Wärmeversorgungsanlagen (RH)
Innerste Aue Reihenhäuser
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Norddeutsche Wohnbau GmbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: malandi@sp-planung.de Tragwerksplanung: LSM Ingenieure Adelheidstraße 3 30171 Hannover Tel.: 0511 288692-13 E-Mail: j.wassmann@lsm-ingenieure.de Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV): LSM Ingenieure Adelheidstraße 3 30171 Hannover Tel.: 0511 288692-13 E-Mail: k.meyer@lsm-ingenieure.de Bodengutachter/ Deklaration/ Gründungsempfehlung: Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll Baugrund- und Erdbauuntersuchungen GmbH Sattlerstraße 42 30916 Isernhagen Tel.: 05136 8006-68 E-Mail: info@ism-ingenieure.de Planung Außenanlagen: S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: malandi@sp-planung.de Vermesser: Mentz Vermessung Nordstr. 4 31157 Sarstedt Tel.: 0566 6035-30 E-Mail: mentz@vermessung-mentz.de Brandschutz: Corall Ingenieure Wendenstraße 130 20537 Hamburg Tel.: 040 607726756 E-Mail: n.gnas@ci-experts.de
Liste der Projektbeteiligten
Angaben zur Baustelle Baugrund Bodenverhältnisse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021 und Deklaration von Bodenmaterialien vom 16.09.2021 Grundwasserspiegel: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021 Grundwasseranalyse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021 Hinweis: Da sich das zu bebauende Grundstück in einem Hochwassergebiet befindet, ist entgegengesetzt zum Bodengutachten nach DIN 18533 die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E zu berücksichtigen. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten: über öffentliche Straßen Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung Transportwege für Trans- port der Baustoffe auf der Baustelle: gemäß der vom AN anzulegenden Baustraßen Transportmittel für Trans- port der Baustoffe auf der Baustelle: gemäß Baustelleneinrichtung des AN Sonstige Baustelleinrichtung Geräte/ Einrichtungen anderer Unternehmer: nach Baufortschritt Art / Lage der Lagerplätze: gemäß Baustelleneinrichtung des AN Sonstige Angaben zur Baustelle Erdarbeiten außerhalb der Sohlplatten werden durch dritte Unternehmen ausgeführt. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299 Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Vom Auftraggeber werden keine Container bereitgestellt.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation sämtlicher Wärmeversorgungsanlagen inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen vor Auftragsvergabe mit dem AG vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers. Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden. Die Leistung ist erbracht, wenn geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind. Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind die sämtlichen Teilleistungen komplett mit allen zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile für vollfunktionsfähige Anlagen sind mit den entsprechenden Einheitspreise abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. vorhandene Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem Leistungsverzeichnis abzuleiten sind, auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen auch nicht zu Nachforderungen. Die anzubietenden Einheitspreise sind als Netto-Preise in Euro einzutragen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Die gültige Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen. Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren. Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht zusätzlich vergütet. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch bei Auftragserteilung, eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen. Der AN hat für die gesamte Bauzeit einen Fachbauleiter nach LBO zu stellen. Dieser hat die Pflicht, an den regelmäßig stattfindenden Regelbaubesprechungen mit dem AG und dessen Fachplaner teilzunehmen. Der AN hat sich über die Transport- und Einbringungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und die Montage- bzw. Aufstellungsorte für die im Lieferumfang enthaltenen Geräte und Anlagen unter Vorgabe aller technischen Vorschriften und Normen zu prüfen. Alle Einbauteile sind so anzubieten, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen bzw. Türen in Einzelteilen zerlegt an den Aufstellungsort transportiert werden können. Der AN verpflichtet sich, seine Ausführungen den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich, schriftlich dem AG mitzuteilen Nachfolgende Leistungen, die durch den AN zu erbringen sind, verstehen sich als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet: Anzeichnen und Einmessen von Schlitzen und Durchbrüchen sowie Kernbohrungen im Zusammenhang der vertraglich geschuldeten Leistungen, insofern diese von einem anderen Unternehmen ausgeführt werden Heizkörper nach Beendigung der Montage, einmal insgesamt abnehmen und später wieder anbringen, einschließlich aller Nebenarbeiten, wie Entleeren, Füllen, Inbetriebnahme usw. Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen Schutz von Bau- und Anlagenteilen der eigenen Leistung sowie benachbarter Bauteile vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Ausführung der Arbeiten an Heiz- und Wassererwärmungsanlagen durch loses Abdecken oder Umwickeln der zu schützenden Bauteile mit geeigneten Schutzfolien. Der AN haftet für Beschädigungen an seinen Anlagen bis zur förmlichen Abnahme. Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen in Trockenbauwänden etc., z.B Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Konsolen, Stützgerüste Stemm-, Bohr - und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen Lieferung und Einsetzen aller notwendigen Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben ect.) zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen. Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegenüber angrenzenden Bauteilen Provisorische Maßnahmen zum Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der förmlichen Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers, z.B. Inbetriebnahme Fußbodenheizung zur Erreichung der Belegreife des Heizestrichs. Aufheizprotokoll ist durch den AN zu erstellen und dem AG in digitaler Form zur zu übergeben. Spülen von Heizleitungen und Anlagenteilen Liefern der für die Druckprüfung, Probebetrieb und Inbetriebnahme nötigen Betriebsstoffe und Medien Luftdichte Anschlüsse an angrenzende Bauteile Bemusterung aller sichtbaren Bauteile wie Thermostatköpfe, Raumthermostate, Aufputz-Zähler, Rosetten für Heizleitungen ect. Die PSA für die Inbetriebnahme der Anlage ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese durch den Auftragnehmer verursacht wurden Der AN trägt die Verantwortung für das Einmessen der vertraglich geschuldeten Anlagenteile gemäß Ausführungsplanung. Sollten dem AN Maße zur Installation fehlen, so sind diese vor Installation mit der örtlichen Bauleitung oder dem Fachplaner abzustimmen. Der AN hat seine Bauteile an den bauseits vorhandenen Meterrissen einzumessen. Fotodokumentation der durch den AN ausgeführten Installationen im Bereich von Schächten, die verschlossen werden. Die Fotodokumentation ist in digitaler Form dem AG mit den Revisionsunterlagen zu übergeben. Baustellen-Einrichtung und -Auflösung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern in den nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nichts anderes vorgegeben ist. Aufenthalts- und Lagerräume hat der AN selbst zu stellen. Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Der Aufstellort der Mannschafts- und Materialcontainern o.ä. des AN muss mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden. Baustellentoiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt und sind sauber zu halten. Verschmutzungen durch nachweislich groben Missbrauch werden auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma beseitigt. Alle Bohrungen zur allgemeinen Leitungsführung durch Decken und Wände bis zu einem Durchmesser von 25 mm werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Normen, Richtlinien, Merkblätter: Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen. Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen: DIN 4065: Hinweisschilder DIN 4102: Brandverhalten von Brandstoffen DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109: Schallschutz im Hochbau DIN 4701: Energetische Bewertung DIN 4703: Raumheizkörper DIN 4753: Trinkwassererwärmer DIN 15450: Heizungsanlagen mit Wärmepumpen DIN 15599-1: Wärmedämmstoffe DIN 18421: Wärmedämmung DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden DIN EN 12098: MSR DIN EN 12171: Wartung DIN EN 12831: Heizlastberechnung DIN EN 14336: Installation und Abnahme Darüber hinaus gelten bzw. sind zu beachten: die zugehörige Landesbauordnung sowie damit verbundene Gesetzesverordnungen und sonstige das Vorhaben betreffende behördliche Auflagen und Bestimmungen der betreffenden Gemeinde alle erforderlichen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften und Regelwerke die jeweiligen produktrelevanten Herstellerrichtlinien, soweit diese den gesetzlichen Vorgaben und einer fachgerechten Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen ggf. systembedingte Werkpläne und Vorgaben Abnahmebedingungen des TÜV/Dekra bzw. Gewerbeaufsichtsamts Alle technischen Bestimmungen der TRD VDE-Brandschutz und alle gewerkeübergreifenden Maßnahmen Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert und montiert wird. Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten: UVV - Unfallverhütungsvorschriften GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Arbeitsstättenrichtlinien AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Ausführung allgemein: Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären. Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen. Die Ausführungsfristen richten sich bei Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbarten Terminplan. Gegenfalls gelten die im Vergabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) als vereinbarte Vertragsfristen. Baubesprechungen: Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird regelmäßig eine Baubesprechung durch den Auftraggeber einberufen. Ziel der Besprechung ist für alle auf der Baustelle tätigen Firmen ein möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu realisieren. Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des AN daran ist Pflicht. Der Vertreter des AN muss zu diesen Baubesprechungen aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein. Arbeitsablauf: Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Bautagesberichte: Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem der Bauüberwachung wöchentlich zu übergeben. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Datum eine fortlaufende Nummerierung Das Wetter Anzahl und Qualifikationen des eingesetzten Personals die eingesetzten Großgeräte die ausgeführten Arbeiten mit Angabe des Bauabschnitts besondere Vorkommnisse Werkstattbesuch und Kontrollen: Dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen wird durch den AN gestattet, ggf. den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen. Befestigungen und Schallschutz: Die Verlegvorschriften und Einbaurichtlinien der Hersteller sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Befestigung von Rohrleitungen und Geräten durch Schellen, Aufhängungen und desgleichen hat nur mittels Bohrungen und Metalldübel zu erfolgen. Falls erforderlich, sind zusätzliche Verstrebungen, Träger, Halterungen durch Konsolen, etc. zu montieren. Diese werden nicht gesondert vergütet. Bei allen Rohr-, Kanalverlegungen ist besonders sorgfältig auf Schallisolierung, zwecks Schalldämmung zu achten. Schalldämmende Maßnahmen sind bei allen Schellen-, Wand- und Deckendurchführungen zu treffen. Bei Wanddurchbrüchen sind geschlossene Isolier-Schläuche in der entsprechenden Isolierstärke zu verwenden. Es sind der Bauleitung entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen. Hinweisschilder und Beschriftungen: Es sind ausreichend Bezeichnungsschilder vorzusehen welche nicht gesondert vergütet werden. Die Schilder bestehen aus weißem Resopal mit schwarzer Schrift, Schilder werden mit passender Grundplatte aus stabilem Stahlblech und Halter einschl. Anschweißen an die Rohrleitungen oder Anschrauben an Bauteile, bzw. bei kleinen Geräten, BSK, RSK, Pumpen, Armaturen etc. mittels Befestigung über Gliederketten dauerhaft befestigt bzw. angehängt. Schilder ankleben ist nicht gestattet. Beschriftung nach Abstimmung mit dem AG bzw. Fachplaner. Dieses wird nicht gesondert vergütet. Aufkleber mit Fließrichtungspfeilen (DIN-Farben) an der fertigen Ummantelung gut sichtbar anbringen. Das Aufkleben und liefern ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Brandschutz: Alle Durchführungen im Bereich von Brandabschnitten sind nach DIN zu verschließen. An allen Brandschottungen sind entsprechende Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnungen werden nicht gesondert vergütet. Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, mit mehrzeiliger Beschriftung, Schild aus mehrschichtigem Kunststoff, mit eingesteckten Schriftleisten Schrift in Kunststoffleisten graviert und geschwärzt, Höhe = ca. 52 mm, Breite = ca. 74 mm. Wichtige Hinweise: Vor der Inbetriebnahme der TW-Leitungen hat die Wasseranalyse nach Trinw.V 2001 (2012) zu erfolgen! Wasseranalyse nach Trinkw.V 2001 (2012) zum Nachweis. Untersuchung nach Legionellen, Coli-Bakterien Wasseranalyse. Das neu erstellte Trink- und Brauchwassernetz muss vor Inbetriebnahme- / Anbindung an die vorhandene Versorgung von einer amtl. Hygienestelle auf Keimfreiheit (bakteriologische Analyse) untersucht werden und für unbedenklich erklärt werden. Die Wasseranalyse muss nach dem Spülen erfolgen. Entsprechend sind Wasserproben aus dem erstelltem Leitungsabschnitt / Entnahmestelle zu entnehmen, getrennt für Kalt- und Warm-Trinkwasser. Die Auswertung der Proben sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der untersuchenden Stelle ist in schriftlicher Form der Bauleitung- bzw. dem AG in digitaler Form zu übergeben. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Netzanschuss bzw. bei den mediengeführten Leitungen der TW, SW Anschluss ist nach den geltenden TAB auszuführen und mit dem Versorger zu koordinieren. Die benötigten Anträge sind rechtzeitig zu beantragen. Die Leistungsgrenze liegt bei einem Meter aus dem Gebäudeaustritt. Raumheizflächen: Die Wärmeleistung der Raumheizflächen ist auf die nach DIN EN 12831 ermittelte Heizlast auszulegen Sind Heizkörperverkleidungen oder eine leistungsmindernde, z.B. metallhaltige Beschichtung vorgesehen, ist die Minderung der Wärmeleistung vom Auftraggeber rechtzeitig anzugeben und vom Auftragnehmer zu berücksichtigen (siehe DIN 4703-3). Bei Flächenheizungen gilt Entsprechendes. Heizkörper sind mit den Rohrleitungen so zu verbinden, dass sie leicht lösbar, entleerbar und abnehmbar sind. Heizkörper und ihre Armaturen müssen gut zugänglich sein. Fußbodenheizung: Folgende Normen sind zu berücksichtigen: DIN EN 1264-1 DIN EN 1264-2 DIN EN 1264-3 DIN EN 1264-4 Druckprüfung: Der Auftragnehmer hat die Anlage nach dem Einbau und vor dem Schließen der Mauerschlitz, Wand – und Deckendurchbrüche sowie gegebenenfalls vor dem Aufbringen des Estrichs oder eine andere Überdeckung einer Druckprüfung zu unterziehen. Wasserheizungen und Wassererwärmungsanlagen sind mit einem Druck zu prüfen, der dem Ansprechdruck des Sicherheitsventils entspricht. Die Druckprüfung ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet. Über die Druckprüfungen sind Protokolle zu erstellen. Aus ihnen müssen hervorgehen: Datum der Prüfung Anlagendaten wie Aufstellort, höchstzulässiger Betriebsdruck, bezogen auf den tiefsten Punkt der Anlage Prüfdruck, bezogen auf den Ansprechdruck des Sicherheitsventils Dauer der Belastung mit dem Prüfdruck Bestätigung, dass die Anlage dicht ist und an keinem Bauteil eine bleibende Formänderung aufgetreten ist Einstellung der Anlage: Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Der hydraulische Abgleich ist mit den rechnerisch ermittelten Einstellwerten so vorzunehmen, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb, also z.B. auch nach Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspausen der Heizanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden. Die Einstellung ist zur Abnahme vorzunehmen. Die endgültige Einstellung von reglungsspezifischen Werten, z.B. Vorlauftemperatur, Heizkurve, ist zum Ende der ersten Heizperiode nach Fertigstellung des Gebäudes vorzunehmen. Das Befüllen der Anlage einschließlich des Leitungsnetzes zwischen Wärmepumpe und dem Heizungsnetzes ist mit den angeboten Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet. Abnahmeprüfung: Es ist eine Abnahmeprüfung sowie eine Funktionsmessung druchzuführen. Es sind entsprechende Protokolle anzufertigen und der örtlichen Bauleitung zu übergaben. Gerüste: Die Fassaden des Gebäudes werden bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet.  Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN alle von ihm benötigten Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste, auch mit einer Belagsfläche > 2 m, zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung seiner Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für die Dauer der Nutzung ist der AN allein für die Verkehrs- und Unfallsicherheit seiner Gerüste verantwortlich. Die Nutzung der seitens des AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerke zu gestatten. Produkte und Gleichwertigkeit: Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden. Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsbagbe unaufgefordert Qualitätsnachweise der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als vertraglich vereinbart.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Dem Leistungsverzeichnis sind nachfolgende Planungsunterlagen zur Kalkulation der Einheitspreise beigefügt bzw. können vom Bieter eingesehen werden: Ausführungsplanung seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH: Baustelleneinrichtungsplan: SAR_RH_AC1_4_LP_ÜB_0008_AR_FRG_RiG Grundrisse Erdgeschoss - RH: SAR_RH_AC2_5_GR_00_0001_E_VOR Grundrisse 1. OG - RH: SAR_RH_AC2_5_GR_01_0002_E_VOR Grundrisse DH - RH: SAR_RH_AC2_5_GR_02_0003_E_VOR Schnitt AA: SAR_RH_AC2_5_AS_AA_0004_C_VOR Schnitt BB: SAR_RH_AC2_5_AS_BB_0005_C_VOR Schnitt CC: SAR_RH_AC2_5_AS_CC_0006_B_VOR TGA-Planung seitens Heise + Baumgart Partnergesellschaft mbH: Wärmetechnische Anlagen Reihenhäuser: Grundriss EG: SAR_RH_HZG_5_GR_00_0200_D_ZFR Grundriss 1. OG: SAR_RH_HZG_5_GR_01_0201_D_ZFR Grundriss 2. OG: SAR_RH_HZG_5_GR_02_0202_E_ZFR Strangschema Heizung: SAR_RH_HZG_5_HS_XX_0204_C_ZFR Anlagenschema, je Haus: SAR_RH_HZG_5_AL_XX_0205_C_ZFR Koordinationsplanung: Grundriss EG: SAR_RH_TKO_5_GR_00_1001_E_ZFR Grundriss 1. OG: SAR_RH_TKO_5_GR_01_1002_E_ZFR Grundriss 2. OG: SAR_RH_TKO_5_GR_02_1003_E_ZFR Leitungstrassenplan SAR_MH_TKO_5LP_0100_D_ZFR vom 01.03.2023 Details Technikraum EG: SAR_RH_TKO_5_GR_00_0501_D_VOR
Planungsunterlagen
01 Wärmeerzeugungsanlagen (KG 421)
01
Wärmeerzeugungsanlagen (KG 421)
Wärmeerzeugungsanlagen Wärmeerzeugungsanlagen Die Wärmepumpe befindet sich im Vorgaten im Bereich des Haupteinganges. Sie werden auf ein bauseitigem Fundament platziert, um eine stabile Basis zu gewährleisten. Um das Auftreten von Frost zu verhindern, wird die Kondensatleitung mit einem Frostschutzband umwickelt. Das Kondensat, das sich bildet, wird isn Erdreich abgeleitet. Die Dämmung der Leitung im Außenbereich wird mit einer Kautschuk Dämmung ausgeführt und im Nachgang mit einer Blechummantlung ausgeführt um diese vor Schäden zu schützen. Der Pufferspeicher muss eine Speichertemperatur von 55°C haben. Das Heizungswasser wird aus dem Pufferspeicher durch eine Sekundärpumpe zu den Wohnungsstationen geführt. Diese Wohnungsstationen versorgen die Fußbodenheizung sowie den Wärmetauscher für die Warmwasserbereitung. Um die Spitzenlastanforderungen für die Warmwassertemperatur zu erfüllen, wird ein integrierter Durchlauferhitzer eingesetzt. Die Systemtemperaturen im Heizungsnetz betragen im Vorlauf 55°C und im Rücklauf 35°C.
Wärmeerzeugungsanlagen
01.__.0010 VIESSMANN Vitocal 200-S VIESSMANN Vitocal 200-S Typ: AWB-E-AC 201.D16 Mit max. Heizleistung (A7/W35):14,70 kW Luft/Wasser-Waermepumpe, Split-Ausfuehrung fuer Heizung, Kuehlung und Trinkwassererwaermung Geringe Betriebskosten durch hohen COP (Coefficient of Performance) Leistungsregelung und DC-Inverter für hohe Effizienz im Teillastbetrieb Max. Vorlauftemperatur bis 60°C bei 10°C Aussentemperatur Kompakte Inneneinheit mit Hocheffizienz-Umwaelzpumpe, Verfluessiger, 3-Wege-Umschaltventil, Heizwasser-Durchlauferhitzer, Sicherheitsgruppe und Regelung Einfach zu bedienende Vitotronic Regelung mit Klartext- und Grafikanzeige Komfortabel durch reversible Ausfuehrung, die Heizen und Kuehlen ermöglicht. Optimierte Nutzung des selbsterzeugten Stroms von Photovoltaikanlagen COP optimierte Kaskadenfunktion fuer bis zu 5 Waermepumpen Besonders leise im Betrieb durch Advanced acoustics design (AAD) Internetfaehig durch Vitoconnect für Bedienung und Service über Viessmann Apps Lieferumfang/Ausstattung Modulierende Waermepumpe in Split-Ausfuehrung, bestehend aus Aussen- und Inneneinheit fuer Heizung, Kühlung und Trinkwassererwaermung. Ausseneinheit für Boden- oder Wandmontage Mit DC-Inverter-Technologie zur stufenlosen Leistungsregelung für einen optimalen Betrieb unter allen Betriebsbedingungen. Geräusch- und schwingungsarm durch drehzahlgeregelten Scroll-Verdichter und Advanced Acoustics Design (AAD). Mit elektronischemExpansionsventil zur Erhoehung der Jahresarbeitszahl und drehzahlgesteuertem Axialventilator. Energieeffiziente Abtauung über Kaeltekreisumkehr. Korrosionsbestaendiger, wasserabweisender Verdampfer mit Blue Fin-Beschichtung. Mit geschwungenen Verdampferlamellen zur Erhoehung der Effizienz. Vorgefuellt mit Kaeltemittel R410A, Füllung ausreichend fürr Kaeltemittelleitung bis 12 m Länge. Inneneinheit fuer Wandmontage: Mit effizientem asymmetrischen Edelstahl-Plattenwaermetauscher (1.4401/1.4301) zur Waermeabgabe an das Heizsystem. Mit eingebauter Hocheffizienz-Umwaelzpumpe fuer Heizkreis, stroemungsguenstigem Gussblock mit 3-Wege-Umschaltventil (Heizen/Trinkwassererwaermung) und integriertem Heizwasser-Durchlauferhitzer. Mit integriertem Stroemungswaechter und Sicherheitsgruppe. Verbindung zwischen Aussen- und Inneneinheit mit geeigneten Kaeltemittelleitungen herstellen, das Kältemittel ist mit in den Einheitspreis einzuberechnen und wird nicht gesondert vergütet, liefern und befüllen. Mit witterungsgefuehrter, digitaler Waermepumpenregelung Vitotronic 200, Typ WO1C. Fuer Anlagen mit 1 Heizkreis ohne Mischer und/oder - in Verbindung mit Erweiterungssaetzen (Zubehoer) - max. 2 Heizkreisen mit Mischer. Mit Speichertemperaturregelung fuer einen Speicher-Wassererwaermer. Aussentemperatursensor sowie Vorlauf- und Ruecklauftemperatursensor Sekundaerkreis im Lieferumfang. Mit integrierter Optimierung des Eigenenergieverbrauchs fuer Strom der Photovoltaikanlage, in Verbindung mit Energiezaehler. Die Vitotronic 200 enthaelt: - Netzschalter, Betriebs- und Stoerungsanzeige, Optolink Laptop-Schnittstelle und Bedienteil. Einfache Bedienung mittels grafischem Display mit Klartextunterstuetzung, grosser Schrift und kontrastreicher schwarz/weiss-Darstellung sowie kontextbezogener Hilfe. - Einstellung von Betriebsarten, Party- und Sparbetrieb, Ferienprogramm, Raumtemperatur und Trinkwassertemperatur sowie Abfragen von Temperaturen. Mit bedarfsabhaengigem Ausschalten der Heizkreispumpen sowie Sommersparschaltung und variabler Heizgrenze. Mit automatischer Sommer-/Winterzeitumschaltung, Wartungsmeldung und kontrollierter Estrichtrocknung. Mit Diagnosesystem, Betriebstagebuch und Ausgang Sammelstoermeldung. - COP-optimierte Kaskadenfunktion fuer bis zu 5 Waermepumpen ueber LON ist moeglich (Zubehoer erforderlich). - Fernbedienbar ueber KM-BUS mit Vitotrol 200-A oder ueber Funk mit Vitotrol 200-RF ist mit einzuberechnen in die EP-Position - Anbindung ueber Funk-Basis. Fernbedienung und Ueberwachung des Geraets mit der ViCare App in Verbindung mit Vitoconnect, Typ OPTO und bauseitigem Internetzugang ueber WLAN. Farbe: - Ausseneinheit: Vitosilber - Inneneinheit: Vitopearlwhite Leistungsdaten nach EN 14511 im Heizbetrieb Bei Betriebspunkt A2/W35: - Nenn-Waermeleistung: 7 kW - Elektr. Leistungsaufnahme: 1,8 kW - Leistungszahl (COP): 3,9 Bei Betriebspunkt A7/W35: - Nenn-Waermeleistung: 10,1 kW - Elektr. Leistungsaufnahme: 2,0 kW - Leistungszahl (COP): 5 Bei Betriebspunkt A -7/W35: - Nenn-Waermeleistung: 11,6 kW - Elektr. Leistungsaufnahme: 3,9 kW - Leistungszahl (COP): 3,0 Leistungsdaten nach EN 14511 im Kuehlbetrieb Bei Betriebspunkt A35/W7: - Kuehlleistung: 9,2 kW - Elektr. Leistungsaufnahme: 2,4 kW - Leistungszahl (EER): 3,8 Lufteintrittstemperatur Heizbetrieb: - Lufttemperatur min.: -20 ^C - Lufttemperatur max.: 35 ^C Lufteintrittstemperatur Kuehlbetrieb: - Lufttemperatur min.:  10 ^C - Lufttemperatur max.:  45 ^C Heizwasser (Sekundaerkreis): - Max. externer Druckverlust (RFH) bei Mindestvolumenstrom: 500 mbar - Max. externer Druckverlust (RFH) bei Mindestvolumenstrom: 50 MPa - Vorlauftemperatur: 60 ^C - Zul. Betriebsdruck: 3 bar - Zul. Betriebsdruck: 0,3 MPa Elektrische Werte Ausseneinheit: - Nennspannung Verdichter: 3/N/PE 400 V/50 Hz - Anlaufstrom Verdichter: 5 A Elektrische Werte Inneneinheit: - Nennspannung Regelung: 1/N/PE 230 V/50 Hz - Absicherung intern: T 6,3 A - Elektr. Leistungsaufnahme Sekundaerpumpe (PWM): 60 W - Energieeffizienzindex (EEI) Sekundaerpumpe: 0,2 Heizwasser-Durchlauferhitzer - Nennspannung: 1/N/PE 230 V/50 Hz oder - Nennspannung: 3/N/PE 400 V/50 Hz - Heizleistung: 9 kW Kaeltemittel R410A: - Kaeltemittelfuellmenge: 3,6 kg - Treibhauspotenzial (GWP): 1924 - CO2-Aequivalent: 6,9 t Abmessungen Ausseneinheit: - Ausseneinheit Laenge: 546 mm - Ausseneinheit Breite: 1.109 mm - Ausseneinheit Hoehe: 1.377 mm - Ausseneinheit Gewicht: 148 kg Abmessungen Inneneinheit: - Inneneinheit Laenge: 370 mm - Inneneinheit Breite: 450 mm - Inneneinheit Hoehe: 880 mm - Inneneinheit Gewicht: 45 kg Anschluesse: - Heizwasservorlauf: G 1 1/4 - Heizwasserruecklauf: G 1 1/4 - Vorlauf Speicher-Wassererwaermer: G 1 1/4 - Abmessung Fluessigkeitsleitung:10 mm - Abmessung Heissgasleitung:16 mm Technische Daten zur Bestimmung der Energieeffizienzklasse (ErP-Label): Waermepumpe: Niedertemperaturanwendung bei durchschnittlichen Klimaverhaeltnissen: - Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienzklasse: A++ - Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz:172 % - Waermenennleistung: 6 kW - Jaehrlicher Energieverbrauch: 2637 kWh Mitteltemperaturanwendung bei durchschnittlichen Klimaverhaeltnissen: - Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienzklasse: A++ - Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz:125 % - Waermenennleistung:  6 kW - Jaehrlicher Energieverbrauch:3605 kWh Niedertemperaturanwendung bei kaelteren Klimaverhaeltnissen: - Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz:139 % - Waermenennleistung: 5 kW - Jaehrlicher Energieverbrauch:3602 kWh Mitteltemperaturanwendung bei kaelteren Klimaverhaeltnissen: - Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz:106 % - Waermenennleistung: 5 kW - Jaehrlicher Energieverbrauch:4849 kWh Niedertemperaturanwendung bei waermeren Klimaverhaeltnissen: - Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz:211 % - Waermenennleistung: 3 kW - Jaehrlicher Energieverbrauch: 799 kWh Mitteltemperaturanwendung bei waermeren Klimaverhaeltnissen: - Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz:138 % - Waermenennleistung: 3 kW - Jaehrlicher Energieverbrauch:1085 kWh Schallleistungspegel: - Schallleistungspegel Aussen: 54 dB - Schallleistungspegel Innen: 39 dB Temperaturregler: - Temperaturregler Klasse: II - Beitrag Raumheizungs-Energieeffizienz: 2 % Energieeffizienz Verbund (Heizung): 136 % Energieeffizienzklasse Verbund (Heizung):                           A++ liefern, aufstellen auf bauseitigem Fundament, inklusive interner Verkabelung
01.__.0010
VIESSMANN Vitocal 200-S
4,00
Stck
01.__.0020 Installations-Set Bodenmontag Installations-Set Bodenmontag Installations-Set für Bodenmontage der Ausseneinheit - Kupferrohr 10 x 1 mm mit Waermedaemmung fuer Fluessigkeitsleitung, Ring mit 12,5 m. - Kupferrohr 16 x 1 mm mit Waermedaemmung fuer Heissgasleitung, Ring mit 12,5 m. - 2 Stueck Konsolen aus Aluminiumprofilen für Bodenmontage. - 10 m Thermo-Isolierband 50 x 3 mm, Farbe weiss. liefern und einbauen nach Herstellervorgaben
01.__.0020
Installations-Set Bodenmontag
4,00
Stck
01.__.0030 Begleitheizung für Kondenswasserwanne Begleitheizung für Kondenswasser Elektrische Begleitheizung zum Frostschutz für das Kondenswasser der Ausseneinheit. Nur bei freiem Ablauf des Kondenswassers. Begleitheizung (1,2 m lang), Kondenswasser-Ablaufwinkel, Verschluss-Stopfen und Halteclips zur Befestigung der Begleitheizung. Artikelnummer: ZK04097 liefern, einbauen und betriebsfertig anklemmen
01.__.0030
Begleitheizung für Kondenswasserwanne
4,00
Stck
01.__.0040 Temperatursensor NTC 10k Temperatursensor NTC 10k zur Erfassung einer Temperatur in einer Tauchhuelse. Mit Anschlussleitung (5,8 m lang) und Stecker. liefern und einbauen
01.__.0040
Temperatursensor NTC 10k
4,00
Stck
01.__.0050 Vorlauftemperatursensor NTC 10k Vorlauftemperatursensor NTC 10k Anlegetemperatursensor (NTC 10 kOhm) zur Erfassung einer Temperatur an einem Rohr. Mit Anschlussleitung (5,8 m lang) und Stecker. liefern und einbauen
01.__.0050
Vorlauftemperatursensor NTC 10k
4,00
Stck
01.__.0060 STB Fussbodenheizung 40°C STB Fussbodenheizung 40°C Sicherheitstemperaturbegrenzer mit Anschlussleitung (4,2 m lang), Stecker und Temperaturbegrenzung 40°C. liefern und einbauen
01.__.0060
STB Fussbodenheizung 40°C
4,00
Stck
01.__.0070 Heizwasser-Pufferspeicher 200L Zur Heizwasserspeicherung in Verbindung mit Wärmepumpen bis 17 kW Heizleistung Mit Wärmedämmung aus PUR-Hartschaum · Heizwasser-Vorlauftemperatur bis 110 °C. · Heizseitigem Betriebsdruck bis 3 bar (0,3 MPa). Hersteller: Viessmann Typ: Vitocell 100-E/ SVWA Speicherinhalt: 200L Länge: 582mm Breite:640mm Höhe: 1333mm Gewicht: 59kg (unbefüllt) liefern, einbringen, aufstellen und Anschlüsse vorbereiten einschließlich Zubehör
01.__.0070
Heizwasser-Pufferspeicher 200L
4,00
Stck
01.__.0080 Thermometer analog Thermometer analog zum Einbau in die Waermedaemmung oder das Vorderblech des Speicher-Wassererwaermers. liefern und einbauen
01.__.0080
Thermometer analog
12,00
Stck
01.__.0090 Membran-Druckausdehnungsgefäss Membran-Druckausdehnungsgefäss für geschlossene Heizungsanlagen Typ:                        H 25 - Inhalt:                       25 l - Farbe:                      Vitosilber - Max Betriebsdruck:  3 bar - Anschluss:                R 3/4 - Durchmesser:           308 mm - Hoehe:                      481 mm - Gewicht:                    3,6 kg Wandhalterung mit Spannband fuer Membran-Druckausdehnungsgefaesse 8 bis 25 liefern und einbauen
01.__.0090
Membran-Druckausdehnungsgefäss
4,00
Stck
01.__.0100 Kappenventil R 3/4 Kappenventil R 3/4 für Membran-Druckausdehnungsgefaesse Typ N 25 bis N 50, Nenndruck PN 10, max. Betriebstemperatur 120 Grad C. liefern und einbauen
01.__.0100
Kappenventil R 3/4
4,00
Stck
Wohnungsstationen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Einbau und überprüfen der Installation Überprüfung der Anschlüsse Beschriten der einzelnen Heizkreise mit Längen und Bezeichnung Probebetrieb Erstellen des Inbetriebnahmeprotokolls An- und Abfahrt inklusive Zur Inbetriebnahme der Wohnungsstation muss die Anlage gespült, befüllt und elektrisch fertig verdrahtet sein.
Wohnungsstationen
01.__.0110 Wohnungsstation inkl. Wärmedämmhaube WK Hybrid Wohnungs-Kombi-Station WK Hybrid - H 2 (400 V kW 11-13) zur Versorgung einer Wohnung mit Heizung und Trinkwarmwasser in modularer  Bauweise. Bestehend aus: Montageplatte mit Anschlussschiene, kupfergelöteter Edelstahlplattenwärmetauscher in langer Ausführung, somit große thermische Länge mit hoher Auskühlung des Heizmediums und geringem Verkalkungsrisiko, Anschlüsse DN 25. Mit Heizungsentlüftungen und Kaltwasserdrosselscheibe (10 l/min Standard). Inklusive Proportionalmengenregler mit DVGW/KTW-Zertifizierung (ohne Hilfsenergie). Durch eine hochwertige Innenbeschichtung des Proportionalmengenreglers (PM-Regler) auf der Kaltwasserseite und der Stößelstange wird langfristig eine Kalkablagerung vermieden. Mit Vorrangschaltung für die Warmwasserbereitung, Zonenventil mit Volumenstromeinstellung der Wohnungsheizung und  Montage eines Stellantriebes. Waagerecht angeordnete Wärmezählerstrecke mit Passstück 110 mm x 3/4" AG. Im Primärvorlauf und Primärrücklauf werkseitig montierte Reduzierstücke mit Fühleranschluss M10x1 mm für den Einsatz von direkttauchenden Temperaturfühlern. Wir empfehlen Wärmezähler der Größe QN 1,5 m3/h mit einem schnellen Temperaturzyklus und kurzem Integrationsintervall bzw. Ultraschallzähler zu verwenden. 6 Stück Überwurfmuttern 3/4" flachdichtend für Heizungsvor- und Rücklauf sowie Kalt- und Warmwasser-Anschluss, Rohrleitungen aus Edelstahlrohr 18 x 1, VL-Primär und Sekundärleitungen sind gedämmt. Ein Kaltwasser-Wohnungsabgang WS KWA ist mit in den Einheitspreisen zu berechnen. Schall- und thermische Entkoppelung der Station zur Rückwand. Zusätzlich eingebaute  Schmutzfänger im Heizungsvorlauf und am Anschlussstutzen für Kaltwasser des PM- Reglers. Das Entleerungs-Set wird zum Spülen/Entlüften der Anlage verwendet, ein 3/4" Schlau-Anschluss ist vorhanden. Durch einen Differenzdruckregler im Rücklauf des Wohnungskreis  wird der hydraulische Abgleich sichergestellt, Kvs- Wert 3,50, Einstellbereich ist von 50-300mbar. Über ein Thermostatisches-Temperatur- Vorhaltemodul wird die Hauptleitung auf die 28 C vorgehalten. Der E- Durchlauferhitzer mit 400 V Anschluss und 1m E-Anschlusskabel erwärmt die Warmwassertemperatur auf die gewünschte (eingestellte) Temperatur. Optional kann über eine Fernbedienung, die Temperatur geändert werden. Das Base Regelmodul mit Pumpenlogik (RMP) zur Erweiterung auf max. 10 Raumreglern ist  mit in die Einheitspreise zu berechnen. Einschließlich Heizkreisverteiler für 5 Heizkreise und 1 x Reserve Technische Daten: Betriebsdruck:PN 6 Wohnungsheizkreis Heizleistung:10 kW Spreizung: 20 K Anschluss: 3/4" IG Primär VL: 38 C Primär RL: 20 C Zapfmenge E- Durchlauferhitzer  10l/min TW-Ein:  10 C Erwärmung um:25 K TWW-Leistung: 11 -13  kW Volumenstrom: 831l/h E-Nachheizung Durchlauferhitzer Leistung: 11- 13 kW Erwärmung von 35 C auf WWB 60 C /10l/min Mischtemperatur 38 C: 15,4/min Druckverlust Heizungsseite: 0,28 bar (ohne WMZ) Min. Kaltwasserdruck: 3,5 bar Max. Betriebstemp.:60  C Gewicht: ca.18,0 kg Außenmaße Montagerückwand Breite: 555 mm Höhe: 600 mm Tiefe: 150 mm Typ: WK-H2 liefern, einbauen in Gipskartonwänden und betriebsfertig verkabeln Fabrikat der Planung:  KaMo Frischwarmwassersysteme oder gleichwertige Art
01.__.0110
Wohnungsstation inkl. Wärmedämmhaube
4,00
Stck
01.__.0120 Aufputzgehäuse UP Gehäuse WK AP V2.0 810-1200-920-150ST breit ohne Schiene und Absperrungen. Unterputzgehäuse für KaMo Wohnungsstationen. Unterkasten sendzimierverzinkt, sichtbare Teile bestehend aus Rahmen und Tür weiß pulverbeschichtet ähnlich RAL 9016. Stecktür mit verchromten Drehschloss und formschönen horizontal an geordneten Be und Entlüftungsöffnungen zur Verhinderung von Stauwärme und Kondenswasserbildung. Bautiefe der Zarge 150  mm. Mit Rahmen und Tür kann eine weitere Tiefeneinstellung um 50 mm  vorgenommen werden. Abmessung in mm: Breite: 810 Höhe: 1200 1380 Tiefe: 150 - 200 Typ: WK UP 81 120 15 ST bis 12 HK liefer und einbauen Fabrikat der Planung:  KaMo Frischwarmwassersysteme oder gleichwertige Art
01.__.0120
Aufputzgehäuse
4,00
Stck
01.__.0130 Fußbodenheizungsverteiler 5 Heizkreise Verteiler mit integrierten Ventilen und beidseitiger Anschlussmöglichkeit bestehend aus: Vorlauf-Verteiler aus Edelstahl mit integrierten Ventilen, Anschluss rechts oder links flachdichtend, Ausführung mit regulierbaren Durchflussanzeigern und Absperrfunktion, Rücklauf-Verteiler mit Ventilen und Kappen, für Antrieb 1087763 (230 V) oder Antrieb 1087778 (24 V) vorbereitet, mit integrierten Entlüftungsventilen und Füll-und Entleerungseinrichtungen. Heizkreisanschlüsse: G 3/4 "Eurokonus, Heizkreisabstand: 50 mm, Verteilerabstand: 200 mm, max. Druck: 6 bar, max. Temperatur: 60°C Hersteller: Uponor Typ: Vario S Artikelnummer: 1086541 liefern montieren und betriebsfertig Verkabeln
01.__.0130
Fußbodenheizungsverteiler 5 Heizkreise
4,00
Stck
01.__.0140 Fußbodenheizungsverteiler 3 Heizkreise FB-Verteiler, wie vor beschrieben, jedoch 3 Heizkreise liefern und montieren
01.__.0140
Fußbodenheizungsverteiler 3 Heizkreise
4,00
Stck
01.__.0150 Stellantrieb 230 V Stellantrieb 230 V passend für vorher beschriebenes Regelmodul, stromlos geschlossen, inklusive Ventiladapter. Stellantrieb für Regelventile, stromlos geschlossen mit Varistoren als Überspannungsschutz. Anschlussgewinde M 30 x 1,5, Schließmaß 11,5 mm. Mit Funktionsanzeige, Schutzklasse IP 54. Typ: WK KTS liefern, montieren und betriebsfertig anklemmen Fabrikat der Planung:  KaMo Frischwarmwassersysteme
01.__.0150
Stellantrieb 230 V
208,00
Stck
01.__.0160 Raumthermostat 230V Raumtemperaturregler 230 V Typ: DRT-HK 230V mit Display Heizen/ Kühlen liefern, montieren und Anschluss der Raumregler mit beidseitigem anklemmen von den bauseitig vorgelegten Kabeln
01.__.0160
Raumthermostat 230V
28,00
Stck
02 Wärmeverteilnetz - Rohrleitungen und Zubehör (KG 422)
02
Wärmeverteilnetz - Rohrleitungen und Zubehör (KG 422)
Vorbemerkung Rohrleitungen Rohrleitungen für PWWH-, Druckluft und Industrieanlagen, (nicht für Trinkwasserinstallationen), aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, Werkstoff-Nr. 1.4520, nach DIN EN 10088-2 Verbindung mit Temponox-Pressverbinder aus Edelstahl 1.4301 mit SC-Contur und DVGW zertifizierter Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder über den gesamten Prüfbereich von 22 hPa (22 mbar) bis 0,3 MPa (3 bar) trocken, 0,1 MPa (1 bar) bis 0,65 MPa (6,5 bar) nass, Pressverbindung bis DN 50 mit doppelter Presskontur (vor und hinter dem Dichtelement), EPDM-Dichtelement, unlösbar, Rohr und Verbinder im Systemverbund inklusive Systemzulassung, Brandschutz Viega Rohrleitungssystem-Abschottung R 30 - R 90, mit möglichen Nullabständen: - aBG Z-19.53-2258   (Mischinstallation, Metall im Strang   und Kunststoff in der Etage), - abP P-2400/003/15-MPA BS   (Deckendurchführungen), - abP P-2401/399/21-MPA BS   (Wanddurchführungen) Typ: Temponox einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren
Vorbemerkung Rohrleitungen
02.__.0010 Rohr 28 mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 28 x 1,2 mm einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren
02.__.0010
Rohr 28 mm
91,00
lfdm
02.__.0020 Rohr 22 mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 22 x 1,2 mm einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren
02.__.0020
Rohr 22 mm
31,00
lfdm
02.__.0030 Rohr 18 mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 18 x 1,2 mm einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren
02.__.0030
Rohr 18 mm
105,00
lfdm
02.__.0040 Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen für Flanschen, Verschraubungen und Kapillarlötfittings, Pressfittings, Lötmaterial, bei Schweißverbindungen Schweißfittings und Zusätze, Rohrschellen, Festpunkte, Befestigungsmaterial , Plastikrosetten, Überschieberohre für Wand- und Deckendurchführungen einschließlich allen Zubehörs.
02.__.0040
Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen
P
1,00
psch
02.__.0050 Reflex Fillset, Reflex Fillset, Kombinationsarmatur mit Montagebügel zur direkten Verbindung von Nachspeiseeinrichtungen für Heiz- und Kühlwassersysteme mit Trinkwassernetzen. Im Einzelnen bestehend aus: - Armaturabsperrkugelhähnen - Systemtrenner nach DIN 1988-100 bzw.   DIN EN 1717 (BA), mit integriertem   Schmutzfänger - Wasserzähler - Montagebügel zur horizontalen   Wandmontage Typ                        :               1 zul. Betriebsüberdruck     : 10 bar zul. Betriebstemperatur    : 60 °C Durchfluß-Kennwert kvs     : 0,8 m3/h Leergewicht                :   1,7 kg Einbaulänge                :   293 mm Anschluss          Eintritt:    G 1/2                           Austritt:    G 1/2 Fabrikat: Reflex Winkelmann oder glw. Art Typ:        Fillset angebotenes Fabr. und Typ  liefern und montieren
02.__.0050
Reflex Fillset,
4,00
Stck
02.__.0060 Reflex Fillsoft I Patronengehäuse, Reflex Fillsoft I Patronengehäuse, kompakte Basisarmatur zur Aufbereitung von Füll- und Ergänzungswasser mittels Ionenaustauschverfahren, zum Schutz von Wärmeerzeugern u. Warmwasserheizungsanlagen gemäß VDI 2035. Patronengehäuse kann in Kombination mit mit den entsprechenden Patroneneinsätzen (separate Produkte) optional zur Wasserenthärtung oder Wasserentsalzung eingesetzt werden. Leergehäuse ist montagefertig mit Wandhalterung zur wahlweisen Bestückung mit einer: -Fillsoft Enthärtungsharzpatrone (grün) FSP 6000 für die Wasserenthärtung, oder einer: -Fillsoft Zero Mischbettharz- patrone (grau) FZP 3000 für die Wasser- entsalzung Fillsoft I im Einzelnen bestehend aus: - zylindrischem Polypropylen-Gehäuse mit   Messinggewindeanschlüssen zur Aufnahme   einer der o.g. Wasserbehandlungspatro-   nen und opt. Anbringung einer Verschnei-   deeinrichtung Reflex Softmix, - Durchflussbegrenzer, - Absperrkugelhahn mit Probeentnahmehahn Bauteile werden als kompakte Armatur zum Einbau in die Füll- und Ergänzungswasserleitung angeordnet. Typ                    :                           FG I zul. Betriebsüberdruck :  8,0 bar zul. Betriebstemperatur:  5-40 °C max. Volumenstrom      :     360 l/h kvs                    :    0,4 m³/h Anschluss Ein-/Ausgang :      Rp 1/2 / Rp 1/2 Patronenplätze         :        1 Länge/Tiefe/Höhe       :       260/130/600 mm Gewicht                :      1,9 kg Art.-Nr.: 9125660 einschl. Befestigungsmaterial Fabrikat: Reflex Winkelmann oder glw. Art Typ:          Fillsoft angebotenes Fabr. und Typ  liefern und montieren
02.__.0060
Reflex Fillsoft I Patronengehäuse,
4,00
Stck
02.__.0070 Reflex Fillsoft Zero Patrone, Reflex Fillsoft Zero Patrone, Mischbettharzpatrone zur Füll- und Ergänzungswasserentsalzung passend in das Fillsoft I od. II Patronengehäuse Bestehend aus zylindrischer Polypropylen Patrone gefüllt mit Mischbettharz zur Entsalzung von Füll- und Ergänzungswasser nach z.B. VDI 2035 und/oder Herstellerangaben in Warmwasserheizungsanlagen nach DIN EN 12828. Entsalzungsgrad bis auf eine Leitfähigkeit 10 µS/cm. Typ                  :   FZP 3000 Farbe                :        grau Entsalzungskapazität : 3.000 l °dH Durchmesser          :       76 mm Länge                :      514 mm Gewicht              :     1,5 kg Daten Füll-/Nachspeisewasser: Härte Nachspeisewasser: 12,0 °dH mögl. Nachspeisemenge : 250 l/Ptr. Patronenverwendung    :Nachspeisung Art.-Nr.: 9125662 einschl. Befestigungsmaterial Fabrikat: wie vor Typ:          Fillsoft angebotenes Fabr. und Typ  liefern und montieren
02.__.0070
Reflex Fillsoft Zero Patrone,
4,00
Stck
02.__.0080 "Hydrocontrol VTR" Strangregulierventile PN 25 / PN 16 "Hydrocontrol VTR" Strangregulierventile PN 25 / PN 16 Oventrop Strangregulierventil "Hydrocontrol VTR" mit Schiffsbau-Typzulassung (DNV-GL) DN 25 mit 2 Messventilen, PN 25, kvs: 8,89, Nennweite: DN 25 Art.-Nr.: 1688708 EAN: 4026755419788 Hersteller: Oventrop GmbH & Co. KG einschl. Übergangs-Verschraubung auf C-Stahlrohr, einschl. Wärmedämmschale aus PUR-Hartschaum, liefern und montieren
02.__.0080
"Hydrocontrol VTR" Strangregulierventile PN 25 / PN 16
4,00
Stck
02.__.0090 OVENTROP-Anschluss-Set OVENTROP-Anschluss-Set 3=1 Messventil + F+E-Kugelhahn f.Hydrocontrol,Nadeltech. Artikel-Nr.: 106 03 81 passend zu den vorgenannten Strangregulierventilen einschl. Anschlußverschraubung, einschl. Isolierkappe liefern und montieren
02.__.0090
OVENTROP-Anschluss-Set
4,00
Set
02.__.0100 Resideo Schnellentlüfter E121 Resideo Schnellentlüfter E121 Gehäuse und Ventildeckel aus Messing, Schwimmer aus hochwertigem, temperaturbeständigem Kunststoff. Deckel abschraubbar. Absperrventil separat als Zubehör Z121. Verwendungsbereich: Heizungsanlagen, Radiatoren, Wand- und Deckenlufterhitzer, Luftsammelgefäße, Rohrleitungsstränge, Heizkessel und Luftabscheider Verpackungseinheit: 12 Stück. Ausführung A: Normalausführung Werkstoff des Gehäuses: Messing Nenninnendurchmesser: 1/2 Zoll (15) Max. Mediumtemperatur (Dauerbetrieb): 110GradC Höhe: 64mm Nennweite: 1/2Zoll Betriebsdruck: max. 10bar Temperatur: bis max. 110Grad C Hinweis: Baugleich mit ehem. Honeywell Artikel Fabrikat: Resideo Typ: Braukmann E121-1/2A Fabrikat der Planung oder gleichwertig liefern und montieren einschließlich dazugehöriges Zubehör
02.__.0100
Resideo Schnellentlüfter E121
4,00
Stck
02.__.0110 Kugelhahn 1/2" Kugelhahn R 1/2" aus Preßmessing, mit Teflondichtung, Anschluß Innengewinde, ohne Entleerung, Nenndruck 16 bar, max. Temperatur + 120°C Fabrikat:  Heimeier oder glw. Art Typ:         Globo-H Angebotenes Fabrikat / Typ: einschl. Anschlußverschraubung, einschl. Isolierkappe liefern und montieren
02.__.0110
Kugelhahn 1/2"
4,00
Stck
02.__.0120 Füll- und Entleerungshahn Rotguß DN 15 mit Sclauchabschluß, Schüssel und Kappe, einschl. Anschlußrohr, einschl. Anschlußverschraubung, einschl. Isolierkappe liefern und montieren
02.__.0120
Füll- und Entleerungshahn
4,00
Stck
03 Wärmedämmung (KG 422)
03
Wärmedämmung (KG 422)
Rohrdämmung, 100% nach EnEV Steinwoll-Rohrschale zur Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), Trinkwasserrohrleitungen gemäß DIN 1988, Solarleitungen sowie von Rohrleitungen in betriebstechnischen Anlagen, als Brandschutzbekleidung von brennbaren Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen. Konzentrisch gewickelte Steinwolle-Rohrschale mit gitternetzverstärkten reißfesten Aluminium-Sandwich-Folie mit selbstklebender Überlappung kaschiert. Einseitig aufgeschlitzt, zur leichteren Montage auf der Innenwandung eingesägt. Technische Daten: Baustoffklasse: A2L-s1,d0 (EN 13501-1) Brandverhalten: nichtbrennbar (DIN 13501 Schmelzpunkt: > 1000 °C (DIN 4102-17) Obere Anwendungsgrenztemperatur: - Steinwolleseite < 250°C (DIN EN 14707) - Aluminiumseite < 80°C Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK nach EnEV Anwendungsbereich: 100% nach EnEV Nennwert Wärmeleitfähigkeit DIN EN 14303 siehe Herstellerangaben AS-Qualität (DIN EN 13468, AGI Q 132) Wasseraufnahme: <= 1kg/m2 (DIN EN 13472) Bezeichnungsschlüssel: MW-EN14303-T9 (T8 Silikonfrei Länge: 1000 mm Dimensionen: DN 10 bis DN 100 Typ: ROCKWOOL 800 liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
Rohrdämmung, 100% nach EnEV
03.__.0010 wie vor, jedoch für Rohr 28 x 1,5 mm, (DN 25) wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch für Rohr 28 x 1,5 mm, (DN 25) liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
03.__.0010
wie vor, jedoch für Rohr 28 x 1,5 mm, (DN 25)
18,00
lfdm
03.__.0020 wie vor, jedoch für Rohr 22 x 1,5 mm, (DN 20) wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch für Rohr 22 x 1,5 mm, (DN 20) liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
03.__.0020
wie vor, jedoch für Rohr 22 x 1,5 mm, (DN 20)
36,00
lfdm
03.__.0030 wie vor, jedoch für Rohr 18 x 1,2 mm, (DN 15) wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch für Rohr 18 x 1,2 mm, (DN 15) liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
03.__.0030
wie vor, jedoch für Rohr 18 x 1,2 mm, (DN 15)
16,00
lfdm
04 Raumheizflächen (KG 423)
04
Raumheizflächen (KG 423)
Normenkonformität der Systemkomponenten Normenkonformität der Systemkomponenten Die Systemkomponenten der Uponor Flächenheizung entsprechen folgenden Normen: - Wärme- und Trittschalldämmung DIN EN 13163 bis 13165,   DIN 4102, DIN 4108 und DIN 4109 - Uponor Randdämmstreifen DIN 18560 Teil 2,   Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 - Uponor Abdeckfolie, Uponor Estrichkomponenten   VD450/550N DIN 18560 - Basisrohr sauerstoffdicht nach DIN 4726. Voraussetzung für den Einbau der Uponor Flächenheizung ist, das der Untergrund der DIN 18202 entspricht und -soweit erforderlich- die Maßnahmen nach DIN 18195 durchgeführt sind. Flächenheizung: Uponor Flächenheizung mit unterschiedlichen Rohrabständen zur individuellen Leistungsanpassung an den Heiz- oder Kühlbedarf, Wärmeleistungsdaten gem. DIN EN 1264, Wärmedämmung der Fußböden entsprechend der EnEV, DIN 4108, DIN EN 1264-4 und Trittschalldämmung gemäß DIN 4109. Fußbodenoberflächentemperaturen im wärmephysiologisch zugelassenen Bereich, zur Aufnahme von Oberböden mit einem max. Wärmedurchlaßwiderstand von 0,15 m2K/W. Uponor Haftungserklärung: Bei Verwendung aller Uponor Systemkomponenten kann eine Uponor Haftungserklärung angefordert werden, die eine bis zu 10-jährige Gewährleistung sichert und weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht. liefern und einbauen
Normenkonformität der Systemkomponenten
04.__.0010 Tackerrolle EPS DES 35-3mm 10x1m Tacker Rolle EPS DES 35-3mm 10x1m Wärme- und Trittschalldämmung bestehend aus einer EPS-Platte, mit aufkaschierter Tackerfolie, für Uponor MLCP oder PEX-a Rohre, nach EN 13163 und DIN 4108-10. Baustoffklasse E nach DIN EN 13501-1, Baustoffklasse B2 nach DIN 4102. Gewebe-Rasterfolie bedruckt mit 100mm Rastermuster zur überlappenden Verlegung, mit einseitigem selbstklebendem Folienüberstand lefern und nach Herstellervorgaben
04.__.0010
Tackerrolle EPS DES 35-3mm 10x1m
544,00
04.__.0020 Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem Uponor Vario Heat Protect Dämmschicht- Verlegesystem mit integriertem Tritt- schallschutz für Fußbodenheizkreis- An- bindeleitungen, zur Vermeidung von un- kontrolliert überheizten Fluren und Ab- stellräumen sowie nicht normkonformen Oberflächentemperaturen in Räumen, in denen Fußboden- Heizkreisverteiler mon- tiert werden. Das Dämmschicht- Verlege- system ermöglicht die Einhaltung der EnEV- Anforderungen zur Einzelraumregelung in Fluren >6 m² durch die Führung der Anbindeleitungen in der Dämmebene des Fußbodenaufbaues, unter- halb von Nassestrichen der Bauart A nach DIN 18560. Die Verlegung der Anbindelei- tungen in die Dämmebene bewirkt eine deutliche Reduzierung der Oberflächen- temperatur von bis zu 8 K. Die Wärme- abgabe an den Raum verringert sich um bis zu 80 %. Die Wärmeabgabe über die Betondecke nach unten bleibt dabei nahe- zu konstant und entspricht den Anforder- ungen der EnEV 2014 sowie der DIN EN 1264. Das Uponor Heat Protect Dämmschicht- Verlegesystem erhält als Systemlösung mit Verlegeplatten die Dämmqualität und die Anforderungen an den Trittschall- schutz mithilfe einer integrierten EPS- DES Dämmlage. Die bewertete Trittschall- minderung dLW beträgt 28 dB (Messwert). Die Verlegung erfolgt zweischichtig in Bereichen mit durchlaufenden Anbinde- leitungen. Die Abdeckung von Bereichen in Fluren mit Anbindeleitungsplatten erfolgt mit dem Uponor Klett-Twinboard (3 mm), auf dem ein zusätzlicher regel- barer Heizkreis (z.B. Flure > 6 m² gem. EnEV) verlegt werden kann. Als An- schluss Dämmung eignen sich EPS-DES Dämm- oder Systemplatten mit einer Höhe von 35 mm. Die Anbindeleitungen werden im Türbereich des zu beheizenden Raumes sauber aus der Dämmebene, in die Heiz- estrichebene geführt und abgeklebt. Die Konstruktion verhindert das Eindringen von Estrich- Wasser gem. DIN18560 in die Dämmschicht. Das Uponor Vario Heat Pro- tect Dämmschicht-Verlegesystem ist ein- setzbar für Uponor FBH-System Klett, (14 und 16 mm PE-Xa oder MLCP Rohr) mit einer Systemplattenhöhe von 35mm. Uponor Heat Protect Dämmschicht-Verlege- system bestehend aus: - Vario Heat Protect Verteilerplatte 32 mm, zur sauberen und schnellen Lei- tungsführung in der Dämmebene, ohne aufwändiges Arbeiten mit dem EPS- Schneider auch bei kleinsten Verlege- abständen direkt vor dem Verteiler. - Vario Heat Protect Anbindungsplatte 32 mm, zur sauberen und schnellen Lei- tungsführung der durchlaufenden Anbin- deleitungen in der Dämmebene und zum Höhenversprung der Leitungen aus der Dämmebene in die Estrichebene (Heizfläche). - Verteilerplatte und Anbindungsplatte zur Rohrführung von PE-Xa, PE-RT oder MLCP-Rohr 14-16 mm, bestehend aus höchstwärmedämmendem, druckfesten und wasserabweisenden Dämmplatten aus XPS- Extruderschaum gemäß EN 13164, Höhe 32 mm. Integrierte Trittschallschutz- Dämmlage aus EPS-DES-sg inklusive Twinboard zur Abdeckung von Be- reichen mit Vario Heat Protect Platten liefern und nach Herstellervorgaben einbauen
04.__.0020
Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem
30,00
04.__.0030 Comfort Pipe Rohr 16 x 1,8 Comfort Pipe Rohr 16 x 1,8 PE-Xa-Rohr mit Sauerstoffdiffusionssperre aus EVOH, Farbe natur mit einem blauen Streifen. Entspricht der DIN EN ISO 15875 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme für Warm-und Kaltwassersysteme, vernetztes Polyethylen", Sauerstoffdicht nach DIN 4726. Zur Verwendung als Flächenheizungs- und Kühlungsrohr, Verbindung mit Uponor Quick & Easy-Technik und Uponor Klemmringverschraubungen. DIN Certco Registernummer 3V350 PE-Xa Anwendungsklasse 4 Maximale Auslegungstemperatur: 90 °C Störfalltemperatur: 100 °C max. Betriebsdruck: 6 bar bei 70 °C Baustoffklasse E nach DIN EN 13501-1 liefern und verlegen
04.__.0030
Comfort Pipe Rohr 16 x 1,8
3.200,00
lfdm
04.__.0040 Klemmringverschraubung PEX 16 x 1,8 Klemmringverschraubung PEX 16 x 1,8 zweiteilige Klemmringverschraubung aus Messing, mit Überwurfmutter und Druckhülse, zum Anschluss von Uponor PE-Xa Rohren an Heizkreisverteiler mit Eurokonus 3/4", gem. EN 16313. liefern und einbauen
04.__.0040
Klemmringverschraubung PEX 16 x 1,8
96,00
Stck
04.__.0050 Uponor Multi Folie PE 0,1mm 75x2m FOLIE PE 0,1MM 75X2M zur Abdeckung von Materialien der Bauwerksabdichtung mit weichmacherabscheidenden Stoffen zum Schutz für die darüber liegende Polystyrol-Wärmedämmung. Werkstoff: Polyethylen PE-LD liefern und einbauen
04.__.0050
Uponor Multi Folie PE 0,1mm 75x2m
544,00
04.__.0060 Uponor Multi Klebeband 66m 50mm Spezifikation: - Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung: - Flächen Heiz-Kühlsystem - Klebeband für Tacker liefern und verkleben
04.__.0060
Uponor Multi Klebeband 66m 50mm
9,00
Stck
04.__.0070 Uponor Multi Messstellenmarkierung MESSSTELLENMARKIERUNG 100MM zur Ausweisung einer Messstelle für die Feuchtemessung im Estrich, mit rotem Markierungsende. Die Befestigung auf der Abdeckung gem. DIN 18560 erfolgt mittels Klebestreifen. Die Abdeckung wird nicht zerstört. Der Mindestabstand von der Messstelle bis zum nächsten Heizungsrohr muss 10 cm betragen. Materialbedarf: 1 St. / Raum oder größer 50 m2 entsprechend mehr Werkstoff: Rundstab Kautschuk, Fuß aus Kunststoff mit Klebestreifen liefern und einbauen
04.__.0070
Uponor Multi Messstellenmarkierung
20,00
Stck
04.__.0080 Uponor Rohrführungsbogen Kunststoff Spezifikation: - Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung: - Flächen Heiz-Kühlsystem - aus schlagfestem Kunststoff - für 90° Bogen zur Richtungsänderung liefern und montieren
04.__.0080
Uponor Rohrführungsbogen Kunststoff
96,00
Stck
04.__.0090 Uponor Multi Schutzhülse 20mm Spezifikation: - Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung: - Flächen Heiz-Kühlsystem - hergestellt aus PE-LD, mit Schlitzöffnung, zum Schutz von Anbindeleitungen bis 20 mm in Dehnungsfugenbereichen liefern und montieren
04.__.0090
Uponor Multi Schutzhülse 20mm
168,00
Stck
04.__.0100 Uponor Tackernadel 14-20mm H=40mm Spezifikation: - Tacker-Fußbodenheizsystem, bestehend aus EPS Hartschaum mit aufkaschierter reißfester Gewebefolie. - EN 13501-1 Brandklassifizierung: Klasse E - Standardbrennbarkeit, Baustoffklasse B2, nach DIN 4102 - Folie auf dem Panel ist mit 100x100mm Raster bedruckt Anwendung: - Fußbodenheizung und Kühlung - zur Verwendung mit Zement- und Anhydrit-Estrich Zertifikate: - DIN-Reg-Nr.: 7F077-F, 7F185-F, 7F216-F, 7F278-F, 3V 286 MvR(M), 3V 406 PE-RT - Tacker Rohrhalter 14-20 - zur Verwendung mit dem Systemtacker von Uponor liefern und montieren
04.__.0100
Uponor Tackernadel 14-20mm H=40mm
4.413,00
Stck
Heizflächen - Bäder ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Heizflächen - Bäder
04.__.0110 Badheizkörper Kermi Basic-50 Designheizkörper mit waagrechten Rundrohren Durchmesser 24 mm und senkrechten Sammelrohren 50 x 35 mm als D-Profil. Ohne sichtbare Schweißnähte. Zwischen den Rohrblöcken Abstände zur Handtuchaufhängung. Die Befestigung erfolgt an der Rückseite der D-Profile. Das beigepackte Befestigungsset entspricht der VDI 6036, Anforderungsklasse 2. Anforderungsklasse 3 auf Anfrage möglich. Bauseits ist der Wandbaustoff auf ausreichende Tragfähigkeit zu prüfen. Ausrichtung horizontal, vertikal und im Wandabstand möglich. Sichtteile des Zubehörs in Heizkörperfarbe. Montagefertig in Karton verpackt und in Folie eingeschweißt. Geprüft nach DIN EN 442. Die Bauausführung entspricht den ehemaligen BAGUV-Richtlinien. Ausgezeichnet mit dem RAL-Gütezeichen. Serienfarbe weiß (RAL 9016), gegen Aufpreis Heizkörper-Farbkonzept möglich. Verchromte Ausführung nicht für Räume mit aggressiver/feuchter Atmosphäre geeignet. Badezimmer, Küchen usw., sowie Plätze außerhalb des Sprühbereiches von Duschen, Toiletten sind dabei nicht als Räume mit aggressiver/feuchter Atmosphäre zu verstehen. Einschließlich Rosetten und Wandbefestigungskonsolen. 2 x G 1/2 Innengewinde nach unten, 2 x G 1/2 Innengewinde mittig nach unten Entlüftung: G 1/4 Innengewinde nach hinten Nabenabstand: 50 mm Mittenanschluss oder von Baulänge abhängig Lackierung: Zweischichtlackierung gem. DIN 55900, Grundierung (ETL), Pulverbeschichtung (EPS), emissionsfrei auch im Heizbetrieb. Betriebsdruck: max. 10 bar Medium: Heißwasser bis 110 Grad C Lieferumfang: Befestigungsset und Rosetten Bauhöhe: 1770 mm Baulänge: 450 mm Bautiefe: 35 mm Farbe: weiß Betriebsdruck: 10 bar Heizkörperexponent: 1,2256 Wärmeleist. 75/65-20: 767 Watt max. Aufnahmeleistung: 800 Watt einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, Luft- und Blindstopfen sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial Fabrikat der Planung:  Kermi oder glw. Art Typ:  Kermi Basic-50 Artikelnummer: E001M1800452XXK Gew. Fabrikat / Typ: liefern und montieren
04.__.0110
Badheizkörper Kermi Basic-50
4,00
Stck
04.__.0120 Thermostatventil Zweirohr-Universal-Thermostat- Ventilunterteil mit automatischer Durchflussregelung für Ventilheizkörper und Badheizkörper mit unterem Zweipunktanschluss. An Ventilheizkörpern wird Multilux V Eclipse auch als Anschlussverschraubung ohne Thermostat- Kopf verwendet. Mittenabstand der Anschlüsse 50 mm (+/- 1,0 mm). Der Durchfluss ist von 10 bis 150 l/h stufenlos einstellbar. Der eingestellte Durchfluss wird nicht überschritten. Das Ventil regelt den Durchfluss unabhängig vom Differenzdruck. Voreinstellung mit Einstellschlüssel oder Maulschlüssel SW 11. Die Einstellwerte sind stirnseitig und seitlich blesbar. Gehäuse aus korrosionsbeständigem, entzinkungsfreiem Rotguss, vernickelt. Mit Niro- Stahlspindel und doppelter O-Ring- Abdichtung. Das Thermostat-Oberteil kann gegen das Absperr-Oberteil getauscht werden. Dadurch geeignet für die Montage rechts oder links am Heizkörper. Das komplette Thermostat-Oberteil kann mit dem IMI Heimeier-Montagegerät ohne Entleeren der Anlage ausgewechselt werden. Das Eclipse Thermostat-Oberteil ist geeignet für alle Ventilgehäuse mit II+ Kennzeichnung. Vor- und Rücklauf absperrbar. Anschluss für Entleerungs- und Fülleinrichtung. Anschluss Außengewinde G 3/4, in Verbindung mit Klemmverschraubungen für Kunststoff-, Kupfer-, Präzisionsstahl- oder Verbundrohr. Max. Betriebstemperatur 120 Grd. C, mit Verkleidung 90 Grd. C. Min. Betriebstemperatur -10 Grd. C. Zulässiger Betriebsüberdruck PB 10 bar. Min. Differenzdruck 10-100 l/h: 10 kPa Min. Differenzdruck 100-150 l/h: 15 kPa Max. Differenzdruck 60 kPA. Fabrikat: IMI Heimeier Typ: Multilux V Eclipse Ausführung: Eckform für Ventilheizkörper und Badheizkörper mit Anschluss Rp 1/2 Innengewinde und G 3/4 Außengewinde Art.-Nr. 3866-02.000 inkl. aller zur Montage erforderlichen Befestigungsmaterialien sowie Verkleidung für Multilux RAL 9016. Fabrikat:IMI Heimeier, Best.-Nr. 3850-50.553. Fabrikat der Planung oder gleichwertig liefern und montieren
04.__.0120
Thermostatventil
4,00
Stck
04.__.0130 Thermostatkopf HEIMEIER Thermostat-Kopf mit eingebautem Fühler. KEYMARK-zertifiziert, geprüft nach DIN EN 215. Flüssigkeitsgefüllter Thermostat. Stabiles Regelverhalten auch bei kleinen Auslegungsregel- differenzen (< 1 K). Entspr. EnEV bzw. DIN V 4701-10. Reduzierte Baumaße in Länge und Durchmesser. Allseitig geschlossene Oberfläche. Besonders geeignet für hygienisch behaftete Räume im Gesundheitswesen oder im Lebensmittel-/Industriegewerbe. Sollwertbereich 6 bis 28 Grd. C. Merkzahl 1-5. Frostschutzsicherung. Max. Fühlertemperatur: 50 Grd. C Hysterese: 0,3 K Wassertemperatureinfluss: 0,9 K Differenzdruckeinfluss: 0,3 K Skalenhaube: RAL 9016, weiß Fabrikat der Planung: IMI Heimeieroder, Typ: DX, Art.-Nr. 6700-00.500 o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Biete einzutragen!) liefern und montieren.
04.__.0130
Thermostatkopf
4,00
Stck
04.__.0140 Badheizkörper Kermi Basic-50 E Badheizkörper in klassischem Design mit Sprossenoptikund praktischen Aussparungen zum Handtuchaufhängen. Mit D-Rohr-Profilen und runden Querrohren Reiner Elektrobetrieb Anschlussfertig geliefert Gefüllt mit frostsicherer Wärmeträgerflüssigkeit Bauhöhen:1770 mm Baulängen: 450 mm Bautiefe: 35 mm einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial Fabrikat der Planung:  Kermi oder glw. Art Typ:  Kermi Basic-50 E Gew. Fabrikat / Typ: liefern und montieren
04.__.0140
Badheizkörper Kermi Basic-50 E
E
1,00
Stck
04.__.0150 Elektro-Set FKS analoge Regelung Elektro-Set FKS analoge Regelung Das Elektro-Set FKS bestehend aus einem elektronisch geregelten Heizstab inkl. Regler (Schutzart IPX4), der am Heizkörper montiert wird. Durch Umbau ist der Regler rechts oder links am Heizkörper montierbar. Funktionen des Reglers - Stufenlose Temperaturregelung - Boostbetrieb (60 Minuten Volllast) - Frostschutzfunktion - Funktionsanzeige (Heizen, Aus, Booster) - Umstellung von Raumtemperaturregelung auf reine - Handtuchwärmerfunktion möglich - Fenster-Auf-Erkennung liefern und montieren
04.__.0150
Elektro-Set FKS analoge Regelung
E
1,00
Stck
04.__.0160 Kermi Diveo Badheizkörper Kermi Diveo Badheizkörper Ausführung links mit Mittenanschluss Eigenschaften: Ausführung links mit Mittenanschluss Kompaktheizkörper für Warmwasser-Betrieb Querrohre seitlich offen, um Handtücher zum Wärmen bequem ein hängen zu können Für Einrohr-Betrieb geeignet. Entlüftung: G 1/4" nach hinten, im äußeren Sammelrohr Betriebsdruck: max. 10 bar Prüfdruck: 13 bar Betriebsbedingungen: Heißwasser bis 110° C Anschlüsse: Mittenanschluss 2 x G 1/2‘‘ IG mittig nach unten Befestigungen: Befestigungs-Set beigepackt entspricht den Anforderungsklassen I und II der Richtlinie VDI 6036 Breite:450 mm Tiefe: 46 mm Höhe: 1700mm einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, Luft- und Blindstopfen sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial Fabrikat der Planung:  Kermi oder glw. Art Typ:  Kermi Diveo Artikelnummer: DVN1A700452OXK Gew. Fabrikat / Typ: liefern und montieren
04.__.0160
Kermi Diveo Badheizkörper
E
1,00
Stck
04.__.0170 Badheizkörper Kermi Decor-Arte Line Badheizkörper Kermi Decor-Arte Line Abmessungen Höhe: 600 mm Breite: 1.800 mm Anschlüsse Mitte links / rechts Heizwasser & Leistungsdaten max. Heizleistung bei 75/65/20°C 2.028 Watt max. Heizleistung bei 70/55/20°C 2.028 Watt Bauart Ausrichtung: vertikal Material & Oberfläche Material: Aluminium Farbe: anthrazit
04.__.0170
Badheizkörper Kermi Decor-Arte Line
E
1,00
Stck
05 Verschiedenes / Stundlohnarbeiten
05
Verschiedenes / Stundlohnarbeiten
05.__.0010 Sonderkonstruktion aus Profilstahl verzinkt Sonderkonstruktion aus Profilstahl aus verzinktem Material als Stütz-, Hänge- und Tragkonstruktion einschl. Befestigungsmaterial im Gebäude, korrosionsgeschützt. Bestehend aus Montageschienen- C-Profilen verschiedener Größen, Winkeln, einschl. Schalldämmung und allen erforderlichen Befestigungsmaterialien, Schutzkappen Abrechnung nach Einheitsgewichten. auf Nachweis mit Zeichnung und Aufmaßliste. liefern und montieren.
05.__.0010
Sonderkonstruktion aus Profilstahl verzinkt
5,00
kg
05.__.0020 Kernbohrung 80 Kernbohrung durch unbewehrter Kernbohrzone für die Verlegung der Heizungsrohrleitungen Kerndurchmesser = 80 mm Wand-/Deckenstärke = ca. 25 cm einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien. Vorhandene Bauteile sind gegen Beschädigungen,Verschmutzungen etc. entsprechend zu schützen. zu liefern und herzustellen
05.__.0020
Kernbohrung 80
E
8,00
Stck
05.__.0030 Kernbohrung 60 Kernbohrung durch unbewehrter Kernbohrzone für die Verlegung der Heizungsrohrleitungen Kerndurchmesser = 60 mm Wand-/Deckenstärke = ca. 25 cm einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien. Vorhandene Bauteile sind gegen Beschädigungen,Verschmutzungen etc. entsprechend zu schützen. zu liefern und herzustellen
05.__.0030
Kernbohrung 60
E
8,00
Stck
05.__.0040 Wartung der Heizkreisverteiler und der Wohnungsstationen Gegenstand dieser Position ist die jährliche Wartung der Heizkreisverteiler der Flächenheizung (Fußbodenheizung) sowie der Wohnungsstationen in den jeweiligen Wohneinheiten. Die Arbeiten umfassen die Sichtprüfung der Heizkreisverteiler, die Funktionsprüfung der Heizkreise, Kontrolle der Durchflussmengen und Druckverhältnisse, Entlüftung der Heizkreise sowie die Überprüfung der Einstellungen und sicherheitsrelevanten Bauteile. Zusätzlich werden die Wohnungsstationen (Frischwasserstationen / Übergabestationen) einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Hierbei erfolgt die Kontrolle der Hydraulik, Durchflussmengen, Temperaturen sowie der sicherheitsrelevanten Komponenten. Die Arbeiten werden gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben sowie dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert.
05.__.0040
Wartung der Heizkreisverteiler und der Wohnungsstationen
E
P
1,00
psch
05.__.0050 Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung, 2 Jahre Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung Der Wartungsvertrag ist für den in diesem Gewerk komplett enthaltenen Leistungsumfang anzubieten. Der Umfang des jeweiligen Wartungsvertrages ist als Vollwartungsvertrag, entsprechend den Vorschriften des Fachhandwerkes wie z.B. VDMA - Arbeitsblätter unter Berücksichtigung der anlagenspezifischen Erfordernisse anzubieten. Laufzeit des Vollwartungsvertrages 2 Jahre
05.__.0050
Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung, 2 Jahre
E
P
1,00
psch
05.__.0060 Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung, 5 Jahre Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung Der Wartungsvertrag ist für den in diesem Gewerk komplett enthaltenen Leistungsumfang anzubieten. Der Umfang des jeweiligen Wartungsvertrages ist als Vollwartungsvertrag, entsprechend den Vorschriften des Fachhandwerkes wie z.B. VDMA - Arbeitsblätter unter Berücksichtigung der anlagenspezifischen Erfordernisse anzubieten. Laufzeit des Vollwartungsvertrages 5 Jahre
05.__.0060
Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung, 5 Jahre
E
P
1,00
psch
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten. Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
05.__.0070 Lohnstunden eines Facharbeiters z.N. Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
05.__.0070
Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
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1,00
h
05.__.0080 Lohnstunden eines Bauhelfers z.N. Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
05.__.0080
Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
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1,00
h