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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Baubeschreibung
1.1 Lage und Art des Bauvorhabens
Die HF Sedlmayr Grundstücksverwaltungs GmbH & Co.KG,
vertreten durch den Vorstand, beabsichtigt in der
Isabellastr. 4 die bestehende Dampfheizungsanlage
vollständig zu erneuern. Dazu wird das bestehende
Kesselhaus inkl. Warmwasserbereitung, Druckhaltung,
Verteiler, etc. demontiert und erneuert.
Das vorliegende Leistungsverzeichniss umfasst die
Heizungs- und Sanitärarbeiten.
1.2 Bauherr
Bauherr und Grundeigner ist die HF Sedlmayr
Grundstücksverwaltungs GmbH & Co.KG, vertreten durch
den Vorstand, Marsstr. 46-48, 80335 München.
1.3 Projektgrunddaten
Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
Der Heizraum befindet sich im 1.UG.
1.4 Baustelleneinrichtung / Baubetrieb / Zufahrt
Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt von der Isabellastr. 4
aus.
Während des gesamten Umbaus, ist das Gebäude weiterhin
im Betrieb. Besonders lärmende Maßnahmen bedürfen einer
vorherigen Abstimmung. Eine Rücksichtnahme und
besondere Sorgfalt beim Absperren / Sichern der
Baustelle und der Baustelleneinrichtung ist zwingend
notwendig und in die Einheitspreise des Angebots mit
einzukalkulieren.
Eine Ortsbesichtigung ist aus o.g. Gründen zwingend
notwendig.
1.5 Brandschutz / Konstruktion
Der bauliche Brandschutz ist über die bestehende
Baugehnemigung definiert.
Das zu bearbeitende Gebäude ist als Massivbau
ausgeführt.
1.6 Rahmentermine für die Gesamtmaßnahme / Preistreue
Die Preise des vom AN auszufüllenden Angebots (LV)
werden für die gesamte Zeitdauer der Baumaßnahme
zugesichert.
Nach Auftragserteilung vorgebrachte
Nachtragsforderungen aufgrund von in den Unterlagen
ersichtlichen Punkten, werden nicht anerkannt. Die
Aussagen aus den Unterlagen sind bei der
Angebotserstellung zu berücksichtigen und in die
Angebotspreise mit einzurechnen.
Grundlagen des Angebotes sind:
Die Leistungsbeschreibung in Verbindung mit allen
anderen, dem Auftragnehmer zur Kalkulation übergebenen
Arbeitsunterlagen,
die Besonderen Vertragsbedingungen,
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
die Bestimmungen der VOB in der jeweils gültigen
Fassung,
das BGB.
1. Baubeschreibung
2. Allgemeines
Die Umbaumaßnahmen am bestehenden Gebäude finden
im Heizraum im 1.UG statt.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst
die Heizungs- und Sanitärarbeiten.
Die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Anlagenteile verstehen sich im betriebsfertigen Zustand
montiert, einschl. der Lieferung aller für diesen
Zustand erforderlichen Materialien, auch wenn diese im
Einzelnen nicht detailliert sind, sowie aller für die
Montage erforderlichen Nebenarbeiten, einschl.
das Bohren von Löchern.
Die Arbeiten sind sach- und fachgerecht auszuführen.
Vom Auftragnehmer sind nur solche Arbeitskräfte
einzusetzen, welche die erforderliche Qualifikation
besitzen.
Hat der Unternehmer gegen die vom Auftraggeber
vorgesehene Ausführung oder Konstruktion irgendwelche
Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich
anzuzeigen. Spätere Einwände oder Berufungen, die sich
etwa auf Unkenntnisse der örtlichen Verhältnisse oder
auf Unklarheiten im Leistungsverzeichnis stützen,
können prinzipiell nicht berücksichtigt werden.
Zusätzlich erforderliche Bohrarbeiten in Beton- und
Mauerwerk (Kernbohrungen) sind in der
Leistungsbeschreibung enthalten. Vor dem Durchführen
dieser Arbeiten ist Rücksprache mit der Bauleitung zu
nehmen.
Für die Befestigung von Anlagenteile und Rohrleitungen
sind in der Leistungsbeschreibung entsprechende
Positionen vorgesehen. Vor dem Ausführen dieser
Leistungen hat der Auftragnehmer mit der Bauleitung und
den anderen am Bau beteiligten Firmen Rücksprache
bezüglich der gemeinsamen Nutzung solcher
Konstruktionen zu nehmen.
Vor Montagebeginn ist mit der Bauleitung und den
anderen am Bau beteiligten Firmen die genaue
Trassenführung und Geräteaufstellung abzustimmen.
Außerdem ist diese von der Bauleitung freizugeben.
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen
und Abnahmeersuche hat der Unternehmer selbst und
rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen,
unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung.
2. Allgemeines
3. Technische Vorbemerkungen
3.1 Besondere Hinweise
Als Grundlage für dieses Leistungsverzeichnis
gilt die DIN 18380, DIN 18421, DIN 18381, DIN
18421 DIN 18379, DIN 18306, DIN 18386.
Alle einschlägigen Normen und Richtlinien sowie die
vorliegenden Gutachten über Wärme-, Schall-, und
Brandschutz und die Auflagen der Baugenehmigung sind
zu beachten und einzuhalten.
Besonderer Wert wird auf die genaue Einregulierung der
Anlage gelegt.
Der bauleitende Monteur erhält eine Ausfertigung dieses
Vorbeschriebs für die Montage.
Bei Abweichungen der Ausführungspläne vom
Leistungsverzeichnis haben die Ausführungspläne
Gültigkeit.
Durch bauliche Enge ist mit erhöhtem
Koordinationsaufwand zu rechnen. Dies ist mit
einzukalkulieren.
3.2 Heizungsleitungen
Die Rohrleitungen bestehen aus schwarzen,
nahtlosen Rohren, nach DIN EN 10255 und DIN
EN 10220. Die Rohrleitungen müssen
fachgerecht verlegt und wärmegedämmt werden.
Auftretende Wärmeausdehnungen müssen
aufgefangen werden. Das Rohrleitungsnetz muss
einwandfrei zu entlüften und zu entleeren sein.
3.3 Trinkwasserleitungen
Als Rohrmaterial für die Wasserleitungen werden
Edelstahl Systemrohre 1.4401 (Cr-Ni-Mo-Stahl),nach DIN
EN 10088, Verbindungen durch Spezial- Pressfittings aus
nichtrostendem Stahl verwendet. Die Rohrmontage ist so
auszuführen, dass die Anlage in allen Teilen restlos
entleert werden kann und das Luftsäcke vermieden
werden. Unterputz verlegte Leitungen müssen gedämmt
werden.
3.4 Innenentwässerung
Die Fall- und Sammelleitungen werden aus SML
hergestellt. Objektanschlussleitungen werden ebenfalls
in SML hergestellt.
3.5 Wärmeverteilung und Regelung
An den bestehenden Vertteilleitungen sind Anschlüsse
herzustellen. Gegebenfalls sind neue Untergruppen
herzustellen.
3.6 Raumheizflächen
(Bleiben unverändert)
3.7 Elektrischer Anschluss
Alle vom Auftragnehmer gelieferten Aggregate
und Anlagenteile müssen vom Auftragnehmer angeschlossen
werden. Diese Leistung umfasst die verlegten Kabel
kürzen, abisolieren, einführen, zugentlastete
Befestigung und anklemmen, und ist bei jeder Position
mit einzukalkulieren.
Die Kabelverlegung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Die bauseits verlegten Kabel sind vom Auftragnehmer zu
überprüfen.
Diese Leistung sind vom Auftragnehmer zu erbringen und
in die Einheitspreise mit einzurechnen.
3.8 Montagebedingungen
Da die Montage in beengten Bereichen durchgeführt
werden muss, ist mit den anderen Gewerken vor Ort eine
Koordinierung durchzuführen.
3.9 Einbringung der Materialien
Die Einbringung der technischen Aggregate erfolgt
über normale Öffnungen, Türbreiten (min. 0,7 x 1,8m)
und Treppen. Das Einbringen hat Kleinteilig über die
Treppen zu erfolgen.
Die erforderlichen Einbringhilfen (Hebekran, Winde
usw.) sind vom Auftragnehmer zu stellen und werden
nicht gesondert vergütet.
3.10 Lagerflächen
Lagerflächen können nahezu keine oder nur begrenzt und
nach Absprache mit der Bauleitung auf der Baustelle zur
Verfügung gestellt werden.
3.11 Baustrom / Bauwasser / Bauschutt
Die Kosten für die Baustrom- und Wasserversorgung trägt
der AG.
Die Bauschuttentsorgung, sowie die Entsorgung des
Verpackungsmaterials erfolgt durch den AN.
3.12 Aufmaß und Abrechnung
Gemäß VOB erfolgt die Abrechnung nach den einzelnen
Positionen entsprechend den Angaben des Bauherrn.
Sämtliche Abrechnungsunterlagen sind 2-fach so zu
erstellen, dass die Herstellungskosten der aufgeführten
Bereiche einzeln zu erkennen sind.
Aufmaße sind 1-fach zu erstellen.
3.13 Alternativangebote:
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind zur
eindeutigen Erfassung der zur Verwendung vorgesehenen
Anlagenteile bestimmte Fabrikate und Typenbezeichnungen
mit Angaben zur Ausführung, Funktion und Leistungs-
daten erwähnt.
Alternativ angebotene Anlagenteile haben sämtliche
Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erfüllen.
Weiterhin ist zu gewährleisten, dass die Betriebs-
und Wartungskosten sowie die Erstellungskosten anderer
Gewerke keine Erhöhung erfahren.
Um eine objektive Prüfung und Bewertung der Angebote zu
ermöglichen, sind für alternativ angebotene
Anlagenteile, Beschreibungen - vergleichbar mit der
Leistungsbeschreibung - Konstruktions- und Datenblätter
auf Verlangen beizubringen.
3.14 Sonstiges
Das Nacharbeiten von Aussparungen, welche
bauseits vorgesehen sind, sowie Durchbrüche
und Wandschlitze im Ziegelmauerwerk und
Kernbohrungen sind Sache des Unternehmers
und werden besonders vergütet.
3.15 Montagepläne
Gemäß VOB sind Montagepläne zu erstellen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer
als Grundlage für die Montagepläne vollständige
Planungsunterlagen zur Verfügung.
Als Ergänzung zur VOB sind nachfolgende Leistungen
unmittelbar nach der Auftragserteilung zu erbringen:
Erstellen der Montagepläne mit den
wesentlichen Hauptmaßen der Trassen-
führung und der Aggregataufstellung,
Erstellen von notwendigen Details und Schnitte.
Detailangaben bei Wanddurchdringungen und
Trockenbauwänden und Decken.
Die vom Auftragnehmer erstellten Werkstatt- und
Montagepläne mit eigener Berechnung und Dokumentation
sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Der AN erhält die Ausführungspläne nach Auftragsvergabe
als Papierpause 1-fach als Kontrollexemplar sowie 1-mal
elektronisch.
3.16 Bauabwicklung
Alle Anweisungen des Auftraggebers oder der
Fachbauleitung, sind zu befolgen.
Der Auftragnehmer hat die Art und den Umfang der Bau-
stelleneinrichtung, Baustellensicherung einschl.
Lagerflächen vor Baubeginn abzustimmen.
Die überlassenen Flächen für Einrichtungen und Lager-
flächen sind nach Bauende in den ursprünglichen Zu-
stand zu versetzen.
Als Dübel sind ausschließlich Metalldübel, nach
den Verlegevorschriften des Herstellers einzusetzen.
Zweifel der Bauleitung über die Qualität der angelie-
ferten Materialien oder ausgeführten Arbeiten berech-
tigen diese zu Probeentnahmen.
Änderung gegenüber dem Plan und
Ausschreibungsunterlagen müssen der
Bauleitung vor Beginn der Ausführungsarbeiten
mit Material- und Preisangaben zur
Freigabe vorgelegt werden.
Das zukünftige Bedienungspersonal ist vor der Über-
gabe hinsichtlich Wartung und Bedienung zu unterweisen.
Die Einweisung ist schriftlich vom Personal
zu bestätigen.
3.17 Baustellenbesprechungen
Zu den 1-wöchentlich stattfindenden
Koordinationsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder
einen geeigneten mit der Baustelle vertrauten
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Nach Bedarf kann der zeitliche Abstand verkürzt
werden. Zusätzlich ist mindestens 1 x
wöchentlich ein Begehungstermin unter
Teilnahme der Fachbauleitung AN und
Bauleitung AG wahrzunehmen.
3.18 Fachbauleiter
Auf der Baustelle muss während der Ausführungsphase des
AN ständig ein fachlich qualifizierter und für die
Leitung der Ausführung bestellter, deutschsprachiger
Obermonteur des AN anwesend sein.
3.19 Bautagesberichte
Vom AN ist täglich ein Bautagebuchbericht mit folgenden
Angaben zu führen und der Bauleitung zu übergeben:
Tägliche Uhrzeiten von Arbeitsbeginn / -ende,
Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten,
Beschreibung der ausgeführten Arbeiten,
Besondere Vorkommnisse.
3.20 Firmendokumentation
Die Dokumentation ist nach Vorgabe zu erstellen und in
Bestandsordner anzulegen.
Fehlende Dokumentationen nach der Gliederungsvorgabe
müssen dann noch ergänzt werden.
Auf nachfolgende VOB-Bestimmungen möchten wir besonders
hinweisen:
- Bei Leitpositionen sind die Unterpositionen ebenfalls
auszufüllen,
- Bei Zuschlagspositionen ist der Zuschlag in Prozent
und der Gesamtpreis anzugeben,
- Der Eintrag "in Position enthalten" ist ungültig,
- Der Eintrag "in Gesamtpreis enthalten" ist ungültig".
3. Technische Vorbemerkungen
01 LV Heizung
01
LV Heizung
01.01 Mobile Heizzentrale
01.01
Mobile Heizzentrale
01.02 Demontage Heizung/Sanitär
01.02
Demontage Heizung/Sanitär
01.03 Entwässerungsleitung mit Zubehör
01.03
Entwässerungsleitung mit Zubehör
01.04 Trinkwasserleitungen mit Zubehör
01.04
Trinkwasserleitungen mit Zubehör
01.05 Wärmedämmung Trinkwasser
01.05
Wärmedämmung Trinkwasser
01.06 Pumpen, Armaturen Trinkwasser
01.06
Pumpen, Armaturen Trinkwasser
01.07 Einrichtungsgegenstände mit Zubehör
01.07
Einrichtungsgegenstände mit Zubehör
01.08 Heizungsrohrleitungen mit Zubehör
01.08
Heizungsrohrleitungen mit Zubehör
01.09 Wärmedämmung Heizung
01.09
Wärmedämmung Heizung
01.10 Zentrale, Armaturen, Pumpen Heizung
01.10
Zentrale, Armaturen, Pumpen Heizung
01.11 Heizflächen mit Zubehör
01.11
Heizflächen mit Zubehör
01.12 Regelung mit Zubehör
01.12
Regelung mit Zubehör
01.13 Elektrische Verkabelung
01.13
Elektrische Verkabelung
01.14 Hydraulischer Ableich
01.14
Hydraulischer Ableich
01.15 Stundenlohnarbeiten
01.15
Stundenlohnarbeiten
01.16 Sonstiges
01.16
Sonstiges