system- gerecht sein. Es dürfen nur vom Systemhersteller zugelassene Dichtungen verwendet werden. Leitfabrikat: Kömmerling oder gleichwertig .................................................. Rahmenverbindung Kunststoffprofile Die Rahmenverbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen. Eine ein- wandfreie Funktion der Fenster ist sicherzustellen. Die Festigkeit der Rahmenverbindungen muss den Anforderungen der RAL-GZ 695 entsprechen. Für geschweißte Rahmen aus PVC-U-Profilen gilt die Richtlinie DVS 2207 Teil 25. Für mechanische Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzu- weisen. Dieser Nachweis hat nach  der ift-Richtlinie ?Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern" zu erfolgen. Angebotene Rahmenverbindung: ................................................. Angebotene Pfosten-/ Kämpferverbindung: .................................................. Qualitätssicherung der Eckverbindung durch: ................................................. Profilaufdopplungen/ Rahmenverbreiterungen Vertikale Profilaufdopplungen bzw. Rahmenverbreiterungen folgend der beschriebenen Fensterprofilrahmen sind als Profilrahmenverbreiterungen bzw. Kopplungsprofile inklusive notwendiger Stahlverstärkungen wo statisch und baukonstruktiv notwendig mit einzuplanen und einzukalkulieren. Generell: Bei notwendigen Elementstössen, im Bereich der Innen- Trennwände; in allen Geschossen. Die Verbreiterung ist generell über die gesamte Fenster- bzw. Türelementhöhe vorzusehen. Falzausbildung  Falzdichtungen Die Anordnung und Ausführung muss der Systembeschreibung entsprechen. Die Hauptdichtungsebene ist die Windsperre. Sie muss mit einem einheitlichen, auswechselbaren, umlaufenden Dichtungsprofil ausgerüstet sein, welches gegen Verschieben zu sichern ist. Die Ecken sind gegen Wind und Wasser dauerhaft dicht zu verbinden. Um die Gefahr des Tauwasserausfalls und der Schimmelpilzbildung im inneren Beschlagaufnahmefalz weitgehend einzuschränken, ist gegen den Feuchteeinfluss der Raumluft vor dem Verlauf der 13°-Isotherme eine Dichtebene gegen Feuchte von innen vorzusehen. Sie kann als Falzüberschlagsdichtung ausgebildet werden, mit Überschlagsdichtung im Flügel. Oberfläche Kunststoff Die Schichtdicken von coextrudierten Wandzonen aus PVC-U bzw. PMMA, sowie Lack- und Folienbeschichtungen dürfen die Vorgaben der Hersteller nicht unterschreiten. PVC-U-Profile dürfen nur mit Lacken auf Acrylbasis beschichtet werden. Folienkaschierungen erfordern eine Polyacrylat-Schutzschicht mit einer Mindestschichtdicke von 0,05 mm. Oberflächenhärte, Wetterechtheit und Haftfestigkeit der Beschichtung müssen den zu erwartenden Anforderungen genügen. Beschläge Die Beschläge müssen die Anforderungen der DIN EN 13126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein. Weiterhin gilt die DIN 18357 sowie die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft. Die Prüf- nachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und Flügelgröße ausgestellt sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen. Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Systemhauses und/oder des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und  im Bedarfsfall  zum Austausch der Beschläge. Das Ecklager von Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen und ein Aushebeln durch aufschlagende Flügel verhindern. Diese Führung muss auch erhalten bleiben, wenn der Flügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunkt- schere). Andernfalls sind besondere Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau von Fehlbedienungs- vorrichtungen oder Vorrichtungen für eine besondere Öffnungsfolge zu treffen. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass sich der Flügel bei einer Fehlbedienung aushängt oder aufschlägt. Bei Kipp- beschlägen mit Gestänge muss zusätzlich eine Sicherungsschere im Falz angebracht werden. Für Dreh- beschläge müssen die Scharniere und Lager im Eckbereich angebracht werden und verstellbar sein. Entsprechend der Flügelhöhe sind auf der Bandseite ausreichend Verriegelungen zu montieren. Beschläge als Dreh-/ Drehkipp-, Pendel-, Wendeflügel oder Hebe-Schiebetürbeschlag nach Erfordernissen, z.T. als feststehende Elemente. Führungen der Beschläge sind chromatisiert, 7-fach nachregulierbar mit Diebstahlsperre. Bei Flügelbreiten über 120 cm sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen. Generell sind bei allen Fenster-/ und Tür- elementen mindestens drei Bänder vorzusehen. Die Anzahl muss je nach Flügelgewicht angepasst werden. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen. Die Richtlinie TBDK. ?Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen? der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten. Stark beanspruchte Scherenlager, Ecklager und Bänder sind in den Metall- verstärkungen der Kunststoffprofile zu verschrauben. Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand mindestens  um 90° geöffnet werden können, sofern die geometrischen Rand- bedingungen der Einbausituation das zulassen. Es dürfen nur System-Beschläge eingebaut werden. Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der DIN-Vorschriften ausgewählt werden. Alle Beschlagteile müssen aus nichtrostenden Materialien bestehen. Die Beschlagsteile müssen die Anforderungen der Korrosionsschutzklasse 3, nach DIN EN 1670; Dauerlauf Klasse 3, nach DIN EN 12 400, erfüllen. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel, verdeckt liegend angeordnet werden. Bei Stulpfenstern (zweiflügelige Fenster ohne festes Mittel- stück) muss der Standflügel durch entsprechende Beschläge im Blendrahmen fixiert werden. Bei Kippflügeln und Ober- lichtern müssen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um eventuelle Schäden infolge unsach- gemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. Hierfür können auch die für Reinigungszwecke erforderlichen Zusatzscheren vorgesehen werden. Beschlag- teile für andere Öffnungsarten müssen so ausgeführt werden, dass sie die Funktion der Flügel auf Dauer sicherstellen. Außerdem müssen sie einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienungen aufweisen. Zusatzeinrichtungen wie z.B. Flügelheber, Fehlbedienungs- sperre, Öffnungsbegrenzer, Drehsperre, Auflaufbock, Fenster- falzlüfter sind generell zusammen mit den Beschlägen bei jeder Leistungsposition mit inklusive anzubieten. Sofern diese Zusatzeinrichtungen nicht verlangt sind, ist dies den jeweiligen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Blendrahmenschwellen erhalten generell eine Bodenschwelle. Die Ausbildung der Schwelle muss eine barrierefreie Zugäng- lich keit gewährleisten. Flügelrahmenprofile von Türen erhalten generell einen einteiligen Wetterschenkel aus Aluminium- Strangpressprofil. Generell sind Terrassentüren mit Zuziehgriff außen auszustatten und erhalten an Terrassen und Balkonen einen Druckknopf-Beschlag. Sämtliche Balkon-/ Loggientüren sind mit einer Fenstergriffsicherung als Aufsteckadapter aus- zustatten. Griffsicherungstyp: FSB 3407 Konstruktion: Griffsicherung für Fenstergriffe mit Rasterung einschließlich Adapter für Verlängerung von Stütznocken mit einem Durch- messer von 10 mm Material: Aluminium Hinweis: Der Stift der Fenstergriffe muss um die Länge des Adapters verlängert werden, bevor der Fenstergriff und Griffsicherung als funktionale Einheit befestigt werden. Die Funktion Kipp-vor-Dreh muss gewährleistet werden. Die Bedienung der Flügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Bedienkräfte nach EN 13115 = Klasse 2. Die Bedienungs- höhe der Griffe ist in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen. Sie ist  soweit möglich  innerhalb eines Raums einheitlich festzulegen. Die Fenstergriffe sind wie folgt auszuführen: Standardgriffe, Leitprodukt: FSB 34 1023 mit ovaler Rosette Alu naturfarben angebotenes Fabrikat ..................................????. Terrassentürgriffe, Leitprodukt: Zuziehgriff FSB 36 36 57, Alu naturfarben angebotenes Fabrikat: .................................................. Die voran genannten Bauteile sind mit in die Leistungsposi- tionen einzukalkulieren. Bei abweichenden Ausführungen sind die Merkmale in den Leistungsbeschreibungen festgelegt. Abweichende Ausführungen: a.) Kipp-vor-Dreh-Beschläge für Dreh-Kipp-Fenster-Elemen- te inklusive Kipp-vor-Drehgriff.  Typ/ Material: wie Standardgriffe aus dem Kapitel Kunststoffelemente b.) Rosette mit Grifflochverdeck als Objektbeschlag für die zuvor beschriebenen Kunststofffenster mit allen erforderlichen Befestigungen komplett liefern, gebrauchsfertig einbauen, und wie folgt beschrieben Korbbogenrosette [BxH]: 32,5 x 70 mm Rosettentyp: FSB 1759 26 Material: Aluminium Angaben zu Produkten und Systemen Angebotenes Fenstersystem: .................................................. Nachgewiesener Temperaturfaktor fRsi: .................................................. Angebotene Kunststoff-Fensterprofile: .................................................. Material: ................................................. Stabilisator: .................................................. Material der Armierung der Kunststoff-Fensterprofile: .................................................. Flügelarmierung ab: . .........................................  mm Blendrahmenarmierung ab: ..........................................  mm Angebotene Eckverbindung Kunststoff: .................................................. Angebotenes Beschlagfabrikat: ................................................... Angebotenes Isolierglasfabrikat: ....................................................... Verglasungssystem: ....................................................... Angebotenes Dichtprofilmaterial für die Verglasung: ................................................... Angebotene Eckverbindung: .................................................. Angebotenes Dichtprofilmaterial für Falzdichtungen: .................................................. Angebotene Eckverbindung: .................................................. Angebotenes Dichtsystem Baukörperanschluss: innen: .................................................. außen: .............................................?. Angebotene Drehsperre: ................................................. Angebotener Fensterfalzlüfter: ................................................. Angebotener Öffnungs- begrenzer: .................................................. Angebotener Flügelheber: .................................................. Angebotener Auflaufbock: ....................................................... Aluminiumelemente Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium- Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. Der AN hat sicherzustellen, dass die von Ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören. In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Alu- miniumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, ?ökologisch und nachhaltig", Grundlage der v.g. Forderung. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Stahl Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der Ausführung Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN EN ISO 50961 / bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10147. Stahl-Bleche sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen. Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, ge- schweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen, sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen. Edelstahl Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorge- hängten Fassaden (Kaltfassaden), sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle der Stahlgruppen A2 für zugängliche Konstruktionen, ansonsten A4 verwendet werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorossion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen. Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen. Verbindungselemente, wie Schrauben, Bolzen u.ä. müssen mindestens korrosionsgeschützt sein. Bei Feuchtigkeits- belastung und in Verbindung mit Aluminium müssen sie aus Chromnickelstahl nach DIN 17440 bestehen.Bei statisch nichtbelasteten Teilen können auch Aluminium Verbindungs- elemente eingesetzt werden. Soweit Aluminiumteile an Materialien mit verschiedenen elektrischen Potentialen angeschlossen werden, müssen geeignete Isolierstoffe zur Vermeidung der Leitfähigkeit ein- gelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Isolier- stoffe folgende Eigenschaften aufweisen müssen: · nicht altern, verspröden oder rissig werden · Keine Feuchtigkeit aufnehmen · bei kraftschlüssigen Verbindungen hinreichend druckfest sein (besondere Beachtung bei Aluminium Profilaus- steifungen zur Erlangung der statischen Momente) · nicht korrodierend auf Metall wirken, besonders beim Schutz von Aluminium- Stahlverbindungen Isolier- zwischenlage darf kein Kupfer, Quecksilber oder Blei enthalten. Soweit Bereiche mit schwacher Korosionseinwirkung gegeben sind, genügt in der Regel ein 80 - 100 my dicker einschichtiger Eisenoxidzinkchromatalkydharzanstrich. Die voran genannten Maßnahmen sind sinngemäß zur Vermeidung von sogenannten "Spaltkorrosionen" - besonders im Bereich von Spalten, Nieten, Schrauben und Laschenverbindungen, wo mangelnde Sauer- stoffzufuhr ,eine ungenügende Passivität des Werkstoffes zur Folge hat - anzuwenden. Profilauswahl Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System- Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und form- schlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen, , wirksamen Trägheits- momente (Ix) sind für die Profil-Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile sind als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen. Die ausgewiesenen Wärmedurchgangs- koeffizienten der Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2 nachzuweisen, die Wärmedurchgangs- koeffizienten der Verglasungen (Ug) sind gemäß der DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 zu ermitteln. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht undwasserbeständig sein. Der Falzgrund  der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in ,die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolier- verglasungen muss nach den Richtlinien der Isolier- glas-Hersteller erfolgen. Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten. Profilverbindungen Aluminium Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion -durch entsprechende Füllstücke mit dauerela- stischer Abdichtung- zu verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch  im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben. Profilverbindungen Stahl Die Verbindung der Profile in Gehrungs- und T-Stößen erfolgt durch Schweißung. Hierdurch werden kraft- und formschlüssige Übergänge geschaffen. Schweißverbindungen in Sichtflächen sind sauber zu verschleifen und zu verputzen. Flügeldichtungen Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für alle Konstruktionen sind die in den entsprechenden Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Dichtungen zu verwenden. Für Dreh-, Dreh- kipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben. Entwässerung der Konstruktion Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken. Entwässerung: Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden. Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen. Aluminiumfenster: Die Entwässerung der vor der Mitteldichtung liegenden Vorkammer bei Fensteröffnungsflügeln sowie bei Einzel- fenstern und Fensterbändern mit Festverglasungen erfolgt durch Öffnungen zur Außenfläche, die durch Regenkappen im Farbton der Fassade abgedeckt werden müssen. Pfosten- Riegelkonstruktionen: Bei der zur Ausführung gelangenden Fassade ist darauf zu achten, dass die Drainage über die Riegelprofile in die Pfosten/Elementpfosten im Bereich des Kreuzpunktes der Elemente sichergestellt ist. Die Entwässerung der Pfosten- Drainageräume erfolgt jeweils am Fußpunkt der Fassaden- konstruktionen bzw. gemäß den jeweiligen Systemher- stellerangaben unter Berücksichtigung der wärmeschutz- technischen Anforderungen. Dampfdruckausgleichsöffnungen: Bei Flügeln (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente usw.) sowie auch bei Festverglasungen (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente, Pfosten-Riegelkonstruktionen, Elementfas- sade) ist der Rahmen im Glasfalzbereich mit Dampfdruckaus- gleichsöffnungen, entsprechend den Vorschriften der Isolierglashersteller bzw. gemäß den Vorgaben der Systembe- schreibung, auszuführen. Bei der Ausführung von Paneelen ist darauf zu achten, dass die Dampfdruckausgleichsöffnungen des Paneels in der erforderlichen Größe und Anzahl nach unten eingebaut werden. Ansonsten sind bei Verwendung von Standardsystemen die Vorschriften der Systemhersteller zu beachten. Verglasung, Ausfachung Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen Wärme-, Schall-, Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen. Die Verglasung hat mittels EPDM-Dichtprofilen zu erfolgen. Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller. Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftragnehmer im Treppenhaus anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Farbe der Fenster-/ Türprofile innen: weiß, Zielfarbe RAL 9010 "Reinweiß", glatte Oberfläche Farbe der Fenster-/Türprofile aussen: anthrazitgrau, Zielfarbe RAL 7016 "Anthrazitgrau", glatte Oberfläche bzw. Holzstruktur (geprägte Oberfläche) nach Bemusterung mit Auftraggeber. Der Bauherr behält sich die Entscheidung zur definitiven Farb- und Oberflächengestaltung bis nach der zwingend durchzuführenden Bemusterung vor. Mit in der Leistung inbegriffen sind Fensterbänke aussen aus Alu-Strangpressprofil, seitlich in das Wärmedämmverbund- system eingelassen, Typ BUG oder gleichwertiges, FarbeRAL 7016 "Anthrazitgrau" bzw. RAL-Farbton nach Bemusterung mit Bauherr. Ein umlaufendes Füllprofil im Bereich der Fensterleibungen ist mit vorzusehen. (Aluminiumprofil ca. 30/80 mm).Fenstertüren mit stufenlosem Zugang, Schwelle < 2 cm nach DIN 18025 Teil 2. Fensteroliven analog dem Programm der Türgriffe. Alle Fenster und Türen sind inklusive aller notwendigen Beschläge, Griffe und deren Abdeckungen zu liefern und einzubauen, passend zum angebotenen Rahmenprofil-System. Der Zeitpunkt der Montage ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Temperaturaufnahme der Rahmen durch die Sonneneinstrahlung in unseren Breiten soll so niedrig gehalten werden, dass die dauerhafte Funktion der Fenster-/Türelemente nicht beeinträchtigt wird. Die Farbbeständigkeit muss durch mindestens 5-jährige Freibewitterungsprüfungen in verschiedenen Klimazonen nachgewiesen werden. Angebotene Fensterbank: ................................................. Farbbeschichtung Pulver/ Nasslack Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/ oder -Bleche muss mit GSB International und/ oder QUALICOAT güte- gesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm/ bzw. nach Vorgaben des Nasslack- herstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. Die mit Pulverlacken zu beschichtenden Teile erhalten zunächst eine chemische Oberflächen- behandlung, die mit einer Chromatierung nach DIN 50 939 oder eine Voranodisation im GS-Verfahren abzuschließen ist. Die anschließende Beschichtung erfolgt mit Lacksystemen, die über eine GSB-Zulassung verfügen.Vorgesehen ist ein Farbe RAL-Farbton oder Farbe nach Sonderfarbkarte RAL-DB, Schichtdicke mindestens 0,06 mm. Dichtungsprofile (APTK-Profile) Dichtungsprofile müssen nichthärtend sein und ihre elastischen Eigenschaften (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommen- den Temperaturbereich beibehalten. Die Dichtungsprofile müssen, soweit sie atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind,ausreichend beständig sein. Es sind grundsätzlich Dichtungsprofile aus APTK einzusetzen, welche den Anforderungen nach DIN 7863 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung nachzuweisen. Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungs- zweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540). Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggresiven Bestandteile beeinhalten und müssen mit angrenzenden Stoffen (auch mit Anstrichen) verträglich sein. Weiter müssen Bauabdichtungsfolien al- terungsbeständig sein und -soweit sie direkten Witterungs- einflüssen ausgesetzt sind- gegen diese beständig sein. Sie haben den Güte forderungen der DIN 15935 zu entsprechen. Beschläge Aluminium Für alle Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorge- sehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden. Sofern im Leistungs- verzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder, verdecktliegend angeordnet werden.Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Nachfolgend werden die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrie- ben. Unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte ist der erforderliche Beschlag und die Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen und Bänder nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Weiteres Zubehör wie Dreh- sperren, Öffnungsbegrenzer, Schlösser und Fenstergriffe werden gesondert beschrieben. Müssen bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der Flügel besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch getroffen werden (Verkleben der Verglasung, Sonderbauschrauben, Zuschlagsicherung, Verstär- kung der Profile und Beschläge, usw.) sind diese, ohne gesonderte Beschreibung in der Position, zu berücksichtigen. Die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Bauteiles ist in schrift- licher Form inklusive der Systemgeberbestätigung, nach- zuweisen. Die Beschläge sind -soweit in den Positionen nicht besonders vermerkt- verdeckt liegend anzuordnen und für eine Einhand- bedienung auszulegen. Sämtliche Beschlagteile müssen aus glanzverzinktem Stahl (Schichtdicke der Verzinkung mind.18 my) bzw. Aluminium bestehen, wobei alle sichtbaren Leicht- metalle mindestens in neusilber- bzw. naturfarbig eloxierter Ausführung zu liefern sind, sofern im Positionstext nichts anderes gefordert ist. Der Einbau soll entsprechend der Anleitung des Systemherstellers im Bereich hinter der Mittelstegdichtung so erfolgen, dass Leichtgängigkeit, richtiger Beschlagssitz sowie Dichtigkeit des Elementes gewährleistet ist. Alle Beschlagsteile müssen mit glanz- verzinkten Stahl- schrauben so angebracht werden, dass das einwandfreie Abtragen der auftretenden Kräfte gegeben ist. Die Bedienung bzw. Betätigung der Beschläge und die einwandfreie Funktion der Sicherungen bzw. Fehlbetätigungssprerren muss gewähr- leistet sein. Beschläge/ Anschlüsse Türen ( Aluminium ) Türen Rahmentüren (ein- und zweiflügelig) aus Aluminium. Alle Türen erhalten Beschlagteile, die entsprechend ihrer statischen Anforderungen zu dimensionieren sind. Die sichtbaren Be- schlagteile werden aus Aluminium E6-C0 eingebaut. Beschlagteile: Mindestens 3 Stück (je Flügel bzw. Anzahl entsprechend Flügelgewicht) dreiteilige Türbänder beidseitig zu verwenden Fabr. Hahn oder gleichwertig. Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System- Herstellers vorzusehen. Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die Befestigung dieser Bauteile erfolgt nach Angaben des System-Herstellers. Betätigung: Rahmentürdrücker mit Rosettenabdeckung/Schlossabdeckung Rosette bzw. Rahmentürknopf der gleichen FSB-Serie, nach Wahl des AG Material/ Oberfläche: Alu naturfarben angebotenes Fabrikat: .................................................. System-Zubehör: Zubehörteile wie Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungs- ubehör, Fußpunktabdichtungen, Schwellenprofile werden hier nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern und einzubauen. Türen sind wie folgt auszustatten: 1 Stück (je Flügel) Obertürschließer Gleitschienenschließer (bei 2flügeligen Türen mit Schließfolgeregler) und 90° Feststellung, weitere Beschreibung siehe im folgenden: Fluchttüren Die Fluchttüren erhalten zusätzlich folgende Beschlagteile: Einflügelige Fluchttüre: Panikverschluss nach EN179/EN1125 mit Falle und Riegel/ Stulp, Schliessblech im Rahmen eingelassen, vorgerichtet für Profilzylinder. Zweiflügelige Fluchttüren: Panikverschluss bestehend aus: Einsteckschloss mit Falle und Riegel, Stulp, vorgerichtet für Profilzylinder. Gegenkasten mit Schliessblech im Rahmen eingelassen Paniktreibriegel. Betätigung Standflügel: Verdecktliegender Falztreibriegel, Treibstangen, Treibstangenführung, Bodenbuchse und Befesti- gungsmaterial. Angebotenes Fabrikat: .................................................. Typ:. .................................................. (vom AN anzugeben) Schlösser Alle Türen erhalten Schlösser mit Wechsel und sind zum  Einbau eines Profilzylinders bzw. einer Schließanlage vorzurichten. Angebotenes Fabrikat: .................................................. Typ: .................................................. (vom AN anzugeben) Schwellenprofil Auszuführen ist eine Aluminium-Bodenschwelle mit thermischer Trennung. Die geforderte Schlagregendichtigkeitsklasse 7A (nach EN 12208) und die Luftdurchlässigkeitsklasse 3 (nach EN 12207) ist mit einem Prüfzeugnis eines anerkannten Prüfinstituts nachzuweisen. Die Bodenschwelle ist so auszubilden, dass das Niederschlagswasser nach außen abgeleitet wird und kein Wasser ins Gebäudeinnere eindringen kann. Der Alumiumteil der Bodenschwelle ist aus EN AW 6060, T66 (ehemals AlMgSi 0.5, F22 ) in Eloxalqualität anzubieten, gefertigt im Strangpress- Verfahren gemäß DIN EN 12020 und DIN EN 755. Die Oberflächen-Veredelung ist als Eloxal-Oberfläche gemäß DIN 17611 in E6/EV1 herzustellen. Die thermische Trennung ist als PVC-freies Kunststoffprofil in ABS-Qualität herzustellen. Die Ausführung und Montage muß nach den einschlägigen Normen und Richtlinien, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Angaben des Systemgebers erfolgen: Angebotenes Fabrikat .................................................. Typ .................................................. (vom AN anzugeben) Türschließer 1-flügelige Türen nach EN 1154 Gleitschienen-Türschliesser, Gleitschiene mit Rastfeststellung, Schließkraft stufenlos einstellbar, mit Öffnungsdämpfung und Schliessverzögerung, Schließergröße entsprechend der Türflügelbreite bzw. Türflügelgewicht, Sturzmontage auf der Bandgegenseite, Oberfläche silberfarbig. Türschließer auf dem Gang- und Standflügel, 2-flügelige nach EN 1154 Gleit- schienen-Türschliesser, Gleitschiene mit integrierter Schließ- folgeregelung, Schließkraft stufenlos einstellbar, mit Öffnungs- dämpfung und Schliessverzögerung, Schließergröße ent- sprechend der Türflügelbreiten bzw. Türflügelgewicht, Sturz- montage auf der Bandgegenseite, Oberfläche silberfarbig. Angebotenes Fabrikat: ................................................. Typ: ................................................. (vom AN anzugeben) Notausgangsverschlüsse (für Gebäude ohne öffentlichen Personenverkehr) sind nach DIN EN 179 auszuführen.  Panik- türverschlüsse (für öffentliche Gebäude) sind mit horizontaler Betätigungsstange nach DIN EN 1125 auszuführen. Türen nach DIN EN 179 und DIN EN 1125: für äußere Notausgangs- und Paniktüren nach DIN EN gelten folgende Größenbe- schränkungen: Max. Höhe: 2.520 mm; Max. Breite: 1 flg. 1.320 mm, 2 flg. 2.640 mm Max. Gewicht: 200 kg je Flügel Äußere Türen innerhalb dieser Parameter können nach DIN EN 179/1125 klassifiziert werden. Äußere Türen außerhalb dieser Parameter sind als Paniktür/en (ohne Klassifizierung) nach außen öffnend auszuführen. Angebotenes Fabrikat: .................................................. Typ: .................................................. (vom AN anzugeben) D-Beschlag 130/160 kg Schüco AvanTec oder gleichwertig. Verdeckt liegender Dreh-Beschlag mit Einhandbedienung, für Flügellasten bis 130/160 kg. Konstruktionsmerkmale: Scheren- und Ecklager begrenzen die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung auf 90°. In dieser Position verbleibt ein nur ca. 5 mm breiter Spalt zwischen den Profilkanten der Blend- und Flügelrahmen, die Öffnungsweite (Lichtmaß) wird somit nicht durch eine in die lichte Öffnung eingerückte Position des Flügelrahmens gemindert. Der Beschlag enthält eine integrierte Rastfunktion die in Dreh-Stellung das Anschlagen des Flügels in Endposition abbremst. Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4 Dauerlauf nach DIN EN 12400: Klasse 3 Angebotenes Fabrikat: .................................................. Typ: ................................................. (vom AN anzugeben) Griffe für Fensterbeschläge analog der im Kapitel Kunststoff- elemente angebotenen Griffserie, Griff und Rosetten weiß Angebotenes Fabrikat:. .................................................. Typ: .................................................. (vom AN anzugeben) Angaben zu Produkten und Systemen Angebotenes Fnstersystem: .................................................. Nachgewiesener Temperaturfaktor fRsi .................................................. Angebotene Aluminium-Fensterprofile: .................................................. Angebotenes Isolierglasfabrikat: .................................................. Angebotener Randverbund: ................................................. Angebotenes Verglasungssystem: ................................................. Angebotenes Dichtprofil- material für die Verglasung: ................................................. Angebotenes Dichtprofil- material für Falzdichtungen: .................................................. Angebotenes Dichtsystem Baukörperanschluss innen: .................................................. außen: .................................................. Angebotene Drehsperre: .................................................. Angebotener Öffnungs- begrenzer: .................................................. Angebotener Flügelheber: .................................................. Angebotener Auflaufbock: .................................................. Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Nachweise 1. Den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landes- bauordnung (LBO). Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit kann durch Vorlage des gültigen Eignungsnachweises für das angebotene System vom Institut für Fenstertechnik (ift), Rosenheim und der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haus- türen e.V., Frankfurt oder durch Vorlage des RALGütezeichen Kunststoff-Fenster erfolgen. Bieter, die nicht über diesen Nachweis verfügen, müssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Darin muss ein dafür zugelassenes Institut bestätigen, dass das System und die zugehörige System- beschreibung der angebotenen Konstruktion geprüft und freigegeben ist und über eine Systemprüfung eine Klassifizierung der angebotenen Fensterkonstruktion nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mech. Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion) vorgenommen wurde. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot zu erbringen. 2. Eine werkseigene Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit dem CE-Zeichen für Fenster in EN 14351-1 gefordert wird, ist ebenfalls nachzuweisen. Dieser Nachweis ist mit der Vorlage des RALGütezeichens Kunststoff-Fenster erbracht. Die vom Bieter für eventuell erforderliche Zusatz- oder Sonderprüfungen vorgesehenen Prüfinstitute sind bei der Angebotsabgabe zu benennen. Es dürfen nur Profilsysteme angeboten werden, die den Güte- und Prüfbestimmungen gemäß RAL-Richtlinien GZ 716/1 entsprechen. Alle Hauptprofile müssen mit dem Prüfzeichen der Gütegemeinschaft (QKE) gekennzeichnet sein. Ent- sprechende und gültige Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Prüf- nachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen ausgestellt sein. Die zum Einsatz kommende Flügelgröße muss in Abhängigkeit von der Beanspruchung den Verarbeitungsrichtlinien des Systemgebers entsprechen und durch Eignungs- prüfungen (Systemprüfung) nachgewiesen werden. 3. Den Nachweis, dass die in dieser Ausschreibung geforderten wärmetechnischen Werte erfüllt werden. Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Vorgaben der EN 14351-1 und die Forderungen dieser Ausschreibung zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat die U-Werte für die Fassadenelemente Eingangsbereiche/ Fenster/ Aussentüren zu ermitteln und mit dem Angebot abzugeben. 4. Den Nachweis der von den anzubietenden Bauteilen gefor- derten Schalldämmwerte. Ausschließliche Grundlage für die jeweiligen Mindestanforderungen ist die DIN 4109. Die Schalldämmung eines Fensters wird mit der Kenngröße Rw(C;Ctr) in dB deklariert. Dabei können laut Planung Anforderungen an die Kenngrößen Rw und/oder Rw(C) und/oder Rw(C;Ctr) gestellt werden. Rw ist das bewertete Schalldämm-Maß, C und Ctr sind die Spektruman- passungswerte gemäß Spektrum 1 und 2 nach DIN EN ISO 717-1. DIN 4109 legt einen Rechenwert Rw,R fest, der sich wie folgt errechnet: Rw,R = Rw  2 dB (Vorhaltemaß). Gefordert wird also der Nachweis des Rw -Wertes der angebotenen Konstruktion, worin das Vorhaltemaß für den eingebauten Zustand nicht enthalten ist. 5. Den Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich, wenn der Baukörperanschluss von den Vorgaben in DIN 4108 Bbl. 2 abweicht, und/oder die Planungsvorgabe die anerkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber schriftlich Bedenken geltend zu machen. In diesen Fällen ist die Erfüllung der mit diesen ZTV aufgestellten wärme- und feuchtetechnischen Forderungen für den Baukörperanschluss durch eine Temperaturfeldberechnung mit graphischem Iso- thermenverlauf durch die Anschlussausbildung nachzuweisen. Diesem Nachweis muss der Verlauf der 13°C-Isotherme als schimmelpilzkritische innere Oberflächentemperatur (DIN 4108 -2) zu entnehmen sein. Wird seine Angabe gefordert, ist über eine Isothermenverlaufsberechnung auch der fRsi-Wert zu ermitteln. Alternativ kann der Nachweis der 13°C-Isotherme oder des fRsi-Faktors für entsprechende Baukörperanschluss- ausbildungen unter Verwendung von Wärmebrückenkatalogen geführt werden. Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer einen detaillierten Montageplan anzufertigen. Zwingend vorgegeben wird durch den Auftraggeber der Zeitpunkt der Montage der Fenster-/ Türelemente in den Staffelgeschossen sowie die Montage der Elemente der Loggien. Diese Elemente müssen zuerst montiert werden. Absoluten Vorrang hat die Erstellung der dichten Dachflächen durch das Gewerk Dachdecker. Die Ausführungs-, Detail- und Montagepläne inklusive Erstellen der Stücklisten sowie eine Planung des gesamten Montage- ablauf erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Werk- und Montagepläne müssen in 2-facher Ausfertigung vor Ausführung dem verantwortlichen Architekturbüro sowie zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Ein ausreichender Prüf- und Freigabezeitraum ist vorzusehen. Der Auftragnehmer hat diese Fristen in seinen Bauablauf mit einzuplanen. Die Planvorlage hat vor Produktionsbeginn zu erfolgen. Grundlage für die Planung ist ein Aufmaß des Rohbau. Dieses muss durch den Auftragnehmer erfolgen. Er hatte alle relevanten Maße am Bau aufzunehmen und diese sowohl aussen wie innen in allen Geschossen dauerhaft anzuzeichen. Schnurgerüste etc. sowie alle erforderlichen Maßnahmen sind mit einzukalkulieren. Die Fenster-/Türen-/Fassadenelemente mit Raffstoreplanung muss enthalten: · sämtliche Grundrisse, Ansichten, Schnitte im Massstab 1: 20 · sämtliche Details im Massstab 1: 5 bis 1: 1 · sämtliche Profile, Unterkonstruktionen und Veranke- rungspunkte sind in die Pläne einzutragen · für alle Konsolen des Sonnenschutzes (Raffstoreanlage) fertig bearbeitete Ausführungspläne Die Pläne müssen alle erforderlichen Maße, Höhenkoten, Achsmaße, Materialstärken, Bezeichnung der Befestigungs- mittel, Oberflächen, Material der Anschlussfolien und der- gleichen enthalten. Aus den Darstellungen müssen die Bau- anschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. 1-fach werden diese mit Korrektur- und Freigabevermerk zurückgesandt. Nach erfolgter Genehmigung durch Architekt und Bauherr sind die gesamten Unterlagen in 2-facher korrigierter Ausfertigung dem Architekten vorzulegen. Maß- gebend für die Ausführungsplanung des Auftragnehmers sind die Vorgaben der Architektenplanung. Statischer Nachweis/ Standsicherheitsnachweis vor Fertigungs- beginn für alle Fenster-/ Tür-/ Fassadenkonstruktionen mitsamt tragender Unterkonstruktionen sowie aller Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen, Raffstorelemente etc. Der prüfbare statische Nachweis/ Standsicherheitsnach- weis, über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen, ist in schriftlicher Form (3-fach) vorzulegen. Der statische Nach- weis/ Standsicherheitsnachweis ist zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen. Alle voran beschriebenen Leistungen gehören zum Leistungs- umfang des Auftragnehmers und sind in die Einheitspreise ein- zukalkulieren. Normen/ Richtlinien zu Aluminiumkonstruktionen Folgende Normen und Richtlininen sind zu berücksichtigen: · DIN 1055 -3 Einwirkungen auf Tragwerke Teil 3: Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten · DIN 1055-4 Lastannahmen für Bauten:Verkehrslasten, Windlasten bei nicht schwingungsanfälligen Bauwerken · DIN EN 1990, 1991,1993 · DIN EN 1522,1523 Sicherheitsfenster · DIN 1712 Aluminium, Blatt 1, Blatt 3 · DIN 1725 Aluminium-Legierungen, Blatt 1, Blatt 2 · DIN 1745 Bleche und Bänder aus Aluminium, Blatt 1, Blatt 2 · DIN 1748 Strangpressprofile aus Aluminium, Blatt1, Blatt 2, Blatt 4 · DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen · DIN 4113 Aluminium im Hochbau · DIN 4114 Stahlbau · DIN 4115 Stahlrohrbau im Hochbau · DIN 4122 Abdichtung von Bauwerken gegen nichtdrück- endes Oberflächenwasser und Sickerwasser mit bituminösen Stoffen, Metallbändern und Kunststofffolien, Ausgabe 1982-01-05 · DIN 7715 Gummiteile, zulässige Abweichungen · DIN 7863 nichtzellige Elstomer-Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau · DIN EN 13830 Vorhangfassaden · DIN 16935 Kunststoffdichtungsbahnen aus Poliisobutylen (PIB); Anforderungen · DIN 17100 Allgemeine Baustähle / Gütevorschriften · DIN 17440 Nichtrostende Stähle - Technische Lieferbe- dingungen für gezogenen Draht · DIN 14351 Fenster und Aussentüren - Produktnorm · DIN EN 18008 Glas im Bauwesen · DIN 18056 Fensterwände, Bemessung und Ausführung · DIN V 18165 1 Faserdämmstoffe für das Bauwesen - Teil 1: Dämmstoffe für die Wärmedämmung · DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen- Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung · DIN 18202 Toleranzen im Hochbau-Bauwerk · DIN 18202-1-2-3 Toleranzen im Hochbau · DIN 18240 Oberlichtöffner für Metallfenster · DIN 18270 Handhebel für Metallfensterverschlüsse · DIN 18285 Scharniere für Metallfenster · DIN 18335 VOB Vergabe-und Vertragsordnung für · Bauleitungen-Teil C · DIN 18361 Verglasungsarbeiten · Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für · Bauleistungen (ATV); Stahlbauarbeiten · DIN 18451 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für · bauleistungen Teil C · Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für · Bauleistungen (ATV); Gerüstarbeiten · DIN 18516 Aussenwandbekleidungen, hinterlüftet Teil 1, Anforderungen, Prüfgrundsätze · DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit  Fugendichtstoffen · DIN 18545-1 Abdichten von Verglasungen mit · dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze · DIN 18545-2 Abdichten von Verglasungen mit · dichtstoffen Teil 2: Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderungen, Prüfung · DIN 18545-3 Abdichten von Verglasungen mit · dichtstoffe; Verglasungssysteme · DIN 18800-1 Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion DIN 50975 Güteprüfung der Nach- verdichtung · DIN 50939 Korrosionsschutz Chromatieren von Aluminium Verfahrensgrundsätze und Prüfverfahren · DIN 50949 Prüfung von anodisch erzeugten Oxydschichten · DIN EN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahlaufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) Anforderungen und Prüfungen · DIN 5350 Prüfung von Kautschuk und Elastomeren Härteprüfung nach Shore A und Shore D · DIN 5350 Prüfung von Kautschuk und Elastomeren, Bestimmung von Reißfestigkeit, Zugfestigkeit, Reißdehnung und Spannungswerten im Zugversuch · DIN 52460 Fugen - und Glasverdichtungen Begriffe VDI-2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen · DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern. · Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN 18055 entsprechen. Für die durchzuführenden Versuche für die Alu-Fenster- anlagen mit Drehflügel sind insbesondere folgende Normen zu berücksichtigen: prEN 1026, prEN 12207, prEN 12210, prEN 12211 und EN 1027. Richtlinien und Verordnungen Über die in der VOB enthaltenen DIN-Normen hinaus, gelten alle Erlässe, Merkblätter und Richtlinien in der z. Z. gültigen Fassung. · Richtlinien für die Ausführung von Metallfassaden, Fensterelementen und Türanlagen, herausgegeben vom Metallbauverband e.V., Frankfurt/ Main. · Richtlinien und Empfehlungen des Instituts für Fenster- technik e.V., Rosenheim Gütegemeinschaft für die Stückgutbeschichtung von Bauteilen e. V., Nürnberg. · NAAM-Spezifikationen Standard SG-1-70 für Neoprenedichtungsprofile. · richtlinien für ein Gütezeichen für anodisch erzeugte Oxydationsschichten auf Aluminium, die in der Architektur Anwendung finden (EURAS/EW AA). · Die Tabelle "Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern" vom Institut für Fenstertechnik, Rosenheim. · Die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-RG 636/1 der Gütegemeinschaft Aluminiumfenster e.V., Frankfurt und Essen. · Die "Richtlinien für den Nachweis der Standsicherheit Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen (TRLV) · VFF Merkblatt HO.08 Maßnahmen zum Schutz von Fenstern und Aussentüren während der Bauphase · Verband der Fenster- und Fassadenhersteller, Frankfurt am Main · TRAV-Richtlinien (neuste Fassungen) · Verband der Fenster- und Fassadenhersteller, Frankfurt am Main · VFF Merkblatt KB 0.1 Kraftbetätigte Fenster, Dez. 2008 Normen/ Richtlinien zu Kunststoffkonstruktionen Folgende Normen und Richtlininen sind zu berücksichtigen: · DIN EN 12068 Profile aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) zur Herstellung von Fenstern und Türen - Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren · DIN EN ISO 178 Biegesteifigkeit · DIN EN ISO 179 Charpy-Schlagzähigkeit · DIN EN ISO 306 Vicat-Temperatur · DIN EN ISO 8256 Schlagzugzähigkeit · DIN EN 477 Stoßfestigkeit · DIN EN 478 Warmlagerung · DIN EN 479 Wärmeschrumpf · dIN EN 513 Wetterechtheit, - beständigkeit · DIN EN 514 Bruchkraft verschweißter Ecken · DIN EN ISO 105 Farbechtheitsprüfung · DIN EN ISO 1163-2 Probekörperherstellung · DIN EN 12210; DIN EN 12211; DIN EN 1991- 1-4 · DIN EN 1991-1 1 und 3; DIN EN 1990/NA Widerstandsfähigkeit gegen Schnee-/Dauerlasten · DIN EN 13501-1 Dachfächenfenster: Brandverhalten · DIN EN 13501-5; DIN V ENV 1187 Dachflächenfenster: Schutz gegen Brand von außen · DIN EN 12208; DIN EN 1027 Schlagregendichtigkeit · DIN EN 13049; DIN EN 12600 Stoßfestigkeit · DIN EN 948; DIN EN 14609 Sicherheitsvorrichtungen: Tragfähigkeit · DIN EN 12519 Höhe / Breite · DIN EN 179; DIN EN 1125; DIN EN 13633; DIN EN 13637 Notausgangs-,Panikverschlüsse: Fähigkeit zur Freigabe · DIN EN ISO 717-1; DIN EN ISO 140-3; DIN EN 12354-3 Schallschutz · DIN EN ISO 10077; DIN EN ISO 12567 Wärmedurchgangskoeffizient · DIN EN 410; DIN EN 13363 Strahlungseigenschaften · DIN EN 12207; DIN EN 1026 Luftdurchlässigkeit · DIN EN 13115; DIN EN 12046-1; DIN EN 12217; DIN EN 12046-2 handbetätigte Elemente: Bedienungskräfte · DIN EN 13115; DIN EN 14609; DIN EN 14608; DIN EN 1192; DIN EN 947; DIN EN 948; DIN EN 949; DIN EN 950 mechanische Festigkeit · DIN EN 13141-1 integr. Luftdurchlass: Lüftung · dIN EN 1522; DIN EN 1523 Durchschusshemmung · DIN EN 13123; DIN EN 13124 Sprengwirkungshemmung · DIN EN 12400; DIN EN 1191 Dauerfunktionsprüfung · DIN EN 12219; DIN EN 1121; DIN EN 13420 Differenzklimaverhalten · DIN EN 1627 bis DIN EN 1630 Einbruchhemmung · DIN 1946 Lüftung von Wohnungen · DIN 7748 Weichmacherfreie PVC U Formmassen · DIN EN 18008 Glas im Bauwesen · DIN 18073 Rolllabschlüsse, Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen im Bauwesen, Begriffe und Anforderungen · DIN EN 13830 Vorhangfassaden
Technische Vertragsbedingungen
ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K und PURO®2 Leistungsbeschreibung PURO 2.K und PURO 2 Aufsatzrollladensystem, Kasten aus PUR Hartschaum mit imprägnierter Innenschale in 13 Kastenvarianten, mit Panzer, jederzeit erweiterbarer Insektenschutzfunktion und Umweltproduktdeklaration (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804. Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten ROMA Rollladensystems mit allen Zubehörteilen sowie dessen Montage nach Herstellervorschrift. Es sind der Bausituation entsprechende Maßnahmen zur Abdichtung zwischen Baukörper/Fenster und Rollladensystem vorzunehmen. Führungsschienen (Optional), Endstab und Abschlusswinkel aus Aluminium in hochwertiger, stranggepresster Qualität. Farbauswahl entsprechend der ROMA Farbkollektion, bestehend aus ca. 750 Farbvarianten, ca. 650 davon ohne Mehrpreis. Alle als Pulver herstellbaren Töne der ROMA Farbkollektion sind in der Ausführung Feinstruktur hochwetterfest, alternativ: matt glatt, verfügbar. Eloxaloberflächen sind optional möglich. Abdeckkappen für alle sichtbaren Schrauben in passender Farbe (entsprechend der ROMA Farbkollektion). Kasten in PUR-Hartschaumbauweise (?=0,029 W/(m*K)) mit zusätzlicher Rollraumdämmung und optimiertem Anschlussbereich zwischen Fenster und Rollladenkasten mittels Anbindungsprofil für hohe Schall- und Wärmedämmeigenschaften. Eine spezielle Oberflächenstruktur auf der Innen- und Außenseite ermöglicht eine gute Putzanhaftung. Besonderheit bei der Ausführung 240x250, ist der Einsatz einer 10mm PUR Hartschaum Außenschürze kaschiert mit speziellem Glasfaservlies, welche überdämmt wird. Im Innenbereich fest eingeschäumter Kastenabschlusswinkel mit 11mm Ausladung. Revisionsblende aus extrudiertem Hart-PVC mit PUR hartschaumplatte (?=0,024 W/(m*K)) und Revisionsmöglichkeit raumseitig nach unten. Seitenteile aus ABS Kunststoff-Spritzguss. Führungsschienen aus extrudiertem Hart-PVC oder stranggepresstem Aluminium wahlweise mit eingerändeltem Gummikeder oder einer Bürstendichtung für einen geräuscharmen Panzerlauf. Panzeranbindung durch Stahl-Aufhängefedern (Standard bei manueller Bedienung sowie Motoren mit einstellbaren Endlagen) oder erhöhte Einbruchhemmung und Hochschiebesicherung durch feste Wellenverbindungen (Standard bei Plug & Play). Kugelgelagerte Achtkantstahlwelle mit federnder Achskappe für schnelle Montage/Demontage der Welle. Einziehbarer Endstab aus stranggepresstem Aluminium im Standard, optional mit Anschlagstopfen oder Winkel erhältlich. Optionale Ausführung mit Aufnahme für eine integrierbare Glasabsturzsicherung bestehend aus Aluminiumtrageprofilen und -laufkammerabdeckungsprofilen, die die Verschraubungen verdecken (Glas nicht im ROMA Lieferumfang enthalten). Mit oberem (Standard) und unterem (optional nach Bausituation) Glaskantenschutz. Farbauswahl entsprechend der ROMA Farbkollektion. Bei der Ausstattungsvariante Insektenschutzgitter verläuft dieses bis zur Oberkante des oberen Glaskantenschutzes. Außerdem wird der untere Kantenschutz mit Bürstenaufnahme ausgestattet. HINWEIS: Sowohl Wandaufbau als auch Fenster müssen ausreichend tragfähig ausgelegt bzw. montiert sein, um die vorgegebenen Lasten aufnehmen zu können. Entsprechend notwendige Abstimmungen zwischen den einzelnen Gewerken sind im Vorfeld zu treffen. Für die Dokumentation zur Glasabsturzsicherung ist eine Übereinstimmungserklärung (inkl. Ü-Zeichen) entsprechend dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Nr. P-0300818 für die jeweilige Ausführung durch den Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Insektenschutzgewebe aus PVC ummanteltem 0,28mm Glas- fasergarn mit komfortabler Tippbedienung, auch nachrüstbar, im Rollladenkasten integriert, Führungsschiene mit Bürstenkeder, viscodynamischer Bremse für sanftes Einlaufen des Gewebes in den Kasten, Endstab mit Bürstendichtung, Griffmulde und verschiebbarer Zug-Schnur. Die Arretierung der unteren Endlage erfolgt über einen Schnappverschluss. Angebotenes Fabrikat und Typ: ___________________________________________________ (Fremdfabrikate müssen mindestens gleichwertige Funktion und Ausstattung aufweisen) (X)* = zutreffendes bitte ankreuzen Alle angebotenen Rollladenpanzer müssen die Windwider-standsklasse A1 gemäß DIN EN 13659 erfüllen. Die Windwiderstandsklasse wird vom Auftraggeber vorgeschrieben. Lieferung der Elemente entsprechen Bedienklasse (nach DIN EN 13659 und Prüfverfahren nach DIN EN 13527): (X)* Bedienklasse 1 ( )* Bedienklasse 2 Kastengröße (BxH): PURO 2 ( )* 240x220 ( )* 240x250 ( )* 300x250 ( )* 300x280 ( )* 365x250 ( )* 365x280 ( )* 425x250 ( )* 425x280 PURO 2.K ( )* 230x250 Einbautiefe ____mm ( )* 270x250 Einbautiefe ____mm ( )* 270x280 Einbautiefe ____mm ( )* 330x250 Einbautiefe ____mm (X)* 330x280 Einbautiefe____mm Führungsschienen aus ( )* Kunststoff ( )* Aluminium: (X)* Einzel-Führungsschiene ( )* Doppel-Führungsschiene ( )* andere Führungsschiene: _________________________________ Oberfläche Aluminium ?ohne Rollladenpanzer?: ( )* pulverbeschichtet, in Farbnummer/Bezeichnung: ___________________________ ( )* farbeloxiert, in Bezeichnung: ___________________________ Oberfläche Kunststoff: (X)* weiß ( )* Folierung aus ROMA Folienprogramm nach Folien-Nr.: Ausführung Rollladenpanzer: Doppelwandiges Aluminiumprofil mit PU-Schäumung: ( )* ALUMINO 34 ( )* ALUMINO 37 (X)* ALUMINO 44 ( )* ALUMINO 52 ( )* ALUMINO 37protect ( )* ALUMINO 52protect Doppelwandiges Kunststoffprofil: ( )* Kunststoff K37 ( )* Kunststoff 14/53 Sonderbearbeitungen/ Sonderausstattung: ( )* Winkelausladung außen ( )* 0mm; ( )* 7mm, ( )* 70mm (millimeterweise bestellbar): ________ mm ( )* Winkel außen pulverbeschichtet (X)* Winkel außen seitlich ausklinken. Entsprechend dem Putzeinstand ( )* Außenschürzenverlängerung um 50 mm (X)* Führungsschienen unten geschlossen (X)* Führungsschienen unten schräg (X)* Führungsschienen mit Bürstenkeder (X)* Kastendeckel mit Schalldämmfolie (X)* Seitenteildämmung 10mm ( )*; 20mm (X )*; 30mm ( )* ( )* mit Insektenschutzgitter ( )* Aussparung für Zuluftelement (X)* Putzkanal für Aereco ZUROH 100 & 110 Antriebsart: (X )* 14 mm Gurt (X)* Kurbelgetriebe (X)* drahtgebundener Motor ( )* Funkmotor inkl. Funk-Wandsender
ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K und PURO®2
10.0010 Rollladenmotoren, 1.045-2.260 mm, Zulage Rollladenmotor Dimensionierung nach technischem Erfordernis Länge: 1.000 bis 2000 mm als Zulage (Mehrpreis) zu den Fensterpostionen "ROLL" gemäß  Fensterliste Pos. 160.20.0010 bis 160.20.050
10.0010
Rollladenmotoren, 1.045-2.260 mm, Zulage
78,00
St
10.0020 Aluminium, pulverbeschichtet, H1 bis H4, Zulage Aluminium, pulverbeschichtet, H1 bis H4 als Zulage zu Pos. 20.0010 20.0030
10.0020
Aluminium, pulverbeschichtet, H1 bis H4, Zulage
4,00
St
10.0030 Aluminium, pulverbeschichtet, H1.1 bis H4, Zulage Aluminium, pulverbeschichtet, H1.1 bis H4.1 als Zulage zu Pos. 20.0020 20.0040
10.0030
Aluminium, pulverbeschichtet, H1.1 bis H4, Zulage
4,00
St
10.0040 Fensterfalzlüfter triple acoustic 8 Pa Fensterfalzlüfter nach Angabe iFT Rosenheim 8 Pa triple acoustic 8 Pa als Zulage zu den Wohnungsfenstern.
10.0040
Fensterfalzlüfter triple acoustic 8 Pa
E
1,00
St
10.0050 Fensterfalzlüfter double acoustic 8 Pa / mit 7,6 m3 Fensterfalzlüfter nach AngabeiFT Rosenheim 8 Pa double acoustic 8 Pa/ 7,6 m3 als Zulage zu den Wohnungsfenstern.
10.0050
Fensterfalzlüfter double acoustic 8 Pa / mit 7,6 m3
50,00
St
10.0060 Fensterfalzlüfter single acoustic 8 Pa / mit 4,8 m3 Fensterfalzlüfter nach AngabeiFT Rosenheim 8 Pa single acoustic 8 Pa / mit 4,8 m3 als Zulage zu den Wohnungsfenstern.
10.0060
Fensterfalzlüfter single acoustic 8 Pa / mit 4,8 m3
50,00
St
10.0070 Rauch- und Wärmeabzugszentrale EMB 6100 Rauch- und Wärmeabzugszentrale EMB 6100 Kettenantrieb 51 er Länge oder gleichwertig: ................................................................... für Pos. H4  20.0030 Grundausstattung: 24 Volt, Antriebsstrom 1,5 A. Netzteil auf Grundplatte mit Möglichkeit derAnschaltung eines potentialfreien Kontaktes "NOT AUF", bei Einsatz eines Wind/ Regensensors ist Signal-weitergabe möglich (1 x Um). Wahlschalter "Totmann"/ Selbsthaltung" für Funktion "Lüftung". Mit einer ruhestromüberwachten Melderlinie. Vorgerichtet für zwei Notstrom-Akkumulatoren. AP-Stahlblechgehäuse mit Verschluß mit Sicherheitszylinder Einsatz RAL 1013, Maße (BxHxT):350 x 250 x 129 mm, Schutzart IP 20. Gehäuse in UP-Ausführung, RAL 9010, Maße (BxHxT): 330x430x100 mm, Stahlblech-Abdeckrahmen: 465x350 mm. Einbauversion: auf Putz mit 2 Stück Bedien- stelle RA-DIN-Taster Mit diesem Taster kann die Rauchabzugsanlage von Hand im Notfall ausgelöst werden. Alle Bedienelemente befinden sich hinter Glas. Die Leuchtdiode im Taster zeigt die geöffnete Stellung an. Das Gehäuse ist aus ABS-Kunststoff und kann in der Farbe grau geliefert werden. Der Taster ist 125 x 125 x 35 mm groß (DIN 14655). Antriebe: Anschluß von Motoren 24V DC mit gesamter Stromauf- nahme von max 1,5 A liefern und montieren. Elektrischer Anschluß bauseits.
10.0070
Rauch- und Wärmeabzugszentrale EMB 6100
E
1,00
St
10.0080 RENZ-Briefkastenanlage, 12-teilig, Zulage RENZ-Briefkastenanlage, 12-teilig, ca. 1.700x900 mm 11 Stück Briefklästen 1 Klinkgel- und Sprechtableau als Zulage zu Pos. 20.0010
10.0080
RENZ-Briefkastenanlage, 12-teilig, Zulage
1,00
St
20 LV Veka-Fensterplaner, ANLAGE A vom 14.07.2025
20
LV Veka-Fensterplaner, ANLAGE A vom 14.07.2025
Aluminium-Haustrelement
Aluminium-Haustrelement
20.0010 LV Veka-Fensterplaner, 3.000 x 2.200 mm, 180 mm, H1, Pos.12 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 12 Fensterposition: H1 Hauseingangstüre DIN R Einbauort: Erdgeschoss Abmessungen: 3,000 x 2.200 mm  + 180 mm 4-teilig 90°-gekoppelt mit Pos. H1.1 lichter Türdurchgang > 1.000 mm RENZ-Briefkastemnanlage, 12-teilig Edelstahlgriffstange
20.0010
LV Veka-Fensterplaner, 3.000 x 2.200 mm, 180 mm, H1, Pos.12
1,00
St
20.0020 LV Veka-Fensterplaner, 1.200 x 2.200 mm, 180 mm, H1.1, Pos.13 LV Veka-Fensterplaner: Pos.13 Fensterposition: H1.1 Einbauort: Erdgeschoss Abmessungen: 1.200 x 2.200 mm  + 180 mm 4-teilig 90°-gekoppelt mit Pos. H1
20.0020
LV Veka-Fensterplaner, 1.200 x 2.200 mm, 180 mm, H1.1, Pos.13
1,00
St
20.0030 LV Veka-Fensterplaner, 3.000 x 2.200 + 750 mm, H2 bis H4, Pos.14 LV Veka-Fensterplaner: Pos.14 Fensterposition: H2 bis H4 Einbauort: 1. Ober- bis Staffelgeschoss Treppenhaus Abmessungen: 3.000 x 2.150 mm , 3-teilig+ 3.000 x 750 mm Paneel, colorverglasst 1-teilig 90°-gekoppelt mit Pos. H2.1 bis H4.1 und untereinander
20.0030
LV Veka-Fensterplaner, 3.000 x 2.200 + 750 mm, H2 bis H4, Pos.14
3,00
St
20.0040 LV Veka-Fensterplaner, 1.200 x 2.200 + 750 mm, H2.1 bis H4.1, Pos.15 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 15 Fensterposition: H2 bis H4 Einbauort: 1. Ober- bis Staffelgeschoss Treppenhaus Abmessungen: 1.200 x 2.150 mm , 3-teilig+ 1.200 x 750 mm Paneel, colorverglast, 1-teilig 90°-gekoppelt mit Pos. H2 bis H4 und untereinander
20.0040
LV Veka-Fensterplaner, 1.200 x 2.200 + 750 mm, H2.1 bis H4.1, Pos.15
3,00
St
Kunststoff-Fenster inkl. ROMA- Rolllladen
Kunststoff-Fenster inkl. ROMA- Rolllladen
20.0050 LV Veka-Fensterplaner, 1.135 x 1.250 mm, ROLL, Pos.1 LV Veka-Fensterplaner: Pos.1 Fensterposition: 1, 3, 6, 12, 13, 15, 17, 18 23, 29, 34, 35, 40, 46, 51 52, 59, 60, 67 Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoss Abmessungen: 1.135 x 1.250 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor Alu-Fensterbank 260 m,  RAL anthrazitgrau
20.0050
LV Veka-Fensterplaner, 1.135 x 1.250 mm, ROLL, Pos.1
19,00
St
20.0060 LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 1.250 mm, ROLL, Pos.2 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 2 Fensterposition: 2, 5, 8, 10, 16, 19, 25, 27,  33, 36, 42, 44, 50, 53, 58, 61, 66 Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoss Abmessungen: 2.010 x 1.250  mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor mittig getelt Alu-Fensterbank 260 m,  RAL anthrazitgrau
20.0060
LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 1.250 mm, ROLL, Pos.2
17,00
St
20.0070 LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 1.000 mm, ROLL, Pos.3 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 3 Fensterposition: 04, 14, 21, 31,  38, 48, 55. 64 Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoss Abmessungen: 2.010 x 1.000 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor mittig getelt, Alu-Fensterbank 260 m,  RAL anthrazitgrau
20.0070
LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 1.000 mm, ROLL, Pos.3
8,00
St
20.0080 LV Veka-Fensterplaner, 1.135 x 2.200 mm, ROLL, Pos.4 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 4 Fensterposition: 20, 30, 32, 37, 47, 49 Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoss Abmessungen: 1.135 x 2.200 mm, + 180 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor Alu-Fensterbank 260 m,  RAL anthrazitgrau
20.0080
LV Veka-Fensterplaner, 1.135 x 2.200 mm, ROLL, Pos.4
6,00
St
20.0090 LV Veka-Fensterplaner, 1.135 x 2.130 mm, ROLL, Pos.5 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 5 Fensterposition: 63 Einbauort: Staffelgeschoss Abmessungen: 1.135 x 2.130 mm + 250 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor waagerechter Kämpfer Alu-Fensterbank 260 m,  RAL anthrazitgrau
20.0090
LV Veka-Fensterplaner, 1.135 x 2.130 mm, ROLL, Pos.5
1,00
St
20.0100 LV Veka-Fensterplaner, 1.135 x 2.130 mm, ROLL, Pos.6 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 6 Fensterposition: 54, 65 Einbauort: Staffelgeschoss Abmessungen: 1.135 x 2.130 mm + 250 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor Alu-Fensterbank 260 m,  RAL anthrazitgrau
20.0100
LV Veka-Fensterplaner, 1.135 x 2.130 mm, ROLL, Pos.6
2,00
St
20.0110 LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 2.200 mm, ROLL, Pos.7 LV Veka-Fensterplaner: Pos.7 Fensterposition: 22, 39 Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoss Abmessungen: 2.010 x 2.200 + 180 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor mittig geteilt,  waagerechter Kämpfer Alu-Fensterbank 260 m,  RAL anthrazitgrau
20.0110
LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 2.200 mm, ROLL, Pos.7
2,00
St
20.0120 LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 2.200 mm, ROLL, Pos.8 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 8 Fensterposition: 56 Einbauort: Staffelgeschoss Abmessungen: 2.010 x 2.200 + 250 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor mittig geteilt,  waagerechter Kämpfer Alu-Fensterbank 260 m,  RAL anthrazitgrau
20.0120
LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 2.200 mm, ROLL, Pos.8
1,00
St
20.0130 LV Veka-Fensterplaner, 3.010 x 2.200 mm, ROLL, 2.RW, Pos.9 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 9 Fensterposition: 7, 11, 24, 28, 41, 45 Einbauort: Erd- bis 2. Obergeschoss Abmessungen: 3.010 x 2.260 + 180 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor 1/3 / 1/3 / 1/3 geteilt 2. RW. 2. Rettungsweg > 90 x 120 cm Notkurbel/ Knickkurbel
20.0130
LV Veka-Fensterplaner, 3.010 x 2.200 mm, ROLL, 2.RW, Pos.9
6,00
St
20.0140 LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 2.200 mm, ROLL, 2.RW, Pos.10 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 10 Fensterpostion: 9, 26, 43 Einbauort: Erd- bis 2. Obergeschoss Abmessungen: 2.010 x 2.200 + 180 m Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor mittig geteilt 2. RW. 2. Rettungsweg > 90 x 120 cm Notkurbel/ Knickkurbel
20.0140
LV Veka-Fensterplaner, 2.010 x 2.200 mm, ROLL, 2.RW, Pos.10
3,00
St
20.0150 LV Veka-Fensterplaner, 4.010 x 2.130 mm, HST, ROLL, 2.RW, Pos.11 LV Veka-Fensterplaner: Pos. 11 57, 62 Hebe-Schiebe-Türelement Einbauort: Staffelgschoss Abmessungen: 4.010 x 2.130 m + 250 mm Rollladen: ROMA Aufsatzrollladen System PURO®2.K mit Gurt/ Motor mittig geteilt
20.0150
LV Veka-Fensterplaner, 4.010 x 2.130 mm, HST, ROLL, 2.RW, Pos.11
2,00
St