Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen 1.00 Allgemeine Bedingungen
1.01 Der Bieter hat die Möglichkeit sich vor der Angebotsabgabe mit den
Planungsunterlagen vertraut zu machen. Auf Anfrage können diese im
pdf-Format versendet oder im Büro des Fachplaners eingesehen werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Planungsunterlagen in Technischer
Hinsicht zu überprüfen. Entdeckte oder vermutete Mängel, Änderungs-
wünsche und Mehrkosten sind dem Bauherren unverzüglich, spätestens
jedoch vor Arbeitsausführung mitzuteilen.
Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer selbstständig die aktuellen
Architektenpläne anzufordern und mit der Fachplanung abzustimmen.
1.02 Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses ist
allein verbindlich, auch wenn der Bieter für sein Angebot selbstgefertigte
Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
1.03 Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen sind entsprechend des der-
zeitigen Planungsstandes ermittelt. Leistungsumfang, Maße und Massen des
Leistungsverzeichnisses und der Projektpläne, insbesondere die Überein-
stimmung von Einzel- und Gesamtmaßen sind vom Auftragnehmer recht-
zeitig vor Vertragsabschluss verantwortlich zu prüfen.
1.04 Vor der Bestellung sind die Materialien und Stückzahlen mit den örtlichen
Gegebenheiten und den aktuellen Ausbauplänen abzustimmen.
1.05 Die für die Ausführung und Anfertigung von Einbauteilen erforderlichen
Maße sind stets vor Ort zu nehmen; sämtliche anderen Angaben sind nicht
verbindlich.
1.06 Die Einheitspreise sind auf Euro-Basis zu kalkulieren.
1.07 Sind im Leistungsverzeichnis Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die
dafür angegebene Anzahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur
die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden.
Stundenlohnaufträge müssen zum Zwecke einer einwandfreien Abrechnung
innerhalb von 7 Werktagen von der Bauleitung bzw. dem Fachingenieur in
ihrem Umfang schriftlich anerkannt sein.
Durch das Verschulden des Auftragnehmers verspätet vorgelegte Stunden-
lohnzettel werden nicht mehr anerkannt.
1.08 Dem Auftraggeber steht es frei, einzelne Leistungen aus nachfolgendem
Leistungsverzeichnis nicht zu beauftragen. Die Einzelpositionen sind so zu
kalkulieren, dass sie in sich auskömmlich sind. Ein Entfall von Leistungen
darf nicht zu einer Verteuerung anderer Positionen führen.
2.00 Zusätzliche Technische Vorschriften
2.01 Die Landesbauordnung und die zugehörigen Durchführungsverordnungen
der jeweiligen Länder sind zu beachten; insbesondere wird auf die
abweichenden Vorschriften für Heizräume und Brennstofflagerräumen
hingewiesen.
2.02 Die Anschlussbedingungen der zuständigen Versorgungsunternehmen
(Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation etc.) sind zu beachten. Die Anträge
für die Hausanschlüsse sind vom Auftragnehmer zu stellen.
2.03 Das Erstellen von Anträgen und Fertigmeldungen ist selbstständig vom
Auftragnehmer auszuführen. Dazu zählen z.B.:
Fachbauleitererklärungen bzw. Unternehmerbescheinigungen über die
Einhaltung der einschlägigen Richtlinien (EnEV, Elektro-Anlagen-
verordnung, Lüftungsanlagenrichtlinie, Hygienevorschriften, etc.)
Anträge und Fertigmeldungen an die zuständigen Ent- und Versorgungs-
unternehmen sowie den zuständigen Behörden (Stadtwerke, EVU, GVU,
WVU, Telekom, BK-Netz, Feuerwehr, Gesundheitsamt, etc.), einschl. der
Fertigung der benötigten Unterlagen, Protokollen, Zeichnungen, Detail-
Skizzen, Berechnungen etc..
2.04 Die Absprache mit übergeordneten Instanzen wie z.B. Schornstein-
fegermeister, Feuerwehr, Stadtwerken etc. hat vor Montagebeginn auf der
Baustelle zu erfolgen. Die Termine sind selbstständig vom Auftragnehmer
festzulegen.
2.05 Die Trassenführungen der haustechnischen Gewerke Heizung, Lüftung,
Sanitär und Elektro sind untereinander selbstständig vor Arbeitsbeginn
abzustimmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten, die
Trassenführung nochmals mit den Fremdgewerken in Bezug auf
Ausführungsmöglichkeit bzw. Planungsänderung hin zu überprüfen. Dies
gilt auch hinsichtlich von Kreuzungspunkten auf dem Rohfußboden.
Differenzen sind sofort mit der Bauleitung abzuklären.
2.06 Das Nachfräsen bzw. Vergrößern von Schlitzen, Nischen und Durchbrüchen
ist vom Auftragnehmer auszuführen. Der Aufwand ist in den Einheitspreisen
zu berücksichtigen. Wanddurchbrüche (Bohrungen) und Wandschlitze für
Anschluss- und Verteilleitungen sind vom Auftragnehmer auszuführen.
Der Aufwand ist in´den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
2.07 Bei der Ausführung ist auf die Bestimmungen des Schallschutzes zu achten.
Körperschallbrücken sind unbedingt zu vermeiden. Die Isolierung der Rohr-
leitungen ist auch insbesondere an den Formteilen durchgängig auszuführen.
Stöße sind zu verkleben.
2.08 Alle Materialien, mit denen sich der VDE, DVGW und der TÜV befassen, sind
mit deren Zeichen zu liefern.
2.09 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Leistungen, nach
den Weisungen der Bauleitung, zeitlich so auszuführen, dass die übrigen
Arbeiten / Gewerke nicht behindert werden bzw. in Verzug geraten.
2.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet etwaige Bedenken gegen die von der
Bauleitung erbrachten Angaben und Unterlagen rechtzeitig
- vor Bauausführung - zur Sprache zu bringen und Übereinstimmung mit
der Bauleitung herbeizuführen.
2.11 Die Heizung ist, falls erforderlich, vor Fertigstellung des Gebäudes als
Bauheizung zu betreiben. Je nach Leistungsstand können auch nur einzelne
Heizgruppen in Betrieb genommen werden. Der Betrieb der Bauheizung ist in
regelmäßigen Abständen, auch am Wochenende, zu überwachen.
3.00 Sonstiges
3.01 Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfalle, nach
Beendigung der Arbeiten, eine schriftliche Erklärung abzugeben aus der hervorgeht,
dass die Arbeiten in allen Teilen sorgfältig und entsprechen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sind.
3.02 Die erste Fachtechnische Abnahme und die Abnahme nach Mängelbeseitigung
werden kostenlos durchgeführt. Die Kosten für jede weitere Abnahme können
demjenigen angelastet werden, der die Abnahme verschuldet hat. Zu jeder
Abnahme, auch bei TÜV-Abnahmen hat der bauleitende Monteur zugegen zu sein.
4.00 Erklärung
Der Bieter bestätigt, über den Umfang der zu erbringenden Leistungen, die
Technischen Gegebenheiten und über die Lage der Baustelle ausreichen informiert
zu sein.
Der Bieter erklärt hiermit,
dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat,
insbesondere darauf, dass keine Seiten fehlen,
dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat,
dass der Text in der Ausschreibung nicht unvollständig oder mehrdeutig ist,
dass er alle preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat.
Aufgrund seiner Technischen Ausrüstung, Erfahrung und den ihm zur Verfügung
stehenden Führungs- und Arbeitskräften erklärt er, in der Lage zu sein, die
angebotene Leistung fachtechnisch einwandfrei, zu den geforderten Terminen
auszuführen.
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen 1.00 Allgemeine Bedingungen
1.01 Der Bieter hat die Möglichkeit sich vor der Angebotsabgabe mit den
Planungsunterlagen vertraut zu machen. Auf Anfrage können diese im
pdf-Format versendet oder im Büro des Fachplaners eingesehen werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Planungsunterlagen in Technischer
Hinsicht zu überprüfen. Entdeckte oder vermutete Mängel, Änderungs-
wünsche und Mehrkosten sind dem Bauherren unverzüglich, spätestens
jedoch vor Arbeitsausführung mitzuteilen.
Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer selbstständig die aktuellen
Architektenpläne anzufordern und mit der Fachplanung abzustimmen.
1.02 Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses ist
allein verbindlich, auch wenn der Bieter für sein Angebot selbstgefertigte
Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
1.03 Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen sind entsprechend des der-
zeitigen Planungsstandes ermittelt. Leistungsumfang, Maße und Massen des
Leistungsverzeichnisses und der Projektpläne, insbesondere die Überein-
stimmung von Einzel- und Gesamtmaßen sind vom Auftragnehmer recht-
zeitig vor Vertragsabschluss verantwortlich zu prüfen.
1.04 Vor der Bestellung sind die Materialien und Stückzahlen mit den örtlichen
Gegebenheiten und den aktuellen Ausbauplänen abzustimmen.
1.05 Die für die Ausführung und Anfertigung von Einbauteilen erforderlichen
Maße sind stets vor Ort zu nehmen; sämtliche anderen Angaben sind nicht
verbindlich.
1.06 Die Einheitspreise sind auf Euro-Basis zu kalkulieren.
1.07 Sind im Leistungsverzeichnis Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die
dafür angegebene Anzahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur
die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden.
Stundenlohnaufträge müssen zum Zwecke einer einwandfreien Abrechnung
innerhalb von 7 Werktagen von der Bauleitung bzw. dem Fachingenieur in
ihrem Umfang schriftlich anerkannt sein.
Durch das Verschulden des Auftragnehmers verspätet vorgelegte Stunden-
lohnzettel werden nicht mehr anerkannt.
1.08 Dem Auftraggeber steht es frei, einzelne Leistungen aus nachfolgendem
Leistungsverzeichnis nicht zu beauftragen. Die Einzelpositionen sind so zu
kalkulieren, dass sie in sich auskömmlich sind. Ein Entfall von Leistungen
darf nicht zu einer Verteuerung anderer Positionen führen.
2.00 Zusätzliche Technische Vorschriften
2.01 Die Landesbauordnung und die zugehörigen Durchführungsverordnungen
der jeweiligen Länder sind zu beachten; insbesondere wird auf die
abweichenden Vorschriften für Heizräume und Brennstofflagerräumen
hingewiesen.
2.02 Die Anschlussbedingungen der zuständigen Versorgungsunternehmen
(Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation etc.) sind zu beachten. Die Anträge
für die Hausanschlüsse sind vom Auftragnehmer zu stellen.
2.03 Das Erstellen von Anträgen und Fertigmeldungen ist selbstständig vom
Auftragnehmer auszuführen. Dazu zählen z.B.:
Fachbauleitererklärungen bzw. Unternehmerbescheinigungen über die
Einhaltung der einschlägigen Richtlinien (EnEV, Elektro-Anlagen-
verordnung, Lüftungsanlagenrichtlinie, Hygienevorschriften, etc.)
Anträge und Fertigmeldungen an die zuständigen Ent- und Versorgungs-
unternehmen sowie den zuständigen Behörden (Stadtwerke, EVU, GVU,
WVU, Telekom, BK-Netz, Feuerwehr, Gesundheitsamt, etc.), einschl. der
Fertigung der benötigten Unterlagen, Protokollen, Zeichnungen, Detail-
Skizzen, Berechnungen etc..
2.04 Die Absprache mit übergeordneten Instanzen wie z.B. Schornstein-
fegermeister, Feuerwehr, Stadtwerken etc. hat vor Montagebeginn auf der
Baustelle zu erfolgen. Die Termine sind selbstständig vom Auftragnehmer
festzulegen.
2.05 Die Trassenführungen der haustechnischen Gewerke Heizung, Lüftung,
Sanitär und Elektro sind untereinander selbstständig vor Arbeitsbeginn
abzustimmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten, die
Trassenführung nochmals mit den Fremdgewerken in Bezug auf
Ausführungsmöglichkeit bzw. Planungsänderung hin zu überprüfen. Dies
gilt auch hinsichtlich von Kreuzungspunkten auf dem Rohfußboden.
Differenzen sind sofort mit der Bauleitung abzuklären.
2.06 Das Nachfräsen bzw. Vergrößern von Schlitzen, Nischen und Durchbrüchen
ist vom Auftragnehmer auszuführen. Der Aufwand ist in den Einheitspreisen
zu berücksichtigen. Wanddurchbrüche (Bohrungen) und Wandschlitze für
Anschluss- und Verteilleitungen sind vom Auftragnehmer auszuführen.
Der Aufwand ist in´den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
2.07 Bei der Ausführung ist auf die Bestimmungen des Schallschutzes zu achten.
Körperschallbrücken sind unbedingt zu vermeiden. Die Isolierung der Rohr-
leitungen ist auch insbesondere an den Formteilen durchgängig auszuführen.
Stöße sind zu verkleben.
2.08 Alle Materialien, mit denen sich der VDE, DVGW und der TÜV befassen, sind
mit deren Zeichen zu liefern.
2.09 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Leistungen, nach
den Weisungen der Bauleitung, zeitlich so auszuführen, dass die übrigen
Arbeiten / Gewerke nicht behindert werden bzw. in Verzug geraten.
2.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet etwaige Bedenken gegen die von der
Bauleitung erbrachten Angaben und Unterlagen rechtzeitig
- vor Bauausführung - zur Sprache zu bringen und Übereinstimmung mit
der Bauleitung herbeizuführen.
2.11 Die Heizung ist, falls erforderlich, vor Fertigstellung des Gebäudes als
Bauheizung zu betreiben. Je nach Leistungsstand können auch nur einzelne
Heizgruppen in Betrieb genommen werden. Der Betrieb der Bauheizung ist in
regelmäßigen Abständen, auch am Wochenende, zu überwachen.
3.00 Sonstiges
3.01 Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfalle, nach
Beendigung der Arbeiten, eine schriftliche Erklärung abzugeben aus der hervorgeht,
dass die Arbeiten in allen Teilen sorgfältig und entsprechen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sind.
3.02 Die erste Fachtechnische Abnahme und die Abnahme nach Mängelbeseitigung
werden kostenlos durchgeführt. Die Kosten für jede weitere Abnahme können
demjenigen angelastet werden, der die Abnahme verschuldet hat. Zu jeder
Abnahme, auch bei TÜV-Abnahmen hat der bauleitende Monteur zugegen zu sein.
4.00 Erklärung
Der Bieter bestätigt, über den Umfang der zu erbringenden Leistungen, die
Technischen Gegebenheiten und über die Lage der Baustelle ausreichen informiert
zu sein.
Der Bieter erklärt hiermit,
dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat,
insbesondere darauf, dass keine Seiten fehlen,
dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat,
dass der Text in der Ausschreibung nicht unvollständig oder mehrdeutig ist,
dass er alle preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat.
Aufgrund seiner Technischen Ausrüstung, Erfahrung und den ihm zur Verfügung
stehenden Führungs- und Arbeitskräften erklärt er, in der Lage zu sein, die
angebotene Leistung fachtechnisch einwandfrei, zu den geforderten Terminen
auszuführen.
Vorbemerkungen
01 Wohnraumlüftung
01
Wohnraumlüftung
Vorbemerkungen Wohnraumlüftung 1.00 Technische Vorschriften Erläuterungen Wohnraumlüftung
1.01 Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses.
Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume ,
die Technikzentrale sowie eine Wohnung.
Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse,
einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt.
Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus-
gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat
sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker
zu schützen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die
Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper
sind unbedingt zu vermeiden.
1.02 Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Die Wohnungen erhalten jeweils ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung.
In der Zu- und Abluftleitung sind Schalldämpfer vorzusehen.
Die Lüftungsgeräte werden innerhalb der Wohnung platziert.
Der Kondensatanschluss des Lüftungsgerätes ist frostfrei zum nächsten
Entwässerungspunkt zu führen. Der Anschluss ist über einen freien Einlauf
herzustellen.
Das Erstellen eventuell benötigter Wandschlitze gehört zum Leistungsumfang
und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Rohrleitungen für die Fort- und Außenluft werden mit vorisoliertem
ISO-Rohr ausgeführt. Eine Taupunktunterschreitung bzw. die Entstehung
von Kondensat am Rohr ist unbedingt zu verhindern. Gegebenfalls sind
kritische Stellen, wie z.B. der Übergangspunkt an einer Dachhaube oder
einem Außenwanddurchlass diffusionsdicht zu isolieren.
Die Zu- und Abluftleitungen zu den Räumen werden mit flexiblen
Kunststoffrohren ausgeführt. Die Verlegung erfolgt unter der Decke.
Die Lüftungsanlagen sind gemäß den berechneten Volumenströmen des
Lüftungsnachweises einzustellen. Der Luftverbund wird über bauseitige
Unterschnitte an den Türen sichergestellt.
Die Werte sind zu protokollieren.
1.03 Alternativen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten.
Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen
und als solche zu kennzeichnen.
Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen.
Bei der Änderung des ausgeschriebenen Trinkwasser-Rohrsystems ist vom AN
der erneute Nachweis der Rohrnetzberechnung nach DIN 1988-300 zu erbringen.
Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Wohnraumlüftung
01.01 Lüftungsgeräte
01.01
Lüftungsgeräte
01.02 Fort- und Aussenluft
01.02
Fort- und Aussenluft
01.03 Zu- und Abluft
01.03
Zu- und Abluft
01.04 Nebenarbeiten
01.04
Nebenarbeiten
02 Sanitärinstallation
02
Sanitärinstallation
Vorbemerkungen Sanitärinstallation 1.00 Technische Erläuterungen Sanitärinstallation
1.01 Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses.
Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume ,
die Technikzentrale sowie eine Wohnung.
Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse,
einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt.
Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus-
gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat
sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker
zu schützen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die
Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper
sind unbedingt zu vermeiden.
1.02 Schmutzwasser
Das Schmutzwasser wird über Fall- und Sammelleitungen dem vorhandenen
Kanalsystem zugeführt. Die Grundleitungsanschlüsse werden bauseits erstellt.
Jeder Fallstrang wird über Belüftungsventile oder bauseits gestellte Dachhauben
belüftet und erhält am Fußpunkt eine Reinigungsöffnung.
Bei der Montage von Belüftungsventilen in Vorwänden sind ausreichend große
Revisionsgitter zur Wartung und Luftzufuhr einzubauen.
Durchdringungen durch die luftdichte Ebene sind mit entsprechenden Manschetten
(z.B. von der Fa. Eisedicht) abzudichten.
Für das gesamte Abwassersystem kommt Schallschutzrohr zur Ausführung.
Um den Schallschutz zu gewährleisten, sind nur Systemschellen nach den
Technischen Vorschriften der Hersteller zu verwenden.
Die Rohrleitungen werden wie folgt gegen Schwitzwasserbildung und
Körperschallübertragung geschützt:
Fallleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem
Schutzmantel
Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem
Schutzmantel
Entlüftungsleitungen Kaltbereich: Mineralfaserschalen alukaschiert
Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert
werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form-
und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach-
gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken
sind nicht gestattet.
Ein Verschmutzen der Leitungen ist durch geeignete Maßnahmen (Stopfen) zu
verhindern. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Leitungen nicht durch
Fremdhandwerker unsachgemäß genutzt werden.
Bei allen Fußbodenabläufen hat der Auftragnehmer auf die unterschiedlichen
Höhen für die fertigen Fußböden zu achten. Die Bodenabläufe im Keller werden
bauseits erstellt.
Das gesamte Abflusssystem ist vor der Übergabe gründlich zu spülen.
Falls es die zuständigen Behörden verlangen, sind auch die Abflussleitungen
einer Druckprobe zu unterziehen.
1.03 Rückstau und Hebeanlagen
Die Rückstauebene ist vor Installationsbeginn bei der Bauleitung zu erfragen.
Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene sind mit geeigneten
Maßnahmen zu schützen.
1.04 Regenwasser
Die Projektierung und Verlegung der Regenwasserleitungen erfolgt bauseits.
1.05 Trinkwasser
Die Bereitstellung des Trinkwassers erfolgt über einen Anschluss an das öffentliche
Wassernetz. Vor dem Füllen der Trinkwasserinstallation ist das Stadtwasser auf
hygienische Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer
in den Wohnungen.
Armaturen und Einbauteile werden in Rotguss ausgeführt.
Als Rohrleitung kommen folgende Rohrleitungen zur Ausführung:
- Hauseinführung bis Wasserzähler Wohnung
Edelstahlrohr
- Wasserzähler Wohnung bis Entnahmestellen
Mehrschichtverbundrohr
Bei der Verlegung der Rohrleitungen ist auf ausreichende Ausdehnungs-
möglichkeiten zu achten. Kompensatoren sind nicht gesondert ausgeschrieben.
Die Installation der Bewässerungsleitungen hat nach den Bestimmungen der
VDI 6023 zu erfolgen. Die Hygienevorschriften sind strengstens einzuhalten.
Die Druckprobe hat mit ölfreier Druckluft oder Stickstoff zu erfolgen.
Das Spülen und Füllen der Rohrleitungen hat erst direkt vor der Inbetriebnahme
des Trinkwassersystems zu erfolgen. Sollten nach dem Füllen der Rohrleitungen
einzelne Bereiche (z.B. Wohnungen) nicht bestimmungsgemäß genutzt werden,
so ist der Betreiber auf seine Verpflichtung zum regelmäßigen Spülen der
Rohrleitungen hinzuweisen.
Die Rohrleitungen werden wie folgt gedämmt:
Kellerleitungen und Zentrale: Mineralfaserschalen alukaschiert
mit Kunststoffmantel
Steigleitungen im Schacht: Mineralfaserschalen alukaschiert
Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem
Schutzmantel
Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert
werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form-
und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach-
gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken
sind nicht gestattet.
Die Verlegevorschriften der Hersteller, einschl. der vorgegebenen
Befestigungstechnik sind zu berücksichtigen.
1.06 Schallschutz und Vorwandinstallation
Zur Vermeidung von Körperschallbrücken müssen sämtliche Rohrleitungen
vollständig isoliert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Auftragnehmer seine Installation auf Beschädigungen durch nachfolgende
Gewerke zu überprüfen hat.
Die Montageelemente der Sanitärobjekte werden vom AN in die bauseits
erstellten Vorwände installiert. Vor Montagebeginn hat der AN das Gespräch
mit dem Trockenbauer zu suchen um den Arbeitsablauf abzusprechen.
1.07 Sanitäre Objekte und Ausstattungen
Alle Armaturen und Objekte sind in erstklassiger Ausführung zu liefern und mit
schalldämmenden Unterlagen zu montieren.
Sämtliche während der Bauzeit bis zur Inbetriebnahme bzw. Übergabe offen
liegende Teile, Armaturen und Einrichtungsgegenstände sind seitens des
Auftragnehmers gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Die Waschtische, Handwaschbecken, Toiletten etc. sind absolut wasserdicht
an der Wand zu montieren und mit Silikon abzudichten.
Die Duschen werden bodengleich gefliest ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt
über einen Bodenablauf oder Entwässerungsrinne.
Die Abdichtung ist bauseits von dem Fliesenleger auszuführen.
1.08 Verbrauchsabrechnung
Die Verbrauchserfassung erfolgt über Kaltwasserzähler in den Wohnungen.
Die Bereitstellung und Installation der Verbrauchsmesser erfolgt bauseits.
1.09 Brandschutz
Für den Brandschutz kommt das Prinzip der Deckenabschottung zur
Anwendung. Jede Rohrdurchführung durch Geschossdecken oder Brandwände
ist mit einem Schott gemäß den Herstellerangaben, sowie der vorgeschriebenen
weiterführenden Rohrisolierung zu versehen. Die in den Zertifikaten geforderten
Abstände sind unbedingt einzuhalten Die Brandschutzdurchführungen sind mit
den entsprechenden Schildern dauerhaft zu kennzeichnen.
Das Brandschutzgutachten ist selbstständig vom Architekten / Bauherren
anzufordern. Die darin enthaltenen Angaben sind zu berücksichtigen.
Insbesondere sind die Brandschutzbestimmungen im Holzbau zu beachten.
1.10 Alternativen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten.
Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen
und als solche zu kennzeichnen.
Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen.
Bei der Änderung des ausgeschriebenen Trinkwasser-Rohrsystems ist vom AN
der erneute Nachweis der Rohrnetzberechnung nach DIN 1988-300 zu erbringen.
Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Sanitärinstallation
02.01 Entwässerung mit Zubehör
02.01
Entwässerung mit Zubehör
02.02 Trinkwasserinstallation mit Zubehör
02.02
Trinkwasserinstallation mit Zubehör
02.03 Armaturen mit Zubehör
02.03
Armaturen mit Zubehör
02.04 Einrichtungsgegenstände
02.04
Einrichtungsgegenstände
02.05 Sanitärausstattung
02.05
Sanitärausstattung
02.06 Rohrdämmung
02.06
Rohrdämmung
02.07 Brandschutz und Kernbohrungen
02.07
Brandschutz und Kernbohrungen
02.08 Druckprobe, Spülen und Inbetriebnahme
02.08
Druckprobe, Spülen und Inbetriebnahme
02.09 Nebenarbeiten
02.09
Nebenarbeiten
03 Heizungsinstallation
03
Heizungsinstallation
Vorbemerkungen Heizungsinstallation 1.00 Technische Erläuterungen Heizungsinstallation
1.01 Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses.
Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume ,
die Technikzentrale sowie eine Wohnung.
Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse,
einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt.
Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus-
gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat
sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker
zu schützen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die
Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper
sind unbedingt zu vermeiden.
1.02 Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung
Die Heizungsanlage ist als geschlossene Pumpen-Warmwasser-Heizung im Zwei-
rohrsystem geplant. Die Heizlast ist nach DIN EN 12831 berechnet worden.
Die Abdeckung der Heizlast erfolgt über eine außen aufgestellte Sole-Wasser-
Wärmepumpenanlage.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer
in den Wohnungen.
Folgende Regelkreise sind vorgesehen:
Regelkreis 1: Fußbodenheizung
Die in den Plänen eingetragenen Raumtemperaturen werden, bei Ausführung der
in Rechnung gestellten U-Werte und der Bauausführung in solider Bauweise, bei
dicht schließenden Fenstern und Türen und bei gleichzeitiger Beheizung aller an
den Regelkreis angeschlossenen Räume erreicht.
Vor dem Füllen der Heizungsanlage ist eine Wasserprobe des Füllwassers zu
nehmen. Je nach Ergebnis ist die Anlage mit behandeltem Wasser gemäß VDI 2035,
sowie den Vorgaben des Kesselherstellers und falls vorhanden gemäß den
Vorgaben des Herstellers der Frischwasserstationen zu füllen.
Besonders zu beachten sind der pH-Wert, die Gesamthärte und die elektrische
Leitfähigkeit.
1.03 Erdverlegte Rohrleitungen
Flexibles vorgedämmtes Rohrsystem als erdverlegte Anbindeleitung zwischen
der außen aufgestellten Sole-Wasser-Wärmepumpe und dem Gebäudeinneren.
Die Lieferung der Anbindeleitung einschl. Zubehör erfolgt über den AN, die
Montage wird von der Bohrfirma durchgeführt.
1.04 Erdbohrungen für Sole-Wasser Wärmepumpe
Das Erstellen der Erdsondenanlage erfolgt bauseits.
Die Leistungsgrenze zwischen dem Gewerk Geothermie und Heizungsbauer ist
die Gebäudeinnenkante. Weitere Erläuterungen sind in den Vorbemerkungen
der weiteren Titel aufgeführt.
1.05 Rohrleitungen
Als Rohrleitung kommt CU-Rohr nach DIN EN 1057 eines deutschen Marken-
lieferanten zur Ausführung.
Die Leitungen sind vor Inbetriebnahme gründlich zu Spülen.
Bei der Verlegung der Rohrleitungen ist auf ausreichende Ausdehnungs-
möglichkeiten zu achten. Kompensatoren sind nicht gesondert ausgeschrieben.
Die Rohrleitungen werden wie folgt gedämmt:
Kellerleitungen und Zentrale: Mineralfaserschalen alukaschiert mit
Kunststoffmantel
Steigleitungen im Schacht: Mineralfaserschalen alukaschiert
Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem
Schutzmantel
Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert
werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form-
und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach-
gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken
sind nicht gestattet.
Die Verlegevorschriften der Hersteller, einschl. der vorgegebenen
Befestigungstechnik sind zu berücksichtigen.
1.06 Fußbodenheizung
Das Gebäude wird komplett über Fußbodenheizung beheizt. Die Standorte der
Verteiler sind den Ausführungsplänen zu entnehmen und vor der Montage mit
der Bauleitung abzustimmen.
Die Fußbodenheizung ist gemäß der DIN 4725 Teil 4 und den Vorgaben des
Estrichlegers, sowie des Rohrherstellers aufzuheizen. Die Einhaltung der
Vorgaben ist mit dem Protokoll der Inbetriebnahme verbindlich zu bestätigen.
Die Ausgleichsdämmung einschl. Trittschall und Verlegeraster wird bauseits
eingebracht. Die Rohrleitungen werden dann auf der bauseits erstellten Fläche
als Tackersystem verlegt.
Der Auftragnehmer hat vor der Verlegung der Fußbodenheizung
die Güte und Qualität der Ausgleichsdämmung zu prüfen und sich schriftlich
bestätigen zu lassen.
1.07 Heizkörper
In den Badezimmern werden zusätzlich Handtuch-Heizkörper installiert.
Sie sind in fertig lackierter Ausführung (Standardfarbe weiß) einschl.
Befestigungen zu liefern.
Der Betrieb der Bad-Heizkörper erfolgt über eine Elektro-Heizpatrone.
1.08 Verbrauchsabrechnung
Die Verbrauchserfassung erfolgt über Wärmemengenzähler in den Verteilern
der Fußbodenheizung.
Die Bereitstellung und Installation der Verbrauchsmesser erfolgt bauseits.
Zur Ermittlung der Jahresarbeitszahl ist die abgegebene Wärmemenge der
Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage separat zu erfassen.
1.09 Brandschutz
Für den Brandschutz kommt das Prinzip der Deckenabschottung zur
Anwendung. Jede Rohrdurchführung durch Geschossdecken oder Brandwände
ist mit einem Schott gemäß den Herstellerangaben, sowie der vorgeschriebenen
weiterführenden Rohrisolierung zu versehen.
Die Brandschutzdurchführungen sind mit den entsprechenden Schildern dauer-
haft zu kennzeichnen.
Das Brandschutzgutachten ist selbstständig vom Architekten / Bauherren
anzufordern. Die darin enthaltenen Angaben sind zu berücksichtigen.
Insbesondere sind die Brandschutzbestimmungen im Holzbau zu beachten.
1.10 Alternativen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten.
Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen
und als solche zu kennzeichnen.
Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen.
Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Heizungsinstallation
03.01 Wärmeerzeuger mit Zubehör
03.01
Wärmeerzeuger mit Zubehör
03.02 Nahwärmeleitungen
03.02
Nahwärmeleitungen
03.03 Rohrleitungen Heizkreis mit Zubehör
03.03
Rohrleitungen Heizkreis mit Zubehör
03.04 Fussbodenheizung mit Zubehör
03.04
Fussbodenheizung mit Zubehör
03.05 Zusatzheizkörper Badezimmer
03.05
Zusatzheizkörper Badezimmer
03.06 Rohrdämmung
03.06
Rohrdämmung
03.07 Brandschutz und Kernbohrungen
03.07
Brandschutz und Kernbohrungen
03.08 Spülen, Druckprobe und Inbetriebnahmen
03.08
Spülen, Druckprobe und Inbetriebnahmen
03.09 Nebenarbeiten
03.09
Nebenarbeiten
04 Heizungsinstallation
04
Heizungsinstallation
Vorbemerkungen Heizungsinstallation 1.00 Technische Erläuterungen Heizungsinstallation
1.01 Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses.
Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume ,
die Technikzentrale sowie eine Wohnung.
Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse,
einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt.
Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus-
gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat
sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker
zu schützen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die
Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper
sind unbedingt zu vermeiden.
1.02 Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung
Die Heizungsanlage ist als geschlossene Pumpen-Warmwasser-Heizung im Zwei-
rohrsystem geplant. Die Heizlast ist nach DIN EN 12831 berechnet worden.
Die Abdeckung der Heizlast erfolgt über eine außen aufgestellte Sole-Wasser-
Wärmepumpenanlage.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer
in den Wohnungen.
Folgende Regelkreise sind vorgesehen:
Regelkreis 1: Fußbodenheizung
Die in den Plänen eingetragenen Raumtemperaturen werden, bei Ausführung der
in Rechnung gestellten U-Werte und der Bauausführung in solider Bauweise, bei
dicht schließenden Fenstern und Türen und bei gleichzeitiger Beheizung aller an
den Regelkreis angeschlossenen Räume erreicht.
Vor dem Füllen der Heizungsanlage ist eine Wasserprobe des Füllwassers zu
nehmen. Je nach Ergebnis ist die Anlage mit behandeltem Wasser gemäß VDI 2035,
sowie den Vorgaben des Kesselherstellers und falls vorhanden gemäß den
Vorgaben des Herstellers der Frischwasserstationen zu füllen.
Besonders zu beachten sind der pH-Wert, die Gesamthärte und die elektrische
Leitfähigkeit.
1.03 Erdverlegte Rohrleitungen
Flexibles vorgedämmtes Rohrsystem als erdverlegte Anbindeleitung zwischen
der außen aufgestellten Sole-Wasser-Wärmepumpe und dem Gebäudeinneren.
Die Lieferung der Anbindeleitung einschl. Zubehör erfolgt über den AN, die
Montage wird von der Bohrfirma durchgeführt.
1.04 Erdbohrungen für Sole-Wasser Wärmepumpe
Das Erstellen der Erdsondenanlage erfolgt bauseits.
Die Leistungsgrenze zwischen dem Gewerk Geothermie und Heizungsbauer ist
die Gebäudeinnenkante. Weitere Erläuterungen sind in den Vorbemerkungen
der weiteren Titel aufgeführt.
1.05 Rohrleitungen
Als Rohrleitung kommt CU-Rohr nach DIN EN 1057 eines deutschen Marken-
lieferanten zur Ausführung.
Die Leitungen sind vor Inbetriebnahme gründlich zu Spülen.
Bei der Verlegung der Rohrleitungen ist auf ausreichende Ausdehnungs-
möglichkeiten zu achten. Kompensatoren sind nicht gesondert ausgeschrieben.
Die Rohrleitungen werden wie folgt gedämmt:
Kellerleitungen und Zentrale: Mineralfaserschalen alukaschiert mit
Kunststoffmantel
Steigleitungen im Schacht: Mineralfaserschalen alukaschiert
Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem
Schutzmantel
Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert
werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form-
und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach-
gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken
sind nicht gestattet.
Die Verlegevorschriften der Hersteller, einschl. der vorgegebenen
Befestigungstechnik sind zu berücksichtigen.
1.06 Fußbodenheizung
Das Gebäude wird komplett über Fußbodenheizung beheizt. Die Standorte der
Verteiler sind den Ausführungsplänen zu entnehmen und vor der Montage mit
der Bauleitung abzustimmen.
Die Fußbodenheizung ist gemäß der DIN 4725 Teil 4 und den Vorgaben des
Estrichlegers, sowie des Rohrherstellers aufzuheizen. Die Einhaltung der
Vorgaben ist mit dem Protokoll der Inbetriebnahme verbindlich zu bestätigen.
Die Ausgleichsdämmung einschl. Trittschall und Verlegeraster wird bauseits
eingebracht. Die Rohrleitungen werden dann auf der bauseits erstellten Fläche
als Tackersystem verlegt.
Der Auftragnehmer hat vor der Verlegung der Fußbodenheizung
die Güte und Qualität der Ausgleichsdämmung zu prüfen und sich schriftlich
bestätigen zu lassen.
1.07 Heizkörper
In den Badezimmern werden zusätzlich Handtuch-Heizkörper installiert.
Sie sind in fertig lackierter Ausführung (Standardfarbe weiß) einschl.
Befestigungen zu liefern.
Der Betrieb der Bad-Heizkörper erfolgt über eine Elektro-Heizpatrone.
1.08 Verbrauchsabrechnung
Die Verbrauchserfassung erfolgt über Wärmemengenzähler in den Verteilern
der Fußbodenheizung.
Die Bereitstellung und Installation der Verbrauchsmesser erfolgt bauseits.
Zur Ermittlung der Jahresarbeitszahl ist die abgegebene Wärmemenge der
Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage separat zu erfassen.
1.09 Brandschutz
Für den Brandschutz kommt das Prinzip der Deckenabschottung zur
Anwendung. Jede Rohrdurchführung durch Geschossdecken oder Brandwände
ist mit einem Schott gemäß den Herstellerangaben, sowie der vorgeschriebenen
weiterführenden Rohrisolierung zu versehen.
Die Brandschutzdurchführungen sind mit den entsprechenden Schildern dauer-
haft zu kennzeichnen.
Das Brandschutzgutachten ist selbstständig vom Architekten / Bauherren
anzufordern. Die darin enthaltenen Angaben sind zu berücksichtigen.
Insbesondere sind die Brandschutzbestimmungen im Holzbau zu beachten.
1.10 Alternativen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten.
Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen
und als solche zu kennzeichnen.
Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen.
Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Heizungsinstallation
04.01 Wärmeerzeuger mit Zubehör
04.01
Wärmeerzeuger mit Zubehör
04.02 Nahwärmeleitungen
04.02
Nahwärmeleitungen
04.03 Rohrleitungen Heizkreis mit Zubehör
04.03
Rohrleitungen Heizkreis mit Zubehör
04.04 Fussbodenheizung mit Zubehör
04.04
Fussbodenheizung mit Zubehör
04.05 Zusatzheizkörper Badezimmer
04.05
Zusatzheizkörper Badezimmer
04.06 Rohrdämmung
04.06
Rohrdämmung
04.07 Brandschutz und Kernbohrungen
04.07
Brandschutz und Kernbohrungen
04.08 Spülen, Druckprobe und Inbetriebnahmen
04.08
Spülen, Druckprobe und Inbetriebnahmen
04.09 Nebenarbeiten
04.09
Nebenarbeiten
05 Sanitärinstallation
05
Sanitärinstallation
Vorbemerkungen Sanitärinstallation 1.00 Technische Erläuterungen Sanitärinstallation
1.01 Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses.
Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume ,
die Technikzentrale sowie eine Wohnung.
Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse,
einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt.
Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus-
gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat
sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker
zu schützen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die
Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper
sind unbedingt zu vermeiden.
1.02 Schmutzwasser
Das Schmutzwasser wird über Fall- und Sammelleitungen dem vorhandenen
Kanalsystem zugeführt. Die Grundleitungsanschlüsse werden bauseits erstellt.
Jeder Fallstrang wird über Belüftungsventile oder bauseits gestellte Dachhauben
belüftet und erhält am Fußpunkt eine Reinigungsöffnung.
Bei der Montage von Belüftungsventilen in Vorwänden sind ausreichend große
Revisionsgitter zur Wartung und Luftzufuhr einzubauen.
Durchdringungen durch die luftdichte Ebene sind mit entsprechenden Manschetten
(z.B. von der Fa. Eisedicht) abzudichten.
Für das gesamte Abwassersystem kommt Schallschutzrohr zur Ausführung.
Um den Schallschutz zu gewährleisten, sind nur Systemschellen nach den
Technischen Vorschriften der Hersteller zu verwenden.
Die Rohrleitungen werden wie folgt gegen Schwitzwasserbildung und
Körperschallübertragung geschützt:
Fallleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem
Schutzmantel
Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem
Schutzmantel
Entlüftungsleitungen Kaltbereich: Mineralfaserschalen alukaschiert
Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert
werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form-
und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach-
gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken
sind nicht gestattet.
Ein Verschmutzen der Leitungen ist durch geeignete Maßnahmen (Stopfen) zu
verhindern. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Leitungen nicht durch
Fremdhandwerker unsachgemäß genutzt werden.
Bei allen Fußbodenabläufen hat der Auftragnehmer auf die unterschiedlichen
Höhen für die fertigen Fußböden zu achten. Die Bodenabläufe im Keller werden
bauseits erstellt.
Das gesamte Abflusssystem ist vor der Übergabe gründlich zu spülen.
Falls es die zuständigen Behörden verlangen, sind auch die Abflussleitungen
einer Druckprobe zu unterziehen.
1.03 Rückstau und Hebeanlagen
Die Rückstauebene ist vor Installationsbeginn bei der Bauleitung zu erfragen.
Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene sind mit geeigneten
Maßnahmen zu schützen.
1.04 Regenwasser
Die Projektierung und Verlegung der Regenwasserleitungen erfolgt bauseits.
1.05 Trinkwasser
Die Bereitstellung des Trinkwassers erfolgt über einen Anschluss an das öffentliche
Wassernetz. Vor dem Füllen der Trinkwasserinstallation ist das Stadtwasser auf
hygienische Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer
in den Wohnungen.
Armaturen und Einbauteile werden in Rotguss ausgeführt.
Als Rohrleitung kommen folgende Rohrleitungen zur Ausführung:
- Hauseinführung bis Wasserzähler Wohnung
Edelstahlrohr
- Wasserzähler Wohnung bis Entnahmestellen
Mehrschichtverbundrohr
Bei der Verlegung der Rohrleitungen ist auf ausreichende Ausdehnungs-
möglichkeiten zu achten. Kompensatoren sind nicht gesondert ausgeschrieben.
Die Installation der Bewässerungsleitungen hat nach den Bestimmungen der
VDI 6023 zu erfolgen. Die Hygienevorschriften sind strengstens einzuhalten.
Die Druckprobe hat mit ölfreier Druckluft oder Stickstoff zu erfolgen.
Das Spülen und Füllen der Rohrleitungen hat erst direkt vor der Inbetriebnahme
des Trinkwassersystems zu erfolgen. Sollten nach dem Füllen der Rohrleitungen
einzelne Bereiche (z.B. Wohnungen) nicht bestimmungsgemäß genutzt werden,
so ist der Betreiber auf seine Verpflichtung zum regelmäßigen Spülen der
Rohrleitungen hinzuweisen.
Die Rohrleitungen werden wie folgt gedämmt:
Kellerleitungen und Zentrale: Mineralfaserschalen alukaschiert
mit Kunststoffmantel
Steigleitungen im Schacht: Mineralfaserschalen alukaschiert
Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem
Schutzmantel
Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen.
Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert
werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form-
und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach-
gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken
sind nicht gestattet.
Die Verlegevorschriften der Hersteller, einschl. der vorgegebenen
Befestigungstechnik sind zu berücksichtigen.
1.06 Schallschutz und Vorwandinstallation
Zur Vermeidung von Körperschallbrücken müssen sämtliche Rohrleitungen
vollständig isoliert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Auftragnehmer seine Installation auf Beschädigungen durch nachfolgende
Gewerke zu überprüfen hat.
Die Montageelemente der Sanitärobjekte werden vom AN in die bauseits
erstellten Vorwände installiert. Vor Montagebeginn hat der AN das Gespräch
mit dem Trockenbauer zu suchen um den Arbeitsablauf abzusprechen.
1.07 Sanitäre Objekte und Ausstattungen
Alle Armaturen und Objekte sind in erstklassiger Ausführung zu liefern und mit
schalldämmenden Unterlagen zu montieren.
Sämtliche während der Bauzeit bis zur Inbetriebnahme bzw. Übergabe offen
liegende Teile, Armaturen und Einrichtungsgegenstände sind seitens des
Auftragnehmers gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Die Waschtische, Handwaschbecken, Toiletten etc. sind absolut wasserdicht
an der Wand zu montieren und mit Silikon abzudichten.
Die Duschen werden bodengleich gefliest ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt
über einen Bodenablauf oder Entwässerungsrinne.
Die Abdichtung ist bauseits von dem Fliesenleger auszuführen.
1.08 Verbrauchsabrechnung
Die Verbrauchserfassung erfolgt über Kaltwasserzähler in den Wohnungen.
Die Bereitstellung und Installation der Verbrauchsmesser erfolgt bauseits.
1.09 Brandschutz
Für den Brandschutz kommt das Prinzip der Deckenabschottung zur
Anwendung. Jede Rohrdurchführung durch Geschossdecken oder Brandwände
ist mit einem Schott gemäß den Herstellerangaben, sowie der vorgeschriebenen
weiterführenden Rohrisolierung zu versehen. Die in den Zertifikaten geforderten
Abstände sind unbedingt einzuhalten Die Brandschutzdurchführungen sind mit
den entsprechenden Schildern dauerhaft zu kennzeichnen.
Das Brandschutzgutachten ist selbstständig vom Architekten / Bauherren
anzufordern. Die darin enthaltenen Angaben sind zu berücksichtigen.
Insbesondere sind die Brandschutzbestimmungen im Holzbau zu beachten.
1.10 Alternativen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten.
Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen
und als solche zu kennzeichnen.
Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen.
Bei der Änderung des ausgeschriebenen Trinkwasser-Rohrsystems ist vom AN
der erneute Nachweis der Rohrnetzberechnung nach DIN 1988-300 zu erbringen.
Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Sanitärinstallation
05.01 Entwässerung mit Zubehör
05.01
Entwässerung mit Zubehör
05.02 Trinkwasserinstallation mit Zubehör
05.02
Trinkwasserinstallation mit Zubehör
05.03 Armaturen mit Zubehör
05.03
Armaturen mit Zubehör
05.04 Einrichtungsgegenstände
05.04
Einrichtungsgegenstände
05.05 Sanitärausstattung
05.05
Sanitärausstattung
05.06 Rohrdämmung
05.06
Rohrdämmung
05.07 Brandschutz und Kernbohrungen
05.07
Brandschutz und Kernbohrungen
05.08 Druckprobe, Spülen und Inbetriebnahme
05.08
Druckprobe, Spülen und Inbetriebnahme
05.09 Nebenarbeiten
05.09
Nebenarbeiten
06 Wohnraumlüftung
06
Wohnraumlüftung
Vorbemerkungen Wohnraumlüftung 1.00 Technische Vorschriften Erläuterungen Wohnraumlüftung
1.01 Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses.
Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume ,
die Technikzentrale sowie eine Wohnung.
Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse,
einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt.
Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus-
gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat
sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker
zu schützen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die
Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper
sind unbedingt zu vermeiden.
1.02 Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Die Wohnungen erhalten jeweils ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung.
In der Zu- und Abluftleitung sind Schalldämpfer vorzusehen.
Die Lüftungsgeräte werden innerhalb der Wohnung platziert.
Der Kondensatanschluss des Lüftungsgerätes ist frostfrei zum nächsten
Entwässerungspunkt zu führen. Der Anschluss ist über einen freien Einlauf
herzustellen.
Das Erstellen eventuell benötigter Wandschlitze gehört zum Leistungsumfang
und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die Rohrleitungen für die Fort- und Außenluft werden mit vorisoliertem
ISO-Rohr ausgeführt. Eine Taupunktunterschreitung bzw. die Entstehung
von Kondensat am Rohr ist unbedingt zu verhindern. Gegebenfalls sind
kritische Stellen, wie z.B. der Übergangspunkt an einer Dachhaube oder
einem Außenwanddurchlass diffusionsdicht zu isolieren.
Die Zu- und Abluftleitungen zu den Räumen werden mit flexiblen
Kunststoffrohren ausgeführt. Die Verlegung erfolgt unter der Decke.
Die Lüftungsanlagen sind gemäß den berechneten Volumenströmen des
Lüftungsnachweises einzustellen. Der Luftverbund wird über bauseitige
Unterschnitte an den Türen sichergestellt.
Die Werte sind zu protokollieren.
1.03 Alternativen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten.
Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen
und als solche zu kennzeichnen.
Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen.
Bei der Änderung des ausgeschriebenen Trinkwasser-Rohrsystems ist vom AN
der erneute Nachweis der Rohrnetzberechnung nach DIN 1988-300 zu erbringen.
Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Wohnraumlüftung
06.01 Lüftungsgeräte
06.01
Lüftungsgeräte
06.02 Fort- und Aussenluft
06.02
Fort- und Aussenluft
06.03 Zu- und Abluft
06.03
Zu- und Abluft
06.04 Nebenarbeiten
06.04
Nebenarbeiten