Containermontage & Ausbau
DREHTAINER | Bürocontainer
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen: Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung der Montagearbeiten zu der FAGSI Containeranlage, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und der folgenden Leistungsbeschreibung. Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind: Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung. Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen: Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten für Folgegewerke zu ermöglichen Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach gesonderter Kundenvorgabe) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen! Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen! Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend nachzuweisen! 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 Leistungsbeschreibung Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder tech­nisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreiben­den - eine Klärung her­bei­führen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Lei­stungs­verzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im ge­ge­benen Rahmen seines Fach­ge­bietes und unter be­sonderer Berück­sichtigung der Hinweise in VOB Teil C ver­pflichtet, Be­denken an­zumelden. In diesem Fall ist er auch be­rechtigt, nach Mög­lich­keit ein Neben­ange­bo­t vor­zu­legen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Ein­tragun­gen in das Leistungs­ver­zeichnis, über die dort ge­forder­ten Angaben hinaus, sind un­zu­lässig. 1.2 Stoffe , Bauteile Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vor­gegeben, so ist die Gleich­wertig­keit als Min­dest­forderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die ge­forder­ten tech­ni­schen Para­meter (z.B. Maße, Leis­tung, physi­kalische, chemi­sche und bio­lo­gi­sche Eigen­schaften), die Schadens­be­ständig­keit und die Nutzungs­dauer durch das an­ge­bote­ne Fabrikat ein­ge­halten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit er­füllt sein. Vorge­schrie­bene Prüfun­gen durch Rechts- oder Ver­wal­tungs­vor­schriften oder nach DIN- oder EN-Nor­men müssen nach­weisbar sein. Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Frei­raum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auf­tragserteilung das vom Auf­trag­geber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleich­­wertig­keit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder ander­weitig darzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten. 1.3 Baustelleneinrichtung Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustellen­ein­richtung. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereit­­gestellter Räume hat der Auftrag­nehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durch­zuführen und bei Erfordernis mit den an­de­ren Baubeteiligten abzustimmen, falls vor­handene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. 1.4 Preisinhalte und Preisbindung Für die Preis­bildung gelten die zum Zeitpunkt der An­ge­­bots­ab­gabe gülti­gen Vor­schriften. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe­fehlern). Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Um­satz­steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bau­ar­bei­ten sowie für das Gewerk geltenden Un­fall­ver­hütungs­vor­schrif­ten er­ge­ben, soweit sie keine Besonderen Leistungen dar­stellen. Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grund­sätz­lich abgegolten. Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder ver­ein­bar­ten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschul­de­ten Leistung entstandenen Kosten und Ge­büh­ren sowie Revisions­pläne gelten als Nebenleistung. Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maß­neh­men auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. 2 BESONDERER TEIL Geltungsbereich Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie des RAL-Güteschutzes. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen:
01 Containermontage & Ausbau
01
Containermontage & Ausbau
Fundamente bauseits Die Fundamente werden vom Bauherren, nach Fundamentplan FAGSI, selbst hergestellt. Der Bieter übernimmt die Leistung des Bauherren, überprüft die Höhenlagen und beginnt seine Arbeit mit dem Höhenfeinausgleich.
Fundamente bauseits
01.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge und Gerüste, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell notwendige Nebenleistungen. Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen und Zuschläge. Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten Abfallcontainern.
01.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.0020 Containermontage - Baureihe ProBASIC Feinausgleich auf den Fundamenten herstellen Eventuelle Transportverplanung entfernen und fachgerecht verstauen Container abladen und auf dem Fundament positionieren, dabei bei Containerstößen auf das Blockgummi am Rahmen achten Verbindung der Container untereinander mit Spannhaken und Flanschplatten (Containerabstand 15 mm) Abdichten der Containerstöße im Dachbereich Die oberste Dachebene bekommt zusätzliche Dachkappen. Die Containeranlage wird kein Zusatzdach erhalten! Verbindung Erdungskabel im Außenbereich Medienanschlussleitungen und eventuelle Leerrohre sind durch den vorbereiteten Bodendurchbruch in die Container einzuführen. Eine Ausnahme bilden die Wasseranschlüsse, welche seitlich an den FAGSI Wasserkästen angeschlossen werden müssen. Vorbereitete Bodeneinleger fachgerecht montieren: Es wird kein vollflächiger Bodenbelag verlegt! Es kommen "Einleger" zum Einsatz. Wenn nötig: Verschließen von sämtlichen Bodendurchbrüchen im EG, speziell die Hausanschlüsse, im Anschluss an die jeweiligen Gewerke. Verschließen von sämtlichen weiteren Wand- und Deckendurchbrüchen im Anschluss an die restlichen Gewerke (Ausnahme bilden Brandschutzschotts, welche durch einen dritten Fachbetrieb ausgeführt werden) Prüfung und korrekte Einstellung sämtlicher beweglicher Teile nach Montageende (Fenster, Türen, etc.) Montage von Kleinteilen, wie z.B. Feuerlöscher, Türschilder, Rettungsplänen, etc. Herstellung einer Baubeleuchtung im Flurbereich der Containeranlage: Material wird bauseits gestellt. Ausführung von Kleinstreparaturen nach Transport und Montage: Silikonieren von Fugen und gerissenen Stößen, Nachstreichen von Innenwänden, Ausbessern von Lackschäden an Außenwänden, Türzargen, Geländern, etc. Die Hohlräume der Containerstöße, im Bereich der Türen (hinter den Zargen), sind mit ausreichend Dämmwolle auszukleiden.
01.0020
Containermontage - Baureihe ProBASIC
P
1,00
psch
01.0030 Montage von Metall-Deckenhauben Bauseitig werden Metall-Hutkästen beigestellt. Ca. Abmessungen der Hutkästen = 12x15x12x200cm. Diese müssen im Containerstoßbereich, zur Verkleidung des Containerrahmens, vor eben diesen beiden Stahlrahmen, montiert werden: Hier im Deckenbereich. Verortung: In der gesamten Anlage. Kalkulatorische Mengen: Je Längs-Containerstoß = Ca. 5,5m --> 3 Stück Je Längs-Containerstoß = Ca. 3,0m --> 1 Stück (Teilstück) Je Stirn-Containerstoß = Ca. 2,5m --> 3 Stück Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0030
Montage von Metall-Deckenhauben
27,00
m
01.0040 Montage von Metall-Wandhauben Bauseitig werden Metall-Hutkästen beigestellt. Ca. Abmessungen der Hutkästen = 12x15x12x250cm. Diese müssen im Containerstoßbereich, zur Verkleidung des Containerrahmens, vor eben diesen beiden Stahlrahmen, montiert werden: Hier im Wandbereich. Verortung: In der gesamten Anlage. Kalkulatorische Menge: Je Containerstoß = Ca. 2,5m --> 6 Stück Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0040
Montage von Metall-Wandhauben
15,00
m
01.0050 Montage der Innentüren Vertragen und fachgerechte Montage der Holz - Innenraumtüren inkl. Teleskopzargen und Zubehör (Türbänder, Drückergarnituren, etc.) als Zimmertüren: Inkl. aller hierfür notwendigen Nebenleistungen. Material Türen und Zubehör durch FAGSI. Montagekleinmaterial (Schrauben, etc.) durch den Bieter. Verortung: 1x im Erdgeschoss. Für diese Position ist kein zweiter Einsatz notwendig: Kosten hierfür (Übernachtung und An- und Abfahrt) müssen nicht einkalkuliert werden.
01.0050
Montage der Innentüren
1,00
Stk
01.0060 Herstellung Stützenverkleidung Verkleidung der Containerstützen mittels bauseitig beigestellten Metall-Hutkästen. Diese müssen an den Stützen, zur Verkleidung des Containerrahmens, vor vier Stahlrahmen, montiert werden. Verortung: In der gesamten Anlage. Kalkulatorische Menge: Je Stütze = Ca. 4 x 2,5m Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0060
Herstellung Stützenverkleidung
2,00
Stk
01.0070 Montage Sockelleisten Montage einer bauseits beigestellten Hartkernsockelleiste: Höhe = 60mm, Fabrikat: Döllken S60 oder gleichwertig. Die Art der Montage der Sockelleisten ist so zu wählen, das Sie dauerhaften Halt bietet! Verortung: In der gesamten Anlage, außer im Druckerraum und Windfang. Kleinmaterial für die Montage durch den Bieter.
01.0070
Montage Sockelleisten
39,00
m
01.0080 Montage von Akustikelementen Vertragen und Montage von Akustikelementen an der Decke: 8 Stück pro Container x 6 Stück Container = 48 Stück. Fabrikat: PINTA PLANO Abmessung eines Elementes: 1.250 x 625 x 50 mm Befestigung via Schrauben und Abdeckkappen: Siehe hierzu Bilder im Anhang unter Dokumente. Akustikelemente, Schrauben & Abdeckkappen werden durch FAGSI beigestellt. Verortung: In der gesamten Anlage.
01.0080
Montage von Akustikelementen
48,00
Stk
01.0090 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den ausgeführten Arbeiten vorzulegen: Technische Datenblätter Herstellererklärungen Fachunternehmererklärungen Pflege- und Reinigungshinweise etc. Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der Arbeiten, vorzulegen. Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
01.0090
Dokumentation & Nachweise
P
1,00
psch
02 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
E
1,00
Std
02.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
E
1,00
Std
02.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind. Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
02.0030
Übernachtungskosten
E
1,00
Stk
02.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
02.0040
Fahrtkosten
E
1,00
km