HLS-Installation
Paul-Lincke-Straße 8, Stuttgart-Botnang
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Angaben zur Baustelle
01
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
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Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8 Grundkonzept: Bewohnte Modernisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Stuttgart-Botnang, mit Badsanierung, Erneuerung der Heizung, Austausch der Fenster und Fassadendämmung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Strangsanierung inkl. Erneuerung Bäder und Heizung sowie der dazugehörigen Elektroinstallationen Diese Sanierungsmaßnahme besteht aus insgesamt 50 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit: Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 1: EG & 3. OG: je 5 Wohnungen Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 2: EG & 32. OG: je 6 Wohnungen Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 3: EG & 2. OG: je 4 Wohnungen UG: 1 Gewerbeeinheit Konstruktion: - Tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk - Stahlbetondecken - Fertigteilbalkone - Flachdach Erschließung: Das Haus wird über zwei Treppenräume erschlossen. Geplante Termine: Abbruch Kelletrennwände Abstellräume im EG         ab 02.03.26 Vorbereitende Maßnahmen HLSE und HLSE Verteilung UG   ab 02.03.26 Strangsanierung Wohnungenca. 30.03.26 - 02.10.26 (max. 5 Wochen pro Strang) BE-Flächen stehen nur äußerst begrenzt zur Verfügung. Die BE ist vor Beginn mit den Behörden und dem Bauherrn abzustimmen. Firmen- und Mitarbeiterparkplätze stehen keine zur Verfügung.
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8
Angaben zur Ausführung Arbeitsabschnitte und Erschwernisse: in der Paul-Lincke-Straße werden bis zu drei Stränge parallel ausgeführt,  gemäß beigefügtem Rahmenterminplan. Einzeltermine und ggf. weitere Taktungen  werden im späteren Bauzeitenplan gemeinsam abgestimmt. Das Gebäude ist während der Bauzeit bewohnt (Sanierung im bewohnten Zustand). Allgemeine Baustelleneinrichtung: Die allgemeine Baustelleneinrichtung, inkl. Baustrom, Bauwasser, Handwerker-WC, Bürocontainer, Mannschafts- container, sowie örtliche tägliche Bauleitung, Mietermanagement, sowie die gesamte Arbeitskoordination wird seitens AG B&O Bau gewährleistet. Die für das Gewerk spezifischen Baustelleneinrichtungs- kosten sollen im Gesamtpreis einkalkuliert werden!!!
Angaben zur Ausführung
15 Ver-Entsorgung Sanitärcontainer
15
Ver-Entsorgung Sanitärcontainer
15.01 Abwasserleitungen Sanitärcontainer
15.01
Abwasserleitungen Sanitärcontainer
15.02 Trinkwasserleitungen Sanitärcontainer
15.02
Trinkwasserleitungen Sanitärcontainer
KG400 - HEIZUNG
KG400 - HEIZUNG
Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage 1. Normen und Richtlinien Die Planung, Ausführung, Montage, Prüfung und Abnahme der heizungstechnischen Anlagen hat nach den geltenden Regeln der Technik zu erfolgen, geltende Gesetze, Vorschriften und Normen in ihrer neuesten Fassung sind einzuhalten. Stellvertretend jedoch nicht abschliessend wird auf folgende hingewiesen: GEG Gebäudeenergiegesetz BIMSCHV Bundesimmissionsschutzverordnung VDI 2035 Vermeidung von Schäden im Warmwasser-Heizungsanlagen DIN EN 12831 Heizlastberechnung DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN EN 12828 Europäische Norm für Heizungsanlagen VDI 2050 Anforderungen an Technikzentralen DIN 4702/EN 303 Anforderungen an Heizkessel LBO Landesbauordnung incl. Anlagen LAR Leitungsanlagenrichtlinie VDE Vorschriften UVV-Vorschriften EU Druckgeräterichtlinie Arbeitsstätten-Richtlinie Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften Auflagen und Bedingungen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes Auflagen und Forderungen aus dem brandschutztechnischen Gutachten Landes-Feuerungsverordnung (FeuVO) Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei) 2. Zubehör Schrauben, Dübel, Maueranker oder sonstige Hilfsmittel sowie Sand und Zement sind einzukalkulieren. Vorkehrungen zum Schutz von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und Leistungen anderer Unternehmer sind zu treffen. Bei Angeboten, deren Leistung vom Anbieter festgelegt wurde, sind im Angebotspreis alle zur betriebsfertigen Anlage gehörenden Teile enthalten, auch wenn sie nicht im einzelnen angeführt sind. 3. Pläne/Kontrolle/Koordination Bauliche Gegebenheiten z.B. Durchbrüche, sind für die Ausführung verbindlich. Montagepläne und Fundamentpläne für Aggregate sind in dreifacher Fertigung (farbig angelegt) dem Auftraggeber rechtzeitig vorzulegen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Für die Prüfung der Schlitzpläne und Ausführung der Ausführungs- zeichnungen sind die Angaben in der Terminaufstellung verbindlich. Änderungen in Montageplänen müssen vor Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt werden. Für Regel-, Meß- und Schaltanlagen hat der Auftragnehmer in allen Fällen die erforderlichen Schalt- und Regelpläne zu liefern und die Funktionsgarantie zu übernehmen. Durchbrüche, die für andere Installationen vorgesehen sind, dürfen nicht verwendet werden. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Detailangaben über sämtliche bauseits zu erbringende Leistungen der Bauleitung termingerecht zu übergeben. 4. Durchbrüche Die vorhandenen Bauteile (Wände, Decken und dergleichen) dürfen nicht beschädigt werden. Erforderliche Löcher sind nur durch Bohren herzustellen und müssen später durch den einzubauenden und befestigten Gegenstand voll verdeckt werden. Fertige Sichtflächen (Sichtbeton, Sichtmauerwerk etc. ) dürfen nicht mit Ölkreide oder ähnlichem beschriftet werden.Durchbrüche und Schlitze im geringen Umfang (bis 1m pro Rohreitung) sind im Umfang des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet. 5. Material Auf Einheitlichkeit der Materialien ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich im Hinblick auf die Ersatzteilbeschaffung Rücksicht zu nehmen. 6. Befestigungen Sämtliche Befestigungen etc. an Fertigteilbauteilen und Sichtbeton und Sichtmauerwerk etc. müssen mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen und genehmigt werden. 7. Anordnung Alle der Bedienung und Wartung unterworfenen Anlagenteile müssen gut zugänglich angeordnet sein. 8. Technische Daten Auf alle Apparate und Maschinen müssen Leistungsschilder mit den gebräuchlichen technischen Daten gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. Offen verlegte Leitungsteile in Technikzentralen und Kellerräumen müssen dauerhaft geeigneten Kennzeichnungen mit Medienpfeilen beschriftet werden. 9. Dichtigheit Dichtigkeitsproben sind vom Auftragnehmer im Beisein der Bauleitung durchzuführen, erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten. Hierbei sind Protokolle mit Daten anzufertigen und der Bauleitung auszuhändigen. Die Kosten hierfür, einschließlich Wasserkosten sind einzurechnen. 10. Korrosionsschutz Alle Befestigungen sind in korrosionsgeschützter verzinkter Ausführung zu liefern. Rohrleitungen sind vor der Montage mit Rostschutzfarbe zu versehen, sofern dies im Leistungsverzeichnis erwähnt ist. Anker und Stahldübel sind in rostfreier Ausführung einzubauen. 11. Anlagengenehmigung Die für die Einrichtung, Abnahme und den Betrieb der Anlage notwendigen Unterlagen hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung unaufgefordert zu beschaffen und der Bauleitung in entsprechender Anzahl zu übergeben. Die entsprechenden Anschluß- und Ausführungsbedingungen der Energieversorgungslieferanten (Gas - Wasser - Fernwärme) sind zu beachten. 12. Elektroverkabelung Das Verlegen elektrischer Kabel erfolgt bauseits nach den Angaben des Auftragnehmers. Das Anklemmen, Auflegen und Ablängen der Kabel für die elektrischen Geräte wie Schaltschränke, Motoren, Steuer-, Regel-, Meßorgane usw. ist Sache des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer nicht selbst die Konzession, so hat er diese Arbeiten durch eine dafür zugelassene Firma ausführen zu lassen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen auch wenn dies in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Der Unternehmer muss nach Abklärung der Baustelle umgehend die Planunterlagen herstellen, die zur Verlegung der Elektrokabel erforderlich sind. Es werden dafür benötigt: -Grundrisse mit den eingetragenen Feldgeräten -Kabellisten -Schaltschemata (jeweils in 3-facher Fertigung) Alle Kabeleinführungen zu den Geräten dürfen nur durch Verschraubungen geführt werden. Die Verschraubungen hat der Auftragnehmer zu liefern und am Gerärt anzubringen. Der Bauelektriker verlegt die Haupteinspeisung für die Schaltschränke und muß die erforderlichen Daten zur Festlegung des Querschnittes vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen. Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt dabei nach VDE - Vorschriften. 13. Gerüste Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühne nicht mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 14. Erdung Alle Erdungsmaßnahmen von Anlagenteilen müssen gemäß den örtlichen Vorschriften vorgesehen werden. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen. 15. Montageablauf Die Montage hat grundsätzlich nach dem freigegebenen Bauzeitenplan sowie entsprechend dem Baufortschritt zu erfolgen. Das Anweisungsrecht der örtlichen Bauleitung bleibt hiervon unberührt. Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden. Montageunterbrechungen, die durch Abhängigkeiten von anderen Gewerken entstehen, berechtigen nicht zu Forderungen gegenüber dem Auftraggeber. Die Auftragnehmer haben sich selbst über den Zeitpunkt der jeweils erforderlichen Wiederaufnahme der Montagearbeiten zu informieren. 16. Zeichnungen Zeichnungen, die für die Montage der Anlage verbindlich sind (z.B. Ausführungspläne) sowie sonstige Unterlagen für die Ausführung der Anlagen, sind auf Einhaltung der Regeln der Technik zu überprüfen. Vor Bestellung der Materialien hat der Auftragnehmer am Bau die Einbaumöglichkeiten in Bezug auf Montageöffnungen sowie sonstige wesentliche Maße zu überprüfen. Bedenken irgendwelcher Art und gewünschte Änderungen sind dem Fachingenieur sofort schriftlich mitzuteilen. Fabrikatsänderungen bedürfen grundsätzlich das Einverständnis des Fachingenieurs. Die Montagepläne sind vor Baubeginn der Bauleitung vorzulegen. 17. Insgemein- und Nebenkosten (VOB) Die in der Überschrift genannten Kosten sind ausnahmslos einzukalkulieren. Zu den Nebenkosten, die nicht besonders vergütet werden, gehören Teilinbetriebnahmen, Teildruckproben sowie vorzeitige Inbetriebnahmen, sofern dies von der Bauleitung angeordnet wird. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufmaß und der Abrechnung stehen, sind Nebenkosten. 18. Allgemeines Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, daß die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere für schwierig einzubringende Aggregate sowie für Einrichtungsgegenstände. Wasseraufbereitungsanlagen und die einzubauenden Rohrleitungsnetze sind grundsätzlich durch den Auftragnehmer auf ihre Eignung im Zusammenhang mit der Wasserqualität zu prüfen. Bedenken oder Vorschläge sind dem Fachingenieur schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die volle Gewährleistung für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 19. Inbetriebnahme und Leistungsmessung Die Inbetriebnahme der Anlagen hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muß die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, dass ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen. Hierbei ist außerdem sicherzustellen, daß die Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird. Die Einweisung hat dann mehrmals zu erfolgen, wenn die Anlage in Abhängigkeit von der Jahreszeit verschiedenartig betrieben wird. Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle Vorbereitungen zu treffen und die Meßgeräte bereit zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte durch Messung nachzuweisen. Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Abnahme erfolgen, und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühest möglichen Zeitpunkt. Die Abnahme erfolgt in diesem Fall unter dem Vorbehalt, daß die zugesicherte Leistung vorhanden ist. Sie darf jedoch vom Auftraggeber zu gegebener Zeit angezweifelt werden. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Leistungsmessung dem Auftraggeber 10 Tage vor Inangriffnahme schriftlich anzuzeigen. Die geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Meßergebnisse mit den geforderten Daten übereinstimmen. Wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über Meßergebnis und Meßmethode keine Einigung erzielt, kann der Auftraggeber eine neutrale Meßstelle beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt die Stelle, welche sie zu vertreten hat.
Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage
KG400 - SANITÄR
KG400 - SANITÄR
Technische Zusatzbedingungen Sanitäranlage Technische Zusatzbedingungen Sanitäranlage 1. Normen und Richtlinien Die Planung, Ausführung, Montage, Prüfung und Abnahme der Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen hat nach den geltenden Regeln der Technik zu erfolgen, geltende Gesetze, Vorschriften und Normen in ihrer neuesten Fassung sind einzuhalten. Stellvertretend wird auf folgende hingewiesen: DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN 1986/100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung DIN 2403 Rohrkennzeichnung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4140 Dämmen von betriebstechnischen Einrichtungen LBO BW Landesbauordnung incl. Anlagen LAR Leitungsanlagenrichtlinie VDE Vorschriften UVV-Vorschriften Arbeitsstätten-Richtlinie Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften Auflagen und Bedingungen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei) 2. Zubehör Schrauben, Dübel, Maueranker oder sonstige Hilfsmittel sowie Sand und Zement sind einzukalkulieren. Vorkehrungen zum Schutz von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und Leistungen anderer Unternehmer sind zu treffen. Bei Angeboten, deren Leistung vom Anbieter festgelegt wurde, sind im Angebotspreis alle zur betriebsfertigen Anlage gehörenden Teile enthalten, auch wenn sie nicht im einzelnen angeführt sind. 3. Pläne/Kontrolle/Koordination Bauliche Gegebenheiten z.B. Durchbrüche, sind für die Ausführung verbindlich. Änderungen zur Ausführungsplanung müssen vor Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt werden. Für Regel-, Meß- und Schaltanlagen hat der Auftragnehmer in allen Fällen die erforderlichen Schalt- und Regelpläne zu liefern und die Funktionsgarantie zu übernehmen. Durchbrüche, die für andere Installationen vorgesehen sind, dürfen nicht verwendet werden. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Detailangaben über sämtliche bauseits zu erbringende Leistungen der Bauleitung termingerecht zu übergeben. 4. Durchbrüche Die vorhandenen Bauteile (Wände, Decken und dergleichen) dürfen nicht beschädigt werden. Erforderliche Löcher sind nur durch Bohren herzustellen und müssen später durch den einzubauenden und befestigten Gegenstand voll verdeckt werden. Fertige Sichtflächen (Sichtbeton, Sichtmauerwerk etc. ) dürfen nicht mit Ölkreide oder ähnlichem beschriftet werden.Durchbrüche und Schlitze im geringen Umfang (bis 1m pro Rohleitung) sind im Umfang des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet. 5. Material Auf Einheitlichkeit der Materialien ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich im Hinblick auf die Ersatzteilbeschaffung Rücksicht zu nehmen. 6. Befestigungen Sämtliche Befestigungen etc. an Fertigteilbauteilen und Sichtbeton und Sichtmauerwerk etc. müssen mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen und genehmigt werden. 7. Anordnung Alle der Bedienung und Wartung unterworfenen Anlagenteile müssen gut zugänglich angeordnet sein. 8. Technische Daten Auf alle Apparate und Maschinen müssen Leistungsschilder mit den gebräuchlichen technischen Daten gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. 9. Dichtigheit Dichtigkeitsproben sind vom Auftragnehmer im Beisein der Bauleitung durchzuführen, erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten. Hierbei sind Protokolle mit Daten anzufertigen und der Bauleitung auszuhändigen. Die Kosten hierfür, einschließlich Wasserkosten sind einzurechnen. 10. Korrosionsschutz Alle Befestigungen sind in korrosionsgeschützter Ausführung zu liefern. Rohrleitungen sind vor der Montage mit Rostschutzfarbe zu versehen, sofern dies im Leistungsverzeichnis erwähnt ist. Anker und Stahldübel sind in rostfreier Ausführung einzubauen. 11. Anlagengenehmigung Die für die Einrichtung, Abnahme und den Betrieb der Anlage notwendigen Unterlagen, soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung unaufgefordert zu beschaffen und der Bauleitung in entsprechender Anzahl zu übergeben. Die entsprechenden Anschluß- und Ausführungsbedingungen der Energieversorgungslieferanten (Gas - Wasser - Fernwärme) und der kommunalen Entsorger sind zu beachten. 12. Elektroverkabelung Das Verlegen elektrischer Kabel erfolgt bauseits nach den Angaben des Auftragnehmers. Das Anklemmen, Auflegen und Ablängen der Kabel für die elektrischen Geräte wie Schaltschränke, Motoren, Steuer-, Regel-, Meßorgane usw. ist Sache des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer nicht selbst die Konzession, so hat er diese Arbeiten durch eine dafür zugelassene Firma ausführen zu lassen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen auch wenn dies in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Der Unternehmer muß nach Abklärung der Baustelle umgehend die Planunterlagen herstellen, die zur Verlegung der Elektrokabel erforderlich sind. Es werden dafür benötigt: -Grundrisse mit den eingetragenen Feldgeräten -Kabellisten -Schaltschemata (jeweils in 3-facher Fertigung) Alle Kabeleinführungen zu den Geräten dürfen nur durch Verschraubungen geführt werden. Die Verschraubungen hat der Auftragnehmer zu liefern und am Gerärt anzubringen. Der Bauelektriker verlegt die Haupteinspeisung für die Schaltschränke und muß die erforderlichen Daten zur Festlegung des Querschnittes vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen. Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt dabei nach VDE - Vorschriften. 13. Gerüste Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühne nicht mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 14. Erdung Alle Erdungsmaßnahmen von Anlagenteilen müssen gemäß den örtlichen Vorschriften vorgesehen werden. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen. 15. Montageablauf Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden, sofern sich Schnittstellen zu anderen Gewerken ergeben. 16. Zeichnungen Zeichnungen, die für die Montage der Anlage verbindlich sind (z.B. Ausführungspläne) sowie sonstige Unterlagen für die Ausführung der Anlagen, sind auf Einhaltung der Regeln der Technik zu überprüfen. Vor Bestellung der Materialien hat der Auftragnehmer am Bau die Einbaumöglichkeiten in Bezug auf Montageöffnungen sowie sonstige wesentliche Maße zu überprüfen. Bedenken irgendwelcher Art und gewünschte Änderungen sind dem Fachingenieur sofort schriftlich mitzuteilen. Fabrikatsänderungen bedürfen grundsätzlich das Einverständnis des Fachingenieurs. 17. Insgemein- und Nebenkosten Die in der Überschrift genannten Kosten sind ausnahmslos einzukalkulieren. Zu den Nebenkosten, die nicht besonders vergütet werden, gehören Teilinbetriebnahmen, Teildruckproben sowie vorzeitige Inbetriebnahmen, sofern dies von der Bauleitung angeordnet wird. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufmaß und der Abrechnung stehen, sind Nebenkosten. 18. Allgemeines Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, daß die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere für schwierig einzubringende Aggregate sowie für Einrichtungsgegenstände. Der Auftragnehmer hat die volle Gewährleistung für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 19. Inbetriebnahme und Leistungsmessung Die Inbetriebnahme der Anlagen hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, daß ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen. Hierbei ist außerdem sicherzustellen, daß die Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird. Die Einweisung hat dann mehrmals zu erfolgen, wenn die Anlage in Abhängigkeit von der Jahreszeit verschiedenartig betrieben wird. Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle Vorbereitungen zu treffen und die Meßgeräte bereit zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte durch Messung nachzuweisen. Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Abnahme erfolgen, und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühest möglichen Zeitpunkt.
Technische Zusatzbedingungen Sanitäranlage
Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage 1. Allgemein Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine bestehende Wohnanlage mit 3 Bauteilen, insgesamt 50 Wohnungen und einem Sozialzentrum im Erdgeschoss, die saniert und modernisiert werden soll. Vorgesehene Maßnahmen der Gebäudesanierung Heizung: Aufbau eines neuen Heizungsrohrnetzes für die Verteilung-, Steig- und AnbindeleitungenDämmarbeiten, BrandschutzAustausch der vorhandenen Stahlheizkörper und RöhrenradiatorenMontage von neuen Kompaktheizkörpern in den Wohnräumen, Auslegung tv/tr = 65/50°CMontage von neuen Röhrenradiatoren in den KüchenMontage von neuen Handtuchwärmekörpern in den BädernNeuanschluss an die bestehende Wärmeerzeugung (Fernwärme-Übergabestation) Die Installationen können in untergeordneten Räumen, wie z.B. Kellerräume, Abstellräume und Wasch- bzw. Trockenräumen auf Putz durchgeführt werden 2. Technik und Funktion der Wärmeübergabe Für die Wärmeerzeugung wird die bestehende Fernwärme-Übergabestation weiter verwendet. An dieser ist an der Heizgruppe "Statische Heizung" und neu anzuschließen. Das bestehende Warmwasser-Ladesystem wird weiter verwendet. Die Heizkostenerfassung wird über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorgenommen. Alle Wohnungen werden mit Niedertemperatur-Heizkörpern mit serieller Durchströmung der Platten ausgestattet sowie mit Thermostatventiltechnik. Bäder erhalten Handtuchwärmekörper. In innenliegenden Küchen werden Röhrenradiatoren eingesetzt. Treppenhäuser, der Waschraum sowie  Flure der Allgemeinbereiche werden mit Kompaktheizkörpern beheizt, gesichert mit einem Thermostatkopf in Behördenausführung. Jeder Heizkörper ist für sich absperr-und entleerbar. 3. Rohrnetz Heizung Brandschutzlösungen Rohrleitungssysteme Abstandsregelung in F30/F90 Decken und Wänden Bei diesem Bauvorhaben wurde die Planung innerhalb der Rohrleitungssysteme mit den Abstandsregeln "Nullabstände" erstellt. Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Rohrabschottungen herstellt, muss für dieses Bauvorhaben die Übereinstimmungserklärungen ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführten Rohrabschottungen den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Diese Übereinstimmungserklärungen sind dem Bauherr bzw. dem Fachplaner zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen. Werden alternative Rohrsysteme mit nicht geprüften Nullabständen nach AbP und AbZ angeboten, so muss der Auftragnehmer die Abstandsregeln mit den Mindestabständen von = 0 cm innerhalb der Rohrleitungssysteme mit einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) über die Baubehörde genehmigen lassen und diese Genehmigung der Bauherrschaft bzw. dem Fachplaner ebenfalls vorlegen. Das Rohrnetz der Heizungsleitung besteht aus Kupferrohren mit Pressfittingverbindern. Der Anschluss an das Rohrnetz erfolgt aus der Kellerverteilung im UG. Alle Leitungen im Keller- und Technikbereich werden mit Absperrventilen und Strangregulierventilen sowie Bezeichnungsschildern und Medienkennzeichnungsaufklebern versehen. Die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau muss eingehalten werden. Alle Rohrleitungen dürfen nur körperschallgedämmt verlegt werden. 4. Heizlast Die Heizlast wurde nach DIN EN 12831, Nationaler Anhang D, Beiblatt 1, berechnet für eine Normaußentemperatur von -11 C°, Standort Stuttgart, mittlelschwere Bauweise. Die Auslegung der Heizflächen  erfolgt nach dem jeweils berechneten Raumwärmebedarf. Eine genaue Einstellung der Ventile nach den vom Fachplaner übermittelten Werten ist für den hydraulischen Abgleich zwingend erforderlich. 5. Isolierarbeiten Für die Isolierarbeiten gelten folgende Normen und Richtlinien: Neueste Fassung der AGI Blätter DIN 18421 DIN 18165 DIN 52272 DIN 52612 DIN 4102 VDI 2055 Bei Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind Rohrhülsen zum Schutz der Isolierungen vorzusehen. Isolierungen sind nach erfolgter Druckprobe lückenlos anzubringen und gegen Rutschen sorgfältig zu sichern. Sämtliche Rohrleitungen sind einzeln zu isolieren. Auf ausreichenden Rohrabstand ist zu achten. Rohrleitungen in Fußbodenkanälen oder Wandschlitzen sind mit Rohrschellen so zu befestigen, daß Isoliermatten und Halbschalen um das gesamte Rohr gelegt werden können. Längsstöße der Isolierung haben an der Ober- bzw. Vorderseite zu sein. In Wand- und Deckendurchführungen werden die Rohrleitungen immer durchisoliert. Keller- und Technikräume sowie Tiefgarage: Mineralfaserschalen RS800 mit einem Isogenopakmantel Steigschächte, abgehängte Decken: Alukaschierte Mineralfaserschalen RS800 Leitungen im WDVS: Isolierschlauch, Dämmstärke 50% Sockelleistensystem: ungedämmte Leitungsverlegung Brandschutz für feuerbeständige Bauteile: Conlitschale entsprechend den ABP des gewählten Rohrfabrikates Rohfussboden andere Geschosse: Dämmhülse oder Isolierschlauch 50% Dämmung. Dämmung gegen Außenluft soweit vorhanden, z.B Tiefgarage mit 200% Dämmstärke.
Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage
24 Wärmeversorgung Wohnungen
24
Wärmeversorgung Wohnungen
24.01 Wärmeerzeugungsanlage
24.01
Wärmeerzeugungsanlage
24.02 Druckhaltung mit Entgasung
24.02
Druckhaltung mit Entgasung
24.03 Heizkörper mit Zubehör
24.03
Heizkörper mit Zubehör
24.04 Rohrleitungen mit Zubehör
24.04
Rohrleitungen mit Zubehör
24.05 Geräte, Armaturen
24.05
Geräte, Armaturen
24.06 Demontagearbeiten
24.06
Demontagearbeiten
24.07 Wärmedämmarbeiten
24.07
Wärmedämmarbeiten
24.08 Nebenarbeiten
24.08
Nebenarbeiten
24.09 Stundenlohnarbeiten
24.09
Stundenlohnarbeiten
25 Wärmeversorgung Gewerbe
25
Wärmeversorgung Gewerbe
25.01 Heizkörper mit Zubehör
25.01
Heizkörper mit Zubehör
25.02 Rohrleitungen mit Zubehör
25.02
Rohrleitungen mit Zubehör
25.03 Wärmedämmarbeiten
25.03
Wärmedämmarbeiten
25.04 Demontagearbeiten
25.04
Demontagearbeiten
Technische Anlagenbeschreibung Technische Anlagenbeschreibung 1. Allgemein Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine bestehende Wohnanlage mit 3 Bauteilen, insgesamt 50 Wohnungen und einem Sozialzentrum im Erdgeschoss, die saniert und modernisiert werden soll. Vorgesehene Maßnahmen der Gebäudesanierung Heizung: Aufbau eines neuen Trinkwasserrohrnetzes für die Verteilung-, Steig- und AnbindeleitungenDämmarbeiten, BrandschutzAustausch der vorhandenen AbwasserleitungenSanierung der Bäder inkl. Rohrleitungen und San. Gegenständen Neuanschluss an die bestehende Warmwasserbereitung (Fernwärme-Ladespeicher) Die Installationen können in untergeordneten Räumen, wie z.B. Kellerräume, Abstellräume und Wasch- bzw. Trockenräumen auf Putz durchgeführt werden. 2. Versorgung/Warmwasserbereitung Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über die bestehende Warmwasserbereitung (Fernwärme-Ladespeicher) 3. Verbrauchserfassung In jeder Wohnung werden UP-Zählen ausgeführt. Alle Zähler werden bauseits angemietet. Die Zähler werden vom Messdienst in die vom AN vorbereiteten Zähleraufnahmen eingebaut. 4. Abwasserinstallation Die gesamte Entwässerungsanlage wird nach der DIN 1986-100 sowie der DIN EN 12056, letzte Fassung, sowie der gültigen Ortssatzung der Stadt Stuttgart ausgeführt. Die Entwässerung beginnt an den sanitären Einrichtungsgenständen und endet an den Grundleitungsanschlüssen. Es wird das Abflusssystem I, nach DIN EN 12056-1, Einzelfallleitungen mit teilbefüllten Anschlussleitungen mit einem Füllungsgrad von 0,5 verwendet. Innerhalb des Gebäudes ist Schmutz- und Regenwasser getrennt zu führen (Trennsystem). Im Kaltbereich (z.B im Sparrenbereich) sind die Entlüftungsleitungen auf einer Länge von ca. 3 m mit 30 mm alukaschierten Steinwolleschalen diffusionsdicht gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren. Vor dem Austritt aus dem Gebäude sind an jedem Abwasserstrang Reinigungsöffnungen zu montieren. In Schächten, Installationswänden und anderen Hohlräumen sind die Leitungen gegen Körperschallübertragung mit einem 9 mm Isolierschlauch zu schützen. 5. Trinkwasserhygiene/Rohrleitungen Um die geforderte Trinkwasserqualität einzuhalten sind bei der Installation folgende Maßnahme zu treffen: Spülstationen für Kalt- und Warmwasser in den Bädern der Wohnungen Spülstation für Kaltwasser im WC-Bereich Gewerbe Hygienearmatur mit auto. Spülfunktion in Küchen ohne Badanbindung (eigener Schacht vorhanden) Einsatz von Venturi-Strömungsteilern für Allgemein-Außenarmaturen. Einbau von Probenahmeventilen an folgenden Stellen: Hausanschlussleitung Kaltwasser Abgang Warmwasserbereitung (falls nicht vorhanden) Eingang Warmwasserbereitung/Zirkulation (falls nicht vorhanden) 6. Abstandsregeln für Rohrleitungen Brandschutzlösungen Rohrleitungssysteme Abstandsregelung in F30/F90 Decken und Wänden Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wurde die Planung innerhalb der Rohrleitungssysteme mit den Abstandsregeln "Nullabstände" erstellt. Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Rohrabschottungen herstellt, muss für dieses Bauvorhaben die Übereinstimmungserklärungen ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführten Rohrabschottungen den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Diese Übereinstimmungserklärungen sind dem Bauherr bzw. dem Fachplaner zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Geplantes Rohrmaterial: Kellerverteilung und Steigleitungen in Edelstahl gepresst, Stockwerklsleitungen in Kunststoffverbundrohr als druckverlustarmes System. Werden alternative Rohrsysteme mit nicht geprüften Nullabständen nach AbP und AbZ angeboten, so muss der Auftragnehmer die Abstandsregeln mit den Mindestabständen von = 0 cm innerhalb der Rohrleitungssysteme mit einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) über die Baubehörde genehmigen lassen und diese Genehmigung der Bauherrschaft bzw. dem Fachplaner ebenfalls vorlegen. 7. Entlüftung Schmutzwasserleitungen Alle Schmutzwasserfallleitungen werden über Dach entlüftet und erhalten am Übergang auf die Grundleitung bzw. in liegenden Leitungssysteme eine Reinigungsöffnung. In baulichen Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit der Fachbauleitung ein Strangentlüfter für die Schmutzwasserentlüftung gesetzt werden. Die Abwasserfallleitungen sind im letzten Geschoss an die bestehenden Dunstrohre unter Kante Decke (UKD) anzuschließen. 8. Rohrmaterial Schmutzwasser und Regenwasserleitungen Fallleitungen und Sammelleitungen Keller: Schallschutzrohr mit glatten Enden und Formstücke mit Schwingungs- dämpfern in der Aufprallzone aus mineral- stoffverstärktem PE-S2 für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden, geprüft (Zulassungs- Nr. Z-42.1-265). Verbindung: Spannverbinder oder Elektro-Schweißmuffen. Sammelanschlussleitungen im Stockwerk: Schallschutzrohr mit angeformten Muffen und werkseitig vormontierter Lippendichtung aus EPDM bestehen aus einem schalloptimierten 3-Schicht-Rohr mit geringer Längenausdehnung mit dazu passenden Formsteilen. Verlegung nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der technischen Vorgaben und der Mindestgefälle der DIN EN 12056 und DIN 1986-100. Rohrbefestigung mittels verzinkten Rohrschellen mit Dämmeinlage zur Einzelbefestigung an Wand und Decke nach statischen Erfordernissen. Das Abwassersystem ist gemäß DIN 4109 gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach den hersteller- spezifischen Vorschriften, sowie unter Einhaltung einschlägiger DIN Normen durchzuführen. 9. Rohrmaterial Trinkwasser Leitungen in Technikräumen, Kellerverteilleitungen sowie Steigstränge: Edelstahl Systemrohr CrNiMo mit Pressverbindungen lt. Vorbeschrieb LV Stockwerksleitungen: Druckverlustoptimiertes Versorgungssystem aus Metallverbundrohr, Verbindung mittels Schiebehülse oder per axiale bzw. laterale Verpressung. 10. Dämmung Alle frostgefährdeten, schwitzwassergefährdeten und unter Putz, in Wänden, Vormauerungen, Fußbodensockeln, Decken, Zwischendecken, Fußböden, Installationsschächten, Rabitzkästen usw. liegenden Abwasserleitungen sind wie folgt zu dämmen: Leitungen in Installationsschächten und Zwischendecken: - Steinwolle-Rohrschalen, Wärmeleitgruppe 035, mit aufgeklebter Rein-Aluminium-Folie mit 0,05 mm Stärke, schwer entflammbar nach DIN 4102, Stöße und Nähte 5 cm überlappt verklebt. Dämmstärke pwc, pwh, pwh-c: 100 % Dämmschichtdicke Regenwasserleitungen in Kellerräumen sind mit alukaschierten Mineralfaserschalen 30 mm und einem Isogenopakmantel gegen Schwitzwasser zu dämmen. Dito in Schächten und abgehängten Decken jedoch ohne Isogenopakmantel. Sichtbare Leitungen - Steinwolle-Rohrschalen, Wärmeleitgruppe 035, schwer entflammbar nach DIN 4102, Umhüllung aus Kunststofffolie (Iso-Genopak oder gleichwertig) Dämmstärke pw-c, pw-h, pw-hc: 100 % Dämmschichtdicke Leitungen in Fußboden, Schlitzen, Vorwänden und Wanddurchführungen: - Isolierschlauch aus Schaumstoff, schwer entflammbar nach DIN 4102, Wärmeleitgruppe 040, mit vorgefertigten Dämmfittingen oder auf Gehrung zugeschnittenen Dämmstücken, Stösse mit Klebeband dauerhaft verklebt. Dämmstärke pw-c Kaltwasser 13 mm, pw-h + pw-hc warmgehend 100% bei in die Zirkulation eingebundenen Leitungsteilen und Bauteilen gegen unbeheizte Räume, ansonsten 13 mm Nichtbrennbare und brennbare Leitungen durch Wände mit Anforderungen an den Brandschutz, sowie Flucht- und Rettungswegen: - Steinwollestopfung, -matte oder -schale mit einer Schmelztemperatur >1000 °C und einem Stopf- /Raumgewicht von 90-120 kg/qm. Andere Lösungen mit Eignungsnachweis über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind möglich. Brennbare Leitungen durch Wände und Decken mit Anforderungen an den Brandschutz: - R90-Brandschutzmanschette mit bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt-Berlin. Andere Lösungen mit Eignungsnachweis über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind möglich. Die Lüftungsleitungen (Wickelfalzrohr) für die mechanische Raumabluft bleiben, bis auf schwitzwassergefährdete Leitungsabschnitte, ungedämmt. Dies gilt auch für die Deckendurchführung. Im Kaltbereich (z.B im Sparrenbereich oder vor dem Austritt über ein Flachdach) sind die Entlüftungsleitungen auf einer Länge von ca. 3 m mit 30 mm alukaschierten Steinwolleschalen diffusionsdicht gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren. Abwasserleitungen ins Schächten und Vorsatzschalen: Dämmschlauch 9 mm
Technische Anlagenbeschreibung
KG400 - SANITÄR
KG400 - SANITÄR
Technische Zusatzbedingungen Sanitäranlage Technische Zusatzbedingungen Sanitäranlage 1. Normen und Richtlinien Die Planung, Ausführung, Montage, Prüfung und Abnahme der Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen hat nach den geltenden Regeln der Technik zu erfolgen, geltende Gesetze, Vorschriften und Normen in ihrer neuesten Fassung sind einzuhalten. Stellvertretend wird auf folgende hingewiesen: DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN 1986/100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung DIN 2403 Rohrkennzeichnung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4140 Dämmen von betriebstechnischen Einrichtungen LBO BW Landesbauordnung incl. Anlagen LAR Leitungsanlagenrichtlinie VDE Vorschriften UVV-Vorschriften Arbeitsstätten-Richtlinie Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften Auflagen und Bedingungen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei) 2. Zubehör Schrauben, Dübel, Maueranker oder sonstige Hilfsmittel sowie Sand und Zement sind einzukalkulieren. Vorkehrungen zum Schutz von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und Leistungen anderer Unternehmer sind zu treffen. Bei Angeboten, deren Leistung vom Anbieter festgelegt wurde, sind im Angebotspreis alle zur betriebsfertigen Anlage gehörenden Teile enthalten, auch wenn sie nicht im einzelnen angeführt sind. 3. Pläne/Kontrolle/Koordination Bauliche Gegebenheiten z.B. Durchbrüche, sind für die Ausführung verbindlich. Änderungen zur Ausführungsplanung müssen vor Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt werden. Für Regel-, Meß- und Schaltanlagen hat der Auftragnehmer in allen Fällen die erforderlichen Schalt- und Regelpläne zu liefern und die Funktionsgarantie zu übernehmen. Durchbrüche, die für andere Installationen vorgesehen sind, dürfen nicht verwendet werden. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Detailangaben über sämtliche bauseits zu erbringende Leistungen der Bauleitung termingerecht zu übergeben. 4. Durchbrüche Die vorhandenen Bauteile (Wände, Decken und dergleichen) dürfen nicht beschädigt werden. Erforderliche Löcher sind nur durch Bohren herzustellen und müssen später durch den einzubauenden und befestigten Gegenstand voll verdeckt werden. Fertige Sichtflächen (Sichtbeton, Sichtmauerwerk etc. ) dürfen nicht mit Ölkreide oder ähnlichem beschriftet werden.Durchbrüche und Schlitze im geringen Umfang (bis 1m pro Rohleitung) sind im Umfang des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet. 5. Material Auf Einheitlichkeit der Materialien ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich im Hinblick auf die Ersatzteilbeschaffung Rücksicht zu nehmen. 6. Befestigungen Sämtliche Befestigungen etc. an Fertigteilbauteilen und Sichtbeton und Sichtmauerwerk etc. müssen mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen und genehmigt werden. 7. Anordnung Alle der Bedienung und Wartung unterworfenen Anlagenteile müssen gut zugänglich angeordnet sein. 8. Technische Daten Auf alle Apparate und Maschinen müssen Leistungsschilder mit den gebräuchlichen technischen Daten gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. 9. Dichtigheit Dichtigkeitsproben sind vom Auftragnehmer im Beisein der Bauleitung durchzuführen, erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten. Hierbei sind Protokolle mit Daten anzufertigen und der Bauleitung auszuhändigen. Die Kosten hierfür, einschließlich Wasserkosten sind einzurechnen. 10. Korrosionsschutz Alle Befestigungen sind in korrosionsgeschützter Ausführung zu liefern. Rohrleitungen sind vor der Montage mit Rostschutzfarbe zu versehen, sofern dies im Leistungsverzeichnis erwähnt ist. Anker und Stahldübel sind in rostfreier Ausführung einzubauen. 11. Anlagengenehmigung Die für die Einrichtung, Abnahme und den Betrieb der Anlage notwendigen Unterlagen, soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung unaufgefordert zu beschaffen und der Bauleitung in entsprechender Anzahl zu übergeben. Die entsprechenden Anschluß- und Ausführungsbedingungen der Energieversorgungslieferanten (Gas - Wasser - Fernwärme) und der kommunalen Entsorger sind zu beachten. 12. Elektroverkabelung Das Verlegen elektrischer Kabel erfolgt bauseits nach den Angaben des Auftragnehmers. Das Anklemmen, Auflegen und Ablängen der Kabel für die elektrischen Geräte wie Schaltschränke, Motoren, Steuer-, Regel-, Meßorgane usw. ist Sache des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer nicht selbst die Konzession, so hat er diese Arbeiten durch eine dafür zugelassene Firma ausführen zu lassen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen auch wenn dies in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Der Unternehmer muß nach Abklärung der Baustelle umgehend die Planunterlagen herstellen, die zur Verlegung der Elektrokabel erforderlich sind. Es werden dafür benötigt: -Grundrisse mit den eingetragenen Feldgeräten -Kabellisten -Schaltschemata (jeweils in 3-facher Fertigung) Alle Kabeleinführungen zu den Geräten dürfen nur durch Verschraubungen geführt werden. Die Verschraubungen hat der Auftragnehmer zu liefern und am Gerärt anzubringen. Der Bauelektriker verlegt die Haupteinspeisung für die Schaltschränke und muß die erforderlichen Daten zur Festlegung des Querschnittes vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen. Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt dabei nach VDE - Vorschriften. 13. Gerüste Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühne nicht mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 14. Erdung Alle Erdungsmaßnahmen von Anlagenteilen müssen gemäß den örtlichen Vorschriften vorgesehen werden. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen. 15. Montageablauf Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden, sofern sich Schnittstellen zu anderen Gewerken ergeben. 16. Zeichnungen Zeichnungen, die für die Montage der Anlage verbindlich sind (z.B. Ausführungspläne) sowie sonstige Unterlagen für die Ausführung der Anlagen, sind auf Einhaltung der Regeln der Technik zu überprüfen. Vor Bestellung der Materialien hat der Auftragnehmer am Bau die Einbaumöglichkeiten in Bezug auf Montageöffnungen sowie sonstige wesentliche Maße zu überprüfen. Bedenken irgendwelcher Art und gewünschte Änderungen sind dem Fachingenieur sofort schriftlich mitzuteilen. Fabrikatsänderungen bedürfen grundsätzlich das Einverständnis des Fachingenieurs. 17. Insgemein- und Nebenkosten Die in der Überschrift genannten Kosten sind ausnahmslos einzukalkulieren. Zu den Nebenkosten, die nicht besonders vergütet werden, gehören Teilinbetriebnahmen, Teildruckproben sowie vorzeitige Inbetriebnahmen, sofern dies von der Bauleitung angeordnet wird. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufmaß und der Abrechnung stehen, sind Nebenkosten. 18. Allgemeines Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, daß die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere für schwierig einzubringende Aggregate sowie für Einrichtungsgegenstände. Der Auftragnehmer hat die volle Gewährleistung für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 19. Inbetriebnahme und Leistungsmessung Die Inbetriebnahme der Anlagen hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, daß ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen. Hierbei ist außerdem sicherzustellen, daß die Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird. Die Einweisung hat dann mehrmals zu erfolgen, wenn die Anlage in Abhängigkeit von der Jahreszeit verschiedenartig betrieben wird. Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle Vorbereitungen zu treffen und die Meßgeräte bereit zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte durch Messung nachzuweisen. Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Abnahme erfolgen, und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühest möglichen Zeitpunkt.
Technische Zusatzbedingungen Sanitäranlage
Technische Anlagenbeschreibung Technische Anlagenbeschreibung 1. Allgemein Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine bestehende Wohnanlage mit 3 Bauteilen, insgesamt 50 Wohnungen und einem Sozialzentrum im Erdgeschoss, die saniert und modernisiert werden soll. Vorgesehene Maßnahmen der Gebäudesanierung Heizung: Aufbau eines neuen Trinkwasserrohrnetzes für die Verteilung-, Steig- und AnbindeleitungenDämmarbeiten, BrandschutzAustausch der vorhandenen AbwasserleitungenSanierung der Bäder inkl. Rohrleitungen und San. Gegenständen Neuanschluss an die bestehende Warmwasserbereitung (Fernwärme-Ladespeicher) Die Installationen können in untergeordneten Räumen, wie z.B. Kellerräume, Abstellräume und Wasch- bzw. Trockenräumen auf Putz durchgeführt werden. 2. Versorgung/Warmwasserbereitung Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über die bestehende Warmwasserbereitung (Fernwärme-Ladespeicher) 3. Verbrauchserfassung In jeder Wohnung werden UP-Zählen ausgeführt. Alle Zähler werden bauseits angemietet. Die Zähler werden vom Messdienst in die vom AN vorbereiteten Zähleraufnahmen eingebaut. 4. Abwasserinstallation Die gesamte Entwässerungsanlage wird nach der DIN 1986-100 sowie der DIN EN 12056, letzte Fassung, sowie der gültigen Ortssatzung der Stadt Stuttgart ausgeführt. Die Entwässerung beginnt an den sanitären Einrichtungsgenständen und endet an den Grundleitungsanschlüssen. Es wird das Abflusssystem I, nach DIN EN 12056-1, Einzelfallleitungen mit teilbefüllten Anschlussleitungen mit einem Füllungsgrad von 0,5 verwendet. Innerhalb des Gebäudes ist Schmutz- und Regenwasser getrennt zu führen (Trennsystem). Im Kaltbereich (z.B im Sparrenbereich) sind die Entlüftungsleitungen auf einer Länge von ca. 3 m mit 30 mm alukaschierten Steinwolleschalen diffusionsdicht gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren. Vor dem Austritt aus dem Gebäude sind an jedem Abwasserstrang Reinigungsöffnungen zu montieren. In Schächten, Installationswänden und anderen Hohlräumen sind die Leitungen gegen Körperschallübertragung mit einem 9 mm Isolierschlauch zu schützen. 5. Trinkwasserhygiene/Rohrleitungen Um die geforderte Trinkwasserqualität einzuhalten sind bei der Installation folgende Maßnahme zu treffen: Spülstationen für Kalt- und Warmwasser in den Bädern der Wohnungen Spülstation für Kaltwasser im WC-Bereich Gewerbe Hygienearmatur mit auto. Spülfunktion in Küchen ohne Badanbindung (eigener Schacht vorhanden) Einsatz von Venturi-Strömungsteilern für Allgemein-Außenarmaturen. Einbau von Probenahmeventilen an folgenden Stellen: Hausanschlussleitung Kaltwasser Abgang Warmwasserbereitung (falls nicht vorhanden) Eingang Warmwasserbereitung/Zirkulation (falls nicht vorhanden) 6. Abstandsregeln für Rohrleitungen Brandschutzlösungen Rohrleitungssysteme Abstandsregelung in F30/F90 Decken und Wänden Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wurde die Planung innerhalb der Rohrleitungssysteme mit den Abstandsregeln "Nullabstände" erstellt. Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Rohrabschottungen herstellt, muss für dieses Bauvorhaben die Übereinstimmungserklärungen ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführten Rohrabschottungen den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Diese Übereinstimmungserklärungen sind dem Bauherr bzw. dem Fachplaner zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Geplantes Rohrmaterial: Kellerverteilung und Steigleitungen in Edelstahl gepresst, Stockwerklsleitungen in Kunststoffverbundrohr als druckverlustarmes System. Werden alternative Rohrsysteme mit nicht geprüften Nullabständen nach AbP und AbZ angeboten, so muss der Auftragnehmer die Abstandsregeln mit den Mindestabständen von = 0 cm innerhalb der Rohrleitungssysteme mit einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) über die Baubehörde genehmigen lassen und diese Genehmigung der Bauherrschaft bzw. dem Fachplaner ebenfalls vorlegen. 7. Entlüftung Schmutzwasserleitungen Alle Schmutzwasserfallleitungen werden über Dach entlüftet und erhalten am Übergang auf die Grundleitung bzw. in liegenden Leitungssysteme eine Reinigungsöffnung. In baulichen Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit der Fachbauleitung ein Strangentlüfter für die Schmutzwasserentlüftung gesetzt werden. Die Abwasserfallleitungen sind im letzten Geschoss an die bestehenden Dunstrohre unter Kante Decke (UKD) anzuschließen. 8. Rohrmaterial Schmutzwasser und Regenwasserleitungen Fallleitungen und Sammelleitungen Keller: Schallschutzrohr mit glatten Enden und Formstücke mit Schwingungs- dämpfern in der Aufprallzone aus mineral- stoffverstärktem PE-S2 für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden, geprüft (Zulassungs- Nr. Z-42.1-265). Verbindung: Spannverbinder oder Elektro-Schweißmuffen. Sammelanschlussleitungen im Stockwerk: Schallschutzrohr mit angeformten Muffen und werkseitig vormontierter Lippendichtung aus EPDM bestehen aus einem schalloptimierten 3-Schicht-Rohr mit geringer Längenausdehnung mit dazu passenden Formsteilen. Verlegung nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der technischen Vorgaben und der Mindestgefälle der DIN EN 12056 und DIN 1986-100. Rohrbefestigung mittels verzinkten Rohrschellen mit Dämmeinlage zur Einzelbefestigung an Wand und Decke nach statischen Erfordernissen. Das Abwassersystem ist gemäß DIN 4109 gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen. Die Verarbeitung und Verlegung ist nach den hersteller- spezifischen Vorschriften, sowie unter Einhaltung einschlägiger DIN Normen durchzuführen. 9. Rohrmaterial Trinkwasser Leitungen in Technikräumen, Kellerverteilleitungen sowie Steigstränge: Edelstahl Systemrohr CrNiMo mit Pressverbindungen lt. Vorbeschrieb LV Stockwerksleitungen: Druckverlustoptimiertes Versorgungssystem aus Metallverbundrohr, Verbindung mittels Schiebehülse oder per axiale bzw. laterale Verpressung. 10. Dämmung Alle frostgefährdeten, schwitzwassergefährdeten und unter Putz, in Wänden, Vormauerungen, Fußbodensockeln, Decken, Zwischendecken, Fußböden, Installationsschächten, Rabitzkästen usw. liegenden Abwasserleitungen sind wie folgt zu dämmen: Leitungen in Installationsschächten und Zwischendecken: - Steinwolle-Rohrschalen, Wärmeleitgruppe 035, mit aufgeklebter Rein-Aluminium-Folie mit 0,05 mm Stärke, schwer entflammbar nach DIN 4102, Stöße und Nähte 5 cm überlappt verklebt. Dämmstärke pwc, pwh, pwh-c: 100 % Dämmschichtdicke Regenwasserleitungen in Kellerräumen sind mit alukaschierten Mineralfaserschalen 30 mm und einem Isogenopakmantel gegen Schwitzwasser zu dämmen. Dito in Schächten und abgehängten Decken jedoch ohne Isogenopakmantel. Sichtbare Leitungen - Steinwolle-Rohrschalen, Wärmeleitgruppe 035, schwer entflammbar nach DIN 4102, Umhüllung aus Kunststofffolie (Iso-Genopak oder gleichwertig) Dämmstärke pw-c, pw-h, pw-hc: 100 % Dämmschichtdicke Leitungen in Fußboden, Schlitzen, Vorwänden und Wanddurchführungen: - Isolierschlauch aus Schaumstoff, schwer entflammbar nach DIN 4102, Wärmeleitgruppe 040, mit vorgefertigten Dämmfittingen oder auf Gehrung zugeschnittenen Dämmstücken, Stösse mit Klebeband dauerhaft verklebt. Dämmstärke pw-c Kaltwasser 13 mm, pw-h + pw-hc warmgehend 100% bei in die Zirkulation eingebundenen Leitungsteilen und Bauteilen gegen unbeheizte Räume, ansonsten 13 mm Nichtbrennbare und brennbare Leitungen durch Wände mit Anforderungen an den Brandschutz, sowie Flucht- und Rettungswegen: - Steinwollestopfung, -matte oder -schale mit einer Schmelztemperatur >1000 °C und einem Stopf- /Raumgewicht von 90-120 kg/qm. Andere Lösungen mit Eignungsnachweis über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind möglich. Brennbare Leitungen durch Wände und Decken mit Anforderungen an den Brandschutz: - R90-Brandschutzmanschette mit bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt-Berlin. Andere Lösungen mit Eignungsnachweis über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind möglich. Die Lüftungsleitungen (Wickelfalzrohr) für die mechanische Raumabluft bleiben, bis auf schwitzwassergefährdete Leitungsabschnitte, ungedämmt. Dies gilt auch für die Deckendurchführung. Im Kaltbereich (z.B im Sparrenbereich oder vor dem Austritt über ein Flachdach) sind die Entlüftungsleitungen auf einer Länge von ca. 3 m mit 30 mm alukaschierten Steinwolleschalen diffusionsdicht gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren. Abwasserleitungen ins Schächten und Vorsatzschalen: Dämmschlauch 9 mm
Technische Anlagenbeschreibung
26 Wasser-/Abwasseranlagen Wohnungen
26
Wasser-/Abwasseranlagen Wohnungen
26.01 Sanitäre Einrichtungen
26.01
Sanitäre Einrichtungen
26.02 Trinkwasserleitungen mit Zubehör
26.02
Trinkwasserleitungen mit Zubehör
26.03 Abwasserleitungen mit Zubehör
26.03
Abwasserleitungen mit Zubehör
26.04 Vorwandinstallationssystem
26.04
Vorwandinstallationssystem
26.05 Regenwasserleitungen innen
26.05
Regenwasserleitungen innen
26.06 Pumpen, Armaturen und Zubehör
26.06
Pumpen, Armaturen und Zubehör
26.07 Hygienespülung und Spülstationen
26.07
Hygienespülung und Spülstationen
26.08 Wärmedämmarbeiten
26.08
Wärmedämmarbeiten
26.09 Druckprüfung
26.09
Druckprüfung
26.10 Spülen der Trinkwasser-Installation
26.10
Spülen der Trinkwasser-Installation
26.11 Demontagearbeiten
26.11
Demontagearbeiten
26.12 Sonstiges
26.12
Sonstiges
26.13 Stundenlohnarbeiten
26.13
Stundenlohnarbeiten
27 Wasser-/Abwasseranlagen Gewerbe
27
Wasser-/Abwasseranlagen Gewerbe
27.01 Sanitäre Einrichtungen
27.01
Sanitäre Einrichtungen
27.02 Trinkwasserleitungen mit Zubehör
27.02
Trinkwasserleitungen mit Zubehör
27.03 Abwasserleitungen mit Zubehör
27.03
Abwasserleitungen mit Zubehör
27.04 Vorwandinstallationssystem
27.04
Vorwandinstallationssystem
27.05 Armaturen, Apparate
27.05
Armaturen, Apparate
27.06 Hygienespülung und Spülstationen
27.06
Hygienespülung und Spülstationen
27.07 Wärmedämmarbeiten
27.07
Wärmedämmarbeiten
27.08 Demontagearbeiten
27.08
Demontagearbeiten
27.09 Druckprüfung
27.09
Druckprüfung