Heizungs- und Sanitärarbeiten
Isabellastraße 4
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Baubeschreibung 1.1 Lage und Art des Bauvorhabens Die HF Sedlmayr Grundstücksverwaltungs GmbH & Co.KG, vertreten durch den Vorstand, beabsichtigt in der Isabellastr. 4 die bestehende Dampfheizungsanlage vollständig zu erneuern. Dazu wird das bestehende Kesselhaus inkl. Warmwasserbereitung, Druckhaltung, Verteiler, etc. demontiert und erneuert. Das vorliegende Leistungsverzeichniss umfasst die Heizungs- und Sanitärarbeiten. 1.2 Bauherr Bauherr und Grundeigner ist die  HF Sedlmayr Grundstücksverwaltungs GmbH & Co.KG, vertreten durch den Vorstand, Marsstr. 46-48, 80335 München. 1.3 Projektgrunddaten Es handelt sich um ein Bestandsgebäude. Der Heizraum befindet sich im 1.UG. 1.4 Baustelleneinrichtung / Baubetrieb / Zufahrt Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt von der Isabellastr. 4 aus. Während des gesamten Umbaus, ist das Gebäude weiterhin im Betrieb. Besonders lärmende Maßnahmen bedürfen einer vorherigen Abstimmung. Eine Rücksichtnahme und besondere Sorgfalt beim Absperren / Sichern der Baustelle und der Baustelleneinrichtung ist zwingend notwendig und in die Einheitspreise des Angebots mit einzukalkulieren. Eine Ortsbesichtigung ist aus o.g. Gründen zwingend notwendig. 1.5 Brandschutz / Konstruktion Der bauliche Brandschutz ist über die bestehende Baugehnemigung definiert. Das zu bearbeitende Gebäude ist als Massivbau ausgeführt. 1.6 Rahmentermine für die Gesamtmaßnahme / Preistreue Die Preise des vom AN auszufüllenden Angebots (LV) werden für die gesamte Zeitdauer der Baumaßnahme zugesichert. Nach Auftragserteilung vorgebrachte Nachtragsforderungen aufgrund von in den Unterlagen ersichtlichen Punkten, werden nicht anerkannt. Die Aussagen aus den Unterlagen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und in die Angebotspreise mit einzurechnen. Grundlagen des Angebotes sind: Die Leistungsbeschreibung in Verbindung mit allen anderen, dem Auftragnehmer zur Kalkulation übergebenen Arbeitsunterlagen, die Besonderen Vertragsbedingungen, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen, die Bestimmungen der VOB in der jeweils gültigen Fassung, das BGB.
1. Baubeschreibung
2. Allgemeines Die Umbaumaßnahmen am bestehenden Gebäude finden im Heizraum im 1.UG statt. Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die Heizungs- und Sanitärarbeiten. Die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagenteile verstehen sich im betriebsfertigen Zustand montiert, einschl. der Lieferung aller für diesen Zustand erforderlichen Materialien, auch wenn diese im Einzelnen nicht detailliert sind, sowie aller für die Montage erforderlichen Nebenarbeiten, einschl. das Bohren von Löchern. Die Arbeiten sind sach- und fachgerecht auszuführen. Vom Auftragnehmer sind nur solche Arbeitskräfte einzusetzen, welche die erforderliche Qualifikation besitzen. Hat der Unternehmer gegen die vom Auftraggeber vorgesehene Ausführung oder Konstruktion irgendwelche Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Spätere Einwände oder Berufungen, die sich etwa auf Unkenntnisse der örtlichen Verhältnisse oder auf Unklarheiten im Leistungsverzeichnis stützen, können prinzipiell nicht berücksichtigt werden. Zusätzlich erforderliche Bohrarbeiten in Beton- und Mauerwerk (Kernbohrungen) sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Vor dem Durchführen dieser Arbeiten ist Rücksprache mit der Bauleitung zu nehmen. Für die Befestigung von Anlagenteile und Rohrleitungen sind in der Leistungsbeschreibung entsprechende Positionen vorgesehen. Vor dem Ausführen dieser Leistungen hat der Auftragnehmer mit der Bauleitung und den anderen am Bau beteiligten Firmen Rücksprache bezüglich der gemeinsamen Nutzung solcher Konstruktionen zu nehmen. Vor Montagebeginn ist mit der Bauleitung und den anderen am Bau beteiligten Firmen die genaue Trassenführung und Geräteaufstellung abzustimmen. Außerdem ist diese von der Bauleitung freizugeben. Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuche hat der Unternehmer selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung.
2. Allgemeines
3. Technische Vorbemerkungen 3.1 Besondere Hinweise Als Grundlage für dieses Leistungsverzeichnis gilt die DIN 18380, DIN 18421, DIN 18381, DIN 18421 DIN 18379, DIN 18306, DIN 18386. Alle einschlägigen Normen und Richtlinien sowie die vorliegenden Gutachten über Wärme-, Schall-, und Brandschutz und die Auflagen der Baugenehmigung sind zu beachten und einzuhalten. Besonderer Wert wird auf die genaue Einregulierung der Anlage gelegt. Der bauleitende Monteur erhält eine Ausfertigung dieses Vorbeschriebs für die Montage. Bei Abweichungen der Ausführungspläne vom Leistungsverzeichnis haben die Ausführungspläne Gültigkeit. Durch bauliche Enge ist mit erhöhtem Koordinationsaufwand zu rechnen. Dies ist mit einzukalkulieren. 3.2 Heizungsleitungen Die Rohrleitungen bestehen aus schwarzen, nahtlosen Rohren, nach DIN EN 10255 und DIN EN 10220. Die Rohrleitungen müssen fachgerecht verlegt und wärmegedämmt werden. Auftretende Wärmeausdehnungen müssen aufgefangen werden. Das Rohrleitungsnetz muss einwandfrei zu entlüften und zu entleeren sein. 3.3 Trinkwasserleitungen Als Rohrmaterial für die Wasserleitungen werden Edelstahl Systemrohre 1.4401 (Cr-Ni-Mo-Stahl),nach DIN EN 10088, Verbindungen durch Spezial- Pressfittings aus nichtrostendem Stahl verwendet. Die Rohrmontage ist so auszuführen, dass die Anlage in allen Teilen restlos entleert werden kann und das Luftsäcke vermieden werden. Unterputz verlegte Leitungen müssen gedämmt werden. 3.4 Innenentwässerung Die Fall- und Sammelleitungen werden aus SML hergestellt. Objektanschlussleitungen werden ebenfalls in SML hergestellt. 3.5 Wärmeverteilung und Regelung An den bestehenden Vertteilleitungen sind Anschlüsse herzustellen. Gegebenfalls sind neue Untergruppen herzustellen. 3.6 Raumheizflächen (Bleiben unverändert) 3.7 Elektrischer Anschluss Alle vom Auftragnehmer gelieferten Aggregate und Anlagenteile müssen vom Auftragnehmer angeschlossen werden. Diese Leistung umfasst die verlegten Kabel kürzen, abisolieren, einführen, zugentlastete Befestigung und anklemmen, und ist bei jeder Position mit einzukalkulieren. Die Kabelverlegung erfolgt durch den Auftragnehmer. Die bauseits verlegten Kabel sind vom Auftragnehmer zu überprüfen. Diese Leistung sind vom Auftragnehmer zu erbringen und in die Einheitspreise mit einzurechnen. 3.8 Montagebedingungen Da die Montage in beengten Bereichen durchgeführt werden muss, ist mit den anderen Gewerken vor Ort eine Koordinierung durchzuführen. 3.9 Einbringung der Materialien Die Einbringung der technischen Aggregate erfolgt über normale Öffnungen, Türbreiten (min. 0,7 x 1,8m) und Treppen. Das Einbringen hat Kleinteilig über die Treppen zu erfolgen. Die erforderlichen Einbringhilfen (Hebekran, Winde usw.) sind vom Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet. 3.10 Lagerflächen Lagerflächen können nahezu keine oder nur begrenzt und nach Absprache mit der Bauleitung auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. 3.11 Baustrom / Bauwasser / Bauschutt Die Kosten für die Baustrom- und Wasserversorgung trägt der AG. Die Bauschuttentsorgung, sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials erfolgt durch den AN. 3.12 Aufmaß und Abrechnung Gemäß VOB erfolgt die Abrechnung nach den einzelnen Positionen entsprechend den Angaben des Bauherrn. Sämtliche Abrechnungsunterlagen sind 2-fach so zu erstellen, dass die Herstellungskosten der aufgeführten Bereiche einzeln zu erkennen sind. Aufmaße sind 1-fach zu erstellen. 3.13 Alternativangebote: Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind zur eindeutigen Erfassung der zur Verwendung vorgesehenen Anlagenteile bestimmte Fabrikate und Typenbezeichnungen mit Angaben zur Ausführung, Funktion und Leistungs- daten erwähnt. Alternativ angebotene Anlagenteile haben sämtliche Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erfüllen. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass die Betriebs- und Wartungskosten sowie die Erstellungskosten anderer Gewerke keine Erhöhung erfahren. Um eine objektive Prüfung und Bewertung der Angebote zu ermöglichen, sind für alternativ angebotene Anlagenteile, Beschreibungen - vergleichbar mit der Leistungsbeschreibung - Konstruktions- und Datenblätter auf Verlangen beizubringen. 3.14 Sonstiges Das Nacharbeiten von Aussparungen, welche bauseits vorgesehen sind, sowie Durchbrüche und Wandschlitze im Ziegelmauerwerk und Kernbohrungen sind Sache des Unternehmers und werden besonders vergütet. 3.15 Montagepläne Gemäß VOB sind Montagepläne zu erstellen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer als Grundlage für die Montagepläne vollständige Planungsunterlagen zur Verfügung. Als Ergänzung zur VOB sind nachfolgende Leistungen unmittelbar nach der Auftragserteilung zu erbringen: Erstellen der Montagepläne mit den wesentlichen Hauptmaßen der Trassen- führung und der Aggregataufstellung, Erstellen von notwendigen Details und Schnitte. Detailangaben bei Wanddurchdringungen und Trockenbauwänden und Decken. Die vom Auftragnehmer erstellten Werkstatt- und Montagepläne mit eigener Berechnung und Dokumentation sind dem Auftraggeber zu übergeben. Der AN erhält die Ausführungspläne nach Auftragsvergabe als Papierpause 1-fach als Kontrollexemplar sowie 1-mal elektronisch. 3.16 Bauabwicklung Alle Anweisungen des Auftraggebers oder der Fachbauleitung, sind zu befolgen. Der Auftragnehmer hat die Art und den Umfang der Bau- stelleneinrichtung, Baustellensicherung einschl. Lagerflächen vor Baubeginn abzustimmen. Die überlassenen Flächen für Einrichtungen und Lager- flächen sind nach Bauende in den ursprünglichen Zu- stand zu versetzen. Als Dübel sind ausschließlich Metalldübel, nach den Verlegevorschriften des Herstellers einzusetzen. Zweifel der Bauleitung über die Qualität der angelie- ferten Materialien oder ausgeführten Arbeiten berech- tigen diese zu Probeentnahmen. Änderung gegenüber dem Plan und Ausschreibungsunterlagen müssen der Bauleitung vor Beginn der Ausführungsarbeiten mit Material- und Preisangaben zur Freigabe vorgelegt werden. Das zukünftige Bedienungspersonal ist vor der Über- gabe hinsichtlich Wartung und Bedienung zu unterweisen. Die Einweisung ist schriftlich vom Personal zu bestätigen. 3.17 Baustellenbesprechungen Zu den 1-wöchentlich stattfindenden Koordinationsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen geeigneten mit der Baustelle vertrauten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Nach Bedarf kann der zeitliche Abstand verkürzt werden. Zusätzlich ist mindestens 1 x wöchentlich ein Begehungstermin unter Teilnahme der Fachbauleitung AN und Bauleitung AG wahrzunehmen. 3.18 Fachbauleiter Auf der Baustelle muss während der Ausführungsphase des AN ständig ein fachlich qualifizierter und für die Leitung der Ausführung bestellter, deutschsprachiger Obermonteur des AN anwesend sein. 3.19 Bautagesberichte Vom AN ist täglich ein Bautagebuchbericht mit folgenden Angaben zu führen und der Bauleitung zu übergeben: Tägliche Uhrzeiten von Arbeitsbeginn / -ende, Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten, Beschreibung der ausgeführten Arbeiten, Besondere Vorkommnisse. 3.20 Firmendokumentation Die Dokumentation ist nach Vorgabe zu erstellen und in Bestandsordner anzulegen. Fehlende Dokumentationen nach der Gliederungsvorgabe müssen dann noch ergänzt werden. Auf nachfolgende VOB-Bestimmungen möchten wir besonders hinweisen: - Bei Leitpositionen sind die Unterpositionen ebenfalls   auszufüllen, - Bei Zuschlagspositionen ist der Zuschlag in Prozent   und der Gesamtpreis anzugeben, - Der Eintrag "in Position enthalten" ist ungültig, - Der Eintrag "in Gesamtpreis enthalten" ist ungültig".
3. Technische Vorbemerkungen
01 LV Heizung
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LV Heizung
01.01 Mobile Heizzentrale
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Mobile Heizzentrale
01.02 Demontage Heizung/Sanitär
01.02
Demontage Heizung/Sanitär
01.03 Entwässerungsleitung mit Zubehör
01.03
Entwässerungsleitung mit Zubehör
01.04 Trinkwasserleitungen mit Zubehör
01.04
Trinkwasserleitungen mit Zubehör
01.05 Wärmedämmung Trinkwasser
01.05
Wärmedämmung Trinkwasser
01.06 Pumpen, Armaturen Trinkwasser
01.06
Pumpen, Armaturen Trinkwasser
01.07 Einrichtungsgegenstände mit Zubehör
01.07
Einrichtungsgegenstände mit Zubehör
01.08 Heizungsrohrleitungen mit Zubehör
01.08
Heizungsrohrleitungen mit Zubehör
01.09 Wärmedämmung Heizung
01.09
Wärmedämmung Heizung
01.10 Zentrale, Armaturen, Pumpen Heizung
01.10
Zentrale, Armaturen, Pumpen Heizung
01.11 Heizflächen mit Zubehör
01.11
Heizflächen mit Zubehör
01.12 Regelung mit Zubehör
01.12
Regelung mit Zubehör
01.13 Elektrische Verkabelung
01.13
Elektrische Verkabelung
01.14 Hydraulischer Ableich
01.14
Hydraulischer Ableich
01.15 Stundenlohnarbeiten
01.15
Stundenlohnarbeiten
01.16 Sonstiges
01.16
Sonstiges