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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
OBJEKTBESCHREIBUNG P rojekt:
Energetische Modernisierung des Bestandes mit 35 WE
Kolberger Str. 2a-c in 22949 Ammersbek
Bauherr:
Baugenossenschaft dhu eG
Buchsbaumweg 10a in 22299 Hamburg
1. Angaben zum Objekt
1.1 Objekt:
Das Mehrfamilienhaus in der Kolberger Str. 2 a-c mit 3 Hauseingängen und 35 Wohnungen wurde 1975 erbaut. Das Gebäude ist unterkellert.
Seitdem wurde der Dachrand und die Balkongeländer auf der Westseite erneuert. Die Aussenwände entsprechen im wesentlichen dem ursprünglichen Zustand.
Da der Energieverbrauch und Komfort für die Bewohner nicht mehr aktuellen Ansprüchen genügt, ist eine energetische Sanierung geplant. Dabei sollen die Flächdächer gedämmt und neu gedeckt werden, die Fenster werden ausgetauscht, die Aussenwände werden mit einem Wärmedämmverbundsystem verkleidet und die Kellerdecken werden gedämmt.
Die Gesamtbaumaßnahme soll ab Juni 2026 durchgeführt werden. Die Dämmung des Nordgiebels ist bereits in 2024, wegen dringenden Handlungsbedarf, vorgezogen worden.
Die in den Boden einbindende Sockeldämmung als auch das Aufbringen eines keramischen Belags am Nordgiebel soll nun im Zuge der Gesamtbaumaßnahme mit ausgeführt werden.
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber für die baulichen Maßnahmen eine staatliche Förderung zur Finanzierung der Baukosten beantragen wird.
Die Parteien sind sich einig, dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die beantragten Förderungen ganz oder teilweise abgelehnt oder nicht genehmigt werden.
Gebäudehöhe: bis zur Attika beträgt ca. 15,50m.
Diese Ausschreibung umfasst die Arbeiten für:
-Balkongeländer
-Sonstiges
1.2 Beschreibung
Das Gerüst wird umlaufend am Gebäude in Lastklasse 3 mit innenliegenden Konsolen erstellt.
Zur Materialübergabe und an der obersten Position des Aufzuges wird eine Absetzplattforn vorgehalten.
Für die Fassadenarbeiten wird eine Kopfabdeckung als Witterungsschutz hergerichtet.
1.3 Einrichtung der Baustelle
Flächen rund um das Gebäude können nach Absprache für Lager- und Montagearbeiten während der Bauzeit genutzt werden. Zusätzlich könnten öffentliche Parkflächen die für Baustelleneinrichtung angemietet werden. Die Einholung der Genehmigung etc. und Einrichtung der Halteverbotszone obliegt dem AN.
Verkehrsverhältnisse/Zuwegung/Lagermöglichkeiten etc.:
Es wird den Anbietenden dringend empfohlen, vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um genaue Kenntnis des Zustandes, der Anfahrtswege und der sonstigen örtlichen Verhältnisse zu erhalten.
Mehr- und Nachforderungen wegen nicht vorausgesetzter Beschaffenheit und Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt.
Die Baustelle befindet sich in einem reinen Wohngebiet. Gem. BundesImmissionsschutzgesetz i.V.m. der AVV Baulärm sind für die benachbarte Wohnbebauung Ruhezeiten von 20:00 - 7:00 Uhr einzuhalten. In dieser Zeit darf Baulärm den Grenzwert von 35 dB (A) nicht überschreiten, tagsüber gelten 50 dB (A). Am Wochenende gelten durchgehend 35 dB (A).
Der Arbeitsbeginn auf der Baustelle darf demnach nicht vor 7:00 Uhr liegen.
Und die Anlieferung nicht vor 6:30 Uhr!
2. Weitere Anforderungen
2.2 Sicherheit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer haftet im Sinne der Bauordnung als verantwortlicher Bauleiter für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften und für die Einhaltung aller für die Unfallverhütung und Sicherheit der am Bau Beteiligten erforderlichen Schutzmaßnahmen für sich und seine Belegschaft.
Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die Einhaltung der UVV. + sonstiger einschlägiger Sicherheits- u. Qualitätsvorschriften, insbesondere zum Schutz der Umwelt und Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte sind in vollem Umfang einzuhalten und obliegen eigenverantwortlich dem ausführenden Unternehmen.
Für die Überwachung der Einhaltung durch seine Angestellten ist der AN haftbar.
2.2 Art und Umfang besonderer Schutzmaßnahmen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen, sind ggf. weitere erforderliche Schutzmaßnahmen in den Einheitspreisen der Leistungen kalkulatorisch zu berücksichtigen (Schutz umliegender Bauteile etc.)
2.3 Gewässerschutz
Bestehen infolge regionaler Bestimmungen, Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen aufgrund örtlich zusätzlich geforderter Maßnahmen zum Schutz von Gewässern, ist dies unverzüglich und schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Jegliche Maßnahmen durch die Umwelt beeinträchtigt oder gefährdet werden kann, sind, soweit möglich, zu vermeiden. Unvermeidbare Maßnahmen sind durch entsprechende geeignete Schutz- und Entsorgungsverfahren weitestgehend zu entschärfen.
Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.
2.4 Abfallbeseitigung
Jedes ausführende Gewerk hat seine Abfälle und den Unrat aus seiner Baustellentätigkeit unaufgefordert und sofort nach Anfall, auf seine Kosten, fachgerecht zu entsorgen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei den Arbeiten anfallenden Leergebinde nach den zur Zeit gütigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen sind. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Die unsachgemäße Entsorgung der anfallenden Stoffe berechtigt den AG zur sofortigen, fristlosen Vertragsauflösung. Die Verpflichtung zur sachgemäßen Entsorgung der bis dahin durch die Maßnahmen angefallenen Stoffe obliegt auch nach der Kündigung dem AN. Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.
2.5 Ausführungshinweise
Aus Planungsunterlagen sind die Abmessungen zu entnehmen, die Maße sind jedoch zwingend vor Ort zu prüfen !! Für Maßfehler haften allein die ausführenden Firmen!!
Die Leistungen des AN sind dem Baufortschritt angepasst zu erbringen, Maschinen-, Geräte- und Personaleinsatz sind so vorzuhalten und einzusetzen, dass keine Verzögerungen im Gesamtablauf eintreten.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten schließen alle zur Fertigstellung der Leistung nötigen Lieferungen und Nebenleistungen ein.
Da das Haus während der Bauarbeiten bewohnt bleibt, sind die Belästigungen durch den Baubetrieb so gering wie möglich zu halten!!
Die vorhandenen baulichen Anlagen, die erhalten bleiben, sind während der Bauphase entsprechend zu schützen.
Die Baustelle ist aufgrund der gleichzeitigen Wohnnutzung jederzeit in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Für alle nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind alle geltenden Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, Verarbeitungshinweise der Hersteller und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Bei Vertragsabschluss wird die VOB/B und zur Abrechnung VOB/C zugrunde gelegt.
Sollten alternativ zu den ausgeschriebenen Leistungen andere Verfahren oder Produkte angeboten werden, so muss im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Unklarheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind vor Angebotsabgabe mit uns klären.
Für Wärmedämmverbundsysteme gilt grundsätzlich, dass nur ein geschlossenes System eines Herstellers zur Ausführung kommen kann.
Die Verbräuche für Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Die Verbräuche der Baustelle müssen aber separat gemessen werden durch einen Baustromzähler und Bauwasserzähler. Die technischen Ausrüstungen, d.h. z.B. Stellung eines Baustromverteilers und Bauwasseranschlusses incl. Zählung sind vom Bieter in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
OBJEKTBESCHREIBUNG
01 Balkongeländer
01
Balkongeländer
01.__.0020 Geländer de- und wiedermontieren Westseitige Geländerkonstruktion h= ca. 1,05m, an der Balkonplattenstirnseite befestigt, mit Pfosten, Handlauf und Lochblechverkleidung im Rahmen demontieren und seitlich geschützt lagern. Nach Fertigstellung der Balkonsanierung wieder am gleichen Balkon montieren. Neues Befestigungsmaterial ist einzukalkulieren.
Abmessung im Winkel: 20,0 St ca. 3,65 + 1,5m und
4,0 St. ca. 6,30 + 1,5m
01.__.0020
Geländer de- und wiedermontieren
24,00
St
01.__.0030 Geländer einkürzen Vorgenannte westseitige Geländer wegen der neuen Fassadendämmung auf ganzer Geländerhöhe beidseitig zur neuen Fassade um ca. 20cm einkürzen. Schnittkanten sind neu zu verzinken.
01.__.0030
Geländer einkürzen
48,00
St
01.__.0060 Geländer neu als Komplettleistung Neue Geländer auf der Ostseite / Eingang gemäß Architektendetail 9 fertigen, liefern und montieren einschließlich Erstellung und Lieferung eines prüffähigen statischen Nachweises sowie der Werkplanung.
Ausführung: vollverzinkte vorgefertigte Stahlkonstruktion, bestehend aus:
-zwei Flachstahlwinkel ca. 5/7/1cm vor die Balkonplatte geschraubt
-ein Flachstahlposten ca. 6/1cm, h= ca. 1,10m zwischen die Winkel montiert
-ober- und unterseitig im liegenden Flachstahl ca. 10/1cm eingefasst
-Ausfachung mit ESG-Verglasung satiert im umlaufenden Rahmen
Abmessung: 2,50 x 1,10m
01.__.0060
Geländer neu als Komplettleistung
30,00
St
01.__.0070 Zulage 4.OG Zulage für die Erhöhung des vorgenannten Geländers um 20cm mit 2,0St zusätzlichen Flachstahlhandläufen ca. 10/1cm
01.__.0070
Zulage 4.OG
6,00
St
01.__.0080 Zulage pulverbeschichtet Zulage zu der vorgenannte neue Geländerkonstruktion
Ausführung in pulverbeschichtet,
Farbe: RAL Fenstergrau oder nach Wahl des AG
01.__.0080
Zulage pulverbeschichtet
P
1,00
psch
01.__.0090 Alternativ: Lochblechfüllung Alternative Ausfachung:
Lochblech, quardatische Lochung wie bei den vorhandenen Geländern auf der Westseite
01.__.0090
Alternativ: Lochblechfüllung
E
1,00
St
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.__.0010 Klappen Überfahrt austauschen Austausch der Stahltürklappen an der Überfahrt über Dach. Abmessungen ca. 0,75 x 0,75m, verzinkt für den Außenbereich geeignet mit Drücker-/Drückergarnitur.
02.__.0010
Klappen Überfahrt austauschen
3,00
St
02.__.0020 Wetterschutzgitter austauschen Austausch der Wetterschutzgitter an der Überfahrt über Dach. Abmessungen ca. 0,40 x 0,40m, verzinkt für den Außenbereich geeignet.
02.__.0020
Wetterschutzgitter austauschen
3,00
St
02.__.0030 Trittroste der Kasematten kürzen Vorhandene Trittroste der Kasematten um das Maß der Fassadendämmung ca. 20cm einkürzen. Schnittkanten sind nachzuverzinken.
02.__.0030
Trittroste der Kasematten kürzen
31,00
St
02.__.0040 Geländer einkürzen Geländer am Kellerniedergang wegen der neuen Fassadendämmung auf ganzer Geländerhöhe um ca. 20cm einkürzen. Schnittkanten sind neu zu verzinken.
02.__.0040
Geländer einkürzen
1,00
St