Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen: Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung der Montagearbeiten zu
der FAGSI Containeranlage, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik
und nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und der folgenden
Leistungsbeschreibung.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Alle
Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den
gesamten Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom
Bieter zu tragen!
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen!
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich
unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend
nachzuweisen!
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie
des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen:
01 Containermontage & Ausbau
01
Containermontage & Ausbau
Fundamente bauseits Die Fundamente werden vom Bauherren, nach Fundamentplan FAGSI,
selbst hergestellt. Der Bieter übernimmt die Leistung des Bauherren,
überprüft die Höhenlagen und beginnt seine Arbeit mit dem
Höhenfeinausgleich.
Fundamente bauseits
01.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen
Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge und Gerüste, für
sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell
notwendige Nebenleistungen.
Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen
und Zuschläge.
Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten
Abfallcontainern.
01.0010
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.0020 Containermontage - Baureihe ProBASIC Feinausgleich auf den Fundamenten herstellen
Eventuelle Transportverplanung entfernen und fachgerecht verstauen
Container abladen und auf dem Fundament positionieren, dabei bei Containerstößen auf das Blockgummi am Rahmen achten
Verbindung der Container untereinander mit Spannhaken und
Flanschplatten (Containerabstand 15 mm)
Abdichten der Containerstöße im Dachbereich
Die oberste Dachebene bekommt zusätzliche Dachkappen.
Die Containeranlage wird kein Zusatzdach erhalten!
Verbindung Erdungskabel im Außenbereich
Medienanschlussleitungen und eventuelle Leerrohre sind durch den vorbereiteten Bodendurchbruch in die Container einzuführen.
Eine Ausnahme bilden die Wasseranschlüsse, welche seitlich
an den FAGSI Wasserkästen angeschlossen werden müssen.
Vorbereitete Bodeneinleger fachgerecht montieren: Es wird kein
vollflächiger Bodenbelag verlegt! Es kommen "Einleger" zum Einsatz.
Wenn nötig: Verschließen von sämtlichen Bodendurchbrüchen im EG,
speziell die Hausanschlüsse, im Anschluss an die jeweiligen Gewerke.
Verschließen von sämtlichen weiteren Wand- und Deckendurchbrüchen
im Anschluss an die restlichen Gewerke (Ausnahme bilden Brandschutzschotts, welche durch einen dritten Fachbetrieb
ausgeführt werden)
Prüfung und korrekte Einstellung sämtlicher beweglicher Teile nach Montageende (Fenster, Türen, etc.)
Montage von Kleinteilen, wie z.B. Feuerlöscher, Türschilder,
Rettungsplänen, etc.
Herstellung einer Baubeleuchtung im Flurbereich der Containeranlage: Material wird bauseits gestellt.
Ausführung von Kleinstreparaturen nach Transport und Montage:
Silikonieren von Fugen und gerissenen Stößen, Nachstreichen von Innenwänden, Ausbessern von Lackschäden an Außenwänden,
Türzargen, Geländern, etc.
Die Hohlräume der Containerstöße, im Bereich der Türen (hinter den Zargen), sind mit ausreichend Dämmwolle auszukleiden.
01.0020
Containermontage - Baureihe ProBASIC
P
1,00
psch
01.0030 Montage von Metall-Deckenhauben Bauseitig werden Metall-Hutkästen beigestellt.
Ca. Abmessungen der Hutkästen = 12x15x12x200cm.
Diese müssen im Containerstoßbereich, zur Verkleidung des Containerrahmens,
vor eben diesen beiden Stahlrahmen, montiert werden: Hier im Deckenbereich.
Verortung: In der gesamten Anlage.
Kalkulatorische Mengen:
Je Längs-Containerstoß = Ca. 5,5m --> 3 Stück
Je Längs-Containerstoß = Ca. 3,0m --> 1 Stück (Teilstück)
Je Stirn-Containerstoß = Ca. 2,5m --> 3 Stück
Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0030
Montage von Metall-Deckenhauben
27,00
m
01.0040 Montage von Metall-Wandhauben Bauseitig werden Metall-Hutkästen beigestellt.
Ca. Abmessungen der Hutkästen = 12x15x12x250cm.
Diese müssen im Containerstoßbereich, zur Verkleidung des Containerrahmens,
vor eben diesen beiden Stahlrahmen, montiert werden: Hier im Wandbereich.
Verortung: In der gesamten Anlage.
Kalkulatorische Menge:
Je Containerstoß = Ca. 2,5m --> 6 Stück
Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0040
Montage von Metall-Wandhauben
15,00
m
01.0050 Montage der Innentüren Vertragen und fachgerechte Montage der Holz - Innenraumtüren
inkl. Teleskopzargen und Zubehör (Türbänder, Drückergarnituren, etc.)
als Zimmertüren: Inkl. aller hierfür notwendigen Nebenleistungen.
Material Türen und Zubehör durch FAGSI.
Montagekleinmaterial (Schrauben, etc.) durch den Bieter.
Verortung:
1x im Erdgeschoss.
Für diese Position ist kein zweiter Einsatz notwendig:
Kosten hierfür (Übernachtung und An- und Abfahrt) müssen
nicht einkalkuliert werden.
01.0050
Montage der Innentüren
1,00
Stk
01.0060 Herstellung Stützenverkleidung Verkleidung der Containerstützen mittels bauseitig beigestellten
Metall-Hutkästen.
Diese müssen an den Stützen, zur Verkleidung des Containerrahmens,
vor vier Stahlrahmen, montiert werden.
Verortung: In der gesamten Anlage.
Kalkulatorische Menge:
Je Stütze = Ca. 4 x 2,5m
Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0060
Herstellung Stützenverkleidung
2,00
Stk
01.0070 Montage Sockelleisten Montage einer bauseits beigestellten Hartkernsockelleiste:
Höhe = 60mm, Fabrikat: Döllken S60 oder gleichwertig.
Die Art der Montage der Sockelleisten ist so zu wählen,
das Sie dauerhaften Halt bietet!
Verortung: In der gesamten Anlage, außer im Druckerraum und Windfang.
Kleinmaterial für die Montage durch den Bieter.
01.0070
Montage Sockelleisten
39,00
m
01.0080 Montage von Akustikelementen Vertragen und Montage von Akustikelementen an der Decke:
8 Stück pro Container x 6 Stück Container = 48 Stück.
Fabrikat: PINTA PLANO
Abmessung eines Elementes: 1.250 x 625 x 50 mm
Befestigung via Schrauben und Abdeckkappen:
Siehe hierzu Bilder im Anhang unter Dokumente.
Akustikelemente, Schrauben & Abdeckkappen
werden durch FAGSI beigestellt.
Verortung: In der gesamten Anlage.
01.0080
Montage von Akustikelementen
48,00
Stk
01.0090 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den
ausgeführten Arbeiten vorzulegen:
Technische Datenblätter
Herstellererklärungen
Fachunternehmererklärungen
Pflege- und Reinigungshinweise
etc.
Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der
Arbeiten, vorzulegen.
Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
01.0090
Dokumentation & Nachweise
P
1,00
psch
02 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
E
1,00
Std
02.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
E
1,00
Std
02.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten
oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der
Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind.
Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
02.0030
Übernachtungskosten
E
1,00
Stk
02.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten
für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach
Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer
zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
02.0040
Fahrtkosten
E
1,00
km