Fenster/ Türen/ Tore/ Pfosten-Riegel-Fassade/ Sonnenschutz
Neubau CPC Gebäude
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistung:                    Vergabeeinheit 3.120                                    Metallbauarbeiten, gemäß DIN 18.360                                    Fenster, Pfosten-Riegel-Fassaden, Fassadenbekleidung,                                    äußerer Sonnenschutz, innerer Blendschutz Projekt:                       9 9 9 7   C P C Hermann-Blenk-Straße 41 38106 Braunschweig
Leistung:                    Vergabeeinheit 3.120
1 Baubeschreibung Grundstücksbezeichnung: 9997 CPC Hermann-Blenk-Straße 41 38106 Braunschweig Flur: 6,  Flurstücke: 299/15, 299/12, 408/4, 295/13 und 296/14 Gemarkung Waggum, Gemeinde Braunschweig Stadt 1.1 Beschreibung der Baumaßnahme Am südlichen Standort Campus Forschungsflughafen Braunschweig ist für die Technische Universität Braunschweig der Forschungsneubau CPC geplant. Das Grundstück wird aktuell durch die TU Braunschweig genutzt und stellt im Wesentlichen eine Brachfläche dar. Derzeit befindet sich auf dem Baufeld die Versuchshalle CLB, ein Parkplatz mit 76 Stellplätzen für das NFF sowie eine PoP-Station der BS-NetzAG. Die PoP-Station befindet sich am nordwestlichen Rand, ist jedoch nicht Teil des Planungsauftrags. Der Neubau CPC erstreckt sich über zwei Gebäudeteile und besteht aus Büro und Technikum, in dem experimentell gearbeitet wird. Beide Gebäudeteile sind über einen Verbindungsbaukörper miteinander verbunden und bilden somit einen Gesamtkomplex. Das Gebäude ist nicht öffentlich zugänglich. Für den Gebäudeteil Technikum sind zwei Vollgeschosse und zusätzlich ein halbes Geschoss für die Technikzentrale vorgesehen. Für das Bürogebäude sind vier Vollgeschosse (EG bis 3.OG) und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss für die Technikzentrale vorgesehen. 1.2 Baugrundstück Das 12.584 m2 große Grundstück hat einen rechteckigen Zuschnitt. Es grenzt nördlich an den öffentlichen Straßenraum. Westlich befinden sich die Baustelle des Neubaus ZESS, östlich schließen bebaute Flächen mit Bürogebäude an und im Süden grenzt die Autobahn A2direkt an das Grundstück. Das vorgesehene Grundstück befindet sich direkt an der Hermann-Blenk-Straße 41, die Platzierung des Gebäudes ist  im Osten und füllt die Hälfte des Grundstücks aus. In der westlichen Hälfte des Grundstücks ist ein Parkplatz mit 93 Parkplätzen vorgesehen, die Zufahrt erfolgt über die Hermann-Blenk-Straße. Das Grundstück weist einen Höhenunterschied von ca. 2,0 m auf. Die umgebende Bebauung ist durch Büro- und Forschungsbauten der 90-er und 2000-er Jahre geprägt. 1.3 Gebäudebeschreibung Neubau Die zentrale Zielsetzung des Forschungsneubaus "Center for Circular Production of Next Batteries and Fuel Cells CPC" ist die Erforschung und Entwicklung eines nachhaltigen Kreislaufes bei der Herstellung, Nutzung und Wiederverwertung von Batterien und Brennstoffzellen. Hierfür soll im geplanten Neubau ein interdisziplinäres Team aus instituts- und fachübergreifenden Arbeitsgruppen angesiedelt werden. Die Ausführung des Neubaus erfolgt vom UG bis zum 3.OG in Massivbauweise. Aufgrund eines geringwertigen Baugrunds wird zur Reduzierung der Lasten das 4.OG /(Technikzentrale Büro) und das 1.OG (Technikzentrale Trockenraum) als "leichte " Stahlkonstruktion hergestellt. In den Regelgeschossen werden die Decken als unterzugsfreie, punktgestützte Flachdecken in Stahlbeton ausgeführt. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität im Hinblick auf die Leitungsführung der technischen Gewerke und gewährleistet mögliche Nutzungsänderungen. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Stützen und Wandscheiben, die im Regelfall bis auf die Gründung durchgeführt werden. Im Bereich Außenwand ist eine Lochfassade aus Stahlbeton vorgesehen. Die Unterteilung der Geschosse erfolgt durch nichttragende Trennwände aus Gipsplatten. Es wird eine Flachgründung sowie in einigen Bereichen Streifenfundamente geplant. Aufgrund der Grundwassersituation ist die Bodenplatte aus WU-Beton konzipiert. Das Gebäude erhält ein 1,5-geschossiges Foyer, von dem Bürogebäude und Technikum erschlossen werden. Darüber hinaus soll es als Ort der Information für Mitarbeiter:innen und Gäste dienen. Sowohl statische Informationstafeln als auch elektronische Medien wie interaktive Bildschirme sollen möglich sein. Um in die oberen Geschosse zu gelangen, bedient man sich der Treppenhäuser 1-4 und des Personenaufzuges, der vom Foyer aus erreichbar ist. Der Eingangsbereich erhält eine lichtdurchflutete Pfosten-Riegel-Konstuktion. Beide Gebäudeteile erhalten eine Lochfassade, welche mit einer hinterlüfteten Aluminiumfassade aus einzelnen Kassetten bekleidet wird. Bezugs- und Kenngrößen OKFF Erdgeschoss - +/- 0,00 m = + 82,23 m Brutto-Rauminhalt - 45.800 m3 Bruttogrundfläche - 9.350 m2 Bebaute Fläche - 3.175 m2 Max. Bauwerkshöhe Neubau + Technikgeschoss - + 22.00 m OK Attika Neubau - + 18.00 m Max. Fußbodenhöhe der ständig genutzten Räume - + 11.45 m (3.OG)
1 Baubeschreibung
2  Angaben zur Baustelle Vereinfachte Schreibweise:  AG= Auftraggeber,  AN= Auftragnehmer 2.1 Sichtung der Örtlichkeiten Anlässlich der Campus Lage und der Nähe zur Autobahn A2 wird dem AN empfohlen, sich vor Angebotsunterbreitung ein Bild von den Örtlichkeiten der Baustelle zu machen. Im Zuge einer Vorabmaßnahme wurde das Baufeld beräumt und die bestehenden Parkplätze wurden auf den westlichen Teil des Grundstücks verlegt. 2.2 Baustelleneinrichtung Aufgrund der Baustellensituation gibt es seitens des AG Vorgaben, was die Baustelleneinrichtung betrifft. Der  beigelegte Baustelleneinrichtungsplan regelt u.a. folgende Punkte: - Zu- und Ausfahrt Baustelle - Flächenmanagement - Entsorgung (Abfälle, Abfallmanagement) - Bürocontainer - Erste-Hilfe-Container - Sanitärcontainer - Baustrom und Bauwasser und wird Vertragsgrundlage. Der AN ist verpflichtet sich, an die Gegebenheiten zu halten und diese umzusetzen. Die Zufahrten, die Be- und Entladezonen der öffentlichen Bereiche und auch innerhalb der Baustelleneinrichtung, sind nach Verschmutzung durch Befahren mit eigenen Baufahrzeugen im sauberen Zustand zu halten. 2.3 Fassadengerüst Bauseits wird für alle Arbeiten an der Fassade ein Arbeits- und Schutzgerüst zur Verfügung gestellt. 2.4 Beeinträchtigungen und Ruhephase im Baubetrieb Die Arbeiten werden auf dem Campusgelände und anderen Forschungseinrichtungen in unmittelbar angrenzenden Gebäuden durchgeführt. Der AN verpflichtet sich daher, ohne besondere Vergütung Störungen auf der Baustelle, die von der Erfüllung seiner Leistung ausgehen, auf ein Mindestmaß zu beschränken. Insbesondere sind alle Möglichkeiten zur Minderung von Lärm-, Staub- und anderer Emissionen auszuschöpfen. 2.5 Lärm und Erschütterungen Grundsätzlich sind die erschütterungs- und lärmärmsten Verfahren anzuwenden bzw. ist alles Unumgängliche auf das technisch machbare Mindestmaß zu reduzieren, um Schäden an Bebauung, Mensch und Tier zu vermeiden. Alle Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen sowie Verkehr und Lagerungen im Nahbereich der Böschungen sind mit besonderer Vorsicht auszuführen. 2.6 Umweltschutz und Baustellenbetrieb Die Belästigungen im Baustellenbereich, an/auf den Zufahrtstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. sind bei den Arbeiten und Transporten auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Auf die TRGS 559 (Mineralischer Staub) und deren Einhaltung wird ausdrücklich verwiesen. 2.7 Vorhandene Anlagen, Kabel und Leitungen Auf dem Flurstück 408/4 besteht ein Leitungsrecht zugunsten der Braunschweiger Versorgungs-AG. Die Leitungen dürfen nicht überbaut oder umgelegt werden. Ein Schutzstreifen mit 2 m Breite gemäß B-Plan ist einzuhalten. Falls eine temporäre bzw. Teilüberbauung erforderlich sein sollte, sind vorab die Hinweise und Vorgaben von BS-Energy zu berücksichtigen. Gegebenfalls ist eine direkte Abstimmung mit dem Auftraggeber und BS-Energy erfordlich. Die Hinweise und Vorgaben von BS-Energy werden diesem Dokument beigefügt. 2.8 Baustrom, -wasser, Baustellenbeleuchtung Baustrom und Bauwasser stehen an Übergabepunkten gemäß Zeichnung Baustelleneienrichtungsplan auf dem Baustellengelände zur Verfügung. Die Beleuchtung des vorhanden Parkplatzes sowie der BE wird durch den AG sichergestellt. Die Arbeitsplatzbeleuchtung liegt im Verantwortungsbereich des AN. 2.9 Baustellencontainer Durch den AG werden die Platzverhältnisse in einem Baustelleneinrichtungsplan wiedergegeben. Hier sind Flächen wie Baustraße, 8 Stück Büro-, 2 Stück Sanitär- und 1 Stück Sanitätscontainer etc. geregelt. Für die AN Gewerke stehen keine Container zur Verfügung. Lediglich die Nutzung des Sanitärcontainers ist vorgesehen. Nutzung der Sanitärcontainer: 1 Stück Sanitärcontainer ausschließlich für die örtliche Bauleitung 1 Stück Sanitärcontainer ausschließlich für die ausführenden Firmen (AN) 2.10 Lager- und Parkflächen Es sind Lagerflächen  und Flächen für die BE der ausführenden Firmen vorhanden. Parkflächen für Mitarbeiter des AN werden auf dem Baustellengelände nicht zur Verfügung gestellt. 2.11 Anlaufbesprechung Nach Auftragsterteilung wird grundsätzlich eine Anlaufbesprechung durchgeführt, in der u.a. eine Unterweisung in den Bauablauf widergegeben wird. Nach der Anlaufbesprechung sind gemäß Vorgabe des Auftraggebers wöchentliche Besprechungen wahrzunehmen. 2.12 Bautagesberichte Der AN ist verpflichtet, unterschriebene Bautageberichte täglich zu führen und dem AG eine Ausfertigung zu überlassen. Die Bautagesberichte sind vom AN in DIN A4 einmal wöchentlich, im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Baubesprechung für die Vorwoche beim AG einzureichen. 2.13 Kräne, Hebezeuge Kräne und Hebezeuge stehen bauseits nicht zur Verfügung sondern müssen, soweit erforderlich, mit einkalkuliert werden. Die Kranstandorte sind nicht festgelegt. Kranaufstellung in Abstimmung mit dem AG. Kranstandorte sind gehehmigen zu lassen. Die Krane müssen eine zugelassene Befeuerung als Warnleuchten für Luftfahrthindernisse erhalten. Alle für die Aufstellung der Kräne getroffenen Maßnahmen, wie Fundamente, sind nach dem Abbau der Kräne vollständig rückzubauen. Der Aufbau und Änderungen der Baustellenkräne sowie Einsätze von Autokränen sind gemäß beiliegender Anlage, siehe Antrag auf luftverkehrsrechtliche Zustimmung, an die zuständige Behörde mit einem Vorlauf von 6 Wochen einzureichen. Desweiteren ist die Objektüberwachung des Auftraggebers hierüber zu informieren. 2.14 Materialentsorgung Sämtliches Material, dass nicht wiederverwendet werden kann, muss vom Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwertet oder entsorgt werden. Über die Verwertung oder Entsorgung sind Nachweise anzufertigen (Verwendungs-Nachweise und Wiegescheine). Diese Dokumentation ist umgehend dem Auftraggeber zu übergeben. Aufwendungen der Fahrtstrecken zur Deponie und die Deponiegebühren sind in den Einheitspreisen bzw. Pauschalen enthalten. Der Bieter teilt dem Auftraggeber den Namen der Deponiestätte mit. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. 2.15 Bauschutt / Baureinigung Das Verbrennen von Verpackungsresten und anderen Baustellenabfällen auf dem Baugrundstück ist strengstens untersagt. Der Auftragnehmer muss seine Baustellenabfälle, Verpackungen unter Einhaltung der aktuellen Abfallgesetzgebung selbst ordnungsgemäß entsorgen. Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist berechtigt, sich die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen. Vorgefundene Verunreinigungen, Zurücklassungen von Verpackungen, Abbruchmaterial etc. werden nach einmaliger Fristsetzung von max. 2 Werktagen durch den Auftraggeber zu Lasten des Verursachers beseitigt.
2  Angaben zur Baustelle
3  Zusätzliche allgemeine Angaben zur Ausführung 3.1 Allgemeine Anforderungen a) Allgemeine Angaben Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind: - Metallbauarbeiten der Fassaden, mit Fensterelementen, einer Pfosten-Riegel-Fassade und einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit Bekleidung aus Alu-Blechen - äußerer Sonnenschutz - innerer Blendschutz und Verdunklungsanlagen innen Ausführung gemäßgemäß DIN 18.360 Größe und Form des Gebäudes ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Bei der Ausführung sind VOB/C, einschlägige DIN Vorschriften, Technische Merkblätter, Ausführungsrichtlinien des Handwerks und techn. Angaben und Empfehlungen der Materialhersteller zu beachten. Die Arbeiten sind nach dem neuesten Stand der Technik auszuführen. Es gelten die technischen Angaben, Richtlinien und Zulassungen der Materialhersteller. b) Unterlagen Vor Beginn der Arbeiten hat der AN folgende Unterlagen dem AG vorzulegen:Planung der FugenTerminplanbei Erfordernis: Antrag Mitteilung eines temporären Luftfahrthindernisses c) Umweltschutz beim Baustellenbetrieb Die Belästigung im Baustellenbereich, an/auf Zufahrtsstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. sind bei den Arbeiten und Transporten auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Es sind die erschütterungs- und lärmärmsten Verfahren anzuwenden. Alle Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen sind mit besonderer Vorsicht auszuführen. d) SiGe-Koordinator Gemäß der Baustellenverordnung hat der AG einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator eingeschaltet. Den Anweisungen des Koordinierenden (gilt auch für Festlegungen im SiGe-Plan) ist Folge zu leisten. Die getroffenen Vereinbarungen sind einzuhalten. Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem Si-Ge-Ko folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtsführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen - Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz - Dokumentierte Unterweisungen - Instandhaltungs- und Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden e) Abstimmung mit Anderen Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten abzustimmen. Anderen ausführenden Firmen ist Zutritt zur Baustelle zu gewähren. Grundsätzlich gilt, dass allen anderen am Bau Beteiligten die notwendigen An- und Abfahrten sowie die Ausführung deren Arbeiten ermöglicht werden muss. Zudem sind technologische Abhängigkeiten zu anderen Gewerken zu beachten. Dies kann zu in Abschnitte unterteilter Erbringung von in einer Position beschriebenen Leistungen führen. f) Verkehrsicherung Jeder AN hat eigenständig für eine geordnete und gefahrlose An- und Abfahrt der Baustelle zu sorgen. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens der Straße Hermann-Blenk-Straße und der beengten Baustellensituation, ist bei jedem Passieren der Baustellentore eigenes Personal als Sicherungsposten mit Warnweste gekennzeichnet, aufzustellen bzw. es sind die Vorgaben im Baulogistikhandbuch einzuhalten. g) Nachweise Geforderte Nachweise zur Abgabe des Angebotes siehe Formblatt 211 "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes". h) Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die bei den auszuführenden Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Aufwendungen für Arbeitsschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. i) Beeinträchtigungen und Ruhephasen im Baubetrieb Die im Hinweis 2 "Angaben zur Baustelle" und in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) aufgeführten Vorgaben zu den Beeinträchtigungen und Ruhephasen im Baubetrieb sind einzuhalten und bei der Kalkulation aller Einheitspreise zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Forderung werden keine nachträglichen Verlängerungen der Bauzeiten akzeptiert. j) Brandschutz Bei feuergefährlichen Arbeiten, besonders Schweiß- und Trennschleifarbeiten sowie der Verwendung von entzündlichen Stoffen sind besondere Sicherheitsmaßnahmen, wie das Bereitstellen von Feuerlöschern einzuhalten. Der Auftragnehmer hat eine Brandwache durchzuführen. Die Arbeiten sind beim AG anzumelden. k) Feuer und gesundheitsgefährliche Arbeiten Die Verwendung gefährlicher entzündlicher und explosiver Stoffe ist nur zulässig, wenn diese unvermeidbar ist. Sie muss der Objektüberwachung des AG und dem SiGeKo gemeldet und von diesen genehmigt werden. l) Gefährliche Stoffe Stoffe und Bauteile müssen deutschen behördlichen Vorschriften entsprechen. Es ist erklärtes Ziel des Auftraggebers, keine Stoffe zu verwenden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährlicher Stoff in der Gefahrenverordnung aufgeführt sind. m) Messungen Die zur Durchführung der eigenen Leistungen sind erforderlichen Messungen vom AN zu erbringen. Alle Maße und Stückzahlen sind vor Ausführung am Bau selbstverantwortlich zu prüfen. 3.2 Technische Anforderungen a) Aufmaß, Maße und Bautoleranzen Maßangaben im Leistungsverzeichnis verstehen sich als Circa Maße. Mit Beginn der Arbeiten sind vom AN, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten auszuführen. Messprotokolle des Auftragnehmer sind auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. b) Prüfzeugnisse Vor Bestellung der einzubauenden Materialien sind dem Auftraggeber unaufgefordert die entsprechenden technischen Merkblätter und Prüfzeugnisse vorzulegen. c) Planunterlagen Die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Planunterlagen werden dem AN vom AG 1-fach in Papierform und 1-fach digital (pdf bzw. dwg) auf die Projektplattform zur Verfügung gestellt. d) Prüflauf Werkstattplanung Vom AN sind hierfür Zeichnungen anzufertigen. Diese sind in Abstimmung mit dem AG und auf Grundlage der Ausführungsplanung und den am Bau genommenen Maße zu erstellen. Mit der Ausführung darf erst begonnen werden, auf Grundlage der vom AG freigegebenen Pläne mit dem Vermerk: "Zur Ausführung freigegeben". Vom AN vorgelegte Pläne erhalten folgenden Freigabestatus: - Status A: Freigabe zur Ausführung (= gleichgestellter Plan) - Status B: Freigabe zur Ausführung unter Berücksichtigung der Prüfeinträge des AG - Status C: Keine Freigabe, Wiedervorlage erforderlich Ein mit Status B freigegebener Plan entbindet den AN nicht von der Vorlage gleichgestellter Pläne beim AG. 3.3 Ausführung a) Personalbenennung Der AN benennt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn den verantwortlichen Bauleiter und Polier. Einen Personalwechsel hat der AN dem AG rechtzeitig anzuzeigen. b) Genehmigungen Alle Behördengenehmigungen, wie Luftfahrtbehörde, Sondernutzung öffentlicher Straßenraum, falls erforderlich, und die zur Ausführung der Vertragsleistungen erforderlich werden, sind vom AN einzuholen. Damit verbundene Gebühren werden auf Nachweis vergütet. c) Baufristenplan Der AN hat auf Grundlage des ihm vom AG übergebenen Bauzeitenplan einen Detailauflaufplan über seine Vertragsleistungen zu erstellen und innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bauanlaufgespräch dem AG zur Prüfung zu übergeben. d) Leistungsbeschreibung Alle im Langtext vermerkten Hinweise auf die Ausführungsbeschreibungen, die beigefügten Zeichnungen oder auf die Zusätzlichen Angaben für das Leistungsverzeichnis sind verbindlich und zu berücksichtigen. 3.4 Projektplattform, Firmenwerbung a)Projektplattform Folgende Vorgaben für die internetbasierende Projektplattform gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AG errichtet eine Plattform zur digitalen Planverwaltung und Dokumentenverwaltung. Die diesbezüglichen vom AG vorgegebenen Richtlinien sind vom AN verbindlich einzuhalten. Erklärtes Ziel des AG ist, dass alle Projektbeteiligten jederzeit Zugriff auf alle für sie relevanten Dokumente und Informationen haben, diese effektiv verteilen und freigeben können. Der gesamte relevante Plan- und Dokumentenaustausch, wird über die Projektplattform durchgeführt. Der AN ist verpflichtet, die im gegenständlichen Projekt verwendete internetbasierte Projektplattform zu nutzen und laufend für die Planung, Information, Dokumentation, etc. einzusetzen. Die Zugriffsmodalitäten, Rechte, Einsicht-Möglichkeiten, etc. werden in Abstimmung mit der Projektleitung (PL) geregelt bzw. festgelegt. Die Nutzung ist für den AN kostenfrei. b) Verbot von Firmenwerbung auf zugänglichen Flächen Es ist untersagt, an allen zugänglichen Flächen, wie Bauzaun, Kran, etc., Firmenwerbung anzubringen.
3  Zusätzliche allgemeine Angaben zur Ausführung
4.  Dokumentation Der Auftragnehmer schuldet eine lückenlose Dokumentation aller ausgeführter Leistungen als Revisionsunterlage und zur Beurteilung der Vertragsübereinstimmungen seiner Leistungen. Sämtliche Ausführungs- Werkstattpläne inkl. Schriftverkehr, alle erforderlichen Informationen, Produktbeschreibungen und Nachweise sind 2 Wochen vor Abnahme der Leistungen zu übergeben. Die Unterlagen sind auf Datenträger mit Inhaltsverzeichnis aufzubereiten. Die Daten sind auf die Datenplattform hochzuladen. Hierbei müssen die alle Unterlagen den letzten Stand beinhalten, der zur Ausführung freigegeben wurde. Es sind gängige Datenformate einzusetzen: - CAD erstellte Planunterlagen im CAD-Format als DWG-/DXF- und PDF-Dateien - Tabellenkalkulationen und Listen im EXCEL Format als XLS-Dateien - Textdokumente und Beschreibungen im WORD-Format als doc-Dateien oder als PDF-Dateien Folgende Unterlagen sind zu übergeben: - Fertigungs- und Montagezeichnungen - Revisionspläne, insbesondere aller technischen Anlagen mit Funktionsbeschreibung - Nutzungs- und Wartungsanweisungen, Zulassungen für Baustoffe und Bauarten, Ersatzteil- und Fabrikatslisten, Prüfbücher, Sicherheitsdatenblätter - Prüfzeugnisse - Entsorgungsnachweise - Fachbauleitererklärung / Übereinstimmungserkärung Der Aufbau der Dokumentation muss übersichtlich und verständlich gestaltet werden. Um dies zu erreichen, sind die Dokumentationsunterlagen bereits mit der technischen Auftragsabwicklung beginnend und sukzessive begleitend zu erstellen. Der AN hat hierzu 6 Wochen nach Auftragserteilung in Abstimmung mit dem AG ein Konzept erstellen.
4.  Dokumentation
20.00 Zusätzliche technische Vorbemerkungen Die Auftragsabwicklung und die Ausführung nach Regel der Technik, der ATV/ VOB/C neueste Fassung. Nachfolgende Richtlinien und Normen sind zusätzlich zu berücksichtigen und Bestandteil des Auftrags. DIN EN 14351 Produktnorm für Fenster und Türen DIN EN 13830 Produktnorm für Vorhangfassaden DIN 18008 Glas im Bauwesen DIN 18040 Barrierefreies Bauen DIN 18516-1 Außenwandbekleidungen, Anlage 2.6/11 Brandsperren DIN 18531 Abdichtung von Dächern, Balkonen etc. DIN 18533 Abdichten von erdberührenden Bauteilen DIN EN 62305 Blitzschutz Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 20.01 Werkstatt und Montageplanung Der AN hat vor Fertigungsbeginn Zeichnungen und Beschreibungen für sämtliche nach Titel und LV-Positionen beschriebene Leistungen zu erstellen. Der Auftraggeber hat diese mit seinem Prüfvermerk auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung zurückzugeben. Die Planung bedarf der Prüfung durch den Architekten. In der Werk -und Montageplanung sind in Positionsplänen (Außenansichten) anzugeben und zuzuordnen. In den Details der Werk -und Montageplanung sind alle die zur Verwendung kommenden Produkte, Materialien und Oberflächen mit Beschichtungsqualität sowie Beschichtungsfarbe anzugeben bzw. bei Stahlteilen die Korrosionsschutzwahl. Bei Edelstahl die Werkstoffnummer, bei Blechen die Materialdicke in mm. Entsprechende Produkt- und Materialinformationen und Nachweise sind beizulegen. Die mandatierten Leistungseigenschaften der Produktnorm an das System sind zu erfüllen. Aus den zeichnerischen Darstellungen müssen Konstruktionen, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse und Einbaufolge erkennbar sein. In den Zeichnungen des AN ist grundsätzlich die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung anzugeben bzw. darzustellen. Der Montageablauf bzw. Folge müssen planerisch nachvollziehbar sein. Detailschnitte der Fassade sind im Maßstab 1:1 auf DIN A0 zu erstellen. Die Planung ist digital zur Prüfung bei der Objektplanung einzureichen. Die erstellten Planunterlagen sind in einem Planverzeichnis des AN zu führen und nach Fertigstellung der Leistung dem AG in Papierform und digital zu übergeben. Aus den Planprüfungen und Abstimmungen sich ergebende Plankorrekturen sind kostenneutral vom AN in seine Werkstatt -und Montageplanung einzuarbeiten. Die Einarbeitung des Planrücklaufs ist nicht Plan-Index abhängig. Für die Durchsicht der Planunterlagen durch den AG ist eine Frist von min. 15 Werktage zu berücksichtigen. 20.02 Nachweise Auf einfachen Hinweis sind folgende Nachweise unverzüglich vorzulegen: - Ersthelfer, in genügender Anzahl und aktuellem Schulungsstand, gemäß ArbSchG und Gelbe Mappe der BauBG - Gefährdungsanalyse für die Tätigkeiten auf dieser Baustelle, gemäß ArbSchG - Geräteliste 20.03 Qualitätssicherung / Nachweise - CE-Kennzeichnung Profilsystem, Zubehörteile, Dichtungen, Sonnenschutzanlagen und Beschläge der Aluminiumfassadenrahmen / Fenster und Türkonstruktionen müssen jeweils zu einem System eines Systemherstellers gehören oder vom Systemhersteller zugelassen sein. Die Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des Systemherstellers geplant und gefertigt werden. Der Nachweis der Qualitätsmerkmale nach CE-Konformität DIN EN 13830 für Fassaden bzw. EN 14351 -1 für Fenster und Türkonstruktionen, sind aus einer Systemproduktfamilie herzustellen. Die CE-Kennzeichnung ist eine EU-Richtlinie. Die Konformitätsnachweise des Systemgebers sind vorzulegen, gelten jedoch nicht als CE-Kennzeichnung für das Endprodukt. Die CE-Kennzeichnung des Endproduktes unterliegt dem Verarbeiter, also AN und besteht aus einer Ersttypenprüfung, einer werkseigenen Produktkontrolle und einer Erstinspektion. Die mandatierten Leistungseigenschaften sind entsprechend der Produktnorm nachzuweisen, das gilt auch für Sonderkonstruktionen aus nicht geregelten Bauteilen. Das CE-Zeichen wird auf Endprodukte angebracht und bezieht sich nicht auf die Bauausführung / Montage. Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben und ist als System für alle gesetzlich bindend, die ihre Produkte in der EU vertreiben wollen. Durch die CE-Kennzeichnung wird bestätigt, dass die Leistungseigenschaften des Endproduktes die gesetzlich geregelten Anforderungen an den Verwendungszweck erfüllen. 20.04 Stahltragwerke Für die Ausführung von Tragwerken aus Stahl und Aluminium gilt die DIN EN 1090-1 bis -3. 20.05 Technisches Regelwerk Vorschriften, Normen, Richtlinien. Es gelten jeweils die aktuellsten Ausgaben der entsprechenden Vorschriften, DIN-Normen ( wenn diese nicht älter als 5 Jahre sind) sowie die einzelnen Vorschriften der LBO und Arbeitsstättenrichtlinien, ebenso die Regeln der Technik. Güterichtlinien für Beschlag RAL - RG 607/3 ETAG 002- Bekanntmachung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen. TRLV -Technische Richtlinien für linienförmige Verglasung. Alle technischen Produktspezifikationen wurden unter Berücksichtigung von Vorgaben und Bedingungen des DIN (Deutschen Institut für Normung e.V.) und der europäischen Normung entwickelt. Daraus können sich im Einzelfall Abweichungen zu ausländischen Normen ergeben. Ein Vergleich mit den entsprechenden nationalen Normen ist von den Verarbeitern auf jeden Fall vorzunehmen. Europäische Normen gleichen Gegenstandes gelten gleichrangig. Richtlinien der Gemeinde-Unfallversicherer z. B. - Bau und Ausrüstung VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von Fenstern" Richtlinie für den Nachweis der Standsicherheit von Metall-Kunststoff-Verbundprofilen vom Institut für Bautechnik, Berlin Richtlinie für ein Gütezeichen für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium, die in der Architektur Anwendung finden (EURAS/EWAA)´Güte- und Prüfvorschriften der Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V. Franziskanergasse 6, 73525 Schwäbisch Gmünd (GSB) Einbauvorschriften, Empfehlungen und besondere Hinweise der Isolierglashersteller. Technische Richtlinien des Glashandwerkes - Institut des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar. Zu beachten ist die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die örtliche Genehmigungsbehörde. Zur Beurteilung der Verarbeitungsgüte sind die Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers heranzuziehen. Sind diese nicht ausreichend, gelten die Richtlinien der Gütegemeinschaft für Aluminiumfenster (RAL- RG636/1) für nicht geregelte Bereiche. 20.06 Toleranzen, Metallbau - Fassadenbau, Aufmaßkontrolle Die Montage der Elemente hat lot- und fluchtgerecht zu erfolgen. Die Planung erfolgt nach theoretischen Maßen. Der AN hat seine Konstruktion im Anschlußbereich so auszulegen, dass ein Toleranzbereich nach DIN 18202 ,Toleranzen im Bauwesen Tabelle 1, aufgenommen werden kann. Der AN ist verpflichtet je nach Rohbaufortschritt ein baubegleitendes Kontrollaufmaß seiner Leistungen eigenverantwortlich durchzuführen. Ausführung nach theoretischen Maßen unter Berücksichtigung des Kontrollaufmaßes. Sollten Toleranzen ermittelt werden die außerhalb der DIN liegen, so ist dieses bei der Bauleitung bzw. Objektplanung anzumelden um eine weitere Vorgehensweise bzw. Ausführung gemeinsam abzustimmen. In Abstimmung der Planung und baubegleitenden Vermessung, hat der AN eigenverantwortlich, kostenneutral sein Fugenraster (Achsen und Höhenpunkte) zu ermitteln bzw. abzutragen und in jedem Geschoss in ausreichender Anzahl unveränderbar zu kennzeichnen. Meterrisse sowie Bauachsen werden je Geschoss durch das Gewerk Rohbau unveränderbar angebracht. Abhängig von der örtlichen Aufmaßkontrolle mit erhöhtem Toleranzbereichen sind ggf. kostenneutral Fassadenpassfelder bzgl. Fertigungsbreite- und Höhe einzuleiten. 20.07 Bemessung Die Bemessung der Materialdicken, Verglasungen, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung eigenverantwortlich durch den AN zu ermitteln und nachzuweisen. 20.08 Montageanweisungen Der AN ist verpflichtet für seine Montagearbeiten, Inbezugnahme auf die Art und Abfolge schriftliche Montageanweisungen zu erstellen und vor Montagebeginn der örtlichen Bauleitung und dem Sicherheitsbeauftragten vorzulegen. Die Montageanweisungen enthalten alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben, die zur Erfüllung der Montageleistung gehören. Die sicherheitstechnischen Angaben können je nach Schwierigkeitsgrad der Montagearbeit sein: - Art der Hebezeuge - die Gewichte der Teile, - das Lagern der Teile, - die Anschlagpunkte der Teile, - das Anschlagen der Teile an Hebezeuge, - das Transportieren und die beim Transport einzuhaltende Transportlage, - der Einbau der zur Montage erforderlichen Hilfskonstruktion, - die Reihenfolge der Montage und das Zusammenfügen der Bauteile, - die Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge. - die Vertikallasten an den einzelnen Lagen der Arbeitsgerüste Die Montage der ausgeschriebenen Arbeiten erfolgt über ein bauseitiges Außengerüst. Der AN hat ein Montagekonzept zu entwickeln und in seinen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Angabe erforderlicher Maßnahmen: - zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und Standsicherheit von Bauwerk und Bauteilen, auch während der einzelnen Montagezustände, - zur Erstellung von Arbeitsplätzen und deren Zugänge, - gegen Abstürzen oder Abrutschen Beschäftigter bei der Montage, - gegen Herabfallen von Gegenständen Der AN hat Übersichtszeichnungen oder -Skizzen mit dem vorzusehenden Arbeitsablauf und Folge und deren Zugang und Transportwege kostenneutral zu erstellen. 20.09 Arbeitsgerüste Zur Montage der Fassadenelemente, Verglasung, VHF-Fassaden und Sonnenschutz sind Arbeits- Schutzgerüste erforderlich, welche der AG zur Verfügung stellt. 20.10 Einbringöffnungen in der Fassade Material-Einbringöffnungen sind vorgesehen: EG Pfosten-Riegel-Fassade Achse 1/G-F Tore Achse G'/7-8 und G'/10-11 Tür Achse 14/B'-C' 1.OG Tore Achse G'/10-10 Tür Achse 14/B'-B' 1.OG - 3.OG Fenster Achse 4/L-M Die entsprechenden Fassadenelemente sind deshalb zu einem späteren Zeitpunkt einzusetzen. 20.11 Fassadenelemente / Transport Die ausgeschriebenen Fassadenelemente liegen in ihrer Montageflucht als Lochfenster- bzw. Pfosten-Riegel-Elemente, eingestellt vor den betonierten Außenwänden des Gebäudes. Das Einbringen der Fassadenelemente erfolgt von außen, über Hebezeug (Mobilkräne) und Sauganlagen über das Außengerüst bzw. den bauseitigen Bauaufzug am Gerüst. Es sind grundsätzlich nur werkseitig vorgefertigte Lochfensterelemente zugelassen. 20.12 Hebezeuge / Mobilkräne Sämtliche Hebezeuge, Hebebühnen, mobile Autokräne und sonstige Hilfsgerätschaften, die zur Montage der Fassade erforderlich sind, hat der AN eigenverantwortlich in seinem Auftrag bereitzustellen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der BE-Plan ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die vorgesehenen Material-Einbringöffnungen sind zu berücksichtigen. Das Terminieren, Organisieren und Einbestellen von mobilen Autokränen ist Sache des AN. Der Termin-Ablauf ist zwingend erforderlich, um Behinderungen anderer am Bau Tätigen zu vermeiden. 20.13 Dehnungen, Bewegungen Der AN hat nachfolgend in seiner Ausführung zu berücksichtigen: Einflüsse aus der vorhandenen Rohbaukonstruktion, wie Kriechen, Schwinden, Temperatureinflüsse und verschiedene Setzungen des Baukörpers. Es müssen alle Konstruktionen und Befestigungen so ausgebildet werden, dass nach den Regeln der Technik eine geräuscharme, einwandfreie Dehnungsmöglichkeit gegeben ist und die sich aus verschiedenen Einflüssen ergebenden Längenänderungen, ohne Beeinträchtigung der Bauteile und Fassadendichtigkeit bleiben. Bauteile, die bei Längenbewegungen, Ausdehnung aufeinander gleiten, müssen über zwischengelegte Kunststofffolien verfügen. 20.14 Blitzschutzmaßnahmen Die Fassaden werden in das Blitzschutzsystem integriert. Der AN hat nachfolgende Maßnahmen zu berücksichtigen und in Abstimmung mit der Fachplanung auszuführen. Die Fassaden sind im Potentialausgleich leitend miteinander verbunden. Die Bleche sind für das bauseitige Blitzschutzsystem mit entsprechenden Bohrungen vorzusehen. Nach Merkblatt VFF FA.01 Bei den Fassadenelementen der Glaswände / VHF, sind alle Einzelkomponenten mittels geprüften, flexiblen Überbrückungsbändern nach EN 50164-1, Typgeprüft, Prüfklasse N, leitend miteinander zu verbinden. Die Anordnung der Überbrückungsbänder erfolgt in den Kreuzungs- und Endpunkten der Riegel, Andruckprofile und an den Stoßbereichen der vertikalen Pfosten - Andruckprofile mittels Verschraubung. Ansonsten wie VFF Merkblatt FA01. Der AN hat einzukalkulieren, dass er am Fußpunkt die Blitzschutzleitung mitzuliefern und diese bis zum bauseitigem Erdungsanschluss anzuschließen hat. Blitzschutz bei vorgehängten, hinterlüfteten Blechfassaden. Leitende Fassadenbekleidung auf leitende Fassadenunterkonstruktion nach Merkblatt FVHF-Focus 14.1. Die vormontierten Unterkonstruktionen sind verdeckt, leitend miteinander zu verbinden. Horizontal verlegte Leitung bestehend aus Aluminium, Rückseitig zu Alu-U-Profil befestigt mit Anschlussleitung zum bauseitigen Erdungsanschluss. Der AN ist verpflichtet seine gesamten Blitzschutzmaßnahmen mit dem Fachplaner Elektro abzustimmen. Die Fangspitzen sowie die Fangleitungen der Blitzschutzanlagen sind Leistungen Gewerk Elektro. Es sind sämtliche Anschlusspunkte der Fassade an die Erdungsfestpunkte am Rohbau zu dokumentieren. Der AN hat die leitende Verbindung der einzelnen Fassadenbauteile durch eine sachkundige Person nachzuweisen und mit Anfertigung eines Messprotokolls zu dokumentieren. Sämtlich zuvor beschriebene Blitzschutzmaßnahmen und Dokumentationen erhalten eine eigene LV Pos. 20.15 Preisinhalte Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. In die Preise sind einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss - Verbrauch von Energie und Gasen - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege sowie der Gerüste - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten - Umsetzen von Maschinen und Geräten - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches - Brandschutztechnische Maßnahmen beim Brennschneiden 20.16 Abrechnung Für die Abrechnung sind vom AN nachvollziehende Mengenberechnungen auf Grundlage von Aufmaß und Werkstattzeichnungen vorzulegen. Das Aufmaß muss die zugehörige Abschlagsrechnungsnummer aufweisen und ist kumulierend aufzustellen. Das Aufmaß ist mit Bearbeitungsdatum zu unterschreiben. Wenn in den Positionen nicht anders angegeben, gelten grundsätzlich für die Abrechnung des AN die nach Werkstatt- und Montageplanung festgelegten Fassaden/Elementabmessungen einschl. sämtlicher für das Gewerk erforderlichen umlaufenden inneren und äußeren Anschlüssen und Unterkonstruktionen. Bei Blechbekleidungen ist maßgebend für die Abrechnung, die äußere sichtbare Fläche der Bekleidung. 20.17 Handmuster Nach Auftragserteilung hat der AN dem AG folgende Teile zur Bemusterung und Freigabe vorzulegen, als Handmuster vorgesehen: 3-fach Wärmeschutz-Isolierglas Sonnenschutzverglasung VHF Aluminiumblech 4 mm VHF - Aluminium-Strukturfassade Alle Glasmuster mit geschliffenen Kanten. Vom AN sind nach Vorgabe der Projektleitung bis zu 5 Farbgrenzmuster zu erstellen und zur Freigabe bei der Projektleitung vorzulegen. Alle Mustervorlagen sind in DIN A3 auszuführen. Bei Profilen bis 500 mm Länge. Muster erhalten eine eigene LV Position.
20.00 Zusätzliche technische Vorbemerkungen
30.00 Legende der Bezeichnungen kg = Kilogramm km= Kilometer km2= Quadratkilometer l= Liter m= Meter m2= Quadratmeter m3= Kubikmeter Mt= Monat psch= pauschal St= Stueck t= Tonne TP= Tagespauschale Wo= Woche Nachl.= Nachlaß für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh). Bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist die Abrechnungs- einheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit: mMt= Meter x Monate mWo= Meter x Wochen md= Meter x Tage m2Mt= Quadratmeter x Monate m2Wo= Quadratmeter x Wochen m2d= Quadratmeter x Tage m3Mt= Kubikmeter x Monate m3Wo= Kubikmeter x Wochen m3d= Kubikmeter x Tage StMt= Stueck x Monate StWo= Stueck x Wochen Std= Stueck x Stunden Abkürzungen für technische/physikalische Einheiten: C= (Grad) Celsius V= Volt A= Ampere cm= Zentimeter mm= Millimeter cm2= Quadratzentimeter g/m2= Gramm pro Quadratmeter kg= Kilogramm kg/m= Kilogramm pro Meter kg/m2= Kilogramm pro Quadratmeter kg/m3= Kilogramm pro Kubikmeter k/N= Kilogramm pro Newton (= 0,1 Mp - siehe auch 'N') kN m = Kilonewtonmeter (= 0,1 Mp m - siehe auch 'N') N= Newton, abgeleitete SI-Einheit der Kraft für bisher kp (= Kilopond) 1 kp = 9,80665 N = ca. 10 N = ca. 0,01 kN 1 N = ca. 0,1 kp kN= Kilonewton für sonstige Begriffe: AG= Auftraggeber AN= Auftragnehmer BT= Bauteil NN= Normal-Null NW= Nennweite RAL= Ausschuss fuer Lieferbedingungen und Guetesicherung. CE= Konformitätsnachweis für Bauprodukte AT=Arbeitstage fachbezogene Abkürzungen: EP= Elementposition DK= Dreh-Kipp Beschlag D= Dreh-Beschlag BF= Beschlag Fenster BT= Beschlag Tür TRLV= Technische Richtlinien für linienförmige Verglasung TRPV= Technische Richtlinien für punktförmig gehaltene Verglasung ZiE= Zustimmung im Einzelfall ABP=Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeunigs GT= Glastypen Beschreibung GP= Glaspaneel Beschreibung BP= Blechpaneel Beschreibung EF= Einsatzfenster in Pf/Ri Fassade ET= Einsatztür UK= Unterkonstruktionen Fassade Fußpunkt OK= Unterkonstruktion Fassade Kopfpunkt SO= seitliche Fassadenanschlüsse ABP= Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
30.00 Legende der Bezeichnungen
40.00 Technische Vorbemerkungen Fassadenarbeiten 40.00.01 Allgemein In den einzelnen Positionen sind jeweils alle Arbeiten, Materialien und Aufwendungen zu erfassen und einzukalkulieren welche die vertraglich vereinbarte Erstellung der Gesamtleistung gewährleisten. Der AN hat für alle Gewerke die seine Leistungen berühren, eine rechtzeitige Koordinierung zu veranlassen. Die nach den Ausführungsunterlagen genannten Massen, Maße und sonstige Angaben sind vor der Erstellung seiner Leistungen vom AN am Bau zu überprüfen. Nachträgliche Zuschnitte an bereits oberflächenbehandelten Unterkonstruktionen bzw. Blechverkleidungen sind zu vermeiden. Sämtliche Zulassungen und allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse bzgl. der Absturzsicherheit, Wärmeschutz, Brandschutz sowie Feuchteschutz sind vor Beginn der Bauausführung zu übergeben. Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Komplettleistungen des AN einschl. sämtlicher Anschlüsse, Verankerungen jeweils den technischen Anforderungen entsprechend. Bauteile, die nach der Montage nicht mehr zugänglich sind oder eine Kontrolle oder Wartung ausgeschlossen sind bzw. im Außenbereich, oder unzugänglich im Innenbereich liegen, müssen aus nicht rostenden Materialien hergestellt werden. Es ist sind grundsätzlich reinigungsfreundliche Materialien einzusetzen. Die Reinigungsanweisungen sind in der Dokumentation zu übergeben. 40.00.02 Objektprofile und Profillängen Die ausgeschriebenen Fensterelemente erhalten außenliegende Raffstoreanlagen. Bei den Führungsschienen der Anlagen handelt es sich um ein Objektprofil, welches die Lamellenführung übernimmt sowie die Aufnahme der Alu-Strukturfassade welche vor den opaken Wänden als VHF steht. Am Mittelpfosten der Fenster erhalten wir eine außenliegende Lisene 60x155 mm, mit eingepressten beidseitigen Nuten zur Aufnahme der Jalousieführungsschienen. Profil zur Fensterseite ausgebildet als Deckleiste, aufgeklemmt auf vormontierte Druckleisten mit zusätzlichen Edelstahlklammern zur Schraubsicherung. Profile werkseitig auf Fensterrahmen aufgeklemmt. Anschluss zur Außenfensterbank mit 3° Schrägschnitt. Aluminium Außenfensterbank verläuft durchgehend auch über die opaken Wände, es handelt sich um ein Objektprofil mit einer Ausladung von 240 mm. Auf der Unterseite mit werkseitig aufgespritzter Anti-Dröhn-Beschichtung. Äußerer Anschluss VHF zum Jalousiekasten, ist ein Objektprofil in Z-Form welches über Gewindeschweißbolzen aufgeschraubt wird, als kleinere Fensterbank wie zuvor beschrieben. Beide Varianten mit Aufnahmenut für Rillenstoßbleche aus dem Montagestoß. 40.00.03 Technische Sonderregelungen Hat der AN Produkte angeboten für die eine ZiE bzw. ABP für die geplante technische Umsetzung notwendig ist, so hat er diese unaufgefordert vor Fertigungsbeginn einzuleiten, das Prüfprotokoll bzw. ZiE ist dem AG in der Dokumentation zu übergeben. Der AN trägt die anfallenden Kosten, erhält eine eigene Position. 40.00.04 Funktionsprüfung Vor der Abnahme hat der AN auf eigene Veranlassung sämtliche Fenster und Türen auf Funktionstüchtigkeit und Verwendungszweck zu überprüfen. Eine Funktionsprüfung der außenliegenden, elektrischen Jalousien und Vollverdunkelungsanlagen sind mit den Systemlieferanten (Probelauf) durchzuführen. Funktionsprüfung der kraftbetätigten Türen und Fenster mit Systemlieferanten und Objektleitung der Vorort-Elektrofirma sowie Kontrolle der Öffnungskontakte. Der AN hat über die Funktionsprüfung ein Protokoll zu erstellen und der Bauleitung vor der Abnahme zu übergeben. Sämtliche Anschlüsse und Übergänge hat der AN vor Abnahme mit dem AN Elektro gemeinsam zu überprüfen. 40.00.05 Luftdichtigkeit- Blower-Door-Test. Der AN hat die Fassade so zu planen und auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche, einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig gemäß DIN 4108-7, neuster Fassung, nach Regel der Technik, abgedichtet ist. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird auf Veranlassung des AG, eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) nach DIN EN 13829 durch den AN durchgeführt. Erhält eine eigene LV Pos. 40.00.06 Materialien a) Gesundheitsgefährdende Stoffe Der AN hat sicherzustellen, dass nur zugelassene Baustoffe, Kleber, Kunststoffe verwendet werden, die kein PCP, PCB, Formaldehyd, Dioxin, asbesthaltige Materialien, oder andere für Menschen schädliche Stoffe enthalten. b) Bauteile aus Aluminiumprofilen Sämtliche Aluminiumprofile müssen hochkorrosionsfest, warm ausgehärtet und zum Eloxieren bzw. Farbbeschichten geeignet sein. Als hochwärmegedämmte zweischalige Systemprofile für den Einsatz als Einsatzfenster bzw. Türelemente. Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen zurückgeführt werden. c) Aluminiumbleche Für Aluminiumbleche ist die Legierung AIMg 1 nach DIN 573 und DIN EN 485 in Eloxalqualität zu verwenden. Die Blechdicke ist nach statischen Anforderungen zu dimensionieren jedoch min 2-3mm bzw. 4mm bei VHF-Fassaden. Bei Fassadenblechen ist auf eine einheitliche Walzrichtung im eingebauten Zustand zu achten. d) Stahlbleche für Unterkonstruktionen Es kommen Stahlbleche zur Ausführung, nach DIN 1623 bzw. DIN EN 10142, DIN EN 10147. Als Unterkonstruktion der Bandfassaden. Die Bleche sind grundsätzlich nach werkseitiger Bearbeitung, Kanten, Bohren, etc. feuerzuverzinken. Um den Verzug zu vermeiden, sind nachfolgende Hinweise zu beachten. Hinweis zur Stahlzusammensetzung: Klasse 3 Eignung für das Schmelztauverzinken gemäß DIN EN 10025-2. Der Siliziumgehalt kann zwischen 0,14 und 0,25 betragen und der Phosphorgehalt sollte < 0,035% sein. e) Stahlteile / Konstruktionen Allgemeine Normstähle haben der DIN 18801 Stahlbau im Hochbau, Mindestqualität nach DIN EN 10025 und Feuerverzinkung DIN EN ISO 1461 zu entsprechen. Nach statischen Erfordernissen. Die Stahlkonstruktionen sind nach anerkannten Regeln des Stahlbaus auszuführen. Hierfür sind sämtliche für den Stahlbau in Frage kommenden Normen und Vorschriften maßgebend sowie Abspannungen, Hilfsunterstützungen und dergleichen. Werkstoff: Stahl S 235 JR. Der Werkstoff und seine Festigkeitsklasse sowie die durch den AN durchgeführten Bemessungen, Abmessungen und Querschnitte werden in den durch den AN erbrachten, statischen Berechnungen angegeben und nachgewiesen. f) Schweißverbindungen Die Grundlagen für die Metallschweißprozesse sind in der DIN 1910-100:2008-02 und ISO/TR 25901-3:2016-3 definiert. Stumpfstoßschweißungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Blechstöße sind mit einseitig aufgeschweißten Stoßblechen zu hinterlegen. Grundsätzlich sind sämtliche einzubauende Stahlteile nach werkseitiger Bearbeitung feuerzuverzinken. Entsprechend sind fertigungstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Die Schweißnähte müssen sauber hergestellt werden und dürfen keine Poren oder Einbrandkerben aufweisen. Es dürfen keine Schweißschlacken auf den Schweißnähten zurück bleiben, da diese zu Verzinkungsfehlern führen. Die fertigungsbedingte Eigenspannung beim Schweißvorgang ist niedrig zu halten um Spannungsspitzen, die zur Verformung führen, zu vermeiden. Beim Schweißen von Blechen sind diese zu versteifen, über Abkantungen um so der Bildung von Beulen und Verwerfungen entgegen zu wirken. Das Schweißen nach dem Feuerverzinken sollte vermieden werden. g) Schrauben- Dübel- Befestigungen Bei Verschraubungen und Verdübelungen von Anbauteilen sind grundsätzlich nur bauaufsichtlich zugelassene Verschraubungs-/ Verbindungs-/ Verdübelungs- und Ankersysteme einzusetzen. Grundsätzlich aus nicht rostenden Stählen. Im Außenbereich der VHF-Fassaden, zur Vermeidung von Wärmebrücken sind druckfeste Thermozwischenlagen einzusetzen. Die Zulassungskriterien des Brandschutzes an den VHF-Fassaden sind zu beachten. h) Kontaktstellen Beim Zusammenbau von verschiedenen Materialien, muss an den Berührungsstellen durch Zwischenlagen eine Kontaktkorrosion ausgeschlossen werden. Dafür sind entsprechende Zwischenlagen auch bei Überlappungen und Dehnungsausgleich erforderlich. Auch bei gleitenden Materialien sind Folienzwischenlagen zur Vermeidung von Ausdehnungsgeräuschen erforderlich. i) Edelstahl Einbauteile aus Edelstahl, nach allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6. Grundsätzlich gilt: sämtliche außenliegende Halterung der Unterkonstruktionen der vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden, Schwertbefestigungen und sonstige Halterungen. Sowie in unzugänglichen Bereichen auch auf der Innenseite welche nur durch erschwerte Bedingungen kontrollierbar sind und im Bedarfsfall nur mit sehr großem Aufwand saniert werden können, wenn nicht anders beschrieben, ausschließlich aus Chrom- Nickel- Molybdän- Stähle gem. EN 10088-1, Widerstandsklasse III Werkstoffnr. 1.4401 auszuführen. Die Edelstahlbodenrinnen einschließlich oberer Rosteindeckung sowie Absturzstangen vor Fensterelementen und Bodenschwellen bei Türen, Anprallschutz in Widerstandsklasse II Werkstoffnr. 1.4301. j) Dichtungen und Dichtungsmittel Die Konstruktion der Fassade ist auf die ausschließliche Anwendung trockener, dauerelastischer Dichtungen zu entwickeln. Konstruktion und Baukörperanschlüsse sind mit Anschlussfolien auszuführen. Stöße sowie Eckausbildungen überlappend verklebt. In Ausnahmefällen können dauerelastische Dichtungsmassen zur Anwendung kommen. Sollten diese die Dampfdiffusion gewährleisten, so sind hierfür nur zugelassene Bauprodukte anzuwenden. Abdichtungen mit ozon-witterungs-wartungsbeständigen, temperaturfesten Materialien ausführen. BNB Anforderung an Kleb- und Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtheit an Fassade innen und außen: - Chlorparaffine < 0,1% (siehe Anlage 2, A) - Emicode oder VOC < 10 g/l - für PU-Klebstoffe zusätzlich: TCEP < 0,1% (siehe Anlage 2, C k) Fensterrahmendichtungen Die Dichtungen der Fenster- und Türelemente in Qualität EPDM. Die Mitteldichtung der Fensterflügel als eckvulkanisierter Dichtungsrahmen, die innere Anschlagdichtung des Überschlagflügels, umlaufend an einer Stoßstelle verklebt. Die innere Glaseinrolldichtung press zwischen die Glashalteleisten eingerollt. Verklebung der Dichtungsstöße an der Mitteldichtung sind nicht zugelassen. l) Verglasungs-/ Dichtprofile Der Einbau der Verglasung erfolgt von innen und von außen. In Abhängigkeit einer schubfreien Verbindung der Profilseiten untereinander, wird eine Trockendichtung angeordnet. Die Dichtungsprofile müssen entsprechend dem Verwendungszweck geformt und eingestellt sein. Sie müssen die erforderliche Anzahl an Lippen und eine überstehende Schulter besitzen. Innere und äußere Verglasungsdichtprofile aus EPDM. Äußere Glasdichtung grundsätzlich eckvulkanisiert bei Fenstersystemen, bei Pfosten/Riegelsystemen außen mit Dichtungsformteil an den Kreuzübergängen. Die inneren Verglasungsdichtprofile haben die Dampf-Diffusionsdichtigkeit der Konstruktion von innen nach außen, sowie die Dichtigkeit gegen Niederschlag und Schlagregen von außen nach innen zu erbringen. Die innere Verglasungsdichtung bei Pfosten/Riegelfassaden als eckvulkanisierter Rahmen. Die Pressleistenstöße Druck- und Deckleisten müssen eine vollständige dichte EPDM-Hinterlappung erhalten, auch an Druck- und Deckleisten die auf 45°Gehrung geschnitten sind. m) Türrahmendichtungen Dreiseitig verlaufende Anschlagdichtung als Lippendichtung der Qualität EPDM im Flügel und Rahmen der Profile, an den Ecken umlaufend eingeklemmt, ohne Dichtungsstoß. Bodenanschluss, im Sockelprofil mit Anschlag gegen Edelstahlbodenschwelle bzw. mit absenkbarer Bodendichtung. n) Konstruktionsentwässerungen Bei den ausgeschriebenen Fassaden- Fensterelementen, Ganz-Aluminium, erfolgt die Entwässerung der Konstruktion grundsätzlich feldweise (Einzel - Glasfalzbereich) über Druck- und Deckleisten, jeweils unterhalb der Riegeldeckleiste über Langschlitze nach außen. Bei Einsatzelementen mit verdecktliegendem Flügel (Ganz-Alu) unterhalb des äußeren angepressten Stegs des Rahmenprofils, verdecktliegend über Schlitze nach außen. Stirnseitiges Schlitzen der Rahmenprofile ist nicht zulässig. Über Pfosten unten nach außen bzw. über Formstücke nach außen ist nicht zulässig. Die Systemgeber verfügen über die beschriebene Entwässerungsart der feldweisen Entwässerung, der AN hat sich bereits in der Angebotsphase mit seinem Systemgeber abzustimmen. Die fertigungsbedingten Mehraufwändungen an zusätzlichen Dichtteilen und Bearbeitungszeiten hat der AN in seiner Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. o) Druckleisten-Verschraubung Die Alu-Pressleisten bei Pfosten/Riegelfassaden werden mit der inneren Tragekonstruktion durch eine durchlaufende Kunststoffdistanzleiste aus glasfaserverstärktem Polyamid und Schraubverbindung in die Tragkonstruktion verschraubt. Der Anpressdruck erfolgt über die benannte Verschraubung und zwischen Glas und Pressleiste eingerollte EPDM-Verglasungsdichtung. Für die Verschraubung sind Edelstahlschrauben Innensechskant DIN 7984- mit niedrigem Kopf und Edelstahl EPDM-Dichtscheiben zu verwenden. Schraubenabstand je nach Systemgeber max. 250 mm. p) Rahmenverbindungen/ Profilstöße/ Verbindungsecken Die Profilverbindungen (T-Verbinder, Eckverbinder) sind grundsätzlich aus und mit systemgebundenen Verbindungselementen auszuführen, sie bestehen aus Aluminium mit Schraubverbindungen. Sämtliche Verbindungsstellen sind ohne Versätze der Verbindungsfugen und ohne Grate auszuführen. Verbindungen zwischen metallischen Werkstoffen bzw. zwischen Aluminium- und Stahlkonstruktion müssen so beschaffen sein, dass durch materialspezifisch bedingte Längenänderungen keine unzulässigen Spannungen und Verformungen auftreten. Beim Zusammenbau ist durch Zwischenlagen eine Kontaktkorrosion auszuschließen. Die maximal auftretende Belastung aus Eigengewicht, Wind und Soglasten müssen über die Kreuz- und T-Verbindungen in die Tragkonstruktion eingeleitet werden können. Grundsätzlich gilt für Rahmen- und Flügelverbindungen, Kreuz- und T-Stöße eingelegter Aluminium Eckwinkel und T-Verbinder im Klebeverbund mit Eckaussteifung und mechanischer Aussteifung. Riegelanschlüsse an den Pfosten sind sorgfältig abzudichten. Grundsätzlich ist eine Verbindungstechnik zu wählen welche alle relevanten Belastungen einwandfrei und dauerhaft ohne Funktionseinschränkungen übernimmt und übertragen kann. Die vom AN gewählten Rahmenverbindungen sind durch die CE-Kennzeichnung bzw. durch Prüfung von einem anerkannten Prüfinstitut nachzuweisen. Sichtbare Schrauben an den Verbindungsstellen sind nicht zulässig. q) Wärmegedämmte Ausführung / Profilauswahl Bei den ausgeschriebenen Fenstern, Türen und Fassaden handelt es sich um hochwärmegedämmte, thermisch getrennte Aluminiumsystemprofile mit hoher Anforderung an den Wärmedurchgangskoeffizient. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft -und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen -und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom Systemhersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen. Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10007-2 nachzuweisen. r) Innenliegendes Stahlrohr Tragwerk Treppenhausfassaden-Flurabschlüsse erhalten auf der Innenseite ein Tragwerk aus lasergeschnittenen und lasergeschweißten, scharfkantigen Stahlkastenprofilen, bestehend aus gestrahltem Baustahl. Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7, Kastenprofil nach DIN EN 10219. Baustahl nach statischen Erfordernissen S235/S275 s) Fassadeneindichtung innen Die inneren umlaufenden Fassadenanschlüsse zum Rohbau sind luftdicht über dampfdiffusionsdichte Anschlussfolien herzustellen, nach DIN 4108. Im Stoßbereich überlappend und gegen den Rohbau verklebt. Stärke der Folie 0,8mm. Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke min. Sd > 200m, nach DIN EN ISO 12572. Erdberührende innere Bodenanschlüsse mit Fußbodenaufbau über Gussasphalt, sind keine Anschlussfolien zu verwenden sondern selbstklebende Aluminiumbandfolie. t) Fassadeneindichtung außen Die äußeren umlaufenden Fassadenanschlüsse zum Rohbau sind wasser- und winddicht über dampfdiffusionsoffene Anschlussfolien herzustellen, nach DIN 4108. Im Stoßbereich überlappend und gegen den Rohbau verklebt. Im oberen Anschlussbereich quer zusätzlich auf Folienlänge mechanisch gesichert (Aluminium-Klemmschiene). Stärke der Folie 0,8mm. Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke min. Sd <10m, nach DIN EN ISO 12572. u) Fassadenabdichtung außen, erdberührend Fassaden - und Türabdichtung im erdberührenden Bereich sind Leistung AN Fassade nach DIN 18533 gegen Bodenfeuchte, aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser. Es sind nur solche Abdichtungssysteme einzusetzen welche für den beschriebenen Verwendungszweck über eine Prüfung und Zulassung verfügen. Flüssigkeitsabdichtung mit hoher Beanspruchung z.B. 2K PUR, abdichten der Flächen mit einer lösemittelfreien, zweikomponentigen, vliesverstärkten Abdichtung in mehrlagiger, homogener Ausführung. Basis mehrkomponentiges Hartz, Schichtdicke min. 2 mm, Polyestervlies bis 200g min. 50 mm überlappend verlegt. UV-stabil und Wurzelfest. v) Anti-Dröhn-Beschichtung Alle Bekleidungen aus Blechen z.B. Außenfensterbänke, Attiken, etc. erhalten auf der Unterseite eine aufgespritzte Anti-Dröhn-Beschichtung >60% der Blechgrundfläche. Geklebte Anti-Dröhnmatten sind nicht zugelassen. 40.00.07 Schnittstellen mit Folgegewerken Elektroarbeiten: Fensterelemente erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz, bestehend aus elektrisch betriebenen Raffstoreanlagen. Weiter erhalten die Fassadenelemente teilweise einen motorisch betriebenen inneren Blendschutz bzw. Vollverdunkelung. Ab dem Motorantrieb Steckerkupplung mit Kabelpeitschenverlängerung von 15 m durch die Fassadenkonstruktion verdecktliegend geführt bzw. durch eingelegte Leerrohre nach innen geführt eingedichtet zusammengerollt als Übergabepunkt Gewerk Elektro. Bei innen liegendem Blendschutz bis 15m Kabelpeitschen verdeckt geführt bis Anschluss Elektroverteilerdose dort eingerollt als Übergabepunkt Gewerk Elektro. Die Sonnenschutzsteuerung und deren Steuergeräte ist nicht Bestandteil der Leistungen AN Fassade, diese gehören zur Leistung AN Elektro. Eingangstüren und Zugänge teilweise mit Öffnungsüberwachung. Auch hier hat der AN entsprechend seinem Systemgeber alle Voraussetzungen für die Antriebsanschlüsse Lstg. Elektro zu schaffen. Die Kabel sind verdecktliegend in den Fassaden und Türkonstruktion zu verziehen. Kabellängen bis zu Übergabepunkt von einer Länge 15 m. Die vorgesehenen Kontakte werden vom AN Elektro geliefert. Abdichtungsarbeiten: Dacheindichtung am Übergang zur Dachrandattika: Auf den Betonbrüstungskronen der Attikaanschlüsse hat der AN Fassade vor der Montage der Attikaunterkonstruktion/Attikablech eine wasserdichte Folie umlaufend nach der Werkstatt -und Montageplanung des AN zu verlegen. Fassadengerüst: Erfolgt bauseits. Der AN kann für sein Montagekonzept von folgenden Gerüsten ausgehen: Büro, Verbindungsgang, Technikum Arbeits- und Schutzgerüste als längenorientierte Fassadengerüste mit Dachfanggerüst, Breitenklasse W09, Lastklasse 4, H2. Gerüst mit 300 mm Gerüstauslegern (Konsolen) zur Wandseite. Rücksprung Dachfläche Arbeits- und Schutzgerüste als längenorientierte Fassadengerüste mit Dachfanggerüst, Breitenklasse W06, Lastklasse 3, H2. Bauaufzug Im Bereich Achse L-M mit Plattform Lastklasse 6 für die Ebenen EG - 3.OG.
40.00 Technische Vorbemerkungen Fassadenarbeiten
40.01 Statische und bauphysikalische Anforderungen 40.01.01 Bemessung statischer Nachweise Die geltenden statisch, erforderlichen Bemessungen und Nachweise sind eigenverantwortlich vom AN rechnerisch zu ermitteln bzw. bestimmen und in prüffähiger Form beim Prüfstatiker einzureichen. Verglasungen unterliegen der DIN 18008-1 bis 4. Der AN hat insbesondere die Klimalasten nach DIN 18008-2 Abs. 7.5 zu berücksichtigen und rechnerisch nachzuweisen. Auch bei Scheibengrößen kleiner 1,6 m², insbesondere der Nachweis bei klimatischem Glasstress. Ebenso ist der Nachweis zu erbringen bei absturzsichernden Verglasungen. Die Zeitschiene der Prüfungsdauer ist zu berücksichtigen bzw. im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Die Gebühren des Prüfstatikers trägt der AG. Der AN bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes, das er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen (Konstruktion der Gebäudeform, Gebäudehöhe, zu berücksichtigten Windlasten sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinen Kalkulationsberechnungen berücksichtigt hat). Statische Bedenken sind spätestens mit der Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen. Statische Anforderungen: Nachfolgende Anforderungen an die Fenster/ Türen/ Fassadenkonstruktionen, hinterlüftete VHF-Fassaden müssen die Konstruktionen des AN erfüllen: Die Konstruktion des AN, einschließlich der Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie einwirkende Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Rahmenteile müssen so dimensioniert werden, dass die Verformung dieser unter vorgegebener Lasteinwirkung standhält und nicht zur Beschädigung der Konstruktion sowie anderen Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit führt. Die Anschlussteile der Konstruktionen zum Rohbau sind so auszubilden, dass alle daraus entstehenden Verformungen zwängungsfrei aufgenommen werden. Die in den Ausschreibungsdetails gewählten Profile sind gestalterisch festgelegt. Alle Bauteile sind vom AN geeignet zu dimensionieren und rechnerisch nachzuweisen. Sofern gestalterisch stärkere Profile geplant sind, sind diese Dimensionen auszuführen. Die Außenabmessungen der Profile dürfen auch aufgrund von statischen Anforderungen nicht verändert werden, da diese geometrischen Zwängen unterliegen. Mögliche Lösungen sind z.B. das Verstärken von Profilen mit Stahleinschieblingen oder die Änderung der Materialstärke. Lastannahme: Bauort: 38106 Braunschweig Horizontale Nutzlast, Holmlast wirkend auf Brüstungshöhe = 1,0 kN/m Windlasten DIN 1991-1-4:2010-12 Windlastzone 2 Schneelastzone 2 Geländekategorie 2/3 Gebäudehöhe - Attika + 16.00 m Büro bzw. + 15.00 m Technikum über OKFFB/EG/ + - 0,00 = + 82.23 m ü.NN Gebäudeabmessung: 98 x 46 m Gebäudeform rechteckiger Stahlbetonbau, mit Erdgeschoss, Untergeschoss und 3 Obergeschossen + Dachaufbauten Die Ausführung der Betonbrüstungen erfolgt nach der ASR A2.1 Abschnitt 5.1, bzw. mit absturzsicherer Verglasung bei zu geringer Betonbrüstungshöhe. 40.01.02 Technische Angaben zur Verglasung Für linienförmig gelagerte Verglasungen gilt für Standsicherheits- und Durchbiegenachweise DIN 18008. Die Scheiben müssen wasser-, luft- und diffusionsdicht eingebaut werden. Der AN ist verpflichtet, dem AG vor dem Einbau des Glases durch ein Prüfzeugnis der Lieferfirma nachzuweisen, dass das angelieferte Glas nach Güte und Dicke vertragsmäßig ist. Sämtliche Verglasungen sollen unter den verschiedenen Windbelastungen völlig wetterfest sein. Die Abstandhalter der Isolierglasscheiben, zur Verbesserung der Psi-Werte und der Erreichung der geforderten Uw/Ucw-Werte, sind aus Kunststoff mit einer gas- und wasserdampfdichten Hightechfolie, als Randverbund bei 3-fach Isolierverglasungen einzusetzen, Farbe schwarz. Zur Ausführung kommen Wärmeschutzisolierverglasungen kombiniert mit Sonnenschutzfunktion und Teilbereiche mit Absturzsicherheit. 40.01.03 Hinweise an den Wärmeschutz Verglaste Fassaden -und Fensterkonstruktionen und Türen aus hochwärmegedämmten Aluminiumprofilen. Vorgestellte hinterlüftete Fassaden mit Außenwanddämmung. Entsprechend der Forderungen an den Wärmeschutz hat der AN nur solche Fassadensysteme, Verglasungen, Dämmungen und Unterkonstruktionen einzusetzen und zu verarbeiten, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen und für den geforderten, ausgeschriebenen Wärmeschutz geeignet sind. Um die Energieeffizienz zu erreichen sind Wärmebrücken zu vermeiden. Die Luftdichtigkeit ist sicherzustellen. Die Konstruktionen und Anschlüsse, sowie Füllungselemente sind bereits in der Planung konstruktiv einzuarbeiten. 40.01.04 Anforderungen an den Wärmeschutz Wärmeschutz für den geplanten Neubau, auf der Grundlage der EnEV 2014 §4 Absatz 4, (Unverändert auch bei der EnEV 2016). Bei Neubauten und nicht-Wohngebäude ist der Sommerliche Mindestwärmeschutz Nach DIN 4108-2 einzuhalten. Die Bewertung der Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 14501. - Ausführung der wärmeumschließenden Bauteilkonstruktionen (VHF, Anschlüsse etc.), mit außenliegender Mineralwolldämmung. Grundsätzlich ist mit einer vlieskaschierten Mineralwolldämmung A1, Wärmeleitgruppe nach Angabe LV bzw. Bauphysik, Schmelzpunkt 1000° zu kalkulieren Es ist eine wärmebrückenfreie Unterkonstruktion vorzumontieren, Wärmebrückenzuschlag Uwb 0,05 W/m²K Der Korrekturwert für die Wärmebrückenwirkung der Fassadenunterkonstruktion / Fassadenbekleidung, darf in der Summe der Vorgabe Bauphysik nicht überschreiten. Die hochwertigen, thermisch getrennten Befestigungselemente der vorgehängten Fassade sind mit einem Zuschlag von max. 25% im U-Wert berücksichtigt. Ferner sind Dämmstoffhalter als mechanische Sicherung nach DIN 18516-1 für die außenliegende Wärmedämmung vorzusehen. 40.01.05 Anforderung an die Luftdichtigkeit: Alle Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftundurchlässig abzudichten nach DIN 4108-2 und 7. Die Fugendurchlässigkeit der außenliegenden Fenster, Türen und Fassaden der Klasse 4 nach DIN EN 12207-1. 40.01.06 Nachweise zum Wärmeschutz Im Zuge der Werkstattplanung hat der AN eine Katalogauflistung zu erstellen, für den Nachweis der Produktspezifikation in Bezug auf den Wärmeschutz nach DIN 4108. Es wird tabellarisch aufgelistet mit Fabrikatsangabe und Hersteller. Im Einzelnen der Wärmedurchgangskoeffizient DIN EN ISO 10077-1. Für thermisch getrennte Fenster- und Fassadenprofile. In der Werkstattplanung ist enthalten: Uf-Werte des von ihm vorgesehenen Systems Aluminium Pfosten-Riegelfassaden, Einsatzfenster und Türen. Uf der Rahmenprofile gemäß DIN EN ISO 10077-2: 2012-06 + Berichtigung 10/2012 Im Einzelnen der Wärmedurchgangskoeffizient DIN EN ISO 10077-1. Für Wärmeschutz- und Sonnenschutz-Isolierverglasungen. Ug-Wert der Verglasung, nach DIN EN 673 Glasrandverbund: wärmetechnisch verbesserter Abstandshalter mit einem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizient gemäß DIN EN ISO 10077-1 mit Hersteller-Nachweisführung. PSI<= 0,036 W/mK Uw der Gesamtfassade gemäß DIN EN ISO 10077-1: 2006-12 bzw. Ucw der Vorhangfassaden gemäß DIN EN ISO 12631: 2013-01 Im Einzelnen der Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN 4108-10. Für Außendämmung aus Mineralwolle der vorgestellten hinterlüfteten Fassaden. Ud-Wert der Außendämmung (VHF) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung gemäß DIN EN 410: 1998-12 bzw. technischer Produktspezifikation g-Wert der Verglasung, nach EN 410 Lichttransmission, nach EN 410 Der AN hat die Fassade so zu planen und auszuführen: Alle Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche entsprechend den anerkannten Regeln der Technik dauerhaft luftdurchlässig abzudichten nach DIN 4108-2 und 7. Die Fugendurchlässigkeit der außenliegenden Fenster, Türen und Fassaden der Klasse 4 nach DIN EN 12207-1. Die erforderlichen Maßnahmen sind im Zuge der Werkstatt -und Montageplanung detailliert darzustellen. Anforderungen an Fenster/ Fassaden und Außentüren nach DIN 18055 neuste Fassung. 40.01.07 Anforderung Fassaden/Fenster -Wärmedurchgangskoeffizient Hochwärmegedämmte Fenster -und Fassadenprofile mit 3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung und Blechpaneelfüllungen. Uw/Ucw <= 0,9 W/m²K Ganzaluminium-Türelemente aus hochwärmegedämmten Profilsystemen mit 3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasung bzw. Blechpaneelen. Ud <= 1,2 W//m²K Außenwand Dämmung, VHF-Blechfassaden Mineralwolle nach DIN EN 13162/DIN 18165-1/DIN EN 13501-1 WLG 032, Stärke 200 mm, vlieskaschiert A1 /1000°, mit Gütesiegel "Blauer Engel". 40.01.08 Anforderung an den Schallschutz Mindestanforderung an alle Fenster und Fassaden einschließlich Anschlüsse. An allen Fassadenflächen unabhängig vom Flächenanteil und Lage einschließlich Verglasung. Vom AN sind im Zuge seiner Planung die Prüfzeugnisse und Zulassungen seines Systemgebers beizulegen. Die entsprechenden Einlagen zu Erreichung der geforderten Werte sind werkseitig bereits einzubauen. Bewertetes Schalldämmmaß der am Bau betriebsfertig eingebauten Fassaden einschl. Verglasung: R'w 35 bis 49 dB. 40.01.09 Anforderung an den Brandschutz Sämtliche Konstruktionsteile aus Aluminium und Stahl sowie Wärmedämmung müssen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist, der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 nicht brennbar, entsprechen. Ausnahme sind die Sonnenschutzbehänge und Antidröhnbeschichtungen. Die äußere Wärmedämmung der hinterlüfteten, vorgehängten Fassaden; nicht brennbar, Baustoffklasse A 1, Schmelzpunkt = 1000 ° Celsius. Flure und Dachrandbereiche, sowie sämtliche umlaufende Anschlüsse zu den Betonwänden, Decken, Brüstungen der Lochfassaden ausgedämmt mit Mineralwolle (A1). Dem baulichen Brandschutz entsprechend der Landesbauordnung sowie eventuellen Ergänzungen durch die örtliche Genehmigungsbehörde ist Rechnung zu tragen. 40.01.10 Brandsperren für VHF-Fassaden Zur Leistung des AN gehört das Herstellen, Liefern und Montieren von Brandsperren nach DIN 18516-1, Anlage 2.6/11 bzw. Absatz 4.4. Die Brandsperren sind nach Abstimmung mit Brandschutzgutachter auszuführen. 40.01.11 Anforderung an die Schlagregendichtigkeit und Luftdurchlässigkeit Die Ermittlung der Mindestklassifizierung von Fenstern, Türen und Fassaden erfolgt unter Berücksichtigung der Einbauhöhen, der Gebäudelage und Windbeanspruchung. Folgende Kennwerte gelten als Mindestanforderung bei der Auslegung der Fenster- und Fassadenkonstruktionen. Gemäß EnEV Gebäude mit mehr als 2 Vollgeschossen. Folgende Werte sind Mindestanforderungen: Mandatierte Leistungseigenschaften nach Produktnorm DIN EN 14351-1 für Fenster- und Türelemente Luftdurchlässigkeit lt. DIN EN 12207 Schlagregendichtigkeit lt. DIN EN 12208 Widerstandsfähigkeit bei Windlast lt. EN 12210 Mechanische Beanspruchung lt. DIN EN 13115 Dauerfunktion lt. DIN EN 12400 Mandatierte Leistungseigenschaften nach Produktnorm DIN EN 13830 für Fassaden Luftdurchlässigkeit lt. DIN12152 Schlagregendichtigkeit lt. DIN 12154 Widerstandsfähigkeit bei Windlast lt. EN 13116 Die Einbaulage der Fenster, Türen und Fassaden ist grundsätzlich im Außenbereich. Somit nicht geschützt, es gilt die höchste Beanspruchungsklasse. Es müssen Produkte verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen und für die entsprechende Prüfungszeugnisse vorliegen. 40.01.12 Anforderung an den Feuchtigkeitsschutz (Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit) Die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit seiner Konstruktionen und deren Baukörperanschlüsse (Wärmebrücken) ist durch den AN nachzuweisen. Es sind nur zugelassene Dichtungssysteme einzusetzen. Auf der Innenseite eine dampfdiffusionsdichte sd>=150 Anschlussfolie, auf der Außenseite eine dampfdiffusionsoffene, wind- und wasserdichte Folie.
40.01 Statische und bauphysikalische Anforderungen
40.02 Oberflächen 40.02.01 Allgemein Die zur Ausführung kommenden Farbtöne werden anhand der Farbmuster seitens des AG festgelegt. Der Glanzgrad und der Farbton der Mustervorlage in glänzend, seidenglänzend und matt. Es kommen RAL Farbtöne zur Ausführung, Pulverbeschichtung. Sämtliche einzubauende Fassaden, Einsatzfenster und Türen aus Aluminium / Stahl bekommen eine Farbbeschichtung auf der Innen- und Außenseite. Alle sichtbaren Oberflächen müssen eine einheitliche Güte und Qualität aufweisen. Die komplette Beschichtung ist bei allen Bauteilen bereits werkseitig vorzunehmen. Anbauteile wie Fensterbänke, Leibungszargen, Lamellen und Z-Lamellensysteme sowie optisch sichtbare Unterkonstruktionen, wie Lamellenrahmen etc. sind nach werkseitiger Bearbeitung zu beschichten. Sichtbare blanke Schnittoberflächen sind nicht zulässig. Der AN hat für alle Einbauteile entsprechende Schutzmaßnahmen der beschichteten Oberflächen bei Transport, Montage sowie während der Bauzeit vorzusehen. Vor der Reinigung müssen die Schutzmaßnahmen seitens des AN nach Anweisung der Bauleitung entfernt und entsorgt werden. Aus Gründen des Umweltschutzes soll die Beschichtung der Aluminium-Systemprofile und der werkseitig zu beschichteten Aluminiumfassadenbauteile, Bleche etc. nur in einer Beschichtungsanlage erfolgen, die die Anforderungen der 31.BIMSchV (TA-Luft) erfüllt und über eine entsprechende Abluftreinigungsanlage verfügt. Der Beschichtungsbetrieb ist verpflichtet, diesen Nachweis zu erbringen. 40.02.02 Aluminiumteile außen Sämtliche sichtbaren Oberflächen der Aluminium-Lochfenster, Pfosten-Riegel-Fassaden, Aluminiumtüren, Raffstorelamellen, Absturzstangen, etc. erhalten auf der Außenseite eine hochwetterfeste Pulverbeschichtung auf Polyesterbasis, gem. QUALICOAT / GSB Richtlinien. Die Farbbeschichtung ist im elektrostatischen Pulververfahren auszuführen. Die Beschichtung hat grundsätzlich nach erfolgter Bearbeitung zu erfolgen. Ausgenommen hiervon sind nur Schnittflächen von Profilen, welche mechanisch verbunden werden, so dass die Schnittflächen nicht mehr sichtbar sind und durch die feste Zusammenfügung mit Dichtmasse oder Kleber einen dauerhaften Korrosionsschutz aufweisen. Vorbehandlung: GSB geprüfte und freigegebene chromfreie Vorbehandlung. Der zu beschichtende Untergrund muss frei von Oxidiationsprodukten, Zunder-, Öl-, Fett -oder Trennmittelrückständen sein. Es ist ein auf den Untergrund abgestimmtes geprüftes Vorbehandlungsverfahren zwingend vorgeschrieben. Der Prozess ist zu überwachen und zu dokumentieren. Aluminium: Chromfreie Vorbehandlung mit dokumentiertem Prozessablauf. Vorschriften und Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers speziell für die Perlglimmereffekte beachten. Qualitätsanforderung: Zertifizierung nach QUALICOAT min. Klasse 2 bzw. Masterqualität/min. Florida 3 Jahre, geeignet für die Bewitterungsklasse C4 nach GSB für sehr hohe UV-Belastung mit folgenden Mindestanforderungen zu verwenden. Farbton: mittel getönt, DB703 matt 40.02.03 Aluminiumteile Innenseite Sämtliche sichtbaren Oberflächen der Aluminium-Lochfenster, Pfosten-Riegel-Fassaden, Aluminiumtüren, innere Laibungszargen etc. erhalten auf der Innenseite eine hochwertige Pulverbeschichtung auf Polyesterbasis gem. QUALICOAT / GSB Richtlinien. Verarbeitung nach den Anweisungen des Herstellers des Beschichtungsmaterials, sowie nach den Richtlinien der Gütegemeinschaft für stückbeschichtete Bauelemente.e.V.. Die Beschichtung darf nur von einem Unternehmen durchgeführt werden, das Inhaber des Gütezeichens ist und regelmäßig von einem neutralen Sachverständigen überprüft wird. Die Isolier-Verbundstege bleiben unbeschichtet. Die Qualitätsanforderung richtet sich nach RAL RG 631, Schichtstärke 50 - 80my. Um ein homogenes Beschichtungsergebnis zu erzielen, von Farboberflächen auf Profilen und Blechen ist die Beschichtung bei einem Hersteller durchzuführen, um ein optisch gleiches Ergebnis zu erzielen. Farbton: weiß, RAL 9010, Glanzgrad seidenmatt 40.02.04 Aluminiumteile Eloxal Die VHF Blech, Strukturfassade, Fensterlaibungen, äußere Fensterbänke, Jalousieführungsschienen erhalten eine dekorative Eloxaloberfläche. Anforderung nach DIN 17611 ist zu erfüllen, Schichtdickenklasse 20 my. Die Anodisation muss für die Außenanwendung geeignet sein, nach EURAS/Qualanod. Oberflächenbehandlung: E6 (chemische Vorbehandlung - beizen) Farbton: mittel getönt, im Eloxalfarbton C31 (Leichtbronze) und C32 (Hellbronze) 40.02.05 Innenliegende tragende Stahlprofile Die tragenden, lasergeschnittenen und lasergeschweißten Stahlprofile sind mit einer Duplex-Beschichtung bestehend aus Feuerverzinkung und einer Nassfarbbeschichtung durchzuführen. Sofern in den Leistungspositionen die Beschichtung von feuerverzinkten Stahlkonstruktionen (Duplex-Systeme) als Korrosionsschutz gefordert wird, ist diese wie folgt auszuführen: Allgemeine Ausführung von Duplex-Systemen nach DIN EN ISO 12944 oder gleichwertig. Die Verbände-Richtlinie "Korrosionsschutz von Stahlbauten - Duplex-Systeme" ist zu beachten. Für die Beanspruchung ist ein enstprechender Korrosionsschutz (C3) mit langer Schutzdauer (L) vorzusehen. Eine Herstellererklärung über die Eigenschaften ist vorzulegen. Oberflächenvorbereitung Reinigung mit Dampfstrahlgerät oder bei kleinen Flächen abscheuern mit Kunststoffvlies, mit warmem Wasser unter Zugabe von Ammoniak und eines handelsüblichen Netzmittel ohne Glanzhärter. Den entstehenden Schaum 10 min einwirken lassen, dann weiterschleifen bis der Schaum grau wird, anschließend mit klarem Wasser abwaschen und trocknen lassen.  Für eine optisch bessere Oberfläche wird die verzinkte Fläche mit vermindertem Druck und feinem Strahlgut im Sinne einer Oberflächenaufrauung gestrahlt. Beschichtungssystem, bestehend aus: Grundbeschichtung auf Epoxidharzbasis oder gleichwertiger Art, und Deckbeschichtung auf Polyurethan- oder Polyesterbasis oder gleichwertiger Art Farbton: weiß, RAL 9010 40.02.06 Feuerverzinkung Sämtliche Stahlprofile als Hohl- oder Halbzeug oder gekanteten Blechen zur Herstellung von Unterkonstruktionen - Schwellen/Zargen, Halter, Konsolen sind nach werkseitiger Bearbeitung (Stanzen, Bohren, Schweißen,) mit einem Korrosionsschutz auf der Basis einer Feuerverzinkung gemäß DIN EN ISO 1461 auszuführen. Bauschweißungen sollten vermieden werden. Wenn Baustellenschweißungen zum Einsatz kommen, so sind die Schweißnähte zu reinigen und mit einer 2-fachen Kaltverzinkung vor Korrosion zu schützen. Der Einsatz von sendzimirten Korrosionsschutz-Oberflächen an Stahlhalbzeugen oder Blechtafeln ist nicht zulässig. 40.02.06 Aluminiumunterkonstruktionen der VHF Fassaden Grundsätzlich gilt, sämtliche zuvor montierten Unterkonstruktionen der VHF Fassaden (zweite Oberflächen Sichtebene) in den Außenbereichen, sind in Pulverlack auf Polyurethan oder Polyesterbasis zu beschichten, Farbton schwarz. Das betrifft auch die sichtbaren Unterkonstruktionen in der Fugenbreite. 40.02.07 Edelstahlprofile - Bleche Sichtbare Edelstahloberflächen gebeizt. Edelstahltürschwellen gebeizt, mit Rutschfestigkeit R11.
40.02 Oberflächen
40.03 Fenster -und Türbeschläge Zur Verwendung kommen ausschließlich RAL-geprüfte und zugelassene Objektsystembeschläge, Material Edelstahl. Geliefert und montiert, mit allen zur einwandfreien Funktion erforderlichen Bestandteilen. Fenstergriffe / Türdrücker/ Türgriffe: von einer Modellreihe, nach Mustervorlage. Bei Flügelhöhen die außerhalb der Richtlinien des Systemgebers liegen, sind Sondermaßnahmen erforderlich, die der AN mit seinem Systemgeber abzustimmen hat. Die Funktionalität und Gewährleistung muss sichergestellt sein. Fensterbeschläge BF1 Einhand-Dreh-Kipp-Beschlag Verdecktliegend eingebaute Beschlagsteile, einschließlich Betätigungsgetriebe. Drehbänder ebenfalls verdeckt und nicht sichtbar mit Fehlbedienungssicherung. Umlaufende Mehrfachverriegelung des Flügels für erhöhten Regen, Luftdichtigkeit und Sicherheit. Verdecktliegend eingebauter, gebremster Öffnungsbegrenzer mit variabel, stufenlos einstellbarer Öffnungsbegrenzung, maximale Öffnungsweite 90°. Höhenlage des Handhebels nach Vorgabe AG. Griffe aus Edelstahl. Fein matt nach DIN 17440, Werkstoffnr. 1.4301, mit ovaler Rosette und 4 Punkt Kugelraster, dauerhafter Gleichlauf. Türbeschläge Sämtliche Türbeschläge sind in den Leistungspositionen der Türen enthalten.
40.03 Fenster -und Türbeschläge
40.04 Verglasung -und Füllelemente Die zuvor beschriebenen wärmeschutz- bauphysikalischen Anforderungen sind bei Wärmeschutz-Isolierverglasungen mit Sonnenschutzfunktion sowie bei den Paneelfüllungen bindend einzuhalten. Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden die nachweislich die Anforderungen erfüllen und über entsprechende Prüfzeugnisse verfügen. Für die Qualität der Isoliergläser ist die DIN EN 1279 Teil 1-6 maßgebend. Einzelne Glasscheibendicken der Isolierglaseinheit, unter Berücksichtigung der Scheiben - Formatgrößen, nach Statik des AN auf der Grundlage der DIN 18008 unter Berücksichtigung der Klimalasten auch bindend bei Gläsern unter 1,6 m². Zur Ausführung kommen grundsätzlich 3-fach Wärmeschutz-Isolierverglasungen mit Sonnenschutzfunktion. Scheibenzwischenraum (SZR) nach Zulassung des Glasherstellers. Es gilt für sämtlich transparente Verglasungen: Ausführung mit wärmetechnisch verbessertem Randverbund (Psi 0,036 W/mK), Farbe schwarz. Rückenüberdeckung am Randverbund, mit gesteckten Randverbundecken. Bestehend aus einem hochisolierenden Composite-Kunststoff mit Edelstahlfolie oder metallbeschichteten Kunststoff-Folien. Absturzsicherheit an die Verglasung wird nur teilweise gestellt, der Nachweis erfolgt über rechnerischen Nachweis, ZiE oder ABP. Es wird auf die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.1 (Ausgabe 2015) verwiesen. Innenfensterbank: bauseits. Bei Verwendung von Einscheiben-Sicherheitsglas ist grundsätzlich ESG-H einzusetzen. Bei Verwendung von Verbundsicherheitsglas ist eine PVB-Folie nach statischen Erfordernissen einzusetzen. Bei den Paneelfüllungen, als Blechpaneel, ist eine Mineralwolle einzusetzen WLG 032 (A1). Mit wärmetechnisch verbessertem, dampfdichten Randverbund. Folgende Randbedingungen zum Sommerlichen Wärmeschutz sind bei der Verglasung nicht-Wohngebäude einzuhalten: Die Zuordnung der Gesamtenergiedurchlassgrades ist in den Glastypen GT hinterlegt, bzw. ist im einzelnen mit dem Bauphysiker in der Planungsphase abzustimmen. GT1 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 40-44 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR VSG aus ESG-H GT1.1 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 40-44 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR VSG aus Float GT1.2 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 45-49 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR VSG aus ESG-H GT1.3 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 45-49 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR VSG aus Float GT2 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 40-44 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR ESG-H GT2.1 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 45-49 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR ESG-H GT2.2 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 35-39 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR ESG-H GT2.3 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 35-39 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: Float SZR Float SZR Float GT3 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 40-44 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: Float SZR Float SZR Float GT3.1 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 35-39 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: Float SZR Float SZR Float GT3.2 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 45-49 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: Float SZR Float SZR Float GT4 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die Absturzsicherheit, Anforderung RC2. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 35-39 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR VSG aus Float (P4A) GT5 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 mit Anforderung an die Durchsturzsicherheit, Anforderung RC2. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 35-39 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: VSG aus Float SZR Float SZR VSG aus Float (P4A) GT6 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit, Anforderung RC2. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 40-44 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: Float SZR Float SZR VSG aus Float (P4A) GT6.1 3-fach Wärmeschutzisolierglas mit Sonnenschutzfunktion (neutral) nach DIN 18008-4 ohne Anforderung an die Absturzsicherheit, Anforderung RC2. Mit wärmetechnisch verbessertem Abstandshalter (schwarz) nach EN ISO 10077-1. Ug-Wert <= 0,6 W/m²K - nach EN 673 Gasfüllung Argon G-Wert >= 0,32 nach EN 410 Schallschutz= R'w 40-44 dB Vierseitige Lagerung über Glasleisten bzw. Druck -und Deckleisten. Aufbau von innen nach außen: ESG-H SZR Float SZR VSG aus ESG-H (P4A) BP1 Aluminiumblechpaneel 2-Schalig. Bestehend aus: Außen Aluminiumblech 2mm Innen Aluminiumblech 2mm werkseitig zum Aluminium-Blechpaneel verpresst. dazwischenliegende Mineralfaserdämmung A2 WLG032 50 mm, DIN EN 13162 Eingesetzter, umlaufender, druckfester, dampfdichter Randverbund. Als komplett vorgefertigtes Blechpaneel. Einbaustärke min. 54 mm. Oberfläche: Innen und außen beschichtet, Up 0,6 W/m²K GP1 Glaspaneel 2-Schalig. Bestehend aus: Außen ESG-H 6mm, auf Ebene 2 farbemailiert Innen Aluminiumblech 2mm dazwischenliegende Mineralfaserdämmung A2 WLG032 50 mm, DIN EN 13162 Eingesetzter, umlaufender, druckfester, dampfdichter Randverbund. Einbaustärke min. 54 mm. Oberfläche: Innen und außen beschichtet, Up 0,6 W/m²K
40.04 Verglasung -und Füllelemente
40.05 Anforderungen an Profilbausysteme 40.05.01 Wärmegedämmte Aluminiumfenster Die ausgeschriebenen Einsatzfenster bestehen aus hochwärmegedämmten Aluminium-Systemprofilen. In Bautiefen nach statischen und bauphysikalischen Anforderungen, jedoch min. 75 mm Rahmenbautiefe, als werkseitig vorgefertigte Elemente. Sollte nach LV Pos. Anforderungen nach RC2 hinterlegt sein, so sind die Maßnahmen nach Systemgeber am kompletten Element umzusetzen. Typ EF01 Einflügliges Einsatzfenster (Dreh-Kippflügel), äußere Glasdichtung, Mitteldichtung und die innere Glasdichtung als eckvulkanisierte Rahmen. Vierseitige Lagerung. Fensterrahmen-Flügel vorgerichtet für eine 3-fach Wärmeschutzisolierverglasung. Abmessung nach Detail und Gebäudeansicht. 40.05.02 Wärmegedämmte Aluminiumtüren Die ausgeschriebenen Einsatztüren und Türelemente bestehen aus hochwärmegedämmten Aluminium-Systemprofilen. Grundsätzlich in Bautiefen nach statischen und bauphysikalischen Anforderungen, jedoch min. 75 mm Rahmenbautiefe, als werkseitig vorgefertigte Elemente. Einschließlich sämtlicher Funktionsbeschläge und Bodenschwellen. Eingestellt als Tür-Element in Pfosten/Riegelfassade, mit Einspannrahmen abgestimmt auf die daneben stehenden Verglasungsstärken oder als Türelemente in Rohbauöffnung eingestellt. 40.05.03 Stahl-Aluminium Pfosten-Riegel-Aufsatzkonstruktion Hochwärmegedämmte, selbsttragende Stahl-Aluminiumsysteme mit innenliegenden tragenden Fassadenpfosten und Riegel aus lasergeschnittenen und lasergeschweißten scharfkantig zusammen gesetzten Stahlrohrprofilen. Zur Außenseite mit einer hochwärmegedämmten System-Aufsatzkonstruktion, Ansichtsbreite der Pfosten-Riegel-Fassade 60 mm. Alu-Aufsatzkonstruktion auf das innere Stahl-Tragwerk, nach Vorgabe des Systemgebers, z.B. über Setzbolzen, nach Zulassung befestigt. 40.05.05 Absturzstangen vor Fensteröffnungen. Bedingt der niedrigen Brüstungshöhen werden vor den Fensteröffnungen werkseitig auf die Fensterrahmen zur Außenseite systemgebundene und zugelassene Edelstahl-Absturzstangen nach ASR aufmontiert. Rahmenbreite 660 mm, Edelstahlrundrohre nach Statik AN, 20mm, Oberfläche pulverbeschichtet (hwf), je Fensterrahmen 2 St. übereinander horizontal verlegte Absturzstangen an jeder Fensteröffnung, verdeckt Befestigt. Ausgerichtet für die Holmlast von 1,0 kN/m, im 3. OG.
40.05 Anforderungen an Profilbausysteme
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Zusätzliche Baustelleneinrichtung
1.1
Zusätzliche Baustelleneinrichtung
2 Aluminium-Lochfenster
2
Aluminium-Lochfenster
2.1 Büro-Gebäude
2.1
Büro-Gebäude
2.2 Technikum-Gebäude
2.2
Technikum-Gebäude
2.3 Fenster-Magnetkontakte
2.3
Fenster-Magnetkontakte
3 Stahl-Alu-Pfosten-Riegel EG
3
Stahl-Alu-Pfosten-Riegel EG
3.1 Büro - Gebäude
3.1
Büro - Gebäude
4 Stahl-Kassettenwand
4
Stahl-Kassettenwand
4.1 Stahl-Kassettenwand Technikum Achse G´
4.1
Stahl-Kassettenwand Technikum Achse G´
5 Türen und Tore
5
Türen und Tore
5.1 Türen
5.1
Türen
5.2 Tore
5.2
Tore
6 Vorgehängte, hinterlüftete Fassaden
6
Vorgehängte, hinterlüftete Fassaden
6.1 Aluminium Strukturfassade
6.1
Aluminium Strukturfassade
6.2 Aluminium Glattblech
6.2
Aluminium Glattblech
6.3 Kleineisenteile
6.3
Kleineisenteile
7 äußerer Sonnenschutz, innerer Blendschut
7
äußerer Sonnenschutz, innerer Blendschut
7.1 außenliegender Raffstore
7.1
außenliegender Raffstore
7.2 innenliegender Blendschutz
7.2
innenliegender Blendschutz
7.3 innenliegende Vollverdunkelung
7.3
innenliegende Vollverdunkelung
8 Statische, bauphysikalische Nachweise
8
Statische, bauphysikalische Nachweise
8.1 Planung, Nachweise
8.1
Planung, Nachweise
9 Sonstiges, Bautüren
9
Sonstiges, Bautüren
9.1 Provisorisches Schließen, Bautür
9.1
Provisorisches Schließen, Bautür
9.2 Blitzschutz
9.2
Blitzschutz
9.3 Muster
9.3
Muster
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
10.1 Stundenlohnarbeiten
10.1
Stundenlohnarbeiten
Das Material wird für ein technisch und optisch hochwertiges Bauvorhaben verwendet, es muss diesen Ansprüchen auch im eingebauten Zustand gemäß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bitte bieten Sie nur Produkte mit CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 und Ü-Kennzeichnung nach DIN 18807 an. Bei Lieferung der Produkte sind die entsprechenden Nachweise zu übergeben. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen (auch für künftige Rechtsgeschäfte miteinander), die Sie auf unserer Homepage www.harmsen-komtec.de unter der Rubrik Unternehmen finden, und die wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in gedruckter Form o.ä. zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen HARMSEN KOMTEC GMBH Bitte geben Sie bei all Ihren Angeboten unsere Anfragenummer an! Bei Rückfragen bezüglich der Ausarbeitung wenden Sie sich an Christopher Lucas, Tel.: 0 59 45 / 99 50 - 37 Ihr Angebot schicken Sie bitte an: Fax-Nr.: 0 59 45 / 99 50 - 10 oder per E-Mail: c.lucas@harmsen-komtec.de
Das Material wird für ein technisch und optisch