Heizung Sanitär
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen 1.00 Allgemeine Bedingungen 1.01 Der Bieter hat die Möglichkeit sich vor der Angebotsabgabe mit den Planungsunterlagen vertraut zu machen. Auf Anfrage können diese im pdf-Format versendet oder im Büro des Fachplaners eingesehen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Planungsunterlagen in Technischer Hinsicht zu überprüfen. Entdeckte oder vermutete Mängel, Änderungs- wünsche und Mehrkosten sind dem Bauherren unverzüglich, spätestens jedoch vor Arbeitsausführung mitzuteilen. Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer selbstständig die aktuellen Architektenpläne anzufordern und mit der Fachplanung abzustimmen. 1.02 Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Bieter für sein Angebot selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. 1.03 Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen sind entsprechend des der- zeitigen Planungsstandes ermittelt. Leistungsumfang, Maße und Massen des Leistungsverzeichnisses und der Projektpläne, insbesondere die Überein- stimmung von Einzel- und Gesamtmaßen sind vom Auftragnehmer recht- zeitig vor Vertragsabschluss verantwortlich zu prüfen. 1.04 Vor der Bestellung sind die Materialien und Stückzahlen mit den örtlichen Gegebenheiten und den aktuellen Ausbauplänen abzustimmen. 1.05 Die für die Ausführung und Anfertigung von Einbauteilen erforderlichen Maße sind stets vor Ort zu nehmen; sämtliche anderen Angaben sind nicht verbindlich. 1.06 Die Einheitspreise sind auf Euro-Basis zu kalkulieren. 1.07 Sind im Leistungsverzeichnis Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür angegebene Anzahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden. Stundenlohnaufträge müssen zum Zwecke einer einwandfreien Abrechnung innerhalb von 7 Werktagen von der Bauleitung bzw. dem Fachingenieur in ihrem Umfang schriftlich anerkannt sein. Durch das Verschulden des Auftragnehmers verspätet vorgelegte Stunden- lohnzettel werden nicht mehr anerkannt. 1.08 Dem Auftraggeber steht es frei, einzelne Leistungen aus nachfolgendem Leistungsverzeichnis nicht zu beauftragen. Die Einzelpositionen sind so zu kalkulieren, dass sie in sich auskömmlich sind. Ein Entfall von Leistungen darf nicht zu einer Verteuerung anderer Positionen führen. 2.00 Zusätzliche Technische Vorschriften 2.01 Die Landesbauordnung und die zugehörigen Durchführungsverordnungen der jeweiligen Länder sind zu beachten; insbesondere wird auf die abweichenden Vorschriften für Heizräume und Brennstofflagerräumen hingewiesen. 2.02 Die Anschlussbedingungen der zuständigen Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation etc.) sind zu beachten. Die Anträge für die Hausanschlüsse sind vom Auftragnehmer zu stellen. 2.03 Das Erstellen von Anträgen und Fertigmeldungen ist selbstständig vom Auftragnehmer auszuführen. Dazu zählen z.B.: Fachbauleitererklärungen bzw. Unternehmerbescheinigungen über die Einhaltung der einschlägigen Richtlinien (EnEV, Elektro-Anlagen- verordnung, Lüftungsanlagenrichtlinie, Hygienevorschriften, etc.) Anträge und Fertigmeldungen an die zuständigen Ent- und Versorgungs- unternehmen sowie den zuständigen Behörden (Stadtwerke, EVU, GVU, WVU, Telekom, BK-Netz, Feuerwehr, Gesundheitsamt, etc.), einschl. der Fertigung der benötigten Unterlagen, Protokollen, Zeichnungen, Detail- Skizzen, Berechnungen etc.. 2.04 Die Absprache mit übergeordneten Instanzen wie z.B. Schornstein- fegermeister, Feuerwehr, Stadtwerken etc. hat vor Montagebeginn auf der Baustelle zu erfolgen. Die Termine sind selbstständig  vom Auftragnehmer festzulegen. 2.05 Die Trassenführungen der haustechnischen Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro sind untereinander selbstständig vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten, die Trassenführung nochmals mit den Fremdgewerken in Bezug auf Ausführungsmöglichkeit bzw. Planungsänderung hin zu überprüfen. Dies gilt auch hinsichtlich von Kreuzungspunkten auf dem Rohfußboden. Differenzen sind sofort mit der Bauleitung abzuklären. 2.06 Das Nachfräsen bzw. Vergrößern von Schlitzen, Nischen und Durchbrüchen ist vom Auftragnehmer auszuführen. Der Aufwand ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Wanddurchbrüche (Bohrungen) und Wandschlitze für Anschluss- und Verteilleitungen sind vom Auftragnehmer auszuführen. Der Aufwand ist in´den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 2.07 Bei der Ausführung ist auf die Bestimmungen des Schallschutzes zu achten. Körperschallbrücken sind unbedingt zu vermeiden. Die Isolierung der Rohr- leitungen ist auch insbesondere an den Formteilen durchgängig auszuführen. Stöße sind zu verkleben. 2.08 Alle Materialien, mit denen sich der VDE, DVGW und der TÜV befassen, sind mit deren Zeichen zu liefern. 2.09 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Leistungen, nach den Weisungen der Bauleitung, zeitlich so auszuführen, dass die übrigen Arbeiten / Gewerke nicht behindert werden bzw. in Verzug geraten. 2.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet etwaige Bedenken gegen die von der Bauleitung erbrachten Angaben und Unterlagen rechtzeitig - vor Bauausführung - zur Sprache zu bringen und Übereinstimmung mit der Bauleitung herbeizuführen. 2.11 Die Heizung ist, falls erforderlich, vor Fertigstellung des Gebäudes als Bauheizung zu betreiben. Je nach Leistungsstand können auch nur einzelne Heizgruppen in Betrieb genommen werden. Der Betrieb der Bauheizung ist in regelmäßigen Abständen, auch am Wochenende, zu überwachen. 3.00 Sonstiges 3.01 Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfalle, nach Beendigung der Arbeiten, eine schriftliche Erklärung abzugeben aus der hervorgeht, dass die Arbeiten in allen Teilen sorgfältig und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sind. 3.02 Die erste Fachtechnische Abnahme und die Abnahme nach Mängelbeseitigung werden kostenlos durchgeführt. Die Kosten für jede weitere Abnahme können demjenigen angelastet werden, der die Abnahme verschuldet hat. Zu jeder Abnahme, auch bei TÜV-Abnahmen hat der bauleitende Monteur zugegen zu sein. 4.00 Erklärung Der Bieter bestätigt, über den Umfang der zu erbringenden Leistungen, die Technischen Gegebenheiten und über die Lage der Baustelle ausreichen informiert zu sein. Der Bieter erklärt hiermit, dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere darauf, dass keine Seiten fehlen, dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat, dass der Text in der Ausschreibung nicht unvollständig oder mehrdeutig ist, dass er alle preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat. Aufgrund seiner Technischen Ausrüstung, Erfahrung und den ihm zur Verfügung stehenden Führungs- und Arbeitskräften erklärt er, in der Lage zu sein, die angebotene Leistung fachtechnisch einwandfrei, zu den geforderten Terminen auszuführen.
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen 1.00 Allgemeine Bedingungen 1.01 Der Bieter hat die Möglichkeit sich vor der Angebotsabgabe mit den Planungsunterlagen vertraut zu machen. Auf Anfrage können diese im pdf-Format versendet oder im Büro des Fachplaners eingesehen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Planungsunterlagen in Technischer Hinsicht zu überprüfen. Entdeckte oder vermutete Mängel, Änderungs- wünsche und Mehrkosten sind dem Bauherren unverzüglich, spätestens jedoch vor Arbeitsausführung mitzuteilen. Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer selbstständig die aktuellen Architektenpläne anzufordern und mit der Fachplanung abzustimmen. 1.02 Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Bieter für sein Angebot selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. 1.03 Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen sind entsprechend des der- zeitigen Planungsstandes ermittelt. Leistungsumfang, Maße und Massen des Leistungsverzeichnisses und der Projektpläne, insbesondere die Überein- stimmung von Einzel- und Gesamtmaßen sind vom Auftragnehmer recht- zeitig vor Vertragsabschluss verantwortlich zu prüfen. 1.04 Vor der Bestellung sind die Materialien und Stückzahlen mit den örtlichen Gegebenheiten und den aktuellen Ausbauplänen abzustimmen. 1.05 Die für die Ausführung und Anfertigung von Einbauteilen erforderlichen Maße sind stets vor Ort zu nehmen; sämtliche anderen Angaben sind nicht verbindlich. 1.06 Die Einheitspreise sind auf Euro-Basis zu kalkulieren. 1.07 Sind im Leistungsverzeichnis Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür angegebene Anzahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden. Stundenlohnaufträge müssen zum Zwecke einer einwandfreien Abrechnung innerhalb von 7 Werktagen von der Bauleitung bzw. dem Fachingenieur in ihrem Umfang schriftlich anerkannt sein. Durch das Verschulden des Auftragnehmers verspätet vorgelegte Stunden- lohnzettel werden nicht mehr anerkannt. 1.08 Dem Auftraggeber steht es frei, einzelne Leistungen aus nachfolgendem Leistungsverzeichnis nicht zu beauftragen. Die Einzelpositionen sind so zu kalkulieren, dass sie in sich auskömmlich sind. Ein Entfall von Leistungen darf nicht zu einer Verteuerung anderer Positionen führen. 2.00 Zusätzliche Technische Vorschriften 2.01 Die Landesbauordnung und die zugehörigen Durchführungsverordnungen der jeweiligen Länder sind zu beachten; insbesondere wird auf die abweichenden Vorschriften für Heizräume und Brennstofflagerräumen hingewiesen. 2.02 Die Anschlussbedingungen der zuständigen Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation etc.) sind zu beachten. Die Anträge für die Hausanschlüsse sind vom Auftragnehmer zu stellen. 2.03 Das Erstellen von Anträgen und Fertigmeldungen ist selbstständig vom Auftragnehmer auszuführen. Dazu zählen z.B.: Fachbauleitererklärungen bzw. Unternehmerbescheinigungen über die Einhaltung der einschlägigen Richtlinien (EnEV, Elektro-Anlagen- verordnung, Lüftungsanlagenrichtlinie, Hygienevorschriften, etc.) Anträge und Fertigmeldungen an die zuständigen Ent- und Versorgungs- unternehmen sowie den zuständigen Behörden (Stadtwerke, EVU, GVU, WVU, Telekom, BK-Netz, Feuerwehr, Gesundheitsamt, etc.), einschl. der Fertigung der benötigten Unterlagen, Protokollen, Zeichnungen, Detail- Skizzen, Berechnungen etc.. 2.04 Die Absprache mit übergeordneten Instanzen wie z.B. Schornstein- fegermeister, Feuerwehr, Stadtwerken etc. hat vor Montagebeginn auf der Baustelle zu erfolgen. Die Termine sind selbstständig  vom Auftragnehmer festzulegen. 2.05 Die Trassenführungen der haustechnischen Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro sind untereinander selbstständig vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten, die Trassenführung nochmals mit den Fremdgewerken in Bezug auf Ausführungsmöglichkeit bzw. Planungsänderung hin zu überprüfen. Dies gilt auch hinsichtlich von Kreuzungspunkten auf dem Rohfußboden. Differenzen sind sofort mit der Bauleitung abzuklären. 2.06 Das Nachfräsen bzw. Vergrößern von Schlitzen, Nischen und Durchbrüchen ist vom Auftragnehmer auszuführen. Der Aufwand ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Wanddurchbrüche (Bohrungen) und Wandschlitze für Anschluss- und Verteilleitungen sind vom Auftragnehmer auszuführen. Der Aufwand ist in´den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 2.07 Bei der Ausführung ist auf die Bestimmungen des Schallschutzes zu achten. Körperschallbrücken sind unbedingt zu vermeiden. Die Isolierung der Rohr- leitungen ist auch insbesondere an den Formteilen durchgängig auszuführen. Stöße sind zu verkleben. 2.08 Alle Materialien, mit denen sich der VDE, DVGW und der TÜV befassen, sind mit deren Zeichen zu liefern. 2.09 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Leistungen, nach den Weisungen der Bauleitung, zeitlich so auszuführen, dass die übrigen Arbeiten / Gewerke nicht behindert werden bzw. in Verzug geraten. 2.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet etwaige Bedenken gegen die von der Bauleitung erbrachten Angaben und Unterlagen rechtzeitig - vor Bauausführung - zur Sprache zu bringen und Übereinstimmung mit der Bauleitung herbeizuführen. 2.11 Die Heizung ist, falls erforderlich, vor Fertigstellung des Gebäudes als Bauheizung zu betreiben. Je nach Leistungsstand können auch nur einzelne Heizgruppen in Betrieb genommen werden. Der Betrieb der Bauheizung ist in regelmäßigen Abständen, auch am Wochenende, zu überwachen. 3.00 Sonstiges 3.01 Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfalle, nach Beendigung der Arbeiten, eine schriftliche Erklärung abzugeben aus der hervorgeht, dass die Arbeiten in allen Teilen sorgfältig und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sind. 3.02 Die erste Fachtechnische Abnahme und die Abnahme nach Mängelbeseitigung werden kostenlos durchgeführt. Die Kosten für jede weitere Abnahme können demjenigen angelastet werden, der die Abnahme verschuldet hat. Zu jeder Abnahme, auch bei TÜV-Abnahmen hat der bauleitende Monteur zugegen zu sein. 4.00 Erklärung Der Bieter bestätigt, über den Umfang der zu erbringenden Leistungen, die Technischen Gegebenheiten und über die Lage der Baustelle ausreichen informiert zu sein. Der Bieter erklärt hiermit, dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere darauf, dass keine Seiten fehlen, dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat, dass der Text in der Ausschreibung nicht unvollständig oder mehrdeutig ist, dass er alle preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat. Aufgrund seiner Technischen Ausrüstung, Erfahrung und den ihm zur Verfügung stehenden Führungs- und Arbeitskräften erklärt er, in der Lage zu sein, die angebotene Leistung fachtechnisch einwandfrei, zu den geforderten Terminen auszuführen.
Vorbemerkungen
01 Wohnraumlüftung
01
Wohnraumlüftung
Vorbemerkungen Wohnraumlüftung 1.00 Technische Vorschriften Erläuterungen Wohnraumlüftung 1.01 Beschreibung des Bauvorhabens Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume , die Technikzentrale sowie eine Wohnung. Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse, einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt. Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus- gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker zu schützen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper sind unbedingt zu vermeiden. 1.02 Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Die Wohnungen erhalten jeweils ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung. In der Zu- und Abluftleitung sind Schalldämpfer vorzusehen. Die Lüftungsgeräte werden innerhalb der Wohnung platziert. Der Kondensatanschluss des Lüftungsgerätes ist frostfrei zum nächsten Entwässerungspunkt zu führen. Der Anschluss ist über einen freien Einlauf herzustellen. Das Erstellen eventuell benötigter Wandschlitze gehört zum Leistungsumfang und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Rohrleitungen für die Fort- und Außenluft werden mit vorisoliertem ISO-Rohr ausgeführt. Eine Taupunktunterschreitung bzw. die Entstehung von Kondensat am Rohr ist unbedingt zu verhindern. Gegebenfalls sind kritische Stellen, wie z.B. der Übergangspunkt an einer Dachhaube oder einem Außenwanddurchlass diffusionsdicht zu isolieren. Die Zu- und Abluftleitungen zu den Räumen werden mit flexiblen Kunststoffrohren ausgeführt. Die Verlegung erfolgt unter der Decke. Die Lüftungsanlagen sind gemäß den berechneten Volumenströmen des Lüftungsnachweises einzustellen. Der Luftverbund wird über bauseitige Unterschnitte an den Türen sichergestellt. Die Werte sind zu protokollieren. 1.03 Alternativen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten. Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen und als solche zu kennzeichnen. Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen. Bei der Änderung des ausgeschriebenen Trinkwasser-Rohrsystems ist vom AN der erneute Nachweis der Rohrnetzberechnung nach DIN 1988-300 zu erbringen. Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Wohnraumlüftung
01.01 Lüftungsgeräte
01.01
Lüftungsgeräte
01.02 Fort- und Aussenluft
01.02
Fort- und Aussenluft
01.03 Zu- und Abluft
01.03
Zu- und Abluft
01.04 Nebenarbeiten
01.04
Nebenarbeiten
02 Sanitärinstallation
02
Sanitärinstallation
Vorbemerkungen Sanitärinstallation 1.00 Technische Erläuterungen Sanitärinstallation 1.01 Beschreibung des Bauvorhabens Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume , die Technikzentrale sowie eine Wohnung. Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse, einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt. Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus- gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker zu schützen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper sind unbedingt zu vermeiden. 1.02 Schmutzwasser Das Schmutzwasser wird über Fall- und Sammelleitungen dem vorhandenen Kanalsystem zugeführt. Die Grundleitungsanschlüsse werden bauseits erstellt. Jeder Fallstrang wird über Belüftungsventile oder bauseits gestellte Dachhauben belüftet und erhält am Fußpunkt eine Reinigungsöffnung. Bei der Montage von Belüftungsventilen in Vorwänden sind ausreichend große Revisionsgitter zur Wartung und Luftzufuhr einzubauen. Durchdringungen durch die luftdichte Ebene sind mit entsprechenden Manschetten (z.B. von der Fa. Eisedicht) abzudichten. Für das gesamte Abwassersystem kommt Schallschutzrohr zur Ausführung. Um den Schallschutz zu gewährleisten, sind nur Systemschellen nach den Technischen Vorschriften der Hersteller zu verwenden. Die Rohrleitungen werden wie folgt gegen Schwitzwasserbildung und Körperschallübertragung geschützt: Fallleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem Schutzmantel Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem Schutzmantel Entlüftungsleitungen Kaltbereich: Mineralfaserschalen alukaschiert Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form- und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach- gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind nicht gestattet. Ein Verschmutzen der Leitungen ist durch geeignete Maßnahmen (Stopfen) zu verhindern. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Leitungen nicht durch Fremdhandwerker unsachgemäß genutzt werden. Bei allen Fußbodenabläufen hat der Auftragnehmer auf die unterschiedlichen Höhen für die fertigen Fußböden zu achten. Die Bodenabläufe im Keller werden bauseits erstellt. Das gesamte Abflusssystem ist vor der Übergabe gründlich zu spülen. Falls es die zuständigen Behörden verlangen, sind auch die Abflussleitungen einer Druckprobe zu unterziehen. 1.03 Rückstau und Hebeanlagen Die Rückstauebene ist vor Installationsbeginn bei der Bauleitung zu erfragen. Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. 1.04 Regenwasser Die Projektierung und Verlegung der Regenwasserleitungen erfolgt bauseits. 1.05 Trinkwasser Die Bereitstellung des Trinkwassers erfolgt über einen Anschluss an das öffentliche Wassernetz. Vor dem Füllen der Trinkwasserinstallation ist das Stadtwasser auf hygienische Unbedenklichkeit hin zu überprüfen. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer in den Wohnungen. Armaturen und Einbauteile werden in Rotguss ausgeführt. Als Rohrleitung kommen folgende Rohrleitungen zur Ausführung: - Hauseinführung bis Wasserzähler Wohnung   Edelstahlrohr - Wasserzähler Wohnung bis Entnahmestellen   Mehrschichtverbundrohr Bei der Verlegung der Rohrleitungen ist auf ausreichende Ausdehnungs- möglichkeiten zu achten. Kompensatoren sind nicht gesondert ausgeschrieben. Die Installation der Bewässerungsleitungen hat nach den Bestimmungen der VDI 6023 zu erfolgen. Die Hygienevorschriften sind strengstens einzuhalten. Die Druckprobe hat mit ölfreier Druckluft oder Stickstoff zu erfolgen. Das Spülen und Füllen der Rohrleitungen hat erst direkt vor der Inbetriebnahme des Trinkwassersystems zu erfolgen. Sollten nach dem Füllen der Rohrleitungen einzelne Bereiche (z.B. Wohnungen) nicht bestimmungsgemäß genutzt werden, so ist der Betreiber auf seine Verpflichtung zum regelmäßigen Spülen der Rohrleitungen hinzuweisen. Die Rohrleitungen werden wie folgt gedämmt: Kellerleitungen und Zentrale: Mineralfaserschalen alukaschiert mit Kunststoffmantel Steigleitungen im Schacht: Mineralfaserschalen alukaschiert Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem Schutzmantel Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form- und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach- gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind nicht gestattet. Die Verlegevorschriften der Hersteller, einschl. der vorgegebenen Befestigungstechnik sind zu berücksichtigen. 1.06 Schallschutz und Vorwandinstallation Zur Vermeidung von Körperschallbrücken müssen sämtliche Rohrleitungen vollständig isoliert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer seine Installation auf Beschädigungen durch nachfolgende Gewerke zu überprüfen hat. Die Montageelemente der Sanitärobjekte werden vom AN in die bauseits erstellten Vorwände installiert. Vor Montagebeginn hat der AN das Gespräch mit dem Trockenbauer zu suchen um den Arbeitsablauf abzusprechen. 1.07 Sanitäre Objekte und Ausstattungen Alle Armaturen und Objekte sind in erstklassiger Ausführung zu liefern und mit schalldämmenden Unterlagen zu montieren. Sämtliche während der Bauzeit bis zur Inbetriebnahme bzw. Übergabe offen liegende Teile, Armaturen und Einrichtungsgegenstände sind seitens des Auftragnehmers gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Die Waschtische, Handwaschbecken, Toiletten etc. sind absolut wasserdicht an der Wand zu montieren und mit Silikon abzudichten. Die Duschen werden bodengleich gefliest ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt über einen Bodenablauf oder Entwässerungsrinne. Die Abdichtung ist bauseits von dem Fliesenleger auszuführen. 1.08 Verbrauchsabrechnung Die Verbrauchserfassung erfolgt über Kaltwasserzähler in den Wohnungen. Die Bereitstellung und Installation der Verbrauchsmesser erfolgt bauseits. 1.09 Brandschutz Für den Brandschutz kommt das Prinzip der Deckenabschottung zur Anwendung. Jede Rohrdurchführung durch Geschossdecken oder Brandwände ist mit einem Schott gemäß den Herstellerangaben, sowie der vorgeschriebenen weiterführenden Rohrisolierung zu versehen. Die in den Zertifikaten geforderten Abstände sind unbedingt einzuhalten Die Brandschutzdurchführungen sind mit den entsprechenden Schildern dauerhaft zu kennzeichnen. Das Brandschutzgutachten ist selbstständig vom Architekten / Bauherren anzufordern. Die darin enthaltenen Angaben sind zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Brandschutzbestimmungen im Holzbau zu beachten. 1.10 Alternativen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten. Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen und als solche zu kennzeichnen. Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen. Bei der Änderung des ausgeschriebenen Trinkwasser-Rohrsystems ist vom AN der erneute Nachweis der Rohrnetzberechnung nach DIN 1988-300 zu erbringen. Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Sanitärinstallation
02.01 Entwässerung mit Zubehör
02.01
Entwässerung mit Zubehör
02.02 Trinkwasserinstallation mit Zubehör
02.02
Trinkwasserinstallation mit Zubehör
02.03 Armaturen mit Zubehör
02.03
Armaturen mit Zubehör
02.04 Einrichtungsgegenstände
02.04
Einrichtungsgegenstände
02.05 Sanitärausstattung
02.05
Sanitärausstattung
02.06 Rohrdämmung
02.06
Rohrdämmung
02.07 Brandschutz und Kernbohrungen
02.07
Brandschutz und Kernbohrungen
02.08 Druckprobe, Spülen und Inbetriebnahme
02.08
Druckprobe, Spülen und Inbetriebnahme
02.09 Nebenarbeiten
02.09
Nebenarbeiten
03 Heizungsinstallation
03
Heizungsinstallation
Vorbemerkungen Heizungsinstallation 1.00 Technische Erläuterungen Heizungsinstallation 1.01 Beschreibung des Bauvorhabens Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume , die Technikzentrale sowie eine Wohnung. Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse, einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt. Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus- gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker zu schützen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper sind unbedingt zu vermeiden. 1.02 Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung Die Heizungsanlage ist als geschlossene Pumpen-Warmwasser-Heizung im Zwei- rohrsystem geplant. Die Heizlast ist nach DIN EN 12831 berechnet worden. Die Abdeckung der Heizlast erfolgt über eine außen aufgestellte Sole-Wasser- Wärmepumpenanlage. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer in den Wohnungen. Folgende Regelkreise sind vorgesehen: Regelkreis 1: Fußbodenheizung Die in den Plänen eingetragenen Raumtemperaturen werden, bei Ausführung der in Rechnung gestellten U-Werte und der Bauausführung in solider Bauweise, bei dicht schließenden Fenstern und Türen und bei gleichzeitiger Beheizung aller an den Regelkreis angeschlossenen Räume erreicht. Vor dem Füllen der Heizungsanlage ist eine Wasserprobe des Füllwassers zu nehmen. Je nach Ergebnis ist die Anlage mit behandeltem Wasser gemäß VDI 2035, sowie den Vorgaben des Kesselherstellers und falls vorhanden gemäß den Vorgaben des Herstellers der Frischwasserstationen zu füllen. Besonders zu beachten sind der pH-Wert, die Gesamthärte und die elektrische Leitfähigkeit. 1.03 Erdverlegte Rohrleitungen Flexibles vorgedämmtes Rohrsystem als erdverlegte Anbindeleitung zwischen der außen aufgestellten Sole-Wasser-Wärmepumpe und dem Gebäudeinneren. Die Lieferung der Anbindeleitung einschl. Zubehör erfolgt über den AN, die Montage wird von der Bohrfirma durchgeführt. 1.04 Erdbohrungen für Sole-Wasser Wärmepumpe Das Erstellen der Erdsondenanlage erfolgt bauseits. Die Leistungsgrenze zwischen dem Gewerk Geothermie und Heizungsbauer ist die Gebäudeinnenkante. Weitere Erläuterungen sind in den Vorbemerkungen der weiteren Titel aufgeführt. 1.05 Rohrleitungen Als Rohrleitung kommt CU-Rohr nach DIN EN 1057 eines deutschen Marken- lieferanten zur Ausführung. Die Leitungen sind vor Inbetriebnahme gründlich zu Spülen. Bei der Verlegung der Rohrleitungen ist auf ausreichende Ausdehnungs- möglichkeiten zu achten. Kompensatoren sind nicht gesondert ausgeschrieben. Die Rohrleitungen werden wie folgt gedämmt: Kellerleitungen und Zentrale: Mineralfaserschalen alukaschiert mit Kunststoffmantel Steigleitungen im Schacht: Mineralfaserschalen alukaschiert Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem Schutzmantel Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form- und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach- gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind nicht gestattet. Die Verlegevorschriften der Hersteller, einschl. der vorgegebenen Befestigungstechnik sind zu berücksichtigen. 1.06 Fußbodenheizung Das Gebäude wird komplett über Fußbodenheizung beheizt. Die Standorte der Verteiler sind den Ausführungsplänen zu entnehmen und vor der Montage mit der Bauleitung abzustimmen. Die Fußbodenheizung ist gemäß der DIN 4725 Teil 4 und den Vorgaben des Estrichlegers, sowie des Rohrherstellers aufzuheizen. Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem Protokoll der Inbetriebnahme verbindlich zu bestätigen. Die Ausgleichsdämmung einschl. Trittschall und Verlegeraster wird bauseits eingebracht. Die Rohrleitungen werden dann auf der bauseits erstellten Fläche als Tackersystem verlegt. Der Auftragnehmer hat vor der Verlegung der Fußbodenheizung die Güte und Qualität der Ausgleichsdämmung zu prüfen und sich schriftlich bestätigen zu lassen. 1.07 Heizkörper In den Badezimmern werden zusätzlich Handtuch-Heizkörper installiert. Sie sind in fertig lackierter Ausführung (Standardfarbe weiß) einschl. Befestigungen zu liefern. Der Betrieb der Bad-Heizkörper erfolgt über eine Elektro-Heizpatrone. 1.08 Verbrauchsabrechnung Die Verbrauchserfassung erfolgt über Wärmemengenzähler in den Verteilern der Fußbodenheizung. Die Bereitstellung und Installation der Verbrauchsmesser erfolgt bauseits. Zur Ermittlung der Jahresarbeitszahl ist die abgegebene Wärmemenge der Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage separat zu erfassen. 1.09 Brandschutz Für den Brandschutz kommt das Prinzip der Deckenabschottung zur Anwendung. Jede Rohrdurchführung durch Geschossdecken oder Brandwände ist mit einem Schott gemäß den Herstellerangaben, sowie der vorgeschriebenen weiterführenden Rohrisolierung zu versehen. Die Brandschutzdurchführungen sind mit den entsprechenden Schildern dauer- haft zu kennzeichnen. Das Brandschutzgutachten ist selbstständig vom Architekten / Bauherren anzufordern. Die darin enthaltenen Angaben sind zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Brandschutzbestimmungen im Holzbau zu beachten. 1.10 Alternativen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten. Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen und als solche zu kennzeichnen. Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen. Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Heizungsinstallation
03.01 Wärmeerzeuger mit Zubehör
03.01
Wärmeerzeuger mit Zubehör
03.02 Nahwärmeleitungen
03.02
Nahwärmeleitungen
03.03 Rohrleitungen Heizkreis mit Zubehör
03.03
Rohrleitungen Heizkreis mit Zubehör
03.04 Fussbodenheizung mit Zubehör
03.04
Fussbodenheizung mit Zubehör
03.05 Zusatzheizkörper Badezimmer
03.05
Zusatzheizkörper Badezimmer
03.06 Rohrdämmung
03.06
Rohrdämmung
03.07 Brandschutz und Kernbohrungen
03.07
Brandschutz und Kernbohrungen
03.08 Spülen, Druckprobe und Inbetriebnahmen
03.08
Spülen, Druckprobe und Inbetriebnahmen
03.09 Nebenarbeiten
03.09
Nebenarbeiten
04 Heizungsinstallation
04
Heizungsinstallation
Vorbemerkungen Heizungsinstallation 1.00 Technische Erläuterungen Heizungsinstallation 1.01 Beschreibung des Bauvorhabens Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume , die Technikzentrale sowie eine Wohnung. Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse, einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt. Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus- gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker zu schützen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper sind unbedingt zu vermeiden. 1.02 Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung Die Heizungsanlage ist als geschlossene Pumpen-Warmwasser-Heizung im Zwei- rohrsystem geplant. Die Heizlast ist nach DIN EN 12831 berechnet worden. Die Abdeckung der Heizlast erfolgt über eine außen aufgestellte Sole-Wasser- Wärmepumpenanlage. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer in den Wohnungen. Folgende Regelkreise sind vorgesehen: Regelkreis 1: Fußbodenheizung Die in den Plänen eingetragenen Raumtemperaturen werden, bei Ausführung der in Rechnung gestellten U-Werte und der Bauausführung in solider Bauweise, bei dicht schließenden Fenstern und Türen und bei gleichzeitiger Beheizung aller an den Regelkreis angeschlossenen Räume erreicht. Vor dem Füllen der Heizungsanlage ist eine Wasserprobe des Füllwassers zu nehmen. Je nach Ergebnis ist die Anlage mit behandeltem Wasser gemäß VDI 2035, sowie den Vorgaben des Kesselherstellers und falls vorhanden gemäß den Vorgaben des Herstellers der Frischwasserstationen zu füllen. Besonders zu beachten sind der pH-Wert, die Gesamthärte und die elektrische Leitfähigkeit. 1.03 Erdverlegte Rohrleitungen Flexibles vorgedämmtes Rohrsystem als erdverlegte Anbindeleitung zwischen der außen aufgestellten Sole-Wasser-Wärmepumpe und dem Gebäudeinneren. Die Lieferung der Anbindeleitung einschl. Zubehör erfolgt über den AN, die Montage wird von der Bohrfirma durchgeführt. 1.04 Erdbohrungen für Sole-Wasser Wärmepumpe Das Erstellen der Erdsondenanlage erfolgt bauseits. Die Leistungsgrenze zwischen dem Gewerk Geothermie und Heizungsbauer ist die Gebäudeinnenkante. Weitere Erläuterungen sind in den Vorbemerkungen der weiteren Titel aufgeführt. 1.05 Rohrleitungen Als Rohrleitung kommt CU-Rohr nach DIN EN 1057 eines deutschen Marken- lieferanten zur Ausführung. Die Leitungen sind vor Inbetriebnahme gründlich zu Spülen. Bei der Verlegung der Rohrleitungen ist auf ausreichende Ausdehnungs- möglichkeiten zu achten. Kompensatoren sind nicht gesondert ausgeschrieben. Die Rohrleitungen werden wie folgt gedämmt: Kellerleitungen und Zentrale: Mineralfaserschalen alukaschiert mit Kunststoffmantel Steigleitungen im Schacht: Mineralfaserschalen alukaschiert Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem Schutzmantel Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form- und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach- gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind nicht gestattet. Die Verlegevorschriften der Hersteller, einschl. der vorgegebenen Befestigungstechnik sind zu berücksichtigen. 1.06 Fußbodenheizung Das Gebäude wird komplett über Fußbodenheizung beheizt. Die Standorte der Verteiler sind den Ausführungsplänen zu entnehmen und vor der Montage mit der Bauleitung abzustimmen. Die Fußbodenheizung ist gemäß der DIN 4725 Teil 4 und den Vorgaben des Estrichlegers, sowie des Rohrherstellers aufzuheizen. Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem Protokoll der Inbetriebnahme verbindlich zu bestätigen. Die Ausgleichsdämmung einschl. Trittschall und Verlegeraster wird bauseits eingebracht. Die Rohrleitungen werden dann auf der bauseits erstellten Fläche als Tackersystem verlegt. Der Auftragnehmer hat vor der Verlegung der Fußbodenheizung die Güte und Qualität der Ausgleichsdämmung zu prüfen und sich schriftlich bestätigen zu lassen. 1.07 Heizkörper In den Badezimmern werden zusätzlich Handtuch-Heizkörper installiert. Sie sind in fertig lackierter Ausführung (Standardfarbe weiß) einschl. Befestigungen zu liefern. Der Betrieb der Bad-Heizkörper erfolgt über eine Elektro-Heizpatrone. 1.08 Verbrauchsabrechnung Die Verbrauchserfassung erfolgt über Wärmemengenzähler in den Verteilern der Fußbodenheizung. Die Bereitstellung und Installation der Verbrauchsmesser erfolgt bauseits. Zur Ermittlung der Jahresarbeitszahl ist die abgegebene Wärmemenge der Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage separat zu erfassen. 1.09 Brandschutz Für den Brandschutz kommt das Prinzip der Deckenabschottung zur Anwendung. Jede Rohrdurchführung durch Geschossdecken oder Brandwände ist mit einem Schott gemäß den Herstellerangaben, sowie der vorgeschriebenen weiterführenden Rohrisolierung zu versehen. Die Brandschutzdurchführungen sind mit den entsprechenden Schildern dauer- haft zu kennzeichnen. Das Brandschutzgutachten ist selbstständig vom Architekten / Bauherren anzufordern. Die darin enthaltenen Angaben sind zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Brandschutzbestimmungen im Holzbau zu beachten. 1.10 Alternativen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten. Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen und als solche zu kennzeichnen. Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen. Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Heizungsinstallation
04.01 Wärmeerzeuger mit Zubehör
04.01
Wärmeerzeuger mit Zubehör
04.02 Nahwärmeleitungen
04.02
Nahwärmeleitungen
04.03 Rohrleitungen Heizkreis mit Zubehör
04.03
Rohrleitungen Heizkreis mit Zubehör
04.04 Fussbodenheizung mit Zubehör
04.04
Fussbodenheizung mit Zubehör
04.05 Zusatzheizkörper Badezimmer
04.05
Zusatzheizkörper Badezimmer
04.06 Rohrdämmung
04.06
Rohrdämmung
04.07 Brandschutz und Kernbohrungen
04.07
Brandschutz und Kernbohrungen
04.08 Spülen, Druckprobe und Inbetriebnahmen
04.08
Spülen, Druckprobe und Inbetriebnahmen
04.09 Nebenarbeiten
04.09
Nebenarbeiten
05 Sanitärinstallation
05
Sanitärinstallation
Vorbemerkungen Sanitärinstallation 1.00 Technische Erläuterungen Sanitärinstallation 1.01 Beschreibung des Bauvorhabens Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume , die Technikzentrale sowie eine Wohnung. Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse, einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt. Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus- gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker zu schützen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper sind unbedingt zu vermeiden. 1.02 Schmutzwasser Das Schmutzwasser wird über Fall- und Sammelleitungen dem vorhandenen Kanalsystem zugeführt. Die Grundleitungsanschlüsse werden bauseits erstellt. Jeder Fallstrang wird über Belüftungsventile oder bauseits gestellte Dachhauben belüftet und erhält am Fußpunkt eine Reinigungsöffnung. Bei der Montage von Belüftungsventilen in Vorwänden sind ausreichend große Revisionsgitter zur Wartung und Luftzufuhr einzubauen. Durchdringungen durch die luftdichte Ebene sind mit entsprechenden Manschetten (z.B. von der Fa. Eisedicht) abzudichten. Für das gesamte Abwassersystem kommt Schallschutzrohr zur Ausführung. Um den Schallschutz zu gewährleisten, sind nur Systemschellen nach den Technischen Vorschriften der Hersteller zu verwenden. Die Rohrleitungen werden wie folgt gegen Schwitzwasserbildung und Körperschallübertragung geschützt: Fallleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem Schutzmantel Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem Schutzmantel Entlüftungsleitungen Kaltbereich: Mineralfaserschalen alukaschiert Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form- und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach- gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind nicht gestattet. Ein Verschmutzen der Leitungen ist durch geeignete Maßnahmen (Stopfen) zu verhindern. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Leitungen nicht durch Fremdhandwerker unsachgemäß genutzt werden. Bei allen Fußbodenabläufen hat der Auftragnehmer auf die unterschiedlichen Höhen für die fertigen Fußböden zu achten. Die Bodenabläufe im Keller werden bauseits erstellt. Das gesamte Abflusssystem ist vor der Übergabe gründlich zu spülen. Falls es die zuständigen Behörden verlangen, sind auch die Abflussleitungen einer Druckprobe zu unterziehen. 1.03 Rückstau und Hebeanlagen Die Rückstauebene ist vor Installationsbeginn bei der Bauleitung zu erfragen. Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. 1.04 Regenwasser Die Projektierung und Verlegung der Regenwasserleitungen erfolgt bauseits. 1.05 Trinkwasser Die Bereitstellung des Trinkwassers erfolgt über einen Anschluss an das öffentliche Wassernetz. Vor dem Füllen der Trinkwasserinstallation ist das Stadtwasser auf hygienische Unbedenklichkeit hin zu überprüfen. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer in den Wohnungen. Armaturen und Einbauteile werden in Rotguss ausgeführt. Als Rohrleitung kommen folgende Rohrleitungen zur Ausführung: - Hauseinführung bis Wasserzähler Wohnung   Edelstahlrohr - Wasserzähler Wohnung bis Entnahmestellen   Mehrschichtverbundrohr Bei der Verlegung der Rohrleitungen ist auf ausreichende Ausdehnungs- möglichkeiten zu achten. Kompensatoren sind nicht gesondert ausgeschrieben. Die Installation der Bewässerungsleitungen hat nach den Bestimmungen der VDI 6023 zu erfolgen. Die Hygienevorschriften sind strengstens einzuhalten. Die Druckprobe hat mit ölfreier Druckluft oder Stickstoff zu erfolgen. Das Spülen und Füllen der Rohrleitungen hat erst direkt vor der Inbetriebnahme des Trinkwassersystems zu erfolgen. Sollten nach dem Füllen der Rohrleitungen einzelne Bereiche (z.B. Wohnungen) nicht bestimmungsgemäß genutzt werden, so ist der Betreiber auf seine Verpflichtung zum regelmäßigen Spülen der Rohrleitungen hinzuweisen. Die Rohrleitungen werden wie folgt gedämmt: Kellerleitungen und Zentrale: Mineralfaserschalen alukaschiert mit Kunststoffmantel Steigleitungen im Schacht: Mineralfaserschalen alukaschiert Verteil- und Anschlussleitungen: Isolierschlauch mit widerstandsfähigem Schutzmantel Die Isolierung ist während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen. Die Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einzelne Leitungen separat isoliert werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Stöße bei den Form- und Verbindungsteilen, wie z.B. Bögen, T-Stücke, Reduzierungen etc., fach- gerecht isoliert werden. Blanke Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind nicht gestattet. Die Verlegevorschriften der Hersteller, einschl. der vorgegebenen Befestigungstechnik sind zu berücksichtigen. 1.06 Schallschutz und Vorwandinstallation Zur Vermeidung von Körperschallbrücken müssen sämtliche Rohrleitungen vollständig isoliert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer seine Installation auf Beschädigungen durch nachfolgende Gewerke zu überprüfen hat. Die Montageelemente der Sanitärobjekte werden vom AN in die bauseits erstellten Vorwände installiert. Vor Montagebeginn hat der AN das Gespräch mit dem Trockenbauer zu suchen um den Arbeitsablauf abzusprechen. 1.07 Sanitäre Objekte und Ausstattungen Alle Armaturen und Objekte sind in erstklassiger Ausführung zu liefern und mit schalldämmenden Unterlagen zu montieren. Sämtliche während der Bauzeit bis zur Inbetriebnahme bzw. Übergabe offen liegende Teile, Armaturen und Einrichtungsgegenstände sind seitens des Auftragnehmers gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Die Waschtische, Handwaschbecken, Toiletten etc. sind absolut wasserdicht an der Wand zu montieren und mit Silikon abzudichten. Die Duschen werden bodengleich gefliest ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt über einen Bodenablauf oder Entwässerungsrinne. Die Abdichtung ist bauseits von dem Fliesenleger auszuführen. 1.08 Verbrauchsabrechnung Die Verbrauchserfassung erfolgt über Kaltwasserzähler in den Wohnungen. Die Bereitstellung und Installation der Verbrauchsmesser erfolgt bauseits. 1.09 Brandschutz Für den Brandschutz kommt das Prinzip der Deckenabschottung zur Anwendung. Jede Rohrdurchführung durch Geschossdecken oder Brandwände ist mit einem Schott gemäß den Herstellerangaben, sowie der vorgeschriebenen weiterführenden Rohrisolierung zu versehen. Die in den Zertifikaten geforderten Abstände sind unbedingt einzuhalten Die Brandschutzdurchführungen sind mit den entsprechenden Schildern dauerhaft zu kennzeichnen. Das Brandschutzgutachten ist selbstständig vom Architekten / Bauherren anzufordern. Die darin enthaltenen Angaben sind zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Brandschutzbestimmungen im Holzbau zu beachten. 1.10 Alternativen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten. Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen und als solche zu kennzeichnen. Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen. Bei der Änderung des ausgeschriebenen Trinkwasser-Rohrsystems ist vom AN der erneute Nachweis der Rohrnetzberechnung nach DIN 1988-300 zu erbringen. Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Sanitärinstallation
05.01 Entwässerung mit Zubehör
05.01
Entwässerung mit Zubehör
05.02 Trinkwasserinstallation mit Zubehör
05.02
Trinkwasserinstallation mit Zubehör
05.03 Armaturen mit Zubehör
05.03
Armaturen mit Zubehör
05.04 Einrichtungsgegenstände
05.04
Einrichtungsgegenstände
05.05 Sanitärausstattung
05.05
Sanitärausstattung
05.06 Rohrdämmung
05.06
Rohrdämmung
05.07 Brandschutz und Kernbohrungen
05.07
Brandschutz und Kernbohrungen
05.08 Druckprobe, Spülen und Inbetriebnahme
05.08
Druckprobe, Spülen und Inbetriebnahme
05.09 Nebenarbeiten
05.09
Nebenarbeiten
06 Wohnraumlüftung
06
Wohnraumlüftung
Vorbemerkungen Wohnraumlüftung 1.00 Technische Vorschriften Erläuterungen Wohnraumlüftung 1.01 Beschreibung des Bauvorhabens Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Das Gebäude liegt am Hang, im Untergeschoß befinden sich die Kellerräume , die Technikzentrale sowie eine Wohnung. Der Keller einschl. der Kellerdecke werden betoniert, die darüberliegenden Geschosse, einschl. der Decken werden im Holzbau erstellt. Eine qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistungen wird voraus- gesetzt. Insbesondere ist auf den Schallschutz zu achten. Der Auftragnehmer hat sein Gewerk vor Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Fremdhandwerker zu schützen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Die Arbeiten sind entsprechend sorgfältig auszuführen. Undichtigkeiten am Baukörper sind unbedingt zu vermeiden. 1.02 Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Die Wohnungen erhalten jeweils ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung. In der Zu- und Abluftleitung sind Schalldämpfer vorzusehen. Die Lüftungsgeräte werden innerhalb der Wohnung platziert. Der Kondensatanschluss des Lüftungsgerätes ist frostfrei zum nächsten Entwässerungspunkt zu führen. Der Anschluss ist über einen freien Einlauf herzustellen. Das Erstellen eventuell benötigter Wandschlitze gehört zum Leistungsumfang und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Rohrleitungen für die Fort- und Außenluft werden mit vorisoliertem ISO-Rohr ausgeführt. Eine Taupunktunterschreitung bzw. die Entstehung von Kondensat am Rohr ist unbedingt zu verhindern. Gegebenfalls sind kritische Stellen, wie z.B. der Übergangspunkt an einer Dachhaube oder einem Außenwanddurchlass diffusionsdicht zu isolieren. Die Zu- und Abluftleitungen zu den Räumen werden mit flexiblen Kunststoffrohren ausgeführt. Die Verlegung erfolgt unter der Decke. Die Lüftungsanlagen sind gemäß den berechneten Volumenströmen des Lüftungsnachweises einzustellen. Der Luftverbund wird über bauseitige Unterschnitte an den Türen sichergestellt. Die Werte sind zu protokollieren. 1.03 Alternativen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate sind bindend anzubieten. Alternativen sind in einem gesonderten Angebot der Ausschreibung beizulegen und als solche zu kennzeichnen. Die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt ist vom Bieter nachzuweisen. Bei der Änderung des ausgeschriebenen Trinkwasser-Rohrsystems ist vom AN der erneute Nachweis der Rohrnetzberechnung nach DIN 1988-300 zu erbringen. Sollte kein Nachweis vorliegen, so wird das Alternativangebot nicht gewertet.
Vorbemerkungen Wohnraumlüftung
06.01 Lüftungsgeräte
06.01
Lüftungsgeräte
06.02 Fort- und Aussenluft
06.02
Fort- und Aussenluft
06.03 Zu- und Abluft
06.03
Zu- und Abluft
06.04 Nebenarbeiten
06.04
Nebenarbeiten