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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
HLS
HLS
PROJEKTBESCHREIBUNG Alfter MFH 2-4
Projektbeschreibung
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32
- 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen
- 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer
- Grundstücksgröße: 3.574m²
- Gesamtwohnfläche: 3.440 m²
- Kubatur: ca. 20.400m³, davon KG und TG ca. 7.770m³
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
- Beginn Rohbau: 09.02.2026
- Beginn Rohinstallation HLS: ca. August 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf
Das Projekt unterteilt sich in 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 5 Treppenhäusern bzw. Hauseingängen. Es sollen jeweils 2 Treppenhäuser gleichzeitig installiert werden.
Begonnen wird mit dem Hauseingang 1 und 2 im Mehrfamilienhaus 2 (TRH 1 und TRH 2). Anschließend wird der Hauseingang 3 des Mehrfamilienhaus 3 (TRH 3) und der Hauseingang 4 im Mehrfamilienhaus 4 (TRH 4) hergestellt. Abschließend wird der Hauseingang 5 des Mehrfamilienhaus 4 (TRH 5) installiert.
Zeiten
______ Arbeitstage Rohinstallation Tiefgarage bzw. KG (erfolgt parallel zur Rohinstallation der Etagen)
______ Arbeitstage Schächte und Steigestränge bis Dachfläche pro Hauseingang, 2 gleichzeitig
______ Arbeitstage Rohinstallation Regelgeschoss je Etage mit 3 WE
______ Arbeitstage Montage Wärmeerzeugung
______ Arbeitstage Fußbodenheizung inkl. PE-Folie und Dämmung Regelgeschoss je Etage mit 3 WE bis der Estrichleger beginnen kann
______ Arbeitstage Fertiginstallation Tiefgarage bzw. KG (erfolgt parallel zur Feininstallation der Etagen)
______ Arbeitstage Ausführungsdauer Fertiginstallation Regelgeschoss je Etage mit 3 WE
Hinweis: Die Zeitenabfragen bezieht sich auf eine Regelgeschoss mit 3 WE. Die Regelgeschosse mit 2 bzw. 4 WE werden entsprechend hochgerechnet.
Personal
Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Mitarbeiter
Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter_____ Mitarbeiter
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
__________________________________________________________________
Umlagen
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung 0,70 %
- Baustrom 0,15%
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
1. Vertragsbestandteile
1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender
Reihenfolge zugrunde:
- das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
- das Angebot des Auftragnehmers
- das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
- die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
- die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
- die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
- sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe
und Bauteile
- die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen
Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke
- die jeweils gültige Baupreisverordnung
- die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,
Massenberechnung etc.
1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht
kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen
Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der
Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die
Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie
vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig
ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten
die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und
Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem
Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen
zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur
Ausführung.
2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften
mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen
die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten
in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis
bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im
Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor
Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der
Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu
unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen
Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum
werden nicht anerkannt.
2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder
der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen
einzusehen.
2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind
Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der
Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der
Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;
weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3. Tagelohnarbeiten
3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die
Bauleitung durchgeführt werden.
3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung
der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten
Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht
erfolgen.
4. Baustelleneinrichtung
4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,
einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen
für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für
entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die
Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das
Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten
beziehen.
4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während
der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die
Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW
Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,
Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist
die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des
betreffenden Unternehmers.
4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten
rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5. Ausführungen
5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die
Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer
gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des
Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung
verlangen.
5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige
Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur
Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit
Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu
geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen
ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die
örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für
die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene
Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und
Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen
der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für
Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen,
die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB
(Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem
Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen
Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für
jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages
verursachten Schadens.
7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner
auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden
versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert
nachweisen.
7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8. Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei
Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der
Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den
Auftraggeber treffen.
9. Ausführungsfristen
9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und
einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den
Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach
Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen
verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der
Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10. Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind
vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,
gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb
von 14 Tagen.
11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein
entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in
Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser
Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz
oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem
SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.
§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind
Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der
Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer
sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der
Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des
Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien
die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen
hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der
Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten
bleibt unberührt.
12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten
geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers
nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld.
Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten.
Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss! Wir können uns auch vorstellen, die HLS-Leistungen für das MFH 1 und MFH 5 an eine kleinere HLS-Firma zu vergeben.
terraBuschkaulerFeld
Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern.
Internetseite: www.buschkauler-feld.de
Übersicht Rohbaubeginn
Beginn MFH 2-4 ca. 09.02. 2026
Beginn MFH 1 ca. Mai 2026
Beginn MFH 5 ca. Juni Mai 2026
Alfter MFH 1
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27
- 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
- Gesamtwohnfläche: ca. 703 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Alfter MFH 5
- 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23
- 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV HLS Baubeschreibung
Die gesamte Wohnanlage wird über 2 auf dem Grundstück liegende
Schmutzwasseranschlüsse an den öffentlichen Schmutzwasserkanal
entwässert. Die Regenentwässerung der Dachflächen, Balkone und
Freiflächen wird als Regenwasserkanal bis zu den 4 bereits auf dem
Grundstück befindlichen Regenwasserkanalanschlüssen geführt und dort an
den öffentlichen Regenwasserkanal angeschlossen.
Die Dachtrassen und TG-Dachfläche werden als Retentionsdach ausgeführt,
um teilweise Dachflächen, Hofflächen, Terrassenrinnen etc. zu entwässern
und zeitverzögert und gedrosselt dem Regenwasserkanal zuzuführen.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Installation und
Inbetriebnahme der gesamten
Heizungs-/Lüftungs-/Sanitär-/Feuerlöschanlagen für das Gebäude. Für die
Wohnungen, die allgemeinen Bereiche und Anlagen sind die entsprechenden
Wasser- und Wärmemessungen mit Passtücken für einen Messtellenbetreiber
vorzusehen.
Die Leistungen des Auftragnehmers HLS+ELT umfassen die gesamten
zugehörigen Gewerke, beginnend am jeweiligen Hausanschluß, über die
Meßeinrichtungen bis zu den Wohneinheiten und die allgemeinen
Installationen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral durch Wärmepumpen. Die
Treppenhäuser erhalten Heizkörper im UG, die Wohnungen erhalten jeweils
einen Fußbodenheizungsverteiler in der Einheit. Alle Dusch- und
Wannenbäder erhalten einen elektrischen Handtuchtrockner. Es ist derzeit
ein Tackersystem geplant, es könnte aber auch preisneutral ein
Klettsystem ausgeführt werden. Die raumfremden Heizkreisanbindungen
werden gedämmt auf dem Rohfußboden bis zum zugehörigen Raum geführt und
da in die Heizebene hochgeführt.
Die Verteilung der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt im UG und in
der Tiefgarage.
Die Schmutzwasserleitungen sind derzeit mit einem schallverbesserten
Kunststoffrohr im Schacht und bei den Anbindeleitungen in HT-Safe
geplant. Der Brandschutz wird durch Brandschutzmanschetten erreicht. Die
Trinkwasserversorgung erfolgt in Edelstahl und Edelstahlfittings in den
Strängen und als druckverlustoprimiertes Mehrschichtverbundrohr bei den
Anbindeleitungen.
Bei der Lüftung nach DIN 18017 werden Kleinlüfter mit Grundlast und
Bedarfsstufe projektiert. Die Bedarfsstufe wird nach Lüftungskonzept mit
Feuchtefühler, Lichtschalteraktivierung oder Intervallschaltung
ausgeführt. Der Brandschutz wird mit Deckenschotts geplant.
Die Entlüftungshauben der Stränge nach DIN 18017 und der
Schmutzwasserentlüftungen sind im Gewerk Sanitär + Lüftung enthalten und
werden vom Dachdecker endmontiert.
Die Regenwasserleitungen ausserhalb des Gebäudes (Balkone, Dächer) sind
im Gewerk Spengler/ Dachdecker enthalten. Schmutzwasser und
Regenwasserleitungen unterhalb der Rückstaueben sind in dynamisch
belasteten Bereichen innerhalb des Gebäüdes mit längskraftschlüssigen
Sicherungseinrichtungen zu versehen.
Die innenliegenden Grundleitungen sind im Gewerk Rohbau und die
Kanalrohrleitungen sind im Gewerk Kanalbau enthalten. Die Schnittstelle
zum aussenliegenden Kanal/ Grundleitungen ist im Gebäude, d.h. Der
Kanalbauer dichtet die Rohrdurchführung in der Wand ab und der
Sanitärinstallateur schließt im Gebäude an die Grundleitung an.
Die Wohnungen erhalten je Terrasse zugeordnet gem. Planung einen
frostfreien Gartenwasseranschluss. Es werden 3 Allgemein Gartenwasseranschlüsse erstellt.
Die Duschen werden bodeneben und gefliest mit Edelstahlrinne ausgeführt.
Die Müllräume werden mit einer maschinellen Abluftanlage über Dach mit
einer Deflektorhaube entlüftet.
Der Fortluftkanal ist als Wickelfalzrohr in einen geschosshohen
Aussenkaminstein einzuziehen Die Nachströmung zum Müllraum erfolgt über
eine Überströmklappe aus der TG.
Die innenliegenden Kellerräume werden jeweils mit einer maschinellen
Abluftanlage mit Absolutfeuchtesteuerung geplant. Die Nachströmung der
Außenluft erfolgt aus den Lichtschächten durch ein KG-Rohr (Gewerk
Kanal).
Fabrikats- und Produktverzeichnis
Der Bieter soll seinem Angebot ein Verzeichnis (eine Aufstellung) seiner angebotenen Produkte und Fabrikate beilegen, sofern er die Bietertextergänzungen unausgefüllt gelassen hat. Alle eingesetzten, installierten Produkte müssen eine Zulassung bzw. ein CE-Kennzeichen haben.
Montage- und Werkstattplanung
Anfertigen der für die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstattplanung und der dazugehörigen Zeichnungen gemäß VOB/C, DIN 18382, für alle in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Systeme und Anlagen.
Die Zeichnungen sind jeweils in dem für die betriebsbereite und gegebenenfalls genehmigungsreife Erstellung der
Leistungen erforderlichen Umfang, unter Berücksichtigung der Anlagen und Systeme der anderen am Bau beteiligten
Fachfirmen und Unternehmen, auf Basis der aktuell gültigen Ausführungsplanung des Bauherrn
bzw. der von ihm beauftragten Architekten und Fachplaner, zu erstellen und ggf. zu überarbeiten.
Bestandsdokumentation
Anfertigen, Zusammenstellen der für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und Systeme erforderli-
chen Bestandszeichnungen und -unterlagen gemäß VOB/C, DIN 18382. Von jedem diesbezüglichen Dokument (Plan,
Liste, Berechnung, Beschreibung, Anleitung u. dgl.) ist jeweils eine Fertigung als Papierdruck und eine digitale Versi-
on, Dateiformat pdf, zu übergeben, systematisch nach Anlagen sortiert und geordnet, d.h. alle zu einer Anlage, bzw.
einem System, z.B. Brandmeldeanlage, gehörenden Dokumente (s.o.) sind unter einem Register zu sortieren - mit:
Grundrißzeichnung, Anlagenschema, Wartungsanleitung, Datenblätter usw. In der Regel genügt eine Aufteilung der
Zeichnungen (Pläne) in a) Grundrißdarstellungen (z.B. lnstallationsplan), b) Übersichtspläne, Schematische Darstel-
lungen und c) Details. Die Erstellung von Bestandsunterlagen aller im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalte-
nen Anlagen und Systeme sind als Nebenleistungen Bestandteil des beschriebenen Leistungsumfangs und werden
nicht gesondert vergütet (hier sind handschriftliche Anmerkungen in den Ausführungsplänen / PDF Anmerkungen mit
anschließendem Scan ausreichend).
Prüfung, Inbetriebnahme und Einweisung
Die Inbetriebnahmen aller im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthaltenen Anlagen und Systeme sind als Ne-
benleistungen Bestandteil des beschriebenen Leistungsumfangs und werden nicht gesondert vergütet.
Entsprechend VOB/C, DIN 18382 sind alle Anlagen und Systeme zu prüfen, die Prüfergebnisse zu dokumentieren
und diese dem Auftraggeber auszuhändigen, geordnet und sortiert, wie oben beschrieben.
Die gesetzlich und rechtlich geforderten Prüfungen sind vor der Übergabe durchzuführen, erforderliche Änderungen
in die Bestandsdokumentation aufzunehmen und die entsprechenden Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle, zusammen
mit den Bestands unterlagen an den Bauherrn zu übergeben.
Die Inbetriebnahmen der Anlagen der einzelnen Mieteinheiten können auch getrennt voneinander und zeitlich ver-
setzt erfolgen. Dies ist mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten.
Das Bedienungspersonal der Anlagen ist jeweils entsprechend VOB/C, DIN 18382, einzuweisen. Die Einweisung ist
zu dokumentieren und diese von den Eingewiesenen zu bestätigen.
Hinweis Schuttbeseitigung:
Der AG behält sich vor die fachgerechte Schutt- und Abfallbeseitigung zu Lasten des AN durch einen Dritten vorneh-
men zu lassen, falls der AN seiner Pflicht, den bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Abfall zu entsorgen,
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Inbetriebnahme HLS:
Im Rahmen der Projektausführung durch den AN ist ein umfassendes Inbetriebnahmemanagement zu gewährleisten
und durchzuführen. Hier ist unter anderem auf eine geordnete, strukturierte und vollständig dokumentierte Inbetrieb-
nahme und Übergabe, einschl. erforderlicher Abnahmen und ausreichenden Probebetriebsphasen zu achten.
Zur Inbetriebnahme von technischen Anlagen ist die Partizipation des zukünftigen Mieters/Betreibers zu gewährleis-
ten und durch den AN zu steuern.
Grundlage zur Inbetriebnahme bildet eine vollständige Anlagen- und Betriebsdokumentation.
Vor der Abnahme durch den Bauherren sollte eine Vorab-Funktionsprüfung durchgeführt werden. Durchführung einer
systematischen Funktionsprüfung anhand von Checklisten und Prüfprotokollen im Rahmen des Inbetriebnahme- und
Abnahmeprozess. Die Checklisten und Prüfprotokolle sollten die erforderlichen Ergebnisse nach durchgeführter Inbe-
triebnahme der ausführenden Firmen sowie z.B. Leistungsnachweise und Messwerte von Werksabnahmen der Groß-
komponenten (z.B. Kältemaschine, Beleuchtung etc.) enthalten.
Die Sicherstellung, dass alle erforderlichen Prüfungen durch Protokolle und Checklisten dokumentiert sind, dient als
Voraussetzung für die anschließend durchzuführenden Funktions- und Leistungstests.
Vor der SV - Abnahme sind alle Komponente der Technischen Gebäudeausrüstung aufeinander abzustimmen und
einzuregulieren. Im Rahmen einer Probebetriebsphase von mind. 14 - 28 Kalendertagen sind die Anlagen und Syste-
me aufeinander abzugleichen und abzustimmen. Die anschließenden Nachjustierungen sind nach Erfordernis durch-
zuführen und zu protokollieren.
Die Funktions- und Leistungstests der verschiedenen Anlagensysteme sind unter den verschiedenen Betriebsbedin-
gungen und Abhängigkeiten (wie z.B. Volllastbetrieb, Notbetrieb etc.) durchzuführen und zu dokumentieren. Die Er-
gebnisse sind zu protokollieren. Messungen sind soweit möglich, z.B. bei Lüftungsanlagen auch im Netz durchzufüh-
ren. Zur Vorbereitung der Funktions- und Leistungstestes sind frühzeitig Koordinationsrunden durchzuführen.
Als Ergebnis des Inbetriebnahmemanagements ist neben den Schulungs- und Einweisungsprotokollen (mit Unter-
schrift) eine Übersicht mit Schulungsinhalt, geschulten Personen, und Schulungszeitraum zu erstellen.
Einschließlich Reinigen aller Anlagenteile des gesamten Leistungsumfangs wie zu Beispiel:
Leitungssystem, Aggregate, Behälter, Pumpen, Verteiler, Armaturen etc, Reinigung innen und Außen durchführen,
vor der Inbetriebnahme
In den Heizkreisverteilern werden Raumbezeichnungschilder aus Kunststoff dauerhaft befestigt (keine Klebebefesti-
gung), so wie die Beschriftungen der Heizkreislängen.
Einregulierung und Aufheizung als Funktionsheizen:
In Bauablauf ist vorgesehen, dass von den 5 Hauseingängen jeweils zwei zusammen aufgeheizt werden. Der AN wird
das Funktions- und Belegreifheizen mit der zu installierenden Heizanlage durchführen. Es liegt in der Verantwortung
des AN seine Arbeiten entsprechend zu organisieren um dies zu ermöglichen. Wird trotzdem ein Heizmobil für das
Funktions- und Belegreifheizen benötigt, aus Gründen die der AN zu vertreten hat, so trägt er die gesamten Kosten.
Verteilerweise Einregulierung der gesamten FBH-Anlage, mit vorhergegangenem Befüllen, Spülen und Druckprobe
nach Herstellerangabe. Einstellung der erforderlichen Wassermengen für die einzelnen Heizkreise, Inbetriebnahme
und Funktionsheizen nach DIN EN 1264. Erstellen eines Aufheiz- und Übergabeprotokolls.
Die Einstellung der Anlage ist gemäß VOB DIN 18380, 3.5, durch hydraulischen Abgleich der Heizkreise vorzuneh-
men, einschließlich Dokumentierung in den Abnahmeunterlagen gemäß Punkt 3.7 der VOB DIN 18380. Das Formu-
lar Aufheizprotokoll mit Aufheizanweisungen ist beim Systemhersteller selbstständig anzufordern.
Zusätzliche Dichtheits-Zwischenprüfungen:
Zusätzliche Dichtheits-Zwischenprüfungen, bzw. nötige Teildruckproben entsprechend dem Bauablauf, in Abstim-
mung mit der Bauleitung für z. B. Schächte, Zwischendecken oder vorzuziehende Wärmedämmarbeiten. Wasserin-
halt je zusätzlich abzudrückenden Teilabschnitt bis ca. 1000 l, einschl. der hierfür erforderlichen Verschlüsse und An-
schlüsse sowie deren Beseitigung nach der Druckprobe. Prüfdruck mit dem 1,3 fachen Betriebsdruck, Prüfzeit mind.
6 Std., vor Fertigstellung der Anlage, einschl. Erstellung eines Prüfprotokolles.
Übersichtsschaltschemata, zum Aufhängen, Laminat:
Es sind Übersichtsschaltschemata, zum Aufhängen in den Zentralen, einschl. eingetragener MSR- Adressierung an-
zubringen. (farbiges Schema, einschließlich Befestigungsmaterial, stabil laminiert und dauerhaft montiert an der
Wand)
Bezeichnungsschild H 52mm B 100mm Spannband:
Die HLS-Installationen sind mit Bezeichnungsschildern und Rohrmarkierungen zu versehen. (Bezeichnungsschild H
52mm B 100mm Spannband nach DIN 825, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, aus Aluminium, Beschrif-
tung zweizeilig, gedruckt, nachleuchtend ausgelegt, Höhe 52 mm, Breite 100 mm, Befestigung mit Schildträger aus
verzinktem Stahl, Halter und Spannband, Befestigungsuntergrund Rohrleitung;
Markierungsband Medien:
Rohrmarkierungen mit selbstklebendem PVC- Markierungsband, beständig gegen Witterungseinflüsse und UV- Be-
strahlung, alternativ mit Pfeilen für die Strömungsrichtung und Beschriftung, die Farb- und Textangaben erfolgen in
Abstimmung mit der Bauleitung)
Spülen der Heizungsanlage:
Zur Spülung und Druckprobe (auch Teildruckproben) kann das örtliche Trinkwasser verwendet werden. Vor Inbetrieb-
nahme der Wärmeerzeugungsanlage ist das System komplett zu entleeren und dann mit salzarmem Wasser der vorbeschriebenen Qualität zu füllen. Beim Füllen der Anlage muss in allen Strängen entlüftet werden.
Zusätzliches Spülen, Füllen und Entleeren der Fußbodenheizung:
Vor Einbringung des Estrichs ist die Fußbodenheizungsanlage zu füllen und unter Druck zu setzen. Vor Inbetriebnah-
me der Fußbodenheizungsanlage ist die Anlage komplett zu entleeren und mit aufbereitetem Wasser zu füllen.
Füllen der Heizungsanlage:
Vor der Inbetriebnahme der Anlagen bzw. vor der System- Füllung ist jede Anlage sorgfältig zu spülen und alle
Schmutzfänger zu reinigen.
System-Füllung der Heizungsanlagen mit salzarmem Wasser folgender Qualität bei 25°C auch in mehreren Teilab-
schnitten:
Erdalkalien: kleiner 1,0 mol/m³
Härte: kleiner 5,6 Grad d.H.
pH-Wert: 8,2-10
elektr. Leitfähigkeit: kleiner 100 mikro S/cm
Hydraulischer Abgleich:
Das Einregulierung der hydraulischen Verhältnisse an dafür vorgesehenen Regulierventilen, Differenzdruckreglern
und Strangregulierventilen (mit Meßanschlüssen) unter Zuhilfenahme von digitalen Differenzdruck- und Durchfluß-
Meßgeräten, nach Anweisungen der Fachbauleitung.
Druckprüfung TW-Leitungen in Teilabschnitten:
Prüfen sämtlicher Wasserleitungen in Teilabschnitten mit Luft, gemäß DVGW-Merkblatt. Einschl. Ausführung der not-
wendigen Abdicht-, Füll- und Entleerungsarbeiten sowie Vorlage des Nachweises über die erfolgten Druckproben mit-
tels Druckprüfungsprotokolle.
Das Abdrücken mit Wasser ist nicht zulässig!
Spülen der Trinkwasserleitungen:
Spülen der Trinkwasserleitungen nach DIN EN 806 Teil 4, unmittelbar vor der Inbetriebnahme der Gesamtanlage
Trinkwasserleitungen sind mit einem pulsierenden Druckluft/Wassergemisch von Verunreinigungen der inneren Ober-
fläche zu reinigen und hygienische einwandfreie Voraussetzungen für die Inbetriebnahme zu schaffen.
Diese Leistungen beinhalten: Kurzschließen sämtlicher Geräte zur Brauchwasserbereitung (Warmwasser-bereiter,
Trinkwassernachbehandlungsapparate usw.) nach Einbau eines Feinfilter Partikel kleiner 150 um. Installation von
Spülarmaturen mit freiem Auslauf (Kugelhahn, Spülstopfen an sämtlichen Entnahmestellen von Abflussschläuchen
zum Kanal. Montage und Anschluss eines elektrischen gesteuerten Spülautomaten und Bereitstellung ölfreier Druck-
luft über Pressluftflansche oder Kompressor. Spülung der Leitungsanlagen gemäß Tabelle 7 der DIN EN 806 Teil 4.
Ausbau des Spülautomaten incl. der Spülarmaturen und fachgerechter Wieder- Montage sämtlicher Anschlüsse.
Aufstellung eines Spülprotokolls.Spülen in Teilabschnitten nach zulässigen Leitungslängen.
Reinigen und Durchspülen der gesamten Abwasserleitungen:
Reinigen und Durchspülen der gesamten Abwasserleitungen. Erstellen eines Protokolls hierüber, einschl. zur Verfü-
gung stellen des dafür notwendigen Wassers. Vor Beginn dieser Arbeiten muss die Bauleitung unterrichtet werden.
Reinigen und Durchspülen nach Erfordernis und Baufortschritt.
Trinkwasseruntersuchung:
Nach erfolgter Spülung der Anlagensysteme ist die Trinkwasserqualität an Entnahmestellen nach Wahl des AG durch
Wasserproben durch ein zertifiziertes Labor, nachzuweisen kurz vor Übergabe an den Bauherrn
- Legionella species nach DVGW W 551
Mikrobiologische Kenngrößen:
- Untersuchungsparameter - Einheit - Vorschrift
- Koloniezahl 22° C - KBE/ml - TrinkwV 1990
- Koloniezahl 36° C - KBE/ml - TrinkwV 1990
- Coliforme Bakterien in 100 ml - KBE/100ml - Quanti-Tray
- Escherichia Coli in 100 ml - KBE/100ml - Quanti-Tray
- Pseudomonas aerug. in 100 ml - KBE/100ml - EN 12780
- Zentrale, Hauswasseranschluss + entfernteste Entnahmestelle WE
Dichtheitsprüfung Lüftungsleitungen Müllraumlüftung:
Dichtheitsprüfung Lüftungsleitungen, für alle im Titel Raumlufttechnische Anlagen beschriebenen Anlagen, je nach
Montagefortschritt, an ausreichend großen Teilstrecken (mind. 10 m² Luftleitungsoberfläche je Teilstrecke). Es müs-
sen mindestens 30% der gesamten Luftleitungsoberfläche je RLT-Anlage auf Dichtheit geprüft werden. Einzuhaltende
Dichtheitsklassen gem. Leistungsverzeichnis.
Die Festlegung der zu prüfenden Teilstrecken erfolgt vor Ort in Absprache mit der Bauleitung.
Alle Öffnungen der Teilstrecke sind zu verschließen. Ein Gebläse/Ventilator ist über eine Volumenstrommesseinrich-
tung (kalibriertes Drosselgerät) anzuschließen.
Der Prüfdruck ist so zu wählen, dass er in der Mitte des mittleren Betriebsdrucks liegt. Eine Abweichung vom mittle-
ren Betriebsdruck ist gem. DIN EN 12599 in dessen Grenzen zulässig. Für Zuluftleitungen ist ein Überdruck, für Ab-
luftleitungen ein Unterdruck zu erzeugen. Der gewählte Prüfdruck (+/- 5 %) ist gem. DIN EN 12237/1507 für 5 Minu-
ten aufrechtzuerhalten.
Für jede Teilstrecke ist ein mängelfreies Prüfprotokoll vorzulegen. Nacharbeiten zur Herstellung der geforderten Dich-
tigkeit sowie wiederholte Nachweismessungen werden nicht vergütet.
Ein Ventilator mit Volumenstrommesseinrichtung bzw. ein komplettes Leckageprüfgerät sind bereitzustellen. Die erfo-
derlichen Bauteile zum Verschließen der Öffnungen, das Bereitstellen von evtl. Gerätschaften und Fachpersonal sind
einzukalkulieren.
Druckprüfung an bestehender F-Leitung:
Druckprüfung an bestehender F-Leitung, einschl. aller Nebenleistungen, Leitung DN 50 bis 80
Inbetriebnahme / Abnahmeprüfung der Löschwasserleitungen:
Inbetriebnahme / Abnahmeprüfung der Löschwasserleitungen „Trocken“ durch einen neutralen Sachkundigen/
Prüfsachverständigen nach Anforderung der Behörden inkl. alle Gebühren, Fahrtkosten, Auslösen etc.
Inbetriebnahme von Pumpen oder Hebeanlagen:
Inbetriebnahme von Pumpen oder Hebeanlagen, Einzel- oder Doppelanlage
Überprüfung und ggfls. ändern der elektrischen Anschlüsse der Pumpen und Niveausteuerung. Einstellen der Steuer-
anlage, Niveausteuerung, Probelauf, Inbetriebnahme, Übergabe mit Erstellung eines Abnahmeprotokolls sowie Ein-
weisung des Bedienpersonals, inklusive der Anfahrt.
Preisbildung
Die vor beschriebenen Inbetriebnahme Leistungsinhalte werden nicht separat vergütet und sind in den Gesamtauftrag
einzukalkulieren
Revisionspläne und Bestandspläne
Vom AN ist zum Projektabschluss eine vollständige und aktuelle Bestandsdokumentation für die Gewerke Heizung,
Lüftung und Sanitär zu übergeben.
Die Dokumentation hat neben den Normvorgaben der VOB folgende Inhalte und Umfänge zu beinhalten:
1) Inhaltsverzeichnis
- mit Darstellung und Kennzeichnung aller Dokumente
- mit Ortsbezug (Bauteil, Ebene, Einbauort)
2) Ausführungsbeschreibung
- Kurzdarstellung der beauftragten Leistung
3) Technische Unterlagen, wie z.B.:
- Technische Datenblätter
- Prüfatteste, bauaufsichtliche Zulassungen,
Gütezeichen, Zertifikate, Zeugnisse
- Bescheinigungen und Protokolle, Fachunternehmererklärung, EG-Konformitätserklärung
- Gewährleistungsbescheinigungen, Garantieerklärungen
- Entsorgungsnachweise
4) Nachweise zu TÜV, VDS, SV-/SK-Prüfungen und
behördlichen Genehmigungen
5) Nachweise zu Inbetriebnahme, Abnahme, Übernahme,
wie z.B.:
- Abnahmeprotokolle
- Einweisungsprotokolle, z.B. bei techn. Anlagen
6) Aufstellung aller beteiligten Hersteller,
Lieferanten und Nachunternehmer
7) Berechnungen, Regelungen, Schaltunterlagen
8) Betriebserforderliche Unterlagen, wie z.B.
- Betriebsanleitungen, Handbücher
- Wartungsanleitungen
- Instandhaltungsanweisungen
- Reinigungs- und Pflegeanweisungen
9) Bestandspläne als handschriftliche Anmerkungen in den Ausführungsplänen / PDF Anmerkungen mit
anschließendem Scan.:
- Planliste
- Bestands- und Revisionspläne
- Grundrisse
- Detailpläne
Übergabe der Pläne auf einem stabilen USB-Stick und zur Vorab-Prüfung als Downloadlink
Profilstahl und Rohrschellen (allgemeine Befestigungen):
Für allgemeine Halterungen aus Profilstahl in Form von Winkeleisen, T-Eisen, Doppel-T-Eisen usw. in verschiedener
Stärke und Abmessung für Aufhänge-, Unterstützungs-, Befestigungs- und Fixpunkt-Konstruktionen und dergl. in der
erforderlichen Zurichtung einschl. des erforderlichen Zuschnittes mit den notwendigen Bohrungen, Schweißungen,
Biegungen usw. sowie aller erforderlichen Neben- und Kleinmaterialien wie Befestigungsmaterial jeglicher Art und
Schrauben, Muttern, Beilagscheiben, Dübel und dergl. Rohrschellen und Rohrhalterungen, Befestigungskonstruktion
in verzinkter Ausführung.
Ein erforderlicher statischer Nachweis für die Profilstahlkonstruktion ist durch den AN zu erbringen. einschl. Schrau-
ben, Schellen, Dübel, Schweiß- und Kleinmaterial.
Die Abrechnung des Profilstahls erfolgt durch Einkalkulieren in den Gesamtauftrag und wird nicht separat vergütet.
Prinzipiell sind für alle Gewerke einheitliche Befestigungssysteme zu verwenden.
Beton-/ Maschinenfundamente:
Die Betonfundamente zur Lagerung sämtlicher Kälte/HZG/Sanitär/RLT Aggregate werden von der Rohbaufirma
erstellt.Die Fundamentpläne mit Vermaßung, Gewichtsangaben und Aufbau, bezogen auf die Örtlichkeiten sind vom
AN bereitzustellen und werden nicht separat vergütet.
Koordination und Ausführungsvorgaben für die Gewerke ELT und MSR:
Für die Erstellung der Montageunterlagen, anhand vorliegender Ausführungsplanung sind alle Teilbereiche mit sämtli-
chen davon betroffenen Gewerken MSR - Raumlufttechnik - Sanitär - Elektro etc. zu koordinieren, wie z.B. die Wei-
tergabe der tatsächlichen Leistungsdaten, Absprache von Montageterminen, Festlegen der Einbausituation von Füh-
lern, Trassenfeinabstimmung usw. Falls erforderlich, sind auf Verlangen des Bauherrn je ein Satz Montagepläne an
die anderen Firmen der jeweiligen Gewerke zu übergeben. Hierfür hat der Auftragnehmer mit einem weisungsbefug-
ten Vertreter an den turnusmäßigen Koordinationsgesprächen teilzunehmen.
Bei Fabrikationsänderungen hinsichtlich Größen, Gewichte, Schallwerte etc. seitens des AN gegenüber der vom Pla-
ner für die Ausführungsplanung eingesetzten Fabrikate und Typen hat der AN eigenverantwortlich die erforderlichen
Umplanungen in Abstimmung mit allen Gewerken vorzunehmen.
Überprüfen der von AN ELT verlegten Elektroleitungen zu den außerhalb der Schaltschränke gelegten, elektrischen
Schalt- und Regelgeräte, Motoren, Klappen etc. Absetzen, Einführen, Befestigen, Anschließen und Verdrahten
(Klemmen/Löten) aller von AN ELT verlegten elektr. Leitungen (Kraft/Steuer/Messleitungen) für alle elektr. Mess- und
Regelgeräte sowie Motoren etc. unter der Voraussetzung, dass die Leitungen gem. den vom AN erstellten Kabellisten
durch AN ELT verlegt und gekennzeichnet sind, einschl. eines evtl. notwendigen Abgleich der Messleitungen.
Einweisung der Elektrofirma zur Kabelverlegung. Vorlage von Kabellisten (Start-Zielort und Leistungsangaben der
Geräte)
Drehrichtungskontrolle aller Antriebe, Messen und protokollarische Erfassung der Stromaufnahme aller Motoren. Ein-
stellen und Funktionskontrolle der Motorschutzeinrichtungen.
Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in den Gesamtauftrag einzukalkulieren.
Trockenbauaussparungen:
Für Leitungsführungen HLS sind Abstimmungen mit dem Trockenbauer zu führen und die vorgesehenen Profilaus-
sparungen zu nutzen oder in Abstimmung mit dem Trockenbauer Aussparungen nach Anweisung zu erstellen
Die Aussparungen sind so klein als erforderlich zu erstellen.
Diese Leistungen werden nicht separat vergütet und sind in den Hauptauftrag einzukalkulieren.
Das wieder Verschließen der Öffnungen erfolgt durch das Gewerk Trockenbau.
ZTV HLS
1 HEIZUNGSTECHNIK
1
HEIZUNGSTECHNIK
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Heizung Fußbodenheizung/ Estrichleger/ Elektro
- Kabelverlegung durch Elektrofirma
- Raumthermostat durch HLS
- Aufklemmen Raumthermostat, Klemmleisten, Stellmotore durch HLS
- Inbetriebnahme FbH HLS
- Estrichlegerleistung ab OK FbH-Rohre
- Im KG und Treppenhäusern (Bereiche ohne Fußbodenheizung) wird die Ausgleichsdämmung durch das Gewerk Estrich eingebaut
- In den Wohnungen wird die Ausgleichsdämmung durch das Gewerk HLS verlegt
Brandschutz
- Die Brandschottungen erfolgen durch das Gewerk HLS, das Verfüllen von Durchbrüchen mit Beton erfolgt durch das Gewerk Rohbau
Wärmemengenzähler
- Es werden Wärmemengenzählerpassstücke in den Heizkreisen und FbH-Verteilern montiert für bauherrnseitige Montage von Mietzählern
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Heizung
1.1 Armaturen und Zubehör
1.1
Armaturen und Zubehör
1.2 Rohrleitungen und Zubehör
1.2
Rohrleitungen und Zubehör
1.3 Heizflächen und Zubehör
1.3
Heizflächen und Zubehör
1.4 Fußbodenheizung und Zubehör
1.4
Fußbodenheizung und Zubehör
1.5 Wärmedämmung, Brand+Schallschutz
Leitungsanlagen
1.5
Wärmedämmung, Brand+Schallschutz
Leitungsanlagen
2 SANITÄRTECHNIK
2
SANITÄRTECHNIK
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Sanitär Trinkwasserzähler
- Es werden Trinkwasserpasstücke in den Montageblöcken
oder UP-Kästen von Gewerk Sanitär montiert für bauherrrnseitige Montage von Mietzählern.Gartenwasser und Allgemeinverbraucher werden nicht gezählt.
- Anschluss Gewerk Sanitär an den in das Haus verlegten TW-Hausanschluss der e-regio
Dachentlüftungshauben Schmutzwasser/ Entlüftung
- Die Entlüftungshauben werden von Gewerk Sanitär/ Lüftung an den Dachdecker zur Montage übergeben.
- Anschluss flexibel daran durch Gewerk Sanitär/Lüftung
Hauseinführungen Kanal-Schnittstelle Abwasser im Haus
- Sämtliche Abwasserleitungen werden durch Gewerk Kanal in das Haus geführt mit Rohrstutzen zum Anbinden. Die Abdichtung mittels Doymadurchführung in rohbauseitigem Futterrohr oder Kernbohrung erfolgt durch das Gewerk
Kanal. Gewerk Sanitär bindet im Haus an die Rohrstutzen an.
Hebeanlagen Regenwasser/ Mischwasser
- Die Grundleitungen innen und Hebeanlagenbehälter + Verrohrung HEA-Schächte werden durch das Gewerk Rohbau erstellt. Ebenso Aufsatzstücke, Bodenablauf.
Schnittstelle zum Gewerk Sanitär ist oberhalb der Bodenplatte
- Kabelzuführung Steuerung + Tauchpumpen, Regelungsanlage Doppelpumpenanlagen durch Gewerk Sanitär
- Stromversorgung zu Hebeanlagensteuerung durch Gewerk ELT, Anklemmen Gewerk Sanitär
Balkonenetwässerung
- Regenwasserrohre der Balkon- und Dachentwässerung durch
Gewerk Spengler.
Schnittstellenbeschreibung Dusche, Badewanne
- Die Sanitärfirma setzt die Abläufe und Rinne gem. Vorgabe Planung in der Fläche und in der Höhe, damit OK Rinne= OK Fliese ist und kürzt die Rinne auf Duschbereichsbreite ein. Die Ablaufleitung wird angeschlossen und fixiert.Das Abdichtungsset für die alternative Abdichtung nach Norm ist bei der Rinne
enthalten im Gewerk HLS. Der Fliesenleger verlegt den Estrich im Bereich der Dusche. Der Fliesenleger dichtet an die Rinnendichtsysteme an und fliest an die
OK-Rinnenablauf.
- Abdichtungsdurchdringungen Armaturen und Rohrleitungen durch Gewerk Fliesenleger. Hahnverlängerungen und Baustopfen durch Gewerk Sanitär.
- Abdichtung Badewanne an den Umfassungswänden und Estrich durch Fliesenleger
- Verkleidung Badewannen auf Fußgestell durch Fliesenleger
- evtl. zusätzliches Abdichtset an Badewanne durch Fliesenleger
- Schallschutzset bei Wandanbau der Badewanne durch Gewerk Sanitär
Brandschutz
- Die Brandschottungen erfolgen durch das Gewerk HLS, das
Verfüllen von Durchbrüchen mit Beton erfolgt durch das Gewerk Rohbau
Estrich
- Im KG und Treppenhäusern (Bereiche ohne Fußbodenheizung) wird die Ausgleichsdämmung durch das Gewerk Estrich eingebaut
- In den Wohnungen wird die Ausgleichsdämmung durch das Gewerk HLS verlegt
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Sanitär
2.1 Hebeanlagen und Zubehör
2.1
Hebeanlagen und Zubehör
2.2 Fall- und Verzugsleitungen
Schmutzwasser+Regenwasser
2.2
Fall- und Verzugsleitungen
Schmutzwasser+Regenwasser
2.3 Armaturen, Pumpen und Absperrorgane
2.3
Armaturen, Pumpen und Absperrorgane
2.4 Kalt- und Warmwasserleitungen
2.4
Kalt- und Warmwasserleitungen
2.5 Feuerlöscheinrichtung
2.5
Feuerlöscheinrichtung
2.6 Wärmedämmung, Brand+Schallschutz
Leitungsanlagen
2.6
Wärmedämmung, Brand+Schallschutz
Leitungsanlagen
2.7 Einrichtungsgegenstände
2.7
Einrichtungsgegenstände
3 LÜFTUNGSTECHNIK
3
LÜFTUNGSTECHNIK
Schnittstellenbeschreibung Lüftung Dachentlüftungshauben Schmutzwasser/ Entlüftung
- Die Entlüftungshauben werden von Gewerk Sanitär/
Lüftung an den Dachdecker zur Montage übergeben.
- Anschluss flexibel daran durch Gewerk Sanitär/Lüftung
Müllraumentlüftung
- Müllraumfortluft-Rohrführung oberhalb TG-Decke in bauseitigem Kaminstein mit Abstandshaltern bis auf angegebene Mündungshöhe. Deflektorhaube durch Gewerk Lüftung innenliegend montiert. Einblechung durch Spenglergewerk
- Brandschutz- und Überströmklappenmontage inkl. Aufklemmen Gewerk Lüftung
- Kabelverlegung nach Kabelliste Sanitär durch ELT
Kellerlüftung
- Montage Kellerlüftung Gewerk Lüftung
- Nachströmung Lichtschacht durch Gewerk Kanal
- Verkabelung Lüftung, Fensterantriebe. Aussenfeuchtefühler Gewerk ELT
- Anklemmen und Inbetriebnahme Gewerk Lüftung
Wohnungslüftung DIN 18017
- Verkabelung Lüfter und Schalter Gewerk ELT
- Anklemmen und Inbetriebnahme, Einstellungen Betriebsart Lüfter durch Gewerk Lüftung
- Anklemmen Schalter Gewerk ELT
- Lüftungsnachströmung mit Fensterfalzlüfter durch AN Fenster
Brandschutz
- Die Brandschottungen erfolgen durch das Gewerk HLS, das Verfüllen von Durchbrüchen mit Beton erfolgt durch das Gewerk Rohbau.
- Ausgenommen sind die Verpressung der Brandschutzklappen, diese erfolgt durch das Gewerk HLS.
Schnittstellenbeschreibung Lüftung
3.1 Wohnungslüftung mit Zubehör
3.1
Wohnungslüftung mit Zubehör
3.2 Müllraumlüftung,Fahrradraum,
Kellerlüftung mit Zubehör
3.2
Müllraumlüftung,Fahrradraum,
Kellerlüftung mit Zubehör
4 Aussparungen, Kernbohrungen, Bauteile Rohbau
4
Aussparungen, Kernbohrungen, Bauteile Rohbau
4._.01 Dichtungseinsatz DN150, dW Dichtungseinsatz Curaflex® C mit DPS zur Abdichtung von
Durchdringungen mit Rohren und Kabeln.
Dicht gegen drückendes Wasser. Einsatz in bauseitiges
Futterrohr oder Kernbohrung (Weiße Wanne).
Dichtungseinsatz Curaflex® C mit DPS als nichtgeteilte
Dichtung,
mit asymmetrisch profilierten Stahlringen (DPS bis
KB/DN 350) in
Stahl ggv Korrosionsschutzbeschichtung oder Edelstahl
1.4301 (V2A) oder Edelstahl 1.4571/1.4404 (V4A), *
mit wasserdicht verschweißten Bolzen,
mit Elastomer-Dichtung, Dichtbreite 2 x 27 mm, aus EPDM
oder EPDM-TW (Trinkwasser) oder NBR (kraftstoff- /
ölbeständig) oder Silikon (hochtemperaturbeständig)
oder FPM (chemikalienbeständig), *
mit 3 mm orangefarbenen Mittelring aus EPDM (bis KB/DN
350),
Dichtigkeit gegen drückendes Wasser, gasdicht,
mit geprüfter Radondichtigkeit,
erfüllt Anforderungen nach FHRK-Standard 40,
geprüft nach FHRK Prüfgrundlage GE 101,
mit FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet,
wartungsfreie Ausführung (kein Nachspannen
erforderlich),
mit 25 Jahre DOYMA-Garantie,
einschl. Kernbohrungsversiegelung bei Einsatz in
Kernbohrungen,
Außendurchmesser der Medienleitung 78-104 mm
Futterrohr-/Kernbohrungsinnendurchmesser 150 mm
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
montieren.
Hersteller:
DOYMA GmbH & Co
Industriestraße 43-57
28876 Oyten
info@doyma.de
www.doyma.de
4._.01
Dichtungseinsatz DN150, dW
2,00
St
4._.02 Dichtungseinsatz DN300, dW Dichtungseinsatz Curaflex® C mit DPS wie vor, jedoch
für
Kernbohr/ Futterrohrdurchmesser 300mm
Rohrdurchmesser 191-233mm
4._.02
Dichtungseinsatz DN300, dW
4,00
St
4._.03 Kernbohrung Stahlbeton D = bis 100 mm Herstellen einer Bohrung in bewehrtem Beton mittels
Kernbohrgerät einschl. aller Stahlschnitte. Vorhalten
des Gerätes einschl. Auf- und Abbau mit allen
erforderlichen Versorgungsanschlüssen sowie An- und
Abtransport des Aggregats und Beseitigung des
anfallenden Schuttes und des Bohrwassers, und der
notwendigen Gerüste.
Bohrdurchmesser: bis 100 mm
Betonschichtstärke: 250 bis einschl. 300 mm
4._.03
Kernbohrung Stahlbeton D = bis 100 mm
1,00
St
4._.04 Kernbohrung Stahlbeton D = über 100 bis 200 mm wie vor beschrieben, jedoch:
Bohrdurchmesser: über 100 bis einschl. 200 mm
Betonschichtstärke: 250 bis einschl. 300 mm
4._.04
Kernbohrung Stahlbeton D = über 100 bis 200 mm
7,00
St
4._.05 Kernbohrung Stahlbeton D = 250 mm, T bis 250mm wie vor beschrieben, jedoch:
Bohrdurchmesser: 250 mm
Betonschichtstärke: bis 250 mm
4._.05
Kernbohrung Stahlbeton D = 250 mm, T bis 250mm
1,00
St
4._.06 Kernbohrung Stahlbeton D = 300 mm, T bis 250mm wie vor beschrieben, jedoch:
Bohrdurchmesser: 300 mm
Betonschichtstärke: bis 250 mm
4._.06
Kernbohrung Stahlbeton D = 300 mm, T bis 250mm
3,00
St
4._.07 Kernbohrung Stahlbeton D = 350 mm, T bis 250mm wie vor beschrieben, jedoch:
Bohrdurchmesser: 350 mm
Betonschichtstärke: bis 250 mm
4._.07
Kernbohrung Stahlbeton D = 350 mm, T bis 250mm
5,00
St
4._.08 Kernbohrung Stahlbeton D = 450 mm, T bis 250mm wie vor beschrieben, jedoch:
Bohrdurchmesser: 450 mm
Betonschichtstärke: bis 250 mm
4._.08
Kernbohrung Stahlbeton D = 450 mm, T bis 250mm
3,00
St
5 Aufheizen Estrich
5
Aufheizen Estrich
5._.01 Aufheizen des gesamten Estrich in 4-6 Aufheizvorgängen Es wird angestrebt, den Estrich mit der Wärmepumpe aufzuheizen.
Sollte dies aus Gründen, welche der AN zu vertreten hat, nicht funktioniert, muss der AN die Kosten für das Aufheizen und das Weiterheizen des Estrich bis zur Inbetriebnahme der Wärmepumpe übernehmen.
Es werden 4 - 6 Aufheizvorgänge für die 5 Hauseingänge benötigt. Jeder Aufheizvorgang des Estrich dauert ca. 8 Kalendertage. Der gesamte Estrich wird mit dem Estrichbeschleuniger Knopp 15 RS hergestellt.
Sollte das Aufheizen mit der Wärmepumpe nicht gelingen, sind folgende Kosten für das Mobile Heizgerät zu berücksichtigen:
Anmietung Grundpreis eines Heizmobils nach Wahl des Bieters, sodass die gesamte Mehrfamilienhausanlage in 4-6 Zyklen aufgeheizt werden kann.
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren:
Anlieferung
Abtransport
Miete
Verbrauchsstoffe
Fernüberwachung
Anschluss-, Befestigungs- u. Dichtungsmaterial
5._.01
Aufheizen des gesamten Estrich in 4-6 Aufheizvorgängen
1,00
psch
6 Wartungsverträge
6
Wartungsverträge
Hinweis Wartungsarbeiten:
Wartungsarbeiten in Anlehnung an die DIN 31051 und DIN
32736.
Für den Zeitraum ab Abnahme der Gesamtleistung des AN
bis zum Ablauf des vereinbarten
Gewährleistungszeitraumes.
Leistungsbeschreibung
Zur Bewahrung des Sollzustandes sind regelmäßige
präventive Wartungen an den technischen Einrichtungen
durchzuführen.
Die Leistungen und Intervalle der Preisabfrage sind
entsprechend VDMA für die im Leistungsverzeichnis
erstellten Anlagen zu erbringen.
Die Auftragsabwicklung sowie Terminüberwachung der
einzelnen Maßnahmen hat der AN zu steuern.
Festgestellte Mängel sind in Berichtsform zu
dokumentieren und dem AG turnusmäßig zu übergeben.
Es ist sicherzustellen, dass für jedes technische
Bauteil der im LV beschriebenen Anlagen wirksamer
Korrosionsschutz betrieben wird. Dies gilt besonders
für Teile, die mit Feuchtigkeit in Berührung kommen.
Reporting
Auf Verlangen des AG hat er nachfolgende Informationen
anlagenbezogen in digitaler Form zu liefern:
- Festgestellte Mängel
- Art des Schadens
- Anlage
- Datum
- Rückmeldung erledigter Leistungen mit Datum (auf EDV)
- Istwert
- Protokolle gemessener Werte
- Anlagenbezogene Termine der geplanten Wartung
- Anlagenbezogene Zusammenstellung der durchgeführten
Wartungstätigkeiten
- Betriebsdaten (wo sinnvoll)
- Messergebnisse (z.B. Hygieneprüfung RLT)
Die turnusmäßigen Wartungsleistungen, im Besonderen die
durchgeführten Einzeltätigkeiten nach VDMA sind in
Papierform und an den Anlagen mittels Wartungssiegel zu
dokumentieren.
Es ist vom AN je Quartal ein aktueller Wartungsplan zu
erstellen, der dem AG den aktuellen Leistungsstatus
dokumentieren soll.
Preisbildung
Die beschriebenen Leistungsinhalte werden nachfolgend
preislich abgefragt. Es sind alle Lohnnebenkosten,
Zuschläge, Materialaufwand, Arbeitsmittel und Werkzeuge
analog der allgemeinen Vorbemerkungen einzukalkulieren.
Die Lohn- und Materialkosten für Verbrauchs- und
Kleinteile sind im Bereich der Wartung einzurechnen, so
beispielsweise Luftfilter und Keilriemen für RLT,
Filtereinsätze für Schmutzfänger, Leuchtmittel für
Beleuchtungskörper, Öl für Ölwechsel, Diesel für NEA,
etc.
Die Kosten für behördliche Prüfungen (z.B. TÜV) sind
wenn nicht explizit erwähnt kein Bestandteil der
abgefragten Preise.
Es ist ein Einheitspreis in Euro/a als Fixpreis
innerhalb des Gewährleistungszeitraumes anzugeben.
Hinweis Wartungsarbeiten:
6._.01 Wartung technischer Einrichtungen Sanitär Wartung aller technischer Einrichtungen Sanitär, analog
den Vorbemerkungen und Leistungsinhalt der VDMA 24186.
Einheitspreis in Euro/Jahr.
6._.01
Wartung technischer Einrichtungen Sanitär
E
1,00
psch
6._.02 Wartung technischer Einrichtungen Heizung Wartung aller technischer Einrichtungen Heizung, analog
den Vorbemerkungen und Leistungsinhalt der VDMA 24186.
Einheitspreis in Euro/Jahr.
6._.02
Wartung technischer Einrichtungen Heizung
E
W
1,00
psch
6._.03 Wartung technischer Einrichtungen Lüftung Wartung aller technischer Einrichtungen Lüftung, analog
den Vorbemerkungen und Leistungsinhalt der VDMA 24186.
Einheitspreis in Euro/Jahr.
6._.03
Wartung technischer Einrichtungen Lüftung
E
1,00
psch
7 Sonderwünsche
7
Sonderwünsche
7._.01 V&B Avento SWT 100/47 Artikeltitel: Villeroy & Boch Avento Schrankwaschtisch,
1000 x 470 x 165 mm,
Weiß Alpin, mit Überlauf
Artikelnummer: 4156A401
Montage / Montagetyp: Wandmontage
Lieferumfang: 1 x Schrankwaschtisch
Bestellhinweise: Optional erhältlich: Ablaufventile mit
keramischer Abdeckung.
Länge in mm: 470
Breite in mm: 1000
Höhe in mm: 165
Innentiefe in mm: 110
Kollektion: Avento
Gewicht in kg: 28.3
Anzahl Hahnloch durchgestochen: 2
Express Delivery: Nein
Geeignet für: zwei 1-Loch Armaturen, passendes Villeroy
& Boch-Möbel
Material: Sanitärkeramik
Oberfläche: glänzend
Farbbezeichnung der Farbe: Weiß Alpin
Mit Überlauf: Ja
EAN Nummer: 4051202382308
Modellnummer: 4156A4
7._.01
V&B Avento SWT 100/47
E
1,00
St
7._.02 V&B Avento Waschbeckenunterschrank 100, 2xAZ, weiß Villeroy & Boch Avento Waschbeckenunterschrank, 2
Auszüge, 976 x 514 x 484 mm, Brilliant White
zu vorst. Schrankwaschtisch
Artikelnummer: A89200VE
Montage / Montagetyp: Wandmontage
Öffnungsart: 2 Auszüge
Ausstattung: 2 x Auszug
Lieferumfang: 1 x Waschbeckenunterschrank
, 1 x Befestigungssatz
Waschbecken-Position: Waschbecken mittig, Waschbecken
mittig
Bestellhinweise: Definierte Waschbecken bitte separat
bestellen.
Tiefe in mm: 484
Breite in mm: 976
Höhe in mm: 514
Tiefe mit Griff mm: 484
Tiefe ohne Griff mm: 452
Kollektion: Avento
Gewicht in kg: 30.84
Express Delivery: Ja
Geeignet für: definierte Schrankwaschtische
Funktion: mit SoftClosing
Material Front : Spanplatte
Oberfläche Front : Lackbeschichtung
Material Korpus: Spanplatte
Oberfläche Korpus: Lackbeschichtung
Anderes Material: Griff: Chrom
Andere Oberflächen: Griff: glänzend
Typ Handgriffe: Griff
einschließlich Raumsparsiphon für Schrankwaschtisch
EAN Nummer: 4062373929674
Modellnummer: A89200
7._.02
V&B Avento Waschbeckenunterschrank 100, 2xAZ, weiß
E
1,00
St
7._.03 V&B Avento Hand-Waschbeckenunterschrank 45, 1xT, weiß Artikeltitel: Villeroy & Boch Avento
Hand-Waschbeckenunterschrank, 1 Tür, 426 x 514 x 384
mm, Brilliant White
Artikelnummer: A88700VE
Montage / Montagetyp: Wandmontage
Öffnungsart: 1 Tür
Türscharnier: Anschlag (Scharnier) links
Ausstattung: 1 x Tür
Lieferumfang: 1 x Waschbeckenunterschrank
, 1 x Befestigungssatz
Waschbecken-Position: Waschbecken mittig, Waschbecken
mittig
Bestellhinweise: Definierte Waschbecken bitte separat
bestellen.
Tiefe in mm: 384
Breite in mm: 426
Höhe in mm: 514
Tiefe mit Griff mm: 384
Tiefe ohne Griff mm: 352
Kollektion: Avento
Gewicht in kg: 9.63
Express Delivery: Ja
Geeignet für: definierte Handwaschbecken
Funktion: mit SoftClosing
Material Front : Spanplatte
Oberfläche Front : Lackbeschichtung
Material Korpus: Spanplatte
Oberfläche Korpus: Lackbeschichtung
Anderes Material: Griff: Chrom
Andere Oberflächen: Griff: glänzend
Typ Handgriffe: Griff
einschließlich Raumsparsiphon für Schrankwaschtisch
EAN Nummer: 4062373929469
Modellnummer: A88700
7._.03
V&B Avento Hand-Waschbeckenunterschrank 45, 1xT, weiß
E
1,00
St
7._.04 V&B Avento Waschbeckenunterschrank 60, 2xAZ, weiß Artikeltitel: Villeroy & Boch Avento
Waschbeckenunterschrank, 2 Auszüge, 576 x 514 x 484 mm,
Brilliant White
Artikelnummer: A88900VE
Montage / Montagetyp: Wandmontage
Öffnungsart: 2 Auszüge
Ausstattung: 2 x Auszug
Lieferumfang: 1 x Waschbeckenunterschrank
, 1 x Befestigungssatz
Waschbecken-Position: Waschbecken mittig, Waschbecken
mittig
Bestellhinweise: Definierte Waschbecken bitte separat
bestellen.
Tiefe in mm: 484
Breite in mm: 576
Höhe in mm: 514
Tiefe mit Griff mm: 484
Tiefe ohne Griff mm: 452
Kollektion: Avento
Gewicht in kg: 22.02
Express Delivery: Ja
Geeignet für: definierte Waschbecken
Funktion: mit SoftClosing
Material Front : Spanplatte
Oberfläche Front : Lackbeschichtung
Material Korpus: Spanplatte
Oberfläche Korpus: Lackbeschichtung
Anderes Material: Griff: Chrom
Andere Oberflächen: Griff: glänzend
Typ Handgriffe: Griff
einschließlich Raumsparsiphon für Schrankwaschtisch
EAN Nummer: 4062373929582
Modellnummer: A88900
7._.04
V&B Avento Waschbeckenunterschrank 60, 2xAZ, weiß
E
1,00
St
7._.05 Stahl-Emaille Badewanne 1.80x80, weiß Stahl-Emaille Badewanne 1.80x80, weiß
Produktbeschreibung:
Rechteck-Badewanne mit am Fußende positionierten
Ab-/Überlauf und großvolumigem Innenraum
Modell: CAYONO
Modell-Nr: 751
Äußere Länge (mm): 1800
Äußere Breite (mm): 800
Tiefe (mm): 400
Material: KALDEWEI Stahl-Emaille
Hersteller: KALDEWEI
Produktspezifikation:
Badewannenform: Rechteck
Garantie: 30 Jahre laut Garantiepass
MADE IN GERMANY
Ablaufloch d (mm): 52
Überlaufloch d (mm): 52
Ab- und Überlaufposition: Fußseitig
Erdungslasche für Potenzialausgleich.
Gewicht (kg): 50.08
CO2-Fußabdruck (kg): 79.77
inkl.
Wannen-Anschluss-Schalldämmband WAS 70
Fussgestell ALLROUND 5030
Wannenanker
Gem. EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO):
CE 15 KBW001 PH/gekennzeichnet nach
DIN EN 14516 - CL1+CL2
Zertifizierte Oberfläche:
Kratz- und schlagfest, chemikalienresistent,
hitzebeständig, UV beständig, formstabil,
pflegeleicht und hygienisch.
Sicherheitstechnische Untersuchung:
Der TÜV Rheinland bestätigt der
Antislip/Vollantislip-Emaillierung von KALDEWEI eine
Rutschhemmung gemäß Bewertungsgruppe B
für nassbelastete Barfußbereiche (DIN 51097) und
gemäß Bewertungsgruppe R10 für rutschhemmende
Eigenschaften in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen
mit erhöhter Rutschgefahr (DIN 51130).
Achtung: Artikelnummer(GTIN) bezieht sich auf weiße
Standardvariante aus der Produktfamilie.
Artikelnr. : 4001112872116
7._.05
Stahl-Emaille Badewanne 1.80x80, weiß
E
1,00
St
7._.06 ESR-Duschtrennwand Eck, 2 Pendeltüren ESR-Duschtrennwand Eck, 2 Pendeltüren
LI EPR/L - Eckeinstieg 2-teilig (Pendeltüren mit
Festfeldern) - Halbteil
Kermi LIGA Eckeinstieg 2-teilig (Pendeltüren mit
Festfeldern) - Halbteil
Kompletter Eckeinstieg besteht aus LI EPR Eckeinstieg
Halbteil rechts und LI EPL Eckeinstieg Halbteil links.
Halbteile unterschiedlicher Breite beliebig
kombinierbar.
Teilgerahmter Eckeinstieg mit zwei Glasflügeln, nach
innen und außen öffnend, mit zwei Festfeldern.
Kombination mit LI 2CR/L Eckeinstieg 2-teilig
(Pendel-Falttüren) Halbteil / LI 1ER / 1EL Eckeinstieg
(Pendeltüren) Halbteil möglich.
Inklusive zwei LIGA-Stabilisierungen (innen) ZDSS VSS
LI. Die verwendete Stabilisierung erhöht das Produkt um
24 mm.
Verglasung mit 5 mm Einscheiben-Sicherheitsglas nach EN
12150-1, optional mit Pflegeleicht-Beschichtung
KermiCLEAN.
Profile aus hochwertigem eloxiertem Aluminium, Griffe
und Gelenke aus hochwertigem Metall.
Bei Oberfläche Silber Mattglanz, Griffe, Gelenke und
Anschlüsse für Bodenschwelle in edlem Chrom.
Verstellmöglichkeit im Wandprofil 25 mm.
Profilgelenk mit Hebe-Senk-Mechanismus.
Durchgehende Magnetleisten und Dichtprofile,
waagerechte Dichtleiste mit Wasserabpralleffekt.
Mit Bodenschwelle (Höhe 6 mm), oder ohne Bodenschwelle
(bodenfrei) installierbar.
LIGA erfüllt die Anforderungen der
Spritzwasserschutzprüfung nach DIN EN 14428.
Im Lieferumfang enthalten: Befestigungsmaterial. Ein
frei platzierbarer transparenter Handtuchhalter-Haken.
Made in Germany.
Geprüft nach DIN EN 14428 (CE) und PPP 53005 (TÜV /
GS).
20 Jahre Ersatzteil-Nachkaufsicherheit nach Auslauf des
Modells.
Qualitätssicherungssystem zertifiziert nach DIN EN ISO
9001:2015.
Umweltmanagement zertifiziert nach DIN EN 14001:2015.
Energiemanagement zertifiziert nach DIN EN 50001:2011.
Bauhöhe: 2000 mm
Beschlag/ Rahmenfarbe: Silber matt
Duschanlage bestehend aus:
LI EPR (Festteil 500mm, Schwingtüre 700mm)
LI EPL (Festteil 300mm, Schwingtüre 600mm)
Fabr./ Typ: Kermi/ Liga
7._.06
ESR-Duschtrennwand Eck, 2 Pendeltüren
E
1,00
St
7._.07 ESR-Duschtrennwand Walk-In, 2 Pendel-Falttüren ESR-Duschtrennwand Walk-In, 2 Pendel-Falttüren
Kermi WALK-IN LIGA Wall Pendel-Falt
Teilgerahmte Faltwand mit zwei Glasflügeln, im
Wandgelenkprofil 90° nach innen und außen schwenkbar,
im Beschlagsgelenk 180° nach außen schwenkbar.
Verglasung mit 5 mm Einscheiben-Sicherheitsglas nach EN
12150-1, optional mit Pflegeleicht-Beschichtung
KermiCLEAN.
Profile aus hochwertigem eloxiertem Aluminium, Griffe
und Gelenke aus hochwertigem Metall.
Bei Oberfläche Silber Mattglanz, Griffe und Gelenke in
edlem Chrom.
Verstellmöglichkeit im Wandgelenkprofil 25 mm.
Profilgelenk mit Hebe-Senk-Mechanismus.
Beschlagsgelenk mit Hebe-Senk-Mechanismus.
Durchgehende Dichtprofile, waagerechte Dichtleiste mit
Wasserabpralleffekt.
Mit Glaskantenschutzprofil.
LIGA erfüllt die Anforderungen der
Spritzwasserschutzprüfung nach DIN EN 14428.
Im Lieferumfang enthalten: Befestigungsmaterial. Ein
frei platzierbarer transparenter Handtuchhalter-Haken.
Made in Germany.
Geprüft nach DIN EN 14428 (CE) und PPP 53005 (TÜV /
GS).
20 Jahre Ersatzteil-Nachkaufsicherheit nach Auslauf des
Modells.
Qualitätssicherungssystem zertifiziert nach DIN EN ISO
9001:2015.
Umweltmanagement zertifiziert nach DIN EN 14001:2015.
Energiemanagement zertifiziert nach DIN EN 50001:2011.
Bauhöhe: 2000 mm
Beschlagfarbe: Silber matt
Duschanlage bestehend aus:
LI2YR/L (Aufteilung ca. 70/50cm)
Fabr./ Typ: Kermi/ Liga-Walk-In
7._.07
ESR-Duschtrennwand Walk-In, 2 Pendel-Falttüren
E
1,00
St
7._.08 ESR-Duschtrennwand , Walk-In+1 bew. Flüge ESR-Duschtrennwand , Walk-In+1 bew. Flügel
Kermi WALK-IN PEGA Wall mit beweglichem Flügel
Teilgerahmte WALK-IN-Glasanlage mit beweglichem Flügel,
90° nach innen und außen schwenkbar, mit
Wandbefestigung.
Inklusive Stabilisierung ZDSS S90 PE. Die verwendete
Stabilisierung erhöht das Produkt um 33 mm.
Verglasung mit 6 mm Einscheiben-Sicherheitsglas nach EN
12150-1, optional mit Pflegeleicht-Beschichtung
KermiCLEAN.
Profile aus hochwertigem eloxiertem Aluminium, Griffe
aus hochwertigem Metall.
Stabilisierung aus hochwertigem eloxiertem Aluminium.
Verstellmöglichkeit im Wandprofil 25 mm.
Flügelprofil mit Hebe-Senk-Mechanismus.
Durchgehende Dichtprofile und waagerechte Dichtleiste
mit Wasserabpralleffekt.
Ohne Bodenschwelle (bodenfrei) installierbar.
PEGA erfüllt die Anforderungen der
Spritzwasserschutzprüfung nach DIN EN 14428.
Im Lieferumfang enthalten: Befestigungsmaterial. Ein
frei platzierbarer transparenter Handtuchhalter-Haken.
Made in Germany.
Geprüft nach DIN EN 14428 (CE) und PPP 53005 (TÜV /
GS).
20 Jahre Ersatzteil-Nachkaufsicherheit nach Auslauf des
Modells.
Qualitätssicherungssystem zertifiziert nach DIN EN ISO
9001:2015.
Umweltmanagement zertifiziert nach DIN EN 14001:2015.
Energiemanagement zertifiziert nach DIN EN 50001:2011.
Einheit : Stk
Artikelnr. : ...
Bauhöhe: 2000 mm
Beschlagfarbe: Silber matt
Duschanlage bestehend aus:
PETFR/L (Aufteilung Starr/Pendel ca. 80/40cm)
Fabr./ Typ: Kermi/ Pega-Walk-In
7._.08
ESR-Duschtrennwand , Walk-In+1 bew. Flüge
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1,00
St
7._.09 Aufmaß- und Montageservice für MFH Aufmaß- und Montageservice für Mehrfamilienhaus >5 WE/
Anfahrt durch Hersteller Fa. Kermi als Komplettservice
bestehend aus Aufmaß, Lieferung,
Montage, inkl. sämtlicher Montagematerialien.
je Dusche anteilig zu kalkulieren
7._.09
Aufmaß- und Montageservice für MFH
E
1,00
St
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
Arbeiten im Stundenlohn werden nur nach ausdrücklicher
vorheriger Zustimmung durch die Bauleitung anerkannt.
Anfallende notwendige Stundenlohnarbeiten sind daher
mit einer Schätzung der notwendigen Zeit vor Beginn der
Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Hierfür
erforderliche Materialien hat der AN in Abstimmung mit
der Bauleitung zu liefern. Alle Stundenlohnzettel und
Lieferscheine sind der Bauleitung täglich zur
Unterschrift vorzulegen, um in der Abrechnung anerkannt
zu werden. Als Preise der Materialien dürfen nur
ortsübliche Verkaufspreise des Baustoffhandels
eingesetzt werden. Für durchzuführende
Stundenlohnarbeiten werden folgende Stundensätze
angeboten:
Arbeiten im Stundenlohn werden nur nach ausdrücklicher
8._.01 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
8._.01
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
h
8._.02 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten Helfer
8._.02
Stundenlohnarbeiten Helfer
E
1,00
h