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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Mariushöfe, Ansbach
1
Mariushöfe, Ansbach
Anlagenbeschreibung
Anlagenbeschreibung
Hinweistext 1. VERTRAGSGRUNDLAGEN
Zur Vertragsgrundlage dient ein separates Dokument als Anlage des Auftraggebers.
Hinweistext
Hinweistext 2. ANLAGENBESCHREIBUNG GEBÄUDE
Das Baugrundstück befindet sich im Stadtgebiet der Stadt Ansbach. Die Baustelle ist verkehrstechnisch gut angebunden. Die Zufahrt kann ausschließlich über die Mariusstraße erfolgen. Durch die Baumaßnahme ist das Grundstück ausgenutzt.
Stellplätze für Firmenfahrzeuge und Lagerflächen können auf dem Grundstück nicht, oder nur eingeschränkt, zur Verfügung gestellt werden.
In der Mariusstraße in Ansbach soll eine Wohnanlage mit Tiefgarage errichtet werden. Die Wohnanlage wird teilunterkellert. Im Keller in WU-Konstruktion entsteht eine Tiefgarage und alle benötigten Kellerräume. Im Erdgeschoss Gebäude Ost entsteht eine zusätzliche oberirdische Garage mit angrenzenden Müllraum.
Das Untergeschoss und das Erdgeschoss Gebäude Ost werden in Stahlbetonkonstruktion errichtet. Die Decke des Untergeschosses im Bereich der Durchfahrt ist nach deren Fertigung für eine Befahrbarkeit von max. SLW30 ausgelegt. Das Gebäude West ist ab dem Erdgeschoss komplett in Holzbauweise, auch die Treppenhäuser, sowie Aufzugschächte und Treppenläufe. Das 1. und 2. Obergeschoss des Gebäudes Ost werden auch in Holzbauweise ausgeführt.
Die oberirdische Anlage besteht aus zwei Baukörpern, die im Untergeschoss und im 2.Obergeschoss durch ein Brückengeschoss verbunden sind.
Die komplette Wohnanlage erhält ein Flachdach. Im östlichen Gebäudeteil springen die beiden Wohngeschosse im Vergleich zur erdgeschossigen Garage im Westen zurück. Das Gebäude West ist ein reines Wohngebäude mit 21 Wohneinheiten über drei Geschosse verteilt. Im Gebäude Ost befindet sich im Erdgeschoss eine oberirdische Garage und in den beiden Obergeschossen insgesamt 8 Wohneinheiten. Im 2.Obergeschoss sind die beiden Baukörper im Süden durch das "Brückengeschoss" verbunden. Hier entsteht eine zusätzliche Wohnung. Alle Balkone werden in einer Alu-Konstruktion ausgeführt und stehen unabhängig vom eigentlichen Gebäude vor der Fassade.
Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine unterirdische, geschlossene Mittelgarage mit 15 Stellplätzen und geringem Zu- und Abgangsverkehr. Bei der Garage im Erdgeschoss handelt es sich um eine oberirdische Mittelgarage mit 15 Stellplätzen und geringem Zu- und Abgangsverkehr.
Auf den beiden Baugrundstücken liegt eine Dienstbarkeit für die Physiopraxis im Norden des Grundstückes. Eine Zufahrt für dieses Grundstück muss während der gesamten Bauzeit gewährleistet sein. Die Zufahrt ist immer freizuhalten. Die Zufahrt erfolgt entlang der östlichen Grundstücksgrenze (östlich des Gebäude Ost).
2.1. BAUABSCHNITTE:
Die Umsetzung erfolgt in einem Zug.
Sobald das UG und die Bodenplatte für das Gebäude West fertiggestellt ist wird der Holzbau im EG parallel aufgestellt. Als letzte Maßnahme werden die Freianlagen des gesamten Areals angepasst. Dabei werden die Zufahrten und die Stellplätze ausgebaut, Grün-, Spielplatz- und Bewegungsflächen geschaffen und Aufenthaltszonen als Treffpunkte mit Sitzgelegenheiten für die Bewohner vorgesehen
Hinweistext
Hinweistext Anlagenbeschreibung Heizung
Wärmeerzeugung
Im Außenbereich aufgestellte Luft-Wasser Wärmepumpen (Monoblock)
kompakte Wohnungsstationen mit Edelstahl-Wärmetauscher, Heizkreisverteiler
(anzahl der Heizkreise variiert), elektr- Zusatzheizung (DLE), Station vorverdrahtet
Heizungsleitungen
Verteil- und Steigleitungen aus Edelstahlrohr mit dendazugehörigen Pressfittings.
Die Stränge sind im Untergeschoss einregulier- und absperrbar.
Die Armaturen sind in Rotgussausführung.
Anschlussleitungen zum FBH-Verteiler in Mehrschichtverbundrohr
oder Edelstahl wie vor.
Verbrauchserfassungen
Wärmemenge zentral für WP am Pufferspeicher
Vorsehung von Passstücken mit Absperrventilen in der Wohnungsstation
Je Einheit ein Wärmemengenzähler, Passtück mit Absperrventilen, Zähler bauseits
Je Einheit ein Kaltwasserzähler, Passt+ck mit Absperrventilen, Zähler bauseits
Wärmedämmung für Heizungsleitungen
Die Dämmung der Leitungen erfolgt gemäß GEG
Dämmung aus A-Materialien entsprechend den Festlegungen der DIN 4102 und der MLAR.
In Wand- und Deckendurchbrüchen sowie in Wandschlitzen werden alle Rohre gegen Schallübertragung gedämmt.
Die Wärmedämmung erhalten folgende Schutzmäntel:
Technikräume Alu-kaschiert mit PVC-Mantel
Sichtbereiche Alu-kaschiert mit PVC-Mantel
Schächte Alu-kaschiert
Fußboden Kompaktdämmhülse
Alle Armaturen erhalten abnehmbare Isolierkappen.
Fußbodenheizung
Heizkreisverteiler vorverdrahtet
PEX-C/PE-RT Rohrleitung
Stellantriebe 230V (selbstregulierend (EGO)),
Raumthermostat bauseits
Trittschalldämmung und Wärmedämmung bauseits
Hinweistext
Hinweistext 5. Vorbestimmungen BNG/QNG-Zertifizierung
Allgemeine Erläuterung BNG/QNG
Für das Bauvorhaben wird eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltige Gebäude (BNG) der BiRN GmbH in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung angestrebt. Zusätzlich wird die Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) im Rahmen der vorgesehenen KfW-Förderung als klimafreundlicher Neubau sichergestellt.
Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG, sicherzustellen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen des BNG und QNG Systems zu informieren und die für das Projekt definierten Anforderungen umzusetzen, sowie die erforderlichen Dokumentationen zu erbringen.
Grundsätzlich sind alle Eingangsdaten und Nachweise für die Zertifizierung in Absprache mit dem Auftraggeber unaufgefordert und kostenfrei baubegleitend für die Dokumentation zur Zertifizierung durch Einstellen in den Internet basierten Projektraum oder via anderer elektronischer Übermittlung zugänglich zu machen.
Anforderungen
Es dürfen ausschließlich Produkte eingesetzt werden, die den projektspezifischen Zertifizierungsanforderungen entsprechen.
QNG
Maßgeblich ist das als Anlage 1 beigefügte Dokument „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ (QNG-Anforderungskatalog Anhangdokument 313). Die darin festgelegten Anforderungen an Produktzusammensetzung, Emissionen, Bezugsnormen sowie Dokumentations- und Nachweispflichten sind vollständig einzuhalten. Daraus resultieren insbesondere auch Anforderungen an Schalöle/ Betontrennmittel (nur Produkte mit Giscode BTM 01, BTM 05, BTM10, BTM15 zulässig).
Die Nachweisführung für die QNG-Anforderungen erfolgt gemäß den Vorgaben des QNG-Anhangdokuments 313 „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind durch den Auftragnehmer vorzulegen. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist dem AG schriftlich zu bestätigen, dass nur BNG/QNG-konforme Materialien seitens des AN verbaut worden sind. Die Vorlage im Anhang kann dazu verwendet werden.
BNG
Zur Bewertung der Innenraumhygiene im Rahmen des BNG sind die folgenden oberflächennahen Bauteile/-produkte zu deklarieren:
- Oberflächen von Wänden (z. B. Anstriche mit Farbe, Lacken etc., Beschichten, Verkleidungen etc.)
- Oberflächen von Decken (z. B. Anstriche, Verkleidungen etc.)
- Bodenbelag (mit Spachtelmassen, Kleber etc.; Angabe des Systemaufbaus ab OK Rohdecke)
- Türen (Holz, Metall, Kunststoff, Anstriche mit Farben, Lacken, etc.)
- Fensteroberflächen innen (Holz, Metall, Kunststoff, Anstriche mit Farben, Lacken, etc.)
- Produkte zu Oberflächenbehandlung (z. B. Öle und Wachse)
- Dichtstoffe (sowohl auf Basis synthetischer als auch nachwachsender Rohstoffe)
Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe
Mindestens 95% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Der Nachweis erfolgt durch PEFC- oder FSC-Zertifikate in Verbindung mit den zugehörigen Chain-of-Custody-(CoC)-Zertifikaten. Auf den Lieferscheinen sind die gelieferte Menge (t, kg oder m³), der Anteil des zertifizierten Holzes (PEFC/FSC) sowie der Projektbezug auszuweisen.
Tropische, subtropische und boreale Hölzer sowie daraus hergestellte Holzwerkstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn deren nachhaltige Herkunft durch entsprechende FSC- oder PEFC-Zertifikate einschließlich Chain-of-Custody-(CoC)-Nachweis belegt ist.
Freigabe von Produkten
Für die Erfüllung der BNG-Anforderungen sind die Datenblätter zu den relevanten oberflächennahen Materialien und Produkten sowie Hölzern und Holzprodukten vor dem Einbau zur Prüfung vorzulegen. Der Zertifizierer bestätigt die Eignung für den Einsatz im Bauvorhaben bzw. fordert bei unzureichender Nachweisführung ergänzende Unterlagen oder ein alternatives Produkt.
Für die Prüfung gelten folgende Fristen:
Mindestens 2 Wochen vor geplanter Bestellung:
Die Produkt- bzw. Sicherheitsdatenblätter oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen der Hersteller für die eingebauten Produkte sind dem Bauherren unaufgefordert digital zu übersenden.
Binnen 5 Tagen:
prüft der Bauherr die vorgelegten Produktunterlagen hinsichtlich der Einhaltung der projektspezifischen Anforderungen. Bei Erfüllung der Anforderungen erfolgt die Freigabe des Produkts für den Einsatz im Bauvorhaben. Bei fehlender Konformität oder unvollständigen Nachweisen erhält der Auftragnehmer eine entsprechende Rückmeldung und hat ein geeignetes Ersatzprodukt bzw. ergänzende Nachweise vorzulegen.
Dokumentation
Für die QNG-/BNG-Zertifizierung ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation erforderlich. Der AN hat dem AG bzw. der örtlichen Bauleitung sämtliche für die Zertifizierung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert und rechtzeitig vorzulegen.
Vor Beginn der Ausführung und vor Einbau der Produkte:
- Ausgefüllte BNG-Materialliste (Anlage 3)
- Zugehörige Dokumentation (Technische Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen, Emissionsnachweise, Umweltproduktdeklarationen (EPD))
- FSC-/PEFC- sowie Chain-of-Custody-(CoC)-Zertifikate
Während der Bauausführung:
- Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe (inkl. Menge und Zertifizierungsanteil)
Nach Fertigstellung:
- Zusammenfassende Dokumentation der tatsächlich verbauten Holzprodukte bzw. holzbasierten Materialien einschließlich Mengen (kg, t oder m³), Zertifizierungsanteilen und zugehöriger Nachweise
- Schriftliche Unternehmererklärung über die Einhaltung der Anforderungen an die Schadstoffvermeidung gemäß QNG-Anhangdokument 313 (Anlage 2)
Hinweispflicht des Auftragnehmers
Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers, zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Dritter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine QNG/BNG-Anforderung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist.
Hinweistext
2 Heizungsanlage
2
Heizungsanlage
2.01 Wärmeerzeuger und Zubehör
2.01
Wärmeerzeuger und Zubehör
2.02 Wohnungsstationen und Zubehör
2.02
Wohnungsstationen und Zubehör
2.03 Rohrleitungen und Zubehör
2.03
Rohrleitungen und Zubehör
2.04 Isolierung und Brandschutz
2.04
Isolierung und Brandschutz
2.05 Armaturen und Apparate
2.05
Armaturen und Apparate
2.06 Fußbodenheizung und Zubehör
2.06
Fußbodenheizung und Zubehör
2.07 Sonstiges
2.07
Sonstiges