Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen: Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung der Demontage- und Montagearbeiten zu der FAGSI Containeranlage, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und der folgenden Leistungsbeschreibung.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Alle
Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den
gesamten Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen!
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie
des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen:
01 Umsetzung der Containeranlage BV "Am Aschenland"
01
Umsetzung der Containeranlage BV "Am Aschenland"
02 Umsetzung
02
Umsetzung
02.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen
Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge und Gerüste, für
sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell
notwendige Nebenleistungen.
Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen
und Zuschläge.
Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten
Abfallcontainern.
02.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
02.0020 Containerdemontage (Rückbau) Demontage der senkrechten Hutkästen und sämtliches weiteres Montage- und Verbindungsmaterials der Fa. FAGSI.
FAGSI Montagematerial zum Transport in den Containern sichern.
Lösen der Containerverbindungen untereinander:
Spannhaken & Containerklammern.
Trennen der CEE Verbindung zwischen den Containern
und verstauen im Container.
Transportsicherung beweglicher An- und Einbauten wie z.B.
Fenster, Türen, Rollläden & Infrarotheizungen, etc.
Deckenlampen demontieren und entsorgen.
Demontage und Entsorgung der Abhangdecke (ggf. samt Unterkonstruktion, sofern für den Transport notwendig: am neuen Standort ist ebenfalls eine Abhangdecke herzustellen - dies erfolgt ).
Demontage und Verladung der STAHL Außentreppen samt Podeste und weiterer Stufen.
Demontage und Transportsicherung der 3 Vordächer.
Rückbau und Sicherung der Außenleuchten.
Rückbau und Sicherung der Raffstoreblenden.
Rückbau der Medienanschlüsse (Zu- und Abwasser) der Sanitärcontainer.
FAGSI Container nach Ladeplan fachgerecht verladen.
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften
(ggf. zusätzliche, durch Kundenvorgaben benötigte PSA)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den
gesamten Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Umzug von:
Tunnelstraße 2
20539 Hamburg
02.0020
Containerdemontage (Rückbau)
P
1,00
psch
02.0030 Containermontage (Wiederaufbau) Einmessen der Containeranlage und Lage der Medienanschlüsse
kontrollieren
Feinausgleich auf den Fundamenten herstellen
(beigestellte Ausgleichsplättchen von FAGSI)
Eventuelle Transportverplanung entfernen und fachgerecht verstauen
Container abladen und auf dem Fundament positionieren, dabei bei
Containerstößen auf das Blockgummi am Rahmen achten
Bei Containern mit Hauseinführungen sind diese im Zuge der
Containerpositionierung auf dem Fundament einzuführen
Verbindung der Container untereinander mit Spannhaken und Flanschplatten
(Containerabstand 15 mm)
Abdichten / Verkleben der Containerstöße im Dachbereich
Moosgummi zwischen den Containern, nach Weisung der FAGSI Bauleitung,
verlegen
Die oberste Dachebene bekommt keine Metall-Dachkappen:
Die Containeranlage erhält ein Zusatzdach!
Verbindung Erdungskabel im Außenbereich
Medienanschlussleitungen und eventuelle Leerrohre sind durch den vorbereiteten Bodendurchbruch in die Container einzuführen.
Bodenverbinder / Bodeneinleger fachgerecht montieren:
Es wird kein vollflächiger Bodenbelag verlegt - es kommen "Einleger" zum Einsatz
Montage der FAGSI Hutkästen im Wandbereich.
Verschließen von sämtlichen Bodendurchbrüchen im EG, speziell die Hausanschlüsse, im Anschluss an die jeweiligen Gewerke
Verschließen von sämtlichen weiteren Wand- und Deckendurchbrüchen im
Anschluss an die restlichen Gewerke (Ausnahme bilden Brandschutzschotts,
welche durch einen dritten Fachbetrieb ausgeführt werden)
Prüfung und korrekte Einstellung sämtlicher beweglicher Teile nach
Montageende (Fenster, Türen, etc.)
Montage von Kleinteilen, wie z.B. Feuerlöscher, Türschilder,
Fluchtschilder, Rettungsplänen, etc.
Ausführung von Kleinstreparaturen nach Transport und Montage:
Silikonieren von Fugen und gerissenen Stößen
Nachstreichen von Innenwänden, Ausbessern von Lackschäden an Außenwänden, Türzargen, Geländern, etc
Die Hohlräume der Containerstöße, im Bereich der Türen (hinter den Zargen),
sind mit ausreichend Dämmwolle auszukleiden
Montage der 3 Vordächer.
Verkranen und Montage der Stahl - Außentreppen, Podeste und Stufen.
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften
(ggf. zusätzliche, durch Kundenvorgaben benötigte PSA)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den
gesamten Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Fix und fertig, abnahmefähig, ausgeführt.
Umzug nach:
Am Aschenland 13
21147 Hamburg
02.0030
Containermontage (Wiederaufbau)
P
1,00
psch
02.0040 Sockelverkleidung Lieferung und Montage einer umlaufenden Sockelverkleidung am neuen Standort:
Werkstoff: Lochblech 1,5mm stark, verzinkt
02.0040
Sockelverkleidung
63,00
lfm
02.0050 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den
ausgeführten Arbeiten vorzulegen:
Herstellererklärungen
Fachunternehmererklärungen
etc.
Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der
Arbeiten, vorzulegen.
Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
02.0050
Dokumentation & Nachweise
P
1,00
psch
03 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
03.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
E
1,00
h
03.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
03.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
E
1,00
h
03.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten
oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der
Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind.
Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
03.0030
Übernachtungskosten
E
1,00
Stk
03.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten
für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach
Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer
zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
03.0040
Fahrtkosten
1,00
km