Fenster und Fenstertüren
Knesebeckstr. 68-69, Dachausbau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG Baubeschreibung Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mit fünf Geschossen, drei Treppenhäusern und unausgebautem Dachgeschoss der Gebäudeklasse 5. Im Zuge der Umbauarbeiten soll der gesamte Dachstuhl abgerissen, die Deckenschüttung zum 4.OG erneuert und das Dach in seinem ursprünglichen Zustand mit leichten Erhöhungen wiederhergestellt werden. Treppenhäuser / Erschließung Das Haus verfügt über drei Treppenhäuser. Das Treppenhaus des Vorderhauses ist noch im ursprünglichen Zustand erhalten und besitzt ein aufwändig gearbeitetes Traillengeländer mit Holzhandlauf, die Holzstufen werden durch einen Kokosläufer geschützt. Die Treppenhäuser des Seitenflügels verbinden im 1.-4. OG den jeweils hinteren Teil der Vorderhauswohnungen und eine Wohnung des Seitenflügels. Im Dachgeschoss wird die Wohnung 1 im linken Seitenflügel an das Treppenhaus in ebendiesen anschließen. Die Wohnungen 2-3 werden über das Treppenhaus im Vorderhaus sowie den um eine Etage erweiterten Bestandsaufzug erreichbar sein. Das Treppenhaus im rechten Seitenflügel wird zu Wohnung 4 und 5 führen und um einen außenliegenden, neuen Aufzug ergänzt, der auf den Zwischenpodesten jeweils einen Halt erhält. Dachgeschossumbau Vorderhaus Aufgrund eines Kriegsschadens ist aktuell der linke Teil des Vorderhauses und das Dach des Hinterhauses ohne Dachstuhl als Flachdach mit Bitumenbeschichtung ausgeführt. Es ist geplant, die ursprüngliche Dachform wiederherzustellen. Hierbei werden die Räume im Vorderhausbereich einen Höhenversprung der Fertig-Fußbodenoberkante aufweisen, da die Geschossdecke nach der Kriegszerstörung durch eine 7,5 cm dickere Stahlsteindecke ersetzt wurde. Zu Gunsten der Raumhöhe soll der hofseitige, niedrigere Flachdachteil des Daches leicht angehoben und die Dachneigung von 45° auf 60 Grad erhöht werden. Der straßenseitige Dachbereich ist hiervon nicht betroffen. Im Vorderhaus sollen drei Wohnungen entstehen, welche als ersten Rettungsweg im Brandfall das jeweils angrenzende Treppenhaus besitzen. Die straßenseitigen Fenster dienen als zweiter Rettungsweg, an die die Feuerwehr im Brandfall von der Straße aus anleitern kann. Um den von der Feuerwehr geforderten Maximalabstand von 12 m nicht zu überschreiten und die baurechtlich zulässigen Brüstungshöhen einzuhalten, kann an der unteren Seite der straßenseitigen Dachflächenfenster nur eine Ziegelreihe verlaufen. Alle Wohnungen erhalten Dachterrassen, die mit aufgeständertem Plattenbelag belegt werden. Eine große Fensteranlage mit Schiebetüren öffnet die Wohnräume zu den Dachterrassen. Alle Fenster und Außentüren werden als Holz-, Holz-Aluminium, oder Aluminiumelemente erstellt. Die Dachflächenfenster werden als große Elemente in Kunststoff ausgeführt. Alle geplanten Öffnungen im Dach beziehen sich entsprechend des Kriterienkatalogs Dachgeschossausbau auf die Achsen der darunterliegenden Fassade und sind von Dachziegeln umramt. Es werden großzügige, möglichst stützenfreie Räume geplant. Dachgeschossumbau Seitenflügel Wie auch im Vorderhaus soll das Dach auf Höhe des bestehenden Bestandsdaches der Seitenflügel angehoben werden, um eine ausreichende Raumhöhe für Aufenthaltsräume zu erzielen. Der erste Rettungsweg führt über das jeweils angrenzende Treppenhaus ins Erdgeschoss, der zweite Rettungsweg führt durch einen zusätzlichen Sicherheitstreppenraum mit neuer Treppe und Dachausstieg über Dach zum Treppenraum des jeweils anderen Seitenflügels. Beide Wohnungen erhalten jeweils eine Terrasse in Richtung Hof. Steildachflächen werden in Tonziegel gleichwertig dem Bestand eingedeckt. Flachdachflächen erhalten flächendeckend eine extensive Dachbegrünung. Klempnerarbeiten werden grundsätzlich in Zink ausgeführt. Die Ausführung der Terrassen und der Fenster entspricht der des Vorderhauses. Innenausbau Eine sorgfältig detaillierte Ausführung wird in allen Bereichen umgesetzt. Alle Massivwände werden geputzt, die Oberflächen aller Wände gespachtelt und weiß gestrichen. Die Wände in den Sanitärräumen werden bis zur Höhe der Vorsatzwände bzw. im Bereich der Dusche bis zur Höhe der Duschtrennwand mit gefliest. Der Bereich zwischen Fliesen und Decke wird gestrichen. Der Drempel wird eine Höhe von ca. 0,60 m aufweisen. Die Böden in den Bädern werden mit Fliesen belegt. Die restlichen Böden erhalten mehrschichtiges Eichenparkett. Die Böden werden in Teilen des Flures und des Bades der Wohnung 4, die sich am Übergang des Vorderhauses zum rechten Seitenflügel befinden, aufgeständert, um den bestehenden Versprung von 30 cm innerhalb des Geschosses zu nivellieren. Für den Übergang von den höher gelegenen Teilen der Wohnungen 2 und 4 im Vorderhaus zum Seitenflügel werden jeweils zwei Stufen à 15 cm Höhe eingebaut. Der neue Dachstuhl und alle Decken werden mit Trockenbau verkleidet bzw. abgehangen. Innentüren werden als hochwertige Dreh- und Schiebetüren ausgeführt, teilweise mit Umfassungszarge oder als flächenbündige Tür. HLS Alle Wohnbereiche erhalten eine Fußbodenheizung, welche an die vorhandene Zentralheizung angeschlossen wird. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt ebenfalls zentral mit einer Zirkulationsleitung. Es werden hochwertige Armaturen und Sanitärobjekte installiert. Duschen werden teils schwellenlos ausgeführt, an anderen Stellen mit großzügigen Duschwannen ausgestattet. ELT Die Elektroinstallation wird entsprechend der Anforderungen an die Räumlichkeiten erstellt. Ein Bussystem ist nicht vorgesehen. Es wird zusätzlich ein Datennetzwerk installiert. Alle Stromleitungen, die Breitbandkabel, sowie die TK-Kabel werden unter Putz verlegt. Für das Schalterprogramm wird ein qualitätvolles Modell gewählt. Eine Videosprechstelle wird zusätzlich vorgesehen. Entsprechend dem Berliner Solargesetz und unter Beachtung denkmalrechtlicher Belange werden die Flächen auf den hofseitigen Flachdächern für Photovoltaik-Paneele maximal ausgenutzt, wobei notwendige Abstände für Wartungswege und um einen ausreichenden Brandschutz zu gewährleisten eingehalten werden. Aufzug Ein neuer Aufzug mit vier Haltestellen im EG sowie auf den Zwischenpodesten zwischen 1.- 2.OG, 3.-4.OG und 4.OG-DG wird an das bestehende Treppenhaus des rechten Seitenflügels von außen angebaut. Hierzu wird die Traufe über die Breite des Treppenhauses leicht erhöht, um genügend Durchgangshöhe für den letzten Halt zu schaffen. Die tragende Konstruktion des Aufzugs wird aus einem Stahlgerüst, die Wände des Gerüsts aus Glas hergestellt. Hof Der Hof wird mit einem vertikal begrüntem Müllhaus mit Gründach und 14 Fahrradstellplätzen ausgestattet. Von den Richtzahlen für Abstellplätze für Fahrräder wird gemäß AV Stellplätze 2.2 insofern abgewichen, dass pro Zimmer und Wohnung von zwei Bewohner:innen mit je einem Fahrrad ausgegangen wird, da sich die Anzahl der nach Anlage empfohlenen Abstellplätze in Bezug auf die Wohnfläche in Missverhältnis zum tatsächlich erwarteten Bedarf steht. Davon werden 2 der Stellplätze (11,8%) einseitig für Sonderfahrräder wie z.B. Lastenfahrräder geeignet sein. Die Fahrradbügel, teils einseitig nutzbar, werden auf dem bestehenden Mosaikpflaster montiert sein, 7 davon überdacht.
BAUBESCHREIBUNG
ZTV Tischlerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Tischlerarbeiten 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade, WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. Fachbücher Wittchen/Josten/Reiche: Holzfachkunde (Lehrfachbuch) Nutsch: Handbuch der Konstruktion (Bd. Innenausbau; Bd. Möbel und Einbauschränke) 2             Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten, Tür- und Fensterlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile, Funktionsmechanismen, Schließer sowie Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter, Fluchtürterminals, statische Bemessung der Glasstärken, -arten und -zwischenlagern, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen, unter Berücksichtigung der Vermeidung von Knarrgeräuschen aus Durchbiegung (Einstemmungen für Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarrgeräuschen zu entgraten; Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind verdeckt anzubringen), Detailplanung für Möblierung, Einbauten und Geräte einschließlich Listen über alle Beschläge, Ausschnitte Steckdosen, Beleuchtung, Kabel und Leitungen (verdeckt geführt), Schaltungen, ggf. Kabel mit losen Enden zum bauseitigen Aufklemmen in Typ und Adernanzahl einlegen, konstruktive Maßnahmen für behindertengerechte, Ebenengleiche Ausgänge an Terrassen. Vom AN ist im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN 18650 durchzuführen; soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach DIN EN 14677 durchzuführen. 3             Ausführung und Konstruktion 3.1          Allgemeine Hinweise Werden dem Angebot ausländische Fabrikate zugrunde gelegt, sind Güte- oder Gleichwertigkeitsnachweise nach deutschen Normen von einer amtlich anerkannten Materialprüfstelle mit Angebotsabgabe vom AN zu übergeben. Nicht genormte bzw. nicht zu genormten Materialien gleichwertige Materialien sind unzulässig. Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden. Alle Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen, Kunststoffabdeckkappen gelten nicht als verdeckte Befestigung. Alle Werkstoffe und Materialien für den Innenbereich sind vor dem Hintergrund der Anforderung der weitestgehend möglichen Freiheit von Gerüchen und Ausgasungen zu wählen. Dauerhafte Geruchsbelästigungen durch eingebaute Materialien und Stoffe gelten als wesentlicher Mangel. 3.2          Stoffe/Materialien/Anforderungen 3.2.1       Oberflächen, Furniere Sämtliche Leistungen sind oberflächenfertig zu übergeben, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich abweichend beschrieben. Für jegliche Beschichtungs-, Maler- und Lackierarbeiten sind vom AN Probeflächen auszuführen. Diese sind nach angemessener Standzeit vor Ausführung der Hauptleistung auf ihre Haftfähigkeit und ihre Untergrundverträglichkeit zu prüfen. Sofern gebeizte und/oder furnierte Flächen unterschiedlicher Hersteller, Werkstoffuntergründe, Furnierlieferanten etc. gefordert sind, ist davon auszugehen, dass alle Oberflächen unterschiedlicher Bauteile absolut oberflächengleich aussehen sollen. In solchen Fällen sind vom AN so viele Muster anzufertigen, wie als Grundlage einer erfolgreichen Grenzbemusterung erforderlich werden. Die Oberflächen sichtbarer Stirnseiten sind in gleicher Art auszuführen wie diejenigen nebenliegender Flächen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Kanten sind mit überdeckten Hartholzleimern zu versehen. Zum Feuchtigkeitsausgleich sind Anleimer mit dem Grundmaterial gemeinsam einzulagern. Holzanleimer sollen mit stehenden Jahresringen ausgeführt werden. Ein bündiges Fräsen von Anleimern darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen nach dem Verleimen erfolgen. Sichtbar verbleibende Deckfurniere sind ausschließlich in hochwertiger Güte zu verwenden, dies gilt auch für die nach Öffnung der Fronten sichtbaren Innenoberflächen von Möbeln. 3.2.2       Einbaumöbel Für alle Möbel sind unterseitig kunststoffbeschichtete, belüftete Sockelblenden in Dekor nach Wahl des AG mit höhenverstellbaren Füßen vorzusehen. Sockelblenden sind so auszuführen, dass alle unterseitigen, bodennahen Schnittkanten mit Kunststoffleimern verdeckt werden, um eine Wasseraufnahme über offene Stirnflächen von Holzwerkstoffen zu verzögern bzw. zu erschweren. Seitliche und obere Anschlüsse von Einbaumöbeln sind mit Deckleisten, die örtlich an vorhandene Wände anzupassen sind, auszuführen. Dauerelastische Versiegelungen sind zu diesem Zweck nur auf ausdrückliche Anforderung hin zulässig. Alle Türen von Einbaumöbeln erhalten qualitativ hochwertige Federtopfbänder mit Schließdämpfung. Der AN stimmt vor Ausführungsbeginn mit dem AG ab, ob Griffmulden oder Griffbeschläge zur Ausführung gelangen. Pop-up-Beschläge kommen als eingebohrte, möbelseitenintegrierte Beschläge (nicht als aufgeschraubte Beschläge) zur Ausführung. Standardmäßig sind Möbelschlösser als Sicherheitsschlösser (nicht als Buntbartschlösser) mit Rosettenabdeckung, im Material der übrigen Beschläge, raumweise gleichschließend vorzusehen. 3.2.3       Küchen/Teeküchen Teeküchen sind analog zu der vorstehenden Beschreibung für Einbaumöbel herzustellen mit der Ausnahme, dass alle Oberflächen und Fachböden mit Ausnahme der Fronten HPL-beschichtet herzustellen sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Die Korpusse müssen eine Wandstärke von mindestens 16 mm aufweisen. In der Ansicht verbleibende Seiten von Korpussen sind im Dekor der Fronten zu belegen. Alle Korpusse müssen Bohrungen für höhenverstellbare Fachbodenträger aufweisen. Alle Türen erhalten Edelstahl-Topfbänder mit gedämpftem Federrücksteller. Alle Auszüge erhalten kugelgelagerte Metallauszüge, gedämpft selbstschließend. Griffe sind als durchgeschraubte Edelstahl-Stangengriffe an allen zu öffnenden Elementen vorzusehen, soweit nicht anders beschrieben. Soweit zwischen Oberkante Oberschrank und (Abhang-)Decke nicht mehr als 30 cm Abstand verbleiben, ist der Zwischenraum vom AN mit einer Blende zu schließen. Unterhalb aller Oberschränke sind LED-Lichtleisten in durchgehender Länge als Bestandteil der Oberschränke vom AN als Arbeitsplattenbeleuchtung vorzusehen. Die Arbeitsplatte ist, soweit nicht abweichend beschrieben, als HPL-beschichtete Holzspanplatte in Standardfarbton und -dekor eines Herstellers nach Angaben des AG in Arbeitshöhe 90 cm ± 3 cm auszuführen mit Materialstärke > 44 mm. Mit gleichem Dekor versehene Wandanschlusswischleisten gehören ebenso zum Leistungsumfang des AN wie die erforderlichen Ausschnitte für Spülbecken. Lüftungssiebe für Kühlschrankabluft und Heißdampfschutzstreifen über Geschirrspüler sind Leistungsumfang des AN. Jede Küche erhält als Mindestausstattungsumfang einen Einlageeinsatz für Besteck und drei Abfalleimer für Abfalltrennung. Über-Eck-Schränke sind stets mit Über-Eck-Auszugböden auszustatten. 3.2.3.1    Geräte in Teeküchen Geräte in Teeküchen sind von einem Hersteller mit mindestens 10-jähriger Ersatzteilbeschaffungsgarantie und mit herstellerveranlasstem Vor-Ort-Werkskundendienst vorzusehen. Alle Einbaugeräte für Küchen und Teeküchen müssen mindestens der Energieeffizienzklasse A+++ entsprechen. Sichtbare Bedienblenden der Geräte sind standardmäßig in gebürsteter Edelstahloptik auszuführen. Geschirrspül- und Waschmaschinen sind als Einbaugeräte anstelle von Unterbaugeräten auszuführen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. 3.2.4       Verglasungen Die Kanten nicht gerahmter Scheiben sind generell zu bearbeiten. Bei ESG-, VSG- und Floatglas-Scheiben werden die Kanten feinjustiert und poliert. Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z. B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen. 3.2.5       Geländer und Handläufe Alle Geländer, die absturzsichernde Funktion erfüllen, sind vom AN prüffähig statisch nachzuweisen. Der Stababstand darf generell nicht größer als 12 cm, bei Einrichtungen der Kinderbetreuung oder -pflege nicht größer als 9 cm sein. Der AN weist den AG darauf hin, dass bei Einrichtungen für Alte, Behinderte oder Kinder zusätzliche tiefer liegende Handläufe erforderlich werden, die entsprechender Befestigungen bedürfen. Geländer und Handläufe in Gebäuden mit großen Personenansammlungen (bspw. Schulen, Einkaufszentren, Versammlungsstätten) müssen unterbrechungsfrei verlaufen und geschlossene Übergänge aufweisen. 3.2.6       Treppen Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend festgelegt, sind folgende Konstruktionsprinzipien einzuhalten: Alle Verbindungsmittel sind einzusenken und mit Holzrundplättchen zu überdecken, Die Antrittsstufe soll als Kastenstufe ausgebildet werden, Geländerstäbe sind einzuzapfen, Deckleisten und dauerelastische Versiegelungen zur Abdeckung ungenauer Passungen sind nicht zulässig, Krümmlinge sind unsichtbar mit anschließenden Bauteilen zu verbinden, Wandseitige Befestigungen müssen unsichtbar erfolgen, Stufendurchbiegungen von Holztrittstufen dürfen bei einer Belastung von 1,2 kN in Laufmitte nicht größer als l/300 sein, der AN bemisst die Materialstärken entsprechend, Handläufe und Geländer verzogener Treppen sind nicht abschnittsweise, sondern ununterbrochen und durchgängig verzogenen auszuführen. 3.2.7       Innenfensterbänke Innenfensterbänke sind grundsätzlich als vorgezogene Leistung zu gesondertem Termin nach Aufforderung durch die Bauleitung zu montieren und vom AN gegen Beschädigung durch Folgegewerke wie Putzer und Maler umfänglich durch vollflächige Ummantelung zu schützen. Innenfensterbänke sind mit vorderen und seitlichen Überständen von jeweils ca. 3 cm vorzusehen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Wenn Innenfensterbänke nicht vor dem Verputzen der Laibungen eingesetzt werden, sind alle Wandanschlüsse nachträglich örtlich passig zu schneiden. Dauerelastische Versiegelungen zur optischen Überdeckung von Anschlussfugen sind untersagt, soweit nicht anderweitig abweichend geregelt. Innenfensterbänke bis zu einer Länge von 3,00 m sind ungeteilt einzubauen, längere Fensterbänke sind unter Bezugnahme auf die Achsen der Fensterelemente zu teilen. Die Befestigung von Innenfensterbänken erfolgt verdeckt als Klebebefestigung. Innenfensterbänke mit Dekoroberfläche erhalten stirnseitig eine Bekleidung aus demselben Dekor. Kunststoff-Endkappen sind als Stirnseitenabdeckung nicht zulässig. Innenfensterbänke sind grundsätzlich kipp- und trittsicher auszuführen. 3.2.8       Tischlerarbeiten für den Außenbereich Im Außenbereich einzubauende kammergetrocknete Hölzer sind vor dem Einbau ausreichend lange abgedeckt im Freien zu lagern, um die später einwirkende Luftfeuchtigkeit rechtzeitig vor ihrer Verarbeitung aufnehmen zu können. Alle ggf. anfallenden Aufwendungen zum Nachhobeln, Nachjustieren, Kürzen usw. aus nachträglich gequollenen Hölzern gehen zulasten des AN. Soweit Schalungen, Verkleidungen, Bohlentüren etc. im Außenbereich nicht ohnehin aus Nut- und Federschalungen hergestellt werden, sind die einzelnen Bretter oder Bohlen zuvor genannter Bauteile mittels wasserfest verleimter eingenuteter Federn untereinander zu verbinden. Für die Verbindung bewitterter hölzerner Außenbauteile sind zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit reine Holzverbindungen einzusetzen, soweit auf Metallverbindungen unter Berücksichtigung angemessenen Aufwands verzichtet werden kann. Als metallische Befestigungsmittel sind im Außenbereich ausschließlich Edelstahlschrauben mit Torx-Schraubkopf zulässig. Sichtbar verbleibende Flächenschalungen sollen genagelt (und nicht geschraubt) ausgeführt werden, wobei die Nagelköpfe nach Möglichkeit unter überdeckten Bereichen oder Deckleisten liegen sollten. Sichtbar verbleibende Nagelköpfe sind in Flächenschalungen mindestens 3 mm tief einzusenken. Schnell wachsende Weichhölzer wie Fichte und Tanne sind im bewitterten Außenbereich nur bei ausdrücklicher Beschreibung zulässig, andernfalls sind langsamer wachsende, resistentere Hölzer wie Lärche vom AN zu verbauen. Eckverbindungen mittels "Minizinken" d. h. Keilverzinkung von Eckverbindungen im Außenbereich sind ebenso unzulässig wie Holzverbindungsmittel (Dübel, Lamelle) aus Buchenholz. Alle Holzbauteile im Außenbereich sind mit entsprechenden Überständen und Tropfkanten auszuführen. Soweit AG-seitig hiervon abweichende Ausführungen planerisch vorgegeben sind, weist der AN den AG ausdrücklich hierauf hin. 3.3          Türen Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Sind in Tür- oder Fensterlisten Profil- sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Eckstöße von Bekleidungen und Verleistungen sind auf Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Verleistungen sind im Material und mit der gleichen Oberflächenbehandlung wie die Einbauelemente herzustellen. In der Altbausanierung sind bei Demontagearbeiten mit anschließender Türerneuerung die Bestandsdübel ggf. in der Türlaibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Hülsen von Blendrahmenschrauben sollen in der Wand verbleiben. Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubauen und in den Türecken auf Gehrung zu schneiden. 3.3.1       Zargen Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller Türen sind so auszuwählen, dass die Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden Gewerke auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig, es sind Türen mit entsprechender Einbauanweisung vorzusehen. Zargen ungefälzter Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Abweichungen von geplanten Soll-Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Stahlzargen sind mit einer Mindestblechdicke von 1,5 mm für Türen ohne Funktionsanforderung im Wohnungsbau, und 2 mm für alle übrigen Türen auszuführen. 3.3.2       Unterer Abschluss Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm, gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. 3.3.3       Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 3.3.4       Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. 3.3.5       Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherzustellen. Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht gewährleistet wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen permanent geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können mechanisch-elektroakustische Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. 3.3.6       Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Aluminiumsilber vorzusehen. Türschließer von Außentüren werden auf der Innenseite der Fassade (nicht außenseitig, also Über-Kopf-Montage) montiert. Scherentürschließer sind nicht zulässig. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) mit mechanischer Feststellung auszuführen. Vollintegrierte Türschließer sind bei Holzrahmentüren als Mindeststandard festgelegt. Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Sämtliche Befestigungsmittel für Türen am Baukörper müssen aus nichtrostendem Material bestehen oder verzinkt sein. Gegebenenfalls sind Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern, wenn die Türkonstruktion dies erfordert. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordern (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Gebäudebrandmeldeanlage oder die RMZ Alarm auslösen. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 3.3.7       Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren mit Brand- und/oder Rauchschutzanforderung zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf das Erfordernis von Feststellanlagen im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Der Offenhaltungswinkel soll mindestens 117° betragen. Alle Feststellanlagen sind als in die Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers einer Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hohen mechanischen Beanspruchungen (Schulen, Warenhäusern, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Wandhaftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: Lieferung + Einbau Türschließer AN, Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN, Lieferung + Einbau FSA AN, Lieferung + Einbau Deckenmelder AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk), Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG, Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN, Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk), BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG, Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.3.8       Kraftbetätigte Türen Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN 18650 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. Kraftbetätigte, ("angetriebene") Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen, Gewerbeküchenzugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H < 70 mm, vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb AN, Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN, Lieferung + Einbau Bedienterminal AN, Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Unterputz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk), Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.3.9       Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen. Sämtliche Bänder von Stahlblech- und Glas-Rahmentüren sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind vom AN während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig, Rückstände sind unzulässig. Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Bereichen zur Nutzung von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (z. B. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden. 3.3.10     Beschläge von Außentüren Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen: Zugangs- oder Hauseingangstüren Bänder:        3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern, 3-D-verstellbar Drücker:       Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Stange:        Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d = > 42 mm Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss:       Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer und Feststellung in raumseitiger Montage Schließblech: Als E-Öffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben, erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine Regenschiene Notausgangstüren Bänder:        3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern Drücker:       Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss:       Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss, Dreifachverriegelung Überwachung: Magnetkontakt für Verschlussüberwachung Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer Schließblech: Als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für Türöffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben; erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine                    Regenschiene 3.4          Balkon- und Terrassenbeläge aus Holz Balkonbeläge aus Holz sollen ausschließlich mit thermobehandelten, dauerhaltbar gemachten einheimischen Harthölzern für Belag und Unterkonstruktion ausgeführt werden. Sämtliche Hölzer für Terrassenbeläge müssen über ein FSC-Siegel verfügen. Die Materialstärke von Dielen soll mindestens 25 mm, die von VK-Hölzern mindestens 80 mm betragen. Beläge aus Thermoholzdielen sollen in gleichmäßigen Längen, 2,50 m Einzellänge im laufenden Verband, planeben verlegt werden. Unterkonstruktion sind aus thermobehandelten, FSC-zertifizierten Kanthölzern mit Mindestkantenlänge 80 mm auf Dränlage aus feuchtigkeitsunempfindlichen Auflagern aus XPS-Dämmstoff, Auflagergröße mindestens 12 x 12 cm, herzustellen. Die Befestigung der hölzernen Bodenbeläge erfolgt mittels gleichmäßig kontrolliert eingesenkter Edelstahlschrauben mit geometrischem Schraubbild. Oberhalb von Bodeneinläufen und Notüberläufen sind stets Revisionsöffnungen am Holzdielenbelag auszubilden, indem die Dielung unterbrochen und ein optisch unauffälliger Revisionsdeckel aus Dielenbelag eingebaut wird.
ZTV Tischlerarbeiten
ZTV Fenster, Außentüren Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Fenster, Außentüren 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., GSB International e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VDE Verlag GmbH, VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade, ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. 2             Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden. Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen), Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung, Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben, erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit, Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung, prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur. Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten. Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN 18650 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. 3             Ausführung und Konstruktion 3.1          Hinweise zur Ausführung und Konstruktion 3.1.1       Allgemeines Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen: Konstruktionstiefe, Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile, Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen, Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen, Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten. Wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, sind nicht zulässig. Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen. Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen. Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen. Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen. Vor dem Einbau von Außentüren ist vom AN mit dem AG abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und entsprechende Provisorien ist vom AN für alle Außentüren mit in seiner Leistung zu berücksichtigen. Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern. Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen. 3.2 Anforderungen an die Konstruktion 3.2.1       Windwiderstandsfähigkeit Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen. 3.2.2       Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß EN 1027 und EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß EN 1026 und EN 12207 vom AN zu berücksichtigen. 3.2.3       Wärmeschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard. 3.2.4       Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens ≥ 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten. Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung. 3.2.5       Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen. 3.2.6       Schallschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln). 3.2.7       Mechanische Festigkeit Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen. 3.2.8       Einbruchhemmung Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356 bzw. DIN 52290 nachzuweisen. Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627. 3.3          Nachweise Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen: Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO), Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion), Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wärmetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt werden, Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Baukörperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht, Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Längenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflächen der Elemente. 3.4          Werkstoffe 3.4.1       Holz Wird bei Holz-Metall-Fenstern das Holz der direkten Bewitterung ausgesetzt, ist die Eignung der verwendeten Hölzer nachzuweisen; dabei sind auch kurzzeitige Feuchtebelastungen zu beachten. Zur Anwendung kommende lamellierte und keilgezinkte Profile sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichbleibende Herstellungsqualität von Keilzinkenverbindungen ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen. 3.4.2       Stahl/Edelstahl Stahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen. Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen ausreichend stabil sein. Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgegebenden Konstruktion sind auszuschließen. Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden. Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen. 3.4.3       Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis 4 sowie die EN 755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1+2. Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten. 3.4.4       Kunststoffe Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein. Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen. 3.4.5       Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann. 3.4.6       Dichtstoffe Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen. 3.4.7       Dichtungsprofile Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 3.5          Profilausbildung 3.5.1       Profilausbildung Holz Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder Bauteilen (z. B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches Dichtsystem abgedichtet werden. 3.5.2       Profilausbildung Holz-Metall-Fenster Falls nicht anders beschrieben, sind Profile mit versetzten Ansichtsflächen zwischen Flügel und Rahmen anstelle flächenbündiger Profile anzubieten. 3.5.3       Profilausbildung Kunststoff Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit gerundeten Glaskanten. Kunststoffprofile sollen mindestens 6 Hohlkammern aufweisen. Alle Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener Schweißnaht anzubieten. 3.6          Rahmenverbindungen 3.6.1       Rahmenverbindungen Kunststoffprofile Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben. 3.6.2       Rahmenverbindungen Metallprofile Stöße zwischen Metallteilen sind grundsätzlich so auszuführen, dass sie eine für den Verwendungszweck genügende Steifigkeit sowie eine ausreichende Dichtheit gegen Wind und Regen aufweisen. Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen durch Schweißen oder mechanische Verbindungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Eckstöße sind so zu runden, dass bei der Farbbeschichtung eine ausreichende Haftung ermöglicht wird. Schnittkanten sind zur Vermeidung von Verletzungen zu entgraten. Geschweißte Verbindungen sind nach ATV DIN 18360 auszuführen. 3.6.3       Falzausbildung/-dichtungen Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 3.7          Oberflächen 3.7.1       Oberfläche Stahl Soweit keine Angaben zur Klassifizierung bzw. Applikation der Beschichtungen in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind diese durch den AN entsprechend der Anforderung und Beanspruchung zu wählen. Die Applikation der Beschichtung kann als Nasslackierung und/oder Pulverbeschichtung in RAL- oder sonstigen Farbtönen erfolgen. 3.7.2       Oberfläche Holz 3.7.2.1    Chemischer Holzschutz Nach EN 460 ist bei den Resistenzklassen 1, 2 und 3 gemäß EN 350-2 kein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich. Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gefordert. Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG und AN gemäß DIN 68800-3 Abschnitt 11.1 verzichtet werden. Das für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzte Mittel muss ein geeignetes, auf den Verbindungszweck bezogenes gültiges Prüfzeugnis besitzen, entweder das RAL-Gütezeichen Holzschutz oder eine DIBt-Zulassung. 3.7.2.2    Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche. Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich: ≥ 30 µm       auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern bzw. für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind, ≥ 50 µm       im Baukörperanschlussbereich, ≥ 80 µm       bei lasierender Beschichtung, ≥ 100 µm      bei deckender Beschichtung. Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen. Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen. Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN zu wählen. Dunkle Farboberflächen im Außenbereich sind stets auf die höchste Anforderung hin auszulegen. 3.8          Glas/Verglasung 3.8.1       Glasleisten Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein. Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen. 3.8.2       Sonnenschutzglas Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigenschaften  größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen. 3.8.3       Einscheibensicherheitsglas Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrückklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen. 3.8.4       absturzsichernde und splitterschützende Verglasung Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an. Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen. 3.8.5       Floatglas und Weißglas Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC. 3.9          Einbau 3.9.1       Allgemeines Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen. Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff abzudichten. 3.9.2       Befestigung Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 - Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - herzustellen. Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können. Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in Stahlbetonbauteile zu liefern. Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. 3.10        Anschlussfugen zum Baukörper Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen. Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an. Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen. 4             Türen Bekleidungen und Verleistungen sind in ihren Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Differenzen in Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Bei einer Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die Dübel in der Laibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 4.1          Zargen Die Zargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbaufassade einzumessen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung - auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig. Zargen von ungefälzten Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Der AN erkundet vor Erstellung seiner Türliste beim AG, ob Zargen zum Einbau in Sichtmauerwerks- oder Sichtbetonwände vorgesehen sind. Zargen für solche Einbausituationen sind generell als zweiteilige Zargen auszuführen. Stahlblechzargen sind, soweit sie nicht in Wohnungsbauten innerhalb von Wohnungen zum Einbau vorgesehen sind, stets in einer Blechstärke von mindestens 2 mm auszuführen. 4.2          Unterer Abschluss Der AN stellt durch Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als 3 mm bzw. gemäß Einbauanleitung des Türenherstellers ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen nur nach Prüfungszeugnis (in der Regel nicht mehr als 2 cm) unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet. Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsfolie mit mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsfolie ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren ist mit Aufständerung durch mindestens feuerverzinkte Stahlteile und hochwärmegedämmt auszuführen. Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen. Der AN prüft vor dem Einbau von Balkontüren und bodentiefen Fenstern von Balkonen mit allseitig umschlossener Brüstung, ob die Notüberläufe der Balkone tiefer liegen als die Schwellenhöhe seiner Türen und Fenster. Ist dies nicht gegeben, meldet der AN umgehend Bedenken gegen die Montagesituation beim AG an. 4.3          Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind rechtzeitig vor der Montage vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid an den AG zu übergeben. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 4.4          Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren von Gewerbeeinheiten sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. Soweit Türen zulassungsbedingt nicht ohne verdeckte Kabelschaukeln wie vorbeschrieben vorzurüsten sind, sind die im Falz liegenden Kabelschaukeln im Rahmen der Vorrüstung bereits einzubauen. 4.5          Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen. Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte Durchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht erlangt wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder in Gebäuden mit großen Menschenansammlungen mit nach IDIN EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. Der AN prüft bei der Erstellung seiner Werkstatt- und Montageplanung die Einhaltung des Vorbeschriebenen und macht den AG auf diesbezügliche Widersprüche in seiner Planung oder den Vergabeunterlagen aufmerksam. 4.6          Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Alusilber zu berücksichtigen. Soweit nicht abweichend beschrieben, werden Türschließer auf der Innenseite von Fassaden bzw. raumseitig und nicht flurseitig (nicht außenseitig, also in Über-Kopf-Montage) montiert. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) anstelle von Scherenschließern auszuführen. Bei Holzrahmentüren sind vollintegrierte Türschließer als Mindeststandard festgelegt. Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Türschließer sollen stets in einer Ausführung für besonders geringe Bedienkräfte im freiem Türöffnungswinkel vorgesehen werden. Soweit Türschließer an Türen ohne Brand- und Rauchschutzfunktonen zum Einbau gelangen, erhalten sie eine Rastfeststellung. Türschließer an Brand- und Rauchschutztüren dürfen hingegen keine Rastfeststellung ohne Einbau einer zusätzlichen Feststellanlage (FSA) erhalten. Fordert der AG Rastfeststeller an Brand- und Rauchschutztüren ohne FSA, meldet der AN hiergegen Bedenken an. Sämtliche Befestigungsmittel sind aus nichtrostendem Material und ausreichend in den Türblättern bzw. Türrahmen verankert. Gegebenenfalls sind entsprechende Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Brandmeldeanlage Alarm auslöst. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 4.7          Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren in Flucht- und Rettungswegen zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf das Erfordernis einer Feststellanlage im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Offenhaltungswinkel mindestens 117 °. Feststellanlagen sind standardmäßig als in Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers der Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hoher mechanischer Beanspruchung (bspw. Schulen, Baumärkten, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Haftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: Lieferung + Einbau Türschließer AN, Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN, Lieferung + Einbau FSA AN, Lieferung + Einbau Deckenmelder AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk), Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG, Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN, Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk), BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG, Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 4.8          Kraftbetätigte Türen Angetriebene, d. h. kraftbetätigte Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H ≥ 70 mm, mit integrierter Sensorleiste vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb AN Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN Lieferung + Einbau Bedienterminal AN Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk) Unter-Putz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk) Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN 4.9          Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Lang- oder Kurzschildern zu versehen. Sämtliche Bänder sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN soll - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Nutzungsbereichen von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit Fehlbedienungssperre auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden. 4.10        Beschläge von Außentüren Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen: Zugangs- oder Hauseingangstüren Bänder:        3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern Drücker:       Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder Stange:        Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d = > 42 mm Rosetten: außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss:       Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer und Rastfeststellung Schließblech: als E-Öffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben, erforderliche Kennzeichnung nach DGUV-Vorgabe durch Folierung Notausgangstüren Bänder:        3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern Drücker:       Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Rosetten: außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss:       Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss Überwachung: Magnetkontakt für Verschlussüberwachung Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer ohne Rastfeststellung Schließblech: als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für Türöffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben; erforderliche Kennzeichnung nach DGUV-Vorgabe durch Folierung 4.11        Außenfensterbänke Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen. Fensterbleche aus Titanzink oder Kupfer erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben. Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig. Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit. Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren. Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
ZTV Fenster, Außentüren
ZTV Beschlagarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Beschlagarbeiten 1             Grundlage Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VdS Schadenverhütung GmbH. 2             Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN in enger Abstimmung mit dem AG für die angebotene Schließanlage einen Schließplanentwurf. Schließzylinderlängen und -typen sind unter Berücksichtigung der Türdetails, der Beschläge und der Schließanlage zu ermitteln und festzulegen. Auf Wunsch des AG klärt der AN mit dem Lieferanten/Hersteller die Verfügbarkeit von Sonderteilen für die Schließanlage. Im Zuge der Schließplanerarbeitung sind die notwendigen Zylinderlängen vom AN zu ermitteln, festzulegen und in einen Schließplanentwurf einzutragen. Für die Richtigkeit der Zylinderlängen ist der AN allein verantwortlich. Der Schließplan ist in einem computergestützten System zu erstellen, durch geeignete EDV-Systeme automatisch auf Plausibilität zu überprüfen und auf EDV-Datenträgern zu archivieren. Die Möglichkeit zum Abruf des jeweils aktuellen Schließplanes mit allen Erweiterungen muss jederzeit gegeben sein. Für die Schließanlage und alle ihre zukünftigen Erweiterungen muss ein Schließanlagenverwaltungsprogramm auf MS-Windows-Basis verfügbar sein. Ist ein solches Programm Leistungsbestandteil, führt der AN für den AG kostenfrei die Anlage der Stammdaten sowie die Erstkonfiguration in diesem Programm durch. Der AN wird unaufgefordert auch außerhalb der Türen, so unter anderem für Schaltschränke, Technikschränke, Aufzüge, Schrankanlagen, jegliche Schlüsselschaltungen etc., vollständig jeglichen Bedarf in Schließtechnik im Objekt ermitteln und in seine Schließanlagenplanung mit einbeziehen. Der Schließplanentwurf ist erst gültig, wenn er in allen Einzelheiten vom AG genehmigt und freigeben ist. 3             Ausführung und Konstruktion 3.1          Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Während der Bauzeit sind polierte Beschläge und eloxiertes Leichtmetall vom AN gegen Beschädigung und Verschmutzung mittels entsprechender Folien oder Klebestreifen zu schützen. Nach Beendigung der Bauzeit sind die Schutzabdeckungen vom AN wieder vollständig zu entfernen. Beschlagteile müssen mechanisch so stabil ausgeführt werden, dass sie die Funktion des betätigten oder bewegten Bauteils auf Dauer sicherstellen, und einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein. Für alle Außentüren ist vom AN vor Zylindern ein Anbohrschutz, bestehend aus weiteren größeren gehärteten Stahlstiften, die an der Vorderseite sowohl in den Zylinderkern als auch in das Zylindergehäuse eingebaut werden, vorzusehen. Der AN weist das technische Personal des Betreibers in die Struktur der Schließanlage ein. Er erläutert das Verfahren zur Bestellung von Schließzylindern bzw. Schlüsseln. Ferner unterweist er den zuständigen Personenkreis in der Bedienung der Programmier- und Verwaltungssoftware. Die zur Schließanlage gehörige Schließkarte gibt der AN auf Verlangen des AG, auch bereits während der Bauzeit, an den AG heraus. Nach erfolgtem Einbau der Schließzylinder sind alle Schließpläne, Sicherungsscheckkarten, übergeordnete sowie Einzel- und Ersatzschlüssel, nach Schließplan geordnet, gegen Empfangsbestätigung dem AG zu übergeben. Schließpläne unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ersatzschlüssel und Zylinder dürfen nur gegen Vorlage einer Sicherungskarte lieferbar sein. Bei der Ermittlung der Länge der Schließzylinder ist die Dicke von Rosetten oder Türschildern zu beachten und vom AN erforderlichenfalls zu erfragen, soweit noch nicht montiert. Die Zylinder müssen annähernd bündig und mit Überstand < 3 mm angebracht und an die Einbausituation angepasst werden. Schließplandokumente (in Papier- und digitaler Form) sind vor unbefugtem Zugriff geschützt beim Hersteller zu archivieren. Der angebotene Hersteller muss eine Nachlieferungsgarantie für alle Anlagenbestandteile innerhalb 3 Wochen über die Dauer von mindestens 10 Jahre bieten. Gehen Schließpläne, Sicherungskarten und übergeordnete Schlüssel beim AN verloren, so haftet er für die gesamten dadurch entstehenden Kosten und Ersatzleistungen. 3.2          Mechanische Schließanlagen Für mechanische Schließsysteme muss eine Anerkennung gemäß VdS-Richtlinie 2386, der VdS-Klasse A für Zentralschließanlagen und VdS-Klasse B für Haupt- und Generalhauptschlüsselanlagen vorliegen. Schließzylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass für Dritte keine Zuordnung der Schließfunktion und der Schließanlagennummer möglich ist. Es muss gewährleistet werden, dass die bei Generalhauptschlüssel- oder Hauptschlüsselanlagen verwendeten Schlüsselprofilierungen nicht im Rahmen von Zentralschließanlagen oder Serienschließungen zum Einsatz kommen. Die zur Ausführung kommenden Schlüsselprofile sind parazentrisch auszubilden. Der AN bearbeitet, verwahrt und transportiert alle Unterlagen zur Schließanlage sicher und ohne Möglichkeit auf Zugriff durch unbefugte Dritte bis zur endgültigen Übergabe an den AG. Für die Profilierung der Schlüssel und Zylinder wird konkav-konvex gefordert. Dadurch wird erreicht, dass bei Befeilen eines Einzelschlüssels bis zum mutmaßlichen General- oder Hauptschlüsselprofil ein instabiles, dünnes Metallblättchen entsteht, das beim ersten Schließversuch unbrauchbar wird. Es darf nicht die Möglichkeit bestehen, eine funktionstüchtige Generalschlüsselreplik aus anderen Schlüsseln der Schließanlage herzustellen. Je Zylinder sind mindestens 3 Sicherheitsschlüssel zu gestellen. Alle Schließzylinder sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, als Sicherheitszylinder anzubieten; d. h., die Schließung des Zylinders muss auch möglich sein, wenn auf der anderen Seite des Zylinders ein Schlüssel eingesteckt ist. Vom Hersteller der Schließanlage müssen Vorhängeschlösser passend zur Schließanlage lieferbar sein. Standard-Vorhängeschlösser zur Aufnahme von Schließanlagen-Halbzylinder sind hierfür nicht zulässig. 3.3          Mechatronische Schließanlagen Die Ausführung der mechatronischen Schließanlage erfolgt in Anlehnung an die Funktionsweise einer mechanischen General-Hauptschließanlage mit Gruppenzuordnungen in unterschiedlichen Hierarchieebenen, jedoch mit zusätzlicher elektronischer Freigabeebene. Mindestanforderungen nach DIN EN 1303 entsprechend: Gebrauchsklasse 1 Schließzyklen/Dauerhaftigkeit 6 Türmaße      - Feuerwiderstand 1 Betriebssicherheit - Korrosionsbeständigkeit C Verschlusssicherheit 6 Angriffswiderstand 2 (nur Außenzylinder mit Bohr- und Ziehschutz gemäß gesonderter Position) VdS-Zertifikate über die jeweilige Anerkennung der Klasse B oder C (in Anlehnung), entsprechend der VdS-Richtlinie (in aktueller Form), müssen vorgelegt werden. Schließmedien der elektromechanischen Schließanlage sind mechanisch kodierte Schlüssel, die um eine elektronische Freigabeebene ergänzt wurden. Der Datenaustausch zwischen Schließmedium und -zylinder erfolgt verschlüsselt. Die Kombination mit mechanischen Schließzylindern muss möglich sein. Zur Schließverwaltung müssen alle Schließmedien rechnergesteuert verwaltet und programmiert werden können. Die Verwaltung der Transpondercodes und Berechtigungen muss in einer zentralen Datenbank erfolgen, die sämtliche Berechtigungen, Profile und Hauptgruppen mit Untergruppen verwaltet. Die Ausführung von Doppelzylindern (Europrofil nach DIN) erfolgt mit ein- oder beidseitiger Lese- und Steuerungselektronik im Zylindergehäuse. Im nicht freigegebenen Zustand sind die Zylinder nicht öffen- bzw. schließbar. Die Spannungsversorgung und Datenübertragung erfolgen über Kontaktflächen. Die Ausführung von Halbzylindern (Europrofil nach DIN) erfolgt mit außenseitiger Lese- und Steuerungselektronik im Zylindergehäuse. Im nicht freigegebenen Zustand sind die Zylinder nicht öffen- bzw. schließbar. Die Spannungsversorgung und Datenübertragung erfolgen über Kontaktflächen. Die Ausführung der Oberfläche (sichtbare Endstücke) erfolgt in Edelstahloptik. Die Betätigung der mechanischen und der mechatronischen Schließzylinder erfolgt durch einen Schlüssel. Jeder elektronisch kodierte Schlüssel stellt ein Unikat dar. Der Schlüssel enthält keine Batterie und bezieht die notwendige Energie aus der Steuerelektronik. Der Schlüssel darf, außer im Lieferwerk, nicht dupliziert oder anlagenextern umkodiert werden können. Die elektronische Komponente des Schließanlagensystems ermöglicht eine Datenauswertung zum Zweck der Alarmmeldung, der Zugangskontrolle sowie zum Aufbau eines Zeit- und Berechtigungsrasters. Zur Steuerung und Überwachung muss der elektronische Zylinder als "Offline-Leser" in elektronische Zutrittskontrollsysteme namhafter Hersteller einsetzbar sein. Zur Steuerung bzw. Scharfschaltung von Einbruchmeldeanlagen muss der Elektronikzylinder als Blockzylinder in die Schließanlage integrierbar sein. Dabei ist die Schließung des Blockzylinders eingebunden in die Schließanlage. Durch Einsatz des Blockzylinders ist das herkömmliche "Blockschloss" nicht mehr erforderlich. Die Leseeinrichtung für den Blockzylinder muss sich im Zylinder befinden. Der Blockzylinder muss nach Klasse C (Einbruchmeldeanlagen) vom VdS anerkannt sein. Die Schlüssel des angebotenen Anlagensystems müssen die Option eines elektronischen Schließsystems beinhalten. Diese Schlüssel müssen folgende Merkmale aufweisen: Berührungsloses Betätigen eines Lesers durch Integration eines Transponders im Schlüsselkopf. Aus Sicherheitsgründen muss der Transponder werkseitig unzertrennbar mit dem Schlüsselkopf verbunden sein, Kombination mit einem Schlüssel eines vollelektronischen, schlüsselbetätigten Schließsystems.
ZTV Beschlagarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 An- und Abfuhr Materialien, Geräte und Maschinen An- und Abfuhr aller benötigten Materialien, Geräte und Maschinen, Räumen der Baustelle einschließlich erforderlicher Reinigung.
01.__.0001
An- und Abfuhr Materialien, Geräte und Maschinen
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PSCH
02 Fenster und Fenstertüren
02
Fenster und Fenstertüren
02.__.0001 Holzfenster, 2flg, 1,35x1,45m Holzfenster, hochwärmedämmend, entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 2, Montage nach RAL-Einbaurichtlinien. Alu-Regenschiene in Fensterfarbe. Griffolive Edelstahl. Technische Anforderungen Rahmenmaterial:              Holz, Kiefer Oberfläche:                      deckend lackiert, endbeschichtet, weiß Bautiefe:                         ca. 80 mm Dichtungslagen:               mind. 1 Mitteldichtung Verglasung:                     3-fach g-Wert Scheibe:               max. 0,5 Uw-Wert:                         < 0,93 W/m2*K (nach ISO 10077-1) Konstruktion Beschlag:                        1-mal DK, Stulpflügel, 1-mal D Teilung:                           2-flg. Größe:                            ca. 1,35 x 1,45 m Griffolive:                         Edelstahl, matt geschliffen Fabrikat:                         z. B. Hoppe, Modell Amsterdam oder gleichwertig angeb. Fabrikat Fenster: angeb. Fabrikat Griff: Einbauort:                       Gaubenfenster SF
02.__.0001
Holzfenster, 2flg, 1,35x1,45m
2,00
St
02.__.0002 Holzfenster, 2flg, 1,35x1,60m Größe:         ca. 1,35 x 1,60 m Einbauort:    Gaubenfenster, VH
02.__.0002
Holzfenster, 2flg, 1,35x1,60m
W
3,00
St
02.__.0003 Holzfenstertür, 1flg, 1,35x2,63m Holzfenstertür, hochwärmedämmend, entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 2, Montage nach RAL-Einbaurichtlinien. Alu-Regenschiene in Fensterfarbe. Griffolive Edelstahl. Terrassenfenstertür mit außenseitigem Griff. Unterseitige Aufdopplung 15 cm. EPDM-Abdichtungsfolie als Bauwerksanschluss. Technische Anforderungen Rahmenmaterial:              Holz, Kiefer, deckend lackiert, endbeschichtet, weiß Bautiefe:                         ca. 80 mm Dichtungslagen:               mind. 1 Mitteldichtung Verglasung:                     3-fach g-Wert Scheibe:               max. 0,5 Uw-Wert:                         < 0,93 W/m2*K (nach ISO 10077-1) Konstruktion Beschlag:                        1-mal DK Teilung:                           1-flg. Größe:                            ca. 1,35x2,63 cm angeb. Fabr. Fenstertür: angeb. Fabrikat Griff: Einbauort:                       Terrasse WE 3
02.__.0003
Holzfenstertür, 1flg, 1,35x2,63m
1,00
St
02.__.0004 Holzfenstertür, 2tlg, 2,45x2,26m Teilung:                           2-teilig Beschlag:                        1-mal DK, 1-mal Festelement Größe:                            ca. 2,45 x 2,26m Einbauort:                       Terrasse WE 1
02.__.0004
Holzfenstertür, 2tlg, 2,45x2,26m
E
W
1,00
St
02.__.0005 Holzfenstertür, 2tlg, 3,75x2,63m Teilung:                           2-teilig Beschlag:                        1-mal DK, 1-mal Festelement Größe:                            ca. 3,75 x 2,63m Einbauort:                       Terrasse WE 2
02.__.0005
Holzfenstertür, 2tlg, 3,75x2,63m
E
W
1,00
St
02.__.0006 Holzfenstertür, 3-tlg, 4x2,63m Teilung:                           3-teilig Beschlag:                        1-mal DK, 2-mal Festelement                                       Flügel 180°-Öffnung Größe:                            ca. 4,00 x 2,63m Einbauort:                       Terrasse WE 4
02.__.0006
Holzfenstertür, 3-tlg, 4x2,63m
E
W
1,00
St
02.__.0007 Holzfenstertür, 4tlg, 4,4x2,63m Teilung:                           4-teilig Beschlag:                        2-mal Flügel mittig, 2-mal Festelement rechts und links                                       Flügel 180°-Öffnung Größe:                            ca. 4,40 x 2,63m Einbauort:                       Terrasse WE 5
02.__.0007
Holzfenstertür, 4tlg, 4,4x2,63m
E
W
1,00
St
02.__.0008 Holzfenster, Festelement, 1,40x2,63m als Festelement Größe:                            ca. 1,40 x 2,63 m                                       1 Seite schräg, gem. Dachform Teilung:                           1-teilig angebotenes Fabrikat: Einbauort:                       Terrasse WE 3
02.__.0008
Holzfenster, Festelement, 1,40x2,63m
W
1,00
St
02.__.0009 Holzfenster, Festelement, 2x2,63m als Festelement Größe:                            ca. 2,00 x 2,63 m                                       1 Seite schräg, gem. Dachform Teilung:                           1 senkrechte Teilung Einbauort:                       Terrasse WE 2
02.__.0009
Holzfenster, Festelement, 2x2,63m
W
1,00
St
02.__.0010 Holzfenster, Festelement, 3x2,63m als Festelement Größe:                            ca. 3,00 x 2,63 m                                       1 Seite schräg, gem. Dachform Teilung:                           1 senkrechte Teilung Einbauort:                       Terrasse WE 4
02.__.0010
Holzfenster, Festelement, 3x2,63m
W
1,00
St
02.__.0011 Holz-Hebe-/Schiebetür, 2er Teilung, 2,45x2,26m Holzfenstertür als Hebe-/Schiebetür, hochwärmedämmend, entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 2, Montage nach RAL-Einbaurichtlinien. Alu-Regenschiene in Fensterfarbe. Griffolive Edelstahl. Terrassenfenstertür mit außenseitigem Griff. Unterseitige Aufdopplung 15 cm. EPDM-Abdichtungsfolie als Bauwerksanschluss. Technische Anforderungen Rahmenmaterial:              Holz, Kiefer Oberfläche:                      deckend lackiert, endbeschichtet, weiß Bautiefe:                         ca. 80 mm Dichtungslagen:               mind. 1 Mitteldichtung g-Wert Scheibe:               max. 0,5 Uw-Wert:                         < 0,93 W/m2*K (nach ISO 10077-1) Konstruktion Beschlag:                        1-mal Hebe-Schiebe-Beschlag Teilung:                           2-er Teilung:                                       1-mal Flügel, 1-mal Festrahmen Größe:                            ca. 2,45 x 2,26 m Griffolive:                         Edelstahl, matt geschliffen Fabrikat:                         z. B. Hoppe, Modell Amsterdam oder gleichwertig angeb. Fabr. Schiebetür: angeb. Fabrikat Griff: Einbauort:                       Terrasse WE 1
02.__.0011
Holz-Hebe-/Schiebetür, 2er Teilung, 2,45x2,26m
1,00
St
02.__.0012 Holz-Hebe-/Schiebetür, 2er Teilung, 3,75x2,63m Größe:                            ca. 3,75 x 2,63 m Einbauort:                       Terrasse WE 2
02.__.0012
Holz-Hebe-/Schiebetür, 2er Teilung, 3,75x2,63m
W
1,00
St
02.__.0013 Holz-Hebe-/Schiebetür, 3erTeilung, 4x2,63m Konstruktion Beschlag:                        1-mal Hebe-Schiebe-Beschlag Teilung:                           3-er Teilung:                                       1-mal Flügel, 2-mal Festrahmen Größe:                            ca. 4,00 x 2,63 m Einbauort:                       Terrasse WE 4
02.__.0013
Holz-Hebe-/Schiebetür, 3erTeilung, 4x2,63m
W
1,00
St
02.__.0014 Holz-Hebe-/Schiebetür, 4erTeilung, 4,4x2,63m Konstruktion Beschlag:                       1-mal Hebe-Schiebe-Beschlag Teilung:                           4-er Teilung:                                       2-mal Flügel mittig, 2-mal Festrahmen rechts und links Größe:                            ca. 4,40 x 2,63 m Einbauort:                       Terrasse WE 5
02.__.0014
Holz-Hebe-/Schiebetür, 4erTeilung, 4,4x2,63m
W
1,00
St
02.__.0015 30mm Holz-Rahmenverbreiterung Verbreiterung/Aufdopplung in der Ansichtsbreite von Festrahmen bis 30 mm gegenüber dem Standardprofil.
02.__.0015
30mm Holz-Rahmenverbreiterung
50,00
m
02.__.0016 60mm Holz-Rahmenverbreiterung Verbreiterung/Aufdopplung in der Ansichtsbreite von Festrahmen bis 60 mm gegenüber dem Standardprofil.
02.__.0016
60mm Holz-Rahmenverbreiterung
50,00
m
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
03.__.0001
Stundensatz: Fachwerker
20,00
h
03.__.0002 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
03.__.0002
Stundensatz: Bauhelfer
20,00
h