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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: malandi@sp-planung.de
Tragwerksplanung:
LSM Ingenieure
Adelheidstraße 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 288692-13
E-Mail: j.wassmann@lsm-ingenieure.de
Planung Haustechnik (HLSE):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV):
LSM Ingenieure
Adelheidstraße 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 288692-13
E-Mail: k.meyer@lsm-ingenieure.de
Bodengutachter/ Deklaration/ Gründungsempfehlung:
Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll
Baugrund- und Erdbauuntersuchungen GmbH
Sattlerstraße 42
30916 Isernhagen
Tel.: 05136 8006-68
E-Mail: info@ism-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: malandi@sp-planung.de
Vermesser:
Mentz Vermessung
Nordstr. 4
31157 Sarstedt
Tel.: 0566 6035-30
E-Mail: mentz@vermessung-mentz.de
Brandschutz:
Corall Ingenieure
Wendenstraße 130
20537 Hamburg
Tel.: 040 607726756
E-Mail: n.gnas@ci-experts.de
Liste der Projektbeteiligten
Angaben zur Baustelle Baugrund
Bodenverhältnisse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021 und Deklaration von Bodenmaterialien vom 16.09.2021
Grundwasserspiegel: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021
Grundwasseranalyse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021
Hinweis:
Da sich das zu bebauende Grundstück in einem Hochwassergebiet befindet, ist entgegengesetzt zum Bodengutachten nach DIN 18533 die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E zu berücksichtigen.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten: über öffentliche Straßen
Für den Verkehr
freizuhaltende Flächen: gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung
Transportwege für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß der vom AN anzulegenden Baustraßen
Transportmittel für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Sonstige Baustelleinrichtung
Geräte/ Einrichtungen
anderer Unternehmer: nach Baufortschritt
Art / Lage der
Lagerplätze: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Sonstige Angaben zur Baustelle
Erdarbeiten außerhalb der Sohlplatten werden durch dritte Unternehmen ausgeführt.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend,
spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde
Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Vom Auftraggeber werden keine Container bereitgestellt.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk
funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu
erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG
zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans
erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die
Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für
Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im
Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach
Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine
geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen
und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen
Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein
und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend
ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten
Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante
Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft
sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und
eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden
Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
ist auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich.
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53
BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die
Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug.
Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der
Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten
Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für
die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden,
deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich,
fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und
Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen
auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht
nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften
getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu
beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende
Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen
vertraglich geregelt werden.
Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte
Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die
anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere
Einigung erfolgt - umgelegt.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und
Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche
Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt,
es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag
ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe
gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden,
wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren
Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende
zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins
als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen,
insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend
gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe
0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens
10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus
Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme
an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die
Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis
zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird
bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen
Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des
Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter
Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls.
Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den
AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter
Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN
hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin
vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist
dem AN dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert
werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung
oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw.,
sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens
4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen,
so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann.
Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der
Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird
generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart.
Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich
zu regeln.
Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst
wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim
AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben
des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden
kann.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine
Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße,
die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die
Durchschriften der AN.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte
und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach
dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile.
Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen.
Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und
die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind.
Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat
der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs
der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich
mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung
einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um
vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf
den Planserver des AG hochzuladen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von
einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die
Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per
Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG
adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der
Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer
der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung,
beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart.
Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch
sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen,
sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu
unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation sämtlicher raumlufttechnischer Anlagen inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel.
Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen vor Auftragsvergabe mit dem AG vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden.
Die Leistung ist erbracht, wenn geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind.
Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat.
Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind sämtliche Teilleistungen komplett mit allen zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile für vollfunktionsfähige Anlagen sind mit den entsprechenden Einheitspreise abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. vorhandene Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem Leistungsverzeichnis abzuleiten sind, auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen.
Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen auch nicht zu Nachforderungen.
Die anzubietenden Einheitspreise sind als Netto-Preise in Euro einzutragen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Die gültige Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen.
Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren.
Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund,
werden nicht zusätzlich vergütet.
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch bei Auftragserteilung, eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen.
Nachfolgende Leistungen, die durch den AN zu erbringen sind, verstehen sich als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
Anzeichnen und Einmessen von Schlitzen und Durchbrüchen sowie Kernbohrungen im Zusammenhang der vertraglich geschuldeten Leistungen, insofern diese von einem anderen Unternehmen ausgeführt werden
Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen
Schutz von Bau- und Anlagenteilen der eigenen Leistung sowie benachbarter Bauteile vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Ausführung der Arbeiten an Heiz- und Wassererwärmungsanlagen durch loses Abdecken oder Umwickeln der zu schützenden Bauteile mit geeigneten Schutzfolien. Der AN haftet für Beschädigungen an seinen Anlagen bis zur förmlichen Abnahme.
Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen in Trockenbauwänden etc., z.B Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Konsolen, Stützgerüste
Stemm-, Bohr - und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen
Lieferung und Einsetzen aller notwendigen Verbindungs- und Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben ect.) sowie von zugehörigen Bauteilen, z.B. Flansche, Profilverbinder, Steckverbinder ohne besondere Anforderungen, Dichtungen, Versteifungen für Luftleitungen, zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegenüber angrenzenden Bauteilen
Provisorische Maßnahmen zum vorzeitigen Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der förmlichen Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers.
Filterwechsel der Badablüfter und Fassadenlüfter nach Beendigung des Probebetriebs
Liefern der für die Druckprüfung, Probebetrieb und Inbetriebnahme nötigen Betriebsstoffe und Medien
Luftdichte Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Die Inbetriebnahme der Anlage ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten
Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals
Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese durch den Auftragnehmer verursacht wurden
Der AN trägt die Verantwortung für das Einmessen der vertraglich geschuldeten Anlagenteile gemäß Ausführungsplanung. Sollten dem AN Maße zur Installation fehlen, so sind diese vor Installation mit der örtlichen Bauleitung oder dem Fachplaner abzustimmen. Der AN hat seine Bauteile an den bauseits vorhandenen Meterrissen einzumessen.
Fotodokumentation der durch den AN ausgeführten Installationen im Bereich von Schächten, die verschlossen werden. Die Fotodokumentation ist in digitaler Form dem AG mit den Revisionsunterlagen zu übergeben.
Baustellen-Einrichtung und -Auflösung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern in den nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nichts anderes vorgegeben ist.
Aufenthalts- und Lagerräume hat der AN selbst zu stellen. Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Der Aufstellort der Mannschafts- und Materialcontainern o.ä. des AN muss mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden.
Baustellentoiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt und sind sauber zu halten. Verschmutzungen durch nachweislich groben Missbrauch werden auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma beseitigt.
Alle Bohrungen zur allgemeinen Leitungsführung durch Decken und Wände bis zu einem Durchmesser von 25 mm werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Normen, Richtlinien, Merkblätter:
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen.
Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen:
DIN 4065: Hinweisschilder
DIN 4102: Brandverhalten von Brandstoffen
DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
DIN 15599-1: Wärmedämmstoffe
DIN 18017: Lüftung von Bädern und Toilettenräumen
DIN 18379: Lüftungstechnische Anlagen
DIN 18382: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
DIN 18421: Wärmedämmung
DIN 23145: Wickelfalzrohre
DIN 24157: Blechkanäle
DIN 24191: Blechkanalformstücke
DIN EN 13053: Lüftung von Gebäuden
DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN EN 12098: MSR
VDI 2071: Wärmerückgewinnung
VDI 2076: Leistungsnachweis für Wärmetauscher
VDI 2079: Abnahmeprüfung an RLT-Anlagen
VDI 2081: Lärmminderung in RLT-Anlagen
VDI 2087: Lüftungskanäle
VDI 3525: Regelung von RLT-Anlagen
VDI 6022: Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen
Darüber hinaus gelten bzw. sind zu beachten:
die zugehörige Landesbauordnung sowie damit verbundene Gesetzesverordnungen und sonstige das Vorhaben betreffende behördliche Auflagen und Bestimmungen der betreffenden Gemeinde
alle erforderlichen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften und Regelwerke
die jeweiligen produktrelevanten Herstellerrichtlinien, soweit diese den gesetzlichen Vorgaben und einer fachgerechten Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
ggf. systembedingte Werkpläne und Vorgaben
Abnahmebedingungen des TÜV/Dekra bzw. Gewerbeaufsichtsamts
Alle technischen Bestimmungen der TRD
VDE-Brandschutz und alle gewerkeübergreifenden Maßnahmen
Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert und montiert wird.
Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten:
UVV - Unfallverhütungsvorschriften
GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands
BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Arbeitsstättenrichtlinien
AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Ausführung allgemein:
Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären.
Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen.
Die Ausführungsfristen richten sich bei Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbarten Terminplan. Gegenfalls gelten die im Vergabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) als vereinbarte Vertragsfristen.
Arbeitsablauf:
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Werkstattbesuch und Kontrollen:
Dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen wird durch den AN gestattet, ggf. den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen.
Befestigungen und Schallschutz:
Die Verlegvorschriften und Einbaurichtlinien der Hersteller sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Befestigung von Rohrleitungen und Geräten durch Schellen, Aufhängungen und desgleichen hat nur mittels Bohrungen und Metalldübel zu erfolgen.
Falls erforderlich, sind zusätzliche Verstrebungen, Träger, Halterungen durch Konsolen, etc. zu montieren. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Bei allen Rohr-, Kanalverlegungen ist besonders sorgfältig auf Schallisolierung, zwecks Schalldämmung zu achten. Schalldämmende Maßnahmen sind bei allen Schellen-, Wand- und Deckendurchführungen zu treffen.
Bei Wanddurchbrüchen sind geschlossene Isolier-Schläuche in der entsprechenden Isolierstärke zu verwenden. Es sind der Bauleitung entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen.
Hinweisschilder und Beschriftungen:
Es sind ausreichend Bezeichnungsschilder vorzusehen welche nicht gesondert vergütet werden. Die Schilder bestehen aus weißem Resopal mit schwarzer Schrift, Schilder werden mit passender Grundplatte aus
stabilem Stahlblech und Halter einschl. Anschweißen an die Rohrleitungen oder Anschrauben an Bauteile, bzw. bei kleinen Geräten, BSK, RSK, Pumpen, Armaturen etc. mittels Befestigung über Gliederketten dauerhaft
befestigt bzw. angehängt. Schilder ankleben ist nicht gestattet.
Beschriftung nach Abstimmung mit dem AG bzw. Fachplaner. Dieses wird nicht gesondert vergütet.
Brandschutz:
Alle Durchführungen im Bereich von Brandabschnitten sind nach DIN zu verschließen. An allen Brandschottungen sind entsprechende Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnungen werden nicht gesondert vergütet.
Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, mit mehrzeiliger Beschriftung, Schild aus mehrschichtigem Kunststoff, mit eingesteckten Schriftleisten Schrift in Kunststoffleisten graviert und geschwärzt, Höhe = ca. 52 mm, Breite = ca. 74 mm.
Inbetriebnahme:
Die Inbetriebsetzung der Anlage ist entsprechend den Vorschriften der Versorgungsunternehmen durchzuführen.
Die termingerechte Anmeldung obliegt dem Auftragnehmer.
Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendigen Anträge / Antragsunterlagen an die zuständigen Genehmigungsbehörden sind seitens des Auftragnehmer termin- und fristgerecht dem Bauherrn bzw. dessen
Beauftragtem ohne Entgelt zu liefern bzw. zwecks Weiterleitung zu übergeben.
Mit Inbetriebnahme der Anlagen sind alle Einstellungen vom Auftragnehmer vorzunehmen (z.B. Reinigung der Kanäle, Druckproben, einregulieren der Volumenströme etc). Diese Leistungen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Probebetrieb aller lufttechnischen Anlagen mit Durchführung von Funktionskontrollen mit Erstellung von Protokollen, Überprüfung der Luftmengen sowie Festhalten der Messungen in Protokollen.
Der Probebetrieb ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der Fachingenieur ist hierzu einzuladen.
Die Meßprotokolle sind unaufgefordert oder Bauleitung vorzulegen.
Diese behält sich stichprobenartige Kontrollen vor, bei der die Ergebnisse vorzumessen sind.
Der AN hat die erforderlichen Meßgeräte eigenverantwortlich und ohne Extra-Vergütung für vorgenannte Leistung zur Verfügung zu stellen.
Unterlagen und Protokolle sind dem Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben.
Gerüste:
Die Fassaden des Gebäudes werden bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet. Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN alle von ihm benötigten
Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste, auch mit einer Belagsfläche > 2 m, zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung seiner Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und
ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für die Dauer der Nutzung ist der AN allein für die Verkehrs- und Unfallsicherheit seiner Gerüste verantwortlich. Die Nutzung der seitens des AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerke zu gestatten.
Produkte und Gleichwertigkeit:
Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden.
Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsbagbe unaufgefordert Qualitätsnachweise der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als vertraglich vereinbart.
Wenn nicht in den nachfolgenden Positionen anders beschrieben sind die ausgeschriebenen Produkte gemäß den nachfolgenden Beschreibungen und Qualitäten anzubieten.
WICKELFALZROHRE:
Wickelfalzrohr, Spiralfalzrohr und Formteile aus verzinktem Stahlblech.
Luftführungsrohre und Formteile mit verzinkter Tragkonstruktion aus Profilstahl,
zur Auflage/Aufhängung des Luftleitungssystems,
einschl. Gewindestangen und Befestigungsschrauben mit zugelassenen Dübeln,
oder entsprechendes Befestigungsmaterial für rohbauseitige Ankerschienen,
einschl. der zur Befestigung notwendigen Bohrarbeiten,
mit schalldämmender Zwischenlage aus Profilgummiband.
Die Ausführung in Stahl verzinkt gemäß DIN 17162 Teil 1,
als Wickelfalzrohr nach DIN 24 145, Dichtheitsklasse B nach DIN 24 147 Teil 1,
Rohrstöße mit Steckmuffen bzw. Nippel mit Doppellippendichtung aus EPDM,
Formteile mit Gummilippendichtung, einschl. aller Ausschnitte,
einschl. der notwendigen Luftverteilklappen mit entsprechendern Feststellvorrichtung,
inkl. der erforderlichen Reinigungsöffnungen sowie wiederverschließbaren Messöffnungen.
Im Bereich von Wand- und Deckendurchführungen ohne Brandschutz sind die
Wickelfalzrohre mit reisfestem Isolierstoff zu ummanteln,
welche den Schallschutz nach DIN 4109 sicherstellen und eine Körperschallübertragung
verhindern.
Die Zu-, Ab-, Fort- und Außenluftkanäle sind gemäß DIN in Farbe,
Durchflussmedium und Fließrichtung zu beschriften.
Die Beschriftung erfolgt im Abstand von 5,0 m.
Bei Räumen, welche 5,0 m in der Durchquerung unterschreiten,
wird die Markierung bei Ein- und Ausgang des Raumes vorgenommen.
Die Beschriftung erstreckt sich auf die freiliegenden Kanäle z.B. im Tiefgeschoss.
In Technikräumen ist eine Beschriftung alle 3 m vorzunehmen,
mindestens jedoch in jeder waagerechten und senkrechten Leitung einmal.
Das Kanalsystem ist vor Verschmutzung zu schützen.
Alle Öffnungen sind entsprechend provisorisch zu schließen.
Die Kanaleinheitspreise müssen dieses einschließen.
Die Vorschriften der VDI 6022 sind zwingend einzuhalten.
Montagehöhen: bis ca. 3,0 m
Produkt der Planung: Lindab Safe o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Dem Leistungsverzeichnis sind nachfolgende Planungsunterlagen zur Kalkulation der Einheitspreise beigefügt bzw. können vom Bieter eingesehen werden:
Ausführungsplanung seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Baustelleneinrichtungsplan: SAR_RH_AC1_4_LP_ÜB_0008_AR_FRG_RiG
Grundrisse Erdgeschoss - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_00_0001_M_FRG
Grundrisse 1. OG - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_01_0002_K_FRG
Grundrisse 2. OG - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_02_0003_L_FRG
Grundriss STG - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_03_0004_L_FRG
Fundamentplan - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_GD_0009_L_FRG
Dachaufsicht - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_DA_0015_C_FRG
Schnitt C-C - MFH: SAR_MH_AC2_5_AS_CC_0007_C_FRG
Schnitt E-E - MFH: SAR_MH_AC2_5_AS_EE_0010_K_FRG
TGA-Planung seitens Heise + Baumgart Partnergesellschaft mbH:
Raumlufttechnische Anlagen Mehrfamilienhaus:
Grundriss EG: SAR_MH_RLT_5_GR_00_0300_F_ZFR
Grundriss 1. OG: SAR_MH_RLT_5_GR_01_0301_F_ZFR
Grundriss 2. OG: SAR_MH_RLT_5_GR_02_0302_F_ZFR
Grundriss 3. OG: SAR_MH_RLT_5_GR_03_0303_E_ZFR
Grundriss Dachaufsicht: SAR_MH_RLT_5_GR_DA_0304_D_ZFR
Strangschema RLT: SAR_MH_RLT_5_LF_XX_0305_D_ZFR
Koordinationsplanung:
Grundriss EG: SAR_MH_TKO_5_GR_00_1001_D_ZFR
Grundriss 1. OG: SAR_MH_TKO_5_GR_01_1002_C_ZFR
Grundriss 2. OG: SAR_MH_TKO_5_GR_02_1003_C_ZFR
Grundriss 3. OG: SAR_MH_TKO_5_GR_03_1004_D_ZFR
Grundriss Dachaufsicht: SAR_MH_TKO_5_GR_DA_1005_E_ZFR
Grundleitungsplan: SAR_MH_TKO_5_GR_U1_1000_D_ZFR
Leitungstrassenplan: SAR_MH_TKO_5_LP_GD_0100_E_ZFR
Planungsunterlagen
01 Lüftungsnetz
01
Lüftungsnetz
01.__.0010 Kondensatablauf mit Gummidichtung für Wickelfalzrohr in der Dimension DN 125
Form: Rund
Anzahl der Schläuche: 1
Material: Kunstoff / Metall
Länge: 75mm +- 3mm Tolleranz
Durchmesser: 125mm
Gewicht in kg: 0,106 kg
Max. Temperatur: +40°C
Hersteller: Dalap
EAN-Nummer: 4250622872776
liefern und montieren einschließlich Zubehör,
Kondensatleitung und Anschluss an das Schmutzwassernetz
01.__.0010
Kondensatablauf mit Gummidichtung
172,00
lfdm
01.__.0020 Wickelfalzrohr 125 Wickelfalzrohr wie wie in den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
beschrieben,
Nennweite: DN 125
liefern und montieren.
01.__.0020
Wickelfalzrohr 125
92,00
lfdm
01.__.0030 Wickelfalzrohr 80 Wickelfalzrohr wie wie in den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
beschrieben,
Nennweite: DN 80
liefern und montieren.
01.__.0030
Wickelfalzrohr 80
48,00
lfdm
01.__.0040 Flex Rohr DN 80 Luftleitung als flexibles Rundrohr DIN 24 146 Teil 1,
Ausführung:
Hergestellt aus 3 lagen Reinaluminium, Güteklasse C- hochflexibel,A-A.
Biegeradius : r = 1 d
nicht brennbar gemäß DIN 4102, einschl. Verbindungen, Dichtungen, Halte- und Befestigungsmaterial etc.
Nenndurchmesser: 80mm.
liefern und montieren
01.__.0040
Flex Rohr DN 80
22,00
lfdm
01.__.0050 Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen
für Bögen, Übergangsrohre, Muffen, Verbinder, Reinigungsöffnungen, Abzweige etc.
liefern und montieren einschließlich Rohrschellen, das Erstellen der Bohrlöcher,
Abstandshalter, Stockschrauben, Dübel, Unterlegscheiben und Gummi- Einlegebänder
01.__.0050
Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen
P
1,00
psch
01.__.0060 Brandschutzklappe Typ WFK DN 125 Aus verzinktem Stahlblech mit metallischem Schnellverschluss, korrosions- und lotfreie Auslöseeinrichtung - VDS geprüft und Intumeszenzmaterial.
Geprüft nach EN 1366-2
Freier Querschnitt mit minimalem Druckverlust sowie runder Bauform. Zum Einsatz in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden in beliebiger Luftrichtung.
Klassifizierung nach DIN EN 13501-3: 2010-02
Angeschlossen werden können Luftleitungen brennbar und nicht brennbar, auch einseitig mit Abdeckgitter.
Scharnierloser, korrosionsfreier metallischer Stellverschluss mittels Entspannung zweier Edelstahldoppeltorsionsfedern.
Überprüfung bei Inbetriebnahme nach Einbau, vor Verschluss des Schachtes z. B. durch Kamerabefahrung, diese ist mit in die Einheitspreise zu berechnen.
Hersteller: Geba Brandschutz
Typ: WFK DN 125
Artikelnummer: W31125
liefern, einbauen und vermörteln des Ringspalts mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzmörtel
01.__.0060
Brandschutzklappe Typ WFK DN 125
24,00
Stck
01.__.0070 Telefonieschalldämpfer TSD mit hoher Biegefähigkeit
Außenmantel aus gerilltem Aluminium
Innenrohr aus gerilltem perforiertem Aluminium
Kunstharzgebundene Glasfasermatte als Absorptionsmaterial
Aluminium-Endkappen in stabiler Ausführung
Steckstutzen mit EPDM-Doppellippendichtung zum Anschluss an Rohrleitungen
Absorptionsmaterial mit einer Packungsstärke von 50mm
nicht brennbar gem. DIN EN 13501, Brandverhalten A1
biolöslich im Sinne der TRGS 905 sowie nach der
EU-Richtlinie 97/69/EG
die Dämmstoffe verhalten sich neutral gegenüber Pilz- bzw. Bakterienwachstum
Medientemperatur bis 80°C
Dämmstärke: 50mm
Durchmesser: DN 125
Länge 1500mm
Hersteller: Rokaflex
Typ: TSD 125/50/1500
liefern und montieren einschließlich Zubehör
01.__.0070
Telefonieschalldämpfer
21,00
Stck
01.__.0080 Unterputzgehäuse ER GH für ER EC Unterputzgehäuse ER GH für ER EC,
Ausblasstutzen werkzeuglos umbaubar von seitlich nach hinten. Seitliche Montagenuten zur Montage mit Montagewinkeln oder in Vorwandinstallationen.
Selbsttätige Kunststoffrückschlagklappe mit der gleichzeitigen Funktion als Kaltrauchsperre. Für Anwendungen nach DIN 18017-3. Einraumentlüftung: Einbau in Bäder, WCs und Wohnungsküchen. Einbau innerhalb und außerhalb des Schachtes in Wand und Decke möglich. Geringe Bautiefe des Unterputzgehäuses und der Abdeckung. 6 seitlich angebrachte Montagenuten ermöglichen eine einfache Montage. Umlaufender Rahmen ermöglicht weitere Befestigungsoption. Flexible Kabeleinführung ermöglicht den elektrischen Anschluss seitlich oder von hinten. Einfache elektrische Verdrahtung an praktischer Stiftleisten-Klemme. Mit Putzschutzdeckel zum Verschließen des Gehäuses während der Rohbauphase. Werkzeuglos umbaubarer Kunststoff-Ausblasstutzen mit selbsttätiger Kunststoff-Rückschlagklappe für Ausblasrichtung seitlich (oben, links, rechts) und hinten. Anschlussdurchmesser DN 75/80. Sollbruchstelle für Zweitraumanschluss oder WC-Anschlussstutzen serienmäßig im ER GH-Gehäuse vorhanden.
Kunststoffteile normal entflammbar nach DIN 4102-1 Klasse B 2 (nach EN 13501-1).
Einschließlich Absaugstutzen ER-AS für die WC-Sitzentlüftung, Zweitraumanschluss ER-ZR, Montageset ER-MS, Montagehalter ER-UPMArtikel: ER GH, Ausführung: Kunststoff-Ausblasstutzen umbaubar seitlich/hinten mit selbsttätiger Kunststoff-Rückschlagklappe, ohne Brandschutzgehäuse, Zweitraumanschluss rechts/links/unten möglich, Luftrichtung: Entlüftung, Einbauort: Wand / Decke, Einbauart: Unterputz, Material Gehäuse: Kunststoff, Farbe: schwarz, Gewicht: 0,59 kg, Gewicht mit Verpackung: 0,89 kg, Brandschutz: nein, Ausblasrichtung: seitlich / hinten, Anschlussdurchmesser: 75 mm / 80 mm, Breite: 250 mm, Höhe: 250 mm, Tiefe: 110 mm, Breite mit Verpackung: 350 mm, Höhe mit Verpackung: 290 mm, Tiefe mit Verpackung: 130 mm, Zulassungsnummer: Z-51.1-478
Hersteller: Maico, Typ: ER GH, Artikelnr.: 0084.0350 o. glw.
einschl. Befestigungsmaterialliefern und nach Herstellervorgaben montieren.
01.__.0080
Unterputzgehäuse ER GH für ER EC
27,00
Stck
01.__.0090 Ventilatoreinsatz ER EC für UP Ventilatoreinsatz ER EC für Unterputzgehäuse ER GH,
Robuster, volumenstromkonstanter, energiesparender und schalloptimierter EC Motor. Geringste Leistungsaufnahme. Für Unterputz und Aufputz einsetzbar. Lüftungslösung nach DIN 18017-3 (Einrohrentlüftung). DIBt-Zulassung beantragt. Schutzart IP X5, Einbau in Schutzzone 1 möglich. Einschaltverzögerung 60 s. Nachlaufzeit 15 min. Für Ein- oder Zweiraumentlüftung mit einem einzelnen Ventilator. Werkzeuglos montierbarer Ausblasadapter für Ausblas seitlich und hinten serienmäßig im Lieferumfang. Einfache und schnelle Montage des Ventilators im Gehäuse über die Schnappbefestigung und die elektrische Steckverbindung. Alle MAICO ER-Geräte entsprechen der Schutzart IP X5 und können somit im Bereich 1 nach DIN VDE 0100-701, auch bei Strahlwasser, eingebaut werden. Details siehe Planungshinweise. Schutzklasse II. Robuster energiesparender EC-Motor. Motor mit thermischem Überlastungsschutz. Wartungsfrei, mit beidseitig geschlossenen Kugellagern. Schachtpegeldifferenz gemäß DIN 52210-6, geprüft vom Fraunhoferisntitut.Artikel: ER EC, Fördervolumen: 20 m3/h / 30 m3/h / 40 m3/h / 60 m3/h / 100 m3/h / Je nach Abdeckungsvariante Stufen variabel einstellbar. ER-A: Stufe 1 = 30 m3/h, Stufe 2 = 60 m3/h. ER-AK/ER-AB: Stufe 1 und Stufe 2 = 20/30/40/60/100 m3/h einstellbar. ER-AH: Stufe 1 = 20/30/40 m3/h, Stufe 2 = 60/100 m3/h einstellbar. Drehzahl: 500 1/min / 800 1/min / 1050 1/min / 1250 1/min / 1800 1/min / kombiniert mit ER GH, ER GH AP/APB, Luftrichtung: Entlüftung, Drehzahlsteuerbar: nein, Reversierbarkeit: nein, Spannungsart: Wechselstrom, Bemessungsspannung: 230 V, Netzfrequenz: 50 Hz, Leistungsaufnahme: 2 W / 2,5 W / 3 W / 5 W / 17 W / Kombiniert mit ER GH, 2,4 W / 2,9 W / 3,6 W / 6,2 W / 17 W kombiniert mit ER GH AP/APB, Schutzart: IP X5, Netzzuleitung: 4 / 1,5 mm2, Einbauort: Wand / Decke, Einbauart: Unterputz, Systemart: dezentral, Material Gehäuse: Polypropylen (PP), Farbe: schwarz, Gewicht: 0,64 kg, Gewicht mit Verpackung: 0,91 kg, Filterklasse: ISO Coarse 30 % (G2), Ausblasrichtung: seitlich / hinten, Breite: 213 mm, Höhe: 233 mm, Tiefe: 115 mm, Breite mit Verpackung: 280 mm, Höhe mit Verpackung: 280 mm, Tiefe mit Verpackung: 152 mm, Fördermitteltemperatur bei IMax: 40 °C, Schalldruckpegel: 15 dB(A) / 16 dB(A) / 23 dB(A) / 35 dB(A) / 48 dB(A) / kombiniert mit ER GH, 27 dB(A) / 31 dB(A) / 35 dB(A) / 41 dB(A) / 51 dB(A) kombiniert mit ER GH AP/APB/ Angabe gemäß DIN 18017-3 bei einer äqivalenten Absorptionsfläche AL = 10 m2, Zulassungsnummer: Z-51.1-478, Nennweite: 75 mm / 80 mm
Hersteller: Maico, Typ: ER EC, Artikelnr. : 0084.0360 o. glw.
liefern und montieren einschließlich betriebsfertiger Verkabelung.
01.__.0090
Ventilatoreinsatz ER EC für UP
27,00
Stck
01.__.0100 Abdeckung ER-AK Abdeckung für Ventilatoreinsatz ER EC Komfort-Ausführung
ER-AK - Komfort-Ausführung mit intelligentem Zeitmodul: Abdeckung mit intelligentem Zeit-Modul und LED-Filterwechselanzeige. Alle Einstellungen über intuitive, kapazitive Bedienfläche, kein Eingriff auf Platine oder hantieren an 230 V-Komponenten. Individuelle Einstellung der Fördervolumen (20/30/40/60/100 m3/h) möglich. Elektrische Steckverbindung für schnelle werkzeuglose Verbindung der Abdeckung mit dem Ventilator. Ein-/Ausschalten der Volllaststufe über Lichtschalter oder separaten Schalter möglich, mit einstellbarer Einschaltverzögerung (0/30/60*/90/120 sek). Bei manueller Bedienung (z. B. per Lichtschalter) gilt die eingestellte Einschaltverzögerung sowie Nachlaufzeit. Einstellbare Nachlaufzeit der Volllaststufe (0/3/6/15*/24/30 min). Einstellbare Intervallsteuerung (1*/2/4/6/12, Betriebsdauer ca. 10 min.) zur Durchlüftung unregelmäßig genutzter Räume. Einstellbare Tastensperre (Mieterschutz). Schutzklasse II. *Werkseinstellung, Besondere Eigenschaften: Strömungsoptimiertes, formschönes Design. Werkzeuglos wechselbarer Filter. Mit Filterwechselanzeige. Das Gerät kann im Dauerbetrieb in der Grundlaststufe betrieben werden. Schutzart IP X5 für Sicherheit im Bad. Farbe verkehrsweiß ähnlich RAL 9016. Für Einraumentlüftung mit einem einzelnen Ventilator. Filter ISO Coarse 30 % (G2), Filterwechsel ohne Werkzeug. Abdeckung um +- 5° drehbar, dadurch Ausgleich bei schief eingesetztem Gehäuse möglich. Nicht drehzahlsteuerbar. *WerkseinstellungArtikel: ER-AK, Ausführung: Komfort mit intelligentem Zeitmodul, Fördervolumen: 20 m3/h / 30 m3/h / 40 m3/h / 60 m3/h / 100 m3/h / gemäß Werkseinstellung Stufe 1: 30 m3/h und Stufe 2: 60 m3/h, Luftrichtung: Entlüftung, Schutzart: IP X5, Einbauort: Wand / Decke, Systemart: dezentral, Material Gehäuse: Kunststoff, Farbe: verkehrsweiß, ähnlich RAL 9016, Gewicht: 0,59 kg, Gewicht mit Verpackung: 0,76 kg, Filterklasse: ISO Coarse 30 % (G2), Breite: 281 mm, Höhe: 281 mm, Tiefe: 33 mm, Breite mit Verpackung: 295 mm, Höhe mit Verpackung: 305 mm, Tiefe mit Verpackung: 47 mm, Fördermitteltemperatur bei IMax: 40 °C, Schalldruckpegel: 15 dB(A) / 16 dB(A) / 23 dB(A) / 35 dB(A) / 48 dB(A) / kombiniert mit ER GH, 27 dB(A) / 31 dB(A) / 35 dB(A) / 41 dB(A) / 51 dB(A) kombiniert mit ER GH AP/APB/ Angabe gemäß DIN 18017-3 bei einer äqivalenten Absorptionsfläche AL = 10 m2, Zulassungsnummer: Z-51.1-478
Hersteller: Maico, Typ: ER-AK, Artikelnr.: 0084.0362 o. glw.
liefern und montieren an den Lüftereinsatz.
01.__.0100
Abdeckung ER-AK
27,00
Stck
01.__.0110 ZFHVA 5-35 Plus Feuchtegeführter Außenbauteil-Luftdurchlass (ALD) für die bedarfsgeführte Wohnungslüftung.
Führungsgröße: relative Raumluftfeuchte mittels mechanischen, alterungsbeständigen Feuchtesensor
Garantie: 30 Jahre auf die hygrometrische Regelung.
Einsatzort: Fensterrahmen, Fensterflügel
Verschlusshebel zur Wahl der Betriebsart: Feuchtegeführt, geschlossen (Grundlüftung), voll geöffnet
Mit akustischer Grundplatte SK 04
Einsatz des ALD für die freie Lüftung und kombinierte Systeme nach DIN 1946-6 zulässig.
ALD entspricht und ist geprüft gemäß:
DIN EN 13141
DIN EN ISO 10140
ift(Rosenheim)-Richtlinie LU-01 und LU 02 Fensterlüfter
Technische Eigenschaften:
Thermischer Koeffizient : 0,31
Normschallpegeldifferenz (Prüfbericht ift Rosenheim) im Betriebszustand:
Geöffnet: Dn,e,w = 41 (0;-1) dB
Geschlossen: Dn,e,w = 44 (0; -1) dB
Optional erhöhter Schallschutz mit WHAI 02:
Geöffnet: Dn,e,w = 44 (-1;-2) dB
Geschlossen: Dn,e,w = 47 (-1;-2) dB
Bezugsfläche: 0,004 m²
Volumenstrom linear abhängig von der relativen Raumluftfeuchte (35% - 65%):
20 Pa: 7,8 bis 44,1 m³/h
10 Pa: 4,6 bis 31,2 m³/h
8 Pa: 3,9 bis 27,9 m³/h
7 Pa: 3,5 bis 26,1 m³/h
6 Pa: 3,1 bis 24,2 m³/h
5 Pa: 2,7 bis 22,1 m³/h
4 Pa: 2,3 bis 19,7 m³/h
3 Pa: 1,8 bis 17,1 m³/h
2 Pa: 1,3 bis 14,0 m³/h
Abmessungen (b x h x t): 423 mm x 59 mm x 98 mm
Fräsmaß: siehe Datenblatt
Farbe: weiß
Frontblende in allen RAL-Farben gegen Aufpreis erhältlich
Material: ABS, PS
Fabrikat: Aereco GmbH oder glw. Art
Typ: ZFHVA 5-35 Plus / Artikelnummer: 202261364
liefern und einbauen nach Herstellervorgaben einschließlich Zubehör
01.__.0110
ZFHVA 5-35 Plus
E
3,00
Stck
01.__.0120 Aereco GmbH - Zurroh 100 Aereco GmbH - Zurroh 100
Einsatzort: Rollladenkasten
Thermischer Koeffizient : 0,33
Volumenstrom linear abhängig von der relativen Raumluftfeuchte (35% - 65%):
20 Pa: 4,3 41,7 m³/h
10 Pa: 2,8 28,7 m³/h
8 Pa: 2,4 25,4 m³/h
7 Pa: 2,2 23,7 m³/h
6 Pa: 2,0 21,8 m³/h
5 Pa: 1,8 19,7 m³/h
4 Pa: 1,6 17,5 m³/h
3 Pa: 1,3 15,0 m³/h
2 Pa: 1,0 12,0 m³/h
Abmessungen (b x h x t): 329 mm x 57 mm x 25 mm
Farbe: weiß
Hersteller: Aereco GmbH
Fabrikat: Zurroh 100
liefern und einbauen in bauseitig gestellten Rolladenkaseten mit vorgesehener Einbauöffnung
01.__.0120
Aereco GmbH - Zurroh 100
E
44,00
Stck
01.__.0130 Anschluß Dachdurchführung Anschluß herstellen an die bauseits gestellte Dachdurchführung in Absprache mit dem Dachdecker!
incl. aller Materialien, Übergangsstücke und Dichtungen
01.__.0130
Anschluß Dachdurchführung
9,00
Stck
02 Verschiedenes / Stundenlohnarbeiten
02
Verschiedenes / Stundenlohnarbeiten
Kernbohrungen Kernbohrung durch unbewehrter Kernbohrzone
für die Verlegung der Lüftungsrohrleitungen
einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien.
Vorhandene Bauteile sind gegen Beschädigungen,Verschmutzungen
etc. entsprechend zu schützen.
Kernbohrungen
02.__.0010 Kerndurchmesser = bis ca. 125 mm Kerndurchmesser = bis ca. 125 mm
Wand-/Deckenstärke = 23cm
herstellen, einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien.
02.__.0010
Kerndurchmesser = bis ca. 125 mm
E
18,00
Stck
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch
die Bauleitung des AG ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine
Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie
Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen
Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
02.__.0020 Lohnstunden eines Facharbeiters z.N. Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
02.__.0020
Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
E
1,00
h
02.__.0030 Lohnstunden eines Bauhelfers z.N. Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
02.__.0030
Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
E
1,00
h