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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: malandi@sp-planung.de
Tragwerksplanung:
LSM Ingenieure
Adelheidstraße 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 288692-13
E-Mail: j.wassmann@lsm-ingenieure.de
Planung Haustechnik (HLSE):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV):
LSM Ingenieure
Adelheidstraße 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 288692-13
E-Mail: k.meyer@lsm-ingenieure.de
Bodengutachter/ Deklaration/ Gründungsempfehlung:
Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll
Baugrund- und Erdbauuntersuchungen GmbH
Sattlerstraße 42
30916 Isernhagen
Tel.: 05136 8006-68
E-Mail: info@ism-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: malandi@sp-planung.de
Vermesser:
Mentz Vermessung
Nordstr. 4
31157 Sarstedt
Tel.: 0566 6035-30
E-Mail: mentz@vermessung-mentz.de
Brandschutz:
Corall Ingenieure
Wendenstraße 130
20537 Hamburg
Tel.: 040 607726756
E-Mail: n.gnas@ci-experts.de
Liste der Projektbeteiligten
Angaben zur Baustelle Baugrund
Bodenverhältnisse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021 und Deklaration von Bodenmaterialien vom 16.09.2021
Grundwasserspiegel: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021
Grundwasseranalyse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021
Hinweis:
Da sich das zu bebauende Grundstück in einem Hochwassergebiet befindet, ist entgegengesetzt zum Bodengutachten nach DIN 18533 die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E zu berücksichtigen.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten: über öffentliche Straßen
Für den Verkehr
freizuhaltende Flächen: gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung
Transportwege für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß der vom AN anzulegenden Baustraßen
Transportmittel für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Sonstige Baustelleinrichtung
Geräte/ Einrichtungen
anderer Unternehmer: nach Baufortschritt
Art / Lage der
Lagerplätze: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Sonstige Angaben zur Baustelle
Erdarbeiten außerhalb der Sohlplatten werden durch dritte Unternehmen ausgeführt.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend,
spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde
Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Vom Auftraggeber werden keine Container bereitgestellt.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk
funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu
erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG
zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans
erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die
Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für
Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im
Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach
Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine
geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen
und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen
Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein
und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend
ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten
Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante
Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft
sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und
eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden
Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
ist auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich.
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53
BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die
Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug.
Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der
Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten
Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für
die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden,
deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich,
fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und
Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen
auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht
nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften
getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu
beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende
Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen
vertraglich geregelt werden.
Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte
Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die
anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere
Einigung erfolgt - umgelegt.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und
Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche
Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt,
es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag
ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe
gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden,
wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren
Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende
zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins
als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen,
insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend
gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe
0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens
10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus
Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme
an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die
Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis
zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird
bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen
Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des
Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter
Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls.
Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den
AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter
Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN
hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin
vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist
dem AN dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert
werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung
oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw.,
sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens
4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen,
so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann.
Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der
Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird
generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart.
Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich
zu regeln.
Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst
wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim
AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben
des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden
kann.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine
Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße,
die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die
Durchschriften der AN.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte
und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach
dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile.
Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen.
Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und
die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind.
Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat
der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs
der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich
mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung
einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um
vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf
den Planserver des AG hochzuladen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von
einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die
Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per
Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG
adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der
Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer
der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung,
beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart.
Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch
sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen,
sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu
unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation sämtlicher Wärmeversorgungsanlagen inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel.
Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen vor Auftragsvergabe mit dem AG vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden.
Die Leistung ist erbracht, wenn geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind.
Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat.
Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind die sämtlichen Teilleistungen komplett mit allen zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile für vollfunktionsfähige Anlagen sind mit den entsprechenden Einheitspreise abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. vorhandene Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem Leistungsverzeichnis abzuleiten sind, auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen.
Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen auch nicht zu Nachforderungen.
Die anzubietenden Einheitspreise sind als Netto-Preise in Euro einzutragen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Die gültige Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen.
Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren. Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht zusätzlich vergütet.
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch bei Auftragserteilung, eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen.
Der AN hat für die gesamte Bauzeit einen Fachbauleiter nach LBO zu stellen. Dieser hat die Pflicht, an den regelmäßig stattfindenden Regelbaubesprechungen mit dem AG und dessen Fachplaner teilzunehmen.
Der AN hat sich über die Transport- und Einbringungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und die Montage- bzw. Aufstellungsorte für die im Lieferumfang enthaltenen Geräte und Anlagen unter Vorgabe aller technischen Vorschriften und Normen zu prüfen.
Alle Einbauteile sind so anzubieten, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen bzw. Türen in Einzelteilen zerlegt an den Aufstellungsort transportiert werden können.
Der AN verpflichtet sich, seine Ausführungen den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich, schriftlich dem AG mitzuteilen
Nachfolgende Leistungen, die durch den AN zu erbringen sind, verstehen sich als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet:
Anzeichnen und Einmessen von Schlitzen und Durchbrüchen sowie Kernbohrungen im Zusammenhang der vertraglich geschuldeten Leistungen, insofern diese von einem anderen Unternehmen ausgeführt werden
Heizkörper nach Beendigung der Montage, einmal insgesamt abnehmen und später wieder anbringen, einschließlich aller Nebenarbeiten, wie Entleeren, Füllen, Inbetriebnahme usw.
Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen
Schutz von Bau- und Anlagenteilen der eigenen Leistung sowie benachbarter Bauteile vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Ausführung der Arbeiten an Heiz- und Wassererwärmungsanlagen durch loses Abdecken oder Umwickeln der zu schützenden Bauteile mit geeigneten Schutzfolien. Der AN haftet für Beschädigungen an seinen Anlagen bis zur förmlichen Abnahme.
Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen in Trockenbauwänden etc., z.B Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Konsolen, Stützgerüste
Stemm-, Bohr - und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen
Lieferung und Einsetzen aller notwendigen Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben ect.) zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegenüber angrenzenden Bauteilen
Provisorische Maßnahmen zum Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der förmlichen Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers, z.B. Inbetriebnahme Fußbodenheizung zur Erreichung der Belegreife des Heizestrichs. Aufheizprotokoll ist durch den AN zu erstellen und dem AG in digitaler Form zur zu übergeben.
Spülen von Heizleitungen und Anlagenteilen
Liefern der für die Druckprüfung, Probebetrieb und Inbetriebnahme nötigen Betriebsstoffe und Medien
Luftdichte Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Bemusterung aller sichtbaren Bauteile wie Thermostatköpfe, Raumthermostate, Aufputz-Zähler, Rosetten für Heizleitungen ect.
Die PSA für die Inbetriebnahme der Anlage ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten
Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals
Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese durch den Auftragnehmer verursacht wurden
Der AN trägt die Verantwortung für das Einmessen der vertraglich geschuldeten Anlagenteile gemäß Ausführungsplanung. Sollten dem AN Maße zur Installation fehlen, so sind diese vor Installation mit der örtlichen Bauleitung oder dem Fachplaner abzustimmen. Der AN hat seine Bauteile an den bauseits vorhandenen Meterrissen einzumessen.
Fotodokumentation der durch den AN ausgeführten Installationen im Bereich von Schächten, die verschlossen werden. Die Fotodokumentation ist in digitaler Form dem AG mit den Revisionsunterlagen zu übergeben.
Baustellen-Einrichtung und -Auflösung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern in den nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nichts anderes vorgegeben ist.
Aufenthalts- und Lagerräume hat der AN selbst zu stellen. Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Der Aufstellort der Mannschafts- und Materialcontainern o.ä. des AN muss mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden.
Baustellentoiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt und sind sauber zu halten. Verschmutzungen durch nachweislich groben Missbrauch werden auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma beseitigt.
Alle Bohrungen zur allgemeinen Leitungsführung durch Decken und Wände bis zu einem Durchmesser von 25 mm werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Normen, Richtlinien, Merkblätter:
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen.
Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen:
DIN 4065: Hinweisschilder
DIN 4102: Brandverhalten von Brandstoffen
DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
DIN 4701: Energetische Bewertung
DIN 4703: Raumheizkörper
DIN 4753: Trinkwassererwärmer
DIN 15450: Heizungsanlagen mit Wärmepumpen
DIN 15599-1: Wärmedämmstoffe
DIN 18421: Wärmedämmung
DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden
DIN EN 12098: MSR
DIN EN 12171: Wartung
DIN EN 12831: Heizlastberechnung
DIN EN 14336: Installation und Abnahme
Darüber hinaus gelten bzw. sind zu beachten:
die zugehörige Landesbauordnung sowie damit verbundene Gesetzesverordnungen und sonstige das Vorhaben betreffende behördliche Auflagen und Bestimmungen der betreffenden Gemeinde
alle erforderlichen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften und Regelwerke
die jeweiligen produktrelevanten Herstellerrichtlinien, soweit diese den gesetzlichen Vorgaben und einer fachgerechten Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
ggf. systembedingte Werkpläne und Vorgaben
Abnahmebedingungen des TÜV/Dekra bzw. Gewerbeaufsichtsamts
Alle technischen Bestimmungen der TRD
VDE-Brandschutz und alle gewerkeübergreifenden Maßnahmen
Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert und montiert wird.
Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten:
UVV - Unfallverhütungsvorschriften
GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands
BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Arbeitsstättenrichtlinien
AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Ausführung allgemein:
Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären.
Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen.
Die Ausführungsfristen richten sich bei Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbarten Terminplan. Gegenfalls gelten die im Vergabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) als vereinbarte Vertragsfristen.
Baubesprechungen:
Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird regelmäßig eine Baubesprechung durch den Auftraggeber einberufen. Ziel der Besprechung ist für alle auf der Baustelle tätigen Firmen ein möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu realisieren. Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des AN daran ist Pflicht. Der Vertreter des AN muss zu diesen Baubesprechungen aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein.
Arbeitsablauf:
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Bautagesberichte:
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem der Bauüberwachung wöchentlich zu übergeben. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Datum
eine fortlaufende Nummerierung
Das Wetter
Anzahl und Qualifikationen des eingesetzten Personals
die eingesetzten Großgeräte
die ausgeführten Arbeiten mit Angabe des Bauabschnitts
besondere Vorkommnisse
Werkstattbesuch und Kontrollen:
Dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen wird durch den AN gestattet, ggf. den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen.
Befestigungen und Schallschutz:
Die Verlegvorschriften und Einbaurichtlinien der Hersteller sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Befestigung von Rohrleitungen und Geräten durch Schellen, Aufhängungen und desgleichen hat nur mittels Bohrungen und Metalldübel zu erfolgen.
Falls erforderlich, sind zusätzliche Verstrebungen, Träger, Halterungen durch Konsolen, etc. zu montieren. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Bei allen Rohr-, Kanalverlegungen ist besonders sorgfältig auf Schallisolierung, zwecks Schalldämmung zu achten. Schalldämmende Maßnahmen sind bei allen Schellen-, Wand- und Deckendurchführungen zu treffen.
Bei Wanddurchbrüchen sind geschlossene Isolier-Schläuche in der entsprechenden Isolierstärke zu verwenden. Es sind der Bauleitung entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen.
Hinweisschilder und Beschriftungen:
Es sind ausreichend Bezeichnungsschilder vorzusehen welche nicht gesondert vergütet werden. Die Schilder bestehen aus weißem Resopal mit schwarzer Schrift, Schilder werden mit passender Grundplatte aus
stabilem Stahlblech und Halter einschl. Anschweißen an die Rohrleitungen oder Anschrauben an Bauteile, bzw. bei kleinen Geräten, BSK, RSK, Pumpen, Armaturen etc. mittels Befestigung über Gliederketten dauerhaft
befestigt bzw. angehängt. Schilder ankleben ist nicht gestattet.
Beschriftung nach Abstimmung mit dem AG bzw. Fachplaner. Dieses wird nicht gesondert vergütet.
Aufkleber mit Fließrichtungspfeilen (DIN-Farben) an der fertigen Ummantelung gut sichtbar anbringen. Das Aufkleben und liefern ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Brandschutz:
Alle Durchführungen im Bereich von Brandabschnitten sind nach DIN zu verschließen. An allen Brandschottungen sind entsprechende Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnungen werden nicht gesondert vergütet.
Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, mit mehrzeiliger Beschriftung, Schild aus mehrschichtigem Kunststoff, mit eingesteckten Schriftleisten Schrift in Kunststoffleisten graviert und geschwärzt, Höhe = ca. 52 mm, Breite = ca. 74 mm.
Wichtige Hinweise:
Vor der Inbetriebnahme der TW-Leitungen hat die Wasseranalyse nach Trinw.V 2001 (2012) zu erfolgen!
Wasseranalyse nach Trinkw.V 2001 (2012) zum Nachweis.
Untersuchung nach Legionellen, Coli-Bakterien Wasseranalyse.
Das neu erstellte Trink- und Brauchwassernetz muss vor Inbetriebnahme- / Anbindung an die vorhandene Versorgung von einer amtl. Hygienestelle auf Keimfreiheit (bakteriologische Analyse) untersucht werden und für
unbedenklich erklärt werden. Die Wasseranalyse muss nach dem Spülen erfolgen.
Entsprechend sind Wasserproben aus dem erstelltem Leitungsabschnitt / Entnahmestelle zu entnehmen, getrennt für Kalt- und Warm-Trinkwasser.
Die Auswertung der Proben sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der untersuchenden Stelle ist in schriftlicher Form der Bauleitung- bzw. dem AG in digitaler Form zu übergeben. Die Kosten hierfür sind
in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Netzanschuss bzw. bei den mediengeführten Leitungen der TW, SW Anschluss ist nach den geltenden TAB auszuführen und mit dem Versorger zu koordinieren. Die benötigten Anträge sind rechtzeitig zu beantragen. Die Leistungsgrenze liegt bei einem Meter aus dem Gebäudeaustritt.
Raumheizflächen:
Die Wärmeleistung der Raumheizflächen ist auf die nach DIN EN 12831 ermittelte Heizlast auszulegen
Sind Heizkörperverkleidungen oder eine leistungsmindernde, z.B. metallhaltige Beschichtung vorgesehen, ist die Minderung der Wärmeleistung vom Auftraggeber rechtzeitig anzugeben und vom Auftragnehmer zu berücksichtigen (siehe DIN 4703-3). Bei Flächenheizungen gilt Entsprechendes.
Heizkörper sind mit den Rohrleitungen so zu verbinden, dass sie leicht lösbar, entleerbar und abnehmbar sind. Heizkörper und ihre Armaturen müssen gut zugänglich sein.
Fußbodenheizung:
Folgende Normen sind zu berücksichtigen: DIN EN 1264-1 DIN EN 1264-2 DIN EN 1264-3 DIN EN 1264-4
Druckprüfung:
Der Auftragnehmer hat die Anlage nach dem Einbau und vor dem Schließen der Mauerschlitz, Wand – und
Deckendurchbrüche sowie gegebenenfalls vor dem Aufbringen des Estrichs oder eine andere Überdeckung einer Druckprüfung zu unterziehen.
Wasserheizungen und Wassererwärmungsanlagen sind mit einem Druck zu prüfen, der dem Ansprechdruck des Sicherheitsventils entspricht.
Die Druckprüfung ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet.
Über die Druckprüfungen sind Protokolle zu erstellen. Aus ihnen müssen hervorgehen:
Datum der Prüfung
Anlagendaten wie Aufstellort, höchstzulässiger Betriebsdruck, bezogen auf den tiefsten Punkt der Anlage
Prüfdruck, bezogen auf den Ansprechdruck des Sicherheitsventils
Dauer der Belastung mit dem Prüfdruck
Bestätigung, dass die Anlage dicht ist und an keinem Bauteil eine bleibende Formänderung aufgetreten ist
Einstellung der Anlage:
Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Der hydraulische Abgleich ist mit den rechnerisch ermittelten Einstellwerten so vorzunehmen, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb, also z.B. auch nach Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspausen der
Heizanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden.
Die Einstellung ist zur Abnahme vorzunehmen. Die endgültige Einstellung von reglungsspezifischen Werten, z.B. Vorlauftemperatur, Heizkurve, ist zum Ende der ersten Heizperiode nach Fertigstellung des Gebäudes
vorzunehmen.
Das Befüllen der Anlage einschließlich des Leitungsnetzes zwischen Wärmepumpe und dem Heizungsnetzes ist mit den angeboten Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet.
Abnahmeprüfung:
Es ist eine Abnahmeprüfung sowie eine Funktionsmessung druchzuführen. Es sind entsprechende Protokolle anzufertigen und der örtlichen Bauleitung zu übergaben.
Gerüste:
Die Fassaden des Gebäudes werden bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet. Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN alle von ihm benötigten
Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste, auch mit einer Belagsfläche > 2 m, zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung seiner Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und
ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für die Dauer der Nutzung ist der AN allein für die Verkehrs- und Unfallsicherheit seiner Gerüste verantwortlich. Die Nutzung der seitens des AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerke zu gestatten.
Produkte und Gleichwertigkeit:
Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden.
Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsbagbe unaufgefordert Qualitätsnachweise der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als vertraglich vereinbart.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Dem Leistungsverzeichnis sind nachfolgende Planungsunterlagen zur Kalkulation der Einheitspreise beigefügt bzw. können vom Bieter eingesehen werden:
Ausführungsplanung seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Baustelleneinrichtungsplan: SAR_RH_AC1_4_LP_ÜB_0008_AR_FRG_RiG
Grundrisse Erdgeschoss - RH: SAR_RH_AC2_5_GR_00_0001_E_VOR
Grundrisse 1. OG - RH: SAR_RH_AC2_5_GR_01_0002_E_VOR
Grundrisse DH - RH: SAR_RH_AC2_5_GR_02_0003_E_VOR
Schnitt AA: SAR_RH_AC2_5_AS_AA_0004_C_VOR
Schnitt BB: SAR_RH_AC2_5_AS_BB_0005_C_VOR
Schnitt CC: SAR_RH_AC2_5_AS_CC_0006_B_VOR
TGA-Planung seitens Heise + Baumgart Partnergesellschaft mbH:
Wärmetechnische Anlagen Reihenhäuser:
Grundriss EG: SAR_RH_HZG_5_GR_00_0200_D_ZFR
Grundriss 1. OG: SAR_RH_HZG_5_GR_01_0201_D_ZFR
Grundriss 2. OG: SAR_RH_HZG_5_GR_02_0202_E_ZFR
Strangschema Heizung: SAR_RH_HZG_5_HS_XX_0204_C_ZFR
Anlagenschema, je Haus: SAR_RH_HZG_5_AL_XX_0205_C_ZFR
Koordinationsplanung:
Grundriss EG: SAR_RH_TKO_5_GR_00_1001_E_ZFR
Grundriss 1. OG: SAR_RH_TKO_5_GR_01_1002_E_ZFR
Grundriss 2. OG: SAR_RH_TKO_5_GR_02_1003_E_ZFR
Leitungstrassenplan SAR_MH_TKO_5LP_0100_D_ZFR vom 01.03.2023
Details Technikraum EG: SAR_RH_TKO_5_GR_00_0501_D_VOR
Planungsunterlagen
01 Wärmeerzeugungsanlagen (KG 421)
01
Wärmeerzeugungsanlagen (KG 421)
Wärmeerzeugungsanlagen Wärmeerzeugungsanlagen
Die Wärmepumpe befindet sich im Vorgaten im Bereich des Haupteinganges. Sie werden auf ein bauseitigem Fundament platziert, um eine stabile Basis zu gewährleisten. Um das Auftreten von Frost zu verhindern, wird die Kondensatleitung mit einem Frostschutzband umwickelt. Das Kondensat, das sich bildet, wird isn Erdreich abgeleitet.
Die Dämmung der Leitung im Außenbereich wird mit einer Kautschuk Dämmung ausgeführt und im Nachgang mit einer Blechummantlung ausgeführt um diese vor Schäden zu schützen.
Der Pufferspeicher muss eine Speichertemperatur von 55°C haben.
Das Heizungswasser wird aus dem Pufferspeicher durch eine Sekundärpumpe zu den Wohnungsstationen geführt. Diese Wohnungsstationen versorgen die Fußbodenheizung sowie den Wärmetauscher für die Warmwasserbereitung. Um die Spitzenlastanforderungen für die Warmwassertemperatur zu erfüllen, wird ein integrierter Durchlauferhitzer eingesetzt.
Die Systemtemperaturen im Heizungsnetz betragen im Vorlauf 55°C und im Rücklauf 35°C.
Wärmeerzeugungsanlagen
01.__.0010 VIESSMANN Vitocal 200-S VIESSMANN Vitocal 200-S
Typ: AWB-E-AC 201.D16
Mit max. Heizleistung (A7/W35):14,70 kW
Luft/Wasser-Waermepumpe, Split-Ausfuehrung
fuer Heizung, Kuehlung und Trinkwassererwaermung
Geringe Betriebskosten durch hohen COP
(Coefficient of Performance)
Leistungsregelung und DC-Inverter für hohe Effizienz im Teillastbetrieb
Max. Vorlauftemperatur bis 60°C bei 10°C Aussentemperatur
Kompakte Inneneinheit mit Hocheffizienz-Umwaelzpumpe,
Verfluessiger, 3-Wege-Umschaltventil,
Heizwasser-Durchlauferhitzer,
Sicherheitsgruppe und Regelung
Einfach zu bedienende Vitotronic
Regelung mit Klartext- und Grafikanzeige
Komfortabel durch reversible Ausfuehrung,
die Heizen und Kuehlen ermöglicht.
Optimierte Nutzung des selbsterzeugten
Stroms von Photovoltaikanlagen
COP optimierte Kaskadenfunktion fuer
bis zu 5 Waermepumpen
Besonders leise im Betrieb durch
Advanced acoustics design (AAD)
Internetfaehig durch Vitoconnect für Bedienung
und Service über Viessmann Apps
Lieferumfang/Ausstattung Modulierende Waermepumpe
in Split-Ausfuehrung, bestehend aus Aussen-
und Inneneinheit fuer Heizung, Kühlung
und Trinkwassererwaermung.
Ausseneinheit für Boden- oder Wandmontage
Mit DC-Inverter-Technologie zur
stufenlosen Leistungsregelung für einen
optimalen Betrieb unter allen Betriebsbedingungen.
Geräusch- und schwingungsarm durch drehzahlgeregelten
Scroll-Verdichter und Advanced Acoustics Design (AAD).
Mit elektronischemExpansionsventil zur Erhoehung der
Jahresarbeitszahl und drehzahlgesteuertem Axialventilator.
Energieeffiziente Abtauung über Kaeltekreisumkehr.
Korrosionsbestaendiger, wasserabweisender Verdampfer
mit Blue Fin-Beschichtung. Mit geschwungenen
Verdampferlamellen zur Erhoehung der Effizienz.
Vorgefuellt mit Kaeltemittel R410A, Füllung ausreichend fürr
Kaeltemittelleitung bis 12 m Länge.
Inneneinheit fuer Wandmontage: Mit effizientem asymmetrischen Edelstahl-Plattenwaermetauscher
(1.4401/1.4301) zur Waermeabgabe an das
Heizsystem. Mit eingebauter Hocheffizienz-Umwaelzpumpe fuer Heizkreis, stroemungsguenstigem Gussblock mit
3-Wege-Umschaltventil (Heizen/Trinkwassererwaermung) und
integriertem Heizwasser-Durchlauferhitzer. Mit integriertem Stroemungswaechter und Sicherheitsgruppe.
Verbindung zwischen Aussen- und Inneneinheit mit geeigneten
Kaeltemittelleitungen herstellen, das Kältemittel ist mit in den Einheitspreis einzuberechnen und wird nicht gesondert vergütet, liefern und befüllen.
Mit witterungsgefuehrter, digitaler Waermepumpenregelung Vitotronic 200, Typ WO1C. Fuer Anlagen mit 1 Heizkreis ohne
Mischer und/oder - in Verbindung mit Erweiterungssaetzen (Zubehoer) - max. 2 Heizkreisen mit Mischer. Mit
Speichertemperaturregelung fuer einen Speicher-Wassererwaermer.
Aussentemperatursensor sowie Vorlauf- und
Ruecklauftemperatursensor Sekundaerkreis
im Lieferumfang. Mit integrierter Optimierung des Eigenenergieverbrauchs fuer Strom der Photovoltaikanlage, in
Verbindung mit Energiezaehler.
Die Vitotronic 200 enthaelt:
- Netzschalter, Betriebs- und Stoerungsanzeige, Optolink
Laptop-Schnittstelle und Bedienteil.
Einfache Bedienung mittels grafischem
Display mit Klartextunterstuetzung, grosser Schrift und kontrastreicher schwarz/weiss-Darstellung sowie
kontextbezogener Hilfe.
- Einstellung von Betriebsarten, Party-
und Sparbetrieb, Ferienprogramm, Raumtemperatur und
Trinkwassertemperatur sowie Abfragen von Temperaturen.
Mit bedarfsabhaengigem Ausschalten der Heizkreispumpen sowie Sommersparschaltung und variabler Heizgrenze.
Mit automatischer Sommer-/Winterzeitumschaltung,
Wartungsmeldung und kontrollierter Estrichtrocknung.
Mit Diagnosesystem, Betriebstagebuch und Ausgang
Sammelstoermeldung.
- COP-optimierte Kaskadenfunktion fuer
bis zu 5 Waermepumpen ueber LON ist
moeglich (Zubehoer erforderlich).
- Fernbedienbar ueber KM-BUS mit Vitotrol
200-A oder ueber Funk mit Vitotrol 200-RF ist mit einzuberechnen in die EP-Position
- Anbindung ueber Funk-Basis. Fernbedienung und Ueberwachung des Geraets mit der ViCare App in
Verbindung mit Vitoconnect, Typ OPTO und
bauseitigem Internetzugang ueber WLAN.
Farbe:
- Ausseneinheit: Vitosilber
- Inneneinheit: Vitopearlwhite
Leistungsdaten nach EN 14511 im Heizbetrieb
Bei Betriebspunkt A2/W35:
- Nenn-Waermeleistung: 7 kW
- Elektr. Leistungsaufnahme: 1,8 kW
- Leistungszahl (COP): 3,9
Bei Betriebspunkt A7/W35:
- Nenn-Waermeleistung: 10,1 kW
- Elektr. Leistungsaufnahme: 2,0 kW
- Leistungszahl (COP): 5
Bei Betriebspunkt A -7/W35:
- Nenn-Waermeleistung: 11,6 kW
- Elektr. Leistungsaufnahme: 3,9 kW
- Leistungszahl (COP): 3,0
Leistungsdaten nach EN 14511 im Kuehlbetrieb
Bei Betriebspunkt A35/W7:
- Kuehlleistung: 9,2 kW
- Elektr. Leistungsaufnahme: 2,4 kW
- Leistungszahl (EER): 3,8
Lufteintrittstemperatur Heizbetrieb:
- Lufttemperatur min.: -20 ^C
- Lufttemperatur max.: 35 ^C
Lufteintrittstemperatur Kuehlbetrieb:
- Lufttemperatur min.: 10 ^C
- Lufttemperatur max.: 45 ^C
Heizwasser (Sekundaerkreis):
- Max. externer Druckverlust (RFH) bei
Mindestvolumenstrom: 500 mbar
- Max. externer Druckverlust (RFH) bei
Mindestvolumenstrom: 50 MPa
- Vorlauftemperatur: 60 ^C
- Zul. Betriebsdruck: 3 bar
- Zul. Betriebsdruck: 0,3 MPa
Elektrische Werte Ausseneinheit:
- Nennspannung Verdichter:
3/N/PE 400 V/50 Hz
- Anlaufstrom Verdichter: 5 A
Elektrische Werte Inneneinheit:
- Nennspannung Regelung:
1/N/PE 230 V/50 Hz
- Absicherung intern: T 6,3 A
- Elektr. Leistungsaufnahme
Sekundaerpumpe (PWM): 60 W
- Energieeffizienzindex (EEI)
Sekundaerpumpe: 0,2
Heizwasser-Durchlauferhitzer
- Nennspannung: 1/N/PE 230 V/50 Hz
oder - Nennspannung: 3/N/PE 400 V/50 Hz
- Heizleistung: 9 kW
Kaeltemittel R410A:
- Kaeltemittelfuellmenge: 3,6 kg
- Treibhauspotenzial (GWP): 1924
- CO2-Aequivalent: 6,9 t
Abmessungen Ausseneinheit:
- Ausseneinheit Laenge: 546 mm
- Ausseneinheit Breite: 1.109 mm
- Ausseneinheit Hoehe: 1.377 mm
- Ausseneinheit Gewicht: 148 kg
Abmessungen Inneneinheit:
- Inneneinheit Laenge: 370 mm
- Inneneinheit Breite: 450 mm
- Inneneinheit Hoehe: 880 mm
- Inneneinheit Gewicht: 45 kg
Anschluesse:
- Heizwasservorlauf: G 1 1/4
- Heizwasserruecklauf: G 1 1/4
- Vorlauf Speicher-Wassererwaermer: G 1 1/4
- Abmessung Fluessigkeitsleitung:10 mm
- Abmessung Heissgasleitung:16 mm
Technische Daten zur Bestimmung der
Energieeffizienzklasse (ErP-Label):
Waermepumpe:
Niedertemperaturanwendung bei
durchschnittlichen Klimaverhaeltnissen:
- Jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienzklasse:
A++
- Jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz:172 %
- Waermenennleistung: 6 kW
- Jaehrlicher Energieverbrauch: 2637 kWh
Mitteltemperaturanwendung bei
durchschnittlichen Klimaverhaeltnissen:
- Jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienzklasse:
A++
- Jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz:125 %
- Waermenennleistung: 6 kW
- Jaehrlicher Energieverbrauch:3605 kWh
Niedertemperaturanwendung bei kaelteren
Klimaverhaeltnissen:
- Jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz:139 %
- Waermenennleistung: 5 kW
- Jaehrlicher Energieverbrauch:3602 kWh
Mitteltemperaturanwendung bei kaelteren
Klimaverhaeltnissen:
- Jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz:106 %
- Waermenennleistung: 5 kW
- Jaehrlicher Energieverbrauch:4849 kWh
Niedertemperaturanwendung bei waermeren
Klimaverhaeltnissen:
- Jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz:211 %
- Waermenennleistung: 3 kW
- Jaehrlicher Energieverbrauch: 799 kWh
Mitteltemperaturanwendung bei waermeren
Klimaverhaeltnissen:
- Jahreszeitbedingte
Raumheizungs-Energieeffizienz:138 %
- Waermenennleistung: 3 kW
- Jaehrlicher Energieverbrauch:1085 kWh
Schallleistungspegel:
- Schallleistungspegel Aussen: 54 dB
- Schallleistungspegel Innen: 39 dB
Temperaturregler:
- Temperaturregler Klasse: II
- Beitrag Raumheizungs-Energieeffizienz:
2 %
Energieeffizienz Verbund (Heizung):
136 %
Energieeffizienzklasse Verbund
(Heizung): A++
liefern, aufstellen auf bauseitigem Fundament, inklusive interner Verkabelung
01.__.0010
VIESSMANN Vitocal 200-S
4,00
Stck
01.__.0020 Installations-Set Bodenmontag Installations-Set Bodenmontag
Installations-Set für Bodenmontage der Ausseneinheit
- Kupferrohr 10 x 1 mm mit Waermedaemmung fuer Fluessigkeitsleitung, Ring mit 12,5 m.
- Kupferrohr 16 x 1 mm mit Waermedaemmung fuer Heissgasleitung, Ring mit 12,5 m.
- 2 Stueck Konsolen aus Aluminiumprofilen für Bodenmontage.
- 10 m Thermo-Isolierband 50 x 3 mm, Farbe weiss.
liefern und einbauen nach Herstellervorgaben
01.__.0020
Installations-Set Bodenmontag
4,00
Stck
01.__.0030 Begleitheizung für Kondenswasserwanne Begleitheizung für Kondenswasser
Elektrische Begleitheizung zum Frostschutz für das
Kondenswasser der Ausseneinheit. Nur bei freiem Ablauf des Kondenswassers.
Begleitheizung (1,2 m lang), Kondenswasser-Ablaufwinkel,
Verschluss-Stopfen und Halteclips zur Befestigung der Begleitheizung.
Artikelnummer: ZK04097
liefern, einbauen und betriebsfertig anklemmen
01.__.0030
Begleitheizung für Kondenswasserwanne
4,00
Stck
01.__.0040 Temperatursensor NTC 10k Temperatursensor NTC 10k
zur Erfassung einer Temperatur in einer Tauchhuelse.
Mit Anschlussleitung (5,8 m lang) und Stecker.
liefern und einbauen
01.__.0040
Temperatursensor NTC 10k
4,00
Stck
01.__.0050 Vorlauftemperatursensor NTC 10k Vorlauftemperatursensor NTC 10k
Anlegetemperatursensor (NTC 10 kOhm)
zur Erfassung einer Temperatur an einem Rohr.
Mit Anschlussleitung (5,8 m lang) und Stecker.
liefern und einbauen
01.__.0050
Vorlauftemperatursensor NTC 10k
4,00
Stck
01.__.0060 STB Fussbodenheizung 40°C STB Fussbodenheizung 40°C
Sicherheitstemperaturbegrenzer
mit Anschlussleitung (4,2 m lang),
Stecker und Temperaturbegrenzung 40°C.
liefern und einbauen
01.__.0060
STB Fussbodenheizung 40°C
4,00
Stck
01.__.0070 Heizwasser-Pufferspeicher 200L Zur Heizwasserspeicherung in Verbindung mit Wärmepumpen bis 17 kW Heizleistung
Mit Wärmedämmung aus PUR-Hartschaum
· Heizwasser-Vorlauftemperatur bis 110 °C.
· Heizseitigem Betriebsdruck bis 3 bar (0,3 MPa).
Hersteller: Viessmann
Typ: Vitocell 100-E/ SVWA
Speicherinhalt: 200L
Länge: 582mm
Breite:640mm
Höhe: 1333mm
Gewicht: 59kg (unbefüllt)
liefern, einbringen, aufstellen und Anschlüsse vorbereiten einschließlich Zubehör
01.__.0070
Heizwasser-Pufferspeicher 200L
4,00
Stck
01.__.0080 Thermometer analog Thermometer analog
zum Einbau in die Waermedaemmung oder das Vorderblech des Speicher-Wassererwaermers.
liefern und einbauen
01.__.0080
Thermometer analog
12,00
Stck
01.__.0090 Membran-Druckausdehnungsgefäss Membran-Druckausdehnungsgefäss
für geschlossene Heizungsanlagen
Typ: H 25
- Inhalt: 25 l
- Farbe: Vitosilber
- Max Betriebsdruck: 3 bar
- Anschluss: R 3/4
- Durchmesser: 308 mm
- Hoehe: 481 mm
- Gewicht: 3,6 kg
Wandhalterung mit Spannband fuer Membran-Druckausdehnungsgefaesse 8 bis 25
liefern und einbauen
01.__.0090
Membran-Druckausdehnungsgefäss
4,00
Stck
01.__.0100 Kappenventil R 3/4 Kappenventil R 3/4
für Membran-Druckausdehnungsgefaesse Typ N 25 bis N 50, Nenndruck PN 10, max. Betriebstemperatur 120 Grad C.
liefern und einbauen
01.__.0100
Kappenventil R 3/4
4,00
Stck
Wohnungsstationen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Einbau und überprüfen der Installation
Überprüfung der Anschlüsse
Beschriten der einzelnen Heizkreise mit Längen und Bezeichnung
Probebetrieb
Erstellen des Inbetriebnahmeprotokolls
An- und Abfahrt inklusive
Zur Inbetriebnahme der Wohnungsstation muss die Anlage gespült, befüllt und elektrisch fertig verdrahtet sein.
Wohnungsstationen
01.__.0110 Wohnungsstation inkl. Wärmedämmhaube WK Hybrid Wohnungs-Kombi-Station WK Hybrid
- H 2 (400 V kW 11-13)
zur Versorgung einer Wohnung mit Heizung und Trinkwarmwasser in modularer Bauweise.
Bestehend aus: Montageplatte mit Anschlussschiene, kupfergelöteter Edelstahlplattenwärmetauscher in langer Ausführung, somit große thermische Länge mit hoher Auskühlung des Heizmediums und geringem Verkalkungsrisiko, Anschlüsse DN 25.
Mit Heizungsentlüftungen und Kaltwasserdrosselscheibe (10 l/min Standard). Inklusive Proportionalmengenregler mit DVGW/KTW-Zertifizierung (ohne Hilfsenergie). Durch eine hochwertige Innenbeschichtung des Proportionalmengenreglers (PM-Regler) auf der Kaltwasserseite und der Stößelstange wird langfristig eine Kalkablagerung vermieden. Mit Vorrangschaltung für die Warmwasserbereitung, Zonenventil mit Volumenstromeinstellung der Wohnungsheizung und Montage eines Stellantriebes. Waagerecht angeordnete Wärmezählerstrecke mit Passstück 110 mm x 3/4" AG. Im Primärvorlauf und Primärrücklauf werkseitig montierte Reduzierstücke mit Fühleranschluss M10x1 mm für den Einsatz von direkttauchenden Temperaturfühlern. Wir empfehlen Wärmezähler der Größe QN 1,5 m3/h mit einem schnellen Temperaturzyklus und kurzem Integrationsintervall bzw. Ultraschallzähler zu verwenden.
6 Stück Überwurfmuttern 3/4" flachdichtend für Heizungsvor- und Rücklauf sowie Kalt- und Warmwasser-Anschluss, Rohrleitungen aus Edelstahlrohr 18 x 1, VL-Primär und Sekundärleitungen sind gedämmt.
Ein Kaltwasser-Wohnungsabgang WS KWA ist mit in den Einheitspreisen zu berechnen. Schall- und thermische Entkoppelung der Station zur Rückwand. Zusätzlich eingebaute Schmutzfänger im Heizungsvorlauf und am Anschlussstutzen für Kaltwasser des PM- Reglers. Das Entleerungs-Set wird zum Spülen/Entlüften der Anlage verwendet, ein 3/4" Schlau-Anschluss ist vorhanden.
Durch einen Differenzdruckregler im Rücklauf des Wohnungskreis wird der hydraulische Abgleich sichergestellt, Kvs- Wert 3,50, Einstellbereich ist von 50-300mbar.
Über ein Thermostatisches-Temperatur- Vorhaltemodul wird die Hauptleitung auf die 28 C vorgehalten. Der E- Durchlauferhitzer mit 400 V Anschluss und 1m E-Anschlusskabel erwärmt die Warmwassertemperatur auf die gewünschte (eingestellte) Temperatur. Optional kann über eine Fernbedienung, die Temperatur geändert werden.
Das Base Regelmodul mit Pumpenlogik (RMP) zur Erweiterung auf max. 10 Raumreglern ist mit in die Einheitspreise zu berechnen.
Einschließlich Heizkreisverteiler für 5 Heizkreise und 1 x Reserve
Technische Daten:
Betriebsdruck:PN 6
Wohnungsheizkreis Heizleistung:10 kW
Spreizung: 20 K
Anschluss: 3/4" IG
Primär VL: 38 C
Primär RL: 20 C
Zapfmenge E- Durchlauferhitzer 10l/min
TW-Ein: 10 C
Erwärmung um:25 K
TWW-Leistung: 11 -13 kW
Volumenstrom: 831l/h
E-Nachheizung Durchlauferhitzer
Leistung: 11- 13 kW
Erwärmung von 35 C auf WWB 60 C /10l/min
Mischtemperatur 38 C: 15,4/min
Druckverlust Heizungsseite: 0,28 bar (ohne WMZ)
Min. Kaltwasserdruck: 3,5 bar
Max. Betriebstemp.:60 C
Gewicht: ca.18,0 kg
Außenmaße Montagerückwand
Breite: 555 mm
Höhe: 600 mm
Tiefe: 150 mm
Typ: WK-H2
liefern, einbauen in Gipskartonwänden und betriebsfertig verkabeln
Fabrikat der Planung: KaMo Frischwarmwassersysteme
oder gleichwertige Art
01.__.0110
Wohnungsstation inkl. Wärmedämmhaube
4,00
Stck
01.__.0120 Aufputzgehäuse UP Gehäuse WK AP V2.0 810-1200-920-150ST breit ohne Schiene und Absperrungen.
Unterputzgehäuse für KaMo Wohnungsstationen. Unterkasten sendzimierverzinkt, sichtbare Teile bestehend aus Rahmen und Tür weiß pulverbeschichtet ähnlich RAL 9016. Stecktür mit verchromten Drehschloss und formschönen horizontal an geordneten Be und Entlüftungsöffnungen zur Verhinderung von Stauwärme und Kondenswasserbildung.
Bautiefe der Zarge 150 mm. Mit Rahmen und Tür kann eine weitere Tiefeneinstellung um 50 mm vorgenommen werden.
Abmessung in mm:
Breite: 810
Höhe: 1200 1380
Tiefe: 150 - 200
Typ: WK UP 81 120 15 ST
bis 12 HK
liefer und einbauen
Fabrikat der Planung: KaMo Frischwarmwassersysteme
oder gleichwertige Art
01.__.0120
Aufputzgehäuse
4,00
Stck
01.__.0130 Fußbodenheizungsverteiler 5 Heizkreise Verteiler mit integrierten Ventilen und beidseitiger Anschlussmöglichkeit bestehend aus: Vorlauf-Verteiler aus Edelstahl mit integrierten Ventilen, Anschluss rechts oder links flachdichtend, Ausführung mit regulierbaren Durchflussanzeigern und Absperrfunktion, Rücklauf-Verteiler mit Ventilen und Kappen, für Antrieb 1087763 (230 V) oder Antrieb 1087778 (24 V) vorbereitet, mit integrierten Entlüftungsventilen und Füll-und Entleerungseinrichtungen. Heizkreisanschlüsse: G 3/4 "Eurokonus,
Heizkreisabstand: 50 mm, Verteilerabstand: 200 mm, max. Druck: 6 bar, max. Temperatur: 60°C
Hersteller: Uponor
Typ: Vario S
Artikelnummer: 1086541
liefern montieren und betriebsfertig Verkabeln
01.__.0130
Fußbodenheizungsverteiler 5 Heizkreise
4,00
Stck
01.__.0140 Fußbodenheizungsverteiler 3 Heizkreise FB-Verteiler, wie vor beschrieben,
jedoch 3 Heizkreise
liefern und montieren
01.__.0140
Fußbodenheizungsverteiler 3 Heizkreise
4,00
Stck
01.__.0150 Stellantrieb 230 V Stellantrieb 230 V
passend für vorher beschriebenes Regelmodul,
stromlos geschlossen, inklusive Ventiladapter.
Stellantrieb für Regelventile, stromlos geschlossen mit Varistoren als Überspannungsschutz. Anschlussgewinde M 30 x 1,5, Schließmaß 11,5 mm. Mit Funktionsanzeige, Schutzklasse IP 54.
Typ: WK KTS
liefern, montieren und betriebsfertig anklemmen
Fabrikat der Planung: KaMo Frischwarmwassersysteme
01.__.0150
Stellantrieb 230 V
208,00
Stck
01.__.0160 Raumthermostat 230V Raumtemperaturregler 230 V
Typ: DRT-HK 230V mit Display
Heizen/ Kühlen
liefern, montieren und Anschluss der Raumregler mit beidseitigem anklemmen von den bauseitig vorgelegten Kabeln
01.__.0160
Raumthermostat 230V
28,00
Stck
02 Wärmeverteilnetz - Rohrleitungen und Zubehör (KG 422)
02
Wärmeverteilnetz - Rohrleitungen und Zubehör (KG 422)
Vorbemerkung Rohrleitungen Rohrleitungen für PWWH-, Druckluft und
Industrieanlagen, (nicht für Trinkwasserinstallationen), aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, Werkstoff-Nr. 1.4520,
nach DIN EN 10088-2
Verbindung mit Temponox-Pressverbinder aus
Edelstahl 1.4301 mit SC-Contur und DVGW zertifizierter
Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder
über den gesamten Prüfbereich von 22 hPa (22 mbar) bis 0,3 MPa (3 bar) trocken, 0,1 MPa (1 bar) bis 0,65 MPa (6,5 bar) nass, Pressverbindung bis DN 50 mit doppelter
Presskontur (vor und hinter dem Dichtelement),
EPDM-Dichtelement, unlösbar, Rohr und Verbinder im Systemverbund inklusive Systemzulassung,
Brandschutz
Viega Rohrleitungssystem-Abschottung
R 30 - R 90, mit möglichen Nullabständen:
- aBG Z-19.53-2258
(Mischinstallation, Metall im Strang
und Kunststoff in der Etage),
- abP P-2400/003/15-MPA BS
(Deckendurchführungen),
- abP P-2401/399/21-MPA BS
(Wanddurchführungen)
Typ: Temponox
einschl. Befestigungsmaterial und Schellen
liefern und montieren
Vorbemerkung Rohrleitungen
02.__.0010 Rohr 28 mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben,
28 x 1,2 mm
einschl. Befestigungsmaterial und Schellen
liefern und montieren
02.__.0010
Rohr 28 mm
91,00
lfdm
02.__.0020 Rohr 22 mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben,
22 x 1,2 mm
einschl. Befestigungsmaterial und Schellen
liefern und montieren
02.__.0020
Rohr 22 mm
31,00
lfdm
02.__.0030 Rohr 18 mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben,
18 x 1,2 mm
einschl. Befestigungsmaterial und Schellen
liefern und montieren
02.__.0030
Rohr 18 mm
105,00
lfdm
02.__.0040 Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen
für Flanschen, Verschraubungen und Kapillarlötfittings, Pressfittings, Lötmaterial, bei Schweißverbindungen Schweißfittings und Zusätze, Rohrschellen, Festpunkte,
Befestigungsmaterial , Plastikrosetten, Überschieberohre für Wand- und Deckendurchführungen
einschließlich allen Zubehörs.
02.__.0040
Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen
P
1,00
psch
02.__.0050 Reflex Fillset, Reflex Fillset, Kombinationsarmatur mit Montagebügel zur direkten Verbindung von Nachspeiseeinrichtungen für Heiz- und Kühlwassersysteme mit Trinkwassernetzen.
Im Einzelnen bestehend aus:
- Armaturabsperrkugelhähnen
- Systemtrenner nach DIN 1988-100 bzw.
DIN EN 1717 (BA), mit integriertem
Schmutzfänger
- Wasserzähler
- Montagebügel zur horizontalen
Wandmontage
Typ : 1
zul. Betriebsüberdruck : 10 bar
zul. Betriebstemperatur : 60 °C
Durchfluß-Kennwert kvs : 0,8 m3/h
Leergewicht : 1,7 kg
Einbaulänge : 293 mm
Anschluss Eintritt: G 1/2
Austritt: G 1/2
Fabrikat: Reflex Winkelmann oder glw. Art
Typ: Fillset
angebotenes Fabr. und Typ liefern und montieren
02.__.0050
Reflex Fillset,
4,00
Stck
02.__.0060 Reflex Fillsoft I Patronengehäuse, Reflex Fillsoft I Patronengehäuse, kompakte Basisarmatur zur Aufbereitung von Füll- und Ergänzungswasser mittels Ionenaustauschverfahren, zum Schutz von Wärmeerzeugern u. Warmwasserheizungsanlagen gemäß VDI 2035.
Patronengehäuse kann in Kombination mit mit den entsprechenden Patroneneinsätzen (separate Produkte) optional zur Wasserenthärtung oder Wasserentsalzung eingesetzt werden.
Leergehäuse ist montagefertig mit Wandhalterung zur wahlweisen Bestückung
mit einer:
-Fillsoft Enthärtungsharzpatrone (grün)
FSP 6000 für die Wasserenthärtung,
oder einer:
-Fillsoft Zero Mischbettharz-
patrone (grau) FZP 3000 für die Wasser-
entsalzung
Fillsoft I im Einzelnen bestehend aus:
- zylindrischem Polypropylen-Gehäuse mit
Messinggewindeanschlüssen zur Aufnahme
einer der o.g. Wasserbehandlungspatro-
nen und opt. Anbringung einer Verschnei-
deeinrichtung Reflex Softmix,
- Durchflussbegrenzer,
- Absperrkugelhahn mit Probeentnahmehahn
Bauteile werden als kompakte Armatur zum Einbau in die Füll- und Ergänzungswasserleitung angeordnet.
Typ : FG I
zul. Betriebsüberdruck : 8,0 bar
zul. Betriebstemperatur: 5-40 °C
max. Volumenstrom : 360 l/h
kvs : 0,4 m³/h
Anschluss Ein-/Ausgang : Rp 1/2 / Rp 1/2
Patronenplätze : 1
Länge/Tiefe/Höhe : 260/130/600 mm
Gewicht : 1,9 kg
Art.-Nr.: 9125660
einschl. Befestigungsmaterial
Fabrikat: Reflex Winkelmann oder glw. Art
Typ: Fillsoft
angebotenes Fabr. und Typ liefern und montieren
02.__.0060
Reflex Fillsoft I Patronengehäuse,
4,00
Stck
02.__.0070 Reflex Fillsoft Zero Patrone, Reflex Fillsoft Zero Patrone, Mischbettharzpatrone zur Füll- und Ergänzungswasserentsalzung passend in das Fillsoft I od. II Patronengehäuse
Bestehend aus zylindrischer Polypropylen Patrone gefüllt mit Mischbettharz zur Entsalzung von Füll- und Ergänzungswasser nach z.B. VDI 2035 und/oder Herstellerangaben in Warmwasserheizungsanlagen nach DIN EN 12828.
Entsalzungsgrad bis auf eine Leitfähigkeit 10 µS/cm.
Typ : FZP 3000
Farbe : grau
Entsalzungskapazität : 3.000 l °dH
Durchmesser : 76 mm
Länge : 514 mm
Gewicht : 1,5 kg
Daten Füll-/Nachspeisewasser:
Härte Nachspeisewasser: 12,0 °dH
mögl. Nachspeisemenge : 250 l/Ptr.
Patronenverwendung :Nachspeisung
Art.-Nr.: 9125662
einschl. Befestigungsmaterial
Fabrikat: wie vor
Typ: Fillsoft
angebotenes Fabr. und Typ liefern und montieren
02.__.0070
Reflex Fillsoft Zero Patrone,
4,00
Stck
02.__.0080 "Hydrocontrol VTR" Strangregulierventile PN 25 / PN 16 "Hydrocontrol VTR" Strangregulierventile PN 25 / PN 16
Oventrop Strangregulierventil "Hydrocontrol VTR" mit Schiffsbau-Typzulassung (DNV-GL) DN 25 mit 2 Messventilen, PN 25, kvs: 8,89, Nennweite: DN 25
Art.-Nr.: 1688708
EAN: 4026755419788
Hersteller: Oventrop GmbH & Co. KG
einschl. Übergangs-Verschraubung auf C-Stahlrohr, einschl. Wärmedämmschale aus PUR-Hartschaum,
liefern und montieren
02.__.0080
"Hydrocontrol VTR" Strangregulierventile PN 25 / PN 16
4,00
Stck
02.__.0090 OVENTROP-Anschluss-Set OVENTROP-Anschluss-Set 3=1 Messventil +
F+E-Kugelhahn f.Hydrocontrol,Nadeltech.
Artikel-Nr.: 106 03 81
passend zu den vorgenannten Strangregulierventilen
einschl. Anschlußverschraubung, einschl. Isolierkappe
liefern und montieren
02.__.0090
OVENTROP-Anschluss-Set
4,00
Set
02.__.0100 Resideo Schnellentlüfter E121 Resideo Schnellentlüfter E121
Gehäuse und Ventildeckel aus Messing,
Schwimmer aus hochwertigem,
temperaturbeständigem Kunststoff. Deckel
abschraubbar. Absperrventil separat als
Zubehör Z121. Verwendungsbereich:
Heizungsanlagen, Radiatoren, Wand- und
Deckenlufterhitzer, Luftsammelgefäße,
Rohrleitungsstränge, Heizkessel und
Luftabscheider
Verpackungseinheit: 12 Stück.
Ausführung A: Normalausführung
Werkstoff des Gehäuses: Messing
Nenninnendurchmesser: 1/2 Zoll (15)
Max. Mediumtemperatur (Dauerbetrieb):
110GradC
Höhe: 64mm
Nennweite: 1/2Zoll
Betriebsdruck: max. 10bar
Temperatur: bis max. 110Grad C
Hinweis: Baugleich mit ehem. Honeywell
Artikel
Fabrikat: Resideo
Typ: Braukmann E121-1/2A
Fabrikat der Planung oder gleichwertig
liefern und montieren einschließlich dazugehöriges Zubehör
02.__.0100
Resideo Schnellentlüfter E121
4,00
Stck
02.__.0110 Kugelhahn 1/2" Kugelhahn R 1/2" aus Preßmessing, mit Teflondichtung, Anschluß Innengewinde, ohne Entleerung, Nenndruck 16 bar, max. Temperatur + 120°C
Fabrikat: Heimeier oder glw. Art
Typ: Globo-H
Angebotenes Fabrikat / Typ:
einschl. Anschlußverschraubung, einschl. Isolierkappe
liefern und montieren
02.__.0110
Kugelhahn 1/2"
4,00
Stck
02.__.0120 Füll- und Entleerungshahn Rotguß DN 15 mit Sclauchabschluß, Schüssel und Kappe, einschl. Anschlußrohr,
einschl. Anschlußverschraubung, einschl. Isolierkappe
liefern und montieren
02.__.0120
Füll- und Entleerungshahn
4,00
Stck
03 Wärmedämmung (KG 422)
03
Wärmedämmung (KG 422)
Rohrdämmung, 100% nach EnEV Steinwoll-Rohrschale zur Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), Trinkwasserrohrleitungen gemäß DIN 1988, Solarleitungen sowie von Rohrleitungen in betriebstechnischen Anlagen, als Brandschutzbekleidung von brennbaren Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen.
Konzentrisch gewickelte Steinwolle-Rohrschale mit gitternetzverstärkten reißfesten Aluminium-Sandwich-Folie mit selbstklebender Überlappung kaschiert.
Einseitig aufgeschlitzt, zur leichteren Montage auf der Innenwandung eingesägt.
Technische Daten:
Baustoffklasse: A2L-s1,d0 (EN 13501-1)
Brandverhalten: nichtbrennbar (DIN 13501
Schmelzpunkt: > 1000 °C (DIN 4102-17)
Obere Anwendungsgrenztemperatur:
- Steinwolleseite < 250°C (DIN EN 14707)
- Aluminiumseite < 80°C
Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK nach EnEV
Anwendungsbereich: 100% nach EnEV
Nennwert Wärmeleitfähigkeit DIN EN 14303 siehe Herstellerangaben AS-Qualität (DIN EN 13468, AGI Q 132)
Wasseraufnahme: <= 1kg/m2 (DIN EN 13472)
Bezeichnungsschlüssel: MW-EN14303-T9 (T8
Silikonfrei
Länge: 1000 mm
Dimensionen: DN 10 bis DN 100
Typ: ROCKWOOL 800
liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
Rohrdämmung, 100% nach EnEV
03.__.0010 wie vor, jedoch für Rohr 28 x 1,5 mm, (DN 25) wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch für Rohr 28 x 1,5 mm, (DN 25)
liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
03.__.0010
wie vor, jedoch für Rohr 28 x 1,5 mm, (DN 25)
18,00
lfdm
03.__.0020 wie vor, jedoch für Rohr 22 x 1,5 mm, (DN 20) wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch für Rohr 22 x 1,5 mm, (DN 20)
liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
03.__.0020
wie vor, jedoch für Rohr 22 x 1,5 mm, (DN 20)
36,00
lfdm
03.__.0030 wie vor, jedoch für Rohr 18 x 1,2 mm, (DN 15) wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch für Rohr 18 x 1,2 mm, (DN 15)
liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
03.__.0030
wie vor, jedoch für Rohr 18 x 1,2 mm, (DN 15)
16,00
lfdm
04 Raumheizflächen (KG 423)
04
Raumheizflächen (KG 423)
Normenkonformität der Systemkomponenten Normenkonformität der Systemkomponenten
Die Systemkomponenten der Uponor Flächenheizung entsprechen folgenden Normen:
- Wärme- und Trittschalldämmung DIN EN 13163 bis 13165,
DIN 4102, DIN 4108 und DIN 4109
- Uponor Randdämmstreifen DIN 18560 Teil 2,
Baustoffklasse B2 nach DIN 4102
- Uponor Abdeckfolie, Uponor Estrichkomponenten
VD450/550N DIN 18560
- Basisrohr sauerstoffdicht nach DIN 4726.
Voraussetzung für den Einbau der Uponor Flächenheizung ist, das der Untergrund der DIN 18202 entspricht und
-soweit erforderlich- die Maßnahmen nach DIN 18195 durchgeführt sind.
Flächenheizung:
Uponor Flächenheizung mit unterschiedlichen Rohrabständen zur individuellen Leistungsanpassung an den Heiz- oder Kühlbedarf, Wärmeleistungsdaten gem. DIN EN 1264, Wärmedämmung der Fußböden entsprechend der EnEV, DIN 4108, DIN EN 1264-4 und Trittschalldämmung gemäß DIN 4109. Fußbodenoberflächentemperaturen im wärmephysiologisch zugelassenen Bereich, zur Aufnahme von Oberböden mit einem max. Wärmedurchlaßwiderstand von 0,15 m2K/W.
Uponor Haftungserklärung:
Bei Verwendung aller Uponor Systemkomponenten kann eine Uponor Haftungserklärung angefordert werden, die eine bis zu 10-jährige Gewährleistung sichert und weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht.
liefern und einbauen
Normenkonformität der Systemkomponenten
04.__.0010 Tackerrolle EPS DES 35-3mm 10x1m Tacker Rolle EPS DES 35-3mm 10x1m Wärme- und Trittschalldämmung bestehend aus einer EPS-Platte, mit aufkaschierter Tackerfolie, für Uponor MLCP oder PEX-a Rohre, nach EN 13163 und DIN
4108-10.
Baustoffklasse E nach DIN EN 13501-1, Baustoffklasse B2 nach DIN 4102.
Gewebe-Rasterfolie bedruckt mit 100mm Rastermuster zur überlappenden Verlegung, mit einseitigem selbstklebendem Folienüberstand
lefern und nach Herstellervorgaben
04.__.0010
Tackerrolle EPS DES 35-3mm 10x1m
544,00
m²
04.__.0020 Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem
Uponor Vario Heat Protect Dämmschicht-
Verlegesystem mit integriertem Tritt-
schallschutz für Fußbodenheizkreis- An-
bindeleitungen, zur Vermeidung von un-
kontrolliert überheizten Fluren und Ab-
stellräumen sowie nicht normkonformen
Oberflächentemperaturen in Räumen, in
denen Fußboden- Heizkreisverteiler mon-
tiert werden. Das Dämmschicht- Verlege-
system ermöglicht die
Einhaltung der EnEV- Anforderungen zur
Einzelraumregelung in Fluren >6 m² durch
die Führung der Anbindeleitungen in der
Dämmebene des Fußbodenaufbaues, unter-
halb von Nassestrichen der Bauart A nach
DIN 18560. Die Verlegung der Anbindelei-
tungen in die Dämmebene bewirkt eine
deutliche Reduzierung der Oberflächen-
temperatur von bis zu 8 K. Die Wärme-
abgabe an den Raum verringert sich um
bis zu 80 %. Die Wärmeabgabe über die
Betondecke nach unten bleibt dabei nahe-
zu konstant und entspricht den Anforder-
ungen der EnEV 2014 sowie der
DIN EN 1264.
Das Uponor Heat Protect Dämmschicht-
Verlegesystem erhält als Systemlösung
mit Verlegeplatten die Dämmqualität und
die Anforderungen an den Trittschall-
schutz mithilfe einer integrierten EPS-
DES Dämmlage. Die bewertete Trittschall-
minderung dLW beträgt 28 dB (Messwert).
Die Verlegung erfolgt zweischichtig in
Bereichen mit durchlaufenden Anbinde-
leitungen. Die Abdeckung von Bereichen
in Fluren mit Anbindeleitungsplatten
erfolgt mit dem Uponor Klett-Twinboard
(3 mm), auf dem ein zusätzlicher regel-
barer Heizkreis (z.B. Flure > 6 m²
gem. EnEV) verlegt werden kann. Als An-
schluss Dämmung eignen sich EPS-DES
Dämm- oder Systemplatten mit einer Höhe
von 35 mm. Die Anbindeleitungen werden
im Türbereich des zu beheizenden Raumes
sauber aus der Dämmebene, in die Heiz-
estrichebene geführt und abgeklebt. Die
Konstruktion verhindert das Eindringen
von Estrich- Wasser gem. DIN18560 in die
Dämmschicht. Das Uponor Vario Heat Pro-
tect Dämmschicht-Verlegesystem ist ein-
setzbar für Uponor FBH-System Klett,
(14 und 16 mm PE-Xa oder MLCP Rohr)
mit einer Systemplattenhöhe von 35mm.
Uponor Heat Protect Dämmschicht-Verlege-
system bestehend aus:
- Vario Heat Protect Verteilerplatte
32 mm, zur sauberen und schnellen Lei-
tungsführung in der Dämmebene, ohne
aufwändiges Arbeiten mit dem EPS-
Schneider auch bei kleinsten Verlege-
abständen direkt vor dem Verteiler.
- Vario Heat Protect Anbindungsplatte
32 mm, zur sauberen und schnellen Lei-
tungsführung der durchlaufenden Anbin-
deleitungen in der Dämmebene und zum
Höhenversprung der Leitungen aus der
Dämmebene in die Estrichebene
(Heizfläche).
- Verteilerplatte und Anbindungsplatte
zur Rohrführung von PE-Xa, PE-RT oder
MLCP-Rohr 14-16 mm, bestehend aus
höchstwärmedämmendem, druckfesten und
wasserabweisenden Dämmplatten aus XPS-
Extruderschaum gemäß EN 13164, Höhe
32 mm. Integrierte Trittschallschutz-
Dämmlage aus EPS-DES-sg
inklusive Twinboard zur Abdeckung von Be-
reichen mit Vario Heat Protect Platten
liefern und nach Herstellervorgaben einbauen
04.__.0020
Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem
30,00
m²
04.__.0030 Comfort Pipe Rohr 16 x 1,8 Comfort Pipe Rohr 16 x 1,8 PE-Xa-Rohr mit Sauerstoffdiffusionssperre aus EVOH, Farbe natur mit einem blauen Streifen. Entspricht der DIN EN ISO 15875 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme für Warm-und Kaltwassersysteme, vernetztes Polyethylen", Sauerstoffdicht nach DIN 4726. Zur Verwendung als Flächenheizungs- und Kühlungsrohr, Verbindung mit Uponor Quick & Easy-Technik und Uponor Klemmringverschraubungen.
DIN Certco Registernummer 3V350 PE-Xa
Anwendungsklasse 4
Maximale Auslegungstemperatur: 90 °C
Störfalltemperatur: 100 °C
max. Betriebsdruck: 6 bar bei 70 °C
Baustoffklasse E nach DIN EN 13501-1
liefern und verlegen
04.__.0030
Comfort Pipe Rohr 16 x 1,8
3.200,00
lfdm
04.__.0040 Klemmringverschraubung PEX 16 x 1,8 Klemmringverschraubung PEX 16 x 1,8 zweiteilige Klemmringverschraubung aus Messing, mit Überwurfmutter und Druckhülse, zum Anschluss von Uponor PE-Xa Rohren an Heizkreisverteiler mit Eurokonus 3/4", gem.
EN 16313.
liefern und einbauen
04.__.0040
Klemmringverschraubung PEX 16 x 1,8
96,00
Stck
04.__.0050 Uponor Multi Folie PE 0,1mm 75x2m FOLIE PE 0,1MM 75X2M zur Abdeckung von Materialien der Bauwerksabdichtung mit weichmacherabscheidenden Stoffen zum Schutz für die darüber liegende Polystyrol-Wärmedämmung.
Werkstoff: Polyethylen PE-LD
liefern und einbauen
04.__.0050
Uponor Multi Folie PE 0,1mm 75x2m
544,00
m²
04.__.0060 Uponor Multi Klebeband 66m 50mm Spezifikation:
- Fußbodenheizung Installationszubehör und
Komponenten für mehrere Systeme
Anwendung:
- Flächen Heiz-Kühlsystem
- Klebeband für Tacker
liefern und verkleben
04.__.0060
Uponor Multi Klebeband 66m 50mm
9,00
Stck
04.__.0070 Uponor Multi Messstellenmarkierung MESSSTELLENMARKIERUNG 100MM zur Ausweisung einer Messstelle für die Feuchtemessung im Estrich, mit rotem Markierungsende. Die Befestigung auf der Abdeckung gem. DIN 18560 erfolgt mittels Klebestreifen. Die Abdeckung wird nicht zerstört. Der Mindestabstand von der Messstelle bis zum nächsten Heizungsrohr muss 10 cm betragen.
Materialbedarf: 1 St. / Raum oder größer 50 m2
entsprechend mehr Werkstoff: Rundstab Kautschuk, Fuß
aus Kunststoff mit Klebestreifen
liefern und einbauen
04.__.0070
Uponor Multi Messstellenmarkierung
20,00
Stck
04.__.0080 Uponor Rohrführungsbogen Kunststoff Spezifikation:
- Fußbodenheizung Installationszubehör und
Komponenten für mehrere Systeme
Anwendung:
- Flächen Heiz-Kühlsystem
- aus schlagfestem Kunststoff
- für 90° Bogen zur Richtungsänderung
liefern und montieren
04.__.0080
Uponor Rohrführungsbogen Kunststoff
96,00
Stck
04.__.0090 Uponor Multi Schutzhülse 20mm Spezifikation:
- Fußbodenheizung Installationszubehör und
Komponenten für mehrere Systeme
Anwendung:
- Flächen Heiz-Kühlsystem
- hergestellt aus PE-LD, mit Schlitzöffnung, zum
Schutz von Anbindeleitungen bis 20 mm in
Dehnungsfugenbereichen
liefern und montieren
04.__.0090
Uponor Multi Schutzhülse 20mm
168,00
Stck
04.__.0100 Uponor Tackernadel 14-20mm H=40mm Spezifikation:
- Tacker-Fußbodenheizsystem, bestehend aus EPS
Hartschaum mit aufkaschierter reißfester Gewebefolie.
- EN 13501-1 Brandklassifizierung: Klasse E
- Standardbrennbarkeit, Baustoffklasse B2, nach DIN
4102
- Folie auf dem Panel ist mit 100x100mm Raster bedruckt
Anwendung:
- Fußbodenheizung und Kühlung
- zur Verwendung mit Zement- und Anhydrit-Estrich
Zertifikate:
- DIN-Reg-Nr.: 7F077-F, 7F185-F, 7F216-F, 7F278-F, 3V
286 MvR(M), 3V 406 PE-RT
- Tacker Rohrhalter 14-20
- zur Verwendung mit dem Systemtacker von Uponor
liefern und montieren
04.__.0100
Uponor Tackernadel 14-20mm H=40mm
4.413,00
Stck
Heizflächen - Bäder ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Heizflächen - Bäder
04.__.0110 Badheizkörper Kermi Basic-50 Designheizkörper mit waagrechten Rundrohren Durchmesser 24 mm und senkrechten Sammelrohren 50 x 35 mm als D-Profil. Ohne sichtbare Schweißnähte.
Zwischen den Rohrblöcken Abstände zur Handtuchaufhängung.
Die Befestigung erfolgt an der Rückseite der D-Profile. Das beigepackte Befestigungsset entspricht der VDI 6036, Anforderungsklasse 2.
Anforderungsklasse 3 auf Anfrage möglich. Bauseits ist der Wandbaustoff auf ausreichende Tragfähigkeit zu prüfen.
Ausrichtung horizontal, vertikal und im Wandabstand möglich.
Sichtteile des Zubehörs in Heizkörperfarbe.
Montagefertig in Karton verpackt und in Folie eingeschweißt.
Geprüft nach DIN EN 442. Die Bauausführung entspricht den ehemaligen BAGUV-Richtlinien. Ausgezeichnet mit dem RAL-Gütezeichen.
Serienfarbe weiß (RAL 9016), gegen Aufpreis Heizkörper-Farbkonzept möglich.
Verchromte Ausführung nicht für Räume mit aggressiver/feuchter Atmosphäre geeignet. Badezimmer, Küchen usw., sowie Plätze außerhalb des Sprühbereiches von Duschen, Toiletten sind dabei nicht als Räume mit aggressiver/feuchter Atmosphäre zu verstehen.
Einschließlich Rosetten und Wandbefestigungskonsolen.
2 x G 1/2 Innengewinde nach unten,
2 x G 1/2 Innengewinde mittig nach
unten
Entlüftung: G 1/4 Innengewinde nach
hinten
Nabenabstand: 50 mm Mittenanschluss
oder von Baulänge abhängig
Lackierung: Zweischichtlackierung gem.
DIN 55900, Grundierung (ETL), Pulverbeschichtung (EPS), emissionsfrei auch im Heizbetrieb.
Betriebsdruck: max. 10 bar
Medium: Heißwasser bis 110 Grad C
Lieferumfang: Befestigungsset und Rosetten
Bauhöhe: 1770 mm
Baulänge: 450 mm
Bautiefe: 35 mm
Farbe: weiß
Betriebsdruck: 10 bar
Heizkörperexponent: 1,2256
Wärmeleist. 75/65-20: 767 Watt
max. Aufnahmeleistung: 800 Watt
einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, Luft- und Blindstopfen sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial
Fabrikat der Planung: Kermi oder glw. Art
Typ: Kermi Basic-50
Artikelnummer: E001M1800452XXK
Gew. Fabrikat / Typ:
liefern und montieren
04.__.0110
Badheizkörper Kermi Basic-50
4,00
Stck
04.__.0120 Thermostatventil Zweirohr-Universal-Thermostat-
Ventilunterteil mit automatischer
Durchflussregelung für Ventilheizkörper
und Badheizkörper mit unterem
Zweipunktanschluss. An Ventilheizkörpern
wird Multilux V Eclipse auch als
Anschlussverschraubung ohne Thermostat-
Kopf verwendet. Mittenabstand der
Anschlüsse 50 mm (+/- 1,0 mm).
Der Durchfluss ist von 10 bis 150 l/h
stufenlos einstellbar. Der eingestellte
Durchfluss wird nicht überschritten.
Das Ventil regelt den Durchfluss
unabhängig vom Differenzdruck.
Voreinstellung mit Einstellschlüssel
oder Maulschlüssel SW 11. Die
Einstellwerte sind stirnseitig und
seitlich blesbar. Gehäuse aus
korrosionsbeständigem, entzinkungsfreiem
Rotguss, vernickelt. Mit Niro-
Stahlspindel und doppelter O-Ring-
Abdichtung. Das Thermostat-Oberteil kann
gegen das Absperr-Oberteil getauscht
werden. Dadurch geeignet für die Montage
rechts oder links am Heizkörper. Das
komplette Thermostat-Oberteil kann mit
dem IMI Heimeier-Montagegerät ohne
Entleeren der Anlage ausgewechselt
werden. Das Eclipse Thermostat-Oberteil
ist geeignet für alle Ventilgehäuse mit
II+ Kennzeichnung. Vor- und Rücklauf
absperrbar. Anschluss für Entleerungs-
und Fülleinrichtung.
Anschluss Außengewinde G 3/4, in
Verbindung mit Klemmverschraubungen für
Kunststoff-, Kupfer-, Präzisionsstahl-
oder Verbundrohr.
Max. Betriebstemperatur 120 Grd. C, mit
Verkleidung 90 Grd. C.
Min. Betriebstemperatur -10 Grd. C.
Zulässiger Betriebsüberdruck PB 10 bar.
Min. Differenzdruck 10-100 l/h: 10 kPa
Min. Differenzdruck 100-150 l/h: 15 kPa
Max. Differenzdruck 60 kPA.
Fabrikat: IMI Heimeier
Typ: Multilux V Eclipse
Ausführung: Eckform
für Ventilheizkörper und Badheizkörper
mit Anschluss Rp 1/2 Innengewinde und
G 3/4 Außengewinde
Art.-Nr. 3866-02.000
inkl. aller zur Montage erforderlichen Befestigungsmaterialien sowie Verkleidung für Multilux RAL 9016. Fabrikat:IMI Heimeier, Best.-Nr. 3850-50.553.
Fabrikat der Planung oder gleichwertig
liefern und montieren
04.__.0120
Thermostatventil
4,00
Stck
04.__.0130 Thermostatkopf HEIMEIER Thermostat-Kopf
mit eingebautem Fühler.
KEYMARK-zertifiziert, geprüft nach DIN EN 215. Flüssigkeitsgefüllter Thermostat. Stabiles Regelverhalten auch bei kleinen Auslegungsregel-
differenzen (< 1 K). Entspr. EnEV bzw. DIN V 4701-10. Reduzierte Baumaße in Länge und Durchmesser. Allseitig
geschlossene Oberfläche. Besonders geeignet für hygienisch behaftete Räume im Gesundheitswesen oder im
Lebensmittel-/Industriegewerbe.
Sollwertbereich 6 bis 28 Grd. C.
Merkzahl 1-5. Frostschutzsicherung.
Max. Fühlertemperatur: 50 Grd. C
Hysterese: 0,3 K
Wassertemperatureinfluss: 0,9 K
Differenzdruckeinfluss: 0,3 K
Skalenhaube: RAL 9016, weiß
Fabrikat der Planung: IMI Heimeieroder, Typ: DX, Art.-Nr. 6700-00.500 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Biete einzutragen!)
liefern und montieren.
04.__.0130
Thermostatkopf
4,00
Stck
04.__.0140 Badheizkörper Kermi Basic-50 E Badheizkörper in klassischem Design mit Sprossenoptikund praktischen Aussparungen zum Handtuchaufhängen.
Mit D-Rohr-Profilen und runden Querrohren
Reiner Elektrobetrieb
Anschlussfertig geliefert
Gefüllt mit frostsicherer Wärmeträgerflüssigkeit
Bauhöhen:1770 mm
Baulängen: 450 mm
Bautiefe: 35 mm
einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial
Fabrikat der Planung: Kermi oder glw. Art
Typ: Kermi Basic-50 E
Gew. Fabrikat / Typ:
liefern und montieren
04.__.0140
Badheizkörper Kermi Basic-50 E
E
1,00
Stck
04.__.0150 Elektro-Set FKS analoge Regelung Elektro-Set FKS analoge Regelung
Das Elektro-Set FKS bestehend aus einem elektronisch geregelten Heizstab inkl. Regler (Schutzart IPX4), der am Heizkörper montiert wird. Durch Umbau ist der Regler rechts oder links am Heizkörper montierbar.
Funktionen des Reglers
- Stufenlose Temperaturregelung
- Boostbetrieb (60 Minuten Volllast)
- Frostschutzfunktion
- Funktionsanzeige (Heizen, Aus, Booster)
- Umstellung von Raumtemperaturregelung auf reine - Handtuchwärmerfunktion möglich
- Fenster-Auf-Erkennung
liefern und montieren
04.__.0150
Elektro-Set FKS analoge Regelung
E
1,00
Stck
04.__.0160 Kermi Diveo Badheizkörper Kermi Diveo Badheizkörper
Ausführung links mit Mittenanschluss
Eigenschaften:
Ausführung links mit Mittenanschluss
Kompaktheizkörper für Warmwasser-Betrieb
Querrohre seitlich offen, um Handtücher zum Wärmen bequem ein hängen zu können
Für Einrohr-Betrieb geeignet.
Entlüftung: G 1/4" nach hinten, im äußeren Sammelrohr
Betriebsdruck: max. 10 bar
Prüfdruck: 13 bar
Betriebsbedingungen: Heißwasser bis 110° C
Anschlüsse:
Mittenanschluss 2 x G 1/2‘‘ IG mittig nach unten
Befestigungen:
Befestigungs-Set beigepackt
entspricht den Anforderungsklassen I und II der Richtlinie VDI 6036
Breite:450 mm
Tiefe: 46 mm
Höhe: 1700mm
einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, Luft- und Blindstopfen sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial
Fabrikat der Planung: Kermi oder glw. Art
Typ: Kermi Diveo
Artikelnummer: DVN1A700452OXK
Gew. Fabrikat / Typ:
liefern und montieren
04.__.0160
Kermi Diveo Badheizkörper
E
1,00
Stck
04.__.0170 Badheizkörper Kermi Decor-Arte Line Badheizkörper Kermi Decor-Arte Line
Abmessungen
Höhe: 600 mm
Breite: 1.800 mm
Anschlüsse
Mitte links / rechts
Heizwasser & Leistungsdaten
max. Heizleistung bei 75/65/20°C 2.028 Watt
max. Heizleistung bei 70/55/20°C 2.028 Watt
Bauart
Ausrichtung: vertikal
Material & Oberfläche
Material: Aluminium
Farbe: anthrazit
04.__.0170
Badheizkörper Kermi Decor-Arte Line
E
1,00
Stck
05 Verschiedenes / Stundlohnarbeiten
05
Verschiedenes / Stundlohnarbeiten
05.__.0010 Sonderkonstruktion aus Profilstahl verzinkt Sonderkonstruktion aus Profilstahl
aus verzinktem Material als Stütz-,
Hänge- und Tragkonstruktion
einschl. Befestigungsmaterial im Gebäude,
korrosionsgeschützt.
Bestehend aus Montageschienen- C-Profilen
verschiedener Größen, Winkeln,
einschl. Schalldämmung und allen erforderlichen Befestigungsmaterialien, Schutzkappen
Abrechnung nach Einheitsgewichten.
auf Nachweis mit Zeichnung und Aufmaßliste.
liefern und montieren.
05.__.0010
Sonderkonstruktion aus Profilstahl verzinkt
5,00
kg
05.__.0020 Kernbohrung 80 Kernbohrung durch unbewehrter Kernbohrzone
für die Verlegung der Heizungsrohrleitungen
Kerndurchmesser = 80 mm
Wand-/Deckenstärke = ca. 25 cm
einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien.
Vorhandene Bauteile sind gegen Beschädigungen,Verschmutzungen
etc. entsprechend zu schützen.
zu liefern und herzustellen
05.__.0020
Kernbohrung 80
E
8,00
Stck
05.__.0030 Kernbohrung 60 Kernbohrung durch unbewehrter Kernbohrzone
für die Verlegung der Heizungsrohrleitungen
Kerndurchmesser = 60 mm
Wand-/Deckenstärke = ca. 25 cm
einschl. Einrichten, Maschineneinsatz und sonstige zur Erstellung der Kernbohrungen erforderlichen Zusatzarbeiten und Materialien.
Vorhandene Bauteile sind gegen Beschädigungen,Verschmutzungen
etc. entsprechend zu schützen.
zu liefern und herzustellen
05.__.0030
Kernbohrung 60
E
8,00
Stck
05.__.0040 Wartung der Heizkreisverteiler und der Wohnungsstationen Gegenstand dieser Position ist die jährliche Wartung der Heizkreisverteiler der
Flächenheizung (Fußbodenheizung) sowie der Wohnungsstationen in den jeweiligen
Wohneinheiten. Die Arbeiten umfassen die Sichtprüfung der Heizkreisverteiler,
die Funktionsprüfung der Heizkreise, Kontrolle der Durchflussmengen und
Druckverhältnisse, Entlüftung der Heizkreise sowie die Überprüfung der Einstellungen
und sicherheitsrelevanten Bauteile.
Zusätzlich werden die Wohnungsstationen (Frischwasserstationen / Übergabestationen)
einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Hierbei erfolgt die Kontrolle der Hydraulik,
Durchflussmengen, Temperaturen sowie der sicherheitsrelevanten Komponenten.
Die Arbeiten werden gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben sowie dem aktuellen Stand
der Technik durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert.
05.__.0040
Wartung der Heizkreisverteiler und der Wohnungsstationen
E
P
1,00
psch
05.__.0050 Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung, 2 Jahre Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung
Der Wartungsvertrag ist für den in diesem Gewerk
komplett enthaltenen Leistungsumfang anzubieten. Der
Umfang des jeweiligen Wartungsvertrages ist als
Vollwartungsvertrag, entsprechend den Vorschriften des
Fachhandwerkes wie z.B. VDMA - Arbeitsblätter unter
Berücksichtigung der anlagenspezifischen Erfordernisse
anzubieten.
Laufzeit des Vollwartungsvertrages 2 Jahre
05.__.0050
Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung, 2 Jahre
E
P
1,00
psch
05.__.0060 Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung, 5 Jahre Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung
Der Wartungsvertrag ist für den in diesem Gewerk
komplett enthaltenen Leistungsumfang anzubieten. Der
Umfang des jeweiligen Wartungsvertrages ist als
Vollwartungsvertrag, entsprechend den Vorschriften des
Fachhandwerkes wie z.B. VDMA - Arbeitsblätter unter
Berücksichtigung der anlagenspezifischen Erfordernisse
anzubieten.
Laufzeit des Vollwartungsvertrages 5 Jahre
05.__.0060
Vollwartungsvertrag für das Gewerk Heizung, 5 Jahre
E
P
1,00
psch
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch
die Bauleitung des AG ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine
Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie
Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen
Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
05.__.0070 Lohnstunden eines Facharbeiters z.N. Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
05.__.0070
Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
E
1,00
h
05.__.0080 Lohnstunden eines Bauhelfers z.N. Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
05.__.0080
Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
E
1,00
h