Containermontage & Ausbau
Landkreis Barnim | Gymnasium Ahrensfelde
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen Fach- und termingerechte, fix und fertige, Ausführung einer Komplettleistung: Ausführung der Montagearbeiten zu der FAGSI Containeranlage, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und der folgenden Leistungsbeschreibung. Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs- und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit einzukalkulieren. Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind: Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung. Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen: Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten für Folgegewerke zu ermöglichen Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach gesonderter Kundenvorgabe) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen! Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen! Durch den AG wird ein Arbeitsgerüst, in Form eines Fassadengerüstes zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend nachzuweisen! Bautagesberichte des AN: Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen. Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben. 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 Leistungsbeschreibung Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder tech­nisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreiben­den - eine Klärung her­bei­führen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Lei­stungs­verzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im ge­ge­benen Rahmen seines Fach­ge­bietes und unter be­sonderer Berück­sichtigung der Hinweise in VOB Teil C ver­pflichtet, Be­denken an­zumelden. In diesem Fall ist er auch be­rechtigt, nach Mög­lich­keit ein Neben­ange­bo­t vor­zu­legen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Ein­tragun­gen in das Leistungs­ver­zeichnis, über die dort ge­forder­ten Angaben hinaus, sind un­zu­lässig. 1.2 Stoffe , Bauteile Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vor­gegeben, so ist die Gleich­wertig­keit als Min­dest­forderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die ge­forder­ten tech­ni­schen Para­meter (z.B. Maße, Leis­tung, physi­kalische, chemi­sche und bio­lo­gi­sche Eigen­schaften), die Schadens­be­ständig­keit und die Nutzungs­dauer durch das an­ge­bote­ne Fabrikat ein­ge­halten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit er­füllt sein. Vorge­schrie­bene Prüfun­gen durch Rechts- oder Ver­wal­tungs­vor­schriften oder nach DIN- oder EN-Nor­men müssen nach­weisbar sein. Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Frei­raum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auf­tragserteilung das vom Auf­trag­geber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleich­­wertig­keit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder ander­weitig darzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten. 1.3 Baustelleneinrichtung Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustellen­ein­richtung. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereit­­gestellter Räume hat der Auftrag­nehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durch­zuführen und bei Erfordernis mit den an­de­ren Baubeteiligten abzustimmen, falls vor­handene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. 1.4 Preisinhalte und Preisbindung Für die Preis­bildung gelten die zum Zeitpunkt der An­ge­­bots­ab­gabe gülti­gen Vor­schriften. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe­fehlern). Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Um­satz­steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bau­ar­bei­ten sowie für das Gewerk geltenden Un­fall­ver­hütungs­vor­schrif­ten er­ge­ben, soweit sie keine Besonderen Leistungen dar­stellen. Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grund­sätz­lich abgegolten. Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder ver­ein­bar­ten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschul­de­ten Leistung entstandenen Kosten und Ge­büh­ren sowie Revisions­pläne gelten als Nebenleistung. Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maß­neh­men auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. 2 BESONDERER TEIL Geltungsbereich Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie des RAL-Güteschutzes. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
01 Containermontage & Ausbau
01
Containermontage & Ausbau
Ausführungszeiträume der Bauabschnitte Die Containerschule ist in Teilen, je nach Bauabschnitt, zu bauen. 1. Bauabschnitt Baubeginn ab dem 14.04.2026 Übergabe Bauherr am 06.08.2026 2. Bauabschnitt Baubeginn im Frühjahr 2028 Übergabe Bauherr zu den Sommerferien 2028 Die exakten Ausführungsfristen, je Gewerk, sind dem FAGSI Bauzeitenplan zu entnehmen: Siehe hierzu die Anlage unter Dokumente. Die Ausführungszeiträume, auch zukünftige, sind kalkulatorisch zu berücksichtigen und dementsprechend zu bepreisen. Eine spätere Preisanpassung, speziell für den 2. Bauabschnitt, wird ausgeschlossen.
Ausführungszeiträume der Bauabschnitte
Verschluss Medieneinführung Die Bodendurchbrüche für Medieneinführungen sind, im Zuge der Containermontage, fachgerecht zu verschließen: Hergestellt aus ca. 1,5mm bis 2,0mm starken Stahlblech, verzinkt. Das Blech wird 2x gekantet und in den Bodenrahmen eingelegt, wenn nötig auch verschraubt, bis es dauerhaft festen Halt hat. Auf dem Blindblech ist dann eine ca. 5cm starke Betonschicht herzustellen. Ausstopfen des Durchbruches mit Dämmung und anschließendem Verschluss mit einem Stück Holzplatte oder einem Alu-Riffelblech, je nach Weisung der FAGSI Bauleitung. Inkl. eventuell notwendiger Herstellung von Bohrungen in Blech und Holzplatte für die Medienführung.
Verschluss Medieneinführung
Beistellung Schweißer Ein zertifizierter Schweißer, beauftragt durch FAGSI direkt, wird das stellen der Container begleiten und wird die Schweißarbeiten an den Containern vornehmen. Dies ist nicht Teil der Leistung des Bieters.
Beistellung Schweißer
01.01 1. Bauabschnitt
01.01
1. Bauabschnitt
01.02 2. Bauabschnitt
01.02
2. Bauabschnitt
02 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten